Protokoll der Sitzung vom 02.04.2004

(Beifall bei der CDU)

und dieses Papier zurückziehen, nachdem der Ausschuss zuvor mit einstimmigem Votum festgestellt hat, es ist kein Schaden entstanden.

Da komme ich zu Herrn Schugens, dem Sie mal zwischendurch vorgeworfen haben, er könnte nicht lesen und schreiben und bräuchte die Hilfe der Regierung; Sie müssten das ganz alleine machen. Entschuldigung, wir arbeiten auch mit unserem eigenen Kopf, das darf ich für uns reklamieren. Kollegen Schugens werfen Sie vor, dass er mehr aussagt, als in dem einstimmigen Votum steht. Ich darf hier einen Qualitätsunterschied festmachen. Sie wider

sprechen dem einstimmigen Votum, dem auch Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Das macht den Unterschied der Aussagen zwischen Herrn Schugens und Ihnen aus. Deshalb, wenn Sie es nicht belegen können, schweigen Sie besser still. Wenn Sie den Schaden nicht beziffern können, dann erwähnen Sie ihn bitte auch nicht, denn er ist für uns erkennbar nicht eingetreten.

Dann will ich noch mal ein Detail herauspicken, weil Sie auch so in die Tiefe gegangen sind, Herr Lippmann. Vieles von dem, was Sie heute erzählt haben, lag entweder vor dem Auftragszeitraum des Untersuchungsausschusses oder danach. Gut, das kann mal in der politischen Bewertung möglich sein. Wichtig ist auch zu betonen, was tatsächlich den Untersuchungsauftrag umfasst hat und der Zeitraum war von Ihnen damals genau beschrieben und an den haben wir uns gehalten. Dann gab es den Vorwurf, dieses Erfassungssystem, das die TSI hat entwickeln lassen, sei uneffektiv und es würde viel bessere geben. Als Beleg wurden zwei Geschäftsführer zweier unterschiedlicher Firmen herangezogen. Der eine Geschäftsführer wurde ja heute schon benannt, hat seit 2000, wie sich herausstellte, ein funktionsfähiges System am Markt. Aber das war gar nicht die Frage des Untersuchungsausschusses. Die Frage war, wie sah das 1996 aus. Da gab es eben kein vergleichbares System am Markt. Die Zeugin, die benannt wurde, war damals Mitarbeiterin bei der Firma, die an der Entwicklung des für die TSI dann gefertigten Systems beteiligt war. Der zweite, für Sie ganz bedeutsame Zeuge, zufällig der Ehemann, der in dieser Firma gar nicht gearbeitet hat und seine Aussagen - diesen Zeitraum betreffend - nur aus persönlichen Gesprächen mit seiner Ehefrau bezog. Muss man da noch sehr viel dazu sagen? Die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen wurde von uns für die späteren Aussagen nicht in Zweifel gezogen. Er ist offensichtlich Fachmann und hat auch ein erfolgreiches System am Markt, aber bitte, erst ab dem Jahr 2000. Zur fraglichen Zeit hat er nur vom Hörensagen gewusst, dass es in der Firma seiner Frau eine Entwicklung gibt, aber er wurde uns als fast schon Kronzeuge in den Ausschuss zitiert. Diese Reisekosten können Sie durchaus als Schaden zum Nachteil des Freistaats Thüringen belegen; ein echter Nachweis von Schaden, der entstanden ist, aber nicht durch die TSI, sondern durch den Untersuchungsausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich die Kosten dieses Untersuchungsausschusses hochrechne - das macht man gewöhnlich nicht, es ist unser gutes Recht, Ihr gutes Recht, ihn zu beantragen. Wir haben da ordentlich und fleißig mitgemacht, aber es darf eine politische Wertung am Schluss geben: Der Untersuchungsausschuss hat deutlich mehr gekostet als jeder mögliche Schaden, der auch nur unterstellt werden könnte. Sie haben ihn nicht beziffert, aber es ist schon tatsächlich so. Sie haben uns sehr viel Zeit gekostet, das ist Ihr gutes Recht. Es ist unendlich viel heiße Luft präsentiert worden. Das Ergebnis ist so, dass bis auf ein paar vergaberechtliche Zweifel nichts übrig geblieben ist von

diesem Riesenwust an Anschuldigungen, die Sie mit Ihrer Einbringungsrede damals zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses präsentiert haben.

Also abschließend: Es hat viel Mühe gemacht. Wir haben auch alle dazu gelernt, insoweit hat es auch einen Nutzen gebracht; finanziell für den Steuerzahler ein echter Verlust, nicht die Privatisierung, sondern der Untersuchungsausschuss.

