Der Freistaat verfügt über ausreichende Dauerpflegeplätze in modernen Heimen sowie über eine große Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen. Den Erfordernissen unserer Gesellschaft angesichts des demographischen Wandels wird damit entsprochen. Es ist im Übrigen auch weiterhin eine hohe Investitionsbereitschaft diesbezüglich bei den Trägern festzustellen.
Von Interesse ist hier überdies die Tatsache, dass neben Heimen in öffentlicher Trägerschaft sowie Heimen in gemeinnütziger Trägerschaft der Anteil von Heimen privater Träger in Thüringen zugenommen hat. Er liegt jedoch noch immer unter dem bundesweiten Durchschnitt. Ich will es an dieser Stelle noch mal mit aller Deutlichkeit sagen: Die heutigen Einrichtungen und Dienste ermöglichen es, in ihrer Vielfalt und Dichte so lange wie möglich in vertrauter Umgebung bleiben zu können. Die Zeiten, in denen ältere Menschen einfach verwahrt wurden, sind Gott sei Dank vorbei. Eigenverantwortliches Leben und Selbstständigkeit sind wesentliche Kernsätze, die es zu ermöglichen gilt.
Ich möchte es auch nicht versäumen, an dieser Stelle einmal ausdrücklich den Beschäftigten im Bereich der Pflege herzlich danke zu sagen.
Egal ob das im Bereich der ambulanten oder stationären Pflege ist, wir alle wissen, dass durch das verantwortliche Pflegepersonal in tagtäglicher Arbeit Großes geleistet wird. Das geht auch oftmals an die Grenzen der psychischen und physischen Belastbarkeit. Dafür noch mal herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt können wir zudem sagen, dass in den neuen Ländern der Anteil der geringfügig Beschäftigten und der Personen, die halbtags und weniger arbeiten, an der Zahl der Gesamtbeschäftigten sehr gering ausfällt. Auch dies sehe ich als ein sehr positives Signal für die Qualität der Pflege in den Heimen. Von 229 vollstationären Pflegeheimen in Thüringen haben 217 Heime überdies einen Fachkräfteanteil, der über 50 v.H. liegt. Auch das ist, glaube ich, ein deutliches Zeichen für die Qualität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Situation der ambulanten und stationären Pflege wird wesentlich von den für alle Länder einheitlichen Vorgaben der Pflegeversicherung geprägt. Darüber sind wir uns sicher einig. Am 1. Juli 2008 trat bekanntlich das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft und wird seitdem auch in Thüringen angewandt.
Die zwischenzeitliche Bilanz zeigt eine steigende Zahl der Tagespflegegäste und auch eine Zunahme der Einrichtungen selbst. Auch der Besuch nur an einzelnen Tagen - so kann man das feststellen - nimmt zu.
Ein weiterer positiver Aspekt des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes besteht darin, dass zusätzliche Betreuungsleistungen nunmehr auch von jenen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Anspruch genommen werden können, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Pflegestufe 1 noch nicht vorliegen.
Ein Wort noch zu den Pflegestützpunkten: Zur Erprobung von Pflegestützpunkten in der Praxis hat das Bundesministerium ein Modellprogramm ins Leben gerufen. In 16 Pilotpflegestützpunkten verteilt auf die einzelnen Länder sollen Erfahrungen im Aufbau und Betrieb von Pflegestützpunkten gesammelt werden. Sie sollen dokumentiert und für andere Interessenten als hilfreiche Informationen zusammengestellt werden. Träger für ein solches Pilotprojekt ist in Thüringen die Stadt Jena. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Kuratorium Deutsche Altershilfe in Köln begleitet. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Fakt aber ist, wir verfügen über ein umfassendes Netz im Bereich der ambulanten und stationären Pflege. Pflegestützpunkte können schon jetzt eingerichtet und vom Land unterstützt werden, wenn die Träger die Kommunen und die Krankenkassen das auch gemeinsam wollen. Eine Ausweitung der bestehenden Strukturen halte ich jedoch an dieser Stelle deutlich gesagt für zweckmäßig.
