Wolfgang Fiedler

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte es mir leicht machen, Herr Kollege Gentzel, Herr Kollege Ramelow, meine Damen und Herren, und könnte sagen, lesen Sie die Rede nach, die ich das letzte Mal vor wenigen Wochen hier gehalten habe, wo wir ja zu diesem Thema schon ausgiebig gesprochen haben. Aber, Herr Ramelow, die Freude kann ich Ihnen nun nicht mehr machen
und auch nicht Herrn Gentzel, weil natürlich zu dem Populismus, mit dem Sie diese Sondersitzung hier eingebracht haben, muss schon einiges gesagt werden.
Ich glaube, wir sollten erst mal festhalten, dass diese Landesregierung und dieser Ministerpräsident gehandelt haben, er hat zugesagt
Herr Kollege Ramelow, ob das nun zum 1. Mai oder wo auch immer war -, dass er die Dinge in die Hand nimmt, die aus seiner Sicht jetzt dringend weiter vorangetrieben werden. Ich sage bewusst "weiter vorangetrieben werden". Ich glaube, diese Zusage - und da können Herr Gentzel oder Herr Ramelow jetzt darauf bestehen und sagen, na mal sehen, was denn da wird, mal sehen, welche Regierung rauskommt. Warum haben Sie denn eigentlich die Sondersitzung heute gemacht? Nicht, weil Sie in der Sache vorankommen wollen, sondern weil Sie den Populismus weiter vorantreiben wollen.
Aber eines sage ich Ihnen ganz deutlich, die Menschen in Thüringen, die sind nicht so dumm, dass die nicht erkennen, was Sie damit fordern wollen. Sie klammern sich auf der einen Seite an uns ran - und Herr Gentzel sprach von Rattenfängern, das ist seine Formulierung, ich will
dem nicht widersprechen -, aber Sie klammern sich jetzt an uns ran und meinen, Sie müssen uns jetzt zeigen, wo es denn langgeht. Lieber Herr Kollege Ramelow, wenn ich daran denke, was so alles von Ihrer Fraktion gekommen ist, und ich will, weil Sie sich vorhin so hinstellten, dass Sie jetzt keinen gegen den anderen ausspielen wollen, ja, das schreit ja zum Himmel. Wenn ich daran denke, was Ihr Herr Kuschel mit seinem "Kuschelkurs" macht, das habe ich das letzte Mal schon gesagt, früh ist er zu den Mietern und hat den Mietern alles versprochen und am Nachmittag ist er zu den Grundstückseigentümern und hat genau das Gegenteil behauptet. Das ist Ihr Populismus,
den Sie hier betreiben und den Sie immer wieder den Menschen einreden wollen. Sie sind doch die Retter der Nation. Nix ist, Sie sollten - ich habe schon...
Also lieber Herr Kollege Ramelow, ich bin seit 1990 in dem Parlament und, Herr Gentzel, ich habe schon das letzte Mal zugegeben und auch von diesem Pult, seit 1990,
da haben wir gerade die DDR - Gott sei Dank - abgeschafft, wir haben aber auch den ganzen Mist und Schruz übernommen, den die Genossen uns hinterlassen haben.
Das wird einfach in der Diskussion vergessen, das muss man in die Waagschale mit hineinwerfen. Ich will nicht sagen, dass das alles ist, es gehört aber in die Waagschale mit hinein. Dann hatten wir, Gott sei Dank, die kommunale Selbstverwaltung. Ich will es einfach noch mal...
Herr Kollege Ramelow, ich bin Bürgermeister seit 1990, ich bin Verbandsrat, ich habe die Dinge alle mit durchlitten und hier sitzen noch einige, die das mit durchlitten haben. In den Anfangszeiten sind wir auf viele Dinge reingefallen,
jawohl, das gebe ich zu,
da gab es Westberater oder auch andere, in diesem Fall Gewinner, die hier - ich hätte beinahe Kriegsgewinner ge
sagt, aber das Wort will ich weglassen -, sondern die sind hierher gekommen und habe uns viele Dinge eingeredet und leider Gottes, es waren viele neu Gewählte in dem Amt und da möchte ich auch die kommunale Familie hier oben begrüßen, der Gemeinde- und Städtebund ist ja auf alle Fälle da, dort sind viele Fehler passiert.
Diese Fehler haben wir in den verschiedenen Legislaturen versucht zu korrigieren. Ich verweise noch mal, Herr Kollege Gentzel, auch das gehört mit zur Wahrheit, dass wir die so genannte Nachförderung damals mit vielen Millionen, um die 300 Mio. waren das damals, indem wir das versucht haben zu korrigieren. Herr Kollege Gentzel, wenn Sie natürlich hier in Ihrer Rede gerade auch auf das Fundament verweisen, natürlich ist das Fundament nicht so stabil, wie wir es uns vielleicht gemeinsam wünschten, aber wir hatten, denke ich, doch in den letzten Jahren an dem Fundament einiges verstärkt und haben zumindest daran weitergearbeitet und -gebaut. Ich habe ein Beispiel genannt. Wir haben auch nicht umsonst - und das haben wir uns alle nicht leicht gemacht, wenn wir die verschiedenen KAG-Änderungen, die wir hier durchgeführt haben -, das waren keine leichten Operationen und wir wussten alle, dass neben dem, was das Parlament in seiner Weisheit hier beschließen kann, gibt es auch noch Gerichte, da stimme ich Ihnen zu. Man muss bei den ganzen Dingen immer sehr genau hinschauen, was ist rechtlich umsetzbar und was ist nicht umsetzbar. Deswegen, denke ich, ist das weiterentwickelt worden. Wir haben aber auch gemerkt - und das ist das, was mich ärgert, Herr Kollege Gentzel, Sie sind zwar dann am Schluss noch mal darauf eingegangen, man kann nicht einfach fünf Jahre ausblenden in diesem neu geschaffenen Land. Sie haben zwar das kurz noch mal angedeutet, aber fünf Jahre hatte in dem Land Verantwortung auch ein SPD-Innenminister ich will das nur noch mal deutlich machen
ich kenne noch die ganzen Diskussionen, die damals liefen, und damals war die Zinsrichtlinie das Nonplusultra, dass nun gerade mit der Zinsrichtlinie damals, was Sie heute hier beklagen, wo festgeschrieben wurde, dass man dann keinen Widerspruch einlegen konnte und, und, und. Ich will das nur noch mal zur Klarstellung sagen, im richtigen Zeitpunkt ist dort nicht gehandelt worden. Ich glaube auch, das kann man auch eindeutig von hier aus sagen, auch wir als Parlament und die alle mit daran gearbeitet haben, warum sollen wir nicht noch zu weiteren Erkenntnissen kommen, wenn wir merken, es sind noch Fehler da, die nicht umgesetzt werden. Da, Herr Kollege Ramelow, gehe ich bei weitem nicht so weit, dass Sie hier die Verbände im Lande so beleidigen, wie Sie das vorhin gemacht haben.
Es gibt in diesem Lande sehr, sehr viele gut gehende Verbände, das können Sie im Protokoll nachlesen. Sie haben die Verbände beleidigt.
Es gibt sehr viele Verbände und die Verbandsräte, die dort tätig sind, haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Das muss man einfach festhalten, weil hier suggeriert wird, wie Sie das darstellen, als ob hier alles nicht funktioniert im Lande. Es funktioniert, Gott sei Dank, sehr viel, gerade weil engagierte Verbandsräte sich mit einbringen, weil engagierte Bürgerinitiativen sich mit einbringen. Wenn ich an solche Dinge denke wie in Gera im Verbraucherbeirat, Herrn Guddat - ich nenne bewusst den Namen, ein Mann mit 75 Jahren -, der sich seit Jahren in die Materie hineinbegeben hat. Von dem Mann kann man lernen; da wird auch in den Beratungen darauf zurückgegriffen. Meine Damen und Herren, das muss einfach hier gesagt werden. Der Ministerpräsident - und dazu steht diese Fraktion in diesem Land - hat gesagt, wir werden es anpacken, wir werden es umsetzen 1 : 1, wie wir es auf den Tisch gelegt haben. Dazu stehen wir gemeinsam. Sie haben natürlich Recht,
wir wissen nicht, was nach dem 13. herauskommt. Aber eines weiß ich ganz genau, dass, egal, wer diese Regierung stellt - ich gehe davon aus, wir werden sie stellen -, er wird sich daran messen lassen müssen, wie er denn das Problem umsetzen will. Das ist das Problem, Herr Kollege Ramelow.
Sie haben ja einige Dinge angedeutet. Bei Wasser wird jetzt der mutige Schritt getan, dass wir von den Beiträgen weggehen. Das ist vom Innenminister alles deutlich erläutert worden, warum das möglich ist und wir auch denken, dass wir dort verfassungskonform sind. Wir wissen aber - und da wollen Sie weiter gehen -, dass es bei Beiträgen nicht so einfach ist, dass man bei Beiträgen das einfach kappen kann. Das geht eben nicht so einfach, da sieht die Rechtsprechung in dem genannten Urteil ganz anders aus. Ich denke, gerade in dieser Richtung müssen wir jetzt den Weg weiter beschreiten, denn wir haben keine andere Wahl. Wir machen es doch nicht für uns, sondern wir machen es für den Bürger in diesem Lande, für den Beitrags- und Gebührenzahler. Ich denke, es ist dringendst notwendig, dass wir nicht die Ohren verschließen. Ob das jetzt ein Vierteljahr zu früh oder zu spät ist, ist mir vollkommen egal. Wir sind aufgefordert zu handeln und wir werden handeln und wir haben gehandelt. Wir werden auch die dicken Bretter bohren, wie der Ministerpräsident a.D.
das hier gesagt hat. Herr Gentzel - ich sehe ihn gerade nicht, er wird schon wiederkommen -,
ich habe in der ganzen Diskussion - jetzt schaue ich einfach mal zur linken Seite von mir aus gesehen, zur SPD immer nur gehört, was nicht geht, warum und weshalb usw., aber Sie haben nicht einen einzigen Vorschlag gebracht. Wie wollen Sie das denn anpacken?
Sie haben einfach verpasst, dass jetzt in dem Lande das ganze Thema wirklich unter den Menschen kocht. Jetzt wissen Sie nicht, wie Sie damit umgehen sollen. Wir haben uns der Aufgabe gestellt und wir sind auch zu den Demonstranten rausgegangen. Wir werden mit allen, die gutwillig dort mitmachen wollen, mit den gutwilligen Bürgerinitiativen und denen, die etwas voranbringen, auch reden, die werden wir auch anhören. Aber Sie haben nicht gesagt, wie Sie das ganze Problem lösen wollen.
Das ärgert mich schon. Und nur weil da ein Herr aus Berlin eingeschwebt ist, den man sonst in Thüringen nie sieht von Ihrer Seite, weil er denn gar nicht weiß, was in Thüringen los ist, da ruft der eine - ich könnte es ja jetzt einfach machen - nach Wassergipfel, der Nächste ruft nach Benzingipfel. Das ist schlimm genug,
aber ich will gar nicht auf die Dinge eingehen, die Herr Kollege Gentzel hier so ganz einfach in den Raum gestellt hat. Was er da so als Beispiele gebracht hat, wie man denn ganz schnell Gesetze im Landtag machen kann - meine Damen und Herren, diese Beispiele sind ja wirklich vollkommen untauglich - unter dem Motto: So eine schwierige Materie, die könnte man mal so einfach im Vorbeigehen lösen, setzen wir uns mal drei Stunden in den Innenausschuss und drei Stunden in den Finanzausschuss, der Umweltausschuss kann noch beratend daran mit teilnehmen und dann ist das ganze Ding geklärt. Meine Damen und Herren, wo leben Sie denn eigentlich? Sie saßen doch mit in dem Landtag. Wo waren denn Ihre Initiativen seit 1990 zu Wasser und Abwasser?
Wo sind Sie denn gewesen? Lesen Sie doch einmal nach, was Sie dazu gebracht haben. Nichts haben Sie gebracht. Herr Höhn, Sie waren doch noch gar nicht dabei am Anfang, nichts ist gekommen. Und jetzt - das will ich noch einmal deutlich machen - müssen wir diese Suppe gemeinsam auslöffeln. Da hilft es nicht, auf die Kommunen draufzuhauen, auf die Zweckverbände, da gibt es Saubrüder drunter, das sage ich hier eindeutig, die sich einfach überhaupt nicht darum bemühen, dass sie im Interesse ihrer Gebühren- und Beitragszahler etwas machen. Herr Kollege Ramelow, da gebe ich Ihnen Recht, sie gehen in manchen Verbänden einfach darüber weg. Und das ärgert mich, der selber in einer kommunalen Familie ist, maßlos. Da ist der Punkt gekommen, wo jetzt mit dem Gesetzentwurf eingegriffen werden soll. Aber wir haben immer noch das Stichwort "kommunale Selbstverwaltung" dabei; das ist und bleibt ein hohes Gut.
Wir leben nicht mehr in der Diktatur, wo einfach der Ministerpräsident, oder wie er sich auch immer nennt, sagt, so wird es gemacht und alle im Lande haben das nachzuvollziehen. Da leben wir nicht mehr. Der eine oder andere wünscht es sich vielleicht, aber in der Demokratie ist es halt ein bisschen schwieriger. Ich beklage ausdrücklich, dass einige wenige Verbände trotz des Moratoriums, das durch die Landesregierung angekündigt ist, was jetzt in Gesetzesform als Referentenentwurf auf dem Tisch liegt - das ist nämlich der Unterschied zur letzten Sitzung, es liegt ein ausformulierter Referentenentwurf auf dem Tisch,
an dem muss jetzt gearbeitet werden. Herr Kollege Ramelow, auch der Ministerpräsident kann mit all seinen Dingen nicht verordnen oder Notgesetze machen oder irgend so etwas, dass jetzt keine Bescheide rausgeschickt werden. Wir können nur die Menschen im Land
auffordern, dass sie auf ihre Verbände zugehen, auf ihre Verbandsräte zugehen. Ich sage auch ganz deutlich, es stehen Kommunalwahlen an und mir ist vollkommen schnurzpiepegal, ob die rot sind oder dunkelrot sind oder gelb sind, von grün will ich gar nicht reden, das ist das Schlimmste, was uns noch passieren kann,
sondern dass man hier wirklich durchgreift und seine Leute verantwortlich macht und sagt: Warum folgt ihr nicht dem, was die
Landesregierung auf den Weg bringt. Die Landesregierung sagt und wir unterstützen das,
dass die Landesregierung ganz klar sagt, wir übernehmen die entstehenden Kosten. Das fällt dem Land schwer in dieser Situation; wir haben gerade wieder 210 Mio.  Steuermindereinnahmen - Rotgrün lässt grüßen. Der Herr, der da oben sitzt und immer alles besser wissen will, soll sich einmal in Berlin dafür einsetzen.
Und trotzdem wir das verkraften müssen, werden wir die Kraft aufbringen, dieses Geld einzusetzen. Es sind Vorschläge gemacht worden, dass das Ganze auch umzusetzen ist. Ich denke, meine Damen und Herren, das kann auch so gehen.
Jetzt komme ich zu dem, was eben das Populistische ist, Herr Kollege Ramelow. Sie wissen doch ganz genau und ich will noch einmal den § 127 Kommunalordnung zitieren, wo drinsteht: "Die Landesregierung hat Entwürfe von Rechtsvorschriften, die die Belange der Selbstverwaltung berühren, und Entwürfe von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die wichtige Belange der Selbstverwaltung unmittelbar betreffen, mit den Spitzenverbänden, Gemeindeund Städtebund Thüringen, Thüringischer Landkreistag, in geeigneter Form rechtzeitig zu erörtern." Und dann kommt in 3 noch der nächste Satz: "Die Ausschüsse des Landtags sollen bei der Beratung entsprechender Gesetzentwürfe die Spitzenverbände anhören." Auf der einen Seite stellen Sie sich hin und sagen so schön populistisch, das können wir doch in den nächsten paar Tagen noch schnell erledigen. Da brauchen wir uns doch nur hinzusetzen, machen noch eine Sitzung und dann beschließen wir das Ganze. Sie hebeln damit die kommunale Selbstverwaltung und auch die Mitbestimmung aus. Der Innenminister hat vorgetragen, wer dort noch alles zu hören ist. Ich will gar nicht zu sehr auf den Mieterbund eingehen, weil der Herr, der diesem Verband vorsteht, ja wahrscheinlich als SPDGenosse als Wahlhelfer eingesetzt wird.
Das wird nicht fruchten, meine Damen und Herren, denn die Verbände sind gemeinsam aufgefordert, nicht Mieter gegen Grundstückseigentümer auszuspielen, sondern wir müssen gemeinsam einen Weg finden. Es geht eben nicht so populistisch, wie Sie das darstellen, jetzt machen wir das mal schnell zwischen Tür und Angel. Hier ist einfach zu viel zu bedenken. Ich denke, auch wer den Gesetzentwurf schon gelesen hat, weiß, dass wir wirklich viele Dinge bedenken müssen. Ich gehe gar nicht noch auf die
einzelnen Punkte ein. Zum Beispiel müssen wir gegebenenfalls im Thüringer Kommunalabgabengesetz noch weitere Dinge ändern, müssen wir das Thüringer Straßengesetz anschauen - Oberflächenentwässerung ist genannt worden -, müssen wir das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit gegebenenfalls anpacken. Es ist das Wort "Verbraucherbeiräte" genannt worden.
