Gert Wunderlich

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Herr Dr. Hahnemann, wenn man Ihre schwer verständliche Rede ins allgemein verständliche Deutsch übersetzen darf, vielleicht auch zur Verständigung der jungen Menschen und der Herrschaften hier, kann ich davon ausgehen,
dass die PDS die Sicherheitsverwahrung ablehnt und lieber das Risiko eingeht,
dass die Allgemeinheit und vor allem die Kinder gefährdet bleiben. Ein zweite Frage, Sie sprachen von der zivilisierten Gesellschaft: gehe ich davon aus, dass die nach Ihrer Ansicht zivilisierte Gesellschaft nicht die Pflicht haben sollte, gemeingefährliche Verbrecher für immer wegzuschließen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Minister hat in seinem Sofortbericht auf Fakten und Zahlen hingewiesen. Diese Fakten und Zahlen zeigen eigentlich schon die Dramatik, vor der die Landwirtschaft in Thüringen und in Deutschland steht. Die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik bildet in Thüringen derzeit den Mittelpunkt zahlreicher agrarpolitischer Diskussionen und wir haben ja an sehr vielen teilgenommen. Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform wird die agrarpolitische Diskussion noch wesentlich leidenschaftlicher geführt. Das liegt vor allem an den ungewöhnlich großen nationalen Umsetzungsspielräumen bei der Agrarreform. Es ist vom Minister und auch von Dr. Botz angesprochen worden, dies betrifft vor allem die Entkopplung der Direktzahlungen von der Erzeugung und die Neuanbindung an Standards den so genannten Cross Compliance. Hinzu kommen die verschärften Preissenkungen bei Milch, die eine Heranführung an den Welt
markt bedeuten. Wie die großen nationalen Umsetzungsspielräume von den verschiedenen Ländern gesehen werden, darauf hat der Minister sehr deutlich hingewiesen. Ich glaube, die Veränderungen in der Landwirtschaft sind durch die Reformbeschlüsse der Gemeinsamen Agrarpolitik doch sehr weit reichend. Ich glaube, jetzt wird auch vielen langsam deutlich, dass sich die Grundlagen für die Landwirtschaft in Thüringen auch stark verändern werden, es geht um die Standortsicherung der Thüringer Landwirtschaft. Deshalb will die CDU-Fraktion mit diesem Antrag in der Endphase der Verhandlungen - es ist eigentlich fünf vor zwölf, wenn ich das so sehe - dem Minister parlamentarisch den Rücken stärken. Wir sagen das auch klar, wir lehnen den Gesetzentwurf in der jetzigen Form ab, weil er zu weit reichenden negativen Konsequenzen unserer landwirtschaftlichen Betriebe führen würde. Das Ziel, die wirtschaftenden Betriebe zu stärken und Landwirtschaft in schwierigen Regionen zu halten, wird mit dieser Vorlage nicht erreicht. Die im Entwurf vorgesehenen Strukturbrüche und Verluste von Marktanteilen sind insbesondere dem tierischen Produktionssektor nicht zumutbar. Mit dem Wegfall der Bewirtschaftungsverpflichtung auf landwirtschaftlichen Flächen besteht die Gefahr, dass in einem enormen Strukturwandel in einigen Nahrungsmittelbereichen Produktionspotenziale aus Deutschland und eben dann auch aus Thüringen abwandern. Diese Gefahr - und darauf ist heute hingewiesen worden - besteht vor allem bei Rindfleisch und in der Milcherzeugung. Ich glaube, das kann so nicht hingenommen werden. Ich glaube, der Herr Minister und auch der Herr Dr. Botz haben es angesprochen, darüber wird noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch mal darauf hinweisen, dass die Nahrungsgüterindustrie in Thüringen der umsatzstärkste Wirtschaftszweig ist und daran hängen - und das wird sehr oft vergessen, wenn geschrieben oder diskutiert wird - Tausende von Arbeitsplätzen. Ich glaube, deshalb müssen jetzt in der Endphase die Parteien Position beziehen. Unsere sieben Grundpositionen im CDU-Antrag sollen dem Minister in den kommenden Verhandlungen die Gewissheit geben, dass das Thüringer Parlament mehrheitlich hinter seinem Standpunkt steht. Ich glaube, es ist auch an der Zeit, dem Minister für seine Verhandlungen zu danken, die er für die Thüringer Bauern in dieser Frage führt.
Diese Verhandlungsführung wird auch vom Berufsstand so gesehen. Aufgrund dieser Diskussion fordern wir, dass die Einführung des entsprechenden Modells so erfolgen muss, dass sich die landwirtschaftlichen Unternehmen auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen können. Deshalb lehnen wir den im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Abschmelzungsbeginn, die für die Tierhaltung im Referenzzeitraum betriebsindividuell zugewiesenen Prämienrechte ab 2007 und die dann bis 2012 in einer regional einheitliche Flächenprämie umgewandelt werden, ab. Hier sollten wir uns im Haus einig sein - ich
glaube, da sind wir auf der Seite des Ministers -, diesen Zeitraum so weit wie möglich hinauszuschieben. Um den Landwirten einen längeren Anpassungszeitraum zu ermöglichen, ist der Abschmelzungsprozess der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche, wie gesagt, so spät wie möglich - wir sprechen von 2009, eher 2010, der Abschluss sollte eigentlich erst 2013 oder 2015 sein.
Wir haben uns in dieser Frage immer gegen ein Abschmelzen und für die Beibehaltung der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche ausgesprochen, denn wir müssen schon die Gefahr erkennen, dass einige aus der Produktion aussteigen werden bzw. dass weniger produziert wird. Da müssen wir uns schon Gedanken machen, wie wir die Mittel auf die wirtschaftenden Betriebe konzentrieren und das Geld nicht bei denen lassen, die aus der Wirtschaft aussteigen, denn dies würde die Gesellschaft auf Dauer nicht akzeptieren. Das ist für uns in der Verantwortung den Thüringer Bauern gegenüber eine schon extrem gefährliche Situation, weil damit Produktion und Arbeitsplätze gefährdet werden. Wir müssen Arbeitsplätze - der Minister hat es angesprochen - über Wertschöpfung, über Wettbewerbsfähigkeit und über den Markt schaffen. Da müssen wir sehr stark beachten, wie der Wettbewerb auch in den anderen Ländern gesehen wird. Für das betriebsindividuelle Modell haben sich eben in Europa sehr viele Mitbewerber entschieden.
Eine weitere unglückliche Entscheidung war das Ummünzen der Direktzahlungen in handelbare Prämienrechte. Das hat auch die landwirtschaftliche Veranstaltung auf der Messe gezeigt. Die Ausgestaltung über ein handelbares Prämienrecht benachteiligt tendenziell Betriebe im Strukturwandel. In der Zeit sind wir ja noch, denn unsere Betriebe müssen sich umwandeln. Dennoch hat die Bundesregierung dieser Entkopplung im EU-Agrarrat zugestimmt. Dieser Kardinalfehler lässt sich auch durch ein noch so ausgefeiltes Abschmelzungsmodell in ein regionales Prämienrecht nicht wieder heilen. Denn der historische Bezug führt stets zu Prämienrechten und neuen handelbaren Vermögenswerten, die im Lauf des Strukturwandels ihr agrarpolitisches Ziel verfehlen müssen.
Ein weiteres Schlagwort steht im Mittelpunkt der Diskussion: Cross Compliance. Durch Cross Compliance werden öffentliche Zahlungen an die Landwirtschaft an die Einhaltung von Mindeststandards gebunden. Für den Erhalt der vollen Prämienzahlungen muss der Betriebsinhaber bestimmte Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz einhalten und die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten, sonst erfolgt eine Kürzung der Direktzahlungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Eindruck, die Tragweite von Cross Compliance ist in den vergangenen Monaten etwas - das ist noch leicht dargestellt - unterschätzt worden. Neben dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand sehe ich deshalb auch ein grundsätzliches
Problem, denn, wer bestimmt denn, was guter landwirtschaftlicher Zustand ist. Ministerin Künast versucht elegant die Umsetzung der Umweltauflagen - also wie gesagt, die so genannten Cross Compliance - einfach zu kaschieren, um dabei ihr wahres Ziel nicht schon jetzt offenbaren zu müssen. Der Minister hat es gesagt, sie hat den Unterausschuss aufgelöst und wendet sich wieder verstärkt dem Trittin'schen Umweltministerium zu, was für die deutschen und für die thüringischen Landwirte nichts Gutes bedeuten wird. Diesen wichtigen Teil der EU-Agrarreform möchte deshalb Frau Künast am Bundestag vorbei in Form von Verordnungen regeln. Dabei wird es gerade in diesem Bereich von Bedeutung sein, dass man sich bei der Umsetzung am geltenden Fachrecht orientiert und keine weiteren Auflagen macht, denn die EU-Verordnung nennt hier nicht von ungefähr Grund- oder Mindestanforderungen. Deshalb sind wir sehr kritisch, was die Frage von Cross Compliance angeht. In der Tat droht, wenn man sich anhört, was von verschiedenen Seiten für Hoffnungen bestehen, was man über Cross Compliance alles regeln und steuern kann, da wird an alles gedacht, nur nicht an eine fachgerechte Landwirtschaft. Den Markt bestimmt nicht allein der Landwirt, sondern auch die Politik mit ihren Auflagen. Es kann nicht sein, dass wir zu den schweren Wagen, den wir den Landwirten aufladen, auch noch die Bremse ziehen. Das kann so nicht funktionieren, denn dann werden sie nicht mit den anderen mithalten können.
Wir sind derzeit schon wieder auf dem Weg, uns irgendwelche Dinge kaputtzumachen, den Landwirten Erschwernisse hineinzubauen, die so meines Erachtens nicht gelten können. Wir dürfen unsere Landwirte im Wettbewerb nicht benachteiligen und vor allem die, die bisher bereit waren, im Agrarumweltbereich etwas zu tun, wie wir in Thüringen mit unserem Kulturlandschaftsprogramm, auch noch abstrafen. Bezüglich des KULAP besteht die ernstzunehmende Gefahr, dass das Cross Compliance einzelne Maßnahmen verdrängen wird. Der Herr Minister ist darauf eingegangen. Denn in Ländern, die bei Agrarumweltmaßnahmen bisher nichts oder wenig getan haben, kann ja auch nichts verdrängt werden, aber diese Länder dürfen dann auch mindestens nicht bevorteilt werden. Merkwürdigerweise sind es gerade auch noch solche Länder, wo die Grünen mit regieren. Das ist schon sehr merkwürdig. Es müssen sachgerechte Lösungen gefunden werden, die 1 : 1 aus der EU zu übernehmen sind oder im Vergleich zu anderen EU-Ländern den Vergleich standhalten.
Jetzt wird vielen - wenn man mit den Verwaltungen diskutiert - erst einmal bewusst, welcher Verwaltungsaufwand auf uns zukommt, denn jedes Kriterium, was wir zusätzlich einfügen, muss kontrolliert und vom Landwirt dokumentiert werden. Das birgt natürlich auch entsprechende Risiken für die Landwirte in sich, was die Ausgleichszahlungen anbelangt, aber auch für das Land, was die Anlastungen anbelangt. Deshalb unser Appell, dass man sich auf wenig fachlich begründete, repräsentative und auch vor Ort überprüfbare Kriterien beschränkt. Nur so bleibt das ganze System überschaubar und handhabbar.
Um mögliche Anlastungsrisiken zu verringern, sind von der Landesregierung daher frühzeitig die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sicherung des Agrarstandorts Thüringen wird zukünftig maßgeblich durch die nationale Umsetzung der EU-Agrarbeschlüsse beeinflusst. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Probleme vieler Betriebe, wie auch der Agrarbericht der Bundesregierung mit aller Deutlichkeit aufzeigt - wir haben Einkommensverluste von 20 Prozent und mehr, der Produktionswert ist um 3,3 Prozent und die Nettowertschöpfung um 16,1 Prozent gesunken -, dürfen wir für unsere Landwirte keine Sonderbelastungen mehr hinnehmen. Wir von der CDU werden der Landwirtschaft so wie in der Vergangenheit jegliche Unterstützung bieten.
Natürlich empfehlen wir auch den landwirtschaftlichen Unternehmen, sich mit der Zukunft der Agrarpolitik auseinander zu setzen und sich rechtzeitig auf den Veränderungsprozess einzustellen. Herr Dr. Botz hat es angesprochen, der Änderungsantrag von der SPD ist sachlich begründet, denn dieser Gesetzentwurf ist mit Mehrheit der Landesregierungen entstanden. Eine Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lehnen wir ab, weil es dazu keine Zeit mehr im Agrarausschuss gibt. Wir werden uns im Agrarausschuss dann, und das wird wahrscheinlich erst der neue Landtag tun müssen, mit den Folgen der hoffentlich einigermaßen noch vernünftigen nationalen Umsetzung beschäftigen müssen. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns heute über die Bauordnung unterhalten, die war sehr kompliziert, aber die bei diesem Artikelgesetz mitgestritten haben, die haben mitgekriegt, dass das nicht weniger kompliziert gewesen ist. Wir haben uns in der Sache hart auseinander gesetzt. Bei solchen sensiblen Dingen, wenn es um Natur geht, kann es eigentlich gar nicht anders sein, aber ich glaube, wir haben uns doch in der ganzen Sache fachlich recht ordentlich auseinander gesetzt,
da habe ich eine andere Meinung als Sie, Frau Dr. Klaus. Vor allem hatte ich auch den Eindruck in unserem Ausschuss, dass der Wille zum Kompromiss vorhanden war.
Es hat sich auch bei einem großen Prozentsatz der Anträge gezeigt und deswegen bin ich den Abgeordneten aller Fraktionen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dankbar, dass sie die fachliche Auseinandersetzung in den Mittelpunkt gesetzt haben. Frau Dr. Klaus, das war eigentlich hinsichtlich parlamentarischer Auseinandersetzung eine gute Stunde für dieses Parlament. Ich kenne andere Auseinandersetzungen im Parlament und im Ausschuss als diese. Sie haben es angesprochen, wir hatten zwei besonders sensible Themen zu behandeln. Das war zum einen die zeitlich befristete Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens bei der Nutzungsänderung zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung im Bereich der ehemaligen Waldund Feldgrenze und zum anderen die Kormoranproblematik. Aber, ich meine, wir hatten auch noch ein anderes
wichtiges Problem zu bewältigen, nämlich die gute fachliche Praxis in der Land- und Fischereiwirtschaft.
