Frau Präsidentin, wenn ich mich nicht verständlich machen sollte, dann machen Sie mich bitte darauf aufmerksam. Aber, ich glaube, jetzt kommt meine Stimme an.
Die jüngst bekannt gewordenen Fälle überholen auch die Begründung der antragstellenden Fraktion. Inzwischen ist bekannt geworden, dass nicht nur in Bayern und RheinlandPfalz, sondern auch in Bremen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durch Kontrollen festgestellt werden musste, dass BSE-Schnelltests in privaten Laboren offenbar nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt wurden. Ich muss befürchten, dass es durch diese Vorfälle zu einer erneuten Verunsicherung der Verbraucher kommt. Davon betroffen wären dann auch die landwirtschaftlichen und Fleisch verarbeitenden Betriebe in Deutschland und in Thüringen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie an die Diskussion des Jahres 2000 erinnern. Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, die Importbeschränkungen für Rindfleisch aus Großbritannien, wo seit Jahren BSE festgestellt worden war, wieder aufzuheben. Damals träumten alle in Deutschland, Deutschland sei eine Insel, auf der BSE nicht vorkommen könne. Am 24. November 2000 wurde Deutschland durch zwei BSE-Verdachtsfälle unsanft aus diesem Traum geweckt. Bereits am 26. November 2000 wurde ein BSE-Fall amtlich bestätigt. Thüringen blieb bis zum 18. September 2001 BSE-frei, aber, meine Damen und Herren, schon vorher habe ich immer davor gewarnt, dass wir in Thüringen nicht verschont werden würden. Deshalb waren wir vorbereitet. Die Vorbereitungen wurden bereits zu Beginn des Jahres 2000, also weit vor dem ersten BSE-Fall in Deutschland, getroffen. Bereits im August 2000 hat unser staatliches Labor im damaligen Thüringer Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt in Bad Langensalza versuchsweise Schnelltests auf
BSE durchgeführt. Als nach den ersten BSE-Fällen Anfang Dezember 2000 die amtlichen BSE-Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben wurden, konnte unser staatliches Labor in Bad Langensalza diese Aufgabe sofort wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, vielleicht können manche von Ihnen noch nachvollziehen, welch großer Anstrengungen dies bedurfte; zum Teil mussten die notwendigen Testkits für die Schnelltests aus der Schweiz besorgt werden in Konkurrenz zu anderen Ländern. Um diese Tests durchführen zu können, haben wir uns nicht gescheut, die bestellte Ware per Kurier vom Frankfurter Flughafen abzuholen. Die Laborkapazitäten in Bad Langensalza mussten baulich und technisch erweitert werden. Wir mussten zur Durchführung der Tests kurzfristig neun Laboranten und zwei Tierärzte neu einstellen.
Meine Damen und Herren, ich kann heute feststellen, dass wir es geschafft haben. Inzwischen haben wir ein gut ausgerüstetes BSE-Labor in Bad Langensalza, das rund um die Uhr, das heißt im Drei-Schicht-Betrieb, arbeitet und gründliche und trotzdem schnelle Untersuchungen gewährleistet. Für die Untersuchung brauchen wir im Durchschnitt nur sieben Stunden. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen an Schlachttieren und an aus Krankheitsgründen verendeten Tieren wurden in Thüringen seit Anfang Dezember 2000 ordnungsgemäß in unserem staatlichen Labor in Bad Langensalza durchgeführt. Gesetzlich vorgeschrieben war zunächst die Untersuchung von Schlachtrindern im Alter von über 30 Monaten. Ab 31. Januar 2001 wurde in Deutschland die Untersuchung auf geschlachtete Tiere ab 24 Monaten ausgedehnt.
Im Gegensatz zu anderen Ländern müssen wir in Thüringen für die amtlichen Untersuchungen nicht auf private Labors zurückgreifen. Wir haben rechtzeitig und erfolgreich alle Anstrengungen unternommen, um die erforderlichen staatlichen Untersuchungskapazitäten zu schaffen. Ich will es noch einmal verdeutlichen: Von Beginn der Testpflicht an hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit angeordnet, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen von Rindern auf BSE ausschließlich in unserem staatlichen Labor in Bad Langensalza durchgeführt werden müssen. Ein Ausweichen auf anderweitige private Labore ist nicht zulässig.
Entsprechend der Rechtslage wurde auch gehandelt. Bis zum 31. Dezember 2001 wurden in unseren staatlichen Labors im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz insgesamt fast 74.000 gesetzlich vorgeschriebene BSE-Tests durchgeführt. Wir stehen für die Ordnungsmäßigkeit aller Tests, so dass wir insoweit eine maximale Verbrauchersicherheit gewährleisten.