Ich sage nur Stichworte: Bei der Thüringer Kommunalordnung müssen wir gegebenenfalls auch noch in Richtung größere Strukturen weiterdenken. Es ist niemand in dem Raum, das kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, der ernsthafterweise meint, dass wir mit den 180 Verbänden oder Aufgabenträgern hier vielleicht den Stein der Weisen haben. Das weiß doch jeder, das hat der Innenminister schon deutlich gesagt. Wir können auch nicht alles gleichzeitig machen, sondern wir müssen erst einmal das auf die Füße stellen, was jetzt notwendig ist, müssen die Dinge wirklich gut umsetzen. Die Kollegen, die sich dort auskennen, wissen, wie schwer wir uns das letzte Mal getan haben, weil vorhin das Stichwort kam, wir haben es doch einmal ganz schnell gemacht bei der Verjährung. Ich glaube, Kollege Gentzel war es mit der Verjährung.
Nein. Es war Kollege Ramelow. Gerade dort war ein ganz eindeutig überschaubarer Sachverhalt.
Ja, wir wussten, was dort folgt. Wir wussten aber auch ich habe ja hier schon mal die Juristen gescholten, aber es gibt ja, Gott sei Dank, auch gute Juristen -, dass uns die Juristen damals gesagt haben, ihr könnt die Verjährung noch einmal aussetzen. Ich sehe schon, dass mich jetzt alle Juristen schon freundlich von hinten grüßen, ich sehe das ein. Wir haben uns damals schwer getan, aber wir haben es noch mal gemacht. Wir müssen jetzt bei diesem Umsteuern sehen, dass wir alles beachten, was nur möglich ist, damit wir hier nicht, ich sage mal, vor Gericht scheitern. Das gebietet einfach, dass wir diese Dinge wirklich mit - ich will nicht sagen Ruhe, ich sage nur - mit Bedacht, aber so, wie heute angekündigt, weiter umsetzen. Ich glaube, wir haben die Möglichkeit, dass wir hier für unsere Bürgerinnen und Bürger im Land noch einiges auf den Weg bringen können. Ich fordere alle auf, angefangen von den Verbandsräten über die Bürgermeister, Gemeinde- und Städtebund, die Verwaltungen, dass sie alle mitziehen. Ich sage auch, Herr Kollege Gentzel, ich bin teilweise tief enttäuscht von der Kommunalaufsicht und von anderen, die hier Verantwortung tragen. Hier muss verstärkt, da stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu, einiges passieren. Aber auch die fallen nicht vom Himmel. Sie wissen ganz genau, dass es auf diesem Gebiet - es gibt auch einige von ihrer Couleur, ich will mich da vorsichtig ausdrücken, die sind nicht besser als von der anderen Couleur - Nachholbedarf
gibt, und da, denke ich, braucht man gar nicht irgendetwas zu verschweigen, dass dieses verstärkt werden muss. Aber am Ende haben wir alle eine Verpflichtung. Nicht, dass wir den Kopf in den Sand stecken, weil nun gerade eine Wahl ist, sondern wir müssen jetzt gemeinsam handeln und dazu fordere ich das Parlament auf und wir werden das, was angekündigt ist, gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Dieter Althaus auch umsetzen.
Ja.
Machen Sie mal hin.
Das ist bei der PDS nichts Ungewöhnliches.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke dem Innenminister, dass er mir den Vortritt lässt, denn, ich glaube, es ist noch genügend Aufklärung zu leisten, was hier denn eigentlich in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten angesagt wurde. Jeder von uns weiß, der sich seit 1990 mit Wasser und Abwasser intensiv im Lande beschäftigt hat, ich glaube, dazu können sich die Innenpolitiker neben Verbandsräten in Vieselbach mit dazuzählen, dass sie sich auf dem Gebiet, denke ich, doch etwas auskennen. Wir haben in diesem Lande erlebt, die wir überhaupt das Ganze aus DDR-Zeiten geerbt haben - Herr Ramelow, nicht dass Sie jetzt gleich sagen, jetzt kommen sie wieder auf die alten Dinger zurück, sondern das gehört auch zur Vollständigkeit -, was wir für marode Anlagen, Leitungen etc. übernommen haben. Dann gab es die neu gegründeten Länder, die neuen Kommunen. Da gab es die Treuhand noch dazwischen und die ganzen Dinge, die dort gelaufen sind. Die Kommunen haben sich den neuen Aufgaben gestellt. Der damalige Gemeinde- und Städtebund - ich sehe Herrn Gnauck - hat mitgewirkt, dass das auch übertragen wurde. Und es gab die kommunale Selbstverwaltung.
Es gab auch die mittelrheinische Treuhand und es gab auch andere, die mitgeholfen haben, das Ganze umzusetzen, damit das auf rechtsstaatliche Füße kommt. Denn es war ja neu das Ganze, es musste ja neu geordnet werden.
Herr Ramelow, klären Sie das mit Herrn Gnauck. Ich bin weder für Jürgen Gnauck zuständig... Aber ich will einfach darauf hinweisen, was hier passiert ist. Es musste alles umgestellt werden, die Kommunen - wir hatten sehr viele in Thüringen, wir haben ja mittlerweile auch Gebietsreformen gehabt - haben sich den Aufgaben gestellt. Man hat sich zu dem entschieden, wie es jetzt ist, dass im Prinzip Verbände gebildet und die ganzen Dinge wahrgenommen wurden oder einzelne Aufgabenträger. Dass sich das in den Jahren gezeigt hat, dass natürlich dort eine Fortentwicklung vonstatten gehen muss, dass wir zu größeren Einheiten kommen müssen, das ist doch jedem klar, der sich mit dieser Materie beschäftigt. Aber wir wussten auch, dass sich die Kommunen erst einmal finden. Gerade auch Ihre Fraktionen, von mir aus gesehen rechts, PDS oder SPD, haben natürlich alle gerufen, kommunale Selbstverwaltung ist das höchste Gut. Wir selber haben es natürlich auch gesagt und dass natürlich auch, und ich sage bewusst, auch bei der kommunalen Selbstverwaltung Fehler passiert sind. Ich bin nicht derjenige, der sich heute hierher stellt und sagt, es waren nur die vor Ort oder es waren nur die, sondern ich sage, wir haben eine gemeinsame Verantwortung. Die Gemeinderäte, Stadträte, Bürgermeister über die Landräte zum Land. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, jeder hat auf seiner Stelle verschiedene Dinge vielleicht nicht ganz richtig oder auch falsch gemacht. Jetzt haben wir gemeinsam das auszulöffeln, was wir uns gemeinsam eingebrockt haben. Da bin ich weit davon entfernt zu sagen, das waren die einen oder die anderen, sondern wir müssen jetzt sagen, wir müssen gemeinsam rangehen. Wir haben ein Problem; dieses Problem ist erkannt worden. Da kann man sich auch streiten, da könnte man zurückgehen zu den ersten Innenministern, zu den ersten Umweltministern und ich will daran erinnern, in der 1. Legislatur war die FDP mit im Landtag, es wurde vorhin Herr Kniepert genannt, Herr Sieckmann hatte diesen Gigantismus - jetzt kriege ich es gar nicht raus - der wollte diese großen und langen Leitungen bauen. Da gab es diese so genannte abwassertechnische Zielplanung.
Ja natürlich, Herr Höhn, damals waren Sie noch Bürgermeister, aber die Kollegen, der Herr Pohl neben Ihnen und der Herr Gentzel, waren schon mit hier. Ich wundere mich sowieso, warum Herr Gentzel heute hier eigentlich nicht redet, da hat er seinen Schattenminister vorgeschickt. Ich hätte mich ja gefreut, hätte Herr Gentzel heute mitgeredet.
Damals gab es Herrn Sieckmann, und Herr Sieckmann hat damals - muss ich sagen, es ist einfach auch überdimensioniert teilweise geplant worden und und und. Wir haben Konsequenzen daraus gezogen. Es ist damals 1995, ich erinnere mich noch an die Sitzung in Weimar, in der wir gesessen haben, der Altministerpräsident sitzt mir gegenüber, in der Nachtsitzung, die bis früh ging, wo wir uns lange gestritten haben. Wir haben uns dann darauf geeinigt, ich sage mal untechnisch aber verständlich gesprochen, wir haben uns für eine so genannte Nachförderung entschieden. Dass wir gerade den Verbänden, wo wir als Land auch gesagt haben, die haben einen gewissen Anteil, dass solche großen Anlagen gebaut wurden. Wenn ich mich recht entsinne, haben wir 280 Mio. DM in die Hand genommen, um den Verbänden zu helfen. Wir brauchen uns nicht herzustellen, wir hätten nichts gemacht.
Da hat auch die SPD, will ich noch ganz deutlich sagen, haben wir doch gemeinsam an den Dingen teilweise gewirkt, dass das überhaupt vorangegangen ist. Dann gab es auch die diversen Innenminister in diesem Freistaat und jeder hat an seiner Stelle die Dinge so gemacht, wie er meinte, sie machen zu müssen. Wir waren nicht immer mit allem einverstanden. Wir, da meine ich die Innenpolitiker und auch teilweise oder im Ganzen die Fraktion. Weil es uns natürlich auch bei dem Ganzen immer wieder vorgehalten wurde durch die Rechtsprechung, das geht nicht und das geht nicht und das geht nicht. Ich bin nicht derjenige, der sagt - ich weiß, nicht wer es heute gesagt hat -, wir brauchten keine Juristen mehr. Ich liebe die Juristen nicht unbedingt, aber sie sind notwendig, wir brauchen sie.
Ich liebe sie nicht, aber sie sind notwendig. Wir brauchen sie, ja.
Ich sehe hier schon so viele Juristen, die jetzt alle über mich herfallen, aber ich halte das aus. Wir brauchen einfach den juristischen Sachverstand, aber der führt doch nicht dazu, dass politisches Denken und Handeln damit ausgeschaltet wird. Das ist das, worum es mir geht. Wir haben viele Dinge auf den Weg gebracht, wir haben auch viele Dinge gemeinsam auf den Weg gebracht, dass die PDS, Herr Kollege Ramelow, auch ein Vorgänger von Ihnen, immer wieder Dinge gefordert hat die überhaupt nicht gehen. Man weiß sowieso nicht ganz genau, was Sie eigentlich wollen. Eines wollen Sie, Sie wollen alle Beiträge abschaffen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Vorsicht, Vorsicht. Man weiß es noch nicht genau, was Sie denn wollen. Wir haben ja Ihre diversen Gesetzentwürfe hier schon behandelt und haben dann gemerkt, wenn man tiefer einsteigt, es sind zu viel rosa Wolken dabei, die einfach nicht umzusetzen gehen.
Nein, dann werden es auch keine schwarzen Wolken, wenn es Althaus aufschreibt, sondern es geht einfach darum, dass hier die unterschiedlichen Vorschläge, die immer wieder gemacht wurden, da kann man sich natürlich inhaltlich sehr damit auseinander setzen. Ich weiß auch selber, ich bin auch gefragt worden nach den Ankündigungen, die der Ministerpräsident aus meiner Sicht zu Recht gemacht hat. Nach den Ankündigungen bin ich auch gefragt worden: Herr Fiedler, wie stehen Sie denn zum Beispiel zu den Rückzahlungen von Beiträgen? Ich weiß natürlich, dass es gesetzlich möglich ist, die zurückzuzahlen. Da habe ich auch gesagt, wenn wir einmal das Tor öffnen, ich weiß noch nicht wo es hingeht.
Ich sage es ja, Herr Höhn, ich gehe doch nicht hier vor, um irgendetwas zu erzählen. Ich sage einfach, ich weiß, hoffe es jedenfalls, dass ich weiß wovon ich spreche. Ich sehe dort Probleme, aber ich sehe nicht, dass die Problem unlösbar sind. Ich denke, meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat gerade in den letzten Wochen, insbesondere in den letzten Wochen und Monaten die WAM, die wir ja geschaffen haben, die wurde beschimpft von Ihrer Seite, was brauchen wir eine WAM, die ist überhaupt nicht notwendig.
Der ist überhaupt nicht weggelaufen, sondern der arbeitet in der WAM noch kräftig vor Ort mit. Wir haben einen neuen Geschäftsführer, es ist die WAM also noch verstärkt worden, Herr Ramelow, da haben Sie gesagt, die WAM brauchen wir nicht. Gerade die WAM hat in den letzten Wochen und Monaten zu Tage gebracht, dass in zwanzig Verbänden und mehr es eben gravierende Probleme gibt, wo wir mit dem bisherigen Instrumentarium, das wir haben, einfach nicht zurande kommen.
Natürlich haben wir immer darauf gesetzt, dass auch die kommunale Selbstverwaltung bestimmte Dinge dann auch umsetzt und dass sie das machen. Aber sie haben eben nicht alle im Lande, ich will das auch noch einmal betonen, es gibt sehr, sehr viele hervorragende Verbände, die in dem Freistaat hier gearbeitet, geschafft haben, haben sich auch verprügeln lassen, aber sie haben es durchgezogen. Da gibt es wenige, aber trotzdem eine große
Anzahl flächendeckend im Land, wo diese Probleme da sind und die müssen wir jetzt anpacken. Da die jetzt so gravierend zu Tage getreten sind und nicht, weil Bürgerinitiativen hier vor dem Landtag standen, ich denke, wer sich dort auskennt... Herr Kollege Ramelow, Sie wissen doch, es gibt sehr gutwillige Bürgerinitiativen, die gehen wirklich an die Sache ran. Sind die überdimensioniert oder was ist dort alles? Aber es gibt auch Populisten, und da kenne ich einige, der eine wohnt nämlich bei mir im Landkreis, den kenne ich ganz genau. Der hat nichts anderes im Sinn, der will nur Politik damit machen und will damit in den Landtag kommen. Dem ist das vollkommen schnurzpiepegal, was in den Verbänden passiert. Ich kann Ihnen auch noch den Namen dazu sagen, wenn Sie den wissen wollen. Soll ich es Ihnen sagen? Sie wollten ihn mal auf Ihre Liste nehmen, das ist der Jörg Delinger. Also, ich kenne sehr viele in dem Land, die das sehr ernst angehen, wenn ich an Herrn Gudat oder viele andere, die in dem Land sich sehr dafür einbringen. Man sollte das ernst nehmen, die sich hier wirklich in die Verbände einbringen, darüber kann man streiten, ob die Verbraucherbeiräte, die ja damals geschaffen wurden - ich habe immer gesagt, da kann man sich jetzt trefflich streiten -, richtig oder falsch waren, da bin ich nun in dem Punkt mal an der Seite der PDS. Es schmerzt mich ein bisschen, aber es ist halt so, dass ich auch immer gesagt habe, Verbraucherbeiräte, entweder ich schreibe sie fest, dann ist es zu machen, oder, wenn ich das offen lasse - wir kennen leider da und dort die Verbände, die sagen, was interessiert uns das, was die in Erfurt sagen, wir machen das, was wir immer gemacht haben. Ich denke, das muss man erkennen und das hat der Ministerpräsident erkannt. Bevor ich darauf noch eingehe, will ich, weil vorhin auch der Holzland-Kreis genannt wurde, wo es darum ging - Herr Ramelow, Sie hatten das, glaube ich, gesagt -: Was sind denn Weisungen wert? Ich will als Erstes noch einmal das Rundschreiben an alle Kommunalaufsichtsbehörden im Freistaat Thüringen sowie an alle Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen für die geneigte Öffentlichkeit nennen: "Wahrnehmung der Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen - Beitragserhebung: Die Thüringer Landesregierung hat entschieden, das Thüringer Kommunalabgabengesetz zu ändern." Steht im Protokoll, mehrfach gesagt.
"Ich bitte die Aufgabenträger anzuhalten, bis zum 01.10.2004 keine neuen Beitragsbescheide zu erlassen und den Vollzug bereits erlassener Beitragsbescheide auszusetzen." Hören Sie zu, Herr Schattenminister der Finanzen. "Die den Aufgabenträgern hierbei entstehenden finanziellen Ausfälle werden vom Freistaat Thüringen getragen." Eine ganz klare Aussage an die Aufgabenträger. Wer die Musik bestellt, muss am Ende auch bezahlen, und hier ist klar darauf hingewiesen.
Am Ende!
