Protokoll der Sitzung vom 12.12.2008

Gut, ich denke, das wird auch weiter der Fall sein, weil eben Seniorinnen und Senioren gerade immer weniger eine Minderheit sind, sondern wenn wir einmal künftige Mehrheiten in der Gesellschaft ansehen, ist ganz klar, wo die hingehen. Ich kann dies aus meinem eigenen Erleben, aus meiner eigenen Lebenswirklichkeit nicht bestätigen. Das heißt nicht, dass alles in Ordnung wäre, überhaupt nicht. Auch hier sind wir auf einem Weg und auch bei den anderen Gesetzen, die wir im Sozialbereich in diesen Parlamentstagen jetzt besprochen haben. Aber ich denke, wir haben etwas jetzt, womit wir uns befassen können, womit wir uns auch auseinandersetzen und wo es darauf ankommt, dann den Abgleich tatsächlich mit der Realität zu machen. Ich will auch

nennen die 35 Seniorenbeiräte in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die wir haben, genauso wie den Landesseniorenbeirat. Frau Kollegin Jung, ich gebe Ihnen recht, ich habe das Gremium jetzt auch erst einmal erlebt. Das ist dieser Sitzungsrhythmus, den habe ich vorgefunden. Da kann man in der Tat darüber nachdenken, wie man das noch effektiver gestaltet. Dass mir an einer aktiven Einbeziehung des Landesseniorenbeirates in die Landesseniorenarbeit wirklich gelegen ist, davon können Sie ausgehen. Ich habe ja so verschiedene Gremien übernommen, habe mich auch gewundert, wo man dann so automatisch den geborenen Vorsitz hat. Da muss man auch überlegen, ob das so sein muss. Wie gesagt, ich habe das jetzt erst einmal so vorgefunden. Der Landesbehindertenbeirat tagt beispielsweise viermal und aus meiner Sicht, doch auch sehr zielstrebig mit Punkten, die auf die Tagesordnung von den Betroffenen gesetzt werden, wo dann auch nicht nur das Sozialministerium, sondern auch die anderen Ministerien, die auch im Querschnitt gefragt sind, Rede und Antwort stehen, wo auch Resolutionen verabschiedet werden, wo wir in der Internetpräsentation wirklich ein Stück fitter geworden sind, wo Transparenz auch durch die Veröffentlichung in den Medien erfolgt ist. Ich denke, da können Entwicklungen durchaus angezeigt sein, auch darüber wird zu sprechen sein.

Kollege Worm nannte schon das seniorenpolitische Konzept. Auch hier sind wir an der Arbeit. Aber auch da ist es wichtig, es mit den Spitzenverbänden zu machen. Ganz klar: Ohne Kommunen ist keine Seniorenpolitik in dem Land zu machen. Wir brauchen die Situation vor Ort. Hier muss auch adäquate Einbeziehung erfolgen, genauso wie über den Landesseniorenbeitrag, die Seniorenvertretung und die Sozialverbände. Es wird ja unterschiedliche Handlungsfelder geben, wo wir uns dann auch mit ganz konkreten praktischen Fragen von Seniorenarbeit beschäftigen, z.B. ein altersgerechtes Leben und Wohnen, Interessen der älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt, Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements oder die Vernetzung der Angebote im Bereich der offenen Altenhilfe. All das sind Themen neben dem auch ganz wichtig zu nennenden Vertretungsthema, was ja Hauptgegenstand Ihres Gesetzes ist. Im Übrigen bei der Gelegenheit, das sage ich auch ein bisschen selbstkritisch, weil wir alle am Lernen sind und uns da auch mental einstellen müssen, wenn wir Veranstaltungen haben, auch hier im Hohen Haus wie neulich den Demographiekongress, dass man dann auch an einen entsprechend seniorenorientierten Ablauf und Umstände denkt. Ich bin darauf angesprochen worden. Es ist natürlich nicht gut, Seniorinnen und Senioren einfach so in der Reihe sitzen zu haben und dann keine Tische, wo man was auflegt, nur ein kleiner Hinweis, dass man da auch einmal ein paar mehr Pausen macht und sol

che ganz praktischen Dinge. Gut, das muss man nicht gesetzlich regeln, aber das gehört insgesamt zur allgemeinen Wahrnehmung, wo wir, denke ich, jedes Mal ein bisschen mehr dazulernen.

