Wir erleben doch hier keinen Alptraum oder eine Geschichte aus "Tausend und einer Nacht", wir beherrschen doch noch die Grundrechenarten.
Mit Zustimmung von Herrn Minister Dr. Sklenar nenne ich an dieser Stelle bereits die Zahlen des Landwirtschaftsministeriums. Müssten wir die gesamten 11 Mio. € ausschließlich durch Waldverkäufe erzielen, so gehen wir beim höchsten Preis pro Hektar von etwa 1.500 Hektar, im ungünstigsten Fall, also beim niedrigsten Preis, von etwa 2.500 Hektar betroffener Waldfläche aus. So richte ich
an diejenigen, die bestenfalls mit unüberlegten Zahlen agieren und unnötigerweise Emotionen anheizen den Appell: Bitte hören Sie auf, die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats zu verunsichern.
Erstens: Beim Verkauf reden wir über Größenordnungen von etwa einem halben Prozent der Gesamtwaldfläche Thüringens und etwas mehr als einem Prozent der Staatsforstfläche.
Zweitens: Ich unterstütze die Aussage: "Der Wald gehört allen". Ich unterstütze sie durchaus auch aus eigenem Gefühlsleben heraus. Aber der Sinn ist natürlich, dass alle das Recht haben müssen, sich an der gerade in Thüringen besonders schönen Schöpfung erfreuen zu können. Selbstverständlich gehört dazu das Recht, sich im Wald aufzuhalten und seinen Erholungswert zu genießen. Aber, meine Damen und Herren, deswegen müssen wir nicht alle im Grundbuch stehen.
Wir haben ein sehr gutes Waldgesetz, das klar und eindeutig ist. Also: Um die privatisierten Wälder werden keine Zäune gebaut und selbstverständlich wird auch keine Maut erhoben.
Drittens: Es wird behauptet, bei einem Verkauf von Forstflächen würden 45 Arbeitsplätze verloren gehen. Wieso gehen die eigentlich verloren? Wird der Wald etwa von Geisterhand weggenommen und irgendwo in Deutschland oder Europa wieder hingelegt? Muss der Wald nicht weiterhin gehegt und gepflegt werden?
Hat eine bloße Veränderung im Grundbuch automatisch den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge? Man weiß nicht wo und wie viel Wald verkauft wird und man fragt weder beim Landwirtschaftsminister noch bei uns nach, aber man behauptet einfach den Verlust von 45 Arbeitsplätzen. Wer so handelt, meine Damen und Herren, spielt mit den Sorgen und Ängsten von Arbeitnehmern. Das ist unverantwortlich und unanständig.
Wir sind uns doch alle in diesem hohen Hause einig, dass Arbeitslosigkeit ein sehr ernstes Thema ist, und dass dieses Thema von niemandem instrumentalisiert werden darf.
Was mich angeht: Ich lasse mich durch solche Beiträge weder einschüchtern noch verdummen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in diesem hohen Hause anders sein könnte.
Meine Damen und Herren, es gibt Gedichte über den deutschen Wald von hohem poetischen Wert, und es gibt berührende volkstümliche Gedichte. In den Zeitungen der letzten Tage war ein solches Gedicht, ich muss allerdings sagen, moralisierend und auf die heutige Sitzung umformuliert zu lesen:
Ich bin der Wald, ich bin uralt, ich hege den Hirsch, ich hege das Reh, ich schütz euch vor Sturm, ich schütz euch vor Schnee, ich wehre dem Frost, ich wahre die Quelle, ich hüte die Scholle, ich bin immer zur Stelle, ich bau euch das Haus, ich heiz euch den Herd, darum, ihr Thüringer, haltet mich wert."
Ich sage das einmal sehr pointiert, meine Damen und Herren: Wenn Sie so wollen, steht diese moralisierende Gebrauchslyrik von Forstfunktionären der Sicherung von Goethes Faust II-Handschrift gegenüber.
