Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie recht herzlich am heutigen Morgen zur 6. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 11.11.2004. Ich begrüße ebenso herzlich die Vertreter der Landesregierung, die Vertreter der Medien und unsere Gäste. Es haben neben mir die Schriftführer Frau Abgeordnete Künast und Herr Abgeordneter Worm Platz genommen. Die Rednerliste führt zu Ihrer Information der Abgeordnete Worm. Ich möchte Ihnen bekannt geben, dass sich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Doht und der Abgeordnete Ramelow entschuldigt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu Beginn unserer Sitzung möchte ich heute recht herzlich der Abgeordneten Christina Tasch zum Geburtstag gratulieren. Sie feiert an diesem heutigen 11.11.2004 ihren Geburtstag, wozu ich ihr recht herzlich gratuliere. Ich wünsche ihr Gesundheit, Glück, Freude, Wohlergehen und uns allen eine weitere gute Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen weiterhin bekannt geben, dass heute Abend ein parlamentarischer Abend stattfindet. Zu diesem parlamentarischen Abend hat der Feuerwehrverband eingeladen. Ich gehe davon aus, dass wir so gegen 20.00 Uhr heute mit dem parlamentarischen Abend beginnen werden.

Während unserer Tagung heute wird die Arbeitsgruppe Erfurt von UNICEF eine Verkaufsaktion von Grußkarten vor dem Landtagsrestaurant durchführen. Ich bitte Sie, dass Sie davon recht rege Gebrauch machen, die Aktion von UNICEF durch den Kauf von Grußkarten zu unterstützen.

Ich möchte Ihnen weiter bekannt geben, dass der Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung weiteren Medienvertretern eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 4. Wahlperiode für Bildund Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt hat. Es ist dies einmal Frau Antje Kaunzer, eine freie Fotografin, und zum anderen Herrn Michael Helbing von Radio LOTTE Weimar.

Ich habe darüber hinaus aufgrund der Dringlichkeit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung den Fotografen Frau Andrea Fricke und Herrn Alexander Volkmann von der "Thüringer Allgemeinen" für die heutige und die morgen stattfindende Plenarsitzung eine Sondergenehmigung erteilt.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte Ihnen einige Hinweise zur Tagesordnung geben. Wir beraten als Erstes TOP 1, den Gesetzentwurf der Landesregierung, "Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes". Dazu wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU eingebracht. Er wird in wenigen Minuten als Drucksache 4/347 verteilt werden und Sie können ihn damit dann zur Kenntnis nehmen.

Ich möchte Ihnen ferner bekannt geben, dass zu TOP 4, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, "Thüringer Gesetz zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften" Entschließungsanträge der Fraktion der PDS eingegangen sind. Diese Entschließungsanträge wurden in den Drucksachen 4/345/346 verteilt. Ich möchte Ihnen dazu bekannt geben, dass Entschließungsanträge gemäß § 65 Abs. 2 der Geschäftsordnung zulässig sind, solange die Beratung des Gegenstandes, auf den sie sich beziehen, noch nicht geschlossen und daher keine Fristverkürzung notwendig ist, wir also diese Entschließungsanträge mit beraten.

Das Gleiche gilt für TOP 12. Auch hier liegt ein Antrag der Fraktion der PDS vor. Es geht um die "Verlängerung der Laufzeit der Investitionszulage für die Sanierung und Modernisierung von Wohnungen ab 2005". Es wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/341 verteilt.

Zu TOP 14 a: Zu "Aktivitäten Thüringens in der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundes- staatskommission)" hat die Fraktion der SPD angekündigt, einen Entschließungsantrag einzureichen.

Zu TOP 14 b: Die Fraktion der CDU hat ebenfalls angekündigt, zu ihrem Antrag "Stand der Beratungen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundesstaatskommission) " einen Entschließungsantrag einzureichen.

Zu TOP 19 möchte Ihnen bekannt geben, dass die Fraktion der PDS mit gestrigem Schreiben beantragt hat, wegen des noch notwendigen interfraktionellen Abstimmungsbedarfs den Beratungsgegenstand von der Tagesordnung abzusetzen.