Ich möchte auf die drei Punkte schon etwas ausführlicher eingehen, auch deshalb, weil hier in den letzten Monaten zum Teil - nicht immer - auch fachlich falsches Zeug erzählt worden ist. Zunächst aber zur Problematik "Wald- und Feldgrenze". Ich habe es gesagt, was hier von einigen Naturschutzverbänden - und auch vieles von Ihnen, Frau Dr. Klaus - vorgebracht worden ist, entspricht einfach nicht den gesetzlichen Vorschriften nach Bundeswaldgesetz und Thüringer Waldgesetz. Ich sage es ganz ehrlich, bei zugestandener Polemik, die in der Sache sein muss, das können wir auch verkraften, aber es ist unanständig, immer wieder fachlich falsches Zeug zu erzählen. Ich möchte das auch begründen: Die Landesregierung und die CDU wollten Unrecht in Folge unselbständiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftung in der DDR mit diesem befristeten vereinfachten Genehmigungsverfahren heilen. Aber wir sind belehrt worden - und das mussten wir schmerzlich erfahren -, es ist schwer, jetzt dieses DDR-Unrecht zu heilen. Dass dies nicht so ging und wir dieses Ansinnen wieder zurückgezogen haben, werde ich noch begründen. Aber, meine Damen und Herren, die Behauptung, dass die Flur ausgeräumt wird, die Hecken beseitigt werden usw., ist deswegen schon falsch, weil das Waldgesetz dafür einfach nicht zuständig ist. Das sollten endlich auch diese zur Kenntnis nehmen und Sie auch, Frau Dr. Klaus, da müssen Sie mal die Waldgesetze lesen, ob Bundeswaldgesetz oder Thüringer Waldgesetz, weil das so nicht stimmt. Es geht nicht um Flurgehölze und es geht schon gar nicht um Hecken, die an Wegerändern stehen, an Flussläufen stehen oder in der freien Flur wachsen. Es geht um den Begriff "Wald", so wie er im Bundeswaldgesetz in § 2 Abs. 1 definiert ist und präzisiert in § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Waldgesetz. In beiden Gesetzen, sowohl im Bundeswaldgesetz als auch im Thüringer Waldgesetz, ist gesetzlich festgelegt, was nicht Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes und des Thüringer Waldgesetzes ist. In § 2 Abs. 2 Bundeswaldgesetz steht, und ich muss das hier noch mal zitieren, dass es eventuell auch vom Letzten noch begriffen wird: "In der Flur" und das möchte ich noch mal unterstreichen, so steht es im Bundeswaldgesetz - "oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken" - stark unterstrichen, ich betone das noch mal - "bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes." In § 2 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz wird es dann noch einmal präzisiert und das darf ich auch noch mal vorlesen, damit es vielleicht doch noch verstanden wird, aber ich habe da langsam meine Zweifel dran bei verschiedenen Verbänden und auch bei Ihnen, Frau Dr. Klaus: "Nicht zum Wald gehören: in Flur", noch einmal unterstrichen: "oder bebautem Gebiet liegende, mit Bäumen und Sträuchern bestandene Flächen wie Obstplantagen, Baumschulen, Weidenheger, Flurgehölze in linearer bis
zweireihiger Ausdehnung, Einzelbäume, Parkanlagen bis ein Hektar Größe in bebautem Gebiet, sofern diese nicht im Waldverzeichnis aufgeführt sind, und Hecken" - wieder unterstrichen. Also, sowohl im Bundeswald- als auch im Thüringer Waldgesetz sind Hecken und viele andere Flurgehölze kein Wald und unterliegen somit auch nicht dem Waldgesetz. Wir behandeln hier das Waldgesetz und nicht irgendein Flurgesetz oder irgendein anderes Gesetz, wo es irgendwo anders steht. Nur so viel, um einmal klarzustellen, um was es hier überhaupt geht.
Ich habe es schon gesagt, der § 10 Abs. 2 a war so nicht aufrechtzuerhalten, das ist richtig so, und musste zurückgezogen werden. Deswegen sage ich, hier von der Arroganz der Macht immer zu sprechen, oder die CDU-Fraktion würde die Gesetze immer nur abnicken, wird hier zum wiederholten Male widerlegt. Der § 10 Abs. 2 a hätte § 9 Bundeswaldgesetz - Erhaltung des Waldes - widersprochen. Das stimmt. In seiner schriftlichen Stellungnahme ist das vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in seiner Beurteilung auch erläutert worden. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, wenn man diese Erläuterung weit ausgelegt hätte, hätten wir eventuell auch dieses Gesetz so machen können. Aber wenn Sie dann noch aufs Bundesumweltministerium eingehen, also die Kommentierung, die ist völlig daneben. Ich gestehe, was das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft formuliert hat, das ist nachvollziehbar, aber was aus dem Hause Trittin kam, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Forstmann studiert man natürlich auch noch mal Forstrecht usw. usf., deswegen muss ich noch mal darauf eingehen, besonders auf das Studium von Klose und Orf zum Forstrecht. Da bezieht man sich auf verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichtshöfen oder von Verwaltungsgerichten, hier vor allem auf den Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Das muss ich hier noch mal zitieren, dass uns das vielleicht mal allen bekannt wird, warum wir auch diesen Paragraphen zurückziehen mussten. "Mit der Erteilung eines gesetzlichen Auftrages und dessen Konkretisierung in § 9 durch Einführung einer Genehmigungspflicht und Aufstellung bestimmter Genehmigungsvoraussetzungen ist der Bundesgesetzgeber einem forstpolitischen Anliegen nachgekommen und hat den Grundsatz der Walderhaltung aufgestellt - teilweise auch als gesetzlich ausgestalteter Vorgang der Walderhaltung bezeichnet." Das ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. Der Bundesgesetzgeber hat damit gleichzeitig einen Schutz des Waldes zum Ausdruck gebracht, und zwar in der Weise, dass vor jeder Waldumwandlung ein behördliches Genehmigungsverfahren vorgeschaltet worden ist, durch welches sichergestellt werden soll, dass Wald nur dann für andere Nutzungsarten in Anspruch genommen wird, wenn innerhalb dieses Verfahrens nachgeprüft worden ist, ob ein durch die Einführung der Genehmigungspflicht dokumentiertes öffentliches Interesse an der Wald
erhaltung überwiegend des anderen Interesses vorliegt oder nicht. Ohne eine solche Genehmigung darf eine Waldumwandlung nicht durchgeführt werden, damit ist sie verboten. Ich glaube, darauf beruft sich auch das Bundesministerium. Präzisiert wird dann dieses Genehmigungsverfahren in § 10 Thüringer Waldgesetz - Änderung der Nutzungsart.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus den genannten Gründen ist § 10 Abs. 2 a zurückgezogen worden. Um aber den Besonderheiten - und die dürfen wir eben auch nicht leugnen, Frau Dr. Klaus, es gibt eben Besonderheiten in den neuen Ländern und auch in Thüringen - hinsichtlich der Wald-Feld-Grenze gerecht zu werden, dass wir das mit § 9 Bundeswaldgesetz in Einklang bringen, haben wir § 21 erweitert, denn, sollte ein Eigentümer oder Pächter eine Umwandlung anstreben, ist durch die Forstbehörde zunächst einmal festzustellen, ob es Wald - und darum geht es - nach § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Waldgesetz ist. Wird das festgestellt und es soll eine Umwandlung erfolgen, dann muss nach § 9 Bundeswaldgesetz und § 10 Thüringer Waldgesetz ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden; damit ist eine rechtlich fundierte Grundlage geschaffen worden.
Nun noch etwas zum Kormorangesetz: Da verweise ich auf die Aktuelle Stunde vom 21. Februar 2002. Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie das studieren, dann verstehe ich Ihre Haltung im Ausschuss oder nach der Anhörung nicht, das muss ich ganz ehrlich sagen. Darauf werde ich noch zurückkommen. Wir wissen, die Diskussion darüber ist über Jahre gelaufen und die Geduld - das hat auch die Anhörung gezeigt - der Angler und Fischer gegenüber der Politik hat verständlicherweise Grenzen. Das haben sie noch mal eindeutig aufgezeigt und das hat auch die Anhörung gezeigt. Aufgrund dieser Anhörung hat die CDU-Fraktion, Frau Dr. Klaus, gehandelt und richtig gehandelt, denn geredet ist lange genug. Die umfassende mündliche Anhörung zum Gesetz im November hat gezeigt, dass es notwendig war - ich habe es betont -, das Thüringer Fischereigesetz allgemein und kurzfristig, um den Belangen der Fischer und Angler nachzukommen, in mehreren Punkten zu ändern. Die Anglerverbände haben auch die Gelegenheit genutzt, darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Politik nicht länger um die Entscheidung zum Thema "Kormoran und Graureiher" drücken konnte. Ausgangspunkt für die Politik war die Aktuelle Stunde - ich habe darauf hingewiesen - in der Plenarsitzung am 21. Februar 2002. Und mit deutlichen Worten aller Oppositionsparteien, vor allem der Oppositionsparteien, war man sich einig, dass etwas getan werden muss, diesen standortfremden Fischräubern effizienter zu begegnen.
Herr Dr. Botz wies damals darauf hin, dass schutzwürdige Arten in bestimmten Fließgewässerstrecken fast aus
gerottet wurden. Der Naturschutz solle sich stärker auf die Fische, statt auf Vögel konzentrieren. Man solle zur Tat schreiten. Und auch Herr Kummer von der PDS wies wie immer auf die bedrohliche Entwicklung hin. Dies gipfelte dann in der Aufforderung an den Minister: Tun Sie etwas, um die Kormoranverordnung in Thüringen zu verbessern.
Wir alle wissen, dass es dann für die alte Kormoranverordnung...
Wissen Sie was, Frau Becker, kommen Sie hier vor und erzählen Sie doch. Nehmen Sie doch einfach einmal die Fakten zur Kenntnis, wir mussten auch den § 10 Abs. 2 a zur Kenntnis nehmen,
aber nehmen Sie ihn doch bitte endlich zur Kenntnis und erzählen Sie hier nicht ständig so dummes Zeug und überlegen Sie erst, ehe Sie hier irgendwas argumentieren.
Wir alle wissen, dass es dann für die alte Kormoranverordnung noch eine Galgenfrist gegeben hat, indem der Minister auf Erlassebene eine harmonisierte Verfahrensweise für Abschussgenehmigungen durch die unteren Naturschutzbehörden angestrebt hat. Wir alle wissen auch, das hat nicht funktioniert, deshalb musste nach der Anhörung am 6. November klar Position bezogen werden. Ich habe das in der Aktuellen Stunde schon gesagt, Herr Schemmel, wir sollten darüber keinen Spaß machen. Daran hängen Existenzen von Familien. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wenn die in Konkurs gehen, dann können Sie mit Ihrem Gelächter oder mit Ihren dummen Einwürfen auch nicht mehr helfen.
Die CDU-Fraktion hat sich daraufhin eindeutig für gravierende Änderungen im Sinne der Angler und Fischer Thüringens bekannt. Die SPD und PDS haben erst reagiert, als unsere Vorschläge auf dem Tisch lagen. Anders formuliert: Ohne die Änderungsanträge der CDU
Fraktion gäbe es bis heute keine Änderung der Kormoranverordnung und die Graureiher dürften auch nicht abgeschossen werden, da die alte Verordnung längst ausgelaufen war. Uns war auch klar, dass es so nur funktionieren kann, wenn eben keine Genehmigung durch irgendeine Behörde notwendig ist. Dies musste intern durchgesetzt werden. Am Verfahren selbst - wir mussten noch einige Abstriche machen, indem wir die Abwendung fischereilicher Schäden aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes wieder herausnehmen - aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir keine Abstriche mehr gemacht. Auch die Anträge der Opposition haben für mich nur offenbart, dass es für sie jetzt schwierig wurde, sich sowohl bei Naturschutzverbänden als auch bei Anglern beliebt zu machen. Wer die Antwortschreiben der Angelund Fischereiverbände liest, ich kann sie ja mal vorlesen, wie sie zu dem CDU-Vorschlag stehen und wie sie zu den Vorschlägen der SPD und PDS stehen. Ich gehe davon aus, Herr Lippmann, die Kollegen haben das bei Ihnen in der Fraktion behandelt, bei Ihnen in der SPD und genau bei Ihnen in der PDS, wie die Angel- und Fischereiverbände zu den Vorschlägen der Fraktionen stehen.
Das sollten Sie als Erstes bei sich beginnen, Herr Ramelow. Jetzt gilt es nicht nur die neuen Regeln umzusetzen, sondern dass Politik und Verbände von Anfang an gemeinsam den Vollzug begleiten, denn interessant ist es auch, wie beim NABU und BUND die Erkenntnisse reifen, dass wir jetzt eine bessere Lösung haben als vorher. Die Zuschriften dieser Verbände zur jüngsten schriftlichen Anhörung sollten Sie sich einmal anschauen. Hier wurden aufgrund des Vogelschutzes schon einmal Zugeständnisse gemacht, die noch vor einem Jahr undenkbar waren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben neben einem guten Stück Verwaltungsentlastung jetzt auch die Situation, dass nicht mehr die untere Naturschutzbehörden als die Buhmänner dastehen, und in der jetzigen Verfahrensweise reihen wir uns systematisch ein in die Regelung von Niedersachsen und Bayern. Von uns wird auch begrüßt der Bundesratsbeschluss vom 7. November letzten Jahres, dem auch Thüringen zugestimmt hat, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für eine europäische Lösung des Kormorans als eigentliche Ursache des Übels einzusetzen. Leider, wie so oft, gibt es aus dem Hause Künast bereits Signale, dass man nicht gewillt sei, diesem Länderwillen nachzukommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Anliegen ist nicht die Ausrottung des Kormorans, sondern dessen Bestand in Thüringen auf ein ökologisch vertretbares Maß zu regulieren.
Nun noch ein paar Worte zu anderen Entscheidungen. Wir haben breit über die gute fachliche Praxis in der Forst- und Fischereiwirtschaft diskutiert. Die CDU lehnt
es ab, diesen Begriff zum jetzigen Zeitpunkt in die Gesetze aufzunehmen. Im Bundesnaturschutzgesetz ist die gute fachliche Praxis für die Landwirtschaft in § 5 Abs. 4 eindeutig formuliert. Für die Forstwirtschaft und die Fischereiwirtschaft fehlt in § 5 Abs. 5 bzw. § 5 Abs. 6 der Bezug zur guten fachlichen Praxis, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, auch aus gutem Grunde. Das Instrument der guten fachlichen Praxis bedarf zunächst auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse einer politisch gesellschaftlichen Aushandlung. Die Akzeptanz der guten fachlichen Praxis als naturschutzfachliche Mindestanforderung an das forstliche oder fischereiwirtschaftliche Handeln dürfte sehr davon abhängen, wie dieser politische Aushandlungsprozess gestaltet wird. Wesentliches Merkmal des Prozesses sollte in jedem Fall eine offene Beteiligung aller betroffener Gruppen in einem fairen Diskussions- und Verhandlungsprozess sein. Im Vorfeld zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes hat die Diskussion begonnen. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz hat das Institut für Forst- und Umweltpolitik der Universität Freiburg ein Fachgutachten zur Konkretisierung - das Wort ist heute schon einmal gefallen bei der Bauordnung - des unbestimmten Rechtsbegriffs der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft erstellt. Prof. Volz, Direktor des Instituts, und sein Mitarbeiter Winkel kommen zu dem Schluss, dass es nicht möglich ist und naturschutzpolitisch verheerend wäre, wollte man alle Zielkonflikte zwischen forstbetrieblichen Interessen und naturschutzfachlich-gesellschaftlichen Anforderungen nur über die Sozialbindung der Waldbesitzer regeln. Ich beziehe mich hier auf die gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft. Beide sagen deshalb ganz klar, der Erfolg einer Naturschutz- und Forstpolitik auf der gesamten Waldfläche setzt zwingend eine grundsätzliche Akzeptanz bei betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere bei den Waldeigentümern voraus. Denn Skepsis ist schon angebracht, dass die wirtschaftliche Handlungsfreiheit eingeschränkt und die Sozialpflichtigkeit des Waldbesitzes so weit ausgehöhlt wird, dass man dann sogar von Enteignungscharakter sprechen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sollte in dieser Frage einem Herrn Trittin oder einer Frau Künast trauen. Viele geforderte Naturschutzkriterien sind heute Fördertatbestände für die private und kommunale Forstwirtschaft. Würden sie Gesetz, dann stellt sich natürlich sofort die Frage ihres Fortbestandes als Teil staatlicher Förderprogramme, gleichgültig ob auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene. Denn für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten können verständlicherweise keine öffentlichen Zuwendungen gewährt werden. Auch so lässt sich eben der Bundeshaushalt vielleicht mit sanieren. Aber das geht so nicht.