Es beeindruckt mich schon sehr, wenn aus diesen Kreisen gestern die Bemerkung kam, wir sollten den Wald behalten und, so wörtlich: "den alten Krempel weggeben". Ich glaube, meine Damen und Herren, niemand in diesem hohen Hause möchte sich auf dieses Niveau hinabbegeben.
Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident Dr. Vogel hat in seiner Regierungserklärung vom 15. März 2002 ausgeführt und ich darf ihn zitieren: "Die Verhandlungen mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach sind schwierig, aber wenn realistische Ziele verfolgt werden, haben wir gute Chancen, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung zu kommen."
Wir haben nun in vernünftigen und realistischen Verhandlungen die Grundlage dafür geschaffen und etwas erreicht, was vor zwei Jahren niemand für möglich gehalten hätte. Ich freue mich über so viele positive Reaktionen, die in den Feuilletons auch überregionaler Zeitungen
zu lesen waren oder die ich von wichtigen Persönlichkeiten des Kulturlebens in Deutschland erfahren habe auch von Persönlichkeiten, die unseren Bemühungen um eine Einigung in der Vergangenheit zurückhaltend bis kritisch gegenüberstanden. Deren Anerkennung ist für mich von ähnlich hohem Wert, wie die Anerkennung der kulturell - und das betone ich so, wie ich es sage - engagierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar.
Meine Damen und Herren, über den Verlauf unserer Verhandlungen haben wir nicht nur den früheren Ministerpräsidenten Herrn Dr. Vogel, sondern auch den jüngst ins Amt getretenen Ministerpräsidenten Dieter Althaus stets informiert. Ich habe auch Vertreter dieses hohen Hauses, die mit Fragen zu den Restitutionsgesprächen an mich herangetreten sind, und zwar ungeachtet ihrer Fraktionszugehörigkeit, unterrichtet. Ich danke dafür, dass die vereinbarte Vertraulichkeit immer gewahrt worden ist. Ebenso habe ich zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Fraktionen offiziell unterrichtet. Nachfragen, die sich daraus ergeben haben, sind ohne Einschränkungen beantwortet worden. Das war für mich selbstverständlich - nicht nur aus Respekt vor dem Parlament, sondern auch, weil mir daran liegt, eine Einigung über Parteigrenzen hinweg zu finden.
Meine Damen und Herren, die gütliche Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Hause Sachsen-WeimarEisenach ist die einmalige Chance, die genannten Kulturgüter gegen jeden künftigen Anspruch zu sichern. Angesichts des gewaltigen Erfolgs, der greifbar ist, bitte ich Sie nachdrücklich, eventuelle Bedenken im Detail zurückzustellen und der erzielten Einigung insgesamt zuzustimmen. Diese Einigung wird weit über diese Legislaturperiode hinaus Bedeutung haben. Wir sollten dieses historische Vertragswerk deshalb mit einer angemessenen Diskussion würdigen.
Meine Damen und Herren, wie immer man über die Geschichte der Monarchie im Allgemeinen und des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach im Besonderen urteilen mag - und dies sage ich als überzeugter Demokrat und Republikaner: Dieses ehemals regierende Haus hat Verdienste, Verdienste um die deutsche Kultur, Verdienste um und für das Schaffen großer Persönlichkeiten wie Goethe, Schiller, Herder und Wieland. Die Geschichte kennt keinen Schlussstrich und keine "Stunde null", aber es gibt Möglichkeiten, sie mit neuen Kapiteln fortzuschreiben. Wir schreiben mit dem heutigen Tag ein neues kulturpolitisches Kapitel in der Geschichte Thüringens und des gesamten deutschen Kulturraums.
