Ich eröffne die heutige Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße Sie alle recht herzlich. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Worm. Die Rednerliste führt der Abgeordnete Baumann.
Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zum Ablauf unserer Tagung geben: Heute und morgen wird sich das Erfurter Leichtathletikzentrum am Urbicher Kreuz in der Lobby vor dem Landtagsrestaurant präsentieren. Die Präsentation werde ich gemeinsam mit Herrn Wirtschaftsminister Reinholz um 13.00 Uhr eröffnen. Sie haben dort unter anderem die Gelegenheit, mit Hilfe moderner Diagnostik die Ausprägung Ihrer Rückenmuskulatur feststellen zu lassen, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete.
Darüber hinaus lade ich Sie heute zu einem parlamentarischen Abend „Auf den Spuren der Heiligen Elisabeth“ ein. Diesen Abend möchte ich Ihnen wärmstens empfehlen. Wir hören sehr interessante Musikstücke heute, die extra für diesen Abend komponiert worden sind. Sie haben wahrscheinlich auch die Bilder der Ausstellung schon gesehen. Ich glaube, da Thüringen in diesem Jahr im Zeichen der Heiligen Elisabeth steht, wird das von unserer Seite aus heute ein sehr interessanter und, ich glaube, aber auch ein Abend, den Sie genießen können. Er beginnt gegen 20.00 Uhr im Landtagsrestaurant.
Der zu Tagesordnungspunkt 3 d angekündigte Antrag der Fraktion der CDU zur Änderung der Geschäftsordnung wurde nicht eingereicht, deshalb wird dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.
Zu Tagesordnungspunkt 4 a, Antrag der Landesregierung zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2004, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3118 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 5 b, Antrag der Fraktion der SPD, Thüringer Hochschulen stärken, wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3120 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 11 a, Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS „Beabsichtigte Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs“ wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3121 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 13, Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3028, wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3110 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 18, Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS „Föderalismusreform II solidarisch gestalten“ wurde ein Alternativantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3122 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 19, Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS „Thüringens Verantwortung für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren“ wurde ein Alternativantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3123 verteilt.
Der zu Tagesordnungspunkt 26 angekündigte Wahlvorschlag für den Bürgerbeauftragten hat die Drucksachennummer 4/3119. Vorgeschlagen wurde Frau Silvia Liebaug. Wie im Ältestenrat vereinbart, wird die Wahl morgen als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen.
Zu Tagesordnungspunkt 27, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 4/3106, 4/3107, 4/3109, 4/3111, 4/3112 und 4/3113.
Der Ältestenrat hat weiterhin vereinbart, dass die Tagesordnungspunkte 9 und 18 in der heutigen Plenarsitzung und die Tagesordnungspunkte 20 und 23, unabhängig von der Erledigung der Tagesordnung im Übrigen, morgen auf jeden Fall aufgerufen werden.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Landesregierung angekündigt hat, zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 16 und 20 bis 23 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Ja, Abgeordneter Schröter.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Aufnahme des Antrags in der Drucksache 4/3099 „Polizeikräfte aus Thüringen und Linksextremisten aus Thüringen beim G 8-Gipfel“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Einordnung wird nach dem Tagesordnungspunkt 19 vorgeschlagen
Frau Präsidentin, namens der Fraktion der Linkspartei bitte ich darum, unseren Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz über den Jugendstrafvollzug und die Resozialisierung Jugendlicher und heranwachsender Straftäter“ - in der Drucksache 4/3108 ausgefertigt - ebenfalls auf die Tagesordnung zu setzen. Ich bitte um die Einordnung in den Tagesordnungspunkt 2 gemeinsam mit der Behandlung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, weil beide Gesetzentwürfe den gleichen Gegenstand haben.
Danke. Wir stimmen über die Anträge und die Platzierung ab. Die Fraktion der CDU hat beantragt, den in der Drucksache 4/3099 schon verteilten Antrag aufzunehmen „Polizeikräfte aus Thüringen und Linksextremisten aus Thüringen beim G 8-Gipfel“. Wer dafür ist, dass dieser Antrag in der heutigen Sitzung behandelt wird, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? 1 Gegenstimme, eine große Zahl von Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag in die Tagesordnung aufgenommen.
Wir stimmen ab über die Platzierung dieses Antrags. Es war beantragt, diesen Antrag nach Tagesordnungspunkt 19 aufzunehmen. Wer für diese Platzierung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? 6 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei 6 Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist die Platzierung nach Tagesordnungspunkt 19 vorgenommen worden.
