Fritz Schröter
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit beantrage ich namens der CDU-Fraktion, die Drucksache 4/5403, das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz, auf der Tagesordnung zu belassen. Zur Vermeidung von Differenzen bei der Auslegung der Geschäftsordnung soll dann heute die erste Lesung dieses Gesetzes stattfinden anstelle der abschließenden Beratung, wie es ursprünglich geplant war. Die Platzierung bleibt nach der Geschäftsordnung dann so, wie in der Einladung vorgesehen, also TOP 3 als erste Lesung im Anschluss an die zweiten Lesungen.
Ist es möglich, dass wir eine Weiterführungszeit vorschlagen, vielleicht auf 10.00 Uhr?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, auch hier beantrage ich namens der CDU-Fraktion namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die namentliche Abstimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
Liebe Frau Präsidentin, der Text vorher war etwas verwirrend. Was Sie jetzt sagen wollten, stimmt …
Der vor Beginn Ihrer Abstimmungsfrage vorgetragene Text war etwas verwirrend. Aber ich nehme an, Sie tragen jetzt den Text aus dem Rollenbuch vor.
Frau Präsidenten, wir haben uns getroffen und wir waren der Meinung, dass wir mit dem Punkt 20 fortfahren in der Tagesordnung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich Folgendes:
1. Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 6, das sind die Verfassungsänderung und die Änderung der Landeshaushaltsordnung, am Freitag als ersten Punkt zu behandeln.
2. Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 11, das Unternehmensfördergesetz, heute als ersten Punkt nach der Aktuellen Stunde zu behandeln.
3. Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 12, das Kommunalabgabengesetz, heute als zweiten Punkt nach der Aktuellen Stunde zu behandeln.
4. Außerdem beantragen wir, die Tagesordnungspunkte 16, 17 a und b sowie 24, das sind alles Agrarpunkte, gemeinsam zu behandeln und zwar als dritten Punkt, das wäre die Einordnung nach der Aktuellen Stunde. Dies entspräche dann auch der Festlegung des Ältestenrats, dass die Beratung des Tagesordnungspunkts 24 heute auf jeden Fall stattfinden soll.
5. Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 25, Untersuchungsausschussbericht 4/3, und den Tagesordnungspunkt 26, für den Teilbericht 4/1, auf jeden Fall am morgigen Freitag zu behandeln. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich, den Bericht der Enquetekommission im Tagesordnungspunkt 24 heute nach der Aktuellen Stunde aufzurufen. Das entspräche auch in jedem Fall der Festlegung, die im Ältestenrat dazu getroffen worden war.
Des Weiteren beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 16 gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 3 zu behandeln.
Dann beantragen wir, einen neuen Tagesordnungspunkt 6 a einzufügen. Der Tagesordnungspunkt 6 a soll das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze in Drucksache 4/3721, dazu die vorhandene Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, Drucksache 4/5171, und den Entschließungsantrag unserer Fraktion in Drucksache 4/5190 zum Inhalt haben.
Des Weiteren beantragen wir, einen Tagesordnungspunkt 8 a einzuführen. Der Tagesordnungspunkt 8 a soll das Thüringer Kommunalabgabenübergangsgesetz, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5183, zum Inhalt haben.
Des Weiteren beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 17 als 17 a zu bezeichnen und als 17 b dann den Bericht zur Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt in Drucksache 4/5052 aufzunehmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, gestatten Sie?
Da der Änderungsantrag abgelehnt worden ist und die Beschlussempfehlung zum Inhalt hat, dass die Annahme erfolgen soll, wird eigentlich nur über den Gesetzentwurf abgestimmt.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz“ in Drucksache 4/5036 in die heutige Tagesordnung. Ich beantrage, diesen Punkt nach dem Tagesordnungspunkt 18, also nach der letzten ersten Lesung in der Tagesordnung einzuordnen. Es gibt Übereinstimmung zwischen den Fraktionen, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen werden soll.
Zum Zweiten: Ich beantrage, dass die „Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung“ heute als erster Punkt nach 13.00 Uhr aufgerufen werden soll, also der letzte Punkt, der über den 13.00-Uhr-Punkt hinausgeht, soll abgearbeitet werden und danach soll diese Wahl stattfinden. Vielen Dank.
Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben: Ich habe gegen diesen Antrag gestimmt, weil wir vereinbart haben, dass die gesamte Tagesordnung heute abgearbeitet werden soll. Demzufolge wird auch dieser Punkt abgearbeitet.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantragen wir, federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen und mitberatend an die Ausschüsse für Justiz, Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr.
Ich bitte noch einmal die Abstimmungsfrage zu wiederholen.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Im Einvernehmen aller Fraktionen beantragt die CDUFraktion, die Nummer 2 des Antrags an den Ausschuss für Bau und Verkehr zu überweisen.
Verehrte Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mit der Federführung bei dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien.
Vielen Dank Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 17
„Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Brand- und Katastrophenschutz sowie zum Kommunalen Versorgungsverband“ am Freitag auf jeden Fall zu behandeln. Zum Zweiten beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 11 - Drucksache 4/4937 - in zweiter Lesung am 03.04. zu behandeln und als dritten Antrag, den Tagesordnungspunkt 13 - Drucksache 4/4957 - in erster und zweiter Beratung zu behandeln. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, es handelt sich in beiden Fällen um erste Lesungen von Gesetzentwürfen in den Drucksachen 4/4969 sowie 4/4970. Namens der Fraktion beantrage ich, beide Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Wie bereits in der Redemeldung von Frau Lehmann angekündigt, bitten wir um Trennung der Abstimmung in den Punkten 1 und 2.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion und mit Einverständnis der Fraktion DIE LINKE beantragen wir, die Wahlvorschläge in den Tagesordnungspunkten 25 und 26 heute nach der Aktuellen Stunde aufzurufen.
Zum Zweiten beantragt die Fraktion der CDU, den Tagesordnungspunkt 5 „Thüringer Untersuchungshaftvollzuggesetz“ heute auf jeden Fall aufzurufen und den Tagesordnungspunkt 22 „Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes“ in diesen beiden Plenarsitzungen auf jeden Fall zu behandeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und mitberatend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Hatten Sie jetzt Justizausschuss gesagt?
Dann ist das okay, dann entfällt meine Wortmeldung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, zunächst eine Bemerkung, der Abgeordnete Wetzel ist erkrankt und demzufolge heute auch nicht anwesend, das möchte ich noch nachtragen.
Dann zu zwei Anträgen: Zum Ersten beantragen wir die Aufnahme des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, das ist die Drucksache 4/4717, in die Tagesordnung. Wir beantragen die erste Lesung dazu und - damit auch dieser Antrag Sinn macht - natürlich die Behandlung auf jeden Fall. Nach der Geschäftsordnung wäre sonst die Einordnung nach Tagesordnungspunkt 15 notwendig gewesen, also am Ende der Liste der ersten Lesungen. Aber wir beantragen auf jeden Fall die Behandlung in diesen beiden Plenartagen.
