Wir haben mehr Arbeitslosenhilfebezieher als Sozialhilfebezieher. Es gibt mit Sicherheit in den alten Bundesländern - ich sage es einmal ganz vorsichtig - Menschen, die sich in der Arbeitslosigkeit, auch im Sozialhilfebereich eingerichtet haben, die damit sehr gut umgehen können und die mit Schwarzarbeit genau das machen, was wir vielleicht legalisieren könnten, wenn man nämlich eine Arbeit hat, in der man gering verdient und das noch ein Stück aufstockt. Das machen die in der umgekehrten Weise. Die denken an sich ganz rational, sie kriegen Transferleistungen und über die Schwarzarbeit verdienen sie noch was dazu und da kommen sie wunderbar über die Runden. Das ist in den alten Ländern anders als bei uns und nie ist bei uns etwas anderes gesagt worden. Ein anderes sind diese Angriffe immer auf Thüringen - nach wie vor geben wir die meisten Mittel für den zweiten Arbeitsmarkt aus.
Herr Gerstenberger, Ziel der Thüringer Landesregierung ist ein Wirtschaftswachstum und eine gesunde Thüringer Wirtschaft mit innovativen und sicheren Arbeitsplätzen. Das ist unser Ziel und das wird es auch immer bleiben.
Jetzt lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu diesem Antrag sagen. Kein Mensch von uns, es sei denn, es wäre ein Hellseher dabei, kann, wie gesagt, sagen, wie das Vermittlungsverfahren am Ende aussieht. Was wir aber alle wissen, wie das Vermittlungsverfahren abläuft. Es gibt genaue Regularien, wie in diesem Vermittlungsausschuss gearbeitet wird. Da bin ich dem Minister dankbar, dass er trotzdem heute diesen Bericht gegeben hat, um zumindest erst einmal sachlich darzustellen wie das Ganze läuft.
Ein Zweites, wir haben immer gesagt, wir sind für die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe unter bestimmten Prämissen.
Es muss alles im Ganzen gesehen werden, Gemeindefinanzreformen, die Kommunen dürfen nicht schlechter gestellt werden und da komme ich auf den Punkt, warum zum Beispiel dieses Gesetz mit 16:0 abgelehnt wurde, das muss man sich mal vorstellen, alle Bundesländer haben es abgelehnt, weil es natürlich nicht möglich ist, dass die Umsatzsteueranteile weggehen. Wir gehen doch davon aus, dass das, wenn auch schon viel zu lange, eine temporäre Geschichte ist, diese Arbeitslosigkeit und dieser hohe Fi
nanzbedarf. Aber die Umsatzsteuerpunkte sind dann für immer und ewig weg. Was noch bekannt ist, die Länder sollen es sich bei den Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich wiederholen. Das kann es ja wohl nicht sein.
Was wir auch immer gesagt haben, dass die Absenkung der Leistungen zu einem enormen Kaufkraftverlust in den neuen Bundesländern, also auch in Thüringen, führen würde - ungefähr 20 Prozent, das ist ein Wahnsinnsverlust. Dazu muss man sagen, dass das natürlich sofort eintritt. Darüber braucht man nicht zu reden, das ist ganz einfach ständig, Leute die Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe beziehen, die geben das Geld für den täglichen Bedarf aus; die brauchen das Geld einfach. Und wenn sie dann 20 Prozent weniger haben, dann merkt das natürlich der Kaufmann oder der Supermarkt um die Ecke, wenn das Geld fehlt. Das ist doch ganz selbstverständlich und deswegen haben sich auch die Ostministerpräsidenten zusammengesetzt und der Herr Minister hat doch gesagt, dass diese Forderungen aufgemacht werden, dass das berücksichtigt wird. Das ist doch an sich eine ganz normale Angelegenheit.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag eingehen. Erstens, wie gesagt, wie es im Vermittlungsausschuss läuft, das hat der Herr Minister dargestellt, dazu möchte ich nichts sagen. Zwei Punkte sind in diesem Entschließungsantrag. Die Positionen der Thüringer Landesregierung oder überhaupt der Landesregierungen der neuen Länder werden in die Verhandlungen eingebracht. Das ist einmal die Tatsache, dass wir unterschiedliche Positionen zu den alten Ländern haben, weil wir mehr Arbeitslosenhilfeempfänger als Sozialhilfeempfänger haben und dass ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden muss. Auch die ABM-Pauschalen, da haben sich die Ostministerpräsidenten darauf verständigt, sollen erhöht werden. Da muss man natürlich schon einmal fragen, da kam sofort der Aufschrei von Finanzminister Eichel und Herr Stolpe wollte auch nicht so richtig ran. Herr Stolpe hat sich mittlerweile erinnert, dass er mal ostdeutscher Ministerpräsident war und die Verhältnisse natürlich kennt, und will sich nun jetzt auch dafür einsetzen. Das ist ja schon mal gut. Was natürlich Ihren dritten Arbeitsmarkt angeht, da können und werden Sie sicher nicht von uns erwarten, dass wir Ihre Position ins Vermittlungsverfahren einbringen.