Anders als bei den gesetzlich vorgeschriebenen BSE-Tests ist jedoch die Rechtslage hinsichtlich der freiwilligen Testung geschlachteter Rinder unter 24 Monaten. Sie ist weder durch das Gemeinschaftsrecht der EU noch durch
Bundesrecht vorgeschrieben, kann aber im Sinne betrieblicher Eigenkontrollen durch die Schlachtbetriebe veranlasst werden. Auch bei diesen freiwilligen Untersuchungen müssen natürlich spezifische Anforderungen bei der Probenahme eingehalten werden. Die Untersuchung darf nur in zugelassenen Laboratorien erfolgen, und die Ergebnisse sind der für die Fleischuntersuchung zuständigen Behörde vorzulegen. Die Kosten, danach ist auch gefragt worden, dieser freiwilligen Untersuchungen sind natürlich im vollen Umfang vom Schlachtbetrieb, der sie veranlasst hat, zu tragen.
Nach Feststellung des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses der Europäischen Kommission ist eine Verpflichtung zur BSE-Untersuchung dieser jüngeren Tiere nicht erforderlich, da nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen BSE bei jüngeren Tieren gar nicht feststellbar ist. Dennoch wurde eine Testung von Rindern im Alter unter 24 Monaten in der einschlägigen Rechtsverordnung des Bundes ermöglicht, da dies der Forderung eines Teils der Verbraucher entsprach, die sich dadurch zusätzliche Sicherheit erhofften. Entsprechend wird von dieser Möglichkeit durch Schlachtbetriebe Gebrauch gemacht.
Die Gesetzeslage gibt keine Handhabe, die freiwillige Testung von Rindern unter 24 Monaten auf staatliche Labore zu beschränken, wie Thüringen das für die gesetzlich vorgeschriebenen Tests angeordnet hat. Daher konnte auch nicht verhindert werden, dass ein Schlachthof aus Thüringen die freiwilligen Tests an Rindern unter 24 Monaten von einem Labor in Bayern durchführen ließ. Aus diesem Thüringer Schlachtbetrieb wurden bis zum Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten in Bayern seit Juli 2001 5.064 Proben von Rindern im Alter von unter 24 Monaten zur Untersuchung in ein staatlich zugelassenes Institut in Passau versandt. Ein Teil dieser Proben wurde ohne Wissen der zuständigen Behörden in Bayern und in Thüringen und ohne Wissen des Schlachtbetriebs in einem nicht zugelassenen Betriebsteil des vorgenannten Instituts in Westheim auf BSE untersucht. Es handelt sich dabei um 1.016 Proben.
Der Schlachthofbetreiber hat sich sofort, nachdem bekannt geworden ist, dass die Tests teilweise in einem nicht zugelassenen Labor durchgeführt wurden, entschlossen, die Proben von unter 24 Monate alten Tieren, also die freiwilligen Proben, ebenfalls im Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza untersuchen zu lassen. Somit werden seitdem alle Proben, auch die, deren Untersuchung auf freiwilliger Basis erfolgt, im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz untersucht.
Die für den Verbraucherschutz zuständigen Minister haben vor zwei Wochen festgelegt, dass etwa noch vorhandenes Fleisch der Rinder über 24 Monate, die in dem in Bayern nicht zugelassenen privaten Labor getestet wurden, als nicht verkehrsfähig zu beseitigen sind. Die Rückholaktion ist inzwischen durchgeführt worden; Thüringen war
Soweit in anderen Ländern fehlerhafte Laboruntersuchungen beanstandet werden mussten, sind bisher keine Lieferungen nach Thüringen festgestellt worden.
Die für den Verbraucherschutz zuständigen Minister von Bund und Ländern haben übereinstimmend festgestellt, dass freiwillige Testungen von Rindern in nicht zugelassenen Laboren aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden können. Dieser Auffassung wurde von der Europäischen Union auf Anfrage zugestimmt. Daher war das Fleisch der in Thüringen geschlachteten und in Bayern getesteten Tiere unter 24 Monate verkehrsfähig. Ich sage das hier mit einer gewissen Befriedigung, denn es wäre eine Katastrophe geworden, wenn es anders festgestellt worden wäre. Ich glaube, der Schlachtbetrieb wäre daran möglicherweise gescheitert.
Die Sachlage in den jüngst bekannt gewordenen Fällen anderer Bundesländer ist differenzierter zu behandeln. Hier wurden die Testverfahren in ihrer Methodik verändert; die entsprechende Prüfung der Rechtslage sowohl durch den Bund wie auch durch die EU ist noch nicht abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, Sie können davon ausgehen, dass die Thüringer Veterinärbehörden in Zusammenarbeit mit allen anderen Behörden in den anderen Ländern den Verbleib aller fehlerhaft getesteten Schlachttiere über 24 Monate nachvollziehen und aus dem Verkehr ziehen werden.
