Protokoll der Sitzung vom 04.04.2003

Ich denke, dass der Gedanke zu Ende gedacht ist. Herr Ministerpräsident, können Sie heute hier dem hohen Hause die Zusage geben, dass es noch in diesem Jahr, ich möchte nicht sagen, in diesem Herbst, ich sage bewusst, in diesem Jahr, einen Kabinettsbeschluss zu einem abgestimmten Raumentwicklungsplan geben wird.

Sehen Sie, dass ist Ihre Vorstellung von Demokratie. Ich diskutiere erst und entscheide dann. Sie entscheiden erst und verkünden dann Diskussion. Es bleibt genau bei dem Konzept, das Herr Gnauck vorgetragen hat. Im Mai wird der Entwurf vorgelegt, im Herbst gibt es die angekündigten Konferenzen und je nach den Ergebnissen der breiten Diskussion werden wir dann so wie vorgesehen weiter verfahren. Haben Sie mich verstanden?

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Entschuldigung - haben Sie mich verstanden oder wollen Sie eine Zusatzfrage stellen?

(Zuruf Abg. Höhn, SPD: Akustisch schon, Herr Ministerpräsident.)

Dann ist es gut, dann bin ich ja zufrieden. Wenn Sie mich verstanden haben, das Land, die Bevölkerung hat uns jedenfalls verstanden und darum: Top Thüringen!

(Beifall bei der CDU)

Gibt es jetzt noch weitere Redewünsche? Nein, die gibt es nicht. Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt 2 endgültig und komme zum Aufruf des neuen Tagesordnungspunkts 11 a

Wirksamkeit der Arbeit des Bürgerbeauftragten Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3223

Begründung ist nicht signalisiert worden, so dass ich als ersten Redner aufrufe den Abgeordneten Heym, CDUFraktion. Einen kleinen Moment, mir wird signalisiert zu dem zweiten Punkt des Antrags wird der Sofortbericht durch den Minister Gnauck noch gegeben. Dann hören wir erst den Bericht und dann Herr Abgeordneter Heym.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben bereits vor der Landtagswahl 1999 vorgeschlagen, einen Bürgerbeauftragten für Thüringen zu wählen und zu ernennen. Ein Vorschlag, der unserer Überzeugung entsprach, dass sich eine Gesellschaft auch daran messen lassen muss, wie sie mit den Benachteiligten und den Schwachen umgeht, mit denen, die Sorgen haben, mit denen, die für ihre Probleme ohne Hilfe keine Lösungen finden können. Eine freiheitlich-demokratische und parlamentarische Ordnung, die nicht offen ist für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, denen nicht daran liegt, Vertrauen zu bilden, wäre ein Widerspruch in sich. Aus diesem Grund enthalten das Grundgesetz in Artikel 17 und die Thüringer Landesverfassung in Artikel 14 den Hinweis, dass jeder das Recht habe, "sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Wir wollten, dass die Thüringerinnen und Thüringer sich mit ihren Sorgen, Anregungen und Anliegen direkt an einen Bürgerbeauftragten wenden können. Weil ein Ansprechpartner mit einem Gesicht Vertrauen wecken kann, weil im direkten Gespräch eher Kompromisse erzielt werden können, weil so Abstimmungen mit Behörden ohne großen Verwaltungsaufwand schnell und unbürokratisch erfolgen können. Uns war dabei vor allem wichtig, dass der Bürgerbeauftragte seine Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen kann - nachzulesen in § 1 Abs. 1 des Gesetzes -, dass er vom Landtag in geheimer Wahl gewählt wird und nur von ihm abberufen oder entlassen werden kann. Und uns war wichtig, dass der Bürgerbeauftragte keine Konkurrenz, sondern eine sinnvolle Ergänzung zum Petitionsausschuss des Thüringer Landtags darstellt.

