Der Elfte Kinder- und Jugendbericht verweist in seinen Empfehlungen auf die Notwendigkeit, dass junge Menschen und ihre Familien eine soziale Infrastruktur finden, die den Bedürfnissen, den Interessen und dem Förderbedarf entspricht. Eine dieser möglichen Leistungen, eine sehr wichtige Leistung, ein präventives Angebot und ein ausdrücklich familienunterstützendes Angebot, ist die Förderung der Erziehung in der Familie, und zwar entsprechend § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dort, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es um Angebote der Familienbildung, der Vorbereitung auf Ehe und Partnerschaft und des Zusammenlebens mit Kindern. Es geht um Familienfreizeiten und es geht um Familienerholung. In § 16 Abs. 3 heißt es dann ausdrücklich: "Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht." Sie wissen ganz genau, dass wir einen entsprechenden Antrag zur Verankerung dieser Aufgabenstellung im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz gestellt haben. Sie hatten seinerzeit nichts Besseres zu tun, als diesen Antrag abzulehnen. Genau in diesem Antrag ging es nicht um Kosten, sondern es ging darum, etwas zu entwickeln, wo ein Handlungsdefizit deutlich ist. Es wäre kein Eingriff gewesen, sondern es wäre eine Unterstützung der Eltern, der Familien und der Kinder gewesen und es hätte zumindest dem "F" im Namen des Sozialministeriums, sprich für Familie, auch einen Sinn gegeben. Im Moment steht dieses "F" allerdings nur für das Wort "fehlt". Obwohl hier ein Ihnen bekanntes Handlungsdefizit bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorliegt, findet sich auch keine entsprechende Folgerung in dem heute zur Debatte stehenden Bericht. Es sei denn, dass Sie damit den Passus unter Ziffer 2 meinen, in dem zur Frage der Umsetzung des Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes von Ihnen berichtet wird, dass das noch vorhandene Handlungsdefizit abgebaut und die Weiterentwicklung gezielt gefördert werden. Und da wäre es schon interessant gewesen und vor allen Dingen auch erforderlich, wenn Sie uns dann mal beschrieben hätten, was die vorhandenen Umsetzungsdefizite aus Ihrer Sicht sind.
Ausstehende Folgerungen sind ein weiteres Kennzeichen dieses Berichts. Wenn z.B. unter Ziffer 2.4 das schwache Mitbeteiligungsrecht des Landesjugendamts bei der Aushandlung von Leistungsentgelten beklagt wird, dann stellt sich doch die Frage: Was für Folgerungen zieht denn die Landesregierung daraus und was unternimmt sie? Und wenn unter Ziffer 2.6 die Grundsätze für einen fachlich regulierten Qualitätswettbewerb aufgezeigt werden, dann stellt sich die Frage: In welchen Bereichen und wann denn die Landesregierung die Umsetzung vorhat? Wenn unter 2.7 die bürgerfreundliche Gestaltung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe betont werden und theoretisch der Prozess der Verwaltungsmodernisierung innerhalb der Jugendhilfe - also auch der oberen und obersten Landesjugendbehörden - dargestellt wird, dann frage ich mich: Was macht denn die Landesregierung, um diese Verwaltungsmodernisierung in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich auch beratend gegenüber den örtlichen Jugend
ämtern voranzutreiben? Und das ist eben das Problem: Folgerungen, meine Damen und Herren, sind nicht nur theoretische Erörterungen, sondern es geht darum, was man denn in der Praxis auch umsetzt und woran man sich dann auch messen lassen muss.
Wenn unter Punkt 2.8 die Landesregierung gemeinsam mit der Kommission die Auffassung vertritt, dass eine stärkere Konzentration der Kinder- und Jugendhilfe auf Ressourcen entfaltende Ansätze ein aktuelles Forschungsthema wäre, dem sich die Hochschulen annehmen sollten was hat denn dann die Landesregierung dafür bislang in eigener Zuständigkeit getan oder was will sie tun? All das ist hier nicht beschrieben und Sie wissen doch ganz genau, dass die Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen und Hochschulen ein Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist. Ich wüsste gern, was da bislang an Zusammenarbeit vereinbart worden ist, denn bislang sind mir so richtige Folgerungen noch nicht bekannt.
