Uwe Höhn

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich kann schon die Aufregungen in den Reihen, vor allem in meiner Fraktion, verstehen nach den Äußerungen, die der Kollege Carius eben hier von diesem Pult aus von sich gegeben hat. Ich will Ihnen einmal sagen, Herr Kollege, ich habe das bei einer anderen Gelegenheit schon einmal getan, aber, ich glaube, ständige Wiederholungen fruchten nach wie vor bei Ihnen nicht. Sie verstecken sich hinter einer Billigkeit Ihrer Argumente in einem Ausdruck von Arroganz und Schnoddrigkeit. Das zeigt, dass sich die CDU hier an dieser Stelle auf sehr, sehr dünnem argumentativen Eis bewegt.
Ich werde Ihnen das im Verlauf meiner Ausführungen noch nachweisen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle fest, wir befinden uns in einer Landtagssitzung, die es nach dem Willen der letztmalig allein regierenden CDU eigentlich gar nicht geben sollte. Warum findet die denn eigentlich heute hier zu diesem Zeitpunkt statt? Hat sich das schon einmal jemand überhaupt ernsthaft gefragt? Nun, Sie werden das sicherlich verstehen, dass ich diese Antworten hier an dieser
Stelle liefern möchte. Es hat am Dienstag eine öffentliche mündliche Anhörung stattgefunden, die es auch nicht hätte geben sollen, jedenfalls nicht nach dem Willen der letztmalig allein regierenden CDU. Und jene Entscheidung, diese Anhörung abzuhalten, die sollte es so auch nicht geben, meine Damen und Herren, jedenfalls auch nicht nach dem Willen der CDU.
Aber was war denn nun die Ursache für diesen plötzlichen Sinneswandel, sowohl diese Anhörung vorgestern, am Dienstag, durchzuführen als auch die erste Lesung letzten Freitag hier in diesem Hohen Hause, die man tags zuvor im Ausschuss ja noch mit allen juristischen und geschäftsordnungsmäßigen Mitteln zu verhindern suchte? Was war denn die Ursache? Die Opposition musste - und ich sage das ganz bewusst - zum letzten Mittel greifen, um die Integrität dieses Hohen Hauses vor einer - und ich betone das ausdrücklich - allzu parteilastigen Anwendung der Geschäftsordnung zu bewahren.
Das Verfassungsgericht ruft man nicht einfach so an. Ausgerechnet - und das hat mich ganz besonders geärgert - der Gralshüter der Geschäftsordnung, also unsere eigene Arbeitsgrundlage, der Justizausschuss, war im Begriff, Oppositionsrechte dauerhaft zu beschädigen. Und das darf nicht sein, meine Damen und Herren.
Eines will ich auch noch einmal sagen, glauben Sie mir, meine Damen und Herren auf der Tribüne, diese Fraktion der Mehrheit hätte den Teufel getan, wenn es nicht ernsthafte Mahnungen vonseiten des Gerichts gegeben hätte, doch von ihrem hohen Ross herunterzusteigen. Nur deshalb sitzen wir heute hier, meine Damen und Herren.
Was mich noch viel mehr ärgert, das ist die Tatsache, dass dieses Parlament für einen populistischen Popanz missbraucht wird, dessen Notwendigkeit weder zeitlich noch juristisch vernünftig begründbar ist.
Sie, meine Damen und Herren, und die Äußerungen, die Sie hier gemacht haben, Herr Kollege Carius, indem Sie die SPD in einen Topf mit der Linkspartei geworfen haben, zeigt doch, dass Sie den Menschen im Land zwei Wochen vor der Wahl vorgaukeln wollen, dass ausgerechnet die CDU, ausgerechnet mit ihrer Vergangenheit als Blockpartei, die einzigen Bewahrer des Erbes der politischen Wende im 20. Jahr danach sei.
Glauben Sie wirklich, das nimmt Ihnen noch jemand ab? Glauben Sie das wirklich? Vielleicht, wie wäre es denn mit den roten Socken oder irgendwelchen verstaubten Vorhängen? Das hatten wir doch alles schon einmal, meine Damen und Herren. Ich will es noch einmal betonen, falls Sie das vergessen haben, es gibt eine Partei in diesem Hause, die hat keinerlei politische Verantwortung für die Diktatur bis 1989 getragen, und das ist die Sozialdemokratie.
Lassen Sie sich das gesagt sein!
Vor allem, meine Damen und Herren, ich hätte mir wirklich gewünscht, wir hätten ernsthaft und vor allem glaubhaft für die Öffentlichkeit über dieses Thema reden können. Diese Glaubwürdigkeit - und ich sage Ihnen auch eines als Christ, nicht nur Sie sind Christen, es gibt auch in unseren Reihen genügend -, die Wahrhaftigkeit Ihres Handelns haben Sie von der CDU mit dem von Ihnen gewählten Verfahren absolut untergraben. Das bedaure ich sehr. Eines steht unbestritten fest, und ich sage das zum wiederholten Male von dieser Stelle aus, jedenfalls wird das von der SPD nicht bestritten: Die Notwendigkeit einer Überprüfung der Abgeordneten der 5. Legislatur wird von uns nicht in Zweifel gezogen. Da können Sie uns sonst was unterstellen, das bleibt eine Tatsache, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich noch eines sagen, und zwar in Richtung der Fraktion DIE LINKE. Wir würden heute vielleicht ganz anders mit diesem Thema umgehen, wenn Sie, Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, sich - nein, nicht dem Landtag wehrend, das ist Wählerwille, das ist Volkeswille - einem freiwilligen Selbstreinigungsprozess unterzogen hätten in den letzten Jahren. Gelegenheiten dazu hatten Sie allemal, die letzte bei der Kandidatenaufstellung
Ihrer Partei. Ich bin da sehr nahe beim Kollegen Jaschke, den ich im Übrigen sehr schätze, wenn er sagt, dass er es unerträglich findet. Ich finde es ebenfalls unerträglich - ich sage das mit aller Deutlichkeit -, dass in diesem Parlament Leute sitzen und möglicherweise wieder sitzen werden, die nachweislich zum Schaden ihrer Mitmenschen in der DDR Spitzeldienste geleistet haben; da ist mir völlig egal, unter welcher Uniform oder welchem Befehl.
Deshalb, meine Damen und Herren, hat diese Diskussion in Thüringen eine solche Brisanz. Die Verantwortung dafür trägt einzig und allein die Partei DIE LINKE, das will ich Ihnen auch ganz deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun einige Aspekte aufzeigen, mit denen wir von der SPDFraktion zum einen - ich wiederhole mich da gern - eine erneute Überprüfung befürworten, aber den von der CDU gewählten Weg entschieden ablehnen. Da stellt sich die Frage - die wurde von verschiedenen Vorrednern hier schon aufgeworfen -: Wieso eigentlich jetzt? Wieso eigentlich haben Sie, wenn Ihnen das Thema wirklich so wichtig ist, nicht schon zum Beispiel vor einem Jahr die Aktivitäten unternommen? Ihnen war doch klar, meine Damen und Herren von der CDU, die Anhörung hat das doch ganz deutlich gezeigt, die Frage einer möglichen Überprüfung von Abgeordneten gehört zu den Rahmenbedingungen für jemanden, der sich entschließt, für den Landtag zu kandidieren.
Dies sollte er kennen, rechtzeitig davor kennen. Sie können auch nicht während eines Fußballspieles die Abseitsregel ändern, vorausgesetzt, Herr Carius, Sie wissen, was abseits ist.
Deshalb hat die SPD-Fraktion der 3. Legislatur - ich darf Ihnen das gern in Erinnerung rufen - gut ein Jahr vor der damaligen Wahl 2004 die Initiative ergriffen und den Aufschlag gemacht, um das Gesetz damals zu verlängern. Die Initiative ging damals von der SPD aus, falls Sie das vergessen haben.
Nun sagen Sie, der Respekt vor dem Verfassungsgericht durch das anhängige Verfahren habe Sie daran gehindert. Mein Gott, man möge lachen über eine solche Argumentation. Wo war denn beispielsweise der Respekt vor dem Verfassungsgericht, als die Regierung verkündet hat schon weit vor dem Urteil über die 5-Prozent-Hürde bei der Kommunal
wahl, dass man gewillt sei, die Kommunalordnung zu ändern? Die Verkündung war im März, das Urteil war im April. Da hatten Sie auch nicht den entsprechenden Respekt. Wo war denn Ihr Respekt vor dem Souverän?
Das kann ich Ihnen schriftlich nachweisen, Herr Mohring, falls Sie da nicht auf dem Laufenden sind. Am 11. April wurde dieses Urteil zur 5-Prozent-Hürde verkündet.
Ihr Regierungschef hat das schon weit vorher hier in diesem Hause kundgetan, dass er das Gesetz ändern will - so viel zum Respekt.
Der zweite Aspekt, wenn wir einmal beim Respekt sind: Wo war denn Ihr Respekt vor dem Souverän, dem Volk, bei dem Verfahren für mehr direkte Demokratie? Meine Damen und Herren, Sie lassen nur Respekt erkennen, wenn es Ihnen in den politischen Kram passt, und das ist allzu durchsichtig.
Sie sagen, auch wenn niemand mehr seine Kandidatur zurückziehen kann, wenn es jemandem zu heiß wird, wenn er erst jetzt erfährt, dass er überprüft wird, er braucht ja sein Mandat nicht anzunehmen (Originalargumentation aus der öffentlichen An- hörung). Abgesehen davon, dass ich mir ein solch absurdes Argument im Justizausschuss noch nie anhören musste, frage ich Sie doch ernsthaft: Wie gehen Sie denn eigentlich mit dem Mandat um? Wie gehen Sie eigentlich mit dem Status eines Mandats eines Thüringer Abgeordneten um? Das ist doch nicht eine Frage der Beliebigkeit. Aber mal angenommen, ich ließe mich auf Ihre Argumentation ein, wenn wir ein Gesetz in der neuen Legislatur im Oktober beschließen würden, dann könnte er nach Ihrer Lesart ja genauso gut, wenn er ein Mandat innehätte, es zurückgeben. Die Rechtswirkung, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das habe ich im Ausschuss auch deutlich gemacht, ist doch die gleiche.
Im Übrigen, Herr Carius, an dieser Stelle darf ich Ihre Berichterstattung korrigieren: Die Ausführungen des Anzuhörenden der Fraktion DIE LINKE hat nicht gezeigt, dass eine Verabschiedung in der 5. Legislatur problematischer wäre als eine in der jetzigen Phase. Nein, ausdrücklich -
und das können Sie gern dem Protokoll entnehmen -, ich habe, glaube ich, selbst noch einmal darauf aufmerksam gemacht. Auf meine Nachfrage in der öffentlichen Anhörung hat er sowohl eine Beschlussfassung jetzt als auch zu Beginn der neuen Legislatur in Zweifel gezogen. Ich komme noch darauf, wie ich das werte.
Aber das zeigt doch, meine Damen und Herren, wie wenig substanziell Ihre Argumentation an dieser Stelle ist. Und noch etwas...
Natürlich, gern.
Das ist offensichtlich seine Art des Respekts, mit dem Thüringer Landtag, mit dem Parlament umzugehen.
Das spricht auch für sich, aber wahrscheinlich nicht für ihn.
Meine Damen und Herren, es wurde schon von einem meiner Vorredner hier angesprochen: Ist Ihnen denn eigentlich bewusst,...
Es wird mir nicht ganz einfach gemacht, aber gut, ich werde damit klarkommen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Aspekt wurde von einem meiner Vorredner schon angesprochen: Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie auch mit dem von Ihnen gewählten Verfahren die Wählerinnen und Wähler zur Landtagswahl am 30. August an der Nase herumführen - ist Ihnen das bewusst? Seit Montag dieser Woche befinden wir uns mitten in der Wahlhandlung, seit Montag werden Stimmen abgegeben - Briefwahl heißt im Übrigen das Zauberwort. Und jetzt ändern wir hier ein Gesetz, das die Kolleginnen und Kollegen des nächsten Landtags unmittelbar betrifft - und da sehen Sie kein verfassungsrechtliches Problem? Herr Carius, wo haben Sie denn Jura studiert?
Es kommt ja noch dicker. Sie sehen in unserem Vorschlag, zu Beginn der neuen Legislatur ein Überprüfungsgesetz zu verabschieden, ein noch größeres verfassungsrechtliches Problem. Wo Sie die Argumentation hernehmen - na gut, ich habe ja wahrgenommen, wer alles in diese Richtung argumentiert hat. Ich will Ihnen mal etwas sagen und Ihnen an dieser Stelle Ihre Erinnerung etwas auffrischen: Die neuen Abgeordneten beschließen ein Gesetz, ich betone ausdrücklich ein Gesetz, sie selbst betreffend, nach ausführlicher Diskussion, von mir aus mit Mehrheit oder wenn ich den Verlautbarungen meines Kollegen von der LINKEN Glauben schenken will, von mir aus auch gemeinsam. Was ist denn an dieser Verfahrensweise verfassungswidrig? Ich weiß, der Anzuhörende der LINKEN sieht auch darin ein Problem. Ich sage ganz offen, das nehme ich in Kauf.
