Ich begrüße sehr herzlich die Damen und Herren Abgeordneten, die Vertreter auf der Regierungsbank und die Gäste auf unserer Besuchertribüne und eröffne hiermit die 34. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 19. Dezember 2000. Als Schriftführer haben neben mir Platz genommen der Herr Abgeordnete Huster und die Frau Abgeordnete Wackernagel. Frau Abgeordnete Wackernagel wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Frau Abgeordnete Dr. Fischer, Frau Abgeordnete Dr. Klaus, Herr Abgeordneter Dr. Koch, Frau Abgeordnete Neudert, Frau Abgeordnete Dr. Stangner und Frau Abgeordnete Dr. Wildauer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich heute zwei Geburtstage zu würdigen. Viele von Ihnen haben das in dem einen Fall schon individuell getan; nun möchte ich das noch einmal für das ganze Haus tun, im Namen aller Kolleginnen und Kollege Ihnen, Herr Ministerpräsident Dr. Vogel, zu Ihrem heutigen Geburtstag alles Gute, Kraft, Gesundheit und weiterhin viel Erfolg
Lieber Herr Dr. Vogel, der Gleichbehandlung aller Abgeordneten im Thüringer Landtag entsprechend, haben Sie bereits einen Blumenstrauß erhalten. Er steht jetzt auf Ihrem Abgeordnetenplatz. Dass es in Ihrem Fall etwas mehr ist, liegt natürlich an Ihnen, aber nicht nur. Es liegt auch am Werk eines Menschen, der heute ebenfalls Würdigung durch dieses hohe Haus verdient, der leider viel zu früh verstorbene Schriftsteller, Menschen- und Bürgerrechtler Jürgen Fuchs wäre heute 50 Jahre alt geworden.
Seine Botschaft war so einfach wie bedeutsam: Die Freiheit des Menschen und seine Würde sind unser höchstes Gut nie wieder Diktatur. Stellvertretend für das Werk von Jürgen Fuchs möchte ich Ihnen deshalb gern zwei Bücher als Geschenk überreichen, d.h., ich habe es bereits getan, nämlich "Magdalena" - sein letztes großes Werk; es ist ein eindringliches Dokument der deutschen Geschichte und das andere "Fassonschnitt" aus dem Jahr 1984. Ich konnte es nur noch antiquarisch auftreiben; aber immerhin, das ist gelungen. Vielleicht hatten Sie es auch schon. Aber, ich denke, dass Sie beide Werke schon hatten, glaube ich eigentlich nicht. Und deswegen noch einmal herzli
Damit komme ich jetzt zu weiteren Hinweisen zum heutigen Tag. Zunächst einmal für all diejenigen, die noch ein wenig Weihnachtsgeschenke einkaufen müssen. Euratibos e.V. hat draußen einen kleinen Stand aufgebaut, wo das eine oder andere noch zu erwerben ist.
Jetzt Hinweise zur Tagesordnung: Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/979 -, Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2001 und 2002, wurden Entschließungsanträge der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1168 - Neufassung -, der Fraktion der PDS in Drucksachen 3/1184/1185/1206/1207/1208/1229 und der Fraktion der SPD in Drucksachen 3/1172/1215/1216 verteilt. Außerdem wurden Änderungsanträge der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1177, der Fraktion der PDS in Drucksachen 3/1186 bis 3/1205 sowie der Fraktion der SPD in Drucksachen 3/1217 bis 3/1223 verteilt. Es werden noch verteilt 2 Entschließungsanträge der PDS in Drucksache 3/1230 und 3/1231.
Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1022 -, Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2001/2002, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1169 sowie Änderungsanträge der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1224 und der Fraktion der SPD in Drucksachen 3/1212/1213/1214 verteilt. So weit die bisher vorliegenden Drucksachen.
Ich gehe davon aus, dass der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir jetzt genannten Ergänzungen nicht widersprochen wird, da der Ältestenrat in seiner 17. Sitzung am 5. Dezember 2000 einvernehmlich beschlossen hat, in der 34. und 35. Plenarsitzung ausschließlich den Doppelhaushalt 2001 und 2002 zu behandeln. Aber es meldet sich der Abgeordnete Dr. Pidde.
Frau Präsidentin, nachdem zu Beginn der letzten Plenarsitzung die Mehrheit des hohen Hauses entschieden hat, den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der SPDFraktion
in Drucksache 3/927 zum vierten Mal nicht auf die Tagesordnung zu setzen, beantragt die SPD-Fraktion die Aufnahme in die heutige Tagesordnung.
