weil Sie mindestens während der Verhandlungen zum Solidarpakt II, aber spätestens nach Abschluss dieser Verhandlungen - und das lag schon Mitte des letzten Jahres versäumt haben und Zeit verschwendet haben, die Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen. Die Kommunen
brauchen jetzt sichere Steuereinnahmequellen und nicht erst in zwei Jahren, wenn möglicherweise irgendeine Kommission Vorschläge vorgelegt hat, die dann wieder keine Mehrheit finden und neu auf den Tisch kommen. Jetzt brauchen die Kommunen Planungssicherheit und verlässliche Steuerquellen und das fordern wir von Ihrer Regierung in Berlin ein.
Meine Damen und Herren, tatsächlich hat diese Bundesregierung eine Steuerreform auf den Weg gebracht und natürlich bleiben wir bei unserer grundsätzlichen Auffassung, dass jede Steuerreform am Ende Selbstfinanzierungseffekte mit sich bringt. Uneingeschränkt bleiben wir bei dieser Auffassung. Was wir aber dieser Bundesregierung vorwerfen ist, dass sie zwei Jahre gebraucht hat, diese Steuerreform auf den Weg zu bringen, zwei verschenkte Jahre mit der Wirkung, dass die Selbstfinanzierungseffekte erst frühestens im nächsten Jahr eintreten, doch diese bringen Haushaltsdefizite mit sich und das ist unser Vorwurf, meine Damen und Herren.
Neben der noch nie erreichten - ich habe das vorhin genannt - Einkommensbelastungsquote von 56,6 Prozent ich will das nicht noch einmal ausführen - haben die Kommunen in diesem Jahr Gewerbesteuermindereinnahmen von 43,5 Mio. ! nen, 43,5 Mio. Verluste bei der Gewerbesteuer. Hinzu kommt die Lust der Thüringer Landräte - ich will das ausdrücklich nennen ungeniert mit der Kreisumlage zudem in die Kassen der Kommunen zu greifen. Wir haben versucht, mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in dieser Legislaturperiode Genehmigungsfreigrenzen abzusenken und damit möglicherweise diesen ungenierten Eingriff langsamer abbrechen zu lassen. Ich weiß auch, meine Damen und Herren, dass dieser Vorwurf nicht auf alle Landräte zutrifft. Zum Beispiel will ich den Landrat in Schmalkalden-Meiningen ausdrücklich ausnehmen, weil der für eine andere Kreisumlagepolitik bekannt ist, meine Damen und Herren. Aber insgesamt haben Thüringer Kommunen Steuerausfälle von 320 Mio. darin inbegriffen die 43,5 Mio. + verluste aus der Gewerbesteuer. Es ist natürlich richtig, dass damit die Thüringer Kommunen mit diesen Steuermindereinnahmen und mit der Höhe ihrer Gesamteinnahmen am Steueraufkommen in den jungen Ländern ziemlich weit hinten anstehen. Aber deshalb sind wir da und deshalb haben wir ein Finanzausgleichsgesetz Anfang der 90er Jahre auf den Weg gebracht, das genau diesen Nachteil der Thüringer Kommunen bei den Steuereinnahmen ausgleicht.
Meine Damen und Herren, wir beteiligen die Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz mit 50 Prozent an Steuermehreinnahmen, aber auch mit 50 Prozent an den Mindereinnahmen. Gegenüber 2001 sinkt daher die Finanzausgleichsmasse netto in dem bar gezahlten Geld, was an
Kommunen und Landkreise geflossen ist, um 24 Mio. & Aber, meine Damen und Herren, mit einem Kommunalen Finanzausgleich pro Kopf mit diesem Nachtragshaushalt von 777 ! ' ! Städte und Gemeinden die höchste kommunale Finanzausgleichsmasse aller neuen Länder zur Verfügung gestellt. Wir liegen damit an der Spitze aller Zuschüsse im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Kein anderes neues Bundesland gibt mehr Geld für seine Kommunen aus und ich will Ihnen das ganz klar an Zahlen beweisen.
