im Binnenmarkt und seiner fehlenden Kaufkraft und der fehlenden Nachfrage. Und eben um dieses Problem, was im Inneren liegt, zu beseitigen, tragen die Hartz-III und Hartz-IV-Gesetze nicht bei,
Herr Ministerpräsident, der ja offensichtlich der Meinung ist, dass diese Themen nicht so die wesentliche Rolle spielen,
es kann auch nicht allein das Ziel des Handelns sein, Verständigung in überschaubarem Zeitraum und greifbare Ergebnisse zu erreichen, so wie wir das heute vor 3 bis 4 Stunden hier im Raum gehört haben. Es muss den Menschen auch helfen, was diskutiert und was vorgeschlagen wird. Es muss situationsverbessernd wirken und das erkenne ich weder in den einen noch in den anderen Vorschlägen.
In unserem Antrag haben wir deshalb bewusst von einem Komplex von Auswirkungen gesprochen, von sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Komponenten. Denn in diesem Spannungsfeld bewegen Sie sich mit der rotgrünen Bundestagsmehrheit und in dem Zusammenhang verabschiedeten Gesetzen. Was sind in diesem Sinne nun die wichtigsten Auswirkungen, Herr Pohl, der Hartz-III und Hartz-IV-Gesetze in ihrer jetzigen Form
und was haben die Menschen in Thüringen zu erwarten. Mit Hartz III kommt die stärkere Pauschalierung von Leistungen, die für viele Menschen zu geringeren Zahlungen, sprich Einnahmen, führen wird, der Wegfall des Unterhaltsgeldes bei Weiterbildung und die Zusammenlegung von ABM und SAM zu einer der ABM ähnlichen Leistung, deren Teilnehmer keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben, die Leistungszeiten werden drastisch reduziert. Dabei steigen gleichzeitig die Kofinanzierungsbedarfe der Träger und die Gesamtzahl der Maßnahmen wird reduziert. Ob das die Träger leisten können, steht nicht zur Diskussion. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, wird heute von der Bundesanstalt für Arbeit bekannt, dass 3 Mrd. beitsmarktpolitik - aus dem Haushalt gestrichen wurden, 3 Mrd. die also der Arbeitsmarktpolitik insbesondere auch in den neuen Ländern nicht zur Verfügung stehen und das vor dem Problem und dem Hintergrund steigender Langzeitarbeitslosenzahlen in Ost. Es sei nur daran erinnert, in Thüringen hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres um 15.000 Personen erhöht. Wir haben jetzt einen Stand von nahezu 82.500 Langzeitarbeitslosen, d.h. Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, was auch darauf zurückzuführen ist, dass keine Beschäftigungsmaßnahmen in dem Niveau der Vorjahre bereitgestellt werden und durch diese Reduzierung ganz massiv Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Leute fehlen, die sie in die Langzeitarbeitslosigkeit treiben.
Eine weitaus größere Dimension des Sozialbereichs bringt allerdings das Hartz-IV-Gesetz. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbstätige zum Arbeitslosengeld II - in Ostdeutschland sind das 331 natlich - wird für viele schlimme Folgen haben. So, meine Damen und Herren, ist kein menschenwürdiges Leben möglich. Und diesem Satz kann keiner widersprechen,
der es praktisch erleben musste oder erleben muss. Ich, meine Damen und Herren, wäre ganz persönlich dafür, dass es eine Selbsterfahrung für alle die Politiker gibt, die diese Beschlüsse treffen, die müssten mehrere Monate mal versuchen, mit diesem Geld auszukommen, um zu erkennen, welchen Unsinn und welche Konsequenzen sie beschlossen haben. Dazu werden, meine Damen und Herren, die Zumutsbarkeitsregeln drastisch verschärft. Künftig soll jede Arbeit als zumutbar gelten, auch Minijobs, die dann allerdings ortsüblich entlohnt werden sollen. Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitslosengeldes II ist die so genannte Bedürftigkeit, d.h., eigenes Vermögen muss zuerst zum Lebensunterhalt eingesetzt werden. Als Sanktionen drohen Leistungskürzungen bis zur Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen, so die gesetzliche Regelung, die zurzeit zur Diskussion steht. Als Hauptziel der Bundesregierung steht - und das ist auch ganz klar und das ist auch durch die heutige Entscheidung sichtbar geworden - die Einsparung im Mittelpunkt, um den maroden Bundeshaushalt zu sanieren. Auf Kosten der Arbeitslosen, das muss an dieser Stelle deutlich hinzugefügt werden, soll diese Sanierung passieren und diese Aufgabe umgesetzt werden. Konkret will man über 4 Mrd. zusätzlich zu dem heute bekannt Gewordenen einsparen. Es geht der Bundesregierung dabei nicht um zusätzliche Arbeitsplätze, sonst hätten diese Gesetze anders aussehen müssen.
