Kommen wir zum Präsidialrat: Meine Damen und Herren, seine Aufgaben sind unter Nummer 27 in § 45 des Entwurfs geregelt. Hier ist vor allem die Beteiligung bei der Lebenszeiternennung von Richtern und bei deren Entlassung von Bedeutung. In der Debatte am 05.04. sind dazu und auch zur Wahl der Mitglieder vor allem, meine ich, parteipolitische Behauptungen aufgestellt worden. Auch dafür gilt mein Appell, bitte weitere Beratungen im Ausschuss. Das gilt umso mehr, meine ich, als diese Forderungen vor allem von den Richtern erhoben worden sind und schließlich auf Erfahrungen zu verweisen ist in anderen Bundesländern. Darüber sollten wir nachdenken.
Meine Damen und Herren, das waren die wesentlichen Aspekte, der von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen. Auf die Novellierungen der Vorschriften über das Richterdienstgericht und auf die Übernahme zwingender Regelungen des deutschen Richtergesetzes will ich jetzt nicht näher eingehen.
Kommen wir zum Schluss: Meine Damen und Herren, das Standesrecht der Richter und Staatsanwälte ist eine besonders sensible Materie, zu dessen Regelung das Parlament, der Thüringer Landtag, berufen ist. Ich habe gleich zu Anfang dargestellt, dass es die Achtung der ersten Gewalt vor der dritten erfordert, dass wir mit der notwendigen Zurückhaltung und vor allem nicht mit Totschlagsargumenten oder so genannten Absolutheitsbehauptungen diskutieren. Beachten Sie bitte auch, dass die Ihnen heute vorgelegten Gesetzentwürfe und meine Erläuterungen dazu mit den Vertretungen der Thüringer Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am 22. März
dieses Jahres abgestimmt worden sind und sie haben deren Unterstützung. Bedenken Sie bitte auch eines: Bei den Betroffenen handelt es sich um eine Berufsgruppe, die nicht selten Pressionen von unterschiedlichen Interessengruppen ausgesetzt ist, bis hin zu Bedrohungen, die den Einsatz von Polizeischutz notwendig machen. Denken Sie z.B. an die Mafia-Verfahren. Sorgen Sie dafür, dass nicht das Ansehen dieser Berufsgruppe in der Öffentlichkeit Schaden nimmt. Lassen Sie uns die weitere Diskussion im Justizausschuss fortsetzen. Ich beantrage deshalb namens der SPD-Fraktion die Überweisung der Gesetzentwürfe in Drucksachen 3/1549 und 3/1550 zur weiteren Beratung an den Justizausschuss. Danke schön.
Es liegen keine weiteren Redemeldungen von den Abgeordneten mehr vor. Herr Minister Birkmann, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch ich begrüße natürlich zunächst die Vertreter der Richterschaft und der Staatsanwälte sehr herzlich, die auf Einladung des Vorsitzenden des Hauptrichterrats, Herrn Prötel, heute an dieser Sitzung teilnehmen. Lassen Sie mich vorweg eine persönliche Anmerkung zu dem machen, was Herr Abgeordneter Dr. Koch angesprochen hat. Herr Abgeordneter Dr. Koch, Ihre persönlich diffamierenden, unsachgemäßen und ehrabschneidenden Äußerungen kennzeichnen die Qualität und das Niveau, von dem aus Sie diese Diskussion führen wollen.
Ich sage Ihnen, das ist ein mieser Stil und Unwahrhaftes wird auch nicht dadurch wahrhaft, dass man es immer wiederholt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich nunmehr für die Landesregierung einige Anmerkungen zu den Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfen der Fraktion der SPD, dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verfassung des Freistaats Thüringen und dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes machen. Die Tatsache, und jetzt komme ich auf den inhaltlichen Teil Ihrer Ausführungen, Herr Abgeordneter Dr. Koch, dass Sie doch einige Zeit benötigt haben, um hier darzutun, dass Ihr Oppositions-Koalitionspartner SPD nicht abgeschrieben hat, indiziert ja in gewissem Maße, dass das denn doch wohl der Fall ist. Gestatten Sie mir, dass ich auch zum Nachweis dafür aus dem Protokoll der letzten Sitzung vom 5. April zitiere. Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung möchte ich das gerne tun Herr Abgeordneter Otto Kretschmer, SPD: "Frau Präsiden
tin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich kurz fassen, denn das, was vorgetragen worden ist, entspricht voll und ganz dem, was die SPD-Fraktion selbst auch vorschlagen wird." Also, 100 Prozent.