"Ich bitte, die sich in Ihrer Rechtsaufsicht befindlichen Aufgabenträger noch heute vom Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis zu setzten. Vollzugsmeldung bis 05.05." usw. "12.00 Uhr." Meine Damen und Herren, ich habe das deswegen noch mal verlesen, weil vorhin das Beispiel Holzland genannt wurde. Nun habe ich mich in der Schnelle noch mal kundig gemacht, um was es denn dort eigentlich geht, und habe vor Ort noch mal angerufen. Da geht es ganz klar um einen Beitragsbescheid eines Krankenhauses, das mit dem zuständigen Verband schon seit mehreren Wochen und Monaten in Verhandlung steht. Dort haben die sich schon mehrfach getroffen und haben sich dann ausgetauscht und gesagt, wir einigen uns darauf, wir bekommen einen neuen Bescheid von euch. Das haben die besprochen, verhandelt, und dann ist am... Deswegen will ich das noch einmal so minutiös sagen, das gibt natürlich auch mal eine kurze Überschneidung. Dieses Schreiben vom Innenministerium, was ich gerade verlesen habe, ist bei dem Verband am 4. um 13.43 Uhr eingegangen und der Postausgang von diesem besprochenen Bescheid - der war am Vortrag schon eingetütet - ist am 04.05., 16.00 Uhr herausgegangen. Meine Damen und Herren, das ist weder Absicht noch irgendwas, sondern, ich will einfach den Sachverhalt klarstellen, damit nicht irgendwo was stehen bleibt, dass hier irgendwo irgendwelche Dinge gemacht werden. Ich sage aber auch eins dazu: Natürlich ist das klar raus, aber wenn sich der eine oder andere nicht daran halten sollte, da gibt es ein Problem. Hier setze ich auf den politischen Verstand auch der Aufgabenträger vor Ort - alle, die dort handeln -, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Da komme ich darauf, was der Ministerpräsident hier noch mal deutlich gemacht hat. Auch ich - und ich habe in den letzten Jahren immer auch versucht, von mir aus gesehen die linke Seite, die SPD, immer wieder mit ins Boot zu bekommen, im Boot zu behalten, weil wir gemeinsam viele Dinge auf den Weg gebracht haben. Aber es zeigt sich, auch in den zurückliegenden Jahren haben wir uns immer wieder berichten lassen - es war ständiges Thema im Innenausschuss -, wie weit funktioniert kommunale Selbstverwaltung? Müssen wir eingreifen? Die Frage stand immer wieder permanent mit da. Wir haben auch immer wieder gesagt, müssen wir noch dieses oder jenes ändern, damit
bestimmte Dinge auch umgesetzt werden können. Wer sich mit der Materie intensiv die ganzen Jahre beschäftigt hat... Wir hatten immer die Forderung, wie können wir es machen, dass wir die unbebauten Grundstücke rausnehmen? Wir hatten die Tiefenbegrenzung, die hat uns damals das OVG kassiert. Jetzt suchen wir nach neuen Wegen, nicht nur mit der Vermessung der Grundstücke oder mit den Geschosshöhen; wie kann man davon ausgehen, wenn wirklich nur ein Eingeschosser da ist, muss ich nicht einen Dreigeschosser berechnen. Das sind solche Fragen, die natürlich nicht einfach sind, meine Damen und Herren. Und wer sich hierhin stellt, wie die Bürgerinitiative und wie Herr Ramelow oder andere, die sagen, so, jetzt habt ihr es verkündet, jetzt habt ihr es in drei Tagen aufs Papier zu bringen und dann ist das Ganze da und dann ist es verkündet. So einfach ist es nicht. Wir brauchen dazu die Verbände, wir brauchen dazu den Gemeinde- und Städtebund, wir brauchen den Landkreistag, wir müssen mit den Spitzenverbänden reden. Hier setze ich auch auf die Spitzenverbände, dass wir uns jetzt nicht gegenseitig beschimpfen, sondern dass wir jetzt wirklich gemeinsam an die Sache rangehen. Es nützt nämlich niemandem, außer bei Rattenfängern, die Leute draußen total verrückt zu machen. Wir müssen jetzt gemeinsam Handlungen auf den Weg bringen und die müssen Bestandskraft haben. Ich kenne zwar auch den Spruch, "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.", aber wir müssen minutiös und mit allen Möglichkeiten - da komme ich wieder auf die Juristen zurück, wir brauchen nämlich die Juristen, wenn politische und klare Vorgaben gegeben wurden, dass das in Zahlen und Paragraphen gegossen wird, die hoffentlich am Ende auch vor Gericht standhalten. Deswegen, meine Damen und Herren, finde ich die Entscheidung des Ministerpräsidenten vollkommen richtig, dass er gesagt hat, nachdem jetzt gerade in den letzten Monaten so gravierende Dinge durch die WAM hochgekommen sind, hier müssen wir grundlegende Änderungen angehen. Diese grundlegenden Änderungen hat der Ministerpräsident vorgestellt, die brauche ich nicht alle noch mal zu wiederholen. Jetzt muss das sattelfest und in Paragraphen gegossen werden, das muss vorgelegt werden. Ich sage es noch einmal: Meine Fraktion, die CDU-Fraktion, steht einhellig hinter diesem, was hier vorgeschlagen wurde.
Es wird das Kabinett hier ganz klar - die Zeit ist genannt worden -, dann wird der Gesetzentwurf vorgelegt, meine Damen und Herren, den kann jeder nachlesen. Natürlich kann der Ministerpräsident nur für die Legislatur reden, für die er im Amt ist mit seinem Kabinett und wir genauso. Deswegen kann ich nur sagen: Egal wie das weitergeht, alle sind angehalten, dass dieses minutiös umgesetzt wird. Wir wollen eins erreichen, wir wollen vernünftige Beiträge, aber auch vernünftige Gebühren beibehalten, denn dieses Ausspielen, Herr Ramelow, und da komme ich auf Herrn Kuschel, aber das ist das letzte Mal, dass ich in die Richtung komme, wenn man in die
eine Veranstaltung geht, redet man von den Gebühren und wenn man in die andere Veranstaltung geht, redet man von den Beiträgen. So geht es nicht,
sondern man muss Farbe bekennen. Da bin ich wieder bei der SPD und bei der CDU, man muss auch sagen, gerade bei Abwasser werden wir in den meisten Fällen von den Beiträgen nicht wegkommen, da gibt es die höchstrichterlichen Urteile, das brauche ich alles nicht zu erzählen, das ist bekannt, und wir müssen uns mit den Dingen auseinander setzen. Ich denke jedenfalls ganz klar, dass hier entsprechend ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, der den Menschen im Land helfen soll. Wir reden doch hier nicht für uns, die wir in dem Haus sitzen, die gut bezahlt werden. Es gibt auch Leute, die draußen nicht mehr ein noch aus wissen, und das hat der Ministerpräsident aufgegriffen und ich bitte ihn zügig zu handeln und uns mit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann Sie beruhigen, meine Kollegin Vopel wird natürlich noch ausgiebig auch zu unserer Aktuellen Stunde Stellung beziehen. Sie hat mir den Vortritt gelassen, weil eine Besuchergruppe hier ist, mit dieser habe ich füt 15.00 Uhr einen Termin vereinbart und den möchte ich gern wahrnehmen.
Wir kommen trotzdem zur Aktuellen Stunde "Stand der Vorbereitung der Umsetzung des 'Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' (Hartz IV) in Thüringen". Meine Damen und Herren, lassen Sie mich
nicht zuletzt als Kommunalpolitiker und als ehrenamtlicher Bürgermeister zu dem als Hartz IV bezeichneten Gesetz etwas sagen. Ich kann den derzeitigen Frust der kommunalen Familie sehr gut verstehen. Der Dilettantismus, mit dem die Bundesregierung das Gesetz bzw. dessen Umsetzung auf den Weg gebracht hat, ist schon bemerkenswert, denn mit der zum 1. Januar 2005 geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe soll den Kommunen wirklich ein dickes Ei ins Nest gelegt werden. Wenn ich es recht im Kopf habe, sollten mit dem Gesetz die Gemeinden um ca. 2,5 Mrd.  lastet werden. Nach jetzigem Stand können die Kommunen aber mit einer Belastung von ca. 2 Mrd.  nen - nicht Entlastung.
Wenn es ausreicht, es kann auch mehr werden, ich bin ja schon vorsichtig. Der Grund für diese gewaltige Diskrepanz ist einfach, die Kosten der Unterkunftszuschüsse waren viel zu niedrig angesetzt. So hatten wir, meine Damen und Herren, glaube ich jedenfalls, nicht gewettet. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen haben wir auch die Aktuelle Stunde. Nun könnten die Kommunen ja daran denken, dass der Bund zu ihren Gunsten aufgrund dieses Umstands finanziell deutlich nachbessert. Schaut man aber auf die zu erwartende MaiSteuerschätzung der Bundesregierung, so ist erneut mit einer Rekordverschuldung zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist kaum zu erwarten, dass die Bundesregierung hier nachbessert, und ich glaube auch, die linke Seite von mir aus gesehen, die SPD, kann das kaum selber glauben. Unter Wahrung der daraus folgenden Realität kann das nur bedeuten, die Bundesregierung entledigt sich der Probleme Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf eine Art und Weise, die den Vorwurf der Politikverdrossenheit nur immer weiter vorantreibt. Auch diesbezüglich, des Zeitplans für die Umsetzung des Gesetzes, lässt sich die Bundesregierung sehr viel Zeit. Wenn sich schon bei der Bundesagentur für Arbeit die Zweifel immer mehr mehren, dass an eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr zu denken ist, so bedarf es, wie ich glaube, keiner weiteren Ausführung mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, rede ich auch nicht immer meinen eigenen Parteifreunden das Wort, aber konkret in diesem Fall finde ich mich bei dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch wieder, wenn er sagt, dass ein ordnungsgemäßer Start nicht mehr möglich ist und deshalb die Kommunen indirekt zum Boykott aufruft. Denn so, wie es die Bundesregierung derzeit tut, kann man mit den Kommunen nicht umgehen. Ich will Ihnen dazu nur ein Beispiel vortragen: Nach meinen Informationen ist die für das Arbeitslosengeld II erforderliche Software noch nicht entwickelt. Man braucht - wie ich glaube - kein besonderes Vorstellungsvermögen, wenn diese für einen Personenkreis von 4 Mio. Menschen neu geschaffen werden muss. Erst drei Wochen vor
dem geplanten Starttermin 1. Januar 2005 soll der erste Probelauf erfolgen. Hierzu bedarf es überhaupt keines Kommentars mehr. Vor allem bezüglich einer Sache hätte ich in diesem Zusammenhang eine Frage an die Bundesregierung: Was soll man den Anspruchsberechtigten sagen, wenn sie Anfang Januar auf ihr Geld warten? Meine Damen und Herren, Grün ist ja Gott sei Dank im Landtag nicht vertreten, aber rot in Form der SPD ist vertreten, Sie sollten dort also in Richtung Ihrer...
Für rot seid ihr zuständig? Also, ich streite mich jetzt nicht, wer nun roter ist, die Dunkelroten oder die Hellroten, die PDS oder die SPD, aber da die PDS ja Gott sein Dank in der Bundesregierung in dem Fall nicht mit dabei ist, muss ich die anreden von der SPD, weil sie dort nämlich mit vertreten sind.
Bitte? Herr Kollege Höhn, Sie wissen doch, dass wir schwarz sind und wenn es darauf ankommt werfen wir selbst im Keller noch Schatten.
Natürlich. Was sagt also die SPD, in dem Fall die Bundesregierung, den Anspruchsberechtigten. Meine Damen und Herren der linken Seite des Hauses, von mir aus gesehen links, können Sie mir diese Frage bitte beantworten? Nach Information der Regionaldirektion Thüringen der Bundesagentur für Arbeit betrifft dies allein in dieser Region 21.000 oder 22.000 Arbeitslosenhilfeempfänger. Aus meiner Sicht bahnt sich damit ein zweites Mautdesaster an. Mir ist das ein Rätsel, wie auf Seiten der Bundesregierung mit dem Schicksal der vielen Arbeitslosenund Sozialhilfeempfänger umgegangen wird.
Ja gleich.
Hinter den meisten Betroffenen stecken persönliche Schicksale, die die Bundesregierung eiskalt ignoriert, immer frei nach dem Motto: Die Kommunen werden es schon rich
ten. So, meine Damen und Herren, kann es nicht gehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns liegt der Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 3/4105 vor. Wir haben in der ersten Lesung als CDU-Fraktion dazu unsere Meinung ganz klar dem hohen Hause mitgeteilt, dass wir sehr wohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen, dass die Landesregierung das in aller Ruhe prüft, Umsetzungsvorschläge auf den Tisch legt und wir hier nicht nach dem Tenor, jetzt einen Schnellschuss loszulassen, wir werden dem nicht folgen. Darum haben wir das auch nicht an den Ausschuss
überwiesen. Ich sage das noch mal klar und deutlich. Wir lehnen auch den Gesetzentwurf heute hier ab.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben den Gesetzentwurf der PDS zur Kenntnis genommen. Wir haben heute Vormittag, denke ich, ausgiebig darüber gesprochen. Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf zu überweisen federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Justizausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich denke, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung... Habe ich jemanden vergessen? Entschuldigung, ich war jetzt ein bisschen schnell dran, natürlich an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt, weil Wasser und Abwasser natürlich auch dort eine wichtige Rolle spielen. Wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung kommt, kann man das insgesamt behandeln. Ich denke, damit ist schon alles gesagt.
Wir reden jetzt nicht über die Handballstadt in Eisenach, die immer auf und ab geht. Wir stimmen uneingeschränkt der Landesregierung und ihren Anträgen zu. Wir würden uns wünschen, dass auch Jena dem nachfolgt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben das in der Kommunalordnung festgeschrieben. Wir bitten um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe zwar eine grüne Mappe, aber es ist Schwarzes drin, Günter Pohl. Wir haben uns heute hier mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Thüringer Polizei- und Sicherheitsrechts", Gesetzentwurf der SPD, und TOP 12 "Verfassungsmäßigkeit der Thüringer Sicherheitsgesetze", Antrag der PDS, zu beschäftigen. Herr Kollege Dittes hat das ja in seiner bewährten Art und Weise hier vorgetragen.
Herr Kollege Dittes, Sie wissen ja - Herr Kollege Ramelow Sie können da ja ruhig mal klopfen, Sie wissen aber, dass wir ja den Herrn Kollegen Dittes und Ihre Fraktion auf dem Gebiet nun wirklich nicht so übermäßig ernst nehmen, denn wenn es nach ihm ginge, gäbe es sowieso keinen Verfassungsschutz, aber ich komme noch darauf. Das ist ja Ihr Grundanliegen, was Sie schon immer haben. Das wird auch nicht besser, wenn Sie jetzt das alles noch mal versuchen, neu aufzurühren.
Gestatten Sie mir aber trotzdem, erst noch mal kurz zur SPD zu kommen. Der Entwurf, der uns hier heute vorgelegt wurde, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der SPD, wenn ich mich recht erinnere, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung dem Bundesgesetzgeber einen Zeitraum zur Gesetzeskorrektur gesetzt. Die Regelungen zum großen Lauschangriff, zumindest soweit sie die Strafprozessordnung betreffen, sind erst bis Mitte 2005 zu ändern. Ich sage es noch einmal: bis Mitte 2005 zu ändern. Vom Landesgesetzgeber wollen Sie, meine Damen und Herren und Kolleginnen und Kollegen der SPD, eine sofortige Änderung der einschlägigen Landesgesetze. Das kann, glaube ich, nicht Ihr Ernst sein. Haben Sie bei der Bundesregierung oder beim Bundesinnenminister nachgefragt zu Ihrem Begehren, haben Sie sich dort mal in Verbindung gesetzt? Ich glaube, Otto Schily ich stimme ihm ja nicht in allen Punkten zu -, aber gerade der Bundesinnenminister ist ja doch auf dem Weg, wenn es um Verbrechensbekämpfung geht, innere Sicherheit zumindest oft in Übereinstimmung mit Günter Beckstein und unserem Innenminister und anderen. Ich glaube, wenn Sie ihm mit Ihrem Antrag gekommen wären, würde er Sie wahrscheinlich nicht ernst nehmen. Ich glaube auch, Kollege Schemmel hat es zwar gesagt, aber es ist bei Ihnen nicht verinnerlicht worden, wir haben gerade vor kurzem nicht nur den 11. September in New York gehabt, sondern wir haben vor wenigen Wochen den 11. März 2004 in Madrid gehabt. In tragischer Weise ist uns vor Augen geführt worden, dass jetzt der Terrorismus und damit die organisierte Kriminalität und alles in Europa angekommen ist. Ich glaube, das muss man einfach verinnerlichen. Wir soll
ten uns daher Ihrem Gesetzentwurf nicht weiter zuwenden, denn er stellt einen untauglichen Versuch dar, ich denke jedenfalls, auf populistische Weise die Augen vor der Realität zu verschließen. Deswegen wollen Sie wahrscheinlich damit - ich kann es Ihnen ja nicht mal so sehr übel nehmen - von Ihren eigenen Problemen ablenken, die Sie in den letzten Tagen zu Ihrem Parteitag und anderen Dingen vor sich hatten. Die Bürgerinnen und Bürger werden es einfach sehen und durchschauen, was Sie hier eigentlich auf den Weg bringen wollen. Ich sage Ihnen gleich, wir werden Ihren Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überweisen, wir werden ihn einfach ablehnen. Er ist untauglich und wir brauchen ihn nicht. Es ist noch genügend Zeit, dass die Landesregierung mit Ruhe alles durchforsten kann, was auch in dem Urteil steht.