Ich darf in Erinnerung rufen: Wir, dieser Landtag, haben im Übrigen in dieser Legislatur das Abgeordnetengesetz geändert, und zwar im Hinblick auf die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung. Auch das gehört im Übrigen zu den Rahmenbedingungen für Abgeordnete. Da sahen Sie aber kein Problem darin, das in der laufenden Legislatur zu ändern. Das betrifft sogar Abgeordnete, die heute noch hier im Landtag sitzen. Das zeigt doch, dass Ihre Argumentation an dieser Stelle, was unseren Vorschlag betrifft, ein Gesetz in aller Sachlichkeit und Fachlichkeit, wie ich das schon einmal am Freitag formuliert habe, zu beschließen, dass Ihre Kritik daran sehr substanzlos ist.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum letzten Akt dieses Trauerspiels, der Diskussion um den Inhalt dieses Gesetzes. Ich will das mal etwas im Stakkato versuchen, um das Leiden bei Ihnen möglicherweise nicht noch mehr zu verlängern. Sie wollen das alte Gesetz um fünf Jahre verlängern, schnell noch das Überprüfungskriterium K 1 mit untergebracht; so, das
war es. Ich wünsche mir das im Übrigen auch, nicht dass man mich falsch versteht, dass das mit drin ist, aber nicht mit der juristischen Fragwürdigkeit, wie Sie das jetzt vorhaben. Das schreit doch geradezu nach neuen Verfahren. Wir machen uns doch selbst lächerlich, wenn wir uns auf solch dünnem juristischen Eis bewegen. Dann kommt noch hinzu - das ist ebenfalls schon mehrfach erwähnt worden, deswegen kann ich mich da kurz beschränken -, nach 2011 gibt es keine Grundlage mehr für eine Überprüfung, jedenfalls nach der derzeitigen Rechtslage. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz läuft aus. Übrigens, auch wenn Sie das vergessen haben, im Jahre 2006 im Bundesrat hat der Freistaat Thüringen ausweislich des Protokolls des damaligen Ministers Wucherpfennig ausdrücklich die Beschränkung dieses Gesetzes bis 2011 begrüßt. Nur so viel dazu, meine Damen und Herren.
Es gibt keine Grundlage nach 2011, aber unser Gesetz gilt eben bis 2014; macht ja nichts, wir überprüfen notfalls auch ohne Rechtsgrundlage.
Auch das kam unterschwellig in einigen Äußerungen am Dienstag in der Anhörung zutage.
Ja, aber womit denn? Darauf gab es eine Einlassung, Herr Carius, des Anzuhörenden, der Ihnen noch einmal vor Augen geführt hat, und ich will das ebenfalls noch einmal tun,
dass ab 2011 ein Verwertungsverbot für diese Unterlagen herrscht, solange keine Verlängerung ins Haus steht. Ich kann die - leider, sage ich an dieser Stelle - momentan bei keiner Fraktion im Deutschen Bundestag erkennen.
Dann war die Äußerung, na gut, wenn das so ist, ja dann läuft es eben ins Leere. Na toll, Sie sind mir ein schöner Gesetzgeber an dieser Stelle, meine Damen und Herren.
Dann, sozusagen als krönender Abschluss, ein Verfahren nach dem Muster des Deutschen Bundestages; ja wo kämen wir denn da hin, uns mit denen zu vergleichen? Verdachts- oder anlassbezogene Prüfungen, um Gottes Willen, die Generalüberprüfung bzw. die Regelüberprüfung wird der Würde und Integrität des Parlaments viel eher gerecht. Ja wollen
Sie dem Bundestag die Würde absprechen, meine Damen und Herren? Oder wie muss ich diesen Satz verstehen, der im Übrigen - auch das will ich an dieser Stelle nicht verheimlichen, weil es Bestandteil der öffentlichen Anhörung war - ein Zitat von der verehrten Frau Neubert war, Ihres Zeichens Beauftragte des Freistaats für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Da sage ich natürlich auch, verehrte Frau Neubert, das spricht für sich, aber bestimmt nicht für Sie.
Ich sehe überhaupt nicht ein und mit mir meine Fraktion, und ich bin mir sicher, dass das auch juristisch sauber begründet und belegbar ist, es gibt überhaupt keinen Grund, in der jetzigen Zeit eine Differenzierung bei der Überprüfung von Abgeordneten zwischen Abgeordneten des Bundestages und der Landtage vorzunehmen. Dafür gibt es überhaupt keine Grundlage mehr nach meiner Auffassung.
Meine Damen und Herren, kurzum, die CDU war nicht bereit, auch nur im Ansatz ein Gesetz inhaltlich zu diskutieren, dessen Fragwürdigkeit inhaltlicher Art sogar im Urteil des Verfassungsgerichts Thüringen zum Ausdruck kommt. Ja, meine Damen und Herren, die Sondervoten von vier Richtern sollten nach meiner Auffassung mehr als nur ein Fingerzeig sein, wenn Sie wirklich so viel Respekt vor dem Gericht haben, wie Sie uns hier weismachen wollten.
Abschließend, meine Damen und Herren, ich bleibe dabei, wenn nicht in zwei Wochen Wahlen wären, würde diese Sitzung heute gar nicht stattfinden. Dieses Thema zum jetzigen Zeitpunkt zu setzen, ist billiger Wahlkampf pur und das, meine Damen und Herren, auch noch auf Kosten der nach wie vor existierenden Opfer von Diktatur und Spitzeldiensten. Das ist das eigentlich Perfide an Ihrer Aktion, meine Damen und Herren. Haben Sie das nötig?
Haben Sie das nötig? Haben Sie wirklich nicht mehr zu bieten? Dann wird es wirklich Zeit für den Wechsel, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Wadenbeißer des Freistaats hat wieder zugebissen. Es war ja klar, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU versucht, uns in einen Topf zu werfen, in den wir weder gehören noch wo wir in irgendeiner Weise einen Zweifel gelassen haben, dass wir dahin gehören.
Aber der Reihe nach: Herr Mohring, Sie haben vorhin nicht zugehört. Ich will Ihrem Gedächtnis Nachhilfe erteilen. Ich habe nicht gesagt, dass der Ministerpräsident keinen Respekt vor dem Verfassungsgericht hat walten lassen. Ich habe gesagt, dass der Respekt vor dem Verfassungsgericht durch die CDU in ihr politisches Belieben gestellt wird, das habe ich gesagt und dazu stehe ich auch, meine Damen und Herren.
Ich kann Ihnen das an zwei Schriftstücken belegen, wie Sie das mit dem Respekt in Bezug auf das Kommunalwahlrecht gehalten haben. Am 6. März eine Pressemitteilung - bzw. ist das hier eine dpa-Meldung auf Basis einer Pressemitteilung der Landesregierung -, dass die Landesregierung die 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen abschaffen will. Es gab ein Bun
desverfassungsgerichtsurteil, alles klar. So weit, so gut, aber wenn Ihre Argumentation in diesem Fall stimmt, dass Sie das Urteil abwarten wollten, das Urteil zur 5-Prozent-Hürde wurde mit Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs am 11. April verkündet. So viel zum Respekt, Punkt eins, meine Damen und Herren.
Zum Zweiten: Ich hätte Ihnen unterstellt oder Sie unterstellen uns, dass wir an der Kritik oder an dem Urteil - im Übrigen, ich habe keine Kritik angebracht, Sie können das gern sowohl in meinem Manuskript als auch vielleicht im Protokoll nachlesen. Ich habe gesagt, die Sondervoten zu diesem Urteil sollten mehr als nur ein Fingerzeig sein,
über den Inhalt dieses Thüringer Gesetzes nachzudenken. Das ist der Punkt und das hat mit mangelndem Respekt überhaupt nichts zu tun an dieser Stelle. Das sei Ihnen noch einmal gesagt.
Herr Kollege Mohring, was Sie in Bezug auf die Historie meiner Partei hier von sich gegeben haben, schämen Sie sich.
Schämen Sie sich, uns in einen solchen Kontext stellen zu wollen. Ich will Ihnen mal was sagen: Herrmann Brill würde sich im Grabe umdrehen, wenn er Ihre Rede hier gehört hätte und Sie wissen ganz genau unter welchen Umständen. Ich habe damals nicht gelebt, ich kann die Frauen und Männer nicht kritisieren dafür oder ich will es noch nicht einmal beurteilen, warum sie diesen Schritt gegangen sind. Er war aber in den wenigsten Fällen freiwilliger Natur, auch das ist Historie. Das sollten Sie wissen an dieser Stelle.
Es war nicht die SPD, die 40 Jahre lang ein System mitgetragen hat, dass eine menschenverachtende Grenze zum Inhalt hatte, das war die CDU als Blockpartei, meine Damen und Herren.
Nur der guten Ordnung halber: Der Entschließungsantrag ist nicht von der Landesregierung, sondern
von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehren Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, entschuldigen Sie meine Förmlichkeit, aber die Schnoddrigkeit und die Kaltschnäuzigkeit mit der Sie eben hier versucht haben, Dinge, Abläufe, Tatsachen und Äußerungen zu Ihren Gunsten zu verdrehen, das ist schon ein starkes Stück, Herr Kollege.
So etwas habe ich in diesem Hohen Haus schon lange nicht erlebt und ich werde dafür sorgen, dessen können Sie sicher sein, dass die Dinge, die Sie hier von sich gegeben haben in Bezug vor allen Dingen auf die SPD-Fraktion, hier richtiggestellt werden.
Zum Ersten: Bleiben wir mal bei der inhaltlichen Frage, wobei an dieser Stelle - das will ich ganz deutlich betonen - das von der CDU-Fraktion an den Tag gelegte Verfahren in diesem Gesetzgebungsverfahren auch hier zur Sprache komme muss. Sie können sicher sein, auch das werde ich tun.
Zum Inhaltlichen: Für Sie, Herr Carius, für alle hier in diesem Plenum zum Mitschreiben, ich wiederhole mich da zu meinen Äußerungen, die ich im Ausschuss schon gestern und vorgestern getan habe:
Die SPD-Fraktion ist für eine weitere Überprüfung von Abgeordneten des Thüringer Landtags in der 5. Wahlperiode.
Diesen Satz können Sie nicht ignorieren. Wenn Sie es dennoch tun, dann spricht das für sich, aber bestimmt nicht für Sie. Wenn ich sage, wir sind für eine Überprüfung, dann lohnt es sich aber auf alle Fälle, meine Damen und Herren, das bis jetzt geltende Gesetz auch unter dem Lichte des Urteils vom 1. Juli des Thüringer Landesverfassungsgerichts etwas näher zu beleuchten. Ich sage das auch deshalb, meine Damen und Herren, weil ich - und das sage ich auch ganz bewusst - das zweifelhafte Vergnügen hatte, diesem Gremium, das diese Überprüfung von Abgeordneten auszuwerten hat, in Stellvertreterfunktion beiwohnen zu dürfen, weil ich am eigenen Leib erlebt habe, welche Wirkungen und welche Rechtswirkungen dieses Gesetz tatsächlich entfaltet. Es lohnt sich auf jeden Fall, noch einmal einen Blick darauf zu werfen, was denn nun am 1. Juli das Verfassungsgericht Thüringen zu diesem Abgeordnetenüberprüfungsgesetz geurteilt hat. Wir alle wissen - das hat der Kollege richtigerweise erwähnt -, dieses Urteil erging in zwei Teilen. Zum einen hatte das Gericht über die Organklage der Abgeordneten Leukefeld zu entscheiden und sah in dem Beschluss des eben von mir angesprochenen Landtagsgremiums über die Parlamentsunwürdigkeit ihrerseits einen Verstoß gegen Artikel 53 der Thüringer Verfassung. Der Grund dafür war, dass das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz gerade keine Parlamentsunwürdigkeit vorsieht, bis jetzt, wenn ein Abgeordneter für die sogenannte K 1 gearbeitet hat. Zunächst einmal - und das darf ich feststellen - hat der eingereichte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der diesem - ich sage das bewusst - Hauruckverfahren vorangegangen ist, zunächst keine Erweiterung des Tatbestandes der Parlamentsunwürdigkeit auf die Mitarbeit bei der K 1 vorgesehen. Die CDU-Fraktion hat dies aber mit einem Antrag nachgereicht.
