Protokoll der Sitzung vom 27.01.2000

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren Abgeordneten, Regierungsvertreter, Gäste und Vertreter der Medien auf der Tribüne, ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer 8. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 27. Januar im Jahr 2000. Als Schriftführer haben neben mir Frau Abgeordnete Wolf und Herr Abgeordneter Seela Platz genommen. Herr Abgeordneter Seela wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Thierbach, Herr Abgeordneter Sonntag, Herr Abgeordneter Dr. Dr. Dietz, Herr Abgeordneter Schugens, Herr Abgeordneter Böck und Herr Minister Dr. Pietzsch entschuldigt. Soweit ich das sehe, sind das alles krankheitsbedingte Abwesenheiten. Wir dürfen den Erkrankten, denke ich, auch gute Besserung und gute Genesung wünschen.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe noch einen Hinweis zur Tagesordnung. TOP 1 - Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 - wird wie folgt ergänzt: Hier wurden zwischenzeitlich fünf Entschließungsanträge der Fraktion der PDS in den Drucksachen 3/290 bis 3/294 und ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/295 sowie ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/296 verteilt.

Nach diesem Hinweis komme ich nun zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 (Thüringer Haushaltsgesetz 2000 - ThürHhG 2000 -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/72 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/223 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/268 Änderungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 3/272/280/281 und 3/296 Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/295

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/259 Entschließungsanträge der Fraktion der SPD - Drucksachen 3/271/273 Entschließungsanträge der Fraktion der PDS - Drucksachen 3/290/291/292/293/294 ZWEITE BERATUNG

b) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 1999 bis 2003 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 3/109 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/224

c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (LHO) Unterrichtung durch den Finanzminister - Drucksache 3/74 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/225

dazu: Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/226

Berichterstatter ist Abgeordneter Dr. Pidde zu allen drei Punkten 1 a bis c gemeinsam. Ich darf nun den Berichterstatter bitten, den Bericht hier vor dem Parlament zu geben.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung legte dem Landtag am 9. November 1999 den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 vor. Die gedruckten Entwürfe des Haushaltsgesetzes nebst Übersichten sind am 9. November und die Einzelpläne sind dem Landtag durch das Finanzministerium am 10. November zugestellt und noch am selben Tag verteilt worden. Außerdem wurde dem Landtag am 9. November der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes vorgelegt. Der Finanzminister begründete den Gesetzentwurf und den Bericht in der 4. Plenarsitzung am 18. November. Diese zwei Vorlagen wurden nach gemeinsamer Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Am 30. November übersandte die Landesregierung den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre

1999 bis 2003 für den Freistaat Thüringen mit der Bitte um Vorabüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Vorlage zur beschleunigten Erledigung im Einvernehmen mit den Fraktionen bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seine Haushaltsberatungen in sechs Sitzungen wie folgt durchgeführt: Am 23. November erfolgte die Grundsatzaussprache und die Beratung der Einzelpläne 02 - Staatskanzlei, 11 - Rechnungshof, 01 - Landtag. Am 25. November erfolgte die Beratung der Einzelpläne 07 - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, 05 - Justizministerium und 04 - Kultusministerium. Am 9. Dezember schloss sich die Beratung der Einzelpläne 03 - Innenministerium, 19 - Förderung des Wohnungs- und Städtebaus, 08 - Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und 09 - Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt an. Am 10. Dezember wurden die Einzelpläne 15 - Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, 06 - Finanzministerium, das Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000, die Mittelfristige Finanzplanung sowie der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes beraten.

Am 13. Januar 2000 erfolgte die abschließende Beratung aller Einzelpläne und des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000, die abschließende Beratung des Mittelfristigen Finanzplans für die Jahre 1999 bis 2003 für den Freistaat Thüringen und die abschließende Beratung des Berichts über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Die im Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - enthaltenen Baumaßnahmen und die im Einzelplan 17 enthaltenen Einstellungen für die Allgemeine Finanzverwaltung der jeweiligen Ressorts wurde den Beratungen der entsprechenden Einzelpläne zugeordnet und dort behandelt.

Meine Damen und Herren, auf die wichtigsten Änderungen, die der Regierungsentwurf in der abschließenden Beratung durch den Haushalts- und Finanzausschuss erfahren hat, aber auch auf die wichtigsten Anträge, die abgelehnt wurden, soll im Folgenden eingegangen werden. Dabei möchte ich dies, wie in den vergangenen Jahren üblich, in der Reihenfolge der Einzelpläne und der Anträge der Fraktionen vornehmen.

