Jörg Kallenbach
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zur Verkehrspolitik. Ich möchte Sie aber nicht mit einer Vielzahl von Zahlen langweilen, sondern einige grundsätzliche Bemerkungen hier anfügen: "Mobilität und Verkehr sind untrennbar mit fast allen Lebensbereichen verknüpft." - ein Zitat von Prof. Dr. Hartmut Topp von der Universität Kaiserslautern, veröffentlicht in der Zeitschrift "Internationales Verkehrswesen" von diesem Monat. Das Interessante an diesem Zitat ist aber, dass es aus einem Artikel stammt, der überschrieben ist "Verkehr im Jahre 2030", bezieht sich also auf diesen Zeithorizont. Das macht deutlich, Verkehr und Mobilität wird nicht an Bedeutung verlieren, im Gegenteil, in den nächsten Jahrzehnten noch an Bedeutung gewinnen. Herr Prof. Topp weist weiterhin darauf hin, dass die Vernetzung, die Verknüpfung der Verkehrssysteme in Zukunft erheblich an Intensität gewinnen muss. Die Systeme werden also komplexer und dazu brauchen wir intelligente Lösungen, technologische Lösungen. Das ist ja eigentlich der Vorteil der deutschen Wirtschaft, hier entsprechende Lösungen anzubieten. Das ist aber auf der anderen Seite, wenn Sie die aktuellen Entwicklungen bei der Einführung der Maut beobachten, eigentlich das Hauptdesaster neben den fehlenden Mitteln, die nicht ankommen beim Bundeshaushalt. Der Schaden, der dem Technolgiestandort Deutschland mit diesem Mautdesaster zugeführt wird, das ist das eigentliche Trauerspiel an diesem Thema. Die EU weist in den letzten Monaten verstärkt darauf hin, dass die leistungsfähigen europäischen Trassen, die so genannten transeuropäischen Netze, in den nächsten Jahren nun wirklich zügig umgesetzt werden müssen. Das ist eigentlich unsere Chance als Thüringer, meine Damen und Herren, dass wir unsere Lagegunst in der
Mitte Deutschlands, in der Mitte Europas verstärkt nutzen können. Allein dass wir so schön zentral liegen, wir sagen das oft und gerne, wir liegen in der Mitte Deutschlands, nützt uns noch nichts, wenn wir nicht auch gut erreichbar sind. Das ist die Aufgabe unserer Verkehrspolitik, diese Erreichbarkeit nachdrücklich zu verbessern. Dann kommt in diesem Zusammenhang noch ein Aspekt hinzu. Der Wettbewerb zwischen den Regionen in Deutschland, ja zwischen den Regionen in Europa wird in den nächsten Jahren nicht abnehmen, sondern weiter zunehmen. Da ist die Frage, ob wir dann wirklich entsprechend mit unserer günstigen Lage punkten können oder ob wir sagen müssen, wir liegen zwar ganz günstig, aber wir sind schlecht erreichbar. Wo stehen wir denn heute? Wir können heute feststellen, dass über zwei Drittel der Neubauprojekte A 38, A 71 und A 73 in Betrieb bzw. im Bau sind. Wir können heute davon ausgehen, dass im Jahre 2007 diese Neubaustrecken komplett fertig sein werden. Der Ausbau von A 4 und A 9 wird im Jahr 2009, allerspätestens 2010 durchgängig dem Verkehr übergeben sein. Man muss es allerdings nun doch mit einem gewissen Fragezeichen versehen, da eben im Moment eine außerordentlich große Unsicherheit bzgl. der finanziellen Ausstattung der Verkehrsprojekte in ganz Deutschland eben nun einmal versehen ist, weil die Mauteinnahmen fehlen. Es ist aber auch noch ein grundsätzliches Problem bei der Finanzierung des kommenden Haushalts des Bundes zu sehen. Herr Höhn hat gestern aus meiner Sicht zu Recht darauf hingewiesen, wir sollten uns nicht gegenseitig Schuldzuweisungen vorwerfen zwischen Bund und Ländern. Ich bin auch nicht begeistert von den Mittelkürzungen im Landesstraßenbauprogramm und bei den GVFG-Mitteln, ganz und gar nicht. Eigentlich ist das die falsche Entwicklung. Aber die Haushaltseinnahmen des Landes sind nun einmal so wie sie sind und sie sind nicht von uns zu verantworten, sondern von Rotgrün in Berlin, meine Damen und Herren.
Darauf muss an der Stelle doch immer wieder hingewiesen werden. Aber was hat nun der Bund gemacht? Erst vor wenigen Wochen ist es zu dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum Mauteinführungsgesetz gekommen. Das ist erst im Juli dieses Jahres gewesen. Da ist ein Konsens zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart worden, die Mauteinnahmen werden genommen abzüglich der Systemkosten, um zusätzlich Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu finanzieren, um zusätzliche Mittel zu bekommen. Wenn wir jetzt in den Haushaltsentwurf des Bundes für 2004 hineinschauen, stellen wir fest, mit den geplanten Einnahmen ist trotzdem der Ansatz des Bundes geringer als im letzten Jahr. Das kann doch nun wirklich überhaupt nicht akzeptiert werden. Es ist also nicht mehr geworden, sondern es ist weniger geworden. Nun fehlen trotzdem die Mauteinnahmen. Also wie sich das auswirken wird, das kann im Moment niemand sagen. Tatsache ist, dass wir gerüstet sind. Die Maßnahmen sind entweder im Bau oder sie sind vorbereitet. Die bedeutendste Inbetriebnahme vom gesamten Auto
bahnnetz Thüringens war sicherlich die am 5. Juli dieses Jahres, nämlich die Kammquerung über den Thüringer Wald, also die Strecke auf der A 71 nach Suhl und Meiningen. Damit ist zum ersten Mal eine Autobahn quer durch den Thüringer Wald geführt worden und damit Südthüringen nicht nur an die Landeshauptstadt, sondern eben an die Thüringer Städtekette und auch an die A 4 (E 40) angebunden worden. Dieses Projekt wird sich wirklich mittel- und langfristig sehr positiv auf Südthüringen, aber natürlich auch auf Mittelthüringen und auf die gesamte Thüringer Wirtschaft auswirken. Wir haben weiterhin einen Nachholebedarf beim Ausbau der Bundes- und Landesstraßen. Wir können aber heute feststellen, dass wir auf gutem Wege sind. Auch auf diesem Gebiet ist viel erreicht worden, ist wirklich viel erreicht worden. Das wird auch von der Bevölkerung anerkannt. Es ist absehbar, dass noch in diesem Jahrzehnt ein Umsteuern erfolgen wird, nämlich von den neuen Ausbaumaßnahmen, vor allen Dingen zur Unterhaltung des vorhandenen Netzes dann, aber eben auch eine vermehrte Hinwendung in das kommunale und regionale Straßennetz. Darauf hat der Minister Reinholz zu Recht, denke ich, mit allem Nachdruck hingewiesen. Darin wird deutlich, wir sind weit, nämlich weiter als andere neue Bundesländer und zum Teil auch weiter in einigen Punkten als manche alte Bundesländer. Hier sind schon erste Äußerungen, die man unter der Überschrift "Neid" verbuchen kann, zu hören. Aber wie ist es dazu gekommen, dass wir heute überhaupt so weit sind? Es ist einfach unser kontinuierliches Festhalten an unserer Verkehrspolitik, und zwar im Einvernehmen unserer Fraktion mit dem Hause, mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, wenn ich einmal so sagen darf, und auch mit der gesamten Straßenbauverwaltung des Landes.
Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch sehr nachdrücklich darauf hinweisen, die weit gesteckten Ziele sind nicht erreichbar nur durch Steuerfinanzierung. Eine Umsteuerung im Bund und in der EU ganz konsequent hin zu einer Nutzerfinanzierung ist unumgänglich. Ansonsten sind die großen Aufgaben nicht mehr finanzierbar. Hinzu kommen müssen intelligente Leitsysteme. Also nicht nur der Bau von Straßen, sondern auch intelligente Systeme (Telematik) müssen mehr und mehr eingeführt werden, um die geschaffenen und nicht ganz billigen Verkehrsnetze auch entsprechend zu nutzen. Die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrssysteme wird mehr und mehr, ich sagte es eingangs, an Bedeutung gewinnen. In dem Zusammenhang muss die Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene noch mehr an Bedeutung gewinnen. Aber Sie brauchen auch etwas an Infrastruktur, wohin Sie verlagern können von der Straße auf die Schiene. Wir müssen heute feststellen, dass wir eigentlich noch nicht eine einzige komplett neu gebaute oder ausgebaute Hochgeschwindigkeitsstrecke in Thüringen haben. Man spricht nämlich erst von Hochgeschwindigkeitsstrecken ab 200 km/h. Es ist eigentlich noch nicht ein Kilometer neu gebaut. Deswegen müssen wir darauf drängen, dass diese ICE-Strecke, das Verkehrsprojekt Deut
sche Einheit Nr. 8, nun doch zügig umgesetzt wird, meine Damen und Herren. Davon lassen wir hier nicht ab.
Wenn Sie nun die Diskussion in den letzten Wochen verfolgen, dann haben die Optimisten gesagt, im Jahr 2009 wird alles fertig werden; die Pessimisten haben gesagt, alles wird doch dauern bis zum Jahr 2015, Herr Mehdorn stand in der Mitte und hat gesagt, bis 2012 werden wir es wohl schaffen. Heute stellen wir fest, wenn wir uns die Zahlen des Bundes vornehmen und mit den realen Kosten, die entstehen werden, vergleichen, nicht einmal bis 2015 ist es mit den eingestellten Mitteln zu schaffen. Meine Damen und Herren, das können wir nicht akzeptieren. Wir müssen darauf drängen, dass wenigstens bis zum Jahre 2015 alles in Betrieb gehen wird. Da sind wir dann 25 Jahre nach der Deutschen Einheit und es ist ein Verkehrsprojekt für die Deutsche Einheit. Deswegen bleiben wir auch nach wie vor an diesem Projekt so nachdrücklich dran, denn wir brauchen es für die Anbindung Thüringens an das internationale Schienennetz.
Zur Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Chemnitz muss man sagen, da sind wir gut vorangekommen. Inzwischen ist der zweigleisige Ausbau Bestandteil des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan, die Elektrifizierung immer noch nicht, aber auch das, denke ich, werden wir mittel- und langfristig erreichen.
Ich sage auch in Richtung Region Altenburg, wir sind auf gutem Wege, dass Altenburg an die Sachsen-Franken-Magistrale angebunden wird, also die Verbindung zwischen Leipzig und Hof über Altenburg, mit einer Streckengeschwindigkeit von 160 km/h. Im Übrigen mit dem sechsspurigen Ausbau der A 4, mit dem Neubau der A 72, und zwar mit einer Altenburg nahen Variante zwischen Leipzig und Chemnitz, und mit dem Ausbau der B 93 wird Altenburg in den nächsten Jahren einen erheblichen Sprung im Ausbau der Infrastruktur erreichen - eine solche Qualitätsverbesserung wahrscheinlich wie in den nächsten Jahren in keiner Thüringer Region. Das wird sich auch auf den Wirtschaftsbereich in dieser gesamten Region nachhaltig auswirken. Dabei wird der Flughafen Altenburg eine sehr begrenzte Bedeutung haben bei dieser positiven Infrastrukturentwicklung. Wir werden es uns nicht leisten können das Motto umzusetzen, jedem Landkreis seinen Flughafen, das werden wir nicht schaffen können.
Das werden wir nicht schaffen können, Herr Kollege, aber mit den Elementen auf Straße und Schiene gerade für Ostthüringen werden wir eine nachhaltig bessere Erreichbarkeit für die Region Altenburg bekommen.
Zum ÖPNV einschließlich dem Schienenpersonennahverkehr möchte ich sagen, wir haben hier ein gutes Niveau erreicht und wir werden uns alle Mühe geben müssen, dieses Niveau zu halten in den nächsten Jahren, denn es kostet eine ganze Menge Geld. Jetzt kommt es darauf an, auch in diesem Bereich die Vernetzung voranzutreiben. Ich erinnere hier an das Stichwort "Regiomobil", was im Moment zwischen Erfurt, Weimar und Jena funktioniert. Das soll ausgebaut werden zu einem Tarifverbund. Dann in dem ganzen Abschnitt zwischen Gera und Gotha, ein Tarifverbund - nicht ein Verkehrsverbund -, der dem Kunden sehr zum Vorteil werden wird, denn er kann mit einem Tarif dann das gesamte Netz des ÖPNV nutzen. Wir wollen aber die Selbständigkeit der mittelständischen ÖPNVUnternehmen erhalten und sie stärken. Das ist unser politisches Ziel, die mittelständisch geprägte ÖPNV-Landschaft zu erhalten.
Lassen Sie mich abschließend sagen, wir haben viel erreicht durch eine konsequente Verkehrspolitik, die wir seit Anfang der 90er-Jahre verfolgt haben. Ich erinnere mich noch lebhaft an Redeschlachten in der 1. Legislaturperiode mit der Opposition. Inzwischen ist die Kritik fast vollständig verstummt, weil wir tatsächlich vieles vorweisen können, und zwar zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, für die Mobilität der Bevölkerung und auch - lassen Sie mich das auch sagen - für umweltorientierte, für umweltgerechte Verkehrspolitik. Insgesamt ist es ein Politikbereich für Arbeitsplätze und für hohe Lebensqualität in Thüringen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei Tariferhöhungen im Schienenpersonennahverkehr handelt es sich inzwischen um ein eingespieltes Ritual. Die Deutsche Bahn AG beantragt eine Tariferhöhung, mehr oder weniger alle politischen Parteien und die Fahrgastverbände protestieren dagegen und zum Schluss genehmigt - nein, nicht der Bund - das Regierungspräsidium Darmstadt im Auftrag von allen Bundesländern, und nur, wenn es dagegen Widerspruch gibt, entscheidet dann das Bundesverkehrsministerium und erteilt die Genehmigung.
Was ist nun der Kern der diesjährigen Auseinandersetzung? Positiv zu vermerken ist, dass Herr Brehm, der Konzernbeauftragte der Deutschen Bahn AG für Thüringen am 25. September die drei verkehrspolitischen Sprecher über die Absicht der Bahn informiert hat. Er hat uns gesagt, im Durchschnitt eine Tariferhöhung von 4,1 Prozent ab Dezember dieses Jahres. Er hat es damit begründet, der Dieselpreis ist gestiegen um 6,3 Prozent, die Personalkosten um 3,3 Prozent zum Vorjahr, so dass eine Tarifänderung unumgänglich sei. Interessant ist aber, dass keine Tarifänderung für den Fernverkehr beantragt wurde. Herr Hansen, der kürzlich während einer Gewerkschaftsversammlung in Erfurt bei der Transnet gesprochen hat, ich habe es mir selber angehört, er sprach von einem Preisdesaster beim Fernverkehr, was sich die Deutsche Bahn selber eingehandelt hat. Durch dieses ewige Hin und Her ist ein erheblicher Imageverlust zu verzeichnen gewesen. Und im Übrigen gäbe es ein furchtbares Durcheinander zwischen dem Konzernvorstand und dem Bundesverkehrsministerium. Es wird auch immer wieder in dem Zusammenhang der Verdacht geäußert, dass es eine Quersubventionierung zwischen den Einnahmen aus dem Fernverkehr und dem Nahverkehr geben könnte. Ich möchte jetzt mal die Situation mit ganz wenigen Zahlen belegen. Die Zahl der Fahrgäste beim Fernverkehr ist im Bundesgebiet um 6,3 Prozent bis August dieses Jahres und der Umsatz um 13 Prozent gesunken. Ganz anders beim Schienenpersonennahverkehr; im Bundesgebiet ist eine Steigerung des Umsatzes um 4,8 Prozent und in Thüringen eine Steigerung um 24,2 Prozent zu verzeichnen.