Nicht verschweigen will ich, dass Ihr Gesetzentwurf vonseiten der LINKEN - und wir hatten es ja heute mehrfach von Finanzen und wer mit Geld umgehen kann und wer nicht und wie auch immer, ich will das überhaupt nicht jetzt weiter vertiefen - erhebliche finanzielle Verpflichtungen hat, über die im Interesse einer Gesamtabwägung und Nachhaltigkeit auch gegenüber der jüngeren Generation gesprochen werden muss, was ist da vertretbar und wo haben wir dann Dimensionen, wo wir sagen, wenn wir es gesamtgesellschaftlich betrachten, mit ein bisschen mehr Kreativität, mit Synergien, mit in der Tat Vernetzung, die nicht nur zusätzlich kostet, sondern die etwas hilft und vielleicht spart an anderer Stelle, kann man da vielleicht auch einmal ein bisschen mehr machen.

All das sind interessante Fragen, von daher, denke ich, lassen Sie uns diese Diskussion wirklich unter uns offen führen. Ich bin sehr einverstanden, wenn die Mehrheit des Hauses beschließt, dass wir das im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit tun. Ich will mich da gern auch aktiv als Landesregierung einbringen. Wenn es dazu eine Anhörung gibt, wäre das natürlich auch sachgerecht. In diesem Sinn, denke ich, haben wir heute einen Auftakt gemacht und alles Weitere sollte im Ausschuss dann geschehen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, einstimmig die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit durchgeführt.

Es ist beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten? Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthal

tung. Damit ist diese Überweisung beschlossen.

Nun müssen wir über die Federführung abstimmen. Wer ist für die Federführung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Federführung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 in seinen Teilen

a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen und weiterer kommunalrechtlicher Rege- lungen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4676 - ERSTE BERATUNG

b) Änderung der Geschäftsord- nung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4677 -

Die Begründung der Fraktion DIE LINKE gibt uns Abgeordnete Döllstedt. Bitte, Frau Döllstedt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im Mai vergangenen Jahres wurde das Thüringer Petitionsgesetz beschlossen. In ihm sowie in der Geschäftsordnung des Landtags ist die Umsetzung des in Artikel 14 der Thüringer Landesverfassung verankerten Petitionsrechts geregelt. Einmal niedergeschriebenes Petitionsrecht ist kein Dogma. Anhand der in der Praxis seiner Anwendung gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen muss es weiterentwickelt werden. Die in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen werden diesem Anspruch gerecht. Sie stellen eine Weiterentwicklung des Konfliktmanagements zwischen Bürgern und Behörden dar. Das Ziel der Änderung dieses Gesetzes besteht darin, die Petenten und den Petitionsausschuss in ihren Rechten zu stärken. Das soll erreicht werden durch folgende Punkte:

Mit der Möglichkeit einer öffentlichen Petition wird ein öffentliches Forum zu einer sachlichen Diskussion wichtiger allgemeiner Anliegen geschaffen, in dem sich die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen, Bewertungen und Erfahrungen darstellt. Dieses Forum soll allen Teilnehmern eine Möglichkeit bieten, vorgetragene Sachverhalte und Bitten zur Gesetzge

bung wie auch Beschwerden aus unterschiedlichen Sichtweisen kennenzulernen und in die eigene Meinungsbildung einzubeziehen. Hier gibt es bereits positive Ergebnisse im Bereich der öffentlichen Petitionen, die im Bundestag möglich sind und die auch schon recht rege genutzt werden und wo im Internet jeder Petitionen mitzeichnen kann. In einer Beratung bei der Vorsitzenden des Petitionsausschusses wurde das dargelegt und es wird insgesamt positiv bewertet. Deshalb würden wir das in Thüringen auch gern einführen.