Zum Punkt 23 stellen wir den Antrag, diesen morgen als ersten Punkt der Tagesordnung zu behandeln. Danke.
Frau Präsidentin, ich beantrage auch zu diesem Punkt namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, in Ansehung der Abarbeitung der noch vor uns liegenden Tagesordnung und der Möglichkeit, noch mindestens 45 Minuten, ohne die Nachfolgeveranstaltung zu stören, weiterarbeiten zu können, beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 8 noch heute Abend abzuarbeiten - das ist ja ein normal abzuarbeitender Punkt - und den Punkt 9, bei dem vereinbart ist, ohne Aussprache abzustimmen und dann erst die Plenarsitzung für heute zu schließen.
Gegen die beiden Ausschüsse wird kein Widerspruch von unserer Seite eingelegt. Allerdings sollte die Federführung nach unserer Meinung beim Innenausschuss liegen. Ich bitte das bei der Abstimmungsfrage dann mit zu beachten.
Frau Präsidentin, namens der CDU Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, ich bitte namens der CDU-Fraktion um namentliche Abstimmung zur Drucksache 4/3752 der SPD-Fraktion.
Der Bericht ist gegeben und wir würden einer Weiterberatung im Ausschuss nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Außenstehenden mag es vielleicht verwunderlich sein, dass auf der Tagesordnung dieser drei Plenartage die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zweimal Beratungsgegenstand ist. Sie erinnern sich bitte, im TOP 2 am gestrigen Tag ging es lediglich um die Verhaltensmaßregeln bzw. Transparenzregelungen. Jetzt geht es in dem vorliegenden Antrag und den dazu im Ausschuss zu beratenden Anträgen um den Rest der
Spielregeln.
Zu Beginn möchte ich sagen, von den 125 Paragraphen der Geschäftsordnung sind in unserem Antrag und den dazu im Ausschuss vorliegenden Änderungsanträgen 31 betroffen gewesen. Immerhin, man höre und staune, in 9 Fällen gab es einstimmige Voten zu den Einzelregelungen. Das will nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Unionsfraktion am Ende bei der Entscheidung, Verantwortung zu übernehmen, allein stand. Das ist wohl meist, wenn nicht immer so.
Doch nun zu einigen Einzelproblemen. Die Linksfraktion möchte an allen von Quoren betroffenen Stellen eine Halbierung der Antragsberechtigten. 5 von regelmäßig 88 Abgeordneten sollen nach deren Willen in der Lage sein, verschiedene Anträge einzubringen. Immerhin 6 Prozent sollen ausreichend sein, zum Beispiel bei der Abweichung von der Geschäftsordnung bei Herbeirufung der Landesregierung, bei namentlichen Abstimmungen, etc. Ich kann Ihnen nur sagen, seien Sie froh, dass wir Ihrer Fraktionsführung und besonders meinen Kollegen Parlamentarischen Geschäftsführern dies nicht durch unsere Zustimmung angetan haben. Der Hühnerhaufen würde nur größer werden und er würde noch weniger berechenbar, als er heute schon ist.
2. Die Redezeit: Der Vorschlag, den DIE LINKE dazu gemacht hat, ist absurd. Sie wollen, dass große und kleine Fraktionen über einen Kamm geschoren werden, ohne jede Differenzierung. In der öffentlichen Darstellung hieße das, die durch Wählerwillen bestimmte Größe der Fraktion geht unter. Ich kann verstehen, dass die SPD-Fraktion dem zustimmt. Interessanterweise will die Linksfraktion fraktionslosen Abgeordneten eine Redezeit von einem Drittel der Gesamtfraktion einräumen. Da könnte man den Eindruck gewinnen, dass Ihre Fraktion, Herr Hausold, vor einer Explosion steht.
3. Ordnungsrufe: Das Thema haben wir in dieser Sitzung ja noch einmal. Ordnungsrufe dienen der Wahrung der Würde und der Ordnung des Hohen Hauses. Wenn nunmehr nach den Vorstellungen der Linksfraktion Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Plenum gegeben werden soll, wird die Entscheidung des Parlamentspräsidenten, hier der Präsidentin, einer öffentlichen Diskussion unterzogen, ohne sich selbst äußern zu können. Damit demontieren Sie die Autorität der Parlamentspräsidentin.
4. Entscheidungen in Immunitätsangelegenheiten: Die Linksfraktion schlägt vor, diese Angelegenheiten nicht mehr im Justizausschuss, sondern im Plenum in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. Damit ha
ben Sie den Skandalgeruch vorprogrammiert. Ihre Vorstellung mit Blick auf den einzelnen Abgeordneten ist mehr als bedenklich. Die besonders erforderliche Sorgfalt, die auch schon Mitglieder Ihrer Fraktion schätzen gelernt haben, bliebe dann auf der Strecke. Sicher, kein Mensch ist unfehlbar und auch ich unterstelle ihnen nicht nur Schlechtes.
5. Noch zwei geschäftliche Bereiche - zum Ersten die elektronische Bereitstellung von Vorlagen: Die Unionsfraktion ist mit ihrem Bestehen auf eine schriftliche Zustellung, zudem der Inhalt und eine klare Adresse vorliegt, nicht hinter dem Mond. Die elektronische Zustellung kann von uns nur akzeptiert werden, wenn eine elektronische Unterschrift als Urheber auch gesichert ist. Zum Zweiten die Öffentlichkeit der Sitzungen - ich habe diesen Punkt hier bewusst angesiedelt, da er dem geschäftlichen Bereich angehört. DIE LINKE schlägt vor, dass der Katalog der öffentlichen Sitzung erweitert werden soll. Nach diesem Vorschlag könnte praktisch zu jedem Thema eine öffentliche Sitzung erreicht und durchgeführt werden. Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, was sie da vorhaben, ist eine Schwarz-Weiß-Malerei. In öffentlichen Sitzungen ist es kaum möglich, mehr als grundsätzliche Standpunkte auszutauschen, und in öffentlichen Sitzungen ist es schon gar nicht möglich, Kompromisse zu finden. Die würden im jeweiligen Lager sofort als Verrat gebrandmarkt werden. Seien sie doch vernünftig und akzeptieren sie die Entscheidung der Unionsfraktion, übrigens auch zum Wohle der Repräsentationsdemokratie, und lassen sie uns das Beratungsergebnis mit allem Für und allem Wider öffentlich darstellen, wie auch heute hier.
Fazit:
1. Geschäftsordnungen sind immer da notwendig, wo man sich über das Verfahren nicht mehr ganz einig ist; vorher sind sie kaum von Belang.
2. Geschäftsordnungen bilden immer eine Momentaufnahme ab. Sie sind die mehrheitsfähige Verfahrensregelung.
3. Geschäftsordnungen müssen praktikabel sein, unabhängig davon, wie der momentane Wind weht. Sie regeln lediglich die Zusammenarbeit und nicht die Zielstellungen.
