Protokoll der Sitzung vom 08.06.2000

Ich eröffne unsere 20. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 8. Juni 2000. Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten, Regierungsvertreter und Gäste auf der Besuchertribüne. Neben mir haben der Abgeordnete Braasch und die Abgeordnete Katja Wolf Platz genommen. Die Rednerliste führt die Frau Abgeordnete Wolf. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Minister Dr. Birkmann, der Abgeordnete Buse, Abgeordneter Dr. Koch, Frau Abgeordnete Dr. Klaus, Frau Abgeordnete Thierbach, Herr Abgeordneter Wetzel, Frau Abgeordnete Zitzmann und der Abgeordnete Dr. Dewes entschuldigt.

Ich möchte einige Hinweise zur Tagesordnung der heutigen Sitzung geben. Zu TOP 7 "Bundesratsinitiative zu gesetzlichen Veränderungen, um die Aushöhlung des Solidaritätsgedankens durch den Kassenwettbewerb zu beenden", Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/701, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/733 verteilt. Nach § 64 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragsteller zulässig. Die Fraktion der PDS hat ihre Zustimmung erteilt.

Gibt es weitere Anträge? Ja, bitte.

Frau Präsidentin, es geht um den Antrag "Beurlaubung des Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz". Wir sind benachrichtigt worden, dass dem Anliegen der SPD-Landtagsfraktion nachgekommen worden ist; Herr Roewer ist suspendiert. Damit hat sich der Antrag erledigt, wir ziehen ihn zurück.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich danke für die Information. Damit sehe ich die Tagesordnung für den heutigen Tag festgestellt. Wir können mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

Regierungserklärung zum Thema "Neue Umweltqualität in Thüringen von der Reparatur zur Vorsorge"

beginnen. Die Regierungserklärung wird durch Herrn Minister Dr. Sklenar abgegeben.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung sucht die Debatte über die zentralen Felder thüringischer Landespolitik im Landtag. Es entspricht unserem Politikverständnis, unsere Positionen mit dem Parlament und den gewählten Volksvertretern zu erörtern. In dieser Woche wird international der "Tag der Umwelt" begangen. Dies ist für uns mit ein Anlass, heute die Umweltpolitik des Freistaats darzustellen und ihre Ziele zu formulieren, auch dann, wenn die Umweltpolitik gegenüber den anderen drängenden Problemkreisen nicht so sehr im Bewusstsein ist. Die Umweltpolitik im Freistaat Thüringen konzentrierte sich bisher hauptsächlich auf das Herstellen einer Umweltschutzinfrastruktur und auf die Reparatur von Umweltschäden. Wir haben diese Aufgabe gut bewältigt.

(Beifall bei der CDU)

Aus dem Umweltbericht 2000 für Thüringen, den ich vor wenigen Tagen der Öffentlichkeit vorgestellt habe, geht hervor, wie sich die Hinterlassenschaft der DDR ins Positive gewendet hat. Die Luftverschmutzung hat deutlich nachgelassen, die Luftqualität hat sich nachhaltig verbessert. Allein die Schwefeldioxidbelastung wurde um über 90 Prozent reduziert. Die Belastung unserer Gewässer - 35 Prozent waren hochgradig verschmutzt und ohne Leben - ist deutlich reduziert. Die Gewässergüte erholt sich zunehmend. Heute sind rund 91 Prozent in einem guten bis befriedigenden Zustand. Die standortgerechten Fische kehren wieder zurück. Die Abfallbehandlung, ehemals betriebswirtschaftlich unsinnig und frevelhaft gegenüber der Umwelt, verläuft in rechtlichen und fachlich geordneten Bahnen. Die Möglichkeiten zu alternativen Behandlungstechnologien bleiben offen. Die ehemals über 1.100 umweltbelastenden Deponien sind geschlossen; 17 umweltgerechte Deponien sind gebaut worden, von denen etwa neun verbleiben werden. Knapp 19.000 Flächen mit Altlastenverdacht waren 1992 zu verzeichnen. Nur 90 Prozent sind in ihrer Problematik beurteilt oder bereits in der Sanierung. Die Bewältigung der Altlastenfrage ist auf gutem Weg. Aus zu wenigen und mit pauschalisierenden Verordnungen ausgestatteten Natur- und Landschaftsschutzgebieten wurde eine neue Schutzgebietskonzeption entwickelt. Die nationalen und europäischen Ziele des Naturschutzes werden in Thüringen erreicht. Bei besonders schwer wiegenden umweltpolitischen Problemen sind wir große Schritte vorangekommen; zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen:

