Protokoll der Sitzung vom 17.05.2000

(Heiterkeit bei der PDS, SPD)

(Beifall bei der SPD)

mit dem Ergebnis, dass das Gesetzesvorhaben, dieser Änderungsvorschlag in einer Art und Weise durch die beratenden Ausschüsse gedrückt wurde, die mit einer Beratung im eigentlichen Sinn des Wortes nun überhaupt nichts mehr zu tun hatte. Ich bin mir nicht sicher, ob das Verfahren immer auch mit der Geschäftsordnung übereingestimmt hat.

Herr Kölbel, Sie haben in einer Presseerklärung, die Sie zu dem ganzen Geschehen herausgegeben haben, gesagt - ich zitiere: "Es ist mir aus den letzten Jahren nicht erinnerlich, dass sich die Abgeordneten so intensiv mit einer Materie auseinander gesetzt haben. Viele Anregungen und Ideen sind dadurch eingeflossen." Ich frage Sie, Herr Kölbel: Von welcher Veranstaltung reden Sie eigentlich?

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber offensichtlich haben Sie diese Presseerklärung - es ist zwar nicht abgestimmt mit den Petitionsausschussmitgliedern, wie es ja eigentlich üblich ist, andere machen es auch so -, aber ich denke, Sie haben diese Äußerung doch als Ausschussvorsitzender gemacht und nicht etwa als Mitglied Ihrer CDUFraktion. Und dann, verehrter Herr Kollege, empfinde ich diese Äußerung als Hohn, denn Sie wissen so gut wie ich, dass eine inhaltliche Beratung im Petitionsausschuss überhaupt nicht stattgefunden hat. Wir haben über das Procedere geredet und wir haben über die Anhörung gesprochen und Ihre Fraktionskollegen haben diese Anhörung dann einfach beendet, ohne die angekündigten Zuschriften der Bürgerbeauftragten der anderen Bundesländer abzuwarten. Ich denke, es wäre wichtig gewesen, sozusagen aus berufenem Munde die Bewertung des Thüringer Gesetzentwurfs zu bekommen und von den Erfahrungen der anderen zu lernen. Und über die Änderungsvorschläge der Opposition haben Sie überhaupt kein Wort verloren. Sie haben sie einfach nur weggestimmt, so nach dem Motto "Nur keine fachliche Auseinandersetzung mehr", dabei könnte ja Ihre ganze Terminplanung durcheinander geraten. Ich habe nie verstanden, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, warum Sie es plötzlich so eilig hatten. Meine Frage danach im Ausschuss ist auch nicht beantwortet worden, ist bis heute nicht beantwortet worden. Wahrscheinlich gibt es auch keinen sachlichen Grund, es sei denn, der Wille des Ministerpräsidenten, der die Sache so schnell wie möglich jetzt durchziehen will, um den Schaden nicht noch zu vergrößern, ist der Grund. Aber darüber kann man natürlich nicht öffentlich sprechen.

Meine Damen und Herren, ich und meine Fraktion, wir finden es sehr schade, dass Sie gerade bei diesem Gesetzentwurf, in dem es um den Bürgerbeauftragten geht, den wir ja eigentlich alle wollen, eine fachliche Auseinandersetzung verweigern und sich einfach nur mit dem Einsatz Ihrer Macht zufrieden geben, so nach dem Motto "Muskelspiel statt Denksport".

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, gegenüber dem Entwurf der Landesregierung ist der neue Entwurf der CDU-Fraktion und um nichts anderes handelt es sich ja faktisch bei dem Änderungsvorschlag, über den wir nun heute abstimmen werden - eine deutliche Verbesserung. Vor allem die Aufgaben des Bürgerbeauftragten sind klar umschrieben und Überschneidungen zum Petitionsausschuss werden so hoffentlich weitgehend vermieden. Aber wie heißt es so schön: Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden kann. Und genau das hatte meine Fraktion mit ihren Änderungsvorschlägen vor, Vorschläge, deren Sinnhaftigkeit wohl jedem sofort eingeht, wenn, ja, wenn er bereit ist, darüber zu debattieren. Das wollten Sie aber leider nicht tun. Wir aber halten unsere Vorschläge, meine Damen und Herren, für so wichtig für das Gelingen des Vorhabens "Bürgerbeauftragter", dass wir die wesentlichen

Punkte heute dem Parlament noch einmal vorlegen, in der Hoffnung, dass Sie sie sich in der Zwischenzeit vielleicht einmal angesehen haben, dass Sie sich mit ihnen beschäftigt und vielleicht auch ihren Wert erkannt haben. Der erste Vorschlag betrifft das Vorschlagsrecht, die Wahl und die Amtszeit des Bürgerbeauftragten. Wir wollen, dass die Thüringer Bürger ihren Bürgerbeauftragten vorschlagen können.