Meine Damen und Herren, Brandenburg gibt pro Kopf 639 + " nanzausgleich, Mecklenburg-Vorpommern 714 " Sachsen 737 "% # ganz zum Schluss 653 + &(2 und Herren, noch ein Wort zu Sachsen-Anhalt, die haben ja bald Landtagswahlen, die haben mit ihrem Haushalt für 2002 sage und schreibe den Kommunalen Finanzausgleich um 349 Mio. &94 % # Anhalt.
Meine Damen und Herren, wir werden mit diesem Nachtragshaushalt die Schlüsselzuweisung an die Thüringer Kommunen, an die Städte und Gemeinden nicht kürzen. Es war ausdrücklich unser Ziel, über die 24 Mio. to gegenüber 2001 keine weiteren Schlüsselzuweisungen und Kürzungen mit diesem Nachtragshaushalt den Gemeinden zuzumuten. Das heißt für alle beschlossenen Haushalte in den Gemeinden und Städten und den Landkreisen Planungssicherheit, die sie auch schon zum 01.01.2002 durch den beschlossenen Doppelhaushalt hatten.
Wegen diesem Nachtragshaushalt muss keine Thüringer Kommune ihren Haushalt ändern, keine. Aber ich frage Uwe Höhn, weil er dieses Schreckgespenst von verspäteten Ausschreibungen und von verspäteten Investitionen an die Wand gemalt hat: Welche Stadt, welche Gemeinde und welcher Landkreis hat denn schon einen beschlossenen Haushalt und welche von diesen hat auch schon einen genehmigten Haushalt? Meine Damen und Herren, die Realität sieht doch ganz anders aus.
Welcher Landkreis hat denn schon einen genehmigten Haushalt und konnte schon lange mit seinen Investitionen und Ausschreibungen beginnen? Das ist doch die Minderheit. Werfen Sie doch nicht dieser Landesregierung vor, weil sie jetzt einen zweiten Nachtragshaushalt vorlegt, dass sie Schuld daran sei, dass Kommunen verspätet Investitionen beginnen können. Das ist doch absurd.
Meine Damen und Herren, bei allem Verständnis für jede spezielle Situation jeder Stadt, jeder Gemeinde und jedes Landkreises in Thüringen, wir wissen besser Bescheid als jeder andere, weil wir hier zahlreiche Kommunalpolitiker in dieser Fraktion sitzen haben.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, wir kennen einige spezielle Fälle, die wir alle gemeinsam kennen: Masserberg, Blankenhain, Remda-Teichel, ich will gar nicht weiter aufzählen, aber es bleibt dabei, alle Thüringer Kommunen im Schnitt haben im Jahr 2001 Schulden getilgt. 2001 erzielten die Thüringer Kommunen einen Finanzierungsüberschuss von 46 Mio. &
Der Schuldenaufnahme von 154 Mio. ! gungen von 187 Mio. ' ::(& ger Gesamtschulden. Und jetzt kann doch keiner ernsthaft und kein seriöser Finanzpolitiker in diesem Haus verlangen, dass angesichts dieser Zahlen, die unbestritten sind und unter Berücksichtigung jeder einzelnen speziellen Situation einzelner Kommunen, dass es dem Land aber zugemutet werden soll, über ihren Spitzensatz an Pro-KopfAusgaben im Kommunalen Finanzausgleich hinaus noch neue Schulden zu machen, damit andere zusätzliches Geld verausgaben und ihre Schulden tilgen können. Letztendlich, meine Damen und Herren, sind wir nichts anderes als Sachverwalter der Steuergelder unserer eigenen Bürger und es ist egal, ob wir Verantwortung tragen in der Gemeinde, im Landkreis oder im Land, wir verwalten Steuergeld unserer Bürger, die hier in Thüringen wohnen und damit haben wir seriös und ordentlich umzugehen. Dieser Verantwortung wollen wir nachkommen.
