Jörg Schwäblein
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Beispiel, das Herr Ramelow aus dem Abwasserzweckverband Vieselbach vorgetragen hat, den Leserbrief und seine Kommentierung dazu, führt mich an das Pult, weil ich einmal als Wahlkreisabgeordneter für einen Teil des Verbandsgebiets mit zuständig war und zum Zweiten eine zeitlang als Verbandsrat dieses Abwasserzweckverbandes Vieselbach eine gewisse Binnensicht gewonnen habe, Herr Ramelow, die Ihnen vielleicht aus objektiven Gründen nicht möglich war. Ich unterstelle das mal, dass Sie das vielleicht im Einzelnen nicht wissen konnten.
Insoweit will ich Ihnen sagen, dass dieser Abwasserzweckverband sich vor der Eingemeindung eines Teils dieses Gebiets in die Stadt Erfurt gegründet hatte mit dem Ansinnen, um Vieselbach herum einen leistungsfähigen Verband zusammenzubringen. Das Anliegen teile ich. Das Ergebnis ist allerdings das Gegenteil davon. So können Sie nicht etwa dem Güterverkehrszentrum die Schuld anlasten. Das Güterverkehrszentrum ist auch unter starker Mitwirkung der damaligen in der Nähe befindlichen Ortsbürgermeister und Verantwortlichen gegründet worden, aber es gab darüber hinaus richtige handwerkliche Fehler. Nun habe ich mit einzelnen Ortsbürgermeistern gesprochen. Ich sage: Warum habt ihr so viele Einwohnergleichwerte gemeldet? Denn das war auch mit allem Optimismus nicht abzusehen, dass die halbe Erfurter Bevölkerung auf die Dörfer ziehen würde. Einer war so ehrlich und hat mir gesagt, ja, wir geben zu, es war ein Fehler. Wir haben damals geglaubt, wenn wir viele Einwohnergleichwerte melden, bekommen wir auch besonders viele Fördermittel. Mit den Konsequenzen die daraus entstanden sind; das Ding ist tatsächlich zu groß konzipiert gewesen. Jetzt kommt etwas hinzu...
Entschuldigung, wenn die Verbandsräte - das wird auch nicht den Bürgern angelastet, wir haben ja auch vieles getan, die Lösung zumindest für den Teil, der dann nach Erfurt gekommen ist, ist vorbildlich gelungen. Ich würde mir wünschen, anderswo ginge es auch so gut, aber es gibt da gewisse Hindernisse. Die Verantwortung um diesen Zweckverband herum liegt wie bei den anderen auch zuallererst bei den Verbandsräten, die gewählt wurden
und die normalerweise aus Kommunalvertretern bestehen und ihre Verantwortung wahrnehmen müssen. Alle Bürgerproteste, die auch bei mir im Wahlkreisbüro aufgelaufen sind, habe ich weitergeleitet, habe die Adressen der Verbandsräte bekannt gegeben und gesagt, wendet euch an sie, denn nur sie können für den Verband handeln. Kein Landespolitiker kann eigentlich für den Verband handeln, weil es eine rechtlich selbständige Einheit ist und das auch normalerweise allein verantwortet. Nun haben wir sehr häufig in Thüringen den Umstand, wenn es gut geht, waren es kommunale Vertretungen und Körperschaften und wenn es schlecht geht, ja dann ist es natürlich das Land. In diese Aufgabenteilung begebe ich mich nicht hinein, ich habe mich entsprechend gewehrt. Ich sage Ihnen das, auch weil offensichtlich wurde genau bei diesem Verband, dass man am Ende sogar gesetzwidrig gehandelt hat. Der Geschäftsführer hat mehrere Jahre keine Jahresabschlüsse vorgelegt und das ist nach dem GmbH-Gesetz schlicht gesetzwidrig. Ich habe das Gespräch gesucht, habe wenig Erfolg gehabt bei den Gesprächsinhalten. Ich persönlich habe gehandelt, bin zu Frau Eckardt, der damaligen Präsidentin des Landesverwaltungsamts, gegangen und habe dringlich darum gebeten, dort einen Kommissar einzusetzen und diese Verbandsversammlung zu entmachten, weil sie gegen Recht und Gesetz gehandelt hat. Das hat zwar noch ein Jahr gedauert, aber es ist dann geglückt. Warum war es so schwierig? Nach der Gebietsreform, die wir dann mittlerweile durchgeführt hatten, und nach den erfolglosen Klagen genau dieser Gemeinden, nicht nach Erfurt kommen zu wollen, haben wir dann auf eine Aufspaltung gedrängt, um den Bürgern, die jetzt zu Erfurt gehörten, auch den Erfurter Standard zu ermöglichen, nämlich wegen der Kompaktheit und Größe des Verbandsgebiets auf Einmalbeiträge verzichten zu können. Das war ein Wahlversprechen von mir. Es ist damals heftig umstritten gewesen, ob das je haltbar ist. Wir haben es geschafft. Wir haben es sogar geschafft, die Einmalbeiträge...
Also dass Sie ausscheiden, ist ein Segen für diesen Landtag, Sie bestätigen es heute erneut.
Wir haben sogar in gemeinsamer Anstrengung, nicht mit mir allein, hinbekommen - aber es darf auch mal deutlich werden, dass Abgeordnete sich für den Bürger einsetzen -, die Einmalbeiträge, die schon erhoben wurden, in drei Jahresraten wieder zurückzuzahlen, das mit Genehmigung des Landesverwaltungsamts, wofür ich sehr dankbar bin.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es war lange schwierig, den Verband aufzuspalten, weil die Mehrheit in der Verbandsversammlung von dem Gebiet außer
halb Erfurts gestellt wurde, die Mehrheit der Einwohner aber aus der Stadt kam. Es war damals so ein komischer Kompromiss, als dieser Zweckverband bestückt wurde, hat uns also ewig gehindert, dort zu einer Lösung zu kommen. Danach hat die Regierung richtig gesagt, sie wird dem Restverband helfen neue Partner zu finden, aber jetzt bin ich bei Herrn von der Krone, er hat vollkommen Recht - man muss auch wollen.
So gab es nicht nur ein Angebot des Zweckverbands Arnstadt und Umgebung, sondern es gibt mittlerweile auch ein Angebot des hiesigen Abwasserbetriebs zu einer vertraglichen Vereinbarung auch mit diesen Kommunen zu einem Vorzugspreis, den wir allen Erfurtern und allen Nachbarn, die sich mit uns zusammengetan haben, anbieten. Da nehmen wir keine überhöhten Preise, das ist einfach der Gestehungspreis, den wir durchreichen, wir verdienen daran selbstverständlich nichts, weil das ein Verband ist, der keine Gewinne machen darf und so wird das auch gehandhabt. Herr Ramelow, das wird abgelehnt. Warum, wenn Sie nachfragen? Man hat Sorge, das sei der nächste Schritt zur Eingemeindung in die Stadt Erfurt. Wenn diese Ängste größer sind als die Nöte der Bürger, dann müssen sich die Verbandsräte fragen lassen, was sie da tun, und das darf nicht dem Land angelastet werden. Diese Verantwortung liegt originär vor Ort, das muss mal so deutlich gesagt werden.
Es gehört dazu, dass Sie auch die ganzen Begleitumstände nennen und nicht die Binnensicht des Betroffenen. Ich verstehe den, dem wird auch nichts anderes erzählt. Nur jetzt muss man zur Ehrlichkeit der Verbandsräte auffordern - ich tue das hiermit: Bitte, im Restverband Vieselbach klärt eure Bürger auf, was Ihr mit eurer Kirchturmpolitik derzeit anrichtet. Ihr habt die Chance, habt mehrere Angebote, ergreift sie und den Bürgern kann geholfen werden. Wenn man aber den Widerstand eines kleinen gallischen Dorfes hier erneut aufführt, dann haftet man auch dafür und muss den Frust der Leute tatsächlich auch aushalten. Daran läge mir, dass wir da offen Klartext reden. Herr Ministerpräsident, Sie haben es in Ihrer Regierungserklärung angedeutet, wenn jetzt einmal die Aufregung groß wird - und sie wird groß bei einem Systemwechsel -, dann bitte lassen Sie uns gemeinsam auch die Kraft aufbringen, über die Strukturen der Zweckverbände nachzudenken.
Sie haben das angedeutet, es wird Zeit, aber jetzt muss man auch wieder, Herr Kollege Gentzel...
Da sind wir bei der kommunalen Selbstverwaltung. Ich erinnere noch daran,
in der 1. Legislaturperiode haben zwei Fraktionsvorsitzende mit Namen Kniepert und Schwäblein offen hier nicht hier, sondern nebenan, als der Plenarsaal noch 50 m weiter war - über kommunale Zwangsverbände nachgedacht. Da haben uns die kommunalen Spitzenverbände aber kräftig auf die Finger geklopft und wörtlich - sie haben den Namen genannt - gerufen: "Wir haben die kommunale Selbstverwaltung nicht gerade erst gewonnen, um sie von euch erneut genommen zu bekommen." Damit war das Thema "Vernünftige Strukturen" gegessen. Wer hatte 1993/1994 die Kraft, sich gegen die gerade wieder entstandene kommunale Selbstverwaltung auch in diesem Maße tatsächlich stellen zu können. Auch dort liegt Verantwortung, die wahrgenommen werden muss. Wir haben über die Jahre versucht, mit dem goldenen Zügel diese Kleinstaaterei im Abwasserzweckverbandsgeschehen zu beheben. An mancher Stelle hat es geklappt, immer zulasten der Landeskasse, denn es kostet ja jedes Mal richtig Geld. Jetzt sind wir an einem Punkt, wo, wenn die Einsicht fehlt, notfalls auch per Gesetz gehandelt werden muss. Bei dieser Kleinteiligkeit darf es nicht bleiben.
Aber jetzt noch ein Abschlusswort, Herr Ramelow, es wird Ihnen am wenigsten gefallen, aber es ändert nichts daran, das ist schlicht die Wahrheit. Dass wir heute diese Probleme haben, dass wir Bürger bitten müssen, sich an den Investitionen zu beteiligen, hat zuallererst damit zu tun, dass das Vorgängerregime, in dessen Kontinuität Sie nach wie vor stehen, versäumt hat der Umwelt Genüge zu tun und die ausreichende Anzahl und die ausreichende Qualität von Abwasseranlagen herzustellen.
Um unsere Umwelt zu entlasten, haben wir heute diese Probleme und haben Umweltschweinereien von Jahrzehnten jetzt in kurzer Zeit zu beheben. Dass das nicht ohne Reibungen geht, ist schon schlimm genug. Dass Sie sich aber noch hinsetzen und in der Wunde rühren und die Schmerzen verstärken, ist unerträglich.
Das benennen wir hier mit Ross und Reiter und das ist das Unredliche der PDS.
Nein, Herr Ramelow, Sie haben über Wochen und über Monate den Leuten versprochen, a) zu sagen, die Einmalbeiträge müssen weg, ohne b) dazu zu sagen, dass damit aber die Gebühr hochgeht.
Nein, wir sagen, es wird bei Einmalbeiträgen im Wasser- und Abwasserbereich bleiben müssen, aber in einer Größenordnung, die dann erträglich wird. Das ist der Unterschied. Wir schaffen doch nicht die Einmalbeiträge komplett ab im Abwasserbereich.
Herr Höhn, Sie sind intelligent genug, das zu verstehen. Mich wundert, dass Sie die Intelligenz hier so unterdrücken. Das muss nicht sein, Sie täuschen die Wähler, Sie sind ein Stück schlauer, als Sie sich hier geben. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Ramelow, um noch mal auf Wallichen zu kommen: Ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Erfurt in der Einigung einen weitaus größeren Teil der Schulden übernommen hat als ihr nach Fläche oder Einwohnerzahl zugestanden hätte? Und ist Ihnen weiterhin bekannt, dass die Ursprungsplanungen längst gekappt sind und jetzt nur so viel in Betrieb genommen wurde wie auch wirklich gebraucht wird und dass, seit das von der Stadt Erfurt geführt wird, mittlerweile auch die abwassertechnischen Parameter eingehalten sind und diese Anlage funktioniert? Ist Ihnen das alles bekannt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine eigenständige Kulturstiftung Thüringen zu gründen war längst überfällig. Im Ergebnis der alten Stiftung Kulturfonds durften wir feststellen, dass die Thüringer Künstlerinnen und Künstler nicht ausreichend entsprechend unseres Anteils gefördert wurden. Also kann man entweder zuschauen und still die Faust in der Tasche ballen oder man handelt irgendwann. Ich verhehle nicht, dass ich mir dieses Handeln schon in der letzten Legislaturperiode gewünscht hätte, damals gab es in der Regierung dafür keine Mehrheit. Nun ist Sachsen-Anhalt nach Sachsen aus der alten Stiftung Kulturfonds ausgestiegen, zumindest hat das Sachsen-Anhalt angekündigt und macht das ziemlich zeitgleich mit uns, und hat damit ein Handeln erzwungen. Thüringen hat richtigerweise die Zeichen der Zeit erkannt und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir werden entsprechend auch der Anhörung am Hauptzweck
dieser Stiftung festhalten, zeitgenössische Kunst und Kultur durch in Thüringen wohnende Künstlerinnen und Künstler zu fördern. Dass wir den Stiftungszweck erweitern, liegt schlicht daran, dass darüber Zustiftungen Privater möglich wären, die sonst nicht bereit sind, der Finanzministerin das Geld zukommen zu lassen, in der Hoffnung, dass es dann bei Kunst und Kultur ankommen würde. Denn auch in der Mäzenatenszene spricht sich herum, dass ein solcher öffentlicher Haushalt ein ziemlich kompliziertes Gebilde ist und die Zweckbestimmung dann gelegentlich Wunsch bleiben muss. Aber bei einer extra eingerichteten Stiftung mit einem klar abgegrenzten Auftrag ist abgesichert, dass die Zustiftungen entsprechend dem Willen der Stifter verwendet werden. Nun hat meine Vorrednerin behauptet, man müsse unbedingt das Vermögen wahren, den Finger mahnend gehoben und gefordert, man möge es nicht verfrühstücken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf lässt überhaupt keinerlei Vermutungen zu, dass dieses Erbe verfrühstückt werden kann. Das Stiftungskapital ist fixiert und darf gar nicht aufgezehrt werden. Warum denn also schon wieder eine Verunsicherung der Künstlerinnen und Künstler und möglicherweise einen darüber hinausgehenden Teil in der Thüringer Bevölkerung. Da sage ich nur: typisch PDS.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist beklagt worden, dass wir nur eine schriftliche Anhörung gemacht haben. Wir haben das begründet mit den Zeitabläufen, die auch bei der PDS irgendwann zu der Erkenntnis reifen sollten, dass am 13. Juni diese Legislaturperiode zu Ende ist. Jetzt können Sie die einzelnen Finger nehmen und über den Kalender laufen lassen, dann kriegen Sie vielleicht zusammen, wie viele Tage das noch sind. Wann hätten wir denn bitte diese mündliche Anhörung noch einfügen sollen? Das passt sehr gut zu dem Punkt, den wir heute Morgen hatten, jetzt noch einen anderen Gesetzentwurf in den Landtag zu bringen, einschließlich der demokratisch verbrieften Mitwirkungsrechte der Betroffenen.
Jetzt kommen wir wieder auf das Wassergesetz der PDS zurück. Es ist schier absurd, das nicht ohne Missachtung dieser Rechte der Betroffenen hier noch in zwei Lesungen durch den Landtag zu bringen. Also auf der einen Seite beklagen, dass die Zeit nicht mehr war, eine öffentliche Anhörung zu machen und nur eine schriftliche, keine mündliche, aber bei der eigenen Materie, die sich jetzt so gut populistisch verkaufen lässt, fordern, unbedingt muss das Gesetz jetzt noch durch den Landtag. Also hier, Frau Dr. Klaubert, scheinen Sie heute Morgen nicht richtig zugehört zu haben oder Sie waren beim Anliegen Ihrer Truppe das Wasser betreffend nicht zugegen.
