Der namentliche Aufruf der Mitglieder des Landtags und die Wahlen werden hier in folgender Weise durchgeführt: Die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben A bis K werden durch Herrn Abgeordneten Bärwolff und die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben L bis Z durch Herrn Abgeordneten Bausewein vorgelesen. Der bzw. die jeweils aufgerufenen Abgeordneten melden sich mit Ja oder Hier und erhalten von einem Wahlhelfer vor Eintritt in die Wahlkabine einen Stimmzettel. Der Stimmzettel sieht wie folgt aus: Name der Kandidatin; "Ja", "Nein" und "Enthaltung". Jeder Abgeordnete hat nur eine Stimme. Er kann also mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Die Abgabe von mehr als einem Votum macht den Stimmzettel ungültig. Bei der Durchführung der Wahlhandlung bitte ich die Abgeordneten Carius, Ehrlich-Strathausen, Hennig und Mohring behilflich zu sein.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Ich bitte Herrn Abgeordneten Bärwolff mit der Verlesung der Namen in alphabetischer Reihenfolge zu beginnen.