Werner Pidde
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Frau Präsidentin, im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich den fristgemäß eingegangenen Antrag "Situation im Thüringer Jugendstrafvollzug" in Drucksache 3/4239 auf die heutige Tagesordnung zu setzen.
Frau Abgeordnete Pelke wird begründen, warum wir das auf die heutige Tagesordnung setzen wollen.
CDU-Wahlkampfverein "Pro Thüringen"
Ich frage die Landesregierung:
1. Handelt es sich bei der Tätigkeit von Herrn Gauder im Ministerbüro des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit um eine neue oder um eine zuvor nicht besetzte Personalstelle in diesem Organisationsbereich des Ministeriums?
2. Wurden die Aufgabenstellungen innerhalb des Ministerbüros aufgrund des Personalzuwachses erweitert? Wenn ja, wie?
Herr Minister, haben Sie in der Anfrage gelesen, dass es lediglich darum ging, auszuschließen, dass eine Vermischung von dienstlichen und privaten Angelegenheiten der Fall ist. Und die zweite Frage: Aus welchem Punkt meiner Anfrage konnten Sie herauslesen, dass es sich um irgendwelche Diskreditierungen der Person Herrn Gauders, die ich selber auch sehr schätze, handelt?
Für die SPD-Fraktion möchte ich beantragen, dass wir den Punkt 5 "Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes", wo es um die Frage Sterbegeld für die Abgeordneten geht, morgen in zweiter Beratung beraten.
Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich, den fristgemäß eingereichten Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes" in Drucksache 3/4125 auf die Tagesordnung zu nehmen. Ich schlage vor, nach der Abarbeitung der anderen Gesetze in erster Beratung, also nach Tagesordnungspunkt 6.
Informationsmaterial des Landesjugendamtes
Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Thüringen und den in der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen zusammengeschlossenen Spitzenverbänden wurde zur Umsetzung des § 78 f des Achten Buchs Sozialgesetzbuch ein Rahmenvertrag vereinbart. Dort wurde unter Beteiligung des Landesjugendamtes in § 13 Abs. 2 festgelegt, dass das Landesjugendamt Übersichten der bereits abgeschlossenen Vereinbarungen erstellt. Diese sollen Aussagen über die vom jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den im Territorium befindlichen Einrichtungen abgeschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen enthalten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen liegen diese Übersichten bis heute nicht vor?
2. Wie weit ist der Stand der Erarbeitung der Übersichten und wann werden diese als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine Regierungserklärung wird normalerweise gehalten, wenn es eine neue Richtung in der Politik oder in Politikbereichen gibt. Üblich ist sie, wenn ein neu gewählter Ministerpräsident
darlegen will, was er in der Amtsperiode vorhat oder innerhalb der Legislaturperiode bei einem grundsätzlichen Kurswechsel, dass dann von hier aus dem Plenum und dem Volk dargebracht wird, wie sich die Politik zukünftig gestalten wird.
In Thüringen ist das anders: Wir haben eine Flut von Regierungserklärungen. Herr Dr. Vogel hat unter seiner Amtszeit in dieser Legislaturperiode eingeführt, dass regelmäßig Regierungserklärungen gehalten werden. Frau Ministerin Schipanski hat hier selbst schon einmal gesagt, da gibt es einen Plan, sie sei damals planmäßig an der Reihe gewesen.
Unser Ministerpräsident Herr Althaus ist gut beraten, wenn er Gutes von seinem Vorgänger übernimmt; die Inflation der Regierungserklärungen gehört mit Sicherheit nicht dazu.
Jeder sieht die indirekte Proportionalität der Häufung der Regierungserklärungen mit deren Inhalt, jeder sieht das nachlassende Interesse der Medien an diesen Regierungserklärungen und jeder weiß, das wird jetzt nicht geändert. Weil Wahlkampf ist, werden wir wahrscheinlich noch ein paar Regierungserklärungen hören. Aber ich appelliere an die nächste Regierung, egal wer sie stellen mag, eine Regierungserklärung wieder zu dem zu machen, was sie eigentlich sein sollte.
Meine Damen und Herren, die heutige Regierungserklärung ist ein Musterbeispiel für meine eben geäußerte Kritik. Der Inhalt der Rede von Herrn Minister Krapp hatte keinen nennenswerten Neuigkeitswert. Im ersten Teil ging es um den Aufbau der Rundfunkordnung in Deutschland und Europa. Das steht in jedem einschlägigen Nachschlagewerk. Dann folgte der Teil "Aufbruch". Ein geschichtlicher Abriss, 18 Minuten referierte der Minister über die Strukturen in Thüringen, angefangen von öffentlich-rechtlichen Sendern über Bürgerrundfunk bis zu den Printmedien. Zum Teil "Beschleunigung" habe ich zurückgedacht, und zwar an das Plenum vom Mai 2002. Da hat die PDS den Antrag gestellt mit der Überschrift "Medienstandort Thüringen". Herr Staatssekretär Ströbel hat vor gut anderthalb Jahren den Sofortbericht für die Landesregierung gehalten und im Protokoll konnte man nachlesen vom geplanten Medienapplikations- und Gründerzentrum, vom Lob für die mitteldeutsche Medienförderung. Gelobt wurde die Gründung der Medieninitiative mit21. Großes Lob gab es für die Gründung des Vereins Thüringer Mediencluster, gelobt wurde der Aufbau des Thüringer Bürgerrundfunks, die Ausbildung im Medienbereich spielte dort eine Rolle, die Vermittlung von Medienkompetenz in der Schule und es gab viel Lob für das Thüringer Mediensymposium, für eine selbst organisierte Veranstaltung. Das alles hat Herr Minister Krapp heute wieder vorgetragen. Ich weiß nicht, ob es die gleichen Worte waren, der Inhalt war im Wesentlichen der gleiche.
Wenn man den Teil "Chancen" sieht, von dem ich nun besonders viel erwartet habe, dann kommen solche Formulierungen wie "wir setzen auf", "es ist erfreulich, dass" bedeutungslose Gemeinplätze. Ein Lob gab es dafür, dass das Medienapplikations- und Gründerzentrum jetzt auf den Weg gebracht sei
und dass es nun Kindermedienzentrum heißen soll. Aber wenigstens eins ist formuliert worden, das Ziel, dass wir das Kindermedienland Thüringen werden wollen. Aber was wollen Sie dafür tun? Was wollen Sie, Herr Minister, was will Ihr Haus dafür tun? Wie will es dieses Ziel Kindermedienland Thüringen erreichen? Sie haben hier eine schöne Bestandsanalyse vorgetragen und die vielen Aktivitäten genannt, die es in Thüringen gibt, aber das, was Sie selber dazu tun wollen, fast null. Deshalb sage ich, diese Rede war geeignet für eine Informationsveranstaltung in einem Seniorenklub oder für eine interessierte Schülergruppe, aber beschämend für eine Regierungserklärung.
Meine Damen und Herren, die heutige Regierungserklärung passt in mein Schema, welches ich gerade dargestellt habe. Die Schlussfolgerung für mich: Herr Minister Krapp ist dran gewesen und sollte eine Regierungserklärung halten. Weil er nicht zum Bildungschaos in Thüringen sprechen wollte, nicht über Unterrichtsausfälle und über frustrierte Lehrer mit uns diskutieren wollte, hat er das Thema Medienpolitik gewählt.
Der Inhalt der Rede ist nicht überraschend, der Minister zieht eine positive Leistungsbilanz und er prognostiziert den Thüringer Medien beste Entwicklungschancen. Das zeugt nicht gerade von Realitätssinn. Wir wollen durchaus die positiven Ansätze, die in jüngster Zeit auch durch Ihr Haus geleistet worden sind, anerkennen. Aber wenn man den Medienstandort Thüringen genau in Augenschein nimmt und wenn man mal über den Tellerrand - sprich Thüringer Landesgrenze - hinausschaut, dann weiß man, dass der Freistaat von einem attraktiven Medienstandort weit entfernt ist.
Meine Damen und Herren, das Medienland Thüringen hat eine reiche Tradition. Nicht umsonst ließ Adam Ries sein Mathematikbuch "Rechnung auff der Linihen" 1518 in Erfurt drucken. Nicht umsonst wurde 1856 in Jena die erste Telegraphenstation errichtet, 1890 wurde das Jenaer Volksblatt gegründet. Alte Tradition und auch heute haben wir gute Voraussetzungen insbesondere durch den
Kinderkanal, das einzig öffentlich-rechtliche überregionale Programm, das in den neuen Ländern produziert und von hier ausgestrahlt wird. Der Kinderkanal ist der größte Werbeträger für Erfurt. 45 Mitarbeiter haben dort einen sicheren Arbeitsplatz. Kritisieren muss man allerdings, dass die Eigenproduktion für den Kinderkanal noch viel zu gering ist und dass die Produktion zum Teil durch freie Firmen in ganz Deutschland erfolgt.
Zweiter positiver Punkt für die guten Voraussetzungen ist das Landesfunkhaus des MDR mit seinem Sitz hier in Erfurt. Deshalb sage ich, eigentlich haben wir gute medienwirtschaftliche Standortbedingungen.
Diese werden von der Landesregierung aber bei weitem nicht ausreichend genutzt. Im Gegenteil, die Zeit wurde verschlafen.
Ich will Ihnen diese Position begründen. Als Erstes: Jahrelang galt in Thüringen, Medien kommen in der Landesentwicklungsgesellschaft nicht vor. Erst voriges Jahr wurde eine Steuerungsgruppe Medienwirtschaftliche Standortentwicklung unter Leitung der LEG eingerichtet.
Zweites Beispiel: Die Förderfibel Medienwirtschaft erschien jetzt gerade in der zweiten Auflage. Vor zwei Jahren gab es die erste Auflage dieses wichtigen Hilfsmittels. Die ganzen Jahre vorher Fehlanzeige, Zeit verschlafen.