Die Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, war noch nicht 100 Tage im Amt und wir haben unser Versprechen gehalten und im Jahr 2000 mit Mehrheit in diesem Hause ein Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz verabschiedet. Am 15.12.2000 haben wir Herrn Dr. Wilsdorf zum Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen gewählt. Entscheidungen, die sich bewährt haben, so wie sich die Einrichtung eines Ombudsmannes auch in den skandinavischen Ländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat. Denn es ist eingetreten, was wir uns mit diesem Gesetzesvorschlag erhofft haben: Der Bürgerbeauftragte ist zum akzeptierten Ansprechpartner für Sorgen und Nöte geworden. Dafür sprechen nicht zuletzt die Prädikate, die der Bürgerbeauftragte von den Medien in den Jahren seines Wirkens bekommen hat. Vom "Landeskummerkasten", vom "Bürgeranwalt", vom "Wegweiser im Behördendschungel" ist dort die Rede und die Selbsteinschätzung von Herrn Dr. Wilsdorf als "Dolmetscher und Lotse" trifft wohl noch etwas besser zu. Denn der Bürgerbeauftragte erfüllt einen Vermittlungsauftrag zwischen Behörden, Ämtern und Bürgerinnen und Bürgern. Ein Auftrag, der notwendig ist und für den Bedarf besteht. Nicht

etwa, weil die Thüringer Behörden keine gute und sachorientierte Arbeit leisten würden, sondern weil Menschen keine Maschinen sind, und weil das zur Folge hat, dass Fehler, dass Missverständnisse und dass Konflikte auch beim besten Willen manchmal nicht zu vermeiden sind. Die Anzahl der Bürgeranliegen, die dem Bürgerbeauftragten vorgelegt wurden, ist von rund 600 im Jahre 2001 auf etwas mehr als 700 im Jahre 2002 gestiegen. Hinzuzurechnen sind weitere 200 Anfragen und Auskunftsersuchen, die sofort und ohne Anlegen eines Vorgangs geklärt werden konnten. Diese Zahlen belegen, dass die Arbeit des Bürgerbeauftragten in steigendem Ausmaß angenommen und genutzt wird.

Die Institution des Bürgerbeauftragten und die Person des Bürgerbeauftragten wird von den Thüringerinnen und Thüringern ganz offensichtlich sehr positiv beurteilt. Eine Umfrage im Rahmen des Thüringen-Monitors 2001 hat ergeben, dass drei Viertel der Befragten die Einrichtung eines solchen Amtes begrüßen. Dieser Trend hat sich auch im vergangenen Jahr bestätigt. Die Erfahrungen der Landesregierung mit dem Thüringer Bürgerbeauftragten sind positiv. Die Zusammenarbeit ist konstruktiv und problemlos. Die Landesregierung ist Herrn Dr. Wilsdorf für sein Engagement und für seine unverzichtbare Arbeit dankbar.

(Beifall bei der CDU)

Dankbar auch deshalb, weil er mit seiner Arbeit einen Beitrag dazu geleistet hat, die Behandlung von Bürgeranliegen effektiver, schneller und flexibler zu gestalten. Während der Petitionsausschuss alle Schreiben zur Stellungnahme an die Ministerien weiterleiten muss, auch wenn die Petition z.B. bei rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen keinen Erfolg haben kann, kann der Bürgerbeauftragte gezielter an die Ministerien herantreten. Mit kurzfristig anberaumten Ortsterminen und Gesprächen, an denen die Betroffenen und die Behörden beteiligt wurden, konnten rasche und sachgerechte Lösungen erzielt werden. Bei vielen Anliegen haben direkte mündliche Informationen und Erläuterungen den Verwaltungsaufwand für die Thüringer Ministerien und deren nachgeordnete Behörden erheblich reduziert - ein wichtiger Faktor in Zeiten knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen. Nicht selten konnten im persönlichen Gespräch und dank des Engagements von Herrn Dr. Wilsdorf erheblich mehr Kompromisse erzielt werden, als das nur auf der Basis von Schriftverkehr möglich gewesen wäre. Die Arbeit des Bürgerbeauftragten trägt so erheblich zur Entschärfung und Vermeidung von Konflikten bei. Es ist ein Qualitätsbeweis für seine Arbeit, dass 60 Prozent der Petentinnen und Petenten Behördenentscheidungen akzeptiert haben, nachdem ihnen durch den Bürgerbeauftragten ausführlich die Sach- und Rechtslage ihres Anliegens erläutert worden ist. Ebenso ist es ein Qualitätsbeweis, dass der Petitionsausschuss bei den Petenten, die trotz dieser Erläuterungen auf der Weiterleitung ihres Anliegens bestanden haben, in allen Fällen zu keinem anderen Ergebnis gekommen ist als der Bürgerbe