Eine mehr als 80 Jahre währende Zeit der Unsicherheit ist zu Ende. Die Fragen, die sich aus dem Unrecht der Nachkriegszeit ergeben, werden gelöst. Dies ist ein guter Tag für alle, denen unsere Kultur am Herzen liegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zunächst eine persönliche Anmerkung. Ich habe den Eindruck, dass ich selbst mich noch nie so oft und ausführlich mit der Geschichte von Adelshäusern und ihren Ansprüchen beschäftigen musste wie in dieser Legislaturperiode in Verbindung mit ihren Ansprüchen aus dem Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz. Offensichtlich ist das der Preis dafür, dass über 80 Jahre die Probleme rechtsstaatlich nicht gelöst worden sind. Das muss man so konstatieren. Ich möchte auch eine weitere Vorbemerkung machen zu all denen, die sagen, dass die Informationen an die Fraktionen spät gekommen sind. Unserer Fraktion liegt die Information über die gütliche Einigung seit dem 21. Mai 2003 vor. Seitdem begann auch der Arbeitsprozess um die gütliche Einigung in unserer Fraktion. Nach meinem Dafürhalten hat das Problem wenigstens vier Seiten, einmal eine politische Seite, einmal eine juristische, natürlich auch eine moralische und letztendlich eine finanzielle Dimension. Wir als Abgeordnete des Thüringer Landtags sind im Antrag der Landesregierung und in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, also in den Drucksachen 3/3387 und 3/3400, aufgefordert worden, eine Entscheidung in der Restitutionsangelegenheit SachsenWeimar-Eisenach durch eine gütliche Einigung mit dem Freistaat Thüringen zu begrüßen. Das mit dem Begrüßen fällt natürlich schwer. Wir sollen in diesem Zusammenhang auch einem Finanzierungsmodus zustimmen und das will genau überlegt sein. Der nun zu beendende Rechtsstreit um nationales Kulturerbe, welches - und Sie, Herr Staatssekretär, sind darauf eingegangen - zugleich zum Weltkulturerbe gehört, ist so bedeutsam, dass er beste Chancen hat, künftig unter die bedeutenden Rechtsfälle der Geschichte eingeordnet zu werden. Dafür sprechen unterschiedliche Gründe, so der Wert des kulturellen Erbes, die historische Dimension von fast einem Jahrhundert an Lösungsversuchen und die außerordentliche Kompliziertheit der Rechtslage.
Die Vorlage der Landesregierung für den Landtag beginnt mit dem Auseinandersetzungsvertrag von 1921, den Großherzog Wilhelm Ernst unterschrieb. Dieser Vertrag entsprang keinem Zufall und keiner Laune der 20er-Jahre, sondern er war eine Folge des Sturzes der Hohenzollernmonarchie in Deutschland und der der Fürsten in den Staaten des Deutschen Reiches. Das geschah durch die Novemberrevolution in Deutschland. Diese wiederum gebar die bürgerlich-demokratische Republik
als Staatsform in Deutschland. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 verankerte die Abschaffung der Monarchie. In Artikel 1 dieser Verfassung stand - ich zitiere: "Das Deutsche Reich ist eine Republik, die Staatsgewalt geht vom Volke aus."
Übrigens soll hier, da es im Wesentlichen heute um Kunst geht, nicht unerwähnt bleiben, dass in der eben genannten Weimarer Verfassung, und zwar in Artikel 172, erstmals in der deutschen Verfassungsgeschichte stand, die Kunst ist frei. Dadurch wurde die Theaterzensur abgeschafft und andere repressive Einflussnahmen des monarchistischen Staates auf die Kunst. Der 1921 abgeschlossene Auseinandersetzungsvertrag brachte keine Änderung der Eigentumsverhältnisse, sondern bezüglich vieler Gegenstände, z.B. des Goethe-Schiller-Archivs, eine Verwaltungsgemeinschaft von Großherzog, Thüringen und der Goethe-Gesellschaft. In der Weimarer Republik kam es zu keinem Reichsgesetz, welches einheitliche Maßstäbe für die Abfindung des Adels regelte. Eine entschädigungslose Fürstenenteignung durchzusetzen, wurde im Juni 1926 per Volksentscheid versucht. 14,5 Millionen Wahlberechtigte, das heißt 36,4 Prozent, stimmten dafür. Erforderlich wären aber 20 Millionen gewesen. Damit blieb das Problem ungelöst. Nach der bedingungslosen Kapitulation 1945 übernahm die sowjetische Militäradministration in Deutschland die Macht und übertrug alsbald die Verwaltung des Goethe- und Schillerarchivs dem Lande Thüringen. Der damalige Thüringer Landtag beschloss einstimmig mit den Stimmen von SED, CDU und LDPD am 29. Mai 1947 das Gesetz über die Errichtung der Stiftung Goethe- und Schillerarchiv - Stiftung des Deutschen Volkes. Das war eine rechtsstaatliche Entscheidung, die wesentlich die Sonderstellung des Archivs im Gesamtkomplex der Restitutionsangelegenheit bedingt. Der gleiche Thüringer Landtag beschloss am 11. Dezember 1948 wieder mit Billigung aller Fraktionen die Enteignung der ehemaligen Fürsten. Das führte über viele Jahre zu keinen Problemen, die Rechtslage war stabil und es gab in Thüringen niemanden, der eine Änderung anstrebte.
