Tilo Kummer
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Herr Minister, Sie können mir doch den Gag nicht schon vorwegnehmen.
Erst einmal möchte ich mich dem Dank des Ausschussvorsitzenden anschließen, was die Arbeit im Ausschuss angeht. Das lief sehr kollegial. Auch die Landtagsverwaltung hat hier Hervorragendes geleistet. Ich hätte nicht gedacht, dass wir den Abschlussbericht noch in dieser Legislatur fertig bekommen. Es ist gelungen und dafür noch einmal vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es ist ein bezeichnender Abschluss dieser Legislatur, dass wir uns noch einmal mit dem Bereich Wasser/Abwasser befassen müssen. Dieser Bereich ist offensichtlich die Achillesferse der Landesregierung. Man kann auch sagen ein Milliardengrab. Ein Mosaikstein dieses Problems ist die Fernwasserversorgung aus Talsperren. Trotz rund 400 Mio. € Investitionen und Entschuldung für diesen Bereich in den letzten Jahren ist die Versorgung gerade Ostthüringens aus den Fernwasser liefernden Talsperren unsicherer als vorher.
Herr Minister, Sie hatten es schon erkannt, Sie können sich vielleicht noch erinnern an die Grundsteinlegung beim Bau der Talsperre Leibis. Ich hatte Ihnen damals ein Fass ohne Boden übergeben und
darauf hingewiesen, dass unsere Fraktion fürchtet, dass sich diese Talsperre als ein solches entpuppt. Sie hatten damals widersprochen. Es hat nur wenige Monate gedauert, bis Sie dann erkannten, erkennen mussten, dass die Anbindung der Talsperre Leibis an den Ostthüringer Versorgungsraum offensichtlich doch wesentlich teurer wird als vorher erwartet. Zumindest sagt der Untersuchungsausschuss, dass Sie es dann erst erfahren haben, weil der Fernwasserzweckverband Nordost falsche Zahlen geliefert hätte. Der Untersuchungsausschussauftrag richtete sich nicht danach, die Schuld der kommunalen Seite zu prüfen, ich gehe davon aus, dass sich die kommunale Seite zu diesem Vorwurf auch noch verhalten wird. Nun hatte die Landesregierung damals im Zuge der Gründung der Fernwasserversorgung diese entschuldet und dem Landtag versprochen, dass keine weiteren Gelder mehr dort reingesteckt werden müssen, außer die Bezahlung des hoheitlichen Anteils. Offensichtlich trauten Sie sich nicht, dann dem Landtag die Karten auf den Tisch zu legen und zu sagen, dass noch einmal Geld in die Hand genommen werden muss, um die neue Talsperre dann anzuschließen und entsprechend nutzen zu können. Sie saßen wie das Kaninchen vor der Schlange. Hätte sich der Landtag damit befasst, hätten wir die Probleme sicherlich regeln können, die Finanzierung sichern können, aber Sie haben den Versuch nicht unternommen, Sie haben einfach dagesessen, gewartet, unfähig zu handeln. Die Thüringer Fernwasserversorgung ermittelte inzwischen die wahren Kosten der Anbindung der Talsperre Leibis an das Ostthüringer Netz und veranlasste einen Beschluss für eine Versorgungsstrategie. Dieser Beschluss heißt heute „Zielbeschluss“ und man fühlte sich offensichtlich nicht so richtig daran gebunden - darauf ist der Vorsitzende schon in seiner Rede eingegangen. Die Fernwasserversorgung bat die Landesregierung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, um die Finanzierung des Problems sicherzustellen. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag wurde abgelehnt. Was der Geschäftsführung der Fernwasserversorgung dabei offensichtlich nicht bekannt war, war, dass ein wesentlicher Grund für die Ablehnung dieses Vertrags darin bestand, dass Brüssel dem Freistaat zu dieser Zeit gerade sehr deutlich auf die Finger schaute wegen einer Subventionsbeschwerde des Fernwasserzweckverbands Südthüringen. Geld zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, die für das versorgungstechnische Gesamtkonzept erforderlich waren, hätte es offensichtlich gegeben.
Jetzt kommen wir zu dem Hauptproblem, was der Untersuchungsausschuss dann festgestellt hat: Die Verwaltungsratsmitglieder, die die Landesregierung in den Verwaltungsrat der Fernwasserversorgung entsandte, um dort für die zwei Drittel Anteil an dieser Anstalt öffentlichen Rechts die Interessen des Landes
zu vertreten, wussten, dass Geld für die Förderung der Umsetzung der Maßnahmen da war, haben es dort aber nicht gesagt. Die Geschäftsführung ging davon aus, es gibt kein Geld für die Umsetzung dieser Maßnahmen und hat dementsprechend nicht gehandelt. Da niemand ausreichend miteinander geredet hat, passierte nichts. Da, sage ich, brauchen wir eine dringende Regelung, um hier Änderungen herbeizuführen. Es kann doch nicht sein, dass die Leute, die die Verwendung von Steuermitteln in solchen Anstalten entsprechend überprüfen sollen, schauen sollen, dass die Interessen unseres Landes wahrgenommen werden, ihren Sitz dort als ein persönliches und unabhängiges Mandat ohne jegliche Weisung betrachten, und dass sie meinen, ihr dienstliches Wissen in eine solche Anstalt gar nicht einbringen zu müssen. Hier brauchen wir dringend eine Änderung. Deshalb ist es gut, dass wir zum Abschluss der Legislatur diesen Untersuchungsausschuss hier noch beraten.
Aber nun weiter mit der Geschichte der Fernwasserversorgung: Nachdem zwei Jahre verwartet waren, schaute Brüssel nicht mehr so deutlich nach Thüringen. Die Subventionsbeschwerde war irgendwo im Sande verlaufen. Die Landesregierung sagte: Gut, wir müssen ja nun endlich mal handeln, die Talsperre Leibis ist bald fertig, also jetzt gibt es die Möglichkeit für den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Nun könnte man glauben, jetzt wird alles gut, jetzt wird investiert, jetzt wird die Talsperre endlich an den Ostthüringer Raum angebunden. Das passierte nicht. Uns wurde im Ausschuss gesagt, ohne es näher zu untersetzen, dass die Kostenkalkulation des Gutachtens, was damals den realen Preis ermittelt hatte, so nicht mehr zugetroffen hätte und dass man deshalb neu kalkulieren wollte. Wie gesagt, es gab dafür keine klare Untersetzung. Es gab aber in den Kabinettsunterlagen einen anderen Fakt, der darstellte, was wesentlicher Grund für das Handeln der Thüringer Fernwasserversorgung und der Landesregierung war. Das war nämlich das Versprechen, das Ministerpräsident Bernhard Vogel 2001 in Zeulenroda gegeben hat, offensichtlich auch mit Blick auf ein Hotel, was dort an der Talsperre steht, dass in dieser Talsperre nach Fertigstellung von Leibis gebadet werden kann.
Nun kam im Jahr 2006 das, was man damals nicht kalkuliert hatte. Man dachte damals, wenn die Talsperre ihren Trinkwasserschutzstatus verliert, kann man dort einfach baden gehen. Dummerweise brachte die EU eine Badewasserrichtlinie raus, die besagte, dass an Badewässer in Deutschland und in anderen europäischen Ländern entsprechende Anforderungen zu stellen sind, die ähnlich dem von Trinkwasser sind. Wenn ich nun aber die Landwirte im Einzugsgebiet nicht mehr unterstütze, dass sie auf Düngung verzichten können, wie es für eine
Trinkwassertalsperre üblich ist, ist zu erwarten, dass sich die Wasserqualität der Talsperre wieder so verschlechtert, dass sie nach Badewasserrichtlinie nicht mehr zum Baden geeignet ist. Das heißt, die Ziele der Region, in Zeulenroda baden zu wollen, konnten offensichtlich nicht mehr befriedigt werden. Da aber die Landesregierung und die Thüringer Fernwasserversorgung dem Versprechen des Ministerpräsidenten Folge tragen wollten, musste man sich was einfallen lassen. Dementsprechend wurde das Konzept umgestrickt, dementsprechend wurde eine Lösung gesucht, eine sogenannte Zweibeinvariante, wie man noch ein bisschen Wasser aus Zeulenroda und Weida nutzen kann für die entsprechende Versorgung und die Talsperren im Trinkwasserschutzstatus lässt. Man wollte die bereits abgeschriebene Trinkwasseraufbereitungsanlage in Dörtendorf noch mal mit viel Geld so ausbauen, dass sie das Wasser trotz des Badens in den Talsperren hätte aufbereiten können.
Nein, der Herr Krauße wird doch sicherlich reden. Dann schaue ich mal, ob ich noch reagiere auf das, was er sagt. Ich möchte jetzt nicht.
Wir hätten dann zu verzeichnen gehabt, dass wir es mit dem teuersten Spaßbad Thüringens zu tun gehabt hätten. Das war so in etwa die Zeit, wo es den kommunalen Verbandsräten mulmig wurde. Sie traten dann aus dem Verwaltungsrat aus. Nun wollten wir das Problem im Umweltausschuss klären, haben uns die Verwaltungsräte von der kommunalen Seite eingeladen, um sie zu befragen. Dann ging ein Jurist der Landesregierung auf die Verwaltungsräte zu und sagte ihnen, dass sie uns im Umweltausschuss nichts sagen dürfen. Das muss man sich mal überlegen, der Thüringer Landtag mit seinem Gremium Umweltausschuss, der die Kontrolle haben muss für die Verwendung von Steuergeldern in diesem Land, sollte nicht erfahren, was die Probleme der kommunalen Verwaltungsräte waren in seiner Anstalt öffentlichen Rechts. Das war dann auch der Grund, warum wir den Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht haben. Ich sage heute, ich bin dankbar dafür. Denn auf der einen Seite haben wir damit die Landesregierung inzwischen zum Handeln gezwungen und auf der anderen Seite konnten wir zu einer Reihe sehr interessanter Informationen kommen. Diese Dinge, die noch nachgewiesen wurden, möchte ich jetzt ansprechen. Wir haben indirekt nachgewiesen, dass der Bau der Talsperre Leibis unnötig war.
Herr Minister, da brauchen Sie nicht zu lachen. Zum Zeitpunkt der Grundsteinlegung für die Talsperre Leibis war die Mauer noch nicht gebaut, zu dem Zeitpunkt war unser weniges Geld, das wir haben, noch nicht in Beton gegossen. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon die Verhandlungen mit Altenburg über den Anschluss von Altenburg an das Ostthüringer Netz.
Der Geschäftsführer der Fernwasserversorgung sagte uns, dass ihm im März 2003, als er diesen Vertrag unterschrieb, bewusst war, dass Ostthüringen inklusive des Wassers für Altenburg nicht mehr als 40.000 Kubikmeter Wasser in Zukunft brauchen wird. Meine Damen und Herren, 40.000 Kubikmeter Wasser, das ist weniger als die inzwischen zu nahezu 100 Prozent abgeschriebene Talsperre Schmalwasser liefern kann. Diese Talsperre ist von Ministerpräsident Bernhard Vogel eingeweiht worden, die ist nagelneu. Sie steht im Thüringer Wald und wird für die Trinkwasserversorgung in diesem Land nicht mehr benötigt. Stattdessen bauen wir im Thüringer Wald eine andere Talsperre und binden sie noch nicht einmal an. Es hätten nur ein paar Kilometer Leitung gelegt werden müssen, um aus dem OhraNetz Ostthüringen zu versorgen. Dass diese Leitung machbar war, belegt uns auch wieder das Beispiel Altenburg. Eine Leitung von über 20 Kilometern, die hier in kürzester Zeit geplant, finanziert und gebaut wurde, sie steht heute und sie war möglich. Offensichtlich für die Nordostverbindung war eine solche Investition nicht machbar, obwohl das Landesverwaltungsamt - auch das konnten wir im Untersuchungsausschuss nachweisen - keine Bedenken gegen die Planung gesehen hatte, obwohl sie durchs Leutratal führte. Auch naturschutzfachlich sah man hier keine Schwierigkeiten.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns damit die Talsperre Leibis gespart mit den gewaltigen Aufwendungen auch für ihre Unterhaltung und wir hätten eine sinnvolle Nutzung für die nagelneue Talsperre Schmalwasser gehabt.
Da sind wir gleich beim Thema Sonderabschreibungen: Die Thüringer Fernwasserversorgung hat in kürzestes Zeit in den Jahren 2003 und 2004 öffentliches Eigentum in Größenordnungen verbrannt, wie es, glaube ich, in diesem Land noch nicht vorgekommen ist seit der Wende. Wir haben die Talsperre Schmalwasser abgeschrieben, neu. Wir haben die sanierte Talsperre Tambach-Dietharz abgeschrieben
und vieles andere auch. Das bedeutet, dass wir keine Gelder mehr für die Unterhaltung dieser Anlagen sicherstellen, außer für den hoheitlichen Anteil. Der hoheitliche Anteil an diesen Talsperren ist aber gering. Die Thüringer Fernwasserversorgung hält das als Kapazitätsreserve vor. Wofür denn, meine Damen und Herren? Wir sparen auch kein Geld an für dringend benötigte Investitionen. Das ist eine merkwürdige Geschichte. Die Südthüringer zahlen zum Beispiel Abschreibungen für die Talsperre Schönbrunn für ihr Rohwasser. Diese Abschreibungen werden aber nicht irgendwo in einem Fonds eingesetzt, um dann Geld für die dringend benötigte Generalsanierung zu haben, sondern sie werden einfach im laufenden Geschäft ausgegeben. Ein Wirtschaftsprüfer hat gesagt, größere Investitionen bedingen einen frühzeitigen Liquiditätsaufbau. Es wird in der Thüringer Fernwasserversorgung einfach nicht getan.
