Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie recht herzlich heute zur 15. Plenarsitzung des Thüringer Landtags in der 4. Legislatur, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf den Zuschauertribünen, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien insbesondere.
Als Schriftführer hat neben mir heute Platz genommen der Abgeordnete Gumprecht und die Rednerliste wird die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen führen.
Es haben sich für die heutige Sitzung der Abgeordnete Ohl und die Abgeordnete Frau Thierbach entschuldigt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte Sie darüber informieren, dass sich der Vorstand des Landtags darüber verständigt hat, zukünftig nicht nur das Klingeln, sondern auch das Telefonieren mittels Handy hier im Plenarsaal während einer Plenarsitzung zu untersagen.
Wir sehen ein Verhalten im Telefonieren hier vom Plenarsaal aus während der Sitzungen, das dem Parlament nicht angemessen ist. Man kann die Telefongespräche auch vom Foyer aus führen und dabei zugleich die Sitzung hier verfolgen und man kann telefonieren, ohne seine Nachbarn zu stören. Wir haben den Ältestenrat entsprechend informiert. Dieses Verbot entspricht im Übrigen den Regelungen, die in fast allen anderen Landesparlamenten und im Bundestag angewendet werden. Also, vom heutigen Tage an bitte ich Sie, das Telefonieren mittels Handy hier im Sitzungssaal zu unterlassen.
Weiterhin hat der Ältestenrat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung den Mitarbeitern der „Südthüringer Zeitung“ Diana Unkart, Nadine Röser, Georg Grünewald, Rainer Aschenbrenner, Sascha Bühner und Heiko Matz eine Dauerarbeitsgenehmigung für die 4. Wahlperiode für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt.
Ich möchte Sie ferner sehr herzlich einladen, heute in der Mittagspause um 13.00 Uhr an der Eröffnung der Ausstellung „Die Thüringer Porzellanstraße“ teilzunehmen, und ich möchte Sie zugleich darauf hinweisen, dass wir heute Abend einen parlamentarischen Abend durchführen. Der Volkshochschulver
band hat uns eingeladen, nach dem Ende der heutigen Plenarsitzung um 20.00 Uhr mit den Vertretern des Volkshochschulverbandes in das Gespräch zu kommen. Auch hierzu lade ich Sie herzlich ein und würde Sie bitten, dass Sie recht zahlreich daran teilnehmen.
Zu TOP 7 a: Die Fraktion der CDU hat zu Ihrem Antrag „Jüngste Polizeieinsätze in Thüringen“ - Drucksache 4/775 - eine Neufassung eingereicht, die Ihnen vorliegt.
Zu TOP 16: Im Ältestenrat ist vereinbart worden, das ist auch bereits in der Einladung zum Plenum vermerkt worden, dass der Bericht des Petitionsausschusses am zweiten Sitzungstag, also morgen, als erster Punkt aufgerufen wird. Zu TOP 17: Der Ältestenrat hat sich für die Einbringung der Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses dahin gehend geeinigt, auf die Einhaltung der Regelung, wonach Wahlvorschläge spätestens 48 Stunden vor Beginn der Plenarsitzung einzureichen sind, zu verzichten und somit im Einzelfall von § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung abzuweichen. Ich gehe davon aus, dass dem nicht widersprochen wird. Ich sehe auch keinen Widerspruch.
Die Fraktion der PDS hat ihren Wahlvorschlag in Drucksache 4/158 zurückgezogen und einen neuen Wahlvorschlag in Drucksache 4/829 eingereicht. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und SPD liegen Ihnen mittlerweile in Drucksache 4/839 und 4/834 vor.
Ich möchte Sie ebenfalls darüber informieren, dass zu TOP 18 - Fragestunde - folgende Mündliche Anfragen hinzukommen: Es sind die Drucksachen 4/821, 4/822, 4/823, 4/827 und 4/828. Die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen hat ihre Mündliche Anfrage in Drucksache 4/771 in eine KIeine Anfrage umgewandelt.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 a, 9, 10, 12, 14 und 15 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.
Frau Präsidentin, mein Widerspruch namens der Fraktion der SPD bezieht sich auf die Einordnung unseres Antrags der SPD-Fraktion „Ersuchen auf Abgabe einer Regierungserklärung zur Inneren Sicherheit“ unter Tagesordnungspunkt 7 b. Ich beantrage, diesen Punkt als separaten Tagesordnungspunkt nach den Gesetzen als neuen Tagesordnungspunkt 4 einzuordnen.
