Volker Sklenar

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf heute und hier den Bericht der Landesregierung zu dem Antrag der PDS-Fraktion geben. Ich schicke aber gleich voraus, dass ich hier keine Analyse der 100 überprüften Anlagen im Einzelnen vornehmen werde und vornehmen kann. Ich glaube, das würde den Rahmen der heutigen Veranstaltung sprengen und wir würden sicher um Mitternacht noch hier sitzen. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion heute noch ein großes Happening, ein großes Meeting, haben, an dem Sie sicher auch teilnehmen möchten. Ich möchte auch ganz gern, dass das klar geht.
Ich werde mich allgemein halten, aber schade, Frau Klaubert ist gerade raus. Ach, sie sitzt hinter mir. Das ist noch besser.
Ich will es gleich mal vorweg aufgreifen, was sie hier angesprochen hat. Diese Firma Eurobest Business GmbH & Co. KG Altenburg hat nach Informationen, die wir haben, meine sehr geehrte Frau Klaubert, ihren Bestand, ihre Menge von 5.000 Tonnen Altreifen auf ca. 350 Tonnen Altreifen reduziert. Wir sind gegenwärtig dabei, zu prüfen, wie das jetzt weitergeht, was dort noch an einer Reihe von Dingen zu klären und aufzubereiten ist. Ich denke, hier ist doch wirksam geworden, dass man das stärker kontrollieren muss. Das ist eigentlich das Problem.
Lassen Sie mich mal meinen Bericht geben. Seit den letzten Jahren wurden durch die Staatlichen Umweltämter in mehreren Abfallbehandlungsanlagen zum Teil erhebliche Mängel, insbesondere Brandschutzmängel, festgestellt. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat darauf reagiert. Das Thüringer Landesverwaltungsamt als die fachübergreifende Aufsichtsbehörde wurde mit der Koordination einer umfassenden Kontrolle von Anlagen dieser Art beauftragt. Für die Kontrolle wurden nach Risikoanalyse 100 Anlagenstandorte ausgewählt. Der spätere Brand auf dem Betriebsgelände der ehemaligen Firma Berkvens in Gösen im August 2003 hat uns allen deutlich die möglichen Folgen von Fehlentwicklungen für Mensch und Umwelt vor Augen geführt. Die Beseitigung der Brandschäden belasten Kommune und Land finanziell erheblich. Weitere Brandereignisse, zuletzt am 7. April 2004 in einem illegalen Reifenlager in Oldisleben, unterstreichen die Notwendigkeit der von uns eingeleiteten Maßnahmen.
Die Überwachungsaktion verlief von Mitte Oktober 2003 bis Ende März 2004 und erstreckte sich auf 95 Anlagenstandorte mit insgesamt 216 Abfallbehandlungs- und -lageranlagen, die nach dem Bundesemissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind. Nun werden Sie sagen, es fehlen fünf. Das stimmt auch, denn bei den fünf, die herausgesucht worden waren und die man kontrollieren wollte, wurde festgestellt, dass diese Anlagen bereits stillgelegt sind bzw. bereits beräumt sind oder gerade beräumt wurden, so dass hier eine dieser umfangreichen Kontrollen nicht durchgeführt werden musste.
Hauptziel der Überwachungsaktion war die Überprüfung brandschutz- und baurechtlicher Anforderungen im Sinne einer brandschutztechnischen Vorsorge. Gleichzeitig waren auch umweltrechtliche Belange zu prüfen, um künftig frühzeitig und gesamtschaulich auf Fehlverhalten von Betreibern dieser Anlagen Einfluss nehmen zu können.
Dies ist der einzige Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ausmaß von Betriebsstörungen und insbesondere von Bränden eingrenzen zu können. Ein entsprechender Überwachungsdruck - und das ist im Straßenverkehr und in vielen anderen Lebensbereichen nicht anders kann zudem bereits die Neigung zu bewusstem Fehlver
halten erheblich eindämmen.
Natürlich muss der Staat seine Kräfte dort konzentrieren, wo Anzeichen für besonderen Handlungsbedarf erkannt worden sind. Dies hat das Ministerium im Rahmen seiner Verantwortlichkeit mit diesen Schwerpunktaktionen getan. Mit dieser Aktion wird auch der Fortentwicklung des Bundesemissionsschutzrechtes seit dem Jahre 2001 Rechnung getragen. Im Zuge einer Novelle der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und des Abfallrechts sind zahlreiche Anlagentypen dem Emissionsschutzrecht unterworfen worden, die vormals bautechnisch genehmigt wurden. So war es auch im Bereich der Abfallanlagen. Während im Jahr 2000 ca. 250 emissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in Thüringen existierten, sind es nunmehr ca. 800 derartige Anlagen. Bei den hinzukommenden Anlagen besteht Anpassungsbedarf, weil im Rahmen der emissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren deutlich umfassendere Prüfungsanforderungen erforderlich sind, als in den früher durchgeführten baurechtlichen Verfahren. Der rechtskonforme Zustand dieser Anlagen muss jetzt häufig über nachträgliche Anordnung der Änderungsgenehmigung hergestellt werden. Für die Staatlichen Umweltämter, die durch das Landesverwaltungsamt mit der Federführung in dieser Überwachungsaktion beauftragt wurden, bedeutet dies, mit einer neuen Herangehensweise die Anlagen zu überwachen. Bei einer Komplexkontrolle wurden alle zu beteiligenden Fachbehörden einbezogen, d.h., neben der Emissionsschutz-, Abfall- und Wasserbehörde, dem Staatlichen Umweltamt auch die zuständige untere Brandschutz- und Baubehörde der Landkreise bzw. kreisfreien Städte beteiligt. So wurden auch für die Umweltbehörde fachfremde Sachpfade einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Im Ergebnis der Gesamtauswertung hieß es: Die Komplexkontrolle hat verdeutlicht, wie wichtig eine umfassende Kontrolle ist. Ich werde gleich darauf eingehen. Wie bereits erwähnt, ist die Überwachungsaktion bis Ende März dieses Jahres fristgerecht abgeschlossen worden. Im Anschluss, und das ist ebenfalls mit einem erheblichen Aufwand für die staatlichen Umweltämter verbunden, sind die notwendigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zur Beseitigung vorgefundener Mängel einzuleiten. Daran arbeiten die Ämter gegenwärtig und in den nächsten Tagen und Wochen und Monaten sehr intensiv. Ebenso ist die Gesamtauswertung für die vorgefundenen Mängel und das eingeleitete Verwaltungshandeln noch nicht abgeschlossen.
Im Ergebnis der bisherigen Auswertung durch das Landesverwaltungsamt zeigt sich folgendes Bild: Bei 47 Anlagestandorten wurden keine oder nur unerhebliche Mängel festgestellt. Bei 48 Standorten wurden erhebliche Mängel in einem oder mehreren der Bereiche aufgedeckt. Dies sind vorbeugender und bautechnischer Brandschutz, Abfallrecht, Wasserrecht und Emissionsschutzrecht. Zu den anderen fünf Standorten hatte ich bereits gesagt, dass die
wegen zwischenzeitlicher Stilllegung und Beräumung nicht mehr zur Kontrolle kamen.
Fazit: 50 Prozent der einbezogenen Standorte weisen bzw. wiesen erhebliche Mängel auf. Solche erheblichen Mängel sind beispielsweise: Keine ausreichende Sicherstellung der Löschwasserversorgung und Rückhaltung, fehlende Unterteilung in Brandabschnitte und ungenügende Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Anlagenbetrieb ohne ausreichende Genehmigung, fehlendes Regenrückhaltebecken, Lagerung auf ungenehmigten Betriebsflächen und Überschreitung der genehmigten Lagerkapazitäten. Bei Standorten mit Überschreitung der Lagerkapazitäten hat sich bestätigt, dass die staatlichen Umweltämter ihre Überwachungsaufgabe im Bereich ihrer originären fachlichen Zuständigkeiten im Wesentlichen ordnungsgemäß wahrgenommen haben. Während auch vor der Überwachungsaktion bereits sechs Problemfälle mit Überlagerung bekannt waren und auf den Abbau der Lagermengen auch Einfluss genommen wurde, sind zwischenzeitlich lediglich zwei weitere Anlagen hinzugekommen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1040 des Abgeordneten Kummer von Oktober 2003. Nichtdestoweniger muss festgestellt werden: Gefahrenpotenzial muss konsequent abgebaut werden. Die staatlichen Umweltämter sind deshalb angewiesen, ihr Verwaltungshandeln danach auszurichten. Dabei wird das Gefahrenpotenzial durch überschrittene Lagerkapazität wie Abfall besondere Berücksichtigung finden. So besteht bei Kunststoffabfällen und Altreifen ein deutlich größeres Handlungserfordernis als bei Bauschutt. Es handelt sich bei den überschrittenen Lagermengen an den acht Standorten insgesamt um ca. 6.000 t Altreifen, ca. 20.700 t Baustellenmischabfälle, Sortierabfälle, Holzund Ziegelabfälle, ca. 6.900 t Kunststoffabfälle, ca. 6.100 t Bauschutt und ca. 25 t Spuckstoffe.
Die festgestellten Mängel an den Anlagenstandorten verteilen sich wie folgt: Die Brandschutzanforderungen erfüllten 20 in vollem Umfang, 41 wiesen unerhebliche und 34 erhebliche Mängel auf. 57 Standorte waren baurechtlich beanstandungsfrei, 14 wiesen Defizite von unerheblicher Schwere und 11 von erheblicher Schwere auf. Im Hinblick auf das Wasserrecht erfüllten 40 Anlagen alle Anforderungen, 45 unerhebliche und 8 erhebliche Verstöße wurden festgestellt. Abfallrechtlich waren 58 Anlagen beanstandungsfrei, 17 wiesen unerhebliche und 20 erhebliche Mängel auf. Die emissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllten 62 Standorte im vollen Umfang, bei 21 Standorten wurden unerhebliche Defizite und bei 12 erhebliche Defizite festgestellt.
Fazit, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei rund einem Drittel der kontrollierten Abfallbehandlungs- und Lageranlagen liegen erhebliche Verstöße gegen die bestehenden Brandschutzanforderungen vor. Mit erheblichen Mängeln der anderen Rechtsgebiete waren zwischen 8 und 20 Prozent der Standorte behaftet, dennoch geht von den kontrollierten Anlagen aufgrund der festgestellten Män
gel zunächst kein erhöhtes Brandrisiko aus. Das heißt, diese Mängel erhöhen nicht direkt die Wahrscheinlichkeit eines Brandes. Das Brandrisiko ist lediglich, wie bei anderen technischen Systemen auch, durch technische Defekte, menschliches Versagen oder vorsätzliche Brandlegung gegeben. Die beiden erstgenannten Fälle sind als Ursache von Bränden in dieser Art von Anlagen wegen deren vergleichsweise einfacher Technologie recht unwahrscheinlich. Unabhängig davon können die festgestellten Mängel zum Teil aber weit reichende Folgen für das Ausmaß möglicher Brandereignisse haben. Je nach Lage der Standorte, d.h. ihre Nähe zur Wohnbebauung und zu anderen Schutzgütern, können in Brand geratene Abfälle zu Schadstoffemission und -immission führen. Kurzzeitige Auswirkungen auf die Luftqualität, auf Böden und Pflanzen sowie auf Oberflächengewässer und das Grundwasser sind lokal möglich. Diese Emissionen sind selbstverständlich umso größer, je schwieriger der Brand unter Kontrolle gebracht werden kann. Das Brandergebnis in Gösen kann insoweit als Extremfall eingeschätzt werden.