Meine Damen und Herren, dieses Handeln erinnert mich fatal an DDR-Zeiten. Wir wirtschaften Dinge runter, ohne die Sicherheit zu gewährleisten, dass in Zukunft eine Sanierung, eine Neuinvestition erfolgen kann. Der Gipfel dabei ist die Talsperre Weida. Der Vorsitzende ist vorhin auf dieses Problem schon eingegangen. Der Geschäftsführer der Thüringer Fernwasserversorgung spricht frühzeitig von einem fortschreitenden Versagensrisiko dieses Absperrbauwerks. Wir haben uns schon in der letzten Legislatur damit beschäftigt, dass viel Geld dafür nötig ist, um das wieder in Ordnung zu bringen. Der Herr Staatssekretär Illert, der Herr Verwaltungsratsvorsitzende Illert, ich sag mal lieber die Person Illert, spricht sich im Verwaltungsrat der Thüringer Fernwasserversorgung dafür aus, dieses Stauwerk schnell zu sanieren und ist aber der Ansicht, dass es zu 100 Prozent aus Landesgeldern saniert werden sollte, weil das Thüringer Gesetz zur Gründung der Fernwasserversorgung vorsieht, dass die Talsperre in Landesträgerschaft übergeht, wenn sie aus dem Trinkwasserbezug genommen wird. Die gleiche Person als Staatssekretär lehnt dieses Vorgehen später jedoch ab und ist der Ansicht, eine hundertprozentige Landesfinanzierung kann es dafür nicht geben. Nun ist ja Schizophrenie in diesem Land nicht strafbar, deshalb sind wir sicherlich auch zu keinem klaren Ergebnis gekommen, aber es ist doch merkwürdig, und wir können es doch nicht so stehen lassen, dass darauf plötzlich von dem fortschreitenden Versagensrisiko keine Rede mehr ist. Der Geschäftsführer, der das gesagt hat, erklärt uns später, dass ja diese Staumauer eine Gewichtsstaumauer ist, und da ist alles nicht so schlimm. Dieser Geschäftsführer hat schon zu DDR-Zeiten in der Branche gearbeitet. Wollen Sie mir ernsthaft erzählen, dass er, als er vom fortschreitenden Versagensrisiko gesprochen hat, nicht wusste, dass es sich um eine Gewichtsstaumauer handelt? Das glaubt doch keiner.
Ein weiterer Höhepunkt in diesem bösen Treiben ist der Umgang mit dem Hochwasserüberlauf der Talsperre Zeulenroda. Der ist defekt. Der Beton, den sie damals genommen haben, taugt nichts. Der sollte saniert werden; das Geld war eingestellt. Dann war klar, das Land bezahlt das nicht zu 100 Prozent. Also hat man die Investitionsmaßnahme gestrichen zur Ergebnisverbesserung. Das ist den Unterlagen zu entnehmen. Dann lese ich in der Begründung, dass dieser Überlauf ja noch nie angesprungen ist. Sicherlich, es gab dort noch kein katastrophales Hochwasser. Aber was ist denn, wenn es passiert? Und was ist denn, wenn dann dieses Überlaufbauwerk versagt, und es uns diese Talsperre um die Ohren haut? Wie gehen wir denn hier mit öffentlichem Eigentum und mit dem Schutz unserer Menschen um, meine Damen und Herren? Das geht so nicht.
Aus der Finanzproblemlage wollte man sich offensichtlich in die Flucht retten. Deshalb beauftragte die Landesregierung, obwohl sie wusste, dass der Landtag es bei Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung abgelehnt hat, die Privatisierung der Fernwasserversorgung, zumindest in Teilen zu prüfen. Herr Minister Dr. Sklenar - im Moment sitzen Sie auf der Abgeordnetenbank, aber ich spreche Sie als Minister an -, Sie haben hier sehr oft in diesem Haus dankenswerterweise deutlich gemacht, dass Wasser das wichtigste Gut in der Daseinsvorsorge ist, das wichtigste Lebensmittel und dass es in die öffentliche Hand gehört. Offensichtlich hatten Sie im Kabinett keine Mehrheit. Es hat diese Prüfung gegeben, und eine Prüfung mache ich nur, wenn ich auch will. Ich sage Ihnen hier deutlich, das unterstelle ich Ihnen, Sie wollten privatisieren, sonst hätten Sie nicht geprüft.
Wie gefährlich das ist, das konnten wir in anderen Ländern sehen. Gott sei Dank gab es die Südthüringer, und so gab es dann eben auch die Ablehnung dieser Privatisierung, weil man gesagt hat, das wäre Wasser auf die Mühlen des Fernwasserzweckverbandes Südthüringen, der von vornherein gesagt hat, die TFW-Gründung läuft auf diese Privatisierung hinaus.
Meine Damen und Herren, zu einem nächsten Problem, dem Preisdumping. Wenn ich denn Finanzprobleme habe, müsste ich mich ja kümmern, dass ich wenigstens ordentliche Einnahmen habe. Aber wenn ich mit der Stadt Erfurt einen Vertrag schließe über die Lieferung von 5 Mio. Kubikmeter Wasser zu einem Schnäppchenpreis von 12 Cent, nur um meine Abnahme entsprechend hochzukriegen und
damit auch der Öffentlichkeit sagen zu können, ja, wir brauchten Leibis. Dann muss ich mich nicht wundern, wenn in meinem Unternehmen einiges schiefläuft. Da hat uns auch wieder der Wirtschaftsprüfer gesagt, diese 12 Cent für Erfurt sind eine Quersubventionierung, die alle anderen mitzutragen haben; so lässt sich dieses Unternehmen nicht finanzieren. Nun frage ich Sie: Was wird denn bei der Neufestlegung der Preise? Erfurt wird die 12 Cent nicht wiederbekommen. Nehmen die dann das Wasser noch? Wie viel Überkapazitäten werden wir denn dann noch vorhalten und wie soll das alles mit immer weniger Wasserbeziehern in Thüringen finanziert werden? Auf diese Fragen geben Sie und gaben Sie uns im Untersuchungsausschuss keine Antwort.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Fazit. Wir hatten ein fehlendes Handeln in der Thüringer Fernwasserversorgung zu verzeichnen, gerade wegen des persönlichen Mandats der Verwaltungsräte des Landes. Wir müssen feststellen, dass der Bau der Talsperre Leibis unnötig war, dass die Nordostleitung möglich gewesen wäre und ausgereicht hätten, um den Ostthüringer Raum zu versorgen. Wir müssen feststellen, dass die Landesregierung keinen Plan für die Nutzung der nicht mehr benötigten Trinkwassertalsperren hat, vier Stück: Schmalwasser, Tambach-Dietharz, Weida, Zeulenroda. Wie es mit diesen vier Talsperren in Zukunft weitergehen soll, weiß keiner. Wir wissen nur, entweder der Steuerzahler oder der Wasserzahler muss diese Talsperren, die nicht mehr gebraucht werden, finanzieren. Das wird zulasten der Wasserpreise gehen, die in Thüringen eh schon die höchsten von ganz Deutschland sind.
Wir wissen, wir haben eine Landesregierung, noch, die die Privatisierung dieses Bereichs will und wo wir nie sicher sein können, dass es nicht passiert.
Meine Damen und Herren, das ist das Ergebnis des Untersuchungsausschusses. Die Forderungen unserer Fraktion sind, schleunigst die Talsperre Leibis an das Ostthüringer Netz anzubinden, denn es kann nicht sein, dass diese neue Talsperre weiter nutzlos in der Gegend herumsteht. Außerdem brauchen wir dringend ein Konzept, wie mit den vier nicht mehr benötigten Talsperren umzugehen ist, das muss erstellt werden, und wir brauchen eine Neuregelung für den Umgang mit den Verwaltungsratsmandaten im Interesse unseres Landes. Das muss geändert werden, damit wir in Zukunft vernünftig handeln können. Danke schön.
Herr Krauße, zu zwei Dingen: Sie wissen ganz genau, dass die Hoffnungen in Zeulenroda nicht darauf hinausliefen, dass einzelne Menschen in Zeulenroda in einem normalen Gewässer mal baden gehen können. Die Hoffnungen liegen darauf, dass der Tourismus in Zeulenroda für Arbeitsplätze sorgt und für eine entsprechende Entwicklung der Region. Für eine touristische Nutzung einer Talsperre gehört es sich, dass ich dort ein vernünftiges ausgewiesenes Freibad habe und nicht, dass alle bloß so baden gehen können. Wenn ich die Talsperre Zeulenroda als Badesee ausweisen will, dann gilt für sie die Badewasserrichtlinie der Europäischen Union, das ist unstrittig. Sonst kann man natürlich dort baden gehen, aber dann müssen wir uns auch überlegen, wer soll in Zukunft wo die Talsperren entsprechend nutzen und ihre Finanzierung sichern? Das ist doch ein Prob
lem, das wir klären müssen. Wir haben auf der einen Seite einen gewaltigen Kostenblock für die dauerhafte Unterhaltung der Talsperren, auf der anderen Seite müssen wir doch auch wenigstens versuchen, in gewissem Maße Einnahmen zu erwirtschaften. Ich denke, Sie sind eine Wirtschaftspartei, dann muss man auch in diese Richtung denken. Da habe ich vorhin gesagt, wir fordern ein Konzept für die künftige Nutzung dieser Talsperren, das ist dringend nötig. Wir haben es schon angemahnt, aber die Landesregierung hat es uns bisher immer wieder verweigert.
Punkt 2, die Mengen, die man 1995 nicht einschätzen konnte und wo sich die Prognosen immer wieder geändert haben: Herr Krause, im Untersuchungsausschuss ist ein umfangreicher Teil der Frage gewidmet, wie sich Mengenprognosen geändert haben. Wir haben noch im Jahr 2006 ganz klar und unstrittig gesagt bekommen von einem Gutachter, dass wir mindestens 47.000 m³ Wasser in Ostthüringen brauchen und dass deshalb die Talsperre Leibis allein nicht reicht, obwohl wir 2003, wie ich vorhin gesagt habe, die Klarheit beim Geschäftsführer hatten, 40.000 m³ reichen und obwohl wir wenige Monate später, nachdem der entsprechende Knatsch losgetreten war und es den Untersuchungsausschuss gab, dann auch wieder wussten, 40.000 m³ aus Leibis reichen, die alleinige Versorgung Ostthüringens aus Leibis geht. Da haben wir noch nicht einmal mehr ein neues Gutachten dazu gebraucht. Ich sage Ihnen, die Zahlen sind so gemacht worden, wie Sie sie gerade gebraucht haben und das war eines der Hauptprobleme in der Fernwasserversorgung Thüringens. Danke.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Juckenack, seien Sie froh, dass es Menschen mit Visionen in diesem Land gibt, denn wenn wir die nicht hätten, wenn wir nicht Privatinitiative in den letzten Jahren gehabt hätten, wenn wir nicht Initiative von Kommunen gehabt hätten, würde Thüringen in Sachen erneuerbare Energien lange nicht da stehen, wo es heute steht. Die Anreize, die das Land gerade in der Richtung der Anwendung erneuerbarer Energien gesetzt hat, hätten zu diesem Ergebnis nicht geführt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich war enttäuscht, als die Landesregierung ihr Programm vorgelegt hat. Das, was Sie getan haben, war, die gegenwärtige Entwicklung dank dieser Eigeninitiative hochzurechnen auf die kommenden Jahre und das als Ihr Ziel zu formulieren. Ihr Eigenanteil ist dabei ein sehr geringer, und wenn man dann sagt, wir wünschen, dann finde ich es nicht in Ordnung, wenn Sie von „Schaumblasen“ und Ähnlichem sprechen. Man darf Visionen haben, Visionen werden uns weiterführen. Sie sind auf diesem Gebiet dringend notwendig, da wir den Klimawandel nun einmal zu fürchten haben und dringend etwas dafür tun müssen.
Meine Damen und Herren, dass die Landesregierung hier sich als Motto gesetzt hat „Reden bis zur Klimakatastrophe“, das ist auch wieder bei allen Ausführungen zu erkennen. Es ist sogar dem Antrag der Fraktion der CDU zu entnehmen. Denn das, was hier drinsteht, sind Dinge, die haben wir schon im Landtag beschlossen - allein wenn ich an die Frage denke „Nutzung öffentlicher Gebäude für Solaranlagen“. Mein Gott, wie lange brauchen Sie denn? Wann haben wir das beschlossen? Das ist doch schon ewig her. Unternehmen wollen Dächer pachten, um dort Solaranlagen draufzubringen, die zahlen sogar Geld, die kümmern sich um alles, das hatten wir hier in der Landtagssitzung auch besprochen. Wir haben festgestellt, 105 Dachflächen sind geeignet. Wie viel sind denn inzwischen belegt? Keine Aussage von Ihnen dazu heute.
Wenn man sich das mal ansieht, was draußen läuft, wie viele Unternehmen inzwischen anfangen, auf Gewerbeflächen Solaranlagen zu setzen, Kommunen wollen was tun. Die hindern Sie daran, indem Sie ihnen Kredite nicht gewähren, wie am Beispiel Viernau. Da ist doch viel mehr passiert als bei Ihnen. Dort, wo die öffentliche Hand ihre Vorbildwirkung entsprechend zeigen müsste, da wird nicht gehandelt, da wird getrödelt, da wird gebummelt und die Zeit verschlafen. Ich will an die Solaranlagen auf dem Dach des Thüringer Landtags gar nicht erinnern. Wenn das kein Bürgerkraftwerk geworden wäre, stünde sie auch nicht da oben drauf. Ich glaube, das ist ein hervorragendes Symbol dafür, wie eifrig Sie handeln.
Bei der Frage energetische Optimierung des ÖPNV, da bekommt man bei den Kürzungen, die Sie in diesem Bereich vorgenommen haben, den Eindruck, Sie verstehen darunter die Abschaffung des ÖPNV. Wir brauchen einen ÖPNV, der angebotsorientiert ist, der attraktiv ist. Wir brauchen eine vernünftige Verknüpfung von Bussen und Bahnen, damit wir hier die Leute auch vom Auto abholen können. Das ist doch das A und O. Da hilft es uns doch nicht, wenn man das eine oder andere Ruftaxi in Zukunft auf Erdgasbasis laufen hat, deshalb fährt doch trotzdem niemand damit, wenn die Angebote so unattraktiv sind wie bisher.
Meine Damen und Herren, der CDU-Alternativantrag - ich meine, vom Prinzip her kann man sicherlich nichts gegen den Inhalt sagen. Aber es ist eben wirklich so, er ist für die Katz. Diese Landesregierung wird sich nicht daran halten. Hier steht drin, wir wollen die Ausbildung junger Menschen in zukunftsträchtigen Bereichen, das ist richtig. Aber wenn ich daran denke, wir haben einen Einstellungskorridor für unseren Forstbereich beschlossen, weil es dort dringend notwendig ist. Wir übernehmen nicht einen der Lehrlinge aus der Landeswaldarbeiterschule trotz Landtagsbeschluss. Wir bilden Menschen für zukunftsfähige Bereiche aus, aber selber mit Landtagsbeschluss übernehmen wir keinen. Die Landesregierung ist überhaupt nicht gewillt, zu beachten, was der Landtag hier vorschreibt. Dementsprechend kann man es eigentlich vergessen.