Eine andere Frage in diesem Zusammenhang sind die Zertifizierungssysteme in der Forstwirtschaft. Auch dafür ergeben sich ernsthafte Konsequenzen. Deren Vorgaben im Bereich der naturschutzfachlich relevanten Kriterien werden nämlich durch die gute fachliche Praxis in einigen Punkten eingeholt. Davon ist kein Zertifizierungssystem ausgenommen. Es müssten also auf Kosten der
Betriebe und deren Wettbewerbsfähigkeit auf europäischen Märkten die Zertifizierungssysteme in diesen Punkten neu justiert werden, um die angestrebte Marktlenkungsfunktion weiter zu verfolgen. Schließlich ist dem Verbraucher ein Zertifikat und gegebenenfalls ein hoher Produktpreis nur vermittelbar, wenn seine Standards mehr oder weniger deutlich über dem gesetzlichen Niveau liegen. Man sieht, die Konsequenzen der guten fachlichen Praxis sind bei weitem noch nicht ausdiskutiert.
Ähnlich verhält es sich in der Fischereiwirtschaft. Auch hier haben festgelegte Standards Auswirkungen auf staatliche Förderprogramme. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf das Strategiepapier der Europäischen Kommission, das ist uns allen zugegangen, für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur hinweisen. Wenn ich recht informiert bin, ist dieses Thema noch nicht ausdiskutiert.
Lasst uns deshalb dieses Problem mit entsprechender fachlicher Kompetenz führen. Ich warne vor Eile, nur weil es vielleicht zeitgemäß oder populär ist. Nicht dass wir, ich sage das ganz ehrlich, den gleichen Reinfall erleben wie bei der Biolandwirtschaft, dass geringere europäische Standards unsere eigenen Betriebe benachteiligen. Die Forst- und Fischereileute werden noch erkennen, dass in dieser Frage der Teufel im Detail liegen wird und die Konsequenzen erkennbar sein müssen. Soviel zur guten fachlichen Praxis.
Des Weiteren sind wir den Angel- und Fischereiverbänden nachgekommen, keine verpflichtenden Hegegemeinschaften - im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kummer - einzuführen, sondern das Prinzip der Freiwilligkeit beizubehalten. Im Zuge der Diskussion, Frau Dr. Klaus, hat sich eben auch ergeben, dass wir auch noch einmal an den § 28 Thüringer Waldgesetz herangehen mussten. Aufgrund der ersten Änderung der Fünften Durchführungsverordnung hat sich nämlich herausgestellt, dass Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Flächengröße privaten Waldbesitzes besteht. Da die Beförsterungskosten nach Größe gestaffelt sind, gibt es Anzeichen, dass Eigentümer von großen Waldflächen ihr Eigentum auf verschiedene Personen, meist sind es nächste Verwandte, aufteilen, z.B. ein Eigentümer von 1.000 ha könnte vier Betriebe zu 250 ha machen. Dadurch würden die Beförsterungskosten niedriger ausfallen und somit würden dadurch fiskalische Einnahmen aufgrund von Beförsterungsverträgen geschmälert werden. Ich glaube, da würden wir auf Protest der Finanzministerin stoßen. Dieses Schlupfloch wollen wir mit den Veränderungen in § 28 schließen, denn Thüringen hat das Geld auch nicht so leicht.
Mich freut es besonders, dass § 40 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz dahin gehend erweitert worden ist, dass die Belange behinderter Menschen in besonderem Maße zu berücksichtigen sind. Ich glaube, das ist eine notwendige Verbesserung. Auf verschiedene Veränderungen, zum Beispiel im Jagdgesetz, ist der Ausschussvorsitzende ein
gegangen und ich möchte darauf verzichten.
Ich möchte noch etwas sagen zu Artikel 5, und zwar die erste DVO zum Thüringer Waldgesetz, vor allem auch deshalb mit dem Stichwort: Kennzeichnung von Reitwegen. Frau Nitzpon, da muss ich Bezug nehmen auf Ihre Äußerungen in der 96. Sitzung dieses Landtags. Sie haben damals ausgeführt, ich darf mal zitieren: "Die Verhandlungen, meine Damen und Herren, in den einzelnen Regionen zur Aufstellung eines Reitwegenetzes haben doch schon jetzt ergeben, dass es selbstverständlich zu Einschränkungen beim Reiten im Wald auch für Sportvereine kommen wird. So wird vom Tabarzer Sportverein, Abteilung Pferdesport, darauf hingewiesen, dass es kaum noch möglich sein wird, Pferde artgerecht zu bewegen, und das hat mit Einhaltung von Tierschutz nichts zu tun. Gleichzeitig wird das Reitwegenetz zum Teil von Bundesstraßen durchkreuzt, so dass es für Reiter, insbesondere für Kinder, beschwerlich ist, überhaupt dem Reitsport nachzukommen." Ich sage ganz ehrlich, Frau Nitzpon, da haben Sie wirklich einen falschen, einen dummen und lächerlichen Popanz aufgebaut.
Ich sage Ihnen das sehr wohl, Sie sollten einmal bei der Auseinandersetzung zum Reitwegenetz, das meines Erachtens auch fachlich eigentlich sehr gut gelaufen ist, zuhören. Schon vor der Regelung...
Da gehe ich gern mit, aber mit einem Sportverein. Ich sage Ihnen das eine: Reiten aus kommerziellen Gründen oder aus Gründen des Sports war schon immer nach dem Bundesverfassungsgericht, damals habe ich auch auf Urteile hingewiesen, genehmigungspflichtig und es ist ein Einvernehmen mit den Waldbesitzern herzustellen hinsichtlich der Reitroute. Doch, Frau Nitzpon, wenn dass dieser Sportverein in den letzten Jahren nicht eingehalten hat, dann hat er gesetzwidrig gehandelt, denn Sport und Kommerz gehören nicht zu den Erholungszwecken und dafür gibt es Urteile. Dafür gibt es nach dem Forstrecht Urteile und damit haben wir uns ja auch bei der Anhörung auseinander gesetzt.
Nein, Frau Nitzpon, hier können Sie noch einmal nachlesen, ich habe es doch hier.
Ja, aber dann ist es falsch, was Sie gesagt haben. Glauben Sie mir das.
Herr Ramelow, ich will kein Zwiegespräch mit Ihnen führen, aber diese Argumentation ist jedenfalls falsch. Ich sage es ganz ehrlich, es scheint so, als wenn das Ihre letzten verzweifelten Argumente sind, Frau Nitzpon. Da muss ich ganz ehrlich sein und das dann auch noch mit den Bundesstraßen, also das ist schon wirklich eine Lächerlichkeit. Wo waren die Bundesstraßen vor der Regelung? Glauben Sie denn, dass die Reiter vor der Regelung die Bundesstraße nicht überqueren mussten, bloß weil sie in ein anderes Waldgebiet wollten? Also, erzählen Sie doch nicht, das ist doch was für den Fasching, Frau Nitzpon, wenn Sie das darstellen wollen, vielleicht für eine Büttenrede, aber doch nicht für eine ernst gemeinte Diskussion hier im Parlament. Ich sage es ganz ehrlich, weil das abgestimmte Konzept für die Reit- und Wanderwege, Skiloipen und Radfahrwege für die Freizeitnutzung und die touristische Vermarktung ein so stabiler und dauerhafter Grundstein geworden ist und das auch in den Regionen so gesehen wird, ist der Ärger so groß. Da können Sie noch so viel unkontrolliert Gift und Galle spucken, Frau Nitzpon, das bringt Sie auch nicht weiter. Anders Ihr Kollege Kummer hinsichtlich der Situation im Landkreis Hildburghausen, da gibt es eine Presseerklärung von Herrn Kummer. Dort sagt er: "Die Ausweisung von 768 km Reitwegen im Kreis Hildburghausen kann sich sehen lassen, stellte der PDS-Landtagsabgeordnete Tilo Kummer fest. Damit sich die große Kraftanstrengung der Forstverwaltung auch lohnt, fordert er die schnellstmögliche touristische Vermarktung eines thüringenweiten Reitwegenetzes." Herr Kummer, Sie können Grund zur Freude haben, denn wir wissen, im Landkreis Hildburghausen sind 540 km Reitwege, 615 km Wanderwege, 110 km Skiwanderwege und 112 km Radwanderwege abgestimmt worden. Weil ein ähnliches Konzept für ganz Thüringen erstellt wird, freuen sich die Landkreise, die Kommunen, die Fremdenverkehrsverbände, die Reiterverbände, die Wanderer, die Skifahrer, es freuen sich alle. Wissen Sie, Frau Nitzpon, Ihnen oder der PDS bleibt es vorbehalten sich weiter zu ärgern, denn dann haben wir von der CDU etwas richtig gemacht.
Nicht nur mit unserem vielseitigen Reit-, Wander- und Radwegenetz oder den Skiloipen, sondern auch mit diesem Artikelgesetz haben wir etwas für die Menschen getan, die in unserer Kulturlandschaft, die für unsere Natur arbeiten, sie hegen und pflegen. Das sind die Waldbesitzer, Forstleute, Jäger, Angler und die Fischer, die diesem Artikelgesetz ihre Zustimmung geben. Ich beantrage namens der CDU-Fraktion die namentliche Abstimmung für den Artikel 6 der Kormoranverordnung und für das Artikelgesetz insgesamt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Dr. Klaus, Ihr Beitrag war genauso substanzlos wie der Antrag der PDS selbst. Ich stimme dem Minister zu, der Antrag muss abgelehnt werden, weil Sie sich überhaupt noch nicht mit dem Problem beschäftigt haben. Ich weiß sowohl bei Ihnen nicht, Herr Kummer der Antrag kommt ja von der PDS - oder auch bei Ihnen, wer bei Ihnen für die Argumentation Pate gestanden hat. Entweder hat bei Ihnen die große Boulevardzeitung für Sie Pate gestanden oder Sie haben für die große Boulevardzeitung Pate gestanden, recherchiert haben Sie jedenfalls beide miserabel, von wem das auch immer durchgeführt worden ist. Ich werde es dann noch im Detail ansprechen.
Ziel dieses Antrags ist es ja zum wiederholten Mal dem Minister zu unterstellen, dass er mit seinen Bediensteten unsozial umgeht. Sie werden scheitern, da sind Sie in der Vergangenheit gescheitert und so werden Sie auch dieses Mal wieder scheitern. Herr Kummer, PDS, hier handelt es sich nicht um eine Nacht-und-Nebel-Aktion der Landesregierung, es ist eine Nacht-und-Nebel-Kampagne Ihrer Partei, das wollen Sie bezwecken und nichts anderes. Es wird unterstellt, dass Eigentum verschleudert wird, dass sozial unverantwortlich mit den Forstbediensteten und mit den Mietern umgegangen wird. Ich werde Ihnen dann auch mit entsprechenden Zahlen unterlegen, dass das eine Fehleinschätzung ist, denn dieser
Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage. Er ist einfach, Herr Kummer und auch Frau Dr. Klaus, böswillig, weil er verlogen ist, weil es so einfach nicht stimmt. Was ist denn passiert? Es sollen Forstobjekte verkauft werden, seit Jahren eine Selbstverständlichkeit in diesem Land, eine Aufgabe, mit der wir uns schon seit Jahren beschäftigen, Frau Dr. Klaus und werte PDS. Es ist eine Selbstverständlichkeit seit Jahren. Es handelt sich hier um 31 Forstobjekte, der Herr Minister hat es angesprochen, die zum Teil in einem unsanierten oder teilsanierten Zustand sind. Sechs sind überhaupt nicht bewohnt. Er hat es gesagt.
Was ist denn die Wahrheit? Ein Großteil dieser Liegenschaften sollte schon in der Vergangenheit verkauft werden. Deswegen vielleicht auch einmal eine Frage an das Hochbauamt. Natürlich die Werteinschätzung durch das Hochbauamt war wesentlich zu hoch, so dass sie überhaupt noch nicht verkauft werden konnten. Ein Problem, mit dem wir uns schon seit Jahren herumstreiten, allein wegen der Forstobjekte.
Nun zum Kauf durch die Sächsische Grundstücksauktions AG: Frau Dr. Klaus, das ist eine Selbstverständlichkeit von vielen Institutionen im Freistaat Thüringen, von Landkreisen oder von Kommunen. Da ist nichts Anrüchiges dabei, denn das ist immer normal. Noch etwas: Dieser Verkauf ist besonders gründlich vorbereitet worden. Insgesamt wurden 85.000 Auktionskataloge verschickt und damit bundesweit ca. 250.000 Kaufinteressenten erreicht. Für die 31 Forstobjekte sind an die 2.190 Exposé-Anforderungen eingegangen, für 27 Forsthäuser liegen insgesamt 124 schriftliche Mindestangebote vor. Das ist ein nackter eindeutiger Fakt. Das ist das geschäftliche Gebaren. Aber Ihre Frage ist ja: Wie ging man denn mit den Forstbediensteten oder mit den Mietern in diesen Häusern um? Das ist ja das, was Sie hier suggerieren wollen, dass hier unsozial mit ihnen umgegangen worden ist. Fakt ist, dass mit allen Forstbediensteten und Mietern ausreichend und breit diskutiert und gesprochen worden ist.
Da bin ich mir sicher. Dann bringen Sie mir bitte die Forstbediensteten und die Mieter, mit denen nicht gesprochen worden ist. Und merkwürdigerweise, der Berufsstand, die Berufsvertretung, die eigentlich immer protestieren, hat in der Frage nicht protestiert. Jedenfalls die Forstbediensteten und die Mieter waren breit einbezogen. Wenn bei dem Gespräch ein Mieter oder ein Forstbediensteter Interesse an dem Kauf seines Hauses hatte, in dem er wohnte, ist er zurückgestellt worden. Die sind gar nicht mit auf die Liste gekommen. Denn die sind dabei für die 54 anderen Objekte, die dann verkauft werden durch eine öffentliche Ausschreibung. Diese Ausschreibung soll kleinräumlich geschehen, weil die entsprechenden Mieter oder Forstbediensteten sich dann mit beteiligen können. Es ist dann möglich, dass man in das Höchstgebot einsteigen kann. Das ist ein ehrliches und
faires Angebot gegenüber den Forstbediensteten und gegenüber den Mietern. Das wird von denen auch so anerkannt, weil ich einige Beispiele kenne, die mit dieser Frage umgegangen sind. Deswegen bei diesem Verfahren, wo alle Beteiligten breit eingebunden sind, von sozialer Unverantwortlichkeit zu sprechen, ist einfach unanständig. Die Ehrlichkeit, das muss ich ganz ehrlich sagen, das ist so wie immer oder wie meistens, die ist Ihnen dann wieder abhanden gekommen.
Noch etwas: Zur Seriosität gehört auch, dass der in der Boulevardzeitung angegebene Preis, und letzten Endes berufen Sie sich ja auch darauf, Frau Dr. Klaus, für das jeweilige Forsthaus der Auktionseinstiegspreis ist. Man weiß auch, dass von einer wesentlich höheren Wertschöpfung ausgegangen werden kann. Das ist ja das Ziel und das kann auch erreicht werden. Es kann sich auch jeder daran beteiligen. Bei all den von mir vorgebrachten Argumenten haben Schlagzeilen, wie "Thüringen muss seine schönsten Forsthäuser verschleudern", nichts mit der Realität zu tun.