Meine Damen und Herren der SPD, von mir aus gesehen rechts,
ja, von mir ausgesehen rechts. Herr Dittes, Sie sind sowieso so weit links, so weit kann ich gar nicht schauen, so weit, wie Sie links sind. Selbst wenn Sie auf dem Baum sind, ist das noch so.
Ich möchte Ihnen zu einigen Punkten vielleicht noch einige...
Ja, natürlich, es wäre ja schlimm, wenn Sie die SPD wären. Die große Volkspartei möchte ja erhalten bleiben.
Bei Ihnen möge es weiter nach unten gehen. In den Umfragen haben sie Sie schon überholt, aber hoffentlich bleibt es bis zum Ende so, aber wir sollten die Mehrheit kriegen.
Die unter dem Aktenzeichen 1 des Bundesverfassungsgerichts 23/78 aus 98 mitgeteilten Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des großen Lauschangriffs sind im Internet nachzulesen.
Daraus ergibt sich neben der eigentlich zu entscheidenden Frage auch, welche Forderungen das Gericht an die Gesetzgeber gestellt hat. Nun wollen Sie den Landtag zu der Feststellung auffordern, aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien die einschlägigen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig. Ich kann Ihnen
für meine Fraktion mitteilen, dass wir ein solches Bedürfnis überhaupt nicht erkennen können. Natürlich, Herr Kollege Ramelow, respektieren wir die Entscheidung unseres obersten Gerichts, bei Ihnen weiß ich nicht immer, ob das auf dem Boden des Grundgesetzes ist - ich sage immer, habe ich so ab und zu mal meine Befürchtungen, dass das nicht immer so ist. Aber wenn es darum geht, das zu nutzen, sind Sie immer die Ersten. Wir werden zuerst die doch umfassende Entscheidung des Gerichts sorgfältig auswerten, ich glaube, das gehört sich einfach. Erst dann sind die daraus gegebenenfalls resultierenden Konsequenzen zu ziehen. Sie möchten die Angelegenheit offensichtlich umgekehrt nach dem Motto aufziehen, zunächst beseitigen wir das Polizeiaufgaben- und das Verfassungsschutzgesetz, danach überlegen wir in aller Ruhe, ob das Bundesverfassungsgericht zu einzelnen Fragen dieses Gesetzes keine Entscheidung getroffen hat. Dazu wird dann darüber nachgedacht, ob diese Passagen wieder Gesetzeskraft erlangen sollen.
Am Ende. Der Frage, ob die innere Sicherheit in der Zwischenzeit gesichert ist, wenden wir uns so lange nicht zu, bis diese Fragen entschieden sind. Dabei haben Sie natürlich, glaube ich, viel Arbeit gespart, weil Sie ja sowieso und jetzt komme ich auf das, was ich eingangs sagte das Landesamt für Verfassungsschutz schon immer abschaffen wollen. Das haben wir in dem Haus schon, ich weiß nicht wie oft, besprochen. Zwei Hände reichen nicht, wo das immer wieder kam, dass Sie das einfach sowieso ignorieren und meinen, Sie brauchen es nicht. Dazu einschlägige Gesetze können damit von vornherein entfallen.
Nein, meine Damen und Herren der PDS, wir werden Ihrem populistischen Ansinnen zu dieser Frage nicht auf den Leim gehen. Aber die in Ihrer Drucksache vorgetragenen weiteren Anträge sind mit uns ebenfalls nicht zu machen. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen. Wir werden zu Gunsten unserer Bürgerinnen und Bürger, unserer Bevölkerung, die gesetzgeberischen Möglichkeiten der inneren Sicherheit im Rahmen des rechtlich Zulässigen weiterhin nutzen. Ich verweise ganz ausdrücklich noch einmal darauf, dass wir das im Interesse hier auch weiter nutzen werden.
Herr Dittes, ich weiß nicht, ich glaube, Sie waren es, oder war es der Herr Kollege Schemmel, Sie sprachen, es gibt kein Grundrecht auf innere Sicherheit. Also, ich bedauere das ausdrücklich...
Ja, das ist ja egal, wer es nun gesagt hat. Ich bedauere es ausdrücklich, dass es dieses Grundrecht auf innere Sicher
heit nicht gibt. Natürlich, darüber muss man im Bundestag reden und gegebenenfalls auch zur Verfassungsänderung kommen, um so etwas zu verankern. Wo sind wir denn nur hingekommen? Wir haben New York hinter uns, wir haben Madrid hinter uns, es ist schon vor der Haustür und wir streiten uns hier über Datenschutz und ähnliche Dinge. Wir müssen auch mal an die Bevölkerung denken und da sollte man auch mal neue Wege gehen.
Ich denke auch, Sie verkennen einfach, dass die Kriminalität und all das, was ich geschildert habe, schon vor unserer Haustür steht. Egal, welche von beiden Varianten Sie sich zu Eigen machen, beides offenbart Ihre irrationalen Vorstellungen zu dem Thema innere Sicherheit. Ich denke, wir werden und können dem nicht folgen. Wir lassen uns auch von Ihnen nicht einlullen. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen, wie ich meine, gerechtfertigten Anspruch darauf, in einem sicheren Land zu leben. Die Zahlen der aktuellen Kriminalstatistik stellen einen guten Beweis dafür dar, dass die Landesregierung dieser Erwartung Rechnung trägt. Wenn man zur Frage der inneren Sicherheit jüngste Umfragen verfolgt, ist der durch die PDS aufgebaute Popanz nur eine blanke Luftnummer, denn wenn sich 80 Prozent der Beteiligten dazu bekennen, zur Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit in Kauf zu nehmen, so ist dies Grund genug, sich - anders als Sie - ernsthaft damit zu befassen.
Das möchte ich im Namen meiner Fraktion ganz klar sagen: Die Menschen - da muss man vielleicht auch unterscheiden, die Begriffspaare "öffentliche und veröffentlichte Meinung" zu verwechseln - im Land wissen ganz genau, was los ist. Sie sagen, wir wollen uns dieser Kriminalität und gerade dem islamistischen Terror, was dort alles passiert, nicht beugen, dem müssen wir entgegentreten. Unter diesen Begriffen sind wir auch bereit, dass man Einschränkungen hinnimmt. Wenn Sie sich mal umtun, es kommt ja immer wieder die ganze Frage Kennzeichenerfassung, Datenschutz, auch wenn da hinten die Frau Datenschutzbeauftragte sitzt, natürlich ist das wichtig, dass der Datenschutz eingehalten wird. Wir bleiben dabei, in der neuen Legislatur werden wir uns auch weiter mit Videoüberwachung befassen. Wir haben die EU-Osterweiterung, wir müssen uns damit befassen und müssen die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass Videoüberwachung genutzt werden kann und muss, gerade wenn die EU-Osterweiterung weiter fortschreitet. Oder wenn ich an die Erfurter Synagoge denke, dort haben wir schon seit langem, Gott sei Dank, die Videoüberwachung. Ich will das Geschrei von der rechten Seite hier schon hören, wenn dort wieder was passieren sollte, ich hoffe es nicht, aber alle Minuten kommt wieder eine Forderung, da muss die Kamera mal ein Stückchen nach so gedreht werden und ein Stückchen nach so, weil sie vielleicht wieder irgendwo noch ein
Auto mit erfasst. Die Leute, die vor Ort wohnen, die wollen, dass dort Ordnung und Sicherheit herrscht und auch die jüdische Landesgemeinde. Das sind solche Dinge, wo wir uns dem einfach stellen müssen und wir werden uns dem stellen, auch wenn in der Vergangenheit da und dort Fehler passiert sind. Das hindert uns doch nicht daran, dass wir den guten Weg weitergehen und dass wir auch entsprechend diese Dinge im Landesgesetz neu umsetzen.
Herr Dittes, das Einzige, wo ich Ihnen zustimme - das habe ich vorhin versucht, Ihnen zu sagen -, natürlich wenn man jetzt einen Gesetzentwurf auf den Tisch bringt, das ist reiner Populismus, das muss in der neuen Legislatur nach Prüfung durch die Landesregierung und natürlich unsere eigenen Prüfungen weiter behandelt werden. Ich denke auch, dass wir uns dann damit auseinander setzen und ich hoffe nur eins, meine Damen und Herren, dass die PDS in dem Land keine Verantwortung bekommt. Das hoffe ich ganz sehr, denn dann wäre es mir schwummerig um die innere Sicherheit in unserem Freistaat. Ich beantrage namens meiner Fraktion, den Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 3/4105 nicht an die Ausschüsse zu überweisen und den Antrag der PDS in Drucksache 3/4117 abzulehnen.
Gestatten Sie mir abschließend noch eins, ich weiß nicht, ob ich das sagen darf, Herr Minister, gerade weil immer wieder der große Lauschangriff so dargestellt wird, als ob da vielleicht jeden Tag irgendwo der so genannte große Lauschangriff stattfindet. Das ist eine so verschwindend geringe Anzahl - ich weiß nicht, ob sie der Minister nennen kann oder darf, weil das aus dem Sicherheitsgefüge heraus ist -, die geht gegen null. Wenn man da den Leuten irgendwo suggerieren will, im Lande wird nichts anderes gemacht als die Wohnung unbescholtener Bürger abzulauschen, ist das ein Irrweg und stimmt nicht.
Ja, ich bin ja noch da.
Herr Kollege Dittes, mir liegt - ich habe ihn extra mitgenommen - der Antrag der Fraktion der PDS, Verfassungsmäßigkeit Sicherheitsgesetze, Drucksache 3/4117, vor. Ich habe ihn aufmerksam gelesen. Ich kann nur sagen, das meiste, was da drin steht, ist vollkommener Quatsch.
Sie können feststellen, was Sie wollen, das ist ja Ihr gutes Recht, aber der Öffentlichkeit muss dargestellt werden, was Sie für einen Quatsch ins Parlament einbringen.
Wenn das verehrte Präsidium nicht herschaut, muss ich mich ja bemerkbar machen.
Danke, Herr Kollege Pohl, für die freundliche Aufnahme. Kollege Pohl, wir sind ja gar nicht so weit auseinander. Ich will noch einmal darauf verweisen,
Ja, Vorsicht, ruhig Blut, Herr Kollege. Mit Ihnen das ist wieder etwas anderes. Ich will noch einmal den Satz deutlich wiederholen, den ich auch gesagt habe, ob Sie mir da zustimmen können. Wir werden zu Gunsten unserer Bürgerinnen und Bürger die gesetzgeberischen Möglichkeiten der inneren Sicherheit im Rahmen des rechtlich Zulässigen nutzen. Das habe ich klipp und klar gesagt. Da stimmen Sie mir doch zu?
Das habe ich doch gar nicht gefragt. Willst du soufflieren?
Ich habe noch eine zweite Frage, Frau Präsidentin. Gestatten Sie? Herr Kollege Pohl, hat sich denn Ihre Fraktion - natürlich ist das Urteil des BVG da - einmal mit dem Bundesinnenminister ins Benehmen gesetzt, der ja auch ursächlich an vielen Dingen mit beteiligt ist, wie er dazu steht? Nur eine Frage.
Ja oder Nein?
Herr Kollege Hahnemann, Sie bezweifelten vorhin oder haben in Frage gestellt die parlamentarische Kontrolle gerade zum Verfassungsschutz. Ihnen müsste doch bekannt sein, dass die Parlamentarische Kontrollkommission die Überwachung des Verfassungsschutzes im Namen des Parlaments vornimmt. Ich frage Sie, warum hat Ihre Partei, die SE..., Entschuldigung, jetzt hätte ich mich beinahe versprochen, die PDS, ich sage es schon im Vorfeld, wo ich beinahe gestolpert wäre, warum haben Sie sich in dieser Legislatur verweigert? Wir hatten ja schon mal die Zeit, wenn ich mich recht entsinne, hat Kollege Dietl dort
mitgemacht und dort mitgewirkt. Wir haben auch ein Zweites, die G 10, wo das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis kontrolliert wird, wenn es denn angewandt wird. In dieser Kommission ist aus Ihrer Fraktion der Kollege Nothnagel tätig. Wie stehen Sie dazu, dass das Parlament die Kontrolle hier ohne weiteres wahrnimmt und auch sehr ernst wahrnimmt. Warum verweigern Sie sich?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Schemmel, Sie haben vorhin oder jetzt gerade gesagt, Sie haben das gewisse Alter erreicht, dass Sie sich den Herrn Kollegen Hahnemann nicht mehr anhören müssen. Ich gehe mal davon aus, wenn es der Wähler will, werde ich hier noch einmal stehen und ich hoffe nur, dass dann der Herr Kollege Hahnemann nicht mehr hier ist und ich mir das nicht anhören muss.
Ich denke, und Sie haben das vorweggenommen, gerade diese Doppelzüngigkeit, wenn es darum geht - und Sie kennen ja die Auseinandersetzung, da Sie ehemalige Stasispitzel in der Fraktion beschäftigen und nicht einmal davor zurückschrecken, diese in Ihre Landesliste mit aufzunehmen - das ist so etwas von schizophren,
das kann man nur den Menschen in dem Lande immer wieder sagen, wie doppelzüngig Sie damit umgehen. Was mich aber am meisten ärgert - und ich versuche auch schön ruhig zu bleiben, soweit mir das überhaupt möglich ist -, ist gerade, dass Sie die Arbeit der Kollegen in der PKK und in der G 10 sehen, die sich seit vielen Jahren mit sehr viel Mühe im Auftrage des Parlaments, denn dafür sitzen wir dort, das heißt nicht umsonst Parlamentarische Kontrollkommission, nicht zu verwechseln mit der PKK, die es in der Bundesrepublik auch noch gibt. Sie wissen, wovon ich rede. Dass wir gerade in dem Gremium sehr ernsthaft, und Sie haben sich ja verweigert, dass Sie dort mitarbeiten in einem parlamentarischen Gremium, wo Sie laut Gesetz und Verfassung die Möglichkeit haben, dass Sie gerade den Verfassungsschutz mit kontrollieren, wenn Sie denn dort drin wären. Sie können leider Ihren Kollegen Dietl nicht mehr fragen, das war ein ganz integerer Mensch, der sich sehr ernsthaft diesen Dingen gestellt hat, er ist leider verstorben. Dort wird sehr ernsthaft mit den Dingen umgegangen und dort wird, was das Gesetz hergibt - man darf ja in der Öffentlichkeit und aus gutem Grunde nicht darüber reden, was dort alles passiert -, von allen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, bis zur Anhörung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, Akteneinsicht und alles, was damit im Zusammenhang steht. Wenn natürlich jemand - Herr Kollege Hahnemann, in einem stimme ich Ihnen zu - kriminelle Energie anwenden sollte, um uns irgendwelche Dinge nicht zu Ohren kommen zu lassen, das ist schwierig, aber wir haben es bis jetzt noch nicht erlebt, sondern wir haben immer, wenn wir die Landesregierung im Auftrage des Parlaments kontrolliert haben, die entsprechenden Antworten und auch Akteneinsichten bekommen, um auch vor dem Parlament bestehen zu können. Dasselbe ist in der G 10, ich bin wirklich erstaunt, Sie können ja nur zu den Faktenlagen, denn Kollege Nothnagel, ich sehe Sie gerade, Sie sind ja in der G 10 mit tätig, da geht es ganz sachlich zu. Was dort auf den Tisch gelegt wird, was geprüft wird, was vorgelegt wird, kann ich nicht erkennen, dass in irgendeiner Form irgendetwas unter den Tisch gekehrt wird oder irgendetwas nicht vorgetragen wird. Es wird sehr genau von den Entsprechenden das Material vorgelegt. Ich möchte das einfach im Sinne der Kollegen, die im Auftrage des Parlaments in beiden Kommissionen tätig sind, zurückweisen. Nehmen Sie Ihre Aufgaben dort wahr, dann wissen Sie auch, was dort los ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute in der Aktuellen Stunde das Thema auf die Tagesordnung gesetzt "Konsequenzen aus den Terroranschlägen in Madrid vom 11. März 2004 für den Freistaat Thüringen" und es ist natürlich auch nicht zu trennen von der Bundesrepublik Deutschland, denn wir sind Teil der Bundesrepublik. Ich denke, dass es kein aktuelleres Thema gibt als das, was wir heute auf der Tagesordnung stehen haben. Denn es hat uns gezeigt, die Anschläge von Madrid haben uns einfach erneut vor Augen geführt, dass Europa unmittelbar von terroristischen Angriffen mit verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung bedroht ist. Deutschland bleibt im Visier von Terroristen. Angesichts dieser Herausforderungen braucht Deutschland dringend ein Gesamtkonzept Sicherheit, das einen optimalen Schutz für die Bevölkerung bietet. Ich glaube auch, und meine Fraktion, die Grenzen zwischen innerer
und äußerer Sicherheit haben sich aufgelöst. Darauf muss eine verantwortungsvolle Sicherheits- und Verteidigungspolitik reagieren. Es muss endlich Schluss sein mit ideologischen Blockaden. Sicherheitsvorsorge darf nicht punktuell erfolgen, sondern muss in Form eines Gesamtkonzepts Sicherheit stattfinden, das innere und äußere Sicherheit gleichzeitig umfasst. Wer Deutschland allein mit einer auf Auslandseinsätze ausgerichteten Bundeswehr zum Beispiel sichern will, verkennt die Gefahren, die hier insgesamt drohen.