Sie sehen, welchen Einfluss auch ein Tarifdurcheinander bzw. eine Tariferhöhung haben kann.
Welche anderen Hauptfaktoren gibt es noch, die sich auswirken auf die Fahrgastzahlen? Das ist natürlich die Pünktlichkeit, da kann man mal den Artikel im "Spiegel" anführen, das ist also die Auswertung der Studie, die die DB AG selber in Auftrag gegeben hat, danach sind 37 Prozent der Verspätungen begründet durch fehlendes Fachpersonal und 34 Prozent begründet durch fehlerhafte Technik. Die Verlautbarungen der Deutschen Bahn AG waren bisher ganz anders. Außerdem sind zu berücksichtigen fehlender Service und mehr oder weniger im ganzen Land verlotterte Bahnhöfe. Das sind die Hauptursachen für die Fahrgastentwicklung. Positiv in Thüringen ist zu vermelden, es hat sich das rollende Material erheblich verbessert. Wir sind dort, so sagen die Statistiken, das beste Bundesland von allen 16 bezüglich des Erneuerungsgrades der Triebwagen, und das Fahrplanangebot hat sich auch erheblich verbessert.
Welches Fazit ist nun zu ziehen? Die Politik hat direkt fast überhaupt keinen Einfluss auf die Entscheidungen, aber die Deutsche Bahn AG sollte sich genau überlegen, ob sie wirklich diese Tariferhöhung durchsetzen will. Die Tatsachen sprechen dafür, dass es sehr abträglich wäre für die Fahrgastentwicklung. Ich nenne nur ein Beispiel: Beim Hopper-Ticket wollen sie von 4 3-0 höhen. Das ist ein Erhöhungsprozentsatz von über 10 Prozent. Es wäre ratsam diese drastische Erhöhung so nicht durchsetzen zu wollen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1935 zur Verkehrssicherheit in Thüringen wurde durch Beschluss des Landtags vom 9. November 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, den Innenausschuss und den Justizausschuss überwiesen. Als federführender Ausschuss wurde der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik bestimmt. Gegenstand des Antrags sind verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Thüringen. Diese betreffen neben verkehrlichen und verkehrsrechtlichen Fragen im engeren Sinne auch verkehrspolizeiliche und rechtliche Fragestellungen. Da zu den verkehrsfachlichen Fragen Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen, also der BASt, und eine Stellungnahme des 41. Verkehrsgerichtstages wesentlich waren, ist der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in seiner 28. Sitzung am 30. Mai 2002 übereingekommen, die mitberatenden Ausschüsse, also den Innenausschuss und den Justizausschuss, vorab um eine Stellungnahme zu bitten. Der Innenausschuss hat in seiner 47. Sitzung am 8. August 2002 und der Justizausschuss hat in der seiner 39. Sitzung am 29. August 2002 beraten und diese Ausschüsse haben ihrerseits beschlossen, den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, der also federführend ist, zunächst zu bitten seine Beratung vorzunehmen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat den Antrag sodann bereits in seiner Sitzung am 30. September 2002, in seiner 31. Sitzung am 28. November 2002 sowie in seiner 34. Sitzung am 9. April 2003 beraten. Der Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt, zu der eine ganze Reihe von kompetenten Vertretern aus Verbänden und Wissenschaft um ihre Stellungnahme gebeten wurden. Einen Schwerpunkt der Anhörung bildete das Unfallgeschehen bei jungen Fahrern und entsprechende mögliche Präventionsmaßnahmen. Zu dieser Thematik hat der Ausschuss auch den Vorschlag insbesondere der Projektgruppe begleitendes Fahren der Bundesanstalt für Straßenwesen und die Empfehlung der Arbeitsgruppe des 41. Verkehrsgerichtstags in Goslar berücksichtigt. Im Hinblick auf die auf Bundesebene noch nicht abgeschlossene Diskussion hat der Ausschuss jedoch keine ausdrückliche Änderung
in diesem Sinne für das begleitende Verfahren vorgenommen und empfohlen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Ausschuss zur Forderung in Punkt 8 des CDU-Antrags, bei dem Bau und der Unterhaltung von Straßen verstärkt auf eine hohe Griffigkeit hinzuweisen, sich besonders auf der HannoverMesse am 18. und 19. April 2002 kundig gemacht hat. Dort hat die Fachhochschule Erfurt, insbesondere Herr Prof. Dr. Richter, entsprechende Forschungsergebnisse vorgestellt, die inzwischen auch in Bundesrecht umgesetzt wurden. Im Ergebnis seiner Beratungen hat der Ausschuss, insbesondere unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Dr. Brünken von der Universität Erfurt, zwei Änderungen vorgenommen. Zum einen ist der Absatz zu den Fahranfängern verändert worden und zum anderen ist eine Veränderung bezüglich einer Leistungsbegrenzung für Pkw-Fahrer vorgenommen worden. Mit diesen Änderungen hat der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik die Annahme des Antrags empfohlen. Dieser Empfehlung sind der Justizausschuss in seiner 47. Sitzung am 15. Mai 2003 sowie der Innenausschuss in seiner 64. Sitzung am 28. August 2003 beigetreten. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor und es wird die Annahme in Drucksache 3/3547 empfohlen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im ersten Halbjahr dieses Jahres sind in Thüringen 30.197 Verkehrsunfälle passiert. Es ist Gott sei Dank ein Rückgang von 5,4 Prozent. Jedoch deutlich gestiegen sind Verkehrsunfälle mit schwer wiegenden Sachschäden, immerhin ein Plus von 25,6 Prozent. Die Anzahl der Getöteten betrug im ersten Halbjahr dieses Jahres 131; das sind genauso viel wie im Zeitraum des Vorjahres. Kürzlich hat mich ein Polizist der Polizeidirektion Gotha darüber informiert, dass in den Sommermonaten dieses Jahres allein in dieser Polizeidirektion, also nach dem Zeitraum der eben genannten Statistik, 15 Tote zu beklagen waren. Darunter elf 18- bis 24-Jährige.
Meine Damen und Herren, das ist eine sehr, sehr tragische Bilanz. Anliegen dieses Antrags war es, das Thema der Verkehrssicherheit einmal intensiv in den Ausschüssen und im Plenum des Landtags zu diskutieren und auch in die Öffentlichkeit zu bringen, einen kleinen Beitrag zu leisten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das ist uns vielleicht auch ein ganzes Stück gelungen. Allerdings, ich merke es an dem Redebeitrag des Kollegen Lippmann, bei der SPD ist es uns überhaupt nicht gelungen.
Kollege Lippmann, es gibt keine einfachen, schnellen Maßnahmen, die man nur ergreifen muss und dann ändern sich die statistischen Zahlen und gehen drastisch nach unten. Diese einfachen Maßnahmen gibt es nicht, sondern wir müssen uns schon der Mühe unterziehen, einzelne Dinge durchzudiskutieren, auch strittig durchzudiskutieren und dann zu überlegen, könnten sie einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Dieser Mühe, das hatten wir gehofft, würden Sie sich auch mit unterziehen. Aber dieses glossenhafte Kommentieren in der ersten Lesung und auch heute ist meines Erachtens diesem Thema vollkommen unangemessen.
Ich möchte jetzt auch auf die einzelnen Punkte noch einmal kurz zusammenfassend eingehen. Der Punkt 1 hieß, Kolle
ge Lippmann, zielgerichtete Verkehrskontrollen, z.B. an Schulen, an Kindergärten, an Baustellen, sind zu verstärken. Ich füge hinzu, sie sind auch zu verstärken in der schwierigen Zeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr, insbesondere in der Umgebung von Freizeiteinrichtungen. Wir alle wissen, was ich damit meine. Zielgerichtet weiterhin mit allen Möglichkeiten, die die Polizei in Thüringen hat, sollen diese Kontrollen - von mir aus auch drastisch - verstärkt werden.
Aber, meine Damen und Herren, damit komme ich zu Punkt 2, es soll eben nicht der Eindruck des Abkassierens entstehen. Sie alle wissen, dass es manchmal auch Blitzer an Punkten gibt, wo man nicht so richtig weiß, warum gerade dort, also 10 Meter nach dem Ortsschild gemessen wird. Das wollten wir hier einmal in dem Antrag durchaus auch mit ansprechen.
Kollege Lippmann, wenn wir hier hineinschreiben, das mag banal klingen, dass das Straßennetz weiter zügig ausgebaut werden muss und damit alle klassifizierten Straßen von den Gemeindestraßen bis zu den Bundesautobahnen, dann ist das wahrscheinlich noch der aller wirkungsvollste Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dann muss man das in dem Zusammenhang hier mit hineinschreiben und da muss man das natürlich auch im Hinterkopf der Haushaltssituation sehen, aber trotzdem ist es so. Wenn Sie das einmal vergleichen, dort, wo die Bundesstraßen und die Bundesautobahnen ausgebaut sind, dann werden Sie feststellen, dass dort die Unfallzahlen auch heruntergehen. Natürlich muss man immer noch dazu sagen, die Raserei ist unerträglich und muss eingeschränkt, eingedämmt werden. Deswegen siehe Punkt 1: verstärkte Kontrollen. Aber man muss das klar und deutlich sagen, sonst wären die Unfallzahlen in Thüringen auch noch nicht so weit heruntergegangen, wenn man nicht auf diesen Punkt so verstärkt Wert legen würde.
Die Frage des Überholverbots auf noch nicht ausgebauten Autobahnen, das ist ein wichtiger Punkt. Wenn Sie das einmal sehen, wenn dort zwischen Lkw's auf zweispurigen Autobahnen Rennen stattfinden, also Richtungsfahrbahnen, dann ist das auch verkehrsgefährdend. Ich kann Ihnen sagen, auch durch diesen Antrag ist das noch einmal überprüft worden, viele Stellen. Es sind zusätzliche Überholverbote aufgestellt worden und die können wieder abgeschraubt werden, wenn dann diese Abschnitte ausgebaut sind, mit Leitplanken versehen sind und mit allen Maßnahmen der Regeln der Technik.
Jetzt noch eine Bemerkung zu dem Stufenführerschein. Auch dieses Thema ist diskussionswert, denn jeder Punkt, der irgendwie sinnvoll erscheint, muss diskutiert werden. Wir hatten ihn ja auch in unserem Antrag drin. Aber nach intensiver Diskussion, auch mit den Sachverständigen, die wir angehört haben, sind wir doch zu dem Ergebnis gekommen, es lohnt sich nicht, es ist nicht der richtige Weg, weil nämlich vor allen Dingen die Kontrollierbarkeit nicht gegeben ist oder nur sehr, sehr schwer gegeben ist. Wenn
Sie dann jemanden haben mit einem Fahrzeug, einen jungen Fahrer und dann geht die Diskussion los, ist das nun ein zulässiges Fahrzeug oder ist es keines. Jedenfalls ist es außerordentlich schwierig. Dann die Verfügbarkeit: Was wollen Sie denn machen, wenn so ein Fahrzeug gar nicht da ist, wie soll dann der junge Mann oder das junge Mädchen zur Fahrpraxis kommen? Das ist nämlich das allerwichtigste, Fahrpraxis zu erhalten. Nur dadurch kann man Sicherheit gewinnen beim Führen von Fahrzeugen. Wenn man sie gar nicht erst gewinnen kann, dann kann man auch nicht sicherer werden beim Fahren. Deswegen wurden dann in Punkt 15 die Sätze 3 und 4 gestrichen.
Kollege Lippmann, Lenk- und Ruhezeiten sind an Bundesautobahnen, aber auch auf allen anderen Straßen einzuhalten. Auf den Bundesautobahnen sind wir sehr weit mit der Anlegung von Parkplätzen. Die sind aber trotzdem oft überfüllt.
An Bundesstraßen sind oft keine vorhanden. Da muss man das hineinschreiben, denn der Fahrer eines LKW muss das selbst bei allem Zeitdruck einhalten. Dazu muss man auch Platz haben. Wenn die Plätze nicht da sind, dann parken sie zum Schluss in Wohngebieten oder sonstwo oder wo sie eigentlich überhaupt nicht hingehören. Deswegen ist das auch ein Aspekt, der mit hineingehört.
Fahrradwege: Da haben wir ja Glück gehabt, das haben Sie ja gut gerechnet.
Es wird unterstrichen: Wir haben in letzter Zeit viel im Landtag über Radwege gesprochen, vor allen Dingen eben aber aus dem touristischen Aspekt heraus. Wir haben es hier einmal hingeschrieben, weil es natürlich auch einen wichtigen Aspekt für die Verkehrssicherheit darstellt.
Jetzt kommt das Thema "Griffigkeit von Fahrbahnen". Beim Bau und der Erhaltung von Straßen ist auf die Griffigkeit zu achten. Ich habe hier in meiner Berichterstattung kurz darauf hingewiesen, dass wir ein sehr interessantes Gespräch auf der Hannover-Messe hatten mit Prof. Richter von der Fachhochschule Erfurt, der sich immerhin seit 20 Jahren mit diesem Thema befasst. Das Thema Griffigkeit ist insbesondere natürlich für Motorradfahrer ganz, ganz entscheidend, meine Damen und Herren, deswegen gehört das hier rein.
Immerhin waren die Bemühungen so erfolgreich, dass es inzwischen eine Verordnung gibt mit einem Grenzwert, der einzuhalten ist auf Straßen, jedenfalls auf neu gebauten Straßen, so hat es mir Prof. Richter heute Morgen noch mal gesagt. Er ist übrigens gerade in Litauen und führt
dort Gespräche mit der litauischen Straßenverwaltung, was uns natürlich besonders freut. Das Neue ist, dass die Griffigkeit auch noch einzuhalten ist, wenn der Baubetrieb aus seiner Gewährleistung entlassen ist, also nach 5 Jahren, da muss das immer noch die entsprechenden Werte aufweisen. Strittig ist es im Moment noch bei nicht sanierten und nicht ausgebauten Straßen, aber wir hoffen auch, dass wir hier auf dem Gebiet weiterkommen, dass vor allen Dingen die so genannte Oberflächenbehandlung, also das Anspritzen der alten Fahrbahnoberfläche mit Split, mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt wird
und nicht mehr in großem Umfang zur Anwendung kommt. Es wird auch heute schon nicht mehr auf Bundesstraßen angewandt, aber auf nachgeordneten Straßen hier und da doch noch. Das muss entscheidend zurückgedrängt werden, weil es ein richtiges Sicherheitsrisiko vor allen Dingen für Motorradfahrer darstellt. Übrigens muss man auch beim Aufstellen von Leitplanken an die Motorradfahrer denken und es müssen an der einen oder anderen Stelle mal Bäume weichen - das sage ich hier ganz offen -, wenn die Bäume im Weg stehen und ein Sicherheitsrisiko darstellen und man stattdessen vielleicht lieber Leitplanken aufstellen und die Bäume dann hinter den Straßengräben erneut pflanzen sollte. Da gehören sie hin, da brauchen wir sie, aber nicht 20 cm neben dem Fahrbahnrand. Das muss man an der Stelle wirklich sagen, erkundigen Sie sich mal in Brandenburg, die haben da sehr, sehr viele leidvolle Erfahrungen sammeln müssen.
Erwähnen möchte ich an der Stelle, dass die Thüringer Straßenbauverwaltung inzwischen begonnen hat, jetzt Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen an der Bauhaus-Universität Weimar, um das Sicherheitsaudit flächendeckend einzuführen; eine sehr begrüßenswerte Maßnahme.
Verstärkter Einsatz von Verkehrsbeeinflussungsanlagen - das können Sie alles feststellen an der A 4 am Schorbaer Berg. Durch diese Beeinflussungsmaßnahmen sind die Unfälle dort um 30 Prozent zurückgegangen. Man hält es kaum für möglich, durch relativ einfache Maßnahmen ein Rückgang der Unfallzahlen von 30 Prozent. Auf diesem Weg müssen wir weiter vorankommen.
