Protokoll der Sitzung vom 08.11.2001

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zum 12. September und den Folgen.

(Zwischenrufe aus der CDU-Fraktion: Nein, den 11. September.)

Zum 11. September, Entschuldigung, und den Folgen. Ja, wenn das für Sie jetzt so bedeutend war. Ich kann es halt nicht ändern, Sie scheinen auch auf so einer Schule gewesen zu sein, wo es ständig Ausfall gab, habe ich manchmal das Gefühl.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Das ist eine Unverschämtheit, Herr Gentzel. Leute, Leute.)

Das geht auch nicht von meiner Redezeit ab.

Meine Damen und Herren, was den 11. September betrifft, weil so vieles richtigerweise vom Ministerpräsidenten dazu gesagt worden ist, zwei Bemerkungen oder eine dritte muss mit dazu.

Erstens, und da gibt es gar keine Fragen, die SPD-Landtagsfraktion unterstützt mit riesengroßer Mehrheit den Weg - ja, ich sage ja etwas dazu.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Da müssen Sie aber einmal mit Carsten Schneider sprechen, der hat rumgeeiert.)

Ich spreche jetzt für die SPD-Landtagsfraktion und sage, dass die mit sehr großer Mehrheit

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Mit rie- sengroß?)

oder riesengroßer den Weg unterstützt, den die deutsche Bundesregierung geht. Ich will nur eine Begründung zu denen hinzugeben, die es hier schon gab, die mir ganz einfach fehlt. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir diesen Beschluss im Prinzip 1989/90 auch auf den Straßen in Thüringen schon herbeigeführt haben, denn wir haben dort nicht nur unsere Souveränität erkämpft, wir haben auch Pflichten und Verantwortung in einem Bündnis erkämpft, das wir alle wollten. Insofern gilt auch in schweren Zeiten Bündnispflicht, insofern gibt es überhaupt keine Debatte im Verhalten der SPD-Landtagsfraktion. Aber ich sage genauso energisch, wie Sie, Herr Ministerpräsident, wer mit dieser Entscheidung ein paar Stunden länger braucht als Sie und dann wirklich aus nachvollziehbaren Gründen, nämlich aus ganz persönlichen, zu einer anderen Erkenntnis kommt, der gehört nicht an den Pranger gestellt, der gehört auch nicht hier in diesem Hause an den Pranger gestellt.

(Beifall bei der SPD)

Dieser Wunsch nach dieser so einheitlichen Meinung in komplizierten Fragen, ich dachte, ist gerade hier in diesem Haus, das hat ja auch eine Geschichte, endlich gestorben. Ich will aber an der gleichen Stelle denen ent

gegnen, die unter der Überschrift "Was jetzt im Bereich innere Sicherheit passiert, schränkt unsere Rechte ein",

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Na ja, klar.)

ich will es sehr vorsichtig tun.

(Heiterkeit bei der CDU)

Bitte informieren Sie sich doch einmal wirklich, was geplant ist. Nehmen Sie doch einmal das ganze Kraut und das ganze Grüne weg. Dann will ich Ihnen einmal ein Beispiel sagen, weil das immer wieder zur Problematik "Fingerabdruck" kommt. Erstens einmal: Keiner in Deutschland hat vor, irgendwie ein neues Archiv anzulegen und zusätzlich Fingerabdrücke zu sammeln, weil und da ist man sich auf der Bundesebene einig und das wissen auch die innenpolitischen Sprecher, ich hoffe es, von der PDS - man sich diesen Informationsmüll, mit dem man im Endeffekt gar nichts anfangen kann, gar nicht erst zulegen will. Was ist denn im Augenblick in Berlin geplant? Es ist im Augenblick explizit verboten, biometrische Daten in den Personalausweis aufzunehmen. Dieses Verbot, und darum geht es im Augenblick, soll aufgehoben werden. Das ist die Gesetzesinitiative. Alles andere, was dann dazugedichtet wird, ist im Augenblick noch Unfug. Wohin soll der Weg gehen? Ich sage das auch gern. Es soll da keine Datei geben, sondern, wenn es denn der Fingerabdruck ist, ich habe gehört, die Innenministerkonferenz hat z.B. den Auftrag erteilt, einmal zu prüfen, ob nicht die Augeniris die bessere Variante wäre, wenn das Verbot dann aufgehoben und diese Kennzeichnung im Personalausweis oder im Reisepass ist, da gehen Sie auf den Flughafen, legen auf den einen Spiegel Ihren Ausweis und auf den anderen Ihren Fingerabdruck und dann kommen Sie rein. Um mehr geht es an dieser Stelle überhaupt nicht. Jetzt erklärt mir einmal einer, wo da Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden. Warum haben wir denn das Passbild im Ausweis? Um Leute zu identifizieren. Wenn dies jetzt nicht mehr über das Passbild funktioniert und es bessere Möglichkeiten gibt, dann müssen Sie gegen den Ausweis insgesamt sein. Im Übrigen, das will ich auch deutlich sagen, wird die Debatte geführt in Richtung, wir tun dieses nur, wenn wir da auch eine internationale Regelung hinbekommen, weil wir doch genau wissen, es nutzt uns doch z.B. kein Fingerabdruck in einem deutschen Pass, wenn es in Amerika und in England nicht einmal eine Ausweispflicht gibt. Auch darüber diskutieren wir doch. Aber das alles darauf zu verkürzen, mit einem Fingerabdruck werde ich besser kontrolliert und mir wird meine Identität genommen, das ist doch blanker Unfug. Das kann man zu den ganzen Gesetzentwürfen sagen.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Das Flug- wesen entwickelt sich...)