Nun haben wir am gestrigen Tage eine Anhörung zur Kenntnis genommen, über deren Umstände ich sicher hier an einigen Stellen noch etwas sagen muss, aber interessanterweise hat Frau Neubert als Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen genau an dieser Stelle eine interessante, auch mündliche Ausführung, die uns mittlerweile auch schriftlich vorliegt, gemacht. Ich will aus diesem Papier zitieren. „Obwohl es plausibel wäre, auch die hauptamtlichen Mitarbeiter der K 1 in die Überprüfung einzubeziehen, kann dies nicht in das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz aufgenommen werden, da es eine von vornherein unwirksame Vorschrift wäre, da das Stasiunterlagengesetz eine Beauskunftung zu diesem Personenkreis nicht zuließe.“ Was heißt das, meine Da
men und Herren? Ich gehe davon aus, diese Aussage ist rechtlich recherchiert. Das heißt mit anderen Worten, dass jetzt hier ein Änderungsantrag zu diesem Abgeordnetenüberprüfungsgesetz durch die CDU-Fraktion vorliegt, von dem von Anfang an klar ist, dass er rechtswidrig wäre, meine Damen und Herren. Das ist das eine. Wenn wir dann das Urteil des Landesverfassungsgerichts uns etwas genauer beleuchten, wenn Sie dann zum zweiten Teil, als es um die abstrakte Normenkontrollklage der Fraktion DIE LINKE ging, wo mit einer denkbar knappen, eigentlich mit der knappsten aller Entscheidungen, die dieses Gericht in der Lage ist zu fällen, eine Entscheidung gefällt worden ist mit 5 : 4 Richterstimmen, dass ein Gremium des Landtags und eben nicht der Landtag selbst diese Parlamentsunwürdigkeit feststellen kann, und wenn man sich dann noch diese vier Sondervoten etwas genauer anschaut, die dazu eingereicht oder angehängt worden sind an dieses Urteil, dann stellen sich die Regelungen des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes insgesamt in einem sehr zweifelhaften Lichte dar. Deshalb, meine Damen und Herren, hat die SPD-Fraktion, um unserem Anliegen zur erneuten Überprüfung in der 5. Legislatur dennoch Rechnung tragen zu können, aber auf einer rechtlich wesentlich effizienteren und, wie ich finde, auch besseren Basis, vorgeschlagen, auch schon im Ausschuss, die Regelungen des Deutschen Bundestags für Abgeordnete des Deutschen Bundestages hier in das Thüringer Überprüfungsgesetz zu übernehmen, wo, kurz ausgeführt, keine Regelüberprüfung, also keine Generalklausel zur Überprüfung, vorgesehen ist, sondern der Deutsche Bundestag greift an dieser Stelle auf verdachtsbezogene Überprüfungen bzw. anlassbezogene zurück. Wir wissen alle, auch heute noch gibt es die Recherchen durch Journalisten, wo solche Vorgänge zutage treten können. Es ist auch möglich, dies auf eigenen Antrag zu ermöglichen. In den daran anschließenden oder daran andockenden Richtlinien des Deutschen Bundestags ist als schärfste Waffe, als Sanktion für die Abgeordnetenüberprüfung des Bundestags, etwas vereinfacht ausgedrückt, die Öffentlichkeit als das schärfste Schwert oder als die Richtschnur vorgesehen. Wenn wir dann noch wissen, dass das Thüringer Verfassungsgericht schon vor Jahren die ursprünglich einmal vorgesehene Sanktion des Verlustes des Mandats für nichtig erklärt hat, das heißt, dass wir als Wirkung ebenfalls nur noch - ich will das nicht in Zweifel ziehen, es ist notwendig, dass die Öffentlichkeit über diese Tätigkeiten von Abgeordneten Bescheid weiß -, aber wenn man all diese Dinge zusammenfasst, dann bleibt für uns als SPD-Fraktion, dann bleibt für mich nur eine Schlussfolgerung: Dieses Gesetz, das wir jetzt hier in Thüringen haben, kann nicht einfach nur so verlängert werden, damit einem relativ durchsichtigen - und ich sage auch ganz deutlich -, sehr populistischen Ansatz der CDU-Fraktion an dieser
Stelle Rechnung getragen wird. Denn warum tun Sie das in dieser Eile, meine sehr verehrten Damen und Herren? Sie wissen doch genau um die Schwächen dieses Gesetzes. Sie wissen es, dessen bin ich mir sicher. Aber dennoch versuchen Sie auf wirklich populistische Art und Weise mit dem Thema Stasi kurz vor der Wahl noch ein paar Punkte bei den Leuten zu erreichen, weil das immer ein beliebtes Thema vor allem für den Boulevard ist. Ich sage Ihnen, das wird nicht greifen.
Lassen Sie uns, das ist unser Vorschlag, zu Beginn der neuen Legislatur in aller Sachlichkeit und aller Fachlichkeit einen Gesetzentwurf zur erneuten Überprüfung der Abgeordneten der 5. Legislatur auf den Weg bringen, der seinen Namen verdient und der vor allen Dingen rechtlich haltbar ist. Die Problematik, Herr Carius, auf die haben Sie selber noch aufmerksam gemacht, die über dem Ganzen steht, das Auslaufen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, entzieht jeglicher Überprüfung nach 2011 die Grundlage.
Das ist richtig, Herr Zeh, man kann das ändern. Ich persönlich hätte dagegen auch überhaupt keine Einwände, nur sind mir bislang von keiner, ich betone, von keiner Fraktion des Deutschen Bundestags Aktivitäten bekannt, die eine Verlängerung dieses StasiUnterlagen-Gesetzes zum Inhalt hätten. Möglicherweise kommt es noch, ich weiß es nicht. Derzeit ist das jedenfalls nicht in Sicht.
Meine Damen und Herren, so viel zur inhaltlichen Seite. Deshalb bin ich durchaus gewillt, hier von der fachlichen Seite her zu sagen, lasst uns wirklich dieses Gesetz so auf den Weg bringen, dass es uns keine juristischen Überraschungen mehr bietet.
Meine Damen und Herren, ich hatte es angedeutet, es gibt zu diesem Thema natürlich noch einige Sätze zu verlieren zu dem, was uns vor allen Dingen als Opposition in den letzten Tagen im Zusammenhang mit dem Verfahren zu diesem Gesetz ereilt hat. Ich finde, an dieser Stelle muss man im Thüringer Landtag auch einmal darüber reden, wie in diesem Hause die Geschäftsordnung an manchen Stellen zur Anwendung kommt, beinahe hätte ich gesagt, verbogen wird. Meine Damen und Herren, ich sage das ganz bewusst. Weil ich auch die eine oder andere Presseverlautbarung gelesen und zur Kenntnis genommen habe, die uns relativ einfache oder durchsichtige Beweggründe für unser Verhalten als SPD-Fraktion unterstellen, will ich denen natürlich auch sagen: So billig kann man sich die Sache nicht machen. So einfach gestrickt haben wir hier
nicht agiert. Ich habe die inhaltlichen Dinge hier dargelegt. Dazu habe ich keine weiteren Ausführungen zu machen.
Aber ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Es gibt einen Antrag der CDU auf Änderung dieses Gesetzes. Dieses Gesetz hat zunächst als einzige Änderung die Verlängerung des Außerkrafttretens zum Inhalt. Zu diesem Änderungsantrag wurde durch die Fraktion der CDU ein Antrag gestellt auf Vorabüberweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Das ist ein Verfahren, das die Geschäftsordnung zulässt, aber es ist die Ausnahme, das darf ich an dieser Stelle einmal festhalten. Ich habe auch meinen guten Grund dafür, das so zu formulieren.
Nun gab es kein Einvernehmen zwischen den Fraktionen auf die Vorabüberweisung, so dass die Geschäftsordnung wiederum zum Tragen kam und der Ältestenrat mit Mehrheit,
einstimmig bei Stimmenthaltungen - muss man aber auch fairerweise dazusagen - der Fraktion DIE LINKE, diese Vorabüberweisung beschlossen hat. So weit, so gut, das ist überhaupt nicht der Kritikpunkt.
Meine Damen und Herren, nach dieser Vorabüberweisung, die zunächst im Einvernehmen erfolgte auch mit meiner Fraktion, das will ich ganz deutlich betonen, hat dann die CDU-Fraktion mehrerlei nachgeschoben. Zum einen hat sie ihren Antrag auf Erweiterung - was ich eben erläutert habe -, die Einbeziehung von K 1-Mitarbeit in die Frage der Beurteilung von Parlamentsunwürdigkeit, beantragt, zum anderen hat sie beantragt, die für Mittwoch, den 5. August, um 16.00 Uhr, terminierte Ausschuss-Sitzung zu unterbrechen, nach vorherigem Beschluss zu einer mündlichen Anhörung, die am selben Tag, sozusagen im Anschluss an diese Ausschuss-Sitzung stattfinden sollte, wie gesagt, eine mündliche Anhörung, um anschließend nach dieser erfolgten mündlichen Anhörung, die im Übrigen nur eine Anzuhörende vorsah, die verehrte Frau Neubert als Beauftragte des Freistaats Thüringen für die Stasiunterlagen, um dann eine Beschlussempfehlung zu fertigen.
Wenn wir uns dann in Erinnerung rufen, dass bei einer mündlichen Anhörung, meine Damen und Herren, natürlich auch die Opposition die Möglichkeit haben muss, Anzuhörende für eine solche mündliche Anhörung vorzuschlagen, beide Oppositionsfraktionen das auch getan haben, wurde offensichtlich der CDU-Fraktion die Unmöglichkeit ihres Tuns bewusst,
nämlich eine Ausschuss-Sitzung einzuberufen, eine mündliche Anhörung mit ihrer Mehrheit zu beschließen und die Sache dann zu beenden, so dass man auf den genialen Vorschlag zurückgegriffen und mir ernsthaft als Vertreter der SPD-Fraktion vorgeschlagen hat: Na gut, wenn nicht am gleichen Tag, wir geben euch eine Frist von 24 Stunden, um eure mündlich Anzuhörenden einzuladen und dann zu dieser Anhörung auch zu erscheinen.
Meine Damen und Herren, ein solches Verfahren im Thüringer Landtag hat es bis dato noch nicht gegeben, das muss ich an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen. Was die Krönung des Ganzen noch bedeutet, indem man eine mündliche Anhörung - jetzt sag ich mal aus Oppositionssicht, eine mündliche Anhörung ist ja eigentlich was Tolles, das wünschen wir uns. Ich wäre froh gewesen, wenn die vielen Anträge der Opposition in den vielen Ausschüssen auf mündliche Anhörung in den letzten fünf Jahren so zum Tragen gekommen wären, mit dieser Schnelligkeit, wie das jetzt im Justizausschuss passiert ist.
Das ist nicht passiert. Warum das so war, das müssen Sie sich selbst beantworten. Jetzt haben wir die Situation gehabt, dass das eigentlich in der Geschäftsordnung festgeschriebene Recht der Minderheit auf eine schriftliche Anhörung durch diesen Beschluss auf mündliche de facto ausgehebelt worden ist, weil - das war eine schöne Belehrung des Wissenschaftlichen Dienstes im Ausschuss - die mündliche Anhörung als übergeordnetes Recht über der schriftlichen stehe und ein Antrag, den ich natürlich hilfsweise gestellt hatte, auf schriftliche Anhörung nicht mehr zum Tragen gekommen ist. Das heißt, das Minderheitenrecht wurde mit einer mündlichen Anhörung und einer Anhörungsfrist von 24 Stunden de facto ausgehebelt. Deshalb, meine Damen und Herren, hat die Fraktion der SPD gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE um einstweiligen Rechtsschutz beim Thüringer Verfassungsschutz gebeten.
Es geht hier um den Schutz der Opposition, die Chancengleichheit von Opposition nach Artikel 59 der Verfassung. Das war der Grund und nichts anderes, meine Damen und Herren. Dass das ein gewichtiges Pfund war, scheint sich ja wohl mittlerweile dann auch im Verlaufe der Stunden in der CDUFraktion verfestigt zu haben. Denn nachdem Sie sich zunächst in den Mittagsstunden einem Vermittlungsversuch, ich sage jetzt bewusst, von allerhöchster Seite verschlossen haben, haben wir dann unseren Antrag beim Gericht eingereicht, das Verfahren
war im Gange, das Gericht stand bereit und war auch in der Lage zu entscheiden. Dann fiel doch irgendwie noch eine Frucht vom Baum der Erkenntnis auf die CDU-Fraktion, wohin auch immer. Jedenfalls hat die Fraktion mit der Erklärung ihres Ausschussvorsitzenden gestern im Ausschuss dahin gehend überrascht, dass man nun doch bereit sei, diese Anhörung nicht abzuschließen und nächste Woche Dienstag fortzusetzen, so wie übrigens beide Oppositionsfraktionen das im Ausschuss am Mittwoch schon vorgeschlagen hatten, das darf ich an dieser Stelle nicht vergessen.
Wolfgang, bitte schön.
Ja.
Herr Kollege Fiedler, ich bin Ihnen dankbar für den Hinweis. Manchmal gehen die Emotionen dann doch etwas mit einem durch. Natürlich meine ich nicht den Verfassungsschutz, der hat andere Aufgaben.
Ja, das machen wir schon. Also Korrektur, ich meinte nicht den Verfassungsschutz, sondern das Verfassungsgericht. Jetzt muss ich überlegen, wo ich stehengeblieben war. Ich war eigentlich schon fast bei der Zusammenfassung.
Meine Damen und Herren, was mich besonders bedrückt bei dieser Geschichte, damit will ich es dann auch bewenden lassen, ist die Tatsache, dass hier Geschäftsordnungsabläufe nicht im Interesse des Parlaments gestaltet werden, sondern im Interesse einer Fraktion.