Im Einzelplan 01 - Landtag - wurden zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Abgeordneten auf Antrag der Fraktion der CDU zusätzlich 25.000 DM zur Beschaffung eines zentralen digitalen Sprachspeichers eingestellt, der mit der Telekommunikationsanlage des Landtags verbunden wird. Alle Anträge der Fraktion der PDS zum Einzelplan 01 wurden abgelehnt, so auch die Überlegung, für die Untersuchungsausschüsse einen Mehrbe

darf von externen Schreibkräften anzuerkennen sowie die Personalausstattung der Landesbeauftragen für den Datenschutz zu verbessern zulasten des Stellenplans beim Verfassungsschutz.

Meine Damen und Herren, keine Änderung wurde durch den Haushalts- und Finanzausschuss im Einzelplan 02 Staatskanzlei - vorgenommen. Anträge der Fraktion der PDS, für die Inanspruchnahme der Mittel für das BachJahr 2000 in Thüringen einen Sperrvermerk bis zur Vorlage des Gesamtkonzepts zu veranschlagen oder Zuschüsse für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit einzustellen und die Vergabe in Abstimmung mit dem entwicklungspolitischen runden Tisch Thüringen vorzunehmen zulasten der Ausgaben für Veranstaltungen, wurden abgelehnt. Ebenso konnte sich der Ausschuss nicht der Auffassung der SPD-Fraktion anschließen, den Schwerpunkt in der Gleichstellungspolitik durch eine qualitative und quantitative Verstärkung der frauenpolitischen Maßnahmen hervorzuheben.

Meine Damen und Herren, die in der Regierungsvorlage zum Einzelplan 03 - Innenministerium - vorgesehenen Stellenpläne im Polizeiverwaltungsamt und im Landeskriminalamt wurden aufgrund eines Ausschussbeschlusses verändert. 19 Angestellte wurden dort mit Zeitarbeitsverträgen beschäftigt, obwohl nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen unbefristete Arbeitsverträge hätten abgeschlossen werden müssen. Hierfür sollen freie und nicht mehr benötigte Stellen umgewandelt werden, um den Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge zu ermöglichen.

(Beifall Abg. Fiedler, CDU)

Die Stellenumwandlungen erfolgen kostenneutral. Wesentliche Personalstellenhebungen beschloss der Ausschuss mehrheitlich auch im Bereich der Polizeidirektion. Auf zusätzliche Planstellen im Innenministerium selbst wollte die SPD-Fraktion eher verzichten, da keine neuen Aufgaben hinzugekommen seien. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit, auch nicht der Vorschlag, für Stundungen von Straßenausbaubeiträgen das Zinshilfeprogramm zu erweitern, verbunden mit einem um 2,7 Mio. DM erhöhten Ansatz.

Im Einzelplan 04 - Kultusministerium - stellte der Ausschuss mehrheitlich einen neuen Titel - Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - ein, versehen mit einem Ansatz in Höhe von 1,5 Mio. DM zulasten der bisher vorgesehenen Zuweisungen für multimediafähige Computertechnik sowie Bildungssoftware. Mit dem nunmehr neu geschaffenen Titel, der zur Förderung von Leasingverträgen der Schulträger für den Erwerb von Computertechnik dienen soll, wurden gleichzeitig nicht unbeträchtliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6 Mio. DM für die zukünftigen Jahre festgelegt, wobei der Titel bis zur Vorlage einer Gesamtkonzeption für die Computerausstattung an Schulen gesperrt wurde. Den Ansatz für multimediafähige Computertechnik und Soft

ware zur Weiterentwicklung der Schulen schon im Jahr 2000 um 5 Mio. DM anzuheben, die Schulbibliotheken wesentlich mehr zu unterstützen, wie es die Fraktion der SPD gern gesehen hätte, fand im Ausschuss ebenso wenig eine Mehrheit wie die Anträge der Fraktion der PDS, z.B. einen Ansatz für die Finanzierung der Gebühren für die Nutzung des Internets im Rahmen der multimediafähigen Computertechnik zu schaffen oder 7 Mio. DM als Investitionszuschüsse für Schulgebäude zu gewähren oder die Schaffung eines Stellenpools zu überlegen, um Reserven zu haben, beispielsweise für den Ausgleich von Unterrichtsausfall.