Wenn Sie gestatten, möchte ich kurz zur Begründung unseres Antrags Stellung nehmen: Es gibt einen signifikanten Unterschied in der Antragstellung der CDU-Fraktion auf Bericht des Innenministers zu konkreten Vorfällen im Zusammenhang mit der Thüringer Polizei; unser Antrag hingegen greift ein ganzes Stück weiter. Wir nehmen diese Vorkommnisse zum Anlass, unserer berechtigten Sorge um die innere Sicherheit in Thüringen Ausdruck zu verleihen, und deshalb halten wir eine Beratung unseres Tagesordnungspunkts zusammen mit dem Berichtsersuchen der CDU als für nicht angemessen und ich wiederhole noch einmal, ich beantrage diesen Punkt als Tagesordnungspunkt 4 einzuordnen.
Frau Präsidentin, da der Kollege Höhn etwas umfangreicher auf diesen Antrag einging, möchte ich auch kurz etwas dazu sagen. Wir widersprechen dem. Es ist geübte Praxis, wenn gleichrangige Anträge zu einem Thema eingehen, dass dann das Eingangsdatum im Prinzip die Reihenfolge auf der Tagesordnung bestimmt. Es kann nicht darum gehen, ob eine Fraktion ihren Antrag für wichtiger hält als eine andere. Da kämen wir nie zu einer ordentlichen Tagesordnung.
Ich lasse über den Antrag abstimmen, den die Fraktion der SPD hier eingebracht hat. Wer ist für die Änderung der Platzierung von Tagesordnungspunkt 7 b als Tagesordnungspunkt 4, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen die Umänderung der Platzierung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Änderung nicht zugestimmt worden und wir können in die Tagesordnung eintreten, so wie sie Ihnen vorliegt.
Thüringer Gesetz zur Einführung der Juniorprofessur Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/591 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/793 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Krause zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27. Juli 2004 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und andere Vorschriften vom 16. Februar 2002 aufgehoben. Damit galt § 42 des Hochschulrahmengesetzes, der die Personalstruktur des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals regelt, wieder in der alten Fassung. Diese Fassung des Hochschulrahmengesetzes sieht die eingeführte Personalkategorie „Juniorprofessor“ nicht vor. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin am 31. Dezember 2004 das Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich in Kraft gesetzt. Darin finden sich die im 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vorgenommenen Regelungen des Bundes modifiziert und der Verfassungsrechtsprechung angepasst. Mit der Änderung hat der Bundesgesetzgeber die rahmenrechtlichen Grundlagen für die Einführung der Personalkategorie „Juniorprofessor“ auch in Thüringen geschaffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die neue Personalkategorie „Juniorprofessor“ in das Thüringer Hochschulgesetz aufgenommen werden. Durch Beschluss des Landtags ist der Gesetzentwurf der Landesregierung am 25. Februar 2005 an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 5. Sitzung am 3. März 2005 und in seiner 6. Sitzung am 7. April 2005 beraten. Er hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Angehört wurden alle Thüringer Hochschulen, die Interessengemeinschaft der Juniorprofessoren, die Landeshochschulkonferenz und die GEW. Wichtiger Gegenstand der Anhörung war u.a. die Anrechnungszeit der Juniorprofessur auf den Titel „Professor“.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien schlägt wenige Veränderungen am Gesetzentwurf vor. Diese Änderungen, fixiert in der Drucksache 4/793, sind vornehmlich redaktioneller, präzisieren
der Art. Verschoben sehen möchten wir in den Übergangsbestimmungen des Gesetzentwurfs den Anrechnungstermin einer Beschäftigung als wissenschaftlicher Assistent oder Mitarbeiter vom 1. Januar auf den 1. Mai 2005. Der Ausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag, den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen. Danke.