Was ich auch noch sagen wollte, Herr Juckenack, wir haben viel Zeit verloren. Wir haben im Umweltausschuss des Landtags den Klimaschutz lang und breit beraten. Wir hatten eine wirklich gute Anhörung, wo viele, viele Vorschläge gekommen sind. Wir hätten aus diesen Vorschlägen die ganzen Konzepte, die Sie jetzt erarbeiten wollen, entwerfen können. Das hätten Sie gemeinsam auch mit den Oppositionsfraktionen leisten können und wir wären deut
lich eher fertig geworden. Sie fangen jetzt die Debatte, die wir zu einem gewissen Ende geführt hatten, noch mal von vorn an.
Auch im Bereich der Bildung - haben wir nicht beschlossen, Bildung für nachhaltige Entwicklung, die Umsetzung der UN-Dekade? In allen Bereichen sollten diese Fragen eine wesentliche Rolle spielen. Dazu gibt es einen Landtagsbeschluss. Was ist denn inzwischen passiert? Warum haben wir es denn nicht? Warum müssen wir denn noch mal die Diskussion anfangen? Das ist wirklich unbefriedigend und das zeigt deutlich, wo Sie als Landesregierung stehen.
Zum Antrag der Fraktion der SPD möchte ich nur wenige Worte verwenden. Ich finde es bedauerlich, dass Sie ihn mehrfach abgesetzt haben. Er ist Ergebnis auch der Ausschussberatung im Umweltausschuss und hätte eher beraten werden können. Ihre Anwesenheit wäre dann vielleicht auch besser gewesen. Die Inhalte selbst können wir alle unterschreiben. Es fehlt uns das ein oder andere, z.B. die Berücksichtigung von Blockheizkraftwerken der Stadtwerke. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt, an dem wir in der nächsten Zeit auch noch arbeiten müssen, aber letzten Endes kann man das unterschreiben.
Unsere Partei hat sich klare Vorgaben genommen, die schon visionär sind. Wir wollen die Verdopplung der Stromerzeugung in Thüringen, da sie im Moment auf einem bemerkenswert niedrigen Stand ist. Wir denken, dass wir mit der Stromerzeugung durchaus auch Geld verdienen können, das haben inzwischen viele Unternehmen begriffen, gerade was den Solarbereich betrifft. Die Angst, dass wir die Milliarde Investitionen im Jahr nicht meistern können, Herr Juckenack, die habe ich nicht. Wenn ich mir ansehe, was im Moment Unternehmer tun - und ich habe es selbst ausprobiert, man bekommt problemlos die Kredite und sie werden sehr gut refinanziert über die Einspeisevergütung -, sehe ich hierin überhaupt keine Probleme. Warum sollen denn andere das Geld verdienen, warum nicht wir? Deshalb gehe ich davon aus, dieses Ziel von uns ist machbar gerade auf Basis erneuerbarer Energien, aber auch durch eine verbesserte Nutzung von Blockheizkraftwerken. Wir wollen eine massive Energieeinsparung. Dazu müssen wir die Finanzierungsmöglichkeiten auf den Weg bringen. Das können öffentliche Banken über Contracting-Programme hervorragend leisten und wir müssen dazu aber auch noch klären, dass Hürden im Mietrecht beseitigt werden. Wir wollen eine Landesenergieplanung. Dazu gehört für uns nicht nur die mangelhafte Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie in den regionalen Raumordnungsplänen. Für uns gehört dazu, dass wir das ordentlich machen, für uns gehört aber auch dazu, dass wir solare Strahlungskarten haben, dass wir
ausweisen, wo günstig Geothermie zu nutzen ist, und wir wollen eine Zusammenführung des Strom- und des Wärmebedarfs in Thüringen. Im Moment juckt es nicht, wo brauchen wir Wärme, dass man dort mit einer Stromerzeugung hingeht, im Moment interessiert auch nicht, wo brauchen wir Strom, dass man dort eine Wärmeerzeugung mit daran koppelt. Das beste Beispiel ist für mich der Skitunnel, der jetzt eröffnet wird, wo wir eine Kältenutzung haben. Wir haben die Rennsteigtherme Oberhof, wo wir eine Wärmenutzung haben. Wieso das keiner zusammengekoppelt hat - das klassische Kühlschrankprinzip - und wieso man dort nicht noch Strom erzeugt hat, ist für mich ein Rätsel erster Güte. Das ist eine verfehlte Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik, wie sie im Buche steht.
Da muss jemand die Hand darauf haben. Ich könnte mir vorstellen, dass das zum Beispiel die Landesentwicklungsgesellschaft tun könnte. Das wäre gleichzeitig noch ein Anreiz für Unternehmensansiedlung.
In einer Zeit wie dieser, wo man jeden Tag damit rechnen muss, dass die Rohstoffpreise wieder anziehen, muss ich Unternehmen doch ein Energieangebot machen. Wenn ich denen zugeschnitten für ihr spezifisches Profil unterbreite, wie können sie Wärme und wie können sie Strom beziehen, und das an einem Standort zusammenführe und optimal verknüpfe, kann ich wirklich für die Wirtschaft etwas tun und Ansiedlungsfaktoren schaffen. Wir brauchen aber auch die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand, da können wir auf den Landesdächern etwas tun. Und wir brauchen die Handlungsmöglichkeiten für Kommunen, dass ihnen eben nicht Kredite, die sicher refinanziert werden können, über Einspeisevergütungen verweigert werden. Warum sollen denn unsere Kommunen nicht auch Geld verdienen können? Warum müssen es denn immer fremde Investorengruppen sein, die das Geld in unserer Region verdienen? Lassen Sie uns doch selber handeln, das wäre ein richtiges Zeichen. Damit würden wir in Thüringen auch vorwärtskommen. Danke schön.
Maßnahmen zum Hochwasserschutz der Ortslagen Eisfeld und Harras
Seit Jahrzehnten wird die Hochwassergefahr an der Werra im Raum Eisfeld als besonders hoch eingeschätzt. Bereits in den 60er-Jahren gab es deshalb erste Planungen eines Rückhaltebeckens. Diese wurden immer wieder überarbeitet. Aktuell liegt eine Variante mit einem Flutungspolder oberhalb von Eisfeld und dem Ausbau der Werra in den Ortslagen Eisfeld und Harras vor.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann ist mit der Umsetzung welcher Planungen zu rechnen (bitte einzelne Schritte benennen)?
2. Welche Vorbereitungen wurden dazu bereits getroffen?
3. Wie ist die Finanzierung der nötigen Baumaßnahmen gesichert?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich zu Wort gemeldet aus persönlicher Betroffenheit. Da brauchen Sie nicht stöhnen. Ich fühle mich hilflos. Ich habe schon viermal erlebt, dass meine Büroscheiben zu Bruch gegangen sind und beim letzten Mal hatte ich noch zwei Feuerwerkskörper im Büro liegen. Es konnte bisher nie ein rechtsextremer Hintergrund nachgewiesen werden. Die Ereignisse - ich weiß nicht, was bei Ihnen in den Kreisen los ist -, die sich bei uns in der Stadt Hildburghausen abspielen, sind katastrophal. Da findet verboten ein Fußballwettstreit von Rechtsextremen statt. Der Bürgermeister geht in Begleitung von Polizei hin, um das aufzulösen und landet auf der Nase. Unser Bürger
meister ist ziemlich groß, wer ihn kennt, da gehört schon einiges dazu. Nazis tummeln sich vor seinem Haus nachts und brüllen, dass sie ihm die Bude anstecken wollen. Bekannte aus der Szene haben auch schon Häuser angesteckt in Hildburghausen. Das letzte Erlebnis, was ich hatte, war, dass vier Rechtsradikale am Bürgermeister und mir vorbeigegangen sind auf dem Markt, wo man uns dazugeholt hatte, weil man sie „Sieg heil“ aus einem Haus hatte brüllen hören, die liefen an uns vorbei und sagten zum Bürgermeister noch „Wichser“, zogen weiter, traten links und rechts ein paar Aufsteller zusammen und ein „Sieg heil“ grölte durch die Stadt. Ich bin dann als Zeuge vernommen worden dazu. Da wurde ich gefragt, wer von den Vieren denn „Sieg heil“ gerufen hat. Ich habe sie nur von hinten gesehen, ich konnte es nicht zuordnen. Wie das ausgeht, wissen wir, es wird nichts geben, alles bleibt ohne Konsequenzen. Wenn wir dem weiter zusehen wollen, dann müssen wir mit dem Ergebnis rechnen, deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Programm, deshalb bitte ich Sie, dass wir gemeinsam etwas tun. Dieses Signal sollte vom Landtag ausgehen. Danke.
Herr Staatssekretär, das Konjunkturpaket lässt ja auch zu, dass Mittel in die Infrastruktur fließen. Nun war ja eins der Hauptprobleme, warum die Schlossanlage Wilhelmsthal bisher nicht veräußert werden konnte, die schlechte infrastrukturelle Anbindung. Wäre es denn vorstellbar, dass auch in dieser Richtung noch etwas getan werden könnte?
Situation der Fernwasserversorgung in Nord- und Ostthüringen
Im Dritten Bericht "Zukunft der Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen" aus dem Jahr 2002 ging die Landesregierung davon aus, dass durch die Fusion von Talsperrenverwaltung und Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen ein zukunftsfähiges Fernwasserversorgungssystem entsteht. Die damalige Belastung des Landeshaushalts für alle mit der Fernwasserversorgung verbundenen
Kosten betrug 28,6 Mio. €. Sie sollte künftig 31 Mio. € nicht übersteigen.
Ich frage die Landesregierung:
2. Welche Haushaltsbelastungen sind in den kommenden Jahren absehbar?
3. Warum prüfte die Landesregierung eine Beteiligung Privater an der TFW und mit welchem Ergebnis?
4. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es in Zukunft zu weiteren Prüfungen dieser Art kommt?
Herr Staatssekretär, Sie hatten die Frage 1 - Haben sich die finanziellen Erwartungen bisher erfüllt? - mit Ja beantwortet und haben uns dann 9,7 Mio. € für Invest aus der Titelgruppe 86 für die Fernwasserversorgung aufgelistet. Im Ansatz waren es bisher 6,95 Mio. €. Damit wären allein schon die 31 Mio. €, die nicht überschritten werden sollten, um über 2 Mio. € deutlich überschritten. Dazu kommen aber noch die 8 Mio. € für die Investitionen ins Fernwassernetz, die Sie dann später aufgeführt haben. Das heißt, wir liegen dann bei Investitionen von etwa 40 Mio. €, obwohl dieser dritte Bericht „Zukunft der Fernwasserversorgung“ ja von maximal 31 Mio. € gesprochen hat. Könnten Sie uns das erklären?
Ich habe noch eine Frage. Ich komme noch mal auf die Prüfung einer Beteiligung Privater zurück, Herr Staatssekretär. Ist es üblich in der Landesregierung, einen Prüfauftrag für eine Privatisierung zu erteilen, wenn der Landtag sich vorher klar gegen eine Privatisierung dieser Aufgabe ausgesprochen hatte?
Das macht stark, wenn man das hier so hört. Herr Dr. Schubert, es gibt einen Unterschied zwischen E.ON und E.ON Thüringen. Ich denke, von der Warte her ist unsere Überschrift korrekt, denn wir sprachen nicht von der E.ON Thüringen, sondern von der E.ON. Deren Stadtwerkeholding ist nun einmal die Thüga. Dass da nur eine Hand voll, acht, wenn ich nach unserer Großen Anfrage gehe, Thüringer Stadtwerke mit drin sind, wo die Thüga Anteile hat, das ist bekannt. Ich sage mal, hier ist gerade der Unterschied zwischen unserem Antrag und dem SPDAntrag, der heute schon beraten wurde, es geht hier um einen konkreten Fall. Die betroffenen Thüringer Stadtwerke hatten sich einen Partner gesucht, mit dem sie zusammenarbeiten wollten. Dieser Partner wird jetzt verkaufen, der steht als Partner nicht mehr zur Verfügung. Das hat klare Gründe. Auf der einen Seite hat die EU in Zeiten immer stärker steigender Strompreise Druck gemacht und gesagt, wir müssen was gegen die Monopole tun. Auf der anderen Seite hat auch das Bundeskartellamt diesen monopolistischen Verzweigungen, die es gegeben hat, zwischen den großen Energiekonzernen und der kommunalen Ebene sehr kritisch zugesehen und hier auch Änderungen angemahnt. Die E.ON hat unter diesem Gesichtspunkt für sich nicht mehr ausreichend Gewinnerwartungen gesehen und hat dann gesagt, wir lassen uns hier nicht weiter für was verprügeln, sondern wir gehen jetzt einfach in die Offensive und verkaufen die Thüga. Das ist im Moment der Stand. Da ist die Frage: Wie verhalten wir uns als Thüringer? Herr Carius, ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass wir 4 Mrd. € in die Hand nehmen wollten, um die Thüga zu kaufen. Das ist einfach eine absurde Vorstellung, die geht auch aus unserem Antrag nicht hervor.
Wir haben ein sehr, sehr kleines Paket in der Thüga. Da sind die Stadtwerkebeteiligungen in anderen Bundesländern viel, viel gewaltiger. Aber es geht gerade darum, wie wir den Einfluss unserer Stadtwerke bei dem Verkauf dieses Pakts sichern. Die beiden kommunalen Holdings, die sich dort mit in die Ver
handlungen eingebracht haben, haben sich inzwischen zerstritten, das konnte man lesen im Managermagazin vom 22.02.2009. Wie es jetzt weitergeht, das weiß keiner. Wer jetzt die Thüga-Anteile kauft, das steht in den Sternen. Ich sage mal, die E.ON hat auch kein Interesse an einer Kommunalisierung, wenn ich an die Aussagen von Herrn Schubert vorhin denke. Die E.ON will das verkaufen. Die werden sich umschauen, wer das meiste bietet. Sie werden nicht einzelne Stadtwerkebeteiligungen verkaufen, weil sie gerade das große Fass „Vorkaufsrechte“ nicht aufmachen wollen. Deshalb wollen sie es im Block verkaufen und dann ist es gut und da geht nichts mehr ran. Das ist die Situation, bei der wir sagen, hier liegt für uns eine Verantwortung des Landes, damit diese Thüringer Beteiligungen nicht irgendjemandem in den Rachen geworfen werden, den die Kommunen nicht wollen, also die Chance zu eröffnen, durch das Gespräch mit der E.ON, durch das Drängen, doch den Einzelverkauf noch umsetzen. Wenn das nicht gelingt durch das Gespräch mit den Bietern, mit der Anfrage, unter welchen Bedingungen denn diese Thüringer Beteiligungen nach Thüringen zurückgeholt werden können, das ist das Anliegen unseres Antrags. Dass der erst heute beraten wird, das wissen wir alle, warum wir diese Sondersitzung gemacht haben. Das liegt an diesen Problemen. Herr Carius, ich sage nur, uns liegt es am Herzen, eine Lösung zu finden. Wir haben hier auch versucht, uns was einfallen zu lassen für den Fall, dass die Thüringer Stadtwerke es nicht können, ihre Anteile zurückzuerwerben. Wir haben überlegt, ob die KEBT, die Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen, als ein Partner möglich wäre bei dieser ganzen Geschichte. Herr Lenz sitzt auch auf der Besuchertribüne zu diesem Thema. Hier könnte man organisieren, dass das eine vernünftige Geschichte wird. Aber offensichtlich scheint es dafür hier im Raum nicht so richtig den Willen zu geben. Das ist das Problem. Uns geht es wirklich um die Mitspracherechte unserer Stadtwerke. Uns geht es darum, sie in die Möglichkeit zu versetzen, das zu tun, was für die Stadtwerke am sinnvollsten ist. Das kann auch der Weiterverkauf des Anteils sein, wenn sie sagen, wir brauchen strategisch einen privaten Partner. Das will ich nicht ausschließen. Wir wollen ihnen aber auch die Möglichkeit geben, gerade über die Einbeziehung der Thüringer Aufbaubank, der Helaba oder der Bürgschaftsbank die Anteile zurückzuerwerben, wenn ihnen das denn hilft. Das müssen sie selber einschätzen.
