Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Abgeordneter Günther Platz genommen. Die Rednerliste führt Abgeordnete Wolf.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hauboldt, Frau Abgeordnete Reimann und Herr Minister Wucherpfennig entschuldigt.

Ich möchte heute recht herzlich Herrn Kalich zum Geburtstag gratulieren. Herzliche Glückwünsche, alles Gute für das neue Lebensjahr und eine gute Zusammenarbeit hier im Parlament.

(Beifall im Hause)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Regierungserklärung des Ministers für Bau und Ver- kehr zu dem Thema „Geo- informationen und Verkehr - Infrastrukturpolitik für ein zukunftsfähiges Thüringen“ dazu: Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 4/3969 -

Ich bitte Herrn Minister Trautvetter um die Regierungserklärung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Infrastrukturpolitik für Thüringen ist Standortpolitik. Eine leistungsfähige Infrastruktur ist maßgebliche Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung des Freistaats. Dies gilt für die Wirtschaft, das gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, um ein hohes Maß an Lebensqualität, Mobilität, an nachhaltigen Raum- und Siedlungsstrukturen und eine leistungsfähige, effiziente Verwaltung zu erhalten und zu entwickeln. Es kommt nicht von ungefähr, dass eine Regierungserklärung im Rahmen dieses Leistungsspektrums von nur einem Minister vorgetragen wird, sondern es ist die logische Folge der Entscheidung für die Einrichtung eines Infrastruk

turministeriums, das seit nunmehr bald vier Jahren für infrastrukturelles und landesplanerisches Regierungshandeln verantwortlich ist. Das war eine gute Entscheidung. Vom Ministerium für Bau und Verkehr wird eine Bündelungsfunktion übernommen, die zu vielfältigen Synergieeffekten, zu einer effizienten verwaltungsstrukturellen Vereinfachung und zielgerichtetem, koordinierten Ressourceneinsatz führt.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Ein schöner Satz.)

Exemplarisch verdeutlicht dies der Umgang mit raumbezogenen Informationen, auch Geoinformationen genannt. Diese durchdringen inzwischen längst alle Bereiche unseres Alltags. Täglich werden viele Entscheidungen getroffen, die einen Raumbezug benötigen, Experten sprechen davon, dass dies in 80 Prozent aller Entscheidungen der Fall ist. Die Einsatzplanung der Polizei, die Ausweisung eines neuen Baugebiets, das zielgerichtete Management seiner Fahrzeugflotte durch den Transportunternehmer, die Organisation von Wahlen oder die Routenplanung der Navigationssysteme - für diese ganz unterschiedlichen Entscheidungen sind Kenntnisse über geographische Gegebenheiten wie Verkehrsanbindung, Schutzgebietsausweisung oder auch über bestehende Eigentumsverhältnisse unerlässlich und die Entwicklung ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Insbesondere in Verbindung mit der Mobilfunktechnologie und der Satellitennavigation werden viele neue Einsatzmöglichkeiten entwickelt, die den Alltag einfacher gestalten werden. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebene Untersuchungen sagen dem Markt für Geoinformationen erhebliche Wachstumsraten voraus und zählen die Geoinformationstechnologie neben der Biotechnologie und der Nanotechnologie zu den drei wichtigsten Querschnittstechnologien des 21. Jahrhunderts. Dabei stellen die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltung eine wesentliche Grundlage für fast alle Geoinformationen und die daraus resultierenden Anwendungen dar. Ich will das an drei Beispielen verdeutlichen.

Erstens: Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation und den Herstellern von Navigationssystemen machen die Geometrie- und Sachinformation der digitalen Karten des Landesamts als Basis für die Daten der Navigationssysteme verfügbar.

Zweitens: Digitale Orthofotos des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation bilden die Grundlage für die Identifizierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie für die Verwaltung und Kontrolle der landwirtschaftlichen Förderung im Rahmen der europäischen Agrarpolitik.

Drittens: Bebauungspläne von zunehmend mehr Gemeinden basieren auf den Daten der automatischen Liegenschaftskarte, so dass Planungsverfahren in den einzelnen Phasen schnell angepasst werden können. Mit der digitalen Datenverfügbarkeit erreichen wir, dass Bürgerinnen und Bürger in Anhörungsverfahren oder über das Medium Internet einfacher und wirksamer beteiligt werden können. Verwaltungshandeln wird effizienter und transparenter.