Dazu gibt es, glaube ich, in Thüringen genügend Firmen, die das können, aber wir müssen natürlich immer das öffentliche Vergaberecht mit einhalten.
Dann möchte ich an der Stelle noch mal ausdrücklich die wertvolle Arbeit der Verkehrswacht erwähnen. Das ist sehr, sehr wertvoll, was hier geleistet wird an den Schulen durch die Thüringer Verkehrswacht, vor allen Dingen durch viele
ehrenamtliche Helfer. Da könnt ihr ruhig mal klopfen.
Ich hatte gerade eine Einladung zu einem Verkehrssicherheitstag, der gestern an einer großen Berufsschule in Erfurt durchgeführt wurde mit TÜV, mit Polizeidirektion, mit ADAC und vielen anderen Teilnehmern. Das ist sehr eindrücklich, wenn mit so einem direkten Kontakt auf die Jugendlichen zugegangen wird. Heute ist so ein Tag an einer Berufsschule in Nordhausen. Hier wird sehr, sehr viel Wertvolles - meistens im Stillen, jedenfalls nicht im Blick der Öffentlichkeit - geleistet. Vor allen Dingen an den Grundschulen wird eine sehr wertvolle Verkehrserziehung geleistet, auch oft mit Hilfe der Verkehrswacht, aber auch mit entsprechenden Polizeibeamten. Ganz so rosig sieht es danach in den Regelschulen und Gymnasien nach meinen Erfahrungen nicht mehr aus. Da müssten auch die Unterrichtsmaterialien, die prinzipiell zur Verfügung stehen, zum Beispiel durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, für die Lehrer zugänglicher gemacht werden. Hier gibt es Material, was aber kaum den Pädagogen zur Verfügung steht. Hier müsste das ThILLM mit dieser Bundesanstalt noch enger zusammenarbeiten, damit besonders die jungen Motorradfahrer, Radfahrer oder auch Pkw-Fahrer direkt in die pädagogische Arbeit mit einbezogen werden können.
Dann haben wir vorgeschlagen, Pilotprojekte in Thüringen in einer größeren Modellregion durchzuführen. Natürlich müssen wir hier zuallererst wieder sagen: Die Verkehrssicherheitstage sind hier das Mittel, was wahrscheinlich den größten Erfolg hat. Aber dann steht die Frage: Wie können noch mehr solcher Verkehrssicherheitstage bezahlt werden? Wenn wir die Haushaltslage sehen, wird das schwierig werden. Es ist aber zu hinterfragen: Kann nicht hier auch die Automobilindustrie mithelfen? Könnte nicht hier die Versicherung mitfinanzieren? Könnten nicht hier die Berufsgenossenschaften auch mitfinanzieren? Ich denke, da gibt es Möglichkeiten. Hier müssten wirklich die Versicherungen und insbesondere auch die Berufsgenossenschaften mit in die Tasche greifen, mit sponsern, denn bei ihnen zahlt es sich dann auch aus. Wenn weniger Unfälle passieren, haben sie weniger Kosten. Ich denke, hier könnte die Zusammenarbeit verstärkt werden. 23 Prozent der Verkehrstoten waren 18- bis 24-Jährige, 22 Prozent der Verletzten 18- bis 24 Jährige, das ist nach wie vor die entscheidende Zielgruppe.
Nun zu dem doch strittigen Projekt des begleitenden Fahrens ab 17. Ich sage es hier ganz persönlich, nachdem ich mich noch mal intensiv mit diesem Thema befasst habe auf der Grundlage des Ergebnisses der Projektgruppe der BAST, die im August ihren Bericht vorgelegt hat oder ich möchte es noch mal ganz in seinen Schwerpunkten zusammengefasst vorstellen: Es wurden dort ausgewertet die Erfahrungen von Nordamerika, von Schweden, Frankreich und Österreich. Die haben ein Absenken der Unfallzahlen von bis zu 40, teilweise bis zu 50 Prozent fest
gestellt. Wenn solche drastischen Unfallzahlenrückgänge festzustellen sind, dann, denke ich, sollten wir überprüfen, inwieweit es auch für Thüringer Verhältnisse, zumindest in Modellregionen, angewandt werden kann. Aufgabe der Projektgruppe war es, diese Erfahrungen auf deutsche Verhältnisse hin zu überprüfen. Begleitendes Fahren heißt aber auf jeden Fall - und das möchte ich ausdrücklich betonen -, dass vor diesem begleitenden Fahren eine komplette Fahrschulausbildung mit theoretischer Ausbildung, mit dem praktischen Fahren und mit der Prüfung abgeschlossen sein muss. Vor dem ginge es in Deutschland nicht. Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre sein und darf höchstens drei Punkte in Flensburg haben, sonst ist es natürlich kein geeigneter Begleiter. Der Begleiter soll auch nicht den Fahrlehrer ersetzen, sondern er soll den Ansprechpartner bei eventuellen Rückfragen darstellen. Dieser muss wiederum vorher einen Kurs von 90 Minuten besucht haben. Also wirklich hohe Hürden, die einzuhalten sind, die zu überspringen sind. Eineinhalb Stunden muss der als Begleiter dort mal hingehen und sich an einer Fahrschule kundig machen, was das für ihn bedeutet. Nur wenn der Begleiter zur Verfügung steht, kann dann der Fahranfänger sich ins Auto setzen. Wenn er nicht zur Verfügung steht, geht es nicht. Ich denke, das sind wirklich sehr positive Ansätze, die überprüft werden sollten auf die Machbarkeit auch in unserem Land. Es bietet sich ausdrücklich an, die Kompetenz der Universität Erfurt mit Prof. Weißkopf hier zu nutzen und auch die Kompetenz von Prof. Brünken, der bis vor kurzem in Erfurt war, nun aber an der Universität Gießen zum Professor berufen wurde, und der ausdrücklich sagt, wir sollten es in Niedersachsen, wo es schon beschlossen ist, und möglichst auch in Thüringen mal ausprobieren.
Ich möchte noch ganz kurz das Thema "Zweite Phase der Fahrschulausbildung" ansprechen. Es ist so, dass dazu die rechtlichen Voraussetzungen jetzt geschaffen sind, dass am 1. Januar des nächsten Jahres die zweite Phase der Fahrschulausbildung begonnen werden kann, d.h., dass man
1. nach sechs Monaten, nachdem man die Fahrschulprüfung absolviert hat, in Gruppenseminaren mit dem Fahrlehrer zusammenkommt und gemeinsame Auswertungen des Erlebten vornimmt,
2. dann eine gemeinsame Gruppenfahrt unternimmt mit zwei, drei ehemaligen Fahrschülern und dort dann auch wiederum im praktischen Test seine Erfahrungen austauscht und dass man
3. eine Sicherheitsübung durchführt. Kein Training, wo man nun das Fahrzeug auf seine Belastungsgrenze austestet, sondern eine Sicherheitsübung einen halben Tag lang und das bei der Gruppe junger Fahrer. Ich glaube, das wäre sehr, sehr wirkungsvoll und wir möchten vorschlagen, das ab Januar nächsten Jahres auch in Thüringen alles freiwillig - entsprechend auszuprobieren. Auch hier, denke ich, ist es wirklich sinnvoll, dass sich die Versiche
rungen und die Berufsgenossenschaften mit beteiligen.
Abschließend möchte ich sagen, es war wirklich ein Anliegen unserer Fraktion und dann, denke ich, auch der beteiligten Ausschüsse, das Thema "Verkehrssicherheit" in die Öffentlichkeit zu tragen. Wir haben es intensiv und ohne Zeitdruck diskutiert und nach fast zwei Jahren bekommen wir nun am allerletzten Tag noch einen Antrag der PDS-Fraktion. Meine Damen und Herren, es war nun wirklich viel, viel Zeit auch die Anliegen der PDS hier mit aufzunehmen und zu diskutieren. Es sind auch inhaltliche Fehler mit drin, auf die ich jetzt nicht näher eingehen möchte. Aber es war wirklich Zeit genug, die Dinge zu diskutieren. Auch war es unser Anliegen, das möglichst parteiübergreifend im Konsens hinzubekommen. Offenbar ist uns das nur partiell gelungen. Aber sicherlich wurde doch ein Beitrag insgesamt zur Verkehrssicherheit damit geleistet. Ich danke Ihnen und ich empfehle die Annahme des CDU-Antrags.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ist es eine Vision, die Hochgeschwindigkeitsstrecke von Nürnberg über Erfurt nach Halle und Leipzig eingebunden in eine europäische Strecke von Verona über München, Erfurt, Berlin nach Malmö in Schweden. Noch ist es eine Vision, aber wir halten an dieser Vision fest. Wer keine Visionen hat, der kommt auch nicht zum Ziel. Durch diese ICE-Strecke würde die Standortqualität der angesprochenen Bahnhöfe, der angesprochenen Städte, insbesondere eben auch Thüringens, sich erheblich verbessern. Die zentrale Lage von Thüringen würde dann auch wirklich genutzt werden können. Denn sie nutzt alleine nichts, wenn wir nicht entsprechend auch erreichbar sind.
Meine Damen und Herren, ich war in der letzten Woche auf der Klimakonferenz, die das Umweltministerium dankenswerterweise in Gera organisiert hat, und dort wurde deutlich, dass der CO2-Anstieg im Wesentlichen in Thüringen auf den Anstieg des Verkehrsanteils, also des Straßenverkehrs, zurückzuführen ist und auch in den nächsten Jahren wahrscheinlich so weitergehen wird, wenn man es eben nicht schafft, maßgebliche Anteile des Straßenverkehrs auf die Schiene zu verlegen. Da ist das nun einmal die wichtigste Maßnahme, um die wir uns kümmern können in Thüringen, eben diese Neubaustrecke auch wirklich zu bauen und damit die Schiene attraktiver zu gestalten, entsprechend dann auch vernetzt in das Land hinein.
Heute können wir erst einmal positiv feststellen, dass sich unsere langjährigen Bemühungen immerhin so weit gelohnt haben, dass es jetzt eine Finanzierungsvereinbarung gibt für die Strecke 8.2 zwischen Erfurt-Halle-Leipzig oder, genauer gesagt, zwischen Erfurt und Gröbers. Das ist ein Erfolg und den muss man auch anerkennen, dass die Bundesregierung das endlich fertig gebracht hat. Allerdings haben selbst die Pessimisten gedacht, dass man in die Finanzierungsvereinbarung hineinschreibt, dass die Strecke bis zur Olympiade im Jahr 2012 in Leipzig, wenn sie denn dorthin kommt, auch in Betrieb gehen kann. Das sind ja immerhin noch neun Jahre. Nun steht aber drin, dass sie ca. 2015 erst in Betrieb gehen kann. Das ist natürlich dann doch enttäuschend. Da ist so eine Option mit drin, dass es vielleicht doch schneller gehen könnte, aber eine Planungssicherheit schafft es jedenfalls nicht. Im Gegenteil, der Bundeskanzler hatte ja gesagt, er will alles tun, damit die Bewerbung von Leipzig klappt und damit hätte man auch in die Werbung gehen können, wenn man sagt, Leipzig ist auf der Schiene optimal an den Westen und Süden Deutschlands angebunden.
Ja, wenn es jetzt schon wäre, bräuchten wir uns nicht darum bemühen. Freilich kommt man jetzt auch dorthin, aber es sind, weiß Gott, keine optimalen Bedingungen.
Wenn wir es aber hinkriegen, dann kommt es auch unserer Initiative Mitteldeutschland zugute. Also die Verbindung nach Mitteldeutschland, nach Leipzig und Halle würde dadurch wesentlich besser gestaltet werden.
Aber noch wichtiger für Thüringen ist die Verbindung nach Süden, weil es eben von hier aus keine Verbindung ohne Umsteigen gibt. Es dauert jetzt dreieinhalb Stunden von Erfurt nach Nürnberg mit dem Zug zu fahren, und das macht in der Regel niemand. Wenn die Strecke da wäre, würde es nur 70 Minuten dauern. Kollege Lippmann, es ist eben leider nicht so, dass durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung von gestern, Sie meinen wahrscheinlich den zum Bundesverkehrswegeplan, die Gesamtfinanzierung gesichert wäre. Es ist leider nicht so. Es fehlen mindestens 1,2 Mrd. ' 7 Der Bundesverkehrswegeplan hat ja den Zeithorizont bis 2015. Das heißt, dass bis 2015 es noch nicht einmal fertig sein kann, wenn es bei diesen Zahlen bleibt. Das heißt also, wir müssen uns auch in Zukunft nachdrücklich dafür engagieren, dass die Finanzierung gesichert wird und erst dann, wenn wir das erreicht haben, können wir sagen, wir haben etwas Positives für den Standort Thüringen, für die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts erreicht. Bis dahin müssen wir uns, hoffentlich gemeinsam, nachdrücklich dafür engagieren. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, laut Grundgesetz Artikel 90 Abs. 1 ist der Bund Eigentümer und Baulastträger für die Bundesfernstraßen und damit auch für die Bundesautobahnen. Das Bundesverkehrsministerium ist die oberste Straßenbaubehörde für die Bundesfernstraßen, aber die Länder sind im Rahmen der Auftragsverwaltung zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen auf diesen Straßen und eben auch für die Unterhaltung und Verwaltung dieser Straßen. Wie sie das organisieren und wie sie das strukturieren, das ist der Länderhoheit überlassen. Wir hatten, bevor das Autobahnbauprogramm begann, 250 Kilometer Autobahnen in Thüringen, im Moment sind es, der Staatssekretär hat es gesagt, 299 Kilometer und in wenigen Jahren in der Endausbaustufe werden es 527 Kilometer Autobahn in Thüringen sein. Das ist, glaube ich, die größte Steigerung von allen Bundesländern, die überhaupt zu verzeichnen
sein wird.
Dazu braucht man eine effiziente Verwaltungsstruktur und die wird damit erreicht. Die Aufgaben fallen also nicht weg, sie werden zwar weniger bezüglich des Baus und des Ausbaus, aber bezüglich der Verwaltung werden sie natürlich nicht weniger, sondern werden mehr. Dazu braucht man eine straffe Organisation und mit der Integration des Autobahnamts in das Landesamt für Straßenbau ergeben sich Synergieeffekte. Kollege Lippmann, es werden also letztlich Stellen eingespart, oder besser gesagt, es ergeben sich Synergien, weil man bestimmte Bereiche dann nicht mehr zweimal vorhalten muss. Das ist der Bereich, wo letztlich Kosten gesenkt werden. Darauf kommt es an.
Ich möchte an der Stelle auch einmal sagen, die ganze Straßenbauverwaltung in Thüringen hat in den letzten Jahren erheblich Kosten eingespart. Durch die Privatisierung der TSI, also der Unterhaltungsarbeiten, und durch die Reduzierung auf vier Straßenbauämter sind also erheblich Kosten eingespart und damit das Landessäckel entlastet worden. Ich denke, das ist ein sinnvolles Gesetzesvorhaben. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Radwegenetz in Thüringen, ein Antrag der Fraktion der
SPD, es liegt mir sehr am Herzen, aber es ist ein überschaubares Thema, das muss man schon auch hier festhalten, und es ist nach allem, was ich weiß, auch nicht ein Thema, was politisch sonderlich umstritten ist, Gott sei Dank, kann man sagen. Wo stehen wir? Wir können heute feststellen, dass insgesamt der Ausbau des Radwegenetzes in Thüringen auf einem guten Weg ist, dass wir aber noch längst nicht da sind, wo wir hinkommen wollen. Also, es gibt nach wir vor auch einen großen Nachholbedarf.