(Beifall DIE LINKE)

DIE LINKE fordert öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses, so, wie das in Bayern praktiziert wird. Hier finden sie bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Einwände der anderen Fraktionen bestehen darin, dass der Schutz des Petenten gewährleistet sein muss, aber man kann ja wohl den bayerischen Kollegen nicht unterstellen, dass sie den Schutz der Petenten vernachlässigen. Die Stellung des Petenten kann dadurch gestärkt werden, dass der Petent selbst entscheiden kann, ob seine Petition in einer öffentlichen Sitzung behandelt werden soll, womit auch der Kontrolleffekt gesteigert würde. Der Druck, Petitionen in angemessener Frist zu erledigen, sollte erhöht werden. Besteht die Gefahr, dass während eines Petitionsverfahrens durch den Vollzug von Maßnahmen ein irreversibler Zustand zulasten des Petenten herbeigeführt wird, sollte der Petitionsausschuss bzw. in Eilfällen der Vorsitzende des Petitionsausschusses um eine Aussetzung des Vollzugs ersuchen können.

Im Hinblick auf ihre erhöhte politische Bedeutung sollte über Massenpetitionen grundsätzlich der Petitionsausschuss in Weiterreichung an den Thüringer Landtag entscheiden. Der Petitionsausschuss kann eine Beschlussempfehlung geben. Zu Massenpetitionen sollten grundsätzlich öffentliche Anhörungen stattfinden. Die Einführung eines Petitionsrechts auf kommunaler Ebene fördert das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Kommune und schärft das Problembewusstsein der Gemeinde bzw. des Kreises und der Verwaltung.

Da Petitionen auch parlamentarische Kontrollmaßnahmen auslösen können, sollten einige Verfahrensrechte, wie bei der parlamentarischen Kontrolle allgemein üblich, als Minderheitenrechte ausgestaltet werden. So sollte jedes Mitglied seine abweichende Meinung zum Jahresbericht darlegen können.

Um dem Verbesserungsbedarf gerecht zu werden, hat die Fraktion DIE LINKE Änderungen zum jetzigen Petitionsgesetz und einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung in den Landtag eingebracht. Trotz aller Vorbehalte der Mitglieder der anderen

Fraktionen befürworten wir und freuen uns auf eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs durch die Kollegen aller Fraktionen, und zwar dass wir eine Änderung des Rechts im Sinne der Petenten erreichen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Doch, bitte, Abgeordnete Sedlacik.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich sage es ausdrücklich, die Arbeit im Petitionsausschuss ist gut. Es gab viele Verbesserungen, wie z.B. die elektronische Akte für die Mitglieder im Petitionsausschuss. Sie ist ökologischer, wir sparen viele Papierberge, sie ist zeitsparender. Wir haben eine weitere Verbesserung, die Vereinfachung in der Petitionsausschussarbeit, indem wir Abstimmungen im Einverständnis der Berichterstatter einfacher und schneller durchführen. Wir führen zusätzliche Sprechstunden in den Kreisen vor Ort durch und signalisieren somit den Bürgern, dass wir bereit sind, auf sie zuzugehen. Das sind alles Verbesserungen, die wir uns erarbeitet haben und wo wir vorangekommen sind. Aber keine Arbeit ist so gut, dass sie nicht noch besser gemacht werden könnte. Damit die Rechte der Petenten weiter gestärkt werden, haben wir uns zum vorliegenden Gesetzentwurf entschieden. Unsere Vorstellungen haben wir in drei regionalen öffentlichen Diskussionsrunden durchgenommen und hier mussten wir in den Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern feststellen, es ist erschreckend, wie wenig sie über ihre Rechte wissen, Petitionen hier einreichen zu können, wie wenig sie über das Petitionsrecht wissen, über die Arbeit des Petitionsausschusses. Es sollte eigentlich auch in Ihrem Anliegen sein, das weiter zu verbessern und für mehr Öffentlichkeit und Transparenz hier zu sorgen.