Lediglich die Gesetzentwürfe im Bereich Flugwesen - da geht es nur um eine einzige Sache eines Flugzeugs, nämlich, dass es zukünftig erlaubt wird, dass an Bord eine Waffe existiert, um mehr geht es nicht, das Verbot wird aufgehoben. Dann ist man sich auf Bundesebene einig, dass dann von Seiten der öffentlichen Hand und nicht von Privaten der Bereich der inneren Sicherheit gesichert wird.

Meine Damen und Herren, ich will auch noch eine Frage beantworten, die der Ministerpräsident hier aufgeworfen hat, und zwar was den Bereich Katastrophenschutz, Zivilschutz, THW und Zentrale Leitstelle und die Unterstützung der Bundesregierung betrifft. Im Augenblick sind dafür folgende Mittel für die Länder geplant: 24 Mio. DM zusätzlich für das THW, 24 Mio. DM zusätzlich für Katastrophen- und Zivilschutz und die Leitzentrale, die Sie angesprochen haben, soll mit 19 Mio. DM Bundesmitteln unterstützt werden. Also wir sehen, da ist vieles auf dem Weg und vieles auf dem guten Weg.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist nicht gut.)

Herr Fiedler, wenn Ihnen meine Rede nicht gefällt, dann kann sie nicht so schlecht gewesen sein.

(Heiterkeit im Hause)

Meine Damen und Herren, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, so hat Frau Pelke ihre Rede beendet, dürfen in Thüringen zukünftig keinen Nährboden mehr finden. Sie hat kritisiert, dass es zu alldem, was als Chance begriffen werden kann, auch Probleme gibt und dass nicht alle Zahlen so schönzureden sind. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich verweise auf den so viel zitierten gemeinsamen Antrag des letzten Jahres, einen Antrag in diesem Geiste und auch getragen von dem Willen zusammenzuarbeiten, den wird die SPD-Landtagsfraktion jederzeit unterschreiben. Zu allen Veranstaltungen unter der Überschrift "Wir müssen zu diesem Thema eben wieder mal reden, ohne etwas zu sagen", sagen wir, lassen wir sie doch einfach sein, es gibt auch noch andere Dinge, die hier im Saal zu bereden sind. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Mir werden keine weiteren Redewünsche signalisiert. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 1 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Drittes Gesetz zur Änderung des Heilberufegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1678

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 3/1955 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Kraushaar und ich bitte um die Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach dem letzten Redebeitrag lobe ich mir, dass ich als Ärztin zu fachlichen Dingen übergehe.

Der Thüringer Landtag hat in seiner 47. Sitzung am 6. September 2001 den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/1678, Drittes Gesetz zur Änderung des Heilberufegesetzes, zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 27. September 2001 die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf beschlossen. In seiner zweiten Sitzung am 1. November 2001 wurden die Auswertungen der schriftlichen Anhörung und die im Wesentlichen von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsvorschläge beraten. Das Thüringer Heilberufegesetz wurde im Jahr 1992 verabschiedet. Bisher waren zwar Änderungen erfolgt, die erste Änderung vom 19. Juli 1994, die zweite Änderung vom 17. Dezember 1997. Die dritte Änderung ist im Wesentlichen aus drei Gründen erforderlich.

Zum 1. Januar 1999 trat das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Kraft. Somit wurden zwei weitere akademische Heilberufe gesetzlich geregelt und sie wurden den Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern rechtlich gleichgestellt. Das heißt, dass auch das Thüringer Heilberufegesetz die neu anerkannten Berufsgruppen mit beinhalten sollte. Diese Berufsgruppe wird ebenso, wie eben Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker, eine eigene Kammer, die so genannte Psychotherapeutenkammer, als Körperschaft des öffentlichen Rechts und zum Zwecke der Selbstverwaltung bilden. Aufgrund der geringen Mitgliederzahl ist auch eine länderübergreifende Kammer, geregelt durch Staatsvertrag, möglich. Zu diesem Zweck wird zunächst ein Errichtungsausschuss gebildet, der die Wahl der Kammerversammlung und des Vorstandes vorbereitet.

