teils aus der weiteren Privatisierung des Thüringer Waldes fließen. Nicht in der Zeitung stand, dass der größte Teil unseres schönen Thüringer Waldes in den letzten Jahren bereits an Adelsfamilien verhökert wurde. Die Vorteilsnahme dieser nimmersatten Familien im Rechtsstaat vollzieht sich zeitnah mit dem Abbau des Sozialstaats. Genau diesen Geist, Herr Gentzel, den schüren Sie mit diesen Zitaten. Hier werden die niederen Instinkte des Neids und des Hasses geweckt.
Das widerspricht, Herr Gentzel, dem Geist des Entschädigungsausgleichsleistungsgesetzes von 1994, das beide großen Volksparteien in großer Verantwortung 1994 gegen die Opfer der Bodenreform durchgesetzt haben.
Deswegen noch einmal zurückzukommen auf den Verkauf von Treuhandwald durch die BVVG. Ich möchte hier noch einmal betonen, hier handelt es sich nicht um Eigentum in der Hand des Freistaats Thüringen, es ist Eigentum in der Hand des Bundes. Dieser Wald war bis 1945 Privateigentum und ist durch die Bodenreform enteignet worden. Die Bodenreform - da sind wir uns alle einig - war ein Akt politischer Willkür und des Unrechts.
Frau Dr. Klaus, dieses Gesetz ist in Übereinstimmung mit SPD, CDU und FDP damals 1994 genau wegen dieser Bedingungen verabschiedet worden, erinnern Sie sich mal daran. Wir haben ja zu diesem Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz, als es damals das so genannte ScholzPapier gab - erinnert euch noch daran, da lag auch ein Antrag der PDS vor - darüber diskutiert. Vergessen Sie nicht, was Sie damals geäußert haben.
Der Geist des Entschädigungsausgleichsleistungsgesetzes ist aber vor allem, dass die Alteigentümer, die zum Teil unter unmenschlichen Verhältnissen ihr Eigentum verloren haben, an dem Prozess des Eigentumserwerbs beteiligt
werden. Ganz davon abgesehen, der größte Teil der Bodenreformopfer hatte einen Durchschnitt von 29 Hektar. Wenn von Adelswald in Thüringen gesprochen wurde, dass der in den letzten Jahren verhökert worden ist; zurzeit sind 28.000 Hektar Wald in Eigentum von Familien des Adels. Das entspricht 5,2 Prozent des gesamten Waldbestands, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nun aber zu der gütlichen Einigung und zu den Zahlen, die jetzt - ich habe das gesagt - durch die Gewerkschaften, durch den BDF, durch SPD und PDS über Medien und Flugblätter verbreitet werden. Da wird von 8.000 Hektar Waldfläche gesprochen, 4,4 Prozent Entzug des Staatswaldes, dauerhafter Verlust von 40 bis 45 Arbeitsplätzen, bei derzeitigem Waldverkauf mit einem Verlust bis zu 70 Mio. € und der Staatswald sei eine dauerhafte Einnahmequelle für den Landeshaushalt. Genau mit diesem Argument möchte ich beginnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Staatsforstbetrieb arbeitet mit Defiziten, nachzulesen im Jahresbericht der Landesforstverwaltung - ich sage auch noch die Seiten - Seite 26 und 37. Der Betriebsertrag beträgt rund 41 Mio. € und der Betriebsaufwand im Schnitt 60,5 Mio. €. Somit beträgt das Defizit des Staatsforstbetriebs 19,5 Mio. €. Das ist ein Defizit von 101 € pro Hektar. Ich sage hier ganz offen, die CDU und ich stehen zu diesem Defizit, weil wir wissen, welche Wohlfahrtsleistungen die Forstwirtschaft im Allgemeinen erbringt. Aber dann zu sagen, dass hier Einnahmequellen versiegen, das ist einfach unredlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Klaus und Frau Becker, Sie waren ja in der letzten Legislaturperiode mit hier, als wir uns 1996 über das Organisationsschema unterhalten haben. Können Sie sich vielleicht noch daran erinnern? Da kam von der SPD, natürlich geschürt von Herrn Dewes, jetzt wieder aufgetaucht, der Vorschlag,
eine Trennung von Staatsforstbetrieben und hoheitlichen Aufgaben. Ich glaube sogar, Herr Pidde, Sie haben, ich will es nicht behaupten, aber ich glaube, das auch mit vertreten, das heißt Privatisierung des Staatsforstbetriebs und Trennung hoheitlicher Aufgaben. Das ist damals von der SPD in die Diskussion gebracht worden. Sie haben sich, Gott sei Dank, nicht durchgesetzt. Wir sind beim Einheitsforstamt geblieben, für die gemeinsame Verantwortung gegenüber dem Staatswald, Körperschaftswald und Privatwald.
