Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Ich sage Ihnen ganz klar: Mehr Schulden ist eine Belastung der nachfolgenden Generationen und das ist mit uns nicht zu machen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ihr habt ja genug gemacht.)

Auch der freie und gleiche Zugang - eine Formulierung, die wunderbar klingt, aber in ihrer inhaltlichen Ausführung etwas völlig anderes bedeutet als das, was Sie hier suggerieren. Sie wollen damit letztendlich alle Zugangsbeschränkungen aufheben. Wenn Sie alle Zugangsbeschränkungen aufheben, frage ich mich auch heute wieder, wozu brauchen wir Schulabschlüsse? Ist nicht Leistung und Befähigung ein gerechtes Auswahlkriterium bei Zugangsbeschränkungen, die es auch in Zukunft geben wird? Zugangsvoraussetzungen zu binden an Schul- oder Berufsabschlüsse, das ist notwendig und, ich sage auch, das ist gerecht.

Zur SPD: Sie haben mich konkret gefragt zu Studiengebühren. Ich antworte Ihnen: Es gibt eine klare Aus

sage des Ministerpräsidenten und die heißt, Nein zu Studiengebühren. Es gibt auch eine klare Aussage von mir, die sich auf die Aussage des Ministerpräsidenten bezieht und das ist auch ein Nein. Hören Sie bitte auf, unsere jungen Menschen zu verunsichern und auf diesem Niveau Wahlkampf zu führen. Herzlichen Dank.

Gestatten Sie jetzt die Nachfrage des Abgeordneten Eckardt und es liegt noch eine Nachfrage der Abgeordneten Kaschuba vor. Bitte, Abgeordneter Eckardt.

Herr Minister Müller, Sie haben auf einen Einnahmeverlust der Hochschulen hingewiesen, der nur aufgrund des Wegfalls des Landesverwaltungskostenbeitrags bestehen könnte. Nun ist die Verwendung des Verwaltungskostenbeitrags aber festgeschrieben für die Deckung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands. Können Sie mir erklären, wie es dann davon möglich ist, Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Ähnliches zu bezahlen, die Sie aufgezählt und hochgerechnet haben?

Ich habe den Bezug deshalb hergestellt, weil Sie ja den Einnahmeverlust ausgleichen müssen und das im Etat der Hochschulen seinen Niederschlag finden muss. Deshalb habe ich die Vergleiche gezogen, damit Ihnen klar wird, welche Bedeutung diese Einnahmeverluste letztendlich für die Hochschulen haben.

Frau Abgeordnete Kaschuba, bitte Ihre Frage.

Ja, Herr Minister, meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Sie haben, wie bei Ihrer Rede vom September, jetzt noch einmal darauf hingewiesen, dass die Hochschulen diese 5 Mio. € Einnahmeverluste haben werden. Unser Antrag geht eigentlich weiter, soweit ich informiert bin, hätten die Hochschulen die Einnahmeverluste, wenn sie die Verwaltungsgebühr nicht erheben würden und keine Langzeitstudiengebühren. Da Sie es aber jetzt im Kontext, also sowohl unseres Antrags als auch des Antrags der SPD-Fraktion gestellt haben, verstehe ich das nicht ganz. Rechnen Sie mit noch mehr Einnahmeverlusten, wenn keine Studiengebühren erhoben werden? Im Umkehrschluss hieße es ja, man müsste dann eventuell doch Studiengebühren

erheben.

Nein, ich habe nur den Bezug hergestellt, weil Sie in Ihren Aussagen sich nur noch auf Studiengebühren fixieren, aber das, was in Ihren Gesetzesformulierungen insgesamt hier zum Tragen kommt, gar nicht mehr erwähnt haben.

