Protokoll der Sitzung vom 12.12.2008

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst vorweggeschickt, ich finde es schade, dass wir uns an so einem wichtigen, so einem humanitären Thema aus meiner Sicht teilweise unter der Gürtellinie auseinandersetzen. Das hat die

Thematik nicht verdient.

(Beifall SPD)

Es geht uns oder es sollte uns allen, um die humane Unterbringung von Menschen gehen, die in einer sehr schweren Lebenslage zu uns nach Deutschland kommen. Explizit geht es hier um die Situation in Thüringen. Lassen Sie mich auch vorwegschicken, ich finde es sehr schade, dass die Mehrheitsfraktion in diesem Hause es nicht mal für nötig befunden hat, eine Diskussion in den Ausschüssen zu führen. Wenn man Überlegungen hat und wenn man sich der Thematik stellen will - das sagen Sie ja immer -, dann hätte man notwendigerweise die Diskussion in den Ausschüssen führen müssen. Dort hätte man ja auch Änderungsanträge einbringen können.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Der Gesetzentwurf der LINKEN, meine Damen und Herren - und ich möchte auch nicht all das wiederholen, was ich in der Aussprache in der ersten Beratung schon gesagt habe -, betont die Einzelunterbringung von Flüchtlingen. Er weist dem Land eine größere Verantwortung zu für die Gewährleistung von menschenwürdigen Unterbringungsstandards und normiert die Einzelunterbringung für Flüchtlinge, die länger als zwölf Monate hier leben, als Regelfall. Und ich glaube, an diesen Schwerpunkten, die im Gesetz festgeschrieben sind, gibt es eigentlich überhaupt nichts zu deuteln, das sollte für uns alle eine klare Zielsetzung sein.

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen decken sich auch mit den sehr angenehmen Diskussionen im Gleichstellungsausschuss, wo wir die beiden Großen Anfragen beraten haben, nämlich die beiden Großen Anfragen zur Situation von Menschen mit Migrationshintergrund. Ich sage das hier noch mal ausdrücklich an alle Parteien und alle, die in dem Ausschuss mitgearbeitet haben, es war eine sehr sachlich orientierte und eine sehr gute Diskussion. Es wird noch mal ganz deutlich, dass genau das, was in dem Gesetz festgeschrieben ist, eigentlich auch Ergebnis der Beratung der Großen Anfragen gewesen ist.

(Beifall DIE LINKE)

Letztendlich machen auch die Besuche in Gemeinschaftsunterkünften wie der Gemeinschaftsunterkunft in Gangloffsömmern und einer Gemeinschaftsunterkunft im Ilm-Kreis, die man sich angeschaut hat, sowie die Zustände in Katzhütte ganz deutlich, dass wir diese Situation zu verändern haben. Die SPD-Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat ähnliche Vorschläge auch in die Diskussionen im Gleichstel

lungsausschuss eingebracht. Wir wollten die Regelungen von Standards der Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte in einer Rechtsverordnung verankert wissen. Wir wollten die Regelung von Grundsätzen der Versorgung und sozialen Betreuung auch bis Ende des Jahres geklärt wissen. Wir wollten die Beteiligung der kommunalen Ausländerbeauftragten, des Ausländerbeauftragten des Landes, der Träger der Freien Wohlfahrtspflege, der Fachverbände und Selbsthilfeorganisation. Wir haben vieles eingefordert, vieles diskutiert. Wir kommen möglicherweise heute nicht mehr dazu, das auch noch mal im Detail zu diskutieren. Wir wollten auch die Regelunterbringung von Familien mit Kindern in Einzelunterkünften - alles Schwerpunkte, bei denen ich das Gefühl hatte, das diejenigen, die im Gleichstellungsausschuss mitgearbeitet haben, eine überparteiliche Einigung wollten. Insofern ist eigentlich dieser Gesetzentwurf, der sich auf diese Dinge beschränkt, die wir diskutiert haben, die als Auftrag auch im Bericht des Gleichstellungsausschusses an die Fraktionen, an die Landesregierung gegangen sind, eine Festschreibung. Also ist dieser Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE eine Folge dieser sehr guten Diskussion. Insofern verstehe ich nicht, wieso man nicht mal bereit ist, darüber zu reden bzw. auch dieses Anliegen zu unterstützen.

Für die SPD-Fraktion kann ich nur sagen, dass dieser Gesetzentwurf unseren grundlegenden Forderungen im Bereich der Flüchtlingspolitik entspricht. Deshalb stimmen wir selbstverständlich dem Gesetzentwurf zu. Danke.

Keine weiteren Redeanmeldungen? Doch, Abgeordneter Hahnemann für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu einigen Punkten möchte ich, diesen Gesetzentwurf betreffend, noch etwas sagen. Es ist leider Ihnen, Frau Kollegin Stauche, geschuldet, dass ich das hier sagen muss.