Wissen Sie, Herr Kummer oder die PDS, es ist heute Vormittag schon einmal angesprochen worden, wenn Sie wieder mit den Ängsten gerade älterer Menschen hier Schindluder treiben - das betrifft das Ehepaar aus dem Forsthaus Kranichfeld -, ich frage Sie klipp und klar: Im Mietvertrag der Mieter im Forsthaus Kranichfeld steht eindeutig: Mit Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses endet auch das Mietverhältnis. Mit Eintritt in das Rentenalter bemühen sich beide Mietparteien um anderen angemessenen Mietraum. Der Eigenbedarf wurde bisher nicht geltend gemacht, weil der jetzige zuständige Revierförster in einem Eigenheim wohnt und das dortige Revier bewirtschaftet. Deswegen ist das Ehepaar von dieser Entscheidung nicht vollkommen unvorbereitet getroffen worden. Dann sage ich Ihnen noch einmal das eine. Jeder Forstbedienstete weiß klipp und klar, wenn sein Dienstverhältnis endet, endet auch das Mietverhältnis. Und wer hier etwas anderes behauptet, der lügt und der verkündet hier einfach falsches Zeug. Ich sage Ihnen auch ganz eindeutig, Herr Kummer, diese Verhaltensweise ist eine Selbstverständlichkeit für die Forstbediensteten. Denn die Häuser, entweder werden sie verkauft, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, oder sie werden für den weiteren Forstdienst benötigt, wenn das Revier oder das Forstamt bewirtschaftet werden muss. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, der Antrag der PDS läuft ins Leere. Auf die populistische Argumentation der Frau Dr. Klaus möchte ich gar nicht mehr eingehen.
Trotzdem möchte ich noch einmal zum Schluss zu einer Bemerkung kommen. Es wird ja immer wieder von der Opposition, sowohl von der PDS als auch von der SPD, der Versuch gemacht, dem Landwirtschaftsminister, der ist ja auch Forstwirtschaftsminister, zu unterstellen - das hat ja gerade Frau Dr. Klaus versucht, und das ist ein ganz untauglicher Versuch, den Sie schon oft unternommen haben -, dass er sich nicht sozial gegenüber seinen Be
schäftigten verhalten und diese ausreichend vertreten würde. Ja, das war immer so.
Das ist immer so. Und da können Sie noch so schäbige Vorwürfe machen, sie werden immer wieder ins Leere laufen.
Denn allen in der Öffentlichkeit ist bekannt, gerade unter den Forstbediensteten, das Engagement und der Einsatz des Ministers für die Bediensteten - und das sage ich Ihnen, Frau Dr. Klaus ganz ehrlich -, das ist ein ganz besonderer menschlicher Vorzug von ihm.
Der fehlt manchem, wenn er sich damit beschäftigt. Das wissen draußen auch die Forstbediensteten, deswegen schätzt man ihn auch und deswegen wird er auch so akzeptiert. Das werden auch diese - und ich sage es ganz ehrlich - absurden Anträge von der PDS, weil das ein wirklich untauglicher Versuch ist, hier dem Minister unsoziales Verhalten zu unterstellen, nicht bewirken. Ich rate der PDS, kommen Sie endlich davon weg, dass Sie glauben, dass Sie ein Hort oder eine Instanz der Gerechtigkeit sind. Das bilden Sie sich nur ein. Wissen Sie, was Sie sind? Sie sind ein Konglomerat von Populisten und mehr nicht. Genau dieser Antrag ist ein populistischer Antrag. Und deswegen lehnen wir ihn ab, weil er mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Vielen Dank.
Kollege Kummer, können Sie mir vielleicht einmal sagen, wer außer den Kranichfelder Mietern noch Beschwerden bei Ihnen eingelegt hat?
Nein, Herr Kummer, ich wollte doch nur die Anzahl wissen und nicht die Namen.
Frau Präsidentin, das sehe ich auch so.
Herr Kummer, ich habe zwei Fragen: Haben Sie zur Kenntnis genommen, so wie es der Minister bzw. ich dargelegt haben, dass mit allen Betroffenen umfassend gesprochen worden ist und diejenigen, die bekundet haben, an dem Haus Interesse zu haben, auf die Liste nicht gekommen sind, sondern die sich dann bei dem zweiten Paket bei der öffentlichen Ausschreibung beteiligen können?
Meine zweite Frage ist: Kennen Sie den Stand der Vertreter des Berufsstandes z.B. BDF zu der Frage?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Thierbach, ich möchte den Disput mit Ihnen aufklären, der Erregung wegen. Ich habe mich deswegen auch erregt
vielleicht wenn ich fertig bin, sollten Sie einmal über Ihren Zwischenruf nachdenken - ich habe mich deswegen erregt und deswegen bin ich auch hier an das Pult gegangen, und zwar es geht um die Sonderregelungen für SED-Täter. Das sage ich Ihnen auch ganz deutlich, ich finde es nicht gerecht, wenn entschieden wird, dass ein Richter, der Menschen für 13 Jahre nach Bautzen geschickt hat, ihnen ihr Leben und ihre Gesundheit ruiniert hat, dass dieser Richter Tausende von Euro nachgezahlt bekommt und derjenige, der in Bautzen gesessen hat, nur mit einer Mindestrente auskommen muss und um seine kleine Opferrente kämpfen muss.
Ich errege mich deswegen über eine Entscheidung, wenn Schuldirektoren Tausende von Euro nachgezahlt bekom
men, die Kinder von der Schule verwiesen haben, bloß weil sie sich zum christlichen Glauben bekannt haben. Frau Thierbach, ich nehme Ihnen auch die Glaubwürdigkeit zur Frauenrente ab, Sie als PDS - als SED-Nachfolger - und das bestreiten Sie nicht, hatten 40 Jahre die Möglichkeit gehabt, etwas für Ihre Frauenrente zu tun. Wie sie mit den Kriegswitwen nach dem Krieg umgegangen sind, wie sie die Kriegswitwen nach dem Krieg missbraucht haben, sie misserabel im Stich gelassen haben, ich kann das aus eigener Erfahrung erzählen, ich bin als Halbwaise aufgewachsen, da hätten sie die Möglichkeit gehabt und jetzt über Frauenrente zu sprechen, ich nehme es Ihnen nicht ab. Sie wirken unglaubwürdig. Sie hätten es in den letzten 40 Jahren machen können. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, nehmen Sie das zurück, wenn Sie die Glaubwürdigkeit bewahren wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich deswegen noch einmal gemeldet, weil Dr. Botz gesagt hat, wir sollten darauf achten, um eventuell beim Waldgesetz oder Naturschutzgesetz keinen Meilenstein zurückzufallen. Ich bin der Auffassung, dass wir uns mit der Novellierung des Waldgesetzes einen großen Meilenstein nach vorn bewegen. Das ist heute überhaupt gar nicht angesprochen worden und da denke ich vor allem an die Novellierung des § 9 "Geschützte Waldgebiete" und § 19 "Grundsätze ordnungsgemäßer Waldwirtschaft und guter fachlicher Praxis". Da hat Thüringen, ich glaube, wenn nicht sogar als einziges Bundesland, ganz präzise die FFH-Kriterien berücksichtigt und was noch viel wichtiger ist, darüber diskutieren meines Erachtens auch die Naturschutzverbände nicht, die Kriterien von Rio und Helsinki genau präzisiert. Nennen Sie mir mal ein Waldgesetz in Deutschland, das auf die Kriterien von Helsinki und Rio so eindeutig eingeht wie das Thüringer Waldgesetz. Was hier in der Öffentlichkeit diskutiert wird mit diesen Hecken, das ist ein Nebenschauplatz, der ist einfach nicht nachvollziehbar. Hecken gehören gar nicht zum Wald, darüber haben wir uns schon unterhalten. Dann noch etwas anderes, mein Kollege Krauße hat es schon einmal kurz angesprochen: Allein die Diskussion innerhalb der Naturschutzverbände zwischen denjenigen, die Biotopschutz oder Artenschutz machen wollen, ist ja besonders groß und da denke ich an die Bergwiesen. Herr Dr. Botz, Sie wohnen ja dort, Sie haben das ja auch richtigerweise angesprochen. Ich wünsche mir eine Bergwiese in Thüringen wie sie vor einigen Jahrzehnten war, mit der Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Da denke ich gerade mehr an Schmetterlinge als an eine verbuschte Bergwiese, oder, Frau Dr. Klaus, die Diskussion bei Ihnen in Jena um die Muschelkalkhänge, die Orchideen. Die Diskussion kennen wir ja genauso, Herr Krauße hat es angesprochen. Also lasst uns doch wirklich die hauptsächlichen Dinge des Waldgesetzes diskutieren und nicht diese Nebensächlichkeiten, die bestimmt auch mitdiskutiert werden müssen, aber das hat doch mit dem Naturschutz oder modernes oder unmodernes Waldgesetz am wenigsten zu tun. Herr Kummer, um noch einmal auf die Waldränder zurückzukommen, jeder Forstwirt lernt es in der Schule, lernt es beim Studium, dass stabile Waldränder die Voraussetzung stabiler Waldbestände und nachhaltiger Forstwirtschaft ist.
Darüber zu diskutieren, ich verstehe es nicht. Wir sollten uns fachlich und sachlich mit den Dingen im Ausschuss und dann bei der Anhörung auseinander setzen. Aber bitte schön, wir sollten darauf zurückkommen, was wirklich für die Waldgesetzgebung und die Naturschutzgesetzgebung in Thüringen wichtig ist. Wir werden uns nicht mit solchen Nebensächlichkeiten beschäftigen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landwirte in Thüringen und nicht nur in Thüringen befinden sich in einer sehr schwierigen Situation, in manchen Regionen sogar in einer existenzbedrohenden Situation. Thüringen hat beträchtliche Ernteausfälle, die, und das müssen wir natürlich auch zugestehen, regional sehr unterschiedlich ausfallen. Ich gehe davon aus, dass der Minister die aktuellen Zahlen heute noch hier in der Aktuellen Stunde vorlegen wird. Neben den hohen Ernteverlusten, vereinzelt bis 70 Prozent, haben vor allem die Tierwirte ein äußerst ernstes Problem zu bewältigen, nämlich die Futterversorgung für ihre Tiere. Viele Betriebe verfüttern meist schon die Wintervorräte. Futterreserven sind nicht vorhanden. Der zweite Schnitt blieb durch die Dürre aus und, meine sehr verehrten Damen und Herren, das zeigt gerade für die tierhaltenden Betriebe die kritische Situation. Über die Auswirkungen haben wir im Ausschuss diskutiert und auch über die Hilfen haben wir diskutiert. Die CDU unterstützt die Absicht der Landesregierung, ein Hilfsprogramm des Bundes durch die Kofinanzierung abzusichern. Des Weiteren wird begrüßt, dass die Flächenauszahlungen auf den 16. Oktober 2003 vorgezogen wurden, also einen Monat früher, was zur Liquidität der Betriebe wesentlich beiträgt und auch die Nutzung der Stilllegungsflächen für Futter im Wirtschaftsjahr 2003 ist richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Ausnahmeregelung zur Nutzung von Stilllegungsflächen sollte auch für das Frühjahr 2004 gelten. Hier bitte ich eigentlich die Bundesregierung, sich dazu in Brüssel stark zu
machen. Wir von der Landesseite her können eigentlich nur darum bitten. Die CDU unterstützt in dieser Frage die Initiative Baden-Württembergs und Thüringens.
Des Weiteren sollte der Bund der Forderung Thüringens nachkommen, die nationale Modulation in diesem Jahr auszusetzen. Das habe ich schon 2002 gefordert, damals zur Aktuellen Stunde. Der durch die Kürzung der Direktzahlung durch die Modulation in diesem Jahr vorzunehmende Mittelentzug schwächt die Liquidität der von der Dürre betroffenen Betriebe zusätzlich. Es muss den Betrieben die Chance gegeben werden, diese Notsituation zu überstehen. Die prekäre Situation trifft nicht nur die Betriebe hart, sondern auch die Dörfer, denn die landwirtschaftlichen Betriebe in den Dörfern sind oftmals der größte und manchmal der einzige Arbeitgeber.
Noch etwas zur Mehrgefahrenversicherung, weil das in der heutigen Zeit auch immer wieder diskutiert wird. Ministerpräsident Althaus hat anlässlich seines Besuches in Südthüringen ausgeführt, ich darf zitieren: "Gerade weil viele Landwirte durch schwierigste Witterungsbedingungen unverschuldet in Not geraten können, sind sie verpflichtet, Verantwortung für die eigene Existenzsicherung zu übernehmen. Der Bauernverband sollte mit der Politik nach gemeinsamen Wegen suchen. Einer Mehrgefahrenversicherung muss nach dem Hochwasser 2002 und der Dürre 2003 mit mehr Ernst nachgegangen werden." In der Aktuellen Stunde am 12. September 2002 zum Thema "Erntesituation im Freistaat Thüringen" habe ich und Herr Scheringer die Mehrgefahrenversicherung angesprochen. Ich habe auch den Weg aufgezeigt, woher die Gelder aus dem Haushalt der Frau Künast kommen könnten, denn der Bund muss bei der Finanzierung mit den Ländern und mit den Bauern natürlich einbezogen werden. Die Bundesregierung darf sich dieser Absicherung nicht länger entziehen. Ich glaube, und ich bleibe auch dabei, dass manche Kampagne im Ministerium der Frau Künast genügend Geld, genügend Spielraum hat, um zu Gunsten der Absicherung der Landwirte dafür Geld bereitzustellen. Und auch über den Einsatz der Modulationsmittel sollte dann bei der Frage um die Mehrgefahrenversicherung eventuell einmal nachgedacht werden.
Meine Damen und Herren, wenn wir über die Dürre in der Landwirtschaft sprechen, dann sollten wir auch die Forstwirtschaft nicht vergessen. Wir haben dieses Jahr Wiederaufforstungsschäden bis zu 80 Prozent auf den verschiedenen Standorten. Aber mehr Sorgen macht mir der Borkenkäferbefall. Es wird heute schon von 100.000 oder 200.000 Festmetern gesprochen und dieser Befall kann, wenn nicht schnell gehandelt wird oder wenn die Witterung entsprechend ist, innerhalb eines halben Jahres sich zu Millionen Festmetern ausbreiten.
Ja. Deswegen finde ich es eigentlich äußerst problematisch, wenn die Länder Bayern und Sachsen jetzt Fördermittel beantragen. Das ist kontraproduktiv für den Holzmarkt. Der Holzmarktpreis ist in den letzten Tagen um 10 bis 15 %    &   den Käferbefall jetzt anzugehen und nicht noch mit Fördermitteln den Holzmarktpreis zu beeinflussen. Also konzentrieren wir unsere Kraft
vor allem auf unsere Kraft, um einigermaßen geringe Verluste unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu erreichen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Auswirkungen der Dürre ist in der Aktuellen Stunde und auch hier vom Minister wieder ausführlich berichtet worden, genauso über die Altschulden, deswegen möchte ich auf diesen Teil verzichten. Deswegen beschränke ich mich in meinem Beitrag auf die Auswirkungen der Reform der EU-Agrarpolitik und natürlich auch auf die Auswirkungen der Haushaltsbeschlüsse der rotgrünen Regierung auf die Landwirtschaft in Berlin. Darüber ist heute überhaupt gar nicht gesprochen worden. Im Bundestag wird ja zurzeit über den Haushalt diskutiert.