Zu beiden Gesetzen, meine Damen und Herren, liegt zumindest ein Gegenentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor - das Existenzgrundlagengesetz, das auf einer Initiative von Hessen basiert. Welche Auswirkungen würde dieses Gesetz bringen? Auch hier ist die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe vorgesehen, wobei die Leistungen für ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger noch niedriger als diese 331 beim Hartz-IV-Gesetz ausfallen sollen. Man plant die Schaffung von kommunalen Arbeitsgelegenheiten ohne Prüfung ihrer Gemeinwohlorientierung und ohne Mehraufwandsentschädigung für die dort beschäftigten Arbeitslosen. Auch der unsägliche Niedriglohnsektor findet sich erneut als vermeintlicher Arbeitsanreiz, so steht es dort. Die Prüfung der Bedürftigkeit fällt noch strenger aus als beim Hartz-IV-Gesetz und Sanktionen sind schon bei einmaliger Pflichtverletzung vorgesehen. Sie reichen bis zur vollständigen Versagung der Leistung bis zu einem Status, der als "eingeschränkte Grundversorgung" bezeichnet wird. Für Arbeitslose werden keine Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden. Sie sollen dennoch im Krankheitsfall Leistungen der Krankenkassen erhalten. Sie erwerben keine Rentenansprüche. Es geht in beiden Konzepten, meine Damen und Herren, also um deutlich geringere Leistungen an Arbeitslose. Und da Massenarbeitslosigkeit herrscht, werden viele Menschen betroffen sein.
Nur eine Zahl zur Verdeutlichung, Herr Minister, Sie haben das heute auch schon gesagt: In Thüringen haben wir etwa 120.000 Arbeitslosenhilfebezieher, für die dieses wirksam werden würde. In der Konsequenz sinkt nicht nur deren Lebensstandard und der ihrer Familien, sondern auch die
Kaufkraft und davon ist wiederum die regionale Wirtschaft und das Handwerk betroffen. Geringere Nachfrage führt zu Insolvenzen, zur Entlassung von Mitarbeitern und die Abwärtsspirale dreht sich auf ein neues, noch niedrigeres Niveau.
Ich möchte eine Bemerkung von Frank Spieth aufgreifen, dem Vorsitzenden des DGB in Thüringen. Er bezeichnete die geplanten Veränderungen am Mittwoch vor der PDS-Fraktion und im Arbeitslosenparlament als massiven Sozialklau. Die Menschen sollen um die Beiträge betrogen werden, die sie jahrlang in die Sozialversicherung eingezahlt haben, so der DGB. Im Arbeitslosenparlament wurde hinzugefügt, die Entscheidung zwischen den Konzepten der SPD und Grünen sowie denen der CDU wäre die zwischen Pest und Cholera.
Ein Satz übrigens am Rande, liebe Parlamentarier der CDU: Es stünde diesem hohen Haus, wie es sich nennt, gut zu Gesicht, dem Arbeitslosenparlament eine Heimstatt zu geben. Was sehen Sie für eine Gefahr darin, dass alle 100 Tage in diesem Plenarsaal ein Arbeitslosenparlament tagt und die Meinung Betroffener, im täglichen Leben stehender, artikuliert wird?
Warum diese Angst, Herr Wunderlich, vor den Meinungen Betroffener, die sachlich und fundiert mit praxisbezogenem Hintergrund vorgetragen werden?
Ich bitte deshalb namens meiner Fraktion den Landtagsvorstand um wohlwollende Prüfung der Sitzungsmöglichkeit des Arbeitslosenparlaments, die diesem Parlament in den letzten fünf Jahren versagt wurde. Das ist meiner Meinung nach eine mehr als berechtigte Bitte des Parlaments, die hier vorgetragen wird.
