Franz Schuster
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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Becker wie folgt:
Zu Frage 1: Aus der Verkehrsmengenkarte 2000 des Freistaats Thüringen ergibt sich eine Verkehrsbelegung von 4.678 Kfz pro 24 Stunden, davon 139 Lkw. Wegen des Durchfahrverbots für Lkw in der Ortslage dürfte es sich nur um Zubringerverkehr zum Gewerbegebiet handeln.
Zu Frage 2: Aus den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren geht hervor, dass mit einer Verkehrsmenge von ca. 5.100 Kfz pro 24 Stunden gerechnet wird.
Zu Frage 3: Die L 1001 hat in erster Linie nicht OstWest-Verkehr, sondern Nord-Süd-Verkehr, hier insbesondere Nahverkehr zu bewältigen, dieser lässt sich nicht auf die Autobahn verlagern.
Zu Frage 4: Aus den Planfeststellungsunterlagen ist ersichtlich, dass die in der Frage formulierte Führung der L 1001 als Variante Nr. 2 untersucht wurde. Variante Nr. 2 wurde wegen längerer Streckenabschnitte in Ortsnähe und einer breiteren Brücke im Zuge der B 80 über die Leine verworfen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im gegenwärtigen getrennten System der Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden erwerbsfähige Leistungsbezieher in vergleichbaren Lebenslagen unterschiedlich behandelt. Beide Leistungssysteme sind aus Steuermitteln finanziert und sollten zusammengeführt werden. Dies ist schon mehrfach hier gesagt worden. Nach Auffassung der Landesregierung ist eine solche Zusammenführung sinnvoll, um ein einheitliches Leistungsrecht mit gleichen Zugangschancen zu erreichen, um unwirtschaftliche Doppelstrukturen und Bürokratie abzubauen und um die Eingliederungschancen deutlich zu verbessern. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 14. März die Zusammenlegung und das so genannte Arbeitslosengeld II für die künftigen Leistungsbezieher zum 1. Januar 2004 angekündigt. Als Höhe der neuen Leistung hat er das jetzige Sozialhilfeniveau genannt, auch um für den Bund Einsparpotenziale zu erschließen. Die Bundesregierung hat außerdem unter dem Druck der Länder und Kommunen eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingesetzt, die sich auch mit diesem Thema, nämlich der Trägerschaft für ein Arbeitslosengeld II, beschäftigt hat. In dieser Kommission vertritt die Bundesregierung das Modell Arbeitsämter als Trägerschaft. Der Deutsche Landkreistag fordert die örtlichen Sozialhilfeträger. Der Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag lehnen eine kommunale Trägerschaft ab. Sie verweisen auf Kosten- und Organisationsfragen, denn bei ihnen liegen die sozialen Brennpunkte. Letztlich hängen die Positionen aber davon ab, wie die Finanzströme auf Bundesebene neu geordnet werden. Aus Sicht der Landesregierung muss dafür Sorge getragen werden, dass eine finanzielle Mehrbelastung der kommunalen Sozialhilfeträger und der Länder ausgeschlossen wird. Man kann die Situation in den alten Ländern auch nicht vergleichen mit der in den neuen Ländern. Es gibt in Thüringen ca. 25.000 erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und ca. 100.000 Arbeitslosenhilfeempfänger. Die Relation beträgt also 1 : 4. In den alten Ländern beträgt diese Relation 1 : 1 oder schlimmstenfalls 2 : 1. Wenn die Zuständigkeiten also in den kommunalen Bereich gegeben würden, käme es bei den Ländern und den Kommunen zu erheblichen zusätzlichen Finanzbelastungen und zu organisatorischen Problemen der Sozialhilfeträger. Die Landesregierung sieht demzufolge erhebliche finanzielle Risiken und die Verantwortung eher beim Bund. Wir befinden uns damit in guter Gesellschaft mit Ländern, mit anderen neuen Ländern, die dies ähnlich sehen. Man wird sich vernünftigerweise aber erst dann abschließend festlegen können, wenn die Finanzdatenlage klar ist und die künftigen Finanzstrukturen. Wir führen rechtzeitig die Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden. Eine auf Landesebene
bereits eingerichtete innerministerielle Arbeitsgruppe hat dies neben der Klärung fachlicher Fragen auf der Agenda.
Meine Damen und Herren, bei allen Diskussionen, die wir zu diesen Themen "Arbeitsmarkt" hier führen, fällt immer wieder auf, die SPD befleißigt sich der Bundesregierung zu sagen, man sei mit den Entwürfen nicht einverstanden, man fordere mehr. Die PDS weist immer wieder auf notwendige Verstärkung des zweiten Arbeitsmarkts hin. Meine Damen und Herren, diese Situation macht eines ganz klar: Die Bundesregierung ist noch längst nicht zum Kern des Problems vorgedrungen, nämlich zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und zur Ankurbelung von Wachstum. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in Thüringen gibt es inzwischen sieben Cluster, nämlich das Photoniccluster OptoNet, das Technologiecluster Ophtalmoin
novation, das Technologiecluster Automobilzulieferer, das Cluster Bioinstrumente Jena (BioRegio), das Technologiecluster Mikrotechnik, das Mediencluster Thüringen, das Technologiecluster für neue Produkte durch innovative Materialien. Weitere Cluster sind derzeit in Vorbereitung, etwa ein Kunststoffcluster, ein Cluster für den Baubereich und sogar ein Cluster für das Handwerk. Die STIFT unterstützt derzeit den Betrieb der vorgenannten Cluster durch eine Teilfinanzierung von Geschäftsstellen. Die Cluster BioRegio, Ophtalmo, Medizintechnik sowie OptoNet waren bei Wettbewerben des BMBF erfolgreich und werden oder wurden auch vom Bund mit entsprechenden Fördermitteln unterstützt.
Ich komme nun zu der Aufgabenstellung der Cluster. Diese orientieren sich an den Tätigkeitsfeldern der beteiligten Unternehmen. Wichtige Bereiche der Zusammenarbeit sind in vielen Clustern der Einkauf bzw. die Bildung von Einkaufspools, die gemeinsame Bearbeitung von Forschungsund Entwicklungsaufgaben, gemeinsame Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auch gemeinsame Absatz- und Marketingaktivitäten.
Ich komme nun zu den Aufgaben im Einzelnen. Gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte: Sie bilden in den meisten Thüringer Clustern den wichtigsten Ansatzpunkt für gemeinsame Aktivitäten. Thüringer Forschungsund Technologieeinrichtungen unterstützen mit ihren Angeboten und stellen entsprechende Dienstleistungen bereit. Sie leisten damit einen Beitrag, um die spezifischen KMU-Defizite bei der Entwicklung neuer Technologien zu überwinden.
Gemeinsame Aus- und Weiterbildung: In verschiedenen Clustern wird der Fachkräftemangel zum Problem. Hoch spezialisierten, gut ausgebildeten Fachkräften steht in der Regel eine gesteigerte Nachfrage gegenüber, insbesondere dann, wenn der Ausbau des Clusters sehr rasch voranschreitet. Hier sind entsprechende Aktivitäten geplant. Ich komme nun zu den Einkaufsaktivitäten. Die Unternehmen in den Clustern stehen vielfach unter einem erheblichen Kostendruck. Durch das relativ starre Preisgefüge im Personalbereich bieten sich Potenziale für Kostensenkungen, insbesondere in den Bereichen der Beschaffung, im Bereich des Materialeinkaufs und im Bezug sonstiger Vorleistungen wie zum Beispiel von Energie. Kostensenkungen werden hier realisiert durch die Bündelung von Einkaufsaktivitäten, durch Schaffung von Einkaufpools. Ein erfolgreiches Beispiel bietet das Automobilcluster AZT. Beim Bezug von elektrischer Energie konnten erhebliche Kosteneinsparungen für die an dem Pool beteiligten Unternehmen erzielt werden.
Verkaufs- und Marketingaktivitäten: Im Bereich des Verkaufs hat für viele Unternehmen die regelmäßige Präsenz auf nationalen und internationalen Fachmessen einen hohen Stellenwert. Vielfach wird hier der überwiegende Anteil der Geschäftsabschlüsse getätigt oder zumindest angewandt. Insbesondere Gemeinschaftsstände können hier ge
nannt werden.
Ich komme nun zu den zukünftigen Aufgaben der Cluster. Sowohl die inhaltliche Ausgestaltung bestehender als auch der Aufbau weiterer Technologiecluster ist keine Aufgabe von staatlicher Planung. Die Landesregierung initiiert derartige Cluster. Getragen werden müssen sie aber von der Wirtschaft selbst. Einer zukunftsorientierten Technologiepolitik obliegt jedoch die Aufgabe, den notwendigen Prozess der Clusterbildung in Thüringen zu flankieren, indem sie Rahmenbedingungen und ein Umfeld schafft, das die Clusterbildung befördert. Maßnahmen hierzu sind neben der organisatorischen Unterstützung des Aufbaus von Clustern vor allen Dingen die Förderung konkreter Projekte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder mit Hilfe der hierfür zur Verfügung stehenden Fachprogramme, Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und entsprechend dem Charakter der Projekte müssen sich die Unternehmen dabei auch finanziell selbst beteiligen. In diesem Sinne muss die clusterorientierte Technologiepolitik in Thüringen als eine Politik verstanden werden, die an erster Stelle auf die Eigeninitiative der Wirtschaft setzt und anregt und für entsprechende Initiativen wirksame Unterstützung leistet. Die Thüringer Wirtschaftspolitik wird sich deshalb in den nächsten Jahren auf die Intensivierung der Arbeit in bereits etablierten Bereichen und auf die Unterstützung neu entstehender wettbewerbsfähiger Cluster konzentrieren. Damit finden Thüringer Unternehmen innerhalb und außerhalb des Landes leichter Kooperationspartner. Sie können Aufgaben bewältigen, die bisher außer Reichweite einzelner Unternehmen liegen. Außerdem entstehen so auch überregionale Projekte und neue Unternehmen. Es formiert sich ein attraktiver Raum für hoch qualifizierte Fachkräfte aus dem In- und Ausland, der interessante Perspektiven für technologiebegeisterte junge Leute aufzeigt. Schließlich wird für Abnehmer und Investoren identifizierbarer Wirtschaftsraum geschaffen.
Meine Damen und Herren, Kooperation ist angesagt, in Deutschland insgesamt, aber auch in Thüringen, Kooperation zwischen den Unternehmen, Kooperation zwischen Wirtschaft und Forschung, Kooperation zwischen den Ländern. Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich mich sehr dafür bedanken, dass Sie alle die Technologiekonzeption der Landesregierung erwähnt und zur Grundlage Ihrer Ausführungen gemacht haben.
Auch gelesen, umso besser, das findet ja nicht immer statt. Herr Lippmann, Sie haben das Thema "wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen" vertieft. Ganz unbestritten ist Ihre These, dass diese Einrichtungen weiterhin gefördert werden müssen, zum Zwecke der Vorlaufforschung etwa. Es gibt noch andere Gründe. Aber ebenso notwendig ist, dass diese, wie wir sagen, WinaFo's sich stärker auch auf dem Markt finanzieren müssen. Es kann nicht hingenommen werden, dass auf Dauer 80 Prozent der Kosten aus dem Landeshaushalt bestritten werden.