Zu TOP 30, der Fragestunde, möchte ich Ihnen bekannt geben, dass Mündliche Anfragen hinzukommen. Es sind die Ihnen in den Drucksachen 4/320, 4/321, 4/326, 4/327, 4/328, 4/329 und 4/330 vorliegenden zusätzlichen Mündlichen Anfragen, die in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Die mit Drucksache 4/222 angekündigte Mündliche Anfrage wurde zwischenzeitlich durch die Fragestellerin zurückgezogen.

Die Landesregierung hat ferner angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 9, 11, 12, 13, 14 a und b, 15, 16 und 17 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 GO Gebrauch zu machen.

Ich habe Ihnen die Änderungen bekannt gegeben. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Gibt es Ergänzungen? Bitte, Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, wir möchten beantragen, den Komplex der Wahlen am heutigen Tag nach der Aktuellen Stunde aufzurufen sowie die Tagesordnungspunkte 13 und 17 in gemeinsamer Aussprache zu behandeln.

Es wurde beantragt, die Wahlen heute nach der Aktuellen Stunde durchzuführen und zum anderen den Tagesordnungspunkt 17 gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 13 zu behandeln. Wird diesen beiden Anträgen widersprochen? Ich sehe keinen Widerspruch, damit sind diese beiden Änderungen ebenfalls in die Tagesordnung aufgenommen und wir können nach der uns vorliegenden Tagesordnung verfahren.

Damit kommen wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 der heutigen Sitzung

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/21 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/290 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/347 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatter ist mir der Abgeordnete Gumprecht genannt worden. Ich bitte den Berichterstatter um seinen Bericht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, durch den Beschluss des

Landtags vom 9. September 2004 wurde der von der Thüringer Landesregierung eingebrachte Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Heilberufegesetzes an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 1. Sitzung am 30. September dieses Jahres ein schriftliches Anhörungsverfahren eingeleitet. Am Anhörungsverfahren wurden folgende Verbände und Kammern beteiligt: die Landesärztekammer, die Landeszahnärztekammer, die Landesphysiotherapeutenkammer und die Landestierärztekammer, die Landesapothekerkammer und der Marburger Bund. Die eingereichten Stellungnahmen wurden im Ausschuss am 29. Oktober sehr zügig und zielorientiert beraten.

Die Stellungnahmen beinhalten drei Schwerpunkte: Erstens die Berücksichtigung der Musterweiterbildungsverordnung und der Musterberufsordnung, die auf dem Ärztetag im April dieses Jahres verabschiedet wurden. Daraus ergeben sich die meisten Änderungen, das sind die Änderungen in der Beschlussempfehlung Nummer 10 bis 21. Daraus ergeben sich u.a. die Ergänzungen der Begriffe "Zusatzbezeichnungen" und "Teilgebiete" in Ihrer Vorlage. Der zweite Schwerpunkt resultiert aus den Veränderungen der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes des Bundes vom 2. April dieses Jahres, in der u.a. auch das Verfahren zur Beteiligung der Ethikkommission geändert wurde. Das führt zu den Veränderungen Nummer 6 und 7 und das Gesundheitsmodernisierungsgesetz mit der Einführung der elektronischen Patientenkarte und der Möglichkeit natürlich auch zur Erbringung von medizinischen Leistungen durch juristische Personen. Das führt zu den Ihnen vorliegenden Änderungen Nummer 9 a und b. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass seit dem 1. Januar dieses Jahres mit der Inkraftsetzung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes sich Angehörige verschiedener Heilberufe zu medizinischen Versorgungszentren zusammenschließen können.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gibt Ihnen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/21 - "Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes" die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit über 20 Änderungsvorschlägen ab. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Gumprecht für seine Berichterstattung. Die Beratung wird fortgesetzt. Die Abgeordnete Dr. Fuchs von der PDS hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile Ihnen hiermit das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf hat wesentlich die Umsetzung der Richtlinie 93/16 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Ziel, die die Möglichkeiten der heilberuflichen Tätigkeit der Ärzte aus anderen EU-Staaten in Deutschland umfassen. Dabei geht es insbesondere um Regelungen der Anerkennung zum Führen der Bezeichnung "Fachärztin" bzw. "Facharzt für Allgemeinmedizin". Insofern ist die Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes unstrittig und notwendig. Erfreulich ist, dass in der Ausschussberatung eine Vielzahl von Vorschlägen der schriftlich Anzuhörenden in die Novellierung des Gesetzes aufgenommen wurden. Weniger erfreulich ist die Art und Weise, wie das geschah. Mehrere Seiten Änderungsanträge den Oppositionsfraktionen erst eine Minute vor Ausschussbeginn zur Kenntnis zu geben, kann ich nicht als fair bezeichnen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich hatte gedacht, wir haben im Ausschuss klar darüber gesprochen, wie wir weiter in einem fairen, konstruktiven und kritischen Stil miteinander umgehen wollen. Heute weiß ich zwar, dass es laut Geschäftsordnung möglich ist, wieder einen neuen Antrag einzubringen, aber, ich denke, in Zukunft sollten wir, wenn wir konstruktiv zusammenarbeiten und um die Sache ringen wollen, so nicht miteinander umgehen.