Ich meine, dass es in der Tat so ist, dass der Entwurf der SPD-Fraktion weitgehend dem Entwurf der PDS-Fraktion entspricht, so dass man sich an sich ernsthaft fragen könnte, warum überhaupt ein eigener Entwurf vorgelegt wird. Nun, das ist geschehen und deswegen möchte ich hier doch Stellung nehmen. Ich könnte mir es natürlich so einfach machen wie Sie; Herr Abgeordneter Kretschmer, es getan haben. Ich könnte insoweit Bezug nehmen auf meine Ausführungen vom letzten Mal. Aber das tue ich nicht, den Gefallen tue ich Ihnen schon nicht, denn ich möchte schon mich mit einigen Argumenten auseinander setzen. Allerdings müssen Sie sich gefallen lassen, dass natürlich das eine oder andere, was ich jetzt sage, weil es eben der gleiche Gegenstand ist, eine Wiederholung darstellt.
Noch eine Anmerkung, Herr Abgeordneter Dr. Koch: Sie erwähnten Montesquieu in Thüringen angekommen. Das habe ich deshalb letztens gesagt, weil Sie nämlich an dieser Stelle Schluss gemacht hatten. Es war interessant, was Sie zu Montesquieu gesagt haben, keine Frage, aber zu Thüringen haben Sie letztens nicht viel gesagt. Das haben Sie heute wiederholt. Insofern haben Sie in der Tat die Gelegenheit genutzt, das, was Sie letztens verabsäumt haben, anlässlich der Vorlage des Entwurfs der SPD, nun weiter zu ergänzen. Nun, ich will Ihnen dartun, warum hier diese weitgehende Identität vorhanden ist. So sollen auch nach dem Willen der SPD die Zuständigkeiten des Richterwahlausschusses erweitert werden. Der Richterwahlausschuss soll nicht nur bei der erstmaligen Ernennung eines Richters auf Lebenszeit, sondern auch bei der vorläufigen Anstellung eines Richters, bei Beförderungen von Richtern und bei der Lebenszeiternennung und Beförderung von Staatsanwälten beteiligt werden. Dazu müsste in der Tat Artikel 89 Abs. 2 unserer Verfassung geändert werden. Ich betone es hier also noch einmal, was ich letztens gesagt habe: Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass die Stabilität der Verfassung ein derart hohes Gut darstellt, dass Verfassungsänderungen nicht ohne zwingenden Grund vorgenommen werden sollten.
Ein zwingender Grund zur Erweiterung der Zuständigkeiten des Richterwahlausschusses ist jedoch nicht erkennbar. Sieben der anderen Bundesländer haben auf die Einrichtung von Richterwahlausschüssen ganz verzichtet, und zwar sind darunter Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen regiert die SPD seit 21 Jahren mit absoluter Mehrheit. Da frage ich mich einmal, warum Sie denn nicht Einfluss nehmen, wenn es Ihnen so ein starkes Anliegen ist, dass sich dies in diesem großen Bundesland doch ändern möge.
Natürlich, aber Sie tragen ja hier Gründe vor, nachdem das zwangsläufig so sein müsste. Das ist nicht der Fall.
Um die Dinge auch in die richtige Relation zu stellen: Eine Beteiligung des Richterwahlausschusses bereits bei der Ernennung des Richters auf Probe sehen nur vier von 16 Bundesländern vor, nämlich Berlin, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung bei Beförderungsentscheidungen, teilweise mit Einschränkungen, kennen nur fünf Länder, nämlich Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Eine Beteiligung des Richterwahlausschusses bei der Berufung in den Staatsanwaltsdienst auf Lebenszeit kennt keines der Bundesländer. Das hätten Sie alles einmal vortragen sollen, Herr Abgeordneter Kretschmer. Mich wundert schon, ich habe es mir aufgeschrieben, Sie haben immer wieder auf die Plenardebatte vom 5. April hingewiesen; außer dem von mir zitierten einen Satz steht da nichts hinsichtlich Ihres Beitrags. Vielleicht hätten Sie es besser getan, dann hätten wir es heute etwas einfacher gehabt.
Ich meine, die in Thüringen gewählte Lösung, nämlich Richterwahlausschuss zu haben und in die Lebenszeiternennung einzubeziehen, stellt angesichts der von mir dargelegten Situation in der Bundesrepublik im Übrigen einen ausgewogenen Mittelweg zwischen den genannten Modellen dar, welcher auch der Funktion des Richterwahlausschusses entspricht. Das ist etwas, was meines Erachtens verkannt wird. Der Ausschuss dient nämlich allein der parlamentarischen Legitimation der dritten Gewalt. Er stellt kein weiteres Organ richterlicher Personalvertretung dar, zu dem Sie, die PDS und SPD, ihn offensichtlich entwickeln möchten.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein Argument einfügen, was immer wieder genannt wird: Im Jahre 2001 sei die Zeit nun reif, die Verfassung zu ändern und schon aus dem Zeitablauf heraus grundlegende Änderungen vorzunehmen. Ich muss darauf hinweisen, das Thüringer Richtergesetz stammt aus dem Jahre 1994. Es ist damals nach Verabschiedung der Verfassung hier im Thüringer Landtag verabschiedet worden und hat die Aufbauphase bereits hinter sich gehabt. Ich denke, das sollte man bedenken. Natürlich sind auch wir dafür, dass dieses Richtergesetz weiterentwickelt werden muss, aber man sollte schon sehen, von welchem Standpunkt aus dies geschehen muss.