Es wird davon vom BDF gesprochen. Es wird in der Presseerklärung von Herrn Dr. Botz von 6.000 bis 8.000 Hektar und von der IG Bau, Agrar und Umwelt gesprochen. Es wird hier von 8.000 Hektar Wald gesprochen. Wenn wir diese 8.000 Hektar Wald wirklich zugrunde legen würden bei 11 Mio. €, da kämen wir auf einen Verkaufspreis von 1.375 €. Herr Kummer und Herr Dr. Botz, dieser Preis läge dann bei 50 Prozent des Treuhandpreises. Jetzt möchte ich Ihnen einmal erklären, wie sich der Treuhandpreis zusammensetzt. Sie können sich eventuell einmal dieses Buch beschaffen, damit können Sie sich auseinander setzen. Der Treuhandpreis setzt sich auf der Grundlage des Entschädigungsausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung zusammen. Auf den dreifachen des Einheitswerts von 1935 entspricht 35 Prozent des Verkehrswerts. Das ist so vorgegeben. Einen Vergleich zwischen Verkauf von Treuhandwald und der Marktlage zu bringen, ist unredlich, ist unsachlich und ist völlig realitätsfremd, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Grundlage einer Wertermittlung - und das haben mir gestern die Leute des BDF, das sind ja nun studierte Forstleute, auch zugestanden - ist die Wertermittlungsrichtlinie vom 25. Februar 1991. Ich sage Ihnen auch veröffentlicht noch, Sie können es nachlesen im Bundesanzeiger Nr. 100 a vom 5. Juli 1991. Hier wird der Abtriebswert ermittelt zuzüglich des Bodenwertes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Richtlinie ist bindend für die Ermittlung des Verkehrswertes. Jetzt betrachten wir das einmal für den Freistaat Thüringen. Da wird unterschieden bei den Böden zwischen schlechten und guten Böden, beim Abtriebswert zwischen 3.000 und 3.500 € für schlechte Böden und zwischen 5.000 und 5.500 € für gute Böden. Hinzu kommt dann noch der Bodenwert: für schlechte Böden 1.500 € und für gute Böden 3.500 €. Das ergibt einen Verkehrswert zwischen 4.500 € und 9.000 €.
Herr Kummer, wenn ich die Zwischensumme nehme, käme ich auf 6.750 €. Wenn ich diesen Verkehrswert nicht erreiche, nicht zu 100 Prozent, nicht zu 90 Prozent, nicht zu 80 Prozent, eventuell auch nicht zu 70 Prozent, eventuell zu 60 Prozent, dann käme ich auf einen Ertrag von 4.050 €. Das ist mehr als realistisch. Ich gehe davon aus, dass sogar 70 Prozent des Verkehrswertes erreicht werden mit 4.725 €, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Weil immer gesagt wird, es wäre kein Markt in Thüringen vorhanden - ich habe es Ihnen vorhin schon gesagt, auf
eine Ausschreibung der Treuhand kommen 11 Bewerber, das heißt, es können ja bei weitem nicht alle berücksichtigt werden -, es ist ein Markt da. Ich sage Ihnen auch ein Beispiel. In Schmalkalden-Meiningen sind über das Liegenschaftsbewertungsgesetz 109 Hektar Wald verkauft worden, nicht zum Verkehrswert, sondern zu einem Verkehrswert von 116 Prozent. Wenn dann die Opposition davon spricht, dass wir keinen Markt in Thüringen haben, also dann weiß ich nicht, mit was Sie sich überhaupt beschäftigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns jetzt darüber unterhalten, ist es uns Wert 1,5 Prozent des Staatswaldes oder eventuell 1,2 Prozent der Waldfläche für diese gütliche Einigung zur Verfügung zu stellen, dann glaube ich, das ist mehr als berechtigt, denn es ist mehr im öffentlichen Interesse, das ist im besonderen öffentlichen Interesse, insbesondere weil die Kulturgüter - und das ist von Staatssekretär Aretz ganz hervorragend dargestellt worden - nicht nur für Weimar, für Thüringen, sondern für den gesamten deutschsprachigen Raum, für die Forschung und für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Deswegen geht ihr Vorwurf, Herr Kummer und Herr Dr. Botz, völlig ins Leere, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Jetzt komme ich eigentlich noch zum zweiten Teil des Vertrags, Herr Dr. Aretz, der so sympathisch ist. Zum ersten Mal haben nämlich auch u.a. die Thüringer die Chance, die sie in den 40 Jahren Kommunismus nicht hatten - da sind sie enteignet worden -, sinnvoll wieder Waldeigentümer zu werden. Viele der Waldbesitzer - Herr Kummer, Sie sind ja Waldbesitzer, Sie müssen ja verkaufen, ich weiß nicht, ob Sie so liquid sind
müssen erstens einmal ihren Betrieb stabilisieren. Wir haben die Chance, dass landwirtschaftliche Betriebe sich ein zweites Standbein schaffen können und andere haben die Chance Waldeigentum überhaupt zu erwerben, meine Damen und Herren.
Herr Dr. Botz, ich muss Ihnen sagen, Ihr Flugblatt, in dem Sie hier von der Wohlfahrtsleistung des Waldes sprechen, die damit abhanden kommt, gerade für die touristische Nutzung usw., Herr Dr. Botz, diese Argumentation ist schlicht unanständig, denn Sie wollen damit den Eindruck erwecken, dass der Wald nicht mehr betreten werden darf. Herr Dr. Botz, mit der Erweckung dieses Eindrucks wollen Sie die Menschen verängstigen und Sie wollen Emotionen schüren, obwohl Sie genau wissen,
dass wir in Deutschland allgemeines Betretungsrecht haben, abgesichert durch das Bundeswaldgesetz und durch
die Landeswaldgesetze. Diese Argumentation ist besonders schäbig, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Sie haben jetzt vom Wandern usw. gesprochen, glauben Sie denn wirklich, dass ein Wanderer weiß, ob er im Staatswald, im Privatwald, im Körperschaftswald oder im so genannten Adelswald nach Luft schnappt? Glauben Sie das wirklich, Herr Dr. Botz?
Dutzende von Wanderwegen, dutzende von Reiterwegen, dutzende von Skiloipen benutzen die Eigentumsart Körperschaftswald, Privatwald und Staatswald, meine sehr verehrten Damen und Herren, und keiner merkt es.
(Zwischenruf Abg. Kummer, PDS: Einen Unterschied wird er merken, an den Schil- dern, die dort stehen.)
der merkt nicht, ist er im Staatswald, ist er im Körperschaftswald. Er durchwandert Privatwald, er bewandert den so genannten schlimmen Adelswald und wiederum keiner merkt es.