(Beifall bei der PDS)

Doch, wie gesagt, das will ich nur am Rande bemerken, wichtiger für unsere Entscheidung heute war, dass wir auf wichtige Fragen weder von den Kollegen der CDU/C..., der CDU, die also die Anträge eingereicht haben - Entschuldigung, ich bin noch ein bisschen da in der anderen Zeit. So weit sind wir ja hier noch nicht, Gott sei Dank.

(Unruhe und Heiterkeit bei der CDU)

Am frühen Morgen ein bisschen zu lachen ist gesund und da wir gesundheitliche Sprecher sind, habe ich das extra so eingeflochten.

(Beifall bei der PDS)

Also noch mal, liebe Kollegen von der CDU, wir haben weder von Ihnen noch von den Vertretern der Regierung klarstellende Antworten bekommen auf unsere Frage. Und so bleibt für uns nach wie vor die Einfügung des Absatzes 2 in den § 20, Änderung im Hinblick auf die Berufsordnung, strittig. Ich will das auch begründen: Laut Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 heißt es in Artikel 35 - ich zitiere: "Jeder Bürger hat das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu

wählen. Die Berufswahl, die Berufsausübung sowie die Berufsausbildung können aufgrund eines Gesetzes geregelt werden." Nun ist aber die Kammer als Selbstverwaltungskörperschaft in öffentlicher Form organisiert. Sie ist nicht demokratisch legitimiert wie Parlament und Landesregierung. Und bezogen auf den vorliegenden Gesetzentwurf ergeben sich daraus folgende Fragen:

1. Erhält mit dieser Fassung die Kammer einen neuen Status und kann sie Rechtsverordnungen erlassen?

2. Welche Rolle kommt der Selbstverwaltung jetzt und künftig zu?

3. Welche Aufgaben sind dann noch von der Aufsichtsbehörde wahrzunehmen?

Diese Fragen zu diskutieren halten wir nach wie vor für geboten.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit diesem Gesetz möchte ich noch ein anderes Problem zur Sprache bringen. So notwendig wie die Änderungen des Thüringer Heilberufegesetzes sind, umso dringender ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Lehrstuhl für Allgemeinmedizin endlich an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena eingerichtet wird.

(Beifall bei der PDS)

Meine Fraktion, Herr Minister Zeh, wird nicht müde, Sie und Ihre Regierungspartei an ein altes Versprechen zu erinnern, welches zuletzt im Juni vor den Mitgliedern des Hartmannbundes in Thüringen gegeben wurde.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich denke, unseren Bürgern wird nicht vermittelbar sein, in größerer Anzahl Anerkennungsverfahren von Ärzten, die nicht hier ausgebildet worden sind, vor der Ärztekammer durchzuführen, um dem immer mehr zunehmenden Ärztemangel in Thüringen damit etwas entgegenzusetzen. Und noch etwas möchte ich dazu benennen: Den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten dürfen keine Ärzte abgeworben werden, die dann für die medizinische Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung fehlen. Zudem weist die Richtlinie 93/16 darauf hin, dass es besonders wichtig ist, dass der Arzt das soziale Umfeld seiner Patienten persönlich kennt, sie entsprechend berät und in geeigneter Weise behandelt. Vor uns steht also in erster Linie die Aufgabe, unseren Ärztenachwuchs selbst auszubilden und Rahmenbedingungen zu schaffen, den ausgebildeten Nachwuchs dann auch hier in Thüringen zu halten. Hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten der Landes