Herr Gerstenberger, machen Sie Ihren dritten Sektor, wo Sie wollen, machen Sie ihn da, wo Sie regieren, aber von uns werden Sie dafür keine Zustimmung bekommen.
Ich denke, es ist müßig hier darüber zu diskutieren. Im Vermittlungsverfahren wird er mit Sicherheit keine Rolle spielen.
Ich empfehle meiner Fraktion, diesen Entschließungsantrag abzulehnen. Ich bin an sich, ich habe gestern Abend sehr spät Nachrichten geschaut, ganz optimistisch, dass es - die Positionen, die gehen ja nicht nur von Ost nach West oder von Nord nach Süd, die gehen quer durch die Parteien, die gehen quer durch die Länder, weil jeder einen anderen Bezug hat - trotzdem zu einem vernünftigen Vermittlungsergebnis kommen wird. Eines wollte ich auch noch sagen, Sie haben Herrn Stoiber angesprochen. Ich habe zufällig in München Herrn Stoiber gehört, als er diese Forderung gestellt hat, ABM abschaffen und Weiterbildung streichen. Da muss man eines sagen, das ist nämlich schön verkürzt dargestellt worden. Da ging es um das Vorziehen der Steuerreform. Herr Stoiber hat gesagt, er ist sehr dafür, dass diese Steuerreform vorgezogen wird, aber nicht auf Pump. Maximal 25 bis 30 Prozent könnten über Pump finanziert werden. Da hat er als Nachsatz gesagt: Ich schlage der Bundesregierung vor, ABM abzuschaffen, Weiterbildungsmaßnahmen abzuschaffen, nun soll sich die Bundesregierung mal überlegen, was sie auf den Tisch legt, wie wir das Ganze finanzieren. Das sollte ein Denkanstoß sein. Nur dieser zweite Satz oder der Halbsatz, der ist nie mit gesagt worden. Ich habe es persönlich gehört und deswegen möchte ich das nur mal so sagen. Im Übrigen, es ist nun mal so, natürlich ist die Sicht aus Bayern eine andere und das haben wir an dieser Stelle schon oft gesagt. Wir haben immer gesagt, wir haben in Thüringen kein Vermittlungsproblem, wir haben zu wenig Arbeitsplätze. Dass das in Baden-Württemberg und in Bayern anders ist, das ist überhaupt keine Frage. Aber genau das sind doch diese schwierigen Dinge, die jetzt alle unter einen Hut gebracht werden müssen. Die Bundesregierung, die Opposition im Bund, 16 Bundesländer, und da gibt es wiederstreitende Dinge, das muss alles unter einen Hut gebracht werden. Jetzt lassen wir mal die Leute in den Arbeitsgruppen arbeiten. Ich bin sehr froh, dass das Ganze im Paket verhandelt wird, also auch gemeinsam mit der Steuerreform, weil man es nicht isoliert sehen kann, und ich bin trotzdem noch guter Hoffnung, dass wir vielleicht am Ende des Jahres eine annähernd vernünftige Lösung bekommen, wo vor allem auch unseren Thüringer Arbeitslosen gedient ist, dass wir endlich mit der Wirtschaft wieder auf die Beine kommen. Denn das muss am Ende das Ziel sein. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es liegt in der Natur der Sache der Vorlage, dass ich heute natürlich
keine Oppositionsrede halten kann, denn es geht ja um die Problematik Hartz III und IV und das ist fast ausschließlich reine Bundespolitik. Zum Gesetzgebungsverfahren ist schon gesagt worden, der Bundestag hat am 17.10. in zweiter und dritter Lesung diese Gesetze passieren lassen. Es gab die entsprechenden Auseinandersetzungen, in meiner Partei auch, das ist bekannt, dazu komme ich noch. Am 07.11. tagte der Bundesrat. Dort sind die Gesetze zunächst gestoppt worden, unter anderem diese, und es beginnt jetzt das Vermittlungsverfahren. Insofern, Herr Minister, war mir auch nicht ganz klar, was dieses Berichtsersuchen zum heutigen Zeitpunkt sollte, aber seit dem Mittwoch ist es mir schon klar geworden, an diesem Tag, als die gemeinsame Fraktionssitzung der PDS-Fraktion mit dem Arbeitslosenparlament stattgefunden hat. Ich hätte, das sage ich ganz offen, auch gern im alten Plenarsaal teilgenommen. Ich gehöre ja üblicherweise zum Verteilerkreis, auch wenn mir dort regelmäßig natürlich der Wind ins Gesicht bläst, aber man muss ja auch seine Politik vertreten können. Aber ich bitte das Arbeitslosenparlament um Verständnis, dass ich am Mittwoch natürlich dann an der Fraktionssitzung meiner eigenen Fraktion teilgenommen habe und nicht an der von der PDS-Fraktion.