Natürlich endet die Komplexkontrolle nicht mit der Feststellung der Mängel. Die staatlichen Umweltämter arbeiten intensiv an der Durchsetzung der Mängelbeseitigung. Dabei wird der Fachverstand der beteiligten Behörden entsprechend einbezogen. Das Verwaltungshandeln gegenüber dem jeweiligen Betreiber orientiert sich dabei an der Schwere der Mängel. Zunächst wurden die Betreiber direkt im Anschluss an die durchgeführte Kontrolle von den anwesenden Behörden mündlich über festgestellte Mängel informiert und zur Beseitigung aufgefordert. Dies wurde im Regelfall anschließend mit einem Revisionsschreiben und der Fristsetzung untermauert. Die festgesetzten Fristen werden am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet. Sollten, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Betreiber ihrer Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht oder nicht vollständig nachkommen, werden von der jeweiligen Überwachungsbehörde weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Hier kommen insbesondere Anordnungen nach § 17 bzw. § 20 Bundesemissionsschutzgesetz in Betracht. Das heißt, es werden dann nachträgliche Anordnungen zur teilweisen bzw. vollständigen Untersagung des Anlagenbetriebes sowie zur Stilllegung oder Beseitigung der Anlage getroffen. Außerdem können gegenüber dem Betreiber Zwangsgelder angeordnet oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Stand der Mängelbeseitigung wurde in den vergangenen Tagen im Rahmen von Nachkontrollen durch die Staatlichen Umweltämter erfasst. Der Umweltausschuss des Thüringer Landtags wird noch im Mai schriftlich informiert. Die bislang vorliegenden Ergebnisse zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die von mir angeordnete Initiativpflicht der Staatlichen Umweltämter, auch für die Kontrolle fachfremder Belange, stellt besser als in der Vergangenheit sicher, dass bestehende Mängel insbesondere im Brandschutz erfasst und beseitigt werden. Das eigenverantwortliche Verwaltungshandeln der anderen Fachbe
hörden bleibt dabei unberührt. Diese Form der integrierten Überwachung wird künftig die Tätigkeit der emissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörde bestimmen. Wir führen den Grundsatz ein, die Überwachung beginnt bei der Genehmigung. Noch vor der Inbetriebnahme bzw. im Zeitraum der Inbetriebnahme einer neuen oder wesentlich geänderten Anlage wird es eine gemeinsame Erstkontrolle von Genehmigungs-, Überwachungs- und allen beteiligten Fachbehörden geben. Dieses Vorgehen wird den Grundstein für eine qualitative hochwertige Organisation der Überwachungsaufgaben bilden. Auf eine noch bessere behördenseitige Zusammenarbeit, auf die die emissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde unbedingt angewiesen ist, werden wir auch weiter hinwirken müssen. In den seit Oktober 2003 kontrollierten Standorten von Abfallbehandlungs- und Lageranlagen bedürfen auch weitere immissionsschutzrechtliche Anlagen, die mit Abfällen umgehen unter Nummer 8 des Anhanges zur Vierten Bundesimmissionsschutzordnung zuzuordnen sind, einer gleichartigen Kontrolle. Die zuständigen Ämter sind deshalb angewiesen, vorerst auf Basis einer Risikobewertung weitere 300 Anlagen zunächst einer Vorprüfung zu unterziehen. Bei Anlagen, die Anhaltspunkte für möglichen Handlungsbedarf ergeben, wird dann in Analogie zur 100-Anlagen-Kontrolle vorgegangen. Natürlich ist dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine neue, aber notwendige Form der Überwachungstätigkeit, die mit einem erheblich deutlichen Mehraufwand für die Behörde verbunden ist. Wir werden deshalb künftig die Überwachung nicht mehr nach einem starren Überwachungsschema durchführen und alle immissionsschutzrechtlichen Anlagen in mehr oder weniger gleichen Abständen kontrollieren. Vielmehr müssen wir uns an den potenziellen Gefährdungen orientieren, die von bestimmten Anlagen bzw. Anlagentypen ausgehen. Dies wird in Form einer jährlich neu zu erstellenden Überwachungsplanung durch die Staatlichen Umweltämter in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt geschehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist alles richtig, was hier gesagt worden ist. Bis auf eins, Frau Becker, bis auf eins und das nehme ich Ihnen ganz einfach übel, denn Sie wissen das: Was ich Ihnen zusage, halte ich auch.
Da brauche ich nicht noch mal Ihre Aufforderung dazu oder Ihr Treiben in diese Richtung. Es ist richtig, wir müssen die Kontrollen ändern. Herr Kummer, die Fabel ist Klasse, die Fabel ist wirklich Klasse.
Ich kann Ihnen nur eins sagen dazu, das hohe Haus hat es hier in der Hand, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass wir schärfer, strenger kontrollieren und so
fort Sanktionen aussprechen können.
Was die Überwachung der Mengen betrifft, also Sie haben ja vollkommen Recht, es geht alles, nur wir haben mit anderen Überwachungsmöglichkeiten schon unser Desaster erlebt. Da bin ich etwas vorsichtig. Ich will noch mal ein Wort dazu sagen, deswegen habe ich mich eigentlich gemeldet. Was die Erhöhung der Anlagen betrifft von 250 auf 800, die Differenz sind ja Anlagen, die auf baurechtlichen Genehmigungen beruhen. Der Bund hat aber mit seiner IV. BImSch-Verordnung eine andere rechtliche Situation geschaffen, dass diese Anlagen auch nach emissionsrechtlichen Kriterien zu beurteilen und zu genehmigen sind. Das ist eine ganz andere Situation auch für den Betreiber der Anlage, der unter ganz anderen Voraussetzungen herangegangen ist, und das macht uns eigentlich jetzt die Sorge bei der Nachbereitung und bei der Nachkontrolle dieser Anlagen, denn die müssen alle nachgenehmigt werden. Das ist ein immenser Aufwand. Auch was die Sicherheitsleistung betrifft bin ich dafür, die Sicherheitsleistung dementsprechend zu fördern. Wir haben jetzt die rechtliche Grundlage dafür, die wird auch dementsprechend gefördert werden. Aber gegen eins verwahre ich mich immer wieder, das kam hier so ein bisschen raus: Die einzigen, die kontrollieren sollen, ist das Land. Land mach du mal, geh du mal voran. Es gibt Kommunen, in denen die Anlagen stehen, die teilweise auch genehmigt haben, die auch sehr froh darüber waren, dass der einzelne Betreiber da hingekommen ist. Es gibt Landkreise, die auch sehr froh darüber waren, dass sie gekommen sind. Nur in der Endkonsequenz bei der Kontrolle, wenn dann was passiert ist, will es keiner gewesen sein, will keiner Verantwortung tragen. Ich denke, das geht nicht ganz. Bei all dem, was hier gesagt worden ist, dem ich zustimme, muss ich aber auch sagen, die Verantwortung, gerade für diesen sensiblen Bereich, müssen wir alle wahrnehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Vorbemerkung: Bei der Anlage handelt es sich um ein Biomassekraftwerk für den Einsatz von Althölzern mit einer Feuerungswärmeleistung von 27,5 Megawatt.
Zu Frage 1: Nach § 17 der Neunten Bundesimmissionsschutzverordnung kann die Genehmigungsbehörde den bekannt gemachten Erörterungstermin verlegen, wenn dies im Hinblick auf dessen zweckgerechte Durchführung erforderlich ist. Von dieser Möglichkeit hat das Landesverwaltungsamt als Genehmigungsbehörde Gebrauch gemacht. Der Grund dafür ist, dass die Zahl der Einwendun
gen, die zurzeit mit ca. 2.300 deutlich höher liegt, als von der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Ablaufplanung des Genehmigungsverfahrens vorgesehen wurde. Die Bearbeitung der Einwendungen beansprucht daher mehr Zeit. Zum anderen muss die Organisation des öffentlichen Erörterungstermins neu erfolgen.
Zu Frage 2: Hierzu gibt es keine feste vorgeschriebene Frist. Vielmehr sind Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins nach § 17 der Neunten Bundesimmissionsschutzverordnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen. Die Genehmigungsbehörde ist gehalten, das Genehmigungsverfahren innerhalb des nach § 10 Abs. 6 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgesehenen Frist abzuschließen. Diese beträgt sieben Monate, wobei die Behörde die Frist um drei Monate verlängern kann, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die den Antragstellern zuzurechnen sind, erforderlich ist.
Zu Frage 3: Eine der Voraussetzungen für die Errichtung der Anlage ist die Anpassung des bestehenden Bebauungsplans des Gewerbegebiets Gromauer der Stadt Eisfeld. Diese bauplanungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzung fehlt bisher. Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts wurde in der Stellungnahme der unteren Baubehörde im Landratsamt Hildburghausen vom 16.02.2004 die Errichtung des Biomasseheizwerks im bestehenden Baubauungsplan auf einer Gewerbegebietsfläche des Gewerbegebiets Gromauer als unzulässig eingestuft. Es ist zurzeit nicht abzusehen, ob die beabsichtigte Umwidmung des Gewerbegebiets Gromauer zum Industriegebiet im Aufstellungsverfahren des betreffenden Bebauungsplans die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen schafft. Nach § 20 Abs. 2 der Neunten Bundesimissionsschutzverordnung muss ein ablehnender Bescheid ergehen, wenn die Gemeinden die bauplanerischen Grundlagen innerhalb der eben genannten Frist nicht in Aussicht stellen. Andere Möglichkeiten zur Genehmigung des vorliegenden Antrags innerhalb der genannten Frist bestehen nicht.
Herr Kummer, also wissen Sie, das ist nicht bekannt und es ist auch die Frage der Umwidmung des Gewerbegebietes in ein Industriegebiet, das ist die Crux bei der ganzen Geschichte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesforstverwaltung hat auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 4. Juli 2003 durch den Verkauf von forstfiskalischen Liegenschaften Einnahmen in Höhe von 11 Mio.       ten. Um diese Einnahmen zu erbringen, sollen neben Forsthäusern und sonstigen unbebauten Liegenschaften auch ca. 2.000 Hektar Waldfläche verkauft werden. Bei einer ersten Ausschreibung konnte man für vier Verkaufsobjekte - Bezirksgröße zwischen 75 und 120 Hektar - aufgrund der sehr niedrigen Gebote keinen Zuschlag erteilen. Im Rahmen einer zweiten Ausschreibung mit 12 Verkaufsobjekten mit einer Flächengröße von 10 bis 120 Hektar - hierbei waren die Verkaufsobjekte der ersten Ausschreibung mit integriert - konnte für 6 Waldflächen und Verkaufsobjekte der Zuschlag erteilt werden. Vor dem Hintergrund des sehr schleppenden Verkaufs von Waldflächen mit einer Flächengröße von 1 bis 120 Hektar und der Nachfrage von potenziellen Käufern nach größeren Waldflächen werden nunmehr zwei Objekte mit einer Größenordnung von 624 Hektar im Forstamt Lehesten und 417 Hektar im Forstamt Schönbrunn zur Ausschreibung vorbereitet. Soweit mir bekannt ist, hat die Landesregierung nie davon gesprochen, nur Splitterflächen zu veräußern. Und Reviere werden dadurch nicht verändert, da ja eine normale Reviergröße gegenwärtig bei uns bei 1.200 Hektar liegt.
Zu Frage 2: Die Flächen sollen bis Mitte Mai ausgeschrieben werden. Angebotsende ist der 21. Juni 2004. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt 30 Tage nach der notariellen Beurkundung.
Zu Frage 3 und 4: Der Verkauf von 417 Hektar Staatswald im Forstamt Schönbrunn hat keine Auswirkung auf die dort beschäftigten Waldarbeiter, da das Arbeitspotenzial des Forstamts bei weitem nicht mit eigenen Arbeitskräften abgedeckt werden kann. Im Forstamt Lehesten sind im Staatswald noch sechs Waldarbeiter beschäftigt. Davon sind durch den Verkauf drei Waldarbeiter unmittelbar betroffen. Die betroffenen Waldarbeiter des Forstamts Lehesten sollen in die Forstämter Leutenberg und Reichmannsdorf umgesetzt werden. Durch die Umsetzung entstehen den Waldarbeitern Anfahrtskilometer zum neuen Arbeitsort von 2 bis 25 Kilometern.
Mit der zweiten Ausschreibung und den zweiten Geboten und dem, was an Angeboten gekommen ist, sind wir sehr zufrieden. Da wir davon ausgehen, dass wir für diese Flächen, die jetzt in der Ausschreibung stehen, ähnlich gute bzw. noch bessere Ergebnisse erzielen können, werden wir nicht mehr als 2.000 Hektar benötigen.
Wir haben ein sehr gutes Waldgesetz, in dem die Rechte und Pflichten der jeweiligen Waldeigentümer festgelegt sind. Ich sehe da keine Auswirkungen auf etwaige Einschränkungen oder irgendwelche anderen Dinge, die in diese Richtung kommen könnten. Ich kenne natürlich vor allen Dingen in Lehesten die ganzen Befindlichkeiten, die ganzen Bedenken, die es gibt, aber ich muss dazu auch sagen, ein Blick in unser Waldgesetz und ein Gespräch, was wir noch in der kommenden Woche in Lehesten durchführen werden, um die ganzen Befindlichkeiten auch ein bisschen dann zu erläutern und zu erklären, wird dazu beitragen, dass es da keine Bedenken zu geben braucht.
Frau Dr. Klaus, es gibt aus meiner Sicht keine Diskrepanz. Wenn wir die Flächen verkauft haben, werden wir die 11 Mio.   