(Beifall bei der SPD)

Das soll natürlich nicht per Direktwahl passieren, das geht natürlich nicht, sondern eine Kommission, die sich aus Vertretern aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt,

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Nichts als eine Worthülse ist das!)

soll - dieses Wort verbitte ich mir, Herr Abgeordneter Zeh dieses Vorschlagsrecht für die Bürgerinnen und Bürger Thüringens wahrnehmen. Das ist ein, wie ich denke, sehr demokratisches Verfahren und ganz bestimmt viel besser geeignet, Akzeptanz und Vertrauen aufzubauen, als wenn der Regierungschef das Kraft seines Amtes und gewissermaßen vom grünen Tisch aus tut. Wir wollen, dass der vorgeschlagene Kandidat von einer breiten Mehrheit hier im Landtag getragen wird.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Deshalb schlagen wir eine Zweidrittelmehrheit nicht nur zum Abwählen vor, sondern vor allen Dingen zur Wahl des Kandidaten.

Der zweite Änderungsvorschlag betrifft die Personalausstattung des Bürgerbeauftragten. Wir wollen, dass kein zweiter Verwaltungsapparat zusätzlich zu dem in der Landtagsverwaltung bereits vorhandenen Referat entsteht. Der Ausschussvorsitzende selbst hat erklärt, dass Doppelarbeit vermieden werden soll, dass der neue Bürgerbeauftragte Anliegen der Bürger schon im Vorfeld klärt und so diese Anliegen gar nicht erst an den Petitionsausschuss gerichtet werden. Das ist vernünftig, meine Damen und Herren. Das bedeutet aber auch, dass auf diese Art und Weise die Mitarbeiter des Petitionsreferats entlastet werden, die dann ihr Wissen und ihr Können wiederum dem Bürgerbeauftragten zur Verfügung stellen können. Unser Vorschlag zielt also darauf ab, Verwaltungsvorgänge zu rationalisieren, ohne dass die Arbeit sowohl des Petitionsausschusses als auch des Bürgerbeauftragten darunter zu leiden hätte. Ich denke, der Finanzminister sollte uns eigentlich dankbar dafür sein.

Meine Damen und Herren, die Schaffung des Bürgerbeauftragten hier in Thüringen ist ein gutes Anliegen. Der Gedanke ist zwar nicht neu, er ist auch im Zusam

menhang mit der Verfassungsdiskussion in der 1. Legislaturperiode bei der CDU auf wenig Gegenliebe gestoßen, aber deshalb bleibt es ja doch ein gutes Anliegen. Wir alle wollen dieses Amt als Bindeglied zwischen Bürger und Politik, zwischen Bürger und Behörden. Der Bürgerbeauftragte soll die Bürger stärken, indem er sich ihrer Sorgen und Nöte ganz direkt und unmittelbar annimmt. Ich denke, es wäre gut, wenn dieses Amt mit einem Gesetz installiert wird, das von einer breiten Mehrheit hier im Landtag getragen wird. Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, haben es nun in der Hand, diese breite Mehrheit aus allen Fraktionen herzustellen, indem Sie unseren Änderungsvorschlägen folgen. Der Bürgerbeauftragte ist erst dann im wahrsten Sinne des Wortes ein Beauftragter der Bürger, wenn er auf höchst demokratische Art und Weise durch die Bürger dazu bestimmt wird. Das könnte hier in Thüringen zum ersten Mal und ganz vorbildlich gelingen, wenn Sie nur wollen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Als nächste Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Nitzpon, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nun gehöre ich schon das zehnte Jahr diesem Landtag an, aber wie mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Bürgerbeauftragten umgegangen wurde, das habe ich noch nicht in diesem Haus erlebt. Entlarvt wird das übrigens auch durch die Berichterstattung von Herrn von der Krone - ich kann ihn jetzt nicht sehen -, der am Ende einer Berichterstattung eines Ausschusses im Auftrag seiner Fraktion bittet, der Beschlussempfehlung zuzustimmen - auch das habe ich in diesem Landtag noch nicht erlebt und das ist in der Geschäftsordnung auch nicht vorgesehen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Unruhe bei der CDU)

Aber, ich denke, das macht auch die ganze Situation und das Dilemma in diesem Ausschuss sichtbar. Ich werde das im Laufe meiner Rede hier noch einmal darlegen.