Das können Sie doch alles versuchen. Lassen wir das. Kommen wir zurück auf unser Thema. Wir werden also mit diesem Gesetz, das heute hoffentlich die Mehrheit finden wird, der zeitgenössischen Kunst und Kultur in Thüringen wesentlich weiterhelfen, weil wir nämlich bestimmten, dass die Gelder, die uns zustehen aus dem Erbe, danach ausschließlich für die Thüringerinnen und Thüringer, die sich künstlerisch betätigen im zeitgenössischen Bereich, verwendet werden. Nun haben Sie, ich bedauere da meinen falschen Zwischenruf, zu Recht gesagt, das Kuratorium ist allein zuständig, da hat es zum Glück noch eine Änderung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens innerhalb der Regierung gegeben, mittlerweile ist es allein zuständig für die Projektförderung. Dieses Kuratorium wird vom Stiftungsrat mit mindestens sechs Stimmen gewählt, und zwar ausschließlich auf Vorschlag der Künstlerverbände. Auch das ist es wert, heute noch einmal so deutlich darzustellen, mehr Staatsferne für ein Kuratorium kann es schier nicht geben, zumindest ist mir nichts Ähnliches bekannt. Im Stiftungsrat selber, wo man nicht über die zeitgenössische Kunst richtet und wertet, werden vor allem die internen, finanziellen und geschäftsstellenmäßigen Dinge der Stiftung zu entscheiden sein. Dort ist nicht von vornherein vorauszusetzen, dass Künstler einen höheren finanziellen Sachverstand haben als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und Vertreter der Regierung. Ich hoffe, ich habe es jetzt höflich genug ausgedrückt. Gleichwohl ist der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Kuratoriums dann Mitglied des Stiftungsrats und wird die Belange des Kuratioriums einbringen können. Das halten wir für eine sachgerechte Lösung, nicht aber eine Ausweitung des Gremiums. Deshalb ist Ihr Änderungsantrag abgelehnt worden. Ich hoffe, er wird auch heute ein weiteres Mal abgelehnt. Den Stiftungsrat um zwei weitere Personen zu bereichern, die sollten aus dem Kuratorium kommen, hat bei uns keine Mehrheit gefunden, weil es damit auch keine Mehrheit der Künstler in dem Stiftungsrat gibt. Er wird dann ein Stück größer und zu große Gremien sind unsere Sache nicht.
Die Belange des Kuratoriums werden berücksichtigt und wir vertrauen darauf, dass der Stiftungsrat gut zusammengesetzt wird. Eine Ergänzung der CDU-Fraktion hat im Ausschuss eine Mehrheit gefunden. Ich habe mich gefreut, dass diese Mehrheit über die Mitglieder der CDUFraktion hinaus möglich war, und zwar soll nach unserem Änderungsvorschlag, der Ihnen mit der Empfehlung des Ausschusses vorliegt, dieser Stiftungsrat im Benehmen mit dem Ausschuss berufen werden. Bevor er berufen wird, wird der für Kunst zuständige Ausschuss des Landtags dazu informiert und gehört. Damit haben wir wie bei der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen in Analogie dazu auch hier den Landtag in angemessenem Maße beteiligt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch noch eine weitere Anregung gegeben, die wir transportiert haben in einer Vorphase vor der Verhandlung hier im Landtag, denn auch die Anhörung, die auf Regierungsseite gelaufen ist, muss ja immerhin zur Kenntnis genommen werden, Frau Dr. Klaubert. Zwischen dem Referentenentwurf und der Verabschiedung durch das Kabinett sind ja fast die gleichen Gruppen und Personen angehört worden und haben ihre Meinung eingebracht. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass dort auch Anregungen eingeflossen sind, nämlich die Vertreter des Kuratoriums für eine kürzere Zeit zu berufen und nur einmalige Wiederwahlen zuzulassen und nicht mehr auf fünf oder sechs Jahre. Jetzt kann man sich nicht mehr auf unbestimmte Zeit wählen lassen, sondern auf drei Jahre, wobei einmalige Wiederwahl möglich ist, damit das Kuratorium bei dieser sich stetig ändernden Szenerie der zeitgenössischen Kunst auch bezüglich ihrer Vertreter immer auf der Höhe der Zeit sein kann. Die Verbände haben es in der Hand, wen sie dorthin entsenden wollen. Auch dort ist die Staatsferne gegeben.
Die Anhörung, ich ziehe sie jetzt beide zusammen, die sowohl bei der Regierung gelaufen ist als auch dann noch mal seitens des Ausschusses, hat Änderungsanregungen gegeben. Wir haben sie berücksichtigt. Verkennen Sie doch bitte nicht, wir haben doch im überwiegenden Maße Zustimmung erfahren - auch bei unserer Anhörung - für das Gesetzgebungswerk. Der Hauptzweck der Stiftung ist betont worden. Es gab - das gebe ich zu einige, die Sorge haben, dass man Gelder für andere Projekte abzweigen könnte. Deshalb haben wir uns auch erklärt und sagen noch einmal hier für das Protokoll, was dann im Streitfalle herangezogen wird: Zuallererst soll die zeitgenössische Kunst gefördert werden und sollten sich Zustifter finden, kann mit dem zusätzlichen Geld dann der weitere Stiftungszweck, der auch in der Aufzählung nachrangig ist, erfüllt werden. Das ist eine sinnvolle Erweiterung des ursprünglichen Stiftungszwecks, den die Stiftung Kulturfonds bisher wahrgenommen hat.
Die Einbeziehung der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in den Stiftungsrat macht auch Sinn, weil man immer wieder auf die Kommunen, auf ihre Mitverantwortung für die Kultur im Freistaat hinweisen muss. Durch Mitwirkung - so versprechen wir uns das davon ist eine verstärkte Hinwendung auch der Kommunen zur Kultur möglich und nötig. Das kann nicht allein Sache des Freistaats sein, die Kultur in unserem Lande zu mehren, zu bewahren, es bleibt auch eine wesentliche Aufgabe der Kommunen. Wobei man noch darüber hinaus irgendwann mal darüber reden kann, ob das mal Pflichtaufgabe werden kann und muss. Aber dann ist die Abgrenzung äußerst schwer.
Wir sind also der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf ausgewogen ist, dass die Änderung, die wir vorgenommen haben, sinnhaft ist, dass die weiteren Änderungsanträge der Opposition zu weit gehend sind. Ich bitte des
halb um Zustimmung zu dem Entwurf in der Fassung des Ausschusses. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Mitglied des Untersuchungsausschusses, das sich vier Jahre lang dieser parlamentarischen Arbeit durchaus auch mit Mühe unterzogen hat, bringen mich insbesondere die Worte des Vorvorredners, Herrn Lippmann, hier an das Pult, der bisher unwidersprochen behauptet hat, die Mehrheitsfraktion in diesem Ausschuss hätte die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses verzögert. Herr Lippmann, wenn Sie das nicht belegen können, treten Sie mit einem Makel ab, der Ihnen nicht gut steht. Ich habe Sie über die vielen Jahre, die wir uns jetzt hier kennen gelernt haben, als sachkundigen, auch besonnenen Partner kennen gelernt, aber diese und noch eine weitere Bemerkung ärgern mich so sehr, dass ich das hier öffentlich machen muss. Von der CDU-Fraktion in diesem Ausschuss wurde nicht ein einziger Beweisantrag gestellt und nur das wäre Beleg dafür, dass wir den Fortgang des ganzen Ausschussgeschehens verzögert hätten. Nein, wir haben auf die Schwachpunkte Ihrer Fragestellungen hingewiesen, damit tatsächlich die Substanz, wenn sie denn da war, auch sichtbar wurde. Wir haben unbewiesene Behauptungen infrage gestellt, wir haben bei der Regierung nachgefragt, was denn an diesen Behauptungen dran sei, und uns damit Verzögerungstaktik vorzuwerfen, ist schier eine Unverschämtheit, Herr Kollege Lippmann. Also, dies erst einmal in aller Deutlichkeit.
Dann wurde behauptet, wir hätten dem Geschäftsführer der TSI mit unserer Mehrheit den Betroffenenstatus zuerkannt. Das klingt so, als hätten wir uns politisch hier vergangen. Dieser Betroffenenstatus ist nach dem Untersuchungsausschussgesetz eine juristische Sache und keine politische. Herr Lippmann, falls es Ihnen entgangen sein sollte - bitte schlagen Sie den entsprechenden Paragraphen noch mal auf -, dieser Betroffenheitsstatus kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Ausschuss vergeben werden. Sollten Sie das nächste Wahlergebnis vorweggenommen haben, muss ich Sie korrigieren, wir hatten bisher leider noch nicht die Zweidrittelmehrheit. Es ist also ohne Mithilfe der Opposition gar nicht möglich gewesen, Herrn Winter diesen Betroffenenstatus zu verleihen. Also erzählen Sie nicht der Öffentlichkeit falsche Dinge.
Der Betroffenenstatus war dann spätestens nach der anonymen Anzeige sowie der Aufnahme des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht mehr zu verwehren und da machen Sie doch nicht eine Sache daraus, dass wir nun, um irgendwelche Leute zu schützen, den Betroffenenstatus vergeben hätten. Das obliegt uns wahrlich nicht, war nie unsere Absicht, sondern uns lag an Aufklärung. Herr Buse, Sie haben das Wort "Streusalz", was ich hier mal geprägt habe, gebrandmarkt. Entschuldigung, am Anfang war das alles so sehr unkonkret, dass man sich wirklich fragen musste, was ist denn wirklich an diesen ganzen Anwürfen dran. Speziell zum Streusalz haben sich ja die anfänglichen Anwürfe völlig in Luft aufgelöst. Vieles von dem, was da behauptet wurde, ist weggeräumt worden und ein paar letzte Zweifel sind geblieben. Hier, Herr Kollege Lippmann, mahne ich die Rechtsstaatlichkeit auch bei Ihnen an. Wir sind gut gefahren in den letzten 15 Jahren in einem System, in dem nur das strafbar ist, was auch bewiesen wurde. Wenn Sie heute Behauptungen aufstellen, die Sie nicht beweisen können, so ist dieses Verfahren zumindest fragwürdig. Sie haben in Ihrem Minderheitenvotum am Schluss stehen: Dem Freistaat sei durch Handeln von Bediensteten und Mitgliedern der Landesregierung Schaden entstanden - "sei". Wenn Sie es nicht beweisen können - und Sie geben schon gar keine Höhe an - sollten Sie besser schweigen
und dieses Papier zurückziehen, nachdem der Ausschuss zuvor mit einstimmigem Votum festgestellt hat, es ist kein Schaden entstanden.
Da komme ich zu Herrn Schugens, dem Sie mal zwischendurch vorgeworfen haben, er könnte nicht lesen und schreiben und bräuchte die Hilfe der Regierung; Sie müssten das ganz alleine machen. Entschuldigung, wir arbeiten auch mit unserem eigenen Kopf, das darf ich für uns reklamieren. Kollegen Schugens werfen Sie vor, dass er mehr aussagt, als in dem einstimmigen Votum steht. Ich darf hier einen Qualitätsunterschied festmachen. Sie wider
sprechen dem einstimmigen Votum, dem auch Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Das macht den Unterschied der Aussagen zwischen Herrn Schugens und Ihnen aus. Deshalb, wenn Sie es nicht belegen können, schweigen Sie besser still. Wenn Sie den Schaden nicht beziffern können, dann erwähnen Sie ihn bitte auch nicht, denn er ist für uns erkennbar nicht eingetreten.
Dann will ich noch mal ein Detail herauspicken, weil Sie auch so in die Tiefe gegangen sind, Herr Lippmann. Vieles von dem, was Sie heute erzählt haben, lag entweder vor dem Auftragszeitraum des Untersuchungsausschusses oder danach. Gut, das kann mal in der politischen Bewertung möglich sein. Wichtig ist auch zu betonen, was tatsächlich den Untersuchungsauftrag umfasst hat und der Zeitraum war von Ihnen damals genau beschrieben und an den haben wir uns gehalten. Dann gab es den Vorwurf, dieses Erfassungssystem, das die TSI hat entwickeln lassen, sei uneffektiv und es würde viel bessere geben. Als Beleg wurden zwei Geschäftsführer zweier unterschiedlicher Firmen herangezogen. Der eine Geschäftsführer wurde ja heute schon benannt, hat seit 2000, wie sich herausstellte, ein funktionsfähiges System am Markt. Aber das war gar nicht die Frage des Untersuchungsausschusses. Die Frage war, wie sah das 1996 aus. Da gab es eben kein vergleichbares System am Markt. Die Zeugin, die benannt wurde, war damals Mitarbeiterin bei der Firma, die an der Entwicklung des für die TSI dann gefertigten Systems beteiligt war. Der zweite, für Sie ganz bedeutsame Zeuge, zufällig der Ehemann, der in dieser Firma gar nicht gearbeitet hat und seine Aussagen - diesen Zeitraum betreffend - nur aus persönlichen Gesprächen mit seiner Ehefrau bezog. Muss man da noch sehr viel dazu sagen? Die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen wurde von uns für die späteren Aussagen nicht in Zweifel gezogen. Er ist offensichtlich Fachmann und hat auch ein erfolgreiches System am Markt, aber bitte, erst ab dem Jahr 2000. Zur fraglichen Zeit hat er nur vom Hörensagen gewusst, dass es in der Firma seiner Frau eine Entwicklung gibt, aber er wurde uns als fast schon Kronzeuge in den Ausschuss zitiert. Diese Reisekosten können Sie durchaus als Schaden zum Nachteil des Freistaats Thüringen belegen; ein echter Nachweis von Schaden, der entstanden ist, aber nicht durch die TSI, sondern durch den Untersuchungsausschuss.
Wenn ich die Kosten dieses Untersuchungsausschusses hochrechne - das macht man gewöhnlich nicht, es ist unser gutes Recht, Ihr gutes Recht, ihn zu beantragen. Wir haben da ordentlich und fleißig mitgemacht, aber es darf eine politische Wertung am Schluss geben: Der Untersuchungsausschuss hat deutlich mehr gekostet als jeder mögliche Schaden, der auch nur unterstellt werden könnte. Sie haben ihn nicht beziffert, aber es ist schon tatsächlich so. Sie haben uns sehr viel Zeit gekostet, das ist Ihr gutes Recht. Es ist unendlich viel heiße Luft präsentiert worden. Das Ergebnis ist so, dass bis auf ein paar vergaberechtliche Zweifel nichts übrig geblieben ist von
diesem Riesenwust an Anschuldigungen, die Sie mit Ihrer Einbringungsrede damals zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses präsentiert haben.
Also abschließend: Es hat viel Mühe gemacht. Wir haben auch alle dazu gelernt, insoweit hat es auch einen Nutzen gebracht; finanziell für den Steuerzahler ein echter Verlust, nicht die Privatisierung, sondern der Untersuchungsausschuss.
Jetzt kommt es noch mal: Die Untersuchung endet ja vor dem Zeitraum, in dem der Nutzen dieser Privatisierung richtig erkennbar wurde. Natürlich gab es Privatisierungskosten, das war von vornherein klar und da bin ich bei Herrn Buse, der auf einmal telefoniert, was er nicht darf, jetzt habe ich ihn auch noch in die Pfanne gehauen. Das müssen Sie mit sich selber und der Präsidentin ausmachen. Herr Buse hat kritisiert, dass Personal reduziert wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Staat darf für die Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr ausgeben als unbedingt nötig, weil alles andere zum Schaden der Steuerzahler ist. Wenn sich die Straßenreinigung, der Winterdienst und das Sauberhalten der Schilder effektiver mit weniger Personal bewerkstelligen lässt und damit weniger Kosten in Rechnung gestellt werden können, dann ist dieser von uns beschrittene Weg vollkommen richtig. Wenn jetzt von Herrn Buse und von Ihnen gesagt wurde: Ja, wo sind denn jetzt die Nachahmer? Ich bin davon überzeugt, dass es sie nach Abschluss dieses Untersuchungsausschusses geben wird. Es wurde gewartet, was denn nun von dieser großartigen Ankündigung am Ende übrig bleibt. Heute können wir mit Genugtuung feststellen - eigentlich nichts. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind dankbar, dass wir in dieser Periode noch zur Neuregelung in dieser Sache kommen. Ich verhehle nicht, dass sich die CDU-Landtagsfraktion schon in der vorigen Legislaturperiode eine eigene Kulturstiftung gewünscht hätte. Damals war der Austritt aus der Stiftung Kulturfonds politisch nicht durchsetzbar, denn nachdem Sachsen ausgeschieden ist, sind die Konditionen zum Ausstieg eher noch schlechter denn besser geworden. Warum überhaupt ein Ausstieg aus dieser alten Stiftung? Frau Klaubert hat das ja in den schönsten Tönen dargestellt und vor allem die Großmütigkeit der SED noch einmal verdeutlicht,
die Gelder, die sie dem Volk entzogen hatte, doch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Das darf hier einmal angemerkt werden. Das klang alles so positiv, war es aber nicht. Nein; wir haben feststellen müssen, dass bei der Vergabe der Stipendien und Projektgelder ein vielleicht auch nur zufälliger Schwerpunkt auf Berlin und dem Umland von Berlin gelegen hat. Die Thüringer waren nicht proportional ihres Stiftungsanteils berücksichtigt worden. Man kann in der Politik mahnend den Finger heben, das haben wir getan, wenn sich da nichts ändert, handelt man irgendwann. Das ist jetzt geschehen. Sachsen-Anhalt und Thüringen verlassen die Stiftung Kulturfonds und nehmen die Verwaltung des Geldes in die eigene Hand. Lang gehegte Befürchtungen, dass das im allgemeinen Säckel der Finanzministerin verschwinden könnte, sind damit als nicht richtig dargestellt. Es gibt eine klare Zweckbindung für Kunst und Kultur. Das ist im Sinne aller Kulturpolitiker des Freistaats. Das unterstelle ich jetzt hier.