Aber zurück zum Thema: Ich hatte gerade von einem Entwurf der Unionsbundestagsfraktion geredet, denn beim Wort "Verunsicherung" wird es auch bei der Thüringer CDU klingeln, das kennt sie sehr genau. Es ist ihr gelungen, seit Wochen mit immer neuen Stellungnahmen dafür zu sorgen, dass eine klare Position nicht zu erkennen ist. Kritik an der Bundesregierung ja - da ist die CDU ja schnell zugange -, aber dass die eigene Bundestagsfraktion sogar eine Verschärfung will, unterschlagen sie dabei der Öffentlichkeit. Und, meine Damen und Herren, der Ministerpräsident Althaus hat ja dafür einige Beispiele geliefert: An einem Tag will er dies, so liest man in der Zeitung, und am nächsten Tag erfährt man, dass er das will, im nächsten Fernsehsender, handelt es sich nicht selten um das genaue Gegenteil des vorher Gesagten.
Ich erinnere an die Steuerproblematik, Herr Kaiser, vielleicht machen Sie sich dort noch mal sachkundig, welche Aussagen in den Medien geisterten.
Während man einen Bundesminister fragen müsste, meine Damen und Herren: Heute schon mit Rücktritt gedroht? Dann wäre bei Herrn Althaus die Frage durchaus angebracht: Heute schon Ihre Meinung geändert und neu justiert? Inzwischen verbindet er die Zustimmung zu einer vorgezogenen Steuerreform mit einer Verschärfung des Sozialabbaus und gänzlich unverantwortlich wird es, wenn er neben seiner Forderung nach weiterer Aushöhlung des Kündigungsschutzes unverhohlen auch die Abschaffung der Tarifautonomie fordert. Die, Herr Ministerpräsident, hat noch immer Verfassungsrang; noch ist diese Verfassung in Kraft und nicht geändert.
Weil wir gerade bei der Verfassung sind und bei Verfassungstreue, möchte ich noch eine kleine Entscheidungshilfe mit auf den Weg geben und dazu zitieren: "Es ist ständige Aufgabe des Freistaats, jedem die Möglichkeit zu schaffen, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte und dauerhafte Arbeit zu verdienen." So steht es klar und deutlich in Artikel 36 der Landesverfassung.
In einem Kommentar zu dieser Verfassung formuliert ausdrücklich Herr Linck, der ja nun nicht unbedingt als Sympathisant unserer politischen Auffassungen gilt, gemeinsam mit Herrn Jutzi und Herrn Hopfe: Gelegenheitsjobs und geringfügige Betätigungen seien dabei - und nun das Zitat - "nicht das Ziel." Zumindest, meine Damen und Herren, wenn man das zu Ende denkt, steht damit der Vorwurf im Raum, dass die Thüringer CDU sich neben der Verfassung unseres Freistaats bewegt, wenn sie genau diese Gelegenheitsjobs und geringfügigen Beschäftigungen als das Ziel ihrer gegenwärtigen Politik betrachtet.
Meine Damen und Herren, uns in diesem Zusammenhang vorzuwerfen, wir würden uns in den Ängsten der Menschen suhlen, ist eine Unverschämtheit. Wer das zu Ende denkt, der muss sich fragen, ob er nicht der Verantwortliche für die Ängste der Menschen hier ist.
Herr Ministerpräsident, als weiterer Hinweis für Ihre weitere Arbeit: Folgen Sie auch nicht den Vorschlägen eines Herrn Stoiber, der mit der Forderung nach gänzlicher Streichung von ABM und Fortbildung durch das Land zieht. Das wäre absolut nicht im Interesse Thüringens, Herr Minister Reinholz, dort haben Sie mehr als unsere Zustimmung, wobei man auch deutlich sagen muss, dass der massive Abbau von ABM und SAM, der in den letzten Jah
ren hier in Thüringen stattgefunden hat, deutlich zeigt, dass zum einen Beschäftigungsmöglichkeiten in Thüringen in völlig unzureichendem Maß vorhanden sind und dass zum anderen sichtbar wird, dass mit diesen Beschäftigungsmöglichkeiten über ABM und SAM ein Stück weit ein Beitrag geleistet werden kann, um die soziale Situation, insbesondere die soziale Situation von Langzeitarbeitslosen, zu verbessern. Es ist also bei weitem nicht zufrieden stellend, dass wir dieses Niveau so zurückgefahren haben, wie das die Landesregierungspolitik von CDU-Seite in den letzten Jahren betrieben hat. Nichtsdestotrotz sind wir unter den gegenwärtigen Bedingungen unbedingt dafür, dass diese Maßnahmen in Thüringen erhalten werden.