(Unruhe im Hause)

Gegenwärtig nutzen die Petitionen über das Internet 81 Bürgerinnen und Bürger. Klingt erst mal nicht viel, aber ganz so einfach ist es eben auch nicht, auf die Internetseite über den Landtag zum Petitionsausschuss zu kommen. Da muss man schon ein bisschen Insiderwissen haben, um das Formular auch zu finden.

(Unruhe im Hause)

Wir sagen, es ist legitim nach anderthalb Jahren Arbeit mit dem neuen Petitionsgesetz, es weiterzuentwickeln, es zu verbessern und für die Betroffenen, nämlich die Petenten in unserem Land, die Beschwerdeführenden und auch Rat Suchenden erneut aufzugreifen und in Gesetzesform auf den Weg zu bringen. Nun ist es auch nicht überraschend für Sie, wenn wir einige Punkte erneut einfordern, die von Ihnen vor anderthalb Jahren, als wir das Petitionsgesetz verabschiedet haben, vehement bekämpft wurden. Aber, liebe Kollegen aus der CDU und auch der SPD, wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem Jahr 2009, welches ja das Jahr der Demokratie sein soll, dann scheuen Sie nicht die Diskussion mit uns über diesen Gesetzentwurf und verbannen ihn nicht gleich in die Schublade, nur weil er von den LINKEN kommt.

(Beifall DIE LINKE)

Zu einigen Schwerpunkten, auf die zwar in der Begründung Frau Döllstedt schon eingegangen ist, aber ich will Sie nicht lange langweilen, ich will sie nur kurz anreißen, denn ich bin mir sicher, dass wir im Ausschuss genügend Zeit haben, uns darüber zu verständigen. Jawohl, wir wollen in der Petitionsarbeit künftig mehr Transparenz. Das wollen wir erreichen - das sehen Sie in dem Gesetzentwurf - mit öffentlichen Sitzungen, mit öffentlichen Petitionen und auch über ein öffentliches Forum, was im Netz dann entsprechend stattfinden kann. Wir wollen - das wissen Sie auch schon mindestens seit Mai oder auch seit eigentlich ich hier rede zu den einzelnen Jahresberichten - einen anderen Umgang mit Massenpetitionen, denn wenn sich Hunderte, manchmal auch fast 1.000 Bürger mit einer Massenpetition an uns wenden, tun sie das nicht aus Jux und Tollerei, sie wollen, dass der Petitionsausschuss sich dazu positioniert und da gehört einfach eine Anhörung der Betroffenen dazu. Es gehört meiner Meinung nach auch dazu, dass wir einen Lösungsvorschlag erarbeiten und der sollte dann bitte auch im Plenum, wenn so viele Bürger sich beteiligen, stattfinden, thematisiert werden. Im Moment habe ich immer noch das Gefühl, mit Massenpetitionen gehen wir wie mit einem Verschiebebahnhof um.

(Beifall DIE LINKE)

Bestärkt haben mich auch die Ereignisse in den letzten Wochen, dass wir, und da meine ich alle, die Kollegen der SPD und CDU, doch mehr darauf drängen müssen, dass Petitionen in angemessener Frist erledigt werden. Wenn Sie ehrlich sind, hier lassen wir uns schon manchmal vorführen von den entsprechenden Vertretern und ohne Begründung werden zigmal - fast neunmal hatten wir jetzt in Petitionen - die Stellungnahmen verlängert, ohne dass wir wissen, was sind tatsächlich die Gründe dafür.