Die Landesregierung ist sich der Bedeutung der Geoinformationen und Geobasisdaten bewusst und hat entsprechend gehandelt. Ein fundamentaler Schritt war die Schaffung des einheitlichen Landesamtes für Vermessung und Geoinformation zum 1. April 2005. Neben der Eigentumssicherung besteht die Kernaufgabe des Landesamtes in der Gestaltung eines zukunftsträchtigen Geoinformationswesens; gleichzeitig wird der Großteil der anfallenden Katastervermessungen durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erledigt.

Vordringlich für das Landesamt ist der flächendeckende und inhaltlich vollständige Aufbau der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) - eine Zielstellung, der sich Ministerium und Amt mit hohem Einsatz widmen. Gemeinsam mit den über Werkverträge beteiligten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren konnte die Erstellung der automatischen Liegenschaftskarte deutlich forciert werden. Schon jetzt ist die überwiegende Einführung als amtliche Liegenschaftskarte gelungen; wir sind bereits bei über 60 Prozent.

Geobasisdaten müssen hohe Anforderungen erfüllen. Sie sollen unter anderem flächendeckend vorhanden sein, alle relevanten Sachverhalte vollständig enthalten, sie sollen aktuell sein, eine hohe Lagegenauigkeit aufweisen und zu marktüblichen Preisen, wenn nicht gar kostenlos, jederzeit für jedermann über das Internet abrufbar sein.

Insbesondere im Bereich des Gebäudenachweises sind weitere Verbesserungen nötig und möglich. Um den Nutzern eine automatische Liegenschaftskarte mit weitestgehend vollständigem Gebäudenachweis bereitstellen zu können, findet deshalb in diesem Jahr eine hochauflösende, flächendeckende Befliegung statt. Mit dieser Befliegung sollen alle noch nicht in der Liegenschaftskarte nachgewiesenen Gebäude erfasst und anschließend den Nutzern bereitgestellt werden.

Mit den dargestellten Maßnahmen werden wir in Thüringen bis zum Ende des Jahres 2009 eine weitestgehend flächendeckende und vollständige automatisierte Liegenschaftskarte vorweisen können.

Diese automatisierte Liegenschaftskarte wird die Aufgabenerfüllung in der Landesverwaltung und speziell auch in den Kommunalverwaltungen deutlich verbessern. Schon jetzt nutzen 338 kommunale Stellen, darunter alle kreisfreien Städte, 16 der 17 Landkreise - der Landkreis Weimarer Land hat bis jetzt noch keine Geodaten abgerufen -, alle Verwaltungsgemeinschaften sowie ein Großteil der Städte und erfüllenden Gemeinden die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltung. Diese Nutzung wird ganz erheblich durch eine Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Bau und Verkehr begünstigt, die einen unbürokratischen Datenabruf und eine pauschale Finanzierung ermöglicht.

Meine Damen und Herren, neben der Erstellung und Aktualisierung der Geobasisdaten steht der Aufbau der Geodateninfrastruktur im Fokus, nicht nur in Thüringen, auch beim Bund und in Europa. Konzeption und Aufbau der Geodateninfrastruktur haben wir seit 2005 forciert. Die Entscheidung zur Schaffung einer zentral organisierten Geodateninfrastruktur war hier der entscheidende Schritt hin zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit und Anwendung von Geodaten in einer Aktualität und Qualität für die gesamte Verwaltung. Geodaten werden ressort- und verwaltungsebenenübergreifend strukturiert, bereitgestellt und genutzt. Sie können über Telekommunikationsnetze, wie beispielsweise das Internet, ausgetauscht werden.