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kum
mer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt. Vor der Beantwortung der Frage möchte ich darauf hinweisen, dass die im Vorwort der Anfrage getroffene Feststellung, die Neuvergabe der Haselbacher Teiche soll eine Fischereiwirtschaft ausschließen, nicht zutrifft. Der NABU als Neupächter hat einen Eigenbetrieb angemeldet und wird die von ihm gepachteten Teiche zur Wahrung der FFH-Ziele fischereilich bewirtschaften.
Zu Frage 1: Der Gesamtpachtzins für den neuen Pächter beträgt 2.288 + ,  - +    Vorpächter betrug 1.667 + , 
Zu Frage 2 und 3: Nein. Die Neuverpachtungsabsicht des Freistaats wurde im Thüringer Staatsanzeiger vom November 2003 öffentlich bekannt gemacht, um die erzielbaren Pachtzinspotenziale am Markt bei gleichzeitiger Wahrung der zwingend naturschutzfachlichen Vorgaben auszuschöpfen. Im Ergebnis dieser Bekanntgabe und der parallel mit den Interessenten geführten bilateralen Informationsgespräche erwies sich nur der NABU als geeigneter Vertragspartner.
Zu Frage 4: Ja. Die beiden Pachtinteressenten wurden jeweils mit Schreiben vom 11. August 2003 über die neuen Pachtbedingungen informiert. Angaben über den künftigen Pachtzins wurden dabei nicht gemacht. Da der Vorpächter die neuen Pachtbedingungen als unannehmbar bezeichnete, wurden keine Verhandlungen über den Pachtzins mit ihm geführt.
Herr Abgeordneter Sonntag, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, aber gerade diese Verbände, ob das NABU oder die anderen sind, haben so viele Sponsoren, von denen wir nur träumen können, so dass wir von Landesseite her da nicht mit einsteigen müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Forstämter haben bereits den Unterstützungsbedarf an zusätzlichen Arbeitskräften angemeldet. Dabei wurden u.a. die regional unterschiedlichen Baumartenausstattungen berücksichtigt. Im laubholzreichen Nordthüringen ist der Bedarf geringer als in Ostthüringen. Der höchste Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften wird im Bereich des Thüringer Waldes sowie in Süd- und Südwestthüringen sein. Es ist keine Aufteilung der Zusatzarbeitskräfte auf die verschiedenen Waldeigentumsarten erfolgt. Die Forstämter müssen in ihrer eigenen Zuständigkeit und Ortskenntnis den Einsatz dieser Arbeitskräfte eigentumsübergreifend koordinieren.
Zu Frage 2: Ja.
Zu Frage 3: Ja.
Zu Frage 4: Die Arbeitskräfte werden über Trägergesellschaften eingesetzt. Die Finanzierungsbeteiligung bzw. der Zuschuss durch die Landesregierung bewegt sich je nach Trägergesellschaft zwischen 50 und 93   5  son und Monat. Zur Absicherung der angesprochenen Maßnahmen sind im Einzelplan 09 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000     
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werter Herr Abgeordneter Sonntag, Frau Präsidentin, ich darf doch hoffentlich ebenfalls in Versform antworten.
Nein, nein, nein. Dr. Schuchardt, so weit geht es nicht. Ist die Wirtschaft noch im Wandel, hilft ihr hier der Gasehandel. Emissionen runter, rauf, ändert dies den Weltenlauf? Unser Sonntag will es wissen, Antwort werd' ich geben müssen.
Meinung gar will er nun hören, den Trittin vielleicht noch stören. Meinung Clement hier und da, tut man hören tralala. Meinung Trittin ist ganz anders. Machtwort kam nun das vom Kanzler.
Thüringen lehnt sich zurück, halb so schlimm, wird's kleine Glück. Early actions eingespart haben wir, 'ne gute Tat. Vorgeleistet schon ganz stramm unsere Firmen werden klamm. Kommt Konjunktur nun bald in Fahrt?
CO2 - die Reduktion schafft Arbeitsplätze südlich Rom. In Thüringen sehe ich's mit Graus, die Arbeitskräfte wandern aus. In Thüringen wird es immer leerer, das Produzieren immer Schwerer.
Trittin wird jubeln heimlich leis', ihn interessiert es nicht, jeder weiß, erst wenn das Land ganz abgebrannt, der Effekt ist, FFH entstand.
Das grüne Herz ein großer Zoo, dann ist es weg, das CO zwo. Doch jubelt's laut im ganzen Land, auf Trittin gibt's jetzt Flaschenpfand.
Herr Sonntag, ich frage Sie nun, sind Sie mit der Antwort einverstanden?
Ist recht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Vorbemerkung: Wie bereits im Haushalts- und Finanzausschuss am 27. Februar 2004 dargelegt, wurde zunächst im Rahmen der innerhalb des Landes auferlegten Bewirtschaftungsreserve eine Finanzierung des Landesanteils der Dürrehilfe herbeigeführt, indem als Einsparstelle für die außerplanmäßigen Ausgaben im Jahre 2004 die GA mit 3,0 Mio.   *& " )    + ,  benannt wurden. Eine Veränderung der Einsparstelle ist somit grundsätzlich offen gehalten.
Zu Frage 1: Bei den zunächst innerhalb der GA eingesparten 3,0 Mio.   ( mittel.
Zu Frage 2: Da - wie bereits eingangs gesagt - eine Veränderung der Einsparstelle offen gehalten wurde und die Höhe der dem Land zustehenden Kofinanzierungsmittel aus der GA noch nicht feststeht, gehen dem Freistaat zunächst auch keine Bundesmittel verloren.
Frage 3: Entfällt.
Frage 4: Als vorläufiger Einsparungsbereich innerhalb der GA wurde zunächst die Agrarinvestitionsförderung benannt. Änderungen bleiben in Abhängigkeit von Antragsführungen und den bereitgestellten Bundesmitteln vorbehalten.
Herr Botz, das werden wir am Jahresende sehen. Im Moment gehen dem Land keine Mittel verloren und am Jahresende werden wir dann sehen wie der Stand ist. In den vergangenen Jahren hat sich immer gezeigt, dass die Mittel von dem Titel, wo wir sie gegenwärtig weggenommen ha
ben, nicht ausgegeben worden sind.
Im Moment verringert sie sich überhaupt nicht.
Versteht er nicht, versteht er nicht.
Ja, im Moment verringert sie sich aber nicht, also kann ich es im Moment auch nicht sagen, Herr Kummer.
Auch das, Herr Kummer, kann man im Moment noch nicht sagen, weil die GA, wie Sie ja selber wissen, aus einer großen Masse besteht, immerhin über 60 Mio.   alle Titel innerhalb der GA sind untereinander kompatibel.
Wir mussten hier ja erst mal irgendeinen Titel angeben. Es hat auch in den letzten Jahren, ich sage es noch mal und Ihr könnt auch in den Haushaltsabschlüssen der letzten Jahre nachsehen, jedes Jahr bestimmte Titel innerhalb der GA gegeben, die nicht ausgeschöpft worden sind und daraus kann man das dann machen, und wir werden es auch in diesem Jahr wieder so machen, dass es dann durch die Kompatibilität der einzelnen Titel untereinander möglich ist, die Mittel umzuschichten, dass somit dort, wo die Mittel gebraucht werden, keine Fehlstände entstehen. Wir haben ja auch, um das noch mal ins Gedächtnis zu rufen, was ja auch nicht so vorgesehen war, die Ausgleichszulage, die wir ja Anfang des Jahres 2003 um die Hälfte gekürzt haben, also von rund 16 oder 17 Mio.  auf 9 Mio. '  "& !+-,  . nur dadurch möglich, weil die Titel innerhalb der GA untereinander kompatibel sind und ich dort die größere Möglichkeit habe, das eine oder andere zu tun. Hier war es jetzt notwendig, auch gegenüber dem Bund erst mal nachzuweisen, wo wir das hernehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Mit Datum vom 06.10.2003 wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung, Behandlung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen für die Fa. Euro-Business GmbH und Co. KG erteilt. Diese Genehmigung ist aber aufgrund der bis dato nicht erfüllten aufschiebenden Bedingungen, die die Eintra
gung der Vereinsbaulasten in das Baulastenverzeichnis der Stadt Altenburg sowie die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung betreffend, noch nicht wirksam. Deshalb konnte der Betrieb der Anlage noch nicht aufgenommen werden. Jedoch wurden bereits vor Genehmigungserteilung auf dem betreffenden Betriebsgrundstück Abfälle, insbesondere Altreifen, aber auch Kunststoff und andere Abfälle abgelagert. Die derzeit lagernden Altreifen überschreiten die von der Firma beantragte Lagermenge um ca. 4.000 bis 6.000 Tonnen.
Zu Frage 3: Bislang wurde aufgrund der noch unwirksamen Genehmigung keine Verwertung und Vermarktung von Abfällen, die auf dem Betriebsgelände der Fa. EuroBusiness GmbH und Co. KG in Altenburg lagern, vorgenommen. Im bestimmungsgemäßen Betrieb ist eine Durchsatzleistung von 58.000 Tonnen je Jahr genehmigt. Das entspricht einer monatlichen Durchsatzleistung von ca. 4.800 Tonnen.
Zu Frage 4: Die Anlage wurde im Rahmen der Überwachungsaktion der 100 Anlagen vom 04.12.2003 kontrolliert. Bereits seit Juli 2003 kontrolliert das Staatliche Umweltamt Gera diese Anlage überdurchschnittlich häufig, seit Dezember 2003 etwa wöchentlich.
Generell muss man feststellen, anhand der Kontrollen können Sie ja feststellen, dass dort einiges nicht so richtig läuft, wie es laufen sollte. Deswegen sind verschiedene Auflagen erteilt worden. Wir sind gegenwärtig wieder dabei, neue Auflagen zu erteilen und die Firma zur Beräumung und zur Herstellung der örtlichen und öffentlichen Sicherheit zu veranlassen.
Nein, das ist doch konkret genug. Die werden vorbereitet. Von Seiten des Staatlichen Umweltamts werden neue Auflagen für die Firma vorbereitet. Und es gibt natürlich eine Reihe von Gesprächen. Das ist ja klar, wenn wir fast wöchentlich kontrollieren, können Sie sich ja vorstellen, dass das schon relativ konkret ist.
Herr Kummer, es ist so: Wenn die Bedingungen, die notwendig sind zum Betreiben einer solchen Anlage, eingehalten werden, wenn die hergestellt werden, kann der Betrieb natürlich aufgenommen werden. Wichtig ist aber, dass die gesetzlichen Vorschriften, die zum Betreiben einer solchen Anlage notwendig sind, auch eingehalten werden. Das bedeutet, um das auch gleich zu sagen, dass der Überbestand der Altreifen weggeräumt wird, dass Brandgassen vorhanden sind und einige andere Dinge mehr.
Ja selbstverständlich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Dr. Klaubert beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die im FFH-Gebiet Nr. 140 befindlichen Haselbacher Teiche wurden durch den Freistaat Thüringen mit der Zweckbindung Naturschutz erworben. Vorrang hat daher nicht die fischereiwirtschaftliche Bewirtschaftung der Teichanlage, sondern deren Ausrichtung an den Zielen des Naturschutzes. Die Landesregierung erwartet von den neuen Pachtbedingungen eine Verbesserung des Gebiets im Sinne der naturschutzfachlichen Zielstellung.
Zu Frage 2: Nein.
Zu Frage 3: Entfällt.
Zu Frage 4: Die zum Gegenstand der Mündlichen Anfrage gemachte Änderung der Bewirtschaftung der Haselbacher Teiche zählt nicht zu den Vorschriften oder Verfahren, bei deren Vorbereitung bzw. Aufstellung die Beteiligung von Verbänden vorgesehen ist. Es wurde daher keine Verbändebeteiligung durchgeführt. Die beabsichtigte Neuverpachtung wurde jedoch im Thüringer Staatsanzeiger vom 24. November 2003 veröffentlicht. Neben dem ehemaligen Pächter hat sich mit dem NABU, Kreisverband Altenburger Land e.V., ein anerkannter Naturschutzverband beworben, der die eingangs genannten naturschutzfachlich orientierten Bewirtschaftungsziele akzeptiert und sich zu deren Erfüllung vertraglich verpflichtet hat.