Es wurden von Dr. Klaubert - die übrigens deutlich gemacht hat, wie das Innenleben der PDS aussieht, sie hat die Landesliste angesprochen, Kassandra auf Platz 2, Luzifer auf Platz 1, das war schon einmal sehr interessant sehr viele Befürchtungen gehegt, die wir nicht teilen.
Wir können noch einmal klarstellen, dass das Geld weiterhin gemeinsam verwaltet wird, auch wenn die Zuteilung oder die Abgrenzung juristisch geschieht, wird angestrebt, den Aktienfonds nicht zu zerlegen, sondern den
Ertrag möglichst groß zu halten durch gemeinsame Bewirtschaftung der Gelder. Dies ist das eine.
Zum anderen halten wir die Erweiterung des Stiftungszwecks nicht für schädlich, weil erstmalig dann auch Zustiftungen hier möglich werden und Dritte die Gewähr haben, dass dem Stiftungszweck gemäß gehandelt wird. Eine Spende von Dritten an den Freistaat Thüringen geht immer nach dem Bruttoprinzip erst einmal in das große Säckel des Freistaats, muss dann mühsam wieder rausgelöst werden für einen bestimmten Zweck. Hier gibt es also die Möglichkeit, direkt mit privaten Geldern Kunst und Kultur zu fördern und das unter Mitwirkung von Künstlern im Kuratorium und durch einen Stiftungsrat, an dessen Zusammensetzung wir keine Kritik üben.
Jetzt komme ich zu dem Stiftungsrat. Wir haben ein großes Interesse daran, dass die Kommunen, hier sind Landkreise und Gemeinden gemeint, sich tatsächlich ihrer kulturellen Verantwortung stärker bewusst werden. Es ist jetzt schon der Fall, dass sie Kunst und Kultur ernst nehmen, aber hierüber wird ihre Mitverantwortung für die Kunst und Kultur gestärkt. Wie man, Herr Seidel, eine Stiftung ins Laufen bringen will mit einem Kuratorium, ist mir ein Rätsel.
Da muss natürlich per Gesetz und hier durch das Ministerium erst einmal der Stiftungsrat berufen werden, der dann ohne schuldhaftes Zögern das Kuratorium berufen wird. Das können wir parlamentarisch begleiten, herzlich gern. Ich sehe da auch überhaupt kein Defizit. Ich rege an, dass wir eine Mitwirkung des für Wissenschaft, Forschung und Kunst, insbesondere für Kunst zuständigen Ausschusses, noch in das Gesetz hineinbauen, dass nämlich die Satzung und ihre Änderungen nicht nur vom Ministerium zu genehmigen sind, sondern dann bitte im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss behandelt werden, das heißt nicht Einvernehmen, sondern die Satzung und ihre Änderungen werden dann im Ausschuss vorgestellt und eine Mitwirkung des Ausschusses an dieser Stiftung ist zumindest über diese Geschichte möglich. Vielleicht ist es auch eine Selbstverständlichkeit, ich will sie nur nennen, dass die jährlichen Berichte wie selbstverständlich auch diesem Ausschuss dann zugeleitet werden, Berichte über die Arbeit dieser Stiftung. Ich glaube, das braucht man nicht extra ins Gesetz zu nehmen. Wenn wir das heute benennen, dann ist das gut.
Zu den Befürchtungen, dass jetzt alle drei Stiftungszwecke absolut gleichberechtigt seien und dann nach Gusto des jeweils herrschenden Ministers oder der Ministerin verändert werden können: Dr. Klaubert, Sie sollten es eigentlich über die Jahre gelernt haben, dass allein schon die Nennung, die Reihenfolge im Gesetz auch einen Ausfluss auf die Handhabung mit diesem Gesetz hat. Das, was zuerst genannt ist, ist auch das Vorrangige. Im Gesetz heißt es in diesem Paragraphen auch noch, daneben
wird noch dies und das gemacht. Wer da noch Befürchtungen hegt, dass man den ursprünglichen Stiftungszweck vom Fuß plötzlich auf den Kopf stellen würde, das geht mir nicht ganz auf.
Sehr verehrte Damen und Herren, auch die Entscheidung über die Projektförderung ist im Gesetz eindeutig geregelt. Da steht nicht genau, das Kuratorium entscheidet jetzt genau über die Projektförderung, sondern da steht, wofür der Stiftungsrat zuständig ist und den dann noch nicht deklarierten Rest, damit die Hauptsache, den bestimmt das Kuratorium. Das Kuratorium, dort die Künstler und Kunstverbandsvertreter, bestimmen allein über die Projektförderung, was ja das Wichtigste in dieser Stiftung ist. Die Zusatzaufgabe, die mögliche Sicherung von Kunst und Kultur, die historisch ist, das obliegt dann dem Stiftungsrat und auch die Aufgabe Dokumentation zu sichern. Das ist aber der Nebenzweck der Stiftung und würde möglicherweise auch von der Zusammensetzung des Kuratoriums her nicht in der gleichen Qualität leistbar sein, weil wir großen Wert darauf legen, dass das Kuratorium sich vor allem um das Zeitgenössische kümmert und es vertritt. Von daher ist die Mitwirkung der Künstlerinnen und Künstler bei der Förderung ihrer Kollegen absolut gesichert. Damit ist auch die Staatsferne ausreichend gegeben. Die Befürchtungen, die hier gehegt wurden, teilen wir nicht.
Jetzt noch zur Klarstellung, was mit den Künstlerhäusern geschehen kann. So lange es darüber keine einvernehmliche Regelung gibt, bleibt das unteilbares Erbe und in der Verantwortung der jetzt noch verbliebenen Mitglieder in der Stiftung Kulturfonds. Sachsen hat sich da geschickt rauslösen können. Denn wie es aussieht, wird daraus kein Geldbetrag für die Förderung der Kunst entstehen, sondern eine dauerhafte Belastung, möglicherweise auch der Stiftung oder des Haushalts des Freistaats. Auch dort kann man festhalten, der Nutzen aus den Künstlerhäusern war im Wesentlichen nicht bei Thüringen zu finden, teilweise schon; was Sinn gemacht hat, war der Gedanke der europäischen Kulturförderung. Ob das jetzt bei dieser Stiftung bleiben muss, wird vielleicht noch geklärt werden. Ich sage es noch einmal: Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung kommen, bleibt das unteilbares Erbe und damit auch der Freistaat bzw. diese von uns zu errichtende Stiftung in der Verantwortung. Auch da hat Kassandra wieder einmal in die falsche Richtung gerufen. Das darf an dieser Stelle angemerkt werden.
Meine sehr vereehrten Damen und Herren, wir werden, wie schon im Ausschuss angekündigt, eine Anhörung dazu anstrengen. Ich habe schon eine Liste der Anzuhörenden vorbereitet. Wir werden das den Sprechern nachher mal zur Kenntnis geben, was wir morgen vorschlagen werden. Sie können das gerne ergänzen. Wir können auch noch darüber reden, ob wir es mit einer mündlichen Anhörung
aufwerten. Wir werden zu schauen haben, ob wir es zeitlich schaffen, denn die Legislaturperiode geht zu Ende. Hier wird, da bin ich wieder bei Kassandra, nichts durchgepeitscht. Die unterstellte Verängstigung der Künstler und diese Rechtsunsicherheit, die gibt es schier nicht. Die Kündigung ist zum 01.01. des Jahres 2005 ausgesprochen; bis dahin arbeitet die Stiftung Kulturfonds selbstverständlich ungeschmälert weiter. Wir haben klargestellt, wie es danach weitergeht. Je früher wir die Klarheit über das Gesetz haben, umso besser für die zeitgenössische Kunstszene in Thüringen. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wir schließen uns der Meinung an, dass es sich hier nicht um ein altes, möglicherweise abgelegtes Thema handelt, das wir nur zwangsweise behandeln müssten, weil wir beim letzten Mal nicht mehr dazu gekommen sind, weil die Tagesordnung zu voll war. Nein, das Thema Hochschulen ist und bleibt auf der Tagesordnung auch des Freistaats Thüringen. Nun hat dieses Thema besonderen Schwung bekommen, als die SPD in Ermangelung anderer Themen auf einmal versuchte, die Innovation für sich zu entdecken und auf einmal mit dem Begriff der
Eliteförderung in die Öffentlichkeit trat.
Ich habe heute einige Zitate mitgebracht. Zuerst, Frau Präsidentin, darf ich mit Ihrer Genehmigung aus einem Leserbrief der "Thüringer Allgemeinen" vom 21. Januar zitieren, in dem es heißt: "Eliteuniversitäten lösen keine Probleme. Nachdem sich die SPD-Spitze in Weimar getroffen hat, gab es im Wortschatz der Genossen ein neues Schlagwort und das heißt 'Elite'. Meines Wissens haben die SPD-regierten Länder Schulsysteme eingeführt, die genau das verhindern sollten, was jetzt gefordert wird. Alle Schüler sollten auf dem gleichen Niveau geschult und gebildet werden. Mit der PISA-Studie wurde uns das Ergebnis bekannt gegeben. Bis vor gar nicht langer Zeit, so haben gestandene Sozis fast schon Brechreiz, wenn man das Wort 'Elite' in den Mund nehmen sollte. Die Diskussion um Eliteunis ist eine Seifenblase." Jörg Papendieck aus Reiser. Ich glaube, dem ist nicht allzu viel hinzuzufügen. Trotzdem bin ich dankbar, dass wir über Eliten und Förderung von Eliten sprechen, wobei die SPD den Fehler macht, das neue Thema absolut einzuengen. Man scheut mittlerweile und spricht mittlerweile von mehreren Spitzenuniversitäten, also man hat diese Tagesfliege schnell wieder dorthin gesperrt wo sie hingehört
und vergisst, Herr Lippmann, dass neben der Förderung der Spitze auch die Förderung der Breite dazugehört. Da gibt es dankenswerterweise eine gemeinsame Aktion der Wissenschaftsminister der Länder, egal ob SPD- oder CDU-dominiert, dort wendet man sich gegen diese fast schon willkürliche Auswahl von wenigen Universitäten zu so genannten Spitzen- oder Eliteuniversitäten. Denn wer sich da nur etwas auskennt wird wissen, es gibt in Deutschland nicht eine einzige Universität, die in voller Breite internationale Spitze wäre. Es gibt hervorragende Hochschulen, die besonders gute Fakultäten, Fachgebiete haben, in denen sie durchaus schon internationale Spitzenleistungen vorweisen können. So ist das Konzept der Wissenschaftsminister der Länder nur zu unterstützen, zu einem Netzwerk zu kommen, das sich aus dem Wettbewerb aller Fachbereiche herausbildet und dann die jeweilige Spitze in den einzelnen Fachrichtungen befördert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat jetzt sehr viele Wortmeldungen gegeben zu dem Thema. Die erstaunlichste war die des Erfurter SPD-Bundestagsabgeordneten, der seit wenigen Monaten eine Universität von innen kennt, wenn auch nur stundenweise, und der sich befleißigte doch die Humboldt-Universität in Berlin als die wesentlichste Spitzenuniversität herauszustreichen. Dann gab es den Abgeordneten der SPD aus Jena, der natürlich an die eigene Universität gedacht hat. So haben wir ein Sammelsurium von Einzelmeinungen, die wir vielleicht nicht
der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Jena. Entschuldigung, ich muss das spezifizieren, ich habe jetzt nicht den Landtagsabgeordneten der SPD aus Jena gemeint, wo es ja zwei geben soll. Aber es steht Ihnen noch frei, sich von den Worten des eben indirekt Zitierten auch entsprechend abzugrenzen oder sie zu bestätigen. Ich nehme an, dass Sie noch das Wort ergreifen werden, Herr Dr. Schuchardt. Es gab also jetzt viele Wortmeldungen und so möchte ich jetzt vielleicht glaubwürdigere, für Forschung sprechende, hier noch anführen, so, Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung, Herrn Professor Hans-Jörg Bullinger, den Präsidenten der Fraunhofergesellschaft. Er hat sehr volkstümlich eingeleitet in einem Artikel in der "Welt", in dem er dann ausführt: "Eine Volksweisheit sagt, ein Pferd springt nur so hoch wie es muss. Wenn wir also mehr Leistung wollen, müssen wir die Hindernisse erhöhen. In der Bildung und Forschung müssen wir höhere Maßstäbe setzen, wenn wir besser werden wollen. Wir dürfen aber nicht vergessen, den Pferden mehr Saufen zu geben. Der Vergleich mit den amerikanischen Spitzenhochschulen Harvard, Stanford, Princeton oder den britischen Universitäten Oxford und Cambridge hat nämlich auch öffentlich gemacht, dass das deutsche Hochschulsystem seit Jahren sträflich unterfinanziert ist." Hier kann ich an die Reden der vergangen Jahre, die auch ich hier halten durfte, anknüpfen, wir müssen in Deutschland insgesamt mehr Geld für Wissenschaft und Forschung in die Hand nehmen. Es ist keine Lösung, so sehr ich es mir wünsche, dass wir allein in Thüringen mehr Geld für unsere Hochschulen aufbringen, ich bin sehr wohl der Meinung, dass auch da mehr möglich sein müsste, wenn der Haushalt es hergäbe, sondern wir müssen in Deutschland insgesamt mehr Geld ausgeben. Und nur mal fiktiv eine Verbesserung unserer Hochschulen vorausgesetzt, ohne eine Veränderung in den anderen Ländern würde das dazu führen, dass sich das herumspricht, wie das Anfang der 90er-Jahre geschehen ist, und dann die Studenten verstärkt nach Thüringen strömen und die dann zwischenzeitlich besseren Betreuungsverhältnisse wieder nivelliert werden. Also das ist wohl wünschenswert, aber angesichts der Finanzsituation kaum zu leisten.
Was können wir tun? Wir können, und das ist gemacht worden, die Hochschulen von den aktuellen Sparzwängen ausnehmen. Das ist uns im Wesentlichen geglückt bei der Verbundforschung - Herr Dr. Schuchardt, ich nehme Ihnen da wahrscheinlich schon etwas vorweg -, nicht ganz. Ich bedauere, dass wir dort die Einbußen hinnehmen mussten. Ich wiederhole mich da nur, weil ich das auch bei der Einbringung des Haushalts hier schon so bekannt habe. Schmerzhaft genug und zum Schaden des Landes, aber wenn uns die Einnahmen in Gänze ausbleiben, können nicht alle Bereiche von den Kürzungen ausgespart bleiben.
Hier bleibt es bei der Verantwortung einer Bundesregierung, nun endlich Wachstumsimpulse für das ganze Land
zu setzen, so dass wir auch in Thüringen wieder über mehr Einnahmen verfügen. Also der Hochschulpakt hat die Hochschulen von den sonst in Thüringen unausweichlichen Kürzungen verschont. Offensichtlich hat der eine Rektor es nur schwer verwunden, überhaupt zustimmen zu müssen und andere scheinen mittlerweile leichtsinnig zu werden, wenn sie das Aufmachen dieses Paktes in die politische Diskussion auch nur als Möglichkeit einräumen. Ich glaube kaum, dass es angesichts weiter zurückgehender Einnahmen seit der Hochschulpakt abgeschlossen wurde, ein zweites Mal gelingen würde, die Hochschulen von den Kürzungen auszunehmen. Also jetzt mein deutliches Signal an die Hochschulen, rührt jetzt nicht an dem Pakt, die Not im Lande ist mittlerweile so groß, wir würden dann wahrscheinlich auch die Hochschulen von Kürzungen nicht verschonen können. Das ist eine Illusion, eine Traumtänzerei eines Teiles der Opposition, eine Nachbesserung des Hochschulpakts zu fordern. Es geht an den Gegebenheiten, die uns durch den Bund gesetzt wurden, aber gänzlich vorbei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was können wir noch tun? Wir können den Hochschulen Autonomie einräumen, was wir sowohl mit der letzten Novelle des Hochschulgesetzes getan haben, was allerdings auch mit dem Hochschulpakt verbunden ist, indem, wie Frau Ministerin schon ausgeführt hat, eine weit gehende Deckungsfähigkeit der Hochschulausgabetitel möglich gemacht wurde. In weiten Teilen sind sie von der Jährlichkeit des Haushalts erlöst worden und die Deckungsfähigkeit der Titel ist schon beträchtlich. Dass ich mir persönlich dort weitere Freiheiten für Hochschulen wünschte, ist auch nicht neu. Sie können gern meine Reden der letzten 10 Jahre zu diesem Thema nachlesen. Ich habe dort nur ganz, ganz wenig - Sie scheinen offensichtlich nicht lesen zu können, Herr Kollege, aber vielleicht lässt sich das ja mit Hilfe Ihres Kollegen Döring bewerkstelligen - ich habe dort, im Gegensatz zu vielen anderen hier im Hause, so gut wie nichts zu korrigieren, was ich an Forderungen für Hochschulen aufgemacht habe. Nun können wir auch feststellen, dass die Freiheit, die Hochschulen bekommen haben, auf der anderen Seite auch unbequem ist. Die Verteilungsrivalitäten, die vorher zwischen den Hochschulen und dem Ministerium bzw. dem Landtag aufgemacht wurden, haben sich in die Hochschule hineinverlagert. Es ist unbequem, weil man jetzt in der Hochschule entscheiden muss, tätige ich jetzt mehr Sachausgaben, tätige ich jetzt mehr Personalausgaben, wobei anzumerken ist, dass die Freiheiten im Tarifrecht bei weitem nicht ausreichen. Dort sind wir wieder bei dem schon eben angesprochenen Hochschulrahmengesetz und weiteren Verträgen, die Hochschulen noch nicht genug Freiheit ermöglichen, aber es bleibt unbequem. Je größer die Freiheiten der Hochschulen werden, ich bin dafür, die ganze CDU ist dafür, umso mehr ist das innerhalb der Hochschule auszubalancieren und die widerstrebenden Interessen sind dann intern auszugleichen. Man muss sich dann auf Schwer
punkte konzentrieren und muss auch mit Schwierigkeiten im Inneren fertig werden. So wie wir, und da auch durchaus gemeinsam, Herr Dr. Schuchardt, in den Anfangsjahren bei sehr geringen Studentenzahlen, nicht gleich auf diese aktuellen Zahlen abgehoben haben, sondern mehr Personal vorgehalten haben, wohl wissend, dass diese Zahlen steigen werden, werden wir jetzt nicht komplett auf die gestiegenen Studierendenzahlen reagieren können, wohl wissend, dass sie in wenigen Jahren wieder stark zurückgehen werden. So ist es unbequem, aber nicht zu ändern, dass man mit dem Haushaltsansatz der nächsten Jahre auskommen muss.