Ich will es kurz machen: Ein richtiger Schritt im Jahr 2009 - wie Sie es wollen im Jahr der Demokratie - ist auch die verbindliche Einführung des kommunalen Wahlrechts in Thüringen einfach angemessen, denn wir sind der Meinung, die Anliegen der Einwohner, unserer Bürgerinnen und Bürger, sind entsprechend in höherem Stellenwert in der Kommune und auch in den Kreistagen anzusehen. Wir sind auch der Meinung, dass Bürgermeister und Kreisräte berichten sollten, welche Eingaben, welche Probleme, welche Lösungen haben sie entsprechend in diesem Jahr parat gehabt, um mit den Bürgern hier zu arbeiten.

Der Antrag auf die Änderung der Geschäftsordnung, auf die ich noch kurz eingehen will, war notwendig, weil das, was wir haben wollen, nämlich, dass ein Minderheitenrecht zu dem Bericht des Petitionsausschusses in der Geschäftsordnung explizit geregelt ist, also hierzu der Antrag gehört aber im Komplex zu unserem Gesamtanliegen unseres Petitionsgesetzentwurfs. Ich wünsche mir, dass wir diesen Entwurf beraten a) in dem Petitionsausschuss, wo er auch hingehört und wo auch die Fachleute sitzen. Ich bitte Sie, dass wir ihn beraten in dem Innenausschuss - explizit zu dem Kommunalwahlrecht hätte ich gerne auch hier die Aussagen der Fachleute dazu - und natürlich auch im Justizausschuss. Wenn es um Änderungen geht, die dann eventuell angezweifelt werden, dass sie nicht verfassungskonform wären, hätte ich auch gern das Urteil des Justizausschusses dazu. Ich will das nicht länger hier ausweiten. Ich hoffe auf die Diskussion und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Heym, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Datum vom 25. September dieses Jahres hat die Fraktion DIE LINKE unter der Drucksachen-Nr. 16-10385 den Entwurf eines neuen Petitionsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingereicht. Heute liegt uns ein Gesetzentwurf für das Thüringer Petitionsrecht vor, auch von den Kollegen von der Linkspartei. Durch manche Sätze und Formulierungen ist unverkennbar, dass die Intentionen nahe beieinander liegen. Um das auch gleich zu sagen, das ist kein Vorwurf, in dem Entwurf der Bundestagsfraktion lese ich in der Erläuterung sogar Sätze, die ich selbst auch sofort unterschreiben würde. So teile ich zum Beispiel die Auffassung, dass das Petitionsrecht bis heute nicht die Beachtung und Bedeutung erfährt, die es haben sollte. Das gilt auch

für die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Ausschüssen arbeiten.

Die letzte Änderung unseres Thüringer Petitionsgesetzes, Kollegin Sedlacik hat es eben gerade gesagt, war Anfang letzten Jahres. In Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich unser Gesetz noch mal mit dem der anderen Länder verglichen und da komme ich wieder zu dem Schluss: Wir haben eines der besten Petitionsgesetze in Deutschland und auch die Arbeitsweise des Ausschusses ist effektiv wie kaum in einem anderen Land. Das ist auch ein ganzes Stück weit dem zuständigen Referat der Landtagsverwaltung hier zu verdanken.

(Beifall CDU)

Aber nichts - und da wird mir jetzt langsam schon unheimlich, wenn wir gedanklich dieselben Wege gehen, Frau Sedlacik - ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Du bist ja schon ganz rot.)