Wir haben sehr intensiv auch über die Frage der institutionellen Förderung bzw. der Programmförderung diskutiert. Wir hatten am Anfang die Programmförderung, dann haben wir institutionelle Förderung (für einen Teil der Institute) geschaffen und nun sind wir wieder zur Programmförderung zurückgekehrt, und zwar nach ausführlichen gemeinsamen Beratungen. Ich will das jetzt hier nicht weiter vertiefen, sondern nur sagen, das, was Sie fordern, ist Realität. Aber noch nicht Realität ist das, was durch die Cluster erreicht werden soll, die stärkere Anbindung dieser Institute an die Unternehmen, die für die jeweiligen Institute einschlägig sind. Das ist, denke ich, ein ganz wichtiger Schritt, so dass man auch aus der Sicht der Institute die Bildung von Netzwerken fordern und betreiben muss. Ich habe versucht darzustellen, dass es bei diesen Clusterstrukturen nicht um Planwirtschaft gehen darf oder kann. Es muss darum gehen, Netzwerke zu schaffen, die nach dem Prinzip der Selbststeuerung funktionieren, die von den Unternehmen getragen werden, die aber auch von den Unternehmen angenommen werden müssen. Es nützt nichts, wenn wir ein Cluster haben und nur 5 Prozent der Unternehmen in der jeweiligen Branche gehören diesem an. Hier muss es gelingen, noch mehr Unternehmen davon zu überzeugen, dass sie einem solchen Cluster beitreten sollten. Aber natürlich ist es auch klar, Moderation, Initiierung, Motivation zum Teil, Förderung müssen sein und man muss permanent miteinander im Gespräch sein. Da stimme ich Herrn Kretschmer ausdrücklich zu.
Wir haben bei der Technologiekonzeption zahlreiche Facharbeitsgruppen gebildet, die aus eigenem Antrieb über Wochenenden hinweg gearbeitet haben. Damit ist deutlich geworden, dass durchaus das Interesse besteht, zum Beispiel über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit Unternehmen aus der Branche zu reden, zu kooperieren
mit anderen Worten. Wir haben die Regelungen jetzt eingeführt, dass dort, wo es ein Cluster gibt, keine Facharbeitsgruppe weitergeführt wird, aber dort, wo es kein Cluster gibt, die Facharbeitsgruppen weitergeführt werden, weil wir merken, die Bereitschaft ist groß zusammenzuarbeiten, auch mit dem Land zusammenzuarbeiten. Daneben gibt es zurzeit noch so genannte Branchengespräche, wo man über die Situation des jeweiligen Sektors miteinander redet und wo häufig Klage geführt wird über die aktuelle Situation. Wir sind bestrebt, aus Branchengesprächen Cluster zu machen, weil man dann nicht nur sozusagen an der Klagemauer steht, sondern an der Lösung von Problemen arbeitet. Dieser Prozess läuft derzeit und ganz offensichtlich mit Erfolg.
Natürlich haben wir die Aufgabe, ein Moderator zu sein für diesen Prozess und dieser Aufgabe kommen wir auch nach. Es gibt vielfältige Beweise dafür. Aber, meine Damen und Herren, klar ist, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Frau Kaschuba, Evaluierung findet laufend statt. Großunternehmer und Unternehmen müssen in die Cluster hinein, da stimme ich Ihnen zu. Es muss ein richtiger Betriebsgrößenmix erreicht werden. Die WinaFo's sollen einbezogen werden, alle wahrscheinlich nicht, weil es für einzelne noch kein Cluster gibt.
Dann: Vorlaufforschung ist schon angesprochen worden; länderübergreifende Cluster habe ich genannt. Wir haben schon einen Anlauf gemacht im Zusammenhang mit dem AZT, mit den Sachsen ein länderübergreifendes Cluster zu bilden. Die waren davon nicht so sehr begeistert, weil sie die Sorge hatten, unsere Zulieferer würden von BMW zu viele Aufträge abholen. Aber ich denke, alles in allem ist dieser Weg schon deutlich beschritten und sicher der richtige Weg in die Zukunft.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Antrag der CDU-Fraktion einen Sofortbericht zu erstatten und zum Antrag der SPD-Fraktion Stellung zu nehmen. Die Forderung nach Deregulierung und Bürokratieabbau ist seit langem ebenso berechtigt wie populär. Der Weg von der Erkenntnis zur tatsächlichen Umsetzung erweist sich allerdings gerade bei diesem Thema als außerordentlich schwierig. Schließlich können für jede Vorschrift, die in Frage gestellt wird, plausible Argumente angeführt werden, mit denen die Einführung eben dieser Vorschrift einmal begründet worden ist. Entsprechend regt sich bei beinahe jedem konstruktiven Deregulierungsschritt massiver Protest dahin gehend, dass mit der Abschaffung der jeweiligen Vorschrift schützenswerte Interessen beschnitten würden. Genau das haben wir in den letzten Tagen im Zusammenhang mit den Bundesratsinitiativen zur Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes und zur Aussetzung der Möglichkeit von Verbandsklagen wieder erlebt.
Offenkundig ist es mit der Deregulierung wie mit dem Sparen. Alle sind dafür, aber nur solange sie nicht selbst betroffen sind. Die Landesregierung betrachtet den Abbau von Regulierungen und Bürokratie angesichts der Komplexität dieser Thematik als Daueraufgabe. Vor allem vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass wir uns heute im Landtag mit diesem wichtigen Thema beschäftigen. Zu begrüßen ist auch, dass die Bundesregierung zukünftig der Deregulierung größeres Gewicht einräumen will. In der Vergangenheit hat sie den Betrieben z.B. durch die Öko-Steuer, das Scheinselbstständigengesetz und die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung in erheblichem Umfang zusätzliche bürokratische Belastungen aufgebürdet. Jede Aktivität, die in diesem Zusammenhang entwickelt wird, kann dazu führen, dass Widerstände überwunden und Fortschritte in der Sache erreicht werden. Aus der Sicht der Landesregierung kommt es aber vor allem darauf an, dass über Bürokratieabbau nicht nur diskutiert wird, sondern dass den Diskussionen auch Taten folgen. Die Landesregierung wird daher den von ihr eingeschlagenen Weg der Umsetzung konkreter Maßnahmen weiterverfolgen. Ich möchte an dieser Stelle nur einige aktuelle Beispiele nennen:
Der Prozess der Verwaltungsmodernisierung wird, wie im 4. halbjährlichen Bericht der Landesregierung an den Landtag vom 31. Januar 2003 beschrieben, fortgesetzt. Die unabhängige Stabsstelle "Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung" hat ihre Arbeit aufgenommen. Alle in Thüringen geltenden Verwaltungsvorschriften werden der Stabsstelle in einem zeitlich abgestuften Verfahren zur Überprüfung vorgelegt. Vorschriften, die im Zuge dieser Überprüfung nicht ausdrücklich bestätigt werden, treten außer Kraft. Neben den Verwaltungsvorschriften überprüft die Stabsstelle auch neue Entwürfe von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Zukünftig sollen sowohl Verwaltungsvorschriften als auch Gesetze und Rechtsverordnungen in der Regel zeitlich befristet und nur ausnahmsweise unbefristet gelten.
Die Bundesratsinitiativen zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz und zur Beschränkung der Verbandsklagen habe ich bereits erwähnt. Diese Initiativen sind von zentraler Bedeutung dafür, dass der für die wirtschaftliche Entwicklung so wichtige Ausbau der Infrastruktur weiter schnell vorangetrieben wird. Natürlich werden weitere Bundesratsinitiativen folgen und sind bereits in der Planung. Das Innenministerium arbeitet an einer Modernisierung der Thüringer Bauordnung, die das Bauwesen wesentlich beschleunigen wird. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, hat in den vergangenen Wochen sehr hohe Erwartungen beim Thema "Bürokratieabbau" geweckt. Die Eckpunkte des so genannten Masterplans "Bürokratieabbau", die das Bundeskabinett in der vergangenen Woche verabschiedet hat, fallen daran gemessen enttäuschend aus. Die wenigen konkreten Vorschläge, wie etwa die pauschalierte Gewinnermittlung für Kleinstunternehmen, waren überwiegend schon vorher bekannt. Ansonsten enthält der Masterplan
eine Reihe wohlklingender Absichtserklärungen. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung hier kurzfristig nachlegen wird, damit diese an sich zu begrüßende Initiative nicht im Sande verläuft. Auf jeden Fall wird sich Thüringen auch auf Bundesebene aktiv einbringen, um notwendige Deregulierungen und den Abbau von Bürokratie zu erreichen. In dieser Frage müssen alle staatlichen Ebenen an einem Strang ziehen.
Auf besondere Zustimmung der Landesregierung stößt die Absicht der Bundesregierung, es den Ländern zu ermöglichen, in bestimmten Bereichen befristet landesspezifische Regelungen einzuführen, die vom Bundesrecht abweichen. Zum einen erhielten die Länder dadurch die Möglichkeit, Regulierungen an ihre Bedürfnisse und vor allem an ihre wirtschaftlichen Entwicklungserfordernisse anzupassen. Dies ist gerade für die neuen Länder von großer Bedeutung. So schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sinngemäß in seinem aktuellen Jahresgutachten - ich zitiere: "Die ostdeutsche Wirtschaft ist einem Regulierungsniveau, das selbst die hoch entwickelte und routinierte westdeutsche Wirtschaft zunehmend überfordert, nicht gewachsen. Die hohe Regulierungsdichte sei folglich ein wesentliches Hemmnis für den Aufholprozess der neuen Länder. Zum anderen kann es die Durchsetzung von Reformen erleichtern, wenn diese zunächst regional begrenzt unbefristet umgesetzt werden. Liegen erst positive Erfahrungen mit einer Maßnahme vor, dürfte mancher ideologische Widerstand, der heute die bundesweite Einführung wichtiger Reformvorhaben blockiert, in sich zusammenfallen."
Die Landesregierung wird sich gegenüber dem Bund nachdrücklich dafür einsetzen, dass den Ländern gegenüber größere Spielräume bei der Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingeräumt werden. Dabei halte ich es für unverzichtbar, dass, anders als die Bundesregierung offenbar beabsichtigt, auch eine Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen auf Landesebene möglich ist. Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich das so genannte AHA-Gesetz, den Gesetzentwurf des Freistaats Sachsen; über dessen Einzelpunkte wird allerdings noch zu sprechen sein. Die Einrichtung von Sonderregelungen auf regionaler Ebene macht nur dann Sinn, wenn dort substanzielle Änderungen des sonst geltenden Rechtsrahmens vorgenommen werden können. Es darf nicht dazu kommen, dass am Ende die Abschaffung von Regulierungen, die schon jetzt allgemein als überflüssig und schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung angesehen werden, noch durch eine Erprobungsphase hinausgeschoben wird. Im Übrigen sehe ich auch die Gefahr, dass der Bund sich aus seiner Verantwortung für die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stehlen will. Die Landesregierung hält nichts davon, Sonderregelungen unterhalb der Landesebene einzuführen. Sie unterstützt aber die Forderung, für strukturschwache Länder Sonderregelungen zu schaffen. Die Landesregierung ist bestrebt, auch eine intensivere Zusammenarbeit mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt zu betreiben; entsprechende Aktivitäten
sind längst im Gange.
Thüringen wird in den kommenden Monaten weitere Deregulierungsschritte auf den Weg bringen. Dies wird wie bisher über Gesetzesinitiativen im Bundesrat oder über Landesgesetze geschehen, die befristet an die Stelle bundesgesetzlicher Regelungen treten sollen. Dabei ist auch die Thüringer Wirtschaft gefordert. Informationen aus der Wirtschaft, welche Regelungen sich in der Praxis als besonders problematisch erweisen, sind für eine zielgerichtete Gestaltung des Prozesses der Deregulierung und Entbürokratisierung unverzichtbar. Ich habe deshalb die Thüringer Kammern, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften angeschrieben und sie um weitere Unterstützung und um weitere Vermittlung von Vorschlägen für den Abbau überflüssiger Regulierungen gebeten. Sehr dankbar bin ich auch dafür, dass sich immer wieder Unternehmen direkt an mich wenden, um mich auf bestehende Probleme hinzuweisen.
Der Abbau von Bürokratie und Regulierungen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bewältigung dieser Aufgaben verlangt gemeinschaftliches Handeln der Politik, der Unternehmens- und der Arbeitnehmervertreter. Die Thüringer Landesregierung wird deshalb ihre Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften fortsetzen.
