Protokoll der Sitzung vom 12.12.2008

geninitiative, Freiwilligkeit, Unterstützung und Begleitung und den denkbar größtmöglichen Freiraum.“ Also aus unserer Sicht steht das in dem Gesetz nicht drin, das ist eigentlich der blanke Hohn, denn für die Schulleiter ändert sich eigentlich nichts mit diesem Gesetz. Es steht halt nur irgendwas drin geschrieben, auch irgendwelche Evaluierungen, die freiwillig über längere Zeiträume - also eigentlich der blanke Gummi. Wirkliche Eigenverantwortung traut man nach wie vor den Schulen nicht zu. Unsere Fraktion hat als einzige im Bildungsausschuss dazu einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt trotz Kurzfristigkeit. Wir haben gefordert und fordern nach wie vor, dass Schulen echte personelle und sächliche Verantwortung erhalten, also tatsächliche schulscharfe Ausschreibungen bei Neueinstellungen. Das wird uns in den folgenden Jahren begleiten. Wir werden Neueinstellungen haben und wir sind im Kampf um die Köpfe mit anderen Bundesländern darauf angewiesen, schnell zu sein und schulscharf ausschreiben zu können. Wir brauchen auch ein eigenes Schulbudget, das fordern die Schulleiter oder Schulkonferenzen seit Langem, und natürlich auch die Möglichkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dass Evaluierung zwingend sein muss und auch regelmäßig, das versteht sich von selbst. Wir haben dazu Vorschläge gemacht. Genau diese Vorschläge hat Herr Emde im Ausschuss als „Revolution“ bezeichnet - mein Gott, das ist aber genau das, was die Schulleiter fordern, und zwar nicht, weil wir das sagen, sondern weil es in anderen Bundesländern schon gang und gäbe ist. Schauen Sie doch einfach mal in das Berliner oder das hessische Gesetz. Haben Sie zu unseren guten Schulleitern - wenn wir denn schon so gut sein sollten - dasselbe Vertrauen, das die Kollegen Politiker in den anderen Ländern haben! Ich denke, unsere Schulleiter sind nicht schlechter und die Schulkonferenzen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, man muss ihnen nur diese Verantwortung geben.

Sie verhindern mit diesem Gesetz eigentlich Schulentwicklung, und zwar durch die finanziellen Daumenschrauben - ich verwies am Anfang meiner Rede darauf -, aber auch durch dieses fehlende Vertrauen. Ich will Ihnen mal noch - ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis - zwei Sätze vorhalten und ich sage hinterher, wo sie herkommen: „Ich möchte heute mit Ihnen gemeinsam über die gewachsene Verantwortung des Schulleiters für Schulqualität sowie für Personal- und Qualitätsentwicklung nachdenken. Die beste Idee nutzt nichts, wenn sie nicht konsequent in die Tat umgesetzt wird, und dafür brauchen wir vor allem Sie, die Schulleiter.“ Das hat Prof. Goebel am 27.11.2004 in einer Grundsatzrede zur Schulentwicklung vor Schulleitern gesagt. Ich ahne jetzt, dass der Prof. Goebel für die Thüringer Schulen oder eigentlich nur für die Thüringer CDU einfach zu revolutionär war und das dann nicht mehr umsetzen

durfte. Schade eigentlich.

