Protokoll der Sitzung vom 09.04.2008

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen zusätzlichen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Eckardt. Die Rednerliste führt Abgeordneter Worm.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Abgeordneter Hauboldt, Frau Abgeordnete Reimann und Herr Minister Wucherpfennig.

Ich möchte Ihnen folgende allgemeine Hinweise für den Sitzungsverlauf geben: Heute Abend um 20.00 Uhr findet im Augustinerkloster ein Hintergrundgespräch beider Kirchen zum Thema „Bestandsaufnahme - die Thüringer Familienoffensive und die Folgen“ statt. Alle drei Fraktionen sind eingeladen. Wir haben uns deshalb im Ältestenrat verabredet, heute um 18.00 Uhr den letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen.

Weiterhin möchte ich Sie für morgen 13.00 Uhr zur Eröffnung der Ausstellung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt mit dem Titel „Mensch und Natur gehören zusammen - Nationale Naturlandschaften Thüringen“ herzlich einladen. Die Eröffnung findet im Foyer statt. Darüber hinaus lädt der Verband der Privaten Brauereien Mitteldeutschlands für morgen zu einem parlamentarischen Abend ein. Er wird nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr im Landtagsrestaurant beginnen.

Wenn Sie dann Ihre Privatgespräche eingestellt haben, werden wir die Sitzung fortsetzen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Verein 3K - Kunst, Kultur, Kommunikation im Foyer die Ausstellung „Die Kilianikirche -“ - das ist eine Kirche in Mühlhausen - „eine Stiftung für Kunst und Kultur“ präsentiert. Dieser Verein ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater in Thüringen.

Zur Tagesordnung möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:

Der Ältestenrat ist übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1, die Regierungserklärung zu dem Thema „Geoinformationen und Verkehr - Infrastruktur

politik für ein zukunftsfähiges Thüringen“ morgen als ersten Punkt aufzurufen.

Der Ältestenrat ist weiterhin übereingekommen, folgende Reihenfolge vorzusehen:

Der Tagesordnungspunkt 33, „Wahl des Vizepräsidenten des Thüringer Rechnungshofs“, wird morgen nach der Aktuellen Stunde aufgerufen.

Der Tagesordnungspunkt 32, „Vorabempfehlungen für eine Verwaltungsreform auf gemeindlicher Ebene in Thüringen der Enquetekommission“, wird am Freitag als erster Punkt aufgerufen.

Der Tagesordnungspunkt 15, „Entwicklung des (Kin- der-)Medienstandorts Thüringen“, wird am Freitag als zweiter Punkt aufgerufen.

Zum Tagesordnungspunkt 2, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, „Thüringer Kommunalabgabenanpassungsgesetz 2008“, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3989 verteilt.

Der Tagesordnungspunkt 14, Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Entwicklung und Handlungsfähigkeit der Stadt Oberhof“, wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da die Fraktion ihren Antrag zurückgezogen hat.

Zu Tagesordnungspunkt 21, Antrag der Fraktion der SPD, „Kinderarmut gemeinsam mit den Kommunen bekämpfen“, wird ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3990 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 22, Antrag der Fraktion der SPD, „Aus Erfahrung lernen - Förderung für Langzeitarbeitslose verbessern“, wurde eine Neufassung verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 23, Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Steuerverwaltung stärken“, wird ein Alternativantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3991 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 25, Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Rentengerechtigkeit für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR“, wird ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3988 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 32, „Vorabempfehlungen für eine Verwaltungsreform auf gemeindlicher Ebene in Thüringen der Enquetekommission“, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 4/3987 verteilt.

Der Wahlvorschlag der Landesregierung zu Tagesordnungspunkt 33 „Wahl des Vizepräsidenten des

Thüringer Rechnungshofs“ hat die Drucksachennummer 4/3983.

Zu Tagesordnungspunkt 34, „Fragestunde“, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/3961, 4/3962, 4/3963, 4/3966, 4/3970, 4/3971, 4/3972, 4/3973, 4/3974 und 4/3975.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Landesregierung bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigt hatte, zu den Tagesordnungspunkten 9, 11, 12, 15, 16 und 22 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Darüber hinaus hat die Landesregierung Sofortberichte zu den Tagesordnungspunkten 20 b und 24 angekündigt.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Ja. Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 31, den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, am morgigen Donnerstag als zweiten Punkt zum Aufruf zu bringen.

Danke. Gibt es weitere Anträge? Abgeordneter Schröter.

Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 27 gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 6 zu behandeln, weil beide Themen annähernd dieselbe Diskussion hervorrufen würden. Zum Zweiten beantragen wir die getrennte Behandlung der Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b, da dort die Themenlage nicht so beieinander ist, dass mit einem Redner beide Teile abgedeckt werden könnten.

Danke. Gibt es weitere Anträge? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diese Anträge ab.

Es wurde von der Fraktion der SPD beantragt, den Tagesordnungspunkt 31, den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, am morgigen Donnerstag als zweiten Punkt zu behandeln. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen und keine Gegenstimme. Damit ist der

Antrag angenommen und wir behandeln den Tagesordnungspunkt 31 morgen als zweiten Punkt.