Und noch eines zum Richterwahlausschuss; machen Sie sich bitte auch Folgendes klar: Eine Erweiterung der Zuständigkeiten des Richterwahlausschusses kann meines
Erachtens nicht einmal im wohlverstandenen Interesse der im Einzelfall betroffenen Richter liegen, da die Entscheidungen des Richterwahlausschusses als echte Wahlentscheidungen gerichtlich nicht überprüfbar sind. Dies ist in ständiger richterlicher Rechtsprechung anerkannt. Auswahlentscheidungen des Justizministers, etwa bei Beförderungen, sind hingegen justiziabel und können durch die Gerichte auf Ermessensfehler inhaltlich geprüft werden. Eine Verlagerung von Kompetenzen auf den Richterwahlausschuss würde also zwangsläufig einen Rechtsschutzverlust mit sich bringen. Sie sehen, dass hinsichtlich der Zuständigkeiten des Richterwahlausschusses kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, so dass es sicherlich auch nicht zu rechtfertigen wäre, unsere Verfassung deswegen anzutasten.
Meine Damen und Herren, auch hinsichtlich der Neuregelungen der Beteiligungsrechte der Richterräte gleichen sich die Entwürfe von PDS und SPD fast wie ein Ei dem anderen. Besonders auffällig ist hier wie dort, dass auch Beteiligungstatbestände geschaffen werden sollen, die keine Entsprechung im Thüringer Personalvertretungsgesetz haben, und dies, obschon im Vorblatt ihres Gesetzentwurfs, dem Gesetzentwurf der SPD, ausdrücklich vermerkt ist, dass man die Mitbestimmungsrechte der Richterräte an die der Personalvertretungen anzugleichen gedenkt. Nein, Sie gehen darüber hinaus. Beispiele sind die Beteiligung der Richterräte bei dem Einsatz eines Richters in der Ausbildung oder bei der Aufstellung von allgemeinen Regelungen über Nebentätigkeiten. Aus der Sicht der Landesregierung ist nicht einzusehen, warum die Gruppe der Richter personalvertretungsrechtlich besser gestellt werden sollte als die Gruppe der Beamten und Arbeitnehmer. Eine höhere Schutzbedürftigkeit der Richterschaft, die eine solche Besserstellung rechtfertigen könnte, ist nicht erkennbar. Die Schutzbedürftigkeit der Richter gegen Maßnahmen der Justizverwaltung ist vielmehr in mancherlei Hinsicht wesentlich geringer ausgeprägt als diejenige der Beamten und Arbeitnehmer, weil der Richter wie kein anderer Bediensteter des öffentlichen Dienstes mit einer umfänglichen sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit ausgestattet ist. Bis auf zwei Ausnahmen kennt deshalb auch keines der übrigen Bundesländer exklusive Beteiligungstatbestände der Richterräte, die über diejenigen der Personalräte hinausgehen.
Meine Damen und Herren, eine weitere Regelung, die die Handschrift der PDS erkennen lässt, ist auch die in dem SPD-Entwurf vorgesehene Einrichtung einer Stufenvertretung der Richterräte. Sie soll bei dem Justizministerium angesiedelt sein und in Angelegenheiten beteiligt werden, die mehrere Gerichtsbarkeiten betreffen. Die PDS hatte das "Justizrat" genannt. Der SPD-Entwurf spricht vom Landesrichterrat und Staatsanwaltsrat. Herr Abgeordneter Kretschmer, wenn Sie immer wieder vom Entwurf '99 sprechen, dann sollten Sie auch sagen, dieser Entwurf hat Ihr Haus nicht verlassen.
Wie ich schon zu dem PDS-Entwurf ausgeführt habe, ist die Konstituierung einer derartigen weiteren Richtervertretung aus Sicht der Landesregierung wenig sachgerecht. Es hat sich in der bisherigen Praxiserfahrung mit dem Thüringer Richtergesetz in der geltenden Fassung nicht als nachteilig erwiesen, dass bei beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, die die Richterschaft mehrerer Gerichtsbarkeiten betreffen, auch mehrere Hauptrichterräte durch das Justizministerium zu beteiligen sind. Es ist dadurch im Gegenteil sichergestellt, dass die Interessen der einzelnen Gerichtsbarkeiten, die durchaus nicht immer identisch sein müssen, unvermittelt zu dem Ministerium durchdringen können. Die Schaffung eines weiteren Gremiums würde die Eigenverantwortlichkeit der Hauptrichterräte schwächen und zudem auch der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung zuwiderlaufen. Die Probleme der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind nun einmal unterschiedlich von denen der Fachgerichtsbarkeiten, der Finanzgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit, und die der Gerichtsbarkeiten sind nun einmal unterschiedlich von denen der Staatsanwaltschaften. Deswegen bin ich der Auffassung, dass das bestehende System der Möglichkeit der unmittelbaren Interessenwahrnehmung beim Ministerium das Sachgerechtere ist.