Wir empfehlen Ablehnung dieses Gesetzes, weil tatsächliche Eigenverantwortung anders aussieht. Wir haben darauf verzichtet, diesen Änderungsantrag noch mal hier heute vom Plenum abstimmen zu lassen, weil die Mehrheitsverhältnisse ja genauso wie im Ausschuss sind. Die Arbeit konnte ich uns und unseren Mitarbeitern ersparen. Ich lade Sie noch mal dazu ein, ab nächstem Dienstag wird das alternative Schulgesetz unserer Fraktion vorgestellt und als Diskussionsangebot auf der Homepage der Fraktion stehen. Da werden auch diese Vorschläge zur eigenverantwortlichen Schule nachlesbar sein, extra für Sie.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Meißner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Gäste auf der Besuchertribüne, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, wie bereits in der Einbringung des Gesetzentwurfs festgestellt wurde, haben Jugendhilfe und Schule, beide, Aufträge in Bezug auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Wenn auch jeder der beiden Bereiche seine eigenen Aufgaben wahrnimmt, so erleichtert doch eine regelmäßige Zusammenarbeit die jeweilige Aufgabenerfüllung. Ich bin froh, dass der Kollege Bärwolff das ähnlich sieht, denn diesbezüglich ist der Gesetzentwurf ein eindeutiger Fortschritt. Schule und Jugendhilfe bauen auf dem elterlichen Erziehungsauftrag auf, ergänzen ihn und tragen gemeinsam dazu bei, Begabungen zu erkennen und zu entwickeln, soziale Ungleichheiten auszugleichen, Kindern und Jugendlichen gleiche Entwicklungschancen zu gewähren und damit die Grundlagen für ein lebenslanges Lernen zu schaffen. Bei der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule geht es darum, auf der Basis des jeweils eigenständigen gesetzlichen Handlungsauftrags gleichberechtigt und verlässlich miteinander zu arbeiten, mit dem Ziel, dass durch die Verbindung der beiderseitigen Angebote das bestmögliche Ergebnis für die jungen Menschen hier in Thüringen erzielt wird.

(Beifall CDU)

Sowohl Jugendhilfe als auch Schule haben gemeinsam die Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes. Präventive Angebote haben dabei eine besondere Bedeutung und sie sind sowohl im Schulkonzept als auch in der Jugendhilfeplanung zu verankern. Die Schulen und auch die Kindertageseinrichtungen wer

den durch den vorliegenden Gesetzentwurf in den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung eingebunden. Die Zusammenarbeit aller Einrichtungen, Dienste und Institutionen, die professionell mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien arbeiten, ist zu verbessern. Zur Verbesserung dieser Kooperation vor Ort sollen daher in Weiterentwicklung der bisherigen Praxis verlässliche Kooperationsstrukturen unter Federführung der Träger der örtlichen Jugendhilfe auf- und ausgebaut werden. Für die Jugendhilfe in Thüringen bedeutet dies erstens, die Rechtsgrundlagen für die Jugendhilfe und die Schulen hinsichtlich einer Weiterentwicklung der Kooperation zu überprüfen und durch diesen vorliegenden Gesetzentwurf zu regeln. Darüber hinaus besteht zweitens Handlungsbedarf im Hinblick auf einen weiteren Ausbau des Kinderschutzes in Thüringen. Außerdem waren die Regelungen insbesondere an die geänderten Bedürfnisse der Jugendhilfepraxis anzupassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, in den Rückmeldungen aus der schriftlichen Anhörung wurde positiv angemerkt, dass bereits in der Anhörung zum Referentenentwurf durch das Thüringer Sozialministerium Anregungen aufgegriffen worden sind. Die Intention, die Kooperation Jugendhilfe und Schule zu verbessern und den Kinderschutz weiterzuentwickeln, wurde durchgängig begrüßt.

(Beifall CDU)

In der Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Dieser liegt uns nun erneut als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses vor. Auch wenn wir im Ausschuss dazu bereits gesprochen haben, werde ich nun erneut darauf eingehen.

Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist bereits ein vom Landesschulbeirat gewählter Vertreter als beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss vorgesehen. Darüber hinausgehende Veränderungswünsche sind deshalb abzulehnen, da eine gegenseitige Entsendung von Vertretern des Landesjugendhilfeausschusses und des Landesschulbeirats angestrebt ist. Herr Kollege Döring, im Landesschulbeirat sind eben auch Elternvertreter vertreten, und wen der Landesschulbeirat entsendet, das sollte er doch wohl selbst entscheiden dürfen. Was einen Vertreter im Kita-Bereich angeht, muss ich sagen, nach meinem Kenntnisstand gibt es bisher keine demokratisch legitimierte Landeselternvertretung im KitaBereich. Die Mitwirkung in den Kitas durch die Eltern unterstützt die CDU-Fraktion und hat deswegen im Kindertagesstättengesetz entsprechende Regelungen getroffen.