Das mag schon sein, Herr Gerstenberger hat es auch schon ausgeführt, es lag ja nicht an Ihnen, dass es so gelaufen ist. Der vorliegende Entschließungsantrag der PDS entspricht den Forderungen des Arbeitslosenparlaments, das ist ja nun gerade am Mittwoch diskutiert worden und insofern war das Berichtsersuchen schlicht nur der Aufhänger für den Entschließungsantrag.
Ein paar Bemerkungen zum Bericht der Landesregierung, Stichwort Erhalt der Landesarbeitsämter. Ich bin optimistisch, dass wir uns einigen, dass diese Arbeitsämter erhalten bleiben. Wir sind als Thüringer SPD im Übrigen auch dafür, dass es so ist. Die spielen hier eine wichtige Rolle.
Und wir partizipieren auch in der politischen Arbeit immer viel von den Kontakten dort, nicht nur als Regierung, also die CDU-Regierung. Zu den Fragen SAM, ABM, SAM wird ABM oder neue ABM, wie auch immer wir es bezeichnen wollen, und hier liegt das Problem, wie es in der Presse eigentlich auch deutlich wird, eigentlich nicht bei Hartz IV, sondern bei der Finanzausstattung der Bundesanstalt für Arbeit. Inzwischen ist es ja bestätigt, was gestern durch dpa gemeldet wurde, dass es eine Kürzung von 3 Mrd. !" derungstitel geben soll. Wenn man davon ausgeht, dass noch 6 Mrd. # bindung da ist aus den laufenden Maßnahmen und 3 Mrd. für den Aussteuerungsbetrag beim Übergang von Arbeits
losengeld I und II - also gewissermaßen das Strafgeld, wenn die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslosengeldbezieher nicht vermitteln kann -, dann bleiben ja eigentlich nur 1,5 Mrd. ! $!%$% ausgerechnet, da kommen für den Osten 750 Mio. raus. Das wäre ja weniger Geld für den ganzen Osten, als Thüringen im letzten Jahr allein hatte. Das kann also so nicht laufen. Ich habe gestern gleich die Feuerlöscher von der Wand gerissen und nach Berlin telefoniert, also so darf das nicht bleiben.
Was man im politischen Geschäft erreicht, sind kleine Schritte, wir haben es im letzten Jahr auch schon gehabt und wir haben diese beiden Programme losgeeist; wir werden auch diesmal wieder kämpfen.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe beseitigt Verschiebebahnhöfe, das hat der Minister schon gesagt. Gesamtgesellschaftlich ist das richtig, das so zu machen und es ist auch richtig, dass die Leistung in solchen Jobcentern integriert wird. Denn dann muss man das Problem in der Tat lösen und nicht nur durch zusätzliche Mittel, die Leute immer von der Kommune zur Bundesanstalt schieben und nach einem Jahr fallen sie dann wieder zurück und unterm Strich hat man nämlich dann in Deutschland damit keine Arbeitsplätze geschaffen.
Positiv ist, dass die Landesregierung das Zuordnungsmodell des Bundes unterstützt. Die Zuordnung von Koch, das Arbeitslosengeld II - also die Arbeitslosenhilfeempfänger - zu den Kreisen zu bringen, wäre gerade für die neuen Länder katastrophal. Ich hoffe, dass sich die Thüringer Landesregierung mit den anderen neuen Ländern durchsetzen kann in der eigenen Partei. Die Kompensation des Kaufkraftverlustes und der Einnahmeausfälle der neuen Länder über die Neuverteilung der Zusatzversorgungsleistung teilen wir völlig, auch wir haben unsere Sprecherrunden und waren angebunden über das Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern; ich kann das ganz offen so sagen.