Zunächst zu den Haushaltsbeschlüssen in Berlin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die natürlich tiefgreifende Einschnitte auf die Landwirtschaft in Thüringen haben werden. Denn das vom Bundeskabinett beschlossene Haushaltsbegleitgesetz bedeutet für die Landwirtschaft eine weitere - und das sage ich ganz deutlich - drastische und dramatische Wettbewerbsbenachteiligung. Vielleicht dürfen wir auch einmal ein paar Zahlen hier ansprechen. Die Kürzungen der Zuschüsse für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Höhe von 218 Mio.    uns in den neuen Ländern nicht so, aber die drastische Erhöhung des Steueranteils für Agrardiesel in Höhe von 157 Mio.  7  #$$8    Landwirte weitere existenzbedrohende Einschnitte. Jetzt kommt es besonders für die neuen Länder. Die beschlossene vergütungsfähige Agrardieselmenge auf jährlich 10.000 Liter pro Betrieb benachteiligt, wie gesagt, insbesondere die neuen Bundesländer. Wie wettbewerbsverzerrend die geplante Anhebung des Agrardieselsteuersatzes ist, zeigt ein Vergleich der europäischen Konkurrenz und das müssen wir heute immer wieder tun. Bereits der heutige Satz von 25,6 Cent pro Liter ist der höchste in Europa. Ein Vergleich Dänemark 3,24 Cent pro Liter, das ist der niedrigste in Europa, Großbritannien 6,0 Cent pro Liter und Frankreich 5,5 Cent pro Liter zeigt, welche Wettbewerbsnachteile die deutsche und somit auch die thüringische Landwirtschaft hat. Ziel der Bundesregierung müsste es sein, diese Wettbewerbsverzerrung nicht zu verschärfen, sondern zu lindern. Wenn man den Bundeshaushalt studiert, dann fällt auf, dass 30 Mio.    , 
schaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur" eingespart werden, dass jeweils 16 Mio.   9programm "Ökologischer Landbau und tiergerechte Haltungsverfahren" eingespart werden und - Egon hör zu - 14 Mio.  bei nachwachsenden Rohstoffen. Hinzu kommt, das führt bei der Landwirtschaft besonders zur Verunsicherung, 107 Mio.  Globale Minderausgabe, dass wir gar nicht wissen, wo die eingespart werden.
Herr Dr. Botz, das verunsichert die Landwirte schon, wir wissen, was eine Globale Minderausgabe bedeutet in der Höhe
nein, das führt zur Verunsicherung der Landwirtschaft und diese Kürzungen sind Gift für Investitionen und damit auch für die Arbeitsplätze. Natürlich will die CDU auch nicht der Kritik ausweichen, das ist in der Aktuellen Stunde angesprochen worden, dass Thüringen 2003 nicht alle Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe abgerufen hat, was vor allem für die benachteiligten Gebiete sich negativ ausgewirkt hat, auch wenn, wie der Minister das angesprochen hat, hier sehr differenziert worden ist. Ich sage es ganz deutlich, die Kritik des Berufsstandes war berechtigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU hat sich dieser Auseinandersetzung gestellt und ich gebe zu, es war nicht immer angenehm, aber wir haben die Diskussion ehrlich geführt und wir haben den Verbänden nicht nach dem Mund geredet im Unterschied zu den Oppositionsparteien, die den Verbänden meistens nach dem Mund reden.
Aber zurück zu den benachteiligten Gebieten und der Gemeinschaftsaufgabe: Der Herr Minister hat es angesprochen, wir werden 2004 die Kofinanzierung für die Gemeinschaftsaufgabe und für die EU-Programme absichern. Aber jetzt möchte ich auch noch etwas zur Wahrheit und zur Realität in dieser Frage sagen. Ich möchte daran erinnern, als andere Länder - und hier vor allem rotgrüne Länder die Förderung für benachteiligte Gebiete eingestellt haben Sie hören das richtig -, wirklich eingestellt haben oder teilweise einstellten, hat Thüringen an der Förderung der benachteiligten Gebiete immer festgehalten. Oder Thüringen - ich erinnere daran, wir haben uns in diesem Haushalt auch schon unterhalten - hat zusätzliche Kofinanzierungsmittel aufgebracht. Als andere Länder die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe nicht abgerufen haben, haben wir Mittel dafür bereitgestellt in den vergangenen Jahren und diese Mittel waren gerade für die Investitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben sehr wirksam. Ich meine, auch das gehört zur Wahrheit und dies wird auch von den Vertretern des Berufsstandes immer wieder anerkannt. Ich
sage das ganz ehrlich, die Unterstützung für die Landwirte und den ländlichen Raum, das lässt sich die CDU auch nicht schlechtreden. Bei den anderen fehlt manchmal hier die Substanz.
Aber was noch viel wichtiger ist, sind die Auswirkungen der EU-Agrarreform. Der Minister ist ausführlich darauf eingegangen und auch die Vorredner. Trotzdem muss noch einiges dazu gesagt werden, vor allem auch, wie stellt man sich zu den Alternativen, denn die Nationalstaaten können durch eigene Entscheidungen in Verbindung mit dem Bundesrat, also mit den Bundesländern, regionale Entscheidungen herbeiführen. Eines müssen wir klipp und klar sagen, dass die Entscheidung der EU-Agrarreform für Deutschland wenig erfreuliche Ergebnisse bringt. Die deutsche Landwirtschaft hat mit Einbußen von 1,4 Mrd.           Ich glaube, Fakt ist auch, es wird eine höhere Bürokratie für die Landwirte und für die Länder bringen. Insbesondere die Einzelentscheidungen zur Entkopplung und der Rückverlagerung der Agrarpolitik auf nationale Entscheidungsebenen können eklatante Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Landwirtschaft der Mitgliedstaaten hervorrufen. Hinzu kommt eine Kürzung der Direktzahlung durch Modulation ab 2005 - 5 Prozent. Bei Milch sind deutliche Preissenkungen über die Agenda 2000 hinaus vorgesehen, die auch völlig unausgeglichen sind. Durch die Möglichkeit, viele Maßnahmen bereits 2005 in Kraft zu setzen, wird zudem die Laufzeit der Agenda-2000-Beschlüsse um zwei Jahre verkürzt.
Mal ein anderes Beispiel - der Ackerbau: Kollege Scheringer wird bestimmt, wenn er dazu spricht, das auch bestätigen oder darauf eingehen. Es ist erst mal erfreulich, dass Frankreich - es war nicht Deutschland - als größter Getreideproduzent der EU durchgesetzt hat, dass keine weitere Absenkung des Interventionspreises bei Getreide erfolgt. Aber die Streichung der Roggenintervention bedeutet für die deutsche Landwirtschaft einen Verlust von über 60 Mio. 1         sonders hart trifft dies die Landwirtschaft in den neuen Bundesländern, da der Roggenanbau hier aufgrund der teilweise schlechten Böden die einzige Anbaualternative darstellt. Die CDU sagt, und ich glaube, da gehe ich mit Egon Primas einig, deshalb vertreten wir von der CDU die Auffassung, als Verwertung für Roggen verstärkt die nachwachsenden Rohstoffe einzusetzen.
Die Auswirkungen des Beschlusses sind besonders für die deutschen Milcherzeuger dramatisch. Der Minister hat es angesprochen, die Einkommen der Milcherzeuger werden sich trotz Ausgleichszahlungen um bis zu 1,1 Mrd.  verringern. Der Minister hat es angesprochen, wir haben dann noch einen Milchpreis von 21 oder 22 Cent. Um den Einkommensverlust etwas abzumildern, sollte die Notwendigkeit einer Grünlandprämie bzw. einer Prämie auf die landwirtschaftliche Nutzfläche, die dann auch den Feldfutterbau von Klee, Luzerne und Feldgras berücksichtigen würde, diskutiert werden. Ansonsten besteht
die Gefahr, dass die Milchproduktion besonders in den Grünlandgebieten vor dem Aus stehen könnte.
Da die Entkopplung der Direktzahlung ein wesentlicher Bestandteil der Agrarreform ist, einige Bemerkungen dazu: Der Rat hat beschlossen, dass ab 2005 alle Flächen- und Tierprämien vollständig entkoppelt werden können, wenn die Mitgliedstaaten das möchten. Mitgliedstaaten mit besonderen Schwierigkeiten in der Umsetzung brauchen die Entkopplung erst ab 2007 einzuführen. Der Rat hat den Mitgliedstaaten ferner weit reichende Ermächtigungen für eine nationale bzw. regionale Umverteilung von Prämien erteilt. Somit, ich habe das eingangs gesagt, stehen dem Bund mit Zustimmung des Bundesrates erhebliche Möglichkeiten bei der Entkopplung und zur Umverteilung der Direktzahlungen zur Verfügung. Bei der anstehenden Umsetzung muss verhindert werden - Herr Dr. Botz, jetzt treten Sie der Frau Künast mal tüchtig auf die Füße -, dass Frau Künast diese Gestaltungsmöglichkeit nicht wieder, wie schon so oft, zu Lasten der konventionellen Landwirtschaft nutzt. Und des Weiteren besteht die Gefahr, dass durch Modulation - und da gibt es ja noch so ein interessantes Wort, ich weiß noch gar nicht, was das alles so richtig bedeutet - und so genannte finanzielle Disziplin sich Kürzungssätze von 10 Prozent und mehr ergeben könnten. Eines ist Fakt: Je Prozentpunkt Modulation vermindert sich das landwirtschaftliche Einkommen um etwa ein halbes Prozent. Da 10 Prozent der in Deutschland eingenommenen Mittel über die EU-Kommission verteilt werden, gehen der deutschen Landwirtschaft und auch wiederum der Thüringer Landwirtschaft weitere 25 Mio.  ' ren. Diese Zahlen zeigen, dass die Entscheidungen in Berlin, vor allem aber in Brüssel, enorme Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Thüringen haben. Der Einfluss der Länder bleibt eben sehr bescheiden. Der Verbraucher, und das hat Dr. Botz angesprochen, spürt den Wert einer Landwirtschaft immer nur bei Katastrophen, wie dieses Jahr bei der Dürre. Deswegen, eine wettbewerbsfähige nachhaltige Landwirtschaft muss eine nationale Aufgabe bleiben und die Politik muss den Rahmen dafür schaffen. Und ich sage das hier und die CDU wird dafür streiten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist heute schon sehr viel über die Restitutionsangelegenheiten mit dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach gesprochen worden; der Vertragsabschluss ist erfolgreich getan worden. Herr Staatssekretär Aretz, Sie haben eine sehr gute Arbeit für den Freistaat Thüringen geleistet, dafür Respekt, Anerkennung und Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist auch eine vernünftige Lösung im Interesse der Allgemeinheit gefunden worden. Ich werde nicht zu der kulturhistorischen Bedeutung sprechen, das ist von Ihnen, Herr Staatssekretär Aretz, ausgiebig und sehr überzeugend gewürdigt worden, sondern ich will zu dem sprechen, was meine Vorgänger jetzt getan haben, zum Verkauf des Waldes.
Herr Kummer, bei Vertragsabschluss, auch zu der Finanzierung, haben wir erstens über den Nachtragshaushalt überhaupt noch gar nicht gesprochen. Sie sagen richtig, wie in § 31 Abs. 4, ich darf ihn noch einmal zitieren, in der
Frage hinsichtlich der Flächenausdehnung, dass die Fläche des Staatswaldes erhalten bleiben muss. Hier steht ausführlich: "Der Staatswald soll in seinem Bestand und in seiner Flächenausdehnung erhalten bleiben und darf nur veräußert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Durch Flächenkauf und Erstaufforstung ist einer Verringerung der Staatswaldfläche entgegenzuwirken." Ich möchte hier ganz deutlich sagen, wir haben gestern bei der Vereinbarung des Hainich mit der Bundesrepublik Deutschland den ersten Schritt getan, denn im Saldo haben wir einen Zuwachs an Staatswald von 2.240 ha Wald.
Also, Herr Kummer, dann sprechen Sie den § 31 Abs. 1 an, "der Staatswald dient dem Allgemeinwohl". Herr Kummer, ich bitte Sie auch, diesen Absatz 1 ganz zu zitieren. Ich darf ihn vorlesen: "Der Staatswald dient dem Allgemeinwohl in besonderem Maße. In ihm sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Forstwirtschaft, § 19, und deren Rahmenbedingungen vorbildlich zu erfüllen und die Funktion des Waldes nach § 2 sowie die Funktion geschützter Waldgebiete nach § 9 bestmöglich zur Wirkung zu bringen." Das ist eine Zielvorgabe für den Staatswald. Ich wünschte mir, das wäre immer so. Ich wünschte mir das, das ist nicht immer so.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Frage der gütlichen Vereinigung mit Verbindung des Verkaufs von Forstflächen
- der gütlichen Einigung - muss ich Ihnen ehrlich sagen, ist in den letzten Tagen und in den letzten Wochen und auch heute wieder hier in diesem Hause beängstigend viel Unsinn erzählt worden. Das beruht auf erschreckend großer Unwissenheit. Ich werde das auch begründen. Aber das ist leichter zu begründen, wie die anderen Fakten, wenn falsche Tatsachen oder falsche Fakten in die Öffentlichkeit gestreut werden, verbunden mit Demagogie und Polemik. Herr Gentzel, gestern bei Ihrer Antwort auf die Regierungserklärung von Ministerpräsident Althaus,
ich werde auf dieses Zitat wieder zurückkommen, denn mit diesen unseriösen und unsachlichen Argumenten wird
Verunsicherung erzeugt - und das wollten Sie gestern -, es werden Emotionen geschürt - und das wollten Sie gestern genauso, Neiddiskussionen als Mittel der Auseinandersetzung, Herr Gentzel. Eine Bevölkerungsgruppe soll dabei in eine anrüchige Ecke gestellt werden. Herr Seidel, ich komme nicht drumherum, das ist auch bei Ihnen heute so angeklungen.
Da komme ich zunächst auf die Proteste der Gewerkschafter und des BDF von gestern zurück, wo mit Zahlen, auch von der PDS und der SPD, jongliert wird, die fern jeglicher Realität sind. Das zeigte auch das Gespräch mit den Funktionären des BDF. Als ich sie gestern gefragt habe, sie sollten mir doch einmal Tatsachen auf den Tisch legen oder darstellen, wie sie zu diesen 8.000 ha kommen, konnte es keiner. Es waren immer nur Spekulationen, wie von Ihnen, Herr Kummer oder wie von Herrn Dr. Botz. Ich sage hier nur das eine,
die Gewerkschaften - ich komme noch darauf zurück auf die BVVG-Preise - leiden unter Glaubwürdigkeit. Es wäre bedauerlich, das sage ich aus Überzeugung, wenn sie ständig mit solchen apokalyptischen Zahlen glauben, die Mitglieder überzeugen zu müssen. Das geht an die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt komme ich auf Sie zurück, Herr Gentzel, und da können Sie noch so unverschämte Zwischenrufe machen, wie Sie wollen, das entspricht Ihrem Charakter und da müssen Sie sich mit sich selber auseinander setzen.
Ich wollte eigentlich auf die Vermischung der gütlichen Einigung und des Verkaufs von Treuhandflächen nur am Rande eingehen, aber Herr Gentzel, ich gehe deswegen darauf ein, um noch einmal auf Ihre Antwort gestern zur Regierungserklärung. Ich darf das hier noch einmal zitieren: "Erst haben die in Hessen mit Kali und Salz das Wertvolle genommen, was unter der Erde war, jetzt kommen die Fürsten und nehmen auch das, was über der Erde steht."
Herr Gentzel, genau diese Äußerung, das ist der Geist, der in Leserbriefen stand vom Juni in der OTZ.
Vielleicht darf ich einmal kurz - Herr Gentzel, ich möchte mal diesen Geist zitieren. Da steht, das Geld soll größten
teils aus der weiteren Privatisierung des Thüringer Waldes fließen. Nicht in der Zeitung stand, dass der größte Teil unseres schönen Thüringer Waldes in den letzten Jahren bereits an Adelsfamilien verhökert wurde. Die Vorteilsnahme dieser nimmersatten Familien im Rechtsstaat vollzieht sich zeitnah mit dem Abbau des Sozialstaats. Genau diesen Geist, Herr Gentzel, den schüren Sie mit diesen Zitaten. Hier werden die niederen Instinkte des Neids und des Hasses geweckt.
Das widerspricht, Herr Gentzel, dem Geist des Entschädigungsausgleichsleistungsgesetzes von 1994, das beide großen Volksparteien in großer Verantwortung 1994 gegen die Opfer der Bodenreform durchgesetzt haben.