Verehrte Damen und Herren, das Thema "Deregulierung und Entbürokratisierung" eignet sich allerdings nicht für parteipolitisches Geplänkel,
dazu ist es viel zu wichtig.
Ich möchte nun einige Anmerkungen zum zweiten Teil des Antrags der SPD-Fraktion machen: Hier werden in den so genannten Forderungen Themen aufgerufen, die nicht neu sind. Vieles von dem, was Sie hier fordern, ist längst erledigt. Dies gilt z.B. für die Empfehlungen der Enquetekommission. Ich darf Sie auf die Diskussion im September dieses Jahres über den Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen verweisen. Zur Neuordnung der Landesgesellschaften gibt es klare Beschlüsse der Landesregierung, und zwar zu jeder einzelnen Gesellschaft. Der Landtag ist über diese Beschlüsse jeweils unterrichtet worden. Wie es mit allen Fraktionen dieses Hauses abgestimmt wurde, werde ich Anfang April im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu diesem Thema Stellung nehmen. Die Arbeiten am neuen Landesentwicklungsplan werden fortgesetzt. Es muss aber eine eingehende Diskussion in der Öffentlichkeit geführt werden, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu ermöglichen und um die spezifischen Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen zu berücksichtigen. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei wird als für Raumordnung und Landesplanung zuständiges Mitglied der Landesregierung im April eine Regierungserklärung zu Eckpunkten der Landesplanung abgeben.
Der in dem Antrag geforderte Ausweis von Testregionen innerhalb Thüringens, diesen Antrag lehnt die Landesregierung ab, und zwar aus den oben genannten guten Gründen. Sie hält die Einrichtung solcher Regionen unterhalb der Landesebene für einen Irrweg.
Im nächsten Punkt fordern Sie, die lange überfällige Verwaltungsreform für Thüringen in Angriff zu nehmen. Das ist wieder so ein Schlagwort. Was meinen Sie eigentlich genau damit, wenn Sie eine Verwaltungsreform fordern? Auf den in Thüringen laufenden Prozess der Verwaltungsmodernisierung habe ich schon an anderer Stelle hingewiesen. Die Landesregierung hat bereits am 25. Juni 2001 das Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Verwaltungsreform und der Organisation der Landesverwaltung verabschiedet. Darüber hinaus hat die Landesregierung am 14. August 2001 ein Arbeitsprogramm "Fortsetzung der Behördenstrukturreform" beschlossen, in dem Grundsätze und Ziele der Aufgabenüberprüfung festgeschrieben sind. Über die auf diesen Programmen basierenden Einzelmaßnahmen hat die Landesregierung gemäß Beschluss des Landtags vom 14. September 2000 bislang insgesamt viermal berichtet. Im Dezember 2002 hat sie Schwerpunkte zur Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Freistaat Thüringen festgelegt, die an die Vorarbeiten der im Jahr 2001 geschaffenen Gremien der Verwaltungsmodernisierung anknüpfen. Ähnlich wie mit der Verwaltungsreform verhält es sich auch mit der Forderung nach Einrichtung so genannter One-Stop-Offices. Auch hier stellen Sie ein Schlagwort in den Raum, ohne dass ein Konzept zu erkennen wäre. Ich denke, dass wir uns im entscheidenden Punkt einig sind. Es kommt darauf an, Investoren und Existenzgründern eine qualifizierte und umfassende Betreuung aus einem Guss anzubieten. Genau das wird in Thüringen aber praktiziert. Dass die Landesregierung hier professionelle Arbeit leistet, bestätigt einmal mehr die Entscheidung der Firma Merck für den Standort Jena. Der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens hat bei der Pressekonferenz am vergangenen Montag ausdrücklich hervorgehoben, dass die effektive Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen in Thüringen die Standortentscheidung maßgeblich beeinflusst hat. Keinen Bedarf gibt es auch für die von Ihnen geforderte Einberufung einer Kommission mit Vertretern der Sozialpartner. Die Landesregierung ist mit den Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Kammern regelmäßig im Gespräch. Der Ministerpräsident leitet diese Gespräche. Auch in dem aktuellen Diskussionsprozess über Deregulierung und Entbürokratisierung sind diese Organisationen bereits eingebunden. So wurde im Rahmen der Organisation des Verwaltungsmodernisierungsprozesses zu diesem Zweck der Beirat moderner Verwaltung eingerichtet. Er besteht aus Repräsentanten der Wirtschafts- und Interessenverbände sowie der Gewerkschaften. Dessen Mitglieder haben die Möglichkeit, eigene Vorschläge zur Verwaltungsreform einzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie erwarten zu Recht, dass die Landesregierung bei dem Thema "Deregulierung und Entbürokratisierung" konstruktiv mit der
Bundesregierung zusammenarbeitet. An Bereitschaft dazu fehlt es wahrhaft nicht. Die Landesregierung wird sich dem nicht verschließen und sich aktiv auf der Bundesebene einbringen. Aber, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, die Landesregierung bittet Sie, Ihre Fraktion, in Zukunft ebenfalls konstruktiv mitzuarbeiten und substanziellere Anträge einzubringen, als sie hier vorliegen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Wolf wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Am 15. Dezember letzten Jahres traten zwei erhebliche Änderungen im Eisenbahnverkehr ein. Zum einen wurde das bisherige InterRegio-Angebot bundesweit eingestellt bzw. auf InterCity- oder InterCityExpress-Linien umgestellt. Zum anderen wurde ein neues Preissystem bei der DB AG eingeführt, wonach sich Tarifveränderungen im Fernverkehr ergeben. In der Folge erhöhten sich die Fahrpreise bei kurzen Entfernungen in Fernzügen, während bei längeren Reisen spürbare Preisreduzierungen eingetreten sind. Hingegen sind die Tarife im Nahverkehr bis 140 km, die der Genehmigung des Landes unterliegen, unverändert geblieben. Preisänderungen im Nahverkehr ergeben sich lediglich aus der Tatsache, dass der von der Bahn gewährte Rabatt bei BahnCard von bisher 50 Prozent auf jetzt 25 Prozent reduziert wurde. Gleichzeitig ist allerdings auch der Preis der BahnCard von 140,00 #& )*( 1 Mitwirkung des Landes entwickelten Nahverkehrstarife, wie z.B. das Hopper-Ticket, das Thüringen-Ticket, das Familien-Ferien-Ticket oder auch die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern, können auch weiterhin zu den alten Preisen genutzt werden, was nicht in allen Ländern eine Selbstverständlichkeit ist.
Hinsichtlich der Gestaltung des Angebots im Fernverkehr in Thüringen konnte das Land nach intensiven Abstimmungsgesprächen und Verhandlungen mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und der Deutschen Bahn erreichen, dass entgegen der ursprünglichen Planung der Bahn die Fernverkehrsverbindungen auf der MitteDeutschland-Verbindung auch nach dem 15. Dezember 2002 erhalten werden konnten. Es verkehren neuerdings sogar InterCityExpress-Züge mit Neigetechnik zwischen Weimar und Düsseldorf. Auf der Mitte-Deutschland-Verbindung verkehren damit erstmals 3 ICE-T-Züge der neuesten Generation. Die Stadt Gotha ist damit neu in das gesamtdeutsche ICE-Netz direkt eingebunden. Nach Einschätzung der Landesregierung ist das Angebot im Personenverkehr zwischen Eisenach- Gotha-Erfurt angesichts der hohen Zugfrequenzen und des eingesetzten Fahrzeugparks im Fern- und Nahverkehr bedarfsgerecht und attraktiv.
Zu Frage 3: RegionalExpress-Züge verkehren nur im Abschnitt Gotha-Erfurt und weiterführend. Sie weisen nur geringfügige Fahrzeitunterschiede zu den IC-Zügen auf, wie ein Beispiel verdeutlicht. Der RegionalExpress von Gotha nach Erfurt fährt 18 Minuten, der IC von Gotha nach Erfurt fährt 17 Minuten.
Sie sprachen Gotha an. Die RegionalBahnlinie zwischen Eisenach und Erfurt übernimmt die Feinerschließung. Sie erfüllt damit eine ganz andere Funktion als Fernverkehrszüge. Da auf dieser Linie leistungsfähige elektrische Triebfahrzeuge eingesetzt werden, liegt die Fahrzeit der RegionalBahn zwischen Eisenach und Erfurt nur 18 Minuten über der Fahrzeit der IC-Züge. Vor allem aber, vom Land wurde erwirkt, dass die fünf IC-Zugpaare der Linie Düsseldorf-Weimar, die aufgrund von Baumaßnahmen von Eisenach bis Weimar als D-Züge verkehren, für Nahverkehrskunden mit Streckenzeitkarten ohne Mehrpreis genutzt werden können, was für die regelmäßigen Nahverkehrspendler eine Verbesserung bedeutet. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte das Land übrigens auch erreichen, dass auf der Strecke Erfurt-Weimar alle InterCity-Züge von Nahverkehrskunden mit Streckenzeitkarten, RegioMobil-Monatskarten und Semestertickets ohne Preisaufschlag genutzt werden können.
Zu Frage 4: Es liegen bisher nur vereinzelte Reaktionen der Fahrgäste zum neuen Preissystem vor, von einem repräsentativen Bild kann noch nicht gesprochen werden.
Also, von einem Preischaos zu reden, ist übertrieben, zumindest dann, wenn man sich mit den Preisstrukturen noch überhaupt nicht beschäftigt hat. Man muss sich auskennen, das ist sicher. Man muss sich intensiver befassen, das ist auch wahr. Aber das spricht noch nicht per se gegen die neuen Preisstrukturen. Was die Verkehrsbedienung Eisenach-Erfurt anlangt, hier ist eine Dichte in der Bedienungsfolge erreicht, die viele Vorzüge bringt für Bahnfahrer. Es macht doch einen Unterschied aus, ob man jede Stunde fahren kann oder alle 2 Stunden. Das ist gerade für Familien von großer Bedeutung. Ich denke, hier ist ein ganz großer Fortschritt, gerade in der Destination Eisenach-Erfurt oder Erfurt-Eisenach, erreicht worden. Im
Vergleich dazu spielen die 18 Minuten doch eine relativ unbedeutende Rolle.
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Buse wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verwendungsnachweiskontrolle erfolgt seit August 2001 grundsätzlich durch Mitarbeiter des TMWAI. Gleichzeitig wurde im Oktober 2002 ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung von insgesamt 52 Verwendungsnachweisen aus dem Bereich des Landesprogramms "Fremdenverkehr" beauftragt.
Zu Frage 2: Ich bitte um Verständnis, dass der exakte Arbeitsaufwand, der durch die Prüfung der Verwendungsnachweise gebunden wird, nicht beziffert werden kann. Mit der Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist, waren seit
August 2001 bisher 11 verschiedene Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums befasst. Da die Mitarbeiter teilweise, nicht ausschließlich mit dieser Prüfung, sondern auch mit anderen Aufgaben befasst gewesen sind und darüber hinaus auch weitere Verwendungsnachweise aus anderen Bereichen des Wirtschaftsministeriums geprüft haben, ist insbesondere eine Bezifferung der Mitarbeiterstunden nicht möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwei Mitarbeiter mit der Prüfung befasst. Für die Prüfung von Verwendungsnachweisen durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen fiel im Jahr 2002 ein Finanzbedarf in Höhe von 10.000 0% $ 2 #3 von rund 7.000 '( 1. #(! dem Haushaltstitel 07 01, 538 01 - Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen.
Zu Frage 3: Aufgrund der Art und des Umfangs der vergebenen Leistungen musste diese nicht ausgeschrieben werden. Es wurden jedoch von fünf Wirtschaftsprüfungsunternehmen Angebote eingeholt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Pidde wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahre 2002 wurden keine Straßen begleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen sowie touristische Radwege im Kreis Gotha gebaut.