Deshalb lassen Sie mich noch mal zusammenfassen: Die Gesetze der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur ein riesiges Sparprogramm für den Bundeshaushalt. Es geht vor allem zu Lasten der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen, ohne dass durch SPD und Grüne klar gemacht werden kann, wie damit neue Arbeitsplätze entstehen. Besonders Ostdeutschland mit einem hohen Anteil an Menschen, die durch ihre Arbeit und Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe erworben haben, wird von einem erheblichen Kaufkraftverlust betroffen sein. Eine angebliche Orientierung auf bessere Vermittlung greift dabei ins Leere, da viel zu wenig freie Stellen vorhanden sind. Ich darf auch das noch einmal untersetzen. Wir haben in Thüringen zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Situation, dass 22 registrierte Arbeitslose auf einen vorhandenen gemeldeten offenen Arbeitsplatz kommen. Mit mehr und besserer und schnellerer Vermittlung bekomme ich die 21 Leute nicht in Beschäftigung. Es ist ein Irrglaube, dieses Prinzip für die neuen Bundesländer anzuwenden, um zusätzliche und neue Beschäftigung zu realisieren. Auch das Konzept der Unionsfraktion ist untauglich, mit mehr Druck auf Arbeitslose zusätzliche Beschäftigung zu erreichen. Hier stimme ich ausdrücklich Friedhelm Hengsbach zu, der dort zitiert wird mit dem Satz: "Die CDU hat den Schwächeren tatsächlich den Krieg erklärt." Dazu wird von SPD und Grünen sowie von CDU und CSU suggeriert, es gebe keine Alternativen und das ist schlichtweg falsch.
Deshalb fordert die PDS von der Landesregierung, sich im Interesse Thüringens und seiner Menschen im Vermittlungsverfahren für eine Reihe von Veränderungen in den Gesetzen stark zu machen, und zwar Veränderungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Thüringens und nicht im Interesse der Herren Koch und Stoiber, die an dieser Stelle ein völlig anderes Niveau und einen völlig anderen Gegenstand haben. Deshalb, meine Damen und Herren, unser Entschließungsantrag, auf den ich jetzt noch einmal kurz eingehen möchte.
Nötig ist, das geplante Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld existenzsichernd auf 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens zu erhöhen. Das ist keine fiktive Zahl, meine Damen und Herren, sondern das ist die Armutsdefinitionsgrenze, die im Rahmen der EU, in der wir ja wohl Mitglied sind, als verbindlich festgelegt wurde. Es kann nicht Ziel sein, weit unter der Armutsgrenze die Bürger per Gesetz zufrieden zu stellen. Gleiches fordert übrigens das Thüringer Arbeitslosenparlament mit seiner Resolution vom 12. November. Erhöht werden muss ebenso die pauschale ABM-Entlohnung. Dazu gehört auch und endlich, die Diskussion um eine neue Landesrichtlinie zur ABM-Forderung zu Ende zu bringen, den Trägern klar und deutlich zu sagen, welche Leistungen von Landesseite gewährt werden und damit Planungssicherheit bei diesen für ihre Maßnahmen, die sie nächstes Jahr einreichen wollen, zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass über Monate mit permanent neuen Entwürfen zu dieser Richtlinie Unsicherheit unter den Trägern forciert wird. In den Gesetzen gilt es, die Möglichkeit der langfristigen Förderung gemeinwohlorientierter Projekte im NonProfit-Sektor zu verankern. Auch das ist keine abwegige Forderung, meine Damen und Herren. Im Operationellen Programm des ESF steht genau dieser Satz als Zielgröße und als Entwicklungsrichtung für Arbeitsmarktpolitik mit geschrieben. Arbeit, das wird ja sichtbar, liegt auch aus CDU-Sicht brach und das beweisen ja das Existenzgrundlagengesetz und die hessischen Aktivitäten. Nur die Bezahlung dieser Arbeit, die dort angeboten wird, ist das eigentliche Problem.