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident)

Ich denke auch, das Ganze ist einzig und allein dem schlechten Gesetzentwurf und dem Schnellschuss von Ministerpräsident Vogel zu verdanken. Im Sommer 1999, direkt im Wahlkampf zu den Landtagswahlen, sprach Herr Vogel von einem Bürgerbeauftragten, der per Gesetz in Thüringen tätig werden soll. Ja, meine Damen und Herren, als 1992 die Thüringer Verfassung im Landtag erarbeitet wurde, wurde im Übrigen das Ansinnen meiner damaligen Fraktion, einen Bürgerbeauftragten in Thürin

gen einzusetzen, von der CDU-Fraktion und auch von der Landesregierung, der Herr Ministerpräsident Vogel damals schon vorstand, abgelehnt. Wir wollten damals schon einen Bürgerbeauftragten, er sollte mit verfassungsmäßigen Rechten, mit Rede- und Initiativrecht im Parlament ausgestattet sein. Wir wollten einen Bürgerbeauftragten, der an die betroffenen Ämter und Behörden herantreten kann, ohne jedes Mal den aufwendigen und auch verzögernden Weg über die Landesregierung zu gehen - kurz: Wir wollten einen Bürgerbeauftragten, der selbständig etwas für die Bürgerinnen und Bürger Thüringens bewegen kann. Doch für die damalige CDU-Fraktion war dieser Vorschlag nicht einmal Gegenstand einer inhaltlichen Debatte. Nun frage ich, sind Sie, Herr Vogel, und Ihre Fraktion lernfähig, denn im Dezember 1999 reichten Sie einen Gesetzentwurf für die Landesregierung ein. Alle Fraktionen, Frau Ellenberger hat dies schon gesagt, bekundeten damals, am 16. Dezember, ihr Interesse an einem Bürgerbeauftragten, aber von allen drei Fraktionen war zu hören, dass es solch ein Bürgerbeauftragter, wie im Gesetzentwurf festgeschrieben, eben nicht sein kann. Nach diesem Gesetzentwurf von der Landesregierung brauchten wir eigentlich keinen Petitionsausschuss. Schon wieder ein Versuch von Herrn Vogel, wie ich es seit Jahren erlebe, das Parlament zu unterlaufen, die Demokratie zu beschneiden oder auch ein Versuch, das Parlament ganz auszuschalten.

(Unruhe und Heiterkeit bei der CDU)

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident: Die Machtergreifung.)

Ja, natürlich, die Machtergreifung von Ihnen. Und damals im Dezember, meine Damen und Herren, gab es in allen Fraktionen Rätselraten, welcher Ausschuss denn nun der federführende sein sollte. Alle entschieden sich für den Petitionsausschuss und doch begann an dieser Stelle schon das Drama, denn nach dem Petitionsgesetz dürfte der Petitionsausschuss einen Gesetzentwurf federführend eigentlich überhaupt nicht beraten. Doch da meine Fraktion für einen Bürgerbeauftragten ist und um eine zügige Beratung zu garantieren, stimmten auch wir für die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an diesen Ausschuss. Im Petitionsausschuss wurde dann im Februar der Gesetzentwurf erstmalig beraten. Meine Fraktion schlug vor, die Beratung des Gesetzes so lange auszusetzen, bis fraktionsübergreifend die Verfassung geändert wird, denn nach Auffassung meiner Fraktion und die hat sich bis zum heutigen Tage nicht geändert muss ein Bürgerbeauftragter, um die Stellung des Bürgers im Verkehr mit den Behörden zu stärken, Kompetenzen erhalten, die verfassungsrechtlich verankert sein sollten. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, wurde nicht abgelehnt, nicht so schnell jedenfalls, sondern es waren die Abgeordneten der CDU-Fraktion, die die Auffassung vertraten, dass man, um diese Frage beantworten zu können, Erfahrungen aus den anderen Ländern, in denen es Bürgerbeauftragte gibt, abwarten muss. Erst nach

einer Anhörung wollte man diesen Beschlussvorschlag zur Abstimmung bringen. Das leuchtete mir ein. Ich war natürlich einverstanden. Kurios war dann natürlich die Entscheidung dieser Abgeordneten, eine mündliche Anhörung abzulehnen, obwohl doch gerade dort Nachfragen hätten gestellt werden können. Einer schriftlichen Anhörung stimmte man dann zu. Doch plötzlich wollte die CDU-Fraktion keine Verfassungsexperten zur Anhörung zulassen, obwohl sie die Frage in der Anhörung eigentlich klären lassen wollten, wie wir und die SPD dies eigentlich auch forderten. Ebenso abgelehnt wurden Anzuhörende wie die Wohlfahrtsverbände und auch andere Vereine.