Meine Damen und Herren, noch eine weitere Zahl soll dieses Argument verdeutlichen: Im Jahr 2001 stieg die Verschuldung des Freistaats Thüringen pro Kopf von 4.132 + ;&77; + & Im gleichen Zeitraum haben die Thüringer Kommunen 33 Mio. '&
Meine Damen und Herren, ein Wort zu den Hochschulen: An der Schließung der Deckungslücke von 361 Mio. werden die Hochschulen in Thüringen mit 1,87 Mio. beteiligt. Im Jahr 2000 haben wir für die Thüringer Hochschulen und die Universitätskliniken - ich will das ausdrücklich sagen - insgesamt 519 Mio. gewendet. Jetzt, mit dem geänderten Zweiten Nachtragshaushalt, werden wir 557 Mio. ' knapp 40 Mio. ! ringer Hochschulen gegenüber 2000 ausgeben. Dies zeigt eindeutig, meine Damen und Herren, dass wir unsere Verantwortung für die Hochschulen in Thüringen wahrnehmen und uns dieser Verantwortung auch deutlich bewusst sind. Aber es bleibt dabei, bei einer Deckungslücke von 361 Mio. Beitrag von 1,87 Mio. ausweichlich und es gibt dafür keine andere Alternative. Wir haben Alternativen schon mit dem Doppelhaushalt und dem Haushaltsgesetz geschaffen, man muss sie nur auch immer wieder erwähnen und ins Leben rufen. Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Doppelhaushalt das Budgetrecht für alle Thüringer Hochschulen eingeführt. Das heißt nach dem Haushaltsgesetz, dass wir in den Hauptgruppen 4 bis 8 bis zur Höhe der Minderausgaben in der Hauptgruppe 4, das sind die Personalausgaben, und zwischen den Hauptgruppen 6 und 8, das sind zum einen sächliche Ausgaben und zum anderen Investitionsausgaben, diese für gegenseitig deckungsfähig erklärt haben. Aber wenn man natürlich auf der einen Seite flexiblere Haushaltsführung und Budgetierung an den Hochschulen fordert, dann müssen auf der anderen Seite, wenn der Landesgesetzgeber diesen Weg gegangen ist und diesem Wunsch nachgekommen ist, aber die Empfänger des Geldes und die Empfänger und Verwalter des Budgets auch ihrer eigenen Verantwortung gerecht werden und innerhalb des Budgets eigene Prioritäten setzen.
Wir fordern diese Wahrnehmung der Verantwortung auch deutlich ein. Es kann natürlich nicht sein, dass wir in einer der Thüringer Zeitungen lesen müssen, dass jetzt Verteilungskämpfe angesagt sind. Natürlich sind die angesagt, wie soll es denn anders sein; wenn die eigene Hochschule Selbstverwalter ihres Budgets ist, müssen sich die einzelnen Institute und Lehrstühle untereinander einig werden, wie sie ihr Geld verteilen. Diese Verantwortung wollten sie haben und sie müssen sie auch wahrnehmen. Es ist falsch, an dieser Stelle den Ruf zuerst wieder an das Land zu richten. Wenn ich Budgetierung will, muss ich sie mit allen Konsequenzen wollen. Das heißt natürlich auch übersetzt, Sie wissen das genauso gut wie ich, dass wir zum Teil unbesetzte Professorenstellen und Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter an den Hochschulen von zwischen 12 und 18 Prozent in Thüringen haben. Wir wissen auch, da sind wir uns alle einig, dass es Fachbereiche gibt, die haben einen Mangel, die haben einen Bedarf an zusätzlichen Stellen für Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter. Das ist bekannt. Aber wenn in einer Hochschule im Nachbarinstitut 18 Prozent Stellen unbesetzt sind und im
Institut daneben ein Mangel besteht, dann ist es Aufgabe der Verwalter des Budgets, diesen Mangel beim Nachbarinstitut auszugleichen und möglicherweise für ein oder zwei Jahre unbesetzte Stellen auf die andere Seite zu schieben und dort dem Bedarf nachzugehen. Es ist falsch, zuerst wieder den Ruf an das Land zu richten und zu sagen, wir brauchen noch mehr Geld. Wir haben gegenüber dem Jahr 2000 40 Mio. ! # ger Hochschulen getan, mehr lässt der Finanzspielraum in diesem Haushalt nicht zu.
