Protokoll der Sitzung vom 11.09.2003

(Zwischenruf Abg. B. Wolf, CDU: Sie brauchen sich nur Parkplätze auf der Autobahn anzugucken!)

Ich rede ja noch gar nicht von den finanziellen Problemen, die sich ergeben, wenn ich das mache. Das will ich absolut beiseite rücken. Aber es ist so, wenn Sie die 61 hochfahren, die ist zweispurig, dann ist die rechte Fahr

spur eine Wand und so läuft das durch, und zwar Tag wie Nacht. Sehen Sie, das sind alles so Dinge, wo ich mir sage, das sind gute Erklärungen und die sind plakativ und die hören sich auch ganz gut an und ich hätte ja auch ganz gern, dass man sie einhält.

Die separaten Radwege sind okay und ich weise ausdrücklich und fairerweise darauf hin, dass in Thüringen schon sehr viel getan worden ist. Wir sind froh darüber, dass das so ist. Die Griffigkeit der Fahrbahn, dagegen kann man nichts sagen. Ich habe das jetzt selber erlebt. Auf der Strecke von Stadtilm nach Schalau und auf der Strecke von Stadtilm nach Paulinzella wird eine griffige Fahrbahn aufgelegt. Da kommt also Asphalt unten drunter und dann kommt ein Lkw mit Split und fährt darüber und das geht ganz schnell. Und was ist dann? Dann stehen die 30 da und die stehen wochenlang da. Also, wenn ich dort unterwegs bin und sie hätten mich dauernd gestoppt, dann wäre ich pausenlos am Zahlen und die anderen mit mir, die die gleiche Richtung fahren. Das sind so Dinge, die muss man halt ein bisschen koordinieren, aber ansonsten ist das Anliegen sicherlich ein korrektes und es ist auch gut so.

Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Telematik, das ist alles in Ordnung.

Dann kommt der Punkt 10, die Zuwendungen des Landes für wertvolle Aktivitäten der Thüringer Verkehrswacht sind zu verstetigen: Ich verweise auf die anstehenden Verhandlungen und Behandlungen des Nachtragshaushalts.

Jetzt kommt der Punkt mit den Fahrzeuglenkern, die unter Alkohol und Drogen fahren. Da werden irgendwelche Programme und Pilotprojekte gefordert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt nur eines, um dieses zu begrenzen; drakonische Strafen und nichts sonst, alles andere ist Gerede. Es klingt mir richtig kindlich hier, nicht kindisch, kindlich.

(Unruhe und Heiterkeit bei der CDU)

Drakonische Strafen müssen her. Die ortsbezogene Auswertung von Straßenverkehrsunfällen gemeinsam mit den Kommunen, die findet zumindest, ich weiß nicht, ob das überall der Fall ist, statt. Es wird ausgewertet und es wird auch reagiert von den Kommunen. Das ist okay. Was hatten wir noch? Der Vandalismus in Buslinien. Da haben wir uns ausführlich unterhalten auch damals, als wir mit dem Wirtschaftsausschuss in Österreich waren. Selbstverständlich sind Fahrtbegleiter vermindernd oder schließen es vielleicht sogar aus. Jedenfalls wurde uns das anhand einer Bahnlinie gesagt. Aber Sie wissen genau, so schön wie das ist, aber es kostet Geld. Die Verkehrsunternehmen, die schwimmen nicht im Geld, sind sogar auf Zuwendungen des Landes angewiesen. Ich befürchte fast, es wird nicht so weit kommen, obwohl ich mir das wünschte wie wir alle gemeinsam. Der 15. Punkt ist problematisch. Das ist hier aber schon gesagt worden, das will ich nicht noch einmal wiederholen.

Ich möchte zum Schluss kommen mit einem kleinen Schmankerl. Die Reifezeit von der ersten Lesung dieses Antrags bis heute betrug 23 Monate, sagen wir einmal rund 2 Jahre. Und das Zustandekommen der Verfassung für den Freistaat Thüringen dauerte genauso lange. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter Kallenbach, Sie wollten noch einmal ans Rednerpult. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im ersten Halbjahr dieses Jahres sind in Thüringen 30.197 Verkehrsunfälle passiert. Es ist Gott sei Dank ein Rückgang von 5,4 Prozent. Jedoch deutlich gestiegen sind Verkehrsunfälle mit schwer wiegenden Sachschäden, immerhin ein Plus von 25,6 Prozent. Die Anzahl der Getöteten betrug im ersten Halbjahr dieses Jahres 131; das sind genauso viel wie im Zeitraum des Vorjahres. Kürzlich hat mich ein Polizist der Polizeidirektion Gotha darüber informiert, dass in den Sommermonaten dieses Jahres allein in dieser Polizeidirektion, also nach dem Zeitraum der eben genannten Statistik, 15 Tote zu beklagen waren. Darunter elf 18- bis 24-Jährige.