Wir haben eine Ausschreibung gemacht und bei der Ausschreibung kann sich jeder darum bewerben. Das ist egal, ob das ein Verband ist, ob das eine Privatperson ist oder wie
auch immer. Ich kann Ihnen jetzt die rechtlichen Grundlagen nicht sagen. Herr Kummer, das tut mir Leid, dass ich das jetzt nicht kann. Aber der NABU, der Verband, kann sich genauso um so etwas bewerben, wie er sich auch bewerben kann bei Verkäufen oder Käufen von Dingen.
Warum soll der NABU nicht dazu in der Lage sein, auch fischereilich tätig zu werden? Das verstehe ich jetzt nicht. Die sind doch keine Berufsfischer, sie müssen doch nicht Berufsfischer sein. Es gibt doch auch Angler, die keine Berufsfischer sind, die einen Angelschein haben oder auch ein Gewässer bewirtschaften können. Genauso ist das beim NABU auch. Also, das verstehe ich jetzt nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung unterstützt die Einlegung eines Rechtsmittels.
Zu Frage 2: Für den Erlass eines Entschädigungsgesetzes ist der Bund zuständig. Der Bund hat auch das nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandete Gesetz erlassen. Wenn das Bundesgesetzgebungsverfahren vom Bund eingeleitet wird, nimmt die Landesregierung die ihr im Gesetzgebungsverfahren zustehenden Bürgerbeteiligungsrechte mit der gebotenen Verantwortung wahr.
Zu Frage 3: Die derzeitige Rechtsstellung der Grundstückseigentümer richtet sich nach dem geltenden Bundesrecht. Zurzeit wird keine Möglichkeit gesehen, ohne Änderung des geltenden Bundesrechts den Grundstückseigentümern eine andere Rechtsposition einzuräumen.
Zu Frage 4: Die Verwaltung und Verwertung des landwirtschaftlichen staatlichen Grundbesitzes, in den diese Grundstücke eingegangen sind, erfolgt auf der Grundlage der von der Landesregierung gebilligten Konzeption des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 24.08.2001. Danach ist der landwirtschaftliche staatliche Grundbesitz vorrangig für öffentliche Zwecke unmittelbar oder als Tauschland bereitzuhalten. Soweit öffentliche Belange hier nicht entgegenstehen, kann landwirtschaftlicher staatlicher Grundbesitz an die TLG und LEG zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur öffentlichen Ausschreibung an private Investoren mindestens zum Verkehrswert verkauft werden. Aufgrund dieser restriktiven Regelungen bedarf es darüber hinausgehend keines Verkaufsstopps.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die EU-Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 26. Juni des Jahres 2003 ist dieses Jahr für uns zu einem Schlüsseljahr der Agrarreform geworden. Der erzielte politische Kompromiss wurde am 29. September 2003 in die entsprechenden Verordnungen gegossen, und Bund und Länder einigten sich auf einer Beratung der Agrarminister am 27. November 2003 mehrheitlich auf die Eckpunkte zur nationalen Umsetzung. Der daraufhin von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wurde am 28. Januar dieses Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet. Im Vorfeld des eigentlichen parlamentarischen Verfahrens wurde der Gesetzentwurf erstmals am 10.02.2004 im Unterausschuss sowie am 18.02.2004 im Agrarausschuss beraten. Gegenwärtig wird er im Bundestag beraten und die erste Beratung im Bundesrat ist am 12.03.2004.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der eingeleitete Paradigmenwechsel in der EU-Agrarpolitik wird die Landwirtschaft in Thüringen und die Zukunft des Agrarstandorts Thüringen maßgeblich beeinflussen. Die Agrarwende, von der bisher immer gesprochen wird, wird jetzt eintreten und wir werden sie jetzt dementsprechend auch bekommen. Einerseits erhalten die Betriebe größeren Freiraum zur Marktorientierung, andererseits müssen sie mit einem zunehmenden Anpassungsdruck rechnen. Dieser Systemwechsel wiegt bei der gegenwärtig schon schwierigen wirtschaftlichen Situation der Betriebe besonders schwer. Für alle, die sich damit bisher noch nicht befasst haben, möchte ich hier sagen, denn wir wechseln von der an die produktionsgebundenen Prämien und Ausgleichszahlungen zu einer Flächenprämie, ohne dass Produktion kommen muss oder anders ausgedrückt, es reicht aus, wenn ich die Fläche einmal jährlich bearbeite.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde kurz auf die in den Anträgen aufgeführten Reformelemente
und deren Auswirkungen für die Landwirtschaft Thüringens eingehen, die Position Thüringens darstellen und auf die ersten Ergebnisse einer Befassung im Agrarausschuss vom 18.02.2004 eingehen. Einleitend noch etwas zum weiteren Zeitablauf der europäischen Agrarreform. Die europäische Agrarreform wird ab 01.01.2005 greifen. Bis zum 01.08. dieses Jahres müssen die Mitgliedsländer der EU-Kommission erklären, wie sie diese EU-Agrarreform umsetzen wollen, das heißt, sie haben nicht mehr allzu viel Zeit, um bis zum 31.07. die noch anstehenden Probleme innerhalb von Deutschland zu lösen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist alles im Fluss. Alles, was ich heute hier sage, kann morgen schon wieder über den Haufen geworfen sein. Denn gegenwärtig laufen eine Reihe von Gesprächen und Diskussionen zu dieser EU-Agrarreform.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat in ihrem Antrag zwei Maßnahmen für den Getreidebereich aufgerufen, einmal die Halbierung der monatlichen Lagerkostenzuschläge von 0,93 ! +  0,46 ! + % &  ;    die Lagerhaltung, der von November bis Mai gewährt wird, im Wirtschaftsjahr 2004/2005 von 6,51 ! Tonne auf 3,22 ! +  & "%   &  die Interventionslagerhaltung, die derzeit aufgrund der angespannten Versorgungslage infolge von zwei aufeinander folgenden geringen Getreideernten praktisch ohne Bedeutung ist. Mit dem Wegfall der Roggenintervention ab 2004 entfällt die Preisstützung für diese Getreideart. Der Roggenanbau spielt in Thüringen nur eine untergeordnete Rolle und entspricht etwa dem Bedarf der hiesigen Mühlenindustrie. Betroffene Roggenanbauer erhalten aber zusätzlich 10 Prozent der deutschen Modulationsmittel als finanziellen Ausgleich entsprechend des Anteils an der Roggenanbaufläche. In Deutschland entfällt im Jahr 2005 bei einer dreiprozentigen Modulation auch ein Betrag von ca. 200.000  +  % #   obligatorischen Modulation EU-weit werden die Direktzahlungen der Landwirte um 3 Prozent in 2005 ansteigend auf 4 Prozent 2006 und 5 Prozent ab 2007 gekürzt. Auch wenn Direktzahlungen unter 5.000  /    verschont bleiben, beläuft sich der Kürzungsbetrag in Thüringen ab 2007 auf ca. 12,7 Mio. !  3  Rückfluss von 80 Prozent verbleiben Thüringen nur rund 10,2 Mio. 33stellung des erforderlichen Kofinanzierungsanteils von etwa 3,4 Mio.  somit letztendlich ca. 13,6 Mio.   *     zweiten Säule zur Verfügung. Die EU-Regelung zur Modulation und zu Maßnahmen im Getreidebereich sind Beschlusslage. Sie wirken direkt auf die Betriebe. Als Mitgliedstaat bzw. Bundesland haben wir nur noch Ausgestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Fördermaßnahmen in der zweiten Säule, die finanziell mit Modulationsmitteln unterstützt werden sollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erwarte, dass insbesondere durch die Umsetzung der Reformelemente
entkopplung, Cross Compliance und der Ausbau der zweiten Säule erhebliche Belastungen auf die Thüringer Landwirtschaft zukommen. Wir haben bereits im Vorfeld die Vielzahl der Entkopplungsvarianten umfassend anhand von Modellrechnungen bewertet. Fest steht, es gibt kein optimales Entkopplungsmodell. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile. Jedes Modell weist Gewinner und Verlierer auf. Für uns steht daher im Vordergrund, die Rahmenbedingungen des jeweiligen Entkopplungsmodells so auszugestalten, dass den Betrieben Anpassungsreaktionen auf die veränderten Märkte und Strukturen ermöglicht werden. Auswirkungen auf den vor- und nachgelagerten Bereich, die einen Arbeitsplatzabbau nach sich ziehen, sind soweit wie möglich zu vermeiden. Zur Umsetzung kommt nun in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kombinationsmittel. Alle Direktzahlungen einschließlich der Milchprämie sollen demnach voraussichtlich ab 2005 entkoppelt und als regionale Zahlungsansprüche je Hektar für Acker und Grünland bzw. betriebsindividuelle Zahlungsansprüche aus den bisherigen Tierprämien gewährt werden. Bei einem Prämienplafonds von rund 280 Mio.  entspricht das im Jahre 2005 etwa eine Ackerlandprämie in Höhe von ca. 345 >2"    Gründlandprämie in Höhe von ca. 67 ! 2"tar. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die betriebsindividuellen zugewiesenen Prämienrechte, also die alten Tierprämien, beginnend ab 2007 schrittweise abgeschmolzen. Ziel ist eine einheitliche Flächenprämie je Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Jahre 2012, die sich dann in Thüringen voraussichtlich zwischen 330 und 350 >2"  wirtschaftliche Fläche belaufen wird.