Wir stimmen ab über die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3108 „Thüringer Gesetz über den Jugendstrafvollzug und die Resozialisierung Jugendlicher und heranwachsender Strafgefangener“, Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz. Wer für die Aufnahme dieses Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme dieses Antrags? Wer enthält sich der Stimme? Bei 1 Stimmenthaltung ist zugestimmt worden, dass dieser Gesetzentwurf heute behandelt wird.
Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 2, der auf der Tagesordnung steht, zu behandeln. Ich frage, wer ist für diese Platzierung, den bitte ich um das Hand
zeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimmen. Damit wird dieser Gesetzentwurf zusammen mit Tagesordnungspunkt 2 behandelt. Damit ist die Tagesordnung festgestellt für heute.
Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3027 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Kalich das Wort, Die Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung, das uns heute als Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur ersten Beratung vorliegt, will eine verpflichtende Vorschrift zum Einbau von Rauchwarnmeldern in private Wohngebäude gesetzlich verankern. Dies entspricht auch den Vorstellungen meiner Fraktion und wird durch uns schon seit Jahren verfolgt.
Einen entsprechenden Änderungsantrag brachte meine Fraktion bereits zur Einführung der Thüringer Bauordnung ein. Die Zahl von ca. 500 Toten bei Bränden ist eine erschreckende Größenordnung allein in Deutschland. Diese Opfer sind fast ausschließlich bei Wohnungsbränden zu verzeichnen. Nur eine geringe Anzahl stirbt im Vergleich bei Bränden im Straßenverkehr infolge von Unfällen. Hauptursache bei den Todesfällen ist der Erstickungstod durch toxische Gase im Brandrauch. Brände, die sich sehr oft zur Nachtzeit mit sehr starker Rauchentwicklung bilden, werden oft erst, wenn es schon zu spät ist, bemerkt. Oft sind dabei noch Kinder im Schlaf die Opfer.
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, mit Blick auf die anderen Bundesländer und unsere europäischen Nachbarn ist festzustellen, dass die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu einer erheblichen Reduzierung der Todesfälle führt. Ein fast gleichlautender Antrag zur Änderung der Landesbauordnung wurde durch die Fraktion der SPD im Bayerischen Landtag eingebracht. Mehrere deutsche Bundesländer, so z.B. Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg, haben in den letzten Jahren Rauchwarnmelder in Neubauwohnungen in ihre Landesbauordnung als gesetzliche Pflicht
im Wohnbereich aufgenommen. Sie gingen dabei sogar so weit, einen Termin für die Nachrüstung des bestehenden Wohnraums gesetzlich festzulegen. Der Antrag, der uns heute zur Beratung vorliegt, enthält diese Festlegung nicht. Ich denke aber, dass einer sachlichen Beratung und Prüfung dieses Sachverhalts nichts im Wege stehen dürfte.
Ich beantrage namens meiner Fraktion, den Antrag an den Ausschuss für Bau und Verkehr zur Beratung zu überweisen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion unternimmt heute zum dritten Mal den Versuch, Rauchwarnmelder in Wohngebäuden gesetzlich in der Bauordnung zu verankern. Über 200.000 registrierte Brände jährlich in Deutschland stellen eine erschreckende Größenordnung dar. Vor allem Kinder, ältere Menschen oder auch Behinderte sind es dann meist, die sich nicht rechtzeitig vor den Brandgefahren retten können. Schlafende können aufgrund einer eintretenden Vergiftung durch den hohen Kohlenmonoxidgehalt im Brandrauch sehr schnell ohnmächtig werden, ohne dass sie vorher aufwachen. Entscheidend ist es daher, den Brand möglichst schnell zu entdecken, um Zeit für Brandmeldung und Brandbekämpfung sowie für eine eventuelle Flucht zu gewinnen. Der Einbau von Rauchwarnmeldern an neuralgischen Stellen in privaten Neubauwohnungen schafft optimale Voraussetzungen, um Leben zu retten. Dabei wird die finanzielle Belastung für den Bauherrn kaum merklich erhöht.