Im Prinzip wurde in der gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 ein neuer Eckwert für den darauf folgenden Prozess festgelegt und ich zitiere wiederum: "Die Enteignung auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945-1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierungen der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit, die damals getroffenen Maßnahmen zu revidieren. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nimmt dies im Hinblick auf die historische
Entwicklung zur Kenntnis." Dass der nachfolgende Satz dazu dienen wird, die eben zitierten Eckwerte zu unterlaufen, war nicht erkennbar. Der Satz lautet - ich zitiere wiederum: "Sie", also die Bundesrepublik Deutschland, "ist der Auffassung, dass einem künftigen gesamtdeutschen Parlament eine abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen vorbehalten bleiben muss." Eine die Enteignung aushebelnde Regelung war der Erklärung nicht zu entnehmen, aber sie wurde dann durch das Prinzip, Rückgabe geht vor Entschädigung, dem der Bundestag Geltung verschaffte, und durch das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom September 1990, später geändert, in Geltung gesetzt. Ergänzende Regelungen stehen im Entschädigungsgesetz von 1994 und im Ausgleichsgesetz aus dem selben Jahr. Um es kurz zu machen: Die gütliche Einigung geht davon aus, dass das Herzoghaus Sachsen-Weimar-Eisenach keine Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen hat, aber nach § 5 Abs. 1 des Ausgleichsgesetzes.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, hier geht es um Rechtsansprüche, nicht um moralische Ansprüche. Ich weiß, dass die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer gegen eine Ausgleichszahlung an das Fürstenhaus ist. Das ist eine politisch-moralische Bewertung der Öffentlichkeit, die wir zur Kenntnis nehmen und die ich teile. Mit einfachen Worten ist das auch nicht zu erklären, denn die Thüringerinnen und Thüringer hielten die Probleme längst für gelöst. Dass wir im Jahr 2003 und im Jahr 2004 viel Geld in die Hand nehmen müssen, um Fürsten zu entschädigen, ist moralisch nicht zu erklären. Da macht sich Volkszorn breit, dass Wald verkauft werden soll, und Bitterkeit über den Verkauf von Kunstgut aus der Stiftung. 4,5 Mio. €, es ist mehrfach gesagt worden, müssen durch Kunstverkäufe erbracht werden. Für mich ist es interessant, dass es darüber im Moment weniger Empörung gibt als über die Veräußerung von Forstflächen. Auch mir tut es sehr weh, wenn das Kunstgut als alter Krempel bezeichnet wird. Wir können hier nur die Einschätzung des Stiftungspräsidenten Seemann teilen, dass das ein Wermutstropfen ist, der den Wein der Adelsentschädigung sehr verbittert. Das ist ohne Populismus festzustellen. Neben diesen moralischen Bewertungen steht jedoch die juristische Bewertung und den Rechtsansprüchen können wir uns nicht entziehen.