Abgeordnete Klaubert hat noch eine Nachfrage. Gestatten Sie die? Nein. Nein, Frau Abgeordnete Klaubert. Mir liegen jetzt … Bitte, Frau Abgeordnete Klaubert.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich wollte eigentlich wirklich nur die Frage an den Minister stellen. Aus welcher Formulierung unserer beiden Gesetzentwürfe, also einmal das verfassungsändernde Gesetz und einmal das andere Gesetz, er entnimmt, dass wir an den Hochschulen völlig ohne Zugangsbedingungen Studierende haben wollen? Sie sprachen, wenn ich mich richtig erinnere, davon, dass es nicht einmal mehr um Prüfungen wie zum Beispiel Abiturprüfungen geht und das wäre Inhalt unserer Gesetze. Also irgendwie habe entweder ich etwas bei uns falsch verstanden oder Sie haben es falsch verstanden. Deswegen meine Bitte an Sie, erklären Sie mir bitte, an welcher Stelle Sie Ihre Schlussfolgerungen so gezogen haben, wie Sie sie jetzt gezogen haben in öffentlicher Sitzung.

Herr Minister Müller.

Vielleicht wäre es bei Ihnen, zu erklären, was Sie unter einem freien und gleichen Zugang meinen, im Gegensatz zu dem, was heute an den Hochschulen gang und gäbe ist.

Bitte, Abgeordnete Kaschuba.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Reinholz fragt, ob wir das nicht draußen machen können. Ich habe doch gesagt, ich will es auch nicht zu lang machen. Ich verweise auf das Protokoll der Plenarsitzung vom 03.07.2008, Seite 8.845.

Dort finden Sie im dritten Absatz eine Beschreibung, welche Paragraphen wir geändert haben möchten; dort kann das jeder nachlesen, dann brauche ich das hier nicht noch mal lang und breit vorzulesen. Es handelt sich um Präzisierungen der derzeit gültigen Verfassung. Diese Verfassungsänderungen beruhen auch auf der Grundlage der derzeit gültigen Verfassung. Ich lese einen Satz vor: „Dies korrespondiert auch mit der in Artikel 20 festgeschriebenen Systematik, die den freien und gleichen Zugang für alle Bildungseinrichtungen festschreibt.“ Ich könnte das jetzt noch weiter fortführen, möchte das aber nicht tun, da hier Unruhe im Raum ist, aber ich kann jedem empfehlen, das im Plenarprotokoll nachzulesen. Danke.

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen jetzt ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4839. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Es liegen keine Stimmenthaltungen vor. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4839 mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe die zweite Beratung der Drucksache 4/4241.

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zur zweiten Beratung der Gesetzentwürfe in den Drucksachen 4/4194 und 4/4242 - Neufassung - und zur dritten Beratung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 4/4241. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Bitte, Herr Abgeordneter Eckardt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es die Kollegen der CDU-Fraktion sicher nicht mehr hören können, dass die Erhebung von Studiengebühren unsozial ist und insbesondere Kinder aus wenig begüterten Elternhäusern von einem Hochschulstudium abhält, ist nicht nur seit Jahren Auffassung meiner Fraktion, sondern lässt sich seit vergangenen Herbst auch mit ganz nüchternen Zahlen belegen. Nach einer vor wenigen Monaten bekannt gewordenen repräsentativen Umfrage des Hochschul-Informations-Systems HIS haben sich allein im Jahr 2006 bundesweit rund 18.000 Abiturienten gegen ein Studium entschieden aus Angst, sich die von den Unionsländern erhobenen allgemeinen Studiengebühren nicht leisten zu können. Das ist eine 18.000-fache Verschwendung von geistigem Potenzial und angesichts der Tatsache, dass die Bun

desrepublik mit einer Studierendenquote von gerade einmal 35,4 Prozent ohnehin meilenweit hinter dem OECD-Studierendendurchschnitt von 55,9 Prozent herhinkt, auch ein bildungspolitischer Skandal ersten Ranges. Zu verantworten haben ihn jene CDU/CSUPolitiker, die die Aufnahme eines Studiums nach wie vor als Privileg der gesellschaftlichen Oberschichten betrachten und Papas dicken Geldbeutel als einzig wahre Hochschulzugangsberechtigung verstehen. Studiengebühren, gleich welcher Form, sind also gesellschaftspolitisch indiskutabel und bildungspolitisch kontraproduktiv.