Weiterhin will ich anmerken, dass aus den Zuschriften der Anzuhörenden, insbesondere aus der des Thüringischen Landkreistags, deutlich wurde, dass der Wunsch nach einer strengeren Abstimmung von Jugendhilfe- und Schulnetzplanung abzulehnen ist. Herr Kollege Bärwolff, eine Kooperation auf Augenhöhe ist sicherlich wünschenswert, aber nur möglich, wenn es die Verantwortlichen selbst auch wollen. Auch der in § 14 gewünschten Landesförderung kann keine Rechnung getragen werden, denn durch dieses Gesetz erwächst keine neue kommunale Aufgabe, sondern es erfolgt lediglich eine Konkretisierung der bereits bundesrechtlich vorgesehenen Aufgaben. Eine Förderverpflichtung des Landes darüber hinaus leitet sich daraus daher nicht ab. In § 16 Abs. 2 im Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Jugendverbandsarbeit bereits aufgenommen. Da sich das Instrument Jugendförderplan ausschließlich auf die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit bezieht, würde die Erweiterung auf die von Ihnen geforderte Jugendsozialarbeit aber dann zu einer neuen Aufgabe für die Kommunen führen.

Letztlich will ich noch auf die ausführlichen Änderungen der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Jugendberufshilfe“ eingehen. Diesen kann nicht entsprochen werden, denn diese Änderungen passen überhaupt nicht in die Gesetzessystematik des vorliegenden Gesetzentwurfs. Auch aus den Zuschriften der Anzuhörenden waren keinerlei Anhaltspunkte dazu zu entnehmen. Das soll aber nicht bedeuten, dass die CDU-Fraktion und auch die Landesregierung nicht weiter über die Jugendberufshilfe nachdenken, im Gegenteil, nicht umsonst haben wir in Thüringen seit 1991 die geringste Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich mit den neuen Bundesländern.

(Beifall CDU)

Ich denke, das ist ein Ergebnis auch der guten Jugendberufshilfe, die wir hier in Thüringen haben und die wir unterstützen werden, dass die Jugendberufshilfe flächendeckend arbeiten kann und die Angebote angenommen werden.

Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, auf den Änderungsantrag meiner Fraktion und dessen Notwendigkeit ist bereits der Kollege Panse eingegangen, das kann ich mir an dieser Stelle sparen. Ich bitte letztlich um Annahme dieses Änderungsantrags unserer Fraktion zur Beschlussempfehlung des Ausschusses und natürlich auch um Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Seitens der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Gibt es den Bedarf seitens der Landesregierung? Seitens des Sozialministeriums Sozialministerin Lieberknecht bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur Notwendigkeit eines Zusammenwirkens von Schule und Jugendhilfe ist, denke ich, ausführlich hier vieles erörtert worden, auch völlig zu Recht. Ich möchte dem Kollegen Emde und der Kollegin Meißner vor allen Dingen danken, dass sie dieses Anliegen noch einmal in den Gesamtzusammenhang eingeordnet haben, denn es geht in der Tat darum, dass die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, sich im Blick auf vorangegangene Zeiten deutlich unterscheiden. Die damit einhergehenden Risiken, auch Gefährdungen - dazu gehören letztlich auch Ausgrenzung, Benachteiligung, individuelle Fehlentwicklung - nehmen bei Kindern und Jugendlichen zu. Da haben wir alle Erhebungen, da haben wir unsere praktischen ganz empirischen Erfahrungen. Deswegen ist es notwendig, diesem Umstand auch mit allen Mitteln entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang denke ich schon, dass das heute vorliegende Gesetz ein beachtlicher Erfolg ist auf diesem Weg, das Gesetz, was heute zur Beschlussfassung hier im Thüringer Landtag ansteht, das Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, und so ein bisschen verhält es sich letztlich mit der Einordnung wie auch gestern, als wir über die Weiterentwicklung des Kinderschutzes gesprochen haben, jetzt wieder Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das heißt also auch hier, wir sind einen weiteren Schritt vorangekommen, es ist nicht der Anfang. Kollege Emde hat darauf hingewiesen als jemand, der diesem Haus ja auch schon länger angehört: 12 Jahre sind es mindestens, dass man um eine solche Vereinbarung, um ein solches Gesetz, wie wir es heute haben, gerungen hat. Aber es ist natürlich auch nicht die Vollendung, sondern es ist das, was möglich war, was sicher auch ein Stück von Kompromissen lebt, wobei zu den Kompromissen nicht nur die unterschiedlichen Strukturen von Jugendhilfe und Schule zählen, sondern auch die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, der Landesverantwortung, der kommunalen Gebietskörperschaften, die kommunale Verantwortung, die auch hier ansteht. Es ist hingewiesen worden auf die Stellungnahme des Thüringer Landkreistags z.B., dem das alles schon viel zu weit geht, wo man dann auch ringen muss, wie kommen wir hier trotzdem einen Schritt weiter zueinander. Ich