Seit Ende des Jahres 2006 wird nun mit dem Geoproxy - also mit der zentralen Geodatenhaltung - das technologische Kernstück der Geodateninfrastruktur in Thüringen im Rahmen der zentralen EGovernment-Serviceplattform des Freistaats Thüringen realisiert. Der Geoproxy hat ganz erhebliche Vorteile sowohl für die Stellen, die Geodaten nutzen, als auch für die Stellen, die selber Geodaten erzeugen und bereitstellen. Die Nutzer müssen die vielen Geodaten, die für die tägliche Arbeit benötigt werden, nicht mehr im eigenen Haus vorhalten und pflegen, vielmehr kann man über das Internet stets auf aktuelle Geodaten der zentralen Datenhaltung zurückgreifen. Dadurch lassen sich Hard- und Softwarekosten sowie Administrationsaufwand einsparen. Oftmals reicht künftig ein herkömmlicher InternetBrowser aus. Grundsätzlich gilt, jede öffentliche Stelle in Thüringen, die über Geodaten verfügt - egal ob Kommunal- oder Landesverwaltung - kann diese eigenverantwortlich in den Geoproxy einstellen und über die im Geoproxy integrierten Dienste weltweit im Internet bereitstellen.

In der ersten Ausbaustufe, die unmittelbar vor der Fertigstellung steht, sind dies zunächst Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltung und ausgewählte Geofachdaten aus dem Geschäfts

bereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und dort insbesondere die Daten der Schutzgebiete. Wir sind damit in Thüringen gut aufgestellt, um die Anforderungen der im Mai 2007 in Kraft getretenen europäischen INSPIRERichtlinie zu erfüllen. Ziel dieser Richtlinie ist der Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur, die zum Austausch von Geodaten dient, wobei sich die europäische Geodateninfrastruktur auf die Geodateninfrastruktur der Mitgliedstaaten stützen soll. Mit dem Geoproxy werden wir in Thüringen eine wesentliche infrastrukturelle Voraussetzung für INSPIRE realisiert haben.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Geoinformationen gestalten Verwaltungsabläufe und Verwaltungsentscheidungen einfacher und transparenter und somit effizienter und bürgerfreundlicher. Deshalb ist ein funktionierendes Geoinformationswesen ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Mit der Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, dem forcierten Aufbau der automatisierten Liegenschaftskarte und der Realisierung des Geoproxy wurden die richtigen Weichenstellungen für ein funktionierendes Geoinformationswesen vorgenommen. Die Landesregierung kommt damit ihrer Verantwortung für den Aufbau und die Bereitstellung flächendeckender, aktueller Daten und deren Verfügbarkeit über eine standardisierte Infrastruktur nach.

Mit der Anpassung der Geobasisdaten an die sich entwickelnden Anforderungen und Standards sowie der Weiterentwicklung des Geoproxy stehen die nächsten Schritte an. Auch die kontinuierliche Verbesserung der Qualität der automatisierten Liegenschaftskarte wird eine Daueraufgabe der kommenden Jahre bleiben.

Meine Damen und Herren, in dem Maße, in dem sich die Anforderungen an das amtliche Vermessungswesen, aber auch dessen Potenziale verändert haben, ergeben sich auch Auswirkungen auf die Rechtsgrundlagen des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationswesens. Die mit dem Thüringer Gesetz zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens im Jahre 2005 in einem ersten Schritt verbundenen Änderungen habe ich bereits angesprochen. Mit dem Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Vermessungs- und Geoinformationswesens vollziehen wir den nächsten Schritt. Wir wollen dies noch vor der Sommerpause dem Landtag als Entwurf vorlegen. Darin wird das öffentliche Geoinformationswesen in Thüringen erstmals gesetzlich fixiert. Es bildet fortan in den zusammengefassten Thüringer Vermessungsgesetzen mit dem amtlichen Vermessungswesen eine Einheit.