4. Geschäftsordnungen können nie für alle Beteiligten positiv angesehen werden. Der Standpunkt der Betrachtungsweise ist sehr vom eigenen Standpunkt als Institution oder Person abhängig.
5. Geschäftsordnungen sind Kompromisse schriftlich niedergelegt; sich daran zu halten ist Sache aller Demokraten.
6. Die Geschäftsordnung muss in der Anwendung denen, die sie gebrauchen müssen, auch Entscheidungsspielräume ermöglichen. Führungspersönlichkeiten, wie z.B. dem Landtagspräsidium, muss es möglich sein, auch Führung umzusetzen. Das trifft auch für alle anderen Gremien des Landtags zu. Es ist nicht möglich, für jeden erdenklichen Fall auch eine Handlungsanleitung zu formulieren.
Sie alle wissen selbst, je mehr man regelt, umso mehr ist explizit ungeregelt. Deshalb stimmen Sie bitte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zum Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, noch zur Tagesordnung an sich: Die Fraktion der CDU beantragt, die Drucksache 4/4474 „Borkenkäferbefall in den Fichtenwäldern Thüringens“ nach dem Tagsordnungspunkt 27 in die Tagesordnung aufzunehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Ihnen liegen die Beschlussempfehlungen des
Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten für den Tagesordnungspunkt 2 c in der Drucksache 4/4494 und für den Tagesordnungspunkt 2 d in der Drucksache 4/4495 vor. Die entsprechenden Grundlagen sind ebenfalls mit angegeben und ich gehe davon aus, dass die Mitglieder des Hohen Hauses beide Unterlagen natürlich gelesen haben, so dass ich mich in der Darstellung der Abläufe im Ausschuss auf geringe Dinge beschränken kann. Die Daten und Beratungen sind in den Drucksachen angegeben. Nach § 77 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ist in der Berichterstattung zu der Ausschussberatung vor allen Dingen die wesentliche Ansicht des Ausschusses wiederzugeben sowie die Stellungnahme der Minderheit.
In dem Falle der Punkte 2 c und d sind gleiche Sachverhalte betroffen. Zu Punkt 2 c soll per Gesetz eine Regelung entstehen, die über die sonstigen Einnahmen von Abgeordneten Auskunft gibt und zu Punkt 2 d - die gleiche Rechtsmaterie - ist in den Verhaltensregeln für Abgeordnete in der Anlage 1 der geltenden Geschäftsordnung geregelt, die durch den Antrag der Linkspartei.PDS - damals hieß die Fraktion noch so - betroffen ist. Wie der Beschlussempfehlung zu entnehmen ist, sind beide Drucksachen am 11.07.2007 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Von einer Oppositionsfraktion war noch ein eigener Entwurf einer Transparenzregelung angekündigt in Anlehnung an die Bundestagsregelung und deren Erfahrungen daraus. Diese ist in diesem Jahr durch einen Bericht bekannt gegeben worden. Der Bericht fiel eher kurz aus und hat am Ende mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Erhellend jedenfalls war dieser Bericht nicht.
Im Zuge der Bearbeitung des Gesetzentwurfs im Punkt 2 c und des Antrags im Punkt 2 d lässt sich das Beratungsergebnis nach gemeinsamen Beratungen im Ausschuss, nach vier Beratungen wie folgt feststellen - ich komme noch einmal zu den anfänglichen Teilen zurück, wesentliche Ansichten und die Stellungnahme der Minderheit: Die wesentliche mehrheitliche Ansicht des Ausschusses war, die in Anlage 1 der gültigen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags geregelten Offenlegungskriterien für neben dem Mandat ausgeübte Tätigkeiten und das beinhaltete Verbot für Rechtsverhältnisse, diese einzugehen, die man nur deshalb mit Bezügen versieht, weil man die Interessen der Zahlen vertritt, ist ausreichend und praktikabel. Die Stellungnahme der Minderheit verdeutlich durch den Gesetzentwurf in Drucksache 4/3194 der Fraktion der Linkspartei.PDS - wie gesagt, sie hieß damals so - genauso wie in dem Antrag derselben Fraktion zur Änderung der gültigen Anlage 1 der Geschäftsordnung des Landtags, also den Verhaltensmaßregeln für die Mitglieder des Thüringer Landtags, fanden keine Mehrheit. Der Aus
schuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt, den in Tagesordnungspunkt 2 c beinhalteten Gesetzentwurf in Drucksache 4/3194 genauso wie den in Tagesordnungspunkt 2 d beinhalteten Antrag zur Änderung der Anlage 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags abzulehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses sowie über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU.
Verehrte Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, die Fortsetzung der Beratung in einem Ausschuss, das ist so richtig, allerdings ist die Ziffer 2 nicht die Fortsetzung der Beratung und demzufolge ist die Überweisung auch an mehrere Ausschüsse möglich.
Dann Naturschutz und Umwelt.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion stelle ich folgende Anträge: Zunächst beantragen wir, die Tagesordnungspunkte 9, 13 a und b sowie 18 gemeinsam zu behandeln, eine gemeinsame Aussprache. Dann weiter in der Antragstellung oder möchten Sie abstimmen lassen?
Dann bitten wir darum, dass der Tagesordnungspunkt 37, wie Sie bereits angekündigt haben, am Freitag als zweiter Punkt behandelt wird und als dritter Punkt die Nachwahl von zwei Mitgliedern des Richterwahlausschusses gemäß Drucksache 4/4261 stattfinden soll. Als vierter Punkt am Freitag soll dann die Wahl des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs gemäß Drucksache 4/4276 statt
finden.
Dann haben wir noch vorzuschlagen die gemeinsame Behandlung der Punkte 27 und 28 a und b, gemeinsame Aussprache.
Außerdem bitten wir darüber zu entscheiden, dass am kommenden Mittwoch, dem dritten Sitzungstag dieser Periode, der letzte Aufruf um 16.30 Uhr erfolgen soll, weil eine Anzahl von Mitgliedern dieses Hauses in den kommunalen Parlamenten Verantwortung übernommen haben und diese auch wahrnehmen möchten. Infolgedessen bitten wir darum, dass an dem Mittwoch keine Mittagspause gemacht werden soll, dass wir eine Stunde Arbeitszeit mehr zur Verfügung haben. Vielen Dank.
Entschuldigung, Frau Präsidentin, ich hatte im Vorspann gesagt, der Punkt 37, den Sie bereits genannt hatten, möge als zweiter Punkt am Freitagmorgen behandelt werden. Dann wäre der jetzt von Ihnen vorgetragene Punkt der dritte Punkt.