Woraus ergibt sich nun die Notwendigkeit des Baus von Radwegen? Da gibt es verschiedene Kriterien, das muss man an der Stelle deutlich hervorheben, auch wenn das aus dem Antrag nicht hervorgeht. Ich nenne als Erstes bezüglich der Notwendigkeit die Verkehrssicherheit. Wenn Sie nämlich eine stark belastete Straße haben, insbesondere mit vielen Lkw, dann ist es außerordentlich gefährlich dort Rad zu fahren. Das ist ein ganz entscheidendes Kriterium dafür, dort einen straßenbegleitenden Radweg zu bauen. Ein zweites Kriterium können vorhandene oder sich noch entwickelnde Schulwege sein, weil natürlich viele Kinder, viele Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Das kann ebenfalls ein wichtiges Entscheidungskriterium für einen Radweg sein, oder die Verbindung zu Einkaufszentren oder Ähnlichem. Natürlich ist auch der touristische Aspekt ganz wichtig und entscheidend. Darauf wird Kollege Heym sicherlich noch eingehen. Es nützt aber alles nichts, wenn nicht entsprechendes Geld zur Verfügung gestellt wird. Zurzeit haben wir in unserem Doppelhaushalt 2003/2004 insgesamt etwa 2 Mio. straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen - und nur dafür sind wir zuständig als Land - zur Verfügung. Ich sage aber auch gleich dazu, natürlich wirkt auch hier, leider, muss man sagen, die Bewirtschaftungssperre. Für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen stehen im Bundeshaushalt für Thüringen ca. 3,8 Mio. gung. Das ist erfreulich, aber natürlich ist auch die Notwendigkeit an Bundesstraßen Radwege zu schaffen viel höher, weil dort die Verkehrsbelegung höher als an Landesstraßen ist. Insgesamt wurden seit 1993 für 8,4 Mio. wege an Landesstraßen gebaut. Das sind immerhin 85 km, die dort neu gebaut wurden. 85 km kamen hinzu, das ist schon erfreulich, aber reicht natürlich noch lange nicht. Von Seiten des Bundes waren es 11,6 Mio. wege an Bundesstraßen. Damit konnten 114 km gebaut werden. Aber mindestens genauso wichtig sind die kommunalen Radwege, denn die stellen oft die Verbindungsstücke dar, oder stellen sie eben auch nicht dar, weil die Kommunen oft nicht in der Lage sind oder es nicht als so wichtig erachten auf ihrem Gebiet, in ihrem Zuständigkeitsbereich Radwege zu bauen. Aber das Ganze macht nur einen Sinn, wenn sich daraus ein Netz entwickelt, was man durchgängig nutzen kann. Stücken sind sehr schön, aber nützen recht wenig; es müssen sich Netze entwickeln.
Ich denke, man soll den Grundsatz verfolgen, dass bei allen Neu- und Ausbauten von Straßen Radwege mitgebaut werden, entweder direkt mit einem kombinierten Rad-Gehweg oder straßenbegleitend außerorts. Wenn wir das er
reichen, ich glaube, dann sind wir schon gut, weil wir dann nämlich gleichzeitig auch die Planung gemeinsam realisieren können. Dann würden auch entsprechend die Kosten reduziert. Meine Damen und Herren, was relativ wenig Geld kostet, ist eine Beschilderung. Aber wenn diese nicht oder nur bruchstückhaft da ist, dann ist es ärgerlich. Solche Schilder, wir haben uns gerade erst in unserem Arbeitskreis kundig gemacht, kosten 3 bis 5 Stück, also das ist wirklich kein Kostenfaktor. Das kann man wirklich mit wenig Mitteln erreichen, aber es sollte auch ein einheitliches System sein, welches im ganzen Land durchgehalten wird, und da leistet unser Verkehrsministerium sehr hilfreiche Arbeit. Ich möchte noch stillgelegte Eisenbahnstrecken nennen, die entwidmet sind, solche gibt es, wie Sie alle wissen. Auch die eignen sich hervorragend für Radwege.
Zum Schluss noch eine Bemerkung: Es handelt sich natürlich, aber das wird oft vergessen, um ein ökologisches Verkehrsmittel. Auch aus diesem Aspekt heraus sollte man es fördern und unterstützen. Aber da ist es eigentlich auch ein bisschen widersinnig, wenn man dann beim Bau, bei der Planung eines Radwegs gleich wieder Ausgleichsmaßnahmen fordert, welche die Sache verteuern und dadurch oft eine Bremse darstellen, wenn sie an Radwege einer Kommune denken. Also, ein ökologisches Verkehrsmittel, was auch aus dieser Sicht Unterstützung verlangt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, aber ich glaube, insgesamt lohnt es sich nicht aus diesem Antrag jetzt noch eine ganz breite Debatte im Ausschuss zu führen. Ich glaube, wir können das hier im großen Konsens auch entsprechend abarbeiten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege Lippmann, zu Ihrer Vorbemerkung nur so viel, ich habe gestern meinen Redebeitrag damit begonnen, dass das Vorgehen der Bundesregierung zur Maut ein gutes Beispiel dafür ist, wie man ein grundsätzlich vernünftiges und unterstützenswertes Vorhaben verkorksen kann.
Das ist eigentlich jedermann deutlich, der sich mit der Thematik beschäftigt.
Das heißt ganz klar, wenn Sie das nun gerade falsch verstanden haben sollten, dass wir das Vorhaben Mauteinführung für Schwer-Lkw unterstützen, weil das wirklich eine zukunftsorientierte Finanzierungsmaßnahme ist. Ohne die kommen wir in Zukunft nicht mehr klar mit der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Wenn Sie es gerade nicht verstanden haben sollten: Wir unterstützen grundsätzlich das Vorhaben.
Das ist aus allen Diskussionen eigentlich jedermann klargeworden. Aber ich hoffe, dass ich jetzt alle Zweifel hier ausräumen konnte. Wir können aber nicht über so etwas reden, ohne über die Probleme zu reden und über die Fehler, die gemacht werden. Aber nun zu Ihrem Antrag. Zunächst einmal vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die schlüssige Berichterstattung. Kollege Lippmann hat jetzt noch eine ganze Reihe von Zahlen genannt, die nicht unbedingt zur Klarstellung gedient haben. Wenn man zu viele Zahlen ineinander wirft, verwirrt das, wenn man das nur hört. Ich möchte nur zwei Zahlen nennen.
Naja gut, okay. Danke.
Nur zwei Zahlen möchte ich nennen, damit es wirklich klar wird. Insgesamt stehen in dem Titel des Einzelplans 07 im Kapitel 09 "Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen einschließlich Brücken" 34,2 Mio. & gung. Was Sie hier angesprochen haben, sind die Winterschäden, die sich auf 9,2 Mio. $ ' $ befinden, sind deckungsfähig, so dass die Winterschäden ohne Frage behoben werden können. Ich darf an der Stelle auch darauf hinweisen, dass es die CDU-Landtagsfraktion gewesen ist, die in den Haushaltsberatungen für den laufenden Doppelhaushalt 2003/2004 gerade diesen Titel um 5 Mio.
Es hat zwar an anderer Stelle zu gewissen Problemen geführt, aber daran sehen Sie doch, dass uns der Titel hier gerade sehr, sehr wichtig ist, sehr, sehr am Herzen liegt. Also er ist um 5 Mio. ( ' ) jetzt den Thüringer Landesstraßen wirklich zugute. Ich muss es noch einmal betonen. Die Beseitigung der Winterschäden muss also nicht ausschließlich aus dem Unterhaltungstitel finanziert werden, sondern der gesamte Titel steht dazu zur Verfügung. Die Befürchtung der SPD, dass die Mittel für die Winterschädenbeseitigung nicht reichen, geht ins Leere. An der Stelle muss man auch daran erinnern, dass Sie immer wieder in den letzten Jahren sehr darauf gedrungen haben, dass die Kommunen für die
Kosten des Winterdienstes Mittel bekommen, letztlich aus diesen Titeln für die Straßenunterhaltung. Denn wo soll es denn sonst herkommen? Da ist nun auch nach langen Verhandlungen, hin und her, ein Kompromiss gefunden worden. Aber die Mittel gehen nun auch da weg, Kollege Lippmann. Das haben Sie auch immer mit gefordert. Nun ist es zu einer Einigung gekommen und nun funktioniert es auch so.
Das muss man auch mit zur Kenntnis nehmen. Das fehlt nun in gewissem Umfang, aber trotzdem können die Winterschäden beseitigt werden. Nun zu der Frage: Wo stehen wir insgesamt in Thüringen beim Ausbau der Landesstraßen? Wir können heute feststellen, dass 50 Prozent der Landesstraßen, für die wir als Land unmittelbar zuständig sind, in einem guten bzw. sehr guten Zustand sind, immerhin 50 Prozent.
Das können Sie nun so sehen und so sehen. Wir sind also nun weiß Gott noch nicht am Ziel - um Gottes Willen. Aber wir haben auch schon etwas erreicht in den letzten 12 Jahren, meine Damen und Herren.
Nun müssen wir auf dem Weg weiterkommen. Wenn Sie da mithelfen und unterstützen, dann sind Sie herzlich willkommen. Aber immerhin 50 Prozent sind erreicht. Es ist auch noch viel zu tun. Nun zu der Frage der Umstufung von Landesstraßen zu Kreisstraßen. Dazu gibt es klare Kriterien, wo das notwendig ist. Wir halten seit Jahren und auch in Zukunft daran fest: Es werden nur diese Straßen abgestuft zu Kreisstraßen, die vor der Abstufung grundhaft ausgebaut wurden. Es wird keine unsanierte Straße übergeben. Das sollten wir nicht tun. Das ist bisher auch nicht geschehen. Wir sollten daran wirklich festhalten. Kollege Lippmann, Landesstraßenbauprogramm ist vollkommen richtig. Das Kabinett hat sich das auch vorgenommen. Aber wir müssen die richtige Reihenfolge einhalten. Jetzt reden wir über den Bundesverkehrswegeplan. Da gibt es im Moment aber nur einen Referentenentwurf. Es gibt noch nicht einmal einen Kabinettsbeschluss. Wenn der dann durch den Bundestag ist und durch den Bundesrat und ist hier zu einem Gesetz geworden, dann ist der Zeitpunkt da, dass wir auch für den Landesstraßenbau ein Programm erstellen. Da sind wir wirklich auf einer Linie. Das wird gemacht. Aber wir müssen schon von oben nach unten gehen. Jetzt ist das umfassend noch nicht möglich.
Zu der Frage, die Kollege Buse angesprochen hat - Volkszählung -, das haben wir vor ein paar Monaten hier diskutiert. Die Größe der Städte, die um 30.000 herum
schwanken, festzustellen, ist richtig, aber da muss ich heute noch mal darauf hinweisen, dass die EU angekündigt hat, eine Volkszählung durchzuführen und das müssen wir nun abwarten. Das sollte eigentlich im nächsten Jahr erfolgen; ich hoffe, es kommt dazu und dann haben wir dazu Klarheit.
Abschließend möchte ich noch mal auf Folgendes hinweisen: Kollege Lippmann, wir sind uns grundsätzlich einig, dass nicht besonders viele Mittel für den Landesstraßenbau zur Verfügung stehen. Es könnte, das werden Sie mir abnehmen, aus meiner Sicht noch viel, viel mehr sein. Aber auch das gehört natürlich zum Landeshaushalt. Wir sind an sich froh, dass wir diesen Stand haben, das sage ich hier ganz klar und deutlich. Und wenn wir in den nächsten Tagen über die Steuerschätzung reden, dann will ich froh sein, sage ich hier ganz offen, wenn wir diesen Stand halten können. Wenn Sie heute mal in die FAZ schauen, da erwartet die FAZ, dass dem Bund und den Ländern dann 9 bis 12 Mrd. * Steuerschätzung fehlen. Dann ist die spannende Frage: Was kommt dabei auf den Freistaat Thüringen zu?
Zusammenfassend ist zu sagen: Wir können mit gewissen Abstrichen immer noch zufrieden sein mit dem, was wir im Landeshaushalt für die Landesstraßen haben. Wir wollen diesen Stand halten, wir haben viel erreicht, aber wir sind noch längst nicht am Ziel. Sie können gern mithelfen, aber für die gesamtwirtschaftliche Situation ist nun wirklich der Bund zuständig und leider nicht wir. Da können Sie sich in Berlin große Verdienste erwerben, wenn Sie bei den Änderungen mithelfen.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir einer Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Lippmann, die Einführung der Lkw-Maut in Deutschland ist ein Beispiel dafür, wie man ein grundsätzlich vernünftiges Vorhaben total verkorksen kann. Darum geht es, um die konkreten Bedingungen, wie sie in Deutschland eingeführt werden soll. Obwohl wir grundsätzlich dafür sind, hat sich aber die Bundesregierung alle zum Gegner gemacht. Das Gewerbe ist dagegen; auf die dramatische Lage hat Kollege Kretschmer hingewiesen, die Opposition im Bund ist dagegen, weil sie sagt, so wie sie eingeführt werden soll, geht es nicht, und die EU-Kommission sagt auch, unter diesen Bedingungen ist es unmöglich. Um es ganz klar und deutlich zu sagen: Das Gewerbe sagt, wir kommen an der Einführung der Maut nicht vorbei, aber wir fordern eine Verschiebung mindestens und eine weit gehende Kompensation der auftretenden Lasten. Verschiebung warum? Weil nämlich zum 31. August, also am Tag der Einführung, wahrscheinlich nur 150.000 Erfassungsgeräte da sein werden, aber 600.000 bis 800.000 gebraucht werden, und alle die keins abbekommen bis zu dem Zeitpunkt, müssen dann auf sehr umständliche manuelle Art und Weise nachbuchen. Das wird lustig oder ganz im Ernst, es kann zu einem Chaos führen. Das kann zu einem Verkehrschaos führen. Stellen Sie sich mal vor, besonders an den Außengrenzen, wenn dann die Lkws kommen aus dem Ausland und sie kriegen nicht so ein Gerät und sie müssen dann manuell nachbuchen. Einen Buchungsvorgang rechnet man mit 15 bis 20 Minuten. Und wenn dann Dutzende Lkws an so einem Terminal nachbuchen wollen, wohin das führen kann. Übrigens, was ist nun vielleicht hier in Thüringen, in den neuen Bundesländern spezifisch? Wir haben besonders kleinteiliges Gewerbe, besonders kleine Unternehmen, die diese Lasten zum großen Teil nicht verkraften können. Und die an den
Grenzen zum Ausland ihr Gewerbe haben, die haben längst ihre Lkws ausgeflaggt, im Ausland angemeldet und kommen damit um viele Belastungen, die in Deutschland üblich sind, einfach herum.
Warum sagt die Opposition, also warum sagen wir, so geht es nicht? Wegen der organisatorischen Probleme. Aber wir sagen vor allen Dingen, das ist eine Lkw-Maut und das Geld, was hier eingenommen wird, muss unter Abzug der Systemkosten zu 100 Prozent auch in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Ohne weiteren Abzug von Herrn Eichel muss das Geld auch dorthin fließen, wo es eingenommen wird.
Zur Harmonisierung kann ich ganz klar sagen, es muss eine Harmonisierung erfolgen, aber eben auf eine Art und Weise, die die EU-Kommission auch genehmigen kann. Und da ist überhaupt nicht vorgearbeitet oder vorgedacht worden, sondern wir haben jetzt nur einfach eine zu erwartende klare Absage. Das ist einfach schlecht vorgearbeitet. Deswegen sagen wir, es ist gestern diese Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die bis zum 19. einen Kompromiss suchen wird. Die Union wird in den nächsten Tagen einen Kompromiss vorlegen, der auch dann genehmigungsfähig ist und der eine wirksame Entlastung des Gewerbes bringen wird.
Aber ganz klar bleiben wir dabei, die Zweckbindung der Mittel muss überwiegend für das Straßenwesen erfolgen und zu geringen Teilen auch für andere Verkehrsträger, aber überwiegend wirklich für das Straßenwesen und kann nicht in den Taschen von Herrn Eichel landen.