Ein Land wie Thüringen, das mit einer Studierendenquote von lediglich 29 Prozent noch nicht einmal den viel zu niedrigen Bundesdurchschnitt erreicht und wegen seiner ungünstigen demographischen Entwicklung in den kommenden Jahren ohnehin auf einen gravierenden Fachkräftemangel zusteuert, kann sich Studiengebühren, gleich welcher Form, daher schlicht nicht leisten. Es muss vielmehr im ureigenen Interesse des Freistaats liegen, die vorhandenen geistigen und schöpferischen Potenziale der jüngeren Generation so weit wie irgend möglich und unabhängig von der individuellen sozialen Herkunft zu erschließen sowie möglichst vielen Studierenden aus anderen Bundesländern, aber auch aus dem Ausland auf den Campus Thüringen zu locken und dauerhaft hier zu halten. Im Wettbewerb mit den überaus leistungsstarken Hochschulstandorten im Westen kann so etwas aber nur durch einen bewussten Verzicht auf Studiengebühren gelingen. Meine Fraktion hat dies bereits vor Jahren erkannt und sich öffentlich entsprechend positioniert. Dies hat nichts mit Wahlkampf zu tun, wie hier unterstellt. Das Thema kurz vor dem Wahlkampf aufgreifen, tut nun die Fraktion der CDU in Person ihres Vorsitzenden. Auch wenn der Kultusminister eben wiederholt hat, dass es im Freistaat zukünftig keine Studiengebühren geben wird, das Abstimmungsverhalten der Mehrheitsfraktion hier im Hause zu unserem Änderungsantrag lässt jedoch Zweifel aufkommen. Wenn man sich endlich zu einem solchen Verzicht auf allgemeine Studiengebühren durchringen könnte, dann sollte nach Auffassung der SPD auch der Ende 2006 eingeführte Verwaltungskostenbeitrag wieder abgeschafft werden. Für die Existenz dieser Verwaltungsgebühren hat das Kultusministerium bis heute keine sachliche Notwendigkeit nachweisen können. Die Ausführungen, Herr Müller, die Sie vorhin dazu gemacht haben, haben jedoch gezeigt, dass Sie, glaube ich, immer noch nicht richtig wissen, wofür diese Verwaltungsgebühr seinerzeit einmal gedacht war, nämlich als Studiengebühr light und als Bodenbereiter für die Einführung einer echten Studiengebühr in Thüringen. Das hat inzwischen der zur Lottofee mutierten oder nicht zur Lottofee mutierten, nichts Genaues weiß man nicht, Kollege Schwäblein bei parlamentarischen Beratungen über die Einfüh

rung des Verwaltungskostenbeitrags damals ganz offen so hier benannt. Demzufolge muss die CDU als nunmehr Gegnerin allgemeiner Studiengebühren, und das will ich hier nun einmal unterstellen, auch so konsequent sein, den Verwaltungskostenbeitrag als seinerzeit ersten Schritt hin zu einem Bezahlstudium wieder rückgängig machen. Der von meiner Fraktion vorgelegte und heute zu seiner zweiten Beratung anstehende Gesetzentwurf zielt jedenfalls auf ein solches Ende der Verwaltungsgebühren ab. Da sollte es der Mehrheitsfraktion eigentlich nicht so schwerfallen, unserer Vorlage zur Annahme zu verhelfen, jedoch habe ich hier nach dem ewigen Abstimmungsverhalten arge Bedenken. Ich bin jedenfalls gespannt, wie Sie, meine Damen und Herren von der CDU, sich heute positionieren werden, auch wenn ich befürchte, das Ergebnis zu kennen. Sollten Sie am Verwaltungskostenbeitrag festhalten wollen, wird Ihnen künftig immer das Etikett anhaften, sich trotz anders lautender Behauptungen den Weg zur allgemeinen Studiengebühr weiterhin offenzuhalten. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Schwäblein, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gelegentlich kann man den Optimismus verlieren, wenn man mehrmals klare Erkenntnisse vorgetragen hat, dass Sie dann doch vielleicht einmal bei der Opposition ankommen. Wir haben zu den Verwaltungsgebühren immer wieder vorgetragen, welche steuernde Wirkung sie haben, z.B. wenn mancher Student sich überlegen sollte, wie viel Mal er für eine Prüfung antritt, wenn er dafür einen kleinen Beitrag zu leisten hat. Es ist ja auch regelmäßig Aufwand, der dadurch entsteht. Man darf festhalten, die Entwicklung ist ja weitergegangen, nur nicht bei der hiesigen Sozialdemokratie, dass bis auf Rheinland-Pfalz mittlerweile alle Länder allgemeine Verwaltungsgebühren erheben. Selbst Berlin, wo die PDS mit am Futtertrog sitzt,