Jetzt kommt es noch mal: Die Untersuchung endet ja vor dem Zeitraum, in dem der Nutzen dieser Privatisierung richtig erkennbar wurde. Natürlich gab es Privatisierungskosten, das war von vornherein klar und da bin ich bei Herrn Buse, der auf einmal telefoniert, was er nicht darf, jetzt habe ich ihn auch noch in die Pfanne gehauen. Das müssen Sie mit sich selber und der Präsidentin ausmachen. Herr Buse hat kritisiert, dass Personal reduziert wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Staat darf für die Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr ausgeben als unbedingt nötig, weil alles andere zum Schaden der Steuerzahler ist. Wenn sich die Straßenreinigung, der Winterdienst und das Sauberhalten der Schilder effektiver mit weniger Personal bewerkstelligen lässt und damit weniger Kosten in Rechnung gestellt werden können, dann ist dieser von uns beschrittene Weg vollkommen richtig. Wenn jetzt von Herrn Buse und von Ihnen gesagt wurde: Ja, wo sind denn jetzt die Nachahmer? Ich bin davon überzeugt, dass es sie nach Abschluss dieses Untersuchungsausschusses geben wird. Es wurde gewartet, was denn nun von dieser großartigen Ankündigung am Ende übrig bleibt. Heute können wir mit Genugtuung feststellen - eigentlich nichts. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Buse hat die Gelegenheit des Wechsels im Präsidium genutzt, um nicht gemahnt zu werden. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Richwien zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer sich auf den Bericht konzentriert, der uns vorliegt, der muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass kein Schaden für das Land entstanden ist. Die zweite Feststellung: Nur der Gegenstand des Berichts ist heute auch Gegenstand dieser Debatte. Diese Facetten, die von rechts und von links jetzt so an uns herangetragen wurden, die sind schon vielfach im Untersuchungsausschuss debattiert worden, aber wir konzentrieren uns hier auf den Bericht und über den wollen wir reden. Drittens hat mich, Herr Lippmann, eines ein bisschen enttäuscht, wir reden alle immer vom schlanken Staat, wird er dann vollzogen, dann ist es auch wieder nicht richtig.

(Beifall bei der CDU)

Ich gehe mal davon aus, dass dieser Weg richtig war und darauf möchten wir uns auch beziehen.

Letzte Bemerkung, weil mehrfach der Aufsichtsrat hier zum Thema gemacht wurde: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats war auch nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Damit meine ich die Facetten, die rechts und links hier debattiert wurden, um natürlich eine gewisse Zielrichtung zu bewerkstelligen. Ich verstehe das, genauso wie Sie das von uns verstanden haben, möchte aber doch auf diesen Bericht heute zu sprechen kommen und unsere Sichtweise hier darstellen.

Zunächst meinen Respekt und meine Anerkennung - zu diesem Arbeitspensum und der gründlichen Auswertung der Unterlagen und Beweiserhebungen möchte ich hier meinen Dank ausdrücken. Ebenso danke ich aber auch den Mitgliedern des Ausschusses für dieses klar formulierte Ergebnis, was uns vorliegt. Das ist ganz wichtig. Gleichzeitig danke ich dem Untersuchungsausschuss aber auch, dass aufgrund seiner akribischen Arbeit endlich die von der SPD-Fraktion im Untersuchungsauftrag zum Ausdruck gekommenen Vorwürfe gegenüber der Landesregierung und den Mitgliedern des Aufsichtsrats vom Tisch sind.

Der Untersuchungsausschuss hat in diesem einstimmig verabschiedeten Abschlussbericht dargelegt, dass persönliche Handlungen oder pflichtwidrige Unterlassungen von Mitgliedern der Landesregierung nicht festgestellt werden konnten. Der Untersuchungsausschuss hat keine Anhaltspunkte, meine Damen und Herren, dafür feststellen können, dass Mitglieder des Aufsichtsrats, Mitglieder der Landesregierung oder den Vorgenannten zuzuordnende Dritte persönliche Vorteile im Zusammenhang mit Geschäften der TSI gezogen haben. Hinsichtlich der Beweisaufnahme zur Beauftragung von Gutachten sieht es der Untersuchungsausschuss als erwiesen an: Die Landesregierung, namentlich das Wirtschaftsministerium, hat die TSI nicht veranlasst, Gutachten und Stellungnahmen, die die Landesregierung gegenüber dem Landtag abzugeben hatte, auf eigene Rechnung der TSI erstellen zu lassen. Ferner hat das Wirtschaftsministerium nicht angewiesen, Stellungnahmen, die ihm gegenüber abzugeben waren, durch externe Gutachten oder Berater vorbereiten zu lassen. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben außerdem festgestellt, weder durch einzelne Beschaffungsvorgänge noch durch Vertragsbeziehungen, die von der TSI zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingegangen wurden, ist dem Freistaat Thüringen ein finanzieller Schaden entstanden oder war der geordnete Ablauf der Straßenwartung und -instandsetzung gefährdet. Im Gegenteil, der Untersuchungsausschuss hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Einführung des Betriebs- und Erfassungssystems "Medes" ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit, Kontrolle und Beschleunigung der Abrechnungsvorgänge und des damit verbundenen Arbeitsund Verwaltungsaufwands geleistet wurde.