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Frau Präsidentin, zur Erinnerung: In diesem Gesetzentwurf, der verfassungsändernde Wirkung haben soll, so
wie auch in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, wollen Sie, die Einbringer, die Anbindung der Abgeordnetenentschädigung an die Einkommensverhältnisse der Arbeiter und Angestellten abschaffen. Sie wollen eine Regelung, ähnlich wie sie die Freiberufler haben, einführen als Übergangsregelung, die die derzeitigen Entschädigungsbeträge bis zum 31.10. des nächsten Jahres - also für rund ein Jahr - einfrieren und dann das Einkommensniveau von 2006 - festgestellt in 2007 - als Grundlage für die weitere Berechnung nehmen, also ein Moratorium im Grunde rückwirkend dann für drei Jahre, wenn man das so sieht. Denn wir haben dann den Herbst 2009 erreicht, wenn Sie wieder neu einsetzen wollen, mit einer Berechnungsart, die Sie allerdings auch in Ihren Anträgen nicht erläutern. Sie sagen nicht, wie Sie weiter mit dieser Angelegenheit umgehen wollen.
Zum derzeitigen Verfahren: Die Grundentschädigung ist an die Einkommensentwicklung der abhängig Beschäftigten gekoppelt. Sie wird vom Thüringer Landesamt für Statistik berechnet, nicht geschätzt, nicht festgelegt und nicht als gerechtfertigt erwogen, sie wird berechnet. Das Zahlenmaterial ist offen zugänglich und damit transparent. Es umfasst die Bereiche des produzierenden Gewerbes, des Handels, der Kredit- und Versicherungsgewerbe, des öffentliches Dienstes mit Arbeitern, Angestellten und Beamten sowie der Landwirtschaft. Das System wirkt seit 1995 und hat zur Folge, dass ein Abgeordneter des Thüringer Landtags 2006 rund 4.500 € monatlich zu versteuerndes Einkommen hatte. Im gleichen Jahr hatte ein Angestellter im öffentlichen Dienst im Schnitt 4.700 €, wenn er 45 Jahre alt, verheiratet ist und zwei Kinder hat, ein Richter an einem kleinen Gericht rund 4.600 € oder ein Direktor an einem Gymnasium 4.500 € im Monat und ein Landrat eines kleinen Landkreises rund 6.200 €. Wir fragen uns, ob diese zum Vergleich herangezogenen Personen nicht von ihrer Verantwortung her betrachtet einer Abgeordnetentätigkeit ähnlich gesehen werden könnten.
Doch, doch, man muss das schon mal sagen,
wo die Abgeordnetenentschädigung in etwa einzuordnen ist.
Noch ein Wort zu den Moratorien: Die hat es schon gegeben in den Jahren 1997/98 und 2004/05, also vier Jahre lang. Die Folge daraus ist - und das bleibt so für alle weitere Zeit -, dass jeder Abgeordnete auf 16,2 Prozent seiner Grundentschädigung bereits
zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet hat. Oder anders gesagt, er hätte ohne diese vier Nullrunden 18,9 Prozent mehr Grundentschädigung. Tatsache ist, dass die Steigerung von 1995 bis 2006 bei den Abgeordneten 18,4 Prozent betrug, während sie bei den Arbeitnehmern 28,6 Prozent betrug.
Zur Aufwandsentschädigung: Ich erinnere an die erste Lesung, dass ein Arbeitnehmer seine Kosten für den Arbeitsplatz nicht selbst bezahlen muss, und möchte sagen, ein Computerarbeitsplatz, der ja im Wahlkreisbüro eines jeden Abgeordneten vorhanden ist, ist mit dem eines Computerarbeitsplatzes im öffentlichen Dienst vergleichbar. Er verursacht Sachkosten in Höhe von 11.931 € pro Jahr; das steht in einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 08.11.2005, was so ein Arbeitsplatz an Sachkosten verursacht. Diese Kosten trägt der Abgeordnete aus seiner Aufwandsentschädigung, wenn nicht gar mehr, wenn er vielleicht zwei Computerarbeitsplätze in seinem Wahlkreisbüro hat, dann ändert sich diese Summe gravierend. Nach dem Änderungsmodell der LINKEN soll aber die Aufwandsentschädigung als Einkommen - ich erinnere an Herrn Hahnemanns Rede - versteuert werden. Das stünde dann dem Steuerrecht für Freiberufler entgegen, indem es ja dann hieße, dass anerkannte Kosten für die Ausübung des Mandats die Bruttoeinkommenssumme reduzieren und am Ende würde dann stehen, dass sie dann wieder steuerfrei wären; welche fatale Situation. Im Übrigen träfe das dann auch die Fahrtkosten, die Fahrzeugabschreibung und weitere Kosten, die an die Mandatsausübung gebunden werden. Außerdem wäre dann noch zu sehen, wenn man eine Einordnung bei der freiberuflichen Tätigkeit ansiedelt, dass auch eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorhanden wäre, das hieße, der Abgeordnete bekäme für diesen Kostenanteil immer noch 19 Prozent vom Finanzamt zurück. Man muss das ja bei der gesamten Betrachtung mit so sehen. Ob das dann eine Frage der Besserstellung nicht sogar auslösen würde, das bleibt hier offen.
Ich will noch einmal abschließend sagen, das gesetzlich und verfassungsmäßig geregelte System der Abgeordnetenentschädigung ist und bleibt richtig und transparent. Ihr Versuch, meine Damen und Herren von der LINKEN, ist populistisch und nicht durchdacht, weil er das Ende offen lässt und er findet bei uns keine Mehrheit. Wir lehnen die Änderungen des Abgeordnetengesetzes und der Verfassung ab. Vielen Dank.
Nein, Frau Präsidentin, aber wenn wir zwei Ausschüsse bestimmt haben, dann sollte doch der Landtag über die Federführung abstimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens unserer CDU-Fraktion teile ich mit, dass wir die Nichtverfassungsmäßigkeit dieses Entwurf genauso sehen, wie Sie es erklärt haben und wir werden uns deshalb
an der Diskussion zu dem Gesetz nicht beteiligen und auch keiner Ausschussüberweisung zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Jahre wieder Populismus pur.
Das ist so, denn schon der Titel Ihrer Vorlagen heißt ja, Sie wollen eine Änderung im Abgeordnetengesetz mit zeitweiser Aussetzung und Anpassung der Grundentschädigung. In der vorangegangenen Rede wurde deutlich gesagt, das soll so weit führen, dass dann am Ende das Gesetz geändert werden kann und das System verändert wird. Das schreiben Sie aber nicht darüber. Die Beendigung des Systems
ist eigentlich das Ziel auch dieses Antrags und das soll damit eingeleitet werden. Da wir in der ersten Lesung beide Entwürfe betreffend zur Änderung des Verfassungsgesetzes wie auch des Abgeordnetengesetzes sind, nur einige wenige Bemerkungen. Die Geschäftsordnung sagt ja, die Grundzüge sollen erläutert werden.