In Thüringen haben ja die Landesregierung, Gott sei Dank, und die Fraktionen nach dem 11. September in den USA mit dem Paket Programm für mehr Sicherheit in Thüringen, Verstärkung des Kampfes gegen den Terrorismus, einen Weg beschritten, der immerhin mit 25 Mio.  auf den Weg gebracht wurde. Ich will einfach noch mal darauf verweisen, dass wir hier gerade in Thüringen einiges auf den Weg gebracht haben. Warum mache ich das? Damit wir daraus auch ersehen, dass wir gut vorbereitet sind und jetzt, Gott sei Dank, in Thüringen den Weg konsequent weitergehen können. Zur Terrorismusbekämpfung werden bei uns in Thüringen die Staatsschutzkommissariate in den Polizeidirektionen sowie den Staatsschutzabteilungen im LKA um insgesamt 20 Beamte des Polizeivollzugsdienstes verstärkt. Terroristische Anschläge stellen für große Teile der Bevölkerung eine Gefährdung dar. Der Terrorismusbekämpfung wird deshalb Vorrang eingeräumt. Das zusätzliche Personal wird insbesondere zur Intensivierung der Ermittlungstätigkeiten, Hinweisbearbeitung, so genannte Schläfer, sowie zur Erstellung von Gefährdungsanalysen eingesetzt. Wir haben auch eine Koordination der Terrorismusbekämpfung zwischen den Ministerien, zwischen den Sicherheitsbehörden und innerhalb der Polizei, das wird durch zusätzliches Personal verbessert. Die Polizeiabteilung im Thüringer Innenministerium wird um sieben Mitarbeiter verstärkt. Da das MEK bereits mit den bisherigen Aufgaben vollständig ausgelastet ist, wird ein zusätzliches mobiles Einsatzkommando MEK mit einer Stärke von 25 Polizeibediensteten eingerichtet. Das MEK Personenschutz wird so aufgrund der angespannten Sicherheitslage künftig vermehrt die Bereitschafts- und Landespolizei im Observationsbereich entlasten. Zur Intensivierung der Finanzermittlung werden insgesamt 13 Polizeivollzugsbeamte eingestellt. Die gegenwärtigen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes BKA zeigen, welche immensen Mittel den Terroristen zur Verfügung stehen und über welches komplexe Finanzgeflecht diese Mittel transferiert werden. Zur effizienten Bekämpfung des Terrorismus bedarf es, wie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, spezialisierter und von anderen Ermittlungen freigestellter Finanzermittler, Vermögensabschöpfer, so dass zusätzliches Personal unverzichtbar ist. Wir werden weiterhin zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Polizei zwei zusätzliche Dozenten einstellen. Terroristische Straftaten erfordern nicht nur im Falle eines großen Schadensereignisses eine besondere Qualität der Tatortarbeit, sondern es ist auch bei späteren Ermittlungsverfahren die Tatortgruppe um zwei Polizeibedienstete aufgestockt worden. DNA-Analysen
sind einige der wichtigen Punkte, die wir einfach brauchen und deswegen wird auch dieses weiter voran gebracht. Mit dem zusätzlichen Einsatz von insgesamt sechs Profilern zur operativen Fallanalyse im LKA werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, stark konspirativ handelnde Täter bzw. Tätergruppen - so genannte Schläfer - zu erkennen, Ermittlungsansätze zu finden sowie entsprechende Fahndungserfolge zu realisieren. Täterprofiling bedeutet die Erstellung eines psychologischen Phantombilds und, und, und - ich will nicht alles aufführen. Die wirkungsvolle Bekämpfung des Terrorismus setzt eine leistungsfähige Datenverarbeitung in der Polizei voraus. Auch hier sind deutliche Dinge vorangebracht worden, die wir in Thüringen eingesetzt haben. Auch die weitere Sicherung der Einsatzbereitschaft der Polizei - bei möglichen Großlagen wird jeder Polizeidirektion ein Befehlskraftwagen zur Verfügung gestellt. Dadurch wird vor Ort ein schnelles und flexibles Reagieren auf größere Gefahren, Schadenslagen sowie auf Katastrophen, z.B. infolge von Anschlägen, möglich. So lassen sich gleichzeitig mehrere polizeiliche Einsatzlagen bewältigen, wie sie bei terroristischen Attentaten angenommen werden müssen. Zur weiteren Sicherung der vollen Einsatzbereitschaft der Kriminalpolizeiinspektion wird ein spezielles...
Oh, komme ich nicht noch einmal dran?
Entschuldigung, Frau Präsidentin, jetzt habe ich nicht darauf geachtet, dass ich nur fünf Minuten habe. Ich komme dann noch einmal zu Wort.
Frau Präsidentin, ich war davon ausgegangen, dass wir länger reden können, aber da war ich auf dem falschen Dampfer.
Herr Kollege Ramelow, Sie sagten, es ist Ihnen tief ins Herz gefahren. Ich kann das nicht so richtig erkennen. Wir haben heute früh darüber diskutiert, dass natürlich, wenn Terrorismus jetzt in Europa angekommen ist, wir immer wieder Meldungen auch selbst in Deutschland hören, dass Schläfer oder Menschen mit islamistischem Hintergrund in der Bundesrepublik vorhanden sind, dann müssen wir uns wappnen und da können wir nicht darauf warten, bis der Friede in der Welt gerichtet ist, so wichtig wie das
wäre, sondern wir müssen uns als Land schützen. Wir müssen uns als Thüringen vorbereiten, als Bundesrepublik vorbereiten. Wo kommen wir denn hin, dass wir darauf warten wollen, bis das vielleicht bei uns zuschlägt und wir sitzen da und tun nichts dagegen? Dass wir nicht alles schaffen können, das wissen wir doch ganz genau. Und wir können auch niemandem im Land versprechen, auch nicht in Thüringen, Ihr seid gesichert, weil wir das und das und jenes machen. Aber wir müssen wenigstens das Menschenmögliche machen und deswegen habe ich vorhin in Thüringen angefangen. In Thüringen haben wir uns der Sicherheitsproblematik schon seit dem 11. September gestellt. Wir führen das weiter fort, auch jetzt über das Innenministerium und die anderen Ministerien, dass wichtige Punkte überwacht werden, Autobahnen, bestimmte Institutionen, dass man hier insbesondere darauf seine Dinge richtet. Ich denke, es ist auch notwendig, dass wir uns einfach den Dingen stellen. Wir können nicht einfach den Kopf in den Sand stecken, und das ist für mich das Entscheidende. Wir können darüber diskutieren, Kollege Pohl, und ich bin gerade mit Herrn Schily und mit den Innenministern weitestgehend einer Meinung, dass wir jetzt die Länder untereinander noch besser vernetzen müssen, dass die Koordination über den Bund, die LKAs, die Länder, dass das auch zu Europa transferiert werden muss, wo ich nicht der Meinung bin, dass die Verfassungsschutzämter zusammengelegt werden müssen. Damit entsteht eine Mammutbehörde. Deswegen wird es nicht besser, sondern der Informationsaustausch muss noch besser werden als er bisher ist. Ich glaube, dass wir uns hier noch einiges gemeinsam auf die Fahnen schreiben. Und es ist natürlich auch untrennbar verbunden mit der Zuwanderungspolitik, die zurzeit infrage steht. Die Zuwanderungspolitik ist das Entscheidende, was jetzt überhaupt aus dem Ausland in die Bundesrepublik hereinkommt. Jedes Land macht das, sie schützen sich vor Terroristen, indem sie mit allen Möglichkeiten, ob das biometrische Daten sind, ob man, wenn man Erkenntnisse hat, es wird ja zurzeit diskutiert, wenn man Erkenntnisse hat, dass sie sich z.B. in El Kaida-Lagern ausgebildet haben, da müssen sie natürlich ausgewiesen werden können. Ob das der Bundesinnenminister ist oder die Länderinnenminister, das ist noch ein strittiger Punkt, den nur noch ein Gericht entscheiden kann. Das sind Dinge, die müssen wir einfach tun und da dürfen wir uns nicht von vielleicht Herrn Ramelow und Genossen abbringen lassen. Oder ich könnte in denselben Topf Herrn Beck - und damit meine ich Herrn Beck in Berlin, nicht, dass jemand meint, ich meine in Thüringen den Herrn Beck -, ich meine den Herrn Beck von den Grünen in Berlin, die das immer wieder verniedlichen wollen, immer wieder runterspielen wollen. Ich denke, hier ist es angesagt, dass man jetzt endlich Nägel mit Köpfen macht und nicht sagt, nun hatten wir jetzt wieder den 11. März in Madrid und jetzt warten wir mal ein paar Tage, damit wieder Ruhe einkehrt und es wird nichts unternommen. Nein, wir sind es der Bevölkerung schuldig, dass wir etwas unternehmen, dass wir gerade alles dafür tun, damit solche Dinge in Zukunft ausgeschlossen werden.
Ich denke auch, es darf auch nicht Halt machen, biometrische Daten einzusetzen. Wer nichts zu verbergen hat, dann kann man das doch nutzen. Ich denke, solchen Dingen müssen wir uns stellen. Hier kann ich nur den Innenminister Herrn Trautvetter weiterhin auffordern mit den Innenministern und dem Bundesinnenminister, dass die Verantwortung auch mit der Bundestagsfraktion weiter vorangeht. Ich denke auch, der Einsatz der Bundeswehr im Inneren, aber hier geht es mir insbesondere um ABC, also, wo wir die Freiwilligen Feuerwehren, die haben gerade zur letzten Diskussion gesagt, wir können nicht alles für euch machen, hier kann auch die Bundeswehr mit eingesetzt werden für bestimmte Dinge, ob aus der Luft oder von See oder vor allen Dingen bei ABC-Einsätzen. Die sind gerüstet dafür. Die entsprechenden Sanitätsausbildungen sind dort vorhanden, also auch die Lazarette etc. pp. Ich denke, das muss einfach diskutiert werden dürfen und können. Deswegen, meine Damen und Herren, sollte man da nicht einfach jetzt ideologisch zumachen, sondern man sollte jetzt darüber reden, damit wir für Thüringen und für die Bundesrepublik alles einsetzen. Der Innenminister wird ja noch die konkreten Zahlen sagen. Wir haben mit dem Sicherheitspaket gut vorgearbeitet. Wir führen das strategisch weiter fort und, ich glaube, in Thüringen sind wir gut gerüstet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider hat sich das jetzt überschnitten, dass die Demonstration vor dem Haus ist und vielleicht der Eindruck entsteht, dass wir nicht raus wollen, um mit den Bürgerinnen und Bürgern uns zu unterhalten, deswegen möchte ich es verhältnismäßig kurz machen. Wenn ich an die rechte Seite hier denke, wo kaum noch einer sitzt, weil sie sich jetzt wieder nach außen begeben haben, um zu zeigen, dass sie die Retter des Vaterlands sind, also, das hängt mir langsam zum Halse raus.
Und das ist das, Herr Höhn, wo ich Ihnen Recht gebe wo ist er, der Herr Höhn? Er ist jetzt auch schnell rausgegangen, hat ja lange genug geredet. Da gebe ich ihm einmal Recht, das ist nämlich der so genannte Kuschelkurs und das ist der Herr Kuschel aus der PDS. Wenn er bei den Häuslebauern ist, da redet er, die Beiträge müssen abgeschafft werden. Kaum ist er zur Tür raus, redet er bei den Gebührenzahlern, dass die Gebühren nicht steigen dürfen. Und das ist das Doppelzüngige, was ich insbesondere der PDS hier vorwerfe
und dann geht man hier nach draußen. Man redet hier von kommunaler Selbstverwaltung, Frau Dr. Wildauer, dann
kommen Sie, aber wenn es denn nicht anders geht, dann müssen wir Pflichtverbände machen. Bisher haben Sie immer die kommunale Selbstverwaltung hochgehalten und auf einmal fangen Sie mit solchen Dingen an.
Wer hat denn eigentlich damals die kommunale Selbstverwaltung in dem Land, hat diese Umstrukturierung selber vorgenommen? Sicher, man kann darüber streiten, ob man das hätte noch besser begleiten können. Ich erinnere an die 1. Legislatur, kleine Koalition, da kann man sich streiten über bestimmte Umweltstandards, die vielleicht zu hoch angesetzt waren. Ich will aber auch erinnern und in Richtung SPD an die große Koalition, der Herr Höhn, der immer so tat, die CDU-Regierung allein könnte das nicht. Fünf Jahre war ein SPD-Innenminister dran. Dieser SPDInnenminister Dewes hat in den fünf Jahren fast nichts gemacht. Er hat ausgesessen, ausgesessen und noch mal ausgesessen.
Sie können die Protokolle nachlesen. Ich habe das bisher nie zum Wahlkampfthema gemacht. Jeder in dem Hause weiß, dass ich immer insbesondere in Richtung SPD geworben habe. Wir müssen die Dinge, die man gemeinsam mit der kommunalen Seite über das Land, über die zwei Volksparteien - ich lasse die einfach weg, denn die haben uns das Ganze ja eingebrockt mit der DDR - dass wir uns dort gemeinsam dazu finden, dass wir die Probleme abarbeiten. Aber jetzt sich hier hinzustellen, wie der Herr Höhn das getan hat, ich weiß schon, warum Sie den Herrn Höhn hingeschickt haben, weil der Herr Höhn nämlich damals noch nicht dabei war. Wir waren aber dabei, und wir wissen, wie oft wir den Innenminister darauf hingewiesen haben, dass jetzt andere Schritte eingeleitet werden müssen, dass man darüber nachdenken muss, mehr Zwang anzusetzen und bestimmte Dinge umzusetzen. Warum haben wir denn in der jetzigen Legislatur unsere Fraktion an der Spitze mit dem damaligen Fraktionsvorsitzenden Dieter Althaus, heute Ministerpräsident? Wir haben diese nochmalige Überprüfung nicht, weil es noch eine sein musste, sondern weil sie unter speziellen Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und vieler Dinge noch mal durchforstet werden musste. Dort sind doch viele Dinge noch mal zu Tage getreten, die in den fünf Jahren vorher nicht erkannt wurden,
die Satzungsfehler waren und was weiß ich alles. Jeder von uns weiß, es gibt nebenbei in dem Land auch noch die Justiz. Wir haben doch erlebt, das passiert selbst den Altländern heute noch, dass die Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte entsprechende Urteile fällen, denen wir uns auch zu beugen haben, wo wir dann auch entsprechend nachjustieren müssen. Das haben wir doch mehrfach erlebt. Es ist doch unbestritten, dass in dem Land Fehler pas
siert sind von der kommunalen Ebene bis zum Landtag hoch. Ich will das überhaupt nicht in Abrede stellen. Aber wir können nicht - wenn es gut geht, waren es die Kommunen, und wenn es schlecht ist, dann schauen wir mal schnell zum Land und zur Landesregierung.