auftragte. Ich danke an dieser Stelle nicht nur den Landesbehörden für ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, ich danke ausdrücklich auch den kommunalen Behörden, die sich wie die Thüringer Landesregierung um eine vertrauensvolle Kommunikation mit dem Bürgerbeauftragten bemüht haben. Ich danke auch dafür, dass sie den Bürgerbeauftragten bei der Vorbereitung seiner 25 Außensprechtage im vergangenen Jahr unterstützt haben. Diese Außensprechstunden ebenso wie die Hörer- und Leseraktionen der Thüringer Medien sind in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen, weil sie nicht nur zur Präsenz und Bekanntheit des Bürgerbeauftragten beigetragen haben, sondern weil sie zugleich den Thüringerinnen und Thüringern ermöglicht haben, ihre Anliegen unkompliziert und auf kurzem Wege zu unterbreiten - ein Angebot, das von den Thüringern dankbar angenommen worden ist.

Der Bürgerbeauftragte selbst bestätigt in seinem Bericht: "Die Zusammenarbeit mit den Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden sowie den Kreis-, Stadt-/Gemeindeverwaltungen war in aller Regel von Kooperationsbereitschaft gekennzeichnet." Ich bin Herrn Dr. Wilsdorf im Namen der Landesregierung vor allem auch dafür dankbar, dass er zahlreiche Gespräche mit den Medien, dass er Interviews und Presseveröffentlichungen unermüdlich dazu genutzt hat, auf die rechtlichen Möglichkeiten des Bürgerbeauftragten, auf seine Befugnisse, aber auch auf die gesetzlichen Grenzen seiner Befassungskompetenzen hinzuweisen. Nicht nur am Tag der offenen Tür des Thüringer Landtags, auch während der Thüringentage in Gera und Sonneberg hat er Bürgernähe bewiesen. Dass der Bürgerbeauftragte daneben auch bequem über das Internet ansprechbar ist, ist ebenso zu begrüßen. Im Übrigen halten wir es für richtig und wichtig, dass der Bürgerbeauftragte im engen Kontakt und Erfahrungsaustausch mit seinen Kollegen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz steht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es stimmt, was Cicero in seiner Schrift von den Ämtern schrieb: "Wer aber einen Teil der Bürger begünstigt und einen anderen vernachlässigt, schleppt das verderblichste Übel in das Gemeinwesen ein - Spaltung und Zwietracht." Identifikation mit dem Gemeinwesen und den Einsatz für die Allgemeinheit kann nur der Staat voraussetzen, der die Bürgerinnen und Bürger nach Kräften gerecht behandelt, der sie ernst nimmt. Ein Bürgerbeauftragter, der vermittelt und Beiträge zur Lösung von Problemen leistet, trägt auch dazu bei, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Wert erlebt werden.

Der Thüringer Bürgerbeauftragte hat mit seiner engagierten Arbeit nicht nur die Erwartungen erfüllt, die wir an ihn und sein Amt gestellt haben. Er hat damit auch der Stärkung der demokratischen Kultur gedient. Deswegen haben wir allen Grund, ihm zu danken. Wir haben keinen Grund, seine wichtige Arbeit durch wenig hilfreiche Begründungen in der Öffentlichkeit in Zweifel zu

ziehen. Für die Landesregierung sage ich dem Bürgerbeauftragten auch in Zukunft alle gebotene Unterstützung zu. Das würde ich mir allerdings auch von der antragstellenden Fraktion wünschen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen jetzt in jedem Fall zur Aussprache über die Nummer 1 des Antrags. Möchte jemand den Bericht jetzt fortberaten? Das ist nicht der Fall, demzufolge kommen wir nur... Hatten Sie sich gemeldet?

