Heike Taubert

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass Wahlgeschenke oft teuer sind, das können wir auch an diesem Thema gut bestätigen. Sie kosten den Steuerzahler - wie in diesem Fall - ca. 1,8 Mrd. €. Man muss sich mal die Summe auf der Zunge zergehen lassen. Wir könnten zum Beispiel das Problem bei den Erzieherinnen lösen mit diesem Geld und...
Der Bürger zahlt es ja, Herr Köckert, es ist -
ja, ja, wir wollen doch aber nur der Ordnung halber darauf hinweisen, es zahlt jemand, es kommt nicht von ungefähr.
Ich jammere gar nicht, Herr Köckert.
Es sind mittlerweile Zustände eingetreten - und, Herr Köckert, da waren Sie auch in Verantwortung in dem Ministerium, also haben Sie da tätig mitgewirkt -, die man auch nicht so einfach umkehren kann.
Wir haben die Menschen verunsichert und die Verunsicherung hält an. Sie sagen immer, Sie können mit Geld umgehen. Herr Mohring als Finanzexperte ist immer ganz groß dabei, redet auch davon, Neuverschuldung ist nicht. An diesem Beispiel sehen wir sehr wohl, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der Landesregierung, Sie wissen nicht mehr, was Sie tun.
Ich will auch noch einmal daran erinnern, warum es zu dem Zustand gekommen ist. Ich denke, man sollte das hier noch einmal ansprechen. Wir haben eine fiskalisch unkritische Förderpolitik in diesem Land gehabt Anfang der 90er-Jahre, viel zu groß gefördert, viel zu unkritisch herangegangen und jetzt haben wir an vielen Stellen das Problem. Das Problem kann man nur wieder mit Geld lösen, das ist das Dilemma. Das im Gesetz aufgeführte Prüfgebot ist guter Wille. Vielleicht für das Publikum noch mal gesagt, wenn jetzt übergroße Grundstücke begrenzt werden und die Beitragszahler, die so ein Grundstück haben oder ein bebaubares, aber nicht bebautes Grundstück haben, dann müssen sie momentan nicht so viel zahlen. Da aber die Gemeinde bzw. der Zweckverband natürlich in der Kalkulation auch diese Beiträge mit enthalten hat, wird das Land einstehen mit Zinsen und mit Tilgung. Das sind die 1,8 Mrd. €, die sich am Ende anhäufen. Nun soll gesagt werden, wir wollen die Tilgungszahlung an den Aufgabenträger daran binden, dass er wirtschaftlich und sparsam arbeitet. Nun kann man daran erst einmal nichts aussetzen, das fordern wir seit Langem, dafür ist auch einiges in Thüringen schon passiert, leider nichts bis zum Ende bei einigen Aufgabenträgern. Bei anderen Aufgabenträgern muss man sagen, die haben von vornherein auch wirtschaftlich und sparsam gearbeitet. Man kann an der Stelle durchaus auch viele
positive Beispiele in Thüringen finden. Aber wenn nun die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ergibt, dass der Verband, dass die Gemeinde nicht an der Stelle so gearbeitet hat, dann soll es die Tilgungsleistung nicht geben. Da sind wir der festen Überzeugung, das kann so nicht sein, es besteht für alle Aufgabenträger ein Tilgungsanspruch. Bei der Umsetzung des Gesetzes an dieser Stelle - wir gehen ja davon aus, dass die CDU-Fraktion es beschließt - muss sehr peinlich darauf geachtet werden, dass nicht wieder ein Fall für das Landesverfassungsgericht entsteht.
Sie haben das jetzt auch hier in der Berichterstattung noch mal deutlich gemacht, dass es Ihnen momentan nur um ein - sie hatten es so formuliert im Innenausschuss - Heilungsgesetz geht. Dafür, dass das Verfassungsgericht gesagt hat, wir haben an der Stelle einen rechtswidrigen Zustand, wollen Sie sich mit dem Thema Straßenausbaubeiträge nicht beschäftigen.
Doch, das hätten Sie gekonnt. Da will ich auch noch mal sagen für alle, Sie hätten es lange gekonnt.
2005 hat das OVG in Weimar festgestellt, dass wir eine rechtliche Lage haben, die schwierig ist, um dies mal ganz vorsichtig zu sagen. Das ist 4 ½ Jahre her. Dort ist auch Verwaltungshandeln passiert, bei Straßenausbaubeiträge gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Deswegen ist der Zustand so, wie er ist, und er ist für die Bürger, die zahlungspflichtig sind, genauso unbefriedigend wie für die Gemeinden. Seit 4 ½ Jahren überlegt die Landesregierung, vor allem das Innenministerium, offensichtlich aber nicht die CDU Fraktion.
Doch, ich unterstelle denen das mal. Man muss auch mal Positives unterstellen, Herr Buse. Letzte Sitzung heute, da kann man doch mal etwas Positives unterstellen. Da muss ich auch sagen, das Innenministerium ist immer von sachkundigen Juristen geführt worden in der letzten Legislaturperiode. Wir hatten erst Herrn Dr. Gasser, das war ein sachkundiger Jurist, das kann man überhaupt nicht bestreiten. Wir haben jetzt Herrn Scherer, das ist auch ein sachkundiger Jurist, er war ab 1993 Landgerichtspräsident in Erfurt, er war Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, er war auch drei Jahre Innenstaatssekretär sogar in der vorhergehenden Legislaturperiode.
Da muss man schon sagen, da war Zeit genug, sich dieser schwierigen - das will ich gut eingestehen, das geht allen so, das ist eine schwierige Materie und sehr vielschichtig - Materie tatsächlich zu widmen.
Und jetzt zu sagen, dass dazu nicht mehr die Zeit ist, das ist doch unverfroren.
Wir haben bereits 2007 zum Straßenausbau einen Änderungsantrag eingebracht. Sie können sich auch da erinnern.
Sieh mal an. Ja, ja, ich kann mich auch entsinnen. Er hat sich gemüht, die Rechtslage tatsächlich umzusetzen.
Kann ich Ihnen nur sagen, kommen Sie mal nach Ronneburg, reden Sie mit Ihrem CDU-Bürgermeister, da können wir noch aus diesen alten Zeiten schwärmen, als die Straßenausbaubeiträge unbedingt umgesetzt werden sollten. Da können Sie mal kommen.
Aber ich will noch mal sagen, wir haben 2007 einen Gesetzentwurf bereits eingebracht, der den Umstand heilen sollte, dass man rückwirkend einmalige Beiträge erheben sollte. Auch und gerade bei den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen, die viele Gemeinden haben, ist das einfach eine Zumutung für die Gemeinde und auch für die Bürger.
Wir haben heute wieder einen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf eingebracht, meine Damen und Herren von der CDU, der nochmals einen veränderten Versuch unternimmt, dieser Materie Herr zu werden. Ich denke, es ist an der Zeit, vor der Wahl genau noch mal zu sagen, was man zum Thema Straßenausbaubeiträge sagen will, und nicht nur Einzelmeinungen in der Presse kundzutun, dass man sich manches vorstellen könnte. Ich denke, dazu sind wir verpflichtet, sowohl wir als Abgeordnete als auch die Landesregierung. Deswegen bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir auch das Thema Straßenausbaubeiträge in Thüringen endlich beiseite legen können. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Gesetz hat ja eine Vergangenheit, obwohl es ganz neu ist. Wir erinnern uns an 2004 und an 2005.
Auch an 2006, Herr Sklenar, erinnern wir uns, vielleicht lieber als an 2004 und an 2005. Aber bezüglich dieses Gesetzes sollten wir uns schon noch mal vergegenwärtigen, warum wir heute auch über diesen Gesetzentwurf sprechen müssen.
Der Thüringer Ministerpräsident, Herr Althaus, hat ein Versprechen abgegeben, er löst die brenzlige Lage im Wasser-/Abwasserbereich. So war das Versprechen - Moratorium, können Sie sich entsinnen? Dann wurde erst überlegt, wie man das überhaupt machen kann. Erst handeln, dann denken, war das Motto damals gewesen. Die Auswirkungen kennen wir. Die gesetzlichen Regelungen sind beim Thema Abwasser für nichtig erklärt worden. Beim Wasser muss man einfach sagen, die Regelungen, die die Landesregierung auch damals vorgeschlagen hat, sind durch das Verfassungsgericht durchgekommen, aber man muss sagen, Sie sind da mit einem blauen Auge davongekommen. Denn wer genau hingehört hat zu der Veranstaltung, als das Urteil verkündet wurde, der konnte sehr deutlich hören, dass es da Einwände gab, die auch nicht vom Fachpublikum, das sich in der vergangenen Zeit mit dem Urteil beschäftigt hat, weggewischt wurden. Die Bedenken, die dort geäußert wurden, sind in der Fachwelt durchaus sehr anerkannt. Aber sei es drum, Wasser ist erledigt.
Im Abwasserbereich haben wir die Nichtigkeit einiger Regelungen und müssen jetzt damit umgehen. Herr Mohring hatte ja heute Vormittag gesagt, was hat denn da die SPD gemacht? Da sage ich ganz einfach, wer den Pfusch angerichtet hat, der muss ihn auch wieder beseitigen. Dass Sie es jetzt für die Landesregierung getan haben, das ist in Ordnung. Uns ist egal, woher das Gesetz kommt, das diese Missstände beseitigt. Wir können, denke ich, auch im Großen und Ganzen gar nicht anders als diese Regelung vorzunehmen, denn das Verfassungsgericht hat gesagt, nur mit Geld könnt ihr die Ungleichheit beseitigen. Es ist allerhand Geld, immerhin kommt fast 1 Mrd. oben drauf über die Jahre, 1 Mrd., die uns an anderen Stellen durchaus fehlt. Da will ich kurz, von mir aus gesehen, nach rechts schauen, DIE LINKE muss aufhören zu sagen, die Abschaffung von Abwasserbeiträgen koste nichts. Wir wissen, dass schon das was kostet, schon fast 1 Mrd. Wenn wir davon ausgehen, dass es richtig ist, was im Gesetzentwurf steht, dass es 25 Prozent der Investitionskosten sind, die in diese Privilegierung fallen, dann bedeutet das, es sind 4 Mrd. € über die Jahre. Das heißt, es kostet eine ganze Menge, wenn man die Abwasserbeiträge ganz abschaffen würde. Ich denke, das gehört einfach zur Klarheit und Wahrheit dazu, dass man dann andere Investitionen in die Zukunft, die wir auch vorhaben, nämlich z.B. in der Kindertageseinrichtung mehr Erzieherinnen, in Schule jüngere Lehrer, dass wir die uns
einfach an den Nagel hängen könnten.