Zur Förderung der Niedriglöhne - dieser Begriff impliziert leider immer sofort Lohndumping und deswegen sollte man ihn tunlichst aus dem Vokabular entfernen, weil er eigentlich, glaube ich, in der Arbeitsmarktpolitik eher zur Konfrontation und zu Missverständnissen führt. Wir sollten inhaltlich anders argumentieren. Es geht um die Förderung derjenigen Menschen, die in unserer Leistungsund Wissensgesellschaft im regulären Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sind, und hier müssen wir in der Tat alle tätig werden. Wir wissen, dass wir ein immer stärkeres Defizit bekommen zwischen den Qualifikationserfordernissen und dem Potenzial, was wir dafür haben. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln spricht in seiner Broschüre von 1,13 Mio. offenen Arbeitsstellen, die nicht durch die vorhandenen Arbeitslosen besetzt werden können.
Zum PDS-Entschließungsantrag: Ich sagte schon, er entspricht den Wünschen des Arbeitslosenparlaments vom Mittwoch. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht oder aus Sicht eines Arbeitslosen kann man sicher einige positive Argumente finden und an einigen Stellen weich werden, aus finanzpolitischer Sicht jedoch nicht. Wir haben in der Politik eine Gesamtverantwortung und als Finanzpolitiker, der Sie ja auch sind, Herr Kollege Gerstenberger, wäre es schön oder seriös gewesen, wenn Sie unter Punkt 7 den Saldo Ihrer Forderungen einmal dargestellt hätten. Ich schätze einmal, es sind im Volumen zwischen eins bis zwei Landeshaushalten, um die es hier geht. Das kann man schlicht nicht finanzieren, das ergibt ja gerade den Reformbedarf. Auch nicht mit Einführung von Vermögenssteuer, die noch mehr Kapital verdrängen würde. Schon allein die Warnung an verschiedenen Stellen treibt ja einige nach außen. Auch wenn ich die Dinge im Detail anders sehe, aber die Realität ist so. Mit der Bekämpfung illegaler Beschäftigung, wie das immer gesagt wird, kann man diese Finanzmittel leider nicht so ohne weiteres beschaffen. Wir sind für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, aber man muss die Ursachen bekämpfen. Mehr Geld eintreiben durch Strafen, so einfach geht das nicht. Man braucht unter anderem extra Kontrollpersonal und das verursacht selbst wieder Kosten. Man kann diese 50 Mrd. &'den, sicher aufschreiben, benennen, aber es ist schwer, diesen Sumpf tatsächlich trocken zu legen. Das wissen wir hier alle.
Der PDS-Entschließungsantrag bedeutet eigentlich eine Zurücknahme von Hartz IV, wenn man genau hinsieht. Deswegen können wir natürlich als SPD-Fraktion hier nicht zustimmen.
Zum Vermittlungsverfahren noch einmal. Die CDU hat nach den Pressemeldungen von Mittwoch zwei Positionen aufgemacht. Die eine ist die Verschärfung des Leistungsrechts und die andere ist die Lockerung des Kündigungsschutzes. Die Verschärfung des Leistungsrechts läuft auf die Rücknahme unter anderem von Änderungen hinaus, die durch SPD-Bundestagsabgeordnete erreicht wurden, um die Kanzlermehrheit zu sichern. Sie wissen ja, die Auseinandersetzungen gingen durch die Presse. Die CDU will durch die Rücknahme dieser Änderungen den Konflikt in der SPD erneuern, um Kanzler Schröder möglicherweise fallen zu sehen. Aber ich kann Ihnen schon gleich sagen, vergessen Sie es.
Beim Kündigungsschutz zeigt der internationale Vergleich, dass eine Lockerung nicht notwendig eine Voraussetzung für niedrige Arbeitslosigkeit und mehr Beschäftigung ist. So hat z.B. Dänemark mit guten Arbeitsmarktdaten keinen Kündigungsschutz, jedoch ein Rückfallrecht der betroffenen Personen an den Staat, der sie beschäftigen muss. Dass muss man dazu sagen. Die Niederlande hingegen haben bei ebenfalls guten Arbeitsmarktdaten viel stärkere Kündigungsschutzregelungen als wir in Deutschland und man sollte von diesem Thema im Vermittlungsverfahren die Finger lassen.
Abschließend: Reformen sind nötig, warten wir das Ergebnis im Vermittlungsverfahren ab. Über die Auswirkungen können wir uns dann in angemessener Zeit nach dem Wirksamwerden der Gesetze in diesem Haus noch einmal unterhalten. Vielen Dank.