Wir haben heute eine Sondersitzung zum Haushalt, aber selbstverständlich ist ein solcher Antrag möglich. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion, die Drucksache 3/927 in die Tagesordnung aufzunehmen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Das ist dann mit einer Mehrheit der Stimmen abgelehnt. Es bleibt bei der im Ältestenrat besprochenen Tagesordnung. Damit kommen wir jetzt zum Aufruf des für heute vorgesehenen Tagesordnungspunkts 1
a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 (Thüringer Haushaltsgesetz 2001/2002 - ThürHhG 2001/2002 -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/979 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksachen 3/1150/1173 dazu: 1 Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1177 20 Änderungsanträge der Fraktion der PDS - Drucksachen 3/1186 bis 3/1205 9 Änderungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 3/1215 bis 3/1223 - dazu: Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Botz, Ellenberger (SPD), Dr. Fischer (PDS), Heß (SPD), Huster, Dr. Kaschuba, Dr. Klaubert (PDS), Dr. Klaus (SPD), Neudert, Nothnagel (PDS) , Pelke, Dr. Schuchardt (SPD) und Dr. Stangner (PDS) - Drucksache 3/1108 1 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1168 - Neufassung 8 Entschließungsanträge der Fraktion der PDS - Drucksachen 3/1184/1185/1206 und 3/1207/1208/1229/1230/1231 1 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1172 ZWEITE BERATUNG
b) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Unterrichtung durch den Finanzminister - Drucksache 3/1023 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/1151
c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2000 bis 2004 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 3/1129 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/1152
d) Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2001/2002 (ThürHhBG 2001/2002) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1022 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/1154 dazu: Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/1155 dazu: 1 Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1224 3 Änderungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 3/1212/1213/1214 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1169 ZWEITE BERATUNG
So viel noch einmal zu den vorliegenden Drucksachen. Ich denke, das lässt auch schon schließen auf das Abstimmungsprocedere, was wir am Ende dann zu bewältigen haben.
Zunächst kommen wir aber zur Berichterstattung. Ich bitte zunächst mit der Berichterstattung zu beginnen, gemeinsam zum Haushaltsgesetz, zum Mittelfristigen Finanzplan und zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Das übernimmt für uns Herr Abgeordneter Gerstenberger.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben uns in den letzten Monaten im Haushalts- und Finanzausschuss viel zugemutet, sowohl an Papier, im Zeitablauf, in der Diskussion, in den Inhalten, mit Anhörungen und mit Petitionen. Über einen Teil davon möchte ich hier im Auftrag des Ausschusses den Bericht erstatten.
Die Landesregierung legte dem Landtag am 26. September 2000 den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 vor. Die gedruckten Entwürfe des Haushaltsgesetzes nebst Übersichten sowie die Einzelpläne wurden dem Landtag durch das Finanzministerium am 29. September zugestellt und noch am selben Tag verteilt. Außerdem wurde dem Landtag am 5. Oktober 2000 der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes vorgelegt. Der Finanzminister begründete den Gesetzentwurf in dem Bericht in der 28. Plenarsitzung am 12. Oktober 2000. Diese zwei Vorlagen wurden nach gemeinsamer Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Am 1. Dezember 2000 übersandte die Landesregierung die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2000 bis 2004 für den Freistaat mit der Bitte um Vorabüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung die Vorlage zur beschleunigten Erledigung im Einvernehmen mit den Fraktionen bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seine Haushaltsberatung in fünf Sitzungen wie folgt durchgeführt:
Am 17. Oktober die Grundsatzaussprache, Beratung der Einzelpläne, Landtag, Staatskanzlei und Rechnungshof. Am 26. Oktober Beratung der Einzelpläne Kultusministerium, Innenministerium, Förderung Wohnungs- und Städtebau, Allgemeine Finanzverwaltung, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur und am 10. November die Beratung der Einzelpläne Landwirtschaft, Naturschutz, Umwelt, Justizministerium, Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sowie am 21. November das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Finanzministerium, die Allgemeine Finanzverwaltung und die Staatlichen Hochbaumaßnahmen, Beratung des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 sowie Beratung des Berichts über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes und in seiner 19. Sitzung am 7. Dezember die abschließende Beratung aller Einzelpläne und des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans, die Beratung der Mittelfristigen Finanzplanung und die abschließende Beratung des Berichts über den Stand der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzwirtschaft.