Zur Autonomie von Hochschule gehört für uns auch mehr Wettbewerb. Mehr Wettbewerb, auch das ist unbequem, wird Stärken deutlich machen, aber gleichzeitig auch Schwächen. Richtiger Wettbewerb geht einher mit einer Kopplung der Gelder an den Erfolg oder Misserfolg einer Hochschule. Hier wird das zarte Instrument, LUBOM genannt, schon heftig kritisiert, das diese Erfolgsquote auch finanziell spürbar macht. Das wird, wenn wir eine wettbewerbsfähige Hochschullandschaft in Gesamtdeutschland haben wollen, noch viel stärker greifen. Schauen wir uns mal in den Ländern um, mit denen wir uns wenigstens partiell vergleichen. Dort werden Hochschulen sehr unterschiedlich finanziert und vor allem danach, wie erfolgreich sie sind. Die vermeintliche Gleichheit in Deutschland wird nicht zu halten sein, sie ist es eh nur noch auf dem Papier. Wir werden zu mehr Wettbewerb kommen müssen. Dazu gehört, auch hier wiederhole ich mich gern, dass die Hochschulen sich ihre Studenten aussuchen dürfen und die Studenten sich ihre Hochschulen. Das führt zwangsweise dazu, dass die zentrale Vermittlungsstelle ihren bisherigen Charakter verändern wird. Sie wird weitaus mehr als Dienstleister in den nächsten Jahren zu erscheinen haben für Studierende und Hochschulen. Die komplette Abschaffung ist ein Punkt, von dem auch ich mich trenne, wenn wir dort eine Serviceeinrichtung haben, die es Studierenden leichter macht, die für sie passende Hochschule auszusuchen. So macht diese Einrichtung auch weiter Sinn. Im Moment haben wir dort zu starke Einschränkungen. Dieser Wettbewerb, dass Hochschulen sich verstärkt ihre Studenten aussuchen können, um am Ende auch die Leistungen, die wir fordern, nachweisen zu können, verlangt ein Weiteres: Akzeptanz unserer Schulminister, anzuerkennen, dass das Abitur zwar weiterhin eine wichtige Eingangsgröße für ein Studium bleibt - ich würde sagen, die wichtigste.
Dass darüber hinaus auch noch die Motivation von Studierenden erfragt werden muss, gehört für mich dazu. Ich kann immer noch nicht verstehen, dass es Länder gibt, in denen Studierende wichtige Fächer in der Schule abwählen können, um genau diese Fächer dann später studieren zu wollen. Das kann nicht gut gehen. Deshalb muss am Anfang eines Studiums auch die Motivation dieser Studierenden hinterfragt werden können.
Zu Wettbewerb und Selbständigkeit gehört dann ein Drittes, das ist die Clusterbildung und die Vernetzung. Hier bin ich mit den Forderungen der Kultusministerkonferenz konform und komme wieder auf den Eingangspunkt zurück. Wenige Spitzenuniversitäten, die per politischer Entscheidung deklariert werden, werden unser Land nicht in dem Maße voranbringen können, wie es erforderlich ist. Wir werden zu einem Wettbewerb kommen, der leistungsfördernd ist, wenn die Vernetzung funktioniert, wenn starke Fachbereiche miteinander arbeiten und sich gemeinsam diesem internationalen Wettbewerb stellen. Wir haben gar nicht die Stärke an den Hochschulen, allein jeweils bis an die Spitze vorzukommen. Ohne diese Zusammenarbeit nicht nur national, sondern international - gibt es heute kaum noch Spitzenforschung.
Da bin ich jetzt bei einem weiteren Punkt. Wenn wir in den Wettbewerb der Hochschulen eintreten und ihn befördern, werden wir nicht nur Spezialisierungen bei der Forschung erreichen, sondern sinnvollerweise auch Spezialisierung bei der Lehre. Im Moment wird die Lehre ein Stück zu gering geschätzt. Auch dort wird im Wettbewerb ein unterschiedliches Bild in Deutschland entstehen. Wir werden hervorragende Fakultäten haben, an denen die Forschung ausgezeichnet ist. Wir werden aber auch andere Hochschulen haben, die durch besonders gute Lehre glänzen. Das ist auch schon ein Wert an sich, eine fantastische Wissensvermittlung in Richtung junger Leute ist etwas Unverzichtbares.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte schließen mit einem weiteren Zitat, um deutlich zu machen, dass das Problem Hochschulen keines der Gegenwart alleine ist. Hier, Frau Präsidentin, zitiere ich ein letztes Mal aus der FAZ. Es gab also die Klagen der Hochschulprofessoren an deutschen Massenuniversitäten über zu viele unfähige Studenten, Studienabbrecher, die lange Verweildauer und die abnehmende Qualität der Lehre schon so lange, wie es Universitäten selbst gibt. Schon 1708 heißt es in einem Reskript an der Universität Halle: "Die Studien gerieten in allgemeine Verachtung, weil ein jeder seine Söhne ohn Unterschied deren Ingenieurum und Kapacität studieren lasse, obwohl das Gemeinwesen sicher mehr davon hätte, wenn dergleichen Unfähige in jenem Jahr bei Manufakturen, Handwerken und der Miliz, ja sogar beim Ackerbau verwendet werden." Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer ziemlich zum Schluss spricht, ist in der vorteilhaften Lage, auf das eingehen zu können, was andere vorher gesagt haben. So möchte ich zuerst auf Frau Dr. Kaschuba eingehen. Dr. Kaschuba, Sie sind als Mitglied des Kuratoriums der STIFT durchaus in der Lage, die Entstehungsgeschichte des Medienapplikationszentrums sehr wohl zu kennen. Umso erstaunter bin ich, dass Sie heute Sachen behaupten, von denen wir beide eigentlich wissen, dass sie anders aussehen. Konkret: Sie fordern nach wie vor diese große Kuppel, die ist sehr teuer, wohl wis
send, dass sie nur eine ganz geringe Möglichkeit von Besuchern ermöglicht hätte. Eine solche Investition, obwohl sie technisch unendlich interessant ist, ohne ausreichend Kapazität für Besucher, wäre an dieser Stelle tatsächlich eine Fehlinvestition. Wir halten an dem Laserdom nach wie vor fest, müssen aber hier offen bekennen, dass die Fördermöglichkeiten genau diese Besucherkapazitäten nicht umfassen. In der vorgesehenen Art der Finanzierung wäre das nicht gegangen. Um dann nur 10 oder 12 Plätze mit Millionen von Euros zu schaffen, da muss man sich hinterher vor dem Steuerzahler verantworten und sich fragen lassen, was hat man denn da zugelassen. Deshalb sind die Überlegungen bei der STIFT eingegangen, jetzt erst einmal ohne die Kuppel zu bauen, die dann zusätzlich noch Anstoß bei den Anwohnern gefunden hat. Und dann suchen Sie bitte mit uns gemeinsam nach einer neuen Finanzierungsform, möglicherweise auch an anderer Stelle, vielleicht auch im Umfeld des Kinderkanals, der tatsächlich, das ist von allen Fraktionen lobend herausgestrichen worden, eine Riesenchance für Erfurt und Thüringen darstellt.
Herr Pidde, da bin ich im Inhalt sehr bei Ihnen, die Reformpläne, die darauf abzielen, den Kinderkanal an das ZDF zu binden, finden auch meine Zustimmung nicht. Denn das würde mittelfristig die Erosion des Standorts bedeuten und irgendwann würde man erkennen, angesichts der Sparnotwendigkeiten wäre das viel besser dann in Mainz aufgehoben.
Damit bin ich beim System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich finde es schon diskussionswürdig, über das, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten geschehen ist, zu reden und das an den Gebühren oder Gebührenforderungen zu reflektieren. Da muss die Frage erlaubt sein: Muss der Öffentlich-Rechtliche wirklich alles machen, was technisch machbar ist? Muss er jeden Wettstreit der Formate mitgehen? Wenn man sich anschaut, als das duale System aufkam, haben die Privaten die erfolgreichsten Formate der Öffentlich-Rechtlichen kopiert. Und welche Entwicklung haben wir jetzt? Jetzt kopieren die Öffentlich-Rechtlichen die miesesten Formate der Privaten. Dort habe ich ein Problem. Da komme ich gleich zu den Privaten. Es darf bei einer Mediendiskussion wirklich nicht ausbleiben, bisher habe ich es aber vermisst, ich sehe, und da bin ich nicht allein, eine gesellschaftspolitische Verantwortung von Veranstaltern von Hörfunk und Fernsehen. Wenn Big Brother noch an der Grenze des Geschmacks war, ist die jüngste Dschungelshow deutlich darüber hinausgegangen.
Nicht zuletzt die TLM, der ja hier einige der Versammlung angehören, hat mahnend das Wort und die Stimme erhoben, ob hier nicht bereits die Menschenwürde tangiert ist. Auch wenn eine Einverständniserklärung der Akteure vorliegt, haben wir ja gerade bei der Bioethikdebatte sehr deutlich herausgestrichen und die Enquetekommis
sion wird ja heute noch einmal thematisiert werden in diesem Landtag, der Mensch hat seine Würde schon allein dadurch, dass es ihn gibt. Da muss er sich noch zu gar nichts geäußert haben, ob er das nun kann oder nicht. Wenn Menschen in dieser Sendung Angst eingeflößt wird, wenn sie in Panik geraten, dann ist die Menschenwürde auch nach meiner Überzeugung tatsächlich schon verletzt. Deshalb meine Mahnung an die Öffentlich-Rechtlichen, die noch nicht erkennen lassen, dieses nachzumachen, auch wenn es viel Quote gebracht hat: Bitte verzichten Sie darauf. Es war eine unwürdige Staffel und ich hoffe, dass sie keine Fortsetzung findet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage muss bei den Öffentlich-Rechtlichen erlaubt sein, wieviel Hörfunksender braucht dieses Land nun tatsächlich? Da will ich einmal nicht den MDR zitieren. Ich bleibe einmal beim Hessischen Rundfunk, da sind es, glaube ich, mittlerweile sieben. Da muss die Frage erlaubt sein, welchen Auftrag hat Öffentlich-Rechtliches? Nach der Genese und auch vom Verfassungsgericht mehrfach bestätigt: einen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsauftrag. Aber was ist darunter zu verstehen und wie weit geht das? Dann muss man fragen, inwieweit die Kultur zum Grundauftrag der Öffentlich-Rechtlichen gehört. Ich beantworte das mit einem deutlichen Ja. Aber die Praxis sieht mittlerweile ganz anders aus. Nachdem sich das Öffentlich-Rechtliche nach Schaffung des Kinderkanals und den parallel dazu abgegebenen Beteuerungen, alle Sender werden weiterhin Kindersendungen im gleichen Umfang an der gleichen Stelle belassen, der Kinderkanal sei eine reine additive Sache, sich mittlerweile fast komplett, bis auf die Morgenstunden am Wochenende, aus der Ausstrahlung von Kindersendungen zurückgezogen haben, gibt es eine ähnliche Erscheinung, was die Kultur anbetrifft. Wichtige Kulturmagazine rücken in der Sendezeit immer mehr auf Mitternacht zu oder gehen schon darüber hinaus und in der so genannten Primetime ab 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr finden sich Kulturbeiträge kaum noch. Dies ist am Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen im Moment schon ein Stück vorbei. Deshalb muss auch einmal an einem solchen Tag mahnend die Stimme erhoben werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Dr. Kaschuba hat auf die medialen Beiträge des Innenministers abgehoben. Wegen seiner beruflich bedingten Versuche, Videoüberwachung gesetzlich legitimiert einzuführen, darf durchaus angemerkt werden, dass wir dort eine gespaltene Debatte führen. Ich habe es eben gerade noch einmal vom Platz aus probiert. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat eine Webcam auf dem Theaterplatz in Weimar. Und jeder Interessierte, der über Internetanschluss verfügt, kann also dort verfolgen, wer über diesen Platz geht, wie lange er sich dort aufhält, wie viele Gruppen sich da ansammeln und es gibt auf diesem Platz nicht einmal einen Hinweis auf diese Videoüberwachung. Aber beim Innenminister ist es ein Skandal, beim MDR ist es normal.
Bitte, wir sollten die Möglichkeiten, die es da gibt, durchaus kritisch würdigen und diese jedermann zugänglichen Webcams sind eine Diskussion wert. Soviel also von mir zu diesem Bereich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was den Printbereich angeht, kann ich das, was hier lobend gesagt wurde, durchaus unterstreichen. Ich will aber auf etwas eingehen, was heute noch keine Erwähnung gefunden hat, und zwar ist das die Eigentümerstruktur der Zeitungen in Deutschland. Da ist in den letzten Jahren etwas zu wenig diskutiert worden. Inwieweit sollen Parteien Eigentum an Puplikationsorganen besitzen? Hier schaue ich durchaus, Herr Höhn, in Ihre Richtung,
was die SPD direkt und mittelbar über ihre Gesellschaft an Medienbeteiligungen hält, gehört mittlerweile tatsächlich in den Mittelpunkt einer medienpolitischen Debatte. Wenn sie sich auch bemühen, nur noch Minderheitsbeteiligungen zu haben und damit die Ungefährlichkeit deutlich zu machen,
gibt es genügend Äußerungen Ihrer Schatzmeisterin, Wettig-Danielmeier, die immer wieder sagt, auch mit 21 Prozent haben wir ausreichend Einfluss. Wenn dieser Einfluss auch nur gelegentlich zu spüren ist, er ist in einer freiheitlichen Demokratie äußerst kritisch zu sehen. Ich möchte mahnend die Stimme erheben, ob es nicht tatsächlich irgendwann vielleicht sogar eine freiwillige Vereinbarung gibt, ihnen andere Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung zu geben, aber eindringlich darauf zu drängen, dass sie sich aus dem Medienbereich zurückziehen. Ich unterstelle keinem Journalisten, dass er ihrer Parteizentrale hörig ist. Aber der eine oder andere mag schon die Schere im Kopf haben, was denn da passiert, wenn er dieses oder jenes beschreibt. Als einer der Eigentümer der WAZ wegen seiner Spende an die CDU, um die Helmut Kohl gebeten hatte, danach ausgeschlossen wurde aus seiner SPD nach jahrzehntelanger Mitgliedschaft, so können Sie noch einmal in den thüringischen Zeitungsarchiven nachlesen, welche Zeitung dies überhaupt gebracht hat, welchem Medium in Thüringen das eine Meldung wert war; ein ziemlich einmaliger Vorgang in Deutschland. Die Reflektion hat mich äußerst kritisch darüber denken lassen. Da mag das nur ein Beleg sein, wenn das nicht die Zeitschrift "Der Journalist" vom DJV herausgegeben hätte, hätte ich es vielleicht auch nicht in dem Maße wahrnehmen können. Insoweit bin ich dankbar, dass es diese kritischen Journalisten gibt und dass sie sich auch noch trauen, so etwas zu bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Medien liegt für uns in Thüringen eine Riesenchance. Das Feld ist heute beschrieben worden. Wir sollten, Herr Dr. Pidde, wohl mehr die Chancen als die Risiken sehen. Ich habe hoffentlich deutlich machen können, dass auch wir die Entwicklung nicht unkritisch betrachten, aber nicht zuletzt auch in diesem Bereich spielt es in der Marktwirtschaft eine große Rolle, wie man herangeht, ist für sie das Glas halb voll oder halb leer. Ich bin überzeugt, auf unserem Weg zum besseren Medienstandort ist das Glas halb voll. Herzlichen Dank.