Meine Damen und Herren, das ist eine sehr, sehr tragische Bilanz. Anliegen dieses Antrags war es, das Thema der Verkehrssicherheit einmal intensiv in den Ausschüssen und im Plenum des Landtags zu diskutieren und auch in die Öffentlichkeit zu bringen, einen kleinen Beitrag zu leisten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das ist uns vielleicht auch ein ganzes Stück gelungen. Allerdings, ich merke es an dem Redebeitrag des Kollegen Lippmann, bei der SPD ist es uns überhaupt nicht gelungen.

(Beifall bei der CDU)

Kollege Lippmann, es gibt keine einfachen, schnellen Maßnahmen, die man nur ergreifen muss und dann ändern sich die statistischen Zahlen und gehen drastisch nach unten. Diese einfachen Maßnahmen gibt es nicht, sondern wir müssen uns schon der Mühe unterziehen, einzelne Dinge durchzudiskutieren, auch strittig durchzudiskutieren und dann zu überlegen, könnten sie einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Dieser Mühe, das hatten wir gehofft, würden Sie sich auch mit unterziehen. Aber dieses glossenhafte Kommentieren in der ersten Lesung und auch heute ist meines Erachtens diesem Thema vollkommen unangemessen.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte jetzt auch auf die einzelnen Punkte noch einmal kurz zusammenfassend eingehen. Der Punkt 1 hieß, Kolle

ge Lippmann, zielgerichtete Verkehrskontrollen, z.B. an Schulen, an Kindergärten, an Baustellen, sind zu verstärken. Ich füge hinzu, sie sind auch zu verstärken in der schwierigen Zeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr, insbesondere in der Umgebung von Freizeiteinrichtungen. Wir alle wissen, was ich damit meine. Zielgerichtet weiterhin mit allen Möglichkeiten, die die Polizei in Thüringen hat, sollen diese Kontrollen - von mir aus auch drastisch - verstärkt werden.

Aber, meine Damen und Herren, damit komme ich zu Punkt 2, es soll eben nicht der Eindruck des Abkassierens entstehen. Sie alle wissen, dass es manchmal auch Blitzer an Punkten gibt, wo man nicht so richtig weiß, warum gerade dort, also 10 Meter nach dem Ortsschild gemessen wird. Das wollten wir hier einmal in dem Antrag durchaus auch mit ansprechen.

Kollege Lippmann, wenn wir hier hineinschreiben, das mag banal klingen, dass das Straßennetz weiter zügig ausgebaut werden muss und damit alle klassifizierten Straßen von den Gemeindestraßen bis zu den Bundesautobahnen, dann ist das wahrscheinlich noch der aller wirkungsvollste Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dann muss man das in dem Zusammenhang hier mit hineinschreiben und da muss man das natürlich auch im Hinterkopf der Haushaltssituation sehen, aber trotzdem ist es so. Wenn Sie das einmal vergleichen, dort, wo die Bundesstraßen und die Bundesautobahnen ausgebaut sind, dann werden Sie feststellen, dass dort die Unfallzahlen auch heruntergehen. Natürlich muss man immer noch dazu sagen, die Raserei ist unerträglich und muss eingeschränkt, eingedämmt werden. Deswegen siehe Punkt 1: verstärkte Kontrollen. Aber man muss das klar und deutlich sagen, sonst wären die Unfallzahlen in Thüringen auch noch nicht so weit heruntergegangen, wenn man nicht auf diesen Punkt so verstärkt Wert legen würde.

Die Frage des Überholverbots auf noch nicht ausgebauten Autobahnen, das ist ein wichtiger Punkt. Wenn Sie das einmal sehen, wenn dort zwischen Lkw's auf zweispurigen Autobahnen Rennen stattfinden, also Richtungsfahrbahnen, dann ist das auch verkehrsgefährdend. Ich kann Ihnen sagen, auch durch diesen Antrag ist das noch einmal überprüft worden, viele Stellen. Es sind zusätzliche Überholverbote aufgestellt worden und die können wieder abgeschraubt werden, wenn dann diese Abschnitte ausgebaut sind, mit Leitplanken versehen sind und mit allen Maßnahmen der Regeln der Technik.

