Wie diffus Sie mit dem Thema Rechtsextremismus auch umgehen und auch mit der Auseinandersetzung, wird durch die dargestellte veröffentlichte Statistik zu den Staatsschutzdelikten deutlich; dort findet sich ja eine schematische Darstellung über Institutionen, die zur Sozialisation von Menschen beitragen. Dort sind aufgeführt Polizei und Justiz, meine Damen und Herren. Polizei und Justiz tragen nicht zur Sozialisation von jungen Menschen bei, diese Sozialisation haben bereits andere übernommen. Polizei und Justiz werden dann aktiv, wenn die Sozialisation bereits erfolgt ist. Deswegen sind die Handlungskonzepte der Landesregierung in vielen Fragen im völligen Unterschied zu sehen zu den Konzepten, die die SPD und die PDS hier vorgelegt haben, die sich eben genau mit dem Bereich mit jungen Leuten, aber auch mit erwachsenen Menschen beschäftigen und auseinander setzen wollen, wo Justiz und Polizei eben noch nicht zum Zuge kommen können. Denn, meine Damen und Herren, hinter jeder Straftat, die in dieser Statistik aufgeführt ist, steckt eine rechte Ideologie. Aber nicht jede verankerte oder verfestigte rechte Ideologie führt eben auch zu einer konkreten Straftat. Die Angst der Landesregierung, meine Damen und Herren, sich tatsächlich mit den ideologischen Hintergründen von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit auseinander zu setzen, liegt doch wohl eher daran, dass Sie dann selbst ins Blickfeld der Auseinandersetzung geraten würden, entweder mit Demokratieabbau, mit Law-and-order-Politik, Nationalismus und einer restriktiven Ausländerpolitik. Man sollte eben, meine Damen und Herren, nicht nur zur Herausbildung rechter Orientierungen nicht beitragen, was ich bei der CDU angesichts der Debatten um Nationalstolz allerdings bezweifle, sondern man sollte explizit dagegen handeln. Meine Damen und Herren, Marburger Sozialpsychologen übrigens haben die Nationalstolzdebatte als brandgefährlich in Bezug auf die Bestätigung rechtsextremer Denkstrukturen erachtet. Dies sollten Sie, denke
ich, in den nächsten Auseinandersetzungen, die Sie auch führen, sehr ernst nehmen. Ich gebe Ihnen einmal einen guten Rat: Schauen Sie auf die Forumseite des CDU-Bundesvorstandes im Internet. Dort werden Sie auch einen Beleg für diese Behauptung finden.
Ich will Ihnen auch eines nicht vorenthalten. In der Auseinandersetzung um die Anhörung im Innenausschuss wurde durch die Innenpolitiker der CDU immer darauf verwiesen, dass es um eine Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus geht, aber nicht um eine Auseinandersetzung mit rechter Politik, weil Sie sich selbst als rechte Politiker definiert haben. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, Sie betreiben damit ein sehr gefährliches Spiel. Sie versuchen, eine Grenze zu ziehen, eine klare Grenze, die es eben nicht gibt beim Übergang von Rechtskonservatismus, rechter Politik hin und zum Rechtsextremismus und,
meine Damen und Herren, Sie eröffnen ausgewiesenen Rechtsextremisten die Möglichkeit, unter Bezug auf diese Diskussion, die in der CDU geführt wird, sich in das demokratische Lager am rechten Rand hinüberretten zu wollen, indem Sie auf Ihre Politiker verweisen und sagen, es kann doch nicht sein, dass jemand, der stolz auf dieses Land ist, sich dazu bekennt, als Rechtsextremist in der öffentlichen Debatte abgestempelt wird.
Sie betreiben mit dieser Abgrenzung, die es in dieser Form nicht gibt, ein gefährliches Spiel und Sie nutzen eben auch denen am rechten Rand, die dies für Ihre Argumentation, für Ihre Ideologie nutzen.