Aber ich will nicht vorgreifen. Ich denke, hier gilt es die Ergebnisse und Ermittlungen abzuwarten. Ich denke, aufgrund der vorliegenden Ergebnisse können wir uns dann sicherlich im Rahmen der Möglichkeiten wieder zu diesem Thema verständigen. So, Herr Kubitzki.
Danke, Herr Worm. Sie sprachen von dem Pflegestützpunkt in Jena. Herr Worm, zwei Fragen dazu: Der Pflegestützpunkt wird geleitet von Prof. Dorschner, den ich heute schon zitiert habe im Rahmen dieses Forschungsprojekts. Haben Sie den Pflegestützpunkt in Jena schon besucht und wenn ja, stimmen Sie da mit mir überein, dass dieser Pflegestützpunkt in dieser Modellform nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.
Herr Kubitzki, ich habe diesen Pflegestützpunkt leider noch nicht besucht und deswegen kann ich Ihnen leider auch auf die zweite Frage keine Antwort geben.
Mir liegen jetzt seitens der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Ministerin Lieberknecht.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Kollege Worm ist gerade gefragt worden von Ihnen, Herr Kollege Kubitzki, wenn ich vielleicht meine Antwort, auch wenn Sie mich vielleicht nicht gefragt haben, geben darf. Ich war in Jena, ich habe ihn besucht und mit Ihrer Frage, ob er den gesetzlichen Vorgaben entspricht jetzt nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz muss ich Ihnen klar sagen: Nein. Das ist auch bekannt. Es ist ein Modellprojekt, was nicht dem entspricht, was jetzt in dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vorgegeben ist. Aber dazu komme ich dann später noch mal. Zunächst teile ich mit den Kolleginnen und Kollegen im Raum die Verwunderung, das Augenreiben, nicht nur, weil es jetzt schon nach 18 Uhr ist, als die Debatte begann war es noch kurz vorher, sondern in der Tat nehmen wir jetzt etwas im Plenum wieder auf, was auf den 12.09. des Jahres 2007 zurückgeht.
Zunächst stimme ich dem Kollegen Worm zu, auch Herr Kollege Kubitzki hat es gesagt, ich denke auch Frau Taubert, was die Anerkennung der hohen Qualität der Pflege in Thüringen betrifft, mit Dank
und Anerkennung an die Pflegerinnen und Pfleger, die dies tagtäglich leisten und das oft doch unter sehr schwierigen Bedingungen. Ein weiteres Wundern allerdings überkommt mich, wenn ich, lieber Herr Kubitzki, die Kritik, die Sie angebracht haben, sehe. Das ist ziemlich exakt die Agenda dessen, was ich an eigener Arbeitsplanung im September letzten Jahres hier vorgestellt habe, als ich schon einen ausführlichen Bericht zur Pflegesituation im Land gegeben und darauf hingewiesen habe, wo jetzt die Aufgaben liegen, die wir vor uns haben, nicht nur auf Landesebene, sondern die Formulierung, die Definition eines modernen Pflegebegriffs ist etwas, was wir jetzt in Gemeinschaft von Bund und Ländern leisten müssen. Dass hier eine Definition gefunden werden muss, die das, was mit klassischer Pflege im herkömmlichen Sinne begriffen wird, weit übersteigt und im Sinne von Teilhabe und wirklich modernem Herangehen auch im Blick auf das Lebensalter und dann auf die letzte Stufe auch im Leben orientiert, ist etwas, was inzwischen in der Wissenschaft, in der Forschung allgemein Konsens ist und was sich zunehmend auch im politischen Raum herumgesprochen hat. Ich selber habe den großen Vorteil, noch als Fraktionsvorsitzende, aber jetzt natürlich erst recht als Sozialministerin, in einer ad hoc-Kommission „Chancen des Alters“ zu sein auf Bundesebene von der evangelischen Kirche beispielsweise, da spielt das schon eine große Rolle. Auch die Frage der Landespflegeplanung, die Sie angemahnt haben, erscheint inzwischen angesichts der demographischen Situation - ich erinnere an den Demographiekongress, den wir am 20. November hier im Hohen Hause hatten - in einem doch etwas anderem Licht und erfordert auch ein etwas doch spezifischeres Herangehen an diese Frage, die ich aber jetzt nicht nur mit Blick auf die Altenhilfe sehe, nicht nur mit Blick auf die Pflegeplanung, sondern insgesamt was Sozialplanung im Land betrifft.