Ich hätte niemals geglaubt, dass ich irgendwann in meiner nunmehr fast zehnjährigen Mitgliedschaft in diesem Hohen Hause den manchmal etwas knorrigen ehemaligen Landtagsdirektor Herrn Prof. Dr. Linck noch einmal in Erinnerung rufen muss. Ich habe mich oft mit ihm über fachliche Dinge nicht im Einvernehmen auseinandergesetzt, aber eines muss man von ihm ganz deutlich sagen: Er war ein wahrer Verfechter des Parlamentarismus. Er hat die Rechte des Parlaments sehr, sehr hochgehalten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das zum Abschluss auch noch mal sagen: Das habe ich in den letzten fünf Jahren öfter vermisst, als mir das lieb gewesen ist. Vielen Dank.
Herr Kollege Carius, ich wollte Sie gerade danach fragen, wie Sie im Lichte Ihrer Äußerungen jetzt die Stellungnahme von Frau Neubert aus Ihrer gestrigen Anhörung bewerten? Die sagt nach meiner Auffassung da ganz etwas anderes.
Frau Präsidentin, ich habe einen Antrag. Namens der SPD-Fraktion bitte ich darum, die Ziffern 1 bis 5 getrennt abzustimmen oder einzeln abzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Meißner hat in ihrer Berichterstattung vorhin schon einmal darauf hingewiesen, der Ursprung dessen, womit wir uns heute beschäftigen, ein Gesetz für die Untersuchungshaft in Thüringen, hat seine Wurzeln im Jahre 2006. Die Föderalismusreform, eine von vielen als wahrhaft historisches Werk angesehene Reform, hat unter anderem auch den Bundesländern die bis dahin beim Bund geregelten Kompetenzen für den Strafvollzug sowohl bei den Erwachsenen, sowohl bei den Jugendlichen als auch für die Untersuchungshaft übertragen. Wie es dazu kommen konnte - keiner will es heute so richtig mehr gewesen sein, es gab in dieser damaligen Anhörung, an der ich selbst teilgenommen habe als Gast, sehr, sehr viele Argumente, die gegen eine solche Übertragung gesprochen haben. Letztendlich gab es dann aber eine Übereinkunft der Bundesländer, es doch zu tun.
Wenn ich mir aber dann die Praxis in den Bundesländern anschaue, meine Damen und Herren, dann sollte man schon einmal einen Augenblick verweilen und über die Sinnhaftigkeit nicht des Gesetzes an sich, sondern über die Kompetenzübertragung - nicht, dass ich da falsch verstanden werde - nachdenken, wenn sich dann löblicherweise - wir haben das erlebt beim Jugendstrafvollzugsgesetz und erleben es jetzt wieder - bei den Gesetzen zur Untersuchungshaft die meisten aller Bundesländer zusammenfinden, um eine gemeinsame Regelung für den Vollzug zu finden, dann stellt sich schon die Frage nach der Sinnhaftigkeit oder der Wegnahme der Kompetenz vom Bund auf die Bundesländer.
Sei es drum, meine Damen und Herren, wir haben die Kompetenz, und dass dieses Gesetz heute hier zur Abstimmung vorliegt, das ist an sich schon ein Wert, das möchte ich ausdrücklich betonen. Allerdings, auch wenn - das will ich für meine Fraktion in diesem Hause ausdrücklich betonen - dieser gemeinsame Gesetzentwurf, auf dem auch das hier vorliegende Werk fußt, durch Mitwirkung von anderen SPD-geführten Bundesländern entstanden ist, gibt es aus meiner, aus unserer Sicht dennoch einige gravierende Gründe, warum wir diesem Gesetz heute unsere Zustimmung versagen werden. Aber dazu komme ich noch im Einzelnen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns einen kurzen Augenblick dabei verweilen und einmal vielleicht auch für die Öffentlichkeit darstellen, wann denn
eigentlich durch einen Haftrichter Untersuchungshaft angeordnet wird. Was müssen für Voraussetzungen erfüllt sein, damit über jemanden Untersuchungshaft verhängt wird? Ein Blick ins Gesetz hilft - wie immer - natürlich weiter, in diesem Falle in die Strafprozessordnung, § 112 Abs. 1 Satz 1 und 2. Kurz zusammengefasst - ich will das nicht weiter ausdehnen, aber ich glaube, es ist an dieser Stelle wichtig zu erwähnen -, Untersuchungshaft wird dann angeordnet, wenn jemand einer Tat dringend verdächtig ist, wenn ein Haftgrund besteht und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt sind. Bei den Haftgründen wiederum wären im Wesentlichen zu nennen Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr wie auch Wiederholungsgefahr. Einer davon muss erfüllt sein, dann führt der Haftgrund dazu, dass Untersuchungshaft angeordnet werden kann.
Aber eines ist ganz wichtig, meine Damen und Herren, Herr Kollege Haubold hat das in einem Nebensatz abgetan, ich halte es aber wirklich für wichtig, noch einmal zu betonen, dass auch bei Vorliegen solch dringender Haftgründe und Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft ein Untersuchungshäftling nach wie vor bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt. Daraus resultieren meiner und unserer Ansicht nach einige Aspekte, die man bei einem Gesetz zum Vollzug der Untersuchungshaft anders beurteilen muss.
Meine Damen und Herren, ein Mensch, für den Untersuchungshaft angeordnet wird - da bestehen, glaube ich, keine Zweifel -, muss die maximale Einschränkung seiner persönlichen Freiheit zunächst hinnehmen, trotz der Unschuldsvermutung, denn er ist eben in Haft oder im Vollzug. Und dort, meine Damen und Herren, im Vollzug, herrschen andere Verhältnisse, ich betone aber ausdrücklich, klar geregelte Verhältnisse. Ich will das an dieser Stelle noch einmal erwähnen, die Vollzugsgesetze in Deutschland, egal ob sie den Erwachsenen-, Jugend- oder Untersuchungshaftvollzug betreffen, sind Ausdruck einer humanistischen Gesellschaft unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Menschenwürde, auch im Vollzug.
Dennoch, meine Damen und Herren, kann es innerhalb des Vollzugs, auch des Untersuchungshaftvollzugs, zu weiteren Einschränkungen für die persönliche Freiheit der Gefangenen kommen. Wann ist denn das der Fall? Warum wird das wiederum innerhalb des Vollzugs angeordnet? Zunächst einmal die allgemeine Formulierung, hier heißt es so schön: „wenn sie aus Gründen der Sicherheit der Anstalt oder zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Anstalt erforderlich“ sind.
Meine Damen und Herren, was sind das für weitere Einschränkungen, die einen Untersuchungshäft
ling innerhalb des Vollzugs ereilen können? Es geht hier im Wesentlichen um die Besuchsregelungen für Untersuchungsgefangene, es geht um den persönlichen Schriftwechsel von Untersuchungsgefangenen und es geht auch um die Möglichkeit zur Führung von Telefonaten von Untersuchungsgefangenen. All diese Einschränkungen, die der Untersuchungsgefangene durchaus hinnehmen muss, wenn die Vorraussetzungen gegeben sind, waren aber bislang, als die Regelungskompetenz noch beim Bund lag, ausschließlich einem Richter vorbehalten und das hat auch verfassungsrechtliche Gründe.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, setzt unser entscheidender Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf an; die Beurteilung des Vorliegens solcher Tatbestände soll nun beim Übergang der Regelungskompetenz der Länder ausschließlich den Leitern der Justizvollzugsanstalten vorbehalten sein. Ich sage es noch einmal ganz deutlich, wir halten diese Regelung in hohem Maße für verfassungsrechtlich bedenklich. Wir haben eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt im Ausschuss, die sehr ausführlich war. Ich will durchaus konstatieren, dass die Mehrheit der Anzuhörenden eine grundsätzliche Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht hat. Das ist eine Tatsache. Aber ich sage, aus meiner Sicht ist das auch kein Wunder. Im Wesentlichen wurden Richter, Vollzugsanstaltsleiter, Staatsanwaltschaften gehört, die natürlich aus Gründen vermeintlicher Praktikabilität und schnellerer Entscheidungen einen solchen Kompetenzübergang von einem Richter auf Justizvollzugsanstaltsleiter befürworten. Aber da sage ich auch ganz deutlich, Frau Ministerin, die Vertreter in der Anhörung, die die ganze Problematik aus der Sicht des Gefangenen auch beleuchtet haben, wie z.B. die Vertreter des Anwaltsverbandes, sehen natürlich an dieser Stelle einen von mir schon erwähnten großen Kritikpunkt. Man kann es kurz und bündig ausdrücken: Die Anhörung hat gezeigt, dass der ganze Gesetzentwurf aus meiner Sicht ziemlich anstaltslastig ausgefallen ist.
Meine Damen und Herren, welche konkreten Argumente werden als Kritikpunkte angeführt? Ich nehme da beispielhaft die Argumente, die der Verband der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Thüringen zum Ausdruck gebracht hat über das von mir schon Gesagte hinaus. Was sie auch als Kritikpunkt angesehen haben - Kollege Hauboldt hat das vorhin auch schon angerissen -, sind die Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelunterbringung. Dort verstieg man sich sogar in die Formulierung - ich habe mir das Zitat aufgeschrieben -, diese seien „evident verfassungswidrig“, zumindest aus Sicht der Anwälte. Auch dass die Regeln in § 13 Abs. 2, wo es um die gemeinsame Unterbringung geht, nur vorübergehend und aus zwingenden Gründen zulässig sei, verstoße offensichtlich gegen den Bestimmtheitsgrundsatz -
diesen Vorwurf will ich aus meiner Sicht ebenfalls untermauern. Letztendlich seien nach Auffassung des Anwaltsverbandes die Regelungen der Durchsuchungen von Untersuchungsgefangenen, die geregelt sind in § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3, insoweit verfassungswidrig, soweit dem Anstaltsleiter - hier haben wir wieder den Kritikpunkt - eine allgemeine Anordnung ermöglicht werde, Untersuchungsgefangene durchsuchen zu lassen.
Meine Damen und Herren, wir hatten aufgrund dieser Anhörung und aufgrund von Gesprächen, die wir als Fraktion dazu geführt haben, einen umfangreichen Änderungskatalog im Ausschuss vorgelegt, den das Schicksal aller Oppositionsanträge ereilt hat -
nein, aller, Herr Kollege Ausschussvorsitzender, aller, auf die es zumindest fachlich ankommt. Das wissen Sie ganz genau. Wir hatten zwar im Gegensatz zu den Kollegen der Fraktion DIE LINKE darauf verzichtet, die Änderungsanträge heute noch einmal zur Abstimmung zu stellen, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir Ihrem Antrag, Ihrem Änderungsantrag, zumindest aus unserer Sicht zustimmen werden. Insgesamt, meine Damen und Herren, lassen die von mir aufgeführten Kritikpunkte eine Zustimmung unserer Fraktion nicht möglich erscheinen. Danke schön.
Ich bitte um eine kurze Sitzungsunterbrechung als Beratungspause, maximal fünf Minuten.
Frau Präsidentin, ich beantrage zur Aufnahme in die Tagesordnung den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes“. Ich beantrage weiterhin Fristverkürzung und als Platzierungswunsch die Aufnahme als Tagesordnungspunkt 10 a.
Frau Präsidentin, die Fraktion der SPD beantragt zur Aufnahme in die Tagesordnung der heutigen Beratung folgenden Punkt: Einen Gesetzentwurf der Landesregierung, „Thüringer Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistung zur Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Thüringer Unternehmensfördergesetz)“ in erster Beratung. Ich
beantrage gleichzeitig die Fristverkürzung zu diesem Antrag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wir befassen uns heute auf Antrag meiner Fraktion mit der finanziellen Situation des Freistaats Thüringen angesichts einer grassierenden Wirtschaftskrise und angesichts prognostizierter Steuerausfälle für den Freistaat mit insgesamt momentan etwa 450 Mio. € Mindereinnahmen. Wer die Dynamik dieser Krise einigermaßen beurteilen will, der kommt zu dem Schluss, dass es mit diesen 450 Mio. € bei weitem noch kein Ende sein kann an Mindereinnahmen.
Ich will an dieser Stelle, verehrte Kollegen und Kolleginnen, darauf verweisen, dass es in den vergangenen Jahren in der Geschichte dieses Hauses durchaus schon Sachverhalte und Nachtragshaushalte gegeben hat mit einem weit geringeren Umfang als die
se fast eine halbe Milliarde umfassende Mindereinnahme, die jetzt hier in Rede steht. Ich darf darauf verweisen - ich habe mal in der Historie etwas gegraben -, zu Beginn des Jahres 2002 hat der Thüringer Landtag einen Nachtragshaushalt in Höhe von 18 Mio. € aufgrund des damalig sogenannten Sicherheitspakets verabschiedet und das binnen eines Monats. So viel vielleicht zu den Argumenten einer verzögerten Zeitschiene. Dieses Argument allerdings hat die CDU-Fraktion mit der Verfahrensweise, dass sie unseren Antrag auf Beratung ihres eigenen Gesetzes zur Unternehmensförderung heute hier nicht beraten will, selbst ad absurdum geführt. Über einen Umfang von fast einer halben Milliarde, Frau Finanzministerin, wollen Sie die Verwaltung entscheiden lassen. Wir, der Landtag, sind der Haushaltsgesetzgeber und wir, zumindest die Fraktion der SPD, legen Wert auf Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Das darf ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen.