denke, da ist in der Tat durch ernsthaftes Ringen, durch viele Debatten doch Beachtliches gelungen - deswegen auch zu Recht „Jugendhilfe und Schule“, die neben den Erziehungsberechtigten doch die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung junger Menschen tragen. Hinzu kommt, dass Jugendhilfe und Schule nicht nur die gleiche Zielgruppe haben, sondern auch ihre Funktion und Aufgaben letztlich in die gleiche Richtung weisen. So streben beide Institutionen an, gleiche Chancen unabhängig von Herkunft und Geschlecht den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ebenso wie die gesellschaftliche Integration sowie die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ausdrücklich Auftrag von beiden ist, von Schule und Jugendhilfe, ungeachtet der jeweils spezifischen Aufgaben von Jugendhilfe und Schule. Es sind ja diese auch unterschiedlichen Strukturen deutlich geworden, in denen beide arbeiten, auch denken, nicht zuletzt, wenn man sieht, dass Schule ganz stringent in Landesverantwortung steht, dass wir im Jugendhilfebereich, im Jugendbereich die Verantwortung haben durch die entsprechenden bundesgesetzlichen Vorgaben - aber das nur nebenbei -, die Aufsichtsnotwendigkeiten, die sich dann jeweils daraus ergeben, und Verantwortlichkeiten, so dass trotz dieser Unterschiedlichkeiten die vielfältigen Überschneidungen in den Aufgabenwahrnehmungen deutlich sind und genau dieses genutzt werden soll. Hieraus ist der Auftrag zu einer stetigen und einer engen Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule abgeleitet. Nur durch das systematische Zusammenwirken der unterschiedlichen Strukturen von Jugendhilfe und Schule wird es möglich sein, die jeweiligen Aufgaben künftig besser wahrzunehmen und dadurch die Rechte, Bedürfnisse und den Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen besser umzusetzen. Erforderlich ist somit eine entsprechende, ich will es einmal nennen, Kooperationskultur mit klaren Vereinbarungen, wo aber auch Vertrauen wachsen muss zwischen den unterschiedlichen Partnern - Kooperationskultur. Herr Bärwolff, das war schon beabsichtigt, dass Sie in einem Atemzug nennen eine preußische Zwangsschule, die wir natürlich für das Thüringer Schulwesen zurückweisen müssen, mit aller Klarheit, aber im gleichen Atemzug dann die Kannbestimmung, das, was durch Freiwilligkeit letztlich erst den richtigen Boden bekommt, kritisieren. Von daher, denke ich, zielführend, vertrauensbildend, nur so kommen wir weiter, ist in diesem Gesetz das angelegt, was möglich ist. Ich halte das auch für zielführend, dies trotz der unterschiedlichen Strukturen von Jugendhilfe und Schule - es ist möglich. Ermutigende Ergebnisse in diesem Sinne liegen bereits vor, insbesondere auch dank der landesweiten Anstrengung im Kontext der Zusammenlegung der Förderinstrumentarien Jugendpauschale/Schuljugendarbeit sowie im Zuge der langjährigen Bemühungen um Ko