Die im Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen enthaltenen Baumaßnahmen und die im Einzelplan 17 enthaltenen Einstellungen für die Allgemeine Finanzverwaltung der jeweiligen Ressorts wurden bei den Beratungen der entsprechenden Einzelpläne diesen zugeordnet und behandelt.
Herr Gerstenberger, einen Moment bitte. Es erhöht sich schon wieder der Lärmpegel im Haus. Ich denke, das ist dem Gegenstand der Berichterstattung nicht angemessen. Ich bitte doch um Ruhe und Konzentration.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die ihm vom Petitionsausschuss überwiesenen und bis zum 5. Dezember 2000 an seine Mitglieder verteilten Petitionen, die im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes standen, in seine Beratungen einbezogen. Ich darf darauf verweisen, dass das Petitionen waren mit einem Unterschriftenumfang zwischen 20.000 und 25.000 Unterschriften, die sich mit unterschiedlichen Teilproblemen des Haushaltsplans beschäftigten.
Zur 19. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses lagen dem Ausschuss zu den Einzelplänen 1.176 Änderungsanträge und zum Haushaltsgesetzentwurf 2001/2002 zwei Änderungsanträge vor. Auf die wichtigsten Änderungen, die der Regierungsentwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes für die Jahre 2001 und 2002 bezüglich der Einzelpläne in der abschließenden Beratung durch den Haushalts- und Finanzausschuss erfahren hat, aber auch die wichtigsten Anträge, die abgelehnt wurden, will ich im Folgenden in der Reihenfolge der Einzelpläne eingehen:
Im Einzelplan 01 - Landtag - wurden auf Antrag der Fraktion der CDU die Zuschüsse an die Fraktionen für beide Haushaltsjahre erhöht. Diese mehrheitlich angenommene Erhöhung der Haushaltsansätze für die genannten Haushaltsjahre wurde von der antragstellenden Fraktion unter anderem mit der Berücksichtigung der Tarifanpassungen 2000 für den öffentlichen Dienst begründet, die auch für die Vergütung der Fraktionsreferenten greift. Darüber hinaus beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss im Kapitel über den Bürgerbeauftragten im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben Reduzierungen der Ausgabenansätze. Den mehrheitlich beschlossenen Ausgabenkürzungen im Kapitel des Bürgerbeauftragten lagen Anträge der Fraktion der CDU zugrunde, die davon ausgingen, dass bis zur Fertigstellung des neuen Funktionsgebäudes des Landtags die Behörde des Bürgerbeauftragten im bestehenden Gebäudekomplex provisorisch untergebracht wird. Vor diesem Hintergrund wurde z.B. der Ausgabenansatz
für Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausrüstungen und sonstige Gebrauchsgegenstände für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 verringert. Die Fraktion der PDS hat dem Haushalts- und Finanzausschuss durch einen entsprechenden Änderungsantrag vorgeschlagen, die im Einzelplan 17 veranschlagten Zuschüsse für politische Stiftungen in den Einzelplan Landtag umzusetzen, die Förderungsquoten zu ändern und den Zuschussbetrag von 700.000 DM ab dem Haushaltsjahr 2002 auf gesetzlicher Grundlage zu verteilen. Dieser Antrag fand im Haushaltsund Finanzausschuss nicht die erforderliche Mehrheit. Durch die Ausschussmehrheit gleichfalls abgelehnt wurde ein Vorschlag der Fraktion der PDS, im Einzelplan des Landtags Mittel für ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus einzustellen. Das ursprünglich für den Einzelplan Staatskanzlei vorgeschlagene Landesprogramm wurde im Verlauf der abschließenden Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss von der Fraktion der PDS für den Einzelplan des Landtags beantragt und bestand aus fünf Einzelanträgen, durch die ein Mittelvolumen von 4 Mio. DM für die beiden Haushaltsjahre jeweils eingestellt werden sollte. In die gleiche Richtung wie der zuletzt genannte Vorschlag der Fraktion der PDS ging ein Antrag der Fraktion der SPD, die mit einem geringeren Ausgabevolumen ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt in den Haushalt einstellen wollte. Auch der Antrag der Fraktion der SPD, für den genannten Zweck im Einzelplan Ausgabemittel von jeweils 2 Mio. DM bereitzustellen, wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Zum Einzelplan 02 - Staatskanzlei - wurden durch den Haushalts- und Finanzausschuss keine Änderungen vorgenommen. Ein Antrag der Fraktion der PDS, in den Haushaltsjahren 2001 und 2002 jeweils 1 Mio. DM bereitzustellen für Zuschüsse im Hinblick auf Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit, fand im Ausschuss ebenso wenig eine Mehrheit wie ein Antrag der Fraktion der SPD, im Kapitel über die Landeszentrale für politische Bildung für die Bildungsarbeit gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt für die kommenden beiden Haushaltsjahre jeweils Ausgaben in Höhe von 300.000 DM vorzusehen.