Kann ich Ihre Ausführungen jetzt so verstehen, dass Sie behaupten, dass jeder, der von sich der Meinung ist, stolz auf Deutschland zu sein, nach Ihrer Auffassung ein Rechtsextremist ist?
Darum habe ich Ihnen gesagt, dass diese Debatte, die Sie führen, die von Politikern Ihrer Partei geführt wurde, eben nicht der Auseinandersetzung mit einer anderen, und zwar progressiven, im Sinne einer Globalisierung sich entwickelnden nationalen Identität dient, die sich dann natürlich auch fortentwickelt, sondern die eher denen nutzt, die alte Nationalgefüge restaurieren wollen. Sie bieten letztendlich denen die Möglichkeit, die sich auf Grundlage einer rechtsextremistischen Ideologie tatsächlich zu einem Nationalismus, zu einem Nationalstolz bekennen, sich an ihre Seite zu begeben und dort den demokratischen Schutz vor der Auseinandersetzung zu suchen.
Ich hatte bereits zur vorgelegten Statistik des Innenministeriums zu begangenen Staatsschutzdelikten ausgeführt und wir begrüßen natürlich auch die Ausführlichkeit dieser Statistik, die natürlich auch deshalb so lang ist, um Möglichkeiten zu finden, verharmlosende Erläuterungen seitens des Innenministers einzufügen. Wir brauchen ein konkretes Lagebild, was natürlich alle Indikatoren erfasst, und dazu leistet diese Statistik einen nicht unerheblichen Beitrag. Das wollen wir gar nicht abstreiten.
Meine Damen und Herren, aber wir müssen schon, wenn wir heute über Bekämpfung von Rechtsextremismus reden, auch ein Stück Bilanz über die geleistete Arbeit hier im Parlament, aber auch über die geleistete Arbeit der Landesregierung ziehen, denn was hat diese Landesregierung im vergangenen Jahr zur Bekämpfung von Rechtsextremismus getan? Andere Maßnahmen als die von Law-and-order muss man mit der Lupe suchen. Es wurde ein polizeiliches Extremismuskonzept ins Rollen gebracht und mit dem Ruf nach Rechtsverschärfung oder unmittelbaren Grundrechtsverletzungen wurde öffentlich Härte demonstriert. Aber, meine Damen und Herren, die Reichweite ordnungspolitischer Maßnahmen ist begrenzt. Motivationen werden Sie damit nicht beeinflussen. Man läuft eher Gefahr, Antidemokraten mit antidemokratischen Maßnahmen zu bekämpfen. Natürlich, meine Damen und Herren, die PDS bestreitet nicht und wir sind auch der Auffassung, dass Straftaten geahndet werden müssen, aber wir denken nicht, dass dafür Grundrechtseinschränkungen, wie z.B. der angekündigte oder vorgeschlagene Besuch von Ordnungsbehörden am Arbeitsplatz, geeignet sind, weil sie letztendlich ein tatsächlich rechtsstaatliches Prinzip, nämlich das der Unschuldsvermutung, in Frage stellen oder völlig negieren, und sie führen natürlich auch zu einer öffentlichen Vorverurteilung gerade auch von jungen Menschen.
Wenn wir gerade über die Erweiterung polizeilicher Befugnisse im Kampf gegen den Rechtsextremismus reden, dann sollte man natürlich auch die Aussagen der Interessenorganisationen und Berufsverbände der Polizei in der Anhörung im Innenausschuss im November letzten Jahres zur Kenntnis nehmen. Diese waren eindeutig, meine Damen und Herren. Eine Erweiterung polizeilicher Befugnisse war nach Auffassung der GDP und des BdK nicht erforderlich, weil das vorhandene Instrumentarium vollständig ausreichend ist.