Zunächst einmal zu den Lohnangleichungen: Sie stellen widersprüchlich und falsch etwas dar, was im Leben nicht so ist. Die Lohnangleichungen in der Bevölkerung finden statt. Sicherlich würde sich der eine oder andere oder würden sich auch die meisten mehr wünschen, das ist völlig klar, nur, meine Damen und Herren, die Bezüge der Abgeordneten sind nicht an die Wünsche gekoppelt, sondern an das gekoppelt, was tatsächlich die Einkommen der abhängig Beschäftigten betrifft, nicht mehr und nicht weniger.
Und hier bei Bundestagsvorlagen 15 Prozent zu zitieren und in der Landtagsinformation in der Drucksache 4/4124 in der Unterrichtung der Präsidentin eine tatsächliche Größenordnung von 1,2 Prozent zu meinen, halte ich für einen Skandal.
Zum Zweiten: Sie beklagen Transparenzregelungen, die hier nicht vorhanden wären. Was ist transparenter als eine Statistik, die mehr als 50 Prozent der abhängig Beschäftigten erfasst? Keine Zumwinkels und keine Ackermanns, nein, die sind da nicht dabei, sondern die abhängig Beschäftigen in diesem Land als Anteil an den Erwerbstätigen. Also wir haben keine Freiberufler, keine Großverdiener und wir haben keine Leute nicht drin, die praktisch aus dem sozialen Bereich des Staats auch wieder Geld erhalten. Es sind die drin, die mit ihrer Hände Arbeit Geld verdienen und die sind das Maß der Dinge.
Die …
Nein!
Zum Dritten: Die Grundlage ihres Antrags - und man muss ihre Begründung ja mal deutlich lesen - geht dahin, dass Sie sagen, die realen Einkommensverhältnisse der gesamten Bevölkerung sollen zur Grundlage der Entschädigung der Abgeordneten gemacht werden. Ich frage Sie ernsthaft, meinen Sie damit den Altersdurchschnitt vom Baby bis zum Greis/zum Rentner? Oder meinen Sie damit eventuell als gesamte Gesellschaft sogar das deutsche Volk, also den Nationalstaat, als Grundlage? Denn Thüringen wäre das ja dann nicht, das wäre ein bisschen mehr. Übrigens das wäre ein sehr zentralistischer Gedanke, wenn Sie den verfolgen. Und Sie führen an, das ist mir sogar neu, die Vermögensverhältnisse der Abgeordneten. Hört, hört, kann ich da nur sagen. Soll denn das heißen, wer ein Sparguthaben hat, soll dann weniger Grundentschädigung erhalten oder wer ein Haus besitzt, der bekommt vielleicht auch weniger. Falsch ist in Ihrer gesamten Vorlage der Automatismus als ein Inflationsausgleich. Sie haben geschrieben, dass Sie die Grundentschädigung der Abgeordneten meinen. Der Inflationsausgleich würde sich aber widerspiegeln im Preisanstieg. Der hat mit der Grundentschädigung der Abgeordneten nichts zu tun. Allerdings haben Sie es ja erklärt, Herr Hahnemann, wenn bei Ihnen die Aufwandsentschädigung, die für Aufwendungen, also für die Finanzierung von Aufwendungen gedacht sind, natürlich als Einkommen zählen, ist das eine sehr fragwürdige Angelegenheit.
Die Grundentschädigung der Abgeordneten ist angebunden an die Einkünfte der abhängig Beschäftigten. Die Aufwandsentschädigung dient der Begleichung der Kosten. Dazu möchte ich auch noch einen Satz sagen. Wer Angestellter in einer Verwaltung ist, dem wird nicht auf seinen Lohn angerechtet, was sein Arbeitsplatz kostet. Ein Abgeordneter hat ein Büro - bei manchem ein Wahlkreisbüro, bei einem anderen dort, wo der Wohnsitz ist -, darin gibt es in aller Regel einen Mitarbeiter - über die Lohnverhältnisse müsse wir nicht reden, das ist eine ganz andere Angelegenheit -, aber der Mitarbeiter hat einen Schreibtisch, einen Computer, ein Telefon, der Raum muss geheizt werden usw. Alles das ist vom Abgeordneten als Arbeitgeber zu begleichen und dafür sind die Aufwandsentschädigungen da. Die muss ein Mitarbeiter aus der Verwaltung nicht bezahlen, das wird vom Arbeitgeber gestellt. Also muss man den Part dort ganz herauslassen.
Zum Letzten: Die derzeitige Regelung ist aus unserer Sicht transparent, weil öffentlich nachvollziehbar und sogar nachrechenbar. Und die Anbindung an die Einkünfte der abhängig Beschäftigten ist und bleibt sinnvoll. Wir lehnen eine Ausschussüberweisung ab und lehnen am Ende auch Ihre gesetzlichen Vorlagen ab.
Ich möchte Frau Tasch anmelden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wir beantragen namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Aufnahme des Antrags in Drucksache 4/4155, Vorsätzliche Zerstörung von Versuchsflächen für die DLG-Feldtage in Thüringen, in die Ta
gesordnung. Platziert werden soll dieser Antrag als letzter Punkt am heutigen Tag. Weiterhin beantragen wir, in die Tagesordnung die Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung - Drucksache 4/4160 - aufzunehmen. Dieser Tagesordnungspunkt möge bitte - und das ist die Platzierungsfrage - nach der Aktuellen Stunde durchgeführt werden. Wir wünschen auch, dass das für den Punkt 25, Nachwahl eines Schriftführers, so stattfinden soll.
Des Weiteren beantragen wir, dass der Tagesordnungspunkt 4 heute in erster und morgen in zweiter Beratung durchgeführt wird.
Ich bitte, noch einmal die Abstimmungsfrage zu stellen. Es waren noch zwei Anträge offen, das eine war TOP 1 mit TOP 12 zusammen zu behandeln und zum Zweiten TOP 20 und 24.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, im Namen der CDUFraktion beantrage ich zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion bitte ich noch um die Abstimmung des Gesamtantrags. Die Ausschussüberweisungen sind abgewiesen worden, aber der Gesamtantrag ist nicht abgestimmt worden.
Ja, Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich diese Fristverkürzung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion stellen wir folgende Anträge:
Zum Ersten: Die bisherigen Tagesordnungspunkte 6 a) und b) sollen nach dem Tagesordnungspunkt 1 eingeordnet werden.
Zum Zweiten: Der Tagesordnungspunkt 19, Europatag 2008, Drucksache 4/4009, soll heute als letzter Punkt behandelt werden.