Dritter Punkt, der bestätigt, dass ich mit meiner Kritik nicht ganz falsch liege. Wenn man den Newsletter der Initiative mit21 mit Sitz im Kultusministerium von November liest, also gerade mal zwei Monate alt, dort steht drin, die Förderprogramme sind zu optimieren und wörtlich ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Zustimmung -: "Besonders wichtig ist die Entwicklung einer abgestimmten Marketingstrategie und deren Umsetzung mit geeigneten Instrumenten. Hierzu sollen in nächster Zeit geeignete Aktivitäten und ein Zeitplan für deren Umsetzung vereinbart werden." Das ist vor zwei Monaten geschrieben worden. Das hätte vor Jahren geschrieben werden müssen.
Vierter Punkt: Wir haben mehrfach gefordert, dass die Landesmedienanstalt in Sichtweite von Kinderkanal und MDR gehört und nicht in die verträumte Provinz. Hier ist der Umzug inzwischen vollzogen worden.
Zum Medienapplikations- und Gründerzentrum möchte ich sagen, dass mit den 2.000 Quadratmetern Büro- und Kommunikationsfläche und den 3.500 Quadratmetern Studiound Produktionsfläche ein Zentrum geschaffen wird, das wenn wir diesen Anspruch Kindermedienland Thüringen erfüllen wollen - die erste Voraussetzung dafür ist. Wir
sehen in diesem Zentrum eine ganz entscheidende Chance. Der Standort ist gut gewählt. Mit dem Landesfunkhaus des MDR und dem Kinderkanal hoffe ich auf hohe Synergie. Das Studio muss aber auch ausgelastet werden und da muss beim MDR - und ich meine hier nicht das Landesfunkhaus mit Herrn Dieste, sondern ich meine bei der MDR-Zentrale in Leipzig - und beim Kinderkanal der Wille zur Nutzung vorhanden sein, damit durch öffentlichrechtlichen Rundfunk wenigstens eine Basisauslastung des neuen Medienapplikations- und Gründerzentrums gegeben ist. Der MDR muss dazu Teile aus Leipzig abgeben. Nur wenn das gelingt, wird es auch einen entsprechenden Erfolg haben. Es kann nicht sein, dass wir einerseits vom Kindermedienstandort Thüringen reden und andererseits lässt ein öffentlich-rechtlicher Sender nur alle zwei Jahre einen Kinderfilm in Thüringen drehen. Um Leute am Ort zu halten, und Sie haben darauf hingewiesen, Herr Minister, dass wir das ganz dringend brauchen, ist es wichtig, dass in der Region permanent produziert wird. Das Ziel muss nicht nur sein, die guten Leute hier zu halten, sondern Menschen in die Region zu holen und anzulocken.
Meine Damen und Herren, hier muss endlich eine gezielte Förderpolitik betrieben werden, um Thüringen als Standort für medienproduzierende Unternehmen attraktiver zu machen. Nur so ist die dringend notwendige Ansiedlung weiterer Produktionsfirmen machbar. Wenn Thüringen wirklich das Profil eines Kindermedienlandes bekommen soll, dann muss der Kinderkanal zum Kern einer sich um ihn gruppierenden wachstumsorientierten und zukunftssicheren Medienproduktionslandschaft werden.
Meine Damen und Herren, die Medienindustrie gehört unbestritten zu den wirtschaftlichen Leitsektoren der anbrechenden Informationsgesellschaft. Das Wachstum der Informations-, Kommunikations- und Medienwirtschaft bestimmt schon jetzt die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in hohem Maße. Medienunternehmen schaffen bereits heute eine Vielzahl von Arbeitsplätzen, verfügen über ein hohes ökonomisches und innovatives Potenzial und wirken durch Synergie- und Konvergenzeffekte auf viele andere wirtschaftliche Sektoren ein. Die Medien haben also eine große wirtschaftliche Bedeutung. In Thüringen hat die Landesregierung diesen Trend verschlafen. Sie haben andere wirtschaftliche Prioritäten gesetzt. Es wurde auf die Entwicklung von Industrie und produzierendem Gewerbe mehr Wert gelegt als auf die Medienindustrie nur eine Feststellung. Deshalb haben wir in Thüringen nur eine marginal entwickelte Medienproduktionslandschaft. Landesweit gibt es nicht einmal 400 Arbeitsplätze im Film- und Rundfunksektor, seit 1999 sind lediglich 15 Medienfirmen neu angesiedelt worden. Wichtige Medienproduktionsbereiche, wie Schnitt, Endfertigung oder Vertonung, sind hierzulande noch immer nicht oder nur unzureichend besetzt. Wenn man mit dem Produzenten redet, und das tun Sie ja sicher auch, Herr Minister,...
Das mache ich, dafür haben wir zig Produktionsfirmen besucht, das machen Sie ja ganz genauso.
Wenn man mit den Produzenten redet, dann loben diese die gute Zusammenarbeit mit dem Landesfunkhaus des MDR, beklagen aber gleichzeitig die totale Abhängigkeit vom MDR, auch materiell und dass sie generell in Thüringen zu wenig Aufträge haben. Weiter geht die Kritik an die Thüringer Aufbaubank, über den unwahrscheinlichen Papierkram und über die langen Bearbeitungszeiten.
Meine Damen und Herren, wenn ich sage, wir haben keine 400 Beschäftigten in Thüringen in der Rundfunkwirtschaft, dann weiß ich, dass man das nicht vergleichen kann mit Nordrhein-Westfalen mit 17.000 Beschäftigten oder mit Bayern mit 13.000 Beschäftigten oder mit RheinlandPfalz mit 8.000 Beschäftigten. Aber man sollte doch - und das meine ich damit, als ich das vorhin sagte, man soll einmal über den Tellerrand hinausschauen - doch ins Saarland schauen. Das Saarland ist so groß wie ein größerer Landkreis, hat über 1.000 Beschäftigte in der Rundfunkwirtschaft. Thüringen ist im medienwirtschaftlichen Bundesvergleich weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Es droht den Anschluss an die anderen deutschen Medienstandorte zu verlieren. Ich sage es noch einmal, die Ursache ist die von der Landesregierung betriebene Ansiedlungs- und Förderpolitik im Medienbereich gewesen.
Meine Damen und Herren, bestes Beispiel ist SachsenAnhalt. Dort bestehen allein in Halle und seiner Umgebung über 500 Medienunternehmen mit mehr als 9.000 Arbeitsplätzen. Der überwiegende Teil dieser Firmen wurde erst in den letzten fünf Jahren gegründet und verdankt seine Existenz vor allen Dingen der klugen Förderpolitik. Sachsen-Anhalt ist aber noch einen Schritt weitergegangen. In Halle wurde das kürzlich eröffnete Mitteldeutsche Multimediazentrum gebaut. Dieses bündelt Medienwirtschaft, Medienausbildung und Medienwissenschaft an einem Ort. Kreative Menschen aus diesen Bereichen werden gezielt zusammengeführt. Es werden damit große Synergieeffekte ausgelöst. Ich sage nur, das Medienapplikations- und Gründerzentrum in Erfurt lässt grüßen. Bleibt die Frage, ob wir nicht auch hier die Zeit verschlafen haben.
Meine Damen und Herren, zur Medienpolitik gehören nicht nur die Rahmenbedingungen für die Medien, sondern auch der Umgang mit den Medien. Herr Krapp hat heute ausgeführt, die Pressefreiheit als unverletzliches Grundrecht zählt zu den großen Gewinnern der Wende und der deutschen Einheit. An der Haltung der Regierung zur Pressefreiheit hatte ich bisher keinen Zweifel. Es gab jetzt Irritationen durch eine Zeitungsmeldung über Frau Ministerin Schipanski und ich hätte eigentlich eine Klarstellung erwartet. Handelt es sich hierbei um eine Zeitungsente,
ist der Frau Ministerin im Eifer einer Diskussion ein falsches Wort herausgerutscht oder sollte das wirklich die Position von Frau Ministerin Schipanski sein? Es ist eine Frage, die interessiert, aber von der Landesregierung, von Frau Ministerin Schipanski, herrscht Funkstille. Ich hätte heute gern etwas dazu gehört. Wir, die SPD-Fraktion, haben dazu vorsorglich einen Antrag eingereicht, damit wir das Thema im nächsten Ausschuss für Bildung und Medien beraten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zur Mitteldeutschen Medienförderung kommen. Diese Gesellschaft wird getragen von den drei Ländern Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen. Sie dient der Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur-, Fernsehkultur- und der Medienkulturwirtschaft im mitteldeutschen Raum. Zu diesem Zweck vergibt sie Zuschüsse und Darlehen. Herr Minister Krapp hat heute darauf hingewiesen, dass die Mitteldeutsche Medienförderung große Verdienste für Thüringen hat. Da kann ich ihm nur sagen, er möge doch die rosarote Brille absetzen. Ich will die Arbeit überhaupt nicht schlechtreden, aber die Förderpraxis der Mitteldeutschen Medienförderung sollte man doch etwas kritischer sehen. Wem kommt denn die Förderung vorrangig zugute? Wir haben darüber im Ausschuss für Bildung und Medien ausführlich beraten und haben festgestellt, vornehmlich profitieren Sachsen und Sachsen-Anhalt davon.
Betrachtet man die bei der Mitteldeutschen Medienförderung geförderten Projekte im jeweiligen Land getätigten Ausgaben in Relation zu den jeweils eingezahlten Mitteln, also die so genannten Regionaleffekte, so ergibt sich für die Jahre 1998 bis 2003 folgendes Bild: Während Sachsen einen Regionaleffekt erzielt, der mehr als dreimal so hoch liegt wie die aufgewendeten eigenen Mittel der Mitteldeutschen Medienförderung, verzeichnet Sachsen-Anhalt einen Regionaleffekt in Höhe von immerhin 172 Prozent, Thüringen dagegen nur in Höhe von 125 Prozent. Obwohl Thüringen in den Jahren 1998 bis 2003 nicht weniger Mittel eingezahlt hat als Sachsen-Anhalt, profitiert es doch weit geringer von der Förderung der Mitteldeutschen Medienförderung.