Zweitens: Das Transplantationsgesetz vom 5. November 1997 besagt im § 8 Abs. 3, dass Organentnahmen bei Lebendspendern nur nach Beratung und Prüfung durch eine nach Landesrecht gebildete Kommission zulässig sind. Es wird eine Lebendorganspendekommission geschaffen, die bei der Landesärztekammer angesiedelt wird.

Seit knapp zehn Jahren ist das Thüringer Heilberufegesetz in Kraft. Einige Vorschriften bedürfen der Aktua

lisierung und geben den Kammern mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung. Zu nennen sind z.B. die versicherungsrechtlichen, versorgungsrechtlichen Bestimmungen, die Pflicht zur Weiterbildung, die dem Psychotherapeuten bereits jetzt auferlegt wird, bevor die Kammer gegründet ist.

Der Ausschuss hat in der zweiten Beratung am 1. November der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1955 einstimmig zugestimmt. Ich bitte um Annahme des Gesetzentwurfs und der Beschlussempfehlung mit den genannten Veränderungen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung. Es liegen aber keine Redeanmeldungen vor, es werden auch keine nachgereicht. Damit schließe ich die Aussprache wieder.

Wir kommen in das Abstimmungsverfahren, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in der Drucksache 3/1955. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen bitte. Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1678 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1955. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen bitte. Keine. Stimmenthaltungen? Einige Stimmenthaltungen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen? Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.

Ich komme zu den Tagesordnungspunkten 3 a und 3 b

a) Thüringer Aufbaubankgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1682 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/1938 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1975 ZWEITE BERATUNG

b) Einwilligung des Landtags zu einer Beteiligung der Landesbank HessenThüringen Girozentrale (Helaba) an der Thüringer Aufbaubank (TAB) Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/1767 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/1933

Berichterstatter dazu ist der Abgeordnete Grüner. Es ist im Weiteren ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/1975 zu Tagesordnungspunkt 3 a verteilt worden. Ich bitte um die Berichterstattung, offensichtlich zu a und b gemeinsam.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren. Am 6. September 2001 hat die Landesregierung in der 47. Sitzung des Thüringer Landtags den Gesetzentwurf zur Thüringer Aufbaubank eingebracht. Nach Begründung und Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Antrag der Landesregierung zur Einwilligung des Landtags zu einer Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale an der Thüringer Aufbaubank wurde in der 48. Sitzung des Thüringer Landtags am 7. September 2001 dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen. Da beide Vorlagen im unmittelbaren Zusammenhang stehen, wurden sie deshalb auch in der 28. und 29. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gemeinsam beraten. In der Ausschuss-Sitzung am 21. September 2001 wurde aufgrund der umfangreichen Informationswünsche der Abgeordneten beschlossen, dass die Fraktionen dem Thüringer Finanzministerium ihre Fragen schriftlich mitteilen sowie Einblick in die vertraglichen Bestandteile des Beteiligungsvertrags zwischen der Helaba und der TAB erhalten. Dieses Angebot wurde von den Fraktionen genutzt. Das Ministerium hat in der Vorlage 3/1311 ausführlich auf die 29 schriftlich formulierten Fragen der Abgeordneten zum Gesetzentwurf und dem Beteiligungsvertrag geantwortet. Dem Ministerium wurde dafür seitens der Fragen stellenden Fraktionen ausdrücklich gedankt.

Ebenfalls wurde die Zuleitung des Satzungsentwurfs der Thüringer Aufbaubank zugesagt, welche in Vorlage 3/999 entsprechend erfolgte. Aufgrund des zeitlichen Ablaufs mussten im Gesetzentwurf zur Thüringer Aufbaubank die Fristen für die Amtszeit des Verwaltungsrats in § 7 Abs. 3 geändert werden. Die Amtszeit des amtierenden Verwaltungsrates endet nunmehr am 31. Dezember 2001 und am 1. Januar 2002 beginnt die Amtszeit des neuen Verwaltungsrats für vier Jahre. Die problematische Frage des Ablaufs zwischen Inkraftsetzen des neuen Gesetzes und Zustimmung zur Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale an der Thüringer Aufbaubank konnte dahin gehend geklärt werden, dass das Gesetz erst mit der

Verkündung in Kraft tritt. Die Zustimmung des Landtags zur Beteiligung ist jedoch schon vor der Verkündung des Gesetzes erfolgt.