Zum Dritten: Der Tagesordnungspunkt 25, Beirat zur nachhaltigen Entwicklung in Thüringen, das ist die Drucksache 4/4058, soll als letzter Punkt am Freitag ohne Aussprache behandelt werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Außer der beantragten Einzelabstimmung beantragen wir namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 27 gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 6 zu behandeln, weil beide Themen annähernd dieselbe Diskussion hervorrufen würden. Zum Zweiten beantragen wir die getrennte Behandlung der Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b, da dort die Themenlage nicht so beieinander ist, dass mit einem Redner beide Teile abgedeckt werden könnten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat heute einen Antrag eingebracht zur Novellierung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Die Geschäftsordnung ist inhaltlich eigentlich das Handbuch für unsere parlamentarischen Verfahren und so soll es denn auch sein. Das parlamentarische Verfahren der Novellierung, der Beratung soll damit eröffnet werden. Die Fraktionen dieses Hohen Hauses sind sich darin einig, dass eine Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten erfolgen soll und deshalb keine Aussprache hier erforderlich wäre. Das werden wir dann im Ausschuss leisten und über die Rückmeldung natürlich hier im Plenum dann wieder die Debatte für die Öffentlichkeit führen. Also Überweisung an den Ausschuss und keine weitere Aussprache. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, für den Antrag in Nummer 4/2356, also Buchstabe a), in den Abstimmungen jetzt beantrage ich namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die Aufnahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/3834 „Gesetz zur Änderung und Aufhebung von Vorschriften zum Wald, zur Fischerei und zu den Waldgenossenschaften“ in erster Beratung in die Tagesordnung. Wir beantragen die Einordnung nach dem Punkt 5, also vielleicht als
Punkt 5 a.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, nachdem die Wahl der Verfassungsrichter, also die Nachwahl in Punkt 20, heute erfolgen soll, beantragen wir, dass die Punkte 21 und 22 nach der Nachwahl heute auch noch durchgeführt werden, so dass die Wahlangelegenheiten nacheinander durchzuführen wären.
Zu Einzelplan 01 hat es ebenfalls diese Festlegung gegeben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich, die Abstimmung der einzelnen Ziffern des Änderungsantrags in der Drucksache 4/3598, und zwar auch noch den Punkt 2 getrennt nach den Buchstaben a und b.
Frau Präsidentin, in der Ziffer 1 bitten wir noch um die Abstimmung der Absätze 1 bis 4 und dann des Absatzes 5.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die CDU-Fraktion beantragt die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 4/3323 und die dazugehörige Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/3526 für ein „Gesetz über die Helferberufe in der Pflege“ in zweiter Beratung in die Tagesordnung aufzunehmen. Wir schlagen vor, dies an die bestehenden zweiten Lesungen anzuschließen. Das wäre nach dem Tagesordnungspunkt 3, der in der jetzigen Entwurfsfassung der Tagesordnung vorliegt.
Frau Präsidentin, wir haben doch auch die Aussprache darüber … Nicht?
Ja, Frau Präsidentin, die Zustimmung liegt vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die Aufnahme des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes und anderer Gesetze“ in Drucksachen 4/3322 und 4/3415 in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung.
Zweitens zur Platzierung: Da es sich um eine zweite Lesung handelt, bitten wir um Einordnung nach Tagesordnungspunkt 1.
Zum Dritten - Tagesordnungspunkt 6 betreffend: Wir beantragen, diesen Punkt als letzten Punkt der Tagesordnung am Freitag abzuarbeiten, da entsprechende Auskunftspersonen zu einem früheren Zeitpunkt kaum anwesend sein können.
Zum vierten Punkt - Tagesordnungspunkt 14, die Wahl betreffend: Hier beantragen wir die Einordnung der Wahl als letzten Punkt am heutigen Tag, also am Donnerstag, vor der Mittagspause.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, hiermit beantrage ich namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die Aufnahme der Drucksache 4/3329 „Ambulante und stationäre Pflege in Thüringen“ in die Tagesordnung. Für die Einordnung schlagen wir vor, dies zusammen mit den Punkten 20 a und 20 b, die zum ähnlichen Thema gehören, als Punkt 20 c durchzuführen.
Frau Präsidentin, wenn ich das richtig verstanden habe, hat Herr Höhn beide Drucksachen beantragt.
Wenn das nicht so ist, dann beantrage ich noch die Abstimmung über die Überweisung unseres eigenen Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Sehr geehrter Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich, den Punkt a) der Drucksache 4/3370 einzeln abzustimmen.
b) und c) kann dann zusammen abgestimmt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich Einzelabstimmung des Punktes 1. Die Punkte 2 und 3 können dann gemeinsam
abgestimmt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte Ihnen widersprechen. Herr Fiedler hat seit einigen Minuten gesagt, das ist sein Standpunkt in dieser Sache. Das Zitat ist also lange beendet. Er ist bei seinem eigenen Beitrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich, bei der Abarbeitung der Tagesordnung nach dem Punkt 1 am morgigen Tag „Regierungserklärung“, dann die Mittagspause, die Fragestunde und die Aktuelle Stunde sowie die Wahl in Punkt 26 einzuordnen. Die Begründung dafür liegt darin, dass die Abarbeitung des Tagesordnungspunkts 2 möglichst ohne Pause zwischendrin stattfinden soll. Das ist der erste Antrag.
Der zweite Antrag: Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 7 „Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2007“ auf jeden Fall in der heutigen Sitzung zu behandeln, da der Innenausschuss beabsichtigt, noch heute Abend eine Sondersitzung in dieser Sache durchzuführen und die Ausschussüberweisung, die dort gegebenenfalls durchgeführt wird, müsste vorab dann schon stattgefunden haben. Sonst ist diese Sitzung nicht möglich. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/3121 - Neufassung -.
Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Aufnahme des Antrags in der Drucksache 4/3099 „Polizeikräfte aus Thüringen und Linksextremisten aus Thüringen beim G 8-Gipfel“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Einordnung wird nach dem Tagesordnungspunkt 19 vorgeschlagen
von unserer Seite.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, wir haben im Tagesordnungspunkt 3 am heutigen Tag der Plenarsitzungen Regelungen in eigener Sache zu besprechen. Das Neunte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes, das von der CDU-Fraktion eingebracht worden ist, soll hier etwas erläutert werden.
Die erste Beratung eines Gesetzentwurfs ist nach der Geschäftsordnung unseres Landtags in § 56 so geregelt, dass die Grundsätze behandelt werden sollen und möglicherweise auch abschnittsweise beraten wird. Zunächst aber im Teil a meiner Ausführungen etwas als Vorbemerkung:
1. Abgeordnete sind die einzige Beschäftigungsgruppe, die über eigene Einkünfte zu entscheiden hat. Diese Lust oder Last ist den anderen Beschäftigtengruppen nicht auferlegt. Diese Diskussion ist öffentlich zu führen, was wir auch hiermit tun.
2. Bemessungsgrundlage: Der Bundestag hat sich bei seiner Bemessung der Grundentschädigung an der Richterbesoldung an einem Bundesgerichtshof orientiert. R 6 ist die Eingruppierung dort. Die Landtage haben bisher dazu noch keine Aussage gemacht oder sind uneins über die Anlehnung an eine solche Gruppe. In Brandenburg gibt es derzeit Diskussionen darüber, ob man eine Anlehnung an eine Richterbesoldung R 2 machen soll und das in einer Altersstufe 8.