Das sollte nicht länger hingenommen werden. Nachdem wir darüber schon öfter im Ausschuss diskutiert haben, ist vor einem halben Jahr eine Außenstelle der Mitteldeutschen Medienförderung, Herr Minister Krapp hat das in seinem Bericht auch erwähnt, in Erfurt eröffnet worden. Wir sehen das als einen marginalen Schritt in die richtige Richtung. Notwendig wäre eine Nachjustierung der Förderpraxis der Mitteldeutschen Medienförderung in dem Sinne, dass die noch unzureichend entwickelte Medienproduktionslandschaft Thüringens weit stärkere Unterstützung erfährt als bislang. Darüber hinaus gilt es, die Förderkriterien endlich zu präzisieren. Ihnen zufolge kommen die Gelder der Mitteldeutschen Medienförderung nämlich nicht primär der Medienproduktion im engeren Sinne zugute, sondern der Realisierung von Medienprojekten als Ganzes. Dadurch wird letztlich auch das Catering
am Drehort von der MDM gefördert. Ich weiß, auch das ist Wirtschaftsförderung und ist wichtig für das Hotelund Gaststättengewerbe, aber es ist nicht das eigentliche Anliegen. Hier muss dringend umgesteuert werden, so dass in Zukunft vorrangig die eigentliche Medienproduktion unterstützt wird.
Meine Damen und Herren, ich habe zu Beginn der Rede angemerkt, dass ich mir von der Regierungserklärung klare Aussagen gewünscht hätte, was der Kultusminister, was das Ministerium in Zukunft für Wege gehen will. Wir fordern von der Landesregierung deutlich mehr Engagement als bisher für den Medienstandort Thüringen. Lippenbekenntnisse zur Bedeutung der Medien in der modernen Informationsgesellschaft und zum Kindermedienland Thüringen haben wir lange genug gehört. Die Landesregierung muss Medienförderung endlich als integralen Bestandteil einer in die Zukunft gerichteten Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik begreifen. Sie muss den Aufbau der Thüringer Medienwirtschaft energisch vorantreiben, sonst bleiben wir bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf dem allerletzten Platz des Ländervergleichs. Deshalb fordern wir die Erarbeitung eines Landesmasterplans "Medien", der konkrete medienwirtschaftliche Entwicklungsziele und die Mittel zu ihrer Erreichung definiert, der eine Koordinierung und Intensivierung aller Aktivitäten zum Aufbau eines national konkurrenzfähigen Medienstandorts Thüringen verfolgt und eine bessere Vernetzung der handelnden Akteure bewirkt. Gleichzeitig muss die Ansiedlungs- und Förderpolitik im Medienbereich auch finanziell deutlich verstärkt werden. Und es bedarf, wie gesagt, einer Neujustierung der Förderung der Mitteldeutschen Medienförderung zugunsten von Medienproduktion in Thüringen.
Lassen Sie mich das noch präzisieren, damit auch deutlich wird, was ich damit meine. Die Rahmenbedingungen für die Produzenten im Land müssen verbessert werden. Für die einzelnen Branchensegmente denken wir uns eine passgenaue Initiative jeweils zu dem entsprechenden Segment. Die Filmförderung soll mehr dazu dienen, dass wirklich Hilfe zur Selbsthilfe geleistet wird. Die Produzenten müssen verstärkt gefördert werden und, wir sagen, mit Maß und mit Maßstab muss gefördert werden. Es geht nicht immer nur um finanzielle Förderung, sondern vieles lässt sich auch mit anderen Dingen regeln.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal auf den Mitteldeutschen Rundfunk zurückkommen, weil mir die Koordination Mitteldeutscher Rundfunk/Landesregierung nicht so gefällt. Die Landesregierung Thüringen spricht von Denkfabrik und der MDR sieht die Imagefrage für Thüringen ganz anders. In den alten Bundesländern wird MDR wegen Gartensendungen, wegen Bratwurst und Rucksack geschaut. Und wenn wir schon einmal beim Nachdenken über den Mitteldeutschen Rundfunk sind, dann sollte man auch mal über den Flop dieser Geschmacklosigkeit der Talkshow mit Gysi und Späth oder auch über die Frage, warum die Geschichte von Bischofferode - eine Dokumentation - vom Norddeutschen
Rundfunk gedreht worden ist, reden.
Meine Damen und Herren, Engagement für den Medienstandort Thüringen bedeutet für uns aber auch, das von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen im Rahmen der anhaltenden Debatte über die Erhöhung der Rundfunkgebühren vorgelegte Dreiländerkonzept zur Rundfunkstruktur, ohne Wenn und Aber abzulehnen. Auffälligerweise verlangt dieses Konzept Strukturreformen nur an jenen Rundfunkstandorten, die außerhalb der drei beteiligten Länder liegen. So wird Thüringen vor allem durch die Forderungspunkte 8 und 9 des Konzepts berührt. Dort wird einerseits der Abbau von Doppelstrukturen bei Phoenix und Kinderkanal thematisiert, andererseits ist von einer Beschränkung der Sendezeit des Kinderkanals von 6.00 bis 19.00 Uhr die Rede. Vorgesehen ist, entweder die gemeinsame Verantwortung von ARD und ZDF für Phoenix und Kinderkanal zugunsten einer festen Zuordnung zu einer der beiden Rundfunkanstalten - vorgeschlagen Kinderkanal zum ZDF - aufzugeben oder die Verwaltungsstrukturen bei Phoenix und Kinderkanal zu reduzieren.
Dazu ist Folgendes zu bemerken: Wenn wir den Ausbau Thüringens zum Kindermedienland ernst nehmen, dann kommt dabei dem Kinderkanal, dem einzig öffentlichrechtlichen überregionalen Programm Thüringens, naturgemäß eine Schlüsselstellung zu. Das darf nicht allein vom ZDF betrieben werden, die Konkurrenz durch große Kinderredaktionen bei anderen ARD-Sendern und beim ZDF ist jedem bekannt. Wir brauchen einen leistungsfähigen, nach Möglichkeit weiter expandierenden Kinderkanal, sonst macht ein Projekt, wie das geplante, auf die Produktion von Kindermedien ausgerichtete Zentrum in Erfurt keinen Sinn. Die Realisierung des Dreiländerkonzepts würde jedoch zu einer nachhaltigen Schwächung des Kinderkanals führen. Ein aus der gemeinsamen Verantwortung von ARD und ZDF genommener Kinderkanal würde zum bloßen Anhängsel des ZDF verkümmern, das sich in ständiger direkter Konkurrenz zu dessen angestammter Kinderredaktion behaupten muss. Über kurz oder lang würde sich zudem die Standortfrage stellen, denn eine in die Mainzer Strukturen eingebundene Kinderproduktion wäre für das ZDF weitaus kostengünstiger zu realisieren als der Erhalt des Kinderkanals in Erfurt. Ebenso kontraproduktiv wäre ein Abbau von Verwaltungsstrukturen beim Kinderkanal, da dies jedes weitere Wachstum des ohnehin schlanken Senders massiv beeinträchtigen würde. Genauso entwicklungshemmend ist schließlich die geforderte Verkürzung der Sendezeit von 21.00 Uhr auf 19.00 Uhr, hat der Kinderkanal doch gerade erst vor wenigen Wochen diese Sendezeit ausweiten dürfen, um auch älteren Kindern ein pädagogisch sinnvolles und altersund zielgruppengerechtes Fernsehprogramm bieten zu können. Müsste der Kinderkanal diesen Schritt zurücknehmen, würde es bedeuten, dass dieses pädagogisch wichtige Programm in dieser Zeit zwischen 19.00 und 21.00 Uhr nicht mehr ausgestrahlt würde. Aus diesem Grund verlangen wir von der Landesregierung, sich klar und eindeutig gegen dieses Dreiländerkonzept auszusprechen.
Meine Damen und Herren, das heißt im Gegenschluss aber nicht, dass wir die von der KEF vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkgebühren akzeptieren. Herr Minister Krapp hat die Rundfunkgebühren in seinem Bericht erwähnt, hat aber nur den Sachstand dargestellt, aber keinerlei Stellungnahme vorgenommen. Für die SPD-Fraktion möchte ich das tun und eindeutig sagen: Eine derartige Gebührenerhöhung lehnen wir entschieden ab. Sie passt nicht in eine Zeit umfassender Sparbemühungen der öffentlichen Hand und ist den Bürgern daher nicht zuzumuten, schon gar nicht hier im Osten. Stattdessen sollten die Rundfunkanstalten ihre strukturellen Einsparbemühungen verstärken, ein besseres Kostenmanagement betreiben, auf teure Prestigeobjekte verzichten und verstärkt Synergieeffekte nutzen, z.B. bei den Rundfunkorchestern, wobei dies alles aber nicht zu Lasten des Programmangebots und der Programmqualität erfolgen darf. Auch hier erwarten wir eine eindeutige Stellungnahme der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten fordern von der Landesregierung, mit einer gezielten Ansiedlungsund Förderpolitik endlich die Attraktivität Thüringens für die Medienwirtschaft zu erhöhen. Die Neujustierung der Mitteldeutschen Medienförderung ist zu realisieren. Herr Minister Krapp beklagt, dass Produktionen wegen der zu geringen Eigenkapitalausstattung der Produktionsfirmen scheitern. Da kann ich nur sagen: Herr Minister, handeln Sie, schaffen Sie Lösungen, Sie erlassen die Förderrichtlinien, schneidern Sie die für die Produktionsfirmen nach Maß mit dem Ziel, mehr Medienproduktion in Thüringen zu erzielen.