Deswegen sind wir im Großen und Ganzen mit dem Gesetzentwurf so einverstanden. Wir möchten aber die Diskussion vor allen Dingen auch im Innenausschuss haben und auch eine mündliche Anhörung. Das wäre mir ganz wichtig, weil es doch noch eine ganze Reihe von zumindest Unklarheiten gibt, die in dem Gesetzentwurf stecken, die wir unbedingt bereden müssen. Ich sage jetzt nur mal eine, die sich um das Geld dreht. Ist es gerechtfertigt, dass man z.B. jetzt auf die 2 Prozent Abschreibung geht oder spart das Land am Ende auch Geld, wenn wir auf eine 3-prozentige Tilgung gehen und damit eher fertig sind und durchaus auch im Zinsbereich Kosten sparen können. Im Wasserbereich haben wir im Übrigen die 3 Prozent angesetzt. Also ist die Frage, warum jetzt hier eine andere Regelung?
Dann gibt es auch noch einzelne Details, die wir noch mal besprechen müssen, ob wir jetzt nach vier Jahren Arbeit mit einer adäquaten Regelung tatsächlich alle Problemlagen erfasst haben, die sich um die Frage der Privilegierung, Rückzahlung drehen, oder ob es noch einzelne Dinge gibt, die man gleich mit lösen muss.
Ich will noch mal darauf verweisen: Beiträge und Gebühren sind immer eine schwierige Kiste gewesen. Je niedriger ich die Beiträge mache, gerade im Bereich Abwasser, desto mehr schlägt sich das auf die Gebühren nieder. So rum wie so rum nehmen wir der Bevölkerung Kaufkraft weg, das wissen wir. Aber in Verantwortung, dass auch in einer Gemeinde etwas passieren muss, denke ich, muss man abwägen und muss einen Mittelweg finden, um auch eine Entwicklung in den Gemeinden, gerade im Bereich der Infrastruktur, zu erreichen. In diesem Zusammenhang will ich mal etwas tun, was wir sehr selten in diese Richtung machen, auch mal denen danken, die sich mit dem Thema viele Jahre nicht nur beschäftigt, sondern auseinandergesetzt haben, das sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, das sind auch die Leute bei den Aufgabenträgern, in den Zweckverbänden, die durchaus nicht alle unverantwortlich gearbeitet haben, die durchaus geschaut haben, dass Investitionen besonnen angefasst werden, nicht überzeichnet werden, dass man nicht die größte Queranlage und nicht das dickste Abwasserrohr in der Erde hat und die sich mit den Bürgerinnen und Bürgern auseinandergesetzt und Lösungen gefunden haben, die durchaus tragfähig sind auch für die Zukunft. Danke schön.
Herr Kuschel, Sie haben ja unterschiedliche Lösungsansätze von Ihrer Fraktion angekündigt und es geht aber am Ende immer wieder ums Geld. Sie haben ja ausgeführt jetzt gerade, ums Geld geht es eigentlich nicht. Aber selbst wenn ich jetzt annehme, dass Sie weniger Gesamtinvestitionen wollen durch alternative Bauausführung, das kostet ja trotzdem Geld. Jetzt ist meine Frage an Sie: Wer übernimmt es dann für die Zukunft, aber auch für die Vergangenheit, wenn die Abwasserbeiträge in Thüringen abgeschafft würden zu dem jetzigen Zeitpunkt?
Ich möchte nur was klarstellen, und zwar gehöre ich ja nicht zu denen, die Rederecht anderen nicht erteilen, weil ich das nicht so toleriere. Im Innenausschuss bekommt auch jemand anderes, der sonst dem Ausschuss nicht angehört, gern von mir das Rederecht, aber es ist nicht wahr, dass die Abge
ordnete vom Ausschuss ausgeschlossen wurde. Das ist also nicht passiert, nicht, dass da Märchen entstehen.
Und ein Zweites: Ich will auch klarstellen, auch für unsere Fraktion, wir haben doch nichts dagegen, wenn junge Leute auch alternativ leben wollen, und wenn es eben ein Haus gibt, um das sich keiner kümmert, dann muss man auch mal gucken, wie man damit umgeht und wenn das besetzt wird, das ist doch auch nicht das Problem. Das Problem ist doch, dass Sie von der Linksfraktion die jungen Leute benutzen, um irgendeine Mär aufzubauen. Und das ist definitiv nicht der Fall und das möchte ich hier gern noch mal zu Protokoll geben.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, wie Herr Kölbel als Berichterstatter schon gesagt hat, war in diesem Fall des Gesetzentwurfs zur freiwilligen Eingliederung von Gemeinden kein großer Dissens im Innenausschuss. Wir stimmen auch dieser Vorlage zu. Insbesondere freut uns, dass die VG Nesse-Apfelstädt sich jetzt umwandelt zu einer Landgemeinde. Wir glauben aber auch da, dass der Antrag der LINKEN sehr sinnvoll ist, die Namensgebung nochmals in die Hände der Bürgerinnen und
Bürger zu geben. Das ist auch kein Affront gegenüber den Gemeinderäten, die haben sich halt für diesen Namen Nesse-Apfelstädt entschieden. Aber wenn doch eine erhebliche Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sagt, wir wollen noch mal selbst darüber entscheiden und halten diesen Namen offensichtlich um des Findens willen dieser Gemeinde für überdenkenswürdig, dann sollten wir das tun.
Was die Gemeinden Bernterode und Breitenworbis betrifft, auch da stimmen wir zu, obwohl unsere Auffassung ist, dass auch dieser Zusammenschluss ein Stück weit zu klein ist. Er wird nicht so lange halten, wie man sich das vorstellt.
Ich möchte auch der guten Ordnung halber noch mal darauf verweisen, Bernterode muss sich mit jemandem zusammentun, tätiges Mitwirken eines ehemaligen CDU-Innenministers hat ja dazu geführt, dass sie vollkommen überschuldet sind mit 10.000 € pro Einwohner.
Da geht also gar nichts mehr.
Ich habe ihn doch nicht beschimpft, ich habe doch nur die Wahrheit gesagt. Soll ich jetzt auch noch sagen, wer es war, Herr Fiedler, es war Herr Böck. Der hat sich damals doch ein Stück weit überhoben, indem er dachte, da Großes zu tun. Am Ende muss es leider der Steuerzahler bezahlen,
das ist das Missliche an der Sache. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ja in ihrer Gemeinde gut weiterleben, aus dem Grund stimmen wir auch diesem Zusammenschluss zu. Danke.
Sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren auf der Tribüne! Herr Kuschel, wenn Sie Ihre Vergangenheit aufgearbeitet hätten und die Partei, der Sie angehören, auch, dann hätten Sie das Bewusstsein dafür, dass Abgeordnete wie Sie, die parlamentsunwürdig sind, gar nicht erst hier im Parlament erscheinen würden.
Das wäre nämlich die Konsequenz daraus. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist jetzt schwierig für mich, auf unseren Gesetzentwurf zurückzukommen, ich mache das aber, davon lasse ich mich nicht abbringen. Es ging tatsächlich in unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalordnung darum, dass die Kommunen Rechtssicherheit haben. Es geht also nicht um Palaver im Landtag, sondern es geht darum, dass wir Rechtssicherheit haben. Sie werden verstehen, dass ich es als ehemalige Stadtkämmerin verstehen kann, wenn man nur Papier bekommt. Herr Fiedler hat im letzten Plenum darauf hingewiesen, dass es reiche, wenn man ein, zwei, drei Rundschreiben herumschicke und dann würde das schon gehen. Wir wissen aus einer ganzen Reihe von Aufgaben, die in der Vergangenheit nur mit Rundschreiben versucht wurden zu klären, dass
sie am Ende für den einen oder anderen Bürgermeister durchaus problematisch geworden sind. Denn auch das Landesverwaltungsamt und die Ministerien fragen nach Jahren nicht mehr danach, was irgendwoher geschrieben kam, sondern sie fragen nur danach, ob die Gemeinderäte und der Bürgermeister rechtskonform gehandelt haben. Ich kenne das aus einer ganzen Reihe von Rückforderungen, die durchaus auch gerade im Landesverwaltungsamt tätige Personen treffen. Es reicht also nicht, wenn man mit Rechtsverordnungen oder nur mit Rundschreiben arbeitet, man braucht für die Bürgermeister im Rahmen des Konjunkturprogramms unbedingt Rechtssicherheit.
Das wollten wir mit der Einfügung in die Kommunalordnung erreichen. Ich bedaure, dass die beiden anderen Fraktionen das nicht mittragen. Dann muss es eben ausgestanden werden und nach Jahren so kommen, wie es kommen wird. Wir werden sehen, dass eine Reihe von Bürgermeistern oder Gemeinderäten an der Stelle nicht die richtige Entscheidung getroffen hat. Ich denke, es ist auch nicht schlimm, wenn man auf die Nachtragshaushaltssatzung verzichtet in diesem Ausnahmeumstand, denn außergewöhnliche Umstände erfordern auch außergewöhnliche Maßnahmen. Dazu zählt unser Paragraph, unsere Änderung. Es bleibt ja trotz alledem - denn das ist wohl das letzte Mal auch kritisiert worden, dass damit die Gemeinderäte außen vor bleiben - nach wie vor für außer- und überplanmäßige Ausgaben die Regelung, wann der Gemeinderat tatsächlich selber auch entscheiden muss. Das wird durch die Nichtanwendung der Nachtragshaushaltssatzung oder durch diese Befreiung nicht aufgehoben, sondern sie haben weiter über außer- und überplanmäßige Ausgaben zu bestimmen. Deswegen halten wir diese Regelung für sachgerecht.