Strategische Sozialplanung ist ein Stichwort, wofür ich jetzt auch in dem entsprechenden Referat Sozialpolitik noch mal für personelle Verstärkung durch Umorganisation im Hause gesorgt habe. Es gibt hier gute Modelle auch wie man Planungen, die vorhanden sind, die wir gesetzlich ausführen müssen, aber auch Dinge, die wir im Moment nicht gesetzlich verankert haben, unter einem Dach führen kann. Ich bin hier mit der Liga der Wohlfahrtsverbände im Gespräch. Die Regierungspräsidien in Bayern haben z. B. eine gute Vorlage, wo man sich ein bisschen orientieren kann und dann natürlich schauen muss, was passt in Thüringen, was kann man hier anders machen. Das wollen wir in einem Konsens auch vor allen Dingen mit Leistungserbringern, mit Leistungsträgern entsprechend auch mit den kommunalen Gebietskörperschaften, die müssen hier dabei sein, absprechen. Dazu werde ich schon in nicht einmal 14 Tagen einen ausführlichen Termin haben.
Das steht also auf der Agenda genauso wie das Heimgesetz. Mein Mitarbeiter Herr Schnellbach sitzt hier hinten. Der sitzt jetzt für die Pflege hier, weil es schon nach 18.00 Uhr ist. Aber eigentlich hat er wirklich den Hauptschwerpunkt, das Heimgesetz zu erarbeiten. Das ist ja auch in einer ersten Konsultation mit der Liga besprochen, steht auf der Agenda des Kabinetts. Je nachdem, wenn wir es konsensual hinkriegen, dann machen wir es, dann haben auch alle etwas davon, dann freuen die sich, dass das in dieser Legislatur noch funktioniert. Wenn wir nicht im Konsens klarkommen, hat keiner etwas davon, wenn wir es jetzt im Crash durchbrechen, sondern dann haben wir unsere Erkenntnisse. Die gehen ja auch nach der Legislaturperiode nicht zu Ende, sondern man kann dann in der neuen Legislaturperiode ansetzen. Wir schauen, wie weit wir kommen.
Das Gleiche gilt für die Frage der Fachkräfte. Stichwort: Fachkräftemangel ist allenthalben in der gewerblichen Wirtschaft ein Problem, aber auch in den Sozialberufen, ganz klar. Auch hier versuchen wir, wie wir dies thematisieren, wie wir auch professionell mit dieser Frage umgehen. Sozialwirtschaft, ein Wirtschaftszweig, der zumindest von der Zahl der Beschäftigten anderen Wirtschaftszweigen nicht nachsteht und eher eine Branche im Wachstum ist. Etwa 12 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind hier in dem Bereich. Dass es für eine Sozialministerin natürlich ein Thema ist, auch die Verdienstfrage anzusprechen, die ganz entscheidend dann auch mit dem Image zusammenhängt, ist, denke ich, etwas, was sich von selbst versteht, was ich auch immer wieder tue. Auch hier muss man inszenieren und sehen, wie wir in dem Gesamtgeleitzug auch hier zu befriedigenderen Verhältnissen kommen.