Ein weiteres Thema ist die Frage verstärkte Teilhabe und Beteiligung von jungen Menschen an dem, was sie betrifft, an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen. Das stand allerdings bereits auch in den Folgerungen von 1999. Was ist denn dann geschehen außer einigen wenigen Fördermitteln, die tatsächlich noch vorhanden sind? Gibt es mittlerweile eine Kultur der Beteiligung, die der vergangene Bericht schon eingefordert hat, wenigstens in Ansätzen? Gibt es im Haushaltsjahr 2003 und folgende überhaupt noch Partizipationsprojekte, die finanziert werden oder sind die nicht auch oder sollen sie den Einsparungen zum Opfer fallen? Was also hat sich in der Alltagspraxis verändert? Bedarf es vielleicht sogar gesetzlicher Änderungen in der Kommunalordnung beispielsweise, was die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen angeht? Alles das bleibt völlig unklar und ich habe das Gefühl, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bleibt bei Ihnen eine rhetorische Übung, die mit dem Alltag nichts zu tun hat.
Evaluieren Sie doch mal die Förderung im Rahmen z.B. der Jugendpauschale auch unter dem Aspekt der Beteiligung. Fragen Sie doch mal nach, welche Kultur der ehrenamtlichen Mitverantwortung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Jugendarbeit tatsächlich wahrgenommen wird und wie diese Aufgabe auch durch pädagogische Fachkräfte gestärkt oder möglicherweise auch ignoriert wird.
Lassen Sie mich noch zwei Anmerkungen zu dem Bericht machen: Im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder haben wir in Thüringen, und das habe ich an dieser Stelle schon sehr oft gesagt, tatsächlich etwas vorzuweisen. Wir brauchen uns in der gesamten Bundesrepublik nicht zu verstecken, und es ist auch von der Bevölkerung ein sehr deutlich artikulierter Beweis dafür, dass derartige Angebote in öffentlicher Verantwortung nicht nur erwünscht,
sondern gewollt sind. Das sollte uns aber nicht dazu veranlassen zu schlussfolgern, dass die Empfehlungen der Kommission nach verstärkter Bildung - und ich sage noch einmal sehr deutlich, es redet niemand von Verschulung, sondern von verstärkter Bildung in Tageseinrichtungen bislang noch nicht flächendeckend umgesetzt ist. Das beschreiben Sie dann auch selbst auf Seite 40, dass es notwendig ist, Leitlinien zu frühkindlicher Bildung und Erziehung im Kindergarten zu erarbeiten, die als Orientierung dienen sollen. Das ist ein Punkt, auch das möchte ich hier unter positivem Aspekt sagen, das ist ehrlich und das wird der Sache auch gerecht. Gerade im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden wir uns um eine wesentlich stärkere Verzahnung mit der Familienbildung und auch mit der Elternarbeit bemühen müssen. Aber ganz konkret sind Ihre Schlussfolgerungen an diesem Punkt auch nicht. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch an die katastrophalen Ergebnisse bei den Einschulungsuntersuchungen erinnern.
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: So ein Be- richt ist kein Kochbuch.)
Kochbücher lese ich gar nicht so gern, da lese ich lieber Ihre Berichte. In Kapitel 6 Ihrer Folgerungen gehen Sie u.a. ein auf die von der Kommission vorgeschlagene notwendige verbindliche Kooperation der Zusammenarbeit von Schule und Einrichtungen der Kinder und Jugendlichen. Zum wiederholten Male kündigen Sie eine Abstimmung an, was die Vereinbarung über die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule im Freistaat angeht. Wenn ich mich recht erinnere, Herr Minister, hat der Jugendhilfeausschuss bereits vor zwei Jahren schon eine Zuarbeit geleistet und Sie sind immer noch im Abstimmungsprozess. Vielleicht können Sie uns einmal erläutern, wie lange dieser Abstimmungsprozess noch hinausgezögert werden soll.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zur Jugendpauschale sagen als dem wesentlichen Förderinstrument zur Stabilisierung der Jugendarbeit. Die Kommission fordert einen angemessenen Anteil in Höhe von mindestens 15 Prozent der Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe für den Bereich der Jugendarbeit. Sie treffen die tatsächlich wirklich aus meiner Sicht problematische Aussage, dass der Anteil, der bei den Landkreisen und kreisfreien Städten eingesetzten Mittel in den letzten Jahren, ich zitiere Sie: "... erfreulich relativ stabil geblieben sei."