Ich begann meine Ausführungen mit Hinweisen auf die Novemberrevolution in Deutschland, und ich sage, sie ist in dieser Frage bisher nicht zu Ende geführt worden. Man kann auch sagen, erst wenn wir die Restkosten der Revolution begleichen, ist sie an dieser Stelle zu einem guten Ende geführt worden. Wenn man sich diesen Zusammenhang bewusst macht, könnte das auch die schärfsten Kritiker der gütlichen Einigung vielleicht etwas befrieden. Es geht interessanterweise um Nachhutgefechte bei der Abschaffung der Monarchie als Staatsform und damit um die Erhaltung der republikanischen Staatsform mit demokratischen, rechtsstaatlichen Garantien. Wir brauchen endlich auch dauerhafte Rechtssicherheit für das Kulturgut
in beiden Stiftungen und der beiden Stiftungen. 10 Jahre sind inzwischen schon vergangen, seit dem das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz wirkt. 10 Jahre, die weiter ins Land gehen, würden auch hier weitere Unsicherheit bringen. Dazu muss man weder den Prinzen Michael noch seine minderjährige Tochter tief ins Herz schließen. Man kann ihnen nur auf den Weg geben, sie mögen mehr Verantwortungsbewusstsein für Kultur entwickeln als bisher und ihren aufgeklärten Vorfahren nacheifern. Bisher haben sie hauptsächlich deutlich gemacht, dass sie fiskalische Interessen haben. Und, Herr Staatssekretär Aretz, ihr Mäzenatentum, also nicht Ihres, sondern das des Hauses SWE, muss wohl bisher eher im Verborgenen geschehen sein.
Meine Damen und Herren, für die PDS-Fraktion haben wir Einsicht genommen in das Vertragswerk und auch in das Gutachten von Prof. Dr. Sendler. Herr Staatssekretär Dr. Aretz, Herr Dr. Molitor, Leiter des Arbeitsstabs, und Herr Eggers gaben bereitwillig Auskunft zu den Fragen meiner Fraktion, soweit sie von uns, das muss ich einräumen, vor dem schwierigen Rechtshintergrund überhaupt gestellt werden konnten. Wir sind zur Auffassung gekommen, dass im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst umsichtig und verantwortungsbewusst operiert worden ist. Die vorgelegte gütliche Einigung ist damit akzeptabel, denn sie sichert, dass nationales Kulturerbe der Deutschen Klassik und vieles mehr - es ist jetzt ausführlich darauf eingegangen worden - in Thüringen bleiben und dauerhaft und rechtssicher der Öffentlichkeit und der Forschung zur Verfügung stehen. Der wertvollste Schatz, den Thüringen hat, bleibt im Land. Das ist Grund zur vorsichtigen Freude. Dass dafür eine Kompensation fällig ist, ist weniger schön. Aber ich sehe nicht, wie das im Moment vermeidbar wäre. Der Modus der Finanzierung durch die Landesregierung wird von unserer Fraktion jedoch kritisch, sehr kritisch bewertet. Man kann diesen sicher unterschiedlich beurteilen und wir haben lange über die konkrete Form der finanziellen Umsetzung diskutiert. Da der Verkauf von Wald zur Gegenfinanzierung einen eigenständigen Problembereich darstellt, wird mein Kollege Kummer diesen noch einmal gesondert beleuchten. Auch hier geht es darum, dass wir befürchten, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, ein Präzedenzfall, in welchem wir uns öffnen, Forstflächen dann zu verkaufen, wenn wir Haushaltsnot haben. Und die Frage, dass das von einem öffentlichen, von einem allgemeinen Interesse ist, ist natürlich nicht in starren Eckwerten festzulegen. Das ist immer interpretierbar. Ich möchte aber jetzt im Weiteren nicht darauf eingehen. Da die gütliche Einigung von uns akzeptiert wird und das insbesondere den Punkt 1 der Vorlage betrifft und wir diesem auch zustimmen möchten, bitte ich darum, dass abgestimmt wird in der Reihenfolge der Einzelpunkte, und zwar getrennt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.