Zu Frage 4: Eine Quotierung der SAM-Fördermittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte findet nur im Maßnahmenbereich "Verbesserung des Angebots bei den sozialen Diensten und in der Jugendhilfe" statt. Die mit der Richtlinienumsetzung beliehene GFAW wurde Ende letzten Jahres beauftragt, nach Erteilung der Bewirtschaftungsbefugnis die zuständigen Dezernenten hierüber zu informieren. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Die Quoten sind Orientierungsgrößen für die fachliche Bewertung beantragter Maßnahmen.
Heißt das, dass mit keiner neuen SAM-Richtlinie von Ihrer Seite zu rechnen ist oder wenn mit einer zu rechnen ist, wann kommt die?
Derzeit ist eine solche Richtlinie noch in der Abstimmung. Wir werden noch in diesem Halbjahr das Thema "Künftige Arbeitsmarktpolitik" sicher noch weiterentwickeln.
Wir haben für heute alle Fragen der Fragestunde abgearbeitet. Ich kann den Tagesordnungspunkt 15 schließen und damit gleichzeitig die heutige Sitzung.
Ich weise darauf hin, die nächste planmäßige Sitzung ist am 6. und 7. März. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Auf Wiedersehen.