Sie haben mit Recht auf die Bedeutung des Kinderkanals hingewiesen. Wenn wir Kinder nach Erfurt fragen, dann wissen sie, dort sitzt der Kinderkanal. Das muss weiterentwickelt werden. Man muss auch darüber nachdenken, ob die medienpädagogischen Projekte wirklich nur Tagesprojekte sein müssen, denn mehrtägige Projekte würden auch ermöglichen, dass Kinder aus ganz Deutschland anreisen würden, und es würde noch Übernachtungskapazität dadurch bei uns ausgelastet werden. Wenn wir sehen, dass die Kika-Party einen solch enormen Besucherandrang hatte und Zehntausende Gäste dort waren, da muss man überlegen, ob man nicht um den Kinderkanal noch was mehr baut vielleicht in Richtung Kindererlebnispark oder Ähnliches. Der Kinderkanal muss so zum Kern einer prosperierenden Medienproduktionslandschaft gemacht werden. Nur so kann Thüringen zu einem zukunftssicheren Medienstandort mit eigenem, unverwechselbarem Profil zum Kindermedienland werden. Sollte dies nicht gelingen, werden wir endgültig den Anschluss an die Entwicklung der Medienwirtschaft in den anderen Bundesländern verlieren.
Meine Damen und Herren, der Medienminister hat seine Regierungserklärung mit "Aufbruch, Beschleunigung, Chancen" überschrieben. ABC ist aber nur der Anfang des Alphabets. Es folgen viele Buchstaben, bis wir bei Z wie Ziel sind. Dazwischen kommt D wie Durchsetzungsver
mögen, E wie Engagement, H wie Hartnäckigkeit und auch W wie Widerstand gegen den Rotstift der Finanzministerin.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion unterstützt alle Bemühungen der Landesregierung und alle Initiativen, die dazu dienen, die Entwicklung des Medienstandorts in seiner ganzen Breite voranzutreiben und den Aufbau des Kindermedienlands Thüringen zu intensivieren. Wir brauchen dazu eine bessere Vernetzung der handelnden Akteure, die bisherigen Vernetzungsstrukturen sind weiterzuentwickeln und institutionell zu verdichten und wir brauchen eine konsequente Orientierung auf die digitalen Medientechnologien. Nur so werden wir an den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Medienindustrie partizipieren. Wir reichen der Landesregierung die Hand für die eingeleiteten Maßnahmen. Wir sind der Meinung, es ist viel Zeit verschlafen worden, es gibt einige wichtige und gute Ansätze und diese sollten wir fördern und vorantreiben. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Krapp hat schon wesentliche Inhalte des Gesetzes zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag dargelegt. Ich will mich deshalb auf drei Schwerpunkte, die für die SPDFraktion besonders wichtig sind, beschränken.
Einer dieser Schwerpunkte ist der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser wird präzisiert und wir begrüßen ausdrücklich diese Klarstellung, dass Druckwerke und Mediendienste vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur angeboten werden dürfen, wenn sie entweder programmbegleitend sind oder wenn sie über programmbezogene Inhalte verfügen. Nicht zum Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, das ist auch klar definiert, gehören die adäquaten Online-Angebote, also z.B. Stellenbörsen oder Online-Shops oder kostenpflichtige Internet-Downloads, wie Filme oder Nachrichtenbeiträge.
Die Erfüllung ihres Programmauftrags werden die öffentlich-rechtlichen Sender alle zwei Jahre, beginnend ab 1. Oktober dieses Jahres in Berichtform darstellen und das ist für uns dann auch sehr interessant. Das gilt auch für die Online-Angebote. Andererseits und gerade auch wegen der Gebührendiskussion sage ich, dass wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinsichtlich des Internets und der neuen Informationstechniken durchaus Entwicklungschancen einräumen und diese Entwicklung auch gestatten müssen. Wichtig ist uns auch diese verfassungsrechtlich gebotene flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Sie wird durch die Einschränkung hier nicht angetastet. Wir halten sie für ein hohes Gut und halten in der SPD schützend die Hände darüber.
Ein zweiter Punkt und ein unbefriedigender Punkt für uns sind die Regionalfenster der Privatsender. Nach Artikel 1 des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind die beiden reichweitenstärksten Privatsender, das sind RTL und SAT 1, verpflichtet, auch in Zukunft verpflichtet, regionale Fensterprogramme anzubieten. Dann kommt aber die Einschränkung, nur auf der Grundlage des Ist-Zustands vom 1. Juli 2002 und zweitens nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Das bedeutet faktisch eine Festschreibung des Status quo für den Osten und, wie gesagt, dies ist unbefriedigend. Am 01.07.2002 gab es nämlich gerade einmal ein einziges Regionalfenster in den neuen Bundesländern und das war TV-Angermünde, welches von RTL ausgestrahlt wird und weiter gibt es so etwas in keinem anderen neuen Bundesland. Das ist natürlich für uns nicht befriedigend, wenn man oben hinschreibt, sie sind auch in Zukunft verpflichtet, aber dann diese Einschränkungen macht. Für Thüringen bedeutet das den endgültigen Abschied von den Regionalfenstern der Privaten, denn im neuen Landesmediengesetz haben wir ja auch im vergangenen Jahr formuliert, dass die Privatsender auch qua Landesrecht dann nicht länger verpflichtet
sind, solche Landesfenster auszustrahlen.
Ein dritter Punkt, und auch der ist hier schon genannt worden, ist die Gebührenpflicht von internetfähigen PCs. In Artikel 4 wird die Verlängerung des Moratoriums bis zum 31. Dezember 2006 festgeschrieben. Das begrüßen wir ausdrücklich, weil wir damit auch in Zukunft die Computer, die einen Zugang zum Internet und damit auch zum TV- und zum Radioangebot des www. haben, von den Rundfunkgebühren freistellen. Das ist deshalb besonders wichtig, weil das die Entwicklung sowohl der Hardware- wie auch der Softwareproduzenten negativ beeinflussen würde.
Weiteren Regelungsbedarf für kommende Staatsverträge, so muss man hier sagen, sehen wir in der Umstellung der Erhebung der Rundfunkgebühren auf das Haushaltsprinzip. Wir halten es für gerechtfertigt, zu einer Pauschalgebühr zu kommen, die unabhängig von der Anzahl der Geräte pro Haushalt errichtet wird. Es ist erst einmal aufwändig, das juristisch alles klarzustellen, wer alles dann wie erfasst werden soll und wie hoch veranschlagt werden soll. Wenn es zu keiner Mehrbelastung kommen soll, ist allerdings ausgerechnet worden, dass das bei ARD und ZDF zu Ausfällen von 440 Mio. 2 und deshalb ist sie also vorerst zurückgestellt worden. Darüber muss man diskutieren. Ich denke, man sollte die grundlegende Reformation der Gebührenerhebung nicht aus den Augen verlieren.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetz zustimmen. Die wesentlichen Punkte haben wir schon einmal im Ausschuss für Bildung und Medien beraten. Wenn wir noch einmal überweisen würden, dann sind wir beim gleichen Stand und können nichts an dem unbefriedigendem Zustand bei den Regionalfenstern der Privatsender ändern. Also bringt es unseres Erachtens nichts und wir würden auch befürworten, dass wir heute noch in die zweite Lesung einsteigen. Danke schön.
Namens der SPD-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Nur über den Antrag der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion möchte noch zwei Drucksachen in die Beratung aufgenommen haben, und zwar zum Ersten: "Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den befriedeten Raum des Thüringer Landtags" in Drucksache 3/3811. Hier würden wir vorschlagen gemeinsame Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 7.
Als Zweites den Antrag: "Sicherung der Tarifautonomie" in Drucksache 3/3818. Unser Vorschlag für die Aufnahme in die Tagesordnung ist nach der Abarbeitung der anderen Anträge, also nach Tagesordnungspunkt 14.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, beim Geld hört bekanntlich die Gemütlichkeit auf. Im Dezember 2000, vor drei Jahren etwa, hat die größte Fraktion hier im Haus unter Führung von Herrn Althaus eine üppige Entschädigung für Parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende beschlossen. Die anderen beiden Fraktionen waren entsetzt über die Höhe dieser Pauschale und zogen vor das Verfassungsgericht nach Weimar. Im Juli dieses Jahres bestätigte das Urteil, dass diese zusätzliche Entschädigung viel zu hoch war. Für die CDU ein Grund, mit gesenktem Haupt durch das Land zu gehen? Im Gegenteil. Wenn wir den vorgelegten Gesetzentwurf sehen, der
eine Aufwandspauschale bis zu 460 ge ich, das ist verfassungsrechtlich problematisch, wenn das Gericht vorgeschrieben hat, deutlich unter 500 und ich sage, es ist instinktlos in Zeiten von Nullrunden und Mehrbelastungen in weiten Teilen der Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hätte sich einen gemeinsamen Weg gewünscht. Ich habe das bei der ersten Lesung hier im hohen Haus schon gesagt, wir hätten uns gewünscht, dass sich alle drei Fraktionen an einen Tisch gesetzt und eine gemeinsame Lösung gefunden hätten. Wir hätten uns gewünscht, dass sich die Landtagspräsidentin dieses Themas angenommen hätte. Leider ist diese gemeinsame Lösung auf der Strecke geblieben. Unserer Ansicht nach auch wegen des Vorpreschens der PDSFraktion.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion kommen. Auf der Basis der Entfernung vom Wohnort zum Landtag haben wir sieben Stufen vorgeschlagen - Schritte von 20 km, die kleinste Stufe von bis zu 20 km, die größte über 120 km analog des § 6 Abs. 2 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Für die Höhe der Aufwandspauschale haben wir 79,90 als Basis genommen. Das ist der vom Rechnungshof bestätigte tatsächliche durchschnittliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden und des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion. Das Ganze haben wir dann gestaffelt und kommen zu einer Staffelung von 50 bis 110 Beim Gesetzentwurf der PDS-Fraktion ist die Aufwandspauschale etwa in der gleichen Höhe. Das entspricht auch unseren Vorstellungen. Wir halten aber diese entfernungsabhängige Staffelung in nur drei Stufen für unzureichend. Beim Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, das habe ich schon gesagt, dass nach unseren Angaben, nach dem, was von uns tatsächlich ermittelt worden ist, eine Höhe der Aufwandspauschale gestaffelt von 320 bis 460 vollziehbar ist.