Zur EU-Kommission: Die EU-Kommission hat sich kürzlich eindeutig geäußert. Sie sagt unter anderem, es muss ein einheitliches elektronisches Mautsystem in allen EULändern eingeführt werden. Das ist sehr vernünftig, das können wir nur unterstützen. Ein Vertrag pro Kunde, also auch für das Ausland mit, ein Erfassungsgerät pro Fahrzeug und nicht für jedes Land dann ein neues und auch nur einen europäischen Mautdienst. Übrigens, das Einzige, was im Moment klar ist, dass eine enorme Personalaufstockung bei der BAG, der Bundesanstalt für Güterverkehr, erfolgen wird. Fast 1.000 Beamte werden zusätzlich eingestellt und das nennt man dann Arbeitsbeschaffung durch die Bundesregierung. Das ist das Einzige was klar ist, das heißt im Schnitt, alle 12 Autobahnkilometer kann ein Kontrolleur stehen. Also, das ist nun wirklich sehr fraglich und das hat mit Hightech nun wirklich sehr wenig zu tun.
Und zum Schluss, meine Damen und Herren - was ich für recht unwahrscheinlich halte - die EU-Kommission kündigt an, dass sie bereits ab 1. Januar 2005 für alle Fahrzeuge über 3,5 t eine Maut einführen will und auch für alle Fahrzeuge, die mehr als neun Passagiere befördern, also für alle Busse, und das auch noch auf allen Stra
ßen in Europa. Das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
Ja, meine Stichpunkte auch weitestgehend.
Nur noch eins zum Schluss. Unser Ziel bleibt eine gleiche Belastung des Güterverkehrsgewerbes in Deutschland und in allen EU-Ländern. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute Vormittag wurden die Arbeitslosenzahlen für den Monat März in Nürnberg veröffentlicht. Es wurde bekannt gegeben, es gab im März 4,6 Mio. Arbeitslose in Deutschland. Das ist eine Quote von 11,1 Prozent und damit die höchste Märzquote seit der Wiedervereinigung Deutschlands, die höchste Märzquote, die es je gegeben hat. In dieser Situation bringt die Bundesregierung ein Gesetz ein mit 48 Steuererhöhungen. Dieser Gesetzentwurf löst keine dieser Probleme, es verschärft die vorhandenen und es schafft neue Probleme. Anstatt den Faktor Arbeit zu verbilligen, anstatt Investitionen in Deutschland zu erleichtern, schafft es neue Probleme. Und damit noch nicht genug. Inzwischen diskutiert man bei Rotgrün wieder um die Einführung der Vermögenssteuer, um die Erhöhung der Erbschaftssteuer und über erhöhte Rentenbeiträge wird auch wieder gesprochen. Das allein schafft wiederum erneute Verunsicherung bei den Unternehmen. Es ist natürlich wachstumshemmend und konjunkturfeindlich und damit wiederum tendenziell gegen Schaffung von Arbeits
plätzen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Geduld, oder noch objektiver gesagt, die Leistungsfähigkeit von vielen Unternehmen objektiv erschöpft. Wir haben es gestern Abend mit dem Thüringer Handwerk diskutiert. Die Handwerker sind aber ortsgebunden. Sie können nicht einfach ihr Ränzlein packen und weiterziehen. Aber viele Unternehmen in Deutschland überlegen, ob sie den Standort Deutschland verlassen. Immerhin 7 Prozent, hat eine jüngste Umfrage ergeben, sind eigentlich entschlossen Deutschland zu verlassen und ein Drittel der deutschen Unternehmen prüft einen Wegzug. Allein wenn das noch eintreten würde, dann wären die Folgen noch katastrophaler, als ohnehin schon die Situation in Deutschland sich darstellt. Besonders schädlich bei diesem Gesetzentwurf ist eben die Kumulation der verschiedenen Maßnahmen. Ich nenne mal nur drei Beispiele: die Einschränkung der Abschreibungsmöglichkeit, der Wegfall von Rücklagen für Jubiläen, die Begünstigung von Verlustverrechnungen. Jede einzelne Maßnahme kann man vielleicht diskutieren, kann man sicherlich auch einen Kompromiss finden, wie z.B. jetzt auch hoffentlich in den nächsten Tagen bei der Körperschaftssteuer ein Kompromiss gefunden wird, aber die Summe dessen ist eben das, was so schädlich wirkt. Meine Damen und Herren, und das Ganze vor einer immer noch zu hohen Mindestbesteuerung. Wenn das nur einzeln wirken würde vor einer Absenkung der Grundbesteuerung, dann wäre das zu vertreten, aber nein, es kommt noch oben drauf. Das hat wiederum zur Folge, dass die Eigenkapitalquote eigentlich sinkt, obwohl wir wissen, dass wir im internationalen Vergleich bei den deutschen Unternehmen, insbesondere bei den ostdeutschen Unternehmen, eine viel zu geringe Eigenkapitalquote haben.
Deutschland, lassen Sie mich das abschließend sagen, befindet sich in einer Wachstums-, in einer Steuer- und in einer Haushaltsfalle. Wir müssen aus dieser Stagnation, die wir immerhin seit drei Jahren haben, herauskommen, und das schaffen wir nur durch einen entschlossenen Strukturwandel und tendenziell durch Steuersenkungen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Gerstenberger, Sie haben offenbar den Ernst der Lage in Deutschland überhaupt nicht erkannt. Die wirtschaftliche Situation ist so dramatisch, wie sie eigentlich seit Jahrzehnten nicht gewesen ist. Die Insolvenzquote hat im letzten Jahr einen Höchststand erreicht. Fast 40.000 Insolvenzen mit weiter steigender Tendenz.
Die Arbeitslosigkeit ist so hoch wie in den letzten Jahren überhaupt nicht mehr. Das ist die dritthöchste seit Kriegsende. Die Indikatoren zeigen alle nach unten. In der EU sind wir an letzter Stelle. Eine Ursache dafür ist, dass sich Deutschland in bürokratischen Vorschriften verheddert hat, eine Ursache dafür, und das haben alle Fachleute erkannt. Wenn wir das zum Diskussionspunkt im Landtag machen, geben Sie einen Redebeitrag ab, das ist ein Gemisch aus Ironie, Zynismus, Rhetorik und Polemik gewesen. Und, das war das Schlimme, vollkommen verfehlt, vollkommen am Thema vorbei, meine Damen und Herren. Der einzige neue Begriff, den Sie hier eingebracht haben, das Einzige, was ich mir habe aufschreiben können, war, Sie reden nicht von Entbürokratisierung und auch
nicht von Sonderwirtschaftszonen, sondern sie wollen Innovationszonen. Sie erklären aber den Begriff überhaupt nicht, so dass
ja, das ist aber das einzig Konkrete, was gewesen ist - es auch kein Beitrag war. Also wirklich nur am Thema vorbei.
Meine Damen und Herren, zum SPD-Antrag, der aufgrund des Beschlusses zur Tagesordnung mit dazugekommen ist. Er bezieht sich im Punkt I auf den Masterplan zur Entbürokratisierung der Bundesregierung. Zunächst einmal möchte ich sagen, hoffentlich bleibt es nicht nur bei Ankündigungen, so wie mit vielen Vorschlägen in den letzten Wochen von Minister Clement und Frau Ministerin Schmidt, in Abwechslung jeden Tag einen neuen Vorschlag. Meistens versinkt er dann ganz schnell wieder in der Schublade, ohne umgesetzt zu werden. Das ist hier das Allerschlimmste in der gegenwärtigen Situation in Deutschland, dass jeden Tag die Verunsicherung der Bevölkerung und der Unternehmen zunimmt.
Das muss sich ändern, meine Damen und Herren. Wollen wir doch nur mal hoffen, dass dann auch ein paar Punkte von diesen Vorschlägen umgesetzt werden und es nicht immer nur bei Ankündigungen bleibt. Ich möchte es mal mit den Worten von Ministerpräsident Wulff ausdrücken, der in dieser Woche von den Kollegen des niedersächsischen Landtags gewählt und dann vereidigt worden ist. Er hat gesagt, wir sind gewählt worden, um das, was Unsinn ist von Rotgrün zu verhindern. Wir sind gewählt worden, dass wir das, was Substanz hat und vernünftig ist, unterstützen und wir sind gewählt worden, eigene Vorschläge einzubringen. Das ist das richtige Motto, danach sollten wir verfahren.
Nein, das gilt bei uns mindestens genauso gut, Kollege Buse.
Ich wollte eigentlich der SPD-Fraktion ein großes Kompliment machen und meine Bewunderung ausdrücken bezüglich des Zeitablaufs.
Am 26.02.2003 hat das Bundeskabinett diesen Beschluss gefasst, dann haben Sie ihn sich offenbar besorgt und in allen Gremien der SPD-Fraktion behandelt und beschlossen und auch gleich noch am selben Tag in die Landtags
verwaltung gegeben und die hat ihn gedruckt. Mein Kompliment dafür, das haben Sie hervorragend hinbekommen.
Ich möchte jetzt nicht auf alle Punkte eingehen, dazu reicht die Zeit nicht. Nur mal beispielhaft möchte ich die ersten drei Punkte kurz herausgreifen. Reform der Handwerksordnung - das steht nur so als Stichpunkt da. Wenn Sie tatsächlich meinen, dass damit der Meisterbrief abgeschafft werden soll, dann haben Sie uns nicht an Ihrer Seite. Ich hatte diese Woche den Präsidenten der Handwerkskammer Erfurt zu einer Diskussion zu Gast. Er hat noch mal deutlich gesagt: Der Handwerksbrief ist Garant dafür, dass es in Deutschland bei den Handwerksleistungen Wertarbeit, Qualitätsarbeit gibt. Punkt 2 ist: Er ist Voraussetzung dafür, dass in der dualen Ausbildung qualitativ hoch stehend die jungen Menschen, die Lehrlinge ausgebildet werden. Der Punkt 3 ist: Er hat ausgeführt, die Insolvenzquote ist bei den Unternehmen, an deren Spitze, also bei vergleichbaren Unternehmen, kein Meister steht, also jemand, der nicht diese Ausbildung genossen hat, doppelt so hoch. Das heißt doch, dass sich der Meisterbrief seit Jahrzehnten, ja letztlich seit Jahrhunderten bewährt hat, also sollten wir doch daran festhalten und nicht Reform um jeden Preis machen, nur um alles zu ändern. Da haben Sie uns nicht an Ihrer Seite.
Dann steht da, Existenzgründungen sollen befördert werden. Von der schweren Wirtschaftskrise ist ja vor allen Dingen das Handwerk betroffen, warum, weil es zu wenig Aufträge bekommt. Die Auftragsschwäche ist das Hauptproblem. In der Situation nun gerade dort Existenzgründungen zu unterstützen, ist zur falschen Zeit das falsche Mittel. Es sind zu wenig Aufträge da, und die noch auf viel mehr zu verteilen, das macht wirklich keinen Sinn. Zu anderer Zeit ja und auch in anderen Branchen wäre das das richtige Instrument, aber hier ist es der falsche Zeitpunkt und das falsche Mittel.
Punkt 2 war Reduzierung der statistischen Belastungen: Richtig, sollte man machen, da wird viel zu viel abgefragt, aber es ist wahrscheinlich nicht das Hauptproblem für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Deutschland.
Punkt 3 - Verschlankung des Vergaberechts: Richtig, da haben Sie uns auf Ihrer Seite. Ich muss aber sagen, erst gestern wurde hier im Hause von Seiten der Opposition eine neue Vorschrift beim Vergaberecht gefordert, nämlich, dass man auch abfragen soll, dass der, der sich um einen Auftrag bewirbt, auch entsprechende Berufsausbildung vornimmt. Wissen Sie, die einzelnen Forderungen sind alle für sich richtig und nachvollziehbar, aber die Fülle ist es, die es macht, dann ist das Ganze nicht mehr umsetzbar. Deswegen wirklich hier eine Verschlankung, Kollege Lippmann hat es gesagt, zwei Drittel weg, wenn es ein Drittel wäre, wäre es auch schon gut, aber ich warne davor, dass man dann doch wieder sagt, es sind so viele
schöne Sachen, die alle unverzichtbar sind.
Punkt II.1. des SPD-Antrags - die Empfehlungen der Enquetekommission: Das ist jetzt schon diskutiert worden, das ist im Laufe der letzten Monate immer wieder diskutiert worden. Natürlich ist die Landesregierung dabei, diese Vorschläge umzusetzen. Nur ein Punkt mal, ein ganz wichtiger Abschnitt bei der Enquetekommission sind natürlich die Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, aber da sind wir eigentlich auf Bundesebene nicht handlungsfähig. Der Bundesverkehrswegeplan ist heute noch nicht als Entwurf im Bundestag angekommen, er fehlt bis heute. Das Investitionsprogramm ist zum Jahresende 2002 ausgelaufen. Es weiß eigentlich niemand in der Bundesrepublik, welche Maßnahmen werden nun in den nächsten Jahren tatsächlich finanziert. Von dem Chaos bei der ICE-Trasse will ich gar nicht erst reden. Es gibt seit vier Jahren keine gültige Finanzierungsvereinbarung, zumindest nicht für das Projekt 8.2 Erfurt-Halle-Leipzig. Die Verunsicherung in diesem Bereich ist nach wie vor groß.
Nein, es weiß niemand in Deutschland, welche Projekte werden eigentlich in den nächsten Jahren finanziert. Das ist nicht auf Thüringen bezogen, sondern insgesamt fehlt die notwendige Grundlage.
Als Punkt II.2. ist dort "Neuorganisation der Landesgesellschaften" in Ihrem Antrag angeführt. Zum Beispiel ist die Neustrukturierung der Thüringer Aufbaubank abgeschlossen. Das Beteiligungsmanagement ist neu strukturiert. Jeder Unternehmer, der dorthin kommt, bekommt klare Aussagen, was für ihn das beste Programm und welche Gesellschaft für ihn die richtige ist. Er muss nicht mehr umherirren, wie das teilweise wirklich der Fall gewesen ist. Minister Schuster hat zugesagt, dass er über die anderen noch zu ordnenden Gesellschaften in der nächsten planmäßigen Ausschuss-Sitzung Bericht erstatten wird.
Punkt II.3. in Ihrem Antrag ist der "Landesentwicklungsplan". Die Diskussion zu dem Landesentwicklungsplan ist in Thüringen in vollem Gange. Wir erwarten mit Freude die Regierungserklärung zum Landesentwicklungsprogramm. Allerdings möchte ich Sie schon an der Stelle fragen, was eigentlich das LEP mit Entbürokratisierung zu tun hat, das erschließt sich für mich nicht so richtig. Natürlich hat alles mit einem irgendwo zu tun, aber der Zusammenhang ist nicht so richtig offensichtlich.
In Punkt II.4. fordern Sie nun - jetzt muss man mal genau lesen -, dass Regionen in Thüringen ausgewiesen werden sollen, wo Verwaltungsvorschriften und Entbürokratisierung vorgenommen werden sollen. Sie wollen bestimmte Teile des Landes zu solchen Entbürokratisierungs
zonen machen. Das lehnen wir natürlich ab. Wir können es nicht zulassen, dass wir in Weimar andere Vorschriften haben als in Jena. Das wäre ja nun wirklich Nonsens, aber das steht hier so. Die kleinste Menge von Zonen, die hier zu solchen Zonen gemacht werden, kann der Freistaat insgesamt sein. Das Kriterium dazu, welche Länder dazu gemacht werden sollen, sollte objektiviert werden. Was Herr Clement sagt, da kann sich jetzt jedes Land mal bewerben, und wer sich zuerst bewirbt, der wird es dann. Ich meine, das ist nun wirklich nicht der richtige Weg.