Zu Frage 2: Es liegen gegenwärtig keine Anträge für den touristischen Radwegebau aus dem Kreis Gotha vor.
Zu Frage 3: Im Jahre 2003 soll an der L 2147 zwischen Schwabhausen und Wechmar ein 2,5 Kilometer langer und voraussichtlich 103.000 , !der Radweg entstehen. Für das Jahr 2004 sind bisher keine Planungen bekannt.
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Lippmann wie folgt.
Zu Frage 1: Zunächst einmal, Herr Lippmann, handelt es sich nicht um die Ergebnisse einer Studie, sondern die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe, der Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums, der Staatskanzlei und der LEG angehört haben. Die Arbeitsgruppe hat die Standortvorschläge der Präsidenten der Planungsgemeinschaften zunächst nach der nutzbaren Bruttoindustriefläche kategorisiert: Kategorie I: über 200 Hektar; Kategorie II: 100 bis 200 Hektar und Kategorie III: unter 100 Hektar.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es in der Kategorie I in Mittelthüringen einen Standort gibt, der kurzfristig, und in Ostthüringen einen Standort gibt, der mittelfristig entwickelt werden kann. Weitere neun Standorte der Kategorie II sind grundsätzlich entwicklungsfähig. Eine Rangund Reihenfolge zur Entwicklung wurde nicht festgelegt. Die Standortvorschläge, die der Kategorie III zugeordnet wurden, sollen im Rahmen der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne behandelt werden.
Zu Frage 2: Die nachfolgenden Kriterien wurden bei der Bewertung betrachtet: Größe der zusammenhängenden, kostengünstigen und ebenen Fläche; die verkehrsgünstige Lage zur Autobahn, zum Flughafen, zur Deutschen Bahn usw.; räumliche Nähe zu Agglomerationsräumen und Oberzentren; Nähe zu Universitäten, Hoch- und Fachschulen usw.
Zu Frage 3: Aufgrund der sehr begrenzten Mittelverfügbarkeit im Haushalt 2003 kann nur eine begrenzte Anzahl von Projekten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden. Projekte, die gegenwärtig keine Priorität besitzen, können aus heutiger Sicht nicht berücksichtigt werden. Dies gilt allerdings nur bei den größeren Projekten und Standorten. Selbstverständlich kann weiterhin jede Gemeinde ihre Gewerbegebiete vermarkten, erschließen, und dies mit Unterstützung des Landes.
Zu Frage 4: Bei veränderten Bedingungen sind die vorgenommenen Prioritätensetzungen neu zu bewerten.
Mit Sicherheit habe ich die Aussage so nicht getroffen, weil es Investoren bzw. Investitionsprojekte gibt, die nicht förderfähig sind. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass förderfähige Investitionsvorhaben von uns auch gefördert werden. Das ist ein Unterschied, Herr Lippmann. Zum ersten Teil, das Verhalten der Landesregierung widerspricht auch nicht meiner Aussage hier. Natürlich hat das Landesverwaltungsamt bei seiner Entscheidung abgewogen.
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:
Zu Frage 1: Eine "Gruppenfreistellungsrichtlinie" der EU ist nicht bekannt. Ich nehme an, dass die neue Verordnung der EU zu Beschäftigungsbeihilfen von Ihnen gemeint ist. Diese wurde am 13. Dezember 2002 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 2. Januar 2003 in Kraft getreten.
Zu Frage 2: Bei den Prioritäten für SAM sind keine Veränderungen geplant.
Zu Frage 3: Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 4: Eine Quotierung der SAM-Fördermittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte findet nur im Maßnahmenbereich "Verbesserung des Angebots bei den sozialen Diensten und in der Jugendhilfe" statt. Die mit der Richtlinienumsetzung beliehene GFAW wurde Ende letzten Jahres beauftragt, nach Erteilung der Bewirtschaftungsbefugnis die zuständigen Dezernenten hierüber zu informieren. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Die Quoten sind Orientierungsgrößen für die fachliche Bewertung beantragter Maßnahmen.
Derzeit ist eine solche Richtlinie noch in der Abstimmung. Wir werden noch in diesem Halbjahr das Thema "Künftige Arbeitsmarktpolitik" sicher noch weiterentwickeln.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Bergbahngesetz soll im Freistaat die Rechtsgrundlage für das Betreiben sowie die Durchführung von technischen Änderungen und den Neubau von Liftanlagen schaffen. Diese Gesetzesinitiative wird aufgrund der technischen Entwicklung notwendig. Zugleich soll damit die Richtlinie des Europäischen Parlaments über Seilbahnen, über den Personenverkehr in staatliches Recht umgesetzt werden. Gegenwärtig gilt für die Bergbahnen im Freistaat noch eine Rechtsnorm der ehemaligen DDR als Landesrecht gemäß Einigungsvertrag fort. Diese Vorschrift aus dem Jahre 1971 regelt lediglich die technischen Grundsätze für Seilbahnen. Sie ist aber inzwischen technisch überholt und entspricht nicht mehr den EU-Vorgaben. Ferner fehlten bisher eindeutige Regelungen zur technischen Prüfung und Überwachung sowie zur staatlichen Aufsicht. Regelungsbedarf besteht auch hinsichtlich der technischen Änderungen bei Anlagen, die Bestandsschutz genießen. Schließlich soll auch das noch bestehende DDR-Recht als Übergangsrecht Eingang finden in die Thüringer Rechtsvorschriften. Durch die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie...
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, über die im so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz vorgesehenen Regelungen kann nur ein Urteil gefällt werden: Sie würden zu einer gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland insgesamt führen. Dies ist kein Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen, es ist ein Steuererhöhungsgesetz, so formulierte es unser Ministerpräsident vor wenigen Wochen im Bundesrat, meine Damen und Herren. Die Folge dieses Gesetzes wäre aber nicht nur in vielen Fällen ein erheblicher Anstieg der Steuerbelastung, vielmehr würde auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der deutschen Steuerpolitik durch zahlreiche neue Regelungen erschüttert, die rückwirkend angewandt werden sollen. Kein Mensch würde sich dann noch darauf verlassen können, dass das gilt, was gerade eben beschlossen ist.
Ich denke, es ist in der Wirtschaftspolitik ganz, ganz wichtig, dass man klare Konzepte in der Steuerpolitik hat. Jeder erkennt derzeit, dass die Bundesregierung kein zu Ende gedachtes Konzept für die weitere Entwicklung des Steuerrechts hat; mal fasst man da zu, mal dort. Von den ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehenen 48 Maßnahmen werden derzeit noch 20 diskutiert. Die sind aber auch schon wieder verändert und sollen abgeschwächt oder gänzlich gestrichen werden. Niemand weiß, wie es weitergeht. Und wenn ich Sie, Herr Höhn, gerade richtig verstanden habe, ist Ihr einziger Trost der, dass es noch einen Vermittlungsausschuss gibt. Ja, meine Damen und Herren, das ist gut so,
dass es einen Vermittlungsausschuss gibt, wo eben die Möglichkeit besteht, vernünftige Dinge abzusprechen.
Ja, die Chance ist gegeben.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle einige Regelungen erwähnen, die nach meiner Einschätzung gerade hier für unsere Wirtschaft besonders schädlich sind. Es ist die geplante Einführung einer Mindestbesteuerung durch die Beschränkung der Anrechnung von Verlustvorträgen zu nennen, die undifferenziert für alle Unternehmen gelten soll. Danach sollen also zukünftig unabhängig von den in Vorjahren angelaufenen Verlusten die Hälfte des erzielten Gewinns eines Unternehmens der Besteuerung unterliegen. Das heißt, der Verlustvortrag, der bisher möglich ist, würde halbiert. Meine Damen und Herren, für kleine und mittlere Unternehmen hätte dies zur Folge, dass man eben nicht mehr in Erwartung künftiger Gewinne Verluste in Kauf nimmt, Verluste trägt, man hätte zu befürchten, dass die Liquidität dies nicht mehr zuließe. Das heißt, mit einer solchen Regelung wäre die Existenzgrundlage kleiner, neuer Unternehmen wesentlich beschädigt. Das ist sicherlich eine Wirkung, die niemand in Kauf nehmen kann. Wenn wir an bestehende Unternehmen, an größere Unternehmen denken, die verkauft werden sollen, aus welchen Gründen auch immer, die einen neuen Gesellschafter bekommen und saniert werden sollen, hätte auch in diesen Fällen eine solche Regelung verheerende Auswirkungen. Diese Unternehmen würden schlicht und einfach nicht mehr übernommen werden, weil die Möglichkeit des Verlustvortrags so stark reduziert werden würde. Was das für die Wirtschaft in den neuen Ländern bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Sanierungen würden weithin unmöglich gemacht und nicht mehr stattfinden und die Folgen für die Arbeitsplätze wären negativ.
Dass wir noch mehrere Punkte zu kritisieren haben, das Thema "Eigenheimzulage" ist schon genannt worden, die Auswirkungen auf die Bauwirtschaft wären zu nennen. Es ist die Regelung für die Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe angesprochen worden; auch hier sind verheerende Auswirkungen in unserem Land zu befürchten.
Insgesamt, meine Damen und Herren, muss es darum gehen, die Chance im Vermittlungsausschuss zu nutzen, um hier zu einem Kompromiss zu kommen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass inzwischen auch in der Bundesregierung und in den Regierungsparteien über die Schaffung eines Sockelbetrags nachgedacht wird, bis zu dem der volle Abzug von Verlusten erhalten werden soll.
Meine Damen und Herren, das wäre eine Regelung für unsere kleinen und mittleren Unternehmen. Aber eine solche Regelung muss auch beschlossen und realisiert werden. Ich wage die Prognose, dass man sie auch zerreden und wieder andere Dinge ansprechen wird, der Kreis dreht sich dann weiter.
Meine Damen und Herren es geht nicht darum, auf die Bundesregierung und die rotgrüne Koalition einzudreschen, wir alle stehen in der Verpflichtung zurückzufinden zu einer vernünftigen Wirtschaftspolitik in Deutschland insgesamt. Das, was gegenwärtig praktiziert wird, ist alles andere als vernünftig. Ich darf Ihnen ein Zitat vortragen von der amerikanisch-deutschen Handelskammer, die in ihrer Stellungnahme vom 6. Dezember letzten Jahres wie folgt formuliert hat: "An alle Verantwortlichen wird appelliert, sich die Konsequenzen der derzeitigen Steuerpolitik für den Standort Deutschland auf mittel- und langfristige Sicht klarzumachen und schnellstmöglich zu internationalen wettbewerbsfähigen und verlässlichen Regelungen zurückzukehren." Darum geht es, meine Damen und Herren, und nicht um billige Polemik. Aber wenn dieser Pfad der Solidität nicht umgehend erreicht wird, dann geht es in Deutschland noch um mehr, dann geht es um die Stabilität unserer Wirtschaftsordnung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Bergbahngesetz soll im Freistaat die Rechtsgrundlage für das Betreiben sowie die Durchführung von technischen Änderungen und den Neubau von Liftanlagen schaffen. Diese Gesetzesinitiative wird aufgrund der technischen Entwicklung notwendig. Zugleich soll damit eine Richtlinie der EU umgesetzt werden. Derzeit besteht bei uns noch eine Rechtsnorm der ehemaligen DDR, die allerdings technisch überholt und nicht EU-konform ist. Deshalb bedarf es einer Neuregelung. Neuregelung muss aber auch zum Inhalt haben, auf die spezifischen Erfordernisse unserer Touristikunternehmen Rücksicht zu nehmen. Auch dies ist geschehen, indem nun ein Bestandsschutz gewährt wird für die bestehenden Anlagen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist notwendig, auch wenn es nicht unmittelbar einsichtig ist. Es ist notwendig aus formalrechtlichen Gründen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Teistungen ist mit dem Betrieb des Erlebnisbades 1998 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nicht das Erlebnisbad war die Ursache, auch nicht das benachbarte Hotel, sondern der Konkurs eines Gesellschafters der Betreibergesellschaft des Hotels. Mit Unterstützung des TMWAI wurde damals nach einer Auffanglösung gesucht, die den weiteren Betrieb des Bades sichern sollte. Dies ist seinerzeit durch die Gewinnung eines privaten Pächters für die gesamte Anlage auch gelungen. Das Unternehmen des Pächters war solvent und bundesweit erfolgreich tätig. Die gefundene Lösung war wirtschaftlich tragfähig. Zwischen der Gemeinde und dem privaten Unternehmen als Pächter wurde ein Pachtzins vereinbart, der die Gemeinde in die Lage versetzte, den Kapitaldienst des Bades zu erbringen. Nach dem geschlossenen Vertrag trägt der Pächter das gesamte wirtschaftliche Risiko. Dieses liegt also nicht bei der Gemeinde. Nach dreijähriger Laufzeit geriet wiederum der Pächter in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die jedoch nicht aus dem Betrieb der Freizeitanlage in Teistungen entstanden sind. In der Folge ist das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen, so dass die Gemeinde die Pachtzahlungen wiederholt einklagen musste. Im Wege der Zwangsvollstreckung konnten die Zahlungen bisher durchgesetzt werden. Da nicht absehbar ist, ob und wann eine Besserung eintritt, sah sich die Gemeinde gezwungen, sich nach einem neuen Betreiber der Freizeitanlage umzusehen. Dazu wurde mit verschiedenen Interessenten verhandelt. Dies hat bisher aber zu keinem konkreten Ergebnis geführt.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Müller wie folgt:
Zu Frage 1: Durch das Land Thüringen, hier vertreten durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, wurden zur Vorbereitung der Gründung des Instituts der Wirtschaft keine öffentlichen Mittel verwendet.