Deswegen noch einmal zurückzukommen auf den Verkauf von Treuhandwald durch die BVVG. Ich möchte hier noch einmal betonen, hier handelt es sich nicht um Eigentum in der Hand des Freistaats Thüringen, es ist Eigentum in der Hand des Bundes. Dieser Wald war bis 1945 Privateigentum und ist durch die Bodenreform enteignet worden. Die Bodenreform - da sind wir uns alle einig - war ein Akt politischer Willkür und des Unrechts.
Frau Dr. Klaus, dieses Gesetz ist in Übereinstimmung mit SPD, CDU und FDP damals 1994 genau wegen dieser Bedingungen verabschiedet worden, erinnern Sie sich mal daran. Wir haben ja zu diesem Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz, als es damals das so genannte ScholzPapier gab - erinnert euch noch daran, da lag auch ein Antrag der PDS vor - darüber diskutiert. Vergessen Sie nicht, was Sie damals geäußert haben.
Der Geist des Entschädigungsausgleichsleistungsgesetzes ist aber vor allem, dass die Alteigentümer, die zum Teil unter unmenschlichen Verhältnissen ihr Eigentum verloren haben, an dem Prozess des Eigentumserwerbs beteiligt
werden. Ganz davon abgesehen, der größte Teil der Bodenreformopfer hatte einen Durchschnitt von 29 Hektar. Wenn von Adelswald in Thüringen gesprochen wurde, dass der in den letzten Jahren verhökert worden ist; zurzeit sind 28.000 Hektar Wald in Eigentum von Familien des Adels. Das entspricht 5,2 Prozent des gesamten Waldbestands, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nun aber zu der gütlichen Einigung und zu den Zahlen, die jetzt - ich habe das gesagt - durch die Gewerkschaften, durch den BDF, durch SPD und PDS über Medien und Flugblätter verbreitet werden. Da wird von 8.000 Hektar Waldfläche gesprochen, 4,4 Prozent Entzug des Staatswaldes, dauerhafter Verlust von 40 bis 45 Arbeitsplätzen, bei derzeitigem Waldverkauf mit einem Verlust bis zu 70 Mio. € und der Staatswald sei eine dauerhafte Einnahmequelle für den Landeshaushalt. Genau mit diesem Argument möchte ich beginnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Staatsforstbetrieb arbeitet mit Defiziten, nachzulesen im Jahresbericht der Landesforstverwaltung - ich sage auch noch die Seiten - Seite 26 und 37. Der Betriebsertrag beträgt rund 41 Mio. € und der Betriebsaufwand im Schnitt 60,5 Mio. €. Somit beträgt das Defizit des Staatsforstbetriebs 19,5 Mio. €. Das ist ein Defizit von 101 € pro Hektar. Ich sage hier ganz offen, die CDU und ich stehen zu diesem Defizit, weil wir wissen, welche Wohlfahrtsleistungen die Forstwirtschaft im Allgemeinen erbringt. Aber dann zu sagen, dass hier Einnahmequellen versiegen, das ist einfach unredlich.
Das Ziel muss selbstverständlich sein, dass diese Bilanz verbessert wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Klaus und Frau Becker, Sie waren ja in der letzten Legislaturperiode mit hier, als wir uns 1996 über das Organisationsschema unterhalten haben. Können Sie sich vielleicht noch daran erinnern? Da kam von der SPD, natürlich geschürt von Herrn Dewes, jetzt wieder aufgetaucht, der Vorschlag,
eine Trennung von Staatsforstbetrieben und hoheitlichen Aufgaben. Ich glaube sogar, Herr Pidde, Sie haben, ich will es nicht behaupten, aber ich glaube, das auch mit vertreten, das heißt Privatisierung des Staatsforstbetriebs und Trennung hoheitlicher Aufgaben. Das ist damals von der SPD in die Diskussion gebracht worden. Sie haben sich, Gott sei Dank, nicht durchgesetzt. Wir sind beim Einheitsforstamt geblieben, für die gemeinsame Verantwortung gegenüber dem Staatswald, Körperschaftswald und Privatwald.
Jetzt kommen wir nun mal zu den Zahlen. Wenn von 8.000 Hektar Wald gesprochen wird...
Es wird davon vom BDF gesprochen. Es wird in der Presseerklärung von Herrn Dr. Botz von 6.000 bis 8.000 Hektar und von der IG Bau, Agrar und Umwelt gesprochen. Es wird hier von 8.000 Hektar Wald gesprochen. Wenn wir diese 8.000 Hektar Wald wirklich zugrunde legen würden bei 11 Mio. €, da kämen wir auf einen Verkaufspreis von 1.375 €. Herr Kummer und Herr Dr. Botz, dieser Preis läge dann bei 50 Prozent des Treuhandpreises. Jetzt möchte ich Ihnen einmal erklären, wie sich der Treuhandpreis zusammensetzt. Sie können sich eventuell einmal dieses Buch beschaffen, damit können Sie sich auseinander setzen. Der Treuhandpreis setzt sich auf der Grundlage des Entschädigungsausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung zusammen. Auf den dreifachen des Einheitswerts von 1935 entspricht 35 Prozent des Verkehrswerts. Das ist so vorgegeben. Einen Vergleich zwischen Verkauf von Treuhandwald und der Marktlage zu bringen, ist unredlich, ist unsachlich und ist völlig realitätsfremd, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Grundlage einer Wertermittlung - und das haben mir gestern die Leute des BDF, das sind ja nun studierte Forstleute, auch zugestanden - ist die Wertermittlungsrichtlinie vom 25. Februar 1991. Ich sage Ihnen auch veröffentlicht noch, Sie können es nachlesen im Bundesanzeiger Nr. 100 a vom 5. Juli 1991. Hier wird der Abtriebswert ermittelt zuzüglich des Bodenwertes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Richtlinie ist bindend für die Ermittlung des Verkehrswertes. Jetzt betrachten wir das einmal für den Freistaat Thüringen. Da wird unterschieden bei den Böden zwischen schlechten und guten Böden, beim Abtriebswert zwischen 3.000 und 3.500 € für schlechte Böden und zwischen 5.000 und 5.500 € für gute Böden. Hinzu kommt dann noch der Bodenwert: für schlechte Böden 1.500 € und für gute Böden 3.500 €. Das ergibt einen Verkehrswert zwischen 4.500 € und 9.000 €.
Herr Kummer, wenn ich die Zwischensumme nehme, käme ich auf 6.750 €. Wenn ich diesen Verkehrswert nicht erreiche, nicht zu 100 Prozent, nicht zu 90 Prozent, nicht zu 80 Prozent, eventuell auch nicht zu 70 Prozent, eventuell zu 60 Prozent, dann käme ich auf einen Ertrag von 4.050 €. Das ist mehr als realistisch. Ich gehe davon aus, dass sogar 70 Prozent des Verkehrswertes erreicht werden mit 4.725 €, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Weil immer gesagt wird, es wäre kein Markt in Thüringen vorhanden - ich habe es Ihnen vorhin schon gesagt, auf
eine Ausschreibung der Treuhand kommen 11 Bewerber, das heißt, es können ja bei weitem nicht alle berücksichtigt werden -, es ist ein Markt da. Ich sage Ihnen auch ein Beispiel. In Schmalkalden-Meiningen sind über das Liegenschaftsbewertungsgesetz 109 Hektar Wald verkauft worden, nicht zum Verkehrswert, sondern zu einem Verkehrswert von 116 Prozent. Wenn dann die Opposition davon spricht, dass wir keinen Markt in Thüringen haben, also dann weiß ich nicht, mit was Sie sich überhaupt beschäftigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns jetzt darüber unterhalten, ist es uns Wert 1,5 Prozent des Staatswaldes oder eventuell 1,2 Prozent der Waldfläche für diese gütliche Einigung zur Verfügung zu stellen, dann glaube ich, das ist mehr als berechtigt, denn es ist mehr im öffentlichen Interesse, das ist im besonderen öffentlichen Interesse, insbesondere weil die Kulturgüter - und das ist von Staatssekretär Aretz ganz hervorragend dargestellt worden - nicht nur für Weimar, für Thüringen, sondern für den gesamten deutschsprachigen Raum, für die Forschung und für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Deswegen geht ihr Vorwurf, Herr Kummer und Herr Dr. Botz, völlig ins Leere, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Jetzt komme ich eigentlich noch zum zweiten Teil des Vertrags, Herr Dr. Aretz, der so sympathisch ist. Zum ersten Mal haben nämlich auch u.a. die Thüringer die Chance, die sie in den 40 Jahren Kommunismus nicht hatten - da sind sie enteignet worden -, sinnvoll wieder Waldeigentümer zu werden. Viele der Waldbesitzer - Herr Kummer, Sie sind ja Waldbesitzer, Sie müssen ja verkaufen, ich weiß nicht, ob Sie so liquid sind
müssen erstens einmal ihren Betrieb stabilisieren. Wir haben die Chance, dass landwirtschaftliche Betriebe sich ein zweites Standbein schaffen können und andere haben die Chance Waldeigentum überhaupt zu erwerben, meine Damen und Herren.
Herr Dr. Botz, ich muss Ihnen sagen, Ihr Flugblatt, in dem Sie hier von der Wohlfahrtsleistung des Waldes sprechen, die damit abhanden kommt, gerade für die touristische Nutzung usw., Herr Dr. Botz, diese Argumentation ist schlicht unanständig, denn Sie wollen damit den Eindruck erwecken, dass der Wald nicht mehr betreten werden darf. Herr Dr. Botz, mit der Erweckung dieses Eindrucks wollen Sie die Menschen verängstigen und Sie wollen Emotionen schüren, obwohl Sie genau wissen,
dass wir in Deutschland allgemeines Betretungsrecht haben, abgesichert durch das Bundeswaldgesetz und durch
die Landeswaldgesetze. Diese Argumentation ist besonders schäbig, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Sie haben jetzt vom Wandern usw. gesprochen, glauben Sie denn wirklich, dass ein Wanderer weiß, ob er im Staatswald, im Privatwald, im Körperschaftswald oder im so genannten Adelswald nach Luft schnappt? Glauben Sie das wirklich, Herr Dr. Botz?
Dutzende von Wanderwegen, dutzende von Reiterwegen, dutzende von Skiloipen benutzen die Eigentumsart Körperschaftswald, Privatwald und Staatswald, meine sehr verehrten Damen und Herren, und keiner merkt es.
Wer den Rennsteig von Eisenach bis Wurzbach durchwandert,
der merkt nicht, ist er im Staatswald, ist er im Körperschaftswald. Er durchwandert Privatwald, er bewandert den so genannten schlimmen Adelswald und wiederum keiner merkt es.
Deswegen ist dieser Vorwurf unanständig, Herr Dr. Botz, er entbehrt jeglicher Grundlage.
Ich sage Ihnen das auch deswegen, dass dieser Vorwurf unanständig ist, weil Sie damit die vielen tausend privaten Waldbesitzer beleidigen, das sage ich Ihnen ganz ehrlich.
Ich erinnere nur an die Plenterwälder im Hainich außerhalb des Nationalparks. Es ist ein Beispiel hervorragender naturnaher Waldbewirtschaftung. Sie befinden sich im Privatwald. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wünschte mir, mancher Staatswald hätte dieses Aussehen.
Ehe Sie sich eventuell über die so genannten Adelswälder so auslassen, ich glaube, darüber sollte man nicht spotten. Sie sollten sich die Zeit nehmen und sich damit beschäftigen, um eventuell auch einmal diese Wälder zu besuchen. Die CDU-Fraktion hat es gemacht. Ich wünschte mir hinsichtlich naturnaher Waldbewirtschaftung und Umwandlung in naturnahe Laubwälder auch im Staatswald oder im Körperschaftswald solche Waldbilder, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Glaubt denn jemand in diesem Haus wirklich ernsthaft, dass Wald im Privateigentum die Allgemeinheit, Sie haben vorhin das Gedicht zitiert, nicht vor Schnee, Sturm oder Erosion schützt? Ist der Wald in Privateigentum nicht genauso Wasserspeicher für die Allgemeinheit? Oder glaubt jemand, dass der Privatwald für den Hausbau ungeeignet sei? Oder gibt es vielleicht einen Unterschied im Preis? Oder glaubt man wirklich, dass jemand mit Holz aus Privatwald nicht heizen kann?
Bitte.
Herr Kummer, ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich bin ein überzeugter Vertreter des Einheitsforstamts. Damit will ich beginnen, Ihre Anfrage zu beantworten. Die Grundlage für unser Landeswaldgesetz war die Eigentumsfrage bis 1945. So bestand er zu 36 Prozent aus Staatswald, der ist Gott sei Dank wieder in der Hand des Freistaats Thüringen. Er besteht zu 36 Prozent aus Privatwald, er besteht zu 18 Prozent aus Körperschaftswald und der Rest sind dann noch Treuhandwald usw. Es hat damit überhaupt gar nichts zu tun, dass wieder Wald zu Adelswald übergeht. Mir geht es nur darum, dass die ursprünglichen Eigentümer wieder zu ihrem Recht kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten die Leistungen der Waldbauern - das ist ja zum Teil Knochenarbeit - einfach nicht so gering schätzen.
Ich glaube, sie haben Ihren Dank und Anerkennung verdient. Jeder von uns hier in diesem hohen Hause sollte sich prüfen. Jeder nimmt irgendwie täglich diese kostenlose Wohlfahrtsleistung als selbstverständlich hin. Für mich sind auch diese 190.000 ha Privatwald Kulturgut, die etwas für die Allgemeinheit schaffen. Das stellen die Waldbesitzer der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung. Ich glaube, auch daran sollten wir in diesem Rahmen einmal erinnern. Ich bin auch davon überzeugt, dass die zukünftigen neuen Privatwaldbesitzer ihrer Verantwortung genauso gerecht werden wie die bisherigen und § 19 Abs. 2 Thüringer Waldgesetz für eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft, die dort vorgegeben ist, ernst nehmen. Die CDU-Fraktion wird diesem überzeugenden Konzept und somit dem Antrag der Landesregierung zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich nicht zu Wort gemeldet, um noch mal über die Indexregelung zu sprechen. Ich stehe dazu, weil es die beste Regelung in Deutschland ist. Aber ich wende mich an Frau Nitzpon: Frau Nitzpon, wir erleben jedes Jahr seit 1990 - Sie und ich, wir sind seit 1990 hier in diesem Parlament - den gleichen moralischen Pathos durch Sie und Ihre Fraktion hinsichtlich der Diäten. Manchmal habe ich den Eindruck, Sie machen das Moralische, die anderen erhöhen und wir sind ja ganz froh darüber. Sie sind populistisch, ich sage Ihnen das auch ganz ehrlich, und Ihre Argumentation ist verlogen
in einer ganz bestimmten Art und Weise. Seit 1992 erlebe ich Sie oder Vertreter Ihrer Fraktion: Wenn wir die Erhöhung der Diäten schon nicht verhindern können, dann werden wir die Erhöhung - ich sage, seit 1992 - der Diäten für soziale Zwecke spenden. Wenn Sie das wirklich tun - und wir wissen, wie jeder Abgeordnete hier in diesem Parlament auf allen Seiten für soziale Zwecke spendet und sich dafür einsetzt -,
dann ich frage Sie: Halten Sie diese hohe moralische Verpflichtung, die Sie jedes Jahr hier im Parlament abgeben, auch ein? Dann müssten Sie von 1992 bis jetzt zwei Drittel Ihrer Diäten für soziale Zwecke gespendet haben. Und ich frage jeden einzelnen PDS-Abgeordneten: Halten Sie diese moralischen Versprechen ein, die Sie hier vor dem Parlament abgegeben haben, gegenüber der Bevölkerung?