Deshalb geht es nicht, dass in einer Art Arbeitsdienst von zwangsverpflichteten Arbeitslosen zum Nulltarif Leistungen eingefordert werden, ohne die entsprechende Bezahlung zu gewährleisten. Ganz dringend, meine Damen und Herren - auch dort stimme ich dem, was Minister Reinholz gesagt hat, zu, aber ich will es noch einmal deutlicher machen -, müssen klare Regelungen für die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Beteiligung regionaler Akteure und der Kommunen mit all ihren Kompetenzen an der Betreuung der Langzeitarbeitslosen getroffen werden. Das ist bisher nicht geschehen. Deutlich wird das auch, indem sich der Verwaltungsausschuss des Arbeitsamts Köln und die Verwaltung der Stadt Köln zu den zu erwartenden Regelungen geäußert haben. Dort wird festgestellt, es handelt sich um ein partnerschaftliches Herangehen an die Aufgaben, in denen jeder Partner entsprechende Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten aber auch finanzielle Ausgestaltungsmöglichkeiten haben muss, um seine Aufgaben zu realisieren. Das wird mit den Hartz-Gesetzen nicht gewährleistet. Dazu kommt, dass die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose zurückgenommen werden müsste. Sie sind ein Einfallstor zur weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und der geplante Aussteuerungsbetrag, den die Bundesagentur für Arbeit für nicht vermittelbare Arbeitslose an den Bund zahlen soll, wäre ein klarer Missbrauch von Ver
sicherungsgeldern, um den Bundeshaushalt zu stützen. Das ist abzulehnen und das ist auch in den Gesetzen zu entfernen, um entsprechende Klagen von verschiedenen Seiten zu begegnen. Schließlich ist die Abschaffung des Sachleistungsprinzips nötig. Solche Zwangsmaßnahmen wie Ernährungsgutscheine und Ähnliches sind einem Sozialstaat unwürdig.
Es gäbe Weiteres, aber diese Punkte halten wir für die Mindestansätze. Stimmen Sie deshalb, meine Damen und Herren, diesem Entschließungsantrag zu, weil er im Interesse der Thüringer Bürgerinnen und Bürger Mindestforderungen artikuliert. Wir werden das namentlich machen, um hinterher auch feststellen zu können, wie Ihre Meinungen dazu waren und um jegliche Diskussionen und Eventualitäten und Entschuldigungen ausschließen zu können. Nach der Diskussion zum Thüringen-Monitor auf theoretischer Ebene wäre das eine praktische, nachvollziehbare und auch mit praktischen Wirkungen verbundene Entscheidung in diesem Haus, um das zu verändern, was sich draußen abspielt. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als ich diesen Antrag bekommen habe, habe ich mir ganz spontan dahinter geschrieben: Was wäre, wenn? Wir diskutieren heute über Gesetze, die noch nicht mal verabschiedet sind und wo am Ende keiner weiß, wie sie denn aus dem Bundesrat bzw. nach dem Vermittlungsausschuss herauskommen. Aber lassen Sie mich, bevor ich das vergesse, nur auf ein paar Dinge eingehen, die Herr Gerstenberger gesagt hat, weil man das einfach so nicht stehen lassen kann. Alles braucht man überhaupt nicht zu behandeln, das ist sicher sowieso sinnlos. Zunächst einmal der Angriff, der Ministerpräsident sagt heute so und morgen so. Das ist natürlich dummes Zeug.
Der Ministerpräsident sagt, seit diese Diskussion im Gange ist, das, was er auch heute und hier sagen würde, wenn er zu diesem Thema reden würde. Erstens: Unumstritten ist, dass in Deutschland ein Reformbedarf besteht. Das ist unumstritten - bis auf die PDS -,
das sagen alle Wirtschaftswissenschaftler, das haben die Wirtschaftsweisen vor wenigen Tagen erst wieder gesagt, das ist unumstritten und das sagt auch der Ministerpräsident. Unumstritten ist, dass es unterschiedliche Ausgangssituationen zwischen den alten und den neuen Bun