Noch ein Punkt, der unser Anliegen, unseren Antrag auf diese Sondersitzung verdeutlicht, und diesen Grund hat die Landesregierung selbst gelegt: Sie haben in der letzten Woche geradezu im Handstreichverfahren den Bürgschaftsrahmen des Freistaats Thüringen von 200 auf 400 Mio. € verdoppelt, obwohl der bislang nur zu einem Drittel nach eigener Aussage, Frau Finanzministerin, belegt ist, obwohl unser Antrag auf Erweiterung dieses Bürgschaftsrahmens, um auch Thüringer Unternehmen in schweren Zeiten helfen zu können, vor Wochen abgelehnt wurde mit der Begründung, dass der Rahmen ausreicht. Dass ein solches Anliegen einer gesetzlichen Grundlage bedarf, Frau Ministerin, das bestreiten ja noch nicht einmal Sie bzw. die Landesregierung. Dass Sie uns ein Gesetz vorlegen, eine Parallelermächtigung zum Geldausgeben neben dem Haushaltsgesetz - auf die verfassungsrechtliche Problematik will ich an dieser Stelle nur kurz verweisen, aber die steht hier natürlich auch zur Debatte -, ich finde, das ist ein Unding und das ist noch ein Grund, der die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts begründet.
Meine Damen und Herren, alle Karten auf den Tisch ohne Wahlkampfgeschummel, ohne Tricks. Lassen Sie uns im Interesse des Freistaats Thüringen hier die Beratung durchführen und, wie ich hoffe, zu einem guten Ergebnis kommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, keine Ausschussüberweisung, sondern ein Antrag auf namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, zu dem Entschließungsantrag der Linkspartei beantrage ich, die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, Herr Kollege Kubitzki: Sie haben wieder einmal mit Ihrer Rede unter Beweis gestellt, dass die Partei, die Sie vertreten, Europa nicht vertreten kann.
Sie haben unter Beweis gestellt, dass Sie nicht in der Lage sind, über den Tellerrand hinauszuschauen, und dass
Ihre nach wie vor postulierte Ablehnung des Lissabonner Vertrags letztendlich eine Abschottung Deutschlands auch und gerade in sozialer Hinsicht zur Folge hätte.
Ich sage Ihnen, eine solche Abschottung hat schon in der DDR nicht funktioniert, und wie das geendet hat, das wissen wir alle.
Sie hätten lieber auf die Stimmen in Ihrer eigenen Partei hören sollen, die eine sehr kompetente Position in Bezug auf Europa vertreten, aber die haben ja leider keine Chance mehr bekommen bei der bevorstehenden Europawahl.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, wir haben heute hier eine wahrhaft historische Stunde erlebt in diesem Parlament. Ja, tatsächlich, ich habe etwas recherchiert. Eine Regierungserklärung eines Europaministers hat es weder in der 3. Legislatur noch im Verlaufe dieser Legislatur gegeben. Ich gebe zu, weiter zurück haben meine Recherchen gestern Abend nicht geführt. Es muss also ein besonderer Anlass dafür gegeben sein, denn ich bin der Meinung, die bevorstehende Europawahl am 7. Juni kann allein nicht die Ursache für diese heutige Erklärung sein. Meines Wissens gab es auch 2004 eine Europawahl. Sie veranlasste den damaligen Minister, wer erinnert sich nicht gern, Hans Kaiser, nicht zu einem solchen Auftritt, obwohl doch zum gleichen Zeitpunkt auch noch die Landtagswahl stattgefunden hat. Es muss also einen besonderen Grund für dieses heutige Ereignis geben. Ich sage ganz offen, ich persönlich vermute dahinter den Versuch dieser Landesregierung, das für alle sichtbar entstandene Vakuum, das der Ministerpräsident ganz offensichtlich noch hinterlässt, damit zu füllen. Denn es gibt nicht wenige in diesem Land - und ich bin mir ganz sicher, bestimmt auch in der CDU -, die von ihrem ins Amt zurückgekehrten Regierungschef erwartet hätten, dass er uns heute von diesem Pult aus erklärt, wie er sich die Zukunft Thüringens vorstellt.
Aber wir haben nun geduldig den Ausführungen von Herrn Zeh gelauscht. Ich habe mich allerdings zwischenzeitlich gefragt, was will der Dichter uns damit sagen? Thüringen ist erfolgreich, gut. Dann stellt sich die Frage, wobei? Ja, er hat es erwähnt, Thüringen hat den Vorsitz innerhalb der Europaministerkonferenz inne. Sehr gut, dass Sie das noch einmal erwähnt haben. Das hätte sonst wirklich niemand gemerkt. Doch was hatte Thüringen davon? Das hätte ich ganz gerne von Ihnen gewusst. Das haben Sie uns nicht erklärt.
Versuchen wir es also mit den Themen, meine Damen und Herren. Ich gebe Ihnen durchaus recht, für viele Menschen ist Europa ziemlich weit weg. Bei den Deutschen ist es eher weniger, wenn es um das Reisen geht. Da lassen wir uns von niemandem übertreffen und erkunden auch wirklich alle Winkel dieses schönen Kontinents. Aber wenn es um die Fragen der Politik geht und um ihre Auswirkungen auf unser tägliches Leben, dann erscheint gerade uns Deutschen Europa eher wie ein Moloch mit schier unheimlicher Regulierungswut. Der Krümmungsgrad der Gurken ist dabei nur ein Beispiel, wie Brüssels Bürokratie - übrigens wurde er im letzten Jahr abgeschafft, das sei zur Ehrenrettung noch der Vollständigkeit halber erwähnt.
Ja, Frau Kollegin, danke für den Hinweis - gegen große Widerstände - aber er ist abgeschafft worden. Aber dieser Krümmungsgrad der Gurken ist dabei nur ein Beispiel, wie Brüssels Bürokratie langsam aber sicher unser nationales Handeln zu bestimmen scheint. Das jedenfalls ist der Eindruck, den die Bürgerinnen und Bürger haben. Sie haben auch recht, Herr Zeh, das einzige Regularium gegen die Präferenz der Exekutive, das Europäische Parlament, ist der Machtfülle der Kommission scheinbar hilflos ausgeliefert. Auch das ist ein Eindruck, der sich in der Bevölkerung festsetzt und auch das ist eine Ursache für die immer wieder geäußerte Europaskepsis.
Wir im parlamentarischen Raum wissen natürlich, dass das nicht so ist, jedenfalls nicht ganz. Offen gestanden, mit dem Vertrag von Lissabon wollen wir ja erst einmal dahin kommen, dass das Parlament mehr Mitspracherechte erhält. So weit ist es noch nicht, aber darauf komme ich noch zu sprechen. Umso bedauerlicher nämlich, meine Damen und Herren, erscheinen die Bemühungen um eine Reform der Institutionen Europas für mehr Transparenz, die ja nach wie vor in der Schwebe steht. Als eine europäische Verfassung hoffnungsvoll gestartet, dann durch das Nein in Frankreich und in den Niederlanden beinahe gescheitert, wurde das Anliegen letztendlich im Kompromiss von Lissabon in letzter Minute noch halbwegs gerettet.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, am Beispiel der wirklich stolzen Republik Irland, ich meine das wirklich anerkennend, das Problem noch einmal verdeutlichen, welches auch in Deutschland offensichtlich wird. Wir haben in Bezug auf Europa ein Kommunikationsproblem. Das beklagen Sie zwar in Ihrer Erklärung zu Recht, Herr Zeh, aber wo ist denn Ihr Vorschlag zur Behebung? Die Initiativen in den Schulen sind sehr gut und sehr wichtig. Die Erstwähler für Europa zu interessieren, ist ein lohnenswertes Projekt. Auch wir Abgeordneten beteiligen uns
übrigens daran mit der Einschränkung, wenn wir die Gelegenheit dazu bekommen. Aber was kommt denn dann? Sie verweisen auf das Europäische Informationszentrum. Ich will die Leute unter der Leitung von Herrn Görgmaier an dieser Stelle durchaus loben, sie tun, was sie können. Ich meine aber, das reicht nicht, es reicht nicht, Veranstaltungen zu interessanten europäischen Themen im EIZ oder in der Staatskanzlei durchzuführen, vielleicht noch einmal in Weimar. Wir müssen mit der Bildungsarbeit über Europa viel offensiver werden, wir müssen ran an die Leute. Sie kennen ja das Sprichwort: „Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, muss der Berg zum Propheten kommen.“ Offen gestanden, ein Blick ins Nachbarland lässt da manch interessante Initiative offenkundig werden. Im Nachbarbundesland SachsenAnhalt hat es ein Projekt gegeben, dort hat die Staatskanzlei gemeinsam mit der Landesmedienanstalt einen Wettbewerb unter dem Titel: „Was geht mich Europa an“, veranstaltet und hat Radiobeiträge über europäische Themen prämiert, gemeinsam - und das war das Besondere - mit allen offenen Kanälen und nicht kommerziellen Bürgerradios. Dieses Projekt auf Thüringen zu übertragen hätte ich mir gewünscht. Ich kann mir sogar vorstellen, in dieses Boot vielleicht auch noch die Privatsender einzubeziehen. Ich finde an dieser Stelle, kommunikativ waren unsere Nachbarn einfach kreativer, zugegeben, es ist sicher kein Allheilmittel.
Meine Damen und Herren, zurück zu Irland. Ich hoffe gemeinsam mit vielen Millionen Bürgern Europas auf eine kluge Entscheidung eines klugen Volkes und dass diese Klugheit auch auf den tschechischen Präsidenten ausstrahlt, wünsche ich mir auch. Die beiden Kammern des Parlaments in Tschechien haben diese Klugheit schon bewiesen, erst gestern die zweite Kammer und ebenso, lassen Sie mich das auch noch erwähnen, bin ich überzeugt von der Klugheit unseres Bundesverfassungsgerichts bei der bevorstehenden Entscheidung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun an dieser Stelle auf ein Thema überleiten, das uns allen, da bin ich mir ganz sicher, sehr am Herzen liegt, von dem wir nicht genug bekommen können und vor allem, wenn es aus Brüssel kommt - Geld. Folgen Sie mir einmal bei einem kleinen kurzen gedanklichen Experiment ganz abstrakt. Wenn wir uns einen kurzen Augenblick vorstellen, dass wir bei der neu entstandenen Infrastruktur in Thüringen, vor allem in den Städten und Dörfern, den Ruf erschallen lassen würden: Europäische Mittel - raustreten! Eine Katastrophe allergrößten Ausmaßes wäre wahrscheinlich gewiss, ob Städtebau oder Dorferneuerung, Straßenbau oder Kläranlage, die Landwirtschaft natürlich nicht zu vergessen, ohne Zuweisungen aus den europäischen
Strukturfonds wäre in den letzten 18 Jahren wohl nur ein Bruchteil dessen entstanden. Ja sicher rufen jetzt die Kritiker, Deutschland ist ja schließlich auch der größte Einzahler. Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir in den neuen Bundesländern, davon bin ich fest überzeugt, haben überhaupt keinen Grund, uns über solcherlei Solidarität zu beklagen. Die besondere Solidarität der Deutschen insgesamt will ich natürlich auch noch an dieser Stelle einmal besonders betonen. Beides zusammen ließ uns in Thüringen so manches unheilvolle Erbe der Vergangenheit überwinden. Aber wie das immer so ist, der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail, über die Verteilung innerhalb des Systems der Strukturfonds muss immer wieder neu diskutiert werden. Ich denke, das ist auch gut so, um so manchen Irrweg, der dabei durchaus entstanden sein kann, auch wieder korrigieren zu können.
Nun schauen wir einmal diesbezüglich in die Zukunft. Wir wissen heute schon, es wird weniger, das Geld meine ich natürlich, sogar deutlich weniger, weil wir in den letzten Jahren ein hohes Niveau dank umfangreicher Förderung erreicht haben, aber auch, das darf auch nicht vergessen werden, weil das Gesamtniveau des Bruttoinlandsprodukts durch den Beitritt neuer, vornehmlich osteuropäischer Staaten gesunken ist. Das ist keine Kritik, sondern eine Feststellung, statistischen Effekt nennen das die Fachleute.
Aber wie bereiten wir uns denn darauf vor? Nun, Herr Zeh, ich habe Ihre Regierungserklärung an dieser Stelle sehr genau gelesen. Sie verweisen auf einen Beschluss der ostdeutschen Ministerpräsidenten vom November 2007 zur Zukunft der Kohäsionspolitik. Das ist ja wirklich schön, das ist wirklich vor allem gut, aber was passiert denn da konkret? Das kann doch nicht alles sein. Ich frage mich vor allem, welche Maßnahmen wurden denn von Thüringen aus für ein abgestimmtes Vorgehen auf der europäischen Ebene überhaupt gestartet? Welche Schwerpunkte und Zuarbeiten hat Thüringen für die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern zum 4. Kohäsionsbericht geleistet? Oder vielleicht die Frage: Inwieweit gelingt es Thüringen, das Orientierungspapier der Kommission zur Zukunft der Kohäsionspolitik zu beeinflussen? Das ist ja angekündigt für den Zeitraum Juni bis Oktober 2009. Letztlich auch: Wie bereitet Thüringen seine Verwaltung und nichtstaatliche Projektträger z.B. auf die Einwerbung von Drittmitteln vor als Ersatz für zunehmend wegbrechende Fördermittel? Vor allem Letzteres hat Ihren Kollegen aus Sachsen-Anhalt, den Kollegen Robra, in seiner Regierungserklärung vom Februar dieses Jahres zu ganz besonderer Aufmerksamkeit veranlasst. Zu diesen Fragen, die wir für enorm wichtig halten für die nächste Förderperiode, denn man sollte durchaus über das Jahr 2013 hinaus denken, habe ich
heute in Ihrer Erklärung überhaupt nichts gehört. Die vage Ankündigung, dass Sie mit Ihren Amtskollegen, ich zitiere an dieser Stelle, „rechtzeitig vor Erscheinen des 5. Kohäsionsberichts 2010“ Ihre Vorstellungen gegenüber der Kommission deutlich machen wollen, mein Gott, das lässt Brüssel nun wirklich schon heute leise erschaudern. Nein, Herr Zeh, auch das reicht nicht.