operationsvereinbarungen zwischen dem TMSFG, dem Thüringer Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden. Ich möchte Ihnen, Herr Staatssekretär Eberhardt, ausdrücklich danken für die Kooperationsbereitschaft, die wir in diesem ganzen Prozess auch miteinander entwickelt haben, um hier weiterzukommen. Ich denke, da sind wir auf einem sehr guten und vor allem sehr ganzheitlichen Weg. Ich meine, das ist beispielgebend und wird uns dann bei der Umsetzung weiter begleiten. Die Herausbildung eines Gesamtsystems von Bildung, Betreuung und Erziehung ist allerdings, auch das wurde deutlich, keine kleine Aufgabe - 12 Jahre, das hatte ich eingangs genannt anknüpfend an das, was der Kollege Emde hier aus dem Hohen Haus schon geschildert hat.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun dieser Weg zumindest etwas beschleunigt werden, das wird Wirkung des Gesetzes sein, indem die Kooperation von Jugendhilfe und Schule mit rechtlichen Rahmenbedingungen und damit einer gesteigerten Verbindlichkeit, so will ich es einmal nennen, unterlegt wird. Diesen neuen rechtlichen Rahmen gilt es in den nächsten Jahren kreativ und auch standortspezifisch auszufüllen. Natürlich muss man fragen, was man an materiellen Ressourcen dazu braucht, aber noch mehr ist es eine Frage tatsächlich von Kreativität, wenn es darum geht, gemeinsame Schnittstellen tatsächlich zu eruieren und gemeinsam etwas daraus zu entwickeln. Es kann nicht alles eine Frage des Geldes sein, noch dazu, wenn wir einmal realistisch unseren Möglichkeiten als Land, aber auch der kommunalen Ebene entgegensehen, sondern die Kunst wird darin bestehen, dass man durch ein zielführendes, auch kreatives Miteinander versucht, die Potenziale, die wir haben, zu heben und im Interesse der Betroffenen auch anzuwenden. Ich möchte daher alle Kommunen, Schulen, Jugendhilfeträger sowie Schüler- und Elternvertretungen aufrufen, beherzt und gemeinsam mit uns auf diesem Wege voranzuschreiten und institutionelle Grenzen auch in den Köpfen zu überwinden, Potenziale und das Engagement der Fachkräfte vor Ort für die Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben zu nutzen. Gerade der Gedanke der Sozialräumlichkeit, der sich ja weit durchgesetzt hat, der zu ganz konkreten Projekten schon geführt hat, ist etwas, was, denke ich, hier eine noch stärkere Verankerung dann in der Praxis erfahren wird.

Die Landesregierung wird auf diesem Wege, insbesondere im Rahmen von Fachberatungen, mithilfe einer Fortbildungsinitiative unterstützend wirken, das sei ganz klar gesagt. Natürlich gilt auch, wie bei allen Gesetzen, die wir machen, zu sehen, wie wirkt das Gesetz, welche Erfahrungen werden damit gemacht, und dies wird auch mit der Weiterentwicklung dessen, was wir heute beschließen, Ge

genstand der weiteren Debatten sein.

Abschließend möchte ich daran erinnern, dass das Anliegen, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule weiterzuentwickeln, im Zuge der Anhörung ausdrücklich begrüßt worden ist. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich Sie schon bitten, in diesem Sinne diesem Gesetz zuzustimmen. Es ist ein ganz entscheidender Schritt, den wir mit diesem Gesetz weitergehen. Es ist der richtige Schritt auf einem Weg zu einem Gesamtsystem von Bildung, Betreuung und Erziehung. Ich denke, das kann man wirklich nur begrüßen. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt jetzt noch eine Redeanmeldung durch den Abgeordneten Bärwolff für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ganz kurz, Frau Lieberknecht, Sie versuchen es ja schon so ein Stück weit, uns das jetzt hier als eine ganz, ganz fundamentale Regelung zu verkaufen; ich glaube eher, der Slogan, der über dem Gesetz stehen sollte ist: „Viel Lärm um nichts“.