Vielen Dank für den Bericht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordnete Dr. Kaschuba, PDSFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Berichterstatter des Ausschusses hat bereits gesagt, dass der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich möchte zwei Bemerkungen machen: Dieser Gesetzentwurf gibt den jungen Wissenschaftlern Sicherheit, was den Sachverhalt der Juniorprofessur anbelangt. Zum anderen möchte ich darauf aufmerksam machen, dass das Berufungsalter für eine Professur in Deutschland bei über 40 Jahren liegt und durch die Juniorprofessur auch jungen Leuten die Möglichkeit gegeben wird, sich sehr engagiert an den Hochschulen zu platzieren. Die zweite Bemerkung: Die Diskussion um den Titel „Professor“, „Juniorprofessor“, „Hochschullehrer“ halte ich für ein wenig bizarr, aber sie ist nun mal geführt worden und es gibt jetzt eine neue Regelung im Gesetz. Also können wir der auch nachgehen. Letztlich geht es einfach nur um zwei Wege zur Professur - über die Juniorprofessur und über die Habilitation. In den meisten Ländern ist es seit langem möglich, über eine Assistenzprofessur die Dinge zu regeln.
Zum Dritten möchte ich noch anmerken: Wir haben es sehr bedauert, dass für die Stellen der Juniorprofessuren keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden, sondern es aus dem Budget der Hochschulen realisiert werden muss. Wir denken, dass wir dieses Thema noch einmal in den nächsten Diskussionen zum Hochschulpakt und zum Haushalt aufnehmen werden. Ansonsten sind wir der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf die Entwicklung unserer Hochschulen auch voranbringen wird, und werden ihm zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist für mich eine der angenehmeren Pflichten, heute vor Ihnen über den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Einführung der Juniorprofessur zu sprechen. Zwischen dem Fachministerium, das diese Vorlage erarbeitet hat, und den drei Landtagsfraktionen besteht - und das hat sich eben noch einmal bestätigt - meiner Ansicht nach weitestgehende Übereinstimmung in der Beurteilung der zur Regelung anstehenden Gesetzesmaterie. In Anbetracht der Tatsache, dass es in diesem Hause nicht üblich ist, dass man eine gemeinsame Meinung hat, denke ich, sollte das schon noch mal erwähnt werden.
Hauptzweck des vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, Rechtssicherheit für die Thüringer Juniorprofessoren zu schaffen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - das wurde vorhin schon gesagt - vom 27. Juli des vergangenen Jahres, welches die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt und der Hochschulpersonalkategorie „Juniorprofessur“ die juristische Grundlage genommen hat, ist eine nicht unbeträchtliche rechtliche Lücke entstanden. Die Thüringer Juniorprofessoren befinden sich im Grunde genommen seit einem Dreivierteljahr in einem rechtlichen Schwebezustand. Dies hat erhebliche Rechtsunsicherheiten bei den Betroffenen auf der einen Seite, aber auch bei den Thüringer Hochschulen auf der anderen Seite geschaffen. Dieser unhaltbare Zustand ist nun beseitigt und das begrüßt meine Fraktion ausdrücklich.
Daneben findet ein weiteres Anliegen des Gesetzentwurfs unsere Unterstützung. Er eröffnet nämlich auch Optionen für eine umfassende Reform der Thüringer Hochschulen selbst. Künftig soll die Besetzung der Juniorprofessur aufgrund einer Ausschreibung in alleiniger Verantwortung der Hochschulleitungen erfolgen. Damit wird auf das herkömmliche Berufungsverfahren unter Beteiligung des Dienstherrn, also des Kultusministeriums in Vertretung des Freistaats Thüringen, ausdrücklich verzichtet. Meine Fraktion begrüßt dies als eine erste wichtige Maßnahme zur dringend gebotenen Ausweitung der Hochschulautonomie, insbesondere hinsichtlich größtmöglicher Eigenverantwortung bei Personalauswahl, Personalentwicklung und Personalführung. Wir sollten daher die aus der Anwendung des Juniorprofessorengesetzes resultierenden Erfahrungen nutzen, um bei der nächsten anstehenden Novelle des Hochschulgesetzes auch darüber zu entscheiden, ob diese Form der Ausschreibung
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vom Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien durchgeführte schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf hat wenig substanziellen Änderungsbedarf ergeben. Lediglich zwei Punkte sind dabei ins Auge gefallen. Der eine betrifft die Anrechnung der bisherigen Amts- und Beschäftigungszeiten der Juniorprofessoren. Hier ist der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung unter Zustimmung aller drei Fraktionen den von den Vertretern der Juniorprofessoren geltend gemachten Änderungsvorschlägen weitgehend entgegengekommen.