Die Modulation ab 2005, die mögliche Degression und die nationale Reserve sind dabei noch nicht berücksichtigt. Allerdings steckt - wie überall - auch hier der Teufel im Detail. Durch die Abschmelzung der betriebsindividuellen Prämien zu einer einheitlichen regionalen Flächenprämie kommt es zu einer nicht vertretbaren Umverteilung von Prämien zwischen den Betrieben. Die damit eingehenden Einkommensverluste werden negative Folgen für die Agrarstruktur und die Agrarmärkte haben. Eine genaue Quantifizierung dieser negativen Folgen ist derzeit nicht möglich. Ich will hier nur sagen, dass wir gegenwärtig eine Variation der Prämie je Betrieb und je Hektar haben zwischen 100 ! 2"  9! 2" 1 gesagt, in Zukunft soll das mal alles einheitlich werden auf etwa 330 bis 340, 350 
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns stand daher von Beginn an fest, die betriebsindividuellen Prämien einschließlich der Milchprämie müssen dauerhaft beibehalten werden. Aber bereits unser erster Antrag im Unterausschuss zu diesem Punkt fand keine Ländermehrheit. Wir haben dann den Antrag nochmals gemeinsam mit Bayern im Agrarausschuss gestellt. Aber auch hier haben wir keine deutliche Mehrheit bekommen, sondern er wurde abgelehnt. Somit ist klar, es wird eine einheitliche regionale Flächenprämie geben, die zwar regional für jedes Land in Deutschland anders sein wird, aber es wird keine Diffe
renziertheit zwischen Ackerprämie, Grünlandprämie und Tierprämie geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da wir den Abschmelzprozess nicht verhindern können, so ist aus meiner Sicht zumindest eine deutliche Verschiebung und zeitliche Streckung aller betriebsindividuellen Prämien auf den Zeitraum 2009 bis 2015 erforderlich. Nur so können wir abrupte Struktureinbrüche mit Auswirkungen auf die vorund nachgelagerten Bereiche verhindern und ermöglichen insbesondere den tierhaltenden Betrieben Anpassungsreaktionen auf die veränderten Marktverhältnisse. Leider fand unser Antrag zu diesem Ausgestaltungszeitraum im Agrarausschuss auch nicht die notwendige Mehrheit. Gegenwärtig gibt es einen neuen Vorstoß von Baden-Württemberg, die einen Abschmelzzeitraum von 2010 bis 2013 eingebracht haben. Wir werden uns diesem Antrag anschließen. Mir scheint zwar dieser Zeitraum zu kurz, da die Sprünge der Abschmelzung relativ hoch sind, aber er ist doch wesentlich günstiger als die Vorstellungen, die gegenwärtig herrschen, bereits im Jahre 2007 zu beginnen. Denn wir dürfen nicht vergessen und wir wissen jetzt schon, dass wir im Jahre 2008 bzw. 2009 für dieses neue EU-Agrarprogramm eine Halbzeitbewertung bekommen, wo dann so ähnlich wie das gegenwärtig der Fall ist, sicher wieder neue Konstellationen zu erwarten sind. Es bleibt also jetzt abzuwarten, ob es uns gelingen wird, im Verbund mit den anderen Ländern, die ebenfalls diesen Abschmelzzeitraum wollen, ob wir dieses Verfahren auch in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen können. Mein Ziel ist es, wenn es uns schon nicht gelungen ist, die Abschmelzung ganz wegzubekommen, dann so spät wie möglich und in kleinen Schritten, damit die Betriebe Zeit haben, sich neu zu finden, damit die Betriebe Zeit haben, sich dementsprechend umzustellen und damit wir nicht gar so viele Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verlieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Milchbereich wird durch die unmittelbar wirkenden EU-Reformvorschläge besonders belastet. Die Interventionspreissenkung für Butter um 25 Prozent und Magermilchpulver um 15 Prozent sowie die Quotenaufstockung in Höhe von 1,5 Prozent, für die keine Milchprämie gewährt wird, führt 2007 zu einem Milchpreisverfall auf ca. 21 Cent pro Kilo Milch, gegenwärtig liegen wir zwischen 28 und 30 Cent. Durch die Einführung einer Milchprämie wird der Einkommensverlust nur etwa zur Hälfte kompensiert. Für Thüringen werden die Einbußen auf ca. 26 Mio. &ziffert, die den Milchbauern dann ab dem Jahre 2007 verlustig gehen. Ich sehe daher einen erheblichen Handlungsbedarf für eine Sonderrolle Milch. Ein wichtiges Ziel war es mir deshalb, die Milchprämie aus dem Abschmelzungsprozess herauszunehmen und dauerhaft als individuelle Betriebsprämie zu gewährleisten. Aus meiner Sicht führt die Einbeziehung der Milchprämie in die Abkopplung ab 2005 und in den Abschmelzprozess spätestens ab 2010 zu weiteren empfindlichen Verlusten in der Milcherzeugung. Auf die Betriebe kommt ein erheblicher Anpassungsdruck zu. Nur ein Teil der Betriebe wird in der Lage sein, dies
nur unter Inkaufnahme erheblicher Investitionsrisiken und mit einem ausgefeilten Management zu kompensieren. Der ohnehin schon ausgeprägte Strukturwandel im Milchviehbereich wird sich daher rasant fortsetzen. Und Fakt ist auch eins, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenn die ökonomischen Ergebnisse der Betriebe stimmen, können auch die ökologischen und sozialen Belange voll erfüllt werden. Ich sage deshalb noch einmal ganz klar und deutlich, wir brauchen für die Milch eine andere Form der Prämienhaltung in den nächsten Jahren. Leider, muss ich auch hier sagen, wurde der gemeinsame Antrag der Länder Thüringen, Bayern, Sachsen für eine Herausnahme der Milchprämie aus dem Abschmelzungsprozess im Agrarausschuss abgelehnt, aber es war ein relativ knappes Ergebnis 7 : 9, so dass ich hier noch Hoffnung habe, dass es uns gelingen wird, vielleicht den einen oder anderen noch mit auf unsere Seite zu ziehen, so dass wir letzten Endes vielleicht doch noch dahin kämen, dass wir für die Milchprämie eine andere Variante finden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss aber jetzt schon darauf hinweisen, dass wir, wie gesagt, den Abschmelzprozess - das ist bis jetzt der einzige gangbare Weg, wo wir eine Mehrheit haben, um die Einkommensund Steuereinbrüche, besonders in der Milchviehhaltung abzumildern. Aus meiner Sicht weist die EU-Agrarreform eine erhebliche Schwachstelle hinsichtlich des großen nationalen Ausgestaltungsspielraumes der jungen Mitgliedstaaten auf. So ist es nicht nur die Umverteilung zwischen den Betrieben, die uns Kopfzerbrechen bereitet, sondern auch die von der Bundesregierung vorgeschlagene 35-prozentige Umverteilung zwischen den Bundesländern. Profitieren würden vor allem Länder wie Brandenburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Thüringen gehört neben Bayern und Sachsen zu den Ländern, die Finanzmittel abgeben müssen. Konkret bedeutet das einen Verlust von knapp 7,5 Mio. % sprüngliche Thüringer Prämienplafond reduziert sich damit um rund 2,7 Prozent auf rund 273 Mio. ?   jeder, was soll das, 7,5 Mio. "  /kraften. Nur wenn ich das pro Hektar umrechne, sind das immerhin 9 bis 10 ! 2"     && das schon eine gewaltige Menge, die sie dann verkraften müssen, die ihnen dann fehlt. Folglich bin ich nach wie vor dafür, eine Umverteilung abzulehnen. Aber auch hier muss ich sagen, dass unsere Position sehr schwach ist, denn nur Bayern, Hamburg und Sachsen sind damit gegenwärtig auf unserer Seite. Der gemeinsame Antrag ist also somit zurückgewiesen worden und im Moment erscheint es aussichtslos eine Umverteilung der Prämie noch zu verhindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe die Befürchtung, dass wir die Folgen der Umsetzung des Reformelementes Cross Compliance noch gar nicht abschließend beurteilen können, aber mit erheblichen Auswirkungen auf Landwirte und Verwaltungen zu rechnen ist. Wörtlich mit Überkreuzverpflichtung übersetzt, erstreckt sich dahinter die Bindung der Direktzahlung an die Einhaltung zahlreicher verbindlicher Vorschriften. Immerhin
konnte eine Reduzierung von ursprünglich 36 auf 18 zu kontrollierende EG-Verordnungen bzw. -Richtlinien erreicht werden. Da diese Vorschriften aber die Bereiche Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, Umwelt sowie Tierschutz betreffen, wird auch klar, Cross Compliance muss ressortübergreifend umgesetzt werden. Dies erfordert eine schwierige und intensive Koordination und Abstimmung. Darüber hinaus muss der Landwirt für den Erhalt der Direktzahlung seine Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand erhalten. Bei Verstößen erfolgt eine teilweise oder sogar völlige Kürzung der Zahlung. Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich, bei den momentanen Haushaltsituationen und der daraus resultierenden schwierigen Personalsituation ist eine EU-konforme Umsetzung der Vorgaben durch die zuständigen Verwaltungseinheiten kaum zu leisten. Daraus erwächst ein hohes Anlastungsrisiko für die Verwaltung bzw. den Mitgliedstaat und ein hohes Sanktionsrisiko für den Landwirt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt die tatsächliche Umsetzung noch relativ offen. Für den Erhalt eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands werden nur Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor Erosion, zur Erhaltung der organischen Substanz und der Bodenstruktur sowie zum Mindestmaß an Instandhaltung der Flächen genannt. Die Anforderung der 18 EG-Verordnungen bzw. -Richtlinien werden als verbindliche Vorschriften nur genannt und sind bisher nicht weiter als Kontrollvorschriften oder Indikatoren untersetzt. Endgültige Regelungen sind offensichtlich erst mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen von der EU bzw. den nationalen Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Gesetzes zu erwarten. Letztgenannte werden dann auch die bisher noch ausstehenden Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Cross Compliance aufgreifen. Ich will hier nur so viel sagen, diese Unterarbeitsgruppe Cross Compliance ist letzte Woche am Dienstag geplatzt. Der Bund hat sie aufgekündigt, weil man sich nicht einig geworden ist. Der Bund wird das jetzt selber in die Hand nehmen und wird im Verbund mit dem Bundesumweltministerium uns dann die dementsprechenden Vorgaben erteilen, was wir alles zu kontrollieren, was wir alles zu machen haben. Ich kann nur sagen, darauf freuen wir uns alle jetzt schon ganz besonders. Aus unserer Sicht stehen für die Umsetzung von Cross Compliance-Vorgaben folgende Punkte im Vordergrund:
1. Es müssen einfache EU-weit einheitliche Prüfindikatoren benannt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
2. Die Zahl der zu überprüfenden Vorschriften sind drastisch auf wenige leicht prüfbare, nachvollziehbare und justiziable Prüfungsindikatoren zu reduzieren, um den Aufwand für die Überwachungsbehörde und Landwirte vertretbar zu gestalten.
3. Es müssen sinnvolle, praxistaugliche Prüfkriterien gefunden werden, die sich an dem geltenden Fachrecht orientieren und das Sanktionsrisiko für die Landwirte und das Anlastungsrisiko für die Mitgliedstaaten minimieren.
4. In allen Kontrollbereichen dürfen die auf freiwillige Verpflichtungen des Landwirts beruhenden Fördermaßnahmen der zweiten Säule nicht gefährdet werden.
5. Die Konkretisierung der Anforderung betrifft die Kontrollen und darf nicht zu einer Verschärfung des Fachrechts führen.
Im Ergebnis des Agrarausschusses gab es zu diesen Punkten zwar Ländermehrheiten, es ist aber eher davon auszugehen, dass eine Durchsetzung dieser Länderinteressen im weiteren Verfahren gegenüber der Bundesregierung bzw. dem Bundesumweltministerium schwierig wird. Auch die EU-Kommission zeigt leider bisher gegenüber den Kritikpunkten der Mitgliedstaaten an ihrem Cross Compliance Ansatz wenig Gesprächsbereitschaft und beharrt auf den einzuhaltenden Verordnungen und Richtlinien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe die Betrachtung der GAP-Beschlüsse zur zweiten Säule in unmittelbarem Zusammenhang mit der obligatorischen Modulation. Die EU-Kommission hat das Spektrum für die zweite Säule inhaltlich um neue Fördermaßnahmen aus den Bereichen Tierschutz, Lebensmittelqualität, Umweltschutz und für die Erfüllung von Standards erweitert. Die Finanzierung dieser neuen Maßnahmen bzw. die Aufstockung bereits durchgeführter Programme soll über die anfallenden Modulationsmittel erfolgen. Aus Thüringer Sicht müssen jetzt jedoch einige landesspezifische Besonderheiten beachtet werden, auf die ich kurz eingehen möchte.
Sicherlich steht für uns im Vordergrund, dass die Modulationsmittel durch entsprechende Maßnahmen auch wieder direkt an die Betriebe fließen. Allerdings setzt das auch immer eine Kofinanzierung mit Landesmitteln voraus. Unter der Prämisse, dass keine Gelder bei bestehenden Maßnahmen weggenommen und auch keine weiteren zusätzlichen Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, sind die Möglichkeiten für die Etablierung neuer Maßnahmen in die ländliche Entwicklung gegenwärtig stark eingeschränkt, wenn nicht ausgeschlossen. Thüringen hat im Rahmen der nationalen Modulation bereits zwei neue Agrarumweltmaßnahmen mit der vorgeschriebenen Laufzeit von fünf Jahren eingeführt. Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal daran erinnern, dass wir bereits in der Vergangenheit eine ganze Menge von Agrarumweltmaßnahmen durchgeführt haben und wir mit zu den Ländern gehören, die auch den höchsten Anteil an Fördermitteln dafür ausgeben.
So stehen uns für diese zwei Maßnahmen, die gegenwärtig neu hinzugekommen sind, aus der Modulationsabgabe 6 Mio.  *  %  &    den Bedarf, der sich aufgrund der Antragstellung der Betriebe abzeichnet, zu decken. Positiv ist an diesem Umstand, dass wir das Geld der Landwirtschaft wieder voll auszahlen können. Leider für die einzelnen Betriebe nicht in der angestrebten Höhe. Wir benötigen Finanzmittel aus der obligatorischen Modulation, um die Verpflichtungen aus den fünfjährigen KULAP-Maßnahmen fortzuführen. So bleibt im Ergebnis am Anfang der obligatorischen Modulation kaum Spielraum für neue Maßnahmen.
Die obligatorische Modulation, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist darauf gerichtet, den Landwirten Gelder zu streichen, die dann zwar zu 80 Prozent wieder zurückfließen, aber nur, wenn das Land kofinanziert, das heißt, wir müssen die Landeshaushalte dann insgesamt stärker belasten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal die aus meiner Sicht wichtigsten Ziele Thüringens für die nationale Umsetzung der GAP-Reform zusammenfassen:
1. Die Umverteilung von Prämienvolumen ist sowohl zwischen den Länder als auch zwischen den Betrieben abzulehnen.
2. Die betriebsindividuelle Tierprämie einschließlich der Milchprämie ist dauerhaft beizubehalten, um Wertschöpfungspotenzial im ländlichen Raum zu erhalten.
3. Zur Ausgestaltung der Sonderrolle Milch ist die Milchprämie dauerhaft als betriebsindividuelle Prämie zu gewähren.
4. Der Abschmelzprozess muss verschoben und im Zeitablauf verlängert werden, um den Betrieben Anpassungsreaktionen zu ermöglichen.
5. Cross Compliance muss für Landwirte und Verwaltung händelbar gestaltet werden. Die erforderliche ressortübergreifende Koordinierung muss frühzeitig im Interesse der Sache erfolgen.
6. Die Modulationsmittel müssen durch entsprechende Fördermaßnahmen vollständig wieder an die Betriebe zurückfließen.
7. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft muss gewährleistet bleiben, d.h. für mich, auch zu schauen, was machen die an Deutschland angrenzenden Länder.