Frau Pelke, Sie haben recht, das ist schade, wenn ein solches, Sie haben es humanitäres Thema genannt, hier zu diesen Auseinandersetzungen führt. Ich schaffe es aber nicht, das einfach nur zu bedauern, sondern ich frage mich: Woran liegt es eigentlich, dass das nicht möglich ist? Bei der Beantwortung der Frage, woran es liegt, dass das nicht möglich ist, stoße ich auf einen ganz prekären wissenschaftlichen Punkt.

Frau Stauche, Sie haben - und das hat Frau Berninger ganz klar und einleuchtend dargestellt - sowohl in der ersten Beratung als auch in der zwei

ten immer versucht, den Eindruck zu erwecken, als würden wir auf der landesrechtlichen Ebene bundesrechtliche Rahmen zu sprengen versuchen. Dieses sei der Grund, weshalb Sie sich verpflichtet sehen, den Gesetzentwurf weder ernsthaft zu beraten noch zu verabschieden. Wer genau hinschaut, der wird feststellen, dass das so nicht ist. Wenn aber, obwohl sichtbar ist, dass das so nicht ist, behauptet wird, es sei so, dann muss es einen Grund haben. Diesen Grund, Frau Stauche, haben Sie auf eine traurige Art und Weise vorhin belegt. Sie haben ganz offen und ehrlich gesagt, Sie sind dafür, dass Menschen aus anderen Ländern, die politische Gründe für ihre Flucht haben, hier willkommen sind, dass sie hier untergebracht werden und dass sie hier auch ordentlich behandelt werden. Aber, Frau Stauche, was ist z.B. mit Menschen in anderen Ländern, die religiös verfolgt werden? Was ist, Frau Stauche, mit Menschen aus anderen Ländern, die aus sexistischen Gründen verfolgt werden? Und Sie haben gesagt, Sie möchten Wirtschaftsflüchtlinge hier nicht sesshaft werden lassen. Was, Frau Stauche - frage ich Sie -, ist mit Menschen in anderen Ländern, die sich deswegen, weil sie Hunger leiden müssen, hier nach Deutschland oder nach Europa begeben?

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Sie wollen die ganze Welt retten.)

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Alle nach Deutschland.)

Es geht nicht darum, die ganze Welt retten zu können, sondern es geht um die Frage, ob wir uns in dieser Welt den Standpunkt, den Sie vertreten - politische Gründe ja, aber individuelle oder wirtschaftliche Gründe nein -, leisten können. Frau Stauche, die Kriterien, die Sie an den Gesetzentwurf anlegen, sind Kriterien, die sprechen für einen nationalen Rassismus.

(Unruhe CDU)

Frau Stauche, ich sage es Ihnen aus einem ganz eindeutigen Grund. Diese Reden, Frau Stauche, diese Reden und dieser Umgang mit Gesetzentwürfen, Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber betreffend, das sind die Reden und die Gesetzentwürfe, die Neonazis Mut machen. Das sind die parlamentarischen Handlungsweisen, die Neonazis Mut machen und die am Ende dazu führen, dass wir auf Plakaten lesen dürfen „Ausländer raus“ und „Arbeit zuerst für Deutsche“.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Hört doch nur mit der persönlichen Beleidi- gung auf!)

(Unruhe CDU)

Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Ich frage noch mal zurück: Es ist nicht beantragt worden, noch einmal an den Ausschuss zu überweisen? Demzufolge, weil keiner diesen Antrag gestellt hat, stimmen wir jetzt ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4564 in zweiter Beratung.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Jetzt könnt ihr wieder reinkommen.)

Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion wird namentliche Abstimmung beantragt.

Wir werden über diesen Gesetzentwurf demzufolge namentlich abstimmen. Ich bitte darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.

Ich gehe jetzt davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben, und bitte darum, dass ausgezählt wird.

Nun liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4564, vor. Es wurden 73 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 32 gestimmt, mit Nein 41, es gab keine Stimmenthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich schließe den Tagsordnungspunkt 11 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Beamtenrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4646 - ERSTE BERATUNG