Unsere Ansicht ist, dass wir den Stadtwerken hier nichts vorschreiben sollten. Wir wollen ihnen die Möglichkeit eröffnen, deshalb bitte ich darum, dass wir das Thema an den Wirtschaftsausschuss überweisen, wie das Herr Dr. Schubert bereits vorgeschlagen hat. Wenn Sie denn meinen, dass wollen Sie nicht, weil wir so langsam arbeiten, dass wir vor
Ende der Legislatur keine Ausschussberatung mehr vernünftig machen können, dann bitte ich wenigstens um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre schon schön, wenn wir auch dem jetzigen Thema die ihm gebührende Aufmerksamkeit widmen würden, denn wir haben es hier schon mit einem Gesetzentwurf zu tun, der wesentliche Änderungen im Bereich des Wasserrechts in Thüringen vornimmt.
Meine Damen und Herren, am 4. Juli 2008 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt als dem federführenden Ausschuss überwiesen und in diesem Ausschuss in vier Beratungen erörtert. Dabei gab es die Durchführung einer mündlichen Anhörung in öffentlicher Sitzung mit Ladung von 34 Institutionen und 33 Zuschriften, auf die wir es immerhin gebracht haben, und drei Vorlagen des Umweltministeriums, die dem Ausschuss dazu zur Verfügung gestellt wurden. Es gab weiterhin zwei Petitionen zu dem Sachverhalt und es gab dann noch eine Befassung des Landwirtschaftsausschusses als mitberatender Ausschuss zu dem Thema. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, der Landtagsverwaltung zu danken für die Arbeit, die es mit dem Gesetzentwurf gab, vor allem für die Erstellung einer sehr umfangreichen Synopse, und dann auch gleich noch auf ein paar Dinge zurückkommen, die in dieser Synopse dargestellt sind, auf Dinge, die Anzuhörende in der Ausschussberatung uns mit auf den Weg gegeben und dargestellt haben.
So gab es z.B. vom Landkreistag zu § 55, der sich mit der bauaufsichtlichen Zulassung von Kläranlagen beschäftigt, die Anmerkung, dass man Probleme befürchtet im Bereich Pflanzenkläranlagen und Klärteiche und hier die Möglichkeit von preiswerten Anlagen verhindert sieht im ländlichen Raum. Anträge der Fraktion DIE LINKE und der SPD, die diese Befürchtung aufgenommen haben, scheiterten im Ausschuss.
In § 58 warb die Industrie- und Handelskammer für die Beibehaltung der betriebswirtschaftlichen Überprüfung von Kläranlagen, um zu sehen, ob diese Anlagen auch finanziell die sinnvollste Lösung darstellen.
In § 58 a, der in den Ausschussberatungen derjenige war, der am intensivsten diskutiert wurde, ging es um die Frage des Abwasserbeseitigungskonzepts der Zweckverbände. Der Gemeinde- und Städtebund hat hier dargestellt, dass die neue Regelung, die auf dezentrale Anlagen in Teilen des ländlichen Raums setzt, wahrscheinlich höhere Kosten als bei zentralem Anschluss mit sich bringen wird und dass der geplante Förderumfang des Landes nur 1.670 Kleinkläranlagen im Jahr ermöglichen würde. 200.000 Kleinkläranlagen wären nach Schätzungen des Gemeinde- und Städtebundes jedoch notwendig, die errichtet werden müssten. Eine Zulassung von Kleinkläranlagen soll nicht für Grundstücke an Teilortskanalisationen dienen, hat der Wasser- und Abwasserverband Hildburghausen geäußert und bat hier um Klarstellung. Dieser Bitte folgte die CDU mit einem Änderungsantrag, der auch angenommen wurde. Hier wird also klargestellt, es geht hauptsächlich um Direkteinleiter. Ein Antrag der Fraktion der SPD und auch der Fraktion der LINKEN richtete sich gegen den Sammelantrag von Zweckverbänden, um Gebiete aus ihrem Zweckverbandsgebiet auszuschließen, hier also den Anschluss- und Benutzungszwang aufzuheben. Diese Sache resultierte auch aus den entsprechenden Bemerkungen von Anzuhörenden. Fast alle Anzuhörenden forderten, dass die Zeit für die Erstellung der Abwasserbeseitigungskonzepte verlängert wird. Der Gesetzentwurf der Landesregierung hatte hier eine Zeit von acht Monaten vorgesehen. Die Fraktionen folgten dieser Bitte und verlängerten diese Frist auf 12 Monate.
Zu § 60, der sich mit Betrieb, Eigenkontrolle und Überwachung von Kleinkläranlagen beschäftigt, haben IHK und Verband der kommunalen Unternehmen geäußert, dass die Einbeziehung zertifizierter Fachbetriebe bzw. Dritter notwendig sei, und die kommunale Seite hat dargestellt, dass es für sie strittig wäre, ob Behörden oder Beseitigungspflichtige die Zuständigkeit für diese Fragen hätten.
In § 62 hat der Wasser- und Abwasserverband Hildburghausen die Diskussion angeregt, ob wir denn weiter die These oder - besser gesagt - die Aufforderung im Wassergesetz vertreten sollten, dass mit Wasser sparsam umgegangen werden sollte. Wir hätten in Teilen Thüringens deutliche Wasserüberschüsse, müssten Leitungen spülen, deshalb würden sie vorschlagen, das Wort „sparsam“ durch „sorgsam“ zu ersetzen.
Wir hatten zu § 67 das Thema „herrenlose Speicher“. Hier gab es die Forderung vom Bauernverband und vom Gemeinde- und Städtebund, die vorgelegte Liste der herrenlosen Speicher in Thüringen, die nach diesem Gesetz aufgenommen werden sollten, entsprechend zu ergänzen. DIE LINKE und die SPD folgten diesen Aufforderungen, es gab also Anträge
dazu, die im Ausschuss jedoch keine Mehrheit fanden.
Der § 78 beschäftigte sich mit der Frage der Uferrandstreifen. Der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft sagte, dass der Verweis auf die Düngemittelverordnung eine Aufweichung der bisherigen Regelungen aus seiner Sicht darstellen würde und dass vor allem unklar wäre, wo Randstreifen bei Gewässern mit flacher Böschung liegen würden. Der BUND kritisierte fehlende Kontrollmöglichkeiten. Es gab eine Änderung durch die Fraktion der CDU, die die alte Regelung wieder einführte, allerdings ergänzt um das landwirtschaftliche Fachrecht, so dass im Bereich der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln das landwirtschaftliche Fachrecht gilt und nicht mehr die bisherige Abstandsregelung.
Wir haben in § 81 die Frage der Verbote in Überschwemmungsgebieten diskutiert. Vor allem der BUND hat Kritik geäußert, dass die Verbotstatbestände geändert werden; es in Zukunft Genehmigungstatbestände sind, die einer Genehmigung durch die entsprechenden Wasserbehörden bedürfen. Die Fraktion DIE LINKE hat versucht, das aufzugreifen - auch das nicht mit Erfolg.
Zu den Schwerpunkten der Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt: Einige Dinge sind im Ausschuss geändert worden. Auf die Frage der Fristverlängerung für die Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten von acht auf zwölf Monate bin ich bereits eingegangen. Außerdem beschloss der Ausschuss, dass in Zukunft die Fragen der Eigenkontrolle, Betrieb und Überwachung mit eigenständigen gesetzlichen Bestimmungen im Wassergesetz zur Erstattung von Kosten und Auslagen geregelt werden sollen.
Wir haben in § 60 mit Mehrheit dem Verordnungsgeber die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnungen zu regeln, wie und in welcher Form personenbezogene Daten zur Erfüllung der Pflicht zur Kontrolle des Betriebs sowie der Wartung von Kleinkläranlagen erhoben werden können.
In § 78 ist diese Regelung getroffen, die ich genannt hatte, dass wir zur alten Regelung zurückkamen, aber das landwirtschaftliche Fachrecht in den Bereichen der Uferstreifen die Frage von Düngemittelausbringungen und Pflanzenschutzmaßnahmen regelt. Soweit dazu, ich danke für die intensive Beratung im Ausschuss und wünsche uns eine anspruchsvolle Debatte.
Herr Gumprecht, Sie hatten Ihre Rede damit angefangen, dass wir heute die Änderung des Wasserrechts abschließen. Ich sage mal, ich hoffe nicht für lange. Ich hoffe, dass die Mehrheiten in diesem Haus nach der Wahl so sind, dass wir das Wassergesetz wieder anfassen können
aus dem einfachen Grund: Wir haben es hier mit einer Kapitulationserklärung der Landesregierung zu tun.
Es ist eine Kapitulationserklärung in Bezug auf das Ziel, was ich glaube, Herr Minister Dr. Sklenar, dass es auch immer Ihr Ziel gewesen ist bisher, gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum zu erhalten.
Das schaffen Sie eben mit diesem Gesetzentwurf nicht.
Ich kann Ihnen das erklären. Wir haben in Zeiten - Frau Becker ist vorhin darauf eingegangen -, wo es gewaltige Bundes- und EU-Fördermittel gab, Milliarden in die Abwasserbeseitigung in Thüringen gesteckt und haben es doch nur geschafft, weniger als 30 Prozent zusätzlich zu dem, was vor 20 Jahren hier an Abwasserbeseitigungsanlagen vorhanden war, noch zu ergänzen. Diese weniger als 30 Prozent spielten sich in einem Bereich ab, wo ich Menschen relativ preiswert an die öffentliche Abwasserentsorgung anschließen konnte, einfach weil sie in Städten wohnten, wo die Anschlussdichte pro Einwohner eine recht große war. Das, was wir noch vor uns haben im ländlichen Raum bei einem Drittel der Bevölkerung in unseren Dörfern, wird deutlich teuerer, weil die Einwohnerdichte geringer ist. In dieser Zeit präsentieren Sie uns diesen Gesetzentwurf. Der Gewässerzustand in Thüringen sieht nicht gut aus. Das Umweltministerium hat uns im November 2008 zur Berichterstattung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie folgende Zahlen mit auf den Weg gegeben - Frau Präsidentin, ich bitte, darum zitieren zu dürfen. Der Zustand der Gewässer bzw. des Grundwassers, 4 Prozent der Oberflächenwasserkörper erreichen bereits derzeit vollständig den für 2015 geforderten guten Zustand. Ursachen für die Zielverfehlung sind multikausal. In 92 Prozent der Gewässer unzureichende Gewässerstrukturen, in 86 Prozent der Gewässer sind zu hohe Nährstoffbelastungen, Nitrat und Phosphor aus Landwirtschaft bzw. Abwasser, in 42 Prozent der Gewässer zu hohe organische Frachten kommunales Abwasser.
Meine Damen und Herren, erschreckende Zahlen und wir müssen die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, das ist europäisches Recht. Dazu haben wir nicht mehr viel Zeit. Die Maßnahmen werden nicht mehr so geregelt werden wie bisher, wo wir über 60 Prozent Förderung möglich gemacht haben im städtischen Raum, sondern sie werden jetzt durch ein solches Gesetz umgesetzt, wo die Wasser- und Abwasserzweckverbände über ihre Abwasserbeseitigungskonzeption die Möglichkeit erhalten, Gebiete aus ihrem Zweckverbandsgebiet auszuschließen und dort zu sagen, hier wird es keine zentrale Lösung mehr geben, hier soll der Bürger seine Probleme selber regeln.
Meine Damen und Herren, damit wird die Forderung, die unsere Fraktion immer wieder hier im Haus gestellt hat, die auch Bürgerinitiativen aufgestellt haben, dezentrale Anlagen dort zu ermöglichen, wo es für den Bürger preiswerter ist, auf absurde Art und Weise ins Gegenteil verkehrt.
Denn jetzt ist es so, dass nicht der Bürger sagt, lieber Zweckverband, deine Lösung für mein Grundstück ist mir zu teuer, ich will da raus, ich mach etwas Eigenes, sondern der Zweckverband sagt, lieber Bürger, du bist mir zu teuer im Anschluss, mach du gefälligst deinen Mist allein.
Das ist eine Aufhebung des Solidarprinzips im ländlichen Raum, die wir nicht akzeptieren, deshalb unser Änderungsantrag.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Gesetzentwurf den Entwurf einer Förderrichtlinie vorgelegt bekommen, Herr Gumprecht ist vorhin schon darauf eingegangen. Dieser Entwurf der Förderrichtlinie sagt, wie es in Zukunft weitergehen soll mit der Landesunterstützung für diese notwendigen Maßnahmen - wie gesagt, bisher im Durchschnitt über 60 Prozent der Förderung. Wir hatten bisher Anschlussbeiträge im Durchschnitt von 3.000 € pro Einfamilienhaus. Wir wissen, eine Kleinkläranlage, wie sie nach diesem Gesetz dann viele Bürger errichten werden müssen, kostet etwa 5.000 €, da ist der Einbau noch nicht dabei. Diese Förderrichtlinie, die uns vorliegt, sieht vor, die Kleinkläranlagen mit 1.500 € zu fördern. Soweit steht es hier drin. Das wäre eine Zahl, die noch deutlich hinter den bisher üblichen 60 Prozent zurückbleibt und wir wären noch teurer als bei einem zentralen Anschluss im Durchschnitt mit den 3.000 € pro Einfamilienhaus.
Aber, meine Damen und Herren, wer bekommt denn die 1.500 €? Und das sagt diese Förderrichtlinie auch, wenn Sie dort mal nachlesen. Für maximal 5 Prozent der Kleinkläranlagen in den Gebieten nach Satz 1 kann der kommunale Aufgabenträger pro Jahr Fördermittelanträge als Vorschlag bei der bewilligenden Stelle einreichen. Ob sie dann genehmigt werden, steht hier nicht drin - für maximal 5 Prozent. Wir haben nur noch wenige Jahre, um unsere Maßnahmepläne für die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Wie viele Menschen sollen denn das Anrecht auf Förderung bekommen in dieser Zeit? 20 Prozent, 30 Prozent, was ist denn mit dem Rest? Sagen wir denen, seht zu, wie ihr mit eurem Problem klarkommt? Dieser Umgang mit dem ländlichen Raum ist doch nicht zu akzeptieren.
Wenn wir einmal bei dieser Verordnung sind, meine Damen und Herren: Wie gehen Sie denn mit mündigen Bürgern um? Ich habe es vorhin in der Berichterstattung zum Ausschuss schon gesagt, dass die Rolle spielte: Sind denn Pflanzenkläranlagen und Abwasserteiche als Anlagen, die man auch noch in Eigeninitiative preiswert bauen könnte, weiterhin möglich? Für den einfachen Bürger braucht es eine bauaufsichtliche Zulassung. Für Zweckverbände braucht es die nicht nach dieser Verordnung. Wie gehen wir denn mit den Leuten um? Die Wartung und Kontrolle schreiben wir vor, das ist in Ordnung. Da kann ich doch aber dann auch dem Bürger ermöglichen, die Anlage in Eigenbau zu errichten. Sie muss ja den Anforderungen der Wartung und Kontrolle entsprechen. Aber nein, wir schreiben hier vor, dass er eine Anlage kaufen muss und das finde ich nicht in Ordnung.
Ein weiterer Punkt, der hier mit drinstand: Herr Gumprecht, Sie haben vorhin gesagt, die Teilortskanalisation haben Sie im Gesetzentwurf als Fraktion richtiggestellt. Für Teilortskanalisation gilt Ihre Aussage nicht, es gilt für Direkteinleiter, was die Frage Kleinkläranlagen angeht. Die Verordnung spricht eine andere Sprache. Sie sieht die Förderung für Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kläranlagen auf Grundstücken, die an eine kommunale Abwasseranlage angeschlossen sind, vor. Ich kann mir das nur so erklären, dass da die Maßgabe sein soll, dort, wo ein Zweckverband sagt, die Kläranlage hinten am Ende der Teilortskanalisation ist mir zu teuer, sagt er in Zukunft per Satzung, lieber Bürger, bau du doch eine Kläranlage zu Beginn der Teilortskanalisation nämlich dorthin, wo du einleitest und leite nur noch sauberes Wasser ein und dann bin ich das Problem am Ende los. Wir haben hier wieder die Kosten auf die Bürger umgewälzt und die Verantwortung der Verbände gestrichen.
Meine Damen und Herren, wer bisher nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen ist und sich bisher darüber vielleicht freute, kann nach diesem Gesetz in Zukunft als Verlierer dastehen. Wir wollen als Fraktion, dass die Verantwortung der Zweckverbände erhalten bleibt. Wir wollen das Prinzip umkehren, was die Landesregierung hier vorschreibt, wir wollen, dass die Zweckverbände jedem Bürger im ländlichen Raum eine Lösung unterbreiten sollen und der Bürger soll das Recht haben zu sagen, hier ist es mir zu teuer. Der Zweckverband soll aber erst eine Lösung unterbreiten. Aus dieser Verantwortung wollen wir ihn nicht herauslassen. Deshalb wollen wir diese Regelung mit unserem Änderungsantrag treffen.
Frau Becker, zur Erklärung, was unsere Entschließung soll: Wir haben ja gesehen, wie die Landesregierung Verordnungen zu Kleinkläranlagen macht.
Wir wollen das vermeiden, dass die nächste wieder so aussieht, wenn unser Änderungsantrag durchgeht. Deshalb haben wir der Landesregierung mit auf den Weg gegeben, was denn Inhalt der Kleinkläranlagenverordnung nach Durchgehen unseres Änderungsantrags sein soll. Ich bin da optimistisch, dass die nächste Verordnung ordentlich aussieht, und deshalb bitte ich auch um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Wir wollen natürlich auch die Beibehaltung der Fördersätze, weil wir sagen, dass der ländliche Raum nicht schlechter behandelt werden darf als der städtische Raum. Nun werden Sie uns sicherlich vorwerfen, wir haben kein Geld mehr, und das ist dann schon wieder so ein populistischer Antrag der LINKEN, die so tut, als hätte sie Geld ohne Ende. Aber, meine Damen und Herren, wir haben einen konkreten Vorschlag gemacht, wie wir Geld sparen können. Wir haben nämlich gesagt, dass wir Abwasserbeseitigungsanlagen nur noch dort errichten brauchen, wo die Gewässer eine Vielverfehlung haben. Dort, wo Gewässer in einem guten Zustand sind und das absehbar auch bleiben, sind unserer Ansicht nach Abwasserbeseitigungsanlagen nicht nötig. Das Geld, das wir hier sparen, können wir einsetzen, um konzentriert die Probleme in diesem Land anzugehen in der Abwasserbeseitigung und deshalb dieser Paradigmenwechsel, dem in der Anhörung auch ein Umweltverband zugestimmt hat.
Nun noch zu einigen weiteren Aspekten im vorliegenden Gesetzentwurf. Zum Punkt Hochwasserschutz: Wenn man sich die Vorschläge der Landesregierung durchliest, muss man feststellen, das Elbehochwasser ist offensichtlich schon wieder zu lange her. Wenn ich daran denke, wie sich Politiker damals aufgrund der aktuellen Sachlage überschlagen haben mit der Forderung nach Vorschriften, nach Verboten in Überschwemmungsgebieten, dann ist es erstaunlich, dass wenige Jahre später die Verbotstatbestände in Genehmigungstatbestände geändert werden. Es ist auch erstaunlich, wenn man sich durchliest, dass Ursache für schlechte Gewässerzustände u.a. Stoffe aus der Landwirtschaft sind, die hier eingetragen werden. Die Ablagerung von Stoffen in Überschwemmungsgebieten ist in Zukunft nicht mehr verboten, sie ist genehmigungsbedürftig. Das sind Dinge, die hätten wir so nicht gebraucht. Ich glaube, das ist ein falscher Schritt. Ich glaube, ein Gesetz muss auch dem Bürger deutlich machen, was der Gesetzgeber will, und da ist ein Verbot eine klare Sprache im Gegensatz zu einer Aussage, es bedarf einer Genehmigung. Deshalb fordern wir auch hier in unserem Änderungsantrag die entsprechende Änderung. Wir sollten nach Schutz von Überschwemmungsgebieten nicht nur dann schreien, wenn uns aktuell Hoch
wässer ereilen.
Zu Fragen Uferrandstreifen ist schon viel gesagt worden. Auch hier unsere Kritik: Die Einführung des landwirtschaftlichen Fachrechts führt nach unseren Befürchtungen dazu, dass doch deutlich näher an die Gewässer herangearbeitet werden kann vonseiten der Landwirtschaft, und dass es dann zu Einträgen in die Gewässer über das bisherige Maß hinaus kommt.
Herr Minister, ich sage überhaupt nicht, unsere Bauern sind zu dumm. Ich sage Ihnen nur, was Sie uns aufgeschrieben haben. In 42 Prozent der Gewässer zu hohe organische Frachten, in 86 Prozent der Gewässer zu hohe Nährstoffbelastung aus der Landwirtschaft.
Natürlich habe ich auch Bodenabschwemmung und Düngerabschwemmung aus Uferrandstreifen...
Das sind Dinge, die wir klären müssen und hier muss auch geklärt werden, wie soll denn eine Kontrolle Ihrer vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgen? Da haben viele Seiten gesagt, dass sie sich das nicht so richtig vorstellen können. Bisher war eine Einhaltung eines Abstands von einem Gewässer relativ klar nachmessbar, in Zukunft sehe ich hier Probleme.
Meine Damen und Herren, noch zu der Frage landwirtschaftlicher Speicher: Es ist hier eine gute Regelung gefunden worden für die herrenlosen Speicher, die aufgenommen worden sind. Aber gerade nach den vielen Rechtsstreitigkeiten der letzten Jahre, wo die Landesregierung eine ganze Menge Geld versenkt hat, hätten wir doch endlich mal sagen können, dass in unklaren Fällen wir das Rückgrat haben, zu sagen, wir nehmen diesen Speicher in die Liste der herrenlosen Speicher auf. Da sind wir eben gerade bei der Frage Marksuhl. Ich meine, gut, der Bürger
meister dort kennt eine Rechtsanwältin ganz gut, seine Frau, die für die Gemeinde dort klar den Sieg erfochten hat. Die Gemeinde ist für den Speicher dort nicht zuständig. Jetzt kommen wir doch zu dem Ergebnis, es ist die Agrargenossenschaft Moorgrund. Die Agrargenossenschaft Moorgrund sagt aber, entschuldigt, wir brauchen weder das Wasser aus dem Speicher, noch können wir diesen Speicher irgendwie unterhalten, dafür reicht unsere Wirtschaftskraft beim besten Willen nicht aus. Die Gemeinde sagt, wir brauchen den Speicher für den Hochwasserschutz. Wenn die Agrargenossenschaft jetzt in dem gegenwärtig laufenden Rechtsstreit zum Eigentümer dieses Speichers erklärt wird, wird sie diesen Speicher abreißen. Das ist ganz einfach, weil sie den Unterhalt nicht bezahlen kann. Die Gemeinde mit ihrem Hochwasserproblem sitzt dann nicht auf dem Trockenen, sondern in der Nässe - und das soll eine vernünftige Politik sein? Wir hätten es doch jetzt regeln können, da wäre die Sache erledigt. Das Land ist für den Hochwasserschutz zuständig, Frau Tasch, aber nein, eine solche Regelung machen wir nicht. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, auf der einen Seite den Speicher Marksuhl mit aufzunehmen, um hier endlich Rechtsstreitigkeiten zu beenden, um zu sagen, gut, wir übernehmen die Verantwortung. Auf der anderen Seite schlagen wir auch noch vor, dass weitere Speicher, wo wir eine ähnliche Problemlage haben, hier mit aufgenommen werden können, dass es dort eine entsprechende Regelung im Gesetz gibt.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Fazit: Die Landesregierung kapituliert mit diesem Gesetz in Bezug auf die Gleichbehandlung des ländlichen Raums. Die Bevölkerung in unseren Dörfern wird einseitig belastet, da man sie mit ihren Abwasserproblemen allein lässt. Auch in den anderen Regelungen sind viele Dinge, die zu kritisieren sind. Deshalb bitten wir Sie um die Annahme unserer Änderungsvorschläge und unseres Entschließungsantrags. Danke schön.
Altlastensanierung alte Farbenfabrik Eisenach
In der Plenarsitzung vom 12. Dezember 2008 stellte Staatssekretär Baldus fest, dass sich der Sanierungsplan für das mit Schwermetallen belastete Gelände der alten Farbenfabrik nur auf den Hang gegenüber dem Eisenacher Bahnhof, nicht jedoch auf den davor gelegenen ehemaligen Parkplatz beziehen würde. Im Bereich des Hanges soll ein Teil festgelegt sein, den der Freistaat bezahlt. Der Sanierungsplan hätte als Grundlage eine Baugenehmigung.
Die Umweltausschuss-Sitzung vom 7. September 2007 beschäftigte sich mit Mehrkosten bei der Sanierung der ehemaligen Farbenfabrik in Eisenach, die vom Land getragen werden mussten. Sie entstanden unter anderem aufgrund größerer Aushubtiefe und -fläche zum Erreichen der bodenschutzrechtlichen Sanierungsziele. In dem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Freistaat nur Kosten für die Sanierung von Flächen übernehmen würde, die später eine gewerbliche Nutzung erfahren.
In der Stadt Eisenach liegt ein Sanierungsplan vor, der in zwei Teilen den Hang und den ehemaligen Parkplatz umfasst. Für den Bereich des Parkplatzes existieren bisher weder eine Bauleitplanung noch eine Baugenehmigung. Als ausreichendes Sanierungsziel ist die Oberflächenversiegelung angegeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Entstanden die genannten Mehrkosten bei der Umsetzung des Sanierungsplanes im Bereich des Hanges?
2. Wenn ja, welche gewerbliche Nutzung ist auf diesen Flächen später vorgesehen?
3. Wie erklärt die Landesregierung, dass auf dem Gelände des Parkplatzes Altlasten im Rahmen einer Baumaßnahme angegraben wurden, was zu einer Begleitung des Staatlichen Umweltamts Suhl und nicht zu einem Verbot der offensichtlich ungenehmigten Baumaßnahme führte?
4. Warum übernahm das Land anteilig Kosten der Entsorgung des belasteten Aushubs aus den offensichtlich nicht genehmigten Baugruben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Dr. Sklenar, ich bedaure, dass Sie in Ihrer Rede so demonstrativ den Schulterschluss zu Ihrem Staatssekretär Herrn Baldus geübt haben. Wären Sie vor einer Woche vielleicht als Mäuschen zufällig im Umweltausschuss des Thüringer Landtags anwesend gewesen, dann hätten Sie die Aufregung von Frau Becker gestern bei der Begründung der Dringlichkeit dieses Antrags verstehen können. Der Umgang des Staatssekretärs mit unserem Ausschuss und mit dem Thüringer Landtag ist skandalös. Meine Damen und Herren, auch das, was eben zu dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, zu seinem Entwurf gesagt wurde, ist so in diesem Vertrag nicht wiederzufinden. Uns liegt ein Entwurf vor, der in Teilen klar gegen einen Beschluss dieses Hohen Hauses verstößt.
Meine Damen und Herren, wir wollen mit einem Entschließungsantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, verhindern, dass dieser Entwurf, der bereits vom Staatssekretär Baldus paraphiert wurde, jemals unterschrieben wird.
Nun ein paar Worte zum Staatssekretär, der ja heute im Urlaub ist. Noch am Freitag, dem 23.01. hat er uns mitgeteilt, dass es nicht erwünscht wäre, das Parlament vor der Zeichnung über den öffentlichrechtlichen Vertrag zu informieren. Der Text wäre noch nicht fertig verhandelt, da die hessische Regierung sich ja bekanntlich in der Neubildung befindet. Bereits am 08.01. lag der jetzt paraphierte Vertragsentwurf vor im selben Wortlaut. Das hessische Umweltministerium hat unmittelbar nach unserer Umweltausschuss-Sitzung diesen Vertrag dem Runden Tisch zur Information gegeben, aber diesem Parlament, dessen Willen man damit angeblich umsetzen wollte, konnte man in einer Sitzung des Umweltausschusses darüber nicht berichten.
Meine Damen und Herren, es ist ein Skandal und es ist auch der Grund, warum wir die Entlassung des Staatssekretärs Baldus fordern.
Noch in der Pressekonferenz, die am Dienstag einberufen wurde, nachdem nun der Entwurf dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter den Leuten war, versuchte der Staatssekretär, seine Sicht auf die Dinge vor der Thüringer Presse bekannt zu machen. Er hatte damit nicht so richtig Erfolg, denn das, was er hier vorgab, im Auftrag des Landtags getan zu haben, entsprach einfach nicht dem Beschluss. Diese Aussage, sich auf den Landtagsbeschluss zu berufen, war ein Witz. Das hat auch die Thüringer Presse erkannt. Aber das ist nur ein Symbol dafür, wie Herr Staatssekretär Baldus schon seit Längerem handelt; Aussagen im Ausschuss sind häufig widersprüchlich, von einer Sitzung zur anderen werden sie geändert und sogar dieser Landtag hat seine Aussagen schon korrigieren müssen, als er behauptete, dass ich als Umweltausschussvorsitzender in einer Presseerklärung, die über den Landtag herausgegeben wurde, gelogen hätte. Es hat für Irritationen im Ältestenrat gesorgt und es wurde darauf hingewiesen, dass die Presseerklärung, die ich abgegeben habe, richtig war. Meine Damen und Herren, einen solchen Umgang mit uns dürfen wir nicht dulden und deshalb muss es Konsequenzen für den Staatssekretär Baldus haben.
Nun dazu, warum der vorliegende Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gegen den Landtagsbeschluss verstößt. Meine Damen und Herren,
ich möchte Sie noch mal auf den Beschluss, der hier im Hohen Haus einstimmig gefasst wurde, hinweisen. Ich zitiere aus dem Punkt 2 des Beschlusses vom 11.10.2007 unter dem Titel „Versalzung der Werra nachhaltig verringern“: „Trotz der bisherigen Erfolge zur Verringerung der Salzbelastung hält der Landtag weitere Anstrengungen des Unternehmens Kali + Salz für erforderlich, um die Salzfracht der Werra weiter zu verringern. Dies beinhaltet die rechtlich vorgeschriebene Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2015 sowie die Zielvorgabe, die Werra darüber hinaus ab dem Jahr 2020 wieder zu einem naturnahen Gewässer werden zu lassen. Der Landtag lehnt daher eine Fortschreibung des am Pegel Gerstungen noch bis zum Jahr 2012 geltenden Grenzwertes für Fluorid von 2.500 mg/l bzw. des bis zum Jahr 2009 geltenden Grenzwertes für die Gesamthärte von 90 Grad deutscher Härte ab.“ Eine sehr klare Aussage. Was finden wir dazu nun in dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Kali + Salz? Die Vertragspartner bekennen sich zu den Sachzielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Deshalb verfolgen die Vertragspartner das Ziel, den geltenden Härtegrenzwert für die Einleitung in die Werra bis zu einer ganzheitlichen Neuregelung der Entsorgungssituation der flüssigen Produktionsrückstände bis 2012 beizubehalten.
Beizubehalten, Herr Minister, der von Staatssekretär Baldus paraphierte Entwurf, der uns - wie Sie vorhin sagten - von Ihnen zugeleitet wurde, enthält genau diese Passage und der Staatssekretär Baldus hat am Dienstag in einer Pressekonferenz Ihres Hauses gesagt: Diesen Entwurf hat das Kabinett so zur Kenntnis genommen. Es ist ja wohl eine eindeutige Aussage und zu diesem Entwurf haben wir auf Antrag der Fraktion der SPD diese jetzige Sitzung und auch den Entschließungsantrag der Fraktion. Etwas anderes ist bisher nicht paraphiert.
Herr Minister, wenn wir es schriftlich vorliegen haben mit den Unterschriften darunter, dann können wir uns darüber auch gern unterhalten. Wir haben auch noch zu verzeichnen, dass der Landtag den guten Zustand der Werra, also die Werra als naturnahes Gewässer ab dem Jahr 2020, gefordert hatte. Das ist eine Klarstellung, in welche Richtung wir die Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie an der Werra wollen. Es ist die Klarstellung, dass es sich bei der Werra nicht um ein so durch Menschen verändertes Gewässer handelt, dass sie den guten Zustand nicht mehr erreichen könnte. Diese politische Entscheidung hat der Thüringer Landtag bewusst getroffen. Es hatte dazu sogar noch einen Änderungsantrag gegeben, der angenommen wurde. Die Formulierung im öffentlichrechtlichen Vertrag - ich hatte sie vorhin schon gesagt: „Die Vertragspartner bekennen sich zu den Sachzielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie.“ - entspricht dem nicht ausreichend. Auch die Darstellung von Staatssekretär Baldus in der Pressekonferenz, dass es nicht zu erwarten ist, dass die Werra bis 2020 wieder ein naturnahes Gewässer wird und dass der Thüringer Landtag so etwas auch nicht beschließen könne, entspricht nicht dem Landtagsbeschluss.
Meine Damen und Herren, etwas Weiteres hätte ich mir in dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gewünscht. Der Staatssekretär fand auf der Pressekonferenz starke Worte. In Gerstungen wird nicht wieder Kalilauge versenkt werden. Das wäre diesem Vertrag zu entnehmen. Wenn man sich die Passage dann durchliest, die wir hier finden, klingt auch das anders. „Nach heutigem Kenntnisstand kann in Hessen, unbeschadet von Übergangsregelungen, eine Fortschreibung der in 2006 erlaubten Versenkung nach 2011 und in Thüringen die Aufnahme einer Versenkung von flüssigen Rückständen in der Gerstunger Mulde nicht unterlegt werden.“ Wissen Sie, was diese Aussage heißt? Wenn Kali + Salz eine neue Monitoring-Bohrung in der Gerstunger Mulde ausgebracht hat und damit zu neuen Erkenntnissen kommt, ist es durchaus vorstellbar, dass ein neuer Antrag gestellt wird und der auch genehmigt wird.
Meine Damen und Herren, auch darüber haben wir uns im Umweltausschuss sehr intensiv unterhalten. Was uns da vonseiten der Landesregierung gesagt wurde, das war, dass man erst mal prüfen müsste, ob denn ein natürlich versalzener Grundwasserkörper, wie der unter Gerstungen, überhaupt schutzwürdig wäre. Das ist doch keine Sicherheit für die Gerstunger Bürger. Wenn ich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schreibe, dann kann ich meine Forderung auch reinschreiben. Hätten Sie es ernst gemeint, hätte hier drinstehen müssen: Kali + Salz stellt keinen neuen Antrag auf Versenkung in Gerstungen mehr. Das wäre eine klare Aussage und nicht so was.
Meine Damen und Herren, nun noch zu der Frage Niedersachsen: Das Verwaltungsverfahrensgesetz legt fest, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der die Rechte Dritter betrifft,
diese Dritten ihr Einverständnis zu dem Vertrag erklären müssen. Die Rechte Dritter sind hier eindeutig betroffen, denn wir haben spätestens mit Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Einzugsgebietsbetrachtung bei Gewässern. Die Werra ist Bestandteil des Flusssystems der Weser und dementsprechend sind Einflüsse auf die Werra auch von Bedeutung für die Weser-Anrainerländer. Dementsprechend sind mit einem Vertrag, der sagt, dass der jetzt bis 2009 geltende Härtegrenzwert bis zum Jahr 2012 beibehalten werden soll, auch Auswirkungen auf die Gewässerqualität der Weser in Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen und in Bremen. Dementsprechend sind die Rechte dieser Länder durch diesen Vertrag betroffen und sie müssen den Vertrag billigen. Das ist sicherlich eine klare Rechtsauffassung, die wir hier vertreten. Deshalb müsste man sich bemühen, bei diesen Ländern von Anfang an auch klarzumachen, wo man mit diesem Vertrag hin will und dass die Interessen dieser Länder berücksichtigt werden. Da geht es uns eben nicht um die Nordseepipeline, Herr Minister. Sie wissen ganz genau, dass wir dazu stehen, dass sie für uns die einzig mögliche Lösung ist für das Werraproblem nach dem gegenwärtigen Stand
und deshalb bekennen wir uns dazu.
Meine Damen und Herren, noch ein paar andere Bemerkungen zu dem vorliegenden Vertragsentwurf. Es gibt ja ein paar Widersprüche. Der Vertrag sagt, wir wollen die Versenkung in Hessen beenden. Das hat die hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu Recht am Runden Tisch auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir sind mit dem Versenkvolumen am Ende. Überall in der Werra-Region, in der Kali-Region quackert die Lauge aus dem Boden heraus und die diffusen Einträge in die Werra sind teilweise größer als die Einleitungen aus der Kaliproduktion - das ist bedingt durch diese Versenkung. Das heißt, dieses Versenkregime muss beendet werden und die Hälfte der Salzabwässer, die gegenwärtig im Kalibereich anfallen, wird versenkt. Nun könnte man ja sagen, gut, Kali + Salz hat in dem Vertrag geschrieben, wir wollen die Salzabwässer halbieren. Damit, wenn die Hälfte versenkt wird, nach Ende der Versenkung wären wir dann immer noch bei der gleichen Menge an Kaliabwässern. Der Trugschluss dabei ist, dass Kaliabwässer und Kaliabwässer gleich wären. Die Kaliabwässer, die dann noch übrig bleiben, diese 7 Mio. m³, nach dem Maßnahmepaket von Kali + Salz für 360 Mio. €, diese Kali
abwässer haben eine wesentlich höhere Salzkonzentration als die gegenwärtig in die Werra eingeleiteten Abwässer. Dementsprechend würde daraus eine höhere Belastung der Werra folgen. Prof. Brinckmann hat darauf hingewiesen in der Anhörung des Umweltausschusses, zu der wir ihn geladen hatten. Er hat deutlich gemacht, dass er mahnen möchte, dass das gegenwärtig vorgelegte Paket von Kali + Salz - um das es auch in diesem Vertragspapier nur geht - nicht ausreichend ist, um die Belastung der Werra zu reduzieren, wenn denn die Versenkung beendet wird. Dann lesen wir im Vertrag noch, dass die in Unterbreizbach anfallenden Abwässer eventuell in Hessen entsorgt werden sollen. Wie, wenn nicht durch Versenkung, meine Damen und Herren?
Ich glaube, diese Vertragspassage hat nur einen Grund, es soll ein Leitungssystem gebaut werden zwischen allen Werken, damit ich die Abwässer aus allen Werken an jede beliebige Stelle pumpen kann. Genau das hat der Staatssekretär in der Pressekonferenz auch zum Besten gegeben.
Herr Minister, das hat er, die Journalisten sind auch da, die zugehört haben. Der Staatssekretär hat gesagt, es werden Leitungen zwischen allen Werken gebaut und dann kann ich von jedem Werk zu jedem Werk die Abwässer pumpen. Für mich hat das Ganze nur einen Grund - und auch darüber ist in der Umweltausschuss-Sitzung am vorigen Freitag geredet worden, anders als in der Pressekonferenz am Dienstag - und dieser ist, dass vonseiten der Landesregierung geplant wird, mit Magnesiumsalzen gesättigte Lauge in die Grube in Springen reinzubringen, um dort die ungesättigten Laugenzuflüsse, die uns am Querort 23 seit vielen Jahren Schwierigkeiten bereiten, zu stoppen.
Meine Damen und Herren, diese Planung ist ein Spiel mit dem Feuer. Wir haben uns mit Spezialisten beraten, das Stoppen dieser Laugenzutritte durch schwere Laugen geht nicht, einfach weil die Wässer, die aus oberflächennahen Bereichen nach unten drücken, einen viel höheren Druck haben, als es durch das Gewicht der schweren Lauge hervorgebracht werden kann. Dementsprechend würde bei einem solchen Vorgehen, die Standsicherheit der Grube Springen massiv gefährdet. Es ist ein Spiel mit dem Feuer - und das mitten in einer Tankstelle.
Meine Damen und Herren, diese Entwicklungen müssen gestoppt werden. Wir brauchen Maßnahmen von Kali + Salz über das vorliegende Maßnahmepaket für 360 Mio. € hinaus, um wirklich eine Verbesserung der Werraqualität erreichen zu können. Und wir brau
chen konkrete Anstrengungen, um die Nordseepipeline voranzutreiben. Das, was hier vorliegt, reicht nicht aus. Und bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren - eine Laufzeit mit der Begründung Investitionssicherheit, wie wir sie Menschen in Thüringen, die eine eigene Kläranlage bauen müssen, weil sie vom Anschluss- und Benutzungszwang freigestellt werden durch die Zweckverbände, nicht zubilligen, denen billigen wir nur 15 Jahre zu. Eine solche Vertragslaufzeit bedeutet, dass wir auf 30 Jahre hin zu keiner wesentlichen Verbesserung des Gewässersystems der Werra kommen werden. Dem müssen wir uns entgegenstellen, meine Damen und Herren.
Deshalb fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Begrenzung dieses Vertrags auf 15 Jahre. Dann können wir bis dahin mögliche technische Entwicklungen berücksichtigen, um weitergehende Maßnahmen zur Entlastung der Werra durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne fordere ich Sie auf, lassen Sie uns die vorliegende Vereinbarung stoppen, lassen Sie uns Maßnahmen ermöglichen, die den Beschluss des Thüringer Landtags wirklich umsetzen. In diesem Sinne bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Danke schön.
Ja, ich möchte noch ganz kurz auf den Kollegen Krauße eingehen. Doch, es muss leider sein. Herr Krauße, Sie sprachen davon: Die 15-Jahres-Frist und die Begründung mit dem Wassergesetz wäre unangemessen, weil man ja die Anlagen auch länger als 15 Jahre betreiben könnte, wenn sie denn länger als 15 Jahre halten. Die Wirklichkeit in Thüringen sieht doch anders aus und wir sprechen ja gerade auch im Hinblick auf diese 30-Jahres-Frist hier im Vertrag von Investitionssicherheit für die durchgeführten Maßnahmen. Die 15 Jahre im Wassergesetz sollen ja auch eine Investitionssicherheit für diejenigen sein, die gezwungen sind, eine eigene Kläranlage zu bauen. Da wissen wir doch ganz genau, wie die Wirklichkeit in Thüringen in den letzten Jahren ausgesehen hat. Betreiber von Hotels, Betriebsbetreiber, die einen Betrieb gebaut haben und die verpflichtet waren, eine Kläranlage zu errichten, wenn dann nach 15 Jahren eine öffentliche Abwasserentsorgung errichtet wurde, wurden sie angeschlossen, unabhängig davon, ob ihre Kläranlagen
noch funktioniert haben oder nicht. Wir hatten im Wassergesetz vorgeschlagen, diese Frist auf 20 Jahre zu verlängern, weil die Anlagen länger halten können. Das haben Sie abgelehnt. Das will ich Ihnen nur sagen und deshalb: Wenn Investitionssicherheit in diesem Land irgendwo festgelegt wird, dann bitte für alle gleichmäßig und nicht für Kali + Salz wieder eine besondere Ausnahmesituation.
Jetzt noch zu der Frage Härte und dem Fehler, der hier passiert ist. Herr Krauße, glauben Sie wirklich, es ist ein Fehler, dass in diesem Vertrag der Härtegrenzwert für drei Jahre festgeschrieben wird? Glauben Sie das wirklich? Nachdem uns am Freitag im Umweltausschuss noch gesagt wurde, dass das ECORING-Gutachten, das ja begründen soll, ob denn dieser hohe Härtegrenzwert weiterhin für die Werra verträglich ist oder nicht, weil man den damals in einem Schnellschuss festgelegt hat ohne wissenschaftliche Grundlagen, dass dieses ECORING-Gutachten von Ihrer Landesregierung noch nicht mal ausgewertet wurde, glauben Sie, da ist es Zufall, dass vor Auswertung dieses Gutachtens zur Härte dieser Grenzwert für drei Jahre festgeschrieben wird? Wenn man das ECORING-Gutachten liest, was ja nun wirklich in vielen Dingen Kali + Salz entgegenkommt, kommt man trotzdem zu der klaren Feststellung, dass wir nicht einen Härtegrenzwert brauchen, sondern dass wir Grenzwerte für die Parameter Kalzium und Magnesium brauchen, weil die in einem Verhältnis in der Werra anzutreffen sind, das unnatürlich ist und ein Leben von normalen Süßwasserorganismen in der Werra nicht zulässt. Das müsste geändert werden, und zwar sofort. So war auch der Duktus, als damals die Genehmigung für 90 Grad deutscher Härte erteilt wurde im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Untersuchung ihrer Auswirkungen.
Gern.
Herr Krauße, Sie sprachen davon, dass es ein Fehler in der Vereinbarung wäre, dass der Härtegrenzwert entgegen dem Landtagsbeschluss bis 2012 fortgeschrieben werden soll.
Ja, das hatten Sie gesagt. Ich habe Ihnen nur gesagt, dieser Punkt ist bewusst hier reingenommen worden und nicht als beiläufig passierter Fehler. Das ist keine Panne, das ist bewusst passiert. Da es ein Papier ist, was zwischen drei Seiten ausgehandelt werden muss, hilft es uns wenig, wenn sich die Landesregierung jetzt hinstellt und sagt, ja, nach den Gesprächen am Runden Tisch wollen wir das jetzt noch mit reinbringen, mal schauen, was unsere Vertragspartner sagen. Es ist von Staatssekretär Baldus so paraphiert, wie es hier drinsteht, und das nicht als bedauerlicher Fehler, sondern als Absicht. Das Kabinett hat es zur Kenntnis genommen. Das werden wir doch wohl noch hier monieren dürfen und festlegen können, dass dieses Hohe Haus sagt, das muss raus aus dem Vertrag, unabhängig davon, was denn die anderen Partner hierzu meinen. Meine Damen und Herren, es ist außerdem noch gesagt worden, dass dieses Papier, diese Vereinbarung, wie Herr Minister Dr. Sklenar richtig sagte, aber auch große Vorteile mit sich bringen würde. Auf einen Teil der „großen Vorteile“ bin ich vorhin noch nicht eingegangen und das möchte ich zum Abschluss noch sagen. Dieses Papier legt eine Kungelei zwischen Genehmigungsbehörden und Antragsteller fest, wie sie einzigartig und sehr bedenklich ist. Das möchte ich Ihnen kurz noch aus zwei Passagen vorlesen, meine Damen und Herren. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist es, wirtschaftliches Handeln, Erhalt der Standorte, Sicherung der Arbeitsplätze und nachhaltigen Umgang mit der Natur in Einklang zu bringen. Innerhalb des geltenden Rechtsrahmens bieten die Länder Kali + Salz durch geeignete Gestaltung von Verwaltungsverfahren und durch Ausschöpfung der behördlichen Handlungsspielräume größtmögliche Investitionssicherheit.
Gleich, ich will noch einen zweiten Punkt in dem Zusammenhang vortragen.
Die Länder Hessen und Thüringen werden dafür Sorge tragen, dass die wasserrechtlichen und anderen Genehmigungsverfahren zügig durchgeführt werden. Gegebenenfalls wird Kali + Salz die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Erlaubnis und Genehmigung beantragen.
Meine Damen und Herren, das sind Drohungen, was uns in Zukunft erwartet, Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, die uns nach Auskungeln zwischen Kali + Salz und den Behörden zu erwarten haben, und das alles mit Billigung eines solchen Papiers. Da habe ich große Bedenken.
Herr Hauboldt, das habe ich gehört, dass das Abgeordneter Sklenar gesagt hat. Das Problem ist vorhin schon dargelegt worden. Es handelt sich hier um ein Papier, was zwischen drei vertragschließenden Seiten ausgehandelt und paraphiert wurde. Ich sage, diese vertragschließenden Seiten haben diese Härtefestlegung bewusst so getroffen, die wollten das so. Wenn man dort jetzt umschwenkt nach der Diskussion am Runden Tisch, müssen alle drei vertragschließenden Seiten umschwenken, sonst wird es nichts. Da habe ich die Bedenken, deshalb wünsche ich mir, dass der Landtag klipp und klar die Landesregierung mit unserem Entschließungsantrag in dieser Hinsicht bindet. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir weiter so schnell arbeiten, wird es kalt in Thüringen werden. Sie müssen nicht denken, dass die globale Erwärmung dazu führt, dass wir hier Südseeträume haben dürfen. Wir merken es ja jetzt schon am Wetter, der Golfstrom hat ein wenig nachgelassen, die Grönlandgletscher sind schon ziemlich stark abgeschmolzen und das, das wissen wir alle aus der Vergangenheit, führt dann zu Eiszeiten. Ich glaube, so richtig wacht unsere CDU erst auf, wenn das Eis sich langsam Erfurt nähert.
Der Antrag, der uns hier vorliegt, ist vom 14.03.2007. Der Kollege Gumprecht hat ja dankenswerterweise in der Darstellung der Ausschusstätigkeit erklärt, wie umfangreich wir uns mit diesen ganzen Fragen beschäftigt haben. Wir haben in Thüringen mit diesem Thema und auch mit unserer Ausschussarbeit und der Anhörung große Erwartungen geweckt. Das haben die Anzuhörenden deutlich gemacht und sie haben uns gebeten zu handeln, sie haben uns viele Empfehlungen gegeben, die wir in Thüringen umsetzen könnten. Aber Sie haben es auch gehört am Ende, von Herrn Gumprecht, der Ausschuss hat mehrheitlich den Antrag der Fraktion der SPD abgelehnt, und das, was heute wahrscheinlich beschlossen wird, ich sage es Ihnen ganz ehrlich, das hat mich umgehauen, als ich es gelesen habe, ein Alternativantrag der Fraktion der CDU. Der heißt nichts anderes als: Schieben wir das Thema bis diese Legislatur hoffentlich zu Ende ist. Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen, dann gibt es andere Mehrheiten.
Diesen Umgang hat das Thema nicht verdient.
Herr Mohring, es ist vielleicht ein bisschen die Luft raus nach Kali + Salz, Sie schaffen uns ja auch ein bisschen sehr. Sie werden es ja wohl verstehen können, dass die Opposition nicht die ganze Zeit zu Hochleistungen aufläuft für den ganzen Bockmist, den Sie verzapfen. Dafür ist zu viel auf der Tagesordnung.
Aber ich möchte es trotzdem noch mal sagen. Diesen Umgang, den Ihre Fraktion mit diesem Thema hat, hat die Ausschussarbeit nicht verdient, diesen Umgang haben die Anzuhörenden nicht verdient. Es waren Anzuhörende aus allen Bereichen der Thüringer Wirtschaft und auch aus den Bereichen der Umweltverbände, Verbraucherschutz und, und, und. Wir haben uns Mühe gegeben und wir haben wirklich viele Hinweise bekommen. Es gab sogar Anzuhörende, die extra gebeten haben, noch mit aufgenommen zu werden. Der Siegfried Wetzel sitzt da hinten, er hat noch bei mir angerufen und hat gesagt, Menschenskinder, die Zellstoff-Fabrik in Blankenstein möchte unbedingt mit dabei sein; dieses für Thüringen nicht unwichtige Unternehmen, was mit seinen 50-Megawatt-Biomasse-Heizkraftwerk dafür sorgt, dass wir einen vorderen Rang bei der Erzeugung erneuerbarer Energien haben. Ohne die wären wir nämlich nur im Mittelfeld. Dieses Unternehmen hatte sich erhofft, dass wir auf das EEG Einfluss nehmen, damit sie in Zukunft bessere Bedingungen für ihre Biomasseerzeugung haben. Das EEG ist inzwischen schon lange vom Bundestag verabschiedet und wir lehnen den Antrag ab, unfähig zu handeln.
Meine Damen und Herren, es wäre einiges nötig gewesen in Thüringen. Ich möchte dazu mal ein Zitat bringen, was bei uns noch zu tun ist, aus dem Länderbericht der Agentur für erneuerbare Energien: „Im Vergleich zum Potenzial nehmen Windenergie, Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse unterdurchschnittliche Ränge im Bundesländervergleich ein.“ Dies betrifft bis auf die Wasserkraft, wo wir Rang 5 haben, auch die jeweiligen Zuwachsraten. Spitzenreiter ist Thüringen bei der auf das Potenzial bezogenen Stromerzeugung aus Biogas. Das ist der einzige Bereich, meine Damen und Herren, wo wir Spitzenreiter sind. „Die Nutzung der erneuerbaren Energien könnte noch erheblich gesteigert werden, wenn das Land die Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten verbessern, Förderprogramme schaffen und bestehende Hemmnisse abbauen würde. Hierzu könnte auch eine landeseigene Energieagentur einen entsprechenden Beitrag leisten. Außerdem fehlen ein ambitioniertes aktuelles Energieprogramm und entsprechende Zielsetzungen.“
Meine Damen und Herren, genau diese Inhalte haben sich in den Äußerungen der meisten Anzuhörenden gefunden, genau diese Inhalte beschreibt der Antrag der Fraktion der SPD und beschreiben auch die Änderungsanträge, die im Umweltausschuss von den Oppositionsfraktionen eingebracht wurden.
Aber gern.
Ja, Herr Primas.
Aha, das ist interessant. Gut, aber das müssen wir so stehen lassen. Ich möchte noch zu unseren Forderungen kommen, die wir in diesem Zusammenhang haben. Unsere Fraktion wünscht sich eine Energieplanung, die noch in die regionalen Raumordnungspläne, die gegenwärtig in der Überarbeitung sind, mit eingeführt wird. Dort werden im Moment nur Vorrangebiete Windenergie ausgewiesen und da, sage ich, so wenige, dass wahrscheinlich die Windkraftanlagenbetreiber klagen werden mit Erfolg und damit diese Vorrangebiete zu Fall bringen, so dass die gesamten regionalen Planungsgemeinschaften in Zukunft für Windenergie zur Verfügung stehen werden. Was wir in den Raumordnungsplänen nicht wiederfinden, das sind Strahlungskarten, das sind Darstellungen, wo für Geothermie besonders geeignete Standorte zu finden sind, das sind Darstellungen, wo besonders geeignete Standorte für die Biomassenutzung wären. Wir bekommen es auch von der Planung her einfach nicht hin, dass Energiebedarf und Energieverbrauch zusammengeführt werden. Das hat dann solche spitzenmäßigen Auswirkungen wie ein Biomasseheizkraftwerk in Bischofferode, wo wir auch noch unser Landesholz hinliefern, das keine Wärmenutzung hat, weil dort in dem Gewerbegebiet niemand ist, der Wärme brauchen könnte, und auf der anderen Seite die Therme Oberhof schließen muss, weil sie den Heizenergiebedarf nicht mehr decken kann. Solche Dinge zusammenzuführen, das wäre Sinn und Zweck einer vernünftigen Energieplanung und würde uns weiter
bringen.
Meine Damen und Herren, wir wollen außerdem auch die Energieeffizienz deutlich steigern. Dazu braucht es Finanzierungsmöglichkeiten. Da müsste gerade vonseiten der öffentlichen Banken deutlich mehr getan werden, um diese auf den Weg zu bringen. Denn im Rahmen des Contractings ließe sich vieles erreichen, und mancher, der finanziell nicht in der Lage ist, sein Haus zu dämmen, würde damit in die Möglichkeit versetzt, was allen Geld sparen würde und für den Klimaschutz einen bedeutenden Beitrag leisten könnte. Sicherlich brauchen wir hier auch eine Überarbeitung des Mietrechts, damit gerade Vermietern auch die Möglichkeit gegeben wird, etwas zu tun. Auch das ist in der Anhörung angesprochen worden.
Ich komme zur Frage der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand. Hier haben wir die Anfrage von Herrn Schubert - der ist nicht da, deshalb will ich sie bringen - zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses gehabt, die Frage der Solaranlagen auf Landesdächern betreffend. Haben Sie sich das mal durchgelesen? Dieser Beschluss ist fast ein Jahr her. In dieser Zeit haben wir es geschafft, sage und schreibe fünf Dächer von Landesbehörden so weit zu bringen, dass man dort mal an die Ausschreibung denken kann, fünf von 111 geeigneten.