Einstimmig angenommen wurden in dem Einzelplan der Antrag der Fraktion der SPD, die Reisebeihilfen für Schüler auf der Grundlage einer Richtlinie des Kultusministeriums zu gewähren, und mehrheitlich ihr Antrag, ebenfalls für die Förderung kultureller Zwecke eine Richtlinie zu erlassen. Alle übrigen Anträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Meine Damen und Herren, im Einzelplan 05 - Justizministerium - ist eine neue Titelgruppe für den Rechtskundeunterricht an Thüringer Schulen eingerichtet worden.

(Beifall bei der CDU)

Der Rechtskundeunterricht soll damit nach dem Willen der Fraktion der CDU intensiviert und möglichst flächendeckend eingeführt werden. Zunächst soll im Rahmen eines Modellversuchs begonnen werden, den Rechtskundeunterricht durch erfahrene Richter und Staatsanwälte oder andere geeignete Bedienstete der Thüringer Justiz zu erteilen. Nicht durchsetzen konnten sich die Anträge der SPD-Fraktion zur Auflösung der Landesstaatsanwaltschaft.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Die Landesstaatsanwaltschaft wird nicht auf- gelöst.)

Auf die einzelnen Begründungen wird sicher später noch eingegangen werden.

Meine Damen und Herren, die Regierungsvorlage zum Einzelplan 06 - Finanzministerium - wurde vom Ausschuss mit der Mehrheit seiner Stimmen angenommen.

Zum Einzelplan 07 - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur - möchte ich auf einen im Ausschuss einstimmig angenommenen Antrag der Fraktion der CDU hinweisen: Um 1,5 Mio. DM aufgestockt wurden im Bereich der Förderung der Leistungssteigerung im Fremdenverkehrsgewerbe/Fremdenverkehrswerbung die nicht aufteilbaren sächlichen Verwaltungsausgaben. Der Bekanntheitsgrad Thüringens als Fremdenverkehrsland und Wirtschaftsstandort ist nach Auffassung des Ausschusses nach wie vor unbefriedigend. Die ergänzenden Mittel sollen dazu dienen, Thüringen als Ganzes in einer Mar

ketinginitiative zu präsentieren.

(Beifall bei der CDU)

Abgelehnt wurden folgende Anträge der Fraktion der SPD: 5 Mio. DM zusätzliche Zuschüsse im Landesinvestitionsprogramm für Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Thüringen, 15 Mio. DM für das Jahr 2000 und 18 Mio. DM Verpflichtungsermächtigungen innerhalb einer neuen Titelgruppe, um eine transparente Förderung durch ein neu aufzulegendes Landesprogramm "InnoRegio" zu ermöglichen im Rahmen der Förderung von Maßnahmen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, ein Deckungsvermerk bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Bildung, ergänzende 20 Mio. DM für das Landesarbeitsmarktprogramm.

Auch die folgenden Anträge der Fraktion der PDS erreichten im Ausschuss nicht die erforderliche Mehrheit: 2 Mio. DM zusätzliche Zuschüsse an Handwerksmeister und Unternehmerinnen für Existenzgründungen; 8 Mio. DM zusätzliche Zuschüsse an private Unternehmen für unterschiedliche Finanzierungshilfen zur Existenzfestigung nach Zahlungsausfällen infolge Insolvenzen von Auftraggebern und zur Bereitstellung von Risikokapital; 3 Mio. DM geringere Zuschüsse für den gewerblichen Luftverkehr, da die Flugbewegungen und der Auslastungsgrad der eingesetzten Flugzeuge eine Nutzung anderer Verbindungen zulasse; eine Vermehrung der sonstigen Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände um 3 Mio. DM zur Verbesserung des Verkehrsangebots im Rahmen der Zuschüsse des ÖPNV; eine Umschichtung in Höhe von 9,5 Mio. DM von den Zuweisungen des Bundes für den kommunalen Straßenbau zugunsten der Zuweisung des Bundes für Maßnahmen des ÖPNV, da zur Erhaltung und finanziellen Unterstützung des ÖPNV das Aufteilungsverhältnis auf 60 zu 40 für den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV zurückzuführen sei; und schließlich eine Reduzierung der Mittel für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Bildung um 36 Mio. DM, ein Deckungsantrag zur Umsetzung dieser Mittel zugunsten von 800 festen Stellen im Sozialbereich. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass auch die Anträge der Oppositionsfraktionen immer entsprechende Deckungsanträge für ihre Initiativen enthielten.