Und zur Anhörung selbst, Herr Fiedler, die bis heute konsequenzlos geblieben ist - und da ändern auch Erklärungen und Aufrufe zur Einmischung überhaupt nichts -: In dieser Anhörung, meine Damen und Herren, des Innenausschusses haben sich viele der dort Angehörten, und zwar ganz ohne politisches Kapital daraus schlagen zu wollen, und zwar ganz ohne Aktionismus, sondern mit überlegten Konzepten im Hintergrund, für ein breites Maßnahmepaket in der Form eines Landesprogramms ausgesprochen. Ich will auf einige der dort Angehörten noch einmal eingehen. Die evangelische Kirche und der DGB forderten staatsferne, beim zivilgesellschaftlichen Träger angesiedelte mobile Beratungsteams gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Der Leiter der Gedenkstätte Buchenwald verdeutlichte die Notwendigkeit der Beratung von Lehrern und Multiplikatoren. Prof. Dr. Frindte von der FSU Jena empfahl mobile Teams als kommunale Ideengeber, lokale Fortbilder und Berater für zivilgesellschaftliche Multiplikatoren. Sie sollten, so Prof. Frindte, auch regionale Analysen erstellen.
Das Katholische Büro und der Landesjugendring sprachen sich für eine Beratung und Unterstützung von Opfern rechter Gewalt aus. Der DGB und der Thüringer Flüchtlingsrat forderten ein Antidiskriminierungsbüro und eine aktive Antidiskriminierungspolitik und die Beendigung der legalen und extralegalen Diskriminierung. Nahezu alle Anzuhörenden betonten die Notwendigkeit einer erweiterten demokratischen Bildungs- und Sozialarbeit, nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene und Kinder. Hierzu gehören Gedenkstättenarbeit, Schüleraustausche, internationale Praktika, interkulturelle Begegnungen und Bildungsangebote zu Menschenrechtsfragen ebenso wie gemeinwesenorientierte Projekte.
Der Leiter der Gedenkstätte Buchenwald, Dr. Knigge, erklärte, "dass es eine relativ breite Überschneidung von antidemokratisch und/oder fremdenfeindlichen Einstellungen zwischen Teilen der Mehrheitsbevölkerung und rechtsextremen Akteuren gibt, die diesen nicht selten das Gefühl gibt, das in der Tat umzusetzen, was viele bisher nur zu denken wagen. In diesem Zusammenhang ist auch die zumindest von der NPD mitformulierte Strategie zu sehen", so Knigge weiter, "durch Einschüchterung, aber auch vor dem Hintergrund offener oder heimlicher Zustimmung in
Ortsteilen oder ganzen Gemeinden politisch und kulturell dominant zu werden, d.h. in so genannten nationalbefreiten Zonen zur alleinigen, das gesellschaftliche Klima und die alltagsmentalitätsprägende Macht zu werden, zumindest ausländerbefreite Zonen bzw. no-go areas für Ausländer sind in den neuen Bundesländern bereits entstanden." Ende des Zitats Dr. Knigge.
Diese Feststellungen, meine Damen und Herren, wurden durch den DGB und den Thüringer Flüchtlingsrat bestätigt. Der Flüchtlingsrat führte aus, es gebe eben nicht nur no-go areas, sondern auch no-go times und es wäre in Thüringen fast ortsüblich, dass Menschen mit einer anderen Hautfarbe zur Abendstunde oder in der Nacht sich in der Öffentlichkeit nicht mehr frei bewegen können. Die Thüringer Landesregierung antwortete über Staatssekretär Brüggen, ihm sei von derartigen Zonen in Thüringen nichts bekannt. Und gerade, meine Damen und Herren, in Regionen, in denen Rechtsextreme eine sozialräumliche und politische Dominanz zu gewinnen drohen, müssen jetzt dringend Gegenstrategien entwickelt werden, weil, es kann doch nicht angehen, dass Neonazis andere von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abhalten und diese aus dem öffentlichen Raum verdrängen.
