Ich komme noch dazu, Frau Vopel, bleiben Sie doch ganz ruhig. Das, was uns dort geboten wurde, zeigt mir sehr deutlich, dass Sie unseren Gesetzentwurf nicht einmal richtig gelesen haben. Ansonsten hätten Sie mit so einem Schmarren nicht zusammengerechnet und diese Summe hier so felsenfest als ein Totschlagargument gegen unseren Gesetzentwurf eingesetzt.
Dass diese 500 Mio. " % jetzt im Folgenden, und Ihnen auch Frau Vopel, beweisen. Ich fange an mit dem Thema "Mobilitätsgeld, Mobilitätspauschale." Von Seiten des Ministeriums wurden hier 329 Mio. & !% ist falsch. Der gewählte Ansatz von über 182.000 potenziellen Anspruchsberechtigten ist nicht korrekt, denn die Mobilitätspauschale kann nur dann gewährt werden, wenn jemand die Einzelabrechnung nach §§ 4 und 5 nicht geltend machen will. Das heißt aber auch, der jeweils behinderte Mensch muss nachweisen, dass er in diesem Monat wegen der Unterstützung der Behinderung Fahrten zur Behandlung oder zu Beratungsstellen unternommen hat und diese nicht durch andere gesetzliche Vorschriften, wie z.B. dem SGB V oder SGB IX, abgedeckt sind. Die Pauschale soll also kein genereller Zuschuss sein, sondern lediglich an die Stelle der Einzelberechtigung im konkreten Fall treten. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass zum einen die konkreten Ansprüche im Einzelfall den Betroffenen nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen zustehen, so dass zum Beispiel der Anspruch nach § 4 Abs. 1 nur dann, wenn sie wegen Art und Schwere der Behinderung den ÖPNV, den öffentlichen Personennahverkehr, nicht nutzen können. Das betrifft nur wenige, besonders schwer benachteiligte und beeinträchtigte Menschen. Selbst der Anspruch auf Auskunft und Beratung ist eingeschränkt für Fälle der Unterstützung zur Bewältigung der Behinderung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Übrigen darf nicht übersehen werden, dass auch im Steuerrecht Mobilität ohne Murren und größere Diskussionen in erheblichen Größenordnungen öffentlich subventioniert wird.
Ein weiteres Thema ist das Thema "Assistenz und das Assistenzgeld". Hier wurden 135 Mio. ' #rium errechnet, ein systematischer Fehler. Der Anspruch auf Assistenzgeld setzt neben einer Schwerbehinderung von 80 Prozent noch einen erhöhten, wegen Art und Schwere der Behinderung über den üblichen Bedarf hinausgehenden Assistenzbedarf voraus. Diese besonderen Anspruchskriterien treffen nur auf einen Bruchteil der Behinderten zu, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr haben. Denn zum einen benötigen nicht alle, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr haben, Assistenz, zum anderen müssen bei Assistenz selbst höhere Anforderungen erfüllt sein. Es ist also systematisch falsch, als Ausgangszahl für die Anspruchsberechtigten von Assistenzgeld die Zahl aller Schwerbehinderten mit einem Grad
der Behinderung von 80 oder mehr anzusetzen. Im Übrigen haben nur diejenigen Schwerbehinderten einen Anspruch auf Assistenz, die diese Leistung zur Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung benötigen. Wie gesagt können viele der Schwerbehinderten ihr Leben auch ohne die Assistenzleistung selbstbestimmt führen.
Meine Damen und Herren, dass die finanziellen Bedenken nur vorgeschoben sind, ist doch offensichtlich. Wenn Sie es wirklich ehrlich gemeint hätten mit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen, dann hätten Sie den Gesetzentwurf der PDS mit seinen Artikeln, insbesondere mit dem Artikel 2, den Nachteilsausgleichen, ernster genommen. Das wollten Sie aber nicht, weil die Mehrheit im Haus der Meinung war und ist, dass es dieser parlamentarischen Initiative nicht bedurfte, da wir hier im Haus sowie im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit schon sehr intensiv über diese Thematik gesprochen haben und hätten. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDUMehrheit im Haus und von der Landesregierung, geredet wurde über dieses Thema hier im Haus wirklich viel, aber getan hat sich diesbezüglich noch nichts. Die Betroffenen im Land...