Jetzt noch eine Bemerkung zu dem Stufenführerschein. Auch dieses Thema ist diskussionswert, denn jeder Punkt, der irgendwie sinnvoll erscheint, muss diskutiert werden. Wir hatten ihn ja auch in unserem Antrag drin. Aber nach intensiver Diskussion, auch mit den Sachverständigen, die wir angehört haben, sind wir doch zu dem Ergebnis gekommen, es lohnt sich nicht, es ist nicht der richtige Weg, weil nämlich vor allen Dingen die Kontrollierbarkeit nicht gegeben ist oder nur sehr, sehr schwer gegeben ist. Wenn

Sie dann jemanden haben mit einem Fahrzeug, einen jungen Fahrer und dann geht die Diskussion los, ist das nun ein zulässiges Fahrzeug oder ist es keines. Jedenfalls ist es außerordentlich schwierig. Dann die Verfügbarkeit: Was wollen Sie denn machen, wenn so ein Fahrzeug gar nicht da ist, wie soll dann der junge Mann oder das junge Mädchen zur Fahrpraxis kommen? Das ist nämlich das allerwichtigste, Fahrpraxis zu erhalten. Nur dadurch kann man Sicherheit gewinnen beim Führen von Fahrzeugen. Wenn man sie gar nicht erst gewinnen kann, dann kann man auch nicht sicherer werden beim Fahren. Deswegen wurden dann in Punkt 15 die Sätze 3 und 4 gestrichen.

Kollege Lippmann, Lenk- und Ruhezeiten sind an Bundesautobahnen, aber auch auf allen anderen Straßen einzuhalten. Auf den Bundesautobahnen sind wir sehr weit mit der Anlegung von Parkplätzen. Die sind aber trotzdem oft überfüllt.

(Beifall bei der CDU)

An Bundesstraßen sind oft keine vorhanden. Da muss man das hineinschreiben, denn der Fahrer eines LKW muss das selbst bei allem Zeitdruck einhalten. Dazu muss man auch Platz haben. Wenn die Plätze nicht da sind, dann parken sie zum Schluss in Wohngebieten oder sonstwo oder wo sie eigentlich überhaupt nicht hingehören. Deswegen ist das auch ein Aspekt, der mit hineingehört.

Fahrradwege: Da haben wir ja Glück gehabt, das haben Sie ja gut gerechnet.

(Beifall Abg. Wetzel, CDU)

Es wird unterstrichen: Wir haben in letzter Zeit viel im Landtag über Radwege gesprochen, vor allen Dingen eben aber aus dem touristischen Aspekt heraus. Wir haben es hier einmal hingeschrieben, weil es natürlich auch einen wichtigen Aspekt für die Verkehrssicherheit darstellt.

Jetzt kommt das Thema "Griffigkeit von Fahrbahnen". Beim Bau und der Erhaltung von Straßen ist auf die Griffigkeit zu achten. Ich habe hier in meiner Berichterstattung kurz darauf hingewiesen, dass wir ein sehr interessantes Gespräch auf der Hannover-Messe hatten mit Prof. Richter von der Fachhochschule Erfurt, der sich immerhin seit 20 Jahren mit diesem Thema befasst. Das Thema Griffigkeit ist insbesondere natürlich für Motorradfahrer ganz, ganz entscheidend, meine Damen und Herren, deswegen gehört das hier rein.

(Beifall bei der CDU)

Immerhin waren die Bemühungen so erfolgreich, dass es inzwischen eine Verordnung gibt mit einem Grenzwert, der einzuhalten ist auf Straßen, jedenfalls auf neu gebauten Straßen, so hat es mir Prof. Richter heute Morgen noch mal gesagt. Er ist übrigens gerade in Litauen und führt

dort Gespräche mit der litauischen Straßenverwaltung, was uns natürlich besonders freut. Das Neue ist, dass die Griffigkeit auch noch einzuhalten ist, wenn der Baubetrieb aus seiner Gewährleistung entlassen ist, also nach 5 Jahren, da muss das immer noch die entsprechenden Werte aufweisen. Strittig ist es im Moment noch bei nicht sanierten und nicht ausgebauten Straßen, aber wir hoffen auch, dass wir hier auf dem Gebiet weiterkommen, dass vor allen Dingen die so genannte Oberflächenbehandlung, also das Anspritzen der alten Fahrbahnoberfläche mit Split, mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt wird