Meine Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass der Aufwandspauschale ein tatsächlicher Aufwand gegenüberstehen muss. Es hat auch festgestellt, dass der überwiegende Anteil, der Großteil dieses tatsächlichen Aufwands Fahrtkosten vom Wohnort bzw. Ort des Wahlkreisbüros in den Landtag sind. Dann ergeben sich aber Fragen, zum Beispiel, wie sieht das aus bei einem Erfurter Abgeordneten, der Ausschussvorsitzender ist, der nach dem Willen der CDU 320 Monat bekommt, 320 ) drin sind, ob sitzungsfreie Wochen sind oder ob in diesem Monat Parlamentsferien sind. Das muss man sich einmal vor Augen führen.
Meine Damen und Herren, ich sage, nach dem von uns ermittelten tatsächlichen Aufwand ist das utopisch hoch.
Jetzt fangen Sie doch nicht wieder mit diesem Vorwurf an, Herr Dr. Pietzsch, Sie wissen ganz genau, dass das, was Herr Stauch das letzte Mal vorgetragen hat in der ersten Lesung oder was Herr Carius im Justizausschuss vorgetragen hat, Nonsens ist. Wir haben unseren Aufwand ganz genau dargestellt. Wir haben nur, an Stelle von Summen einzutragen, zum Schluss ein Sternchen gemacht und dort steht, dass wir der Meinung waren, dass dieser Aufwand durch die allgemeine Aufwandspauschale, die sowieso jeder Abgeordnete schon erhält, abgegolten ist. Die Diskussion brauchen wir nun nicht noch einmal zu führen. Der Rechnungshof hat das Ganze mit den entsprechenden Summen untersetzt und ist auf 79,90 im Monat als Durchschnitt gekommen. Das, was Sie jetzt hier als Vorwurf bringen, weise ich strikt zurück. Wir haben unsere Angaben offen gelegt. Jedermann konnte sehen, wann ist der Abgeordnete sowieso zu welcher Sitzung hier nach Erfurt gefahren und zu welcher Besprechung oder woandershin gefahren und wann hat er welchen Blumenstrauß gekauft. Das haben wir alles offen gelegt. Jeder konnte es einsehen. Sie konnten auch unsere Unterlagen einsehen. Ich hätte mir das von der CDU-Fraktion gewünscht. Aber im Gegenteil, als wir den Antrag im Justizausschuss gestellt haben, die aktuelle Spitzabrechnung, was also jeder Abgeordnete jetzt im Moment, die betroffenen Abgeordneten, einreicht, auf die Tagesordnung zu setzen, haben Sie das einfach abgelehnt. Sie haben gesagt, die Zahlen vom Jahr 2002 reichen uns aus, die aktuellen Zahlen wollen wir gar nicht wissen. Über dieses Maß an Hochnäsigkeit und Arroganz kann man sich nur wundern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Ich sehe, dass der Gesetzentwurf der CDU, so wie er jetzt vorliegt, nicht im Sinne des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist. Ich sehe in diesem Gesetzentwurf einen Verstoß gegen das Gebot der Sparsamkeit. Ich appelliere an die Mehrheit hier im Haus, bleiben Sie mit den Beinen auf dem Boden, stimmen Sie dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu. Danke schön.
Jahresabschluss 2002
In der Vergangenheit wurden die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses jeweils in der ersten Jahreshälfte durch das Finanzministerium über den vorläufigen Jahresabschluss durch Vorlage der kompletten vorläufigen Buchungslisten für das betreffende Jahr informiert. Im Jahre 2003 wurde, trotz mehrfacher Bitte aus den Reihen des Ausschusses diese Zahlen vorzulegen, erstmals von dieser bewährten und auch vertrauensbildenden Verfahrensweise abgewichen, so dass die Mitglieder des für die Haushaltskontrolle zuständigen Ausschusses bis heute nicht über einen umfassenden Überblick über den Haushaltsvollzug des Jahres 2002 verfügen. Bisher wurde den Mitgliedern des Ausschusses lediglich eine Gesamtübersicht über den Jahresabschluss sowie eine selektierte Übersicht mit den Jahresabschlusszahlen der durch den Nachtragshaushalt betroffenen Haushaltstitel zugesandt. Dabei wurde durch das Finanzministerium ein Mehraufwand für die Herstellung dieser selektierten Übersicht in Kauf genommen, obwohl eine Liste bzw. eine Datei über den vorläufigen Jahresabschluss 2002 auf Knopfdruck zur Verfügung gestanden hätte.
Im Namen meines Kollegen Höhn frage ich die Landesregierung:
1. Wie begründet die Landesregierung die Geheimniskrämerei um die konkreten titelbezogenen Zahlen des vorläufigen Jahresabschlusses 2002 und das Abrücken von der Verfahrensweise, die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses frühzeitig über die kompletten Zahlen zum vorläufigen Jahresabschluss in Kenntnis zu setzen?
2. Ist die Landesregierung nunmehr bereit den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses umgehend die komplette titelbezogene Übersicht über den Jahresabschluss 2002 (auch in Dateiformat möglich) zukommen zu lassen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
3. Wie will die Landesregierung zukünftig den Eindruck vermeiden, parlamentarische Kontrollrechte durch die Vorenthaltung von Informationen zum Haushaltsvollzug einzuschränken?
Thüringer Städtekette
Innerhalb der Tourismusbranche kommt dem Radwandertourismus eine wachsende Bedeutung zu. Vorhandene Lücken im Radwegenetz führen leider auch zu Informationslücken für Touristen und Einheimische.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum ist die Thüringer Städtekette nicht in der Thüringer Fernradwanderwege-Karte ausgewiesen?
2. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung dieses Fernradwanderwegs ein?
3. Wie ist der Ausbaustand und die Vernetzung der Radwanderwege innerhalb und entlang der Thüringer Städtekette?
Herr Minister, Sie haben gesagt, die Planungen für die "Thüringer Städtekette" sind abgeschlossen. Können Sie
Aussagen machen oder mir vielleicht auch nachreichen, welche konkreten Vorhaben zum Schließen der Verbindungslücken in der nächsten Zeit realisiert werden?
Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten", der fristgemäß eingegangen ist, auf die Tagesordnung genommen wird. Wir schlagen wegen des engen Zusammenhangs eine Einordnung nach der Wahl der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes vor.
Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vom 14. Dezember 2001 sind für Pflegebedürftige mit erheblicher Einschränkung geistiger Fähigkeiten, der so genannten "Alltagskompetenz", neue Leistungen, wie ein zusätzlicher Betreuungsbetrag bzw. niedrigschwellige Betreuungsangebote, vorgesehen. Weiterhin werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Anerkennung dieser niedrigschwelligen Betreuungsangebote zu bestimmen. Im Haushaltsplan 2003/2004 waren 200.000 zur Förderung entsprechender Angebote vorgesehen, die nun im Entwurf des Nachtragshaushalts für das Jahr 2003 ersatzlos entfallen sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die Anzahl der Betroffenen, die derzeit in Thüringen einen zusätzlichen Betreuungsbetrag nach § 45 b Abs. 1 SGB XI erhalten?
2. Warum liegt die Rechtsverordnung nach § 45 b Abs. 3 SGB XI trotz des seit Dezember 2001 novellierten Gesetzes noch nicht vor, und wann ist mit der Vorlage zu rechnen?
3. Welche Nachteile haben sich für die Betroffenen und für die möglichen Träger von diesen niedrigschwelligen Beratungsangeboten durch die nicht vorliegende Rechtsverordnung ergeben?
4. Was ist der Grund für die im laufenden Haushaltsjahr offenbar bisher nicht eingesetzten Landesmittel (Haus- haltstitel: 08 21 684 04)?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Juli dieses Jahres hat das Verfassungsgericht das Urteil zur zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer gefällt und dabei die Höhe der Aufwandspauschale für verfassungswidrig erklärt. Deshalb ist eine Novellierung des Abgeordnetengesetzes erforderlich. Bereits nach der Urteilsverkündung habe ich damals für die SPD-Fraktion gesagt, wir halten eine Pauschallösung für sinnvoll. Wir haben als Übergangslösung diese Spitzabrechnung seit August. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand. Dabei meine ich nicht die betroffenen Abgeordneten, sondern ich meine vor allen Dingen die Verwaltung. Wenn wir die verschiedensten Maßnahmen zum Bürokratieabbau betreiben in den verschiedenen Verwaltungsebenen, dann wäre das gerade hier auch kontraproduktiv. Deshalb sage ich, die Pauschallösung ist besser als über Einzelbelege.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns gewünscht, dass es zu einem gemeinsamen Weg aller drei Fraktio
nen kommt. Wenn Frau Wolf hier gerade gesagt hat, wir hätten doch auf den PDS-Antrag springen können, sicher, wir hätten bestimmt einen Weg finden können, wo auch meinetwegen SPD und PDS über so einem Antrag steht. Darum ging es uns aber nicht. Es geht uns nicht um Polemik, wir wollten hier nicht irgendwelche Vorführungen inszenieren, sondern uns ging es wirklich darum, dass sich alle drei Fraktionen an einen Tisch gesetzt hätten. Das wäre ein deutliches und gutes Zeichen gewesen.
Wir hätten uns sehr gewünscht, dass die Landtagspräsidentin sich des Themas angenommen hätte. Mein Fraktionsvorsitzender, Herr Gentzel, hat mehrfach in der Öffentlichkeit auch darauf hingewiesen, er hätte diesen Wunsch gern, es kam leider nicht dazu.
Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich nur folgerichtig, dass wir erst mal abgewartet haben, ob es entsprechende Gespräche gibt. Dass die PDS-Fraktion zum letzten Plenum einen eigenen Gesetzentwurf eingereicht hat, habe ich damals schon kritisiert, weil ich sage, das ist nicht besonders dienlich für einen solchen Konsens, wo man vorher mal miteinander redet und eine gemeinsame Lösung erarbeitet.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zum vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion kommen. Das Verfassungsgericht hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass die Entfernung vom Wohnort zum Landtag ganz entscheidend für die Höhe dieser Pauschale sein muss. Wir haben zurückgegriffen auf die im Abgeordnetengesetz in § 6 Abs. 2 vorliegende entfernungsmäßige Staffelung, nämlich dass wir sieben verschiedene Stufen in Schritten von 20 km für richtig halten, weil sich das bewährt hat. Die kleinste Stufe von bis zu 20 km Entfernung, die größte Stufe über 120 km Entfernung. Das hat sich für Thüringen bewährt, deshalb haben wir diese Stufung in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Was die Höhe der Aufwandspauschale angeht, ist für uns die Basis 79,90 ( * durchschnittliche Aufwand nach Thüringer Reisekostengesetz für die Ausschuss-Vorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Dieser ist vom Thüringer Rechnungshof bestätigt worden und bildet somit die Basis
für die Höhe unserer Aufwandspauschale, die wir vorschlagen. Wir haben sie entsprechend gestaffelt in sieben Stufen von 50 bis zu 110 95 !
Meine Damen und Herren, wenn wir auf die anderen beiden Gesetzentwürfe schauen, der Antrag der PDSFraktion, die Höhe der Aufwandspauschale, und da hat Frau Wolf vollkommen Recht, da liegen wir nicht weit voneinander. Was die entfernungsabhängige Staffelung angeht in nur drei Stufen, das halten wir für unzureichend und für ungerecht. Zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion: Hier ist es eigentlich umgekehrt, die Staffelung entspricht ja genau dem, was wir uns auch gedacht haben. Was die Höhe der Aufwandspauschale von 320 3=0 geht, so ist das für uns nicht nachvollziehbar. Nach dem tatsächlichen Aufwand, der in unserer Fraktion angefallen ist, und wir haben das wirklich akribisch ermittelt, ist das für uns utopisch hoch. Im Justizausschuss werden wir die ganzen Details ja dann diskutieren. Ich bitte um Überweisung an den Justizausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich muss noch einmal wiederholen, es ist schade, dass nicht vorher alle drei Fraktionen miteinander geredet haben und auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind. Dann hätten wir uns jetzt diesen polemischen und vielleicht auch, sage ich mal, beleidigenden Teil ersparen können. Herr Stauch,
wenn Sie der SPD-Fraktion vorwerfen, dass wir bewusst das Verfassungsgericht irreführen wollten, dann muss ich das strikt zurückweisen, weil das nicht der Fall ist.
Wenn Sie sagen, wir haben 0 sere Berichte, dann sage ich Ihnen, hätten Sie sich doch einmal besser kundig machen sollen und hätten sich das angeschaut. Wir haben akribisch genau unseren Aufwand dargestellt in diesen Berichten an den Thüringer Rechnungshof. Dort war alles ganz genau ausgewiesen. Wir haben aber mit Sternchen gekennzeichnet, weil wir der Meinung waren, dass dieser Aufwand schon in der Aufwandspauschale, die jeder Abgeordnete sowieso erhält, enthalten ist. Wir haben keine Summe ausgewiesen, sondern wir haben das gekennzeichnet. Bei uns ist nicht eine Fahrt unterschlagen worden, bei uns ist nicht ein Blumenstrauß unterschlagen worden. Wir haben alles akribisch genau aufgelistet. Wenn Sie sich die Unterlagen angeschaut hätten, hätten Sie es gesehen. Der Rechnungshof hat das Ganze nachgerechnet und hat uns gesagt 79,90 ( sächlichen Aufwand, den die SPD-Fraktion hatte und das ist okay so und das ist die Basis für den Gesetzentwurf.
Ich hoffe, wir kommen im Justizausschuss wieder auf eine sachliche Ebene zurück, um dort einen vernünftigen Weg zu finden.
Ja, bitte.
Frau Heß hat die Besuche der Krankenhäuser in Absprache mit der Fraktion getroffen, langfristig vorbereitet als gesundheitspolitische Sprecherin unserer Fraktion und sie hat diese Besuche im Auftrag der Fraktion durchgeführt und entsprechend auch aus der Fraktionskasse den Aufwand bezahlt bekommen.
Ich würde mir eigentlich wünschen, dass wir die Diskussion im Justizausschuss auf sachlicher Basis führen. Ich glaube nicht, dass es Zweck hat, dass wir jetzt hier in einen großen Dialog eintreten.
Nein.
Die SPD-Fraktion hat bereits im Ältestenrat angekündigt, dass noch zwei Anträge kommen werden, einmal "Auswirkungen des Großbrandes in der Recyclinganlage Gösen" in Drucksache 3/3559 und zum Zweiten "Parlamentarisches Bündnis für Familien" in Drucksache 3/3574. Zum zweiten Antrag ist die Fristverkürzung notwendig und wir bitten darum, dass Frau Abgeordnete Pelke die Möglichkeit hat, die Dringlichkeit zu begründen. Wir beantragen, beide Anträge nach Abarbeitung der übrigen Anträge, also nach Tagesordnungspunkt 15, einzuordnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon sinnvoll, dass wir hier über den befriedeten Raum neu befinden, da sich die Bebauung geändert hat und eine Präzisierung notwendig ist. So will die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag im Norden und Osten eine Veränderung des befriedeten Raums schaffen. Im Norden ist das unproblematisch, hier geht es um den Abriss der Garagen und hier soll die Abgrenzung neu beschrieben werden. Anders ist es im Osten des Landtagsareals. Hier geht es um eine Ausdehnung des befriedeten Raums gegenüber der bisherigen Regelung. Der Bereich der Jürgen-Fuchs-Straße soll mit aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, das ist ein sehr sensibler Punkt, denn hier handelt es sich um den Haupteingang zum Landtag, zum Parlament der Thüringer Bürger. Es würde bedeuten, dass die Bürger theoretisch erst hinter Bäumen und Büschen im Beethovenpark demonstrieren könnten, was natürlich praktisch nicht erfolgen kann. Man muss auch sehen, dass in der Johann-Sebastian-Bach-Straße am Hoch
haus zukünftig kein öffentlicher Eingang mehr sein wird, so dass also nur - ich sage einmal - am Nebenpförtchen die Möglichkeit der Demonstration am Landtag gegeben wäre. Das möchte die SPD-Fraktion nicht mittragen.
Im Innenausschuss haben wir ausführlich diesen Tagesordnungspunkt beraten. Es ging um den freien Zugang der Abgeordneten zum Landtag, es ging um die Zufahrt zur Tiefgarage. Die Argumente, die dort seitens der Landesregierung vorgetragen wurden, waren für uns nicht stichhaltig, weil wir auch sehen, dass diese Dinge anders geregelt werden können.
Meine Damen und Herren, beim befriedeten Raum geht es um die Beschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, also ein ganz wichtiger Punkt. Die SPDFraktion hat seit der 1. Legislaturperiode, als ich diesem Landtag noch nicht angehörte, eine einheitliche und durchgehende Linie vertreten, nämlich dass der befriedete Raum um den Landtag so klein wie möglich sein soll. Folgerichtig ist auch unser Änderungsantrag. Wir möchten, dass die Jürgen-Fuchs-Straße nicht mit einbezogen wird in den befriedeten Raum. Da es keinen Bürgersteig mehr am neuen Plenarsaal gibt, haben wir den Änderungsantrag, den wir zum Innenausschuss eingereicht haben, nochmals präzisiert. Wir möchten, dass die Grenze des befriedeten Raums die Mauer des Funktionsgebäudes im Bereich der Landtagskantine sowie in südlicher Richtung die von ihr ausgehende Fluchtrichtung ist. Mit dieser Grenzziehung hätten Demonstranten künftig das Recht, wie bisher in der Jürgen-Fuchs-Straße zu demonstrieren, am Haupteingang des Thüringer Landtags. Das sollten wir ihnen gestatten.
Bedenken Sie bitte auch, meine Damen und Herren, Jürgen Fuchs, der Name ist ein Symbol. Und haben wir denn nicht gerade mit der Namensgebung ein Zeichen gesetzt? Deshalb sollten wir auch hier das Zeichen setzen, die Willensbekundung am Haupteingang des Thüringer Landtags zuzulassen. Bitte stimmen Sie dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor zwei Monaten hat das Thüringer Verfassungsgericht das Urteil zur zusätzlichen Entschädigung für Palamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende verkündet. Die Höhe der Aufwandspauschale war verfassungswidrig; das Gericht sagte, dass diese deutlich unter 500
Meine Damen und Herren, wenn wir zurückschauen: Im Dezember 2000 hat die CDU dieses Gesetz eingebracht und durchgedrückt. Wir haben damals dagegen gestimmt, weil wir die Summe als zu üppig empfanden und diese nicht den Realitäten entsprach. Den tatsächlichen Aufwand hat die CDU vor Einbringung des Gesetzes nicht geprüft. Diesen Vorwurf müssen wir Ihnen machen und wir richten ihn in erster Linie an den damaligen Fraktionsvorsitzenden, an Herrn Althaus.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat gemeinsam mit der PDS-Fraktion Klage eingereicht, zum einen, um zu überprüfen, ob eine solche steuerfreie Aufwandspauschale überhaupt gerechtfertigt ist, und zweitens wegen der Höhe dieser beschlossenen Pauschale.
Das Verfassungsgericht hat das nachgeholt, was die CDUFraktion versäumt hat. Es hat nämlich den betroffenen Abgeordneten auferlegt, ein halbes Jahr lang ihren Mehraufwand aufzulisten, und den Thüringer Rechnungshof um entsprechende Prüfung gebeten. Hier haben wir uns über die hohen Beträge, die von Seiten der CDU-Fraktion angegeben wurden, gewundert. Es kam zu pikanten Zahlenspielereien, wenn wir sehen, Anwendung der ADACVollkostenmethode bei der entsprechenden Berechnung der Fahrtkosten. Es stellte sich dann im Rahmen der Verhandlungen heraus, dass dies ein glatter Systembruch zum Thüringer Abgeordnetengesetz ist. Außerdem wurden die entsprechenden Beträge, die von den Abgeordneten der CDU-Fraktion angegeben worden sind, vom Thüringer Rechnungshof nach unten korrigiert.