Das Zweite ist: Kredite zugunsten rentierlicher Investitionen, das ist wichtig in dem Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm, auch endlich rechtssicher zu gestalten. Da wird momentan auch eher nach Nase als sachgerecht entschieden, auch von einzelnen Kommunalaufsichten. Wir wollen ja, dass erneuerbare Energien auch im kommunalen Bereich angewendet werden. Gerade dort ist es oft möglich, mit rentierlichen Krediten zu arbeiten. Deswegen halten wir es für dringend geboten, dass wir die Kommunalordnung auch an der Stelle ergänzen und endlich die Möglichkeit schaffen, dass kommunale Verwaltungen die Energiebilanz am Ende für Deutschland verbessern. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will es mal laut sagen, wie es Herr Höhn sagt: Herrn Fiedler ist es egal, wer unter ihm Innenminister ist, er bestimmt die Richtlinie in der CDU und die anderen haben das zu machen.
Aber Spaß beiseite. Wir brauchen bei der Thematik eine ganz schnelle Klarheit und wir sind uns alle drei Parteien im Landtag einig, dass beim Thema Abwasser der jetzt für verfassungswidrig erklärte Umstand in einen verfassungsgemäßen Zustand versetzt werden muss
und dass diese Privilegierungstatbestände, die einmal eingeführt sind, nicht mehr abgeschafft werden sollen. Das ist ja am Ende die Konsequenz sowohl Ihrer Rede, Herr Fiedler, als auch der Rede von Herrn Kuschel und wir stimmen dem ausdrücklich zu. Wir brauchen aber den verfassungsrechtlichen und verfassungssauberen Zustand und Ihre Rede, Herr Fiedler, hat Irritationen darüber bei uns hervorgerufen, ob Sie denn den verfassungswidrigen Zustand zementieren wollen. Ich hoffe, dass Sie das als Demokrat so nicht wollen.
Das klang aber so. Wir wollen noch mal ganz kurz zurückgehen in das Jahr 2004. Es war ein Wahlversprechen, da werde ich Ihnen vehement widersprechen, Herr Fiedler. Es war ein Wahlgeschenk und das Wahlgeschenk ist in Teilen verfassungswidrig.
Wenn Sie sich an damals erinnern können, war es genau so, dass sowohl aus dem Innenministerium heraus als auch von den kommunalen Spitzenverbänden als auch von uns gesagt wurde, es ist mit Vorsicht zu genießen, was da angepackt wird, steht dringend im Verdacht, dass es verfassungswidrig ist und nun ist es passiert. Einige Personen hier im Raum waren dabei, als das Gericht das verkündet hat, und konnten dort sehen, dass das Entsetzen bei vielen natürlich groß war. Es reicht nicht - das ist unsere Forderung -, dass wir sagen, wir schauen jetzt mal, was da passiert, denn es gibt ganz dringende Fragen, die im Zusammenhang mit diesen Privilegierungstatbeständen beim Abwasser einhergehen, Fragen, die wir auch beantwortet haben wollen. Herr Scherer, Sie waren ja damals Staatssekretär, als die Regelung eingeführt worden ist, ich denke mal, Sie waren vielleicht auch Mitinitiator dieser tückischen Idee.
Sie müssen als Jurist - ich bin da freier als Sie, weil ich nicht Juristin bin - ja schon damals erkannt haben, dass das Ding auf wackligen Füßen steht. Insofern kann jetzt nicht die Entschuldigung sein, dass man langsam überlegen muss, was man da jetzt tut, sondern es gab genug Personen, die damals Einspruch erhoben haben, die sind dann auch im Innenministerium versetzt worden. Vielleicht kann man die wieder um Rat fragen, wie man den Zustand jetzt herstellt.
Für uns gibt es Fragen, die tatsächlich recht schnell zu beantworten sind, z.B.: Welches Recht gilt jetzt? Was ist noch offen? Wie sollen sich die Aufgabenträger verhalten? Gibt es auf Satzungsebene Handlungsbedarf? Herr Fiedler hat es gerade angesprochen. Was passiert mit Aufgabenträgern, die den Richterspruch dahin gehend deuten, dass sie umgehend diverse Bescheide verschicken müssen, vielleicht auch - das ist uns so mitgeteilt worden - aus Ärger darüber, dass sie so viel Arbeit mit dieser veränderten Gesetzgebung hatten?
Das trifft natürlich die Bürgerinnen und Bürger hart, wenn sie sich in Sicherheit glaubten, weil ein Gesetz geändert wurde, weil eine Satzung geändert wurde, der Aufgabenträger gehandelt hat, und jetzt auf einmal bekommen die einen Bescheid ins Haus und wissen damit nichts anzufangen, weil wir sie von politischer Seite her nicht ausreichend aufklären können. Da ist Antwort schnell notwendig. Es besteht auch die Frage, welcher Handlungsbedarf und welche Handlungsmöglichkeiten es bei den Festsetzungs- und Leistungsbescheiden gibt. Das ist eine trockene Materie, das gebe ich zu, aber da sind Unterschiede, wie die Bürger betroffen sein könnten. Müssen die Zweckverbände bis zum Jahresende Bescheide erlassen, z.B. für die bereits an die Bürger zurückgezahlten Beiträge? Das Gericht hat ja gesagt, es soll kein Beitrag, der zurückgezahlt wurde, zunächst mal wieder zurückgefordert werden. Das muss sofort geklärt werden: Was ist mit der Verjährung, was ist mit der Haftung auch derer, die da momentan handeln, welche Auswirkungen hat das Urteil, vor allen Dingen auch in wirtschaftlicher Hinsicht? Ein ganz interessanter Aspekt ist natürlich, Herr Fiedler hat es auch angesprochen, wenn wir diesen Zustand von einem verfassungswidrigen in einen verfassungskonformen Zustand überführen, was kostet das, was bedeutet das, wenn wir auch für die zukünftigen Privilegierungen, das wäre ja die Lösung, als Landesgesetzgeber einstehen und finanziell die Auswirkungen übernehmen? Dass das keine Peanuts sind, das zeigt die Abschaffung der Wasserbeiträge. Wir reden über 1 Mrd. € - 1 Mrd. €, die bei Schulen, die bei Kindergärten, die woanders fehlt. Danke.
Herr Kuschel, ich kann es Ihnen noch mal sagen, wir sind im Grundsatz durchaus für Beiträge. Das haben wir immer gesagt, das wissen auch die BIs, da haben wir einen fruchtbaren Austausch schon seit vielen Jahren auch mit denen gehabt, nicht dass die Mär entsteht, wir würden nicht mit dem Bürger reden. Wir reden mit Bürgern und Bürgerinnen sogar über die Thematik. Was wir wollen, ist, was die BI in ihrer Satzung stehen hat, wir wollen sozialverträgliche Abgaben. Ich will noch mal eines sagen von der
Stelle, es wird immer von Ihnen dargestellt, wenn die Beiträge abgeschafft würden, dann wäre Frieden im Lande, da wäre Gerechtigkeit und vor allen Dingen Transparenz und das ist falsch. Sie können zwar vergleichen, aber transparent ist das immer noch nicht.
Es wird uns erschwert als Bürger - denn wir sind ja nicht nur Abgeordnete, sondern auch Bürger - zu schauen, zu gucken, was hat der Zweckverband, was hat der Aufgabenträger in seiner Kalkulation drin. Sie sehen es am Ende bei den Gebühren noch wesentlich weniger. Das ist auch bei den Straßenausbaubeiträgen ja das Dilemma, wenn das eine Steuer wird, Straßenausbaubeiträge, also, wenn man umwandelt, dann brauchen Sie als Bürger gar nicht mehr hinzugehen, denn Sie verstehen nicht, wie die Zusammensetzung ist, dann ist allgemeiner Haushalt und dann ist einfach gut, was da gebaut wird, wird gebaut und Sie müssen es halt bezahlen.
Ein Zweites: Ich stimme Herrn Scherer ausdrücklich zu, das Gericht hat nur darüber bestimmt, was ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist, nur darum ging es bei dem Gerichtsverfahren. Deswegen hat es die Frage der Beiträge in dieser Form, wie Sie es interpretieren, überhaupt nicht angegriffen, sondern es ging nur darum, ist das ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und ist dieser Eingriff gerechtfertigt. Bei Wasser ist es so festgestellt worden, weil das Geld ersetzt wird, und bei Abwasser ist es eben festgestellt worden, dass es nicht so ist, sondern dass der Eingriff zu schwerwiegend ist und die Gemeinden zu viel Geld verlieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte im Rahmen der Diskussion zum Abschlussbericht der Enquetekommission 4/1 noch
mals kurz darauf eingehen, warum damals überhaupt so eine Situation war, die die Notwendigkeit dieser Enquetekommission hat ergeben lassen. Wir haben zum damaligen Zeitpunkt zunehmend Gemeinden gehabt, die unter die Mindestgrenze von 3.000 Einwohner rutschten, und das Innenministerium musste Ausnahmegenehmigungen schreiben. Das hat zu Unsicherheit bei Bürgermeistern und Gemeinderäten geführt, wie es denn weitergeht.
Zum Zweiten hatte zum damaligen Zeitpunkt auch die Diskussion über Regionalkreise etwas für Unruhe gesorgt und es gab andere, noch unausgegorene Vorschläge zur Verwaltungs- und Gebietsreform. Ich erinnere daran, dass auch die Funktionalreform im Gespräch war. Auch da war nicht ganz klar, was passiert jetzt. Wir hatten ja über mehrere Jahre z.B. in dem Bereich der Kommunalisierung der Umweltämter die Diskussion gehabt, kommt es nun dazu oder kommt es nicht.
All die Punkte haben dazu geführt, dass wir den Vorschlag machten, eine solche Enquetekommission einzusetzen, um diese Vorschläge auch wissenschaftlich zu untersetzen, den Ausgangszustand zu bewerten und einen fundierten, brauchbaren, vor allem die zukünftigen Veränderungen beinhaltenden Expertenvorschlag zu machen. In dem Zusammenhang möchte ich auch allen Experten, die außer den Abgeordneten zugeladen waren, Mitglieder der Enquetekommission waren, ganz herzlich danken. Es ist schon angesprochen worden, es waren oft lange Sitzungen, umfängliche Beratungen notwendig. An dieser Stelle sei allen gedankt, egal mit welchem Vorschlag oder welchem Minderheitenvotum oder welcher Zustimmung sie auch am Ende aus der Enquetekommission gegangen sind.