Es reicht auch nicht, wenn Sie uns erklären, dass die Einkommensverluste der Thüringer Landwirte nunmehr nur 30 Mio. € betragen mit dem Verweis, es hätten ja auch 45 sein können, obwohl, das muss man offen zugestehen, Sie dafür nicht allein die Verantwortung tragen. In Bezug auf die Verwendung der Modulationsmittel fällt Ihnen nichts weiter ein. Da muss ich wieder zitieren: „Jetzt kommt es darauf an, die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume effektiv zu nutzen.“ Na toll, kann ich da nur sagen. Da ist aber Ihr Kollege Landwirtschaftsminister schon ein Stückchen weiter, obwohl er an dieser Stelle durchaus zum Jagen getragen werden musste.
Wir hatten eine Debatte am 3. April. Im Antrag der SPD in der Drucksache 4/4652 wurden dann zumindest Grundzüge über die Verwendung der Modulationsmittel deutlich. Sie sollten da mal Ihr Haus, Herr Zeh, auf Vordermann bringen. Aber wichtig dabei ist, das Allerwichtigste ist doch, dass die umgeschichteten Mittel - Sie haben vorhin von zusätzlichen Mitteln gesprochen, diese Zusätzlichkeit will ich mal ganz vorsichtig in Zweifel stellen, es handelt sich eher um eine Umschichtung, Umwidmung von Mitteln -, auch wirklich in Thüringen bleiben. Die anderen Länder, wie Bayern, Baden-Württemberg, stehen schon in den Startlöchern, wenn wir nicht ausschlafen an dieser Stelle.
Meine Damen und Herren, wenn ich schon einmal beim Zitieren bin, Herr Minister, eine Formulierung hat mich wirklich geradezu wütend gemacht. Ich zitiere das mal frank und frei heraus: „Die Thüringer Landesregierung nimmt sich des Themas Armutsbekämpfung vor allem bei Kindern offensiv an. Als EU-Projekt wird unter anderem eine Medienkampagne angestrebt, die über das gesamte Jahr 2010 wirksam werden soll.“ Ja, verehrter Herr Minister Zeh, ich will Ihnen sagen, damit werden Sie keinem einzigen der über 60.000 in Thüringen lebenden armen Kinder helfen können. Das ist ja geradezu ein Witz, was Sie da veranstalten. Eine bessere Bildung von klein an, die nicht sozial selektiert, z.B. kostenloses Mittagessen, das hilft Kindern aus der Armut
und nicht eine „angestrebte Medienkampagne“.
Damit bin ich bei einem Thema, das uns Sozialdemokraten in ganz Europa besonders am Herzen liegt und das ich in Ihrer Erklärung entweder gar nicht oder nur ansatzweise wiederfinde, dem Thema „Das soziale Europa“. Wir Sozialdemokraten wollen, dass das Wirtschaften auf europäischer Ebene in eine soziale und politische Ordnung eingefasst ist. Bislang hatte Marktöffnung Vorrang vor politischer Marktgestaltung. Wie wichtig Letzteres ist, zeigt uns die von der weltweiten Finanzkrise ausgelöste Krise unserer sozialen Marktwirtschaft, in der das Soziale, das muss man leider konstatieren, in den letzten Jahren in den Hindergrund gerückt ist. Wir wollen auf der gesamten europäischen Ebene diese Schieflage beseitigen und deshalb setzen wir uns für eine europäische Sozialunion ein, die den gleichen Rang wie die Wirtschafts- und Währungsunion haben muss. Wir wollen die Menschen davon überzeugen, dass Europa keine Gefahr, sondern eine Chance für den sozialen Grundkonsens und die gelebte Solidarität in unseren Gesellschaften darstellt.
Meine Damen und Herren, auch muss das soziale Europa der Zukunft ein Europa der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein. Auch dazu habe ich nichts gehört in dieser Erklärung. Mitbestimmung auf europäischer Ebene ist für uns das Zukunftsthema. Die Rechte der europäischen Betriebsräte sollen nach unserer Vorstellung ausgebaut werden. Übrigens, nebenbei bemerkt, ein solches Vorhaben würde auch hilfreich sein für eine angestrebte europäische Lösung bei der Rettung der Firma Opel.
Meine Damen und Herren, wir wollen ein Europa der sozialen Gerechtigkeit mit fairen Teilhabechancen für alle Menschen. Dazu schlagen wir einen sozialen Stabilitätspakt mit klaren Vorgaben für die nationalen Sozial- und Bildungsstandards vor. Dabei geht es nicht um eine Absenkung von Standards, sondern um ein gleich hohes Niveau in ganz Europa. Das dauert lange, aber dicke Bretter muss man eben auch irgendwann einmal beginnen zu bohren. Das sind nur einige Vorstellungen, wie Sozialdemokraten sich ein gerechtes Europa vorstellen. Herr Zeh, Sie haben am Anfang zu Recht die Europaskepsis, manchmal auch die Europaangst beklagt. Wenn wir das soziale Europa außen vor lassen, so wie Sie es eben mit Ihrer Erklärung dokumentiert haben, dann werden wir diese Ängste nicht unterbinden. Die Ängste der Menschen sind in erster Linie soziale Ängste. Da müssen wir ran und das ist der Ansatz der SPD in ganz Europa. Dazu haben wir, nicht wirklich überraschend, heute nichts gehört.
Meine Damen und Herren, abschließend noch eine kurze Bemerkung zu einem Thema, über das wir auch hier im Hohen Hause des Öfteren uns die Köpfe heiß geredet haben, die Dienstleistungsrichtlinie. Herr Kollege Kubitzki hat es erwähnt, allerdings in einem anderen Kontext. Wir erinnern uns noch an die Debatten, ich will das nicht wiederholen. Abgesehen von den immerwährenden Bedenken Ihrerseits, Herr Kollege Kubitzki. Ich habe mich schon gefreut, Herr Zeh, wie Sie diese Richtlinie jetzt in den höchsten Tönen loben. Wenn ich da zurückdenke an den ursprünglichen Bolkestein-Entwurf, der der Ausgangspunkt der Debatte zu diesem Thema gewesen ist, der in seiner - das ist jetzt eine persönliche Wertung von mir - Marktradikalität nicht zu überbieten war; es hat Veränderungen gegeben und damit schließt sich der Kreis zu dem Beginn meiner Rede, als ich über das Europäische Parlament geredet habe. Es hat einen wahrhaft - entschuldigen Sie den Pathos -, aber wirklich wahrhaft heldenhaften Einsatz vieler Abgeordneter, vornehmlich der Fraktion der PSE, unter der Leitung von der Abgeordneten Evelyne Gebhardt gegeben und ihren sozialdemokratischen Mitstreitern. Durch ihr Engagement konnte ein Kompromiss wirksam werden, der im Übrigen, das sei Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU hier im Haus, gesagt, von Ihrer Kanzlerin schon begrüßt worden ist, da haben Sie hier noch lange dagegen gewettert.
Das nur nebenbei. Diese Einigung, meine Damen und Herren, auf Druck des Europaparlaments haben nicht wenige als den bemerkenswertesten Vorgang der letzten Legislatur in Europa betrachtet. Das kann fortgesetzt werden, wenn der Vertrag von Lissabon hoffentlich bald wirksam wird. Er stärkt die Möglichkeiten des Parlaments wie auch die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der nationalen wie regionalen Parlamente oder Ebenen. Davon profitiert auch Thüringen.
Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren, ich will Ihnen das wirklich nicht vorenthalten, habe ich ein Zitat gefunden zum Thema Europa. Es wird Sie nicht wundern, wenn ich an dieser Stelle Willy Brandt zitiere, natürlich, Willy Brandt hatte auch etwas zu Europa zu sagen und er hat es in seiner ihm eigenen Art getan. Er hat in Bezug auf Europa gesagt: „Mit den Europaverhandlungen verhält es sich wie mit dem Liebesspiel der Elefanten, alles spielt sich auf hoher Ebene ab, es wirbelt viel Staub auf und es dauert sehr lange, bis etwas dabei herauskommt.“ Danke schön, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, ich möchte zurückkommen auf die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 17 a und b, zur Abstimmung über die Drucksache 4/5170 „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus“, ein Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD. Die Frau Präsidentin hat das Ergebnis einer namentlichen Abstimmung dem Thüringer Landtag kundgetan. In diesem Ergebnis taucht die Zahl 44 Neinstimmen auf. Eine Überprüfung durch den Sitzungsvorstand hat ergeben, dass 44 Neinstimmen namentlich ausschließlich aus den Reihen der CDU-Fraktion gekommen sind. Ich stelle fest, Frau Präsidentin, dass sich zum Zeitpunkt der Abstimmung keine 44 Abgeordneten der CDU-Fraktion im Plenarsaal befunden haben. Namentlich ist das festzustellen, da sich der Abgeordnete Günther zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht im Thüringer Landtag befunden hat. Ich bitte um entsprechende Überprüfung. Ich muss in Absprache mit dem Wissenschaftlichen Dienst an dieser Stelle eine einschlägige Vorschrift in der Geschäftsordnung schuldig bleiben, weil ein solcher Fall in der Geschäftsordnung nicht geregelt und meines Wissens so auch noch nicht aufgetreten ist. Hilfsweise würde ich nach § 121 Abs. 1 die Präsidentin bitten, die jetzt aufgetauchten Zweifel über die Auslegung der Geschäftsordnung zu entscheiden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Groß, Ihre Ausführungen jetzt eben hier am Pult veranlassen mich dann doch, in einen kleinen Exkurs in die jüngere Parlamentsgeschichte dieses Hauses in Bezug auf das Thema Informationsfreiheit zu gehen, weil ich glaube, das, was Sie hier den Damen und Herren dargelegt haben, kann man an dieser Stelle so nicht stehenlassen. Offen gestanden, ich glaubte mich zunächst verhört zu haben, als Sie sagten, Ihre Mehrheit hätte im letzten Jahr ein modernes Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet. Den Begriff können Sie wirklich getrost aus Ihrem Vokabular streichen, zumindest im Zusammenhang mit Informationsfreiheit.
Wie wir uns alle vielleicht erinnern, wurde eine Grundlage geschaffen für das Thema Informationsfreiheit im Jahre 2006 mit Inkrafttreten eines entsprechenden Bundesgesetzes. Es gab viele Länder, es waren nach meiner Kenntnis damals zu dem Zeitpunkt, als die SPD-Fraktion im Sommer 2006 den ersten Aufschlag für ein solches Gesetz gemacht hat, schon acht oder vielleicht sogar neun Bundes
länder, die ein über die Bundesregelungen hinausgehendes Gesetz, sogar teilweise weit hinausgehendes Informationsfreiheitsgesetz für ihre Bundesländer beschlossen hatten. Der Entwurf der SPDFraktion zum damaligen Zeitpunkt hat, das konnte man den Protokollen der entsprechenden Anhörungen durchaus entnehmen, in der Fachwelt für Beachtung gesorgt. Das sage ich mit einem gewissen Selbstbewusstsein und auch Stolz, weil wir mit diesen Regelungen, die wir damals vorgeschlagen haben, wirklich dem Thema „Teilhabe und Transparenz der Bürgerinnen und Bürger an staatlichen Entscheidungen“ viel, viel mehr Rechnung getragen haben, als das mit der jetzigen Gesetzgebung überhaupt der Fall sein kann. Sie haben sich dann entschlossen - und das war dann der Höhepunkt des ganzen Verfahrens, ich habe das damals als Bandwurmverfahren bezeichnet -, unseren Gesetzentwurf mit Ihren dünnen Inhalten für das Thema Informationsfreiheit zu implementieren. Wir haben diesem einen Riegel vorgeschoben und Sie sahen sich dann letztendlich doch gezwungen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, der nunmehr in Kraft ist. Wie er wirkt - Kollege Hahnemann hat das dankenswerterweise mit seiner Anfrage auch an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Die Befürchtungen, die bei der Verabschiedung gehegt worden sind, haben sich erfüllt. Ich sage an dieser Stelle, es konnte auch gar nicht anders sein angesichts dieser Regelungen. Der Vorschlag - und da möchte ich einen weiteren Kritikpunkt Ihrerseits aufgreifen - bzw. der Gesetzentwurf, der jetzt von den Kollegen der Linkspartei hier eingebracht worden ist, hat zwar durchaus Divergenzen zu dem von uns damals eingebrachten, aber er wäre nach unserer Auffassung weit mehr geeignet, dem Thema „Transparenz bei staatlichen Entscheidungen“ Rechnung zu tragen, als das der jetzige Gesetzentwurf jemals kann.