Meine Damen und Herren, seit August bis zu einer Neuregelung leben wir nun mit einer Spitzabrechnung. Diese macht ein wenig Aufwand, nicht nur für die betroffenen Abgeordneten, sondern sie bedeutet Mehraufwand für die Verwaltung. Gerade in Zeiten, wo wir in allen Fraktionen darüber nachdenken, wie Bürokratie abgebaut werden soll, ist das der falsche Weg. Deshalb ist die SPDFraktion für eine Pauschallösung. Wir haben uns einen gemeinsamen Weg gewünscht, wir haben uns gewünscht, dass sich alle drei Fraktionen an einen Tisch setzen und hier ein deutliches Zeichen setzen und einen gemeinsamen Weg erarbeiten. Wir haben auch erwartet, dass die Landtagspräsidentin die Fraktionen einlädt. Herr Gentzel hat mehrfach darauf hingewiesen.
Dieser Weg ist natürlich verbaut, indem die PDS jetzt einen Antrag vorgelegt hat. Wir hätten uns gewünscht, dass vorher eine einvernehmliche Lösung erzielt wird. So ein Alleingang ist für eine gütliche Einigung kein besonderer Vorteil.
Wenn Frau Wolf hier sagte, wir erwarten eine schnelle Umsetzung, dann muss man natürlich auch sehen, was heißt schnelle Umsetzung und was heißt Hektik. Denn wir haben eine existierende Regelung und für uns ergibt sich der Verdacht der Effekthascherei, dass also die PDS hier die Erste sein will.
Herr Ramelow, stellen wir doch einfach fest, es ist der erste Gesetzentwurf, den die PDS-Fraktion nach der Sommerpause hier eingebracht hat.
Keine Vorschläge zu Wirtschaft, Arbeitsmarkt oder Sonstigem, sondern der erste eingebrachte Gesetzentwurf der PDS-Fraktion
regelt den eigenen Zusatzverdienst. Das möchte ich hier einmal feststellen.
An die PDS-Fraktion möchte ich sagen, regen Sie sich doch nicht auf.
Was wahr ist, muss wahr bleiben und das muss man auch zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Wir hätten uns gewünscht, dass wir im Vorfeld gemeinsam über dieses Problem reden. Dieser Weg ist nun nicht mehr gegeben. Zum Inhalt des Gesetzentwurfs werden wir im Ausschuss Gelegenheit haben, darüber zu beraten. Ich hoffe, dass wir trotzdem noch die
Gelegenheit finden, auf einen Nenner zu kommen. Danke schön.
Fortschreibung der Verordnung über die Auftragskostenpauschale
Entsprechend der Begründung zur Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 23 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) und den Ausführungen des damaligen Innenministers Köckert in der 45. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 14. Juni 2001 dazu sollte zum 1. Januar 2003 deren Anpassung für die Jahre 2003/2004 erfolgen. Durch die Anpassung soll eine angemessene Berücksichtigung der Kostensteigerungen, insbesondere durch Tariferhöhungen, im Rahmen der Auftragskostenpauschale erreicht werden. Bisher erfolgte die notwendige Fortschreibung der Verordnung, die eine Zustimmung des Landtags voraussetzt (§ 23 Abs.1 Satz 2 ThürFAG), nicht. Außerdem war für 2003 eine landesweite Erhebung auf der Grundlage der Jahresrechnung 2002 geplant. Auf ihrer Grundlage soll eine grundhafte Neuberechnung der Auftragskostenpauschale zum 1. Januar 2005 erfolgen (vgl. hierzu die Begründung in Drucksache 3/1618, Buchsta- be A und das Plenarprotokoll 3/45, S. 3672).
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum ist die für den 1. Januar 2003 vorgesehene Anpassung der Auftragskostenpauschale nicht erfolgt?
2. Bis wann will die Landesregierung die vorgesehene Anpassung der Auftragskostenpauschale vornehmen?
3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Auszahlung der Auftragskostenpauschale seit dem 1. Januar 2003?
4. Wird eine landesweite Erhebung, die Grundlage für die Neuberechnung der Auftragskostenpauschale zum 1. Ja
nuar 2005 sein soll, wie geplant in 2003 durchgeführt, und wenn ja, welchen Stand hat die Erhebung?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es gehört zum normalen Regierungshandeln, dass Minister in Leitungsund Aufsichtsgremien die Interessen des Freistaats Thüringen vertreten. Als Mitglieder des obersten Organs der Exekutive nehmen sie für uns Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahr. Auch wird damit gesichert, dass die Richtlinien der Regierungspolitik entsprechend umgesetzt werden. So ist es eigentlich nur folgerichtig, dass der Wirtschaftsminister Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landesentwicklungsgesellschaft ist; das ist normales Regierungshandeln. Dass der Medienminister im Aufsichtsrat der mitteldeutschen Medienförderung unsere Interessen wahrnimmt, ist normales Regierungshandeln. Nachdenken sollte man darüber, wenn Regierungsmitglieder einem privaten Hobby nachgehen und, ich sage mal in Klammern, sich da ein kleines Zubrot verdienen. Nachdenken sollte man, ob der Sozialminister im Verwaltungsrat einer Kreissparkasse sein muss, nachdenken sollte man darüber, ob der Ministerpräsident im Aufsichtsrat eines privaten Geldinstituts sein...
Es gehört nicht zu Ihren Aufgaben, es gehört nicht zum Handeln der Regierung.
Herr Gentzel ist kein Minister, noch nicht.
Ich möchte das Thema hier nicht länger breit treten, ich möchte aber im Namen meiner Fraktion sprechen, indem ich sage, dass wir die Problematik in Ruhe und ganz emotionslos im Ausschuss im nicht öffentlichen Teil beraten wollen. Und deshalb beantrage ich die Überweisung dieses Antrags an den Justizausschuss.
Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion beantragt, noch 3 Anträge auf die Tagesordnung zu nehmen, die fristgemäß eingereicht worden sind:
Es geht einmal um den Antrag in Drucksache 3/3415 "Verbesserung der Ausbildungssituation innerhalb der dualen Berufsausbildung". Hier bietet es sich an, ihn in gemeinsamer Beratung mit Tagesordnungspunkt 13 zu beraten.
Dann weiterhin die Drucksache 3/3418, "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes" und die Drucksache 3/3419, "Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags", die beiden Anträge hätten wir gern in gemeinsamer Beratung und würden vorschlagen nach Abarbeitung der üblichen Anträge, also nach Tagesordnungspunkt 13.
Weiterhin möchte die SPD-Fraktion einen Antrag zurückziehen, nämlich die Drucksache 3/3382 "Bericht zu den zukünftigen Schwerpunkten im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur",
der unter Tagesordnungspunkt 11 aufgeführt ist. Da die Landesregierung angekündigt hat, dass der Sofortbericht nicht gegeben werden kann, erscheint es uns nicht sinnvoll, heute eine Beratung durchzuführen. Wir werden den Antrag dann zu gegebener Zeit neu stellen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was Herr Fiedler vorhin Anpassung des befriedeten Raums an die neue Situation genannt hat, ist im vorliegenden Gesetzentwurf eine Ausdehnung des befriedeten Raums und der wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen. Wir haben damit unsere Meinung überhaupt nicht geändert. 1995 in der großen Koalition haben wir das letzte Mal über diese Problematik diskutiert und damals einen Kompromiss gefunden. Wir haben schon damals die Linie vertreten, dass der befriedete Raum um den Thüringer Landtag so klein wie möglich sein sollte. Es geht um die Distanz zwischen Volk und Volksvertretern und...
Haben Sie eben nicht zugehört, Herr Fiedler?
Das freut mich.
Wir sind aber der Meinung, dass wir den Bürgern die Möglichkeit schaffen müssen, friedliche Demonstrationen in unmittelbarer Nähe des Landtags zu gewährleisten.
Ich sage es noch einmal. Wir sind bei unserer Position geblieben, dass der befriedete Raum um den Landtag so klein wie möglich sein soll. Diese Position vertreten wir auch heute. Die Möglichkeit der freien und friedlichen Demonstration in unmittelbarer Nähe des Landtags sollte gegeben sein.
Ich kann auch nicht verstehen, dass der Vorsitzende der CDU-Fraktion sich gegenüber der Öffentlichkeit geäußert hat, es geht hier nur um eine Formalie. Es geht immerhin um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, was ja durch den befriedeten Raum eingeschränkt wird, um das, was im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung festgeschrieben ist.