Punkt II.5. war "Verwaltungsreform". Da hat Kollege Lippmann, ich denke, zu Recht darauf hingewiesen, aber wir müssen mal festhalten, was ist auch schon alles geleistet worden. Zum Beispiel sind die Straßenbauämter von sieben auf vier reduziert worden, über Katasterämter haben wir heute gerade diskutiert,
aber man sieht eben, wenn dann wirklich etwas reduziert wird, das ist natürlich auch - wie stand in dem Antrag? "Unruhe in Thüringen" - Unruhe, entstand erst mal Aufregung, aber die Regierung ist dazu da zu handeln und das macht sie auch. Die Oberforstdirektion ist abgeschafft. Studentenwerke sind reduziert worden. Natürlich muss auch noch weitergearbeitet werden, z.B. muss noch an der Umweltverwaltung gestrafft werden, aber die allermeisten Dinge sind abgearbeitet. Es ist aber nicht so - und da hat Kollege Lippmann Recht -, dass nun alles schon fertig ist. Eigentlich ist das eine Daueraufgabe. Es ist wirklich eine Daueraufgabe, die gesamte Landesverwaltung zu modernisieren und zu strukturieren.
Dann kommt der Punkt II.6. "One-Stop-Office". Da muss ich Ihnen sagen, das funktioniert wirklich inzwischen gut bei der Landesentwicklungsgesellschaft. Das ist hinreichend ausgeführt worden. Wir können uns allerdings vorstellen, dass es auch noch an anderer Stelle so kundenfreundlich, unternehmerfreundlich, bürgerfreundlich organisiert wird.
Punkt II.7. war die Bildung einer Kommission zur Deregulierung mit den Sozialpartnern. Meine Dame und Herren, da haben Sie wahrscheinlich jetzt von der Bundesregierung abgeguckt. Die Bundesregierung hat, glaube ich, im Moment 50 Kommissionen am Laufen, die irgendetwas ausarbeiten sollen. Da machen wir ganz klar nicht mit. Es gibt diese Stabsstelle, die ist vom Ministerpräsidenten ins Leben gerufen worden, die Stabsstelle hat begonnen zu arbeiten. Die Verbände, die Gewerkschaften können sich an der Diskussion beteiligen, können Vorschläge mit einbringen, aber nun eine Kommission einzuberufen, an der lange gearbeitet wird, halten wir wirklich nicht für den zielführenden Weg.
Wenn erste Ergebnisse - das ist dann der Punkt II.8., Ihr letzter Punkt - von der Arbeit der Stabsstelle vorliegen, wird sicherlich auch hier im Landtag darüber berichtet.
Abschließend lassen Sie mich noch eine Bemerkung machen: Meine Damen und Herren, solche Anträge sind sicherlich schnell geschrieben. Sie sind auch wichtig. Wir müssen uns aber dabei vor Augen halten, alle Vorschriften, die es gibt, die hatten irgendwann einmal irgendeinen Grund, weswegen sie auf das Papier geschrieben wurden. Sie dienen der technischen Sicherheit; sie dienen der sozialen Sicherheit; sie dienen der Umweltsicherheit und vieles andere mehr. Nun sind prinzipiell zwei Richtungen möglich, dass man sagt, wir legen Vorschriften zusammen, machen aus mehreren eine, aber die Anzahl der Paragraphen bleibt gleich oder eine Vorschrift, die wirklich nicht mehr gebraucht wird, die nehmen wir dann heraus und dann haben wir zum Schluss weniger Papier im Bücherschrank stehen, aber es hat sich insgesamt kaum etwas geändert. Ich glaube, das ist nicht die Richtung, die wir wollen, sondern die Richtung muss sein, es wird wirklich einiges außer Kraft gesetzt. Das zieht aber die Gefahr nach sich, dass dann wirklich einmal irgendwo im Lande ein Problem auftritt, wofür es dann einmal keine Vorschrift gibt. Dann ist die Gefahr groß, dass es großes Geschrei und Aufregung gibt. Ich wünsche uns wirklich allen den Mut dazu, dann den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und richtig zu entscheiden, auch einmal ohne eine Vorschrift. Aber das lohnt sich allemal, wenn wir es schaffen, insgesamt auf dem Weg der Entbürokratisierung einen entscheidenden Schritt voranzukommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einige wenige aktuelle Daten zur wirtschaftlichen Situation in Deutschland. Im Jahr 2002 betrug das Wirtschaftswachstum gerade noch 0,2 Prozent. Im Jahresdurchschnitt betrug die Arbeitslosigkeit 4,06 Mio. Arbeitslose. 40.000 Unternehmen sind in die Pleite geführt worden. Gestern hat der Superminister Clement den Wirtschaftsbericht für das laufende Jahr vorgelegt. Er geht davon aus, dass nun das Wirtschaftswachstum 1,0 Prozent betragen wird. Wie wir heute in der Zeitung lesen können, geht der DIHW davon aus, dass es gerade mal noch 0,5 Prozent betragen wird. Die Arbeitslosigkeit wird sich auf 4,2 Mio. im Jahresdurchschnitt erhöhen, das alles trotz Hartz, sagt die Bundesregierung. Die Unternehmenspleiten werden sich wohl in einer ähnlichen Größenordnung wie im letzten Jahr belaufen. Gestern, am 29.01., hatte der DAX ein Zehnjahrestief. Manchmal muss man es aber in kleineren Zahlen greifen, damit man überhaupt begreifen kann, wie die Situation im Lande ist. Tag für Tag werden zusätzlich 3.000 Menschen arbeitslos. Tag für Tag gehen durchschnittlich 100 Firmen in Deutschland in die Insolvenz. Was ist zu tun? Es sind, da sind sich nun wirklich alle Gutachter und Experten einig, tief greifende Reformen dringendst notwendig und es sind steuerliche Entlastungen notwendig. Die Unternehmen brauchen dringend Luft zum Atmen.
Was macht die Bundesregierung? Sie beschließt ein Steuervergünstigungsabbaugesetz - auf Deutsch: 48 Steuererhöhungen sollen beschlossen werden. Ich will nur auf zwei eingehen, um es für Thüringen mal deutlich zu machen, welche Auswirkungen es haben würde, wenn dieses Gesetz in Kraft treten würde.
Zum Beispiel die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Blumen von 7 auf 16 Prozent, also ein Plus von 9 Prozent, wird natürlich den Umsatz deutlich reduzieren. Der Präsident des Gartenbauverbands Thüringen, Herr Bachmann, geht davon aus, dass das 50 Prozent der Thüringer Unternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bringen wird. Dabei ist zu bedenken, dass schon zum Jahresanfang die Energiesteuer deutlich erhöht wurde. Sie wissen alle, dass natürlich Gärtnereien besonders hohe Energiekosten haben, besonders hohen Energieverbrauch und das jetzt schon wirksam geworden ist. Es werden die Schwierigkeiten für die Unternehmen, die z.B. in Erfurt eine Gärtnersiedlung gründen wollen, erheblich verschärft. Wir wollen versuchen, dass es trotzdem klappen wird, aber ob es gelingen wird, ist fraglich.
Das andere Beispiel, die Eigenheimzulage: Das ist die Branche, der es nachweislich am schlechtesten geht, der Baubranche. Der gibt man jetzt mit dieser Reduzierung der Eigenheimzulage noch einen ordentlichen Tritt vor das Schienbein. Wir gehen davon aus, dass allein bei den Handwerkskammern Thüringens in diesem Jahr, so die Handwerkskammern selber, zusätzlich 4.000 Entlassungen vorgenommen werden.
Meine Damen und Herren, da helfen auch keine 600 Berater in dieser Situation. Ich sehe gegenwärtig zwei Verwendungsmöglichkeiten für diese Berater, vor allen Dingen werden mehr und mehr Insolvenzberater gebraucht, da ist wirklich ein steigender Bedarf, der andere Bereich wäre als Berater für die rotgrüne Regierung. Da ist nur die Frage, wie durchsetzungsfähig sind diese Beratungen bei der rotgrünen Regierung? Diese Frage wage ich aber nicht zu beantworten.
Das Institut des Verbands der Steuerberater hat ausgerechnet, allein die geplanten Steuererhöhungen würden sich beim Singlehaushalt, der im Monat 2.500 einnahmen hat, mit zusätzlichen Kosten von 1.014 Jahr auswirken, 1.014 *% 9 hungspaket. Ein Familienhaushalt, der 4.000 ( nat hat, wird 1.115 - * "
Ja, ich komme zum Schluss.
Meine Damen und Herren, es ist nicht so, dass Rotgrün keine Ideen hätte. Jeden Tag kommt Herr Clement oder Frau Ministerin Schmidt mit einer neuen Idee. Sie werden nur noch von Ministerpräsident Gabriel mit einer Fülle von Ideen übertroffen,
aber die Halbwertzeit dieser Ideen wird immer kürzer.
Meine Damen und Herren, es muss aber ein Ende mit dieser Verunsicherung der Verbraucher und der Unternehmen haben, sondern es gehört endlich ein Gesamtkonzept auf den Tisch, wie die Wirtschaft in Deutschland wieder auf die Füße kommen kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal waren wir etwas verwundert, dass gerade die PDS-Fraktion diesen Antrag auf eine Aktuelle Stunde zur Absenkung der Eigenheimzulage gestellt hat. Das ist nicht sehr glaubwürdig, dass sich die PDS nun zum Lobbyisten der Eigenheimbauer macht. Aber nun gut, es ist so wie es ist.
Zur Sache selbst: Die Eigenheimzulage soll Familien mittleren Einkommens in die Lage versetzen, zu Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu kommen. Was ist jetzt geplant durch die rotgrüne Bundesregierung? Ein Beispiel: Bisher konnte ein Ehepaar mit zwei Kindern über acht Jahre hin mit 4.090 sollen es, wenn die Vorschläge umgesetzt werden, noch 2.400 .h., es werden 13.520 ! werden. Und das ist dann schon eine Größenordnung, wo sich eine Familie überlegt, können wir uns dann noch ein Eigenheim leisten.
Damit wir wissen, worüber wir reden, der Bau von Einund Zweifamilienhäusern macht immerhin 80 Prozent des Wohnungsbaus aus. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung bereits 1999 die Einkommensgrenzen für die Familien, die also solche Zuschüsse erwarten können, erheblich abgesenkt hat.
Das hatte bereits eine Absenkung der Bauanträge für Einund Zweifamilienhäuser um ein Drittel zur Folge. Das ist der Hauptgrund, weswegen sich die Bauwirtschaft eigentlich inzwischen in ganz Deutschland in einer so schwierigen Situation befindet. Ebenso gefährlich ist aber die psychologische Wirkung, die von so einem Beschluss ausgeht. Immerhin 4.000 Bauarbeiter haben deswegen am 7. November, also vor wenigen Wochen, in Berlin dagegen demonstriert. Die Bauarbeiter befürchten einen Abbau von 200.000 Arbeitsplätzen. Nun weiß keiner, wie viel es genau werden, hoffentlich wird das noch verhindert. Aber bleiben wir bei dieser Zahl einmal als Beispiel. 200.000 Bauarbeiter schaffen im Jahr 50.000 Einfamilienhäuser. Was aber nun wieder von Rotgrün überhaupt nicht bedacht wird: durch 50.000 Einfamilienhäuser nimmt der Staat in all seinen Ebenen im Jahr 4 Mrd. eigentliche Problem deutlich. Es werden hier ein paar Hundert Millionen Euro durch den Bundeshaushalt eingespart, insgesamt verliert der Staat aber mehrere Milliarden Euro. Deswegen ist hier wirklich an der vollkommen falschen Stelle gespart worden.
Wie sieht es nun aus in der Eigenheimquote? In Thüringen sind 40 Prozent Eigenheimquote zu verzeichnen. Damit sind wir Spitzenreiter in den neuen Ländern. Aber insge
samt liegt die Eigenheimquote bei 50 Prozent in Westdeutschland. Das heißt, es gibt hier Nachholbedarf. Aber wir werden das nicht aufholen, wenn diese Pläne umgesetzt werden. Viele Familien in Thüringen und in den neuen Bundesländern können sich dann ihren Wunsch nicht mehr erfüllen. In den Städten sieht es natürlich anders aus. Da ist die Eigenheimquote niedriger. Aber ich sage es einmal am Beispiel von Erfurt, da liegt die Eigenheimquote bei 15,3 Prozent. Vergleichbare Städte in den alten Bundesländern haben 19 bis 31 Prozent Eigenheimquote. Hier sind die neuen Bundesländer wieder besonders betroffen von dieser rotgrünen Regelung.
Wo stehen wir im Moment? In den ersten neun Monaten dieses Jahres ist bereits die Anzahl der Baugenehmigungen in Thüringen aufgrund der eben schon in Kraft gesetzten Regelung von 1999 um 21,6 Prozent gesunken. Das Auftragsvolumen ist um 27,9 Prozent gesunken. Das macht deutlich, dass sich die Bauwirtschaft in Thüringen bereits jetzt in einer existenziellen Krise befindet.
Also, meine Damen und Herren, wir können nur versuchen, als unionsgeführte Bundesländer dieses Vorhaben von Rotgrün im Bundesrat zu verhindern. Interessanterweise wird uns dabei der Ministerpräsident von Niedersachsen unterstützen, aber der Grund ist wohl sehr durchsichtig. Es bleibt also die Aufgabe, im Interesse der Familien und im Interesse der Bauwirtschaft wirklich diese rotgrüne Initiative zu verhindern. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Grundanliegen beider Oppositionsfraktionen, den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten auf eine langfristige finanzielle Grundlage zu stellen, ist ja gar nicht so verkehrt. Das teilen wir auch, aber nach intensiven Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Thüringer Kommunen hat es eine Vereinbarung mit der Landesregierung gegeben. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur hat diese Vereinbarung ausgehandelt und das Kabinett hat reagiert, indem es eine Winterdienstrichtlinie beschlossen hat. Damit ist das Anliegen, was wir ja auch tei
len, erfüllt.
Und, meine Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Sedlacik, es ist wirklich ein nüchternes Thema "Finanzierung des Straßenwinterdienstes", geradezu eine kühle Materie. Es ist meines Erachtens überhaupt kein Anlass, so hitzige Parolen hier vorzutragen.
Wie gesagt, das Grundanliegen ist nicht verkehrt, aber nun geht es darum, den richtigen Weg zu finden und ich glaube, der richtige Weg ist durch die Landesregierung eingeschlagen worden.
Zur gesetzlichen Grundlage in Thüringen: Der Kern steht in § 49 Abs. 4. Danach sind die Gemeinden verpflichtet, nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Schnee zu räumen oder bei Glätte zu streuen - ganz nüchtern und sachlich. Und nun haben wir im Ausschuss dieses Thema intensiv behandelt. Wir haben die Landtagsverwaltung gebeten zu recherchieren, wie es in den anderen Bundesländern geregelt ist. Das Ergebnis war ganz klar und eindeutig: Außer in Sachsen-Anhalt gibt es in keinem deutschen Bundesland eine solche Regelung, wie sie von der Opposition angestrebt wird. Wegen der Finanznot der Gemeinden gab es auch schon in den letzten Jahren immer wieder Regelungen, wie denn das Land den Gemeinden beim Winterdienst finanziell unter die Arme greifen kann. Sie wissen das alle, es gab immer wieder Zusagen, je nachdem, wie hart der Winter war, und den Kommunen wurde unkompliziert geholfen. Als Beispiel: Im letzten Jahr waren im Einzelplan 07 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur 1,44 Mio. DM eingestellt und im Landesausgleichstock 0,72 Mio. DM. Die sind auch abgeflossen, d.h. sie sind - glaube ich - gar nicht ganz in Anspruch genommen worden.