Bereits in Ihrer zahlenmäßigen Dokumentation unmittelbar unter der schriftlichen Aussage führen Sie den Beweis, dass der Mitteleinsatz der Jugendpauschale vom Jahr 2000 auf das Jahr 2002 um 12 Prozent zurückgegangen ist. Wenn ich nun davon ausgehe, dass im Haushaltsjahr 2003 mit Sicherheit eine weitere Kürzung ansteht, und wir ja hoffen, dass innerhalb dieser Zeit auch die sozialpäda
gogischen Fachkräfte in den Jugendeinrichtungen Gehaltssteigerungen bekommen haben, dann wird deutlich, dass innerhalb dieser drei Jahre eine erhebliche Angebotsreduzierung zu verzeichnen ist. Es würde dann der Wahrheitsfindung dienen, wenn man nicht nur von einer Kürzung von 12 Prozent, sondern eigentlich von 20 Prozent ausgeht. Zu sagen, dass hier alles relativ stabil geblieben ist, ist, denke ich mal, nicht ganz ehrlich.
Abschließend zum Themenbereich Ausbildung und Arbeit - einiges ist auch schon vom Kollegen Nothnagel angesprochen worden: Innerhalb des Bundesjugendberichts wird u.a. auf die fristgerechte Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Beschäftigungsgipfels vom November 1997 hingewiesen und beklagt, dass das Recht junger Menschen auf eine berufsqualifizierende Ausbildung und auf eine anschließende Beschäftigung offenbar noch nicht umgesetzt ist. Obwohl die Landesregierung in ihren Folgerungen dies zunächst bejaht, erfolgt dann lediglich eine Darstellung der Fördermöglichkeiten seitens des Wirtschaftsministeriums und der eingesetzten ESF-Mittel verbunden mit der Behauptung, dass in Thüringen den Beschlüssen des Europäischen Beschäftigungsgipfels Rechnung getragen wird, und verbunden mit der Behauptung, dass 99 Prozent der Bewerber im Jahr 2001 Ausbildungsstellen gefunden hätten. Sie wissen sehr genau, die seit Jahren im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit zu beobachtende Entwicklung und der stetige Anstieg junger Sozialhilfeempfänger ohne jeden Abschluss beweisen, dass eben nicht alles in Ordnung ist. Ich empfehle sehr, dass das Wirtschaftsministerium neben der Aufzählung der vielen Förderrichtlinien, die immer wieder erwähnt werden, dann auch so ehrlich ist und darauf verweist, dass der Kahlschlag der Landesarbeitsmarktförderung in Größenordnungen von Ihnen durchgezogen worden ist. Dann werden zumindest die Zusammenhänge klarer.
Ach schauen Sie doch nicht immer auf den Bund. Machen Sie doch erst einmal selbst Ihre Hausaufgaben.
Es gilt im Hinblick darauf natürlich auch Schlussfolgerungen zu treffen und dafür ist dieser Bericht da. Die Aussage, dass im Jahr 2001 99 Prozent der Bewerber Ausbildungsstellen erhalten haben, das ist einfach schlicht
falsch. Das wissen Sie doch, dass dabei Berufsvorbereitungsmaßnahmen, alle anderen Warteschleifen, alles mit eingezählt werden muss. Sie wissen genau, dass hier in dem Bereich in Thüringen junge Menschen zunehmend in die Sozialhilfe abgedrängt werden. Wir waren uns in dem Hause einig über die Situation, was die Ausbildungsebene angeht und wir haben gemeinsam einen Ausbildungsappell verabschiedet. Wenn man so weit ist, dann braucht man sich an dieser Stelle nicht ständig selbst auf die Schultern klopfen, sondern dann muss man sagen, was man auch in Zukunft tun will. Mit Ihrer Entscheidung, liebe Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung, die Mittel für das Landesprogramm Jugendberufshilfe im Haushaltsjahr 2003 um 75 Prozent zu kürzen, haben Sie eben genau das krasse Gegenteil gesagt und getan. Das muss man dann auch hier noch einmal deutlich machen.