Meine Damen und Herren, Herr Fiedler hat es angesprochen, es ist in der Tat so, dass wir bereits seit vielen Monaten über Maßnahmepakete zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus hier im Thüringer Landtag debattieren. Als Ende Februar 450 Neonazis durch Erfurt liefen, hat die PDS-Fraktion den ersten Antrag zur Umsetzung eines Landesprogramms gestellt; den zweiten Antrag für ein Sofortprogramm zur Einführung von Sofortmaßnahmen stellten wir im September und eine ausführliche Programmgliederung in fünf Punkten haben wir mit einem Entschließungsantrag zum Haushalt im Dezember vorgelegt und enthalten waren, ich will Ihnen das gern noch mal in Erinnerung zurückrufen, die Forderung nach mobilen Beratungsteams, die Bildung eines Fonds für antifaschistische und antirassistische Projekte, Maßnahmen der Antidiskriminierungs- und Opferberatungsarbeit, die Förderung demokratischer Jugend- und Erwachsenenbildung gegen Rechtsextremismus und Rassismus und eine regierungsunabhängige Dokumentations- und Informationsstelle.
Und die erstgenannten vier Bereiche, meine Damen und Herren, erachtete auch, im Gegensatz zur Landesregierung, die Bundesregierung für unerlässlich. Auch Kultusminister Krapp hat sich in der vergangenen Landtagssitzung positiv über das Bundesprogramm CIVITAS geäußert und die SPD hat heute einen Antrag vorgelegt, der ähnlichen Inhalt verfolgt.
Mit unserem vorliegenden Antrag zur landesseitigen Ergänzung des Bundesprogramms CIVITAS beschränken wir uns auf Elemente, die ein Anfang der Förderung bürgerschaftlichen Engagements sein können. Denn es ist doch so, meine Damen und Herren, und das müssen Sie zur
Kenntnis nehmen, wer in Thüringen zivilgesellschaftlich initiativ werden will, hat von der Thüringer Landesregierung nichts zu erwarten, er muss sich an dieser vorbei an die Bundesregierung wenden und muss seine Konzepte, seine Möglichkeiten eben selbst in die Hand nehmen.
Und wenn dies so ist, Herr Fiedler, dann ist es doch offensichtlich, dass die Multiplikatoren, die Sie immer wieder zum Handeln auffordern, der Auffassung sind, dass eben Programme in Thüringen fehlen.
Und dann sollen Sie nicht auf Ihre Koordinierungsstelle Gewaltprävention zeigen und sagen, sie beginnt jetzt im Moment mit der Arbeit, vorhandene Programme zu evaluieren. Die Entscheidung oder die Feststellung haben MoBiT e.V. getroffen, der sich zusammensetzt aus der evangelischen Kirche, aus der Jüdischen Landesgemeinde und aus zahlreichen Gewerkschaften. Sie haben für sich die Entscheidung getroffen, dass Programme, wirksame tatsächliche Programme in Thüringen einfach nicht vorhanden sind, schlichtweg fehlen.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang tatsächlich eine Bemerkung zur Koordinierungsstelle Gewaltprävention im Innenministerium: Die Koordinierungsstelle ist eben nicht, Herr Fiedler und Herr Köckert, wie Sie der Öffentlichkeit immer wieder vormachen wollen, eine Antwort auf die Diskussion im vergangenen Jahr, auf die tatsächlich höher sensibilisiert wahrgenommene Verbreitung des Rechtsextremismus. Diese Koordinierungsstelle Gewaltprävention ist eine Koordinierungsstelle, die es ohnehin ganz unabhängig von der zu verzeichnenden Entwicklung im letzten Jahr gegeben hat, und sie hat eben nicht den Rechtsextremismus, die Bekämpfung des Rechtsextremismus zum Aufgabenschwerpunkt, sondern sie folgt einer moralisierenden Bertrachtung eines Anstiegs der Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft. Dem diffusen Anspruch wird sie dann auch in der Aufgabenbeschreibung gerecht, der von Alltagsdelinquenz bis Suchtprävention reicht. Eine konkrete Hilfe vor Ort konnte diese Koordinierungsstelle bisher nicht leisten und ich sage, sie wird in dieser Zusammensetzung, in dieser Struktur auch diese Arbeit in Zukunft nicht leisten. Denn - Herr Fiedler, Sie werden es bestätigen - auf meine Nachfrage, was hat die Koordinierungsstelle am Beispiel Sonneberg getan, konnte der Herr Heinemann überhaupt keine Aus
kunft geben. Sie sind überhaupt nicht aktiv geworden. Wenn sich schon zivilgesellschaftliche Akteure, wie zum Beispiel der Flüchtlingsrat Arnstadt, an die Koordinierungsstelle wenden, dann erhalten sie von dort erst überhaupt keine Antwort. Es gibt keine Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle mit freien Trägern. Es gibt keine Netzwerkbildung über diese Koordinierungsstelle und es gibt eben auch kein Suchen nach bereichsspezifischen Ursachen und Handlungskonzepten zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.