1. Die Revitalisierung des Standorts Rositz geht vorwärts; die Phase lang andauernder Gutachten und Untersuchungen liegt hinter uns. Allein im vergangenen Jahr wurden dort rund 24,5 Mio. DM in Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sanierung mit dem Ziel einer Nutzung als modernes Industrie- und Gewerbegebiet in grüner Umgebung investiert. Erste Erfolge für die Umweltsituation

sind sichtbar. Sanierungsumfang und Sanierungsfortschritte werden sehr effektiv nach dem Erfolg für die Umweltsituation und nach den Bedürfnissen für Industrie- und Gewerbeansiedlung gesteuert.

2. In der Wismut-Region kommen wir dem Ziel, für die Menschen dort ein lebenswertes Umfeld zu gestalten, immer näher. Im Mittelpunkt steht natürlich noch immer die Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus durch den Bund. Von ihm sind bisher über 3,4 Mrd. DM für die technische Sanierung dieser wahrlich geschundenen Landschaft eingesetzt worden. Es ist ein Kraftakt des Bundes, für den wir Dank sagen, ein Kraftakt, der in den nächsten Jahren in gleicher Größe seine Fortsetzung finden soll. Das große Revitalisierungsprogramm für Ostthüringen ist angelaufen. Unter unserer Federführung und mit viel Geld von Land, Bund und EU entsteht im Raum Ronneburg auf der Basis der grundlegenden Wismut-Sanierung eine revitalisierte lebens- und erholungswerte Landschaft. Allein aus dem Verantwortungsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt werden hierfür jährlich ca. 3,3 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Die Erfolge dieses wohl größten und schwierigsten Sanierungsund Revitalisierungsprojekts wollen wir 2007 mit einem anderen großen deutschlandweiten Projekt, der Bundesgartenschau im Raum Gera/Ronneburg, begleiten.

All das Erreichte ist zwar Anlass zu einer stolzen Rückschau, darf aber nicht zur Selbstzufriedenheit führen. Die für die Zukunft unseres Landes weiter notwendigen Umweltreparaturen und Entwicklungsvorhaben werden noch erhebliche Anstrengungen erfordern und eine ganze Menge Geld kosten, aber gemeinsam können und werden wir es schaffen. Vergessen wir nie, eine saubere und intakte Umwelt ist stets auch wichtiger Standortfaktor bei Investitionen und Arbeitsplatzentscheidungen.

Mit dem Generalvertrag über die Finanzierung der Altlasten zwischen dem Freistaat und der BvS und dem von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur Umsetzung dieses Vertrags verabschiedeten Sondervermögensgesetz "Ökologische Altlasten in Thüringen" haben wir als junges Land eine gesetzliche Finanzgrundlage für den größten Teil der Altlastensanierung. Die in dieses Vertragswerk gesetzten Erwartungen beginnen sich zu erfüllen. Vertrag und Gesetz geben uns den Handlungsspielraum, den wir zur zügigen Beseitigung von Investitionshemmnissen auf industriellen Altstandorten brauchen. Mittlerweile, meine sehr verehrten Damen und Herren, folgen die anderen jungen Bundesländer dem mutigen Schritt des Freistaats. Es war richtig, sich bei Berücksichtigung überschaubarer Risiken von der Gängelung durch die BvS freizumachen. Umweltpolitik in Thüringen erschöpft sich aber nicht in Anpassung, Reparatur und Sanierung. Gerade für den Freistaat Thüringen als Land in der Mitte Europas ist es unverzichtbar, das Naturerbe zu sichern und gleichzeitig den Aufbau der lebensnotwendigen Infrastruktur schrittweise zu vollenden und damit die Entwicklung der Kommunen erfolgreich fortzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist uns aufgegeben, die uns anvertraute Schöpfung in eigener Verantwortung für uns und die nachfolgenden Generationen zu schützen und zu wahren. Wir haben dies zu tun, weil sie uns Lebensgrundlage ist. Wir haben dies zu tun, weil wir Teil der Schöpfung sind, Teil dieser Erde wie Pflanzen und Tiere, Wasser, Boden und Luft. Das ethische Prinzip "Verantwortung" leitet unser Handeln, nicht Raubbau zu treiben und zu zerstören, sondern zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Dies entspricht unserem umweltpolitischen Leitbild.