Ich will nicht, dass wir auseinander dividiert werden. Ich werbe dafür, dass wir uns weiterhin gemeinsam mit all unseren Möglichkeiten dafür einsetzen, dass wir den Kommunen helfen, dass wir gemeinsam den Verbandsräten helfen. Wie viele gehen dort hin? Ich bin in solchen Zweckversammlungen. Ich habe auch die Demos schon erlebt in den unterschiedlichen Arten und Weisen. Wir haben doch erlebt, wie es da zugeht. Die haben doch Angst am Ende. Es geht ja bis zu Morddrohungen und was dort alles ausgestoßen wird, wie die dort bedroht werden. Das sind in der Regel Ehrenamtliche. Natürlich kann man auch darüber reden, dass man auch die Kommunalaufsichten noch weiter verbessern kann. Aber dafür nehmen wir nicht das Geld der WAM. Das reicht bei weitem nicht. Sie haben doch die Zahl vorhin gehört, die hier genannt wurde. Die WAM ist ein hervorragendes Instrumentarium, wo Fachleute auch mit eingebracht werden, ich sage mal als Feuerwehr, die bestimmte Dinge mit lösen können, weil einfach vor Ort die Leute zusammenkrachen und weil das Ganze nicht mehr funktioniert. Ich kann uns nur gemeinsam auffordern, wir brauchen keine Pflichtverbände. Natürlich muss darüber zu reden sein, und das wird auch so gemacht, auch größere Einheiten zu schaffen. Aber es ist ein Trugschluss, wenn man auf der einen Seite immer nur sagt, wir machen alles über Gebühren. Das geht überhaupt nicht. Dazu gibt es Obergerichtsurteile, da sind wir überhaupt nicht frei in unseren Entscheidungen. Es wird ja so suggeriert, als ob wir das nicht wollen. Wir müssen uns dem stellen, was eigentlich möglich ist. Ich habe heute wieder gehört, Frau Dr. Wildauer, ich bin aus dem Saale-HolzlandKreis, Herr Delinger steht draußen, der die Leute gerade wieder so richtig hochtrimmen will. Wir haben es bei uns geschafft, mit allen Schwierigkeiten, dass die Verbände von Kahla - Sie kennen das alles noch, Sie waren ja immer dabei - und dem ZWA zusammengekommen sind. Bei uns ist Ruhe im Schiff, weil das vernünftig funktioniert. Dort hat das Land viel Geld in die Hand genommen. Das, meine Damen und Herren, sind alles Steuergelder, die hier in die Hand genommen werden. Hier ist einiges vorangebracht worden. Jetzt nähern sich Wahlkampfzeiten. Da versucht der eine oder andere das wieder mal für seine Zwecke zu missbrauchen. Das können wir nicht verhindern, aber um eines bitte ich sehr, dass wir jetzt gerade auf der kommunalen Ebene denen mit helfen. Aber wir lassen uns nicht alles zuschieben, sondern wir müssen es gemeinsam machen. Wir haben das Geld genannt, das in die Hand genommen wurde. Hier geht es jetzt darum, mit den Verbänden gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Es ist eben nicht so, dass ein Verband wie der andere ist. Es gibt doch im Lande unheimlich viele unterschiedliche Dinge. Natürlich haben es in der Regel die großen Städte am besten gehabt, weil
teilweise aus DDR-Zeiten, ich sage bewusst teilweise, Kläranlagen wie in Erfurt da waren. Da ist das natürlich ganz einfach. In der Fläche fehlt es doch, flächendeckend fehlt es in der Fläche. Wir haben auch die ganzen Dinge, die uns nach und nach durch die EU immer wieder mit hineinrasseln, der Umweltminister kennt das, was dort alles kommt, was uns noch mit den Kleinkläranlagen bevorsteht. Wie lange können wir das noch aufrecht erhalten, wie lange können wir noch schieben, die Globalberechnung muss angepasst werden, die technischen Standards müssen angepasst werden. Einfach zu sagen, jetzt gehen wir mal nur auf Gebühren, Sie haben vorhin Eisenberg genannt. Hier haben wir vor einiger Zeit ein informatives Gespräch mit dem OVG geführt. Wir wissen noch nicht, wenn einer der Gebührenzahler, dort wo das alles über Gebühren läuft und das Entsprechende dann nicht funktioniert, klagt, dann geht das Ding genau nach hinten los. Dann wird das Ganze am Ende noch mal umgedreht werden müssen. Das müssen wir im Auge behalten als Verantwortliche in dem Land, indem wir versuchen müssen, das mit zu steuern. Dass nicht der eine nur ruft, alles über Gebühren, Sie kennen die Zahlen, sie sind genannt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen, dass es keine einfache Geschichte ist. Ich sage noch mal ausdrücklich, mit dem Zinsprogramm, das jetzt noch mal aktualisiert wurde, jeder weiß, warum das nicht gezogen hat in der letzten Legislatur, ich will das nicht wiederholen, das wäre doppelt und dreifach hier noch mal gesagt. Jetzt ist aber und insbesondere durch den Ministerpräsidenten Dieter Althaus, und nicht, weil er Wahlen gewinnen will, sondern es geht darum, weil wir den Menschen im Lande helfen wollen.
Wir wollen ihnen helfen. Das ist unser Ziel. Deswegen bin ich froh, dass der Ministerpräsident mit dem Innenminister und mit dem Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, dass wir uns vorn dranstellen und auch die Gelder in die Hand nehmen. Obwohl wir wenig haben, Sie kennen doch die Haushaltslage, stellen wir uns wieder vorne dran und nehmen mühsam die Gelder in die Hand. Eines vergessen wir immer wieder. Es gibt jede Menge Verbände im Land, wo das hervorragend funktioniert.
Die wenigen, die nun den Krawall machen, da gibt es ja einige, wo es zu Recht ist, aber es gibt auch einige zu Unrecht, wenn sie in Sonneberg wegen 500   5 ße gehen, gehen sie woanders wegen 5.000    Straße, je nachdem wie die Leute aufgeputscht werden. Das sind Dinge, da müssen wir versuchen, mit den Instrumentarien, die angeboten werden, mit der zinslosen Stundung für die unbebauten Grundstücke, dass das auch den Betrieben hilft. Das vergessen viele, wir reden nicht nur von den Bürgern, wir reden auch von den Betrieben.
Viele haben über die Treuhand große Flächen übernehmen müssen und müssen dafür ihre Beiträge entrichten. Die können jetzt ausgegliedert werden. Oder wer ein Grundstück hat, wo der Sohn oder Enkel entsprechend drauf bauen kann und will, dass das zinslos gestundet wird und dass das Land den Verbänden das Geld gibt. Wir koppeln es eben nicht an, wie es unter Dewes Zeiten war, dass das Ganze damit auch gleich niedergeschlagen ist und kein Widerspruch mehr da ist. Ich denke, meine Damen und Herren, und ich will das nicht weiter ausführen, ich bitte uns, und da bitte ich insbesondere die SPD, dass wir hier gemeinsam den Weg weitergehen und nicht aus taktischen Wahlkampfgründen jetzt auf einmal versuchen, den "Schwarzen Peter" nur einem zuzuschieben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, Herr Kollege Pohl, Sie werden sich wundern, ich stimme Ihren Ausführungen fast uneingeschränkt zu. Wir haben uns in der so genannten Phase der Freiwilligkeit intensiv mit den vorgelegten vier Änderungen beschäftigt. Wir waren vor Ort. Wir sind dort, das möchte ich ausdrücklich hier mit erwähnen, von der Landrätin und den Landräten sehr gut empfangen und informiert worden, ob das in SaalfeldRudolstadt bei Frau Philipp war, im Saale-Holzland-Kreis bei Herrn Mascher und bei Herrn Landrat Henning. Ich denke, es hat gezeigt, dass wir der Freiwilligkeit gefolgt sind und der Gesetzentwurf - auch Dank an die Landesregierung, an das Innenministerium - ist uns sehr gut vorbereitet worden. Die Anhörungen liefen alle in den üblichen Bahnen. Wir haben uns vor allem daran orientiert, dass wir nicht in Konflikt mit dem Verfassungsgericht kommen.
Das war die oberste Prämisse, die wir hatten. Hier ging es uns insbesondere darum, weil Ferna sich nicht gleich entscheiden konnte, Frau Kollegin, Sie haben das ja berichtet, dass sich zwar die VG aufgelöst hat, aber Ferna sich dann nicht so richtig entscheiden konnte. Wir haben uns dann dazu entschieden, dass wir Ferna nicht der neuen Stadt Leinefelde-Worbis, sondern der angrenzenden Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld zuordnen, damit auch dem Willen, den der Gemeinderat mit Mehrheit geäußert hat, entsprechend gefolgt werden kann. Bei Unterellen ist anzumerken, dass Unterellen sich nach mehreren Nachfragen dazu geäußert hat, entscheidet ihr es doch, wie es denn nun werden soll. Sie wollten quasi von uns dorthin geschoben werden. Dem sind wir gefolgt. Zu den anderen Gemeinden, die ja eindeutig waren, braucht man nichts weiter zu sagen. Unserem Antrag, den die CDU-Fraktion eingebracht hat, dass die entsprechenden Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden kommen, konnte auch gefolgt werden, so dass ab 1. Januar dieses Jahres die entsprechenden Schlüsselzuweisungen gegeben werden. Ich verweise darauf, dass wir uns in der Freiwilligkeitsphase befinden, Herr Kollege Pohl hat die Gleichberechtigung neben den anderen genannt. Ich bitte also um Zustimmung zum Gesetzentwurf und den Änderungen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Berichterstatter und Kollege Pohl haben ja die entsprechend einschlägigen Dinge hier schon berichtet. Ich möchte nur noch anfügen, dass wir dem Änderungsantrag, den wir gerade im Interesse und auf Anregung des Gemeinde- und Städtebunds vorgenommen haben, in Artikel 1 die Nummer 2 zu streichen, gefolgt sind. Wir denken, dass wir damit dem gerecht geworden sind, was hier vorgetragen wurde. Es geht nicht darum, ob das ein Beamter sein muss oder ein Angestellter und diese Änderung haben wir hier eingeführt. Ich denke, wir haben ausgiebig darüber gesprochen. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf und den Änderungen zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit bahnbrechenden Gesetzen fangen wir heute hier an. Frau Präsidentin, man soll ja Präsidentinnen eigentlich überhaupt nicht widersprechen, aber ich kann meinem Kollegen Pohl nur in seinen Ausführungen, die er hier am Pult für uns alle gemacht hat, zustimmen.
Vor geraumer Zeit hatten wir uns mit der Novellierung des Thüringer Spielbankgesetzes in erster Lesung befasst. Ich glaube, zu dem Gesetz selbst bedarf es keiner weiteren eingehenden Ausführungen. In der Plenarsitzung am 23.05.2002, damals noch durch Minister Köckert, wurden die unterschiedlichen Sichtweisen bereits dargestellt. Ich möchte dieses heute nicht noch einmal wiederholen. Auch wenn wir uns gern vor Ort - ich lasse das jetzt mit Kassel weg - das noch einmal angeschaut hätten, mit unserem Änderungsantrag in Vorlage 3/2141 haben wir zumeist redaktionelle Korrekturen am Gesetzentwurf vorgenommen. Eine im Rahmen der Anhörung erfolgte materielle Anregung der NDSC - Neue Deutsche Spielcasino GmbH - haben wir aber gern aufgegriffen. Die Gesellschaft hat uns zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Spielbankbetreiber nicht gleichzeitig, in welcher Form auch immer, zugleich Spielgeräte oder -technik herstellen sollte, denn das führt unweigerlich zu einer Interessenkollision. Daher möchten wir mit unserem Änderungsantrag unter Nummer 1 eine Regelung im Gesetz aufgenommen wissen, die dieses unterbindet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemeinsam mit der Landesregierung hoffen wir, dass mit der Errichtung der Spielbank die erforderlichen Gelder eingenommen werden, die ein erfolgreiches Arbeiten der Thüringer Ehrenamtsstiftung ermöglicht. Auch wenn zumindest in diesem Jahr noch nicht mit einem nennenswerten Kapitalzufluss zu rechnen ist, sind wir doch zuversichtlich, dass sich dies in den Folgejahren im beabsichtigten Sinne ändern wird. Wir setzen da auf die Weisheit der Landesregierung, die das so vorgesehen hat, und hoffen, dass sie das auch alles umsetzt im Interesse der Ehrenamtsstiftung für Thüringen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, trotz der bisher vorgetragenen Dinge kann man sagen, was lange währt, wird gut. Dieser von Hoffmann von Fallersleben aus dem Jahre 1844 stammende Teil seines gleichnamigen Liedes passt, wie ich meine, auf das heute in zweiter Lesung zu verabschiedende Gesetzeswerk in prägnanter Weise. Auch bei allen Dingen, die dazu gesagt wurden, denke ich, haben wir hier einen Punkt erreicht, wo diese Bauordnung, die eine lange Erarbeitungszeit hatte, endlich umgesetzt wird. Ich möchte an dieser Stelle auch das aufgreifen, was Herr Kollege Schwäblein gesagt hat, dass es auch wichtig war, dass diese Verzahnung zum Denkmalschutzgesetz hergestellt wurde. Ich bin dankbar, dass auch die Kollegen das so in diesem Konsens mit uns getragen haben. Ich denke, es wird ausgehend von der Bauordnung auch notwendig sein, noch weitere Dinge anzupassen, umzugestalten, das ist ja keine Einbahnstraße. Es würde mich fast locken, einige Punkte anzusprechen, aber, Herr Kollege Dittes, es wäre vielleicht besser gewesen, Ihre Fraktion hätte Frau Dr. Wildauer oder Dr. Hahnemann zu dem Thema reden lassen, die sich intensiv damit beschäftigt haben. Sie waren ja nicht an allen Beratungen hierzu anwesend. Hier nur populistische Dinge vorzubringen, ich denke, das ist nicht sachgerecht bei dieser Materie, denn wir haben uns sehr ausgiebig damit beschäftigt. Es gab nicht nur eine Anhörung im Innenausschuss, ich will das noch einmal sagen, ich habe das in der ersten Lesung gesagt, es gab eine intensive
Anhörung auch bei uns in der Fraktion, wo wir Sachverständige mehrerer Länder da hatten, von Hessen, von Bayern, Sachsen und von uns allen. Viele - Sie hatten einige Punkte angesprochen, Landkreistag, Rechtssicherheit sei nicht gegeben - sind ganz ruhig geworden, nachdem sie diese Anhörung mit verfolgt hatten, weil nämlich dieselben Probleme, als zum Beispiel in Bayern die Bauordnung eingeführt wurde, von den Spitzenverbänden benannt wurden. Es hat sich alles nicht oder weitestgehend nicht bewahrheitet. Ich denke, man muss sich, wenn man schon so einen Paradigmenwechsel vornimmt, auch darauf einstellen. Frau Kollegin Doht, wir hatten ja sonst eine sehr gute Beratung, ich will das wirklich sagen in Richtung SPD, eine sehr konstruktive Beratung zur Bauordnung. Ich werde nachher auf die einzelnen Punkte noch eingehen. Aber das Vergleichen ist wie mit der Handwerksordnung, wie Äpfel und Birnen, das ist wirklich ganz was anderes. Aber ich will darauf jetzt nicht eingehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns ansehen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 30. April 2003 stammt und wir nach umfänglicher Beratung heute die zweite Lesung durchführen, bedarf es, wie ich meine, dazu keiner eingehenden weiteren Ausführungen zum Beratungsbedarf. Ich meine aber, dass die Novellierung eines Gesetzes wie der Bauordnung aufgrund der umfänglichen Komplexität der Materie auch diese umfassende Beratung verdient hat. Denn die Änderungen im Gesetz führen bei allen mit dem Baurecht befassten Bereichen zu einer, zumindest in Teilbereichen, erheblichen Umstellung. Erwähnen möchte ich dazu nur die Genehmigungsfiktion. Dazu aber später.
Neben der durchgeführten umfangreichen Anhörung der verschiedensten Interessenvertretungen im Ausschuss haben wir ja auch die eigene Anhörung dazu noch durchgeführt. Lassen Sie mich aber zuerst einige grundsätzliche Ausführungen machen. Mit einem gewissen Stolz können wir sagen, mit der neuen Bauordnung setzen wir als eines der ersten Länder die Musterbauordnung des Bundes um. Dabei lehnt sich der Gesetzentwurf mit nur wenigen Ausnahmen an die dort gegebenen Vorgaben an. Auf diese Weise kommen wir auch unseren schon längst gehegten Vorstellungen nach, gerade, hierauf will ich verweisen, mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern im Wesentlichen einheitliche Regelungen zu schaffen. Es ist für uns nur zu gut nachvollziehbar, wenn Berufsvertretungen Kritik daran üben, dass etwa ein Architekt bei einem Bauvorhaben in Thüringen und Sachsen unterschiedliches Recht anzuwenden habe. Er muss sich daher auf die jeweils unterschiedlichen Gegebenheiten einstellen. Wenngleich es in anderen Bereichen sinnvoll sein mag, dass ein Fachmann sich von Land zu Land auf unterschiedliche Rechtslagen einstellen muss, sollten wir doch bemüht sein, so weit als möglich hier Vereinheitlichungen auf diesem Gebiet zu schaffen. Mit der neuen Bauordnung geben wir dazu eine, wie ich meine, gute Grundlage, diesem Anliegen nachzukommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl die Landesregierung als auch die einzelnen Fraktionen haben sowohl bei der Einbringung als auch im Ausschuss auf verschiedene grundlegende Änderungen des zukünftigen Bauordnungsrechts hingewiesen. Ich möchte hier die aus meiner Sicht wesentlichsten Aspekte noch einmal herausgreifen. Dabei werde ich auch auf verschiedene Änderungsvorschläge der Fraktion der SPD eingehen, die in Vorlage 3/2150 unterbreitet wurden. Sie werden dabei feststellen können, dass auch wir verschiedene der dort mitgeteilten Überlegungen eingehend diskutiert haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Novellierung der Thüringer Bauordnung gehen wir einen weiteren Schritt zu dem Vorhaben, nur so viel Verwaltung wie nötig zu erreichen. Der von unseren Bürgerinnen und Bürgern immer wieder erhobenen Forderung, Normen - und ich rede hier von Entschlacken und Vereinfachen - und damit verbundene Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, wird damit einmal mehr Rechnung getragen. Da brauchen wir uns gar nicht mit Kunstbegriffen rumzustreiten. Dabei soll natürlich auch nicht unterschlagen werden, dass jede Medaille natürlich zwei Seiten hat. Denn im Gegensatz wird die Eigenverantwortlichkeit des Bauherrn jetzt stärker als bisher gefordert. Wir sind aber überzeugt davon, dass die Bauherren sich dessen sehr wohl bewusst sind und dies auch so wollen. Daneben halten wir es für sehr bemerkenswert, dass die Novelle stark an die Musterbauordnung angelehnt ist. Damit ist der Freistaat der grundlegenden Idee der Musterbauordnung, in den Ländern einheitliche bauordnungsrechtliche Vorschriften zu schaffen, nachgekommen.