regierung und hier sollte sie auch handeln. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Künast von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der vorliegenden Drucksache 4/21 muss das Thüringer Heilberufegesetz mit den EU-Richtlinien 2001/19/EG und 93/16/EWG in Einklang gebracht werden. Unverständlich ist für uns, dass dieser Gesetzentwurf erst jetzt in den Thüringer Landtag eingebracht wird. Die EU-Richtlinien sind schon seit mehreren Jahren bekannt und nun muss der Gesetzentwurf im Eiltempo den Landtag passieren. Als eine seriöse und solide Arbeitsweise kann man das nicht bezeichnen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung musste durch die CDU-Fraktion nachgebessert werden, weil die Landesärztekammer, aber auch andere Kammern zahlreiche Korrekturen anmahnten. Dies geschah, die PDS hat das schon gesagt, in einer beispiellosen Hauruck-Aktion, und zwar als Tischvorlage im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit ca. 20 Änderungsanträgen. Es ist nicht ersichtlich, warum die Landesregierung eine Anhörung durchführen lässt, wenn sie dann die vorgeschlagenen Änderungen später durch die Fraktion der CDU nachreichen lässt. Dies ist ein Beispiel für schlechte handwerkliche Arbeit bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs.

Meine Damen und Herren von der CDU, bevor Sie das nächste Mal mit dem Finger auf die Bundesregierung zeigen, kehren Sie dann erst mal vor Ihrer eigenen Tür. Wir als Oppositionspartei hatten wegen der knappen Zeit keine Möglichkeit, die CDUÄnderungsanträge in Ruhe durchzuarbeiten und zu prüfen, zum Beispiel, ob in der Änderung des § 20 die Tierärzte berücksichtigt wurden. Ja, selbst die Vertreter der Fraktion der CDU - so hatten wir den Eindruck - hatten Schwierigkeiten, ihre eigenen Anträge sachlich zu begründen.

Nun kurz zu den Inhalten des Gesetzes: Für ein Zusammenwachsen in der erweiterten Europäischen Union ist eine gegenseitige Anerkennung von erworbenen Berufsabschlüssen zwar nur ein kleiner, aber nicht unwesentlicher Beitrag. Auch im Hinblick auf den vermutlich zukünftigen Mangel in der medizinischen Versorgung durch Fachärzte und Fachärztinnen für Allgemeinmedizin, wozu wir ja heute noch einen Punkt beraten, ist es von Vorteil, dass EU-Angehörige bei vergleichbaren Abschlüssen die

se Anerkennung erhalten und für sie Thüringen eine attraktive Arbeitsstätte sein könnte. Wir können aber nicht zustimmen bei der Nummer 8 b der Beschlussempfehlung, die eine Änderung der Berufsordnung vorsieht. Man kann nicht einerseits über einen drohenden Ärztemangel in der ambulanten medizinischen Versorgung klagen und andererseits die Landesärztekammer vorschieben, um eigene ideologische Schranken zu kaschieren. Mit der vorgeschlagenen Formulierung werden alle privatrechtlichen Träger einschließlich der kommunalen Träger von medizinischen Versorgungszentren zum Spielball der entsprechenden Kammern.

Die weiteren Gesetzesänderungen betreffen die Versorgungswerke der Kammerangehörigen und das Rügerecht, von dem hoffentlich nicht oft Gebrauch gemacht werden muss. Aufgrund der Nummer 8 b der Beschlussempfehlung, die das auch von der CDU im Bund mit beschlossene GKV-Modernisierungsgesetz kontrahiert, können wir dem Gesetzentwurf in Gänze nicht zustimmen. Ich danke.