Trotz Aufklärungskampagnen werden in privaten Wohnungen Rauchmelder nicht im erforderlichen Umfang eingebaut. Der Thüringer Landtag hat ja in seiner Mehrheit in der Vergangenheit immer auf diese Aufklärungskampagnen gesetzt, ohne dass wir letztendlich den Erfolg erzielt haben. Die Feuerwehrverbände bemühen sich seit Jahren, die Installation von Rauchwarnmeldern gesetzlich festzuschreiben. Sie wollen so erreichen, dass Menschenleben gerettet werden und sich die Arbeit der Feuerwehr weniger gefährlich gestaltet.
Die Erfahrungen in europäischen Ländern, die den Einsatz von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorschreiben, zeigen, dass die Zahl der Todesfälle rapide abnahm. In England sind beispielsweise 74 Prozent der Privatwohnungen mit einem Rauchmelder ausgerüstet. Die Zahl der Brandtoten ging dort um ca. ein Drit
tel zurück. Ähnliche Erfahrungen gibt es in den USA, wo die Ausstattungsquote immerhin 90 Prozent beträgt. In Deutschland sind es bislang nicht einmal 10 Prozent, aber auch hier ist etwas in Bewegung. Mein Kollege Kalich hat erwähnt, dass einige Bundesländer inzwischen dazu übergegangen sind, die Rauchwarnmelder gesetzlich vorzuschreiben. Diesem Beispiel sollte auch Thüringen folgen; denn bei den 200.000 Brandunfällen im Bundesgebiet verlieren jährlich ca. 600 Menschen ihr Leben und weitere 6.000 werden lebensgefährlich verletzt.
Die Anzahl und Anordnung der automatischen Rauchwarnmelder ist seit Jahren in der DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ geregelt. Inzwischen gibt es auch eine europäische Norm, die diese Dinge regelt. Diese Norm ist mit der europäischen Bauproduktrichtlinie harmonisiert worden. Mit dem Inkrafttreten beider Normen sind in Deutschland alle normtechnischen Voraussetzungen geschaffen, um in Privathaushalten sehr zuverlässige Rauchmelder zu installieren.
Ich hatte eingangs erwähnt, wir bringen diesen Antrag zum dritten Mal ein. Bereits vor der Novelle der Thüringer Bauordnung 2004, nämlich im Jahr 2001, wurde von uns ein solcher Antrag gestellt - damals von der Mehrheit hier im Haus abgelehnt. Den zweiten Anlauf haben wir 2004 bei der Novelle der Thüringer Bauordnung genommen. Wir wurden damals vehement unterstützt vom Thüringer Feuerwehrverband. Aber auch der Verband Thüringer Wohnungswirtschaft hat sich dieser Forderung offen gegenüber gezeigt und hat damals auf seinem Verbandstag Rauchmelder an alle Abgeordneten verteilt. Dies alles konnte damals die Mehrheitsfraktion, die CDU, nicht beeindrucken und unser Antrag wurde wiederum abgelehnt. Argumente waren damals eine Überregulierung - man wollte auf Deregulierung setzen -, die Kontrolle der Rauchmelder, wobei wir auch hier Vorschläge unterbreiten können, und dass letztendlich dem Wohnungsinhaber nur eine vermeintliche Sicherheit vorgespielt würde.
Immerhin ging Herr Langlotz als Vertreter der Landesregierung damals in den Anhörungen so weit, zu sagen, in ein paar Jahren könne man noch einmal darüber nachdenken. Inzwischen ist die technische Entwicklung weitergegangen und auch die CDU-Fraktion hat darüber nachgedacht, denn ich habe mit Freude gelesen, dass Frau Groß als Vorsitzende des Innenausschusses bei der Verbandsversammlung des Thüringer Feuerwehrverbands sich dafür ausgesprochen hat, Rauchwarnmelder gesetzlich in der Bauordnung zu verankern. Das war auch
ein Grund für uns, heute einen dritten Vorstoß in dieser Richtung zu wagen. Ich hoffe, dass wir diesmal eine Mehrheit bekommen. Inwieweit wir dann über den in der Bauordnung geregelten Neubau von Wohnungen hinausgehen und auch Regelungen für den Bestand schaffen - das ist bei uns in der Fraktion auch schon diskutiert worden -, sollte den Beratungen im Ausschuss vorbehalten bleiben.
Ich beantrage seitens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr als federführenden Ausschuss und natürlich an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, da dies ja ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir uns heute gleich am Anfang dieser Plenartagung mit diesem Gesetzentwurf der SPD beschäftigen. Jetzt können Sie sich wenigstens mal freuen, Herr Matschie.