Meine Damen und Herren, besonders hervorzuheben ist beim Einzelplan 08 - Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - der Antrag der Fraktion der CDU, für die Honorierung ehrenamtlichen Engagements älterer Arbeitsloser 4 Mio. DM neu einzustellen. Bereits bei der Beratung des Einzelplans hat der Sozialminister das neue "Aktionsprogramm 50 Plus" unterstrichen. Der auf sein Ministerium entfallende Anteil sei der, dass Arbeitslosen, die über 50 Jahre alt seien, ein gewisser Anreiz für ehrenamtliche Tätigkeit gegeben werde. Dieses sei nicht eine Bezahlung von ehrenamtlich Tätigen, sondern es solle le

diglich eine Unterstützung sein, weil Arbeitslosigkeit nicht in jedem Fall zuerst finanzielle Notlage, sondern auch soziale Notlage und Verlust des Selbstwertgefühls bedeutet. Bewilligung und Ausreichung der Mittel sollen auf der Grundlage einer vom Ministerium zu erarbeitenden Richtlinie erfolgen. Ebenso unterstützte der Ausschuss mehrheitlich aufgrund eines Antrags der Regierungsfraktion die wissenschaftliche Begleitung von Arbeitsschutzmaßnahmen mit weiteren 250.000 DM und den Antrag über erweiternde 1,3 Mio. DM zur Schaffung und zum Ausbau von Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung und der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe. Schließlich wurde ein Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich angenommen, die Zuschüsse für Sofortmaßnahmen bei Sportstätten und Badeanstalten um 2 Mio. DM aufzustocken, während die Fraktion der PDS in diesem Bereich eine wesentlich höhere Steigerung bevorzugt hätte. Zuletzt erkannte der Ausschuss die Arbeit der Opferverbände des SED-Unrechts durch eine nicht unerhebliche Unterstützung mehrheitlich an, während die Fraktion der SPD hier eine noch größere Ausrüstung der Verbände mit dem entsprechenden Personal- und Geschäftsbedarf vertreten wollte.

Es ist verständlich, dass im Ausschuss auch bei den jeweils zur Deckung herangezogenen Anträgen der soeben genannten Initiativen sich teils unterschiedliche Auffassungen ergeben haben. Zu diesem Ergebnis kommt man auch, wenn man sich die zahlreichen Anträge der Oppositionsfraktionen der PDS und der SPD im Einzelnen betrachtet. Hier auf alle Deckungsvorschläge einzugehen würde sicher den Rahmen der Berichterstattung sprengen. Im Einzelnen wurden durch die Oppositionsfraktionen 23 Änderungsanträge bei diesem Einzelplan eingebracht; einige wesentliche sollen dennoch genannt werden.

So befürwortete die Fraktion der PDS eine Sozialpauschale, versehen mit einem Ansatz in Höhe von 48 Mio. DM. Diese Mittel sollten zur Errichtung der bereits genannten 800 festen Stellen dienen. Der Erhalt und der Ausbau von qualitäts- und bedarfsgerechten Betreuungsund Beratungsangeboten im sozialen Bereich erfordere die Schaffung dieser Stellen nach Ansicht der PDSFraktion. Die Zuwendung für Erholungsmaßnahmen Behinderter und für den familienentlastenden Dienst sollten stärker gefördert werden. Aber auch ihren Antrag bei, den Investitionzuschüssen für Kindertagesstätten einen zusätzlichen Ansatz in Höhe von 3 Mio. DM im Einzelplan 08 zu veranschlagen, da sich bei den Thüringer Kindertagesstätten ein sehr hoher Investitionsbedarf angestaut habe, konnte die Fraktion der PDS nicht durchbringen. Allerdings hat der Sozialminister bei der Einzelplanberatung zu dieser Frage darauf hingewiesen, dass erneut ein Investitionstitel für Kindertagesstätten im Einzelplan 17 veranschlagt worden sei mit einem Ansatz in Höhe von 5,6 Mio. DM und mit 2 Mio. DM Verpflichtungsermächtigung.