Eine weitere wesentliche Änderung des Gesetzes ist ein überarbeitetes Brandschutzkonzept, das den Anforderungen an ein modernes Baurecht gerecht wird. Hier, Frau Doht, sind wir uns außer mit den Brandmeldern ja einig. Ich komme noch darauf zurück. Denn die bisher erforderlichen erhöhten Vorgaben an den Brandschutz werden nun deutlich vereinfacht. Auch werden die Prüfungen an die Vorgaben der Brandsicherheit ähnlich wie bei der Standsicherheit auf den Bauherrn und die von ihm Beauftragten übertragen. Ich weise an der Stelle darauf hin, dass wir nicht dem gefolgt sind, dass zum Beispiel auch Meister oder Techniker bauvorlageberechtigt werden, weil wir gerade gesagt haben, das Baurecht ist schon kompliziert genug, wir bringen nicht noch neue mit hinein.
Weiter wird das Abstandsflächenrecht deutlich vereinfacht. Die Neuregelung zu der Frage der Stellplätze soll schließlich nicht unerwähnt bleiben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist aus Sicht meiner Fraktion ein gelungener Entwurf. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Innenminister Andreas Trautvetter, der sich sehr viel Zeit genommen hat, um in den Diskussionen wirklich auch Details auszudiskutieren. Hier hat man gemerkt, dass er - ich sage einmal - voll in der Materie steht und sich hier gut mit eingebracht hat, vielleicht auch, weil er in einer
Altstadt mal ein Haus gebaut hat und weiß, wie kompliziert das ist, wenn dort alles so zusammenkommt, das hat ihn sicher mit dazu gebracht, dass... Bitte?
Na, na, na, nicht immer gleich solche Unterstellungen. Ich will das an der Stelle deutlich sagen. Ich möchte mich auch ganz herzlich bei den Mitarbeitern, Herr Minister, im Hause bedanken. Herr Langlotz und auch Herr Meißner, ich möchte mich ausdrücklich bedanken. Herr Meißner, Sie haben ja an der Musterbauordnung in der Arbeitsgruppe der Länder über viele, viele Monate und Jahre mitgearbeitet, dass wir endlich dieses Werk haben, und wir haben es jetzt in Thüringen darauf angepasst. Ein herzliches Dankeschön, dass diese sachliche Beratung so geführt werden konnte.
Meine Damen und Herren, ich komme gleich zum Brandschutz, was dort alles auch in einigen Punkten geändert ist. Lassen Sie mich aber an der Stelle, Frau Präsidentin, die Gelegenheit nutzen, weil es, denke ich, hierher passt, mich zu bedanken. Wir hatten vor kurzem ein schweres Busunglück, was bei uns auf der A 9 am Hermsdorfer Kreuz war, wo ein dänischer Bus verunglückt war und es zu Toten und vielen Verletzten kam. Ich möchte an der Stelle allen Feuerwehrleuten, es waren dort 60 Feuerwehrleute im Einsatz, den 50 Rettungskräften vom DRK und der Polizei herzlich danken, dass sie so hervorragend das Ganze gemeistert haben und gezeigt haben, dass bei uns der Brandschutz und das Rettungswesen in gutem Zustand sind. Vielen Dank, Herr Minister. Geben Sie das auch bitte weiter an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich möchte es an der Stelle noch einmal ganz deutlich hier vor aller Öffentlichkeit sagen.
Ich fand keine andere Stelle, wo ich es hinpacken konnte.
Im Rahmen des Brandschutzes war für uns die Frage der Sicherung der Zufahrt für Rettungskräfte, insbesondere der Feuerwehr, von großer Bedeutung. Da die bisher geltende Regelung einschließlich der dazu ergangenen Richtlinie nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprach, bedurfte es auch hier einer Anpassung. Da sich aber auch danach noch Auslegungsfragen ergaben, wurde die maßgebliche Richtlinie erneut überarbeitet. Sie ist im Thüringer Staatsanzeiger 2000 Seite 500 nachzulesen. Demgemäß wurde auch das jetzt zur Verabschiedung vorliegende Gesetz auf den aktuellen Stand gebracht. Denn man muss sich ja auch mit diesen Detailfragen beschäftigen, damit man nicht einfach darüber redet. Man muss wissen, wo steht es geschrieben und was ist dort notwendig. Eine der maßgeblichen Fragestellungen rankte
sich um das in § 6 geregelte Abstandsflächenrecht. Das wurde von Herrn Kollegen Dittes vorhin noch einmal benannt. So wurde in unserer fraktionsinternen Anhörung der vorgeschlagene Pauschalabstand hinterfragt. Andere regten an, die Abstandsfläche von 0,4 auf 0,5 H zu erhöhen. Nach eingehender Beratung haben wir uns dazu entschlossen, die durch die Landesregierung vorgeschlagene Regelung beizubehalten. Denn die Argumente für die angeregten Änderungen vermochten uns letztlich nicht zu überzeugen. Weiter hatten wir uns mit dem erst im Rahmen der Beratung aufgetauchten Problem der Grundstücksteilung in § 8 auseinander zu setzen. Denn sowohl die Rechtsprechung als auch die Notarkammer Thüringens wiesen darauf hin, dass es aufgrund der neuen Gesetzeslage durchaus vorkommen kann, dass aufgrund einer Teilungsgenehmigung ein bauordnungswidriger Zustand hergestellt wird. Im Anzeige- oder vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfährt die Bauaufsichtsbehörde davon aber nichts. Das Grundbuchamt hat, da es ja für solche Fälle keiner Genehmigung bedarf, anders als derzeit keine Prüfungsmöglichkeit mehr. Es stellte sich daher die Frage, wie diese Diskrepanz gelöst werden kann. Eine Überlegung war, dieses Risiko möge zwischen Käufer und Verkäufer des verkauften Teilungsgrundstücks ausgetragen werden, so dass es einer gesetzlichen Regelung nicht mehr bedurft hätte. Diese Lösung erschien uns aber kaum vertretbar, denn wenn etwa der Käufer eine falsche Information erhält, kann dies für ihn zu großen Problemen führen. Da haben wir uns zu der in unserem Änderungsantrag unter Nummer 2 formulierten Ergänzung des § 8 entschieden. Danach kann insbesondere der Käufer bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen, diese möge ihm ein Zeugnis ausstellen, dass die Teilung des Grundstücks den Anforderungen der Absätze 1 und 2 des § 8 entspricht. Wir glauben mit dieser Änderung einen gerechten Interessensausgleich zwischen den Parteien fixiert zu haben, auch wenn das umstritten war, während wir das diskutiert haben, machen wir hier einen Systembruch oder nicht.
Eine weitere schon bekannte Diskussion entzündete sich bei der Frage, ob in § 46 eine Regelung zu treffen ist, wonach in bestimmten Räumen Brandschutzmelder einzubauen sind. Die Kollegen der von mir aus gesehen linken Seite des hohen Hauses haben diese Forderung in ihrer Vorlage Nummer 2 vorgetragen. Frau Doht, Sie haben also im Ausschuss, das muss ich Ihnen wirklich zugestehen, sehr engagiert gestritten. Wir haben uns sehr sachlich ausgetauscht, auch Kollege Pohl hat sich da mit eingebracht. Wir haben das dort sehr ausgiebig ausgetragen. Ich will dazu auch noch einiges sagen.
Meine Damen und Herren, wir haben in der Vergangenheit diese Fragen verschiedentlich diskutiert. Unsere Position dazu ist Ihnen aber auch bekannt. Wir überlassen es den Wohnungsinhabern solche Melder einzubauen und wir sind davon überzeugt, dass wir für unsere Position die besseren Argumente haben. Denn eine Untersuchung hat ergeben, dass etwa die Hälfte der Brandmelder im Not
fall nicht oder nicht richtig funktioniert. Dies mag daran liegen, dass die Wohnungsinhaber deren Funktionstüchtigkeit entgegen der Bedienungsanleitung nicht hinreichend prüfen. Wir möchten aber nicht, dass man sich der trügerischen Sicherheit eines solchen im Zweifel nicht einsatzfähigen Rauchmelders aussetzt. Der entstehende Schaden kann auf diese Weise größer sein als ohne eine solche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Ich glaube, auch das ist eine Überlegung wert. Im Übrigen wäre es für diesen Fall nur konsequent, wenn die Kolleginnen und Kollegen der SPD auch das Vorhalten z.B. von Feuerlöschern fordern würden. Denn auch hier besteht grundsätzlich keine Pflicht, in Wohnräumen solche Geräte bereit zu halten. Wenngleich für uns aus dem genannten Grund auch hierfür ein entsprechender Zwang sprechen würde, hat die SPD einen entsprechenden Vorstoß dazu in Ihrer Vorlage unterlassen. Alternativ wäre zu überlegen, ob eine Pflicht zur Einführung eines an das hausinterne Stromnetz angeschlossenen Rauchmeldesystems eingeführt werden sollte. Ungeachtet der damit verbundenen Kosten bedeutet das finale Ende dieses Gedankens, dass die Rauchmelder jedes Wohnhauses mit der nächsten Feuerleitstelle oder einer anderen verbunden sein müssten. Der damit verbundene Aufwand für die örtlichen Feuerwehren sollte nicht unterschätzt werden. Ungeachtet dieser Überlegung müssten diese Einrichtungen sicherstellen, dass auch ein Ausfall des hausinternen oder des örtlichen Stromnetzes die Funktionstüchtigkeit eines Rauchmelders nicht beeinträchtigt. Ob dies zu gewährleisten ist, vermag ich abschließend nicht zu beurteilen. Zumindest dürfte sich dies als schwierig gestalten. Daher ist auch dieser Gedanke im Ergebnis nicht zielführend.
Frau Doht, ich empfehle Ihnen manchmal in Althäuser zu schauen, was für Elektroanlagen es dort in manchen noch so gibt. Da würden Ihnen manchmal die Zähne klappern, wenn Sie das dort sehen. Ich wollte das damit noch einmal ausführlich nennen, weil sonst der Eindruck entsteht, die CDU-Fraktion ist nicht dafür - wie Herr Dittes das hier darstellt -, dass wir den Menschen Möglichkeiten eröffnen, dass sie sich besser schützen können. Ich glaube, wir haben mit diesen Argumenten das noch einmal versucht darzustellen.
In § 49 Abs. 4 des Regierungsentwurfs war bisher vorgesehen, dass die Kommunen die sich aus der Stellplatzablösung nach Absatz 3 ergebenden Summen auch für die Parkeinrichtung und zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich intensiver Maßnahmen des ÖPNV verwenden können. Eine im Ansatz ähnliche, wenn auch deutlich weiter gehende Forderung stellen die Kollegen der SPD-Fraktion in Ihrer Vorlage zu Nummer 3 auf. Wir haben uns mit dieser Frage lange befasst. Zunächst war es uns dabei wichtig, dass die so erlangten Erlöse von den Kommunen nicht zur Haushaltssanierung verwendet werden können. Denn wir wissen, dass die Löcher in den Kassen der Kommunen wie auch des Landes groß sind. Vielmehr müssen sie zweckgerichtet verwendet werden. Die Frage war nun, ob darunter auch die
Finanzierung des ÖPNV zu verstehen sein soll. Dies haben wir im Ergebnis verneint, denn nach unserem Verständnis ist der Begriff so zu verstehen, dass damit auch wirklich Parkplätze zu schaffen sind. Daher haben wir den Gesetzentwurf dahin gehend geändert. Herr Meißner, Sie entsinnen sich an die eingehende Diskussion, die wir dazu geführt haben. Ich glaube, auch der Innenminister ist am Ende unseren Argumenten hierzu gefolgt.
Meine Damen und Herren, auch wenn ich jetzt den bisher bestrittenen systematischen Weg der Gesetzesanalyse ein wenig verlasse, lassen Sie mich doch ein Wort zur Berücksichtigung der Anliegen der behinderten Menschen im Gesetzentwurf sagen. Herr Dittes, Sie können uns abnehmen, dass wir uns intensiv mit der Materie beschäftigt haben, und wir denken insbesondere auch, dass doch sehr weitgehende Veränderungen, Verbesserungen für behinderte Menschen vorgenommen wurden. Der Blindenund Sehbehindertenverband Thüringen forderte etwa anlässlich unseres Forums zu § 12 "Gestaltung von Bauten", dass die Regelung einen Passus enthält, der die für Sehbehinderte erforderliche Berücksichtigung einer Farbgestaltung unmissverständlich festschreibt. Wir haben uns mit dieser Frage auseinander gesetzt, mussten im Ergebnis allerdings feststellen, dass diese Frage aus unserer Sicht nicht Gegenstand dieses Gesetzes sein kann. Dies kann sich gesetzestechnisch nur aus den Begleitvorschriften ergeben. Gleiches gilt etwa für den Änderungswunsch zu § 14 zur konkreten Gestaltung von Baustellenabsperrvorrichtungen. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht verhehlen, dass auch uns das barrierefreie Bauen in diesem Zusammenhang sehr beschäftigt hat. Gerade unsere Sozialpolitiker haben in dieser Frage Beratungsbedarf gesehen und wir haben intensiv darüber beraten. Ich möchte dazu nur auf die Anhörung des Innenausschusses verweisen. Dort wurde deutlich, dass aus Sicht gerade der Behinderten verschiedene Veränderungen gewünscht wurden. Dies betrifft etwa den § 53 Abs. 2. Der Blinden- und Sehbehindertenverband hatte etwa gewünscht, in der Vorschrift auf die einschlägige DIN hinzuweisen. Auch hierzu möchte ich noch sagen, eine solche Regelung würde das Gesetz überfrachten und sollte daher schon aus gesetzestechnischen Gründen nicht aufgenommen werden. Das hat nichts mit dem Inhalt zu tun, sondern dort gehört es nicht hin. Auch wurde der Wunsch geäußert in Absatz 4 der Vorschrift den Begriff "unverhältnismäßiger Mehraufwand" näher zu definieren. Dazu möchte ich nur sagen, dass es sich bei diesem Begriff um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Eine nähere Begriffsbestimmung würde den Anwendungsbereich der Vorschrift einschränken und nicht etwa erweitern. Dies ist aber gerade nicht unsere Intention. Wir wollen, dass das offen bleibt. Hinweisen darf ich in diesem Zusammenhang darauf, dass aufgrund unserer Initiative bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mindestens ein Geschoss barrierefrei zu errichten ist. Herr Dittes, hören Sie gut zu. Ich denke, dass auch die heute in der Presse geäußerte Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbands diese Änderung im Sinne der Behinderten würdigen sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu der oben eingeschlagenen systematischen Darstellung der aus unserer Sicht maßgeblich geänderten Vorschriften zurückkommen. Wir haben bei der Frage der Genehmigungsfreistellung in § 63 a lange beraten, ob wir in Absatz 1 Nummer 1 die Gebäudeklassen nicht sogar bis zur Klasse 4 erweitern. Dann hätten wir eine Rechtslage, die etwa der bayerischen vergleichbar wäre. Dazu muss man aber wissen, dass dort der von uns jetzt eingeläutete Paradigmenwechsel schon länger geltendes Recht ist. Herr Kollege Dittes, es gibt nur einen Paradigmenwechsel und nicht einen doppelten, wie Sie das vorhin sagten. Wir waren daher der Ansicht, die Genehmigungsfreiheit zunächst nur auf die Gebäudeklassen 1 bis 3 zu beschränken. Auch wenn wir davon überzeugt sind, dass sich diese Neuregelung, wie in anderen Bundesländern auch, bewährt, wird zu überlegen sein, ob die Gebäudeklassen im genannten Sinne zu erweitern sind. Dies bedarf aber, glaube ich, keiner übereilten Entscheidung. Das kann jederzeit noch nachgereicht oder geändert werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass wir mit unserem Änderungsantrag in § 63 für Garagen und Carports im Vergleich zum Gesetzentwurf eine Korrektur bzw. der Verfahrensfreiheit vorgenommen haben. Anders, und da unterscheiden wir uns grundlegend, Herr Dittes, von Ihren Intentionen, wir wollen bürgerfreundlich gestalten und Garagen sind kein Wohnraum. Es ist etwas anderes, wie man an Garagen oder Wohnraum rangeht. Anders als ursprünglich vorgesehen werden diese nämlich jetzt bis zu einer Bruttogrundfläche von 40 Quadratmetern freigestellt. Der Vorschlag beruht auf einer Anregung der sächsischen Kollegen, denn eine Garage sollte schon die Unterstellmöglichkeit für zwei Fahrzeuge bieten. Das war eigentlich die Intention, dass wir gesagt haben, da können wir es gleich so groß machen, dass dort zwei untergestellt werden können. Sie wissen, fast jeder Haushalt benötigt heute mindestens zwei Fahrzeuge, weil es einfach notwendig ist, mobil zu sein, um zur Arbeit zu kommen und seine Dinge zu erledigen.
Auch die Verfahrensfreiheit für Terrassenüberdachungen wurde erweitert, so dass diese jetzt bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und bis zu einer Tiefe von 3 Metern verfahrensfrei sind. Waren es jetzt 30 oder 40? Jetzt muss ich nachfragen. Herr Meißner guckt nach, ich melde es noch mal nach. Ich wollte nichts Falsches sagen.