Nun komme ich wieder auf meine Anfangsbemerkung zurück, schlanker Staat, mit diesen Möglichkeiten waren wir in der Lage, sehr effizient zu arbeiten. Das System hat zu einer genauen Leistungsdatenerfassung geführt, die der Qualität der Straßenwartung und -instandhaltung zugute kam. Das System "Medes" wird daher als wirtschaftlich erfolgreich beurteilt. Auch wenn der Untersuchungsausschuss etwa bei der Auftragsvergabe aus formaljuristischer Sicht Vergabeverstöße festgestellt hat, bleibt festzuhalten, die TSI hätte aufgrund der vom Untersuchungsausschuss festgestellten umfassenden Marktkenntnisse auch bei der formalen Einhaltung von Vergabevorschriften nichts anderes entscheiden können. Damit steht fest, dass auch durch etwaige formaljuristische Mängel weder dem Freistaat Thüringen noch der TSI, noch Mitbewerbern ein Schaden entstanden ist. Auch im Hinblick auf die Leasingverträge im Rahmen des Modells "CharterWay" sind nach Auffassung des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen im Ergebnis der Beweisaufnahme keine konkreten Anhaltspunkte für eine wirtschaftlich günstigere Alternative erkennbar.

Meine Damen und Herren, das gilt, obwohl der Untersuchungsausschuss bei der Auftragsvergabe von Verstößen gegen vergaberechtliche Vorschriften ausgegangen ist. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die TSI von Anfang an mit dem Ziel einer vollständigen Privatisierung gegründet wurde. Eine entsprechende Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der TSI sollte kontinuierlich erreicht werden, um das Auftreten der TSI am Markt und unter Marktbedingungen zu ermöglichen. Aufgrund des Pilotcharakters des Projekts, davon ist hier auch schon mehrfach gesprochen worden, lagen zudem noch keine Erfahrungen aus ähnlichen Privatisierungen vor. Außerdem bestanden während der Gründungsphase bei der Gestaltung vergaberechtlicher Verfahren aufgrund fehlender konkretisierter Rechtsprechung noch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung europäischen Vergaberechts, die erst in der Folgezeit ausgeräumt werden konnten. Soweit einzelne vergaberechtliche Verstöße festgestellt wurden, steht fest, dass keine wirtschaftlichen Schäden beim Freistaat Thüringen oder der TSI entstanden sind. Außerdem hat der Untersuchungsausschuss aufgrund des ermittelten Sachverhalts nicht feststellen können, dass durch die Tätigkeit des Aufsichtsrats der TSI in ihrer besonderen Stellung als Eigengesellschaft des Freistaats bei der Beschaffung von Fahrzeugen pflichtwidrig ein Schaden zugefügt worden wäre. Das gilt auch dann, wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme dafür spricht, dass der Geschäftsführer bei der Begründung des Beschaffungsvorschlags seiner Pflicht zur Information des Aufsichtsrats nicht vollständig nachgekommen ist. Schließlich, meine Damen und Herren, hat der Untersuchungsausschuss festgestellt, dass mit der TSI ein im Grundsatz kaufmännisch sorgfältiger und gewissenhafter Geschäftsbetrieb durch die Landesregierung eingerichtet wurde, bei dem zu keinem Zeitpunkt die Gefahr einer Illiquidität bestand.

(Beifall bei der CDU)

Hinsichtlich noch laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Dritte bleibt festzuhalten, selbst wenn sich entsprechende Verdachtsmomente bestätigen sollten, handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen, die weder der Landesregierung noch der Verwaltung angelastet werden können.