Schließlich die Frage der Pflegestützpunkte: Tut mir leid, auch hier habe ich, Herr Kubitzki, eigentlich keine andere Meinung als die, die Sie gesagt haben. Deswegen verstehe ich nicht so ganz, warum Sie das als Kritikpunkt formuliert haben. Da sehe ich eher, sagen wir mal, Kritikpunkte vonseiten der SPD, die da eine doch ziemlich stringente Herangehensweise gefordert hat, und zwar genauso wie sie es nicht gemacht hat. So wie ich es auch bisher für Thüringen abgelehnt habe, dass wir es eben gerade nicht von oben nach unten mit Reißbrett übers Land wollen, sondern dass wir vorhandene Strukturen vor Ort nutzen, dass die Kommunen zwingend ins Boot müssen und aber auch die Pflegekassen vor allen Dingen. Die Pflegekassen sind - das ist die Crux an dem Jenaer Modell, deswegen ist das nicht so ohne Weiteres übertragbar - gerade nicht dabei. Hier haben die Konsultationsprozesse im Land begonnen. Wir haben inzwischen die Kassen im Gespräch. Ich will noch nicht sagen, das heißt, doch wir haben sie im Boot. Wir haben sie im Boot im Be
mühen, dass wir zu diesem Thema auch für Thüringen adäquate Lösungen finden, und zwar genauso wie Sie es beschrieben haben. Vorhandene Strukturen nutzen, Kommunen ins Boot und da wo es ernsthaft gewollt ist, da liegen inzwischen Interessenbekundungen vor, gemeinsam zu sehen, wie wir eine solche Pflegeberatung mit einem Pflegestützpunkt, wenn er denn so heißen soll, umsetzen können. Weimar hat sich hier gemeldet, der Oberbürgermeister der Stadt Weimar, der Sozialdezernent war im Gespräch bei uns. Die Stadt Gera hat Interesse bekundet. Im südthüringischen Bereich gibt es Bekundungen. Es wäre schon gut - ich bin da übrigens auch guter Dinge -, dass wir bis zum Sommer vielleicht zunächst modellhaft, aber dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben etwas in Thüringen hinbekommen. So viel dazu.
Danke, Frau Ministerin und Frau Vorsitzende. Frau Ministerin, Sie hatten Jena als positives Beispiel erwähnt, hatten auch erwähnt, dass die Pflegekassen da nicht mit im Boot sind. Gibt es jetzt Gespräche, vielleicht doch noch das positiv hinzubekommen, dass wir die Kassen in Jena auch mit ins Boot bekommen?
Ja, auch da sind wir im Gespräch, es ist schon allein mein politisches Interesse, hier eine Anschlussmöglichkeit zu finden, aber es ist nicht ganz einfach. Herr Kubitzki hat eine Problematik geschildert, bei der auch ich sage, es ist höchst ärgerlich. Ich will da auch mit ganz offenen Karten spielen, wir werden uns selbstverständlich im Ausschuss mit der Auftragsvergabe, mit dem Forschungsprojekt an Prof. Dorschner beschäftigen. Ich stehe hier nicht, um definitiv zu sagen, wann jetzt ein Abschlussbericht vorliegt, was schlecht genug ist, dass ich das nicht kann. Ich weiß auch nicht, ob er jemals vorliegen wird. Wir streben es an, es hat Staatssekretär Oesterheld gestern richtig gesagt, wir streben es an. Ich
habe aber nach der gegenwärtig geltenden Vertragslage - das kann man nun beklagen - keine Handhabe, dass er es wirklich tut. Das ist eine Frage von wissenschaftlicher Reputation, von Renommee. Da offensichtlich - vielleicht nicht in der speziellen Frage, aber in vielleicht parallel gelagerten Fragen - auch Verstimmung bei den Kassen ist, die man dann auch nachvollziehen kann, ist die Sache schwierig. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir es trotzdem hinkriegen, aber ich sage nur, es ist schwierig. Ich werde als Ministerin alles tun, um das in geordnete Bahnen zu bringen, aber ich widerspreche jedenfalls in einigen Kritikpunkten, die hier genannt worden sind nicht, sondern das hat man in aller Offenheit miteinander zu beraten. Ich denke, das können wir dann im nächsten Ausschuss auch tun.