Ihr Gesetz bleibt nämlich zum Teil, was Versagensgründe betrifft, noch deutlich hinter dem Bundesgesetz zurück und das spricht allein für sich. So viel dazu.
Sie haben auch den Vorwurf geäußert, wir hätten uns mit dem Thema nicht befasst. Den Vorwurf gebe ich gern zurück: Sie haben uns gar nicht die Chance gelassen, in den entsprechenden Gremien dies zu tun. Aber nichtsdestotrotz, die Inhalte des Gesetzentwurfs der Linkspartei waren es allemal wert, sich damit zu befassen. Neben den positiven Aspekten, die ich eben erwähnt habe, gibt es vom Grundsatz her natürlich auch Punkte, wo ich inhaltlicher Art anderer Auffassung bin. Ich will exemplarisch an der Stelle drei Aspekte anführen, von denen ich glaube, dass unser Gesetzentwurf von 2006 dazu besser geeignet wäre. Es geht einmal um die Versagensgrün
de. Da ist unsere damals getroffene Formulierung offener, transparenter als jetzt in dem Gesetzentwurf der Linkspartei. Ein Vorschlag, da frage ich mich - ich bin ja selber auch mal Bürgermeister gewesen -, wie diese sogenannte Eilfallregelung, die sich die Linkspartei an dieser Stelle vorstellt, in der Praxis umgesetzt werden soll, wenn der Antragsteller der Behörde selbst eine Frist setzt, bis wann diese entsprechenden Auskünfte zu erteilen sind. Das halte ich dann doch eher für problematisch. Auch da fand ich unsere Regelung etwas zielführender.
Der letzte Punkt, wo wir uns auch ganz äußerlich im Gesetzentwurf unterscheiden: Wir sehen die Zuständigkeit für das Thema Informationsfreiheit - so wie in den allermeisten landesgesetzlichen Regelungen anderer Bundesländer - beim Datenschutzbeauftragten besser aufgehoben als beim Bürgerbeauftragten. Das sind die wesentlichen Punkte, die man aber im Verlauf einer Ausschussberatung durchaus hätte diskutieren können und möglicherweise zu einer Kompromisslösung hätte finden können. Dieser Weg ist uns leider versagt geblieben. Insgesamt hoffe ich auf die neue Legislatur, wo dann dieses Thema „Informationsfreiheit“ im Sinne der Bürgerinnen und Bürger neu und vor allem besser geregelt werden kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich hätte noch einen Platzierungswunsch, also einen Antrag der SPD-Fraktion.
Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage, den Tagesordnungspunkt 38 a „Sicherung des Automobilstandortes Eisenach“ als ersten Punkt nach den Gesetzen zum Aufruf zu bringen.
Frau Präsidentin, die Beschlussempfehlung umfasst die Nummern 1 und 2, und ich bitte um getrennte Abstimmung dieser beiden Ziffern.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzentwurfs beinhaltet insgesamt 52 Artikel, die die Anpassung des Thüringer Landesrechts an das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft anpassen soll. Dieses familienrechtliche Institut ist mit dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft geschaffen worden und räumt seitdem gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit ein, ihrer auf Dauer angelegten Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben. In Thüringen sieht diese Anpassung eher bescheiden aus. In Thüringen sind erst wenige Landesgesetze an dieses Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes angepasst worden, daher kann man durchaus davon sprechen, dass
hier dringender Handlungsbedarf angezeigt ist.
Danke, Frau Präsidentin. Dieser Handlungsbedarf ergibt sich außerdem auch deshalb, weil das Personenstandsrecht durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts des Bundes neu geregelt worden ist und seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Dadurch ist die Lebenspartnerschaft vollständig in das System des Personenstandswesens integriert worden und auch deshalb ist diese Anpassung dringend notwendig.
Lassen Sie mich einige wenige Beispiele - ich will hier nicht alle 52 Artikel dieses Gesetzentwurfs aufrufen - anführen, die diesen Handlungsbedarf dokumentieren. Da soll z.B. - vielleicht interessiert das auch die Kollegen der CDU-Fraktion - das Thüringer Abgeordnetengesetz dahin gehend geändert werden, dass Lebenspartner von Abgeordneten in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden sollen.
Es soll das Thüringer Beamtengesetz - das könnte ja auch den einen oder anderen in diesem Hohen Hause interessieren - dahin gehend geändert werden, dass Lebenspartner bei dem Kreis der Pflegebedürftigen in die sogenannten sonstigen nahen Angehörigen einzubeziehen sind, und es sollen einige weitere Gesetze dahin gehend geändert werden, dass Lebenspartner- und lebenspartnerähnliche Gemeinschaften in den Familienbegriff aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, wenn wir in eine zweite Beratung eines Gesetzentwurfs eintreten, dann ist es üblich, dass hier zunächst einmal ein Berichterstatter das Wort ergreift, der aus den vorangegangenen Ausschuss-Sitzungen Bericht darüber gibt, wie die Debatte oder eine eventuelle Anhörung verlaufen ist oder welche Argumente und welche Sachverhalte in einer möglichen Anhörung zur Sprache gekommen sind. All das blieb diesem Gesetzentwurf verwehrt, blieb deshalb verwehrt, weil die Fraktion der CDU es nicht für nötig gehalten hat, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, was er mehr als dringend verdient gehabt hätte, denn offen gestanden, ich habe
noch niemals ein Papier in den Händen gehabt, solange ich Mitglied des Hauses bin, das von außen erarbeitet so akribisch, so juristisch genau einen Sachverhalt in dieser Form geregelt haben wollte wie dieser Gesetzentwurf des Thüringer Lesben- und Schwulenverbandes. An dieser Stelle auch von meiner Seite dafür meine ganz große Anerkennung!
Ich muss Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ganz offen gestanden sagen, Ihre Verweigerung der Beratung oder die Verweigerung der ernsthaften Befassungen mit diesem Gesetz zeugt aus meiner Sicht von einem ziemlich kleinkarierten und offen gestanden auch von den Realitäten längst überholten Weltbild. Sie sind noch nicht einmal bereit, in Deutschland selbstverständlich geltendes Recht auf Thüringer Recht zu übertragen. Ich weiß nicht, welche Kategorie eines Begriffs man dafür verwenden soll, aber schämen sollten Sie sich schon dafür. Das ist das Mindeste.
Sie haben keinen Respekt vor den Menschen, die sich das Anderssein nicht ausgesucht haben. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich
erst etwas ändern muss, wenn es gut werden soll. Ändern müssen sich ganz offensichtlich an dieser Stelle die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause.
Das passiert ja am 30. August dieses Jahres. Dann kann ich auch den Vertretern des Thüringer Lesben- und Schwulenverbandes zusichern, dann werden wir uns hier wiedersehen und dann wird dieser Gesetzentwurf noch einmal zum Aufruf kommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Groß, um Ihren letzten Satz gleich aufzugreifen, ja, er hat es verdient, sowohl aufgegriffen, behandelt und an den Ausschuss überwiesen zu werden, so, wie sich das für einen Gesetzentwurf in diesem Haus gehört.
Aber lassen Sie mich zunächst einmal etwas anderes noch zum Ausdruck bringen. Es passieren schon erstaunliche Dinge in diesem Haus. Wir erleben jetzt, dass wir innerhalb von zwei Jahren - und ich meine das durchaus positiv -, zum dritten Mal das Thema „Informationsfreiheit“ für die Thüringerinnen und Thüringer hier im Plenum behandeln. Nachdem in der letzten Legislatur - ich denke, es müsste das Jahr 2002 gewesen sein - die SPD-Fraktion schon einmal einen Vorstoß diesbezüglich unternommen hatte, der natürlich in diesem Haus damals keine Mehrheit gefunden hat, möchte ich noch einmal darauf verweisen, wie das Verfahren im Groben vonstatten gegangen ist, als es zur Beschlussfassung des jetzt geltenden Gesetzes kam. Ursprung war ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, wo sich herausgestellt hat, dass der in der Anhörung von denen, die mittlerweile schon eine ganze Menge Erfahrungen im Bereich der Informationsfreiheit gesammelt haben, in anderen Bundesländern sehr, sehr positiv aufgenommen worden ist. Diese positive Aufnahme hat sich natürlich nicht hier bei der Mehrheit des Thüringer Landtags widergespiegelt und man hatte sich dann etwas ganz Besonderes ausgedacht, nämlich unter der Überschrift, dem Deckmantel des Gesetzentwurfs der SPD über Ausschussänderungsanträge das zu implementieren, was die CDU unter Informationsfreiheit versteht, was mitnichten dem entspricht, was wir mit unserem Gesetz damals bezweckt haben, so dass wir letztendlich unseren Antrag - den Ursprungsantrag - zurückgezogen haben.
Dann kam die zweite Befassung in dieser Legislatur, nämlich wenn die CDU-Fraktion ihre Vorstellungen von Informationsfreiheit umgesetzt haben wollte, dann bitte schön in einem eigenen Gesetzentwurf auch unter ihrem Namen. Der ist nun in Kraft. Und da sage ich Ihnen, Frau Kollegin Groß, sicherlich ist erst ein halbes oder ein knappes Dreivierteljahr vergangen seit Inkrafttreten. Mag sein, dass sich das noch nicht überall bei den Bürgerinnen und Bürgern herumgesprochen hat, nur dort, wo es sich herumgesprochen hat, stellt sich heraus, dass genau die Kritiken, die wir damals angebracht haben, was die Fragen von Transparenz und Handhabbarkeit in den Verwaltungen betrifft, genau die Probleme treten auf und so erklärt sich auch für mich der erstaunlich geringe Grad der Inanspruchnahme durch die Bürgerinnen und Bürger.
Deswegen begrüße ich es zunächst einmal ausdrücklich, dass die Fraktion DIE LINKE dieses Thema noch einmal hier zum Gegenstand der Debatte macht. Im Detail bin ich schon dafür, dass wir die Ausschussberatungen oder eine Ausschussüberweisung vornehmen, wo wir dann durchaus über das eine oder andere noch einmal reden, wo ich auch sage, aus meiner Sicht sind einige Vorschläge im
Gesetzentwurf der Linkspartei, die ich so für nicht ganz praktikabel halte - ich will nur ein einziges Beispiel herausnehmen. Wir hatten in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, als Beauftragten für die Informationsfreiheit den Datenschutzbeauftragten zu betrauen, so, wie das auch in einigen anderen Bundesländern schon gemacht worden ist. Die Linkspartei schlägt jetzt vor, das der Bürgerbeauftragten zu übertragen. Wenn ich noch daran denke, ein paar Tagesordnungspunkte vorher gab es schon einmal ein Anliegen Ihrer Fraktion, der Linkspartei, der Bürgerbeauftragten die Aufgaben in Bezug auf Widerspruchsverfahren zuzuordnen, wenn wir das alles tun, dann müssen wir die gute Frau, glaube ich, irgendwie duplizieren. Ich halte das für wenig praktikabel.
Aber ich will an dieser Stelle - wir haben die erste Lesung - so nicht in die Tiefe gehen. Ich betone noch einmal, ich begrüße, dass es diesen Gesetzentwurf jetzt gibt und ich hoffe und wünsche, dass man sich bei der CDU-Fraktion doch besinnt, diesen Gesetzentwurf dorthin zu verweisen, wo er hingehört, nämlich an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke schön.
Welche Anlagen der Thüringer Kommunalwahlordnung gelten zur Kommunalwahl 2009?
Am 6. März 2009 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (GVBI.) die Thüringer Kommunalwahlordnung vom 2. März 2009 verkündet worden (GVBI. S. 65 ff.). Dort findet sich auf Seite 219 als Anlage 23 zur ThürKWO die "Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerber". Auf Seite 220 des GVBI. findet sich als Anlage 24 zur ThürKWO die "Bescheinigung der Wahlberechtigung". Auf der Internetseite des Thüringer Landesamts für Statistik sind aber seit Längerem unter der Rubrik "Kommunalwahlen - gesetzliche Grundlagen" die genannten Anlagen als "Anlage 24 - Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerber" und als "Anlage 25 - Bescheinigung der Wahlberechtigung" zu finden. Diese Anlagen, die sich auch noch auf die Regelungen der vorhergehenden ThürKWO beziehen, können damit bereits Eingang in die Vorbereitungen zur Kommunalwahl 2009 gefunden haben. Ich frage die Landesregierung:
1. Dürfen sowohl die Anlagen 23 und 24 der Kommunalwahlordnung vom 2. März 2009 als auch die Anlagen 24 und 25 der vorhergehenden Kommunalwahlordnung für die Kommunalwahl 2009 verwendet werden oder sind nur die "neuen" Anlagen 23 und 24 zu verwenden?
2. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen die Anlagen 24 und 25 der "alten" Kommunalwahlordnung bereits von den zuständigen Behörden verwendet worden sind, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies geschehen?