Meine Damen und Herren, die Feststellungen des Untersuchungsausschusses sprechen für sich. Sie beweisen, dass die Entscheidung für eine Privatisierung der Straßenwartung und -instandsetzung durch die Landesregierung der richtige Weg war, um den Anforderungen moderner Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung finanzieller Vorgaben und Zwänge auch in Zukunft gerecht zu werden. Die TSI GmbH, meine Damen und Herren, hat Anfang 1997 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Damit begann ein Prozess der Privatisierung im Bereich der Straßenwartung und -instandhaltung, der Pilotcharakter für die gesamte Bundesrepublik hat.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Und wann kommen die Nachfolger?)

Er ist im Prinzip bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen, obwohl, wie Sie alle wissen, der Freistaat Thüringen in der Zwischenzeit nicht mehr Gesellschafter der TSI ist. Die TSI ist nach Übernahme der Gesellschaftsanteile durch Dritte schon seit Anfang 2002 keine Landesgesellschaft mehr. Grundlage der Übernahme von Leistungen durch die TSI war der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen der TSI und der Straßenbauverwaltung des Freistaats Thüringen. Er läuft Ende 2004 endgültig aus. In ihm ist bereits eine jährliche Reduzierung des Leistungsumfangs vereinbart mit der Folge, dass diese Leistungen nach und nach im Wettbewerb auf Grundlage von Ausschreibungen vergeben werden. Ich habe hier heute auch zur Kenntnis genommen, Herr Lippmann, dass das auch von Ihnen so mitgetragen wird.

Ab 2005 werden sämtliche Leistungen der Straßenwartung und -instandhaltung in Thüringen im Wettbewerb vergeben. Der Freistaat Thüringen wird in der Folge das erste Land sein, in dem eine weit gehende Transparenz im Hinblick auf den Einsatz der Mittel für die Straßenwartung und -instandhaltung hergestellt ist. Das Beispiel Thüringen ist meiner Meinung nach so ausgerichtet, dass es in den anderen Ländern Schule machen wird. Die Bürger erheben zu Recht einen Anspruch darauf, dass der Einsatz der immer knapper werdenden Mittel auch bei der öffentlichen Daseinsvorsorge, zu der die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur nun mal gehört, sich an marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiert. Der Untersuchungsausschuss hat unter Hinweis auf den Untersuchungszeitraum bis 1999 auch keine Anhaltspunkte feststellen können, die für eine wesentlich quantitative und qualitative Veränderung des Angebots an Leistungen für das Land Thüringen sprechen. Auch diese Feststellung,

meine Damen und Herren, ist wichtig.

(Beifall bei der CDU)

Denn ohne die mit der Privatisierung verbundenen erheblichen Umstrukturierungen wäre es nicht möglich gewesen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel so effektiv für die Unterhaltung der Straßen einzusetzen. Eine Reform gleichen Ausmaßes innerhalb der Verwaltung, ich glaube, da pflichten Sie mir bei, wäre nach meinem Ermessen nicht möglich gewesen.

(Beifall bei der CDU)

Die Privatisierung der Straßenwartung und -instandhaltung ist daher auch ein gelungenes Beispiel für eine kreative Problemlösung, in der alte Strukturen auf den Prüfstand gestellt und dann aufgebrochen wurden. Dass bei einem Pilotprojekt wie diesem nicht alle Probleme sofort und umfassend gelöst werden konnten, sofern ein Entwicklungs- und Lernprozess notwendig ist, liegt offensichtlich auf der Hand. Aber der von der Landesregierung eingeschlagene Weg zur Privatisierung, meine Damen und Herren, war richtig.

(Beifall bei der CDU)

Soweit Frau Abgeordnete Doht und Herr Abgeordneter Lippmann ein abweichendes Minderheitsvotum abgegeben haben, ist festzustellen, dass beide dem Abschlussbericht in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 24.03.2004 zugestimmt haben. Die abschließende Bewertung durch Frau Doht und Herrn Lippmann, es sei wohl durch das Handeln von Mitgliedern der Geschäftsführung wie auch durch das Nichthandeln von Vertretern der Landesregierung dem Land Schaden entstanden, ist nach meiner Ansicht durch den Untersuchungsausschuss widerlegt worden. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich möchte damit die Beratung schließen und damit auch den Tagesordnungspunkt 13 a. Bevor ich die heutige Tagesordnung ganz schließe, möchte ich Ihnen für das bevorstehende Osterfest alles Gute wünschen, ein paar erholsame Tage, vielleicht bei sehr schönem Wetter.

Wir sehen uns wieder zu den nächsten Plenarsitzungen am 6. und 7. Mai 2004. Ich wünsche einen guten Heimweg.

(Beifall bei der PDS)

E n d e d e r S i t z u n g: 15.21 Uhr