Wir sehen es auch so, dass die Datensammlung ein gutes Fundament ist für eine weitere Diskussion. Das sollten wir auch nicht negativ reden, das ist gut gewesen. Trotz alledem sind wir natürlich schon unzufrieden, wir haben das ja auch mit unserem Austritt dann aus der Enquetekommission, mit dem Rückzug der SPD-Mitglieder kundgetan, weil dieser Minimalkonsens, den wir mit der Landgemeinde gefunden haben - und das ist ein Minimalkonsens gewesen -, der ist noch nicht mal in dem Maße dann auch gesetzlich umgesetzt worden, sondern nur zum Teil. Wir stimmen da deutlich zu, auch die Verwaltungsgemeinschaften dürften in der Kommunalordnung nicht mehr drinstehen, dass sie noch gegründet werden können. Das ist heute nicht mehr zeitgemäß, das hat auch nichts damit zu tun, dass die gut oder schlecht arbeiten, es geht einfach um eine Form der Verwaltung, die effizient ist und die auch für die Zukunft noch erwarten lässt, dass Verwaltungsaufgaben in einer guten Qualität erfüllt werden können.
Was die Frage einer weiteren Verwaltungsreform, Funktionalreform bzw. dann auch nachführend Strukturreform sowohl auf Landes- als auch vor allen Dingen auf Kreisebene betrifft, da hat die Enquetekommission leider abschließend mehrheitlich gesagt, es soll sich da nichts mehr ändern, der Status quo ist schön. Der Status quo ist fatal und nicht schön und auch nicht dauerhaft haltbar und die Argumente, die angeführt werden, da stimme ich Herrn Hauboldt durchaus zu, die sind sehr einseitig. Wer die Funktional- und Kreisgebietsreform in Sachsen verfolgt hat, der sieht, dass durchaus gute Argumente dafür sprechen, dass man trotz Dreistufigkeit größere Gebiete braucht, um Aufgaben auf kreislicher Ebene - das sind ja Aufgaben, die die Gemeinde allein nicht lösen kann - in größeren Gebieten zu lösen. Dort sind alle Einwände, die mir bisher bekannt sind, auch rechtlich abgewiesen worden, also den Einsprüchen ist nicht stattgegeben worden, so dass wir uns schon an Sachsen messen könnten. Sachsen hat ja schon 1994 größere Kreise gebildet, doppelt so große Kreise, wie wir sie hatten. Man kann auch nicht sagen, dass die Quer- und Längstäler in Sachsen andere sind. Wenn Sie ans Erzgebirge denken, da ist ja im Übrigen der größte Kreis gebildet worden, nicht ganz ohne Probleme, die Leute haben sich auch versucht, aber trotz alledem ist auch da gesagt worden, es ist rechtens, so dass wir nicht sagen können, unsere geographische Lage ist in der Form anders, sondern sie ist durchaus vergleichbar mit Sachsen. Deswegen ist dieses Votum schon misslich. Die kommunalen Spitzenverbände, insbesondere der Gemeinde- und Städtebund, haben das ja auch bedauert, dass jetzt so ein einseitiges Votum aus der Enquetekommission herausgekommen ist. Es soll uns nicht entmutigen, wir haben ja wieder eine neue Legislatur und dann kann man auch darüber reden. Da bin ich auch froher Hoffnung, dass da mehr möglich ist, weil der Zwang einfach größer wird. Wir haben die demographische Entwicklung, wie sie ist, und ich habe schon den Eindruck, dass es sehr viele Menschen gibt, die in Verantwortung stehen, vor allem die in der Mitte dieses Plenums sitzen, die denken, so schlimm, wie es kommen könnte, wie man sagt von der Wissenschaft aus, so schlimm wird es gar nicht kommen. Aber die Kinder sind geboren, die die nächsten 20 Jahre Eltern werden. Wir wissen, dass wir demographisch ein Problem haben, damit auch ein finanzielles Problem haben werden. Wenn wir tatsächlich unsere Verwaltungsaufgaben - wie gesagt - stetig in guter Qualität noch anbieten wollen, werden wir Veränderungen vornehmen müssen. Auch den Kreisen wird einleuchten, dass sie in ihrer Struktur schon jetzt stark begrenzt sind. Wir können die Landräte verstehen aus ganz persönlichen Erwägungen, das ist menschlich verständlich, es ist aber nicht weitsichtig. Jeder, der in der Lage ist und stark genug ist, zu sagen, ich
kann mich auch selbst abschaffen, der braucht sich um seine Zukunft überhaupt keine Gedanken zu machen.
Herr Carius, nein - wer so mutig ist und mutige Entscheidungen trifft, der wird immer wieder angefragt, ob er nicht auch andere Aufgaben übernehmen kann. Herr Carius, noch eins, weil ich vorhin interveniert habe, weil Sie sagten, die SPD hat die Großkreise drauf auf dem Schirm. Was ist ein Großkreis? Fridolin, der Dachs, zählte eins, zwei, drei, viele, mehr konnte der nicht und wenn größer als jetzt groß ist, ist das auch nur eine Interpretationsfrage, also 200.000 Einwohner sind noch nicht riesengroß. Sie sind im Verhältnis zu Sachsen schon relativ klein.
Im Verhältnis zu Apolda mag es recht groß sein. Aber das ist eine relative Frage. Insofern, denke ich, ist das auch nicht die richtige Bewertungsgrundlage, zu sagen, die einen Großkreise und die anderen haben Regionalkreise und das lehnen wir alles ab. Für mich ist wichtig, dass es auch in einem verfassungsrechtlichen Rahmen bleibt. Ich denke, da haben selbst Sie, Herr Hauboldt von der Linksfraktion gesagt, unser Masterplan, den stecken wir lieber wieder in die untere Etage, das ist dann doch nicht so ganz umsetzbar. Sie sagen ja manchmal, Sie sind lernfähig. Also auch da hoffen wir darauf, dass wir gemeinsam, da halte ich es auch mit den Ausführungen vom Gemeinde- und Städtebund, in der nächsten Legislatur tatsächlich auch in der Frage Funktional- und Kreisgebietsreform ein Stück weiterkommen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die SPD-Fraktion ist auch der Meinung, dass der Gesetzentwurf der LINKEN so nicht möglich ist. Ich werte es einmal unter Populismus, wir hatten heute die Demo draußen, da musste schnell etwas geschrieben werden, gleichwohl sagen wir, es ist wichtig, den Prozess anzuschieben, deswegen werden wir die Überweisung an den Innenausschuss befürworten. Es geht also nicht darum, dass wir das Gesetz so befürworten, aber es ist wichtig, einen Prozess anzuschieben. Wir müssen mit Sachverständigen reden, müssen sehen, wer kann uns da helfen, was ist tatsächlich verfassungskonform. Der Antrag, so wie er vorliegt, ist es in jedem Fall nicht und er ist auch ein Affront gegenüber dem Verfassungsgericht, denn Sie ignorieren mit diesem Antrag in dieser Form die Gewaltenteilung. Das ist so, Herr Blechschmidt, Sie können da ja anderer Meinung sein. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Regelung nichtig ist. Ich kann eine nichtige Regelung nicht einfach aufrechterhalten. Aber bei der Dringlichkeit der Thematik ist es einfach wichtig loszulegen. Das haben wir auch gesagt. Wir wären nicht auf so einen Antrag gekommen, der wäre unter unserem Niveau, gleichwohl ist die Diskussion im Innenausschuss wichtig. Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich möchte auch noch einmal darauf verweisen, der Antrag ist vom 21. Januar 2009 und das Faktische ist jetzt einfach anders als es damals war. Ich kann das, was Frau Jung gesagt hat, vollumfänglich unterstreichen. Es war damals unsere Intention nachzuhaken, warum dauert das so lange und warum kommen die Gemeinden noch nicht an das Geld? Es ist ein großer bürokratischer Aufwand, dafür kann die Landesregierung nichts, aber zum Teil dann schon, wenn ich das mit den Jugendämtern gerade in den Landkreisen noch absprechen muss und dann noch Prioritäten gesetzt werden sollen, die durch kein Parlament in irgendeiner Art und Weise legitimiert sind. Das macht die Verwaltung unter der Hand, da kann es schon dauern. Deswegen hatten wir diesen Bericht eingefordert.
Jetzt wissen wir, dass die Teile den Punkt 1 betreffend, nämlich dieses Sondervermögen der Bundesregierung zum Kinderbetreuungsausbau, so weit abgearbeitet werden. Wir appellieren noch einmal an die Landesregierung und auch an die kommunalen Vertreter, dass das Geld wirklich schnell jetzt auch bei den Trägern, gemeindlichen oder freien Trägern, ankommt, damit man bauen kann. Die Gemeinden haben in diesem Bereich sehr viel getan in den letzten 19 Jahren, das sieht man an vielen Stellen. Da, wo es noch nicht möglich war, das Geld aufzubringen, sollten wir jetzt loslegen.
Der Punkt 2, das Konjunkturprogramm, da habe ich einfach noch Nachfragen, wie man das konkret abtrennen will. Sie hatten gesagt, das eine ist für die unter Dreijährigen und das andere kann man viel stärker für andere einsetzen. Da ist trotz alledem noch einmal die Frage, werden denn jetzt die freien Träger tatsächlich so ausgestattet, dass sie nichts an Investitionsgeld drauflegen müssen? Kann ich das jetzt so auch mitnehmen? Es wäre sehr wünschenswert, wenn Sie, Herr Müller, dazu noch etwas sagen könnten, denn die freien Träger werden oft von den Gemeinden gedrängt, dass sie Eigenanteile aufbringen müssen. Nun wissen wir - Herr Kölbel sieht mich gerade so an, wir sind in unterschiedlichen Organisationen unterwegs, wie viele andere von Ihnen auch -, die freien Träger bringen schon viel Eigenanteil ein. Kleine freie Träger, Elterninitiativen, die haben wir aber auch. Wir reden hier über größere Träger, die auch einmal etwas vorfinanzieren können. Aber viele kleine, ich habe z.B. einen kirchlichen Kindergarten in Ronneburg, die machen alles ehrenamtlich und da streitet auch die Gemeinde darum, überhaupt eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, dafür dass sich Gemeindekirchenräte mit einem Kindergarten ganz intensiv beschäftigen, Personalsituation, Bausituation regeln. Es kann nicht sein, dass dann solche Träger auch noch drauflegen müssen. Wir müssen Gewissheit haben, dass die freien Träger entweder auch von Landesseite gestützt werden oder dass man auch von Landesseite darauf dringt, dass die Kommunen diesen Eigenanteil übernehmen. Es ist ein Subsidiaritätsprinzip und bei aller kommunaler Selbstverwaltung, es darf nicht zulasten von den engagierten Leuten sein, die sich in dem Bereich der Kinderbildung und Kindererziehung betätigen.