Meine Damen und Herren, Sie dürfen eines nicht vergessen, ich will es immer wieder sagen: Wir haben von Jahr zu Jahr, solange sich unsere Steuereinnahmekraft nicht stark entwickelt - und wir haben eine eigene Steuerdeckungsquote von 47 Prozent -, solange wir nicht einmal die Hälfte unserer eigenen Ausgaben decken können mit eigener Steuereinnahmekraft, müssen wir auch auf der Ausgabenseite konsequente Politik betreiben. Wir müssen alle mit in das Boot nehmen und an alle, die in Thüringen Verantwortung beim Geldausgeben tragen, appellieren, damit sachlich umzugehen. Mehr Ausgaben können wir uns nicht leisten, meine Damen und Herren.
Am Beispiel der größten Universität in Jena noch ein Letztes: Es zeigt sich, dass mit diesem Nachtrag letztendlich in die Universität Jena einschließlich ihrer Klinik insgesamt 3,5 Mio. &2' nicht zuletzt darauf, dass wir bestimmte Mehrausgaben aus dem Bau der Landesbibliothek in Jena zusätzlich in diesem Nachtragshaushalt etatisiert haben. Bei allem Verständnis und der Proteste für die Kürzung der Lehre und Forschung - und ich verweise ausdrücklich auf die Möglichkeit, die der Haushaltsgesetzgeber hinsichtlich der Deckungsfähigkeit geschaffen hat -, die größte Universität dieses Landes erhält mit diesem Nachtragshaushalt 3,5 Mio. mehr als ursprünglich mit dem Doppelhaushalt für 2001 und 2002 geplant.
Meine Damen und Herren, zum Etat des Wirtschaftsministers behauptet die SPD, die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe seien nicht mehr vollständig gegenfinanziert. Ein Blick in den Haushalt wirkt auch hier immer wieder Wunder, denn es war auch hier nicht das Land, sondern der Bund, der seine Zuweisung zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" um 6,2 Mio. &3 Nachtragshaushalt nachvollziehen, ist, dass wir unseren Eigenanteil, den wir aufbringen müssen, natürlich auch entsprechend reduzieren müssen, weil uns einfach die Kofinanzierungsmittel seitens des Bundes gestrichen sind. Es ist ja auch nichts Neues und nichts Unbekanntes und deshalb wäre es auch der SPD zumutbar gewesen, diesen Mangel zu erkennen. Der Bundestag hat nämlich schon im Jahr 2001 mit seinem Haushalt bei den Verpflichtungsermächtigungen genau diese Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe angekündigt und hat sie mit seinem beschlossenen Bundeshaushalt 2002 umgesetzt, was wir nachvollziehen. Aber eines steht fest und das kann ich hier ganz aus
drücklich sagen: Jede Mark, die aus der Gemeinschaftsaufgabe vom Bund kommt im Rahmen der Aufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", wird von uns mit diesem Nachtragshaushalt gegenfinanziert. Da geht kein Cent verloren und darauf lege ich besonderen Wert.
Meine Damen und Herren, wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Auffassung, hier noch einmal deutlich zu sagen, dass es für uns und für unsere eigenen Handlungsspielräume in diesem Freistaat besser ist, wenn wir endlich wegkommen von Mischfinanzierungen und Gemeinschaftsaufgaben. Wir wollen - und das muss erreicht werden und wir bitten noch einmal an dieser Stelle ausdrücklich mit fester Überzeugung die Landesregierung, auf Bundesebene dafür aktiv zu werden -, dass künftig die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe den Ländern frei zur Verfügung gestellt werden und dass wir eigene Prioritäten und eigene Zeichen in unserer Wirtschaftspolitik setzen können und nicht auf unzählige Arbeitskreise und Bewilligungskommissionen in Berlin angewiesen sind, die entscheiden, welche Projekte wir mit der Gemeinschaftsaufgabe kürzen. Wir meinen, wir sind selbstbewusst und gut in der Lage, diese Mittel selbst zu vergeben und eigene Prioritäten hier in der Wirtschaftspolitik zu setzen. Deshalb noch einmal unsere ausdrückliche Bitte an die Landesregierung, auf Bundesebene ausdrücklich für die Rechte der Länder zu werben, weil dieses Recht der Länder letztendlich auch ein stärkeres Recht der Parlamente an der Beteiligung zur Mittelvergabe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bedeutet. Dafür, das wissen Sie, treten wir ein.