Zu Frage 2: Die Stammeinlagen der Gesellschafter wurden von diesen selbst finanziert.
Zu Frage 3: Dem IWT wurde mit Zuwendungsbescheid vom 6. Dezember 2001 eine Anschubfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung für die Jahre 2001 bis 2004 gewährt. Die Zuwendungen aus dem Haushaltsjahr 2001 in Höhe von rund 255.000 ! )rufantrag vom 12. Dezember 2001 für Personalaufwendungen, Anschaffungen, Betriebskosten und Sachkosten abgerufen und verwendet. Wegen der erforderlichen Erstausstattung des Instituts stellten dabei im ersten Förderjahr die Anschaffungskosten den größten Ausgabenblock dar.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist gar keine Frage, die Neuregelung der Eigenheimzulage trifft die Thüringer Bauwirtschaft mitten in einer schwer wiegenden Strukturkrise.
Frau Doht, natürlich hat es vielfältige Ursachen, aber klar ist, dass diese Maßnahme dazu führen wird, und da verweise ich auf die Studie des RWI in Essen, dass wir in Deutschland 20.000 Wohneinheiten weniger bekommen werden und 45.000 Arbeitsplätze in Gefahr sind. Meine Damen und Herren, wenn das keine Wirkung ist, dann weiß ich nicht, was noch geschehen muss.
Es ist von Ihnen gesagt worden, es würden durch diese Regelungen Familien mit Kindern bevorzugt - keine Spur davon; es werden die nicht besser gestellt, sondern es werden die anderen Gruppen schlechter gestellt. Das ist die Wirkung dieser Maßnahme. Was soll eine solche Maßnahme denn bewirken? Wir reden heute alle davon, dass junge Familien sehr früh Eigentum bilden sollen, weil es dann am leichtesten fällt, weil sich dann die Kostenbelastung einigermaßen in Grenzen hält. Wenn das aber nicht möglich ist, weil die Zulage nicht gewährt wird in jungen Jahren, dann schneidet man die junge Generation von der Eigentumsförderung ab, meine Damen und Herren. Wir müssen doch davon ausgehen, dass die junge Generation in Zukunft genügend Belastungen zu tragen hat, und nun wollen wir sie auch noch von der Vermögensbildung fern halten. Das wäre doch sehr kontraproduktiv, meine ich, meine Damen und Herren. Und wie ist es mit Ehepaaren, deren Kinder erwachsen sind? Warum eigentlich sollen die schlechter gestellt werden in dem Bemühen, Eigenheim zu erwerben? Die haben eine beachtliche Lebensleistung erbracht und die berechtigt sie doch wohl auch, diese Zuschüsse, diese Hilfen zu bekommen.
Falsch ist auch, Frau Doht, was Sie zum Thema "Suburbanisierung" gesagt haben. Sehen Sie, die Eigenheimförderung, die hat sich vor allen Dingen im Stadtumland ausgewirkt. Dies deshalb, weil Familien mit Kindern ihre Eigenheime vorwiegend im Umland gebaut haben aus nahe liegenden Gründen. In den Städten wohnen überwiegend die anderen Bevölkerungsgruppen. Deren Maßnahme würde aber nicht mehr gefördert. Die Folge wäre, dass der Stadtumbau nicht vorankäme; im Gegenteil, er würde zurückgehen. Hier bitte ich Sie, doch Ihre Argumentation zu ändern.
Nun komme ich noch zu einem anderen Thema: Wir reden heute alle davon, dass private Altersvorsorge notwendig sei. Da stimmen wir sicher alle überein. Ich denke, ein ganz wichtiger Weg dazu ist die Vermögensbildung im Wohnund Eigentumsbereich. Dieses Ziel wird durch diese Maßnahme sicher nicht befördert. Im Gegenteil, ein großer Teil der Bevölkerung wäre negativ betroffen. Wir haben eine Eigentumsquote von knapp 40 Prozent in Thüringen. Das heißt, 60 Prozent der Bevölkerung haben noch keine Eigentumswohnung oder kein Eigenheim. Dass sie diesen Wunsch auch haben, zeigen alle Studien, die es gibt. Nun kann man den Menschen doch nicht sagen, nein, ihr könnt keine Eigentumswohnung gefördert bekommen, weil es in unserem Lande ein Gleichgewicht zwischen Haushalten und Wohnungen gibt. Natürlich gibt es für jeden eine Wohnung, aber nicht für jeden seine Wohnung und darum geht es. Diese Option für die eigene Wohnung muss offen bleiben und die wird durch diese Neuregelung eben abgeschnitten.
Meine Damen und Herren, ich komme zu dem Schluss, dass die genannte Maßnahme wirtschaftspolitisch, kommunalpolitisch und nicht zuletzt gesellschaftspolitisch verfehlt ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Buse, was den ÖPNV anbelangt, ich glaube, Sie können ganz beruhigt sein, die Wirkungen, die Sie befürchten, werden nicht eintreten.
Was nun die Regionalisierungsmittel anbelangt, müssen Sie wissen, dass wir im Zuge einer Neuverteilung dieser Regionalisierungsmittel mehr Mittel bekommen haben, als wir bisher hatten. Dieses Plus haben wir verwandt, um Investitionen zu fördern. Wenn wir jetzt also umschichten von den Regionalisierungsmitteln zu ÖPNV-Mitteln, dann bedeutet dies nicht weniger Mittel für die Investitionen, sondern bedeutet nur eine Umfinanzierung. Aber unter dem Strich bleiben die Investitionen weithin erhalten. Ich erinnere Sie auch daran, dass wir einen Bahnvertrag haben, der sichert, dass wir in wenigen Jahren den jüngsten Wagenpark in ganz Deutschland haben werden. Das spricht auch nicht gegen die Investitionsredlichkeit.
Ja.
Herr Gerstenberger, diese Mittel laufen längst. Es war eine Unterbrechung von wenigen Tagen, die Zuweisung ist längst draußen.
(Beifall bei der CDU)
Alle, die Sie im Auge haben, sind längst bedient.
Jetzt kommen wir zum Thema Arbeitsmarkt, zu einem Thema, das wahrscheinlich mit das zentralste Thema im nächsten Jahr werden wird. Wir müssen uns doch klar machen, worum geht es eigentlich. Die Arbeitsmarktpolitik ist nach unserer Rechtsordnung eine Aufgabe des Bundes, ganz eindeutig.
Die Länder haben aus gutem Grund die Arbeitsmarktpolitik des Bundes flankiert durch eigene Programme. Der Bund ist nun dabei, den Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit auf Null zu fahren, mit der Folge, dass wir von der Bundesanstalt für Arbeit 200 Mio. ! ger bekommen werden für SAM und ABM - Punkt 1 200 Mio. !niger allein durch diese Maßnahme des Bundes.
Punkt 2: Es ist außerdem beschlossen, dass die so genannten PSA zu Lasten des Eingliederungstitels gehen. Das bedeutet, es wird eine Umverteilung dieser Mittel der Bundesanstalt zugunsten der alten Länder erfolgen, zu Lasten unserer Länder. Und das wird der zweite Einschnitt sein, den wir erfahren werden, denn PSA-Maßnahmen kommen in den alten Ländern häufiger vor, so dass der Mittelbedarf der alten Länder sehr viel größer sein wird als der der neuen Länder. Wir werden also doppelt beschnitten, einmal über die Verweigerung des Zuschusses und zum Zweiten über die PSA-Regelung. Bei dieser Sachlage machen Sie dem Land den Vorwurf, wir würden die Arbeitsmarktpolitik zertrümmern. Meine Damen und Herren, also ich erinnere daran, dass die elementarsten Sachverhalte doch noch beachtet werden müssen.
Wenn wir schon über die gekürzten Ansätze im Landeshaushalt reden, dann ist auch darauf hinzuweisen, dass wir früher mehr Arbeitsmarktmittel bereitgestellt haben als alle anderen neuen Länder zusammen, meine Damen und Herren.
Heute sind wir in der Situation, dass wir immer noch mehr Arbeitsmarktmittel bereitstellen als jedes andere neue Land. Meine Damen und Herren, da üben Sie Kritik; tun Sie das doch mal in Mecklenburg, in Brandenburg oder sonstwo, wo die SPD regiert.
Sie haben uns außerdem den Vorwurf gemacht, es würden die SAM- und ABM-Mittel, der zweite Arbeitsmarkt, nicht genügend gewürdigt. Wir fördern zurzeit etwa 23.000 Weiterbildungsmaßnahmen über die Mittel des Bundes und des Landes. Wenn diese 23.000 Maßnahmen Jahr für Jahr wirklich Wirkung gehabt hätten, dann hätten wir längst keine Arbeitslosigkeit mehr. Wenn diese rund 10.000 SA-Maßnahmen einen Klebeeffekt hätten und zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt führen würden, dann hätten wir auch keine Arbeitslosigkeit mehr. Es ist doch sonnenklar, dass diese Maßnahmen nicht den erhofften Erfolg gezeitigt haben, Jahr für Jahr. Das sagt ja auch die Bundesregierung, das sagt die Bundesanstalt für Arbeit. Lesen Sie oder hören Sie mal, was der Herr Gerster zu diesen Fragen sagt. Da ist man sich doch völlig einig. Nun möchte ich nicht in Abrede stellen, dass es in unserem Lande bestimmte Bevölkerungsgruppen gibt, die einen Beschäftigungsplatz bekommen müssen. Die gibt es und das sollten wir nicht übersehen. Aber, meine Damen und Herren, wir können nicht die gesamten 160.000 Arbeitslosen auf dieses Konto buchen. Da ist ein erheblicher Teil von Arbeitslosen, den man durch entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückführen kann, meine Damen und Herren. Wir betreiben bisher Arbeitsmarktpolitik, indem wir mit dem Lazarettwagen der wirtschaftlichen Entwicklung hinterherfahren und diejenigen aufsammeln, die ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Nachsorgende Arbeitsmarktpolitik ist nicht erfolgreich. Wir müssen dazu kommen, eine vorsorgende, eine prophylaktische Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, und das ist die nächste Phase der Reform. Wir haben bei der ersten Phase ja damals angekündigt, wir werden all diese Maßnahmen stärker am ersten Arbeitsmarkt ausrichten. Und jetzt kommt die zweite Phase, wo es darum geht, sehr viel mehr den Prophylaxeaspekt anzusprechen. Wir sind dabei nicht die Einzigen, die dies fordern; der Bund äußert sich zu dem Thema sehr zaghaft, aber die EU-Kommission sehr klar, indem sie im ESF ganz deutlich die Schwerpunkte gesetzt hat im Sinne einer vorsorgenden Arbeitsmarktpolitik. Schauen Sie sich das Operationelle Programm an, da kann man dies ganz klar nachlesen. Deshalb nennen wir immer wieder ESF, nicht um große Zahlen zu bemühen, sondern um deutlich zu machen, dass wir für diesen neuen Ansatz in der Arbeitsmarktpolitik eine finanzielle Basis haben. Wir sind im Gespräch mit vielen Trägern, die natürlich die Sorge haben, sie könnten ihre Einrichtungen nicht mehr füllen. Mit SAM-Mitteln werden ganze Bereiche in unserem Lande zurzeit betrieben. Der Tourismus lebt weithin von SAM-Kräften und viele andere Bereiche mehr. Meine Damen und Herren, es ist aber nicht Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik,
dafür zu sorgen, dass möglichst jeder Träger mit seinen Einrichtungen voll beschäftigt wird. In der Arbeitsmarktpolitik geht es um das Wohl des Arbeitslosen und nicht um das Wohl des Trägers, meine Damen und Herren.