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Am Futtertrog.)

mittlerweile aber auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Große Koalition unter Führung der SPD in den letzen Monaten genau dies getan hat. Aber Sie sind ja so viel schlauer als Ihre Genossen sonst in der Republik und Sie wissen das alles um so viel besser - das können wir einmal festhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gerede, möglichst Freibier für alle und Hochschule darf nun gar nichts kosten, führt dann auch dazu, dass Hochschule sich am allgemeinen Bildungsmarkt nicht beteiligen könnte und in der allgemeinen Weiterbildung von Erwachsenen und solchen, die auch bereit sind, an private Institute Geld zu bezahlen, würde dann Hochschule nicht teilnehmen oder diesen privaten Bildungsmarkt kaputt machen. Dann müssten Sie sich einmal für das Eine oder Andere entscheiden. Worauf es mir ankommt, dass Sie erkennen und mit uns darum kämpfen, dass Hochschule als Ganzes mehr finanzielle Mittel braucht und das haben Sozialdemokraten in Australien erkannt, das haben Sozialdemokraten in England erkannt und trotz anderer Wahlkampfbeteuerungen dort allgemeine Studiengebühren eingeführt. Nun hat Herr Eckardt in einem Punkt recht: Wir haben hier ein demographisches Problem und brauchen viele junge Leute im Land. Wenn das ein Mittel ist, sie hierher zu locken, dann ist das erst einmal so zu akzeptieren auf der einen Seite. Auf der anderen Seite müssen wir aber, um unsere Hochschulen nicht dauerhaft zu benachteiligen, unbedingt mehr Geld in das Hochschulsystem in Thüringen bringen. Da bin ich mit Herrn Matschie seit vielen Jahren einig. Übrigens, als er einmal ein bisschen mutiger war als Staatssekretär, war er in seinen Erkenntnissen schon ein ganzes Stück weiter. Dann hat er von Frau Buhlman eine auf das Haupt bekommen und da hat er schön funktioniert, die Hacken zusammengeschlagen und hat behauptet, er hätte nie und nimmer auch nur den Gedanken an allgemeine Studiengebühren verschwendet. Aber so sind dann die Charakterstärken Ihres Spitzenkandidaten halt ausgeprägt, da kann sich der Wähler selber ein Urteil bilden.

Worauf es mir ankommt: Die Länder, die jetzt in Deutschland diese Gebühren bereits erheben, und auch die Staaten, die das schon haben, haben regelmäßig mindestens 10 Prozent mehr Geld an ihren Hochschulen. Wir haben schon ein Nord-SüdGefälle, man mag sich nur die Ergebnisse der Exzellenz-Initiative anschauen. Wir haben jetzt angefangen zu korrigieren, geben auch eigenes Landesgeld in diese Programme. Aber im Vergleich zu dem, was vom Bund an diese starken Hochschulen ausgeschüttet wurde, ist das nicht mal eine einfache Kompensation und um aufzuholen, müssten wir noch mehr Geld dort reinbringen. Ich bin dankbar, dass wir über Schule und Notwendigkeit von ausreichender Finanzierung von Lehrern und an dem allgemeinen Schulsystem hier zum Glück keine Debatte haben. Es gibt vielmals Streit um die Schulformen, aber dass Schule ganz wichtig ist, um den jungen Leuten die Bildungschancen zu eröffnen, da haben wir zum Glück hier im Grundsatz keinen Streit.