Die PDS-Fraktion beantragt das.

Dann werden wir auch diesen Bericht, den Minister Gnauck gegeben hat, in diese folgende Beratung einschließen. Ich rufe als ersten Redner Abgeordneten Heym, CDU-Fraktion, auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, durch Minister Gnauck ist eigentlich das Wesentliche gesagt worden, darum werde ich auch versuchen, nicht zu wiederholen und mich kurz zu halten. Der Bericht des Bürgerbeauftragten ist transparent und zeigt die Vielfältigkeit der Anliegen, mit denen die Menschen bei ihm Rat und Unterstützung erhofft und in den meisten Fällen auch erhalten haben. Im zweiten Jahr seiner Tätigkeit haben die um 38 Prozent angestiegenen Anfragen und Bitten gezeigt, dass es richtig war, diese Stelle einzurichten und dass die Menschen inzwischen dieses Angebot immer stärker annehmen. Das zeugt von Vertrauen. Die Tatsache, dass der Bürgerbeauftragte - und das ist hier auch schon gesagt worden - 25 Außensprechtage in den Landratsämtern und in den verschiedenen Stadtverwaltungen durchgeführt hat, ist weiterhin besonders zu erwähnen, denn das ist Bürgerfreundlichkeit, die der Petitionsausschuss in seiner Arbeit so nicht leisten könnte und wodurch eben der Petitionsausschuss auch hervorragend ergänzt wird, obwohl - das darf an der Stelle auch gesagt werden - natürlich auch der Petitionsausschuss auswärtige Sitzungen durchführt.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass 89 Prozent der Anliegen, die an den Bürgerbeauftragten herangetragen worden sind, einvernehmlich erledigt werden konnten. Mit diesem hohen Anteil schon eben abgearbeiteter Petitionen hat der Bürgerbeauftragte maßgeblich den Petitionsausschuss auch entlastet,

(Beifall bei der CDU)

denn viele der Petitionen, die an den Bürgerbeauftragten herangetragen werden, würden beim Petitionsausschuss landen mit - und das haben wir auch schon gehört - eigentlich demselben Ergebnis, allerdings nach einer viel längeren Bearbeitungszeit, weil das, was im Petitionsausschuss ankommt, auch durch die zuständigen Ministerien immer erst noch bearbeitet werden muss.

Der Dank für die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist auch schon mehrfach vom Minister Gnauck ausgesprochen worden. Ich möchte das auch im Namen meiner Fraktion noch einmal wiederholen und den herzlichen Dank an den Bürgerbeauftragten aussprechen.

(Beifall bei der CDU)

Inhaltlich ist zu den Petitionen zu sagen, dass sie sich eigentlich fast deckungsgleich von dem Anfall der Sachgebiete ähneln, die auch bei den Petitionen, die im Petitionsausschuss ankommen, abgearbeitet werden müssen. Von daher sind da durchaus starke Parallelen zu erkennen.

Was allerdings geradezu lächerlich erscheint, ist die Begründung, mit der die SPD ihren Antrag hier zu diesem Tagesordnungspunkt vorträgt. Ich darf zitieren: "Der jetzt durch den Bürgerbeauftragten erstellte Tätigkeitsbericht lässt aber erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Arbeit des Bürgerbeauftragten aufkommen."

