Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß wohl, dass die Behandlung dieses Tagesordnungspunkts sich zu einem Feuerwerk möglicherweise hochschaukeln kann. Und dennoch, wir treffen heute eine der wichtigsten kulturpolitischen Entscheidungen der Gegenwart im Freistaat, da stimme ich Staatssekretär Aretz voll zu. An diese Prämisse werde zumindest auch ich mich halten. Das meiste zum Inhalt des Anliegens ist bekannt und wurde schon mehrfach heute gesagt, so dass ich mich bei der Behandlung auf das kulturpolitisch Wesentliche beschränken kann. In aller Kürze: Der Antrag der Landesregierung beinhaltet primär die Einigung mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach. Er hat jedoch eine ganze Reihe unterschiedlicher Facetten, die eine Beurteilung und Bewertung keineswegs leicht machen. Einige wichtige Gesichtspunkte sprechen gegen eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Landesregierung. Ich will mich bei der Bewertung aber nur auf den kulturpolitischen Teil beschränken. Da wäre zunächst die bundesweite, auf das so genannte Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz zurückzuführende abstruse, aber leider verbindliche Rechtslage. Eine gotterbärmliche Rechtslage, die es dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach,
in Sonderheit dann später Prinzessin Leonie, in einigen Jahren erlauben würde, sozusagen bildlich gesprochen, einige der wichtigsten Thüringer Kulturgüter mit dem Möbelwagen abzuholen. Ein geradezu aberwitziger, wahnwitziger Vorgang. Wann endlich schafft es der deutsche Rechtsstaat diese blaublütigen Krämerseelen ein für allemal in die Schranken zu weisen?
Dem wird zumindest vor dem Hintergrund einer heute noch bundesweit abstrusen Rechtslage durch den Antrag der Landesregierung ein für allemal Einhalt geboten. So finden deshalb auch die Punkte 1 des Antrags der Landesregierung und der Beschlussempfehlung die mehrheitliche Zustimmung meiner Fraktion. Beinhalten sie doch mit der Zahlung von 15,5 Mio. € an das Haus SachsenWeimar-Eisenach das kleinere Übel, ich betone, das kleinere Übel. Für mich als Kulturpolitiker steht an erster Stelle für die Zukunft die weitere Sicherstellung der Kulturschätze Thüringens, des gewaltigen kulturellen Erbes für künftige Generationen.
Meine Damen und Herren, die Angelegenheit parteipolitisch populistisch zu nutzen, halte ich an dieser Stelle für mehr als sträflich, und da meine ich alle drei Frak
Ob in 100 Jahren noch jemand von SPD, CDU oder PDS spricht, bleibt zumindest fraglich, mit Sicherheit aber von Goethe, Schiller, Luther und der Wartburg. Das sollten wir uns alle am heutigen Tage hinter die Ohren schreiben, meine Damen und Herren. Positiv zu erwähnen wäre an dieser Stelle die Arbeit von Kulturstaatssekretär Dr. Aretz für das Zustandekommen der Einigung, eine Arbeit, die schon in der 2. Legislatur in ähnlich gelagerten Fällen unter Gerd Schuchardt begonnen wurde. Wer nicht begreifen will, um welche ideellen und materiellen Werte es sich hierbei handelt, der sollte sich zumindest bei der kulturpolitischen Bewertung zurückhalten.
Meine Damen und Herren, die weiteren Entscheidungen der Thüringer Landesregierung, was die äußerst fragwürdigen kritischen Punkte 2 und 3 des Antrags anbelangt, so werden dazu noch meine Fraktionskollegen Gerhard Botz und Alfred Müller das Wort ergreifen. Ich beantrage im Auftrag meiner Fraktion, die Punkte 1 sowie 2 und 3 des Regierungsantrags getrennt und einzeln abzustimmen. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, fast die gesamte Legislaturperiode hat die Landesregierung Verhandlungen mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach über die angemeldeten Restitutionsansprüche geführt. Für den erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen wollen wir als CDU-Fraktion insbesondere dem Verhandlungsführer der Landesregierung, Herrn Staatssekretär Dr. Aretz, ausdrücklich danken.
Herr Staatssekretär, nicht nur wegen Ihrer nach unserer Auffassung vorzüglichen Rede zur Einbringung dieses Antrags, aber insbesondere für Ihren Langmut und Ihre Ausdauer und am Ende für Ihren Erfolg, für die schwierigen Verhandlungen gilt unser ausdrücklicher Respekt.