Meine Damen und Herren, wie immer im Leben steht die SPD in der Mitte. Wir sind nicht für die Abschaffung des befriedeten Raums, wir sind aber auch nicht für die Ausdehnung des befriedeten Raums. Trotz des neuen Funktionsgebäudes und trotz des neuen Haupteingangs sind wir der Meinung, dass der gegenwärtig festgelegte befriedete Raum ausreicht, um die Arbeitsfähigkeit des Landtags und den ungestörten Zugang zum Landtag zu gewährleisten und auch um eine praktikable Lösung für den Schutz des befriedeten Raums durch Polizei und durch Justiz zu gewährleisten. Wenn die Jürgen-Fuchs-Straße zukünftig zum befriedeten Raum gehören soll, wie Sie das vorschlagen, dann würde das ja bedeuten, dass Demonstrationen vor dem unmittelbaren Haupteingang des Landtags nicht mehr möglich sind. Danach beginnt der Park und man könnte Demonstrationen erst irgendwo zwischen Büschen oder weiter entfernt durchführen. Mit dieser Lösung sind wir nicht einverstanden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vorgelegt wird, verwundert schon ein bisschen. Die Verhandlungen zum 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind inzwischen abgeschlossen. Am 21. und 22. Mai haben sich die Chefs der Senats- und Staatskanzleien auf die Endfassung dieses Vertragswerks geeinigt. Am 26. Juni - also in wenigen Tagen - wird die Ministerpräsidentenkonferenz abschließend über das Ver
tragswerk befinden. Natürlich ist die Regelung rundfunkrechtlicher Fragen ein dynamischer Prozess und der Minister hat gerade schon darauf hingewiesen, dass ja auch am 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zumindest schon in Vorarbeiten gearbeitet wird und insofern kann man natürlich über die einzelnen Punkte hier nachdenken und auch sprechen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag enthält eine ganze Reihe von an und für sich vertretbaren und auch wünschenswerten Forderungen. Es wird allerdings an keiner Stelle gesagt, wie die Realisierung dieses Forderungskatalogs finanziert werden soll. Ich will mal den Punkt 4 herausgreifen, die Umstellung der Erhebung der Rundfunkgebühren auf das Haushaltsprinzip. Das ist eine wünschenswerte Sache, wir haben darüber schon mehrfach innerhalb der SPD gesprochen, dass die Gebührenerhebung grundlegend reformiert werden soll, dass eine Pauschalgebühr pro Haushalt unabhängig von der Anzahl der Geräte erfolgen soll. Das Ganze ist also nicht neu, es ist alles durchgerechnet und geprüft worden und siehe da, es würde bei ARD und ZDF jährliche Mindereinnahmen von etwa 440.000 %' & ) betrag wäre aber nur durch eine allgemeine Gebührenerhöhung auszugleichen. Auch das ist schon berechnet worden, das macht etwas mehr als 1 # , ) halt aus. Hier vermissen wir den Realitätssinn, weil der Bevölkerung weitere Erhöhungen der Gebühren schwer vermittelbar sind.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird gerade wegen dieses Fakts erstmal seine Einsparpotenziale nutzen müssen, ein besseres Kostenmanagement, über das Sponsoring nachdenken, was von ARD und ZDF gemacht wird. Aber ich will jetzt hier die Diskussion nicht weiterführen, weil wir - wie auch der Minister schon sagte - erst einmal den Bericht der KEF abwarten wollen und dann werden wir sehen, was sich in der Frage Gebührenentwicklung dort abzeichnet. Ich muss natürlich auch mal den Blick nach Süden richten: Wenn aus der weißblauen Staatskanzlei Forderungen aufgemacht werden wie bedingungsloses Einfrieren der Gebühren oder absolutes Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, das ist natürlich Blödsinn. Es sind Teile des Angriffs der Christdemokraten, die den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Gunsten der privaten Anbieter zurückschneiden wollen.
Ich gebe zu bedenken, dass das verfassungsrechtlich gebotene flächendeckende Prinzip der Grundversorgung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk ein hohes Gut ist. Wer das erhalten will, der muss auch bereit sein, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechende Entwicklungschancen einzuräumen, auch hinsichtlich Internet und neuer Informationstechnik. Insofern entspricht der Punkt 1 im
Antrag der PDS-Fraktion durchaus den Wünschen der SPD, wahrscheinlich den Wünschen aller, und ihm könnte zugestimmt werden.
Anders sieht es bei den anderen Punkten aus. Wenn ich Punkt 2 sehe "Kompetenz und Kontrollrechte der Aufsichtsgremien", hier funktioniert es meines Erachtens und wir haben auch das erweiterte Berichtswesen für die Landtage. Wir müssen sehen, wie sich das bewährt und dann kann man ja noch einmal über eine Nachjustierung reden. Die weiteren Punkte, sei es nun die Gründung des öffentlich-rechtlichen Kinderradios oder sei es der Ausbau der barrierefreien Kommunikation im Rundfunk zu Gunsten von Hör- und Sehgeschädigten - den ordne ich mal unter den Punkt 4, den ich vorhin aufgeführt habe, ein sind wünschenswert, aber - das muss man deutlich sagen - nur durch allgemeine deutliche Gebührenerhöhung zu verwirklichen, also durch zusätzliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger. Das ist für uns nicht akzeptabel und deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Danke.
So ist es, Frau Präsidentin.
Maßnahmen der Thüringer Landesregierung beim Auftreten von schwerem akutem Atemwegssyndrom (SARS)
Bis zum 8. April 2003 waren weltweit 2.671 SARS-Fälle und davon 103 mit tödlichem Ausgang registriert worden. Durch den weltweiten Reiseverkehr besteht die Gefahr, dass auch nach Thüringen mit dem SARS-Erreger infizierte Personen einreisen.
Im Namen der Abgeordneten Pelke frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdung der Thüringer Bevölkerung hinsichtlich eines verbreiteten Auftretens von Erkrankungen mit SARS ein?
2. Wenn die Landesregierung unter Frage 1 ein größeres Gefährdungspotenzial sieht, welche organisatorischen Maßnahmen, speziell auch für diese Erkrankung, sind durch die Landesregierung vorgesehen?
3. Wie weit gibt es durch die Landesärztekammer für die Haus- und Fachärzte ein entsprechendes Informations- und Weiterbildungsangebot bezüglich der Diagnose "SARS"?
4. Sieht die Landesregierung es als notwendig an, weitere eigene Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung in Bezug auf SARS zu ergreifen?
Die SPD-Fraktion beantragt, den Antrag "Wirksamkeit der Arbeit des Bürgerbeauftragten" in Drucksache 3/3223 in die Tagesordnung aufzunehmen. Wir beantragen das nach Tagesordnungspunkt 11, also nach Abarbeitung der üblichen Anträge; das wäre am morgigen Freitag und damit wäre der Antrag auch fristgerecht eingegangen.
Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich, den fristgemäß eingereichten Antrag "Verbesserung der Qualität des Wirtschaftsstandorts Thüringen durch Abschaffung von Verwaltungshemmnissen und Umsetzung von Deregulierungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene" in Drucksache 3/3162 auf die Tagesordnung zu setzen. Wir beantragen eine gemeinsame Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 15.
Straßenbauprojekt Steinforst
Nach wie vor besteht im Landkreis Gotha Unklarheit zum Neubau der Straße von Friedrichroda zum Autobahnanschluss Gotha-Boxberg.
Ich frage die Landesregierung:
1. Weshalb kann die vom Landkreis Gotha vorgelegte Planung nicht genehmigt werden, obwohl alle bekannten Forderungen und Ergänzungen der Landesbehörde eingearbeitet wurden?
2. Was spricht gegen das ursprüngliche Vorhaben des Wirtschaftsministeriums, die für eine Landesstraße erforderlichen Änderungen in den bestehenden Plan des Landkreises Gotha einzuarbeiten?
3. Welche "vermeidbaren" Kosten sind dem Landkreis Gotha durch die Planung dieses Projekts entstanden?
4. Aus welchen Gründen wurde die DEGES, in deren Regie jetzt Planung und Bau gegeben werden, nicht von Anfang an mit der Planung für diese Maßnahme beauftragt?
Herr Staatssekretär, Sie haben eben ausgeführt, dass die Planung des Landkreises Gotha als Basis genommen wird und - weil das Ganze umfangreicher zu sehen ist - darauf aufgebaut und das ganze Gebiet beplant wird. Herr Minister Schuster äußerte aber in der Öffentlichkeit, dass die Planung des Landkreises Gotha zu verwerfen ist. Wie stehen Sie denn zu dieser Aussage?
Radwegebau im Landkreis Gotha
Für touristische Radwege werden die Mittel entsprechend der Anträge der Kommunen und Bewertung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (TMWAI) erteilt. Die Verteilung der Mittel für den Bau Straßen begleitender Radwege an Bundes- und Landesstraßen sowie an kommunalen Straßen erfolgt auf Grundlage der Straßenbauprogramme bzw. kommunaler Verkehrskonzepte.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kilometer Radweg wurden im Jahr 2002 im Landkreis Gotha gebaut? Welche Kosten entstanden dem Freistaat dadurch?
2. Welche prüffähigen Anträge zum touristischen Radwegebau liegen dem TMWAI aus dem Landkreis Gotha zur Bewertung vor?
3. Welche Maßnahmen zum Bau Straßen begleitender Radwege im Landkreis Gotha sind im Rahmen des Doppelhaushalts 2003/2004 geplant?
Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich, dass der Antrag "Betriebswirtschaftliche Situation des Erlebnisbades Teistungen und dessen Perspektiven" in Drucksache 3/3083 in die Tagesordnung aufgenommen wird und ebenfalls in der Reihenfolge der Drucksachen unter den Anträgen abgearbeitet wird. Außerdem wollte ich beantragen, dass der Gesetzentwurf "Thüringer Gesetz zu dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag", da es dort keine großen Diskrepanzen gab, morgen in zweiter Lesung beraten wird.
Der Antrag ist eher eingereicht worden und hat auch eine frühere Drucksachennummer. Ich bitte um Aufnahme nach Tagesordnungspunkt 12.
Haushaltssituation des Wasser- und Abwasserzweckverbands "WAZOR"
Seit Wochen machen betroffene Bürger im Einzugsbereich des Wasser- und Abwasserzweckverbands "WAZOR" im
Rahmen einer Bürgerinitiative durch Demonstrationen - das haben wir ja heute erlebt - und Aktivitäten auf die desolate Situation im Zweckverband und ihre daraus resultierenden extrem hohen finanziellen Beitragsbelastungen aufmerksam.
Eine endgültige Klärung der entstandenen komplizierten Sachlage wird wahrscheinlich noch viele Monate dauern. Das Finanzamt fordert inzwischen auch schon die Umsatzsteuer aus den zwar erhobenen aber noch nicht beglichenen Trinkwasserbescheiden der Anlieger vom Zweckverband ein.
Im Namen meines Kollegen Dr. Botz frage ich die Landesregierung: