Protokoll der Sitzung vom 19.03.2009

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Becker auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich glaube, der Gesetzentwurf ist wirklich kein großer Wurf. Der ländliche Raum wird abgehängt, das kann man eindeutig so sagen. Er wird mit seinen Zukunftsproblemen allein gelassen. Wir haben bis jetzt einen Anschlussgrad von 68 Prozent in Thüringen - wir haben nicht bei Null angefangen, sondern etwa bei 40 Prozent. Dafür haben wir 3,5 Mrd. € ausgegeben und in Abwasserbeseitigungsanlagen in den letzten 19 Jahren investiert. Dieser Gesetzentwurf sollte jetzt wesentliche Fragen klären, wie es in der Zukunft weitergehen soll, wie es durch dieses Wassergesetz weiter geregelt werden soll. Ich glaube, Herr Baldus hatte die Messlatte durch seine Pressemittelung ziemlich hoch gelegt für dieses Gesetz. Es ist wirklich nicht gelungen, umzusetzen.

Ich will das kurz an fünf Punkten aufzeigen. Es gibt kein Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidung, ob Kleinkläranlage oder zentraler Anschluss; kein Mitspracherecht der Bürger.

(Beifall SPD)

Es gibt keine Kriterien für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Es werden nicht wirtschaftliche Grundlagen gefordert, um sich für eine Variante entscheiden zu müssen. Es gibt nur eine unzureichende Regelung zum Bestandsschutz von Kleinkläranlagen und es gibt in diesem Gesetzentwurf, darauf ist Herr Kummer in seiner Berichterstattung aus dem Ausschuss schon eingegangen, eine Schlechterstellung des Schutzes der Uferrandstreifen.

Die Liste der herrenlosen Speicher, die an diesem Gesetz anhängig ist, ist unvollständig; das hat der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme eindeutig dargelegt. Die Landesregierung hat versucht, ich hatte es schon erwähnt, gerade der Staatssekretär Baldus, den Eindruck zu vermitteln, dass mit dem Gesetzentwurf die drängenden Probleme der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum gelöst werden. Insbesondere wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass nun durch die Errichtung von Kleinkläranlagen hohe Kosten bei den weiteren Sanierungen der Abwasserentsorgung für die Bürger vermieden werden. Mitnichten ist das so. Diesen Anspruch erfüllt das Gesetz nicht. Das eigentliche Problem, dass für Investitionen im ländlichen Raum immer weniger Fördermittel zur Verfügung stehen und deshalb die Belastungen für Beitrags- und Gebühren

zahler immer steigen werden, bleibt ungelöst. Der Entschließungsantrag der CDU geht an der Sache vorbei. Wenn Sie etwas regeln wollen, dann können Sie das nicht in einem Satz im Entschließungsantrag machen. Sie hätten sich intensiver in die Haushaltsberatungen einbringen müssen, da hätten Sie die Grundlage legen müssen - das haben Sie nicht getan.

Die Regelung zu den Kleinkläranlagen erfasst wirklich nur ein ganz kleines Spektrum derjenigen Probleme, die wir im ländlichen Raum noch haben. Es sind die Direkteinleiter, es sind nicht die indirekt Einleitenden, wo wir die Probleme lösen können. Wir suggerieren aber durch diesen Gesetzentwurf, dass wir die Probleme im ländlichen Raum anpacken und jetzt geregelt haben. Das, was Sie jetzt in diesem Fall regeln, hätte unserer Meinung nach schon mit dem jetzt geltenden Gesetz geregelt werden können. Es hätte schon Ausnahmen geben können und der Zweckverband hätte einen Antrag auf Befreiung stellen können. Es gibt also gar keinen Fortschritt in diesem ganz schwierigen Bereich der Kleinkläranlagen, weil der Anschluss- und Benutzungszwang schon anders durch den Zweckverband hätte gehandhabt werden können, als es in den meisten Fällen gehandhabt wurde.

Diese Regelungen führen nicht zu der versprochenen Reduzierung der Gesamtkosten für alle Bürger im ländlichen Raum. Für die Frage der Kostenreduzierung wäre entscheidend gewesen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung voranzustellen. Wenn wir gesagt hätten, unter wirtschaftlichen Voraussetzungen wäre das und das möglich, aber das tun wir nicht in diesem Gesetzentwurf. Auch darauf gehen Sie wieder in einem Satz in Ihrem Entschließungsantrag ein. Warum haben wir denn über die lange Zeit keinen Weg gefunden, das so in den Gesetzentwurf zu bringen, dass es dann Bestandskraft hat? Das haben wir nicht geschafft. Unsere Änderungsanträge sind im Umweltausschuss abgelehnt worden, deshalb haben wir sie heute als SPD-Fraktion nicht noch einmal gestellt. Aber Sie sprechen ja Punkte, die nicht geklärt sind, in Ihrem Entschließungsantrag an, die sind aber wabbelweich. Mit diesem Ansprechen können wir doch nichts klären, das hätte im Gesetzgebungsverfahren passieren müssen. Wir sind auch der Meinung, dass durch diese unkonkreten Klärungsprozesse und durch dieses Gesetz Mehrkosten entstehen in den Haushalten im ländlichen Raum, und die Kläranlagen auf Dauer gesehen - obwohl sie über 15 Jahre Bestandsschutz haben -, auf einen Kostenfaktor von 10.000 € geschätzt kommen könnten und damit deutlich über den durchschnittlichen Gebühren und Beitragslagen in den Städten liegen werden. Das ist eine Diskriminierung des ländlichen Raums; das machen Sie mit diesem Gesetz und nehmen das wissentlich in Kauf.

Ein Schwerpunkt in diesem Gesetz, der uns besonders trifft, ist natürlich, dass Sie damit den Schutz des Uferrandstreifens der Gewässer erster Ordnung aufheben, also nicht aufheben, aber abschwächen, indem Sie das Recht der landwirtschaftlichen Nutzung, die Dünger- und Pflanzenschutzmittelverordnung aufnehmen und gar nicht darauf eingehen, dass wir gerade auch auf europäischer und auf Bundesebene die Diskussion andersherum haben. Natürlich ist es so, bei der Cross-Compliance-Regelung und bei der Überarbeitung des Wasserrechts und bei dem gescheiterten Umweltgesetzbuch, das Bayern so nicht mitmachen wollte - leider.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Gott sei Dank.)

Ach, Herr Primas, Gott sei Dank, das können Sie voll vergessen. Wissen Sie, wie schlimm das für die Thüringer Wirtschaft ist, dass es kein einheitliches Umweltrecht gibt? Das ist ein Nachteil für das Land Thüringen, wo Sie immer so heroisch daran gehen. Sie wollen das Beste für Thüringen. Das ist schlecht für Thüringen, nur weil irgend jemand in Bayern ausgerastet ist. Das kann ja nicht sein, dass die Bundesregierung und die Länder sich an einem Nasenring vorführen lassen.

Übrigens bin ich da einer Meinung mit dem Herrn Minister Sklenar, der das nämlich auch gesagt hat, dass es sehr schade ist, dass Seehofer sich da durchgesetzt hat, und das Umweltgesetzbuch wäre dringend notwendig gewesen. Soweit ich weiß, soll es jetzt im Wasserrecht eine abgespeckte Lösung geben. Das Bundeskabinett hat das schon verabschiedet. Jetzt sollen die Länder noch zustimmen. Es gibt wohl noch Diskussionsbedarf dazu. Wie gesagt, meiner Meinung nach sollen da die Regelungen zu den Uferrandstreifen anders untersetzt werden als hier. Wir hatten ja ein sehr fortschrittliches Wassergesetz, das Thüringer Wassergesetz war in dem Sinne schon sehr fortschrittlich. Es wird jetzt leider zurückgenommen, das finden wir nicht gut.

Zu dem Entschließungsantrag der CDU hatte ich schon was gesagt. Das ist wie ein Sack Reis in China. Sie haben vier Punkte angestrichen, die man alle mittragen kann, aber sie regeln auch nichts. Man kann es eigentlich nicht ablehnen, weil nichts ausgesagt wird. Ich hätte diese Mitwirkung gerade von diesen Punkten 3 und 2 auch innerhalb des Gesetzes gehabt. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, innerhalb der Gesetzesberatung da inhaltlich mit umzugehen und das einzubringen. Jetzt in einer Entschließung halte ich das für wenig tauglich.

Den Änderungsantrag der LINKEN können wir auch nicht mittragen, da wir einen anderen Ansatz hatten gerade in der Umgehensweise mit den Kleinkläranla

gen. Deshalb werden wir uns da enthalten. Der Entschließungsantrag der LINKEN ist ähnlich wie der von der CDU, er schadet nicht, tut nicht weh; man schreibt da mal ein, zwei, drei, vier, fünf Punkte auf und definiert sie. So richtig kann ich damit auch nichts anfangen, was nun das Gesetz besser machen soll oder was das auf den Weg bringen soll. Das ist das Aufgeschriebene, worüber wir im Ausschuss auch längere Zeit diskutiert haben, was wir auch gesehen haben. Aber warum wir da jetzt eine Entschließung daraus machen sollen, das verstehe ich nicht.

Die Landesregierung hätte anders mit dem Gesetz umgehen müssen und vor allen Dingen die CDUFraktion hätte inhaltlich anders mit dem Gesetz umgehen müssen, dann wären wir ein Stück weiter. Das ist leider nicht gelungen. Die SPD-Fraktion kann diesem Gesetz nicht zustimmen und hält es auch für ein falsches Zeichen für den ländlichen Raum. Wenn wir nicht zur Verantwortung stehen, den ländlichen Raum mitzunehmen, dann wird das durch die demographische Entwicklung noch schwerer, die Menschen im ländlichen Raum zu halten. Wenn noch mehr Kosten auf sie zukommen, gerade jetzt durch dieses Wassergesetz, wird es noch schwerer, den Menschen zu erklären, warum der ländliche Raum in Thüringen so schön und wunderbar ist. Ich hoffe, die Menschen sehen das selber und sie lassen sich nicht von diesen Kosten, die auf sie zukommen, abschrecken. Aber das Gesetz ist kein guter Beitrag für den ländlichen Raum.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Gumprecht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ohne Wasser gibt es kein Leben, Wasser ist ein kostbares, für die Natur und den Menschen unentbehrliches Gut.“ So lautet der erste von zwölf Punkten der Europäischen Wasser-Charta aus dem Jahre 1968.

Meine Damen und Herren, wir schließen heute mit der Beschlussfassung die Fortschreibung des Thüringer Wassergesetzes ab. Allein der Landtag beschäftigte sich seit fast einem Jahr mit dem Thüringer Wassergesetz und die Landesregierung noch wesentlich länger mit dieser Materie.

Die Themenpalette, die in dem Gesetzentwurf aufgegriffen wurde, ist breit. Im Ausschuss haben wir uns vorrangig mit drei Themenschwerpunkten intensiv beschäftigt und diese diskutiert: die Problematik der

Kleinkläranlagen, die Frage der Uferstreifen und die sogenannten herrenlosen Speicher. Auf diese drei Punkte möchte ich heute kurz eingehen.

Erstens - die herrenlosen Speicher: Diese Problematik beschäftigt die Politiker in den Kommunen, aber auch uns Umweltpolitiker seit mehr als 15 Jahren. Ich bin froh, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf ein akzeptabler, konstruktiver Lösungsvorschlag angeboten wird.

Was, meine Damen und Herren, war die Ursache für diese Situation? In mehreren Landkreisen wurden in den 60er- und 70er-Jahren zahlreiche Speicherbecken errichtet, die meist von Landwirtschaftsunternehmen genutzt wurden und für die nun niemand zuständig ist. In der Anhörung und im Nachgang dazu in unserem Ausschuss wurde uns von verschiedenen Seiten eine große Anzahl von Einzelbeispielen vorgetragen so wie auch heute im Antrag der LINKEN die Frage Speicher Marksuhl mit dem Ziel, die Liste zu erweitern. Das war und ist das Kriterium, das zur Aufnahme eines Speichers in die Anlage 5 des Gesetzes führte. Der Gesetzesvorschlag beinhaltet nur die Speicher, denen kein Staurecht zugeordnet werden kann und für die kein Rechtsnachfolger in Aussicht ist. Diese beiden Kriterien wurden gründlich durch die Behörden in jedem Einzelfall geprüft und uns - wie ich einschätze - schlüssig vorgetragen. Es existieren zwar mehr als 200 Stauanlagen, aber nur 56 nach diesen Kriterien ausgewählte herrenlose Speicher. Die zu einzelnen Fällen vorgetragenen Argumente der Betroffenen mit dem Ziel der Erweiterung der Liste kann man zwar aus regionaler Sicht verstehen, würden aber im Einzelnen das Grundanliegen, das ich eben genannt hatte, durchqueren. Deshalb lehnen wir eine einseitige Erweiterung nach dem Prinzip „Wer am lautesten schreit, bekommt auch was ab“ grundsätzlich ab. Wir stehen zum Vorschlag der Anlage 5. Wesentlich - und darauf möchte ich hinweisen - ist, dass das Land bereit ist, mit der Übertragung dieser 56 Anlagen auch die finanzielle Sicherung der Finanzierung zu gewährleisten. Damit kann eine große Zahl von Konfliktfällen gelöst werden.

Zweitens - die Uferrandstreifen: Es war nicht unser Ziel, die Uferrandstreifen an Gewässern abzuschaffen, was teilweise und zeitweise unterstellt wurde. Es bleibt bei Uferstreifen von 10 m an Gewässern erster Ordnung, von 5 m an Gewässern zweiter Ordnung. Wir wollen nur keine Forderungen bestehen lassen, die über den bundesgesetzlichen Regelungen liegen. Dies trifft hier lediglich für den Pflanzenschutz und das Düngerecht zu. Zugegeben, es ist einfacher, einen festen Abstand zu definieren, als differenziert und entsprechend der einzelnen Fachvorschriften zu handeln. Aber das Dilemma des Bauern ist, dass er bisher immer zwei unterschiedliche Vorschriften

- Wasserrecht und Fachrecht - zu beachten hatte. Wir treffen heute die Entscheidung, wie dies auch längst in anderen Ländern erfolgt ist, dass Fachrecht gilt. Zur Klarstellung des Entwurfstextes haben wir in unserem Änderungsantrag im Ausschuss den Abschnitt zum grundsätzlichen Schutz der Uferrandstreifen separat vorangestellt. Damit haben wir in diesem Fall wieder den alten gesetzlichen Zustand hergestellt. Ich denke, das ist aus Sicht des Umweltschutzes auch sachgerecht.

Drittens - zu den Kleinkläranlagen: Hier geht es um die Frage einer dezentralen Abwasserbehandlung. Ich möchte an die Ausgangslage erinnern. Thüringen hat bekanntlich in Deutschland den geringsten Anschlussgrad an zentralen Kläranlagen, und zwar aufgrund unserer Ausgangsbasis, wenn man die Länder untereinander vergleicht. Das heißt, rund 32 Prozent oder 730.000 Einwohner beseitigen ihr Abwasser in rund 230.000 Kleinkläranlagen, die aufgrund ihres Funktionsprinzips und ihres Alters das Abwasser weitgehend unzureichend behandeln. Nur 2 Prozent davon sind moderne vollbiologische Anlagen. Nach § 7 a Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz haben die Länder die Anpassung an den Stand der Technik in einer angemessenen Frist sicherzustellen. Schaut man in andere Länder, so stellt man fest, dass durchaus unterschiedliche Wege gegangen wurden. Sachsen hat frühzeitig generell auf dezentrale Anlagen orientiert und ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, was dazu führte, dass auch Kleinkläranlagen in Gebieten mit zentraler Erschließung errichtet wurden.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Schon lange!)

Die Eigentümer stellen jetzt fest, dass trotz der Investitionsförderung ein zentraler Anschluss sie deutlich billiger gekommen wäre. Ich höre die Diskussion, ob man nicht zurückrudern sollte. In Sachsen-Anhalt hat man inzwischen eine, ich denke, unrealistische Frist gesetzt, dass 2015 alle Anlagen dem Stand der Technik entsprechen sollen. Das ist meiner Meinung nach kaum machbar und wird besonders die Preise für Kleinkläranlagen nach oben schnellen lassen. Thüringen hat sich von Anfang an auf eine schrittweise Umsetzung orientiert. Mit der zwingenden Überarbeitung der Abwasserbeseitigungskonzepte sind die Vorhabenträger weiter aufgefordert, diejenigen Gebiete zu identifizieren, die technisch und betriebswirtschaftlich nicht geeignet sind, an zentrale Anlagen anzuschließen. Übrigens haben wir den Trägern nun mit der von uns eingebrachten Änderung mehr Zeit zur Erstellung dieser Beseitigungskonzepte eingeräumt. Darüber hinaus hat sich meine Fraktion frühzeitig für eine Investitionsförderung für Kleinanlagen stark gemacht. Das brauchte auch, das kann

ich hier auch sagen, ein wenig Überzeugungsarbeit. Die anfänglich missverständliche Diskussion, insbesondere in der Anhörung, haben wir mit unserer Formulierung im Gesetztext klarstellen können. Kleinkläranlagen, so wie sie im vorliegenden Vorschlag enthalten sind, betreffen nur Anlagen mit Direkteinleitung, das heißt, nur wo ein Hausanschluss direkt in ein Fließgewässer, einen Teich oder in einen Graben einleitet und nicht wenn dies über ein von der Gemeinschaft genutzten Kanal geschieht. Sobald in eine Teilortskanalisation entwässert wird, unterliegt dies nämlich dem Satzungsrecht des Vorhabenträgers. Hier wollen wir gesetzlich nicht eingreifen. Die Opposition hat uns dies lange so nicht abgenommen. Ich denke, auch heute wird das deutlich, wenn ich mir die Änderungsanträge vor allen Dingen auch im Umweltausschuss anschaue. Unabhängig davon steht die Aufgabe, in Zukunft auch die sogenannte Teilortskanalisation fitzumachen, indem die Abwässer einer funktionsfähigen Kläranlage zugeführt werden. Darüber hinaus gilt, dass der zuständige Verband in seiner Abwasserplanung die Befreiung vom Anschlusszwang bestätigt und im konkreten Fall die Wirtschaftlichkeit geprüft wird. Erst dann hat der Einzelne einen Anspruch auf Förderung durch das Land. Der Entwurf der Richtlinie liegt seit einigen Tagen vor. Die Förderhöhe lehnt sich mit 1.500 € Grundförderung an die Regelung in Sachsen an.

Damit sind wir bei unserem Entschließungsantrag, der ergänzend zum Gesetz einige Forderungen aufnimmt. Darin wollen wir erstens, dass eine Kläranlagenverordnung vorgelegt wird, in der Kontrolle, Wartung der Kleinanlagen auch geregelt sind. Ein Verordnungsentwurf, wie ich eben sagte, dieser Förderrichtlinie liegt uns seit einigen Tagen vor.

Zweitens: Wir wollen, dass die Förderung auch finanziell im kommenden Haushalt sichergestellt wird.

Drittens: Das ist eigentlich selbstverständlich, aber dennoch nicht so einfach; wir wollen, dass ein einheitliches Handeln der Wasserbehörden in den Landkreisen gewährleistet wird. Hierfür sollen besondere Schulungen angeboten werden - wie ich höre, hat dies bereits begonnen -, denn bekanntlich haben wir nach Wegfall der vier Staatlichen Umweltämter jetzt 23 untere Wasserbehörden. Das hat zum einen den Vorteil, sie sind näher am Bürger, sind aber umgekehrt schwerer zu koordinieren.

Viertens - es ist uns wichtig und wir haben festgestellt, dass einige Verbände bereits jetzt in diese Richtung gehen - sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, sogenannte Gruppenlösungen zu prüfen. Das heißt, dass mehrere Grundstücke an eine kleine Anlage, die dann wieder kommunal betrieben wird, angeschlossen werden. Dies hat gegenüber grundstücksbezogenen Einzelanlagen erhebliche Vorteile in der

Stabilität der Ablaufwerte und es kann auch zu deutlichen Kosteneinsparungen für den Bürger führen. Mit entsprechendem Informationsmaterial und Beratung durch Fachleute sollen die Bürger und die Verantwortlichen vor Ort befähigt werden, für ihre Gemeinde und die Bürger die effektivste Lösung zu diskutieren und zu beschließen.

Meine Damen und Herren, der Ihnen heute vorliegende Gesetzesvorschlag beinhaltet pragmatische Lösungsvorschläge, die wir mit unseren Änderungsvorschlägen ergänzt haben. Er beinhaltet Machbares, verknüpft mit dem Ziel, Wasser als Naturressource zu schonen, wie in der Europäischen Wasser-Charta von 1986. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses in Drucksache 4/4888 sowie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag in Drucksache 4/4837 und damit um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich der Abgeordnete Kummer zu Wort gemeldet.

Herr Gumprecht, Sie hatten Ihre Rede damit angefangen, dass wir heute die Änderung des Wasserrechts abschließen. Ich sage mal, ich hoffe nicht für lange. Ich hoffe, dass die Mehrheiten in diesem Haus nach der Wahl so sind, dass wir das Wassergesetz wieder anfassen können

(Beifall DIE LINKE)

aus dem einfachen Grund: Wir haben es hier mit einer Kapitulationserklärung der Landesregierung zu tun.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ach du großer Gott.)

Es ist eine Kapitulationserklärung in Bezug auf das Ziel, was ich glaube, Herr Minister Dr. Sklenar, dass es auch immer Ihr Ziel gewesen ist bisher, gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum zu erhalten.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Die schaffen wir. )

Das schaffen Sie eben mit diesem Gesetzentwurf nicht.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Aber immer!)

Ich kann Ihnen das erklären. Wir haben in Zeiten - Frau Becker ist vorhin darauf eingegangen -, wo es gewaltige Bundes- und EU-Fördermittel gab, Milliarden in die Abwasserbeseitigung in Thüringen gesteckt und haben es doch nur geschafft, weniger als 30 Prozent zusätzlich zu dem, was vor 20 Jahren hier an Abwasserbeseitigungsanlagen vorhanden war, noch zu ergänzen. Diese weniger als 30 Prozent spielten sich in einem Bereich ab, wo ich Menschen relativ preiswert an die öffentliche Abwasserentsorgung anschließen konnte, einfach weil sie in Städten wohnten, wo die Anschlussdichte pro Einwohner eine recht große war. Das, was wir noch vor uns haben im ländlichen Raum bei einem Drittel der Bevölkerung in unseren Dörfern, wird deutlich teuerer, weil die Einwohnerdichte geringer ist. In dieser Zeit präsentieren Sie uns diesen Gesetzentwurf. Der Gewässerzustand in Thüringen sieht nicht gut aus. Das Umweltministerium hat uns im November 2008 zur Berichterstattung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie folgende Zahlen mit auf den Weg gegeben - Frau Präsidentin, ich bitte, darum zitieren zu dürfen. Der Zustand der Gewässer bzw. des Grundwassers, 4 Prozent der Oberflächenwasserkörper erreichen bereits derzeit vollständig den für 2015 geforderten guten Zustand. Ursachen für die Zielverfehlung sind multikausal. In 92 Prozent der Gewässer unzureichende Gewässerstrukturen, in 86 Prozent der Gewässer sind zu hohe Nährstoffbelastungen, Nitrat und Phosphor aus Landwirtschaft bzw. Abwasser, in 42 Prozent der Gewässer zu hohe organische Frachten kommunales Abwasser.

Meine Damen und Herren, erschreckende Zahlen und wir müssen die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, das ist europäisches Recht. Dazu haben wir nicht mehr viel Zeit. Die Maßnahmen werden nicht mehr so geregelt werden wie bisher, wo wir über 60 Prozent Förderung möglich gemacht haben im städtischen Raum, sondern sie werden jetzt durch ein solches Gesetz umgesetzt, wo die Wasser- und Abwasserzweckverbände über ihre Abwasserbeseitigungskonzeption die Möglichkeit erhalten, Gebiete aus ihrem Zweckverbandsgebiet auszuschließen und dort zu sagen, hier wird es keine zentrale Lösung mehr geben, hier soll der Bürger seine Probleme selber regeln.

Meine Damen und Herren, damit wird die Forderung, die unsere Fraktion immer wieder hier im Haus gestellt hat, die auch Bürgerinitiativen aufgestellt haben, dezentrale Anlagen dort zu ermöglichen, wo es für den Bürger preiswerter ist, auf absurde Art und Weise ins Gegenteil verkehrt.