Ich möchte noch einmal auf zwei Punkte aus unseren Änderungsanträgen zu sprechen kommen, zum einen, Frau Meißner, das Thema Jugendberufshilfe. Freilich, keiner der Anzuhörenden hat zu diesem Thema etwas verloren, aber dieses Thema steht ja auch nicht im Gesetz drin, aber wenn man die Kooperation von Schule und Jugendhilfe forcieren möchte, wenn man wirklich den Jugendlichen und gerade den Jugendlichen im Kyffhäuserkreis oder in anderen strukturschwachen Regionen, die noch jung sind, aber schon in Hartz IV leben, wirklich eine Perspektive geben möchte, dann muss man natürlich auch Politik in die Verpflichtung nehmen, in die Verantwortung nehmen, für sie hier auch Qualifizierungsangebote vorzulegen. Das zum Ersten.

Ich glaube, wir als Fraktion haben durchaus auch den Anspruch, eigene Vorschläge hier zur gesellschaftlichen Umgestaltung mit einzubringen, und besonders im Änderungsantrag haben wir das gemacht.

Der zweite Punkt, auf den ich noch einmal eingehen möchte, das ist unser Änderungsantrag zu § 14, denn ich glaube schon, wenn man Kooperation von Schule und Jugendhilfe forcieren möchte, dann braucht man dafür eine finanzielle Untersetzung. Ich kann Ihnen das vielleicht noch einmal erläutern, Sie waren ja in der Zeit nicht Sozialministerin, das war der Kollege

Zeh, aber Sie waren es in Ihrem Hohen Haus, die die Richtlinie zur Schuljugendarbeit, zur Schulsozialarbeit und zur Jugendpauschale zusammengelegt haben. Einst hat dieser Betrag 15 Mio. € ausgemacht, danach, da war die Landtagswahl gelaufen, die CDU hatte eine Stimme Mehrheit bekommen

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Zwei Stimmen.)

und zack hat man diese 15 Mio. auf 9 Mio. € zusammengekürzt, um sich dann darüber zu wundern, warum die Kooperation gerade nicht gut funktioniert zwischen Schule und Jugendhilfe. Das ist schon ein bisschen traumtänzerisch. Wenn Sie jetzt den Kinderschutz und die ambulanten Maßnahmen für straffällige Jugendliche auch noch in die Richtlinie mit hineinschreiben, dann zeigt das nur, dass Sie nicht wirklich willens sind, hier im Sinne des Anliegens, also im Sinne der Sache, auch im Sinne der Kinder und Jugendlichen, hier Politik zu gestalten. Wenn Sie hier auch sprechen - und Herr Emde hat das ja ganz gut gemacht -, es geht darum, diese Kooperationsvereinbarung und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe jetzt mit Leben zu erfüllen, und Sie sprechen ja auch von Kreativität, also nach meinem Empfinden ist das eher Euphemismus für die Verwaltung des Mangels. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren und stimmen als Erstes ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4733. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4736. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt zahlreiche Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit ist dieser Antrag angenommen.

Wir stimmen nun ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/4713 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags der Frak

tion der CDU. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt zahlreiche Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4471 unter Berücksichtigung der Abstimmung zur Beschlussempfehlung ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt zahlreiche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltung. Eine Mehrheit hat diesen Gesetzentwurf angenommen. Das muss jetzt in der Schlussabstimmung bekundet werden.

Es gab 1 Stimmenthaltung, bei welchem?

(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Beim Gesetzentwurf.)

Beim Gesetzentwurf, korrigiere ich dann jetzt, gab es 1 Stimmenthaltung.

Wir stimmen jetzt in der Schlussabstimmung darüber ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, möge sich jetzt von den Plätzen erheben. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt zahlreiche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt 1 Stimmenthaltung. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 11

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahme- gesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4564 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die CDUFraktion Frau Abgeordnete Stauche auf.