Sie teilen das also alles schön mit, Sie sagen am Ende stolz, dass die Jugendberufshilfe in Thüringen zu einem festen Bestandteil des Übergangssystems von Schule in Arbeitslosigkeit geworden ist und entziehen gleichzeitig für die Arbeit den Boden. Das finde ich an dieser Stelle nicht besonders ehrlich und das muss hier dann auch deutlich erwähnt werden.
Meine Damen und Herren, das waren nur einige wenige kritische Anmerkungen. Ich finde, der Elfte Kinder- und Jugendbericht und die Entwicklung in der Jugendhilfe in Thüringen sind ein wichtiger Aspekt, um weiter diskutiert zu werden. Wir sollten es nicht bei wenigen Anmerkungen lassen. Ich denke, wir sollten den vorgelegten Bericht der Landesregierung nutzen, im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit deutlich darüber diskutieren und dann auch vernünftige Schlussfolgerungen im Interesse der Familien, der Kinder und Jugendlichen festzulegen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Pelke und sehr geehrter Herr Kollege Nothnagel, schönreden tut nicht gut, aber schlechtreden erst recht nicht, denn das ist gefährlich.
Auf Probleme darf man aufmerksam machen, das machen auch die Folgerungen der Landesregierung. Ich werde auch in meinem Beitrag darauf eingehen. Sie haben die Jugendpauschale angesprochen, Sie haben die Verwendung der Mittel der Jugendpauschale angesprochen. Da hätte ich mir natürlich schon mehr gewünscht, dass Sie hier sagen, dass die Jugendpauschale reduziert worden ist. Aber wenn Sie dazugesagt hätten, dass die Jugendpauschale eines der Instrumente ist, die hervorragend funktionieren, dass Thüringen mit der Jugendpauschale ein ganz hervorragendes Instrument hat, mit der wir Jugendarbeit fördern,
und dass es das in keinem anderen Bundesland so gibt, dass bis zum Jahr 2000 kontinuierlich in jedem Jahr die Ausgaben in der Jugendpauschale deutlich angestiegen sind, die Kommunen dankbar dafür sind, dass sie dieses Instrument haben, das hätte zur Ehrlichkeit dann auch dazugehört. Ich räume ein, seit 2000 wird in diesem Bereich gekürzt, aber beides gehört dazu, dass man das hier hört.
Eine weitere Anmerkung noch, und das korrespondiert mit dem Punkt, den wir vorher diskutiert haben, Jugendkulturarbeit: Im Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wird die Jugendkulturarbeit mit einem einzigen Absatz erwähnt und das auch nur mit der Bemerkung, dass die Jugendkulturarbeit nicht kommunales Sparopfer werden darf. Im Bericht der Landesregierung, der Ihnen heute vorliegt, werden immerhin zur Jugendkulturarbeit über zwei Seiten geschrieben. Auch da wird auf dieses Problem der kommunalen Finanzierung aufmerksam gemacht, aber auch da wird beschrieben, was das Land in diesem Bereich tut. Und, Frau Klaubert, entschuldigen Sie bitte, ich hätte mir schon gewünscht, wenn wir hier zur Jugendkulturarbeit diskutieren, dass man sich die Dokumente wie den Elften Kinder- und Jugendbericht oder jetzt diesen Bericht der Landesregierung zur Hand nimmt und auch mal nachliest, was dort zur Jugendkulturarbeit drinsteht, dann hätte man sich einiges von dem, was vorhin hier diskutiert wurde, vielleicht auch sparen können.