Einige Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs will ich Ihnen stichwortartig skizzieren: Grundstückseigentümer werden in ihren Rechten aufgewertet. Sie sollen zukünftig entscheiden, ob die öffentlich-rechtliche Abmarkung an ihrem Grundstück vorgenommen wird oder ob die Abmarkung unterbleibt. Die Eigentümer werden auch finanziell entlastet, indem z.B. die Sondierung nach Katasternachweis als geeignete Liegenschaftsvermessungsmethode gesetzlich zugelassen wird. Für die Eigentümer von Anteilen an einem ungetrennten Hofraum soll zukünftig das Verfahren erleichtert werden, grundbuchfähige Grundstücke zu erhalten. Da die Geobasisinformation die Grundlage für das öffentliche Geoinformationswesen bilden soll, ist auch ein zeitgemäßer Zugang zu den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens erforderlich. Dieser wird unter Einhaltung des Datenschutzes durch den Gesetzentwurf gewährleistet. Insgesamt werden die bestehenden Gesetze grundlegend aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Die Umgestaltung des Thüringer Kataster- und Vermessungswesens zu einem zukunftsweisenden Vermessungs- und Geoinformationswesen wird damit weiter vorangetrieben.

Meine Damen und Herren, „Geobasisdaten sind Daten des amtlichen Vermessungswesens, welche die Landschaft, die Liegenschaften und den einheitlichen geodätischen Raumbezug anwendungsneutral nachweisen und beschreiben. Sie sind Grundlage für Fachanwendungen mit Raumbezug.“ Auf diese Definition hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2005 verständigt. Planungs- und Entwicklungsentscheidungen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sowie deren Dokumentation sind solche Fachanwendungsbereiche mit Raumbezug. Im Ministerium für Bau und Verkehr liegen somit die Bereitstellung erforderlicher Geodaten und ihrer Anwendung in einem der wichtigsten strukturpolitischen Gestaltungsfelder der Landespolitik in einer Hand.

Das Thema „Verkehr“ möchte ich im Folgenden vertiefen.

Meine Damen und Herren, Mobilität ist die Voraussetzung für die Prosperität unseres Landes - nicht die Folge. Die nachhaltige, das heißt, zukunftsfähige Sicherung von Mobilität ist daher das zentrale verkehrspolitische Ziel der Landesregierung. Bei aller Klarheit dieser Aussage sind die damit zusammenhängenden Herausforderungen und Aufgaben vielschichtig. Zukunftsfähige Mobilität hat viele Dimensionen:

Zukunftsfähige Mobilität muss in zweifacher Hinsicht wirtschaftlich sein, sie muss wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen und sie muss finanzierbar sein.

Zukunftsfähige Mobilität muss umweltverträglich gestaltet werden.

(Beifall CDU)

Unsere Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen und gegenüber der Umwelt verlangt nach Verkehrslösungen und technischen Innovationen, die Ressourcen schonen und Umweltbelastungen mindern.

(Beifall CDU)

Zukunftsfähige Mobilität muss sozialverträgliche Lösungen beinhalten. Sie muss auch für diejenigen Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein, die z.B. nicht über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen können.

Schließlich muss zukunftsfähige Mobilität sicher sein. Der prognostizierte Zuwachs von Individual- und insbesondere Güterverkehr muss durch intelligente Formen der Verkehrssteuerung und -überwachung begleitet werden. Bei Kraftfahrzeugen muss der Einbau aktiver und passiver Sicherheitstechnik auf einen hohen Standard geführt werden.

Wir haben mit dem Landesverkehrsprogramm für den Freistaat Thüringen 2007 die Rahmenbedingungen der Entwicklung von Infrastruktur und Angebot im Bereich Verkehr für die nächsten Jahre abgesteckt und notwendige Maßnahmen für die weitere Sicherung einer zukunftsfähigen Mobilität festgelegt. Es gilt, diese Maßnahmen auf den verschiedenen Ebenen der in Thüringen vorhandenen Verkehrsströme effektiv umzusetzen. Wir brauchen Lösungen und Konzepte für die regionalen Verkehrsströme, um Thüringen in der Fläche als Standort attraktiv und für die Menschen lebenswert zu gestalten. Wir werden die deutsche Einheit auf dem Gebiet des Verkehrsinfrastrukturausbaus vollenden und die Chancen, die sich aus der überregionalen Einbindung in die deutschen Verkehrsnetze der Bundesautobahnen und Schienenmagistralen ergeben, für Thüringen nutzen. Wir müssen die sich im europäischen Kontext ergebenden Potenziale aufgreifen und den Freistaat im Wirtschaftsraum Mitteldeutschland zu einer Drehscheibe des Güterverkehrs in Europa entwickeln. Dies gilt gerade im Hinblick auf die Osterweiterung der Europäischen Union und den stetig wachsenden Transitverkehr.