Ich denke, es ist auch wichtig, dass wir in Thüringen flächendeckend gute Angebote, auch gute Investitionen im Bereich der Kindertagesstätten haben, denn wie wichtig es ist, dass man in einem guten Umfeld aufwächst, sieht man in einigen Kindereinrichtungen sehr intensiv. Wir kennen natürlich auch Kindereinrichtungen, gerade in den kreisfreien Städten ist das so, wo finanzielle Mittel in den letzten zwei Jahrzehnten schwerpunktmäßig gern woanders eingesetzt wurden. Da kenne ich Kindereinrichtungen, Herr Panse kennt sie auch, da weiß das Fenster nicht, ob es rein- oder rausfallen soll. An der Stelle muss unbedingt nachgebessert werden, dass wir überall im Land, in den großen und den kleinen Gemeinden die gleichen Bedingungen in den Kindereinrichtungen haben.
Ich will auch, weil das Thema Kindereinrichtung nicht nur die investive Seite betrifft, noch einmal darum werben, dass man in dem Bereich für die bessere Ausstattung von Personal auch hier Hand anlegt, zusätzlich zu dem, was der Bund gibt. Wir brauchen unbedingt ausreichend Personal für die Betreuung
in den Kindereinrichtungen, damit unsere Kinder auch Bildung erfahren können. Wer das miterlebt in den Einrichtungen, der weiß, dass es momentan nicht möglich ist. Kinder sind aufgrund unterschiedlicher Umwelteinflüsse auch anders in ihrem Verhalten, als es die Kinder früher waren. Deswegen können wir nicht vergleichen, dass vor 40 Jahren Kindergruppen mit 40 Kindern auch irgendwie groß geworden sind. Heute geht das so einfach nicht. Deswegen müssen wir an der Stelle auch nachbessern.
Ich möchte mich abschließend bei Herrn Müller für den Bericht bedanken. Zumindest sind wir jetzt einen Schritt weiter in der Hoffnung, dass wir dann nicht nur Wahlkampfgeschenke sehen, sondern auch gute Einrichtungen haben werden. Ich möchte mich nochmals bedanken.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, man soll nichts unversucht lassen, um drohenden Ärztemangel zu verhindern, und deswegen ist zunächst mal jeder Antrag es wert, dass man darauf schaut und darüber diskutiert. Ich will das auch im Vorhinein sagen, auch bei diesem Antrag, den DIE LINKE gestellt hat, halten wir es für notwendig, ihn im Sozialausschuss weiterzudiskutieren, weil uns doch einige Fragen dazu noch bewegen.
Da ist zunächst die Frage - Herr Gumprecht ist ja auch darauf eingegangen: Was bedeutet es überhaupt, wenn man eine demographische Bedarfsplanung jetzt noch auf die Selbstverwaltung, die wir ja in diesem Bereich haben, draufsetzen, also staatliche Bedarfsplanung zusätzlich zu dem, was die Selbstverwaltung aus Versichertenkrankenkassen, auch aus der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam ja schon planen soll. Da brauchen wir unbedingt noch Hinweise auch von den Antragstellern, was damit gemeint ist. Die bundesweit durchzuführen - die Diskussionen zeigen es auch um die Frage des Gesundheitsfonds - werden zwangsläufig scheitern, weil man sich an der Stelle gar nicht einig werden kann. Insofern ist die Frage: Wie realitätsnah ist Punkt 1, der im Antrag angeführt wird?
Man kann den Antrag positiv und man kann ihn aber auch weniger positiv interpretieren. Wenn ich den Antrag so nehme und sage, es muss eine staatliche Bedarfsplanung geben, die den demographischen Faktor mit hineinnimmt, kann man natürlich auch unterstellen, dass die jetzt handelnden Personen, gerade Kassenärztliche Vereinigung für den ambulanten Bereich, die Kassen für den stationären Bereich, in ihrem Bemühen gescheitert sind. Das, denke ich, wollen wir alle gemeinsam nicht unterstellen, aus diesem Grund ist der Antrag für uns schwer in der momentanen Form überhaupt positiv zu sehen, weil das doch nicht das Ziel sein kann, die jetzigen Bemühungen gerade der KV im ambulanten Bereich zu torpedieren. Wer sich immer mit der KV zu den verschiedensten Veranstaltungen und auch im direkten Gespräch unterhält, der weiß, dass man sich da sehr intensiv gerade in den unterversorgten Gebieten Gedanken macht.
Eins möchte ich auch anfügen, wir haben das ständige Bemühen - man nennt es im Bund immer Gesundheitsreform, am Ende ist es ein permanenter
Reformprozess, der auch notwendig ist, um sich immer anzupassen den sich doch ständig wechselnden Anforderungen, sei es die Technik oder sei es auch die Frage der Finanzierung. Wir haben in diesem Bereich Veränderungen auf Bundesebene vorgenommen, um gerade in den unterversorgten Bereichen Anreize zu schaffen, damit Ärzte sich niederlassen. Das Geschrei aus anderen Bundesländern von Ärzten in den sogenannten besser verdienenden Regionen zeigt deutlich, dass man auch da nicht gewillt ist, etwas abzugeben, dass am Ende der Kompromiss, der auf Bundesebene gefunden wurde, um bundesweit ähnliche Verhältnisse, ähnliche Finanzierung auch von ambulanter medizinischer Versorgung sicherzustellen, durchaus tragfähig sein kann. In diesem Kompromiss, der da gefunden wurde, ist auch die Frage der Morbidität schon intensiv berücksichtigt worden. Wir wissen, dass Ärzte nunmehr auch anders vergütet werden, wenn sie multimorbide Patienten behandeln. Dem entspricht in etwa auch das, was hier im Antrag steht. Wir halten es somit für schwierig, den Antrag in dieser Form zu verabschieden, deswegen bitten wir darum, im Ausschuss darüber zu diskutieren, um auch Missverständnisse zu vermeiden und zu unterstellen, dass man da gerade den momentanen Akteuren Versagen unterstellen wollte. Danke.
Als wir die Frage stellen wollten, hatten Sie gerade das Thema von OPTOPOL gehabt. Meine Frage geht in die Richtung: Haben Sie sich überhaupt schon einmal darüber Gedanken gemacht, vielleicht einmal ausgerechnet, was es gekostet hat, dass sich über mehrere Jahre in allen Hierarchien Polizisten Gedanken gemacht haben, wie man die Polizeistruktur verändern kann - hauptamtlich bezahlt, möglicherweise auch Überstunden gemacht.
Ob sie Tag und Nacht gearbeitet haben, Herr Seela, das weiß ich jetzt nicht, das ist aber auch nicht meine Frage. Ja, aber es ist ja eine besondere Aufgabe gewesen, sich einmal intensiver mit so einer Herausforderung zu beschäftigen. Das wissen wir alle, dass da extra Arbeitszeit notwendig war, um diese Strukturveränderung zu planen. Haben Sie sich Gedanken gemacht, wie viel Geld mit einem Schlag durch einige Abgeordnete dort vernichtet worden ist?
Hält die Landesregierung bzw. das Innenministerium es für notwendig, über das Maß der jetzigen juristischen Entscheidung auch noch weitere Rahmenbedingungen vorzugeben als Vorschläge. Es gibt ja viele Verwaltungsvorschriften. Auch im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gibt es zumindest Hilfsmittel, um eine gleiche Art und Weise der Abrechnung zu geben, oder gehen Sie davon aus, dass damit alle „Unklarheiten“ auch beseitigt sind?
Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pelke:
Zusätzliche Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
Mit dem Thüringer Familienfördergesetz und den dort geltenden Übergangsbestimmungen ist die Förderung zusätzlicher Fachkräfte durch das Land für die Betreuung behinderter Kinder entsprechend § 25 Abs. 5 des bis zum 31.12.2005 geltenden Kindertageseinrichtungsgesetzes ab dem 1. August 2008 entfallen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie entwickelte sich die Anzahl der geförderten Personalstellen in den Jahren 2004 bis 2008? Bei der Beantwortung wird um die Angabe der jeweiligen Gesamtzahlen und - sofern möglich - Zuordnung zu den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gebeten.
2. Wie entwickelte sich die der vorherigen Fragestellung entsprechende Landesförderung in den Jahren 2004 bis 2008?
3. Wie entwickelte sich die Anzahl der geförderten Kinder in den Jahren 2004 bis 2008? Bei der Beantwortung wird um die Angabe der jeweiligen Gesamtzahlen und - sofern möglich - Zuordnung zu den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gebeten.
4. Welche Mehrkosten sind den kreisfreien Städten oder Landkreisen durch den Wegfall der Landesförderung in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils entstanden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Auftragskostenpauschale ist für die Kommunen kein Almosen, sondern steht ihnen zu. Wir haben eine Menge von Aufgaben, das Plenum zumindest und die Mehrheitsfraktion auch, auf die Kommunen, auf die Landkreise und kreisfreien Städte überwiesen. Deswegen muss sie natürlich auch im Volumen etwas steigen. In Summe aber ist, da die Verhandlung ja positiv war mit den Spitzen
verbänden, nichts dagegen einzuwenden, sie so zu beschließen, deswegen stimmt die SPD-Fraktion dieser Vorlage zu. Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, der Antrag ist schon beachtenswert. Er sagt nämlich nichts, aber auch gar nichts aus, außer dass gebeten wird zu berichten über Dinge, die die Landesregierung eigentlich ständig machen muss. Das ist permanente Arbeit, die hier abgefragt wird und eigentlich ist es eine Beleidigung des zuständigen Ministeriums, dass man solche Dinge abfragt hier im Plenum. Darüber hinaus ist er auch noch widersprüchlich. Im letzten Absatz der Begründung finden wir: Für die CDU-Fraktion gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Gut, das mag ja schon sein, das gilt für uns ja auch. Aber wissen Sie, was Sie drüber schreiben: „Aus dieser Diskussion heraus sieht die Fraktion der CDU im Thüringer Landtag die Gefahr, dass die stationäre Pflege infrage gestellt wird.“ Wenn Sie für ambulant statt stationär sind, brauchen Sie sich doch keine Sorgen zu machen, dass die stationäre Pflege infrage gestellt wird, das ist doch ein Widerspruch.