3. Die Entscheidung über den Automatismus, über das, was über statistisches Werk immer geliefert wird am Jahresende, ist getroffen. Diese Regel findet ihre Verankerung in der Verfassung. Die Grundentschädigung ist an die Entwicklung der Einkünfte der abhängig Beschäftigten angekoppelt und die Aufwandsentschädigung an die Entwicklung der Preise im Land.
Der Vorwurf der Opposition lautet immer, es gibt ja immer nur Erhöhungen. Da haben Sie wohl recht, das ist tatsächlich so, allerdings eben auch, weil sich die Einkommen der abhängig Beschäftigten im Land so entwickelt haben. Sollte es tatsächlich einmal zu einer Reduzierung dieser Einkünfte der abhängig Beschäftigten kommen, so erfolgt auch zwingend die Reduzierung der Einkünfte der Abgeordneten.
Im Übrigen wurde diese Verfahrensregelung durch Inkraftsetzung der Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag und durch Volksentscheid herbeigeführt, obwohl staatsrechtlich schon einer der beiden Wege ausgereicht hätte. Es ist also in Ordnung so, dass die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung nicht den Wünschen oder Zielen von Abgeordneten in der Begründung …
Das ist die Gesetzeslage, Vorbemerkung. Es ist also so, dass die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung nicht den Wünschen oder den Zielen der Abgeordneten unterliegt, sondern die Wirkung der tatsächlichen Entwicklung im Land ist.
Damit sind wir am Ende des theoretischen Teils und kommen zum tatsächlichen Leben zurück. Wir analysieren einmal, wie diese Situation hier aussieht: Der Thüringer Landtag hat in seiner Genese über die Jahre der Legislaturperioden eine Veränderung der Grundentschädigung der Abgeordneten erfahren. Zu Beginn 1990 waren das einmal 3.500 DM, die 13-mal, wie bei vielen anderen Berufsgruppen auch, gezahlt wurden. Das heißt also umgerechnet auf unsere heutige Währung rund 1.790 € brutto, also zu versteuernde Gehaltssumme im Monat. Durch Entscheidung des Landtags mit den Stimmen der Union - das möchte ich betonen - wurde diese 13-mal-Zahlung auf eine 12-mal-Zahlung ab dem 01.01.1995 verändert. Weiter: Für die Jahre 1997 und 1998 wurde ein Verzicht auf die statistisch
erhobene Größenordnung erworben, die Grundentschädigung beschlossen und diese wurde noch einmal für 2004 sowie 2005 reduziert - also keine Erhöhung. Der Verzicht auf das 13. Gehalt und die beiden Verzichte auf jeweils zweijährige Steigerungsraten lassen sich auch real bewerten mit Euro und Cent. Bei der aktuellen Entschädigung hat jeder Abgeordnete unwiederbringlich - das heißt also, es bleibt für alle Zeiten so, wenn das System nicht geändert wird und nicht, wie am Ende eines Moratoriums manchmal behauptet - eine Situation, in der er 439 € jeden Monat, obwohl Statistik so gewesen wäre, freiwillig einer Verzichtung zuführt.
Warum betone ich diese aktiven Bezüge, die das eigentlich sind? In Anlehnung an die Beamtenversorgung sind die passiven Bezüge, also die Altersbezüge, geregelt und hier entsteht für die Abgeordneten bereits jetzt eine Rentenkürzung...
Diese statistischen Erhebungen sind die Grundlage dafür, dass wir bei der Systemfestschreibung bleiben wollen und noch einige andere Vorschläge zu machen haben. Ich werde das dann im Weiteren ausführen, wenn wir in der Aussprache sind. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Höhn hat über Auswirkungen, die der Gesetzentwurf der SPD auch zum Inhalt hat, gesprochen. Ich will noch einmal daran anschließen, was ich im Vorspann gesagt habe. Mit den bisherigen Regelungen zu den Veränderungen im Abgeordnetengesetz so lange dieser Landtag existiert, wird monatlich ein Verzicht geübt von 349 € im aktiven
Bereich und im passiven Bereich, also im Bereich der Altersversorgung, um 144 € monatlich, geschuldet den beiden Moratorien von je 2 Jahren und dem Wegfall des 13. Gehalts, wenn man es so nennen will.
Zur Vergleichbarkeit der Tätigkeiten möchte ich auch noch einige Bemerkungen machen. Hierzu sind ja keine Einigkeiten vorhanden, es gibt auch keine einheitliche Regelung im Bund. Zu sagen ist, dass wir uns einmal angesehen haben, wie der Großteil der Abgeordneten, die von Anfang an in diesem Hause waren, vielleicht bei Beginn ihrer Tätigkeit hier konstituiert waren. Wir gehen einmal davon aus, das Eintrittsalter in den Landtag wäre etwa 45 Jahre damals gewesen, der Abgeordnete oder die Abgeordnete ist verheiratet, hat 2 Kinder, der Partner arbeitet nicht im öffentlichen Dienst und im Übrigen wird nach Osttarif bezahlt. Betrachten wir nun, welche Tätigkeiten mit den Vergütungen in etwa in den Bereich der Abgeordnetenentschädigungen kommen, so kommt man zu Folgendem: Im Grunde hat ein Abgeordneter des Thüringer Landtags in etwa die Vergütung eines Referatsleiters in einem Ministerium mit einer A 15 oder eines Gymnasialdirektors, wobei diese nicht alle 5 Jahre um Fortbestand ihrer Beschäftigung kämpfen müssen, wenn sie sich nichts zuschulden kommen lassen. Ein Richter an einem kleinen Gericht liegt bei einer R 1 etwas unter der Versorgung der Abgeordneten und ein Landrat eines kleinen Kreises mit mehreren 100 € über der Bruttoentschädigung der Abgeordneten mit seiner B 3, die er dort hat.
Ohne Emotionen will ich jedoch auch noch sagen, weil die Sachlage nun einmal so ist, dass kommunale Wahlbeamte, wenn sie zwei Legislaturperioden im Amt waren, bereits Anspruch auf Altersentschädigung ohne ein Mindestalter haben. Das heißt, mit 30 ins Amt gekommen, kann auch heißen mit 40 Jahren Altersruhegeld. Derzeit liegen die Altersruhegeldregelungen im geltenden Recht für die Abgeordneten des Thüringer Landtags bei bisher 55 Jahren frühestens.
Nun zu unseren Vorschlägen: Wir sind der Meinung, das bisherige System der Entschädigung der Abgeordneten soll beibehalten werden und das heißt:
1. Die Grundentschädigung bleibt an die Entwicklung der Einkommen der abhängig Beschäftigten gekoppelt, die Aufwandsvergütung an die Preisentwicklung im Land.
2. Aus den Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme wird in Anlehnung an die Beamtenversorgung eine Höchstversorgung von derzeit 75 auf 71,75 Prozent der Grundentschädigung durchgeführt. Ich glaube, Herr Höhn, Sie haben sich versprochen,
mit 71,25 die Sie gesagt haben.