Frau Arenhövel, was hat sich hinsichtlich Gleichstellung getan? Dann sagen Sie es, ich spüre davon nichts.
Die Betroffenen im Land sind es langsam Leid, dass nur darüber geredet wird und sich Politiker in Sonntagsreden profilieren, aber in keinster Weise bereit sind, die Lebensverhältnisse behinderter Menschen zu verbessern, indem sie sich für Bürgerrechte und Menschenrechte stark machen und diese letztendlich auch durch Gesetze umgesetzt werden.
Wenn Sie nur ein bisschen daran interessiert wären, ein Landesgleichstellungsgesetz mit zu erarbeiten, dann hätten Sie nicht die Überweisung an die Ausschüsse verweigert. Aber damit haben Sie versucht, mit einem Federstrich diese Debatte abzubügeln, um möglichst schnell wieder zu einer Tagesordnung zu kommen, um von diesem Thema abzulenken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie wirklich Interesse gehabt hätten, dann hätten Sie mit uns in den Ausschüssen um die besten Lösungen für die betroffenen Menschen hier im Land diskutieren und streiten können. Und wenn Sie Ihr Kostenargument wirklich ernst genommen hätten, dann hätten Sie doch mit uns über den Artikel 2, die Nachteilsausgleiche, reden können. Dann hätten wir doch gemeinsam Lösungen finden können, wie zum Beispiel das In-Kraft-Treten eines Landesgleichstellungsgesetzes, in dem zeitlich geregelt wird, wann und in welcher Form die Nachteilsausgleiche nachgeschoben werden. Die Zeit dafür wäre ja noch, wenn Sie heute unserer erneuten Bitte nachkom
men würden, die Gesetzentwürfe an die Ausschüsse zu überweisen, damit wir gemeinsam daran arbeiten können. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie im Juni gereifter sind und sich Ihre heutige Entscheidung nochmals gut überlegen.
Behinderte Menschen in Thüringen haben mir in Vorbereitung auf die heutige zweite Lesung folgende Hinweise und Argumente noch einmal mit auf den Weg gegeben. Ich möchte Sie Ihnen noch einmal ganz kurz benennen.
Wenn es in Thüringen ein Landesgleichstellungsgesetz geben würde, vorausgesetzt die Inhalte stimmen, dann wäre erstens die Kommunikation mit Landesbehörden für Gehörlose durch die Anerkennung der Gebärdensprache möglich und hätte Bindungswirkung für alle Landesverwaltungen.
Zweitens wären öffentliche Gebäude wie Behörden und Verwaltungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, aber auch Gaststätten, Arztpraxen usw. für alle mobilitätsbehinderten Menschen zugänglich und auch nutzbar.
Drittens gäbe es mit einem Landesgleichstellungs- bzw. Behindertenbeauftragten einen Ansprechpartner für alle behinderten Bürgerinnen und Bürger. Dieser muss einen direkten Draht zur Landesregierung haben, um die Belange behinderter Menschen auch wirkungsvoll zu vertreten und umzusetzen. Diesem Anliegen kann ein Bürgerbeauftragter nicht gerecht werden.
Viertens wäre eine gleichberechtigte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs möglich, was sehr wichtig für das ländlich strukturierte Thüringen ist.
Fünftens hätten behinderte Kinder und Erwachsene bessere Bildungsmöglichkeiten und wären unabhängiger von Sonderprogrammen und Fördermitteln.