Wenn Sie so häufig Hartz bemühen, die Hartz-Gesetze koppeln die neuen Länder von der Arbeitsmarktpolitik ab, meine Damen und Herren. Die Hartz-Gesetze legen den Schwerpunkt auf Vermittlungsaktivitäten. Wenn in einem Land aber auf einen Platz 15 Arbeitslose kommen, dann helfen organisatorische Maßnahmen herzlich wenig, meine Damen und Herren, dann muss es darum gehen, für mehr Arbeit, für mehr Wachstum und für mehr Beschäftigung zu sorgen.
Das ist die Hauptaufgabe und nicht die Vermittlungsaktivitäten noch besser zu gestalten. Aber abgesehen davon, was man hätte doch erwarten dürfen von diesen Gesetzen und von der Bundesregierung ist, eine Ostkomponente in diese Gesetze einzubauen, mit der man der spezifischen Situation der neuen Länder Rechnung trägt, z.B. im Qualifizierungsbereich. Wir müssen doch Maßnahmen entwickeln, die geeignet sind, junge, ältere, mittlere Arbeitslose schneller zu befähigen für den ersten Arbeitsmarkt. Da geht es doch um das Thema "Qualifizierung". Warum hat man nicht eine solche Ostkomponente in diese Gesetze eingebaut? Kein Wort davon und so eine Regelung nehmen wir als neue Länder doch nicht hin.
Meine Damen und Herren von der Opposition, warum haben Sie denn nicht dafür gesorgt, dass solche Dinge überhaupt ins Gespräch kommen? Waren Sie denn in Berlin nicht präsent, um unsere Anliegen zu vertreten?
Wir haben inzwischen alle erkannt, dass es in der Arbeitsmarktpolitik eine Änderung geben muss - die Tarifpartner, die Träger, das Land, die Arbeitsverwaltung. Wir haben gerade vor kurzem eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet mit den Tarifpartnern, mit den Gewerkschaften, der Wirtschaft, um eben über die zukünftige Arbeitsmarktpolitik zu reden und darüber, wie die aussehen sollte, auch auf Landesebene. Das ist das Thema, nicht die Diskussionen von vorgestern weiterzuführen in einer Zeit, wo sich die Rahmenbedingungen, Herr Buse, völlig verändert haben. Da sollte man nicht die Schlachten von vorgestern führen. Damit kommen wir nicht viel weiter, meine Damen und Herren.
Was nun die Wirtschaftsförderung und die übrigen Bereiche anlangt: Nun ja, da kann man immer sagen, nehmen wir da ein bisschen weg und da ein bisschen zu, nehmen wir dort ein bisschen weg und hier ein bisschen zu, das ist Herumstochern, aber keine klare Linie. Ich würde gern mit Ihnen über Konzepte und über künftige Programme reden, alles andere führt nicht sehr viel weiter. Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Thierbach wie folgt:
Zu Frage 1: Im Rahmen der 2. Thüringer Messe "50 PLUS" wurden 200 so genannte Fördergutscheine vergeben. Der Frauenanteil beträgt hier 62 Prozent. 1.000 weitere Fördergutscheine wurden vom Arbeitsamt Erfurt durch die GfAW zur Nutzung für die Arbeitsvermittlungen im I. Quartal 2003 übergeben. Frauen werden entsprechend ihrem Anteil
an den Arbeitslosen angemessen berücksichtigt. Das Programm "50 PLUS" wird bislang erfolgreich durchgeführt. Die Ausgabe eines Fördergutscheins ist eine weitere Bemühung, die Chancen älterer Arbeitnehmer bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz zu erhöhen. Er enthält gebündelte Informationen über Fördermöglichkeiten für die Arbeitgeber. Der Fördergutschein hat aber keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Zu Frage 2: Der GfAW liegen zurzeit noch keine Förderanträge mit Bezug auf den Fördergutschein "50 PLUS" für Frauen und Männer vor.
Zu Frage 3: Ich verweise hier auf die Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 4: Die Vermittlung von Arbeitslosen ist grundsätzlich Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit, die bundesrechtlich geregelt ist. Die Aufgabe der GfAW besteht darin, das Landesprogramm "50 PLUS" umzusetzen. Die ausgereichten Fördergutscheine dienen dazu, die Kontaktierung der Partner zu sichern.
Verlängerung ist nicht ausgeschlossen, aber Ihr Hinweis auf erneuten Abbruch, der ist falsch.
Wir gehen davon aus, dass diese Fragen frühestens Ende des I. Quartals 2003 beantwortet werden können.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Müller wie folgt:
Zu Frage 1: Der Gründungsvertrag bzw. der Gesellschaftervertrag wurde am 8. November 2001 notariell unterzeichnet.
Zu Frage 2: Dem IWT wurden per Zuwendungsbescheid Zuwendungen für Personalaufwendungen, Anschaffungen, Betriebskosten und Sachkosten gewährt.
Zu Frage 3: Zuwendungsempfänger ist das Institut der Wirtschaft Thüringens GmbH, Träger bzw. Gesellschafter des IWT’s sind der Allgemeine Arbeitgeberverband Thüringen e.V., der Verband der Wirtschaft Thüringen e.V., der Verband der Metall- und Elektroindustrie Thüringen e.V., das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.
Weil es davor schon entsprechende Vorbereitungen gegeben hat.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Gerstenberger wie folgt:
Zu Frage 1: Nichtgebundene Mittel des TIF sollen voraussichtlich auf der Grundlage folgender Richtlinien eingesetzt werden: Richtlinie für die Förderung fachlicher und regionaler Schwerpunktbildungen im Rahmen von Forschungsverbünden, Forschungsschwerpunkten sowie durch Institutsgründungen; Richtlinie für die Förderung investiver Maßnahmen zur Entwicklung konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur, Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur; Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung.
Zu Frage 2: Es ist vorgesehen, die Mittel einnahmeseitig im Einzelplan 17 und ausgabeseitig in den Einzelplänen 07 und 15 zu etatisieren.
Zu Frage 3: Die Verwendung der Mittel wird im Einklang mit dem Stiftungszweck und der Stiftungssatzung erfolgen.
Zu Frage 4: Es ist vorgesehen, das Parlament bei der Festlegung der veränderten Mittelverwendung zu beteiligen.
Ja.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die finanziellen Schwierigkeiten beim Betrieb der Rennsteigtherme in Oberhof sind bekannt. Eine konkrete betriebswirtschaftliche Untersetzung dieser Verluste wurde jedoch bisher nicht vorgelegt. Um die Situation und insbesondere die Perspektiven zu beurteilen, sind jedoch belastbare Zahlen und Fakten nötig. Ich darf daran erinnern, wie klar sich dies im Falle des Erlebnisbads von Tabarz gezeigt hat. In Bezug auf mögliche betriebswirtschaftliche Ergebnisse von Erlebnisbädern sind die Auffassungen sehr kontrovers. Die einen behaupten, Erlebnisbäder könnten gar nicht kostendeckend betrieben werden, andere wiederum halten sogar die Erwirtschaftung von Gewinnen für möglich. Um im Einzelfall für die Thüringer Erlebnisbäder Klarheit zu bekommen, hat die Landesregierung ein externes Wirtschaftsberatungsunternehmen beauftragt, die betriebswirtschaftliche Situation der geförderten Erlebnisbäder zu analysieren. Die Auswertung der Prüfungsergeb
nisse erfolgt im I. Quartal 2003. Parallel dazu werden in den Bädern auch Untersuchungen angestellt, ob und welche Einsparpotenziale auf dem Sektor des Energieverbrauchs bestehen. Man kann die Situation des Bads in Oberhof jedoch nicht zutreffend beurteilen, wenn man nicht die Perspektiven des Tourismus in Thüringen und in Deutschland insgesamt heranzieht.
Oberhof ist zusammen mit Weimar das wichtigste Zentrum und Leuchtfeuer des Fremdenverkehrs in Thüringen, meine Damen und Herren. Um dieser Stellung gerecht zu werden, muss eine Vielzahl von Besuchermagneten vorgehalten werden, u.a. Wintersporteinrichtungen, wie z.B. Rodelbahnen oder Alpiner Skihang oder auch saisonübergreifende Angebote wie die Allwetterrodelbahn und Alternativangebote wie das Erlebnisbad. Es hat daher wenig Sinn, aus diesem notwendigen Angebotsmix Einzelergebnisse herauszunehmen und zu diskutieren. Das Gesamtergebnis muss stimmen. Es dürfte aber für jeden erkennbar sein, dass eine Gemeinde mit ganzen 1.787 Einwohnern diese Aufgaben nur schwer allein schultern kann. Hier muss eine neue regionale Basis her. Deshalb wird die Landesregierung Oberhof auch weiterhin bei der Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur unterstützen. Insbesondere die sportlichen Erfolge der letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig die Verknüpfung von Sport und Tourismus ist. Deswegen werden zurzeit strukturelle Überlegungen angestellt mit dem Ziel, finanzielle und personelle Ressourcen stärker zu bündeln. Aber wir müssen nüchtern zur Kenntnis nehmen, dass der Fremdenverkehr und seine Einrichtungen in die wirtschaftliche Gesamtlage eingebettet sind.
Die sieht nun so aus: Der Tourismus bricht gegenwärtig deutschlandweit ein. Wenn Sie Kommentare, Meldungen und Berichte in den Medien verfolgen, werden Sie feststellen, wie es zurzeit in Deutschland mit der Wirtschaft aussieht. Nach einer Analyse des Leipziger Instituts für Empirische Forschung, die erst wenige Tage alt ist, hat beispielsweise jeder Vierte in den neuen Ländern in diesem Jahr auf eine Urlaubsreise ganz verzichtet. Das ist ein Rückgang um 25 Prozent, wenn er auch für Reiseziele nicht immer einheitlich ist. Was ist die Ursache? Ich zitiere: "Die sich verstärkende und lang schon anhaltende wirtschaftliche Flaute bremst die Möglichkeiten des Reisens von zunehmend mehr Deutschen und speziell Ostdeutschen." Kommentar überflüssig, meine Damen und Herren. Diesem Desaster der deutschen Wirtschaft muss endlich abgeholfen werden,
sonst können wir uns die Debatte über Probleme einzelner Tourismusorte sparen. Wenn vom hart erarbeiteten Verdienst immer weniger im Portmonnaie ankommt, bedeutet das für die Tourismusbranche weniger Gäste, ganz selbstverständlich, weniger Übernachtungen, weniger Besucher und weniger Auslastung von Freizeiteinrichtungen. Trotz
dem, meine Damen und Herren, müssen wir alle Seiten beleuchten, auch die Binnenseite des Tourismus. Deshalb wird die Landesregierung die betriebswirtschaftliche Seite ausgiebig prüfen und Vorschläge unterbreiten, wie man bestehende Mängel beheben kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die laufende Diskussion über die Bäder kommt mir vor, wie ein absurdes Theater.