Die Thüringer Landesregierung weiß, was sie den Verbrauchern schuldig ist. Dabei ist festzuhalten, dass nach übereinstimmender Meinung aller Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern auch von fehlerhaft getestetem Rindfleisch, das möchte ich für die Öffentlichkeit sagen, faktisch keine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher ausgeht. Es handelt sich hier um eine rein vorsorgliche Maßnahme, damit auch den ordnungspolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers Rechnung getragen werden kann.
Denn nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist der BSE-Erreger nicht im Muskelfleisch nachweisbar. Der BSE-Test ist nur ein Teil eines umfassenden Konzepts zur Gewährleistung der Sicherheit beim Rindfleisch. Wichtigster Schutz des Verbrauchers ist die vollständige Entfernung des so genannten Risikomaterials beim Schlachten, insbesondere die Entfernung von Hirn und Rückenmark. Diese wichtige Maßnahme wird mit Sorgfalt durchgeführt und durch die zuständigen Landesbehörden kontrolliert.
Dennoch ist Rindfleisch von über 24 Monate alten Tieren, das nicht ordnungsgemäß getestet wurde, aus Gründen der Vorsorge nicht verkehrsfähig und daher zurück
zuholen, falls es in den Verkehr gelangt ist. Mit aller Deutlichkeit sei darauf hinzuweisen, dass fehlerhafte Testungen nicht geduldet werden können. Sie untergraben in unverantwortlicher Weise das inzwischen mühsam wieder aufgebaute Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelsicherheit und sie gefährden auch die wirtschaftliche Existenz der Erzeuger. Zudem besteht die akute Gefahr, dass die Exportsubventionen, ich komme noch darauf zurück, der EU für Rindfleisch eingefroren werden oder wegfallen.
Es muss daher das vorrangige Ziel der Politik der Länder sein, die ordnungsgemäße Durchführung von BSETests sicherzustellen. Das gilt, meine Damen und Herren, insbesondere für die Länder, die bei den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen auf private Labors zurückgreifen müssen.
In Thüringen werden, Gott sei Dank, alle Tests, das habe ich schon ausgeführt, in unserem staatlichen Labor vorgenommen. Aber auch ein staatliches Labor, meine Damen und Herren, muss kontrolliert werden. Das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz hat ein internes Audit der Abläufe im Rahmen der BSE-Untersuchung durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die BSE-Untersuchung qualitätsgerecht erfolgt.
Sachsen und Thüringen haben im Übrigen zur Selbsthilfe gegriffen und vereinbart, dass die staatlichen Labore in Leipzig und in Bad Langensalza sich regelmäßig gegenseitig auf die Einhaltung der ordnungsgemäßen Testverfahren kontrollieren. Bereits in der kommenden Woche wird damit in Bad Langensalza begonnen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft keine hilfreiche Rolle spielt. Zwar hat Frau Bundesministerin Künast die Situation zum Anlass genommen, durch viele Erklärungen in der Öffentlichkeit die Länder an den Pranger zu stellen, insbesondere Bayern, das für die Situation längst nicht mehr allein verantwortlich ist und wo nach meinen Kenntnissen in der Vergangenheit mehr und tiefer kontrolliert worden ist als in Nordrhein-Westfalen, aber die Versäumnisse der Bundesregierung werden nicht publiziert.
Meine Damen und Herren, erst ein Jahr und drei Monate nach Auftreten der ersten BSE-Fälle in Deutschland wurde das nationale Referenzlabor der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere durch Frau Bundesministerin Künast in der letzten Woche aufgefordert, den Labors in den Ländern BSE-positives Testmaterial für Ringuntersuchungen zur Verfügung zu stellen. Die Länder hatten dies jedoch von Beginn an gefordert, damit die Testqualität der eigenen Labors auch geprüft wird.
Darüber hinaus ist sie lange Zeit nicht der Länderforderung nachgekommen, für private Labors einheitliche Qualitätskriterien festzuschreiben. Ihre jüngste Ankündigung, dies jetzt zu tun, ist also nicht ihr Erfolg, sondern nur
In Thüringen haben wir nicht so lange gewartet. Das TLLV hat sich bereits im Juni 2001 BSE-positives Testmaterial besorgt - möglicherweise war das nicht ganz legal -, um die Effizienz seiner Untersuchungsverfahren zu überprüfen. Damit konnte man sich Gewissheit verschaffen, dass BSE auch entdeckt wird, wenn es vorhanden ist. Sie erinnern sich, bis September hatten wir keinen echten Test, der positiv war.