71,75 ist die Zahl, aber es sei dahingestellt. Für die anspruchsberechtigten Abgeordneten bedeutet diese Reduktion eine weitere Kürzung von 144 € monatlich bei der Altersversorgung.
3. Das Renteneintrittsalters, was gesetzlich geregelt ist, wird von 60 Jahren auf zunächst 65 und dann nach den Regelgrenzen des SGB VI auf 67 Jahre erhöht.
4. Das früheste Renteneintrittsalter wird vom 55. auf das vollendete 57. Lebensjahr angehoben.
5. Der Auszahlbetrag des Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene wird im Hinblick auf die Reformen der gesetzlichen Krankenkassen um 1.055 € reduziert.
6. Diese Neuregelungen sollten unter der Voraussetzung des Vertrauensschutzes in der nächsten Wahlperiode wirksam werden.
Wir beweisen damit, so glauben wir, wir sind nicht im luftleeren Raum, sondern auf dem Boden der Realität. Dass es keinen breiteren Konsens gegeben hat
bei diesem Gesetzentwurf im Vorspann, das ist zu bedauern.
Nun zu dem Gesetzentwurf der SPD: Ich glaube, wir haben hier einen Präzedenzfall in der Geschichte des Landtags. Die Geschäftsordnung des Landtags hat in § 50 a zum Inhalt, dass selbständige Vorlagen eben Gesetzentwürfe sind. Das trifft für den Unionsentwurf vom 23.05. dieses Jahres natürlich zu. Nun kommt die Einmaligkeit: Unter selbigem Titel schreibt eine Fraktion nicht etwa einen Änderungsantrag mit dem Datum vom 06.07. - also rund zwei Wochen später -, sondern schreibt verwunderlicherweise einen eigenen Gesetzentwurf, der sich lediglich in den Inkraftsetzungsregelungen und verschiedenen Begründungsformulierungen vom Gesetzentwurf der Union vom 23. Mai unterscheidet. Es wird also nicht der Weg des Änderungsantrags gemäß § 50 b der Geschäftsordnung gewählt - der wäre der Normalfall gewesen -, sondern man schreibt den gleichen Inhalt in ein eigenes Gesetz.
Warum tut man das? Erstens, es gibt eine Tatsache: Bis zum 23. Mai dieses Jahres gab es gemeinsame Überlegungen zwischen der CDU- und SPD-Frak
tion, diese Problematik anzufassen. Aber diese Gemeinsamkeit hat aus irgendeinem politischen Kalkül heraus Herrn Matschie nicht gefallen. Das zu erklären, warum es so war, bleibt ihm - nicht uns, wir sind hier in der Öffentlichkeit, wir werden darüber aus unserer Sicht reden.
Zweitens, es gibt eine Vermutung. Ihnen, den Abgeordneten der SPD-Fraktion, ist vielleicht daran gelegen, am Ende der Beratung durch das Land zu gehen und den Menschen zu sagen, dass Ihr Gesetzentwurf in großen Teilen eine Mehrheit gefunden hat. Nun kann man die Drucksache 4/3081 in die Höhe halten und daneben das entstandene Gesetz und dann kann man auch sagen, wie toll das ist, was nun alles durchgesetzt ist. Prima. Käme es so, würde ich das als politische Scharlatanerie bezeichnen.
Aber zurück zur Sachlichkeit. Wie bereits erwähnt, obwohl die Entwürfe der CDU- und SPD-Fraktion inhaltlich nur an einem Punkt dissent sind, haben sie verschiedene Unterschiede in den Begründungen. Wir sagen, die Änderungen im sozialen Sicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland haben noch keine Berücksichtigung im Gesetzentwurf gefunden, deshalb unser Antrag. Sie sagen, ein Zeichen des solidarischen Beitrags der Abgeordneten soll gesetzt werden. Und Sie schlagen eine andere Inkraftsetzungsregelung vor.
Lassen Sie uns dies in aller Sachlichkeit beraten, und aus diesem Grund haben wir entschieden, wir beantragen die Überweisung der Drucksache 4/3038 der CDU-Fraktion und der Drucksache 4/3081 der SPD-Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Nun zum Antrag der Links-Fraktion. Erstens, in Ihrer Drucksache 4/2084 fordern Sie eine grundlegende Reform der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung. Im Abschnitt 1 sollen die Grundsätze und Ziele formuliert werden. Zunächst zu den Grundsätzen: Der erste Punkt wäre dann die Gleichsetzung mit dem normalen Steuerbürger. Mit dieser Formulierung erreichen Sie - vielleicht gewollt - den Eindruck, Abgeordnete würden keine Steuern zahlen und man müsse dies herbeiführen. Dazu ist zu sagen, jeder Abgeordnete unterliegt schon immer dem Einkommensteuerrecht wie auch der normale Steuerbürger. Einkommensteuer zahlen eben alle.
Sie fordern eine Abkehr von dem staatlichen Alimentationssystem durch Eigenvorsorge. Die Ausführungen, die jetzt in diesem Saal stattgefunden haben, beweisen genauso wie Publikationen, die es dazu gibt, dass die Grundentschädigung der Abgeordneten derzeit etwa verdoppelt werden müsste, um ei
ne Deckung in einem solchen System zu ermöglichen. Das hat aber trotzdem noch Probleme, da zumal noch eine große Zahl der Einzahler erforderlich wäre, um ein solches Versorgungssystem aufzubauen. Diese Anzahl ließe sich nicht erzeugen über die Abgeordneten des Thüringer Landtags.
Zum anderen: Wenn die Grundentschädigung erhöht werden müsste, wäre es dann so, weil etwa 4.785 € im Monat von uns allen zu versteuern sind, käme es dann auf zwischen 8.000 und 9.000 €. Ich weiß, dass das eine Zahl ist, die Sie ungern sagen, aber das ist der Sachverhalt.
Das gültige Abgeordnetengesetz des Thüringer Landtags gibt auch zur Transparenz der Tätigkeit eindeutige und unserer Meinung nach ausreichende Verhaltensregeln vor. Ich erinnere an § 42 Abs. 2 dieses Gesetzes und ich zitiere: „Die Verhaltensregeln für die Abgeordneten müssen Bestimmungen erhalten über
1. die Pflicht zur Anzeige von Berufen sowie wirtschaftlichen oder anderen Tätigkeiten, die auf Interessenverknüpfungen hinweisen können, die für die Ausübung des Mandats bedeutsam sind, unterschieden nach Tätigkeiten vor und nach Mandatsübernahme einschließlich ihrer Änderungen während der Mandatsausübung,
2. die Unzulässigkeit einer Annahme von Zuwendungen, die ohne Leistung der geschuldeten Dienste nur in Erwartung der Vertretung der Interessen des Zahlenden im Landtag gewährt werden,