Das Wort zur Begründung erhält Innenminister Scherer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Gesetzentwurf ist zunächst die notwendige Reaktion auf die Föderalismusreform und die hierdurch bedingten ge

setzgeberischen Aktivitäten des Bundes. Wenn ich daran erinnern darf, der Bund hat mit dem Gesetz zur Regelung der Statusrechte und -pflichten der Beamten und Richter in den Ländern von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Das Beamtenstatusgesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. April 2009 in Kraft und dies, meine Damen und Herren, erfordert eine Anpassung und Bereinigung des entsprechenden Landesbeamtenrechts. Denn mit dem Beamtenstatusgesetz inhaltsgleiche und abweichende Regelungen des Thüringer Beamtenrechts werden am Tag des Inkrafttretens gegenstandslos, so dass ohne Anpassung die im konkreten Einzelfall zur Anwendung kommenden Normen jeweils aus dem Beamtenstatusgesetz, den noch gültigen Normen des Beamtenrechtsrahmengesetzes und den weiter geltenden Regelungen des Thüringer Beamtenrechts ermittelt werden müssten - ein Zustand, den es im Interesse von Anwenderfreundlichkeit und vor allem auch Rechtsklarheit zu vermeiden gilt.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung wie eine Reihe anderer Länder auch, z.B. Bayern und Sachsen, entschieden, im Hinblick auf die gewonnenen Kompetenzen zunächst die nötigen, das heißt technischen und sodann erst die möglichen, das heißt inhaltlichen Änderungen im Landesbeamtenrecht in zwei Schritten zu vollziehen. Beide Schritte zusammen ergeben die Dienstrechtsreform des Freistaats Thüringen. Den ersten davon haben Sie mit dem Gesetzentwurf vor sich liegen. Inhaltlich kann er sachlich in mehrere Bereiche gegliedert werden. Ganz wesentlich dabei und als Erstes zu nennen ist die Vornahme der Änderungen, die aufgrund des Bundeserlasses des Beamtenstatusgesetzes erforderlich sind. Dies betrifft vor allem die Kernbereiche des Statusrechts wie z.B. Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses. Raum für landesrechtliche Regelungen besteht hier aufgrund der erschöpfenden Regelung durch den Bund, abgesehen von Verfahrensfragen, nicht mehr, so dass die entsprechenden Vorschriften des Thüringer Beamtengesetzes aufzuheben sind.

Der Gesetzentwurf bliebe Stückwerk, würde er nicht zur Wahrung der Rechtseinheitlichkeit auch genutzt, um die aufgrund der Novellierung des Thüringer Beamtengesetzes erforderlichen Folgeänderungen in anderen beamtenrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Hier geht es letztlich darum, die Verweise auf das bisherige Thüringer Beamtengesetz durch Verweise auf das Beamtenstatusgesetz bzw. die Regelungen des dann novellierten Thüringer Beamtengesetzes zu ersetzen.

Weiter beinhaltet der Gesetzentwurf die aufgrund verschiedener geänderter rechtlicher bzw. sachlicher Rahmenbedingungen erforderlichen Anpassungen

des Beamtenrechts. Zu nennen sind hierbei die Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben aufgrund von Richtlinien der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere zu arbeitszeitrechtlichen Fragen, sowie die Umsetzung des sogenannten Bolognaprozesses auch im Beamtenrecht. Zu nennen ist letztendlich auch die Revision des beamtenrechtlichen Normenbestandes, um diesen wieder auf den aktuellen Stand zu bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel, ein zeitgleiches Inkrafttreten der aufeinander abgestimmten Grundlagen des Beamtenverhältnisses zu gewährleisten, ist auch der Grund, weshalb der Entwurf einen beträchtlichen Umfang hat. Zu berücksichtigen waren nämlich neben den gesetzlichen auch die notwendigen verordnungsrechtlichen Veränderungen - sie alle fasst der Gesetzentwurf zusammen. So viel an dieser Stelle zum Ihnen vorliegenden ersten Schritt der Novellierung des Thüringer Beamtenrechts.

Gestatten Sie mir aber auch ein paar Bemerkungen zum vorgesehenen Ablaufplan. Wie man der Presse entnehmen konnte, gibt es die Sorge, dass die durch die Föderalismusreform eröffneten Möglichkeiten nicht genutzt werden und so eine Chance vertan würde. Ich kann Sie beruhigen, die Landesregierung hat sehr wohl die neuen Möglichkeiten für die Länder erkannt und wird diese auch nutzen, was übrigens auch ohne Weiteres erkennbar war, hätte man verfolgt, was ich in der Vergangenheit gesagt habe, und sich den Gesetzentwurf einmal sorgfältig angesehen. Ich gleiche die bestehenden Defizite aber gerne aus. Zunächst darf ich nochmals wiederholen, dass die Landesregierung mit ihrer Entscheidung, die Möglichkeiten der Föderalismusreform in einem Doppelschritt zu nutzen, keineswegs alleine steht. Eine ganze Reihe von Ländern macht das ebenso. Schritt eins, also das vorliegende Gesetz, wird die notwendigen Anpassungen aufgrund der Änderungen im Bundesrecht vornehmen, um das Landesbeamtenrecht insoweit zukunftsfest zu machen. Von dieser stabilen Basis aus käme dann die Kür, nämlich die inhaltliche Änderung in Angriff zu nehmen. Zudem halte ich es nicht für richtig, die künftige Ausgestaltung des Thüringer Beamtenrechts allein danach auszurichten, was der Bund und andere Länder machen. Dies würde gerade der Intention der Föderalismusreform im Beamtenrecht zuwiderlaufen. Denn erklärtes Ziel war es insoweit, die Personalhoheit der Länder zu stärken und so die Grundlage für den Wettbewerb der Beamtenrechtssysteme zu schaffen. Das setzt jedoch auch voraus, eigene Ideen zu entwickeln und abweichende Regelungsmodelle zuzulassen, um dem Dienstrecht eine, wie es hieß, Frischzellenkur zu verpassen. Ziel muss es sein, eine nachhaltige und