Die Sorge ist zusätzlich, Herr Mohring. Wir können es ja ins Protokoll aufnehmen, damit die Sorge auch verankert ist.
Spaß beiseite, es gibt niemanden in Deutschland, der mittlerweile nicht weiß, dass ambulant vor stationär die richtige Reihenfolge ist. Menschen wollen zu Hause bleiben, wollen in ihrem Wohnumfeld bleiben, und wir müssen schauen, dass wir dies ermöglichen können. Die in dem Bereich Tätigen, ob das kommunale Träger sind, ob das Wohlfahrtsverbände sind oder ob das auch private Träger von Pflege sind, haben sich über die vielen Jahre doch durchaus Gedanken gemacht und das müsste selbst der CDU-Fraktion bekannt geworden sein.
Wir wissen leider, dass wir seit Jahren keine Altenhilfeplanung haben, keine vollständige Sozialplanung in Thüringen und damit auch Wildwuchs. Ich kann mich sehr gut erinnern, es war mal zur Einweihung eines Pflegeheims in Triptis - da muss ich Herrn Schugens anschauen -, da haben wir uns schon vor fünf Jahren gefetzt, was im stationären Bereich denn so los ist. Das war gerade da, als im PflegeAG abgeschafft wurde, dass die Träger der ersten Stunde, die am Anfang gar nicht geschaut haben, sondern nur stationäre Pflegeheime erneuert haben, die haben die Drittelförderung vom Land gestrichen bekommen. Wir hatten die Auseinandersetzung und ich bleibe heute noch dabei: Wir haben im Bereich der stationären Pflege die Dreiklassengesellschaft. Wir haben die Personen, die in Pflegeheime ortsnah gehen wollen, die in den Pflegeheimen der ersten Generation sind, die zwischen 300 € und 450 € jetzt mehr bezahlen müssen im Monat, weil die Zuschüsse nicht mehr kommen vom Land. Wir haben die Pflegeheime und die Bewohner in den Pflegeheimen, die nach Artikel 52 SGB XI gefördert wurden, wo quasi alles an Investitionen bezahlt wurde. Die haben einfach Glück vor Ort. Und wir haben freie Träger und private Anbieter, die Pflegeheime haben, die gar keine Förderung erhalten haben. Auch die werden vor Ort genutzt und müssen teilweise genutzt werde. Die Angehörigen haben im Interesse einer ortsnahen Pflege oft gar keine Chance.
Deswegen appelliere ich an dieser Stelle, wenn wir schon so einen Antrag haben, daran, dass man an der Stelle etwas ändern muss. Es muss eine Gleichbehandlung geben und nicht eine willkürliche Zuweisung von Investitionsmitteln.
Ich will auch noch mal darauf hinweisen, dass wir offensiver mit den Pflegestützpunkten umgehen müssen. Wir wissen, die Krankenkassen sperren sich dagegen, weil Sie sagen, wir können das besser. Wir wissen auch von Trägern, dass sie sagen, machen wir doch schon, aber letztendlich ist es doch so: Wie oft ruft nicht auch bei Ihnen jemand an und sagt, sag
mir doch mal, wo ich meinen Angehörigen hinbringen muss, wenn es denn überhaupt nicht mehr geht. Wir haben momentan keine ausreichenden Stellen im kommunalen Bereich - wäre ja auch eine Möglichkeit -, diese Beratung vorzunehmen, sachlich und qualitativ in hoher Qualität. Deswegen müssen wir offen bleiben für Pflegestützpunkte überall in Thüringen, nicht in jedem Ort, vielleicht zuerst auch nicht in jedem Landkreis, aber dennoch flächendeckend, damit man sich auch relativ ortsnah kundig machen kann.
Ein Thema muss auch aufgenommen werden, wenn wir schon schauen, was andere Länder machen. Das ist die Ausbildung in der Altenpflege. Wir haben nun einmal das Urteil, dass erstritten wurde, dass diese Umlage nicht rechtens war. Aber das Urteil sagt auch, wenn man es anders anstellt, wenn alle beteiligt sind, kann man auch mit so einer Umlage arbeiten. Das kann nicht sein, dass einzelne stationäre Träger ja zumeist für die Ausbildung in dem Segment bezahlen und andere davon Nutznießer sind. Wir müssen uns vorstellen, es sind ja nicht nur in Thüringen die Nutznießer, die meisten Nutznießer sind in anderen Bundesländern, weil Pflegepersonal abwandert wegen schlechter Bezahlung und schlechter Aussichten. Das können wir uns einfach in Thüringen nicht leisten. Wir werden dem Antrag auch zustimmen, schaden tut er nicht, aber nutzen tut er auch nicht. Vielleicht ist die Erkenntnis, die das Ministerium daraus gewinnt, wenn sie denn Punkt 2 macht, größer als ich jetzt erwarte, hoffe ich einfach, damit die Arbeit nicht umsonst war. Aber das hätten wir preiswerter haben können. Da hätten wir uns nicht im Plenum darüber unterhalten müssen. Danke.
Wenn, dann habe ich etwas missverstanden, aber es ist doch so, dass die meisten kommunalen Wahlbeamten, die z.B. Bürgermeister sind, das sind ja auch kommunale Wahlbeamte, in aller Regel irgendwo in Aufsichtsräten sitzen. Da müsste doch ein Überblick da sein. Dann habe ich das missverstanden, dann nehme ich die Frage zurück.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir konnten Ende Dezember aus der Zeitung entnehmen, dass es eine Reihe wichtiger Vorhaben im Rahmen des Investitionsprogramms „Bund, Länder und Gemeinden“ gibt, auch vom Sozialministerium mit untersetzt und darunter fiele der Neubau einer Klinik und deren Förderung in Höhe von 40 Mio. €. Wer die Entwicklung des Krankenhauswesens in Thüringen verfolgen konnte und verfolgt hat und wer auch die teilweise unendlichen Diskussionen um die Investitionsfinanzierung kennt und auch kennt, wie viel Geld vor Ort aus den Krankenhäusern heraus und von den Krankenkassen immer beklagt in Krankenhausinvestitionen fließt, der musste schon erstaunt sein. Nun will ich keinem Träger, ob er privat oder kirchlich oder in kommunaler Trägerschaft ist, absprechen, einen Antrag zu stellen. Anträge kann jeder stellen, wenn sie qualifiziert genug sind, dann muss sie das Sozialministerium auch annehmen.
Das ist gar nicht unser Thema in der heutigen Aktuellen Stunde. Thema ist, wie mit diesem Antrag umgegangen werden wird. Wir wissen, dass der Landeskrankenhausplanungsausschuss darüber bestimmen muss, wir wissen aber auch, dass das Sozialministerium an der Stelle durchaus ein wichtiges Wort mitzusprechen hat und es geht um die Planung der Krankenhäuser. Ich will das noch einmal deutlich sagen: Wir sind als Land verpflichtet, flächendeckend stationäre Einrichtungen zu haben, zu erhalten und wir müssen sicherstellen, dass die Menschen in einer angemessenen Frist in diese stationäre Einrichtung kommen können. Wir müssen sicherstellen, dass wir die Art Grundversorgung ha
ben und spezialisierte Versorgung. Wir halten es schon für schwierig in Thüringen, dass diese ganz besondere Versorgung, die man dort vorhat, mit in die Planung aufnimmt, denn die Anfragen haben ergeben, dass eine Reihe von Schwerpunktkrankenhäusern in Thüringen auch diese chirurgischen Eingriffe vornimmt und es Beckenbodenzentren gerade auch in Eisenach gibt. Deswegen appellieren wir an die Landesregierung, sehr sorgfältig zu prüfen. Wir müssen einfach schauen, dass wir nicht zulasten der Fläche in Thüringen nur einzelne spezialisierte Zentren haben, die hochpreisige Krankenhausbehandlungen dort konzentrieren und damit aus dem gesamten System Krankenhaus, das sehr ausnivelliert ist und sehr schwierig zu händeln ist, Leistungen ohne Not herausgezogen und dann an einer Stelle konzentriert angeboten werden. Wir schwächen die gesamte Krankenhauslandschaft damit und mir kommt es jetzt nicht auf den speziellen Fall an, sondern ganz allgemein. Wir haben es ohnehin schwer im Rahmen der Krankenhausplanung. Ich selber hatte leider die Aufgabe, Krankenhäuser zu schließen, und wir müssen genau darauf achten, wie Meinungsbildung in solchen Fällen passiert. Auch das konnten wir letztens in den „Hallos“ - eine halbe Seite, durchaus meinungsbildend. Man denkt, wer so viel Geld hat und so eine Anzeige schaltet, der müsse irgendwo auch schreiben, wer er sei. Mitnichten. Man weise nur darauf hin, der dringende Bedarf sei da. Wir können heute von dieser Stelle aus sagen: Wir konnten den irgendwo nicht feststellen. Auch unsere Nachfragen in Schwerpunktkrankenhäusern haben ergeben, wir brauchen das in Thüringen zusätzlich nicht. Für uns ist ganz wichtig, dass wir sehr sorgfältig schauen und uns nicht irritieren lassen.
Ich will eins noch deutlich sagen: Ich will keinem etwas unterstellen, aber zumindest erscheint es momentan so, dass auch ehemalige Sozialstaatssekretäre da sehr intensiv Einfluss nehmen, um diese Klinik dort hinzubekommen. Da muss man schon aufpassen, was man als Landesregierung tut, um nicht in den Verdacht zu geraten, dass am Ende das eine gefällige Entscheidung ist. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ein weiteres Gesetz zur freiwilligen Eingliederung kreisangehöriger Gemeinden. Wir freuen uns, dass auf dem Weg der Freiwilligkeit sich Gemeinden aufgemacht haben und natürlich auch mit ihren Bürgern darüber gesprochen haben im Vorfeld, um sich zusammenzuschließen. Ich denke auch, dass es wichtig ist und dass wir einen Weg finden werden, so schnell wie möglich über diesen Zusammenschluss zu beraten, zumal wenn wir in den Anhörungen feststellen können, dass die Leute vor Ort diese Zusammenschlüsse auch wollen.