Wir sind bei den Hochschulen leider noch nicht so weit. Es gibt zwar die allgemeinen Bekundungen, aber sachdienliche Anträge, wie Hochschulen zu mehr Geld kommen, sind weder von links noch von rechts in diesem Plenarsaal bisher gekommen. Ich meine das jetzt nur rein geographisch und nicht politisch. Ich kann auch meine eigene Fraktion nur bitten, bei dem nächsten Doppelhaushalt unsere Hochschulen ausreichend fit zu machen in Lehre und Forschung. Denn nur dann kommt die Industrie weiter und die jungen Leute haben hier interessante Arbeitsplätze, die sie im Land halten und auch wieder hierher zurückbringen. Das ist die Botschaft, weshalb wir auch Ihren Anträgen nicht folgen können.

Zum Schluss meiner voraussichtlich letzten Rede in diesem Parlament eine Klarstellung: Die Lottofee bleibt die Dame, die die Zahlen zieht. Ich werde aufgrund des gültigen Vertrags, für den sich Herr Huster ja so sehr interessiert - er hätte mich einfach mal glatt fragen können, der über eine Ausschreibung zustande kam -, das Glück in Thüringen verwalten, aber nur verwalten, und habe mir eine zeitlang überlegt, ob ich diese letzte Rede emotional vielleicht noch auflade. Ich habe aber darauf verzichtet, auch weil ich mir sicher bin, dass einige Personen mit dem Horizont eines Schlüssellochs dieses nicht begreifen werden. Ich möchte ein Beispiel dafür setzen, dass das Kommen und Gehen in einem Parlament selbstverständlich ist und sage jetzt einfach Tschüs.

(Beifall im Hause)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4194 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4241 in dritter Beratung. Ich mache darauf aufmerksam, dass hier eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, wenn der Verfassungsänderung zugestimmt werden soll. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4242 - Neufassung - in zweiter Beratung. Wer ist für die

sen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Ausführung der Vorschriften über den Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, sonstigen Bedarfsgegen- ständen und Tabakerzeugnissen (Thüringer Lebensmittelüberwa- chungsgesetz - ThürLMÜbG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4774 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Frau Ministerin Lieberknecht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zahlreiche Institutionen und Behörden auf allen Ebenen wirken daran mit, dass unsere Lebensmittel sicherer werden, sicher sind und dass wir sie sicherer machen. Durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Probenahmen sorgen die kommunalen Behörden ebenso für den gesundheitlichen Verbraucherschutz wie z.B. unser Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza. Für die Landesregierung haben Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz höchste Priorität. Wir leisten unseren Beitrag für sichere Lebensmittel. Dieses Handeln ist eingebunden in die entsprechende Gesetzgebung der Europäischen Union und des Bundes. Durch das Inkrafttreten mehrerer unmittelbar geltender EU-Verordnungen war in den vergangenen Jahren eine Neustrukturierung des Lebensmittelrechts in Deutschland erforderlich.