Meine Damen und Herren, wenn wir in diesen gewaltigen Schritten fortschreiten, dann steht das Eis wirklich bald vor Erfurt. Wir müssen endlich konsequent handeln. Der Klimaschutz muss nach unserer Auffassung ein vorrangiges Ziel der Arbeit der Landesregierung sein.
Meine Damen und Herren, auch im Konjunkturpaket, wozu wir uns gestern intensiv geäußert haben, muss er stärker verankert werden, als es vonseiten der Landesregierung und auch der CDU vorgesehen ist. Wenn ich noch daran denke, dass die CDU-Bundestagsfraktion große Jeeps besserstellen wollte - also ich weiß nicht, wo Sie leben. Die Frage des Klimaschutzes ist viel dringlicher noch zu beantworten als die Frage dieser Finanzkrise, die einfach sich in Geld äußert und vielleicht auch in Wirtschaftskraft. Aber das, was der Klimawandel im Moment mit sich bringt, das sind Bedrohungen für kommende Generationen, bei denen man nicht mehr weiß, ob deren Lebensgrundlagen noch gesichert sind. Hier muss gehandelt werden, und das in einem anderen Tempo, als es die Landesregierung zurzeit macht und als es die CDU-Fraktion mit ihrem Alternativantrag heute deutlich macht.
Natürlich habe ich das gesagt, Herr Primas.
Vielleicht sollten Sie nicht so viel schwatzen, dann könnten Sie auch zuhören und dann sollten Sie im Protokoll mal nachlesen. Ich habe es klar und deutlich gesagt, Herr Mohring, welche Forderungen wir haben. Wir haben einen klar vorliegenden Antrag. Den zu unterstützen, das wäre Ihre Aufgabe, und nicht auf Zeit zu spielen, wie Sie es mit Ihrem Alternativantrag machen. Danke.
Herr Krause, Ihr Alternativantrag bittet die Landesregierung, eine Energie- und Klimastrategie für den Zeitraum bis 2015 vorzulegen, ohne dass er im Beschlusstext irgendwelche Inhalte vornimmt. Ich möchte Sie nur fragen: Konnten Sie inhaltlich Erkenntnisse aus der Anhörung im Umweltausschuss entsprechend entnehmen und hätten Sie diese nicht auch in ein Papier, in einem Beschlusstext umsetzen können?
Herr Minister, Sie sind ja auf die Schuldenbegleichung des Regionalverbunds eingegangen. Mich würde interessieren, ob dabei mit berücksichtigt wurde, dass es noch Außenstände gibt gegenüber dem Naturpark Thüringer Wald und dem Landschaftspflegeverband. Der Landschaftspflegeverband hatte ja wohl erst mit dem Austritt aus dem Regionalverbund gedroht, wenn sich dort in absehbarer Zeit nichts Gravierendes ändert, und man erwartet dort natürlich, dass die Handlungsfähigkeit dieser beiden Verbände sichergestellt wird, die im Regionalverbund mit drin sind und eine wesentliche Arbeit des Regionalverbundes mit wahrnehmen.
Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal auf die Mitwirkung von Umweltverbänden zurückkommen. Bei Änderungen von Naturschutzgebietsverordnungen ist das ja üblich, dass die Umweltverbände auch beteiligt werden. Mich würde interessieren, in welchem Maße ist das denn hier erfolgt, denn in einem Bereich, wo die Werra schon eine ziemlich starke Versalzung hat, ist die Anlage eines ökologisch hochwertigen Feuchtgebiets ja schon ein bisschen problematisch.
Ich wollte wissen, Herr Staatssekretär, wie die Umweltverbände in die Änderung von Naturschutzgebietsverordnungen einbezogen wurden.
Herr Staatssekretär, dann frage ich Sie, wie es sein kann, dass beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der ja in Thüringen einen großen Landesverband hat und sicherlich mit einzubeziehen wäre als anerkannter Umweltverband, bisher zu dieser Änderung des Naturschutzgebiets nichts eingegangen ist. Ich habe mich beim Geschäftsführer erkundigt, er hat mir diese Aussage gegeben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Fehlende Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Hildburghausen
Auf der diesjährigen Jahresversammlung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die gemeinsam mit dem Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags und der Sozialministerin stattfand, wurde festgestellt, dass im Landkreis Hildburghausen gegenwärtig keine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt wird. Dies schreibt jedoch das Gleichstellungsgesetz vor. In den Haushaltsberatungen des Kreises wurde vom Landrat mitgeteilt, der Stellenplan sähe eine Gleichstellungsbeauftragte für das kommende Jahr vor, wann er diese einstellen würde, läge jedoch in seiner Entscheidung. Bis dahin würden er bzw. sein Sozialamtsleiter die entsprechenden Aufgaben wahrnehmen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann beschäftigt der Landkreis Hildburghausen keine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mehr?
2. Ist das Handeln des Landrates Thomas Müller noch als gesetzeskonform zu bewerten?
3. Wenn nein, welche Maßnahmen werden von der Landesregierung ergriffen, um die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Landkreis Hildburghausen sicherzustellen?
4. Für welchen Zeitraum kann ein Landrat bzw. ein Sozialamtsleiter des Landkreises die Aufgaben der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen?
Ja, da fällt mir eigentlich nur eine etwas ketzerische Nachfrage ein. Wissen Sie, ob es mir möglich ist, wenn ich mal wieder in Elternteilzeit gehen sollte, dass ich dann wegen Personalengpässen meine Steuer auch ein Jahr verspätet zahlen darf?
Herr Staatssekretär, ich hatte in dem Zusammenhang vor einem Jahr etwa eine Mündliche Anfrage gestellt, wo es damals eine überplanmäßige Ausgabe infolge der bei den Fundamentaushubmaßnahmen festgestellten höheren Kontaminationen gegeben hat. Also man hat dort eine höhere Kontamination festgestellt, als man ursprünglich erwartet hatte. Deshalb haben sich diese Mehrkosten, die ja der Freistaat Thüringen trägt, entsprechend erhöht. Mich würde nun mal interessieren, auf welcher Basis denn der Freistaat Thüringen diese Mehrkosten beglichen hat, wenn es für diese Baumaßnahme in dem Bereich ja offensichtlich noch nicht mal eine Baugenehmigung gegeben hat.
Herr Staatssekretär, Sie hatten uns auf Anfrage der Frau Wolf - ich glaube, in der letzten Sitzung - den Sachverhalt schon mal erklärt. Dabei hatten Sie gesagt, dass für die Fläche keine Gefahr im Verzug war, also nicht den Hang, sondern eben diese ehemalige Parkplatzfläche, wo der Investor seine Maßnahmen durchgeführt hat. Das heißt, der Freistaat Thüringen hätte gar keine Mittel anfassen müssen auf dieser Fläche, wenn es denn nicht die Baumaßnahme des Vorhabenträgers gegeben hätte, wo dann dieser Ausgleich der Mehraufwendungen erfolgte. Ist es denn in dem Zusammenhang nicht üblich, dass die Behörde dann prüft, ob die dort durchgeführte Baumaßnahme, die zur Belastung des Freistaats Thüringen führt, eine Genehmigung hat als Grundlage?
Herr Staatssekretär, ist denn der gegenwärtige Wasserstand in der Höhle bekannt?
Herr Staatssekretär, Sie hatten ausgeführt zu Frage 1, dass alle Mittel für die TFW vorgesehen sind. In der Erläuterung des Titels steht, es würde nur um die Förderung der Wasserversorgung gehen. Nun ist ja die TFW nicht der einzige Wasserversorger in Thüringen. Gibt es denn die Möglichkeit, dass ein anderer Wasserversorger aus diesem Titel noch Geld bekommen könnte?
Ja.
Herr Staatssekretär, ich habe eine zweite Frage. Mich würde noch interessieren - Sie hatten ja davon gesprochen, es geht nach dem im II. Quartal beschlossenen Konzept -, können wir jetzt davon ausgehen, die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind Maßnahmen zur Umsetzung der Anbindung der Talsperre Leibis an Ostthüringen, also an das Weida-System?
Investitionszuschüsse für die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW)
Im Landeshaushaltsplan des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 2008/ 2009 sind im neuen Titel 883 04 des Kapitels 0905 41 Mio. € (2008) und 11 Mio. € (2009) für Investitionen in Abwasserent- und Wasserversorgungsanlagen veranschlagt. Der übergroße Anteil ist durch Verpflichtungsermächtigungen (VE) gebunden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wird ein Teil der o.g. Mittel durch die TFW in Anspruch genommen?
2. Wenn ja, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe wurden durch die TFW wann Anträge gestellt?
3. Welche Maßnahmen sind bisher bewilligt?
4. Welche Bewilligungen sind bis Ende 2009 vorgesehen?
Herr Staatssekretär, mich würde noch interessieren: Was erwarten Sie denn, wie viel Geld die Maßnahme insgesamt für den Freistaat kosten wird? Sie hatten von den reichlich 5 Mio. gesprochen, die schon geflossen sind. Wie viel wird es bis zum Ende der Maßnahme schätzungsweise noch werden?
Zu dem Bereich der Müllerstraße noch eine Frage: Sie hatten vorhin Schichtenwasser und ähnliches schon angesprochen. Ich sehe es nicht nur so, dass eine Oberflächenversieglung verhindern kann, dass ein Schadstoffaustrag erfolgt, weil auch gerade
Schichtenwasser zu einem Schadstoffaustrag führen kann. Wäre es unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts nicht geboten, auch hier die Dekontaminierung durchzuführen, um sicherstellen zu können, dass es hier keine Probleme in Zukunft gibt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag steht im Kontext und in der Folge des Beschlusses des Thüringer Landtags zur Unterstützung des Global Marshall Plans, der hier im Hause am 26.01.2007 gefällt wurde. Ich will noch einmal daran erinnern, was Ziel dieses Global Marshall Plans ist. Es soll ein Beitrag geleistet werden, die Milleniumsziele der UNO zu erreichen, ein Beitrag geleistet werden, dass wir etwas gegen Hunger in der Welt unternehmen, dass wir für die Menschen in der Welt den Zugang zu sauberem Wasser gewährleisten, dass wir Bildungsstandards weltweit haben, dass Kinder in der Welt in die Grundschule gehen können - viele andere Dinge, die für uns meist selbstverständlich sind auf dieser Welt, in vielen Ländern jedoch nicht. Um diesen Anspruch umzusetzen, ist geschätzt worden, dass wir eine Summe von 100 Mrd. $ im Jahr brauchen. Noch als wir vor einem Jahr darüber hier im Thüringer Landtag gesprochen haben oder vor nunmehr ja fast zwei Jahren, war das auch für uns eine unglaublich hohe Summe. Heute wissen wir, notleidende Banken bekommen so etwas in relativ kurzer Zeit. Für die Weltprobleme war dieses Geld bisher nie aufzubringen.
Die Instrumente, um dieses Geld zu beschaffen, die man ins Auge gefasst hatte, waren die Tobin Tax, also die Besteuerung internationaler Finanztransaktionen, und eine Kerosinsteuer und andere Dinge. Davon sind wir leider noch weit entfernt und es ist uns natürlich klar gewesen, als wir den Beschluss zum Global Marshall Plan gefällt haben, dass die Macht Thüringens allein nicht ausreichend ist, um diese Instrumente einzuführen. Aber wir wollten uns ernst nehmen und wir wollten prüfen: Welchen Beitrag kann denn Thüringen leisten zur Umsetzung dieser Milleniumsziele zur Schaffung von etwas mehr Gerechtigkeit in der Welt? Deshalb wurde der Umweltausschuss mit dieser Frage befasst. Wir haben im Umweltausschuss eine Anhörung durchgeführt, bei der schon ein Hauch von Weltpolitik hier durch den Thüringer Plenarsaal wehte, als auch führende Köpfe der Global Marshall Plan Initiative hier sprachen und wir überlegt haben, was kann denn unser Beitrag sein. Wir waren uns sehr schnell einig im Ausschuss, fraktionsübergreifend, dass dieser Beitrag im fairen Handel liegen kann und liegen soll. Wir wollten eine konkrete Untersetzung, damit
man uns nicht vorwerfen kann, wir hätten nur ein schönes Absichtspapier verabschiedet, nein, wir wollten, dass unsere Vorstellungen auch zu konkreten Ergebnissen in Thüringen führen. Und da gibt es viele Ansatzpunkte. Wenn man sich damit beschäftigt, wo wir es zurzeit wirklich nicht mit fairem Handel zu tun haben, wo wir zurzeit unakzeptable Produktionsbedingungen zur Kenntnis nehmen müssen, da fällt mir zuerst der Dokumentarfilm „China Blue“ ein, wo man sich ansehen kann, unter welchen unmenschlichen Bedingungen in China Kinder Jeanshosen für uns produzieren, damit unsere Markenjeans den einen oder anderen Euro billiger sind. Da fallen mir die Kaffeeplantagen in vielen Teilen der Welt ein, wo Pestizide eingesetzt werden, die extrem gesundheitsgefährdend sind, worunter die Arbeiter dort massiv leiden. Da fällt mir aber auch die Frage Biodiesel ein, wo Palmöl auch oft eingesetzt wird, das wir aus Gegenden beziehen, wo vorher der Regenwald den Palmölplantagen weichen musste. Das sind alles Dinge, die für uns nicht hinnehmbar sind, die wir ablehnen. Deshalb, sagen wir, ist es wichtig, so etwas durch fairen Handel auszuschließen.
Wenn ich Sie dann höre, Herr Minister Reinholz, was Sie eben dargestellt haben, da fehlt es an Kontrolle, obwohl klare Kontrollmechanismen vorgegeben sind, gerade auch bei der Zertifizierung durch das Fair-Trade-Siegel, da kommt es zu Korruption. Ja, meine Damen und Herren, sicherlich ist das bedauernswert. Aber wo gibt es denn diese Umstände nicht und wollen wir es denn ganz sein lassen, nur weil Kontrolle und Korruption vielleicht hier den einen oder anderen Punkt mit sich bringen, wo es nicht ganz so klappt, wie wir das wollen? Das kann doch nicht unser Ansatz sein. Dann sollten wir Kontrollmechanismen vielleicht noch verbessern helfen. Aber es deshalb sein zu lassen, ist nicht der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, zu der Frage Bayern. Wir hatten neulich die Diskussion in Meiningen, bei der ein Vertreter des Eine-Welt-Bündnisses in Bayern dargestellt hat, dass sogar in München in die Friedhofsatzung der faire Handel Einzug gehalten hat. Man hat dort gesagt, es sollen keine Grabsteine aus Steinbrüchen eingesetzt werden dürfen, in denen es Kinderarbeit gibt.