(Nonverbale Zeichen von Dr. Sklenar, Mi- nister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt)

Sind Sie krank, Herr Dr. Sklenar?

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Warum?)

Aus der Sicht meiner Fraktion war und ist dies aber notwendig, da in

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Jetzt wird es aber unverschämt.)

verschiedenen Ländern, vor allem in europäischen, Bürgerbeauftragte gerade als Ombudsmänner tätig sind und sich vor allem den sozialen Fragen konkret widmen. Das Stärkste sollte aber noch folgen. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion wollten sogar Fragen, die wir von den Anzuhörenden beantwortet haben wollten, nicht zulassen. Das hat doch mit Demokratie nichts zu tun. Erst auf Druck der Opposition wurden dann doch alle Fragen, die von den Fraktionen formuliert wurden, den Anzuhörenden zugeschickt. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses einigten sich auch noch auf folgenden zeitlichen Ablauf: Die Anzuhörenden sollten gebeten werden, bis Ende der ersten Aprilwoche, das war, glaube ich, der 6. April, ihre Antworten der Landtagsverwaltung zuzusenden und diese wurde von uns gebeten, bis zum 27. April eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Anhörung dem Ausschuss zukommen zu lassen. Eine weitere zeitliche Einordnung gab es nicht. Deswegen ging ich davon aus, wie es eigentlich parlamentarisch üblich sein sollte, dass den Abgeordneten mindestens 14 Tage bis drei Wochen Zeit gegeben wird, sich mit den Ergebnissen auseinander setzen zu können und in den Fraktionen Änderungsanträge beraten zu können. Doch mitnichten, eine Woche später, trotz Feiertagen und Wahlkreiswoche, sollte am 4. Mai 2000 der Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen beraten werden. Hinzu, meine Damen und Herren, kam folgender Umstand: Nur der Beamtenbund antwortete auf die in seinem Arbeitsbereich liegenden Fragen entsprechend unseres Zeitplans.

Die Bürgerbeauftragten der drei Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern baten um eine zeitliche Verschiebung bis Juni, da in ihren Ländern gerade ihre Jahresberichte zu erstellen sind. Stellen Sie sich das einmal vor, meine Damen und Herren, Thüringen hätte einen Bürgerbeauftragten und im Monat Mai wäre der Jahresbericht für das Parlament fällig und Sachsen möchte einen Bürgerbeauftragten einrichten und der Petitionsausschuss von Sachsen wendet sich an den Thüringer Bürgerbeauftragten und bittet darum, 30 Fragen innerhalb von drei Wochen zu beantworten. Was würden Sie sagen, wenn der Bürgerbeauftragte dem Landtag von Thüringen dann plötzlich sagt, ich beantworte erst die 30 Fragen, meinen Jahresbericht bekommen Sie ein bis zwei Monate später. Ich denke, hier würde es Anträge hageln noch und nöcher, Sie würden auf die Einhaltung des Gesetzes pochen, zu Recht, sage ich. Aber deswegen kann man doch den Bürgerbeauftragten der anderen Länder, weil gerade dort jetzt die Jahresberichte anstehen, nicht einfach sagen, dann beenden wir die Anhörung, ohne dass sie überhaupt beendet wurde

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Das ist Theorie.)

- das ist keine Theorie, Herr Althaus, in den anderen Ländern ist es wegen Ihrer Fraktion so gewesen -, Sachsen würde dann die Antworten bekommen. Ich denke, hier wäre die Hölle los. Wir hätten natürlich bis zum Juni 2000, das ist in einem Monat, die Antworten der Bürgerbeauftragten abwarten können, die aus unserer Sicht unbedingt notwendig sind.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Man kann doch nicht zwei Monate eine Anhörung hi- nausschieben.)