Nun gibt es diesen Beschluss der Landesregierung vom 14. August dieses Jahres. Er stellt einen echten Kompromiss zwischen den Interessen der Kommunen, die natürlich am liebsten 100 Prozent Kostenerstattung haben möchten, und den Möglichkeiten des Landes dar. Die Möglichkeiten des Landes, und das wissen Sie auch, Frau Sedlacik, sind begrenzt und da muss man sich gegenseitig annähern und einen Kompromiss finden. Ein solcher vernünftiger Kompromiss ist gefunden worden. Jedenfalls ist jetzt geregelt, dass die Hilfen für den Winterdienst langfristig durch das Land abgesichert werden. Was steht nun in der Winterdienstrichtlinie im Einzelnen drin? Die Kosten für das Räumen und Streuen werden bei den Ortsdurchfahrten bis zu 80 Prozent ersetzt, Frau Sedlacik, die Kosten. Damit ist klar, dass der Gemeinde, die hohe Aufwendungen hat, weil sie im Gebirge liegt, auch besonders viel erstattet wird. Das müssten Sie aber eigentlich verstanden haben. Aber nein, Sie sagen, die unterschiedlichen Belastungen werden über
haupt nicht berücksichtigt. Hier steht ganz klar und eindeutig: Wer hohe Aufwendungen hat, der bekommt auch viel erstattet. Und wer im Flachland liegt oder vom Winter ganz verschont wird, der erhält auch keine Erstattung. Das ist der entscheidende Unterschied, auf den ich Sie hinweisen möchte.
Ja, bitte.
Sie hätten wenigstens so viel Geschick aufweisen müssen, Ihre Behauptung in eine Frage zu kleiden.
Tatsache ist, dass es eine Obergrenze ist. Wer wenig Aufwendungen hat, der kann sie natürlich auch nicht abgerechnet bekommen. Aber es muss natürlich auch irgendwo gedeckelt sein.
Dann kommt hinzu, Herr Kollege Buse, das müssten Sie gehört haben, dass es bei extremen Belastungen auch eine Ausnahmeregelung gibt.
Da kann der Minister sagen: Euch hat es in diesem Jahr besonders hart getroffen, da kann über diese Pauschale hinausgegangen werden. Das ist im Ausschuss ganz klar erläutert worden, das wissen Sie auch.
Ja, natürlich 80 Prozent und warum? Weil damit auch ein Anlass zu sparen von dem, der Winterdienst durchführt, gegeben ist. Wenn alle Kosten erstattet werden, gibt es überhaupt keinen Grund zu sparen. Von daher halten wir das für vollkommen richtig, 80 Prozent zurückzuerstatten.
Dann geht es aber noch weiter. Es werden zu 50 Prozent die Kosten für das Laden und den Abtransport von Schnee außerhalb der Ortsdurchfahrten, also von den Kreis- und Gemeindestraßen, zurückerstattet. Das geht weit über das, was Sie gefordert haben, hinaus.
Zum Dritten: Das Laden und der Abtransport von Schnee auf Parkplätzen, die zu einem Parkleitsystem gehören, werden ebenfalls zu 50 Prozent vom Land erstattet. Das betrifft vor allen Dingen die Parkplätze an den Wintersportorten.
Die Schwäche dieser Winterdienstrichtlinie möchte ich aber auch benennen: Das gilt alles nicht für Städte, die selbst die Straßenbaulast haben. Für die großen Städte gilt sie nicht, die müssen künftig auch weiterhin die Kosten für den Straßenwinterdienst selbst tragen, z.B. Erfurt. Das darf ich als Abgeordneter von Erfurt doch sagen, Herr Kollege, dass sich für unsere Stadt und für eine ganze Reihe anderer Städte hier keine Entlastung ergibt. Insgesamt stehen im Haushalt 2,6 Mio. ! " !halt, den wir heute zur Beratung haben. 50 Prozent kommen aus dem KFA und 50 Prozent werden zusätzlich dem KFA zur Verfügung gestellt, aber letztlich kommen sie aus dem Einzelplan 07 und gehen zu Lasten des Straßenbaufonds.
Im Übrigen, Frau Sedlacik, was Sie jetzt hier vorgerechnet haben, alle Kosten, die den Gemeinden durch den Winterdienst entstehen, sollten erstattet werden, das hat bisher noch nicht einmal der Gemeinde- und Städtebund gefordert. Sie haben das auch noch auf die Gemeindestraßen bezogen, dass die Kosten, die dort entstehen, das Land auch noch ersetzen soll. Das hat bisher überhaupt noch keiner gefordert und ist vollkommen unangemessen und abwegig.
Zu § 6 des Änderungsvorschlags der SPD-Fraktion zum Straßengesetz: Dort fordert die SPD-Fraktion, dass die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die vor dem 03.10.1990 im öffentlichen Gebrauch waren, im Rahmen ihrer aktuellen Nutzung als öffentlich gewidmet gelten sollen. Der Hintergrund ist, dass es hier eine Reihe Streitfälle, ich möchte sagen, gab; die gab es wirklich, aber die sind abgearbeitet. Nun fragt Frau Sedlacik: Wieso gibt es die nicht mehr? Warum brauchen wir diese Regelung nicht? Ich will es Ihnen sagen: Weil der Bund ein Gesetz erlas
sen hat, das dieses Problem geregelt hat, nämlich das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz. Dort ist dieses Anliegen in § 2 Abs. 3 aufgegriffen. Dort wird geregelt, dass die öffentlichen Verkehrsflächen kraft Gesetz als öffentlich definiert werden. Aber die Einzelfälle sind damit immer noch nicht geregelt, weil man das nicht so pauschal regeln kann. Der Nachweis, dass eine öffentliche Nutzung vorliegt, muss trotzdem in jedem Einzelfall geführt werden. Die gesetzliche Regelung ist da, aber nun muss es natürlich bei jedem Einzelfall nachvollzogen werden; da werden auch immer Entschädigungen nachfolgen. Auch die Entschädigungsregelung ist mit in dem Bundesgesetz, was sich am Sachenrechtsbereinigungsgesetz anlehnt, geregelt. Es gab hier Probleme, die sind aber gesetzlich geregelt, das müssen wir hier in Thüringen nicht noch einmal tun.
Nun zu dem dritten Änderungswunsch der SPD-Fraktion: In § 43 Abs. 2 Thüringer Straßengesetzes wollten Sie eine Änderung der Formulierung im Gesetz, und zwar wollten Sie, dass das Landesamt für Statistik jedes Jahr die Einwohnerzahlen aller Städte feststellt und dass danach festgelegt wird, welche Stadt die Straßenbaulast von Landes- bzw. Bundesstraßen übernimmt und welche Stadt nicht. Das ist theoretisch natürlich machbar, aber welcher Aufwand ist damit verbunden? Man müsste jedes Jahr schauen, in welcher Stadt ändert sich die Straßenbaulast. Wir halten es aber nicht für verantwortbar, jedes Jahr diesen Aufwand zu betreiben. Die jetzige Grundlage beruht auf den amtlichen Volkszählungen, nach denen die Einwohnerzahlen amtlich festgestellt werden. Es gibt einzelne Fälle in Thüringen, bei denen es eine Diskrepanz gibt, aber auch das wird in Kürze abgestellt, weil angekündigt ist, dass es EU-weit im nächsten Jahr eine Volkszählung geben wird. Dieses Problem wird demnach in absehbarer Zeit vom Tisch sein.
Im Übrigen muss ich sagen, es geht um Landes- und Bundesstraßen. Der Bund hat überhaupt nicht signalisiert, dass er sich an den Kosten des Winterdienstes auf Bundesstraßen beteiligen wird. Er hat ganz klar gesagt, das ist Aufgabe der Gemeinden und hat strikt abgelehnt, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Abschließend möchte ich sagen, mit der Richtlinie über die Finanzierung des Winterdienstes ist eine langfristige Regelung, die Anliegen der Gemeinden war, aufgenommen worden. Ich glaube, die sollte jetzt erst einmal ausprobiert werden; sie wird sich sicherlich auch bewähren. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach den Ankündigungen des Bundeskanzlers, des Bundesverkehrsministers, des SPD-Landesvorsitzenden, des SPD-Bundestagsabgeordneten hier aus Erfurt und vor allen Dingen auch nach den Ankündigungen von Kollegen Lippmann ist lange alles klar.
Ja, ist auch gut. Da waren wir auch optimistisch über Monate hin. Aber die Pessimisten behalten im Moment wieder einmal Recht. Es ist alles unklar. Es ist alles unter den Finanzierungsvorbehalt gestellt. Nach den Kommentaren in den Zeitungen - und alle, die die Pressekonferenzen gestern verfolgt haben im Ergebnis der Koalitionsverhandlungen - steht alles in Frage gestellt. Wie ist es dazu gekommen? Wir betrachten einmal die vergangene Legislaturperiode. Von den vier Jahren waren dreieinhalb Jahre Baustopp und ein halbes Jahr wurde intensiv verhandelt, aber eben ohne Ergebnis. Eine Finanzierungsvereinbarung liegt nicht vor, weder eine gültige für 8.1; für 8.2, also Erfurt-Halle-Leipzig, gibt es überhaupt keine Finanzierungsvereinbarung. Das Projekt hat, so müssen wir feststellen, wenn wir unterstellen, dass die SPD mehrheitlich dafür ist, immerhin noch zwei Gegner - die Grünen sowieso, das wissen wir alle, und eben auch den Bundesfinanzminister. Wenn Sie jetzt fragen, Herr Lippmann, was können Sie eigentlich noch tun, dann kann ich nur sagen, setzen Sie sich dafür ein, dass nun wirklich das Geld zur Verfügung gestellt wird, so wie es Herr Bodewig angekündigt hat. Ich darf einmal daran erinnern, es ist gerade einen Monat her, dass er hier war und gesagt hat, es gibt keinen Grund zur Beunruhigung, das Geld ist da. Nun stellen wir heute fest, es ist unter Finanzierungsvorbehalt gestellt, also ist das Geld erst einmal nicht da. Das ist doch der entscheidende Unterschied. Man hat nicht einmal eine Schamfrist abgewartet. Das ist einen Monat her und jetzt stellt man das vor einem Monat Gesagte schon wieder in Frage. Ihre Behauptung von eben, wenn die Union gewonnen hätte, dann wäre das überhaupt nicht gekommen, die ist ja infam. Das muss ich wirklich einmal sagen. Wie Sie darauf kommen, dass müssen Sie bitte erst noch einmal begründen. Tatsache ist eines, dass in dem Investitionsprogramm von 1998, dem letzten der Kohl-Regierung, die Finanzierung so weit gesichert war, dass wir heute zum größten Teil schon fertig wären, wenn das damals umgesetzt worden wäre. Das war das letzte Papier von der Kohl-Regierung, Kollege Lippmann.
Abschließend möchte ich noch auf eines hinweisen: Das Baurecht verfällt endgültig im Jahr 2004 bzw. 2005 für alle Bauabschnitte. Wenn bis dahin nicht in allen Bauabschnitten ernsthaft begonnen und gearbeitet wird, dann ist das Baurecht für alle Zeiten verloren. Es kann nicht mehr verlängert werden.
In dieser Situation stellt die Bundesregierung das alles in Frage. Wenn Sie fragen, was können Sie jetzt tun: Sehen Sie zu, dass endgültig dieser Finanzierungsvorbehalt wegkommt und dass die Maßnahme jetzt so zügig wie irgendwie möglich umgesetzt wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit gestern besteht nun wieder Verunsicherung, wie es weitergeht mit der ICE-Trasse durch Thüringen. Es lag im Verkehrsausschuss des Bundestags ein Antrag von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, sich zu äußern, wie viele Mittel und welcher Bauablauf geplant sind. Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt, so dass jetzt wieder Unklarheit besteht, wann wird was gebaut, welche Mittel stehen wann zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, wir wissen zwar und haben das mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Baustopp aufgehoben worden ist. Aber wir stochern demnach weiter im Nebel. Das können wir so nicht hinnehmen. Wir fordern die Bundesregierung von hier aus noch einmal auf, sich klar zu äußern, was sie vorhat, wie viele Mittel sie zur Verfügung stellen wird.
Wir halten klar an dem Ziel fest. Wir wollen die Hochgeschwindigkeitsstrecke, wir wollen in 70 Minuten von Erfurt bis nach Nürnberg fahren, dann hat die Schiene den Wettbewerb zwischen Straße und Schiene gewonnen. Mit solchen Fahrzeiten kann man wirklich die Kunden auf die Schiene bekommen.
Wenn Sie aber den Zustand heute einmal betrachten, dann sind Sie in 70 Minuten von Erfurt gerade bis Saalfeld gekommen oder wenn Sie die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung betrachten, sind Sie in 70 Minuten von Erfurt bis Hermsdorf gekommen. Das sind keine Fahrzeiten, mit denen man wirklich die Menschen auf die Schiene bekommen kann.
Unser Ziel bleibt - und da bleiben wir unbeirrt -, möglichst zügig diese Strecke zu verwirklichen. Es kann auch nicht sein, dass wir dann Aussagen bekommen, im Jahre 2015 oder 2020 wird es irgendwann einmal fertig werden. Es ist ein Verkehrsprojekt Deutsche Einheit. Man kann nicht sagen, 25 oder 30 Jahre nach der deutschen Einheit werden wir dann mit diesem Projekt fertig sein. Das ist unakzeptabel. Wir wollen klare Perspektiven für die Menschen und da gehört die Verkehrsinfrastruktur insbesondere mit hinzu.
Das ist natürlich eine sehr gute Perspektive, aber noch nicht die Antwort auf diese Frage, Herr Kollege. Für uns muss jetzt deutlich werden, wo geht die Reise hin. Ich kann nur sagen, dass die Fachleute intensiv vorbereitet sind. Die DB-Verkehrsprojekte bereiten die Ausschreibung vor und die Planungen sind abgeschlossen.
Genauso wichtig ist das Projekt Mitte-Deutschland-Schienenverbindung. Dort hat sich unser ständiges Drängen gelohnt. Es wird inzwischen gebaut, aber verhalten gebaut. Nach dem ständigen Drängen ist aber zumindest ein Anfang getan. Im Moment, man muss sich das vorstellen, braucht man immerhin noch fast 100 Minuten, um von Erfurt bis Gera zu kommen. Fast 100 Minuten, das ist vollkommen unakzeptabel. Bis 2006 besteht nun die Aussicht, dass die Fahrzeit auf eine Stunde reduziert wird. Das ist ein Fortschritt, aber kann uns nicht genügen. Wir halten an dem Ziel fest: Zweigleisiger Ausbau und die Elektrifizierung auf der gesamten Strecke. Ich sage das ganz bewusst auch an die Kolleginnen und Kollegen aus Ostthüringen, an die Bevölkerung dort: Wir lassen hier nicht locker, wir wollen die gesamte Mitte-Deutschland-Schienenverbindung über Jena, Gera nach Glauchau und Chemnitz zweigleisig komplett ausgebaut haben.
Meine Damen und Herren, zu dem Thema "InterRegio": Hier sind ja leider die Angebote gerade dabei immer weiter reduziert zu werden, mit dem übernächsten Fahrplanwechsel sollen sie dann ganz wegfallen. Nun ist ein Kompromiss bezüglich der Regionalisierungsmittel gefunden worden. Der stellt uns nicht ganz zufrieden, aber so ist das meistens bei Kompromissen. Hervorzuheben ist, dass die Dynamisierung drin ist und dass es nun Planungssicherheit bis zum Jahr 2007 für den gesamten Schienenpersonennahverkehr gibt. Aber was haben wir in den letzten Jahren erreicht? 1993/94 im damaligen Fahrplan war das Angebot bei 17,7 Mio. Fahrplankilometern, beim letzten Fahrplan waren es immerhin schon 21,9 Fahrplankilometer, also eine Steigerung um rund 20 Prozent.