Herr Staatssekretär, wenn wir nicht Gott sei Dank in einer Demokratie leben würden, den Ritterschlag hätten
Meine Damen und Herren, die Einigung mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach ist für Thüringen tatsächlich ein epochales Ereignis. Was 80 Jahre lang weder die Weimarer Republik noch die nachfolgenden Diktaturen geschafft haben, ist nun gelungen, nämlich: Es ist gesichert, dass Kulturgüter von unschätzbarem ideellen und von unbeschreiblich großem materiellen Wert dauerhaft für die Menschen in Thüringen, aber vor allem auch in Deutschland und letztlich für die gesamte Welt gesichert und zugänglich geworden sind. Meine Damen und Herren, sie sind tatsächlich öffentlich zugänglich in den Ausstellungen und Museen in unserem Freistaat. Meine Damen und Herren, die Einigung reicht bis in die Zeit des Übergangs vom Kaiserreich in die Weimarer Republik zurück. Daran zeigt sich auch, welche Dimension die Einigung und die langjährigen Verhandlungen mit sich gebracht haben. Und dass diese Einigung erzielt wurde, schafft auch Rechtssicherheit. Es schafft dauerhafte Rechtssicherheit und Rechtsfrieden und es sichert die Kulturgüter für dieses Land. Meine Damen und Herren, Thüringen ist ein Kulturland. Wie es der geschätzte SPD-Kollege eben formuliert hatte, die blaublütigen Krämerseelen, die ehemals führenden Häuser und Familien in Thüringen haben für diesen Freistaat unschätzbare Verdienste erworben.
Alles das, was wir heute in der Einigung aufzählen, alles das, was Weimar prägt, alles das, was die Wartburgstiftung prägt, alles das, was Thüringen prägt, haben diese führenden Häuser geschaffen. Sie haben es gesammelt,
sie haben mit ihrem Geist und mit ihrem ideellen Wert das geprägt, was Thüringen heute sein Eigen nennen kann und vor allen Dingen, was es nach seiner Einigung als Eigentum nennen kann.
Die Debatte war doch bisher sehr sachorientiert. Ich denke, wir sollten in dem Stil auch fortfahren. Bitte.
Meine Damen und Herren, ich glaube ja, dass es für die Oppositionsfraktionen sehr schwierig ist, den erfolgreichen Einigungsabschluss hier zur Kenntnis zu nehmen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist für uns über- haupt nicht schwierig, wir erkennen das an. Was erzählen Sie denn für einen Stuss?)
Dann erkennen Sie doch bitte an, dass diese Einigung natürlich im kulturhistorischen Sinne von Bedeutung ist und dass diese Werte, die mit der...
Es durfte bisher jeder Redner reden und das soll jetzt auch Mike Mohring tun. Sie können dann auch noch einmal das Wort ergreifen.
Also wenn Sie sich beruhigt haben, dann werden Sie hier feststellen, dass wir am Ende gar nicht weit auseinander liegen. Sie mögen ja vielleicht nur aus Ihrer eigenen geschichtlichen Bedeutung eine andere Wertschätzung zumessen zu dem, was die Adelshäuser für Thüringen geleistet haben. Das will ich Ihnen ja gern zugestehen. Aber lassen Sie doch auch uns in dieser Debatte unsere eigene Bewertung zu. Niemand spricht Ihnen Ihre eigene Bewertung aus der Geschichte ab.
aber es bleibt doch festzustellen, und ich will es noch einmal ausdrücklich sagen, dass es keine Einigung über Kulturgüter und über unschätzbaren Wert, der Thüringen erhalten geblieben ist, gäbe, wenn nicht jemand zu Beginn einer geschichtlichen Entwicklung diese Kulturgüter gesammelt hätte.
Darauf wollen wir zu sprechen kommen. Meine Damen und Herren, mit der Einigung verzichtet die Familie endgültig auf die Eigentumsrechte an diesen Kulturgütern. Das ist der entscheidende epochale Schritt, weil tatsächlich Kultur für das Volk, um es einfach auszudrücken, gesichert wird, auf Dauer und für die Ewigkeit gesichert wird.
Meine Damen und Herren, unter diesem Gesichtspunkt bewerten wir die Einigung und unter diesem Gesichtspunkt stimmen wir auch dem Antrag der Landesregierung zur Begrüßung und zur Zustimmung zum Verhandlungsergebnis in dieser Restitutionsangelegenheit zu. Für uns, ich will es ausdrücklich sagen, ist deshalb auch - sowohl für die Kulturpolitiker aber auch für die Haushaltspolitiker in dieser Fraktion - die Refinanzierung der Einigung nachrangig. Ich will es ausdrücklich betonen: Wir meinen, dass der unschätzbare Wert, der mit der Einigung erzielt wurde, und das Eigentum des Freistaats, das an diesen Kulturgütern gesichert wurde, weit dessen überwiegt, was der Freistaat an anderer Stelle dafür aus seinem Eigentum hergeben muss.