Dann legen Sie das offen. Dann legen Sie das offen, dass Sie 3.000        !" wenn Sie das nicht tun, dann halten Sie sich mit Ihren moralischen Einlässen zurück. Ich bitte Sie, endlich Ihre Verlogenheit hier vor diesem Parlament und vor der Öffentlichkeit aufzugeben. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Nitzpon, Ihre Nostalgie auf die DDR-Vergangenheit kann ich
hinsichtlich der Weltmeistermedaillen und der Goldmedaillen für den DDR-Sport so im Raum nicht stehen lassen. Dafür sind die Schwimmbäder mit gebaut worden. Ich will hier gar nicht das Thema ansprechen, dass diese Weltmeister- und Goldmedaillen auf Kosten der Gesundheit vieler hunderter und tausender junger Menschen erkauft worden sind. Ich weiß, wovon ich spreche, nämlich aus meiner näheren Bekanntschaft, werte Frau Nitzpon. Ich spreche auch aus eigener Erfahrung, wie man mit der Freizeitgestaltung der Bevölkerung umgegangen ist. Warum ist denn in Rudolstadt kein Hallenbad gebaut worden? Weil es an der Sportschule in Bad Blankenburg eines gegeben hat. Und wie oft konnten denn die Menschen aus Bad Blankenburg, Rudolstadt und Saalfeld und Umgebung in Bad Blankenburg in dieses Hallenbad gehen, wenn die Spitzensportler dort geschwommen sind? Auch dieses müssten Sie einmal bei Ihrer Nostalgie mit heranziehen. Bleiben Sie bei der Wahrheit, wenn Sie von der Vergangenheit sprechen im Umgang mit Bädern und im Umgang mit den Menschen, gerade mit jungen Menschen, hinsichtlich der Eroberung von Weltmeisterschafts- und Goldmedaillen. Ich möchte nur darauf hinweisem. Frau Doht, Sie haben angesprochen, dass es eigentlich in Thüringen nur zwei Sportbäder gäbe, wo einigermaßen Sport betrieben werden könnte.
Wenn Sie das nicht so gesagt haben, gut, dann entschuldige ich mich, aber ich habe das so verstanden. Vielleicht können Sie dann widersprechen. Ich möchte nur daran erinnern - und Frau Nitzpon, Sie waren ja in Bad Blankenburg dabei, als dort das Ländertreffen der Sportjugend eröffnet worden ist für die drei Tage. Es war eine anständige Veranstaltung. Wo hat man denn die Sportveranstaltungen dieser jungen Menschen durchgeführt? Die hat man nämlich in Rudolstadt im Erlebnisbad durchgeführt, weil dort auch vom Sozialministerium ein Sportbecken mit eingebaut worden ist, um dort den entsprechenden Sportunterricht, die entsprechenden Sportveranstaltungen und auch den entsprechenden Rehabilitationssport für ältere Menschen erledigen konnte. Ich möchte nur darauf hinweisen: Es ist nicht nur einseitig in Gera und in Erfurt investiert worden, sondern auch woanders. Weil jetzt über die Sanierung der Bäder gesprochen worden ist: Ab 2003 - und jeder konnte es ja in der Zeitung lesen tritt die Badewasserbeckenverordnung - oder wie das heißt in Kraft, das heißt, die Qualität des Badewassers muss sich ab 2003 wesentlich verbessern.
Wenn ich das in den Zeitungen richtig verfolgen konnte, würde die Sanierung für Thüringen 200 Mio. "#   heißt, dass in Zukunft in Trinkwasser - wie es der Minister ausgesprochen hat - gebadet würde. Nun stehen in Thüringen nach dem Haushaltsplan 18,9 Mio. zur Verfügung.
Deswegen mein Appell auch an die SPD, eventuell in Berlin mit zu intervenieren, dass dieser Unsinn dahin gehend nicht so umgesetzt wird, denn das kann weder eine Kommune noch das Land verkraften. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute während der Haushaltsdebatte sehr oft über Personalstrukturreform gesprochen. Sie ist eingefordert worden von der PDS-Fraktion, auch die Zweistufigkeit der Verwaltung. Wir finden das richtig, diese Initiativen. Genau diese Zweistufigkeit in der Forstverwaltung ist in Thüringen ein Teil der Personalstrukturreform.
Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 5. September 2000, mit der Abschaffung der Landesforstdirektion, ist die Zweistufigkeit beschlossen worden. Wie schon richtig gesagt worden ist, wird mit diesem Gesetz die behördliche Zuständigkeit geregelt. Der Weg zur Zweistufigkeit ist der richtige Weg. Ich gestehe zu, es ist auch ein mutiger Weg. Warum ist es ein richtiger Weg? Erstens, weil wir die entsprechenden Synergieeffekte erzielen werden; zweitens, weil Bürgernähe und weniger Bürokratie erreicht wird; drittens, und das ist für mich besonders wichtig, dass wir endlich kürzere Entscheidungswege bekommen; viertens, das ist genauso wichtig, dass die unteren Behörden gestärkt und auch dementsprechend qualifiziert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Situation haben wir denn heute gerade in der Forst- und in der Landwirtschaft? Eigentlich haben wir ja fünf Ebenen: Wir haben Brüssel, wir haben Berlin, wir haben das Land, wir haben die obere Behörde, wir haben die untere Behörde. In Brüssel werden Entscheidungen getroffen, im Bund werden Entscheidungen getroffen und Schlussfolgerungen daraus gezogen. Dann geht es an das Land, das Land muss wieder entsprechendes Landesrecht schaffen. Dann geht es über die obere Behörde zur unteren Behörde. Aber was wollen wir denn erreichen? Wenn in Brüssel und in Berlin Entscheidungen gefallen sind, dann müssen diese im Ministerium strategisch schnell aufbereitet werden, damit es dann vor Ort zügig umgesetzt wird. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ja heute immer wieder angesprochen worden, gerade in der Haushaltsdebatte, Entbürokratisierung steht da auf der Tagesordnung und nicht Bürokratisierung. Es wird Zeit, dass wir in Deutschland und eben auch in Thüringen dieses bürokratische Geflecht entsprechend durchforsten. Herr Dr. Botz, es mag für viele Kritiker von der Zeit der Beschlussfassung bis zur Umsetzung sehr lange gewesen sein. Ich muss zugestehen, für mich war diese Zeit auch sehr lang. Aber eines hat sich gezeigt: Die Bürokratie aufzubauen ist wesentlich schneller und unkomplizierter geschehen, als eine Behörde abzubauen. Das kann ich Ihnen sagen, das ist wesentlich komplizierter. Aber wie hätten gerade Sie, die Kritiker, reagiert, wenn wir das kurzfristig umgesetzt hätten?
Es wäre ein Schrei der Empörung durch die Opposition gegangen. Mit Brachialgewalt hätte man auf dem Rücken der Betroffenen eine Strukturreform durchgezogen. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mit den Betroffenen lange, vielfältig und gerade akribisch gesprochen worden. Es mussten verschiedene Modelle aus juristischen, aus tarifpolitischen und aus bürokratischen Gründen genau abgewogen werden, was ist der richtige Weg. Ich glaube, mit diesem zweistufigen Modell, wie wir es jetzt erreicht haben, haben wir ein Modell für die Zukunft geschaffen. Selbstverständlich läuft so eine Strukturveränderung nicht ohne Reibungsverluste ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kritik von der forstwirtschaftlichen oder von der jagdwirtschaftlichen Seite kam wenig oder sehr gering. Das spricht eigentlich für das Einheitsforstamt und auch für die untere Jagdbehörde. Stärkere Kritik kommt von den Fischereiverbänden. Ich sage ganz ehrlich, das ist auch nachvollziehbar. Diese Kritik nehmen wir auch ernst und wir haben uns mit dieser Kritik auch ernsthaft auseinander gesetzt, ob mit den Verbänden im Arbeitskreis bei uns in der CDU oder bei den Verbandsversammlungen, der Herr Kummer war ja dabei. Ich habe den Standpunkt der Zweistufigkeit dort immer wieder vertreten und bin dann nicht immer auf das Wohlwollen der Verbände gestoßen. Deswegen richtig: Wir müssen uns mit der Kritik ernsthaft auseinander setzen. Aber eines möchte ich auch klipp und klar sagen: In der Auflösung der Landesforstdirektion wird keinesfalls eine Herabwürdigung dieser Arbeit, dieser Fachkompetenz gesehen. Nein, diese Fachkompetenz, die in der Landesforstdirektion ist, die muss wesentlich effektiver, an der richtigen Stelle und am richtigen Ort eingesetzt werden, denn das ist der Sinn und Zweck der Zweistufigkeit. Die Hauptkritik verschiedener Verbände gegenüber den unteren Behörden ist fehlende fachliche Qualifikation, fehlende Motivation, persönliche Unsicherheit, ja Überforderung. Das sind nicht von mir ausgedachte Charaktereigenschaften, nein, das kann jeder im Internet, das kann jeder in den Verbandszeitungen nachlesen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt kommen wir auf den Kern. Dieser Vorwurf kann doch wohl nicht dazu führen, dass wir aus diesen Gründen noch eine zusätzliche Bürokratie erhalten oder, wenn sie nicht da ist, eine Bürokratie aufbauen. Es kann doch wohl nicht sein, dass wir, wenn die unteren Behörden angeblich fachlich nicht kompetent sind, dann eine weitere obere Behörde aufbauen. Das kann doch in Deutschland nicht wahr sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es kann doch nicht fachliche Inkompetenz durch eine neue Bürokratie ersetzt werden. Es muss aufhören, dass die Personal- und Qualifizierungsdefizite auf der unteren Behörde, vor allem in den Landratsämtern, durch eine Mittelbehörde dauerhaft kaschiert werden.
Ja, bitte.
Herr Kummer, ich werde noch darauf zu sprechen kommen. Ich werde diese Antwort noch geben.
Wie gesagt, mit dieser Argumentation muss Schluss sein, die Inkompetenz einer Behörde kann nicht durch eine andere Behörde ersetzt werden. Herr Kummer - es ist von Herrn Scheringer auch angesprochen worden - es sind ja wichtige Fachbereiche bei den unteren Behörden. Das ist Ihre Frage. Die können doch nicht zu irgendwelchen Verschiebebahnhöfen in den Landratsämtern verkommen. Jetzt komme ich zu meiner Antwort auf Ihre Frage. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, von den Behörden fachund sachgerecht betreut und beraten zu werden. Er hat einen Anspruch darauf, auch von den unteren Behörden eine bürgerfreundliche und fachgerechte Dienstleistung zu erhalten. Dafür sind die Behörden da. Das sind Dienstleister für die Menschen, Dienstleister für den Bürger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies verlange ich von einer Verkäuferin oder einem Verkäufer in einem Kaufhaus. Wenn dort die Fachkompetenz nicht vorhanden ist, dann gibt es dort keine Oberverkäuferin oder Oberverkäufer, dann zieht man die entsprechenden Konsequenzen daraus. Merkwürdigerweise ist das im öffentlichen Dienst ein Tabuthema. In den unteren Behörden sind entsprechende Qualifizierungsstandards zu setzen, Herr Kummer, und auch umzusetzen. Das ist die Aufgabe in den unteren Behörden. Das muss ich verlangen. Wie gesagt, sie dürfen da auch nicht verkommen.
Eines wird noch begrüßt, dass die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft sich mit Aufgaben der Fischerei beschäftigt, denn dieses fachliche und wissenschaftliche Potenzial kann gerade in dieser Behörde strategisch positiv arbeiten. Herr Kummer, Sie wissen genau, gerade bei der Fischerei gibt es überregionalen Handlungsbedarf, gerade bei der fischereilichen Hege. Hier gibt es eine bestimmte Spezifik und Komplexität hinsichtlich der Hegepläne, die ja gerade auch noch in die EU-Richtlinien - ich erinnere an die "Natura 2000" - eingebunden werden müssen. Ich denke hier auch an die Europäische Wasserrahmenrichtlinie einschließlich des Thüringer Wanderfischprogramms.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur auf fischereiwirtschaftlichem Gebiet, sondern auch auf dem jagdbehördlichen Gebiet wird mehr Verantwortung verlangt werden müssen, denn der qualitative Anspruch in
diesen Behörden wird steigen müssen und damit müssen sich die unteren Behörden beschäftigen. Ich kann den unteren Behörden nur raten, sich rechtzeitig zu qualifizieren und rechtzeitig auch auf die Bürger zuzugehen, um mit ihnen gemeinsam die Probleme anzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn vom Einheitsforstamt gesprochen worden ist, ich glaube, das Einheitsforstamt hat in den letzten Jahren eine gute Arbeit geleistet, gerade hinsichtlich Beratung und Betreuung des Privatwaldes oder auch des Gemeindewaldes. Aber wollen wir einmal ganz ehrlich sein, es ist beileibe noch nicht überall befriedigend. Auch auf die Forstämter kommen neue Aufgaben zu, wenn ich hier an das Widerspruchsrecht denke. Ich muss mich mit den Problemen schon vielleicht intensiver als bisher beschäftigen. Jetzt hat man es eventuell ja so gemacht, na gut, dann geht es in den Widerspruch, dann geht es nach Oberhof und so weiter und sofort. Nein, man sollte sich schon entsprechend damit beschäftigen, gerade in den unteren Behörden. Ich bleibe dabei, der Bürger hat einen Anspruch, auch von den unteren Behörden eine fachgerechte Beratung und Betreuung zu bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben mit der Zweistufigkeit eine Forststruktur geschaffen, die auch von anderen Ländern als vorbildlich angesehen wird, und wir lassen uns diese Forststruktur auch von niemandem kaputtreden. Wie eingangs erwähnt, Bürgernähe, wenig Bürokratie, schnelle Fachentscheidungen werden mit diesem zweistufigen Konzept auf den Weg gebracht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, also liebe SPD, es kann doch
wohl nicht sein, wenn die Bundesregierung im Panikschluss hier ein Hartz-Papier zur Arbeitsmarktpolitik vorlegt, uns dann Wahlkampf vorzuwerfen. Nein, dieses Thema gehört in dieses Haus und es ist kein Wahlkampf. Wir lassen uns von Ihnen auch nicht vorschreiben, wenn wir über die Zahlen des Gesundheitswesens reden, dann sagen Sie, es ist auf dem Rücken der Kranken, das brauchen wir nicht vor der Wahl diskutieren. Das gehört vor der Wahl diskutiert. Wenn Sie sagen, wir dürfen auch nicht über Ihre katastrophalen Zahlen bei der Rentenpolitik diskutieren, dann gehört das hier in dieses Haus. Dann müssen wir vor den Wahlen darüber diskutieren. Dann ist das kein Wahlkampf. Wenn wir über die Zuwanderung reden, dann soll das auch kein Wahlkampf sein. Dann haben Sie kein Verständnis für den Parlamentarismus. Diese Themen gehören in dieses Haus und darüber muss hier in diesem Haus auch vor den Parlamentswahlen diskutiert werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir diskutieren in diesem Haus nicht darüber, welche Zigarre, welchen Anzug oder welche Haarfarbe der Kanzler hat, das wäre Ihnen eventuell recht. Denn der Wähler ist nicht so dämlich, wie Sie ihn eventuell hier vorstellen.