Meine Damen und Herren, 90 Mio. 9 nimmt die Landesregierung auch in diesem Jahr nach dem Nachtragshaushalt in die Hand, um das Landesarbeitsmarktprogramm und das Programm "Arbeitsförderung Ost" zu finanzieren. Kein anderes Land - ich will das ausdrücklich sagen - nimmt mehr Geld in die Hand, um zur Stärkung des zweiten Arbeitsmarkts seinen Beitrag zu leisten.
Aber, meine Damen und Herren, auch hier gilt: Unser erklärtes Ziel bleibt eine deutliche Prioritätensetzung auf den ersten Arbeitsmarkt. Nur dort kann dauerhaft Arbeit geschaffen werden und nur dort kann auch Motivation zur Aufnahme von Arbeit gesetzt werden. Deshalb ist es falsch, wenn der neue Vorstandschef der Bundesanstalt für Arbeit, nicht dass er zuerst sein Gehalt verdoppelt gegenüber seinem Amtsvorgänger Jagoda, das kann man ja fast noch hinnehmen, weil das bei der SPD in letzter Zeit üblich scheint,
aber was viel schlimmer ist, meine Damen und Herren, dass sein einziger und erster Reformvorschlag darin be
steht, Arbeitslosen das Geld wegzunehmen, wenn sie länger arbeitslos sind. Das mag ja in Freisingen - das ist ein Partnerlandkreis vom Weimarer Land, das ist der Landkreis in Deutschland mit der niedrigsten Arbeitslosenzahl zutreffen, dass man meint, wer lange arbeitslos ist, soll irgendwann weniger Arbeitslosengeld bekommen, aber es würde Herrn Gerster nicht schaden, ab und zu einmal in den Osten zu schauen und da mal einen Blick hinzuwerfen. Hier gibt es genug arbeitslose Menschen, die arbeiten wollen und nur keine Arbeit bekommen. Wenn die erste Botschaft zur Reformbestückung bei der Bundesanstalt ist, diesen Menschen jetzt die Arbeitslosengelder zu streichen, dann ist das falsch, lebensfremd und völlig unsozial und wir wehren uns gegen solche Attacken.
Meine Damen und Herren, wir sind mit unserer Haushaltspolitik an einem Punkt angelangt, wo Kürzungen im Verwaltungshaushalt und bei den Personalausgaben nur noch durch eine konsequente Behördenstrukturreform und durch möglicherweise Änderung von Leistungsgesetzen erreicht werden kann. In einigen Bereichen gestalten sich diese Reformen zur Behördenstruktur und die Auswertung von diversen Gutachten als schwierig. Ich denke da insbesondere an die Reformbestrebung zur Katasterverwaltung.
Meine Damen und Herren, die Gründung des Landesbetriebs Katasterämter war ursprünglich mit dem Ziel verbunden, die Zuschüsse des Landes zu verringern. Das Gegenteil ist eingetreten. Wir werden aber gemeinsam mit der Landesregierung hier in diesem Haus einen Vorschlag unterbreiten,
der dem ursprünglichen Ziel gerecht wird und es uns als Parlament ermöglicht, noch in dieser Legislaturperiode die Umsetzung unserer Vorschläge zu begleiten und möglicherweise auch auszuwerten.
Meine Damen und Herren, ich wünsche uns für die Haushaltsberatung spannende, intensive und seriöse Vorschläge und hoffe am Ende, dass wir mit dem Zweiten Nachtragshaushalt zur Beschlussfassung im April Zeichen setzen, dass wir mit unserem Haushalt und mit unseren Nachtragshaushalten die Politik von Sparen und Gestalten konsequent fortsetzen. Vielen Dank.