Im Einzelplan 03 - Innenministerium - erfolgte durch Beschluss des Ausschusses vor dem Hintergrund der Umstrukturierung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz und der von der Fraktion der CDU gesehenen Notwendigkeit der Umwandlung und Umsetzung von Planund Arbeiterstellen im Kapitel über das Landesamt für Verfassungsschutz hinsichtlich des Titels für Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter eine Erhöhung der Ausgabenansätze für die Jahre 2001 und 2002. Im Zusammenhang hiermit stand der mehrheitlich angenommene Antrag der Fraktion der CDU, im Kapitel über die Polizeidirektion die Haushaltsansätze für die Löhne der Arbeiter in der zuvor genannten Höhe für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 zu reduzieren. Von den angenommenen Anträgen der Fraktion der CDU zum Einzelplan 03 zu erwähnen ist noch ein Antrag zum Kapitel
Feuerwehrschule. So wurden zum Titel - Sachaufwand der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender - für die nächsten beiden Haushaltsjahre durch Beschluss des Ausschusses jeweils 700.000 DM in den Haushalt eingestellt. Aus den Anträgen der Fraktion der PDS zum Einzelplan 03 zu erwähnen ist ein Antrag zur Bildung eines Kommunalabgabenentlastungsfonds, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Antrag sah vor, im Haushaltsjahr 2001 10 Mio. DM für den genannten Fonds zur Verfügung zu stellen und - so die Begründung des Antrags mit diesen Mitteln Bürger zu unterstützen, die aufgrund hoher Kommunalabgaben in Not geraten sind. Die Fraktion der SPD hatte zum Einzelplan 03 keine Änderungsanträge gestellt.
Aus der Anzahl der Änderungsanträge zum Einzelplan 04 - Kultusministerium -, die vom Haushalts- und Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion der CDU beschlossen wurden, ist hinzuweisen auf die angenommenen Anträge, die die Absenkung der Zuschüsse für private Schulen zum Gegenstand hatten. Vor dem Hintergrund der anstehenden parlamentarischen Beschlussfassung zum Haushaltsbegleitgesetz und der in diesem Zusammenhang anstehenden Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft entschied sich der Haushaltsund Finanzausschuss aufgrund der geplanten Veränderungen bei den Sachkostenbeiträgen mehrheitlich für eine Absenkung der Zuschüsse für private Grundschulen, private Regelschulen, private Gymnasien, private berufliche Schulen sowie für freie Waldorfschulen im Haushaltsjahr 2002. In der Begründung der entsprechenden Anträge wurde von der antragstellenden Fraktion der CDU die Zielrichtung der Zuschussabsenkung verdeutlicht, die in der Reduzierung der Nettoneuverschuldung gesehen wurde. Nicht unerwähnt bleiben sollte ein angenommener Antrag der Fraktion der CDU zum Kapitel über Kirchen und Religionsgemeinschaften. Unter dem Titel - Zuschuss für Investitionen an Sonstige im Inland - wurden für das Haushaltsjahr 2001 und für das Jahr 2002 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, die als Zuwendungen an die Jüdische Landesgemeinde Thüringen für die Sanierung der Erfurter Synode vorgesehen sind.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Es ist noch früh am Morgen.)
Die Anträge der Fraktion der PDS zum Einzelplan 04 konzentrieren sich auf die Absenkung der Haushaltsansätze für die beiden kommenden Haushaltsjahre und fanden im Zusammenhang mit anderen von der Ausschussmehrheit abgelehnten Änderungsanträgen der Fraktion der PDS ihre Erledigung. Anträge der Fraktion der SPD, die Mit
tel für die Förderung kultureller Zwecke und für Schulpartnerschaften mit anderen Ländern ebenfalls um jeweils 100.000 DM im Haushaltsjahr 2001 und 2002 zu erhöhen sowie im Kapitel Schulen gemeinsame Ansätze unter dem Titel - Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben in den kommenden Haushaltsjahren jeweils zusätzlich 200.000 DM zur Verstärkung der präventiven Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt in den Haushalt einzustellen, wurden vom Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Ohne mehrheitliche Unterstützung durch die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses blieb auch der Antrag der Fraktion der SPD, Globale Mehrausgabe für Personalausgaben zur Finanzierung von Lehrerund Erzieherstellen. Der Antrag der Fraktion der SPD sah vor, hierfür im Haushaltsjahr 2001 20 Mio. DM und im Haushaltsjahr 2002 60 Mio. DM zur Verfügung zu stellen.