Die Behindertenverbände gehen nicht davon aus, dass sich die Bedingungen für behinderte Menschen von heute auf morgen verbessern, aber Gesetze, die in der Zukunft wirksam werden, müssen bereits heute entsprechende Richtungen weisen und Festlegungen beinhalten. Ein Landesgleichstellungsgesetz ohne Leistungsgesetz ist ähnlich dem Behindertengleichstellungsgesetz, also kostenneutral. Somit, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Landesregierung und von der CDU-Mehrheit, wird Ihr Kostenargument und die wirklich abenteuerliche und lächerliche Zahl von 500 Mio. geführt.
Ich frage Sie heute, sehr geehrter Herr Minister Dr. Pietzsch: Sind Sie immer noch der Meinung, dass die PDS-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf Utopia aufgebaut hat oder sind Sie es nicht, der mit seiner Phantasiezahl versucht hat, ein Totschlagargument zu geben, um diese Utopiatheorie von Ihnen zu untermauern? Das, was
Sie sich während der ersten Lesung bei beiden Gesetzentwürfen erlaubt haben, zeigt uns sehr deutlich, wie Sie mit Ihrer Mehrheit umgehen und dies in eine Politik der Arroganz der Macht umsetzen. Dass Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, aber auch von der CDUMehrheit im hohen Hause, nichts vom Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung verstanden haben, das nämlich unter dem Motto läuft: "Nichts über uns - ohne uns", ignorieren Sie und deutlicher, wie Sie sich zur ersten Lesung verhalten haben, konnten Sie das auch nicht zeigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn heute die Mehrheit des Hauses die feierliche Beerdigung beschließt, kann ich Ihnen - und dies auch im Namen der Thüringer Behindertenverbände - Folgendes mit auf den Weg geben:
1. Die PDS-Fraktion wird in den verbleibenden Monaten dieser Legislaturperiode Einzelanträge zum Thema "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" in den parlamentarischen Gang geben.
2. Außerparlamentarisch wird die PDS alle Aktivitäten von Vereinen und Verbänden, insbesondere die des außerparlamentarischen Bündnisses unterstützen, die ein Landesgleichstellungsgesetz für Thüringen fordern.
Herr Abgeordneter Nothnagel, gestatten Sie eine Anfrage, ich nehme an durch den amtierenden Minister oder durch den Abgeordneten Dr. Pietzsch?
Herr Nothnagel, wenn ich recht gehört habe, haben Sie gesagt, die Forderungen, die Sie jetzt aufstellen, fordern Sie im Namen der Behindertenverbände und dann sagen Sie als Erstes, was die PDS-Fraktion machen will. Ich hätte jetzt gern von Ihnen gewusst, im Namen welcher Behindertenverbände Sie diese Forderungen aufstellen?
Gut, Herr Abgeordneter Dr. Pietzsch, ich habe gesagt, auch im Namen der Thüringer Behindertenverbände, und das lässt doch alles offen. Ich habe das außerparlamentarische Bündnis benannt und in diesem Bündnis haben sich diese Verbände organisiert.
Das ist keine Eierei, Herr Bergemann. Ich unterstütze die Forderungen des außerparlamentarischen Bündnisses und das unterstützen wir auch als PDS-Fraktion. So viel zu Ihrer Frage.