Herr Gerstenberger, zu Ihnen. Also, der liebe Gott oder wer auch immer verantwortlich ist für die Gedanken in unseren Genen, bewahre uns vor Ihren Ideen. Ich sage es Ihnen auch mal in ganzer Offenheit. Sie stellen sich immer hier hin und kritisieren dieses Land, den Freistaat Thüringen. Das ist für Sie als Opposition richtig. Aber Sie müssen einmal ehrlich damit umgehen, wo Sie Verantwortung tragen in den Ländern, ob es z.B. in Mecklenburg-Vorpommern ist, oder ob es bis vor wenigen Wochen
noch in Sachsen-Anhalt war, herrscht die höchste Arbeitslosigkeit. Unterhalten wir uns einmal über die Erwerbsquote, in Mecklenburg-Vorpommern ist die schwächste Erwerbsquote, Thüringen hat in Ostdeutschland die höchste Erwerbsquote. Sie haben die höchste Abwanderung nach dem Westen in Mecklenburg-Vorpommern, wo Ihr Minister die Verantwortung dafür trägt. Sie sollten einmal ehrlich mit sich selbst umgehen und nicht irgendwelche Ideen hier verbreiten, die uns dann ins Elend führen, was Sie uns in 40 Jahren immer wieder bewiesen haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Situation der Thüringer Landwirtschaft sieht in diesem Jahr recht trüb aus. Die Unwetterkapriolen haben das ihre getan. Lang anhaltende Regenperioden, Hagelschläge, Überschwemmungen haben natürlich zu Ertragseinbußen und auch zu Qualitätseinbußen geführt. Es wird eingeschätzt, dass wir dieses Jahr um die 59 Doppelzentner pro Hektar, das wären ungefähr 12 Doppelzentner pro Hektar, weniger als im letzten Jahr, wie gesagt, den niedrigsten Ertrag, den wir seit 1994 hier in Thüringen haben. Es ist schon der Winterweizen angesprochen worden. Allein beim Winterweizen, der 50 Prozent unserer Anbaufläche beträgt, müssen wir in ganz Thüringen mit Ausfällen von 20 Prozent rechnen. Die finanziellen Ertragseinbußen liegen bei Getreide ungefähr bei 27 Mio.  . spiel ist der Winterraps, wo mit Ertragseinbußen von 18 Mio.  gerechnet wird. Es ist schon angesprochen worden, dass wir erhebliche Qualitätseinbußen in Thüringen haben, was natürlich auch wieder zu Mindereinnahmen führt. Die traditionelle Stärke Thüringens, der Qualitätsweizen, kann ja größtenteils nur noch als Futterweizen verkauft werden, es wird von Einbußen von ungefähr 10 Mio.  /   Wenn man dann alles insgesamt nimmt, rechnet man in Thüringen mit rund 61 Mio. ( &  "0(1 die Landwirtschaft. Auf das gesonderte Problem Alten
burger Land wird mein Kollege Sonntag dann eingehen. Ich glaube, meine Damen und Herren, jetzt spüren wir erst einmal, was es bedeutet, gut funktionierende und auch wirtschaftlich stabile landwirtschaftliche Betriebe zu haben. Ich hoffe auch, dass das langsam bei Frau Künast durchdringt. Denn jetzt erst merken wir, wie die Landwirtschaftsbetriebe extremen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Die letzten Rekordjahre haben eigentlich diese Einflüsse sehr oft kaschiert. Denn davon abhängig sind ja auch vor- und nachgelagerte Betriebe der Landwirtschaft. Ich möchte nur daran erinnern, dass die Ernährungsindustrie in Thüringen der umsatzstärkste Wirtschaftszweig ist. Die Landwirtschaft ist nun einmal der Rohstoffproduzent für die Ernährungsindustrie und die Landwirtschaft soll ja diese Rohstoffe auch noch recht billig und mit hoher Qualität liefern. Deshalb ist die Soforthilfe durch Bund und Land notwendig. Ich gehe davon aus, der Minister wird dann im Detail auf diese Hilfen noch eingehen. Aber es geht in Richtung der SPD. Wenn es um die Finanzierung geht, wird auch sehr oft herumgeeiert. Innerhalb des Haushalts von Frau Künast gibt es recht viel Spielraum. Frau Künast hat für 2003 für so genannte ideologische Spielwiesen Modelle und Demonstrationsprojekte - 56 Mio.     stellt, für Werbekampagnen in eigener Person 8 Mio.  Ich glaube, es ist jetzt in der ernsten Situation Zeit, dass dieses Geld wirklich für die Bauern verwendet wird und nicht für ideologische Spielwiesen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Weiterhin stehen uns 40 Mio.  2  (  aufgabe zur Verfügung, weil die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen Gelder aus der Gemeinschaftsaufgabe nicht abgerufen haben. Ich will auf eine andere Alternative hinweisen. Wenn sich die Bundesregierung entscheidet, die Steuern für 2003 zu verschieben, was hält Frau Künast davon ab, die Modulation zu verschieben? Das kann ohne Probleme geschehen, denn damit könnten 80 Mio. (1 3 #   (       damit auch in Thüringen bereitgestellt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Denn diese Spielwiese kann ohne weitere Hindernisse auf spätere Jahre verschoben werden. Für mich ist es auch inakzeptabel, Kollege Scheringer hat es angesprochen, dass die Mehrgefahrensicherung für die Landwirtschaft durch die Bundesregierung nicht mit entsprechendem Ernst angegangen worden ist. Als Ausrede werden lappe 7 Mio.     gründig herangeschoben. Eines zeigt auch die Situation in der Landwirtschaft heute: Es geht um langfristig stabile Rahmenbedingungen für unsere Bauern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Den Belastungen in den letzten vier Jahren muss endlich eine Entlastung folgen. Man konnte dies in den letzten Jahren immer mit den Rekordjahren, auf die ich schon hingewiesen habe, kaschieren. Wir haben in diesem Hause schon diskutiert, dass die Investitionen in der Landwirtschaft sehr stark zurückgegangen sind. Dieser Trend in der Landwirtschaft muss aufgehalten und gestoppt werden durch eine andere Landwirtschaftspolitik in Berlin,
meine sehr verehrten Damen und Herren, denn mit Fehlinvestitionen wird auch der ländliche Raum geschwächt.
Das findet nicht das entsprechende Vertrauen gegenüber den Menschen im ländlichen Raum. Frau Präsidentin, ich bin am Schluss meiner Ausführungen.
Ich will darauf hinweisen, dass die gegenwärtige Agrarpolitik zu einer Verlagerung der Erzeugung ins Ausland führt und das führt auch zur Unsicherheit im Verbraucherschutz. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Minister und auch die Vorredner haben es angesprochen, während der letzten Monate, ja über Jahre ist wieder emotional über Reiten im Wald diskutiert worden.
Frau Nitzpon, nun zur Ersten Durchführungsverordnung: Wir wissen genau, dass das wirklich eine emotionale Problematik ist und darüber in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Jetzt geht die Landesregierung den Weg, um auch diese Durchführungsverordnung, die ja sehr oft in der Kritik der Verbände stand und gesagt wurde, das macht ihr in der Landesregierung so heimlich nebenher, öffentlich zu diskutieren, jetzt passt Ihnen das auch wieder nicht, was eigentlich immer Ihre Forderung ist.
Ja bitte, es ist Ihr Recht, das zu fordern. Aber wir reden jetzt über die Durchführungsverordnung zum Waldgesetz. Das Nächste - Kompromiss: Es gab in der großen Koalition einen Kompromiss zwischen den Waldbesitzern und den Reitern, dem Thüringer Reit- und Fahrverband, aber den hat leider die SPD in der letzten Minute wieder zurückgezogen und es kam zu keinem Kompromiss, Frau Nitzpon. Nein, es ist falsch, es gab keinen Kompromiss.
Ja, die Dankschreiben, aber es konnte im Gesetz nicht umgesetzt werden, das ist ja das Problem.
Jetzt zu Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz hat voriges Jahr im Waldgesetz das umgesetzt, was Thüringen seit 1974 hat. Ich sage es ganz ehrlich.
Seit 1994 hat - richtig, Herr Kollege Scheringer - und ich sage Ihnen das eine, das hat ja heute wahrscheinlich jeder vorgelegt bekommen und wer die Analyse macht, da wird sich herausstellen, dass sich dort allein mit der Definition des so genannten forstfesten Weges ein gewaltiges Konfliktpotenzial aufbaut. Wir haben das in Thüringen in der Durchführungsverordnung definiert. Als es zum Streit mit den Reiterverbänden kam, gab es ja auch eine Gerichtsverhandlung usw., wo die dann wieder umgeschrieben werden musste. Ich sage, das rheinland-pfälzische Gesetz kann für uns so nicht Vorbild sein, weil die sich den Konflikt in der Zwischenzeit wieder selbst produzieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ziel dieses Gesetzes ist die gesteigerte Freizeitnutzung durch die Zunahme des Reitens, aber auch durch andere Erholung Suchende. Das Interesse der Thüringer Landesregierung und unserer Fraktion ist es, diese Interessen zu ordnen und zu entflechten. Es wird heute über den Wald gesprochen, als wenn der Wald irgendeine Sportstätte wäre.
Ich glaube, wenn es nach manchem ginge, wäre es wahrscheinlich nicht kostenfrei, werte Frau Nitzpon. Bei der Änderung des Waldgesetzes und bei der Nutzung des Waldes müssen wir die Waldfunktionen, die Eigentumsrechte und die sonstigen Nutzungen berücksichtigen. Das Thüringer Waldgesetz hat die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion zu sichern. Ich sage es hier noch einmal: Der Thüringer Wald ist keine Sportstätte. Der Wald ist hier, um den nachwachsenden Rohstoff nachhaltig zu produzieren. Das ist seine Hauptfunktion und so ist es auch im Thüringer Waldgesetz nachzulesen, ob in den §§ 1, 2 oder in § 19 über die ordnungsgemäße Waldwirtschaft. Aber ich möchte hier noch einmal ausdrücklich betonen, das Betreten des Waldes ist nach § 14 Bundeswaldgesetz grundsätzlich jedermann gestattet. Dem trägt das Thüringer Waldgesetz in § 1 Punkt 6 und in § 2 Abs. 1 Punkt 4 klar Rechnung. Ich sage auch in Richtung der Waldbesitzer ganz klar und deutlich, für die Waldbesitzer bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind - das unterstreiche ich sogar noch - das Reiten auf ihren privaten Waldwegen und Straßen zu dulden. Allerdings - und jetzt fangen wir mal an, im Detail zu diskutieren, meine sehr verehrten Damen und Herren - steht das Betretensrecht des § 14 Bundeswaldgesetz unter dem Vorbehalt, dass der Zutritt zum Wald zum Zwecke der Erholung erfolgt. Darüber hinausgehende Nutzungen sind nicht allgemein gestattet, sie bedürfen
vielmehr einer Genehmigung durch den Waldbesitzer bzw. die zuständigen Behörden. Das ist zurzeit bundesdeutsches Recht und das sollte man auch langsam einmal akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht stellt nämlich eindeutig fest - und das sollte sich jeder, der jetzt hier diskutiert, und da appelliere ich auch an den Sportbund oder an die Reiterhöfe -, dass organisierte und gewerbliche Nutzungen hingegen nicht erfasst werden. Es wird festgestellt, dass Reitschulen, die für ihre Schüler Ausritte im Wald organisieren oder Reiterhöfe, die organisierte Reitausflüge gegen Entgelt anbieten, sich für die Nutzung fremder Grundstücke deshalb nicht auf das Betretungsrecht berufen können. Das sollten endlich einmal alle die registrieren, meine Damen und Herren, die über das Betretungsrecht oder über das Reiten im Wald diskutieren. Da beziehe ich alle ein, sowohl die Waldbesitzer als auch die Reiter. Dieses ist auch einigen gerade großen kommerziellen Reiterhöfen aus ihren Erfahrungen aus den Altbundesländern bekannt, denn mit denen kann man nämlich auf dem Gebiet wesentlich konstruktiver diskutieren, als das mit anderen möglich ist, z.B. mit den Freizeitreitern. Deswegen verstehe ich auch den Standpunkt des Thüringer Sportbunds nicht, speziell des Thüringer Reitund Fahrverbands; das ist für mich unverständlich, das ist kontraproduktiv. Allein aus dieser Verfassungslage heraus müssten Reiterhöfe und Landessportbund an einer einvernehmlichen Regelung für ein gutes, zusammenhängendes, gekennzeichnetes Reitwegenetz interessiert sein. Das sage ich auch aus touristischen Gründen, denn nach der derzeitigen Thüringer Gesetzeslage ist das Reiten auf festen und befestigten Wegen gestattet. Was glauben Sie denn, wie viel touristische Zielpunkte wir in Thüringen haben, die nach der derzeitigen Gesetzeslage gar nicht erreicht werden können? Aber das alles wird ja ignoriert. Ich erinnere nur an den enormen Aufwand anlässlich des in Deutschland ersten deutschen Trekkingclubs, wo man fast sechs Wochen mit Abstimmungs- und Planungsarbeiten beschäftigt war. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch nicht im Interesse der Reitsportler sein. Nach der jetzigen Thüringer Rechtslage müsste diese enorme Arbeit für alle organisierten Reitveranstaltungen, wenn sie gesetzestreu ablaufen sollen - und davon muss ich wohl ausgehen und das will doch wahrscheinlich jeder Abgeordnete hier in diesem Haus -, durchgeführt werden. Da verweise ich noch einmal auf die Zusammenhänge mit dem Betretungsrecht. Alles, was im Wald organisiert geritten und kommerziell benutzt wird, müsste für jeden Einzelnen genehmigt werden. Ich habe manches Mal den Eindruck, man will das nicht registrieren bzw. man kennt die Gesetzeslage nicht. Meine Damen und Herren, das kann nicht im Interesse des Thüringer Reit- und Fahrverbands sein und das kann auch nicht im Interesse der Reiterhöfe sein.
Nun wird uns vorgeworfen, dass wir, wenn wir dieses Gesetz so durchsetzen, die mit Abstand restriktivsten Vorschriften in Deutschland hätten. Aber nun schauen wir uns doch einmal die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern an. Zunächst einmal, der Gesetzgeber hat
das Reiten im Wald auf unterschiedlichste Art und Weise beschränkt, so ist die Rechtslage in Deutschland und das auch bei dem novellierten Waldgesetz von RheinlandPfalz, das sollten wir eindeutig zur Kenntnis nehmen. Das war ja vorher auch schon beim Thüringer Waldgesetz so. Diese Beschränkungen erfolgen in der Regel im Interesse des Waldes - da verweise ich noch einmal auf den § 19 Thüringer Waldgesetz, ordungsgemäße Forstwirtschaft. Dann erinnere ich an den Naturschutz - Frau Nitzpon, Sie haben es ja auch selbst angesprochen -, wenn ich an die FFH-Gebiete, die Naturdenkmale, die Naturschutzgebiete usw. denke, was ebenfalls berücksichtigt werden muss, aber auch an die Interessen der anderen Erholung Suchenden. Vielleicht sollten wir uns auch einmal daran erinnern, wie der Thüringer Wander- und Gebirgsverein darüber denkt, wie viele Wanderer darüber denken, von denen haben wir doch auch Briefe erhalten, wie sie sich mit der Frage auseinander setzen.
Oder gehören die nicht zum Tourismus in Thüringen gerade das Wandern und das Reiten? Genau um diese Konflikte zwischen den Reitern und den anderen Nutzern und Erholung Suchenden zu entflechten, um dieses Konfliktpotenzial zu beseitigen, müssen wir die Initiative ergreifen und deshalb ändern wir das Thüringer Waldgesetz. Zudem ist das noch in vielen Ländern von vornherein nur auf offiziell ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Das sind die Stadtstaaten Berlin, Hamburg, Bremen und die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen. Da käme jetzt Thüringen dazu. Ich sage Ihnen, wir werden nicht die Letzten sein, die in dieser Richtung das Gesetz ändern. Wir werden in der Zukunft, und das ist mein Appell an den Landkreistag, mit dem Thüringer Waldgesetz mit Stichtag 01.01.2004 ein sehr stark zusammenhängendes, vernünftiges Waldwegenetz haben. Aber dann sollen mal diejenigen, die für die freie Flur verantwortlich sind, sagen, wie man da etwas Vernünftiges zustande bringen kann, dass die Verbindungsmöglichkeiten der freien Flur zum Wald anständig zustande gebracht werden können. Das ist nämlich zurzeit überhaupt noch nicht gelöst.