Es gibt jetzt keine weiteren - das war ein Irrtum, es gibt doch weitere Redemeldungen. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will noch einmal ganz kurz auf das Gesagte eingehen. Zunächst eine kleine Korrektur: Der Kommentar zur Thüringer Verfassung ist von Linck, Jutzi und Hopfe. In dem von mir zitierten Teil steht Jutzi als Autor und nicht Linck, so dass das auch im Protokoll richtig erscheint.
Das Zweite: Dr. Müller, die finanzpolitische Sicht ist sicher richtig, aber was Sie hier gerade gesagt haben, heißt übersetzt, die Arbeitslosen können für das Dilemma, was wir im Bundeshaushalt haben, bezahlen, weil das die Einzigen sind, die wir problemlos und mit geringem Widerstand greifen können. Das kann es nicht sein. Es kann nicht sein, dass wir von den Haushaltszahlen ausgehen und sagen, den Arbeitslosen müssen wir aber noch etwas wegnehmen, sonst kommen wir mit unserem Haushalt nicht rund, ohne darüber zu diskutieren, welche Veränderungen in der Einnahmeseite des Haushalts notwendig sind, damit wir die Leistungen, die gesetzlich in einem Sozialstaat vorgeschrieben sind, für die Arbeitslosen erbringen können.
Das wäre doch die richtige Herangehensweise. Was Sie jetzt gesagt haben, zeigt doch ganz deutlich, dass ganz offensichtlich mit den Arbeitslosen bzw. mit den Leistungen für Arbeitslose der Haushalt dieser Bundesrepublik saniert werden kann. Das ist der eigentliche Skandal dieser Politik.
Nun noch einmal zu dem, Frau Vopel, dem Sie nicht zustimmen können. Zum einen zur Intention des Antrags, man muss unsere Anträge immer von Anfang bis Ende lesen und dann muss man noch einen Moment darüber nachdenken, dort steht, in den Beratungen soll von Landesregierungsseite darauf hingewirkt werden. Jetzt haben wir von der SPD-Seite und auch von der CDU-Seite gehört, wir warten einmal ab, was aus den Beratungen herauskommt und dann diskutieren wir das Ergebnis. Ist es denn wirklich so
selbstverständlich, Frau Vopel, haben Sie das gesagt -, dass Sie warten wollen, was die anderen entscheiden, um sich hinterher hinzustellen und zu sagen, so oder so würden wir das interpretieren. Hier geht es um einen Antrag, der Initiativen initiieren soll. Der Ansatzpunkte für Diskussionen initiieren soll. Da komme ich noch einmal zu den Punkten, damit auch wirklich für alle klar ist, was wir einfordern. Die Erhöhung des geplanten Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes auf Basis der Armutsdefinition der Europäischen Union. Das heißt, es wird nichts weiter eingefordert, als das, was auf europäischer Ebene schon einmal Konsens war. Oder wollen wir denn wirklich in diesem sich Sozialstaat nennenden bundesrepublikanischen Staat unterhalb dieser Grenze in Zukunft Geld an Betroffene ausreichen. Ist das wirklich das Ziel auf diese Art und Weise unterhalb der Armutsgrenze einen Großteil der Bevölkerung, der unverschuldet in diese Situation gekommen ist, auszugrenzen? Ich bitte Sie, das auch zu überdenken und ich bitte Sie auch, das zu überdenken, was dann ein Nein in diese Richtung bedeutet. Die Erhöhung der pauschalen ABM-Förderung - dort waren wir weitestgehend im Konsens, das halte ich für das Mindeste, um eben entsprechende Möglichkeiten zu bringen, aber der dritte Punkt, die Möglichkeit der langfristigen Förderung gemeinwohlorientierter Projekte im NonProfit-Bereich - Frau Vopel, wenn wir nur darauf hoffen und warten, dass über wirtschaftliche Entwicklungen sich die Arbeitslosenzahl abbaut, dann frage ich mich, warum Sie dieses Hoffen und Warten in der sechzehnjährigen Regierungszeit der CDU in der Altbundesrepublik und in dem neuen großen Gebilde nicht dazu benutzt haben, diese Arbeitslosigkeit abzubauen. Dort hatten wir überdimensionales Wachstum, dort hatten wir überdimensionale Entwicklung, aber die Arbeitslosenzahlen sind nicht zurückgegangen.
Sie sind nicht zurückgegangen, Frau Vopel, wenn Sie eine Statistik lesen können. Sie müssen Sie richtig herumhalten, sonst gehen die Kurven tatsächlich nach unten, wenn Sie sie auf den Kopf stellen.