Ganz großes Unverständnis äußerte der Bürgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz. Er hätte solch ein Verfahren noch nicht erlebt und er sei nur bereit, in einem mündlichen Gespräch diese Fragen zu beantworten. Dieses Schreiben des Bürgerbeauftragten von Rheinland-Pfalz bestärkt uns natürlich nachträglich in unserer Auffassung, eine mündliche Anhörung wäre viel nutzbringender für diesen Landtag und für den Ausschuss gewesen. Selbst die Landesregierung, meine Damen und Herren, die ja nach Auffassung des Ministerpräsidenten diesen Bürgerbeauftragten installieren will, antwortet nicht rechtzeitig. Die Antwort, die ich am 2. Mai aus meinem Postfach holte, hätte sich die Landesregierung im Übrigen auch sparen können. Sie beantwortete einen Großteil der Fragen nicht, nämlich die, die unsere Fraktion gestellt hat. Die Landesregierung hatte offenkundig Angst, das hat sie im Vorwort auf unsere Antwort auch mitgeteilt.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Sie leben auf einem anderen Stern.)

Sie hat das so geschrieben, dass - wenn sie diese Fragen guten Gewissens beantworten würde -, sie ihren Gesetzentwurf in Frage stellen müsste. Ich sage Ihnen, die Landesregierung, hätte sie diese Fragen beantwortet, wäre zu diesem Schluss gekommen, ihr Gesetzentwurf müsste zurückgezogen werden und sie hätte dies auch tun müssen. Welch eine Blamage. Doch das Drama wird noch zur Tragödie. Der Aufstand in der eigenen Fraktion gegenüber dem Ministerpräsidenten und seinem papierkorbreifen Gesetzentwurf weitete sich so aus, dass Frau Zitzmann ihre Sprecherfunktion an den Nagel hängte und am 4. Mai, dem Tag der Sitzung des Petitionsausschusses, offiziell erst in den Postfächern ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf lag. Dieser Änderungsantrag enthielt einen völlig neuen Gesetzentwurf. Zu diesem sollten wir am gleichen Tag Änderungsanträge einreichen, ohne mit der Fraktion gesprochen zu haben, einfach aus dem Hohlen, das hat mit parlamentarischer Kultur nichts mehr gemein. Unser Antrag, den Gesetzentwurf erst nächste Woche, am 25. Mai, im Petitionsausschuss zu beraten, aber auf jeden Fall, das ist auch unser Ziel, vor der Sommerpause abschließend im Parlament zu verabschieden, wurde von den Abgeordneten der CDU-Fraktion abgelehnt. An diesem Punkt konnten wir natürlich nicht mehr an der Sitzung des Petitionsausschusses teilnehmen, denn wozu sollten wir diskutieren, wir kannten die Unterlagen ja noch gar nicht.

So also, meine Damen und Herren, kam es zu einer Sondersitzung. Unsere Fraktion hatte - wie parlamentarisch üblich - Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der vom Landtag an den Petitionsausschuss überwiesen wurde, eingereicht, doch mehrheitlich wurde von der CDU-Fraktion dann beschlossen, dass der weiter gehende Änderungsantrag der neue Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ist. Dazu mussten wir dann schnell noch Änderungsanträge einreichen, doch die Abstimmung zu den Änderungsanträgen gestaltete sich schwierig, geschuldet natürlich auch dem zeitlichen Druck der CDU-Fraktion, das Gesetz abschließend an diesem Tag in den Ausschüssen zu beraten. Die Änderungsanträge von SPD und von uns zu diesem neuen Gesetzentwurf waren ja erst in der Ausschuss-Sitzung verteilt, sie konnten ja auch nicht eher eingereicht werden. Die Abgeordneten aller Fraktionen hatten Schwierigkeiten, korrekt abzustimmen, weil eine Fülle von Informationen und Anträgen auf sie einprasselte. Die CDU-Fraktion hat das natürlich einfacher, die hat gehört, der eine Antrag ist von der SPD, der andere ist von der PDS und da haben sie einfach dagegen gestimmt und bei allen anderen konnten sie nichts falsch machen und haben dafür gestimmt. So läuft es in diesem Landtag.

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Das kann nicht sein.)

Wenn die Landesregierung, meine Damen und Herren, nein, das ist nicht ganz korrekt, wenn allein der Ministerpräsident, der für dieses Szenario verantwortlich ist, seinen Gesetzentwurf zurückgezogen hätte,

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident: Ihre Rede ist ein Szenario.)