Interessant ist, dass uns in den letzten Tagen eine Magisterarbeit von Herrn Carsten Fischer erreicht hat. Er hat zu dem Thema "Handlungsspielräume der Bundesländer im Eisenbahnverkehr nach der Bahnreform" geschrieben und hat das am Beispiel von Rheinland-Pfalz und Thüringen untersucht. Herr Carsten Fischer ist Student der Fernuniversität Hagen, hat aber seinen Wohnsitz in San Francisco. Er war kürzlich hier, um die Arbeit zu übergeben und ist zu sehr interessanten Schlussfolgerungen gekommen. Er sagt, dass durch die Bahnreform der Föderalismus auf diesem Gebiet zumindest gestärkt wurde. Allerdings kommt er bei dem Vergleich zwischen Rheinland-Pfalz und Thüringen zu dem Ergebnis, dass natürlich die beiden Bundesländer ganz andere Ausgangspositionen hatten und wir inzwischen trotzdem das gleiche Niveau erreicht haben. Das kam nicht im Selbstlauf, sondern auch, weil Thüringen
aus eigenen Mitteln hier in die Infrastruktur investiert hat und weil auch - ich darf das an dieser Stelle ruhig einmal sagen - in unserem Verkehrsministerium eine Weitsicht an den Tag gelegt worden ist und
insgesamt auch mit der Nahverkehrsservice-Gesellschaft eine kluge Politik betrieben wurde. Wenn das einmal von außerhalb betrachtet wird und man zu diesem Ergebnis kommt, ist das, glaube ich, auch einmal erwähnenswert.
Dann möchte ich noch, dass das elektronische Ticketing eingeführt wird, Multimediainformationssysteme inzwischen flächendeckend eingeführt werden. Aber, meine Damen und Herren, bei aller Technik, wenn die Bahnkunden, die Reisenden auf den Bahnhöfen kein Personal von der Bahn mehr antreffen und in den Zügen auch nicht, dann ist das bei aller Notwendigkeit des Einsparens nicht der richtige Weg. Es braucht schon noch Ansprechpartner für den Reisenden, insbesondere wenn es zu Verspätungen kommt. Nur der informierte Reisende hat Verständnis für Störungen, aber wenn gar keiner mehr da ist, dann ist es der falsche Weg. Herr Lippmann hat erwähnt, wir waren z.B. in Salzburg, haben uns das dort angeschaut und dort wurde uns so ein Beispiel exemplarisch vorgeführt. Die Salzburger Lokalbahn mit entsprechendem Servicepersonal an Bord hat trotzdem einen Kostendeckungsgrad von 80 Prozent. Ich glaube, das ist ein guter Weg und das haben längst noch nicht alle Unternehmen bei uns.
Insgesamt sind wir auf gutem Weg. Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass wir mit dem Engagement von verschiedenen privaten Unternehmen in Thüringen inzwischen diesen guten Stand erreicht haben. Heute begeht gerade die Erfurter Industriebahn ihr 90-jähriges Jubiläum. Ich denke, das ist aber inzwischen so, dass man sagen kann, das Unternehmen ist nicht nur da und hat irgendwie überlebt, sondern es steht gut da am Markt. Es kann sich sehen lassen und die Reisenden sind mit dem Unternehmen zufrieden.
Abschließend lassen Sie mich noch auf ein sehr interessantes Pilotprojekt in Südthüringen hinweisen. Wir haben hier über Jahre gekämpft, dass die Bahn das Sonneberger Netz saniert. Sie haben es über Jahre hinweg nicht getan und nun hat sich ein privates Unternehmen gefunden und das Netz über einen langen Zeitraum von der Bahn gepachtet mit den Zusagen, dass der Freistaat Thüringen auf dieser Strecke Verkehr bestellen wird. Nun saniert ein privates Unternehmen aus Thüringen diese Strecke. Heute kann man sagen, dass im Oktober zum Thüringentag die Strecke Sonneberg-Eisfeld wieder in Betrieb genommen wird.
Das ist ein gutes Zeichen, durch Vielfalt und privates Engagement auch die Bahn am Leben zu erhalten und attraktiver zu gestalten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist bei diesem Gesetz so wie mit vielen anderen Gesetzen der rotgrünen Mehrheit. Man hört nicht auf die Fachverbände, man hört nicht auf die Kammern, auch nicht auf die Wissenschaftler, gegebenenfalls, das gebe ich zu, auf die Gewerkschaften und die Folge ist dann, man wundert sich über die steigende Arbeitslosigkeit, über die drastisch ansteigende Zahl der Insolvenzen, über sinkendes Wirtschaftswachstum und über sinkende Steuereinnahmen. Das sind dann nämlich die Folgen. Ich ver
weise auf den kürzlich stattgefundenen parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks. Dort hat der Präsident des Handwerkstags wörtlich gesagt: "Das Tariftreuegesetz eignet sich besonders gut, den Charakter der Chefsache Ost zu erläutern". Das waren seine Worte in Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich möchte es ganz deutlich sagen, wir sind überhaupt nicht gegen Tariftreue. Aber wir sind für eine realistische Tariftreue, das heißt für die Tariftreue am Ort des Unternehmens und nicht am Ort der Leistung. Meine Damen und Herren, das ist der entscheidende Unterschied. Unser Ziel ist es auch nicht, auf Dauer unterschiedliche, also wesentlich niedrigere Löhne in den neuen Bundesländern gegenüber den alten Bundesländern zu haben. Wir wollen auf gar keinen Fall auf Dauer ein Niedriglohnland sein. Aber wir wollen realistische Lohnansätze und wir wollen nicht, dass weitere Arbeitsplätze vernichtet werden. Es müssten aus unserer Sicht auch wenigstens die Mindestlöhne eingehalten werden. Aber ich möchte auf die Dimension dessen, worüber wir reden, hinweisen. Circa 40 Prozent des Auftragsvolumens der Thüringer Handwerksbetriebe und Bauunternehmen kommen aus den alten Bundesländern. Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor, die können wegbrechen, wenn dieses Gesetz in Kraft treten wird. Die von Ihnen, Herr Dr. Müller angesprochenen Übergangsregelungen lösen das Problem auch nicht. Es wird hier von 92,5 Prozent gesprochen, auf die vorübergehend abgesenkt werden kann, da aber die Personalkosten im Moment ungefähr bei 80 Prozent liegen, sehen wir also immer noch eine deutliche Diskrepanz.
Wir wollen diese deutlichen Lohnunterschiede auf Dauer nicht. Aber in dieser Übergangszeit, in der wir uns gegenwärtig noch befinden, muss dieser Wettbewerbsvorteil, der in den günstigeren Personalkosten für uns hier, für unsere Unternehmen liegt, eben schon ausgenutzt werden. Ich möchte an der Stelle ganz deutlich auf die Tarifautonomie, zu der Sie sich ja auch bekennen, hinweisen. Es ist nach wie vor das Sinnvollste, dass berechtigte Forderungen der Arbeitnehmer ausgehandelt werden mit dem, was aus Sicht der Arbeitgeber möglich ist.
Meine Damen und Herren, es kommt hinzu, dass nach diesem Gesetz die Bürokratie noch deutlich weiter steigen wird. So steht in dem Gesetz in § 6, es sind Nachweise zu führen und Kontrollen werden durchgeführt durch die Bundesanstalt für Arbeit und durch die Zollbehörden und es sind entsprechende Unterlagen in den Geschäftsstellen der Unternehmen bereitzuhalten. Dann kommt gleich § 7, da werden im Detail die Sanktionen festgelegt. Es ist hier auch ein scharfes Schwert zu sehen.
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass wir sehenden Auges diesen Konflikt auf uns zukommen sehen und sagen, wir lassen das mal laufen. Ich habe ja ein gewisses Verständnis dafür, wenn westdeutsche Kammern und westdeutsche Landespolitiker sagen, na gut, es ist viel
leicht der richtige Weg. Wenn das Bundespolitiker sagen, dann habe ich schon große Zweifel, denn die haben eine Pflicht sich für eine gute wirtschaftliche Entwicklung für Gesamtdeutschland zu engagieren. Wenn ganz und gar Landespolitiker aus den neuen Bundesländern sagen, wir sind für das Tariftreuegesetz, dann kommen sie ihrer Pflicht für eine gedeihliche wirtschaftliche Entwicklung bei uns nicht nach.
Dann kann man nur mit dem Kopf schütteln. Wir können die Landesregierung nur darin bestärken, diesen Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in diesem Winter gibt es eine öffentliche Diskussion in Thüringen über die Kostenteilung beim Straßenwinterdienst. In diesem Winter ist sie auch besonders heftig, weil der Schneefall und insbesondere die Schneeverwehungen besonders heftig waren. Kollege Kölbel erzählte gerade, in seiner Nachbarschaft ist gestern der letzte Bauernhof wieder befahrbar gemacht worden. Bis in diese Tage hinein zieht sich dieser Aufwand beim Winterdienst. Ich weise aber jetzt schon darauf hin, dass in wenigen Wochen die Diskussion über die Kostenteilung bei der Beseitigung der Frostschäden zu erwarten ist. Diese Diskussion schließt sich dann regelmäßig an - im Frühjahr, wenn der Schnee überall weg ist und man sieht, wie die Straßen dann hinterher aussehen -, dass wir uns alle schon darauf einstellen, dass das in wenigen Wochen zu erwarten ist. Die Diskussion ist ja auch nachvollziehbar, weil die Gemeinden Probleme bei der Finanzierung,
nicht nur des Winterdienstes, haben. Das wissen wir alle, die Finanzsorgen der Gemeinden sind inzwischen sehr ernsthaft. Nun haben wir von der SPD-Fraktion diesbezüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßengesetzes und von der PDS-Fraktion einen Antrag zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Die SPD begründet ihren Gesetzentwurf in der Einleitung damit, dass Rechtsunsicherheit im Lande zu diesen Fragen des Winterdienstes besteht und begründet das mit weiteren Punkten wie veränderte Rahmenbedingungen usw. und so fort. Eine Rechtsunsicherheit sehe ich nicht. Auch in der öffentlichen Diskussion in den letzten Tagen und Wochen wurde von einer Rechtsunsicherheit nicht gesprochen. Es ging immer um die Diskussion: Wer trägt die Kosten des Winterdienstes? Unseres Erachtens muss nichts am Gesetzestext geändert werden, weil das klar und eindeutig geregelt ist, übrigens in Thüringen auch so geregelt ist, wie in fast allen anderen deutschen Bundesländern. Es gibt lediglich ein Bundesland, in dem es anders geregelt ist. Es ist kein juristisches Problem. Manchmal, wenn es sehr hektisch zugeht, ist es auch hilfreich, man denkt einmal über die Ursprünge dieser Probleme nach. Es kann hilfreich sein, da und dort einmal über die Geschichte nachzudenken, um den Dingen auf den Grund zu gehen. Es ist übrigens auch heute noch so, wenn es mehrere Bauherren gibt, die gemeinsam bauen wollen, dann finanzieren sie auch gemeinsam die Straße. Dazu gibt es Erschließungsbeiträge. Das ist auch vollkommen unstrittig, dass das so unter den Anliegern aufgeteilt wird bezüglich der Kosten für den Bau der Anliegerstraße. Irgendwann ist dann die Straße nach Jahrzehnten verschlissen, dann ist sie von Grund auf zu erneuern und dann werden Anliegerbeiträge für den Straßenbau erhoben. Das ist auch die Ursache für die Anliegerbeiträge und die sind unterschiedlich hoch von den Prozenten - je nach der Funktion der Straße. Es ist auch vollkommen unstrittig, dass die Straßenreinigung von den Anliegern vorgenommen wird, jedenfalls für die Gehwege vor dem Haus. Jeder kehrt vor seiner Tür; daher kommt das. Das ist auch vollkommen unstrittig und nur dort, wo es nicht zumutbar ist, dass der Anlieger auch auf der Fahrbahn sauber macht, da wird es an die Gemeinde übertragen und dann zahlen die Anlieger wieder anteilig die Straßenreinigungskosten. So ähnlich ist es natürlich auch beim Winterdienst.
Nun kommt die SPD und sagt, das muss jetzt grundsätzlich geändert werden. Die Aufgabe für die Übernahme der Kosten und auch die grundsätzliche Zuständigkeit für den Straßenwinterdienst ist zumindest bei den Landes- und Bundesstraßen ab sofort beim Land zu suchen. Da sagen wir, das ist nicht die richtige gesetzliche Regelung, sondern die Zuständigkeit soll nicht durcheinander gebracht werden, sondern soll tatsächlich bei den Anliegern bzw. bei den Gemeinden bleiben.
Eins ist auch vollkommen unstrittig: Der Bund lässt hier überhaupt nicht mit sich reden, bei den Bundesstraßen ist es vollkommen abwegig. Die Diskussion brauchen wir erst gar nicht zu beginnen, dass der Bund Kosten für den Winterdienst übernimmt. Es wird auch nicht angespro
chen im Gesetzentwurf, bei den Gemeinden über 30.000 Einwohner, die die Zuständigkeit für die Landesstraßen haben, die auch die Zuständigkeit für den grundhaften Straßenausbau haben. Das soll nicht geändert werden und es soll auch nicht geändert werden bei den Gemeinden über 80.000 Einwohner, die auch die Zuständigkeit haben für die Bundesstraßen. Übrigens, diese Städte müssen auch für den grundhaften Straßenausbau aufkommen und auch für den Straßenwinterdienst und für die Straßenreinigung. Das ist vollkommen unstrittig, darüber wird auch nicht diskutiert und die SPD will dies auch nicht geändert haben, aber damit wird natürlich die Ungleichbehandlung zwischen den kleinen Gemeinden und den großen Gemeinden nach diesem Vorschlag noch viel größer.
Ich darf das mal an der Stelle sagen. Wir haben gestern Abend im Erfurter Stadtrat sehr intensiv über den städtischen Haushalt diskutiert und haben den nach langer intensiver Diskussion mit der CDU-Mehrheit behandelt. Die Stadt Erfurt hat die Straßenbaulast für 700 Kilometer Straße. Wir haben über vieles diskutiert, aber nicht über den Straßenwinterdienst. Es ist vollkommen selbstverständlich, dass die Stadt Erfurt und eine ganze Reihe andere Thüringer Städte die Verantwortung und auch die Kosten für den Straßenwinterdienst haben und das will die SPD auch nicht ändern an dem Punkt.
Die Disproportionen würden hier wesentlich größer werden als das gegenwärtig ist. Da sagen wir, das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg, sondern der Winterdienst ist und soll auch eine kommunale Aufgabe bleiben.
Es gibt auch noch einen ganz anderen Ansatz. Ordnung und Sicherheit ist in erster Linie Aufgabe der Gemeinden. Die Sicherung von Ordnung und Sicherheit wird durch die zuständigen Ordnungsämter kontrolliert und gewährleistet. Dazu gehört natürlich auch die Ordnung und Sicherheit auf den Straßen. Wenn man dies jetzt bei den Landes- und Bundesstraßen auf das Land übertragen würde, würde diese Zuständigkeit auch vollkommen durcheinander kommen. Dann wird von Verbesserung der Praktikabilität gesprochen. Die wird nun weiß Gott dadurch nicht gestärkt, wenn man das ändern würde. Stellen Sie sich mal vor, es soll ja bei den Nebenanlagen so bleiben wie es ist. Das heißt, für die Gehwege sind die Anlieger bzw. vor dem Rathaus ist die Gemeinde zuständig. Dann machen die Gemeinde oder die Anlieger ihren Winterdienst, schieben dann ihren Schnee, wenn viel da ist, auf die Landesstraße, auf die Fahrbahn, für die das Land zuständig ist. Dann kommt vielleicht der große Schneepflug vom Land, nach Vorstellung der SPD-Fraktion, und schiebt den ganzen Schnee dann wieder von der Landesstraße auf den kommunalen Gehweg. Damit wäre der Konflikt vorprogrammiert und es würde keine einfache Lösung gefunden werden, sondern das Durcheinander und die Konflikte