Herr Minister, nachdem hier bekannt sein dürfte, dass der Standort der TLM per Gesetz festgelegt wurde, ist Ihnen in dem Zusammenhang eine Initiative der SPDFraktion bekannt, das Gesetz so zu ändern, dass die Landesmedienanstalt in Erfurt ihren Platz nehmen sollte?
Herr Kollege Dr. Schuchardt, da Sie ob Ihrer Lauterkeit bekannt sind, sind Sie auch bereit, Mitglied des Untersuchungsausschusses zu werden?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir verabschieden heute die Novelle des Denkmalschutzgesetzes, es ist mehrfach schon betont worden, und das in wirklich beeindruckender Übereinstimmung im großen Hause, zumindest bis zur abschließenden Ausschuss-Sitzung hat sich das abgezeichnet. Es ist die Frage aufgeworfen worden, warum braucht dieses Gesetz so lange, wenn es nur um eine Novelle geht, fast ein Jahr lang berät dieser Landtag an einer wahrscheinlich übersichtlichen Materie. Was bisher nicht vorgetragen wurde, ich will es gern nachholen, ist ein enger Zusammenhang zwischen dem Denkmalschutzgesetz und der Bauordnung, die heute in diesem Haus noch zur zweiten Beratung ansteht.
Auch dort nehmen wir eine Novellierung vor, wir schreiben sie ein Stück fort und wir haben übereinstimmend das Interesse gehabt und bis zum Schluss durchgehalten, gerade die Fristen, die mit Genehmigungen einhergehen, parallel laufen zu lassen, sie in gute Übereinstimmung zu bringen. Weil die Bauordnung zugegebenermaßen eine umfangreichere Materie darstellt als unser Denkmalschutzgesetz, hat die Arbeit an diesem Gesetz länger gedauert. Deshalb haben wir die Verabschiedung dieser Denkmalschutzgesetznovelle auch so lange hinausgeschoben, nicht verzögert, um heute an einem Tag beide Gesetze verändert und verabschiedet zu sehen. Dies hat von Anfang an Sinn gemacht und wir halten es auch bis zum heutigen Tage durch. Ich sage auch jetzt schon, wir werden auch deshalb dem Begehren der PDS, unser Gesetz nun noch einmal an den Ausschuss zurückzuschicken und dann in einer dritten Lesung zu behandeln, möglicherweise in vier oder acht Wochen, nicht nachkommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gab auch keine Eilbedürftigkeit. Im Denkmalschutz war im Großen und Ganzen das Wichtigste geregelt. Trotzdem hat sich über die Jahre der eine oder andere Änderungsbedarf ergeben, auf den die Regierung mit dem Änderungsgesetzentwurf reagiert hat. Der Ausschuss hat diese Änderungen im Großen und Ganzen positiv aufgenommen. So
ist u.a. ein Systemwechsel vom deklaratorischen zum konstitutiven System unterblieben. Es gab zumindest Ansätze darüber nachzudenken, ob man das verändert. Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Verfahrensweisen. Aber in der Anhörung ist uns noch einmal sehr deutlich gesagt worden, wenn ihr jetzt seit Jahren das eine System habt, lohnt sich der Systemwechsel nicht. Die möglicherweise geringen Vorteile wiegen dann dieses völlige InFrage-Stellen all der vielen tausend Verwaltungsentscheidungen nicht auf. Deshalb bleiben wir bei diesem System. Wir haben nur zur Klarstellung beigetragen auch noch einmal mit einer Veränderung im Ausschuss, dass die Anhörung der Bürger, die möglicherweise in einem denkmalgeschützten Haus leben oder es besitzen, im Gesetz verbleibt. Nach der reinen Systematik hätte sie auch entfallen können. So war ja auch der Vorschlag der Regierung. Aber eine frühzeitige Information der Bürger, dass ihr Haus möglicherweise unter Denkmalschutz fallen soll, halten wir nach wie vor für gerechtfertigt. Wir haben nur im Ausschuss zu Protokoll gegeben - und es geschieht jetzt durch meine Rede und die Aufnahme in das Landtagsprotokoll hier noch ein zweites Mal -, dass dies kein rechtsförmlicher Verwaltungsakt sein wird und dass wir auch die Behörden gebeten haben, die Bürger bewusst darauf hinzuweisen, dass sie bei Nichtantworten auf dieses amtliche Schreiben keinerlei Rechte verwirken und sie auch nicht antworten müssen, sondern es ist eine zusätzliche Information und im Interesse der Bürgernähe so vorgesehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Seidel hat es gerade angemerkt, wir haben auch hier eine Übereinstimmung. Es gab diese Idee nicht nur bei der SPD, sondern auch bei der CDU. Mit beider Übereinstimmung bzw. unserer Entscheidung heute werden der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten die Rechte zugebilligt, die wir schon im Errichtungsgesetz für diese Stiftung angekündigt hatten. Sie bekommen die Rechte einer Behörde im Denkmalschutzsinne und dies ist gerechtfertigt. Wir haben auf der anderen Seite das Begehren der Regierung bei den Denkmalen, die den Kommunen gehören, die Zuständigkeit eine Ebene höher - hier auf das Landesverwaltungsamt - zu verlagern. Diesem Begehren sind wir nicht gefolgt, weil in der Anhörung gerade dieses von den kommunalen Spitzenverbänden kritisiert wurde. Es wurden Probleme in Aussicht gestellt, dass dann Personal bei den Kommunen übrig wäre, das diese Aufgabe bisher wahrgenommen hat, und dieses Personal möglicherweise im Landesverwaltungsamt aufgebaut werden müsste. Nachdem die Kommunen in den letzten Jahren nachgewiesen haben, dass sie mit diesen Aufgaben verantwortlich und rationell umgehen können, haben wir insoweit die Regierungsvorlage wieder in den ursprünglichen Zustand des Gesetzes zurückversetzt mit dem Beschluss des Ausschusses, der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt.
Wir haben bei der Behandlung des Gesetzes auch darüber gesprochen, ob es möglich sein kann, Flächendenk
male in einer ganz spezifischen Art zu schützen, und haben das am Beispiel der Fläche des Schlachtfelds bei JenaAuerstedt diskutiert. Dort hat die Stadt Jena bedauerlicherweise Vorrangflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen,
Dies ist für Leute, die kulturhistorisches Verständnis haben und einen Sinn für Denkmale entwickeln, ein schwer erträglicher Gedanke.
Man möge sich vorstellen, in wenigen Jahren wird dort ein großes Jubiläum gefeiert. Internationale Gäste in großer Zahl kommen nach Thüringen und sehen die Schlachtfelder auch ihrer Vorfahren dann möglicherweise entwertet durch Windkraftanlagen liegen. Kein Franzose, kein Belgier, kein Engländer käme auf eine solch absurde Idee.
Man schaue sich bitte bei einer gelegentlichen Urlaubsreise, Herr Kollege Höhn, den Zustand der Gräberfelder in Frankreich und Belgien an. Dann ist Ihre Bemerkung automatisch hinfällig. Ich bitte Sie darum, wenn Sie einmal Gelegenheit haben, das dann auch so wahrzunehmen. Wir mussten nur feststellen, dass wir bei diesem sehr wohl aufgenommenen Ansinnen den rechtlichen Rahmen aber wahrscheinlich überschreiten. Es gibt noch nichts Vergleichbares zum Schutz von Flächendenkmalen, sonst hätte es möglicherweise auch die landwirtschaftliche Nutzung im massiven Maße mit betroffen. Deshalb heute meine deklaratorische Einlassung, man möge in Jena von diesem bösen Treiben absehen, ohne dass wir es gesetzgeberisch fassen.
Man möge sich der historischen Verantwortung auch in heutiger Zeit annehmen und bewusst sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die Frage des Kollegen Fiedler gehe ich nur so weit ein, dass wir in dieser Periode die Gebietsreform auch aus diesem Grunde nicht mehr anfassen werden, Herr Kollege Fiedler. Sie haben vor wenigen Wochen erst eine ähnliche Rede gehalten und sagten, die Gebietsreform solle, wenn über
haupt, noch ein paar Monate oder Jahre hinausgeschoben werden. Ich bleibe bei dieser von Ihnen vorgetragenen Haltung.
Es hat bei vielen Punkten im Ausschuss, das ist hier schon gesagt worden, Übereinstimmung gegeben. An einer Stelle nicht. Ich will darauf eingehen. Bisher gehören dem Landesdenkmalrat Vertreter, so heißt es, jeder Fraktion mit beratender Stimme an. Aus dem Landesdenkmalrat kam die Anregung, das Einverständnis, dass man Abgeordnete ob ihrer guten Arbeit der letzten Jahre durchaus auch mit Stimmrecht versehen könnte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erinnere mich an Diskussionen um die Zusammensetzung von Rundfunkräten, wo die politische Einflussnahme massiv kritisiert wurde. Jetzt haben wir zu entscheiden, wie stark ist möglicherweise der politische Einfluss in diesem Landesdenkmalrat. Nun kann man von der Zusammensetzung dieses Parlaments ausgehen. Sie werden es mir möglicherweise nicht übel nehmen, wenn ich sage, ich wünschte mir auch nach dem Juni mindestens in der Mitte diese Stärke und die Zahl der Fraktionen könnte auch bei drei bleiben. Nur allein wir haben das nicht in der Hand. Das entscheidet der Wähler. Wie er 1990 bis 1994 schon einmal bestimmt hatte, dass hier fünf Fraktionen zu sitzen hatten, ist dieses für die Zukunft auch nicht ausgeschlossen. Bei der von der Opposition, insbesondere der PDS, vorgeschlagenen Regelung hieße das automatisch fünf Abgeordnete mit Stimmrecht im Landesdenkmalrat. Da muss die Frage erlaubt sein, ob dann die Proportionen zwischen den Politikern und den sonstigen Fachleuten noch gewahrt bleiben. Deshalb unser Vorschlag, der die Mehrheit im Ausschuss gefunden hat, wir entsenden als Landtag drei Abgeordnete. Das Entsendungsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsordnungsregelungen dieses hohen Hauses. Ich bitte, bei diesem Vorschlag zu bleiben. Wir haben bei diesem Punkt auch eine weitere Konkretisierung vorgenommen. Aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus war festzustellen, dass sich zwar viele geehrt gefühlt haben, diesem Gremium angehören zu dürfen. Mitglieder werden ja vom Ministerium, von der Ministerin berufen. Nur wurde dann dieses hohe Recht, sich dort beratend im Sinne der Denkmale einsetzen zu können, nicht von jedem Mitglied zu jeder Sitzung auch persönlich wahrgenommen. Bisher war es so, dass die Stellvertreter dann anstelle der originär Entsandten auch das Stimmrecht ausgeübt haben. Die Konkretisierung des Gesetzes sieht jetzt vor, dass nur die unmittelbar Berufenen dort das Stimmrecht haben. Wenn sie glauben, sich vertreten lassen zu müssen, müssen sie hinnehmen, dass dann ihre Institution an diesem Tag keine Stimme hat in diesem Gremium. Wir wollen dazu beitragen, dass die originär hochkarätige Besetzung auch über die Jahre der Benennung so in der Arbeit erhalten bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein gutes Gesetz verbessert und wir bitten Sie, unserer Intention zu folgen und mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses die leichten Korrekturen zum Gesetzentwurf
der Landesregierung mitzutragen und insgesamt unser Gesetz zu befördern. Ich will zum Schluss auf den Brief eingehen, der...
Aber gern.
Dann üben Sie sich bitte noch einen Moment in Geduld. Ich möchte natürlich Ihren Gedanken durchaus aufgreifen.
Ein Denkmalrat mit dem Unterzeichnenden Herrn Bennert hat uns sehr wohl auf die Bedeutung von Denkmalen hingewiesen. Dafür sind wir sehr dankbar, obwohl es - wie ich finde - in dem hohen Haus dieser Ermahnung nicht bedurft hätte. Es sind alles Bürger Thüringens, die sich der Bedeutung der Denkmale für unser Land bewusst sind. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob wir in § 7 der Veränderung der Regierung folgen und das Haushaltsgeschehen, das die letzten Jahre immer stärker prägt, auch in dieses Gesetz einfließen lassen, also nach Maßgabe des Haushalts. Es greift die gesetzgeberische Praxis eigentlich nur auf. Was ist geschehen? In den letzten Jahren sind wir durch die Haushaltsnöte immer wieder gezwungen worden, mit dem Haushaltsgesetz in diesem Bereich schmerzhafte Einschnitte hinnehmen zu müssen. Wir sagen bewusst, es sind schmerzhafte Einschnitte, weil viele Denkmale die zurückgehenden Zuschüsse zu ihrer Erhaltung eigentlich nicht mehr aushalten. Hier schaue ich bewusst die Finanzer an, mein Blick geht im Moment zum finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion. Wenn wir bei den Denkmalen nicht rechtzeitig den Verfall stoppen, wird, wenn wir sie nicht ganz aufgeben und davon spricht niemand, der nötige Erhaltungsaufwand nur größer. Wenn erst einmal der Schwamm im Gebäude ist, wird der Aufwand um ein Vielfaches höher. Das müssen wir gelegentlich hinnehmen, zurzeit - es stand ja diese Woche erst wieder in einer der großen Zeitungen Thüringens bei dem Schloss Wilhelmsthal bei Eisenach - ist es äußerst bedauerlich und wir müssen - hier mein Appell bei der geringsten Gesundung unserer Landesfinanzen darauf achten, dass wir die Zuschüsse zur Denkmalspflege wieder hochsetzen.
Denn wir haben ja erkennen müssen, dass nicht nur Arbeitsplätze in diesem Bereich verloren gehen, sondern auch denkmalspflegerische Substanz möglicherweise bis zum Totalverlust verloren geht. Wenn ich bisher auch große Zustimmung erfahren habe mit diesen Sätzen, so muss am Ende auch abgewogen werden, ob wir nicht möglicherweise bei Einschnitten an anderer Stelle weniger Schaden verursachen als bei der Denkmalpflege. Jeder Einschnitt in unsere Landesfinanzen ist zum Nachteil dieses Landes, aber in der Denkmalpflege tut es halt besonders weh, weil es sowohl den Arbeitsmarkt wie die kulturhistorische Substanz trifft. Deshalb eindrücklich mein Appell: Sobald es uns wieder möglich wird, mit mehr Geldern arbeiten zu können, sollten wir bei der Denkmalpflege sofort nachlegen. Ob man den Konflikt mit der Verfassung hier hochziehen muss, wie es die Anregung aus dem Brief unterstellt, will ich dahingestellt sein lassen. Das kann man im Nachgang noch mal prüfen. Es hat uns während der Anhörung, die äußerst produktiv gelaufen ist, keiner der Spezialisten dieses Problem angetragen. Die rechtsförmliche Prüfung der Landesregierung ist in diesem Punkt natürlich gelaufen und im Justizministerium wird peinlich darauf geachtet, jede gesetzgeberische Handlung dieser Regierung und überhaupt im Lande immer mit der Verfassung zu spiegeln, und dort sind keinerlei Bedenken vorgetragen worden. Also hier ist eine Stimme, die wir sehr wohl ernst nehmen, aber die nicht ausreicht, diese sinnvolle Gesetzgebung jetzt noch mal Wochen und Monate zu verschieben. Ich bitte um Zustimmung und danke Ihnen und bin bereit die Anfrage zu beantworten.
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich gehe auf beide Teilfragen ein. Bei der letzten Frage bin ich verwundert, dass Sie nicht zugehört haben, ich habe genau zu Anfang begründet, weshalb wir so großen Wert darauf gelegt haben, parallel zur Bauordnung dieses Gesetz zu verabschieden.
Dies ist die Hauptbegründung dafür, die Nebenbegründung habe ich am Schluss deutlich werden lassen. Die rechtsförmliche Prüfung ist im Ministerium für Justiz im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes in der Regierung geschehen. Dies sieht die innere Ordnung der Regierung vor, dies sieht auch das ganze Gesetzgebungsverfahren vor und wir haben diese Frage, was ist dort rechtskonform, bereits seit der Behandlung hier im Landtag geprüft, also auch innerhalb unserer Fraktion seit dem Mai vorigen Jahres. Es hat dieses Briefes nicht bedurft.
Wir wissen, dass wir an jeder Stelle schauen, ob es mit der Verfassung konform geht, wir holen die Verfassung nicht nur vor, wenn uns Bürger darauf hinweisen. Die Verfassung ist Grundlage unseres täglichen Handelns als Politiker.
Wenn Sie die Verfassung ernst nehmen würden, wären Sie freiwillig schon längst aus diesem Parlament ausgeschieden, Herr Dittes.