Meine Damen und Herren, die mobile Beratung, die sie dort verankert sehen wollen, ist doch letztendlich nur der Freischlag in der Auseinandersetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in Thüringen, denen sie weismachen wollen, dass vier Personen im Innenministerium in der Abteilung Polizei ohne eigenes Finanzbudget eine mobile Beratung in Thüringen angebotsorientiert in Zukunft absichern können.
Meine Damen und Herren, wir fordern mit unserem Antrag mobile Beratungsteams zur Beratung, Ausbildung und Unterstützung von Initiativen und Kommunen gegen Rechtsextremismus. Wir fordern Projekte zur Beratung von Opfern bzw. potenziellen Opfern rechtsextremer und rassistischer Übergriffe. Da ist eben, Herr Fiedler, der entscheidende Unterschied zum Weißen Ring, die unterhalb der Grenze verübter Straftaten überhaupt nicht handlungsaktiv werden und die in diesem Bereich überhaupt keine Erfahrung aufweisen können und die eben auch keine, und das liegt in der Struktur ihrer Organisation, in ihrer Arbeit, ursachenbezogene Beratung von Opfern und potenziellen Opfern rechtsextremer und rassistischer Angriffe durchführen können. Und wir fordern - drittens - Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung zivilgesellschaftlicher demokratischer Strukturen im Gemeinwesen, Förderung lokaler Initiativen und Projekte an der Schnittstelle Schule, Jugendhilfe und Gemeinwesen.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie die Anregungen, die aus der Gesellschaft an Sie herangetragen werden, ernst. Diskutieren Sie mit uns gemeinsam über Ursachen und mögliche Handlungskonzepte, die tatsächlich die volle Breite des Rechtsextremismus mit umfassen. Beraten Sie mit uns die beiden Anträge im Innenausschuss federführend und mitberatend im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und im Ausschuss für Bildung und Medien. Vielen Dank.
Ich unterbreche jetzt die Debatte zu den Tagesordnungspunkten 12 und 14 und rufe den Tagesordnungspunkt 17
auf. Zuerst kommt eine Frage der Frau Abgeordneten Thierbach in Drucksache 3/1451. Bitte, Frau Abgeordnete.
Im Thüringer Gesetz zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes werden die Modalitäten zur Finanzierung von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Thüringen geregelt. Mit der Verabschiedung des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes im Jahr 2000 kam es unter anderem zu Änderungen des § 9 "Förderung von Nutzungsentgelten" im oben genannten Gesetz.
1. Bei welchen Trägern von Pflegeeinrichtungen hat die Landesregierung von § 9 Abs. 1 oben genannten Gesetzes bisher Gebrauch gemacht?
2. Wenn sie von § 9 Gebrauch gemacht hat, frage ich, für welchen Zeitraum wurden nach § 9 Abs. 1 Zahlungen vorgenommen?