Wir diskutieren über Entscheidungen aus der 1. Legislaturperiode, da haben sich Kommunen Gedanken darüber gemacht, wie sie ihre Wirtschaftsstruktur und ihre Infrastruktur aufbauen müssen, um Erfolge zu haben. Da haben die sich damals an meinen Vorgänger mit der Bitte gewandt, eine solche Einrichtung zu fördern. Er hat sich daraufhin an die Kommunen gewandt, an die Kommunalaufsicht, um zu hören, ob die jeweilige konkrete Gemeinde in der Lage ist, solche Einrichtungen zu tragen und zu finanzieren. Nachdem dies bestätigt war, wurde damals gefördert. Hier wird nun der Eindruck erweckt, die eigentlichen Antragsteller waren gar nicht die Kommunen, sondern das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur und die eigentlichen Betreiber waren auch nicht die Kommunen, sondern das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur. Wenn Fehler gemacht wurden, hat nicht der Betreiber die Fehler gemacht, sondern das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur oder der Minister selbst.
So ist die Logik hier. Das mag zwar immer noch auf der Linie des Sozialismus liegen, das leuchtet mir ja ein, aber mit den Realitäten hat das gar nichts zu tun.
Ich weiß, Frau Doht, dass Sie nicht gern hören, dass die allgemeine wirtschaftliche Lage ihre Spuren hinterlässt. Bei dem Thema sehen Sie schlecht aus.
Aber das sind ja nicht unsere Aussagen. Ich habe eine Studie zitiert, die gerade wenige Tage alt ist, aus Leipzig stammt und sicher unverdächtig ist, Parteipolitik zu machen.
Jetzt will ich auf die Aussagen von Herrn Ramelow eingehen.
Herr Ramelow, ich habe mich dagegen gewehrt, dass ein Investor, mit dem ich schon zusammengearbeitet habe, des Abzockens bezichtigt wird. Das war damals Ihr Vorwurf. Wer so einen Vorwurf macht, muss es begründen können. Ich habe von Ihnen keine Begründung gehört.
Tatsache ist, dass man keine Lösung miteinander vergleichen kann - Tabarz nicht mit Oberhof, Oberhof nicht mit Hohenfelden und so weiter. Die Konzeptionen sind unterschiedlich, die Betreiberlösungen sind unterschiedlich. Eines ist auch ganz klar: Man muss natürlich auch die Frage stellen, von welchen Überlegungen man bei der Pla
nung z.B. von Hohenfelden ausgegangen ist. Als wir damals dieses Bad im Ministerium geprüft und überlegt haben, ob dieses Projekt vernünftig ist, war klar, dass in Hohenfelden jährlich 220.000 Besucher des Stausees zu verzeichnen sind. Da war klar, für ganz Mittelthüringen gab es keine Einrichtung dieser Art. Da war aber nicht klar, dass hinterher noch zwei bis drei vergleichbare Bäder von den Kommunen gebaut würden, dass Jena ein solches Bad auf eigene Kosten baut, dass in Mühlhausen ein solches Bad auf kommunale Kosten gebaut wird. Ich könnte viele weitere Beispiele nennen. Das war damals tatsächlich unklar und nicht vorhersehbar. Damals haben aber auch nicht nur die Kommune, die Kommunalaufsicht, sogar die regionale Planungsgemeinschaft erklärt, jawohl, wir brauchen eine solche Einrichtung. Es wurde auch bestätigt, dass die Kommune die Einrichtung tragen und finanzieren kann. Es ist nicht leichtsinnig geplant worden, sondern sehr sorgsam auf der Basis einer Studie und auf der Basis klarer Voten von kommunaler Seite.
Sie haben Oberhof mit Hohenfelden verglichen. Hohenfelden ist eine ganz andere Konstruktion als Oberhof. In Hohenfelden tragen die Kommunen kein wirtschaftliches Risiko. Die Gefahr kommunaler Verluste für die Kommunen besteht da ohnehin nicht, weil dafür der Investor und Betreiber, nämlich Herr Deyle, verantwortlich ist. Deshalb kann man Hohenfelden nicht mit Oberhof vergleichen.
Jetzt zu den betriebswirtschaftlichen Analysen: Frau Doht, indem man die Zahl der Besucher weiß, hat man noch keine betriebswirtschaftliche Analyse. So einfältig darf man nicht argumentieren, wenn man eine betriebswirtschaftliche Analyse fordert.
Da muss man schon mehrere Größen bedenken - die Kostensituation, die Betreiberlösung, die Erlösabführung und was da alles sonst noch eine Rolle spielt, bis hin zu den Energiekosten.
Also so trivial sollten Sie nicht argumentieren. Sie können jede Woche diesen Tagesordnungspunkt aufnehmen. Die Studie ist noch nicht fertig. Solange sie noch nicht fertig ist, können wir keine differenzierten Zahlen benennen, keine Ursachen im Einzelnen darstellen, können wir auch nicht die Strategien fertig haben, weil die ursachenorientiert sein müssen. Das ist doch wohl logisch.
Wo Sie nun Tabarz angesprochen haben, Herr Ramelow, ich bleibe dabei, in Tabarz war das Betriebsergebnis positiv, Herr Ramelow, und bei den Finanzierungskosten ist dann das Defizit eingetreten. Das ist das Problem.
Jetzt komme ich zu den Strategien. Die Strategie kann nicht immer sein, Entschuldungen vorzunehmen. Die Strategie in Tabarz muss bei der Umschuldung beginnen. Das ist gar keine Frage. Das reicht aber auch nicht aus. Man muss sich die Frage stellen, wie sieht es mit dem Marketing dort aus? Ich habe es immer und immer wieder beschrieben, wie es ausgesehen hat und bis heute aussieht. Man muss das Binnenmarketing untersuchen, das Außenmarketing. Man muss eben auch die Frage stellen, welches der geeignete Träger für eine solche Anlage ist. Man muss sich die Frage stellen, wie diese Angebote stärker mit anderen schon vorhandenen oder noch zu schaffenden Angeboten vernetzt werden können. Ich habe letztes Mal auf das Modell Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Da hat man eine viel höhere Dichte an solchen Bädern. Aber was man dort etwas besser geschafft hat als bei uns ist, die Dinge stärker zu vernetzen, und zwar zum gegenseitigen Nutzen. Hier muss angesetzt werden. Das sind die Strategien, die notwendig sind in Ergänzung natürlich zur Klärung der Frage Umschuldung und Vergleichbares mehr. Wir dürfen dieses Thema "Bäder" auch nicht nur isoliert betrachten. Es geht nicht nur um die Bäder, es geht um den Tourismus insgesamt. Die Frage ist, was geschehen muss, um den Tourismus insgesamt noch besser aufzustellen in unserem Lande. Da muss man über den Bereich der Infrastruktur weiter nachdenken. Da muss man über das Marketing weiter nachdenken. Ich bin auch mit der Produktentwicklung im touristischen Sektor nicht zufrieden. Kurzum, man braucht eine sehr umfassende Strategie. Herr Ramelow, Sie können sich drehen und wenden, wie Sie wollen, diese Strategie ist nicht darstellbar innerhalb von Wochen. Sie ist vor allen Dingen gar nicht unsere Aufgabe. Das ist eine rein kommunale Aufgabe, von der wir hier reden. Wir sind nicht Träger des Tourismus, in keiner Weise. Wir sind nicht Träger der TTG, in keiner Weise.
Tun Sie doch nicht so, als würden wir jetzt lang Versäumtes nachholen. Wir handeln im Interesse der Kommunen deshalb, weil die Kommunen selbst sich schwer tun auf diesem Feld.
Das ist nicht ganz korrekt, Herr Buse.
Das tun wir ja auch im Interesse der Kommunen.
Aber das heißt doch nicht, dass wir dafür zuständig sind.
Ja, aber wer die kommunale Planungshoheit hat, wer die Aufgabenhoheit hat, der ist verantwortlich für die Aufgaben und für die Planung,
das ist doch wohl klar, und schließlich auch für die Finanzierung. Die Finanzierungsverantwortung zählt auch zu den kommunalen Rechten. Auch das ist kommunale Aufgabenstellung. Das will ich hier ganz klar markieren.
Sofort. Ich will nur noch einen Satz vorher sagen.
Ich will mich gar nicht auf Ausreden zurückziehen, sondern zum Ausdruck bringen, die Lage ist so, wie sie ist und jetzt muss eine Strategie her, eine Strategie, die wir für die Kommunen anstelle der Kommunen und in Ergänzung der Kommunen entwickeln müssen.
Herr Lippmann, das ist eine wichtige Frage, die Sie jetzt aufgeworfen haben. Aber Sie werden von mir nicht er
warten, dass ich hier laufenden Überlegungen vorgreife. Tatsache ist, dass die Organisationsstrukturen auf regionaler Ebene überprüft werden müssen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Tagesordnungspunkt und die Argumentation baut wesentlich auf dem Thema Tabarz auf. Da dieses Thema nun durch die Medien gegangen ist, haben wir uns mit Tabarz näher beschäftigt, um die betriebswirtschaftliche Situation einmal klarzustellen. Das Ergebnis ist eindeutig das, dass alle von der Gemeinde bisher vorgelegten Zahlen falsch sind - eindeutig falsch sind, Punkt 1. Ich werde darauf jetzt im Einzelnen noch eingehen, aber
zunächst einmal möchte ich zur Chronologie des Projektes einiges bemerken.
Es wird häufig der Eindruck vermittelt, diese Bäder seien vom Wirtschaftsministerium sozusagen den Kommunen aufgeschwatzt worden. Die Realität ist die, dass die Kommune Tabarz im April 1993 einen Antrag auf den Bau eines solchen Erlebnisbades gestellt und damit begründet hat, dass sie für ihr touristisches Wachstumskonzept, aber auch um die Forderung der Kliniken zu bedienen, ein solches Bad benötige. Dieser Antrag wurde dann von der Raumordnung geprüft und auch die Raumordnung stimmte dem Antrag zu, weil er den Erfordernissen der Raumordnung entsprach. Gefragt und beteiligt waren auch der Landkreis Gotha, der diesem Projekt ebenfalls zustimmte. Ich will die Modalitäten allerdings jetzt hier nicht im Einzelnen darstellen. Danach hat mein Amtsvorgänger Dr. Bohn einen Zuwendungsbescheid über 17,3 Mio. DM Zuschuss unterschrieben. In diesem Zuwendungsbescheid wurden nicht die Gaststätte, das Sportbad und anteilige Planungskosten gefördert, da sie nach den zwingenden Vorgaben der Gemeinschaftsaufgabe nicht förderfähig sind. An die müssen wir uns halten, Frau Doht. Sie haben damals doch immer im Wirtschaftsministerium in Bonn nachgefragt,
ob denn dies alles den Richtlinien der GA entspreche, was wir so tun.