Meine Damen und Herren, leider hat sich die Fraktion der SPD auch nicht gescheut, auch solche Regelungen aus dem Entwurf der PDS zu übernehmen, deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zumindest höchst zweifelhaft ist. So sollen die Teilzeitbeschäftigungen und die Beurlaubung aus familiären Gründen auch zum Zweck der Betreuung und Pflege eines nichtehelichen Lebenspartners in Anspruch genommen werden können. Nur, der Bundesgesetzgeber, nicht etwa die Thüringer Landesregierung, hat mit § 76 a des Deutschen Richtergesetzes den Landesgesetzgebern zwingend vorgeschrieben, dass Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen entsprechend der für die Bundesrichter geltenden Bestimmungen zu regeln sind, die auf nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht anwendbar sind. Ein inhaltlicher Gestaltungsspielraum besteht also für den Landesgesetzgeber insoweit nicht und deswegen verstehe ich auch nicht, dass Sie ihn zum Gegenstand Ihres Gesetzentwurfs machen.
Meine Damen und Herren, aus Anlass des PDS-Entwurfs habe ich Ihnen mitgeteilt, dass das Justizministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes erarbeitet hat, der den Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowie den berufsständischen Verbänden der Richter und Staatsanwälte zur Stellungnahme zugeleitet worden war. Wir haben die Anhörungen sehr frühzeitig vorgenommen. Inzwischen sind die mündlichen Erörterungen zu dem Entwurf abgeschlossen; Vorschläge und Anregungen sind gemacht worden. Unter Berücksichti
gung des Ergebnisses dieser Gespräche ist der Referentenentwurf überarbeitet und Anfang dieser Woche im Kabinett beraten worden. Voraussichtlich kann der Gesetzentwurf der Landesregierung noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Wie schon hinsichtlich des PDS-Entwurfs schlage ich deshalb vor, auch die Gesetzentwürfe der SPD an den Justizausschuss zu überweisen und dort dann gemeinsam mit dem dann vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zu beraten. Ich danke Ihnen.
Es liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung, zunächst zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 3/1549, das ist die Verfassungsänderungsfrage. Es ist die Überweisung an den Justizausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Also haben wir eine einstimmige Überweisung an den Justizausschuss.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/1550 an den Justizausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nur noch einmal nach, gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Wir haben also auch eine einstimmige Überweisung. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1537 ERSTE BERATUNG
Bis jetzt ist mir noch nicht signalisiert worden, dass es eine Begründung dazu gibt. Doch, Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung legt Ihnen heute das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes vor. Dieses Ausführungsgesetz schafft die Ermächtigungsgrundlage dafür, dass das Innenministerium die Rechtsverordnungen erlassen kann, die für die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. zur Verwaltungsfachangestellten erforderlich sind. Das Gesetz bezieht sich nur auf einen vom Bundesrechtlichen Berufsbildungsgesetz
nicht erfassten und ausdrücklich freigegebenen Rahmen, nämlich die Regelung des 3. Ausbildungsjahres. Für das 1. und 2. Ausbildungsjahr wurden die erforderlichen Ausbildungsrahmenpläne durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vom Mai 1999 erlassen. Von den kommunalen Spitzenverbänden gab es einhellig Zustimmung, ebenso von den angehörten Verbänden. Um einen reibungslosen Übergang in das 3. Ausbildungsjahr zum Verwaltungsfachangestellten sicherzustellen, möchte ich Sie bitten, den Gesetzentwurf zügig zu behandeln. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Herr Staatssekretär hat gerade den Gesetzentwurf vorgestellt. Ich glaube, man kann es kurz machen. Laut Verfassung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir ermächtigen das entsprechende Ministerium, das Ganze über Ermächtigung und Verordnung zu machen oder wir machen ein Gesetz. Ich halte es in diesem Punkt für sachgerecht, dass dieses über die Exekutive durchgeführt wird, damit man sich dem Ganzen flexibel anpassen kann. Ich bitte um Überweisung an den Innenausschuss. Danke.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zum Antrag auf Überweisung der Drucksache an den Innenausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Auch nicht. Die Überweisung ist einstimmig erfolgt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 3.
Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinde Rüdersdorf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1568 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung legt Ihnen heute einen Ge