Es wurde weiterhin beantragt von der Fraktion der CDU, Tagesordnungspunkt 27 gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 6 zu behandeln. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit werden diese beiden Tagesordnungspunkte zusammen behandelt.

Es wurde ferner beantragt, eine getrennte Behandlung der Punkte 20 a und 20 b vorzunehmen, also zwei getrennte Aussprachen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme ist auch diesem Antrag zugestimmt worden. Damit behandeln wir die Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b in getrennter Aussprache.

Die Tagesordnung ist mit den von mir genannten Änderungen festgestellt. Wir steigen ein in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnungspunkte. Tagesordnungspunkt 1, die Regierungserklärung des Ministers für Bau und Verkehr zu dem Thema „Geoinformationen und Verkehr - Infrastrukturpolitik für ein zukunftsfähiges Thüringen“ wird morgen, am Donnerstag, aufgerufen. Deshalb rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Kommunalab- gabenanpassungsgesetz (ThürKAAG) 2008 Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3811 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3989 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben dieses Gesetz bereits ein erstes Mal hier im Landtag gehabt, haben das Gesetz nicht im Innenausschuss beraten und deswegen, denke ich, sind an dieser Stelle noch einige Worte dazu zu sagen. Die LINKE möchte zum einen zusätzlich zu den normalen Grundgebühren Beiträge auf eine sogenannte zusätzliche Grundgebühr verlagern. Wir kennen das Anliegen schon lange. Letztendlich geht es Ihnen - das, denke ich,

haben Sie offen auch schon vielfach gesagt - um die Abschaffung der Beiträge sowohl im Abwasserbereich als auch im Straßenausbaubereich. Das bedeutet aber - und ich werde es an der Stelle immer wieder wiederholen, auch wenn Ihnen das nicht so ganz recht ist -, Sie verlagern damit die Kosten auf die Mieter und bei den Grundgebühren, bei zusätzlichen Grundgebühren verlagern Sie natürlich die Kosten vor allen Dingen auf Alleinstehende, zumal Ältere oft davon betroffen sind, die allein noch in einer Wohnung wohnen, also auch Rentner, also auf Personengruppen, von denen wir eigentlich gar nicht wollen, dass sie eine zusätzliche besondere Belastung in dieser Richtung erfahren. Aus dem Grund, sagt die SPD-Fraktion, ist dieser Teil Ihres Vorschlags für uns inakzeptabel. Er löst auch nicht das Problem der sozialverträglichen und sparsamen Beitragserhebung respektive dann unter der zusätzlichen Gebühr, weil Gebührenberechnungen in aller Regel noch schwieriger nachzuvollziehen sind für die Betroffenen, als das bei den Beiträgen der Fall ist. Ich denke, das ändert auch nichts daran, dass Sie an der Stelle einen Änderungsantrag gemacht haben und von den Abschreibungen auf die Investitionen gegangen sind, das ist ja nur eine Frage der Klarstellung gewesen nach der Anhörung.

Ein weiterer Vorschlag beinhaltet den Verzicht der Verzinsung des Eigenkapitals der Aufgabenträger selbst bei der Gebührenberechnung. Da stelle ich schon mal die Frage auch an DIE LINKE komplett: Wer von Ihnen verzichtet denn selbst auf die Verzinsung Ihres eigenen Eigenkapitals? Auch das ist, denke ich, unredlich den Aufgabenträgern gegenüber. Die müssen nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, das haben Sie selbst an einigen Stellen betont. Wenn wir jetzt die Verzinsung des Eigenkapitals herausnehmen würden, dann bedeutet das schlicht und ergreifend, dass auf dem Rücken der zukünftigen Generation die Gebühren momentan verringert werden sollen. Aus dem Grund ist auch das für uns nicht akzeptabel.

Die Nummer 3, denke ich, erübrigt sich, weil auch jetzt schon im Gesetz steht, dass bei der Gebührenbemessung von Wasser und Abwasser der schonende und sparsame Umgang mit Wasser in irgendeiner Form befördert werden soll.

Der Verzicht auf die Oberflächengebühr bei einer homogenen Bebauung, denke ich, ist eine ganz akzeptable Sache, ein Vorschlag, dem man durchaus folgen kann. Auch das Thema Flächenentsiegelung ist eines, dem jeder von Ihnen hier zustimmen kann. Allerdings ist es gerade so, dass die Niederschlagsgebühr dazu führt, dass wir die Eigentümer von Grundstücken geradezu anregen - ich kenne keinen Zweckverband, keinen Aufgabenträger, der in dem Bereich nicht eine Regelung in seiner Satzung hat,