Im April 1996 beantragte dann die Gemeinde eine Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 70 Prozent zur Entlastung ihres Eigenanteils. Ich habe diesem Antrag damals entsprochen, weil der Fördersatz für Infrastrukturinvestitionen damals schon höher war und weil das Projekt noch nicht abgeschlossen war. Nur dann geht eine solche nachträgliche Erhöhung und dem wurde deshalb entsprochen. Im April 1997 teilte die Gemeinde überraschend mit, dass Kosten von insgesamt knapp 42 Mio. DM zu erwarten waren. Gründe waren u.a. Mehraufwendungen durch andere Ausstattungen im Außenbereich, eine separate Wasserversorgung und eine zusätzliche so genannte Turborutsche. Diese Investitionen hat die Gemeinde selbst ausgelöst ohne unser Zutun. Es wurde dann eine neuerliche Anhebung des Fördersatzes von 70 auf 80 Prozent beantragt, weil damals dann der Fördersatz bei 80 Prozent lag. Auch dem wurde entsprochen. Nachdem dann das Erlebnisbad eröffnet war, haben wir in den Jahren 1997 und 1998 eine starke Nachfrage erlebt und fast 320.000 Besucher jährlich dort registriert. Es gab dann in den späteren Jahren sicher gesunkene Besucherzahlen, aber die sind weder auf Hohenfelden zurückzuführen noch auf andere Faktoren, sie haben damit zu tun, dass die Urlauberströme sich verändert hatten.
Es ist sicherlich auch festzustellen, dass die erhoffte Wirkung, die von solchen Einrichtungen auf die Kommune ausgehen sollten, eingetreten ist. Die Zahl der Übernachtungen stieg 1998 um nicht weniger als 15,8 Prozent in Tabarz. Selbiges war auch in den Folgejahren der Fall, das heißt, der Effekt, um den es eigentlich geht, nämlich die Übernachtungszahlen, die Besucherzahlen zu steigern, ist nachweisbar eingetreten.
Aber nun zu der gegenwärtigen Ertragslage. Wir haben, wie gesagt, BDO, ein anerkanntes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, beauftragt, die Zahlen einmal im Einzelnen zu überprüfen. Nachdem dieses Prüfung erfolgt ist, ergibt sich folgendes Bild:
Unter anderem aufgrund der erheblichen Kostenüberschreitungen bei der Errichtung und der fehlenden Privatisierung von Gastronomie und Kurmittelabteilungen besteht beim gegenwärtigen Stand bei den Darlehen ein Defizit von etas 9,3 Mio. knapp 806.000 Davon entfallen - und ich bitte darauf genau zu achten - ca. 447.000 359.000 ! diesem Falle ungewöhnlich hoch. Es ist natürlich prinzipiell zu begrüßen, wenn Darlehen kurzfristig getilgt werden, aber eine solche Regelung wird dann absurd, wenn die Tilgung in die Insolvenz führt. Kein Häuslebauer würde eine Tilgung vereinbaren, die er nicht tragen kann, so dass er zusehen müsste, wie ihm daraufhin das Dach über dem Kopf zwangsversteigert wird.
Nun aber zum reinen Betriebsergebnis des Bades: Vor Zins und Tilgung hat der Betrieb dieses Bades im vergangenen Jahr einen Überschuss von gut 758.000 DM erwirtschaftet, meine Damen und Herren, das sind die Zahlen, Überschuss im Betriebsergebnis. Das Defizit ist dann erst auf der Finanzierungsseite, also bei Einrechnung der Finanzierungskosten entstanden. Das wiederum kann man aber dem Bad nun wahrhaft nicht anrechnen. Es ist dem zum Teil entsprochen worden, indem die Gastronomie verpachtet wurde, die Kurmittelabteilung soll gleichfalls privatisiert werden und daraus entstehen dann Pachteinnahmen.
Die Hauptmasse der Darlehen läuft bis zum Ende dieses Jahres, so dass dann ein geringerer Zinssatz erreicht werden kann. Geht man z.B. von einem Zinssatz von 4 Prozent und einer Tilgung von einem Prozent aus, also insgesamt 5 Prozent Kapitaldienst, dann kommt man zu folgendem Ergebnis: Wenn eine sachgerechte Sanierung bei vernünftiger Umschuldung mit einer moderaten Tilgungsrate erfolgt, liegt keine wesentliche Überschuldung des Bades vor, so dass von einer unvermeidlichen Insolvenz keine Rede sein kann. Meine Damen und Herren, so weit das Ergebnis von BDO, die offensichtlich von den Zahlen mehr ver
steht als die Gemeinde. Was folgt für uns daraus? Natürlich muss man sich die Finanzierungsstrukturen im kommunalen Bereich insgesamt, also auch bei diesen Einrichtungen, sehr viel stärker vor Augen führen und wenn Sie so wollen, auch kontrollieren. Selbstverständlich darf man Betreibergesellschaften und Betreiberstrukturen nicht sich selbst überlassen, weil sonst Entwicklungen eintreten können, die niemand für gut befinden kann. Das Thema Betreiberlösungen ist wichtig. Aber, Herr Ramelow, da muss ich Ihnen widersprechen, die Lösung, die wir in Hohenfelden gefunden haben, ist keine privatwirtschaftliche Lösung, sondern eine, die dem Grundsatz der Public-Private-Partnership folgt, wo ein privater Investor eingebunden ist, aber so angebunden ist an die kommunalen Belange.
Nächster Punkt: Solche Einrichtungen darf man nicht dem Selbstlauf überlassen, in der Hoffnung, es kommt von Jahr zu Jahr ein Riesengewinn dabei zustande. Und so geschieht dies gelegentlich - in Tabarz ist es so gelaufen. Was man tun muss, das hat uns vor kurzem MecklenburgVorpommern vorgeführt...,
Ja, das sage ich ganz unabhängig von Parteipolitik.
Ja, meine Damen und Herren von der SPD, Sie brächten das nicht fertig.
... wo nun ein außerordentlich erfolgreiches Marketing gestartet wurde. Wir haben noch enorme Probleme zu lösen im Bereich des Binnenmarketings und des Außenmarketings, ich rede davon schon seit Jahren. Wo wäre denn aber unser Tourismus heute, wenn wir diese Einrichtungen nicht hätten?
Wo wären wir denn mit dem Tourismus in den so genannten Schlechtwettergebieten, wenn es da nicht die Schlechtwetterangebote und -varianten gäbe, meine Damen und Herren?
Dann würden wir heute eine Diskussion darüber führen, warum wir nicht längst diese Einrichtungen geschaffen haben.
Meine Damen und Herren, eins ist auch klar, solche Einrichtungen müssen stärker vernetzt werden mit den anderen Einrichtungen, z.B. mit den Kliniken, um dieses Beispiel aufzunehmen. Es geht doch nicht an, dass man bei der Begründung bei der Antragstellung den Bedarf der Kliniken einbringt, die Zusammenarbeit der Kurmittelabtei
lung mit den Kliniken hinterher nicht realisiert. Heute ist die Frage zu klären, mit welchen anderen Partnern man zusammenarbeiten kann. Frau Doht, als wir diese Diskussion hier geführt haben, da hat uns Ihr tourismuspolitischer Sprecher Strödter immer wieder empfohlen, wir sollten mit der Suhle Quelle AG stärker zusammenarbeiten.
Stellen Sie sich vor, wir hätten dies getan, dann hätten wir 300 Mio. investiert in das Projekt Suhle Quelle AG, in die größte Schwindelgesellschaft, die es im Lande gab.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend, es war wichtig, dass wir für den Tourismus eine Tourismusinfrastruktur geschaffen haben. Man kann über die Standorte natürlich immer streiten, das ist klar. Man muss sich dieser Einrichtungen in Zukunft allerdings stärker annehmen, damit Fehlentwicklungen vermieden werden können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte gern gleich Stellung nehmen zu den Aussagen von Herrn Ramelow. Mit den Betreibern Steinhard, Andre habe ich zu keiner Zeit verhandelt, dazu kann ich mich nicht äußern.
Aber, was den Betreiber Dyle anlangt: Dies ist ein Unternehmer, der in dem Bereich deutschlandweit tätig ist, und zwar seriös tätig ist. Ich lasse es nicht zu, dass Sie hier von dieser Stelle aus solche Unternehmen in den Dreck ziehen, meine Damen und Herren.
Wenn Sie sagen, ich hätte dazu beigetragen oder mitgeholfen, dass irgendwelche Unternehmen abgezockt haben, Herr Ramelow, einen solchen Vorwurf werde ich mir nicht gefallen lassen. Notfalls werde ich Ihnen Gelegenheit geben das vor Gericht zu beweisen.
Herr Ramelow, ja ist gut.
Ja, das können wir gern. Wir können die Akten vorlegen, aber Sie werden dabei schlecht aussehen, Herr Ramelow.
Was nun den Kapitaldienst anlangt: Wissen Sie, eine Kommune, die Infrastrukturinvestitionen tätigt, muss diese a) kofinanzieren können und b) auch den Kapitaldienst leisten können. Das ist doch die normale Regelung. Nun bin ich dafür, dass viele Infrastruktureinrichtungen sich selbst tragen, also privatwirtschaftlich finanziert werden, und dass man den Versuch unternehmen sollte, den Kapitaldienst auch einzurechnen in das Betriebsergebnis oder zusätzlich zum Betriebsergebnis den Kapitaldienst zu veranschlagen. Das heißt aber noch lange nicht, dass man eine Finanzierung aufbauen soll, die das Unternehmen kaputtmachen muss. Darum ging es, Herr Ramelow.
Ich habe auf die Marketinglösungen in anderen Ländern hingewiesen. Sie fordern diese vom Land. Ich mache darauf aufmerksam, der Tourismussektor ist ein privatwirtschaftlicher Sektor. Wir haben entsprechende Einrichtungen geschaffen, nämlich eine TTG, die den Verbänden und Touristikern gehört. Marketing ist die Aufgabe der TTG, von der ich sprach. Wir können nicht alles verstaatlichen in unserem Lande, Herr Ramelow. Das würde Ihnen vielleicht so gefallen.
Sinnvoll wäre dies sicherlich nicht.
Meine Damen und Herren, wir werden auch andere Bäder untersuchen lassen hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen Situation und dann werden wir sehen, was das Ergebnis sein wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich auf die Anmerkungen von Frau Doht und Frau Dr. Wildauer nochmals eingehe. Frau Doht, Sie sagen, die höheren Fördersätze treiben die Kommunen faktisch in die höhere Verschuldung. Sie fordern reduzierte Fördersätze. Ich werde Sie gern bei künftigen Veranstaltungen mit diesem Vorschlag zitieren.
Ich halte ihn nicht für sachgerecht, und zwar deshalb, das hat Herr Kretschmer gerade dargestellt, weil viele Tourismuseinrichtungen in Orten errichtet werden, die dafür geeignet, aber häufig kleine Gemeinden sind. Von denen zu erwarten, dass sie 20, 30 Prozent der Investitionskosten beisteuern, ist völlig irreal.
Die Alternative dazu wäre höchstens zu sagen, nicht mehr die einzelne Gemeinde, sondern der Kreis soll diese Einrichtungen tragen. Darüber sollte man ernsthaft reden. Aber momentan zählen sie nicht zu den Aufgaben der Kreise. Hier ist Spielraum für kommunalen Einfallsreichtum, hier sollte man mal zwischen Kreisen und Gemeinden reden. Sie haben gefordert, dass man eine Folgekostenabschätzung betreiben sollte. Ja, aber das muss natürlich die Kommune selbst leisten. Wir können nicht bei allem und jedem die Auswirkungen, die das für die Kommune hat, darstellen; dafür gibt es die Kommune, die kommunale Selbstverwaltung und eine Kommunalaufsicht, die das zu prüfen hat. Wir als Fördermittelgeber sehen darin nicht unsere Aufgabe.
Eines wird sicher die Folge dieser Diskussion sein, touristische Infrastruktur wird auch in Zukunft notwendig sein. Ich denke, darin stimmen wir überein. Aber wir werden keinen einzigen Antrag mehr bescheiden, der nicht auf einem regional abgestimmten Tourismuskonzept basiert, meine
Damen und Herren,