(Beifall bei der CDU)

Für industrialisierte Regionen, wie auch Thüringen, steht im Vordergrund, ihre ressourcenintensive Lebens- und Wirtschaftsweise mit den natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen. Die Herausforderung einer nachhaltigen Entwicklung richtet sich aber nicht an die Umweltpolitik allein, vielmehr fordert die Agenda 21 alle Handelnden und Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft auf, Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zu formulieren und darin die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ziele in Einklang zu bringen. Hier in Thüringen sind wir bereits über das Stadium des abstrakten Vordenkens hinaus. Die Landesregierung hat am 15. Februar 2000 die "10 Leitlinien zur Umsetzung der Agenda 21 in Thüringen" als Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Diskussionsprozesses verabschiedet. Sie sind handlungsleitend für das Bestreben zur nachhaltigen Entwicklung im Freistaat Thüringen geworden. Im Zentrum der weiteren umweltpolitischen Aktivitäten steht der Ansatz des globalen Denkens und des lokalen Handelns. Globale Umweltprobleme können nur gemeinsam gelöst werden. Dieser Ansatz ist für Thüringen Programm. Die 48. Umweltministerkonferenz hat 1997 unter Thüringer Vorsitz die kommunale Ebene als wichtigste Handlungsebene für eine nachhaltige Entwicklung ausdrücklich anerkannt. Als konkretes Ergebnis ist in Thüringen Anfang 1999 die gemeinsame Transferstelle zur lokalen Agenda 21 des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt entstanden. Die bisherige Arbeit der gemeinsamen Transferstelle war so erfolgreich, dass die Zahl der mir bekannten Agenda 21-Aktivitäten auf lokaler und regionaler Ebene innerhalb des ersten Jahres in Thüringen von 111 auf 239 mehr als verdoppelt wurde. Die Zahl der Kommunen mit Gemeinderatsbeschlüssen zur aktiven Teilnahme an Projekten hat sich sogar auf knapp 100 verfünffacht. Die Landesregierung stellt mit Unterstützung der Europäischen Union für die Jahre 1999 bis 2001 insgesamt 3,3 Mio. DM für die lokale Agenda 21 in 32 Thüringer Kommunen und Regionen zur Verfügung. Es ist mir wichtig, dass auch Unternehmen an diesen Projekten mitwirken. So wird der ökonomischen Nachhaltigkeit Ausdruck verliehen. Der

zeit beteiligen sich über 200 Unternehmen an den genannten 32 Projekten. Die Verstetigung dieses Prozesses wird durch einen Wettbewerb um die besten Lösungen unterstützt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ergänzend will ich auf die Dorferneuerung als anderes Beispiel für nachhaltige Entwicklung hinweisen, die zum Ziel hat, die Dörfer und Gemeinden als eigenständige Wohn-, Arbeits- und Erholungsräume zu erhalten und zu entwickeln.

