Protokoll der Sitzung vom 12.09.2003

Herr Minister.

Ich bin nicht fertig, aber es ist so laut, Frau Präsidentin, dass ich gar nicht mehr vorlesen kann.

Na ja, es ist schon noch zu hören.

2. Gibt es Analysen, die diese Einschränkungen rechtfertigen?

3. Kommt es durch die Einschränkungen zu einem Betreuungsausfall, und wenn ja, wie soll er kompensiert werden?

4. Kommt es bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu Einsparungen, und wenn ja, für welche Zwecke werden diese eingesparten Mittel eingesetzt?

Jetzt kommt die Landesregierung zum Zuge. Bitte, Herr Minister Krapp.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Stangner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Schreiben des Thüringer Kultusministeriums vom 5. August 2003 wurden die jeweiligen personalführenden Stellen angewiesen, die den Seminarleitern, den stellvertretenden Seminarleitern, Fachleitern und lehrbeauftragten Fachleitern für Dienstreisen im Rahmen der

pädagogisch-praktischen Ausbildung der Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst erteilten Pauschalgenehmigungen einzuschränken. Danach sollen die Pauschalgenehmigungen dieser Bediensteten für Unterrichtsbesuche einschließlich der Ausbildungslehrproben in der Regel auf fünf pro Lehramtsanwärter begrenzt werden. Weitere im Einzelfall gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Unterrichtsbesuche bedürfen der Genehmigung durch die jeweilige personalführende Stelle. Die Einschränkung der Pauschalgenehmigungen ist sachgerecht. Sie wurde vorgenommen, um die Vergleichbarkeit der Ausbildung in den einzelnen Seminarbezirken zu wahren und auch, um Ausgabeüberschreitungen des Reisekostentitels der staatlichen Studienseminare zu vermeiden.

Zu Frage 2: Untersuchungen des Kultusministeriums haben gezeigt, dass die Anzahl der durchschnittlichen Unterrichtsbesuche der Lehramtsanwärter im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Studienseminare durch Seminarund Fachleiter zum Teil erheblich voneinander abwichen.

Zu Frage 3: Nein.

Zu Frage 4: Die hier fragliche Regelung soll dazu beitragen, Ausgabenüberschreitungen im vorbezeichneten Reisekostentitel des Landeshaushaltsplans zu vermeiden.

Gibt es Nachfragen? Ja, bitte schön.

Herr Minister, ich habe der ersten Antwort nicht entnehmen können, ob es - bezogen auf den ersten Teil meiner Frage pädagogische, fachdidaktische oder fachmethodische Gründe gibt. Darauf hätte ich gern noch eine Antwort.

Eine zweite Frage hätte ich gern beantwortet: Mit den neuen Festlegungen - das war eben auch zu hören - wird der Verwaltungsaufwand für die Betroffenen erhöht. Das widerspricht nach meiner Wahrnehmung dem, was die Landesregierung immer erklärt, Verwaltungsaufwand abbauen zu wollen. Dazu hätte ich gern noch eine Äußerung von Ihnen.

Zum ersten Teil Ihrer Nachfrage ist zu sagen, dass es um Vergleichbarkeit in den unterschiedlichen Bereichen der Studienseminare geht, auch letztendlich Vergleichbarkeit der pädagogischen, fachdidaktischen und fachmethodischen Ausbildung und des Aufwands dafür.

Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, der verwaltungstechnische Aufwand ist durch eine Pauschalisierung zunächst einmal begrenzt. Und nur dann, wenn die Pauschale überschritten werden muss, tritt ein gewisser Mehraufwand auf.

Es gibt eine weitere Nachfrage, sogar zwei, wie es aussieht. Bitte schön, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Herr Minister, Sie haben zur zweiten Frage gesagt, dass die Analysen ergeben haben, dass die Betreuung sehr unterschiedlich war und voneinander abgewichen ist. Können Sie mir erklären, wie kommen Sie dann auf die Anzahl der Hospitationen, auf die Anzahl fünf durch die Fachleiter und ob das das niedrigste Level war und wie Sie das sinnvoll einschätzen?

Diese Abweichungen sind festgestellt worden und es geht auch darum Vergleichbarkeit, ich wiederhole mich an dieser Stelle, herzustellen. Die fünf Besuche sind ein Wert, der von den Fachleuten vor Ort, insbesondere den Fachleitern, für angemessen eingeschätzt wird.

Frau Abgeordnete Sojka. Bitte.