wenn er denn Niederschlagsgebühren erhebt -, dass man diese auch ganz oder teilweise einsparen kann, wenn man auf Flächenentsiegelung setzt, respektive wenn man das Niederschlagswasser in den eigenen vier Grundstücksgrenzen verbraucht, entweder über Zisterne oder andere Möglichkeiten der Versickerung. Deswegen, muss man das Gesetz nicht an dieser Stelle zusätzlich ändern. Wichtig ist, dass wir beim Niederschlagswasser, wie das wirklich viele machen, und ich nenne zum Beispiel den Zweckverband in Jena, in Jena können Sie, wenn Sie ausreichend Kubikmeter Zisterne haben, ganz von der Niederschlagsgebühr befreit werden. Ich denke, deswegen muss man keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bringen und so wie in Jena gibt es viele Beispiele. Wichtig ist, dass die Bürger ausreichend Zeit haben und nicht von heute auf morgen etwas installieren müssen, um mit dem Niederschlagswasser klarzukommen. Die Problematik ist vor allen Dingen im ländlichen Raum schwierig, wo die Niederschlagsgebühr eingeführt worden ist. Ich nenne meinen Landkreis Zeulenroda-Triebes, dort war es ganz unglücklich. Man hat die Bürger einfach vor die Alternative gestellt, sozusagen übermorgen schlägt die Niederschlagsgebühr zu und gerade die Leute im ländlichen Raum, die viel Dachfläche haben, brauchen schlicht und ergreifend eine Zeit X - ich sage einmal zwei, drei, vier Jahre -, um die Möglichkeit zu bekommen, sich andere Systeme für den Regen einfallen zu lassen, um den selber zu verbrauchen. Damit ist es auch erledigt.

Den Gesetzentwurf brauchen wir in dieser Form nicht und deswegen wird die SPD-Fraktion auch nicht zustimmen. Vielleicht kann man später noch einmal über die Frage Niederschlagswasser bei homogener Bebauung separat reden. Danke.

(Beifall SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Kuschel, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist die zweite Lesung unseres Gesetzentwurfs. Die CDU-Landtagsfraktion hat eine Beratung in den Ausschüssen verhindert. Die erste Lesung hat auch deutlich gemacht, worin die Ursachen bestehen. Der CDU-Landtagsfraktion fehlen einfach die Argumente, sich mit unserem Vorschlag auseinanderzusetzen. Wenn hier die Vertreter und Vertreterinnen der Landtagsfraktion, aber auch der Herr Staatssekretär in der ersten Lesung zu der Einschätzung gekommen sind, es ist alles in Ordnung, es braucht nichts geregelt zu werden, dann zeigt sich,

wie weit sowohl die Mehrheitsfraktion als auch die Landesregierung weg sind von den Problemen der Menschen in diesem Land. Jetzt wird auch deutlich, der Auflösungsprozess der Landesregierung hat begonnen. Nachdem also inhaltlich nichts mehr geschieht, laufen jetzt auch die ersten Leute davon. Es fragt sich nur, wer die Rolle übernimmt, mich ständig zu belehren, da bin ich einmal gespannt. Aber vielleicht hat das auch ein Ende, weil das ja nicht sehr überzeugend war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da Sie sich einer inhaltlichen Diskussion verweigert haben, haben wir selbst den Dialog mit den Betroffenen gesucht, sowohl mit den Bürgern und Bürgerinitiativen, aber auch mit den kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Das war keine einfache Diskussion, weil die Interessenslage sehr unterschiedlich ist. Die Bürgerinitiativen hätten sich gewünscht, wir wären bei unserer Forderung nach konsequenter Abschaffung der Abwasserbeiträge geblieben. Die kommunalen Aufgabenträger haben darauf verwiesen, dass sie ein hohes Interesse daran haben, möglichst betriebswirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein, also Vorrang der Betriebswirtschaft vor den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der betroffenen Gebühren- und Beitragspflichtigen.

In diesem Spannungsverhältnis haben wir uns bewegt und den Gesetzentwurf diskutiert. Ein Ergebnis dieser Diskussion finden Sie in unserem Änderungsantrag wieder, in dem wir eine Anregung der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung aufgegriffen haben, die uns darauf hingewiesen haben, die Formulierung im Gesetzentwurf könnte fehlinterpretiert werden und könnte auch zu einer Verletzung des Kostendeckungsgebots führen, nämlich einer sogenannten Doppelfinanzierung, weil schon eine Grundgebühr da ist. Deswegen haben wir die Anregungen der Aufgabenträger aufgegriffen und klargestellt, dass diese zweite Grundgebühr, die anstelle einmaliger Beiträge erhoben werden kann, nur zur Refinanzierung der Investition dient, und zwar des Anteils der Investitionen, der ursprünglich durch die Beitragseinnahmen gedeckt werden sollte. Ich glaube, eine solche Klarstellung ist richtig und macht noch einmal deutlich, was wir wollen. Wir diskutieren also heute nicht über die Frage Beiträge oder keine Beiträge, sondern wir ermöglichen den Aufgabenträgern eine weitere Refinanzierungsmöglichkeit. Das liegt im Ermessen, wir üben überhaupt keinen Zwang aus und dergleichen. Insofern können wir auch den Vorwurf hier im Raum stehen lassen, dass wir letztlich erneut eine Diskussion aufmachen über die Abschaffung der Beiträge. Aber wenn darüber diskutiert wird, wie Frau Taubert es tut, müssen wir noch mal unsere Argumente vortragen, weil auch die ständige Wiederholung Ihrer Argumente die Realität nicht

exakt widerspiegelt.