Wenn Frankreich - wie vorgesehen - die Schlachtprämie weiter gekoppelt lässt, also an das Produkt gebunden, dass ich als Landwirt gezwungen bin, Schlachtrinder zu produzieren, um an die Prämie zu kommen, hat dies natürlich fatale Folgen für die betroffenen Vermarktungsunter
nehmen in Deutschland, da diese Unternehmen dann dahingehen, wo das Rindfleisch produziert wird, das heißt mit anderen Worten: Abbau von Arbeitsplätzen und Schaffung von Arbeitsplätzen, dort, wo es produziert wird. Leider, muss ich sagen, spielen solche Überlegungen bei unserem Bundesministerium keine Rolle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn letztlich noch nicht ganz klar ist, wie weit unsere Forderungen noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren Eingang finden, so werde ich mich doch weiter für diese Positionen, die ich hier genannt habe, einsetzen und hoffe dabei, dass ich auch die notwendige Unterstützung aus diesem Hause dazu bekomme. Es ist wichtig und notwendig, dass wir das tun. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass wir auch noch 2010 und darüber hinaus eine Landwirtschaft betreiben wollen, die nicht nur darin besteht, dass ich einmal im Jahr die Äcker und Wiesen mulche und das Gras abmähe, sondern dass ich nach wie vor landwirtschaftliche Produkte erzeuge und Landwirtschaft so betreibe, wie es richtig ist und dass wir für unsere Verbraucher hier in Deutschland auch nach wie vor noch Produkte aus unseren Regionen haben. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für die Zustimmung, die hier von allen Seiten kam. Ich will nur noch einmal ein Wort sagen, was die Ausschussüberweisung betrifft. Es hat keinen Sinn, die Messen sind gelesen, die Messen sind gesungen, es zeigen uns jetzt andere, wo es langgeht. Wir haben nur noch die Möglichkeit über den Bundesrat, vielleicht das eine oder andere zu korrigieren, ein bisschen zu korrigieren, ein bisschen in unsere Richtung zu lenken. Wenn einer glaubt, wir können noch viel ändern, wir ändern nicht mehr viel. Es gibt auch kein Rezept. Das ist ja das, was mich so verrückt macht. Ich kann den Landwirten und
keiner kann den Landwirten sagen, was auf sie zukommt. Das können wir erst in dem Moment, wo alles festgeschrieben ist, wo alles bestätigt ist. Dann weiß ich, ich kann jetzt in etwa die grobe Richtung vorgeben, aber ich kann leider nicht sagen, du musst dich so oder so einrichten. Es ist alles gesagt worden, was dazu gehört. Wir werden Gewinner und Verlierer haben. Wir kriegen die regionale einheitliche Flächenprämie, die uns vor große Probleme stellt, weil wir dadurch eine Umverteilung der Fördermittel, der Beitragszahlungen innerhalb des Landes haben werden. Es gibt dann Verlierer und es gibt Gewinner. Ich bedaure außerordentlich, dass die Verlierer die meisten viehwirtschaftlichen Betriebe sein werden. Ich bedaure außerordentlich, dass diejenigen, die keine oder wenig Fläche haben, die Rindermäster, die Schäfer, Sie haben sie ja angesprochen - was machen wir mit denen? Es hat ja schon Versuche gegeben, für sie noch eine Sonderstellung herauszuarbeiten. Es geht keiner darauf ein, es macht keiner. Die Messen sind gelesen. Wenn wir mit der Milch noch was hinkriegen, sind wir schon gut. Deswegen, ich bin ja immer dafür über alles zu reden und über alles zu sprechen, nur ich sehe keinen großen Sinn mehr, das noch groß im Ausschuss zu behandeln und darüber vielleicht dann noch Aufträge auszuteilen, was wir alles noch machen sollen. Wir kriegen es nicht mehr rüber. So wie der Unterausschuss abgebügelt worden ist, so wird auch alles andere abgebügelt. Herr Dr. Botz es ist leider so. Ich kann Ihnen das nur so sagen. Ich war gestern erst wieder in Berlin. Wir haben gestern erst wieder darüber gesprochen. Da habe ich die neusten Meldungen erfahren, was da alles so läuft in dieser Richtung. Glaubt mir, es ist so. Leider, ich muss sagen, leider.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe jetzt ein Problem: Ich bin ein Kater nach Herrn Dr. Botz,
und als solcher weiß ich jetzt nicht, Frau Präsidentin, ob ich hier sprechen kann oder nicht. Ich schaue mal meine
Mäuse an, was die dazu sagen, aber ich denke, doch.
Aber Spaß beiseite, das Thema ist viel zu ernst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden, von der Landesregierung im Juli vergangenen Jahres eingebrachten Gesetzentwurf erfährt die im Dezember 2002 vom Thüringer Landtag beschlossene Strukturreform der Forst-, Jagd- und Fischereibehörden auch eine inhaltliche Komplettierung. Darauf ist von allen Fraktionen bei der ersten Lesung schon mehr oder weniger ausführlich eingegangen worden, weshalb ich mich folgend darauf beschränke, einige Teilaspekte herauszugreifen. Als integrativer Bestandteil der von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Verwaltungsmodernisierung befasst sich die vorliegende Novellierung mit der inhaltlichen Straffung von Vollzugsaufgaben und der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. Als Beispiel sei hier die Abschaffung der innerhalb von sechs Tagen zu erfolgenden Abschussmeldung und der Ersatz durch eine quartalsweise Meldung genannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das Artikelgesetz geht weiter, als dass es nur reduziert wird auf die Hecken, auf die Kormorane oder auf die gute fachliche Praxis. So ein bisschen ist uns bei der ganzen Diskussion und bei der ganzen Verhandlung im parlamentarischen Verlauf abhanden gekommen, dass es ganz einfach notwendig war, aufgrund dessen, dass wir die Verwaltungsreform gemacht haben, auch die Gesetzlichkeiten zu ändern. Dass dabei auch das eine oder andere, was schon länger zur Novellierung anstand, mit verändert werden muss oder verändert werden sollte, ist eigentlich im Interesse der Ökonomie der Zeit ganz erklärlich und sollte auch durchgeführt werden.
Was die Verringerung des Verwaltungsaufwands betrifft, so kann ich sagen, dass einige Landkreise auch in der im Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorgesehenen Regelung eines jahreszeitlich begrenzten Abschusses von Kormoranen eine Chance sehen, Verwaltungsaufwand zu verringern. Fest steht für mich, dass es sicher sowohl für die Behörde als auch die Angler und Fischer weniger aufwändig werden wird, Vergrämungsabschüsse vorzunehmen, gleichzeitig wird dieses keinen wesentlichen Einfluss - das ist hier alles schon gesagt worden - auf die Bestandshöhe insgesamt haben. Ich kann mich sehr gut erinnern, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir schon vor Jahren in der Agrarministerkonferenz über das Problem Kormoran gesprochen haben. Das Kormoranproblem ist kein Thüringer Problem, das ist kein Deutschlandproblem, das ist ein europaweites Problem.
Ich bin froh darüber, dass auch seitens der Europäischen Kommission darüber nachgedacht wird, hier etwas zu unternehmen, denn wir können uns hier versuchen zu schützen wie wir wollen, solange die Brutgebiete anwachsen, solange sich die Brutkolonnien ausweiten, umso mehr wird der Bestand an Kormoranen wachsen. Hier muss etwas getan werden, aber das dauert eben, wie das immer ist, etwas lange, so dass wir ganz einfach im Interesse unserer Fischer und Angler und im Interesse dessen, dass in den letzten Jahren unser Fischbestand wieder besser geworden ist, dass wir wieder seltene Arten auch in unseren Seen und Flüssen haben, wir was machen müssen und machen sollten. Ich denke, das ist auch alles rechtlich, wie das jetzt gemacht wird. Ich kann deswegen auch Herrn Botz nicht zustimmen, der da sagt, dass wir etwas Ungesetzliches durchführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der nun vorgesehenen Variante zur Lösung des Konflikts zwischen land- und forstwirtschaftlicher Nutzung hinsichtlich klarerer Regelungen zur Wald-Feld-Grenze ist ebenfalls kein dezidiertes Genehmigungsverfahren mehr vorgesehen. Allerdings teile ich die von der Opposition vorgetragenen Verletzungen des Bundesnaturschutzgesetzes durch die im Regierungsentwurf vorgesehene Formulierung nicht, denn das Bundesumweltministerium hatte uns ja mitgeteilt, dass man es als einen unfreundlichen Akt ansehen würde, wenn wir es dementsprechend ändern würden. Ich gehe auch davon aus, dass mit der nun vorgesehenen Regelung in § 21 des Waldgesetzes durch die Beteiligung der unteren Forstbehörde zumindest Klarheit geschaffen wird, wo eine konfliktfreie und gesetzeskonforme Entfernung von jüngerer Sukzession möglich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es es gäbe sicher noch eine ganze Menge zu sagen, es sind aber der Worte genug gewechselt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denen bedanken, die konstruktiv gearbeitet haben, die fleißig
gearbeitet haben. Auch wenn teilweise kontrovers diskutiert worden ist, so war doch das Bestreben zu spüren, dass man hier nach Lösungen suchen möchte und auch Lösungen gefunden hat. Dafür herzlichen Dank. Ich bitte nun das hohe Haus um die Zustimmung zu diesem Artikelgesetz. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dass wir heute über den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes beschließen können, ist nicht zuletzt durch die sehr sachliche und konstruktive Arbeit aller Beteiligten möglich geworden.
Ich möchte deshalb von dieser Stelle all denen danken, die hier konstruktiv mitgearbeitet haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs zeigte sich ganz deutlich, dass der Bodenschutz bei breiten Kreisen der Bevölkerung, bei der Wirtschaft, bei den kommunalen Aufgabenträgern sowie bei den verschiedensten Verbänden eine hervorragende umweltpolitische Stellung einnimmt.
Im Ergebnis all dieser Beratungen kann ich heute mit voller Überzeugung sagen: Ja, der Freistaat Thüringen braucht das heute zur Abstimmung stehende Gesetz. Wir brauchen das Gesetz, damit wir dem Anliegen des vorsorgenden Bodenschutzes, wie er im Bundes-Bodenschutz konzipiert ist, im Interesse unserer Kinder und Kindeskinder gerecht werden können. Wir brauchen es, damit bei Schäden, die von Böden ausgehen oder die den Boden bedrohen, die Bodenschutzbehörden auch mit den notwendigen Instrumentarien ausgestattet werden, um letztlich im Interesse der Allgemeinheit solche Schäden abwehren oder beseitigen zu können. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass das zur Beschlussfassung vorliegende Gesetz keine zusätzlichen materiellen Anforderungen an die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten gestellt werden. Diese ergeben sich bereits abschließend aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Die Bürger, Gemeinden und Unternehmen werden insoweit durch dieses Gesetz auch nicht weiter belastet, weder in finanzieller Hinsicht noch hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thüringer Bodenschutzgesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es bewusst schmal gehalten worden ist. Die Bestimmungen beschränken sich auf das tatsächlich notwendige Maß und stehen damit auch in Übereinstimmung mit den gegenwärtigen Bemühungen um Deregulierung. In diesen Kontext reiht sich auch das Bodeninformationssystem ein. Hier werden in erster Linie solche Daten zusammengefasst, die schon aus anderen Gründen erhoben wurden. Hinzu kommen Daten über den Zustand der Böden der Dauerbeobachtungsflächen, die auf vertraglicher Grundlage eingerichtet wurden und werden. Durch das Zusammenführen all dieser Daten in ein Informationssystem werden sie für den ressortübergreifenden aktiven Bodenschutz nutzbar gemacht. So stehen diese Daten z.B. den Trägern der Bauleitplanung zur Verfügung, was auf alle Fälle zur Einsparung von Planungsaufwand beitragen wird.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich noch mal auf eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt eingehen, diese betrifft die Streichung in Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzentwurfs. Dieser Satz, im Regierungsentwurf enthalten, hat in erster Linie historische Gründe. Die Landwirte im Freistaat Thüringen nutzen seit vielen Jahren die Möglichkeit der Düngeberatung und -empfehlung. Sie tun dies nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen, sondern auch als Ausdruck ihrer Verantwortung für den Bodenschutz. Und auch in meiner Eigenschaft als Landwirtschaftsminister kann ich deshalb sagen, dass Bodenschutz und Landwirtschaft nur miteinander funktionieren. Es ist deshalb auch sinnvoll, so weit wie es für die Zwecke des Bodenschutzes erforderlich ist, bodenbezogene Daten aus der Düngeberatung mit in das Gesamtsystem einzustellen. Der Vorschlag findet deshalb meine volle Unterstützung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man ein Gesetz verabschiedet, drängt sich immer zuerst die Frage auf, ob dadurch neue Behörden geschaffen oder damit ein Mehr an Verwaltung verbunden ist. Dies ist im Hinblick auf das Thüringer Bodenschutzgesetz klar zu verneinen. Der Bodenschutz wird künftig immer mehr zu einer Schlüsselfrage das Fundament der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung werden.