Ja, schlimm. Die Kollegen von der Linkspartei haben sich unter diesem Vorzeichen auf den Weg gemacht und mit diesem neuen Gesetzentwurf einige Änderungen vorgesehen, die wir auch vor knapp zwei Jahren so noch nicht diskutiert haben. Ich möchte es zusammengerafft noch einmal so formulieren: Sie fordern die Möglichkeit, öffentliche Petitionen einzureichen. Sie fordern weiterhin die Einführung eines kommunalen Petitionsrechts und weiter begehren Sie - und das ist nun nicht neu - die Möglichkeit, ein Minderheitenvotum im Jahresbericht des Petitionsausschusses vortragen zu können. Weiterhin fordern Sie, dass, wenn die Gefahr besteht, dass während eines Petitionsverfahrens durch den Vollzug von Maßnahmen ein irreversibler Zustand zulasten des Petenten herbeigeführt wird, die zuständige Stelle die Aussetzung des Vollzugs anordnen soll. Nun weiß ich natürlich nicht, was Sie unter irreversibel verstehen. Erstens ist gesetzlich bereits geregelt, dass sich die Position eines Petenten nicht dadurch verschlechtern darf, nur weil er eine Petition eingereicht hat. Im Übrigen drängt sich an der Stelle Ihres Gesetzentwurfs der Eindruck auf, dass Sie dabei das Ausländerrecht und Asylverfahren im Blick haben und da sind wir ganz schnell bei bundesgesetzlichen Regelungen, wo wir als Landtag an unsere Kompetenzgrenzen stoßen, auch wenn das zur Kenntnis zu nehmen dem einen oder anderen hier im Haus schwerfällt.

Aber ich komme zurück auf die öffentlichen Petitionen: Die wurden im Bundestag 2005 eingeführt, damals noch mit einer Software aus einem schottischen Parlament. Seit diesem Jahr gibt es eine eigene

Software und die ermöglicht es den Bürgern, über das Internet, aber auch über die herkömmlichen Wege eine Petition einzureichen, aber die dann im Internet einzustellen und über dieses Medium auch um Unterstützung zu werben und sich an Diskussionsforen zu dem angesprochenen Thema zu beteiligen. Das sorgt für mehr Transparenz und das gibt den Abgeordneten möglicherweise auch mehr Hintergrundwissen und Detailinformationen. Man muss sagen, dass das Journal „Politik und Kommunikation“ dem Bundestag erst vor wenigen Tagen für diese Geschichte den Politik-Award verliehen hat. Nun sage ich ganz persönlich, natürlich sind Petitionen, die vom Bundestag behandelt werden, in aller Regel von bundesweitem Interesse einerseits, betreffen aber ausschließlich Probleme, die mit Gesetzen oder anderen Regelungen des Bundes im Zusammenhang stehen und schon deshalb ein wesentlich größeres Interesse unterstellt werden kann als bei den Petitionen, die größtenteils hier in unserem Landtag behandelt werden. Meiner Fraktion ist natürlich auch nicht entgangen, dass die öffentliche Petition bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um veröffentlicht zu werden. Da sehen wir überhaupt keinen Dissens. Der Vollständigkeit halber will ich das auch sagen, aber die Kollegin Sedlacik hat es hier auch schon einmal anklingen lassen, natürlich haben wir in Thüringen auch längst die Möglichkeit, über das Internet Petitionen einreichen zu können. Wer lesen und die Maus bedienen kann, der ist mit wenig Aufwand in der Lage, die Petitionen über dieses Medium an uns zu richten.

Zum Petitionsrecht auf kommunaler Ebene: Zunächst will ich sagen, dass mir kein Bundesland bekannt ist, welches ein Petitionsrecht auf dieser Ebene gesetzlich fixiert hat. Das ist aber weniger bedeutend, viel spannender ist die Frage, wie sich das Rechtsverhältnis in solch einem Fall darstellt. Ein Gemeinderat oder ein Kreistag ist kein Parlament im gesetzgeberischen oder die Verwaltung kontrollierenden Sinn. Gemeinderat und Kreistag sind Organ der Gemeinde oder des Landkreises, so wie der Bürgermeister und der Landrat. Eine Trennung von Legislative und Exekutive wie im Bund und den Ländern ist nicht vorhanden und es erhebt sich natürlich die Frage, was die Fraktion DIE LINKE mit einem gesetzlich festgeschriebenen Petitionsrecht in der Kommunalordnung für Ziele verfolgt.

Wenn der Petitionsausschuss auf kommunaler Ebene nicht nur eine „Laberbude“ sein soll, dann braucht es klare Abgrenzungskriterien, die definiert werden müssen.

(Beifall CDU)