Meine Damen und Herren, ich will ausdrücklich darauf hinweisen, weil es bei Punkt 2 der Vorlage, aber auch insbesondere im Vorfeld der heutigen Landtagsdiskussion zu erheblicher Debatte darüber gekommen ist, zu welchem Zeitpunkt man denn Eigentum aus dem freistaatlichen Wald verkaufen müsse. Ich will ausdrücklich auf Nummer 2 verweisen und darauf hinweisen, dass in dieser Vorlage keine Frist zum Verkauf von Wald niedergelegt ist. Der Freistaat Thüringen hat sich in seiner Einigung zur Restitutionsangelegenheit als Fiskus in seiner Gesamtheit verpflichtet, für 15,5 Mio. € die Kulturgüter und die Eigentumsrechte zu erwerben. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass in der internen Verrechnung der freistaatlichen Verpflichtung der Freistaat zum einen für 4,5 Mio. € Kulturgüter, die nicht von kulturhistorischer Bedeutung sind für Thüringen, verkaufen will und andererseits weitere 11 Mio. € forstfiskalische Flächen und Eigentum verkaufen will. Genau daran hat sich im Vorfeld der Debatte ein leichter Diskussionsstreit entzündet, den ich hier für unsere Fraktion ausdrücklich entkräften will. Wir teilen Ihre Auffassung darüber, dass der Preis des Waldes derzeit gering ist. Deshalb steht für uns vorrangig die fiskalische Einigung und die Verpflichtung, 15,5 Mio. € bis zum Mai 2004 zu zahlen. Erst danach folgt das, was die Einigung in der internen Verrechnung vorsieht, nämlich den Verkauf von Kulturgut und den Verkauf von forstfiskalischen Flächen. Deshalb hat der Finanzausschuss dieses Hauses auch in seiner Vorlage einen Maßgabebeschluss angefügt und hat die Landesregierung gebeten, jeweils zu den Zahlungsstichtagen, aber abschließend zum 31.05. dem Ausschuss darüber zu berichten, welche Einnahmen bis zu diesem Zeitpunkt erzielt wurden und welche Flächen aus dem Eigentum des Freistaats verkauft wurden. Das schließt aber ausdrücklich nicht ein, dass alle Flächen bis zu diesem Zeitpunkt verkauft werden müssen. Nur der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss soll bis zum Abschluss aller Zahlungsverpflichtungen Informationen darüber erhalten, welches Eigentum der Freistaat veräußert hat. Welches Eigentum der Freistaat über diese Zeitgrenze hinaus veräußert, bedarf einer näheren und nachfolgenden Information an den Haushaltsausschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch dieser Beschluss des Ausschusses ist wie im richtigen Leben, man muss natürlich den Text auch lesen. Dazu gehört, dass wir einzig und allein darüber Informationen haben wollen, welche Flächen bis zum Zahlungsstichtag verkauft sind.
Meine Damen und Herren, in der Debatte von einer Fraktion war vorgeschlagen worden, wenn man denn nicht Wald verkaufen möge, solle man doch Staatsbeteiligungen verkaufen. Ich will ausdrücklich sagen, das, was für den niedrigen Preis an Wald derzeit zutrifft, trifft natürlich auch in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf die Bewertung des Eigentums des Staates an Beteiligung zu. Dort, wo Waldflächen derzeit niedrig bewertet werden, weil die wirtschaftliche Entwicklung schlecht ist, sind auch die wirtschaftlichen Beteiligungen des Freistaats derzeit schlechter bewertet, als wenn man sie zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen würde. Deshalb, meine Damen und Herren, taugt der Gegenfinanzierungsvorschlag der SPD an dieser Stelle hilfreich wenig.
Deshalb bleibt es dabei, was der Staatssekrektär vorhin vorgetragen hat und auch unser Kollege Wunderlich noch einmal vortragen wird, nämlich, dass der Freistaat nicht beabsichtigt, zu einem Zeitpunkt X sämtliche Waldflächen zu verkaufen, sondern tatsächlich auch, und das ist der Begriff, der wichtig ist, bei forstfiskalischen Gesichtspunkten auch Immobiliengüter u.a. Flächen verkauft, die eben nicht ausdrücklich Wald sind. Diese sollen vorrangig im Verkauf einbezogen werden, um damit den Erlös zu erzielen. Genau dieses soll der Haushaltsausschuss dann in seiner Berichtsvorlage zum 31. Mai nächstes Jahr bewerten und sehen, welcher Ist-Stand tatsächlich an Einnahmen erzielt wurde und welches Immobilienvermögen und welche Flächen tatsächlich verkauft worden sind.