Als zweiter Punkt ist die höhere Lehrverpflichtung von Juniorprofessoren in künstlerischen Fächern gegenüber jenen in wissenschaftlichen Fächern zu nennen. Im Ausschuss hat sich an dieser Stelle kein Einvernehmen über eine Angleichung der unterschiedlichen Lehrverpflichtungen gefunden. Das ist bedauerlich. Allerdings erscheint es mir letztlich auch sinnvoller, den Gesamtkomplex Lehrverpflichtungen bei der nächsten Novellierung des Hochschulgesetzes anzugehen. So können wir dann zu einer einheitlichen Regelung kommen, anstatt jetzt Sondertatbestände für den Bereich der Juniorprofessoren zu schaffen. Meine Fraktion erachtet diesen Punkt im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs als sekundär und hat deswegen auch keinen Änderungsantrag dazu eingebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassend Folgendes sagen: Die SPD-Fraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, insbesondere wegen seiner Hauptintention, Rechtssicherheit für die Thüringer Juniorprofessoren. Wir tragen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien mit und werden der Vorlage zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Kapitel Hochschulpolitik geht hier für Thüringen erfreulich erfolgreich zu Ende. Es ist heute komplette Zustimmung signalisiert worden. Wir werden natürlich dem Beschlussentwurf des Ausschusses auch zustimmen. Wir können insoweit feststellen, zwischen den Ausschussvoten
der Opposition und deren heutigen Ankündigung hat es eine Entwicklung gegeben, denn dort gab es nicht in allen Punkten Zustimmung.
Ich muss eine Äußerung insoweit korrigieren, Herr Bausewein, dass nicht etwa der Spruch des Verfassungsgerichts die Probleme mit unseren Juniorprofessoren erzeugt hat, sondern die politische Anmaßung der Bundesministerin, die in die Regelungskompetenz der Länder eingegriffen hatte. Hier hat das Bundesverfassungsgericht richtigerweise das zurückgewiesen. Es hat eine Nachbesserung der Hochschulnovelle bezüglich der Bundesrahmengesetzgebung gegeben und auf Basis dieser Novelle konnten wir dann die Gesetzesarbeit vornehmen. Dies nur zur Richtigstellung; das ändert nichts am Ergebnis. Es ist gut, dass jetzt junge Leute die Chance haben, früher in diese Professorenrolle hineinzukommen.
Die schriftliche Anhörung hat tatsächlich Resonanz ergeben, meistens aber Abmeldungen, dass man sich nicht dazu äußern möge, offensichtlich, weil man mit dem Entwurf zufrieden ist, nicht weil es nicht interessiert - ich will das positiv auslegen. Es gab von der Jenenser Universität schon einen spannenden Meinungsstreit zu erleben. Etablierte Professoren haben sich dagegen wehren wollen, dass junge Leute den Titel „Professor“ schon tragen dürfen, obwohl sie noch gar nicht zum ordentlichen Professor ernannt wurden. Andererseits hat die Gruppe der Juniorprofessoren begehrt, diesen Titel a) zu führen, was wir ja gewähren, aber b) ihn auf Lebzeiten zu behalten, unabhängig davon, ob sie denn später als ordentliche Professoren bestellt werden oder nicht. Nun sind wir bei dem Vorschlag der Landesregierung geblieben, für die Zeit der Juniorprofessur den Titel zu erlauben, aber das Fortführen des Titels davon abhängig zu machen, ob es zu einer ordentlichen Berufung kommt. Das macht die Hälfte aller Länder, wie sich herausgestellt hat, und dem folgen wir richtigerweise.
Zu der Anrechnungszeit ist schon das Wesentliche gesagt worden. Auch dort sind wir den - in unserem Falle - Petenten weitestgehend entgegengekommen und haben nicht ganz ihre Forderungen erfüllen können, auch das ist ein Kompromiss.
Was war noch spannend? Die Regierung hat, soweit ich mich erinnern kann, erstmalig eine Verfristung des Gesetzes mit aufgenommen. Im Jahr 2010 sollte das Gesetz automatisch außer Kraft treten, wenn nicht bis dahin seine Sinnfälligkeit nachgewiesen wird und der Gesetzgeber das Gesetz verlängert hat. Der Ausschuss hat diesen Punkt zurückgenommen. Warum? Wir haben hier keine separate Regelung für die Juniorprofessur in einem überschaubaren Gesetz, sondern, wie Sie unschwer erkennen kön