Ja, Sie wissen gar nicht, was ich alles kann, aber das müssen wir heute auch nicht klären.
Damit ist eigentlich beides beantwortet. Wir haben Monate dieses Gesetz beraten in breiter Übereinstimmung. Wir haben alle rechtlichen Fragen aufgeworfen. Wir haben alle Aspekte der zur Anhörung Gebetenen gewürdigt und wir haben selbst die Regierungsvorlage kritisch gewendet. Wie Sie sehen, haben wir viele Änderungsvorschläge vorgetragen, denen Sie sogar zustimmen konnten. Insoweit brauchen wir uns nicht vorzuwerfen, dass wir dort zu lax mit einem Gesetz umgegangen wären. Das stimmt im Allgemeinen schon nicht und im Konkreten erst recht nicht. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Pauschalvorwürfe, wir würden es mit den Grundrechten der Bürger nicht ernst nehmen, haben mich bewogen, an das Pult hier vorzugehen. Ich weise das entschieden zurück.
Und ich werde jetzt mal auf die technischen Details kommen: Wenn in Deutschland die Debatte über die LkwMaut ein Stück weiter fortgeschritten wäre, Ihr Pannenminister der SPD dort nicht solche Fehlleistungen verursacht hätte, wäre heute schon völlig akzeptiert, dass die Kennzeichen der Lkws automatisch erfasst werden, dass
ihr Standort ständig erfasst wird
und dass darüber die Maut eingebracht wird. Das ist eine wohl für Pkws noch nicht angedachte Phase, aber wenn die Finanznot von Herrn Eichel noch ein Stück höher wird, ist eine Diskussion über eine generelle Pkw-Maut in Deutschland nicht ausgeschlossen. Da stehen wir ein Stück vor der Einführung. Und wenn jetzt, Herr Hahnemann, Sie lächeln so...
Es wird streckenbezogen, fahrzeugbezogen, standortbezogen erfasst.
Lassen Sie das ruhig mal sein. Ich muss auf Herrn Ramelow eingehen. Sie haben diesen Bezug zur SED, Ihrer Vorgängerpartei, hergestellt. Wir würden so wütig Daten sammeln wie diese Verbrecherpartei. Dies ist ein unverschämter Vergleich.
Wissen Sie, was uns unterscheidet? Wenn wir in Rechte von Bürgern eingreifen müssen, dann auf gesetzlicher Grundlage und nach Ankündigung.
Die SED hat heimlich gesammelt, hat wütig gesammelt und so ist es jedem Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr bekannt, dass er jederzeit gemessen und erfasst werden kann. Und möglicherweise, wenn Sie durch den Tunnel gefahren wären und ein Stückchen zu schnell, hätten Sie jetzt auch schon ein Beweisfoto aus Artern bekommen und sich nicht darüber beschweren können. Dies ist eine klare Ansage bei Verstößen gegen die Gesetze und das ist vom Bürger weithin akzeptiert. Das mit einem Verstoß gegen die Grundrechte oder in die Nähe des Verstoßes gegen die Grundrechte zu setzen, ist das, wogegen wir uns heute hier auch wehren müssen. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Arbeitsgruppe, die länderübergreifend auch über die Erfassung von Kennzeichen diskutiert - und das ist ja noch nicht zu Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren -, an diesem Punkt schon ein Stück weiter gewesen wäre, dann würden wir heute diese Debatte nicht haben und Sie würden es begrüßen, dass der Innenminister sehr zeitnah diese mögliche Verfolgung von Straftätern in Thüringen installiert gehabt hätte. So sind die Zeitabläufe ein Stück anders gelaufen. Er hat nicht ausreichend informiert, das hat er heute aber öffentlich
dargestellt, aber es hat nichts mit der Verletzung von Grundrechten zu tun und das lassen wir uns nicht nachsagen von Ihnen und von Ihnen, Herr Ramelow, schon überhaupt nicht. Und wenn Sie immer wieder auf die DDRVergangenheit einiger hier anspielen: Zu der Zeit, als mancher hier etwas riskiert hat, haben Sie noch für die Anerkennung der DDR-Staatsbürgerschaft in Hessen demonstriert. Das nur noch einmal zum Jahresabschluss. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich frage Sie das, was ich auch Ihre Vorrednerin schon fragen wollte.
Aber Sie dürfen es gern für sich versuchen. Halten Sie diesen Tagesordnungspunkt und dieses Thema wie ich für den endgültigen Auftakt des Landtagswahlkampfes 2004?
Kollegin Pelke, nachdem Sie die Landesregierung lang und breit kritisiert haben wegen mangelnder Ausbildungsbereitschaft, vermeintlicher, frage ich Sie, warum Sie die Gewerkschaften aus ihrer Kritik ausgenommen haben, die ja wohl überhaupt nicht ausbilden, und das seit vielen Jahren schon.
Wiedergründung der Universität Erfurt
Zur Jahreswende jährt sich der Beschluss des Thüringer Landtags zur Wiedergründung der Universität Erfurt zum zehnten Mal. Mit der Wiedergründung der Alma Mater Erfordiensis verband sich ein besonderer Auftrag zur Hochschulreform in Studium und Lehre, Forschung und Administration. Gleichzeitig ist der Thüringer Landespresse zu entnehmen, dass sich die Universität mit erheblichen Finanzproblemen konfrontiert sieht.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie stellen sich Entwicklungsbilanz und Perspektiven der Universität Erfurt in Realisierung des Reformprogramms dar?
2. Welchen Stand hat die Studienreform an der Universität Erfurt erreicht?
3. Wie sind Chancen und Probleme, insbesondere in Bezug auf die Reform der Lehramtsbildung einzuschätzen?
4. Können Reformcharakter und Profilbildung der Universität Erfurt unter den gegebenen und zu erwartenden finanziellen Rahmenbedingungen gesichert werden?
Frau Ministerin, wenn jetzt erfreulicherweise Thüringen bei der Lehramtsausbildung nicht den alleinigen Vorreiter macht, sondern andere Länder parallel mitziehen, wissen Sie, ob unsere Schulverwaltung auf die neuen Studienformen schon vorbereitet ist, ausreichend vorbereitet ist, und wissen Sie, ob es da Erfahrungswerte in anderen Ländern gibt, denn da kommt auf Verwaltung und auch auf Schulen ja Neues zu?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als jemand, der sich in den letzten Monaten sehr intensiv dafür eingesetzt hat, dass die Straße, die am Landtag vorbeiführt, nach Jürgen Fuchs benannt werden kann, darf ich die Unterstellung, dass damit ein Schritt gegen die Demokratie verbunden wäre, wenn wir die Bannmeile dort entlang führen, aufs Schärfste zurückweisen.
Die Bannmeile soll gerade nicht die Bevölkerung und die Öffentlichkeit ausschließen, sondern die Bannmeile sichert den freien Zugang der Parlamentarier und der Öffentlichkeit zu diesem Plenargebäude.
Und das, was seitens der PDS unterstellt wird, dass das mit Ordnungsrecht ginge, das wirft zumindest bei mir Zweifel auf.
Wenn wir bedenken, was in den letzten Wochen mit dem Ordnungsrecht und mit dem Hausordnungsrecht seitens der PDS-Abgeordneten angestellt wurde, so kann man sich leicht ausrechnen, was passiert, wenn man Ihre Demonstranten bis genau vor die Tür lässt.
Dann werden wir Abgeordneten gezwungen sein, durch die Hintertür, durch die Garage dieses Gebäude zu betreten, weil sie sich nicht an die Auflagen halten werden.
Sie verstehen das noch unter zivilem Ungehorsam.
Nein, Sie haben durch das Animieren von Besuchern, die Hausordnung hier zu verletzen, keine Gewähr dafür gegeben, dass der freie Zugang zu diesem Parlamentsgebäude auf Dauer gesichert bleibt. Da bleiben meine Bedenken, und ich bin nicht allein mit diesen Bedenken. Wir haben - die, die schon länger dabei sind - auch erlebt, was 1990/91 schon einmal passiert ist ohne Bannmeile, dass Demonstranten gewaltsam in das Gebäude eingedrungen sind, sind bis zum Vorzimmer des Ministerpräsidenten vorgedrungen und haben dort mit Füßen gegen die Tür getreten, erst dann waren sie zu stoppen. Das unterstellen wir nicht den friedlichen Demonstranten, die wir seit Jahren hier empfangen. Aber eine Zumutung ist es, Herr Hahnemann, wenn Sie unterstellen, dass wir sie völlig aus dem Blick des Landtags verbannen wollen, das ist Ihre perfide Art, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Es geht um eine Distanz von 10 Metern.
Herzlich gern, ja.
Es hat die gleiche Wirkung.
Ich verstehe nicht, warum Sie sich gegen das Wort "Bannmeile" sperren. Das Versammlungsrecht würde nach aller Erfahrung eine Auflage erteilen, dass die Versammlung eben nicht genau auf der Jürgen-Fuchs-Straße stattfinden kann, damit der freie Zugang zu diesem Gebäude gesichert wird. Das wird zwischen dem Ordnungsamt und der Polizei garantiert so abgestimmt werden, damit wir und auch die Gäste nicht durch die Tiefgarage das Gebäude betreten brauchen.
Was erzählen Sie hier für dummes Zeug. Ich laufe jeden Tag hin und her. Ich gehe noch zu Fuß. Bei einer Entfernung von 150 m dürfen Sie mir das durchaus zutrauen,
aber Ihre begrenzte Wahrnehmung ist ja hier Allgemeingut, darüber müssen wir heute Abend nicht reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die angebliche Zumutung, die Herr Dr. Hahnemann unterstellt - ich greife den Gedanken wieder auf -, besteht darin, dass wir die, die uns etwas mitzuteilen haben in größeren Mengen, in Form einer Versammlung unter freiem Himmel bitten, 10 m Distanz zwischen dem Gebäude und ihrer Versammlungsgrenze zu halten. Größer ist der Unterschied nicht, maximal sind es 10 m. Und wer vor die Tür tritt, wird sie sehen und wenn die Lautstärke hoch genug ist - das ist selbst in den alten Plenarsaal gedrungen - werden wir sie auch hören. Wir scheuen doch die Diskussion überhaupt nicht. Unterstellen Sie uns nicht solche Dinge. Das ist eine Unverschämtheit.
Wir bestehen darauf, und das ist auch im Sinne von Jürgen Fuchs, hier reklamiere ich das,
dass der Zugang zu frei gewählten Parlamenten erhalten bleibt. Ich wiederhole gern noch einmal, was mit Ihren Besuchergruppen - von Ihnen teilweise direkt oder durch Ihre
Mitarbeiter angestiftet - hier passiert ist...
Sie haben die letzten Demonstranten in den Räumen der PDS-Fraktion schnell wieder versteckt. Ich glaube, ich musste einen Hinweis geben, wo sie hingegangen sind.
Ja, selbstverständlich, ich habe das doch auf dem Gang erlebt, ich bin doch zufällig hinterhergelaufen, und ich weiß noch genau, was ich gehört und gesehen habe, ich habe da keinen partiellen Gedächtnisverlust, wie Sie das offensichtlich haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, allein auf das Hausordnungsrecht zu vertrauen, hilft bei dieser Opposition nicht, deshalb auch Bannmeile. Vielen herzlichen Dank.
Herr Kollege Gentzel, bei der Aufzählung von vermeintlichen Fehlern von Mitgliedern der Landesregierung, ist da nicht bei Ihnen ein Fehler passiert, hätten Sie da nicht noch verschwundene Festplatten mit aufzählen müssen?
Herr Minister, bei dem eben angefangenen Gedankenspiel, der PDS weitere Bereiche Verantwortung zu übertragen ich höre jetzt gerade von Herrn Dittes: "Wir hätten gern das Landesamt für Verfassungsschutz", das habe ich schon unterstellt bei meinen Gedanken, deshalb bin ich an das Mikrofon -, wäre das nicht gleichbedeutend mit dem Versuch, Herodes zum Vorsitzenden des Kinderschutzbunds zu machen?
Frau Kollegin Lehmann, würden Sie den Antrag der PDS für glaubwürdiger halten, wenn Herr Ramelow freiwillig seinen BMW gegen einen Volvo tauschen würde?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird wieder an der Glaubwürdigkeit der Abgeordneten herumgezündelt und das, nachdem über Jahre Gerichte bemüht wurden und die bestehende Regelung vor dem Verfassungsgericht Bestand hatte. Sehr verehrte Damen und Herren der PDS, dass Sie Verfassungsgerichte nicht akzeptieren, entspricht Ihrem aktuellen
Parteiprogramm aus dem Jahre 1993. Ich sage das gern noch einmal, ein neues haben Sie noch nicht zu Stande gebracht, auch wenn Sie gerade dabei sind, Ihre Bundesvorsitzende zu schlachten, ein neues Programm gibt es noch nicht bei der PDS, das alte gilt weiterhin. Es ist nachzulesen als Bundestagsdrucksache. In dem Entwurf der PDS für ein neues Grundgesetz steht - jetzt hören Sie ruhig einmal zu, wenn Sie es vergessen haben sollten -: "Die Sprüche des Verfassungsgerichtes sollen im Bundestag mit einfacher Mehrheit korrigiert werden können." Das ist ein schlichter Skandal, aber in dem Geiste machen Sie weiterhin Politik. Sie würdigen das Ergebnis der Verfassungsgerichtsprechung in Thüringen nicht. Das darf heute noch einmal festgehalten werden.
Lesen Sie doch einmal nach, wenn Sie mir Blödsinn unterstellen und schämen Sie sich für das, was Sie immer noch als Programm vor sich hertragen und mittlerweile auch verstecken wollen. Aber lassen wir es so, die Bundestagsdrucksache lügt nicht. Ich kann Ihnen die Nummer gern nachliefern, wenn Sie es vergessen haben sollten. Ich stelle Ihnen auch ein Exemplar zur Verfügung, wenn Sie es schon vergraben hätten. Ich weiß es nicht.
Wir haben damals mit der Regelung, Herr Wolf ist darauf eingegangen, versucht und auch richtigerweise, die SPD steht ja auch dazu, das Einkommen der Landtagsabgeordneten einem objektiven Verfahren unterzogen. Wir haben es uns aus der Hand genommen, über die Höhe selbst zu entscheiden, weil, wie richtig schon angeführt wurde, zwei Verfassungsgrundsätze einander widersprechen. Einmal das Transparenzgebot, das in aller Öffentlichkeit zu machen, und zum Zweiten, nie in eigener Sache zu entscheiden. Das lässt sich nicht auflösen. Es lässt sich nur das eine höher stellen als das andere, aber beides ist rechtlich möglich und tatsächlich auch verfassungsrechtlich gegeben.
Wir haben uns dazu durchgerungen, die Transparenz nicht zu vernachlässigen. Wenn Frau Nitzpon behauptet, dass das so versteckt und nicht zu finden sei, Herr Wolf hat Ihnen die Drucksache genannt, jeder kann sich das im Internet anschauen. Dank der Technik ist das mittlerweile auch von zu Hause aus möglich. Ich glaube nicht einmal, dass Sie das nicht wissen.
Sie ignorieren das einfach und behaupten hier dreist etwas Falsches und das ist infam. Das ist also ohne weiteres möglich, sich über unsere Einkünfte zu informieren.
Über keine andere Berufsgruppe wird in dieser Öffentlichkeit diskutiert - in keiner. Und um das auch noch einmal deutlich zu machen, 12 mal knapp über 4.300 zu versteuern. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und habe das verglichen. Nun lässt es sich leicht mit dem öffentlichen Dienst vergleichen, schon schlechter mit anderen Berufen, weil da überall das Steuergeheimnis gilt. Aber ich habe noch jedem Kritiker angeboten, dass wir unsere Steuererklärung nebeneinander legen und regelmäßig ist die Diskussion an diesem Punkt zu Ende,
auch gegenüber Journalisten. Ich wiederhole das gern. Ich bin bereit, meine Steuererklärung gegen Ihre zu legen, wir können das auch hinter verschlossenen Türen machen. Ich will ja gar nicht, dass das Steuergeheimnis verletzt wird, nur für uns gilt das einfach nicht, damit müssen wir leben. Also diese 4.300 versteuern, machen mittlerweile im Jahresvergleich, nur das ist relevant, weniger als die Bezahlung nach A 14 im öffentlichen Dienst aus.
Nur gibt es über 4.000 Beschäftigte im Landesdienst, die ein höheres Einkommen haben. Ich gönne es Ihnen allen und es gibt, ich wiederhole das gern, Frau Nitzpon, in der Stadtverwaltung zu Erfurt über 120 Personen, weil Sie auf den Stadtrat angesprochen haben, da sind der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten ausgenommen, also 120 weitere Beschäftigte, ob verbeamtet oder nicht, die ein höheres Einkommen haben als die 88 Landtagsabgeordneten. Wir sollten aufhören, uns ein schlechtes Gewissen einreden zu lassen. Ich kann zumindest für mich und meine Fraktion sprechen, wir sind unser Geld wert.