(Beifall bei der CDU)

Die Bezuschussung von Dach-, Fassaden- oder Fenstererneuerungen führt regelmäßig zu Energieeinsparungen. Die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz für Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen trägt zur Reduzierung des Flächenverbrauchs für Neubauten "auf der grünen Wiese" bei. Darüber hinaus gibt es in Thüringen eine ganze Reihe von Angeboten zur Aus- und Weiterbildung, zum Informations- und Erfahrungsaustausch für eine nachhaltige Entwicklung. Allen gemeinsam ist, dass sie sich möglichst konkret an Unternehmen, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger in Thüringen wenden. Beispielhaft nenne ich hier den Arbeitskreis "Umwelt Thüringen", das Umweltinnovationszentrum in Gera, das Umweltzentrum des Handwerks.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, für den Naturschutz spielt die nachhaltige Nutzung der Naturgüter eine immer größere Rolle. Vor Jahren ging es noch schwerpunktmäßig um den Erhalt unwiederbringlicher Arten und Biotope. Inzwischen geht es jedoch um eine möglichst umfassende, flächendeckende Erhaltung der biologischen Vielfalt. Dabei muss richtigerweise die Erhaltung nicht als Konservierung der Situation, sondern als dynamischer Prozess unter Beteiligung aller verstanden werden - der Eigentümer, der Nutzer, der Kommunen und der Verbände - für die Umwelt und die Menschen.

Die biologische Vielfalt sichert für uns und die nachfolgenden Generationen lebenswerte Umweltbedingungen. Sie ist für nachhaltige Entwicklung unverzichtbar, aber diese Vielfalt ist bedroht. Mehr als die Hälfte aller einheimischen Wirbeltierarten und mehr als ein Drittel der heimischen Farn- und Blütenpflanzen gelten derzeit als gefährdet. Ihr Schutz kann jedoch nicht allein in Naturschutzgebieten klassischer Prägung stattfinden. Es müssen nachhaltige und naturschonende Nutzungsformen auf der gesamten Fläche verwirklicht werden. Dazu ist ein Konzept mit abgestuften Schutz- und Nutzungsformen zu entwickeln.

In den letzten Monaten ist nicht nur in Thüringen viel über die Auswahl der Schutzgebiete nach Flora-Fauna-Habitat, also FFH-Richtlinie, diskutiert worden. Die Ausweisung der FFH-Gebiete war unumgänglich. Wir stellen aber ausdrücklich fest, dass die Art und Weise wie uns der europäische Gedanke zwar nicht im fachlichen Inhalt, aber in der bürokratischen Ausgestaltung der von Brüssel gewoll

ten Umsetzung gegenübertritt, nichts mit der versprochenen und in den europäischen Verträgen verabredeten Idee der Subsidiarität zu tun hat.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben bei der Umsetzung dieser Richtlinie auf Konsens im Land gesetzt und das Verfahren zur Gebietsauswahl so transparent wie möglich gestaltet. Dieses Verfahren war in Deutschland beispielhaft.

(Beifall bei der CDU)

Es hat sich bewährt und ist in die bundesweite Diskussion als "Thüringer Weg der FFH-Umsetzung" eingegangen. Wir haben als erstes Bundesland in Deutschland eine mit allen Nutzerverbänden ebenso wie den 29er Verbänden und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Verwaltungsvorschrift zur geordneten Umsetzung der Richtlinie erlassen. Es ist dabei eine Harmonisierung der entgegengesetzt scheinenden Rechtsgebiete des Naturschutzes mit denen des Straßen- und Baubereichs für die hoch komplexen Umsetzungsfragen gelungen. Der Freistaat ist daher das Land mit der größten Planungssicherheit für Kommunen und Private.

Es liegt nicht an Thüringen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte die EU aufgrund fehlender Gebietsmeldungen die weitere Bereitstellung der unverzichtbaren EU-Strukturbeihilfen für Deutschland hinauszögern. Ich betone an die Adresse der EU: Politische Strafaktionen, denn als solche stellt sich mir die offensichtliche Verzögerungstaktik der Kommission bei der Bereitstellung der Strukturfondsmittel dar, richten nur politischen Schaden am europäischen Gedanken und materiellen Schaden bei allen Förderempfängern an. Sie nützen niemandem.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin davon überzeugt, dass die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" im Freistaat langfristig zu einem wichtigen positiven Faktor für die Entwicklung des ländlichen Raums werden.