3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird: Sind die "alten" Anlagen 24 und 25 durch die "neuen" Anlagen 23 und 24 von der zuständigen Behörde auszutauschen oder nicht?
4. Wie gewährleistet die Landesregierung zukünftig, dass Wahlordnungen rechtzeitig vor den jeweiligen Wahlen der aktuellen Gesetzeslage angepasst werden?
Frau Präsidentin, ich hätte nur eine Korrektur anzubringen. Sie haben eben verlesen, dass der Änderungsantrag des TOP 7 in Drucksache 4/5011 ein Antrag der SPD wäre. Dem ist nicht so; es ist ein Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, das mit der Trennung kommt erst beim Entschließungsantrag. Aber für den Antrag in der Drucksache 4/5014 beantrage ich namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, ich beantrage namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag.
Frau Präsidentin, ich beantrage, den Antrag in der Drucksache 4/4841 „Öffentlich-rechtlicher Vertrag über eine nachhaltige Kaliproduktion in Hessen und Thüringen“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Da dieser Antrag außerhalb der Frist eingereicht worden ist, bitte ich um Begründung der Dringlichkeit durch Abgeordnete Frau Becker.
Frau Präsidentin, ich beantrage, dass dieser Tagesordnungspunkt auf jeden Fall in der morgigen Plenarsitzung zum Aufruf kommt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Titel der Aktuellen Stunden „Hartz-IV-Gesetzgebung und Klageflut an Thüringer Sozialgerichten“ versucht der Antragsteller durchaus berechtigt, sage ich an dieser Stelle, einen Zusammenhang herzustellen. Man muss ganz nüchtern konstatieren, ja, diese Klageflut ist unbestreitbar. Herr Kollege, ich weiß nicht, ob Sie es versäumt haben, aber ich will es an dieser Stelle nicht versäumen, einmal die Zahl der momentan anhängigen Verfahren hier vorzutragen. Nach meinen Informationen liegen derzeit an Thüringer Sozialgerichten 16.865 Verfahren an. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt knapp 17 Monate. Glaubt man den Verlautbarungen des Verbandes der Thüringer Sozialrichter, dann ist der Verfahrenseingang im Januar 2009 im Vergleich zum Vorjahresmonat um mehr als 50 Prozent noch einmal gestiegen.
Meine Damen und Herren, zwei Fragen drängen sich auf, zumindest mir an dieser Stelle. Erstens: Was sind die Ursachen dafür? Und zweitens - das ist, glaube ich, auch nicht ganz unerheblich, mit Blick auf Frau Ministerin: Wie geht die Justiz mit der Problematik um? Zu den Fragen der Ursachen sind wir uns, glaube ich, in der Einschätzung einig, reicht die Zeit in dieser Aktuellen Stunde nicht aus, um alle zu beleuchten. Zum einen will ich noch einmal darauf aufmerksam machen, weil das gerne in der Debatte, auch jetzt eben war das wieder deutlich Herr Kollege, wenn Sie die Abschaffung des „Systems des SGB II“ fordern, lassen Sie vermissen, welche Alternativen Sie dafür aufzeigen. Zwei Systeme, ehemals autarke Systeme - einerseits des Bundes die Arbeitslosenhilfe und zum anderen das der kommunalen Sozialhilfe als Grundsicherung, die ohnehin aus einer Quelle gespeist worden sind, nämlich aus Steuergeldern - zu einem System zusammenzuführen, halte ich nach wie vor im Grundsatz für richtig. Damit erübrigt sich auch die Frage nach der Abschaffung von Hartz IV. In dieser Einschätzung sind wir uns wieder einig. Was die Gesetzgebung selbst im Detail betrifft, ist es, glaube ich, müßig, hier nicht zu konstatieren, dass diese Gesetzgebung in der Umsetzung mit allerlei Problemen behaftet ist.
Der zweite Aspekt in der Beantwortung der ersten Frage über die Ursachen ist die Frage der Qualität der Bearbeitung in diesen neu geschaffenen Institutionen. Wir alle wissen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über diese sogenannte Auftragsverwaltung erleichtert nicht unbedingt die Umsetzung innerhalb dieses Systems. Ich will gerne konstatieren, dass die ARGEn - ich versuche mal eine saloppe Formulierung zu gebrauchen - durchaus ein selbst lernendes System darstellen. Sie haben die Aufgabe, die Gesetzgebung en détail gerichtsfest zu machen. Das ist das Problem, wo sich die Schnittstelle zu der Gerichtsbarkeit ergibt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass sich in Thüringen momentan 54 Sozialrichter mit dieser von mir eingangs erwähnten Zahl von Verfahren beschäftigen. Dazu muss man wissen, dass von diesen 54 genau 27 „echte Sozialrichter“ sind. Die andere Hälfte besteht aus sogenannten Richtern auf Probe oder kraft Auftrags, die dorthin abgeordnet worden sind. Wir alle kennen die Problematik der Versetzbarkeit von Richtern, das ist ein verfassungsrechtliches Problem, haben wir an anderer Stelle schon erörtert, das will ich gar nicht erst aufgreifen.
Aber, Frau Ministerin, ich glaube - auch wenn ich in der letzten Ausschuss-Sitzung nicht persönlich anwesend war, so ist es mir doch übermittelt worden -, dass Sie die Problematik durchaus zur Kenntnis nehmen, aber Ihre Konsequenzen - das sage ich auch offen - reichen mir an dieser Stelle nicht aus. Der Verband der Sozialrichter konstatiert nach meinen Informationen nicht zehn zusätzliche, sondern 13 zusätzliche Sozialrichterstellen.
Den letzten Satz, ich habe das schon gesehen. Ich will darauf hinweisen, wie man das erreichen kann. Sorgen Sie dafür durch eine verbesserte Anreizwirkung, Richterinnen und Richter in die Sozialgerichtsbarkeit zu bewegen, schnellere Laufbahnentwicklung, verbesserte Beförderungsmöglichkeiten. Das sind durchaus Ermessensspielräume, die auch die Justiz in Thüringen hat. Auf diese Mittel sollte man durchaus zurückgreifen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr 2006 war ein ereignisreiches Jahr, wenn wir uns erinnern. Es war das Jahr des sogenannten Sommermärchens. Jeder erinnert sich sicher gern daran. Es war auch das Jahr der sogenannten Föderalismusreform, wo man den durchaus in einigen Gebieten erfolgreichen Versuch unternommen hat, die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern auf neue - ich sage -, klarere Füße zu stellen. Im Zuge dessen ist auch der Strafvollzug in Länderkompetenz übergegangen. Keiner weiß bis heute genau, warum dies überhaupt geschehen konnte. Niemand wollte es beantragt haben, am Ende stand dann doch die Länderkompetenz offensichtlich nur deshalb, weil sich niemand so richtig dagegen gewehrt hat. So kann es manchmal gehen. Wenn allerdings dann diese neue Kompetenz für die Bundesländer, wie geschehen beim Jugendstrafvollzugsgesetz und auch bei dem jetzt hier vorliegenden Untersuchungshaftgesetz, in fast flächendeckend bundesweiten Initiativen der Länder mündet, dann hat das zumindest für mich eine durchaus positive Auswirkung. Ich kritisiere dieses gemeinsame Vorgehen wie in diesem Fall der 12 Bundesländer ausdrücklich nicht.
Ebenfalls positiv zu bewerten - um einmal dabei zu bleiben, das kann ja durchaus auch aus den Reihen der Opposition mal anerkannt werden, dass es nicht nur Kritik, sondern auch insofern positive Begleitung dieses Vorhabens gibt - ist auch - Frau Ministerin hat es angesprochen -, dass die Regelungen zur Untersuchungshaft nunmehr in einem Gesetz zusammengefasst sind. Auch das ist eine von uns sehr angestrebte Regelung. Weil ich nun einmal beim Positiven bin - und ich will mich bei den inhaltlichen Ausführungen wirklich nur aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht auf das Wesentliche beschränken, denn ich denke, die Ausschussberatungen zu diesem Gesetz werden noch durchaus umfangreich und - ich sage auch schon voraus - sicher interessant werden -, positiv zu bewerten aus unserer Sicht - das ist schon erwähnt worden - ist die Frage der grundsätzlichen Trennung der Untersuchungsgefangenen von verurteilten Strafgefangenen. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Die getrennte Unterbringung, insbesondere junger Untersuchungshäftlinge, von den übrigen Gefangenen oder andere Haftarten, ist ebenfalls positiv zu bewerten, wie auch die geplante gesetzliche
Verankerung von schulischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung junger Untersuchungshaftgefangener. Über die Frage der Arbeitsmöglichkeiten, die jetzt auch Untersuchungshaftgefangenen eingeräumt werden sollen, muss man sicher im Detail noch einmal etwas näher drüberschauen, weil da einige Formulierungen im Gesetz sind, die mir etwas zu „weich“ sind oder etwas zu große Auslegungen offenlassen. Das ist ein Punkt, den wir durchaus noch einmal im Ausschuss ansprechen wollen.
Ich will aber auch nicht verhehlen, Frau Ministerin, dass es einen Punkt gibt, bei dem ich schon heute ganz entschiedenen Widerstand oder ganz andere Auffassungen deutlich machen will - Sie haben es in Ihrer Rede auch angesprochen -, es geht um die Frage der Einschränkung von Persönlichkeitsrechten von Untersuchungshaftgefangenen. Sie haben sicher recht, wenn das Grundgesetz hier einen Richtervorbehalt nicht ausdrücklich vorsieht, aber alle Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten im Bereich des Strafvollzuges wie auch im präventiven Bereich, bei Maßnahmen von Polizei- und Verfassungsschutz, stehen - und ich halte das für ausdrücklich wichtig - unter dem sogenannten Richtervorbehalt. Ich mag und ich will es nicht einsehen, warum ausgerechnet bei den Gefangenen, die selbst nach diesem Gesetzentwurf in § 4 als unschuldig nach wie vor zu gelten haben, dieser sogenannte Richtervorbehalt nicht im Gesetz verankert werden soll, so dass diese Einschränkungsmöglichkeiten von Persönlichkeitsrechten ausschließlich den Anstaltsleitungen obliegen soll. Das ist ein Punkt, meine Damen und Herren, den werden wir entschieden bekämpfen. Ich habe auch mit einigen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern, die bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs mitgewirkt haben, in Gesprächen feststellen dürfen, dass es genau dieser Punkt war, der nach wie vor zu Diskussionen innerhalb der 12er-Gruppe geführt hat. Einige von ihnen waren schon verwundert, dass, bevor dieser Punkt so richtig ausdiskutiert worden ist in dieser Arbeitsgruppe, Thüringen nun den Vorreiter spielt und diesen Gesetzentwurf als Erstes … Ich habe mich heute noch einmal erkundigt, wir sind tatsächlich die Allerersten, und wenn ich mir das geplante Verfahren anschaue, Frau Ministerin, auch mit Blick auf die Kollegen der CDU-Fraktion, die jetzt im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beteiligt sind, wir haben uns durchaus, was die Zeitschiene betrifft, ein ehrgeiziges Ziel offensichtlich vorgenommen und das, obwohl es an dieser Stelle erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt - ich habe es schon einmal gesagt, ich würde es gern noch einmal wiederholen -, wo wir wirklich entschiedenen Widerstand hier ankündigen. Das ist ein Punkt, auf den ich ganz besonderen Wert lege. Deswegen habe ich ihn noch einmal so herausgestellt.
Ansonsten werden wir uns natürlich weiteren umfassenden inhaltlichen Diskussionen dieses Gesetzes im Ausschuss nicht verschließen. Ich möchte mich der Forderung meines Kollegen Hauboldt anschließen, der eine mündliche Anhörung zu diesem Gesetz gefordert hat. Auch das wäre im Interesse der SPD-Fraktion. Wir werden dazu morgen in der frühmorgens angesetzten Ausschuss-Sitzung sicher darüber zu befinden haben. Ansonsten denke ich, dass dieser Gesetzentwurf noch genügend Stoff für inhaltliche, reiche Diskussionen bietet. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, versprochen, ich werde es kurz machen. Wir haben es hier mit einem der seltenen Fälle zu tun, wo das Parlament ein Gesetzentwurf erreicht hat, der außerhalb dieses Parlaments mit einer gewissen juristischen, sachlichen und fachlichen Sorgfalt, jedenfalls nach unserer Auffassung, erarbeitet worden ist. Das ist das Erste, was wir an diesem Gesetzentwurf honorieren sollten,
da ich davon ausgehe, Kollege Hauboldt, dass die Fraktion DIE LINKE an den Inhalten so, wie dieser Entwurf alle Fraktionen erreicht hat, keine Änderungen vorgenommen hat.
Zum anderen - und da unterscheide ich mich durchaus von meiner Vorrednerin - halten wir schon die Anpassung der Rechtsvorschriften, die insgesamt 52 Gesetze im Thüringer Landesrecht umfassen, für geboten.
Frau Lehmann, ich kann mich eines gewissen Eindrucks nicht erwehren, dass Ihre Ablehnung dieses Gesetzentwurfs nicht sachlichen oder fachlichen Gründen entspricht, sondern eher - aus meiner Sicht jedenfalls - gewissen ideologischen Scheuklappen, die hier zutage treten.