Wenn Herr Gentzel anderer Meinung ist, soll er doch die Hälfte abgeben. Herr Gentzel, es steht Ihnen frei. Wenn Sie so schlechte Arbeit machen, dass Sie nur halbtags arbeiten, dann kann das der Wähler am Wahltag würdigen
und die Mehrheiten halt dauerhaft verändern. Dagegen haben wir nichts. Wir arbeiten für unser Geld und ich wiederhole es gern, ich bin, da spreche ich mit voller Überzeugung, mein Geld wert. Ich glaube auch für alle anderen in meiner Fraktion hier sprechen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt noch einmal zum Antrag der SPD, auszusetzen. Wir haben 1997, Herr Gentzel, Herr Schemmel, ausgesetzt, als noch vernünftige Wirtschaftspolitik in Deutschland gemacht wurde und von Steigerungen auszugehen war. Davon sind wir jetzt mittlerweile meilenwert entfernt. Und, Herr Wolf hat darauf angesprochen, in der Drucksache ist ja deutlich
nachzulesen und Sie können lesen, Herr Schemmel, da bin ich mir sicher, Sie konnten ja sogar Herrn Fiedler zitieren, da können Sie auch lesen, beim Kredit- und Versicherungsgewerbe hat es im Vergleichszeitraum November 2001 bis Oktober 2002 einen Rückgang um 4,5 Prozent gegeben. Ich bin vor Jahren hier im Parlament von der Opposition ausgelacht worden, als ich diese Entwicklung als theoretisch in den Raum gestellt habe. Wir sind mit der Indexregelung unmittelbar motiviert, weil sie ja nachhängend wirkt. Wir vollziehen das nach, was die Bevölkerung vor uns erlebt, wir sind zumindest - was mit Ihnen ist, das weiß ich nicht, ich spreche auch nicht für Sie motiviert, dass es der Bevölkerung insgesamt besser geht, dann haben auch wir ein Jahr darauf einen Nutzen davon, ganz persönlich einen Lohn durch die monatliche Zahlung. Diese Motivation wollen wir nicht ausblenden. So theoretisch ist dieser Fall nicht mehr, dass die Einkünfte auch in Thüringen wegen miserabler Bundespolitik zurückgehen. In der Phase wollen Sie sich der Notwendigkeit, dann auch die Einkommenskürzungen hinzunehmen, entziehen.
Mit uns ist das nicht zu machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haften gesamtschuldnerisch für das, was in Berlin gemacht wird, und da nehmen sich die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion auch nicht heraus. Wir bekämpfen sie politisch, aber wir werden zusammen mit der Bevölkerung diese Wirtschaftspolitik und die Folgen zu ertragen haben. Wir haben sie zu korrigieren, spätestens bis zum nächsten Bundeswahltermin, da bin ich mir ganz sicher. Bis dahin haben wir das auszuhalten und dann haben wir wieder die Chance ein Jahr darauf, ein Fortkommen in unserer Gehaltsentwicklung zu erleben. Das muss einmal so deutlich gesagt werden. Unsere Indexregelung ist reflektiv. Sie baut nicht auf fiktives Wirtschaftswachstum auf, das die Bundesregierung immer wieder korrigieren muss. Nein, wir vollziehen das nach, was die Bevölkerung selber erlebt. Und da komme ich zu einem anderen Aspekt der PDS: Sie kommen immer wieder auf die Rentner und die Sozialhilfeempfänger, aber das wäre der Index vom Index, denn die Arbeitslosenbezüge, auch die Sozialhilfebezüge, auch die Bezüge der Rentner sind ja schon an die allgemeine Einkommensentwicklung angekoppelt. Machen wir jetzt den Index des Indexes und dann noch einen Index - nein, das ist kein Transparenzgebot und deshalb lehnen wir diese Veränderung ab.
Und noch ein Aspekt, der immer wieder fälschlicherweise anders dargestellt wird, insbesondere vom Bund der Steuerzahler: Meine Damen und Herren, der Teil Aufwandsentschädigungen, den wir bekommen, ist steuerfrei, und ich werbe inbrünstig dafür, ihn auch steuerfrei als Pauschale zu belassen. Was bedeutet das? Die Abgeordneten haben darüber hinaus, ob es reicht oder nicht - also, wer faul ist und nichts macht, steckt noch was ein und wer viel macht, legt noch zu, das können wir jetzt nicht differenzieren, das gestehe ich -, keinerlei Chance, einen Blumenstrauß zum
Jubiläum, ein Buchpräsent, möglicherweise die Leasingrate für das Auto darüber hinaus steuerlich anzurechnen. Das ist einmalig abgegolten. Ich werbe sehr dafür, bei dieser Regelung zu bleiben, weil ansonsten der einfache Beamte im Finanzamt entscheidet, war diese Veranstaltung abends politisch notwendig oder nicht und dann kommen wir in eine ganz schwierige Debatte. Wenn unsere Tätigkeit von Dritten auf politische Notwendigkeit hin bewertet wird, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Deshalb hat man nirgends in Deutschland von dieser Regelung bisher Abstand genommen und wir tun auch gut daran, in Thüringen daran festzuhalten. Man könnte diskutieren, ob man die Regelung von Sachsen übernimmt, aber das ist jetzt Geschichte, nämlich die Fahrten von und zum Landtag direkt nach Kilometern abzurechnen, aber für Fahrten im Wahlkreis eine Pauschale zu bezahlen, das ist die Regelung dort. Aber nun haben wir unsere, sie läuft mit der allgemeinen Preisentwicklung konform, auch das ist gerecht. Insoweit bleiben wir dabei, wir gehen von der Indexregelung, die ja schon Nachahmer findet in Bayern und MecklenburgVorpommern, nur noch nicht mit Verfassungsrang, nicht ab, weil sie geeignet ist, über die Jahre Verständnis für Abgeordnete zu wecken, ohne uns zu verstecken. Das weiß doch jeder, in jeder Besuchergruppe wird über Politikergehälter gesprochen. Dann sage ich, ja, fragen Sie mal Ihre Lehrerin, was die bekommt oder Ihren Schuldirektor. Ich kann zumindest behaupten, wir bekommen schon mal weniger als die Schuldirektoren. Da gibt es erst mal ein großes Erstaunen, teilweise ein Entsetzen - ach, so ist das. Und da rede ich gar nicht über Sparkassendirektoren oder sonstige Großverdiener, damit wollen wir uns auch gar nicht vergleichen. Nein, unsere Regelung ist geeignet, diese Neiddebatte ein Stück zurückzuführen, wenn sich alle auch nur die Mühe machen, sie tatsächlich mal nachzuvollziehen und zu begreifen und dann nicht falsches Zeugnis reden wie die PDS.
Die Aussetzung, meine Damen und Herren von der PDS, wird uns, selbst wenn wir sie machten, nichts bringen. Haben Sie eine öffentliche Reflexion auf die Aussetzung von 1997 registriert? Haben Sie eine öffentliche Reflexion auf die Aussetzung der Anpassung der Ministergehälter Anfang der 90er-Jahre auch nur registriert? Null und nichts ist da geschehen. Und dass wir unser 13. irgendwann mal vorauseilend gestrichen haben, weil es der Bevölkerung ja immer grundsätzlich so schlecht geht, das hat auch nirgends Widerhall gefunden. Also, meine Damen und Herren, das Kasteien an dieser Stelle bringt nichts. Wir sollten für dieses Einkommen heftig arbeiten, dann können wir es auch jederzeit mit gutem Gewissen entgegennehmen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hochschulgesetzgebung ist ein Gebiet, das uns immer wieder beschäftigt hat und uns auch für die Zukunft immer wieder beschäftigen wird, weil es zum Glück eine sehr dynamische Materie ist, weil sie Entwicklungserfordernisse und Entwicklungsgegebenheiten widerspiegelt und weil sie deutlich macht, dass wir hier eine permanente Aufgabe vor uns haben. Ich ergänze, bei der auch ich mir wünschen würde, dass dieser Plenarsaal proppenvoll wäre.
Diese Kritik geht über alle Fraktionen hinweg, also auch über meine eigene.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bildung ist die wertvollste Zukunftsinvestition, die wir aufbringen können, für die ganz Jungen im Vorschulalter, für die Heranwachsenden im Schulalter, aber, ich ergänze das, auch für die schon etwas fortgeschrittenen jungen Menschen im
Bereich des Studiums. Hier sind wir im Wettbewerb innerhalb Deutschlands und sind darüber hinaus auch im Wettbewerb in Europa und mit allen Hochschulen dieser Welt. Zum Glück hat sich im Großen und Ganzen, abgesehen von der schwierigen Thematik, die wir heute Morgen besprochen hatten, das Klima auf dieser Welt so weit verändert, dass es selbstverständlich geworden ist, dass man vom Ausland her in Deutschland studiert, mittlerweile auch sehr viele Deutsche im Ausland studieren, und niemand nimmt Anstoß daran. Man kann trotzdem vergleichen und sich fragen, welches System ist attraktiver, welches bietet den jungen Leuten größere Chancen für ihren späteren Berufsweg und woraus zieht die Gesellschaft, die das ja im Großen und Ganzen vorfinanziert, im Gegenzug auch den größten Nutzen. Das Studium ist nicht Selbstzweck, es eröffnet jungen Menschen Chancen und die Gesellschaft profitiert in hohem Maße davon, wenn wir hervorragend ausgebildete Fachkräfte haben. Das vorab, um das einmal gerade zu rücken, es ist eine Gesetzgebung, die im Wesentlichen hier in den Ländern gestaltet wird. Es gibt eine Rahmengesetzgebung des Bundes, die immer einmal fortgeschrieben wird. Daraus ergeben sich schon mal Novellen, die auch zeitlich enge Grenzen haben.
Es kam im Laufe der Gesetzgebung die Frage auf: Warum haben wir nicht die jüngste Hochschulrahmengesetzgebung bereits in diesem Werk berücksichtigt? Es war auch in der Anhörung Thema, die übrigens in großer Übereinstimmung aller Fraktionen beantragt wurde, also so auch von uns. Wir können an dieser Stelle für die Öffentlichkeit noch einmal deutlich machen, die jüngste Rahmengesetzgebung des Bundes ist umstritten. Sie ist anhängig beim Bundesverfassungsgericht. Bevor diese Entscheidung nicht gefällt ist, lohnt es sich nicht, bereits Veränderungen dort aufzunehmen, die möglicherweise dann nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts wieder zurückgenommen werden müssten.
Nein, ich erkläre es nur noch einmal der Öffentlichkeit. Ich habe mich auf keinen der Vorredner bezogen, weil natürlich auch die Frage stand, warum haben wir jetzt die vierte Hochschulrahmengesetzesnovelle und nicht schon die fünfte mit berücksichtigt. Das ist die klare Antwort darauf. Wir haben die Anhörung, die anstrengend war, aber trotzdem sehr viel Inhalt geboten hat, sowohl mit ihren schriftlichen Äußerungen als auch mit dem Teil, der dann zum mündlichen Vortrag kam, ausgewertet wie die anderen Fraktionen auch. Wir sind als CDU-Fraktion teilweise auf gleiche Lösungsansätze gestoßen, aber eben teilweise sind wir auch zu differierenden Standpunkten gekommen und das ist heute noch einmal überaus deutlich geworden. Ich möchte unsere Haltung zu den heute angeregten Punkten noch einmal deutlich werden lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir im Wettbewerb stehen - ich habe das angedeutet, übrigens
auch im Wettbewerb der Gesetzgebung, jedes Parlament hält sich zugute, das modernste Hochschulgesetz zu haben, ob das immer zutrifft, mögen dann andere beurteilen, ich behaupte jetzt einmal nicht, dass man nun auf jede vermeintliche Modernität mit aufspringen muss, manches muss auch geprüft werden, ob es sich lohnt zu übernehmen -, wenn wir also im Wettbewerb stehen, so ist einer der Punkte, ob wir bei der Lebenszeitverbeamtung vom ersten Tag an für Professoren bleiben sollen. Die Frage stand schon einmal, als wir den Beamtenstatus für Professoren Anfang der 90er-Jahre eingeführt haben. Sollten wir das tun, wie das die anderen Länder auch schon getan haben, oder sollten wir möglicherweise in den neuen Ländern einen anderen Weg gehen. Damals ist das Konkurrenzgebaren in den Vordergrund gestellt worden. Wir haben auf einen abweichenden Weg verzichtet. Mittlerweile gehen wir in dieser Probezeit für Professoren nicht mehr als Erste voran, sondern wir folgen dort einer Entwicklung, die in anderen Ländern schon gesetzgeberische Realität ist. Es ist noch nicht die Mehrheit der Länder, Herr Dr. Schuchardt, die das so hat, aber wir tun gut daran, hier ein Stück Bewegung hineinzubringen, auch hier für die Öffentlichkeit. Ist der Professor erst einmal auf Lebenszeit verbeamtet, gibt es über ihm nur noch den blauen Himmel und außer er stiehlt das berühmte goldene oder silberne Löffelchen, gibt es kaum noch Einflussmöglichkeiten auf seine Arbeit, ob er die Vorlesung wahrnimmt oder nicht. Es sind dann verheerenderweise immer nur ganz Wenige, die das Bild eines ganzen Berufsstandes schädigen, aber es gibt sie. Insoweit tun wir gut daran, auch in diesem Bereich unserer öffentlichen Einrichtungen - als solches sind es ja Schulen, die mit Steuergeldern im Wesentlichen arbeiten - verantwortlich zu handeln. Also, wir bleiben dabei, es wird bei der Erprobungszeit für Professoren bleiben. Wir verkennen nicht, dass es in manchen Fachrichtungen Probleme geben könnte, dann gute Leute zu bekommen; für diese Ausnahmefälle kann man von der Probezeit abweichen. Insoweit wird Qualität vor das an sich gute Ziel der Probezeit gestellt.
Die weitere Kritik, die heute aufkam, bezog sich auf einen Gesetzgebungsaspekt, Herr Dr. Schuchardt, was die Weiterbildung an Hochschulen angeht. Uns eint der Wunsch, dass dieses Geld den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung steht. Aber nun ignorieren Sie zum wiederholten Male die Meinung der Rechtskundigeren, als wir es möglicherweise als nicht ausgebildete Juristen sind, wir haben eine Landeshaushaltsordnung, wir haben das hohe Recht des Parlaments, den Landeshaushalt zu bestimmen, und wenn wir dort zusätzlich reinschreiben, müssten wir ständig den Landeshaushalt anpassen. Nach den jetzt schon gültigen Vorschriften dieses Freistaats, dieser Verfassung, dieses Landtags bekommen unsere Hochschulen dieses Geld zusätzlich, ohne dass dieses Wort im Hochschulgesetz auftauchen muss.
Da kann man das irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen oder man kann sich weiterhin bockbeinig stellen, wie Sie es heute getan haben, Herr Dr. Schuchardt. Also beileibe so nicht.
Zum Geist der Beschlussempfehlung: Die CDU-Fraktion hat eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen durchgebracht. Bei einigen gab es Zustimmungen der Opposition, bei vielen Ablehnung, aber wir haben, wie schon in der vorigen Legislaturperiode, erneut auf Stärkung der Autonomie der Hochschulen gedrängt. Es ist damit keine Kritik am Ministerium verbunden, denn auch da hat es mittlerweile Entwicklungen gegeben. Als der Gesetzentwurf erarbeitet wurde, gab es noch nicht das Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen. Darüber ist heute staatliche Vorgabe möglich, die Festschreibung von Zielen. Herr Dr. Schuchardt, auch das haben Sie in Ihrer Ministerzeit nicht anders gemacht, den Hochschulen sehr wohl Ziele vorgegeben und auch geschaut, ob sie erfüllt werden. Da haben Sie auch keine Kritik geübt. Durch dieses Einführen eines neuen Instruments kam es dann, ich nenne es mal, zur "doppelten Naht" bei der Aufsicht über die Hochschulen. Eine einfache Naht reicht, zwiegenäht muss das nicht sein, insoweit haben wir tatsächlich in § 109 einen ganzen Teil der Regelungen zurückgenommen. Dies ist möglich, weil die Qualitätssicherung, die Zielsteuerung über Ziel- und Leistungsvereinbarungen möglich ist. Hochschulen aber gänzliche Freiheit zu geben, welche Studiengänge sie einrichten und welche sie abschaffen, das kann nicht im allgemeinen Interesse sein, Herr Dr. Schuchardt, denn dann könnte aus einem kurzfristigen Desinteresse von Studierenden, einem finanziellen Engpass, der immer mal wieder auftreten kann, eine Entwicklungslinie, auch eine Traditionslinie in der Wissenschaft einen Abbruch erfahren, was wir nur schwer oder gar nicht verantworten könnten. Insoweit ist also dann das Eingriffsrecht des Ministeriums geboten. Es wird davon so gut wie nie Gebrauch gemacht, aber es muss eine Handlungsoption für Regierungen geben und an der halten wir fest.