Denken Sie an den Nationalpark Hainich, dessen Ausweisung ist ein naturschutzpolitischer Meilenstein. Die Erhebung dieses großen zusammenhängenden Waldgebiets zum Nationalpark dient nicht allein dem Schutz und der Erhaltung dieses in Deutschland einzigartigen Laubmischwaldes mit seiner fülligen Artenvielfalt und Dynamik. Der Nationalpark hat bereits wegen seines herausragenden Erholungswerts eine Belebung des lokalen und regionalen Fremdenverkehrs im Sinne des sanften Tourismus eingeleitet.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Gemeinsam mit den Anliegerkommunen wurde dieses Konzept entwickelt. Die Menschen in der Region sind an

der Umsetzung beteiligt und profitieren wirtschaftlich vom Nationalpark.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Entscheidend für die Fortentwicklung des Nationalparks und seiner Umgebung wird immer mehr der Holzeinschlag in der Schutzzone 2. Die notwendige und vom Nationalparkgesetz vorgesehene Zurückhaltung bei der Bewirtschaftung in dieser Zone entwickelt sich immer mehr zum Zankapfel zwischen Land und Bund. Die bisher zwischen diesen Partnern von Jahr zu Jahr neu vereinbarten reduzierten Holzeinschläge haben noch nicht zu einer dauerhaften Lösung geführt. Der Freistaat, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat freiwillig die Bundeswaldarbeiter mit ihren freien Kapazitäten seit 1998 durch Einsatz von ca. 400.000 DM für Arbeiten im Rahmen der Aufgaben des Nationalparks beschäftigt. Damit konnte verhindert werden, dass der Bund den Betreffenden betriebsbedingt kündigt. Ich erinnere an den fraktionsübergreifenden Konsens in diesem hohen Haus, wie er auch im Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Mäde von der SPD-Fraktion in der 76. Plenarsitzung am 30. April 1998 zum Ausdruck gebracht wurde. Frau Präsidentin, ich möchte zitieren. Dr. Mäde sagte: "Darüber hinaus erwarten wir von Minister Dr. Sklenar, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Bundesflächen im Hainich zur kostenlosen Nutzung als Nationalpark vom Bund an das Land übertragen werden."

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Hört, hört.)

In den intensiven Verhandlungen der vergangenen eineinhalb Jahre über einen Flächentausch oder ein alternativ vorgeschlagenes langfristiges Pachtmodell hat der Bund überhöhte finanzielle Forderungen gestellt. Ich denke, es besteht weiterhin Konsens, dass wir auch angesichts der Haushaltslage auf die derzeitigen Forderungen der Bundesregierung, egal ob sie mit 50 oder 80 Mio. DM nach unterschiedlichen Modellen rechnet, nicht eingehen können.

(Beifall bei der CDU)

Es ist eine Frage der politischen und rechtlichen Glaubwürdigkeit, den Bund in Naturschutzangelegenheiten gleich zu behandeln wie jeden Bürger im Land. Ausdrücklich rufe ich dies der SPD zu, die nun als größerer Partner in der rotgrünen Koalition in Berlin eine besondere Verantwortung gegenüber ihren eigenen Aussagen in der Vergangenheit trägt.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen ganz anders gearteten Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt soll die Entwicklung der ehemaligen innerdeutschen Grenze, das Grüne Band Thüringen, leisten. Der Natur soll in diesem Raum der Vorrang gegeben und damit das entstandene einzigartige Artenvorkommen erhalten und wei

terentwickelt werden. Bei etwa einem Drittel der Fläche im 737 Kilometer langen Grünen Band Thüringen wird dies sogar durch einen naturschutzrechtlichen Schutzstatus abgesichert werden. Auch außerhalb dieser so geschützten Flächen strebt die Landesregierung die naturverträgliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung in Abstimmung mit den Eigentümern und Pächtern an. Bei aller notwendigen Entwicklung der wirtschaftlichen Potenziale unter Fremdenverkehrs- und unter Erholungsgesichtspunkten muss die künftige Landnutzung im Konsens mit den dort lebenden Menschen nachhaltig gestaltet werden.