Den Thüringer Behindertenverbänden möchte ich von dieser Stelle aus nochmals ausdrücklich danken für ihr jahrelanges Engagement, auch mit unserer Fraktion, und möchte sie gleichzeitig ermuntern, nicht müde zu werden bei der Realisierung unseres Traums eines Landesgleichstellungsgesetzes für Thüringen, nicht nachzulassen und weiterhin dafür zu kämpfen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach diesem Beitrag des Herrn Abgeordneten Nothnagel drängt es mich, für die Landesregierung hier das Wort zu ergreifen. Herr Abgeordneter Nothnagel, Sie haben mit Ihrem Beitrag die Regeln des Hauses verletzt. Ich möchte das einmal ganz deutlich sagen. Sie haben nämlich hier behauptet, und diese Behauptung weise ich zurück und ich bitte das Haus auch, das insgesamt zurückzuweisen, dass das Ministerium und die Mitarbeiter des Ministeriums und der Minister selber in einer Ausschuss-Sitzung nicht anständig und ordentlich Rede und Antwort gestanden hätten und sich mit den Fragen nicht auseinander gesetzt hätten. Mir ist es leider verwehrt, Herr Abgeordneter Nothnagel, aus dem Ausschuss-Protokoll zu zitieren und Einzelheiten bekannt zu geben, aber ganz pauschal muss ich diesen Vorwurf zurückweisen. Die Beamten und der Minister
sind wohl vorbereitet in diese Sitzung gegangen. Sie haben das ganze Zahlenwerk dargestellt, sie haben die Zahl, die Herr Minister Dr. Pietzsch in der letzten Plenarsitzung
genannt hat, im Einzelnen untersetzt, sie haben Rede und Antwort gestanden zu allen Einzelheiten und deswegen weise ich diesen Vorwurf einfach zurück. Ihr Minister und die Mitarbeiter haben das gemacht, obwohl dieser Gesetzentwurf nicht im Ausschuss auf der Tagesordnung stand. Aufgrund eines Selbstbefassungsantrags hat die Regierung zu Einzelheiten Stellung genommen und auf Befragen die einzelnen Zahlen erläutert. Wenn Sie das als unseriös betrachten, dann muss ich Ihnen erwidern, nach dem, was ich jetzt gehört habe und was das Parlament in der letzten Sitzung erfahren konnte, darf ich sagen, dann betrachte ich den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion als unseriös, insofern als hier nicht klar gestellt worden ist, was sich für jeden Gesetzentwurf gehört, dass nämlich auch die Auswirkungen und die Kosten im Einzelnen und minutiös genau dargestellt und erläutert werden.
Das fehlt diesem Gesetzentwurf, und deswegen sage ich, nicht das Auftreten der Landesregierung, sondern das, was hier geschehen ist, das Auftreten der PDS-Fraktion und der Antrag der PDS-Fraktion, der ist als solcher unseriös. Im Übrigen kommt es mir nicht zu, mich über das Parlament hinwegzusetzen, das die Befassung im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt hat. Aber so viel darf ich doch wohl sagen, dass es die Landesregierung immer als ihre Aufgabe ansieht, die Abgeordneten zu unterstützen und ihnen auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und zu Auskünften im Ausschuss bereit zu sein. Das hat sie getan in sehr seriöser Weise. Und ich darf für meine Mitarbeiter auch noch einmal in Anspruch nehmen, das hat sehr viel Vorbereitung und Mühe gekostet, um das in dieser Weise so seriös zu tun. Deswegen bitte ich, den Vorwurf zurückzunehmen, dass hier nicht seriös von Seiten der Regierung gearbeitet worden ist. So viel von meiner Seite.
Für die SPD hat sich Frau Abgeordnete Bechthum zu Wort gemeldet. Einen kleinen Moment bitte, Frau Abgeordnete Bechthum. Herr Abgeordneter Nothnagel, ich hatte das nicht gesehen. Sie haben eine Anfrage an den Herrn Staatssekretär. Herr Staatssekretär, gestatten Sie das? Der Herr Staatssekretär gestattet das. Frau Abgeordnete Bechthum, wenn Sie mal noch einen kleinen Moment warten würden.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Maaßen, ich habe hier noch einmal mein Skript hervorgezogen und ich zitiere jetzt einfach noch einmal die drei Zeilen: "In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit konnten der Minister und seine Mitarbeiter uns diese 500 Mio. " " nicht sehr fachkompetent." Danach habe ich mich in meiner folgenden Rede auf Mobilitätsgeld und auf Assistenz
geld bezogen. Haben Sie das so wahrgenommen oder so wie Sie es jetzt eben kundgegeben haben? Dann ist einfach falsch, was Sie hier vom Rednerpult gesagt haben.
Ich weise, Herr Abgeordneter Nothnagel, den Vorwurf der mangelnden Fachkompetenz zurück, und zwar mit aller Entschiedenheit.