Mit dem Thüringer Bodenschutzgesetz wird ein wichtiger Baustein dafür gelegt. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf unter Beachtung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt. Schönen Dank.
Herzlichen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der Entscheidung über den Verkauf der forstfistkalischen Grundstücke und Gebäude zur Erziehlung der Einnahmen in Höhe von 11 Mio. $!#  !bauten Grundstücken und Waldflächen auch der Verkauf von unsanierten und teilsanierten Forsthäusern vorgesehen. Von den im Bestand der Thüringer Forstverwaltung befindlichen bebauten Liegenschaften, also Forsthäuser, sollen insgesamt 125 verkauft werden. Bei der Verkaufsvorbereitung der Forsthäuser wurde unter Beachtung des Zeitrahmens zur Erwirtschaftung der Einnahmen festgelegt, in einem ersten Verkaufspaket den Verkauf von 35 Häusern vertraglich der Sächsischen Grundstücksauktions AG zu übertragen. Unter diesen Voraussetzungen ist der Verkauf noch im Jahr 2003 möglich, da mit dem Versteigerungsergebnis der Verkehrswert als erzielt gilt, das heißt, es müssen keine Gutachten durch die Staatsbauämter erstellt werden. Das Auktionspaket, welches mit der Sächsischen Grundstücksauktions AG für den 17. und 18. November 2003 vertraglich gebunden ist, umfasst insgesamt 31 Forsthäuser, 4 Forsthäuser sind bereits versteigert worden. Die Liegenschaften sind unsaniert und teilweise in einem schlechten baulichen Zustand. Einige Liegenschaften waren bereits mehrmals ausgeschrieben.
Im Einzelnen folgende Informationen zum Verkaufspaket: 6 leer stehende Forsthäuser, 22 fremdvermietete Forsthäuser, 3 vermietete Forsthäuser an Bedienstete. Sowohl die Beschäftigten der Landesforstverwaltung als auch die Mieter sind über die Verkaufsabsichten umfassend informiert worden und können als Bieter an den Auktionsterminen Forsthäuser erwerben. Im Übrigen gelten auch bei der Veräußerung im Wege einer Auktion die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In einem weiteren Verkaufspaket wurden 54 teilsanierte Forsthäuser ausgewählt, die über den Weg der öffentlichen Ausschreibung angeboten und verkauft werden. Für diese Forsthäuser müssen durch die Staatsbauämter Gutachten erarbeitet werden. Die Staatsbauämter wurden beauftragt diese zeitnah zu erstellen. Beim Ausschreibungsverfahren hat jeder Mieter nach Maßgabe der Richtlinien zum Grundstücksverkehr die Möglichkeit in das höchste Gebot einzusteigen, sofern er sich am Verfahren beteiligt. Nach Vorlage der
Auktionsergebnisse bzw. der ersten Verkäufe über öffentliche Ausschreibung soll ein Restpaket von ca. 40 Forsthäusern geschnürt werden. Der Antrag der PDS ist zurückzuweisen, der Verkauf der Forsthäuser im Rahmen der Grundstücksauktion am 17. und 18. November 2003 in Erfurt ist mit der Sächsischen Grundstücksauktions AG vertraglich gebunden und ist deshalb durchzuführen. Damit ist die Erwirtschaftung eines Teilbetrags der Einnahmen bereits 2003 für den Landeshaushalt möglich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kummer, das Letzte weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.
Sie suggerieren hier dem Parlament, dass wir Druck auf die Leute ausüben, dass wir sie Repressalien aussetzen, wenn Sie uns die Namen nennen. Das kann ich nicht verstehen und das weise ich mit allem Nachdruck zurück.
Das haben Sie auch gesagt und haben Sie auch gemeint.
Das Nächste ist, ich sage das hier noch mal, jeder weiß, der ein Forsthaus mietet, es steht in dem Mietvertrag drin, dass mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch das Mietverhältnis endet und beide Parteien dann bemüht sind, etwas Vernünftiges zu finden. Sie können sich doch jetzt nicht hier hinstellen und so tun, als könnten wir das hier aushebeln. Wenn ich das gemacht hätte, hätten Sie mir vielleicht das nächste Mal vorgeworfen, ich breche das Recht, ich setze mich über geltendes Recht hinweg, um da irgendwas zu machen in dieser Richtung. Das geht doch nicht.
Wir müssen uns schon an Recht, Gesetz und Ordnung halten. Zum anderen hatte ich ja klipp und klar gesagt, sechs Häuser sind leer, 22 sind fremdvermietet. Die müssten schon lange geräumt sein. Und nur in 3 Häusern sind noch Bedienstete drin. Da stellen Sie sich hier hin und tun so, als wäre das alles noch mit Bediensteten und eventuell noch mit ledigen Bediensteten dann bedacht.
Es ist auch mit allen gesprochen worden. Das ist wirklich gemacht worden, das weiß ich. Es ist auch mehrfach ich habe das auch in meinem Eingangsstatement schon gesagt - den Leuten angeboten worden, sich zu überlegen, ob sie nicht dieses Forsthaus erwerben möchten. Das nicht erst seitdem wir diesen Vertrag abgeschlossen haben, schon die ganze Zeit über geht das.
Wir sind schon viel länger aufgefordert, diese Häuser, die wir nicht mehr brauchen für unsere Bediensteten, die nicht mehr im Landesdienst stehen, doch dann bitte schön zu veräußern, weil diese Immobilien uns nur noch Kosten verursachen. Hier sind die Immobilien rausgesucht worden, die a) leer sind, b) nicht mehr von unseren Leuten bemietet werden und c) wo die höchsten Kosten in der nächsten Zeit auftreten.
Ich denke, gerade diese Variante der Versteigerung gibt uns die Möglichkeit zu sehen, was sind denn diese Immobilien nun tatsächlich wert und was können wir noch damit erreichen. Überall dort, wo wir wissen, dass diejenigen, die zurzeit drin wohnen, das Ganze gern selbst kaufen, selbst erwerben möchten, die sind alle in dem zweiten Paket der 54 Häuser, die jetzt vorbereitet werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich all denen danken, die an der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs konstruktiv mitgewirkt haben. Es ist bedauerlich, Herr Kummer, Sie haben auch aktiv viel mit daran gearbeitet, haben Ihre Gedanken mit einfließen lassen und jetzt wollen Sie nicht zustimmen. Das finde ich bedauerlich.
Dank der zügigen Behandlung in diesem Hause wird Thüringen eines der ersten Länder sein, das die fristgerechte Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Landesrecht vornehmen kann. Natürlich ist die Voraussetzung dafür, dass dann dem Gesetz auch zugestimmt wird. Wir alle wissen, gerade die fristgerechte Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht ist nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Deshalb, glaube ich, können wir doch etwas stolz sein, dass wir uns in Thüringen europarechtskonform zeigen können. Auch dafür noch mal meinen herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der vorliegenden Änderung des Thüringer Wassergesetzes wird die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Thüringer Landesrecht umgesetzt. Lassen Sie mich noch einmal kurz erläutern, worum es aus Sicht der Landesregierung im Wesentlichen geht:
Zunächst möchte ich nochmals betonen, dass wir die europäischen Vorgaben nur insoweit in das Wassergesetz aufnehmen, als es zwingend notwendig ist. Die Vorgaben werden also 1 : 1 in Thüringer Recht überführt. Und das, Herr Kummer, ist eben auch die Frage bei der Fütterung und bei der Düngung, die Sie hier so ausgebreitet haben. Das europäische Recht sieht das in dieser Richtung so vor. Das machen andere Länder auch so und es ist vor allem aus Gründen eines bundeseinheitlichen Gesetzesvollzugs auch erforderlich, denn entsprechend den europäischen Vorgaben soll der Gesetzentwurf dazu beitragen, eine umfassende integrierte Bewirtschaftung aller Gewässer in Deutschland zu ermöglichen. Dazu wird zukünftig die Bewirtschaftung länderübergreifend nach Flussgebietseinheiten erfolgen. Der Freistaat Thüringen ist dabei an den Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein beteiligt.
Eine weitere Neuerung, auf die ich hinweisen möchte, ist die Einführung neuer wasserwirtschaftlicher Bewirtschaftungsinstrumente. In Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen für die Flussgebietseinheiten werden die Maßnahmen aufgeführt, die ergriffen werden müssen, um die Zielvorgabe eines guten Zustands der Gewässer zu erreichen. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme müssen bis spätestens 22. Dezember 2009 aufgestellt sein. Spätestens ab Dezember 2009 sollen sich des
halb alle wasserrechtlichen Genehmigungen an den Bewirtschaftungsplänen und den Maßnahmeprogrammen ausrichten.
Im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und auch in der vom Ausschuss durchgeführten örtlichen Anhörung hat es Diskussionen über die Frage gegeben, welche Kosten den Beteiligten - egal, ob Land, Gemeinde, Wirtschaft oder auch Privaten - durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entstehen. Lassen Sie mich deshalb noch mal auf diese Frage eingehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die Kostenbelastung noch keine seriöse Angabe gemacht werden und ich erläutere auch gern, warum das so ist. Bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen handelt es sich um einen bis zum Jahr 2009 andauernden Prozess. In der jetzt beginnenden Phase ermitteln die Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die fachlichen Grundlagen, um eine Bestandsaufnahme der Gewässer erstellen zu können. Erst mit der abgeschlossenen Bestandsaufnahme - das wird nach jetzigem Erkenntnisstand Ende 2004 sein - kann von dem dann festgestellten Gewässerzustand auf mögliche notwendige Maßnahmen geschlossen werden, die erforderlich sind, um den guten Zustand zu erreichen. Erst diese Maßnahmen werden kostenträchtig. Welche das aber sein werden, kann heute noch niemand sagen. Man muss also den Prozess zweiteilig sehen: Bis Ende 2004 Abschluss der Bestandsaufnahme und dann bis Ende 2009 die Erarbeitung der sich daraus ableitenden Maßnahmen. Wenn andere Länder glauben, zum jetzigen Zeitpunkt bereits Zahlen nennen zu können, halte ich das aufgrund der dargestellten Unwägbarkeiten für nicht weiterführend. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, läuft auch der Entschließungsantrag der PDS-Fraktion 3/3761 ins Leere. Ich betone nochmals, zurzeit sind keine konkreten und seriösen Zahlen vorhanden. Erst wenn wir wissen, was es kostet, kann man auch dementsprechend handeln und dann können wir auch in die einzelnen Beratungen gehen. Die Finanzierungspläne werden im Zeitraum 2005 bis 2009 erstellt und dann werden wir uns mit dem Bund auch darüber verständigen. Ich muss hier noch mal sagen: Es ist immer eine irrige Ansicht die Landesregierung aufzufordern mit der EU zu verhandeln. Wir können mit der EU sprechen, wir können uns dort einen Rat holen, wir können auch mal nachfragen, nur Verhandlungen mit den einzelnen Kommissionen der Europäischen Union kann nur der Bund selbst führen, also nur die Bundesrepublik Deutschland, denn die sind Mitgliedstaat,
und nicht Thüringen, Bayern, Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Einen weiteren Schwerpunkt der Gesetzesänderung stellt die Beteiligung der Öffentlichkeit dar. Insbesondere bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne soll die Öffentlichkeit umfassend einbezogen werden. Hier, denke ich, Herr Kummer, werden wir auch die Angler und Fischer mit einbeziehen.