(Beifall CDU)

Es ergeben sich viele Gestaltungsfelder, aber auch viele Spannungsfelder, die die Politik herausfordern. Eine dieser Herausforderungen ist die demographische Entwicklung. Die alternde und in der Zahl rückläufige Thüringer Bevölkerung wird zukünftig andere Mobilitätsansprüche stellen als wir sie heute ken

nen. Daher kommt die Berücksichtigung der Anforderungen alter und mobilitätseingeschränkter Menschen auch anderen Bevölkerungsteilen zugute. Wir nehmen diese Herausforderungen an, wir können in diesem Prozess dafür sorgen, dass die Wege für die Menschen kürzer werden, die Straßen sicherer, die Umwelt sauberer. Nachhaltige Mobilität im regionalen Rahmen zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe der Landesverkehrspolitik. Gerade angesichts der sinkenden Bevölkerungszahl ist es wichtig, die Qualität des individuellen und des öffentlichen Nahverkehrs zu sichern und weiterzuentwickeln.

Meine Damen und Herren, das Land konzentriert sich beim weiteren Ausbau der Straßeninfrastruktur auf den Bau dringender Ortsumgehungen. Unser Ziel ist es, die Anwohner in sehr stark befahrenen Ortslagen zu entlasten, Durchgangsverkehr dauerhaft zu verringern und damit für bessere Lebensbedingungen mit geringeren schädlichen Emissionen zu sorgen. Viel ist hier schon geschehen.

So wurden seit 2004 mehrere Städte durch leistungsfähige Anbindungen im Zusammenhang mit den Autobahnen entlastet. Ich nenne beispielhaft Erfurt, Gera, Leinefelde, Triptis. Ortsumfahrungen erhielten unter anderem Saalfeld-Gorndorf, Bad Lobenstein, Bad Salzungen. In diesem Jahr werden beispielsweise die Ortsumgehungen Schwallungen, Sondershausen, Bad Langensalza und Artern für den Verkehr freigegeben. Auch mit der Ortsumgehung Gößnitz sollte noch in diesem Jahr begonnen werden. Allerdings steht diesem wie auch anderen Vorhaben die Festlegung des Bundes entgegen, dass es vor 2009 keine Neubeginne geben soll. Wo Ortsumgehungen nicht realisierbar sind, werden zur Entlastung der Anwohner Lärmsanierungsmaßnahmen durch die Straßenbauverwaltung geprüft. Dabei können wir uns wegen des hohen Lärmschutzniveaus unserer neuen Autobahnen auf hochbelastete Ortsdurchfahrten konzentrieren. Sanierungsmaßnahmen setzen allerdings die Eigenbeteiligung der Betroffenen voraus. Ebenso wird die Netzneuordnung im Bundes- und Landesstraßennetz dazu beitragen, die Fläche vom Verkehr zu entlasten und Verkehr auf den leistungsfähigen Straßen zu bündeln. Dabei wird der Umfang des Bundes- und Landesstraßennetzes reduziert und das verbleibende Netz leistungsfähig ausgebaut.

Eine Möglichkeit, den erheblichen Investitionsbedarf bei größeren Projekten auch im Straßenbau abzudecken, ist die öffentlich-private Zusammenarbeit. Ich bin optimistisch, dass eine langfristige Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft beim Planen, Bauen, Betreiben und Finanzieren von Infrastrukturprojekten eine gute Zukunft hat.

(Beifall CDU)

Ich erwarte, dass die Qualität und Verfügbarkeit der betroffenen Straßen nachhaltig verbessert und der Verwaltungsaufwand sich erheblich reduzieren wird. Ein Privater, der 30 Jahre eine Straße betreiben muss, kann es sich nicht leisten, wie bei der Autobahn A 73 im Bereich Eisfeld, nach fünf Jahren im Gewährleistungszeitraum kostenfrei die komplette Straßendecke zu erneuern.

(Beifall CDU)

Er wird von Beginn an eine Qualität einbauen, so dass die Straße 30 Jahre hält.

(Unruhe DIE LINKE)