Meine Damen und Herren, ich muss abschließend feststellen, dass die Thüringer Landesregierung seit dem Jahr 2000 in jeder Phase der so genannten BSE-Krise ihre Handlungsfähigkeit nicht nur zu einer Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes, sondern auch zum Schutz und zur Förderung der landwirtschaftlichen Tierhaltung bewiesen hat:
1. Wir haben schnell und konsequent die erforderlichen Kapazitäten für qualitativ und quantitativ gute BSESchnelltestungen in unserem staatlichen Labor geschaffen.
2. Durch die Bildung des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz haben wir das Zusammenwirken der Bereiche Laboruntersuchung mit dem aktiven Tierseuchenschutz und der Lebensmittelüberwachung ermöglicht. Das ist in der Bundesrepublik Deutschland bis heute einzigartig und vorbildlich.
4. Zu Gunsten der Thüringer landwirtschaftlichen Rindfleischproduktion und der Vermarktung hat die Landesregierung im Frühjahr 2001 ein umfassendes BSE-Sofortprogramm beschlossen. Diese Stützungsmaßnahmen waren und sind ebenfalls beispielhaft für ganz Deutschland.
Dagegen, meine Damen und Herren, hat die Bundesregierung und insbesondere die am Beginn der BSE-Krise neu ernannte Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Frau Künast, von Anfang an bis heute versagt. Ich will nur einige Beispiele nennen:
1. Das Versagen des so genannten Bundesverbraucherschutzministeriums bei der Entwicklung, Anwendung und Ertüchtigung der BSE-Untersuchungen in staatlichen und privaten Laboren habe ich bereits eingangs dargestellt. Frau Bundesministerin hat tatsächlich in der letzten Zeit nur durch ihre unqualifizierten Äußerungen zur erneuten Verunsicherung der Verbraucher beigetragen.
2. Fragen Sie bitte die Rinder haltenden landwirtschaftlichen Betriebe und die Fleisch verarbeitenden Betriebe, wo denn die Hilfen geblieben sind, die die Bundesregierung durch den Bundeskanzler im Dezember 2000 angekündigt hat. Die Gespräche mit den Ministerpräsidenten der Länder haben stattgefunden, mehrfach, sie sind aber
ohne Ergebnis geblieben. Die Förderung des ökologischen Landbaus durch die Bundesregierung ist zulasten der übrigen Landwirtschaftsförderung umgesetzt worden.
3. Die ungeschickte öffentliche Darstellung der Kontrollprobleme bei den zugelassenen privaten Labors zur BSE-Testung durch Frau Bundesministerin Künast hat dazu geführt, dass die EU-Kommission die Auszahlung der EU-Exportsubventionen für Rindfleisch eingefroren hat. Es droht eine Kollektivhaftung für alle deutschen Rindfleischproduzenten.
Meine Damen und Herren, wie die Bundesregierung mit der Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz umgeht, hat sich gerade erst um die Jahreswende bei der so genannten Shrimpsaffäre gezeigt, das heißt, bei der unterlassenen rechtzeitigen Reaktion des Künast-Ministeriums auf das Bekanntwerden der Lieferung von genussuntauglichen Garnelen aus den Niederlanden nach Deutschland. Bis heute hat es das Bundesministerium für Verbraucherschutz nicht fertig gebracht, seiner Verantwortung und Zuständigkeit entsprechend zu reagieren. Mein Kollege aus dem zuständigen niedersächsischen Ministerium hat sich noch am 6. Februar 2002 in einem Brandbrief an das Bundesministerium für Verbraucherschutz bitter darüber beschwert, dass der Bund seiner Außenvertretungsfunktion sowie seiner Koordinierungsfunktion im Verbraucherschutz einschließlich der Risikobewertung im Fall der mit Chloramphenicol belasteten Garnelen aus den Niederlanden immer noch nicht nachgekommen ist und dass mehrere Länder in Deutschland davon tief betroffen seien. Das sind die Klagen aus einem sozialdemokratisch regierten Land.
Meine Damen und Herren, bitte sehen Sie mir eine gewisse Emotionalität bei meinen letzten Äußerungen nach.
Ja, lachen Sie nur, Herr Gentzel, lachen Sie nur! Aber wenn man z.B. bei dem letzten BSE-Fall in Thüringen - Gott sei Dank, haben wir nicht allzu viele gehabt - von Amts wegen gezwungen ist, Bauern zu erklären, warum man allein aus Vorsorgegründen 370 Tiere aus einer Herde töten muss, die sich dann später als völlig BSE-frei herausstellen, dann kann man auch verlangen, dass die zuständigen Bundesbehörden das Problem ernst nehmen und ihrer Pflicht nachkommen.
Die Thüringer Landesregierung, meine Damen und Herren, jedenfalls lässt sich in Sachen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und in der Tierseuchenbekämpfung von niemandem übertreffen.