Nachdem die Anpassung des Bundesrechts an das neue EU-Recht im Wesentlichen abgeschlossen ist, können nun auch die notwendigen Änderungen im Landesrecht vorgenommen werden und das geschieht mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. In einem ersten Schritt waren bereits die bisher geltenden Zuständigkeitsverordnungen auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene überarbeitet und am 20. Juli 2008 als Verordnung neu erlassen worden. Außerdem wurde die einschlägige Thüringer Verwaltungskostenordnung an die unmittelbar geltenden

Gebührenregelungen im EU-Lebensmittelrecht angepasst. Nunmehr müssen die zur Ausführung von Bundesrecht erlassenen Thüringer Gesetze entsprechend angepasst und aktualisiert werden. Die neben dem unmittelbar geltenden EU-Recht verbleibenden nationalen Regelungen sind in einem Bundesgesetz - dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - zusammengefasst worden. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch hat das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie das Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz abgelöst. Daher müssen die zu deren Ausführung erlassenen Thüringer Gesetze ebenfalls angepasst werden. Es handelt sich hierbei um das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie zur Weinüberwachung und um das Thüringer Ausführungsgesetz zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz. Beide Gesetze sollen nunmehr in einem Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz zusammengefasst werden, womit zumindest schon mal eine sprachliche Entbürokratisierung stattfinden würde.

Der vorliegende Gesetzentwurf führt wesentliche Regelungen der bisher bestehenden Gesetze fort. Er benennt die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und deren Aufgaben, legt das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz als zuständige Untersuchungseinrichtung fest und bestimmt die fachliche Qualifikation der mit der Überwachung beauftragten Personen. Außerdem werden die Anforderungen an Gegenprobensachverständige zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben geregelt. Ich möchte hervorheben, dass den Überwachungsbehörden der Landkreise mit dem Gesetz keine zusätzlichen Aufgaben übertragen werden. Einige der in den bisherigen Ausführungsgesetzen enthaltenen Regelungen entfallen, da diese zwischenzeitlich in unmittelbar geltenden EU-Verordnungen enthalten sind oder einer bundesrechtlichen Regelung zugeführt wurden. So sind mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch erstmals die Befugnisse für die Überwachungsbehörden bundeseinheitlich geregelt. Das gilt auch für die Information der Öffentlichkeit.

Lediglich für die Überwachung von Tabakerzeugnissen bleibt es in der Länderzuständigkeit, Maßnahmen der Behörden im Einzelfall und die Information der Öffentlichkeit zu regeln. Entsprechende Bestimmungen finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf. Außerdem enthält der Gesetzentwurf die Möglichkeit, Schlacht- und Zerlegungsbetriebe zu verpflichten, die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten in ihrem Betrieb zu gestatten. Er knüpft damit an die bestehenden Regelungen an und stellt sicher, dass die erforderliche regelmäßige Fortbildung des Untersuchungspersonals durchgeführt werden kann.

Weiterhin enthält der Gesetzentwurf die Rechtsgrundlage, um erforderlichenfalls Schlachtbetriebe verpflichten zu können, Schlachtungen in ihren Betrieben für andere durchzuführen oder durchführen zu lassen, sofern es im öffentlichen Interesse notwendig ist. Auch diese Regelung führt geltendes Recht fort. Der Gesetzentwurf sieht erstmals die Möglichkeit vor, niedergelassenen Tierärzten die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen ohne Anstellungsverhältnis bei der Behörde zu übertragen. Diese Beleihung der niedergelassenen Tierärzte soll den Vollzugsaufwand bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, der durch die bundesrechtlich vorgeschriebene Untersuchungspflicht bei Hausschlachtungen entsteht, reduzieren. Der Gesetzentwurf enthält ferner verschiedene Verordnungsermächtigungen auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung. Im Vergleich zu den bisher geltenden Landesausführungsgesetzen verursacht das Gesetz keine Mehrkosten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie erkennen an diesen Ausführungen, Lebensmittelsicherheit ist keine statische Angelegenheit, der gesundheitliche Verbraucherschutz braucht verlässliche und solide Rahmenbedingungen. Die Qualität unserer in Thüringen produzierten Lebensmittel befindet sich auf einem sehr hohen Niveau. Dies gilt auch für den bestmöglichen Schutz der Verbraucher. Bitte helfen Sie mit, dass dies auch in Zukunft so bleibt! Ich hoffe daher auf eine sorgfältige Beratung des Gesetzentwurfs und eine zügige Verabschiedung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)