Die Novelle, die Änderungsanträge aus dem Ausschuss stärken die Autonomie von Hochschule auch dort, wo es für Hochschule teilweise unbequem ist. Manche Entscheidung, die bisher beim Ministerium lag, wird jetzt auch durch unsere Änderungen, übrigens in Übereinstimmung mit allen Fraktionen, auf Hochschule übertragen. Bisher musste ein Sonderurlaub in der Vorlesungszeit von der Ministerin direkt genehmigt werden. Wir halten es für gut und richtig, dass das jetzt der Rektor bitte selber zu entscheiden hat. Das ist unbequem, aber es gehört an die Hochschule. Und so finden sich einige dieser Punkte, wie jetzt auch mit dem Hochschulpakt zum Glück, das darf ja durchaus mal resümierend gesagt werden, wo eine finanzielle Sicherheit in den nächsten Jahren gegeben ist. Wer die weiteren Haushaltskürzungen jetzt erleben durfte, und ich bin, glaube ich, Prophet genug, zu sagen, nach all dem, was uns mittlerweile von den Wirtschaftsweisen signalisiert wird, wird die Haushaltssituation im Freistaat
nach der Mai-Steuerschätzung nicht günstiger, sondern vermutlich noch viel schlimmer. Nachdem diese finanzielle Sicherheit gegeben ist, werden sich natürlich die Verteilungskämpfe in die Hochschule hineinverlagern. Hochschule selbst wird weitaus mehr Verantwortung bekommen. Und, Herr Dr. Schuchardt, an einem Punkt gebe ich Ihnen Recht: Hochschulen in Deutschland, Hochschulen auch in Thüringen sind unterfinanziert und die Situation hat sich in den letzten Jahren nicht verbessert. Ich greife gern Ihr Bild auf, ich weiß nicht ganz sicher, ob Ihnen das dann so gefällt, wenn ich das aufgreife: In der letzten Zeit ist den Hochschulen tatsächlich der Starkstromstecker gezogen worden, aber diese rotgrüne Bundesregierung hat am Stecker gezogen und das muss dazugesagt werden.
Wir sind mit unseren Landesfinanzen nicht in der Lage, etwas anderes als ein Notstromaggregat aufzustellen. Wir können die Ausfälle, die uns durch miserable Bundesgesetzgebung beschert werden, im Land nicht kompensieren, insbesondere auch nicht für die Hochschulen kompensieren. Dies in aller Deutlichkeit und das ist nicht mit dem Finger auf andere gezeigt, denn wir strengen uns an, das Schlimmste wirklich zu verhüten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme auf die Kritik an den Regelungen zur Eingangseignungsfeststellung. Es war von Frau Dr. Kaschuba geäußert worden, sie ist sehr dafür, dass sich Studenten ihre Hochschule aussuchen dürfen. Ja, auch das teilen wir und dürfen feststellen, dass das längst nicht Realität ist. Es gibt dort eine Zwangssteuerung, die wir nicht für gut halten diesen Punkt teilen Sie vielleicht schon nicht mehr -, aber wir sagen zu A auch B. Auch Hochschulen sollen sich, zumindest in einem gewissen Rahmen, ihre Studenten aussuchen dürfen. Dies darf keine Einbahnstraße bleiben. Und da muss die Frage erlaubt sein: In welchem Maße kann und soll das geschehen? Um gleich einem Vorurteil vorzubeugen: Wir halten an der Notwendigkeit eines Abiturs zur Feststellung der Studierfähigkeit fest. Dies ist gut und richtig, aber es muss gefragt werden: Ist das Abitur als eine der unbedingt notwendigen Hürden zur Erreichung der Studierreife ausreichend? Seit Jahrzehnten ist in manchem Fach anerkannt, dass das Abitur allein nicht ausreicht. Wir selektieren im besten Sinne des Wortes - bitte nicht negativ verstehen - in den musischen Fächern und wir sortieren auch Unsportliche aus, die versuchen, ein Trainer- oder Sportlehrerstudium aufzunehmen, denn da ist offensichtlich, dass das nicht gut geht. Wenn man keine Noten lesen kann, macht es keinen Sinn, dass man Musik studiert. Und wenn man unsportlich ist und bekommt keinen Klimmzug hin, dann macht das keinen Sinn, dass man ein Sportstudium aufnimmt. Das sind anerkannte, aber nüchterne Tatsachen. Meine Damen und Herren, ich erweitere das. Wenn jemand, im Abitur mit ach und weh in Mathe gerade noch eine "4" erreicht hat, versucht Mathematik zu studieren, so sollte doch der Hochschule ermöglicht
werden, die Motivation dieses jungen Menschen abzufragen, wieso er gerade mit diesen fehlenden Vorleistungen auf die Idee kommt, Mathematik zu studieren. Oder wenn er Biologie studieren möchte, weil es gelegentlich chic ist, aber das abgewählt hat in den Leistungskursen, muss die Frage erlaubt sein, ob das wirklich der optimale Studiengang für diesen jungen Menschen ist. Das ist eine Debatte, in die wir jetzt gerade einsteigen und die sich fortsetzen wird. Ein Hochschulstudium ist viel zu teuer, die Lebenszeit dieser jungen Menschen ist viel zu kostbar - das stelle ich vornan -, das Studium selber ist viel zu teuer, um zu viele Irrwege tatsächlich zuzulassen. Eine Erprobungsphase der jungen Menschen sollte immer drin sein, aber eine Orientierung derer, die das vielleicht unterstützen könnten, ohne ihnen die Entscheidung zu nehmen, das ist auch Aufgabe staatlichen Handelns, wie es auch Aufgabe aller Eltern ist, die Kinder zu beraten. Deshalb: Wenn wir die besten Studenten wollen - und das eint uns -, dann sollte es möglich sein, dass die Hochschule auch Auswahlrechte bekommt bei ihren Studierenden. Nun ist das nicht gänzlich ohne Kriterien zu machen. Da ist uns sehr deutlich gemacht worden, dass es dort durch das Grundgesetz aufgestellte Hürden gibt, die man nur unter bestimmten Bedingungen derzeit beiseite schieben kann. Deshalb muss es einen Regelkatalog geben, damit überhaupt Auswahl möglich wird. Dies ist mit der Novelle geschehen. Ich sage Ihnen aber voraus, diese Debatte wird weitergehen.
Weil ich jetzt einmal schon angefangen habe über Hochschulfinanzen zu sprechen, komme ich auch auf das Thema, das mit der Einführung von Langzeitstudiengebühren verbunden ist. Ich bin erstaunt, Herr Dr. Schuchardt, dass Sie unsere Argumente aus der ersten Lesung und aus der Anhörung glatt beiseite wischen.
Zufällig, Sie haben uns an anderer Stelle auch Zufälligkeit unterstellt. Jetzt musste ich nicht das Wort "Absicht" in den Mund nehmen, ich kann es nicht beweisen, also tue ich es nicht. Es wird unterstellt, als ob wir darüber die Finanzen der Hochschulen retten wollten - beileibe nicht. Wenn wir über dieses Instrument nicht einen Euro einnähmen, dann hätte es seinen Zweck erfüllt, und zwar im besten Sinne des Wortes. Wir wollen über die Langzeitstudiengebühr nicht einen einzigen Euro einnehmen. Wir wünschen uns, dass möglichst alle jungen Menschen in der Regelstudienzeit studieren. Wohl wissend, dass es hier und da Schwierigkeiten gibt, ist ein Puffer von vier Semestern eingebaut. Für die Unkundigen: Das sind zwei Jahre Verlängerung des Studiums und im Falle von Bachelor-Abschlüssen, die ja normalerweise in drei Jahren geschehen, fast eine Verdoppelung der Studierdauer, die möglich ist. Bedenken Sie das bitte und tun Sie nicht so, als sei es völlig ohne Belang, wie lange man studiert. Das ist es nicht. Wir wollen dem Missbrauch, der gelegentlich zu erkennen ist, vorbeugen. Es ist richtig, dass wir das Problem vieler Langzeitstudierenden in Thüringen noch nicht haben und
deshalb beugen wir vor und zeigen allen jungen Menschen: Haltet euch an einen straffen Studienablauf, ansonsten kommt ihr irgendwann in diese Notwendigkeit. Dazu gibt es Ausnahmeregeln, die sind beschrieben. Wenn junge Frauen in der Studienzeit Nachwuchs bekommen, gibt es die Aufweichung, wenn jemand langzeiterkrankt gibt es die Aufweichung, wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist, gibt es selbstverständlich die Ausnahmeregelungen. Bei einer Notwendigkeit, einen zweiten Studiengang anzuhängen, ist jetzt durch die Novelle, auch durch die Änderung im Ausschuss Abhilfe geschaffen, und wenn besondere Umstände eintreten sollten, die wir mit dem Gesetz im Allgemeinen - das Gesetz regelt ja nur das Grundsätzliche, kann nie den Einzelfall regeln, da macht das Gesetz etwas Falsches - und wenn also in Einzelfällen die Hochschule der Meinung ist, das sind solche Umstände, dass man davon absehen muss, hat sie es, wenn wir heute ja sagen zu der Novelle, auch in der Hand, die Studiengebühren für Langzeitstudierende auszusetzen. Wir sind da wirklich sehr weit gegangen, aber das Prinzip, dass das Studium Lebenszeit kostet, die man nicht über Gebühr beanspruchen sollte, dass es Ressourcen der Eltern und auch des Steuerzahlers bindet, das muss jungen Menschen auch sehr deutlich werden und das darf nicht über Gebühr strapaziert werden. Dann dürfen wir vor einem die Augen nicht verschließen. Ich sage bewusst noch einmal, in Thüringen ist es zum Glück noch nicht ganz so schlimm. Wir haben Länder, in denen wir Studierende haben - ich nenne sie bewusst "Scheinstudierende" -, die sich noch im 60., 70. und 75. Semester als Angehörige der Hochschule führen. Entschuldigung, hier, behaupte ich allen Ernstes, liegt Missbrauch vor und den dürfen wir nicht zulassen, denn damit werden Sozialleistungen erschlichen, die unser aller Geld kosten, und das darf nicht sein.
Ich mache jetzt bewusst einen Schnitt: Was ich jetzt anbringe, hat nichts mit der aktuellen Novelle zu tun. Ich habe aber schon angedeutet, Hochschulgesetzgebung wird uns weiterhin beschäftigen. So ist durchaus zu Recht angebracht worden, dass ich vorige Woche auf einer Tagung auf Einladung der Bayerischen Hochschulkonferenz in München war, wo man das Thema "Zukunft der Studienfinanzierung" aufgegriffen hat, aus den Hochschulen heraus die Systeme aufgegriffen und ich sage Ihnen mal das Resümee: Obwohl die Meinungen durchaus unterschiedlich sind, eine Mehrheit der Rektoren befürwortet die generelle Einführung von Studiengebühren, die Anwesenden. Aber es ist ja deutlich geworden, dass das über die Anwesenden hinaus geht, gab es eine Mehrheit der Rektoren, ohne jeden Einzelnen in diese Aussage einzubeziehen, was ich nicht kann, und zwar aus der Einsicht heraus, dass unsere Hochschulen unterfinanziert sind, aber auch aus der Einsicht heraus, dass es bei der Notlage der öffentlichen Haushalte in absehbarer Zeit wohl nicht zu einer Verschiebung der Finanzierungsanteile in öffentlichen Haushalten kommen wird. Das erleben wir auch hier, wir beklagen die Not, aber wir haben nicht die Kraft, so umzuschichten, dass wir andere Bereiche noch mehr
belasten, um den Hochschulen aus ihrer Not zu helfen. Dazu sind wir als Haushaltsgesetzgeber in Thüringen derzeit und in absehbarer Zeit nicht in der Lage.
Jetzt hat man sich ernsthaft Gedanken gemacht, wie kann man zu einem zusätzlichen Finanzierungsbeitrag kommen, der sozial gerecht ist und allen, die die Fähigkeit zum Studium haben, dieses Studium ermöglicht. Also, eine soziale Selektion soll bewusst vermieden werden. Da darf es kein Denkverbot geben. Ich sage Ihnen noch eine Erkenntnis aus dieser Tagung: Es gibt mittlerweile kein Erkenntnisproblem mehr, weder international noch in Deutschland. Es gibt ein reines Umsetzungsproblem und ich sage meiner eigenen Partei voraus, die dort schon ein Stück mehr vorangekommen ist, aber ich sage es insbesondere in Richtung Sozialdemokratie: Dieser Prozess, den Sie derzeit mit den Veränderungen im Sozialsystem mit sich und den Gewerkschaften erleben, der wird Sie in wenigen Jahren auch bei der Notwendigkeit von Studiengebühren noch einholen. Es gibt Modelle, dies sozial gerecht zu machen, und ich will mal einen Gerechtigkeitsaspekt aufführen. Wir haben verschiedene Qualifikationswege in Deutschland. Manche führen zum Studium, andere führen zu Qualifikationen, die nicht mit Hochschule und Studium verbunden sind, und genau in den Bereichen wird heute schon in einem weiten Maße privat finanziert und hinterher auch Steuern gezahlt und aus diesen privaten Qualifikationen wird dann das Studium derer finanziert, die möglicherweise finanzielle Vorteile haben. Dies ist in einem gewissen Grad sozial ungerecht. Jetzt darf man diskutieren: Sollten sich nicht junge Menschen, so sie sich mit Hilfe der Öffentlichkeit und Hilfe ihrer Eltern - das muss mit dazu gesagt werden eine hervorragende Ausbildung aneignen können, im Falle sie haben Erfolg und haben eine Anstellung und kommen zu versteuerbaren Einkünften, sich nicht in einem gewissen Maße im Nachgang - das ist das, was aus der Tagung herausgekommen ist - an ihrer Studienfinanzierung beteiligen? Dieses Denken muss möglich sein. Dies bringt Wettbewerb, dies ermöglicht breiten Bildungszugang, wobei wir jetzt durchaus mal feststellen können, dass die bildungsfernen Schichten, dort wo Zugang zum Lesen, zum Studium nicht zum Alltag gehört, bereits heute, wo das Studium kostenfrei ist, ja nur in einem unzureichenden Maße an unseren Hochschulen zu finden sind. Die Kinder aus bildungsfernen Schichten - das können wir alle beklagen und das tun wir ja auch kräftig, aber ohne über Folgen nachzudenken - sind bereits heute unterrepräsentiert an unseren Hochschulen. Das hat aber, wenn ich den Umkehrschluss ziehe, nichts mit Gebühren an Hochschulen zu tun, denn im Falle der Gebührenfreiheit können wir diesen Umstand jetzt schon feststellen. Das hat mit der frühkindlichen Phase zu tun und dem mangelnden Zugang zu Lesen und Bildung in diesem Bereich. Das hat mit vermutlich unzureichender Förderung in den ersten Schuljahren zu tun und nur ganz zuletzt mit den Hochschulen und da sollten wir nicht die Argumente verkehren und Prinzipien vor uns hertragen, die da sagen, um Himmels willen, mit uns gibt es da keine Diskussion
darüber, es gibt ein schieres Denkverbot. Für mich verblüffend war, dass es mittlerweile noch keine Mehrheit, aber eine beträchtliche Zahl von jungen Menschen, die sich im Studium befinden, gibt, die allen Ernstes sagen, ja, wenn ihr das so sozial anlegt und wir Mitspracherecht bekommen auch über die Verwendung der Gelder, dann sind wir bereit, ja zu sagen zu Studiengebühren. Also, eine hoch spannende Geschichte. Ich will noch dazu sagen, man müsste es systematisieren, diese Zusatzeinnahmen der Hochschulen als Drittmittel für die Lehre und zur Verbesserung der Lehre einsetzen, dann macht das Ganze Sinn und würde - so sind die ersten Prognosen - die Hochschulhaushalte etwa um 10 Prozent verbessern helfen. Ich verkenne nicht, dass die Sorgen der Rektoren überdeutlich waren, dass Finanzminister sich an diesen Mehreinnahmen beteiligen könnten für andere Zwecke. Da wäre natürlich vorab die Vorsorge zu leisten, dass das nicht anders verwendet wird.
Ich bin vorhin, Frau Dr. Kaschuba, von Ihnen so als Sensation hingestellt worden, er hatte sich in München für Studiengebühren geäußert. Ich habe das seit Jahren in diesem Parlament getan, damals auch noch unter Kritik meiner eigenen Fraktion. Ich tue es weiterhin, weil diese Notwendigkeit, junge Menschen an ihrer Ausbildung zu beteiligen, unausweichlich sein wird, auch wenn wir das in Deutschland noch nicht einsehen. Andere Länder haben es uns vorgemacht, die Engländer unter der Führung der Sozialdemokraten, die Australier auch. Die Zahl der Studierenden dort hat zugenommen. Also bitte keine Denkverbote, ansonsten bitte ich um Zustimmung zu unserer Gesetzesnovelle.