Die Fraktion der SPD legte ein Schwergewicht ihrer Betrachtung auf die Situation der Senioren und Behinderten in der Bevölkerung, konnte aber ihre entsprechenden Anträge nicht umsetzen. Der Antrag, für Projekte der politischen Bildung und zur Förderung des Demokratieverständnisses junger Menschen einen neuen Titel vorzusehen, versehen mit einem Ansatz in Höhe von 200.000 DM, wurde ebenso mit Mehrheit abgelehnt wie ihr Antrag, die Zuschüsse an Träger von Beratungsstellen um 500.000 DM zu erhöhen, weil die Arbeit der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen immer noch im Aufbau begriffen sei.

Meine Damen und Herren, nur geringfügige Änderungen erfuhr der Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt - seitens des Ausschusses. Dafür wurde ein entsprechender Antrag der Fraktion der CDU allerdings einstimmig beschieden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat mit einem Zuwendungsbescheid die notwendigen Mittel für die Modernisierung der technischen Ausstattung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte Schwerstedt bereitgestellt. Davon entfällt für das Jahr 2000 ein Betrag in Höhe von 214.800 DM. Es handelt sich um eine Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Dieser Betrag ist nunmehr im Haushaltsplan enthalten. Er wird noch verstärkt durch den erforderlichen Landesanteil von ca. 100.000 DM. Den Anträgen der Fraktion der PDS, wonach eine entscheidend höhere Förderung der thermischen Nutzung von Biomasse erreicht werden sollte oder auch die Bedeutung der Umweltverbände als Träger der ökologischen Arbeit im Freistaat erhöht werden sollte, wurde ebenso wenig stattgegeben wie deren Anträge, den Ansatz für Zuschüsse im Rahmen der Umweltbildung fast zu verdoppeln oder die Zuschüsse zur Rohwasservorhaltung um 4 Mio. DM zu verbessern.

Mit 20 Änderungsanträgen beabsichtigte die SPD-Fraktion eine andere politische Gewichtung, mit der sie aber bei den bekannten Mehrheitsverhältnissen nicht durchdringen konnte. So vertrat sie die Auffassung, die Mittel aus dem Sondervermögen ökologischer Altlasten in Thüringen im vollen Umfang für die Sanierung freigestellter Sanierungsvorhaben einzusetzen. Es sollten deshalb keine Mittel zur Finanzierung der Geschäftsstelle "Generalvertragsmanagement" vereinnahmt werden. Die Zuwendungen an nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Verbände sollten erhöht werden zulasten der Zuschüsse für den Träger des Naturparks Thüringer Wald. Mehr Mittel für die Landschaftspflegeverbände als Interessenvermittler zwischen Landnutzern und Naturschutz waren eine politische Überlegung. Die Gemeinden mit 1 Mio. DM zur Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer zweiter Ordnung zusätzlich zu unterstützen war das Ansinnen, ebenso eine intensivere Bodenschutzkalkung für alle Waldbesitzerarten, weshalb zusätzliche 1,8 Mio. DM erforderlich gewesen wären. Stellenplanänderungen zu dem von der EU mitfinanzierten Projekt Nationalpark Hainich zur Fortführung des Projekts scheiterten und schließlich

auch der Antrag der SPD-Fraktion, die Summe der Einnahmen aus der Feldes- und Förderabgabe, nämlich 5,8 Mio. DM, den Kommunen komplett als Ausgleich oder zur Minderung von Umweltbelastungen zufließen zu lassen.

Zum Einzelplan 11 - Rechnungshof - gab es erwartungsgemäß keinen Änderungsantrag.

Lassen Sie mich aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle und sicher auch im Namen des ganzen Haushalts- und Finanzausschusses dem langjährigen ehemaligen Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Wolfgang Ibel, insbesondere für seine beratende Tätigkeit im Haushalts- und Finanzausschuss herzlich danken.