(Beifall bei der CDU)

und nicht mehr in großem Umfang zur Anwendung kommt. Es wird auch heute schon nicht mehr auf Bundesstraßen angewandt, aber auf nachgeordneten Straßen hier und da doch noch. Das muss entscheidend zurückgedrängt werden, weil es ein richtiges Sicherheitsrisiko vor allen Dingen für Motorradfahrer darstellt. Übrigens muss man auch beim Aufstellen von Leitplanken an die Motorradfahrer denken und es müssen an der einen oder anderen Stelle mal Bäume weichen - das sage ich hier ganz offen -, wenn die Bäume im Weg stehen und ein Sicherheitsrisiko darstellen und man stattdessen vielleicht lieber Leitplanken aufstellen und die Bäume dann hinter den Straßengräben erneut pflanzen sollte. Da gehören sie hin, da brauchen wir sie, aber nicht 20 cm neben dem Fahrbahnrand. Das muss man an der Stelle wirklich sagen, erkundigen Sie sich mal in Brandenburg, die haben da sehr, sehr viele leidvolle Erfahrungen sammeln müssen.

Erwähnen möchte ich an der Stelle, dass die Thüringer Straßenbauverwaltung inzwischen begonnen hat, jetzt Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen an der Bauhaus-Universität Weimar, um das Sicherheitsaudit flächendeckend einzuführen; eine sehr begrüßenswerte Maßnahme.

Verstärkter Einsatz von Verkehrsbeeinflussungsanlagen - das können Sie alles feststellen an der A 4 am Schorbaer Berg. Durch diese Beeinflussungsmaßnahmen sind die Unfälle dort um 30 Prozent zurückgegangen. Man hält es kaum für möglich, durch relativ einfache Maßnahmen ein Rückgang der Unfallzahlen von 30 Prozent. Auf diesem Weg müssen wir weiter vorankommen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr posi- tiv. Wenn man dann noch eigene Firmen nimmt, die das umsetzen.)

Dazu gibt es, glaube ich, in Thüringen genügend Firmen, die das können, aber wir müssen natürlich immer das öffentliche Vergaberecht mit einhalten.

Dann möchte ich an der Stelle noch mal ausdrücklich die wertvolle Arbeit der Verkehrswacht erwähnen. Das ist sehr, sehr wertvoll, was hier geleistet wird an den Schulen durch die Thüringer Verkehrswacht, vor allen Dingen durch viele

ehrenamtliche Helfer. Da könnt ihr ruhig mal klopfen.

(Beifall bei der CDU)

Ich hatte gerade eine Einladung zu einem Verkehrssicherheitstag, der gestern an einer großen Berufsschule in Erfurt durchgeführt wurde mit TÜV, mit Polizeidirektion, mit ADAC und vielen anderen Teilnehmern. Das ist sehr eindrücklich, wenn mit so einem direkten Kontakt auf die Jugendlichen zugegangen wird. Heute ist so ein Tag an einer Berufsschule in Nordhausen. Hier wird sehr, sehr viel Wertvolles - meistens im Stillen, jedenfalls nicht im Blick der Öffentlichkeit - geleistet. Vor allen Dingen an den Grundschulen wird eine sehr wertvolle Verkehrserziehung geleistet, auch oft mit Hilfe der Verkehrswacht, aber auch mit entsprechenden Polizeibeamten. Ganz so rosig sieht es danach in den Regelschulen und Gymnasien nach meinen Erfahrungen nicht mehr aus. Da müssten auch die Unterrichtsmaterialien, die prinzipiell zur Verfügung stehen, zum Beispiel durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, für die Lehrer zugänglicher gemacht werden. Hier gibt es Material, was aber kaum den Pädagogen zur Verfügung steht. Hier müsste das ThILLM mit dieser Bundesanstalt noch enger zusammenarbeiten, damit besonders die jungen Motorradfahrer, Radfahrer oder auch Pkw-Fahrer direkt in die pädagogische Arbeit mit einbezogen werden können.

Dann haben wir vorgeschlagen, Pilotprojekte in Thüringen in einer größeren Modellregion durchzuführen. Natürlich müssen wir hier zuallererst wieder sagen: Die Verkehrssicherheitstage sind hier das Mittel, was wahrscheinlich den größten Erfolg hat. Aber dann steht die Frage: Wie können noch mehr solcher Verkehrssicherheitstage bezahlt werden? Wenn wir die Haushaltslage sehen, wird das schwierig werden. Es ist aber zu hinterfragen: Kann nicht hier auch die Automobilindustrie mithelfen? Könnte nicht hier die Versicherung mitfinanzieren? Könnten nicht hier die Berufsgenossenschaften auch mitfinanzieren? Ich denke, da gibt es Möglichkeiten. Hier müssten wirklich die Versicherungen und insbesondere auch die Berufsgenossenschaften mit in die Tasche greifen, mit sponsern, denn bei ihnen zahlt es sich dann auch aus. Wenn weniger Unfälle passieren, haben sie weniger Kosten. Ich denke, hier könnte die Zusammenarbeit verstärkt werden. 23 Prozent der Verkehrstoten waren 18- bis 24-Jährige, 22 Prozent der Verletzten 18- bis 24 Jährige, das ist nach wie vor die entscheidende Zielgruppe.