Wenn die Mentorentätigkeit gestärkt werden soll, dann müssten doch dafür auch Rahmenbedingungen geschaffen oder gestärkt werden. Gilt diese Reisekostenverordnung eigentlich auch für die so genannten Seiteneinsteiger an Berufsschulen bzw. ist für sie ein Mentoring oder eine Unterstützung beim Einstieg in die pädagogische Tätigkeit vorgesehen?

Es wird kein Unterschied gemacht bei den zu betreuenden Lehramtsanwärtern. Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass heutzutage nicht nur die Reise zu den Referendaren eine Möglichkeit ist, dort miteinander zu kommunizieren, sondern dass zum Beispiel das Internet die Möglichkeit bietet, auch täglich und stündlich miteinander in Austausch zu treten.

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3564. Bitte, Herr Abgeordneter Buse.

Tourismuskonzept in Thüringen

Am 5. Juni 2003 wies der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur in der 86. Sitzung

des Landtags darauf hin, dass der "Entwurf einer neuen Tourismuskonzeption im Herbst dieses Jahres" vorgelegt und im Rahmen einer Tourismuskonferenz beraten werden soll. Im Zusammenhang mit jüngsten Medienberichten verstärkt sich der Eindruck, dass die Tourismuskonzeption nicht wie geplant vorgelegt wird und damit auch der Termin der Tourismuskonferenz berührt werden kann.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass entgegen den Ankündigungen in der 86. Sitzung des Landtags und der Wirtschaftsausschusssitzung vom 15. Mai dieses Jahres das Tourismuskonzept nun erst Anfang des Jahres 2004 vorgelegt wird?

2. Wenn ja, was führte zu dieser Terminverschiebung?

3. Hat sich im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur die Erkenntnis vertieft, dass es notwendig ist, in diese Konzeption noch Ergebnisse und Erfahrungen weiterer Regionalkonferenzen einfließen zu lassen bzw. zu bündeln?

4. Wird mit dem Verschieben des Vorstellungstermins der Konzeption der Termin der Tourismuskonferenz, die angekündigt war für Oktober 2003, berührt?

Herr Minister Reinholz. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es trifft zu, dass die Landesregierung erst Anfang 2004 ein Tourismuskonzept vorlegen wird. In den angeführten Sitzungen des Thüringer Landtags und des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik war ein Entwurf der Konzeption bis Herbst 2003 angekündigt worden.

Zu Frage 2: Aus den bereits durchgeführten Regionalkonferenzen ergaben sich zusätzliche komplexe Problemlagen. Zur Bewältigung dieser komplexen Aufgabenstellung hat sich das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur entschieden, die Tourismuskonzeption für Thüringen durch einen Externen erstellen zu lassen und eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt. Dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur war die Terminlage durchaus bekannt. Es schien jedoch sinnvoller, den ursprünglich avisierten Termin nicht zu halten als Qualitätsverluste bei der Erstellung des Konzepts in Kauf zu nehmen.

Zu Frage 3: Es war immer die Absicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, die Ergebnisse aller Regionalkonferenzen in die Erarbeitung des Tourismuskonzepts einfließen zu lassen. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der durchgeführten Regionalkonferenzen ermöglichen einen Start der Erarbeitung des Konzepts. Die weiterhin noch durchzuführenden Regionalkonferenzen werden selbstverständlich in die Bearbeitung des Tourismuskonzepts des Freistaats Thüringen einfließen.

Zu Frage 4: Nein, der Thüringer Tourismustag wird - wie angekündigt - am 29. Oktober 2003 stattfinden.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Buse.

Herr, Minister, gestatten Sie eine Nachfrage? Würden Sie den Zeitungsmeldungen zustimmen, die da lauteten, ich zitiere einmal aus dem Gedächtnis: Tourismus ist Chefsache geworden?

Dem würde ich zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Sie machen es aber nicht selber.)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3567 der Frau Abgeordneten Fischer. Frau Abgeordnete Thierbach, Sie werden sie vortragen.

Sparwille der Thüringer Krankenkassen zu Lasten von Ärzten und Patienten

Die Krankenkassen in Thüringen müssen sparen. Immer mehr Anträge der Krankenkassen werden auf "sonstigen Schaden" gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird der Begriff "sonstiger Schaden" im sozialrechtlichen Sinne durch die Krankenkassen definiert?

2. Wie viele Anträge auf "sonstigen Schaden" wurden bisher im laufenden Jahr 2003 von welchen Kassen und in welcher Höhe gestellt?

3. Auf welche nicht verschreibungspflichtigen Medikamente beziehen sich insbesondere die Anträge der Kran

kenkassen auf "sonstigen Schaden"?