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen aus der SPDFraktion, ich habe ja auch mitbekommen, dass Frau Pelke hier zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen wird. Ich kann mich nicht erinnern, Frau Pelke oft im Petitionsausschuss gesehen zu haben. Der Bürgerbeauftragte ist in jeder Sitzung des Petitionsausschusses von Anfang bis zum Ende anwesend. Der Vorsitzende dieses Ausschusses stellt zu jeder Sitzung die Frage an die Abgeordneten, ob es irgendwelche Fragen an den Bürgerbeauftragten gibt, denn er trägt in jeder Sitzung vor, was für Petitionen eingegangen sind und geht mitunter auch ins Detail. Wir besprechen die Probleme, die bei ihm auf dem Tisch liegen. Da habe ich von der SPD noch nie in diesem Berichtszeitraum irgendwelche Probleme gehört, die die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion hätten, die der Bürgerbeauftragte dort mitnehmen sollte, also muss man doch annehmen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion mit der Arbeit des Bürgerbeauftragten zufrieden sind. Es könnte vielleicht an der nicht ganz funktionierenden Kommunikation innerhalb Ihrer eigenen Reihen liegen, wenn Sie der Meinung sind, hier so einen Antrag stellen zu müssen.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann jedenfalls resümierend sagen, dass wir keine Veranlassung sehen, an der Arbeit und auch an den Rechtsgrundlagen für den Bürgerbeauftragten irgendwelche Veränderungen vorzunehmen. Ich kann nur noch mal meinen Dank aussprechen und wünsche mir auch weiterhin

die gute Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Nitzpon zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bedaure zunächst, dass Dr. Wilsdorf als Bürgerbeauftragter nicht die Möglichkeit haben wird, hier sprechen zu können. Ich habe natürlich einige Kritikpunkte, nicht unbedingt an der Arbeit seiner Person, aber man wird sehen, an dem was ich sage, auch in der Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss und auch in der Umsetzung des Gesetzes, was ja nicht unmittelbar an seiner Person hängt, das wird sicher nachvollziehbar sein. Ich hätte daraufhin gern eine Reaktion des Bürgerbeauftragten. Aber vielleicht ist es uns möglich, im Petitionsausschuss oder am Rande, uns dazu noch einmal zu verständigen. Ich denke, auch unter diesem Gesichtspunkt sollte das Bürgerbeauftragtengesetz noch einmal überarbeitet werden,

(Beifall bei der PDS, SPD)

weil ich denke, ein Bürgerbeauftragter sollte hier im Landtag auch vor der Öffentlichkeit Stellung nehmen können.

Der Bericht des Bürgerbeauftragten dürfte allerdings, da stimme ich meinem Vorredner Herrn Heym zu, keinen überrascht haben, zumindest nicht die Mitglieder des Petitionsausschusses. Denn laut Bürgerbeauftragtengesetz berichtet der Bürgerbeauftragte monatlich über seine Arbeit im Petitionsausschuss. Danach haben alle Mitglieder die Möglichkeit Fragen zu stellen, ihre Auffassung darzulegen und sie erhalten dann auch Antworten von Dr. Wilsdorf. Deshalb ist mir eigentlich auch nicht ganz klar, warum der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten hier diskutiert werden sollte. Er ist eigentlich eine Zusammenfassung - es kann auch nicht anders sein - der Monatsberichte. Er ist, das hat Herr Heym auch schon gesagt, ähnlich aufgebaut, wie der Petitionsausschussbericht von den Bürgeranliegen aus gesehen, weil die Probleme, die an ihn herangetragen werden, natürlich keine anderen sein können, als die, die an den Petitionsausschuss herangetragen werden. Ich stehe aber in einer Auffassung dem Herrn Heym anders gegenüber. Er sagt und auch Herr Gnauck, zunehmende Petitionen und herangetragene Beschwerden sind ein Zeugnis für zunehmendes Vertrauen in die Person oder in die Gremien. Ich denke, zunehmende Petitionen und herangetragene Beschwerden sind eindeutig ein Zeugnis dafür, dass die Probleme der Bürgerinnen und Bürger zunehmen.

(Beifall bei der PDS)

Deswegen wenden sie sich an den Petitionsausschuss oder natürlich in diesem Fall an den Bürgerbeauftragten selbst.