zukunftsweisende Umgestaltung der beamtenrechtlichen Grundlagen zu erreichen. Hierfür braucht es Zeit oder wie es im Volksmund heißt: Gut Ding will Weile haben. Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sorgfältige und langfristig vorbereitete Gesetze der Garant für eine langlebige Regelung sind. Beispielsweise hat der Thüringer Gesetzgeber anders als andere Länder nicht übereilt von vermeintlich modernen Möglichkeiten im Beamtenrecht, wie z.B. der Einführung von Führungspositionen auf Zeit, Gebrauch gemacht. Eine weise Entscheidung, denn zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieses Modells festgestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, natürlich will ich Ihnen an dieser Stelle auch ein paar Ausblicke auf den zweiten Schritt der Dienstreform nicht vorenthalten. Machen Sie sich keine Sorgen, auch insoweit hat die Landesregierung durchaus einige Überlegungen angestellt und ein paar Punkte will ich gern herausgreifen. Zentrales Thema bei der inhaltlichen Umgestaltung des Beamtenrechts wird das Laufbahnrecht sein. Ohne dass ich das Ergebnis der noch laufenden Diskussion vorwegnehmen möchte, ein Schwerpunkt der Arbeiten wird ohne Frage darin liegen, eine sinnvolle Reduzierung der bestehenden verschiedenen Fachrichtungslaufbahnen zu erreichen, um die Flexibilität der Personaleinsatzmöglichkeiten zu steigern. Daneben wird zu diskutieren sein, ob an den derzeit bestehenden vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes festgehalten wird. Oberstes Gebot bei den anstehenden Änderungen muss dabei aber in jedem Falle sein, die bestehende hohe fachliche Qualität unserer Beamten weiterhin zu gewährleisten. Drittens wird es darum gehen müssen, den Personalaustausch zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst in beiden Richtungen zu intensivieren und zu vereinfachen. Dazu muss einerseits angestrebt werden, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für hoch qualifizierte Bewerber aus der Privatwirtschaft zu erhöhen, und andererseits muss es Ziel sein, einen Wechsel in die Privatwirtschaft ohne erhebliche Nachteile für die Beamten zu ermöglichen. Selbstverständlich schaut die Landesregierung auch über den Tellerrand hinaus und prüft die Überlegungen des Bundes und anderer Länder, soweit sie schon vorhanden sind. Sie setzt sich aber auch mit den Vorstellungen der Verbände auseinander, die übrigens ganz überwiegend das sogenannte Doppelschrittmodell für richtig gehalten haben. Inhaltliche Überlegungen der Gewerkschaften, wie z.B. die weitere Verbesserung der Vereinbarung von Beruf und Familie oder die Optimierung der Aus- und Fortbildung der Beamten, werden im Folgenden geprüft und diskutiert werden. Es ist mir selbst wichtig, die Ideen der Interessenvertretungen in den Entscheidungsfindungsprozess einzubeziehen. Aus diesem Grund findet bei

spielsweise in den nächsten Tagen ein Gespräch zur Beteiligung der Spitzenverbände der Gewerkschaften bei der Erstellung beamtenrechtlicher Regelungen statt - ein Schritt zur Umgestaltung des Dienstrechts.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Reform des Dienstrechts wird den Grundstein für ein zukunftsfähiges und leistungsstarkes Berufsbeamtentum legen. Sie wird - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts - gewährleisten, dass das Berufsbeamtentum weiterhin eine Institution darstellt, die sich auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung gründet. Sie sichert eine stabile Verwaltung und bildet damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Vorhaben der Landesregierung zuzustimmen und an der Novellierung des Dienstrechts konstruktiv mitzuwirken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Hauboldt auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, ich weiß nicht, ob es am Thema liegt oder am Gesetzentwurf. Es ist bedauerlich, da beziehe ich jede Fraktion ein, wenn wir zum Beamtenrecht reden, was die Anwesenheit hier im Plenarsaal betrifft.