Aus den Beschlüssen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Einzelplan 05 - Justizministerium - ist hervorzuheben, dass auf Antrag der Fraktion der CDU bei der Titelgruppe 63 - das ist das Kapitel Gerichte und Staatsanwaltschaften - die Zweckbestimmung erweitert worden ist. Die Zweckbestimmung bezieht sich nach der Entscheidung des Ausschusses nicht mehr nur auf rechtskundlichen Unterricht an Thüringer Schulen, sondern auch auf die Prävention und Bekämpfung von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit. In diesem Zusammenhang beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss auch auf Antrag der Fraktion der CDU, in der eben genannten Titelgruppe für den Sachaufwand in den Haushaltsjahren jeweils 100.000 DM in den Haushalt einzustellen, damit so die Begründung der Fraktion der CDU - neben der Fortführung und Intensivierung des rechtskundlichen Unterrichts insbesondere die Extremismusbekämpfung durch die Justiz verstärkt betrieben werden kann. Daneben beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss in einigen Bereichen des Einzelplans 05 die Absenkung der Mittelansätze unter anderem zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung. Die Anträge der Fraktion der PDS zu Einzelplan 05 konzentrierten sich auf Reduzierungen von Haushaltsansätzen. Diese Anträge fanden im Zusammenhang mit der Ablehnung anderer Anträge der Fraktion der PDS ihre Erledigung. Die Fraktion der SPD hatte zum Einzelplan 05 keinen Änderungsantrag vorgelegt.
Zum Einzelplan 06 - Finanzministerium - ist darauf hinzuweisen, dass zum Titel - Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen - im Kapitel Staatsbauverwaltung sowohl ein Antrag der Fraktion der CDU als auch ein Antrag der Fraktion der PDS vorlag. Beide Anträge sahen übereinstimmend vor, die Mittelansätze für das Haushaltsjahr 2001/2002 in beiden Haushaltsjahren um jeweils 1 Mio. DM zu verringern. Der Antrag der Fraktion der PDS enthielt zusätzlich den Vorschlag, für beide Haushaltsjahre die aufgebrachten Verpflichtungsermächtigungen zu reduzieren. Die Fraktion der CDU zog daraufhin ihren Antrag im Haushaltsund Finanzausschuss zurück. Der Antrag der PDS wurde beschlossen. Ein Antrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 lag dem Haushalts- und Finanzausschuss nicht vor.
Die vom Haushalts- und Finanzausschuss zum Einzelplan 07 - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur - angenommenen Änderungsanträge der Fraktion der CDU beziehen sich auf die Reduzierung der Nettoneuverschuldung, auf Haushaltsvermerke, die Einrichtung eines Leertitels, die Neufassung einer Erläuterung für Zuschüsse an Verbände und andere Organisationen und die Änderung einer Verpflichtungsermächtigung. So wurden z.B. die Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen im Kapitel Allgemeine Bewilligungen der Wirtschaft um jeweils eine halbe Million in den nächsten beiden Haushaltsjahren zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung gekürzt. Dem gleichen Ziel dient nach dem angenommenen Antrag der Fraktion der CDU die Verringerung des Ausgabenansatzes für das Landesarbeitsmarktprogramm um 2 Mio. DM im Haushaltsjahr 2002 im Kapitel über Maßnahmen zur Arbeits-, Ausbildungs- und Berufsbildungsförderung. Aus den angenommenen Änderungsanträgen, die Haushaltsvermerke zum Gegenstand haben, soll beispielhaft auf einen Antrag der Fraktion der CDU zum Titel - Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - im Kapitel über allgemeine Bewilligungen im Bereich Verkehr hingewiesen werden. Nach der Begründung des Antrags war in diesem Bereich ein Verstärkungsvermerk notwendig, um die Mehrbelastung der Aufgabenträger des ÖPNV abzufedern und die Auflagen des ÖPNV-Gesetzes umzusetzen.