Der zweite Teil des SPD-Antrags lautete, die Landesregierung wird aufgefordert, über ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten zu berichten. Ich muss sagen, das erschien mir schon erst einmal ziemlich seltsam und mir erschien auch seltsam, dass Herr Gnauck diesen Sofortbericht gegeben hat, denn es wird doch eigentlich suggeriert, dass der Bürgerbeauftragte fest in die Organisationsstrukturen der Landesregierung eingebunden ist. Das ist aber gerade nicht so. Nach § 1 des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten nimmt er die Aufgabenerfüllung unabhängig und eigenverantwortlich wahr. Noch wichtiger ist, dass er gerade nicht von der Landesregierung bestellt, sondern durch Wahl vom Landtag bestimmt wird.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Diese Lösung allerdings - das muss ich auch sagen - entspricht nicht den Idealvorstellungen der PDS-Fraktion, ist aber besser, als die Einbindung in die Regierung. Als Problem bleibt aber, dass nun der Landtag zwei Anlaufstellen zur Bearbeitung von Bürgeranliegen hat, die durchaus in gewisser Weise miteinander konkurrieren.

Dabei bin ich eigentlich schon bei den ersten Problemen, die in den letzten Jahren aufgetaucht sind. Wir haben sie allerdings schon vorhergesehen, als das Bürgerbeauftragtengesetz im Landtag beraten wurde. Ein deutlicher Mangel ist für mich und meine Fraktion die Fragen der Kompetenztrennung zwischen Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss. Als Abgeordnete und Mitglied des Petitionsausschusses hätte ich gern die Kompetenzen des Ausschusses erweitert und gestärkt. Denn es hat sich eine Praxis hier in Thüringen im Hause durchgesetzt, dass sich der Ausschuss eigentlich nur über die Landesregierung in Petitionssachen an betroffene Ämter wenden kann und nicht direkt mit diesen Ämtern und Behörden Kontakt aufnimmt. Der Bürgerbeauftragte hat hier nach Gesetz weitreichendere Kompetenzen. Er hat die Möglichkeit, sich gleich an die Behörden des Landes zu wenden, auch im Falle der Akteneinsicht zum Beispiel und Ähnlichem. Ich denke, das sollte ein Vorteil zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sein. Soweit mir aber in den letzten Jahren ersichtlich wurde, werden diese Möglichkeiten eben nicht immer ganz ausgeschöpft. Der Bürgerbeauftragte gleicht sich teilweise unnötigerweise in seiner Praxis oft dem Petitionsausschuss an. Im Gegenteil dazu denke ich aber, in diesem Punkt muss eine Angleichung der Befugnisse des Petitionsausschusses an die Befugnisse des Bürgerbeauftragten erfolgen, und das auch auf gesetzlichem Niveau festgeschrieben.

(Beifall bei der PDS)

Beschwerden und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern konnte der Bürgerbeauftragte nicht abhelfen. Ich bedaure auch, dass nicht ersichtlich ist, die Fragen nicht abhelfen usw. Meistens ist es mit Auskunft erledigt, aber, ich denke, das täuscht. In diesem Punkt sollte man nicht in jedem Fall auf diese statistische Tabelle schauen. Denn wenn Anliegen - 4 Prozent sind zwar nur genannt worden -, die an den Bürgerbeauftragten herangetragen werden, dann auch als Petition im Sinne des Petitionsgesetzes gewertet werden können, besteht die Pflicht, diese an den Petitionsausschuss weiterzuleiten. Dem kommt Dr. Wilsdorf auch nach, das ist gar keine Frage. Aber das Problem ist doch, dass der Petitionsausschuss mit seinen Kompetenzen, die er hat, dann natürlich auch nicht mehr abhelfen kann. Hier kommt eine im Bürgerbeauftragtengesetz festgeschriebene Strategie - ich sage mal - der Rosinenpickerei zum Tragen, die dem Petitionsausschuss schadet, weil sie den Ausschuss in den Augen der Bürgerinnen und Bürger inkompetent aussehen lässt.