Nun zu dem doch strittigen Projekt des begleitenden Fahrens ab 17. Ich sage es hier ganz persönlich, nachdem ich mich noch mal intensiv mit diesem Thema befasst habe auf der Grundlage des Ergebnisses der Projektgruppe der BAST, die im August ihren Bericht vorgelegt hat oder ich möchte es noch mal ganz in seinen Schwerpunkten zusammengefasst vorstellen: Es wurden dort ausgewertet die Erfahrungen von Nordamerika, von Schweden, Frankreich und Österreich. Die haben ein Absenken der Unfallzahlen von bis zu 40, teilweise bis zu 50 Prozent fest

gestellt. Wenn solche drastischen Unfallzahlenrückgänge festzustellen sind, dann, denke ich, sollten wir überprüfen, inwieweit es auch für Thüringer Verhältnisse, zumindest in Modellregionen, angewandt werden kann. Aufgabe der Projektgruppe war es, diese Erfahrungen auf deutsche Verhältnisse hin zu überprüfen. Begleitendes Fahren heißt aber auf jeden Fall - und das möchte ich ausdrücklich betonen -, dass vor diesem begleitenden Fahren eine komplette Fahrschulausbildung mit theoretischer Ausbildung, mit dem praktischen Fahren und mit der Prüfung abgeschlossen sein muss. Vor dem ginge es in Deutschland nicht. Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre sein und darf höchstens drei Punkte in Flensburg haben, sonst ist es natürlich kein geeigneter Begleiter. Der Begleiter soll auch nicht den Fahrlehrer ersetzen, sondern er soll den Ansprechpartner bei eventuellen Rückfragen darstellen. Dieser muss wiederum vorher einen Kurs von 90 Minuten besucht haben. Also wirklich hohe Hürden, die einzuhalten sind, die zu überspringen sind. Eineinhalb Stunden muss der als Begleiter dort mal hingehen und sich an einer Fahrschule kundig machen, was das für ihn bedeutet. Nur wenn der Begleiter zur Verfügung steht, kann dann der Fahranfänger sich ins Auto setzen. Wenn er nicht zur Verfügung steht, geht es nicht. Ich denke, das sind wirklich sehr positive Ansätze, die überprüft werden sollten auf die Machbarkeit auch in unserem Land. Es bietet sich ausdrücklich an, die Kompetenz der Universität Erfurt mit Prof. Weißkopf hier zu nutzen und auch die Kompetenz von Prof. Brünken, der bis vor kurzem in Erfurt war, nun aber an der Universität Gießen zum Professor berufen wurde, und der ausdrücklich sagt, wir sollten es in Niedersachsen, wo es schon beschlossen ist, und möglichst auch in Thüringen mal ausprobieren.

Ich möchte noch ganz kurz das Thema "Zweite Phase der Fahrschulausbildung" ansprechen. Es ist so, dass dazu die rechtlichen Voraussetzungen jetzt geschaffen sind, dass am 1. Januar des nächsten Jahres die zweite Phase der Fahrschulausbildung begonnen werden kann, d.h., dass man

1. nach sechs Monaten, nachdem man die Fahrschulprüfung absolviert hat, in Gruppenseminaren mit dem Fahrlehrer zusammenkommt und gemeinsame Auswertungen des Erlebten vornimmt,

2. dann eine gemeinsame Gruppenfahrt unternimmt mit zwei, drei ehemaligen Fahrschülern und dort dann auch wiederum im praktischen Test seine Erfahrungen austauscht und dass man

3. eine Sicherheitsübung durchführt. Kein Training, wo man nun das Fahrzeug auf seine Belastungsgrenze austestet, sondern eine Sicherheitsübung einen halben Tag lang und das bei der Gruppe junger Fahrer. Ich glaube, das wäre sehr, sehr wirkungsvoll und wir möchten vorschlagen, das ab Januar nächsten Jahres auch in Thüringen alles freiwillig - entsprechend auszuprobieren. Auch hier, denke ich, ist es wirklich sinnvoll, dass sich die Versiche