Alle die oben genannten Regelungen gelten natürlich nicht im Außenbereich. Darauf möchte ich noch mal verweisen. Ausdrücklich hervorheben möchte ich weiter die in § 63 b Abs. 2 aufgenommene Genehmigungsfiktion. Wir begrüßen diese Neuregelung sehr. Sie wird im Ergebnis zu einer zügigeren Bearbeitung führen. Denn dem dieser Fiktion möglicherweise entgegenzubringenden Argument, die Bauaufsichtsbehörde könne diese Frist unterlaufen, indem sie sich auf die Unvollständigkeit der Antragsunterlagen beruft, wird mit der Regelung des § 67 Abs. 2 die Grundlage vollständig entzogen. Danach hat die Bau
aufsichtsbehörde innerhalb - und das finde ich ganz hervorragend - von zwei Wochen den Bauantrag auf Vollständigkeit zu prüfen. Ist dieser unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, so fordert die Behörde den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf.
Wir haben auch anlässlich unseres Forums lange überlegt, ob wir diese Frist noch weiter verkürzen sollten, um eine noch zügigere Bearbeitung zu gewährleisten.
Herr Kollege Schemmel, Sie haben sicher Recht, dass man auch Reden kürzen kann. Aber das ist eine so umfängliche Materie, die uns fachlich sehr beschäftigt. Sie waren ja in der Regel auch dabei. Das muss man doch mal ausführen dürfen. So viel Zeit muss sein. Wenn ich manchen Antrag sehe, der hier eingebracht wird, was wir da für Zeit vergeuden, da sollten wir uns hiermit mehr beschäftigen.
Meine Damen und Herren, dass hier die Frist nicht unterlaufen werden kann, danach hat die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen dieses durchzuprüfen. Ich denke auch, dass wir uns nicht zu weiterer Verkürzung entschieden haben, weil das am Ende kontraproduktiv gewesen wäre, die 14 Tage und die drei Monate. Nach den drei Monaten ist es als genehmigt zu betrachten, wenn nichts vorliegt. Das finde ich hervorragend. Einen ebenfalls breiten Diskussionsraum hat die Frage eingenommen, ob es für die Bauvorhaben nach § 63 a dem Bauherrn wirklich auferlegt werden kann, die Verantwortung für eine der dort genannten Baumaßnahmen zu übernehmen. Denn gerade hier zeigt sich der bereits oben erwähnte Paradigmenwechsel in besonderer Weise. Es wurde auch überlegt, ob etwa wie in Baden-Württemberg dem Bauherrn nicht die Wahlmöglichkeit eingeräumt werden soll, ob er alternativ den Bauantrag der Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung vorlegen kann. Dies würde aber die mit dem Gesetz geplante Verlagerung der Verantwortung wieder verwässern. Darum haben wir uns nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen in verschiedenen anderen Ländern dazu entschlossen, die jetzt gewählte Regelung einzuführen. Wir sind nicht dazu gekommen, wie es gefordert wurde, wir wollen gleich den Schnitt haben, dass sich jeder darauf einstellen kann, jeder weiß, was los ist, und wir wollen ja auch Synergieeffekte erreichen, dass die Bauaufsichtsbehörden da, wo Kapazitäten frei werden, diese woanders einsetzen oder umgelenkt werden. Die zu der im Gesetzentwurf in § 81 vorgesehene Bußgeldsumme im Falle des Verstoßes gegen einzelne Vorschriften, glaube ich, brauche ich nicht weiter auszuführen. 50.000      sind viel zu niedrig, das haben uns auch die anderen Länder gesagt. Wir haben es angehoben auf 500.000    ich will es nur einmal deutlich sagen. Das halten wir für gerecht und wir haben das deswegen auch so gefordert.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein Wort zur zukünftigen Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden sagen. Es wird maßgeblich an ihnen liegen, dass die mit dem neuen Gesetz geschaffenen Vorgaben auch umgesetzt werden, denn ohne eine funktionierende Aufsicht wird auch zukünftig das eine oder andere in diesem Bereich im Argen liegen. Wir gehen aber davon aus, dass die Bauaufsichten aufgrund der zu erwartenden Reduzierung bei der Bearbeitung von Bauangelegenheiten ihr Augenmerk auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben richten werden. Abschließend möchte ich noch einige Worte zu unserem Entschließungsantrag sagen. Wir haben die Landesregierung damit gebeten, unter anderem eine Broschüre - das kann man auch ins Internet einstellen, solche Spitzfindigkeiten, was man da alles noch finden kann - mit den nunmehr vorgenommenen Änderungen herauszugeben, um die Unterschiede des alten zum neuen Recht für die Anwender zu verdeutlichen. Ich glaube, dass damit nicht nur jedem Bauherrn, sondern auch den in der Baubranche an verantwortlicher Stelle Beschäftigten vieles vereinfacht wird. Ich bin der Meinung, dass der genannte Personenkreis aufgrund der Komplexität einen solchen Informationsanspruch hat. Ich glaube, die Landesregierung hat das schon signalisiert, dass entsprechend die Broschüre ins Internet eingestellt werden kann und andere Dinge auf den Weg kommen, weil eben dieser Wechsel da ist.
Ebenso wichtig ist es aber auch, dass die mit dem Gesetz verbundenen Verwaltungsvorschriften, darauf legen wir sehr großen Wert, mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes vorliegen. Herr Dittes, wir trauen unserer Landesregierung sehr und wir wissen auch, dass sie alles hervorragend immer wieder löst und auch die Verfassung immer wieder hier mit ins Auge fasst und das alles abprüft. Aber wir legen ja Wert darauf, dass wir das noch einmal unterstreichen. Ohne diese Regelung ist ein Arbeiten mit dem neuen Gesetz kaum möglich. Der Verwaltung muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mit der Umsetzung befassen zu können. Aus diesem Grund haben wir diese Bitte ebenfalls in den Entschließungsantrag aufgenommen.
Schließlich sieht der Entschließungsantrag vor, dass die Landesregierung nach zwei Jahren einen Bericht zu den gewonnenen Erfahrungen mit dem Gesetz vorlegen möge. Auch dazu bedarf es, wie ich meine, keiner weiteren umfangreichen Erklärung. Wir müssen uns aber ein Bild davon machen können, wie sich die Veränderungen in der Praxis bewähren. Auch wenn uns bereits aus verschiedenen Nachbarländern gute Erfahrungen von einzelnen der von uns eingeführten Vorschriften berichtet wurde, können wir doch nicht automatisch unterstellen, dass diese Praxis auch in Thüringen ohne weiteres praktikabel ist. Sollte sich nach den zwei Jahren herausstellen, dass Änderungen notwendig sind, werden wir, glaube ich, davor nicht zurückschrecken. Dabei werden wir allerdings auch zu berücksichtigen haben, dass hier zumindest eine gewisse Rechtssicherheit Not tut. Denn wir ha
ben nichts gekonnt, wenn wir in kurzen Schritten Gesetze novellieren und den Rechtsanwender damit ständig vor neue Herausforderungen stellen. Gerade im Baugewerbe ist Planungssicherheit eine maßgebliche Rechnungsgröße, so dass es auch hier gilt, weniger kann mehr sein.
Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal zum Entschließungsantrag der SPD kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen der anderen Feldpostnummer. Mit einer gewissen Verzückung haben wir Ihren vorgestern unter der Drucksachennummer 3/3960 zugeleiteten Entschließungsantrag zur Kenntnis genommen. Wir freuen uns natürlich, dass Teile der Opposition, wenn auch recht spät, die in unserem Entschließungsantrag in Drucksache 3/3917 vorgetragenen Anliegen maßgeblich unterstützen. Während unser Antrag unter Punkt 3 allerdings ein umfassendes Berichtsersuchen beinhaltet, sollten mit Ihrem Begehren nur konkrete Fragen zu den §§ 62 ff. beantwortet werden. Natürlich verstehen wir, dass Sie aus Etikettegründen unseren Entschließungsantrag nicht abschreiben wollten, denn anderenfalls hätten wir eine Situation wie zu dem noch zu behandelnden Tagesordnungspunkt 19 vorgefunden. Der wird ja heute noch behandelt. Aber unser Antrag geht deutlich weiter, vor allem wenn wir den Bericht der Landesregierung schon nach zwei Jahren nach In-Kraft-Treten des Gesetzes erbitten, so hat dies seinen guten Grund. Wir wollen nämlich gerade so früh wie möglich erfahren, welche Veränderungen sich bis dahin ergeben haben, und nicht erst drei Jahre danach diese Informationen erhalten. Insgesamt darf ich aber feststellen, dass wir uns freuen, dass wir vor allem mit der großen Volkspartei, hier von mir aus gesehen links, eine sachlich faire Diskussion geführt haben und wir doch, denke ich, anhand der Musterbauordnung am Ende zu einem guten Konsens gekommen sind. Auch wenn diese Ausführungen, meine Damen und Herren, dem einen oder anderen als zu lange erscheinen, Herr Schemmel, ich bitte um Nachsicht, dass ich Ihre Geduld zu sehr strapaziert habe, aber dieses umfängliche Werk, diese Musterbauordnung, denke ich, hat es verdient, dass man sich mit ihr auch auseinander setzt. Ich verweise auf mein eingangs geschildertes Zitat: "Was lange währt, wird gut." Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich gehe auch nicht noch einmal auf Herrn Dittes ein. Herr Dittes, Ihre Fraktion tut sicher gut daran, dass Sie nicht wieder in den Landtag kommen. Wenn Sie regierungsfähig werden wollen, dann müssen Sie sich einmal mit den Dingen ein bisschen mehr beschäftigen. Ich danke der Landesregierung und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Ich will nicht noch einmal auf Herrn Dittes eingehen, keine Angst. Ich will nur mal das korrigieren, wo ich vorhin selber kurz unsicher geworden bin, dass wir in unserem Änderungsantrag Nr. 47, es geht also darum, dass Terrassenüberdachungen in einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu 3 Metern, außer im Außenbereich, wir haben also Garagen und Carports bis zu 40 Quadratmetern hier im vereinfachten Verfahren das wollte ich noch mal... - Verfahrensfreiheit, weil ich selber beinahe unsicher geworden bin, wollte ich das noch einmal korrigieren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu beiden Anträgen gibt es keine neuen Erkenntnisse. Die Argumente sind ausgetauscht worden. Ich möch
te nur das verehrte Plenum darauf hinweisen, mittlerweile, wenn man um das Haus herumschaut, wie frei alles hier geworden ist, denke ich, spricht das für sich. Wir lehnen beide Anträge ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns heute hier zu einer Sondersitzung zusammengefunden, um den...
Ja, Sie können ruhig schon einmal klopfen, es ist ja Ihre Sondersitzung.
Das ist Ihre Sondersitzung, die Sie beantragt haben. Lassen Sie mich doch wenigstens am Anfang noch sagen, ich bin der Meinung, dass diese Sondersitzung nicht notwendig gewesen wäre, denn
alle diese Dinge, die bisher von Ihrer Fraktion gekommen sind, von Kollegen Dr. Hahnemann, ich gehe nachher noch darauf ein, hätte man auch ohne weiteres im Innenausschuss des Thüringer Landtags klären können.
Da können Sie schreien, wie Sie wollen; zwei von Ihnen waren dabei, der Rest war ja nicht dabei.
Meine Damen und Herren, ich will das an den Anfang stellen, um auch der Öffentlichkeit zu zeigen, wie Sie hier eigentlich mit dem Parlament versuchen umzugehen.
Wir hatten an diesem Tag - ich will das noch einmal deutlich machen - diese Sondersitzung, in der es um die Videoüberwachung Weimar ging. Dann kam die entsprechende Pressemitteilung und dann hat der Innenminister, Andreas Trautvetter, von sich aus an diesem Tag dem Ausschuss anheim gestellt, dass er dort in öffentlicher Sitzung berichtet, was auf der einen Seite in Weimar passiert ist und auf der anderen Seite angeblich im Rennsteigtunnel passiert ist. Das war in öffentlicher Sitzung für alle zugänglich und die Presse war auch dabei. Wir haben dort einiges gehört und ich will das ohne weiteres auch mit an den Anfang stellen. Auch ich, meine Fraktion und auch die Kollegen des Innenausschusses sind nicht glücklich, dass wir am 10.12. im Ausschuss dort so informiert wurden, wie wir informiert wurden. Sie können ja ruhig lachen. Wir hatten dort erwartet, noch detailliertere Kenntnisse zu hören. Ich will auf die Dinge verweisen, die dort gesagt wurden, und das sind eigentlich die Kernpunkte, die angesprochen wurden. Zu den Pressemitteilungen, die Überwachungen im Rennsteigtunnel betreffend, erklärte Minister Trautvetter: Anlass für diese Meldung scheine eine Äußerung des ehemaligen Innenministers zu sein auf einem Parteitag. Das war der Ausgangspunkt und er hat dort einiges dazu berichtet. Aber was mir der wichtigste Punkt in dem Zusammenhang ist, darauf will ich verweisen, das ist, Minister Trautvetter hat auf die Anfrage des
Kollegen Pohl geantwortet. Bezogen auf eine Pressemitteilung des Innenministeriums fragte Abgeordneter Pohl - das ist alles öffentlich gewesen, kann man also alles nennen - noch einmal, ob das so genannte Tunnelprojekt in Thüringen weiter verfolgt werde. Antwort: Minister Trautvetter erklärte, dass eine Überwachung im Rennsteigtunnel mit ihm nicht zu machen sei. Ganz klare Aussage.
Dann fragte der Kollege Dr. Hahnemann noch einmal nach, gleich als Nächstes, was die Aussage des Ministers, es sei mit dem Thüringer Innenminister nicht zu machen, bedeute, solle es heißen, dass das trotzdem von anderen durchgeführt werden könne? Minister Trautvetter erwiderte, er könne hier nur für die Thüringer Landesregierung sprechen. Deshalb sage er noch einmal in aller Deutlichkeit, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für solche Überwachungen nicht gegeben seien. Wieder eine ganz klare Aussage vom zuständigen Innenminister,
der das dort deutlich gesagt hat. Ich will jetzt gar nicht auf die ganzen Dinge eingehen. Mir ist wichtig festzustellen: Sie konnten immer noch nicht nachweisen, Herr Kollege Hahnemann, dass hier ungerechtfertigte oder ungesetzliche Maßnahmen im Rennsteigtunnel durchgeführt wurden.
Das ist vielleicht Ihre Auffassung. Aber weil das Ihre Auffassung ist, wird es deswegen nicht besser, sondern es ist doch ganz klar dargelegt worden, was dort eigentlich passiert ist. Ich nehme für mich und für meine Kollegen in Anspruch, die im Innenausschuss dabei waren, wir nehmen es dem Innenminister ab - Herr Kollege Pohl, da bin ich mit Ihnen auch nicht einer Meinung -, dass er aus voller Überzeugung an dem Tag das so vorgetragen hat, wie er es vorgetragen hat. Er hat heute...
Sie können doch Ihre Meinung haben, wie Sie wollen. Ich sage nur die Meinung, die wir dazu haben. Wir nehmen es ihm ab
und Sie wissen ganz genau, wir haben schon des Öfteren mit dem Innenminister im Innenausschuss zusammengesessen. Er hat, wenn irgendwelche Dinge öffentlichkeitsrelevant waren, diese immer dem Ausschuss sofort mitgeteilt. An diesem Tag hätte aus meiner Sicht der Innenminister- und das war der Vorwurf, der ihm zu Recht gemacht werden muss, das hat er heute hier bekundet - sich seine Vorlage noch etwas genauer anschauen müssen.
Mehr als entschuldigen, meine Damen und Herren - da können Sie, Frau Pelke, lachen wie Sie wollen -, mehr als dafür entschuldigen, kann sich ein Minister nicht, dass er einen Fehler gemacht hat, indem er das vor der Öffentlichkeit und vor dem Parlament dargestellt hat. Und er hat es gemacht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Innenminister bis dato den Innenausschuss umfassend informiert hat.
Nein.
Herr Hahnemann, ich komme ja gleich noch auf Sie. Ich wollte erst einmal auf die Fakten eingehen.
Ich bin bis heute noch davon ausgegangen, dass Sie wenn wir heute hier in den Plenarsaal gehen - wenige Tage vor Weihnachten wirklich konkrete Dinge haben, die Sie uns vortragen. Aber was Sie vorhin geboten haben, das war genau das, was ich eigentlich von Ihnen erwartet habe, dass Sie wieder Ihre alten Kamellen herausgezogen haben, Rechtsauffassung sei abenteuerlich, Gutsherrenart, die Schlagwörter NPD-Verbotsverfahren. Ich frage mich, was das NPD-Verbotsverfahren überhaupt mit dem heutigen Tagesordnungspunkt zu tun hat.
Das bestätigt mich in der Tatsache, dass Sie gar kein Interesse daran haben, dass es darum geht, wie sind die Daten gesammelt worden, wie sind sie unter Verschluss gehalten worden, wer hatte Zugang zu den Daten. Das hätten wir alles im Ausschuss machen können. Nein, Sie wollen in aller Öffentlichkeit wieder Ihre Dinge ablassen, Sie wollen diesen Innenminister, der seine Aufgabe mittlerweile seit über zehn Jahren nicht nur als Innenminister im Lande hervorragend geleistet hat, madig machen. Das ist doch die Zielrichtung. Geben Sie es doch zu.