Nein, das ist noch nicht zu spät, es beginnt erst. Man kann doch nicht immer den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Zeitplan, Arbeitsprogramm, Anhörungsmaßnahmen, die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen und schließlich der Entwurf des Bewirtschaftungsplans selbst sollen frühzeitig mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bekannt gegeben werden. Neben dieser formellen Beteiligung ist aber auch ganz wichtig, dass die oberste Wasserbehörde die Beteiligung aller interessierten Kreise in jeder Phase des Umsetzungsprozesses fördert. Ich weise darauf hin, dass die Auftaktveranstaltungen zu den drei Gewässerforen bereits stattgefunden haben. Damit wurde ein Prozess eingeleitet, der einen intensiven Dialog mit den interessierten Kreisen ergeben wird. Außerdem findet in der nächsten Woche die erste Sitzung des Gewässerbeirates statt und dort haben maßgebende Verbände die Möglichkeit ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit der obersten Landesbehörde auszutauschen. Und es ist nicht verkehrt, dass wir bereits damit begonnen haben, hier diese Foren durchzuführen, weil gerade dadurch diese doch sehr komplizierte und schwierige Materie schon in die Öffentlichkeit gebracht wird und die Öffentlichkeit sich damit auseinander setzen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ziel des Gesetzentwurfs und der Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten Zustands der Gewässer bis zum 22. Dezember 2015. Das heißt jetzt nicht, und ich hatte dies bereits bei meinen Ausführungen zur ersten Lesung gesagt, dass die Gewässer in Thüringen in einem schlechten Zustand sind, ganz im Gegenteil. Sie wissen, dass wir in den vergangenen Jahren enorme Verbesserungen erreicht haben. Aber es gilt nun, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie mit einzubeziehen. Erlauben Sie mir noch auf eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Naturschutz und Umwelt einzugehen. Dort wird unter Ziffer A Nr. 3 eine Änderung des § 117 vorgeschlagen. Ich halte diesen Vorschlag für sinnvoll. Er würde Vereinfachungen für Verwaltung und Bürger mit sich bringen. Mein Vorschlag wäre es deshalb, dass Sie diese Änderung hier so beschließen.
Zum Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/3753 ist Folgendes zu sagen, und Gleiches in etwa gilt auch für den Änderungsantrag der PDS in Drucksache 3/3759. Mit der Änderung in § 75 soll offensichtlich eine grundlegend andere Regelung hinsichtlich der Unterhaltungslast von Deichen erreicht werden. Das Land soll nach diesem Vorschlag sowohl für die Unterhaltung der Deiche an Gewässern 1. als auch 2. Ordnung zuständig sein. Ansonsten sollen bevorteilte Private die Unterhaltungslast tragen. Eine solche Lösung halte ich für nicht sachgerecht. Sie entlässt die Kommunen völlig aus der Verantwortung für die Deichunterhaltung und überträgt ansonsten die Lasten auf Bürger, Landwirtschaft und Unternehmen.
Nach meiner Auffassung sollten die Kommunen aber in ihren örtlichen Lagen die Verantwortung für den Hochwasserschutz tragen. Hochwasserschutz, denke ich, geht alle an. Die Verantwortung sollte nicht nur auf staatlichen Institutionen oder Privaten lasten. Im Übrigen muss man sehen, dass die Deichunterhaltung keineswegs technische Spezialkenntnisse voraussetzt, wie Sie unterstellen. Sie erschöpft sich regelmäßig in der Deichmahd, in der Bekämpfung von Bisamratten. Zudem überschätzt auch der Antrag die personellen und sächlichen Kapazitäten des Landes. Ihr Vorschlag würde beim Land Mehrkosten von geschätzten 1,1 Mio.    jährlich für die laufende Unterhaltung verursachen. Bei dieser Schätzung sind allerdings mögliche Fördermittel des Bundes und der EU berücksichtigt. Auch der Antrag auf Einführung eines Verbots von Baugebieten im Überschwemmungsgebiet sollte abgelehnt werden. Zwar geht er prinzipiell in die richtige Richtung, aber rechtssystematisch passt ein solches Verbot nicht in das Thüringer Wasserrecht. Wie Sie vielleicht wissen, hat der Bund ein Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgelegt. Er sieht eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vor, wonach die Bauleitplanungen in Überschwemmungsgebieten, abgesehen vom Hafenbau, ausnahmslos verboten werden. Die vom Bund vorgeschlagenen Regelungen gehen weiter als Ihr Antrag. Eine solche Regelung gehört ins Bundesrecht und wir sollten abwarten, was im Bund dann beschlossen wird. Wir vermeiden so auch eine Diskrepanz zwischen Bundes- und Landesrecht. Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thierbach wie folgt. Dazu eine Vorbemerkung: Auslöser für den kalkulierten Anstieg der Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse Berlin ist der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 der Bundesregierung. Dort sind Kürzungen des Bundeszuschusses für die Krankenversicherung der Landwirte in Höhe von insgesamt 192 Mio.  vorgesehen. Davon entfallen auf die Landwirtschaftliche Krankenkasse Berlin 7 Mio. 
Zu Frage 1: Ja.
Zu Frage 2: Die Landesregierung wird im Zuge der Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat die vorgenannten Kürzungen ablehnen und sich dafür einsetzen, dass im Zuge des zu erwartenden Verfahrens im Vermittlungsausschuss diese Kürzungen gestrichen werden.
Zu Frage 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass im Zuge der Behandlung des vorgenannten Gesetzentwurfs im Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss die vorgesehenen Kürzungen für die Krankenversicherung der Landwirte nicht wirksam werden. Im Übrigen wird die Landesregierung nicht für eklatante Fehler der Bundesregierung einstehen.
Frau Thierbach, bei Fragen, die im Zusammenhang mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse stehen, da kann die Landesregierung nichts tun. Das ist Sache der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Berlin und das wird dort entschieden zusammen mit dem Bund bei den Mitteln, die der Bund dafür bereitstellt.
Herr Dr. Botz, das ist eine Frage, die die Landwirtschaftliche Krankenkasse Berlin für sich entscheiden muss, und das ist ihre Sache und die werden wahrscheinlich nicht drumherumkommen. Wobei wir sicher noch einen ganzen Schritt weiter wären, wenn alle Länder des Ostens in dieser Krankenkasse vereint wären. Sie wissen ja, dass die Sachsen ihre eigene haben, und das kostet ja auch einiges mehr. Aber ich denke schon, dass den Berlinern vielleicht noch was einfallen wird. Aber Fakt ist eines, dass die Kürzungen 192 Mio.   !    %  bereitgestellt werden für die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, für alle Krankenkassen der Landwirtschaft.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Frage des Abgeordneten Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Bevor ich auf die Beantwortung der Frage eingehe, möchte ich richtig stellen, dass es sich nicht um eine Probenverwechslung durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft handelt, sondern durch ein Privatlabor, in dem die Probe durchgeführt worden ist.
Zu Frage 1: Der durch die Probenverwechslung entstandene Aufwand besteht im Folgenden: Kosten für den Transport vom Feld zum Silo, Kosten für das Verteilen und Verdichten im Silo, Kosten für das Abdecken, Kosten für das Auslagern. Auf der Grundlage einer Abstimmung zwischen dem Geschäftsführer des Labors und dem betroffenen Landwirt werden derzeit die Aufwendungen durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft kalkuliert. Das Labor ist bereit, dem Landwirt die der Probenverwechslung zuzuordnenden Mehraufwendungen zu erstatten.
Zu Frage 2: Ein möglicher Schaden ist von Umständen abhängig, die heute noch keiner abzuschätzen vermag. Außerdem ist bekannt, dass der betroffene Landwirt bereits ausreichend Grobfutter zugekauft hat. Im Übrigen hat das Labor nach Bekanntwerden der Verwechslung umgehend mit dem Landwirt Kontakt aufgenommen, so dass es keine Verzögerung an den stehenden Entscheidungen gegeben hat.
Zu Frage 3: Das Land trägt dafür keine Verantwortung.
Zu Frage 4: Nein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht wie folgt:
Zu Frage 1: Voraussichtlich sind in Thüringen 250 Betriebe in ihrer Existenz gefährdet.
Zu Frage 2: Gefährdet sind hauptsächlich die Futterbaubetriebe. Darunter fallen insbesondere die Betriebstypen Schäferei, Mutterkuhbetriebe und Milchviebetriebe auf Grünland. Besonders betroffen sind auch die Gartenbaubetriebe.
Zu Frage 3: Die Beantragung von Beihilfen war zwischen dem 25. September und dem 15. Oktober dieses Jahres möglich. Es ist vorgesehen, die Auszahlung nach Prüfung der Anträge bis Mitte Dezember dieses Jahres abzuschließen. Jedoch hat die Bundesregierung bisher noch keine Genehmigung der Europäischen Union für die Beihilfen erreichen können. Erst nach Vorliegen dieser Genehmigung ist die Auszahlung zulässig.
Zu Frage 4: Die Verteilung der Mittel richtet sich nach dem in der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern geregelten Verfahren. Danach wird eine Beihilfe gewährt, wenn die Bruttoerzeugung des Betriebes und der bereinigte finanzielle Betriebsertrag um 30 Prozent bzw. im benachteiligten Gebiet um 20 Prozent unter den
Werten eines normalen Jahres liegen. Zur Berechnung des normalen Jahresertrags ist der Ertrag der letzten drei Jahre maßgebend.
Es gibt ein Verfahren, wo genau festgelegt ist, was eingereicht werden muss, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen. Das gefällt einigen nicht, weil es bedeutet, dass ich als Betrieb mein gesamtes Betriebsvermögen offen legen muss. Ich kann nicht danach gehen, ich kenne die Dinge alle, wir haben mit den Betroffenen gesprochen, ob in der Gegend viel oder wenig Regen gefallen ist. Es gibt ein allgemeines Verfahren, so wie wir das in den vergangenen Jahren bei der Dürre schon angewandt haben und jedem eigentlich bekannt ist, wie es geht.
Dr. Botz, es geht hier nicht um Tilgungsbeihilfen, sondern es geht um direkte Zuwendungen, die die einzelnen Betriebe erhalten, und die können sie erhalten, wenn die Kriterien eingehalten werden und wenn eine Existenzbedrohung vorhanden ist. Da spielt die Hausbank kaum eine Rolle bei der ganzen Sache.
Leider nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Dezember 2002 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jagd-, Forst- und Fischereirechts beschlossen, welches am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist. Während sich dieses Gesetz ausschließlich mit der Neuordnung von Vollzugszuständigkeiten als Folge der Auflösung der Landesforstdirektion befasst, komplettiert der vorliegende Gesetzentwurf die Behördenstrukturreform aus fachlicher Sicht.
Das zentrale Anliegen der vorliegenden Novellierung besteht in der weiteren Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und damit einer Erleichterung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie in der Konfliktminderung zwischen Eigentümer- und Nutzerinteressen. Speziell bei der Wiederherstellung der Wald-Feld-Grenze tritt dies zu Tage, weshalb im Thüringer Waldgesetz darauf einzugehen war. Dieser Konflikt hat seinen Ursprung in der zentralen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundflächen zur Zeit der ehemaligen DDR, die es den Grundeigentümern verwehrte, den fortschreitenden natürlichen Ausbreitungen von waldartigen Randstrukturen auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Im Verlaufe der Jahre hat dies zu einer nicht unerheblichen Verkleinerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche geführt. Zur Bereinigung dieses Missstandes werden die wald- und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um zeitlich befristet - entsprechende Anträge können bis 31. Dezember 2004 gestellt werden - die ehemalige Wald-FeldGrenze wiederherzustellen. Entgegen der teilweise bereits öffentlich geäußerten Kritik einiger Verbände geht es hier keineswegs darum, auf einfache Art und Weise Hecken- und Feldelemente in der freien Feldflur beseitigen zu können. Diese erfüllen aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht wichtige Funktionen und sind als solche auch künftig besonders gesetzlich geschützt.
Des Weiteren sollte im Waldgesetz die Bestimmung über die forstliche Rahmenplanung ergänzt und insgesamt vereinfacht werden. Die forstliche Rahmenplanung dient insbesondere dazu, auf planungstechnischer Ebene die Rahmenbedingungen der Forstwirtschaft im Sinne von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu optimie
ren. Mit der Einführung des Landeswaldprogramms als forstlicher Rahmenplan auf der Ebene des gesamten Landes wird eine bislang bestehende Lücke innerhalb der Planungshierarchie geschlossen.
Im Bereich des Jagdrechts konzentriert sich der Novellierungsbedarf auf das Verbot der Verwendung von Bleischrot bei der Jagd auf Federwild an Gewässern, die Komprimierung der bislang einjährigen Jägerausbildung sowie die Einführung eines bestätigten Schweißhundeführers. Letzteres ermöglicht einem bestätigten Schweißhundeführung die Nachsuche mit Jagdhund und Schusswaffe auch über die Reviergrenze hinweg. Den Maßgaben des Bundesjagdgesetzes, wonach krank geschossenes Wild unverzüglich zu erlegen ist, kann hierdurch künftig effektiver und somit tierschutzgerechter als bisher entsprochen werden.