Frau Präsidentin, jetzt habe ich ein bisschen eine Schwierigkeit. Die Fraktionen haben miteinander verabredet oder jedenfalls jede für sich bekundet, dass man der Ziffer 2 im Antrag, wie er hier vorliegt - wohlgemerkt 12.09.2007 - zustimmen möchte. Ich gehe davon aus, dass das geschehen wird. Das heißt, wenn das geschieht, wird die Landesregierung gebeten, zu berichten. Das heißt, das kommt dann nach dem Beschluss. Wenn ich jetzt einen Bericht geben würde, was macht dann der Beschluss noch für einen Sinn bzw. wenn ich dann eh noch einmal berichten muss, ist die Frage, ob ich jetzt auch berichte, sondern dann könnte man es mit der kleinen Kommentierung der Debatte, wie sie bisher war, belassen und dann gebe ich den Bericht, wenn der Landtag das entsprechend beschließt. Ist das eine richtige Interpretation?
Die Situation ist tatsächlich wie folgt: Die Nummer 2, die ein Berichtsersuchen gewissermaßen ist, über diese wird heute beschlossen und dann ist nicht angekündigt, dass die Landesregierung einen Sofortbericht gibt. Das heißt, eine solche Erwartungshaltung ist wenigstens in den Vorabsprachen nicht zum Ausdruck gebracht worden. Ich entnehme aber nun Ihren Äußerungen, dass Sie den Bericht geben könnten. Natürlich kann die Landesregierung jederzeit das Wort zu dieser Berichterstattung ergreifen und es wäre Ihnen völlig freigestellt, diesen Bericht zu geben. Danach müssten wir die Abstimmung untereinander abstimmen, ob die überhaupt noch nötig ist oder ob das dann zurückgezogen wird.
Also, sehr geehrte Frau Präsidentin, es ist jetzt 18:32 Uhr, man muss nicht alles tun, was man könnte, sondern ich sage einfach, der Landtag soll beschließen und dann mache ich das. Ganz herz
Ich entnehme den Beifallsbekundungen, dass Sie eine richtige Entscheidung getroffen haben, aber egal, wie Sie sie getroffen hätten, sie wäre die Richtige gewesen.
Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor und demzufolge schließe ich die Aussprache. Es ist jetzt bereits in unserem kurzen Dialog deutlich geworden, wir stimmen jetzt direkt zur Nummer 2 des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3329 ab, da genau dieses die Beschlussempfehlung empfiehlt. Wer dieser Nummer 2 aus der Drucksache 4/3329 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Ist das eine Gegenstimme? Nein. Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht, damit ist einstimmig beschlossen worden, dass Frau Ministerin diesen Bericht geben soll, den sie ja offensichtlich auch schon vorbereitet hat.
Ich würde dann noch darum bitten, dass man sich darüber verständigt, in welcher Form und in welcher Frist und wie man weiter damit umgeht. Das obliegt mir jetzt nicht.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11. Ich schließe auch den heutigen Plenarsitzungstag und bitte noch einmal um kurze Aufmerksamkeit für folgende Terminansagen, weil sie sich auch auf Veränderungen in den Terminabläufen beziehen.
Wir haben in der Ältestenratssitzung am 20. Januar 2009 mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass der 18. März, der noch in den Kalendern ausgewiesen ist, als Plenarsitzungstag entfällt.
Dafür gibt es einen neuen Plenarsitzungstag, das ist dann ein planmäßiger Plenarsitzungstag am 3. April 2009. Abweichend von üblichen Gepflogenheiten wird an diesem Tag nicht um 18.00 Uhr Schluss gemacht, wenn der Bedarf besteht, das heißt, wenn Tagesordnungspunkte abgearbeitet werden müssen.
Außerdem bitte ich Sie, zu beachten, dass der Donnerstag, der 28. Mai, und der Freitag, der 29. Mai, als Reservetermine für Plenarsitzungen festgelegt werden, um den Umfang der Tagesordnung vor Eintritt in die parlamentsfreie Zeit des Sommers zu gewährleisten.
Ich hoffe, dass das in den Fraktionen auch durch die Ältestenratsmitglieder schon einmal so bekannt gegeben worden ist. Jetzt haben Sie noch einmal die offizielle Information darüber und wir gehen davon aus, dass wir dieses Reglement der Plenarsitzungen bis zur Sommerpause auf diese Art und Weise offiziell und protokollarisch nachzulesen geregelt haben.