Wir haben, um jetzt tatsächlich zu dem Antrag zu kommen, nach meinem Dafürhalten im Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung ein falsches Grundverständnis, was Rotgrün uns aufzeigt. Ich habe es eingangs schon gesagt und ich möchte es auch an einigen Zitaten und Beispielen deutlich machen. Aber vielleicht salopp vorher eine Erklärung, wie ich das meine. Auf Baustellenschildern, auch hier im Thüringer Landtag, wenn Sie reinkommen, werden Sie das sehen, steht drauf: Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder. Wenn man dem Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung folgt, wird irgendwann auf diesen Schildern stehen: Achtung Baustelle! Betreten eigentlich verboten, aber wenn doch, dann haftet vielleicht die Gesellschaft,
der Staat oder wer auch immer oder der Bauunternehmer. Sicherlich, das ist deutlich überspitzt, aber es zeigt, wo das hinführt, und es zeigt ein Stückchen das Grundproblem des Elften Kinder- und Jugendberichts. Die rotgrüne Bundesregierung setzt nämlich auf stärkere - ich sage auf stärkere - staatliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Sie will längst nicht nur die Lufthoheit über den Kinderbetten, sondern sie will zunehmend Einfluss auf die Erziehung und Entwicklung von Kindern nehmen. Dies schwächt die Rolle von Eltern und die Funktion der Familien und wird deshalb von der CDU-Fraktion ganz strikt abgelehnt.
Wir wollen keine Einmischung des Staates in die Familien, wir wollen die Verantwortung der Eltern stärken und wir wollen sie bei ihrer Umsetzung des Erziehungsauftrags unterstützen. Und jetzt komme ich zu den Belegen. Frau Pelke, im Elften Kinder- und Jugendbericht steht, und das hat Rotgrün im Bundestag dann unterstützt, "Obwohl die Familie" - ich zitiere -: "Obwohl die Familie für die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen nach wie vor der zentrale Ort des Aufwachsens ist, hat sie doch ihre beherrschende Stellung als Sozialisationsinstanz verloren." Daher sei das Ineinandergreifen von privater und öffentlicher Verantwortung für die Bedingungen des Aufwachsens notwendig. Erschreckt hat mich die Aussage im Elften Kinder- und Jugendbericht - und da zitiere ich auch wieder: "Die klassische Kleinfamilie, bei der biologische und soziale Elternschaft zusammenfallen, kann nicht mehr ohne weiteres als Norm gesetzt werden." Da frage ich Sie doch ernsthaft, was ist denn dann die Norm in unserer Gesellschaft?
Ist es die dritte oder vierte Ehe, wie bei den Spitzen von Rotgrün, dem Kanzler und dem Außenminister, sind es vielleicht die leistungsorientierten kinderlosen Singlehaushalte?
Jugendliche, die in Thüringen befragt wurden, halten beides nämlich nicht für erstrebenswert, sondern sie wollen in ihrer übergroßen Mehrheit schon die klassische Kleinfamilie. Sie wollen heiraten und sie wollen Kinder. Wir sollten sie bestärken und ihnen nicht einreden, dass sie damit schon aus der Norm fallen.
In der Presse von gestern konnten Sie nachlesen, dass laut Feststellung des Landesamts für Statistik Thüringer Ehen erfreulicherweise immer länger halten. Professor Hildebrandt erklärte dazu gestern in der TA: Treue und Dauerhaftigkeit der Beziehungen werden als hohes Gut betrachtet.
Demgegenüber kommt aber die Sachverständigenkommission im Ergebnis ihres Elften Kinder- und Jugendberichts am Ende zu der Feststellung, dass verantwortliches Handeln von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Eltern heute nur noch - nur noch, sage ich - vor dem Hintergrund einer öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen denkbar ist. Insgesamt wird damit die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen für uns deutlich überbetont und wir, die CDU-Fraktion, ich habe es gesagt, halten dies für einen schlichtweg falschen Grundansatz. Für uns ist klar, im Zentrum muss immer die Elternverantwortung stehen, die Elternverantwortung ist das Wesentliche. Das Aufwachsen von Kindern ist nicht in erster Linie Bestandteil öffentlicher Verantwortung, sondern liegt natürlich stets in Verantwortung der Eltern. Ich bin auch froh darüber, dass bei den Folgerungen der Landesregierung aus dem Elften Kinder- und Jugendbericht dies gleich zu Beginn ganz unmissverständlich herausgestellt wird. Und daraus zitiere ich: "Die Familie und ihre Erziehung kann durch keine staatliche oder sonstige gesellschaftliche Einrichtung, und sei sie noch so gut, ersetzt werden. Der Staat kann und muss Familien bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen unterstützen, aber er kann nicht ihre Aufgabe übernehmen. In diesem Sinne kann es eine von der Familie losgelöste Kinder- und Jugendpolitik nicht geben."