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, auf Antrag der Fraktion der CDU setzte der Haushalts- und Finanzausschuss im Einzelplan 15 - Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - zur Realisierung der Haushaltsklarheit 50 Prozent der Mittel für die Post- und Fernmeldedienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehgebühren in die Titelgruppe 71 - Lehre und Forschung - mit einstimmigem Beschluss um. Mit der Mehrheit der Stimmen der Ausschussmitglieder entschied sich der Ausschuss dafür, dass auf Antrag der CDU-Fraktion dem Institut für molekulare Biotechnologie in Jena gemäß § 15 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung Mittel zur Selbstbewirtschaftung übertragen werden können. Das Institut hatte erhebliche Anstrengungen zur Erfüllung einer Kosten-Leistungs-Rechnung zur sachgerechten und wirtschaftlichen Mittelbewirtschaftung unternommen. Eine überjährige Mittelbewirtschaftung erscheint sinnvoll und wird nunmehr durch den eingefügten Haushaltsvermerk ermöglicht. Genauso verfahren wurde bei dem Landesanteil zur Finanzierung der Bauausgaben der Stiftung Weimarer Klassik. Im Rahmen eines Finanzierungsabkommens mit dem Bund wurden Haushaltsmittel zur Finanzierung von zweckgebundenen Baumaßnahmen für vier Jahre festgeschrieben. Die Selbstbewirtschaftungsmittel stehen gemäß § 15 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung über das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung und ermöglichen auch hier ein flexibles Reagieren bei Verzögerung im Bauablauf. Schließlich sind es 800.000 DM im Einzelplan 15, die einstimmig von den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses zusätzlich dem Kunstfest Weimar zur Verfügung gestellt werden, um die Durchführung eines angemessenen Kunstfestes zu sichern. Aufgrund der sich erst zum Haushaltsjahresende 1999 abzeichnenden Verschiebung von Projektzuwendungen von 1999 in 2000 kann die Verpflichtungsermächtigung 1999 für die Folgejahre im Bereich der Verbundforschung nicht vollständig gebunden werden. Für die Abfinanzierung der verschobenen Projektzuwendungen wird die Verpflichtungsermächtigung für 2001 zusätzlich benötigt. Nicht unwesentliche Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen gab es auch für die investiven Maßnahmen zur Forschungs

infrastruktur aufgrund vorliegender Antragstellung. Die Beträge scheinen vielleicht manchmal klein, auf die wir hier eingehen, aber für die Zuwendungsempfänger sind sie wiederum von großer Bedeutung. So entschied die Ausschussmehrheit ebenfalls aufgrund eines Antrags der Fraktion der CDU 100.000 DM mehr als im Ansatz vorgesehen für Grenzmuseumsprojekte an den Standorten Mödlareuth, Teistungen, Schiflersgrund und "Point alpha" einzusetzen. Die Fraktion der PDS legte Wert auf eine Annäherung an die Ansätze von 1999 für den Erwerb von Geräten und Ausrüstungsgegenständen im Inland und beantragte die entsprechenden Mittel hierfür bei den einzelnen Positionen. Zur Bildung eines Stellenpools für den Aufbau neuer Studiengänge und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses plante sie eine Umsetzung von 25 Stellen aus dem Bereich des Verfassungsschutzes. Das Förderprogramm für Projektmanager im kulturellen Bereich dachte sie um ein Drittel heraufzusetzen und mit ergänzenden Verpflichtungsermächtigungen auszustatten, um den Verträgen eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren zugrunde legen zu können.

Ebenso sollte der Stiftung Breitenkultur 1 Mio. DM zur Verfügung gestellt werden, um das breitenkulturelle Netzwerk dauerhaft abzusichern. Alle Anträge wurden abgelehnt, genauso wie die Anträge der Fraktion der SPD, die darauf abzielten, die Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland bei den Maßnahmen zur Forschungsinfrastruktur um 8 Mio. DM zu erhöhen, die Ausgaben zu Publikationen und Ausstellungen, Stipendien im Bereich der bildenden Kunst im Vergleich zu dem Jahr 1998 nicht herabzusetzen, das künstlerische Potenzial freier Theatergruppen wesentlich stärker zu unterstützen oder auch den öffentlichen Bibliotheken für die Bestandsaktualisierung einen weiteren Zuschuss zu gewähren.

Im Bereich des Einzelplans 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - standen die in der Regierungsvorlage vorgesehenen Einnahmen aus Beteiligungen im Mittelpunkt der Diskussion, nachdem darauf hingewiesen worden war, dass das vorläufige Jahresergebnis der Jenoptik AG und die geplanten Ausschüttungen noch positiver gesehen werden können, als es zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung eingeschätzt wurde, weshalb der Ausschuss einstimmig die zu erwartenden Einnahmen aus Beteiligungen um 3,3 Mio. DM höher veranschlagte. Wiederum wurde der Antrag der Fraktion der CDU einstimmig angenommen, zur Sicherung der gesamten Finanzierung bei Maßnahmen der Strukturhilfe die Verpflichtungsermächtigung für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen um 15 Mio. DM, verteilt auf die einzelnen Folgejahre, aufzustocken.

(Beifall Abg. Fiedler, CDU)