Bei dem ersten Zusammenschluss der Gemeinden im Eichsfeld ist natürlich die Frage: Ist das tatsächlich die richtige Größe? Wir kommen auf über 3.000 Einwohner, das ist unbestritten. Wir haben ja auch gesagt - auch die SPD-Fraktion -, dann soll es so sein. Trotz alledem muss man den Leuten vor Ort mit auf den Weg geben: Wie ist die demographische Entwicklung in ihrer Region, können sie diese Größenordnung halten. Man kann ja durchaus, wenn man darüber sprechen möchte, auch vor Ort schauen, ob das möglich ist, oder werden sie in kürzester Zeit eben durch demographische Einschnitte weit darunterfallen. Dann müsste man schauen, wie man das vermittelt.
Unstrittig ist, dass der Zusammenschluss der Verwaltungsgemeinschaft ein guter Schritt ist. Wenn auch der vor Ort schon ausgiebig diskutiert worden ist - und uns liegen keine gegenteiligen Erkenntnisse vor -, soll es uns recht sein, wenn wir so schnell wie möglich auch an der Stelle einen weiteren Gemeindezusammenschluss haben. Alles in allem zeigt es schon, dass die Diskussion auch um die Gemeindegebietsreform in Thüringen Wirkung gezeigt hat.
Nicht darüber zu diskutieren, wäre der größte Fehler gewesen. Darüber zu diskutieren, auch kontrovers darüber zu diskutieren, ist weitaus sinnvoller, weil sich dann Bürgerinnen und Bürger auch ein Bild machen können, muss sich bei mir in der Region etwas ändern, wenn ich noch eine gute Qualität kommunaler Dienstleistungen haben möchte? Denn das ist das eigentliche Ziel solcher Gemeindereformen. Es geht ja nicht darum, dass einer aus dem Parlament recht hat, dass eine Fraktion recht hat, ob es nun die größeren oder die kleineren sind, das spielt keine Rolle. Das Ziel ist einfach, dass Verwaltungskraft weiterhin in guter Qualität angeboten werden kann. Das war ja auch der Grund, warum wir gesagt haben, wenn wir unter eine gewisse Größe gehen, können wir das nicht mehr leisten, weil trotz allem guten Willen, der vor Ort herrscht in der Verwaltung - das fängt bei Vertretungsfragen an und hört bei einer qualitativ guten Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf -, wenn wir das nicht mehr anbieten können, dann sind wir als Gesetzgeber gefragt.
Bei den beiden vorliegenden Fällen wollen wir das positiv begleiten und werden schauen, ob es tatsächlich auch notwendig ist, vorläufige Namen zu vergeben. Ich weiß, wie das ist, wenn die größte Gemeinde den kleineren auch ihren Willen aufdrückt. Auch das trägt nicht unbedingt zur Befriedung vor Ort bei. Deswegen muss man das wirklich mit großem Bedacht machen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit für das Haushaltsjahr 2009 möchte die Fraktion DIE LINKE vor allen Dingen Kommunen stärken in der Investitionstätigkeit. Das Anliegen ist zunächst eines, was uns verbindet. Die Frage ist, welchen Weg wir an der Stelle gehen. Wir haben bereits zum Finanzausgleichsgesetz sehr intensiv darüber diskutiert, dass der Weg
fall der Investitionspauschale die Thüringer Kommunen hart getroffen hat,
weil sie überhaupt nicht adäquat aufgefangen wurde im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs und weil Kommunen an vielen Stellen einfach zu schwach sind, ihre Investitionstätigkeit zu verstärken. Dass Kommunen genauso wie das Land und der Bund in der jetzigen schwierigen Situation auch in Deutschland ihre Investitionen verstetigen müssen, ich denke, das ist ein Konsens, der auch hier im Haus besteht. Für uns ist die Frage, ob wir uns in der momentanen Situation direkt mit dieser pauschalen Zuwendung beschäftigen oder, das war ja unser Vorschlag gewesen, ob wir uns nicht ganz gezielt auf ganz bestimmte Bereiche fokussieren. Die allgemeine Zuweisung birgt zumindest die Gefahr, dass wir nicht das erreichen, was wir erreichen wollen, nämlich in Thüringen die Investitionen flächendeckend zu erhalten und damit außerdem z.B. auch noch klimaverbessernde Maßnahmen anzustoßen. Das können wir möglicherweise mit so einer ungebundenen Investitionspauschale momentan in dieser Situation nicht erreichen. Deswegen sind wir gezielt für einzelne Programme - wir hatten das schon angesprochen -, wo auch Teile dabei sind, die Sie auch angesprochen hatten, Herr Huster, wenn ich jetzt z.B. an den Bereich der Schulen und energetischen Gebäudesanierung denke.
Ein Zweites, was Sie mit in dieses Gesetz eingebaut haben, ist die Mitfinanzierung aus dem Landesausgleichsstock. Da sage ich ganz ehrlich, das ist eine ganz schwierige Veranstaltung. Sicherlich haben wir momentan im Landesausgleichsstock einiges angehäuft, um die 65 Mio. sollen es ja sein, vielleicht sagt Frau Diezel danach etwas auch noch dazu, aber die Zukunft des Füllens des Landesausgleichsstocks ist uns allen ja so noch nicht bekannt. Die Frage ist, kommt da überhaupt noch Geld herein, wie viel kommt da Geld herein, also wie stetig ist das von Ihnen gedachte Wiedereinführen der Investitionspauschale, wie stetig ist das durch die Abschmelzung des Landesausgleichsstocks auch finanziell untersetzt.
Was wir positiv finden, das haben wir bereits in verschiedenen Bereichen angesprochen, das ist die Beseitigung von Versagungsgründen für die Aufnahme von Krediten für rentierliche Investitionen. Sicher könnte das auch im Innenministerium geregelt werden durch Anweisungen, weil die Thüringer Kommunalordnung momentan da überhaupt keine Hürden aufstellt, zulässig, es wird aber so restriktiv gehandelt, dass wir auch hier an der Stelle durchaus der Meinung der Linksfraktion sind, man muss es gesetzlich unterfüttern, wenn man so restriktiv handelt.
Es muss rentierlich sein, ja. Also den Punkt befürworten wir mit, währenddessen die Frage, ob man PPP jetzt generell abschaffen soll, wirklich noch einmal sehr intensiv diskutiert werden muss. Das kommt ja auch in die Rentierlichkeit mit hinein, wenn man öffentlich-private Partnerschaften macht, und wir haben auch gute Erfahrungen, ich kann das selber sagen im Hinblick darauf, was wir, als ich im kommunalen Bereich tätig war, gemacht haben. Da kam es auch sehr intensiv auf die Rentierlichkeit an und dann war auch die Möglichkeit gegeben, dass man zumindest punktuell, ich will das nicht flächendeckend machen, auch Kommunen helfen kann, indem sie mit privatem Geld gemeinsam ihre Infrastruktur verbessern können. Dass wir das gerade im Bereich von Schulen brauchen, das ist auch richtig. Da kommt es auch und ausschließlich darauf an, wie man das macht. Schlecht gemacht ist schlecht gemacht, gut gemacht ist erfolgreich. Deswegen möchten wir, dass das Gesetz im Innenausschuss und auch im Finanzausschuss beraten wird, weil, ich denke, es wichtig ist, dass einzelne Punkte daraus am Ende auch im Gesetz verankert werden können. Danke schön.
Danke.
Fehlende Unterstützung für das „Regionalmarketing Thüringer Wald“
Nachdem am 18. November 2008 im Rahmen der durch die IHK Südthüringen und die HWK Südthüringen getragenen Initiative „Regionalmarketing Thüringer Wald“ ein eigener Slogan sowie Leitsätze zur weiteren Entwicklung des Thüringer Waldes vorgestellt worden waren, ließ sich der Thüringer Wirt
schaftsminister in der Tageszeitung „Freies Wort“ zum „Regionalmarketing Thüringer Wald“ mit den Worten „Dafür gibt es definitiv kein Geld“ zitieren. Diese Aussage steht aber im krassen Widerspruch zu den Aussagen des Thüringer Ministerpräsidenten, der auf dem Jahresempfang der IHK Südthüringen am 10. September 2008 als Schirmherr des „Regionalmarketing Thüringer Wald“ öffentlich seine Bereitschaft bekundet hatte, die Initiative „Regionalmarketing Thüringer Wald“ zu unterstützen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es ein Landesinteresse an der bereichsübergreifenden Vermarktung des Thüringer Waldes, das heißt über den Tourismus hinaus in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Kultur, Infrastruktur und Verwaltung?
2. Wie erklärt die Landesregierung die widersprüchlichen Aussagen zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsminister zur Unterstützung der Wirtschaftsinitiative „Regionalmarketing Thüringer Wald“?
3. Wie begründet der Thüringer Wirtschaftsminister seine ablehnende Haltung zu einer Förderung der Initiative „Regionalmarketing Thüringer Wald“ bzw. zu Projekten im Rahmen dieser Initiative?
4. In welcher Form wurde die Wirtschaftsinitiative „Regionalmarketing Thüringer Wald“ bisher vom Land gefördert und welche Förderung ist in Zukunft vorgesehen bzw. möglich?
Herr Minister, ich habe noch folgende Nachfrage: Zu Frage 1 haben Sie signalisiert, dass da Landesinteresse auch besteht. Können Sie das bitte konkret noch etwas untersetzen, wie Sie sich die Vermarktung vorstellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Bärwolff, ich muss schon sagen, ich halte es mit Dieter Nuhr bei Ihrer Rede, wenn man keine Ahnung hat, lieber mal - und dann kommt immer Punkt, Punkt, Punkt,
weil Sie die Realität doch so nicht erfasst haben, wie sie ist. Ich will mich nur darauf beschränken, weil ich annehme, dass Frau Lieberknecht für die Landesregierung das selbst tun wird.
Was die Frage betrifft, dass wir uns - und das trifft auf beide Gesetze zu, aber ich will mich nur auf das SPD-Gesetz beziehen - nur mit Kleinkindern beschäftigen, das ist einfach nicht der Fall. Zum einen haben wir schon seit Jahren auch gefordert, dass die Kinderschutzdienste, die ja umfassend tätig werden, auch im Gesetz verankert werden. Leider ist das
erfolglos geblieben. Wir können nur dafür weiter werben. Zum Zweiten ist es so, wir haben das KJHG und wir haben das Thüringer KJHAG und in beiden steht schon vieles drin. Worum wir uns jetzt hier bemühen, ist, dass wir neben dem allgemeinen Kinderschutz, der für alle Altersgruppen gilt, natürlich besonders auf die schauen, die am Anfang ihres Lebens stehen, die sich überhaupt noch nicht selbst artikulieren können, die weder im Kindergarten noch in der Kindereinrichtung noch in der Schule sich auch in irgendeiner Form äußern können, damit Kinderschutz auch tätig werden kann, damit man weiß, dass dort etwas nicht läuft. Insofern, ich verweise bei unserem Gesetz auf den § 2 - Kinderschutz - und auf den § 4 - Regionale Netzwerke - und genau da steht nicht drin, dass es sich nur um die Kleinen handeln soll, dass Kinderschutz insgesamt eine allgemeine Aufgabe für alle Altersgruppen der Kinder ist. Sie schlagen - und das will ich auch noch sagen - die Familienhebammen vor und gerade da geht es ja auch um die ganz Kleinen. Sie haben keine Alternative zu den beiden Gesetzentwürfen gebracht, keine Änderungsanträge, für den einen nicht wie für den anderen, und insofern, denke ich, sollte man dann nicht so draufhauen und sagen, es ist alles unzulänglich.
Etwas mehr ist besser als gar nichts und da sage ich auch, wir reklamieren für unseren Gesetzentwurf, dass wir einen größeren Schritt gehen und dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung für einen wesentlich weniger großen Schritt halten, aber es ist immerhin ein Schritt vorwärts, es bewegt sich etwas und das ist am Ende, denke ich, für uns alle wichtig und richtig. Ich will trotz alledem noch mal darauf kommen, wir sind ja leider durch die öffentlichen Diskussionen wieder zum Kinderschutz gekommen. Dazwischen war Kinderschutz nicht immer das Thema. Richtig, es wird gearbeitet, auch dem Dank, den Sie gebracht haben, an die Jugendämter und an die vielen Akteure, will ich mich gern anschließen, aber trotzdem stand Kinderschutz in den letzten Jahren immer unter dem Aspekt der Finanzknappheit. Wenn wir nicht als Opposition gedrängt hätten und zum anderen - das ist leider so - auch die schlimmen Realitäten nicht immer wieder in der Presse gestanden hätten, dann wäre das Thema Kinderschutz heute hier im Landtag kein Thema, das wir mit einem Gesetz, das in die richtige Richtung weist, abschließen können. Denn Kinderschutz ist einfach nicht für lau zu machen, Kinderschutz kostet Geld. Ich will daran erinnern, dass wir vor zwei Jahren eine Initiative der Landesregierung hatten, da ging es darum, die kommunalen Standards abzubauen. Da war auch der Kinderschutz dabei - auch das muss man sagen. Wir können daraus lernen, dass wir Rahmenbedingungen schaffen müssen, dass wir Vorgaben machen
müssen, damit Kinderschutz auch am Ende tatsächlich von denen, die ihn organisieren wollen, die helfen wollen, auch gemacht werden kann.
Dieser Umgang mit dem Kinderschutz, der sollte uns gelehrt haben, dass weder die erforderliche Fachlichkeit noch die notwendige Finanzausstattung selbstverständlich ist. Das gilt trotz guter gesetzlicher Grundlagen - ich habe darauf verwiesen, das SGB VIII oder das KJHG und auch das Thüringer Ausführungsgesetz dazu - sowohl für das Land als auch für die Kommunen. Ich will auch gar keine Schuldzuweisungen machen, das möchte ich betonen, weil die Bemühungen überall da sind. Es geht um eine ehrliche Betrachtung dessen, was wir auf den politischen Ebenen sehen und welche Prioritäten dort gesetzt werden. Die Vertreterin der Familienhebammen in der Anhörung hat das klar formuliert im Sozialausschuss. Sie hat uns erklärt, dass fast alle, auch im Bereich des Kinderschutzes, die Maßstäbe eines Normalbürgers anlegen und - da schaue ich auch mal auf die Besuchertribüne - es ist schwer vorstellbar für einen normalen Menschen mit normalem Umfeld, was bei Vernachlässigung manchmal passiert. Deswegen kann man viele Dinge sich auch überhaupt nicht vorstellen, wenn man nicht selbst mal in irgendwelcher Form mit ihnen in Berührung gekommen ist. Auf diesen unseren Erfahrungshintergrund setzen wir politische Prioritäten einschließlich der Bereitstellung von Finanzmitteln, die der Situation dieser Kinder zumindest in der Vergangenheit nicht immer gerecht wurden. Das geradezu desaströse Versagen der öffentlichen Jugend- und Gesundheitshilfe im Fall des kleinen Kevin in Bremen - ich will bewusst nicht auf Thüringen gehen - ist ein bezeichnendes Beispiel dafür.
Deshalb, meine Damen und Herren, brauchen wir nach meiner Übezeugung drei wesentliche Voraussetzungen, um den Kinderschutz menschenmöglichem Ermessen nach auf fachlich erforderliches Niveau zu bringen und zu gewährleisten.
1. Wir brauchen diese von mir schon angesprochenen eindeutigen gesetzlichen Mindeststandards, die unabhängig von der Finanzkraft der Landkreise und der kreisfreien Städte überall in Thüringen zu gewährleisten sind. In diese Mindeststandards müssen die bisherigen Erfahrungen einfließen, und zwar ehrlich und selbstkritisch. Als überzeugte Kommunalpolitikerin - Sie kennen mich da - sage ich, kommunale Selbstverwaltung muss im Eigeninteresse der handelnden Akteure und auch zu deren Schutz hilfreich unterstützt werden.
Wir kennen das aus vielen Bereichen. Wir haben im Lande - man hat immer gesagt, für den Anfang, damit man in die Gänge kommt - in einer Reihe von Bereichen, auch im Kinderschutz, ich denke da zum Beispiel auch an die Suchtberatungsstellen, Mindeststandards aufgebaut. Mir ist auch bewusst, gerade weil ich in der Kommunalpolitik tätig bin, es ist schwierig für die Kommune, wenn sie nur im Korsett drin ist. Trotz alledem merken wir gerade an dem Thema Kinderschutz: Am Ende ist es auch hilfreich. Bei vielen anderen Gesetzlichkeiten machen wir uns gar keine Gedanken darüber, da gibt es gesetzliche Bande und die werden einfach eingehalten und da ist es gut. Gerade an dieser Stelle, wo es um Kinder geht, die sich selbst noch nicht wehren können, da fehlen wir oft. Insofern, denke ich, ist es ganz wichtig, den Kommunen da auch unter die Arme zu greifen.
2. Wir benötigen ein Tabu für Politik und Verwaltung, die finanziellen Mittel für die Gewährleistung dieser Mindeststandards jemals zu Sparzwecken anzutasten.
Auch da kennen wir unrühmliche Beispiele, ich will es mal auf ganz Deutschland beziehen, aber in Thüringen ist es an der einen oder anderen Stelle auch so. Was da für Ausreden gebracht werden, die möchte ich hier gar nicht wiederholen.
3. Wir benötigen eine immer wiederkehrende öffentliche Debatte über die Wirksamkeit des Kinderschutzes in allen Regionen Thüringens und auf Landesebene und wir müssen weg von der Skandalisierung. Ich denke, das ist dem nicht gerecht, was im kommunalen Bereich und auch bei freien Trägern schon passiert. Man unterstellt dann am Ende permanent, vor allen Dingen in der Abteilung mit den vier großen Buchstaben, dass dort alles Leute arbeiten, die keine Ahnung haben. Auch das ist für den Kinderschutz letztendlich in keiner Weise hilfreich.
Wenn wir die drei Schwerpunkte beachten, dann können wir auch Kinderschutz für Thüringen intensiver leisten und intensiver gewährleisten. Nach der ersten Anhörung im Sozialausschuss infolge unseres Antrags zur Verbesserung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen war klar, dass ein Kinderschutzgesetz diesen Voraussetzungen auch entsprechen muss. Es muss mehr sein als die Regelung zur verbesserten Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und es muss den Kommunen klare Rahmenbedingungen vorgeben, aber auch verlässliche Mitförderung und Mitverantwortung des Landes gewährleisten. Genau diese Stelle unterscheidet unseren Gesetzentwurf von dem der Landesregierung. Das haben wir im Sozialausschuss diskutiert
und das ist auch schon angesprochen worden.
Ich will auch zur Früherkennung noch etwas sagen. Wir folgen ja dem, was die Wissenschaftler uns auch mitgegeben haben, dass Früherkennungsuntersuchungen nur ein Teil sein können, dass es nur ein kleiner Aspekt dessen ist, was wir anbieten müssen und trotz alledem ist es ein wichtiger. Ich habe mich darüber gefreut, dass, als ich in Kindereinrichtungen war, die Intention dort bereits angekommen ist. Diese Kampagne „Ich gehe zur U! - und du?“, finde ich, ist eine ganz tolle Kampagne. Es ist wichtig, es ist erst einmal ein Schlagwort und dieses kann man Eltern gut vermitteln und man kann sie mitziehen. Es ist wichtig, die Eltern zu erreichen, die wir sonst eher nicht erreichen, das heißt, die Eltern, die es auch einmal vergessen oder das nicht so im Fokus haben, einfach mitzunehmen. Die Freiwilligkeit steht natürlich vorn dran - das ist ganz klar. Deswegen ist es ein wichtiger Fokus im Gesetzentwurf, sowohl bei uns als auch bei der Landesregierung, aber es ist nur ein Aspekt.
Ich will auch einen kurzen Schlag machen zum Gesetzentwurf „Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“. Wir haben das Gesetz in der Plenarsitzung heute oder morgen noch - da hat die Landesregierung hilfsweise improvisierte Regelungen zur Verbesserung des Kinderschutzes eingebracht. Wir glauben aber, dass es so nicht ausreichen wird und auch dem Anspruch nicht gerecht wird.
Ich möchte auf unseren Gesetzentwurf noch einmal kurz eingehen. Wir wollen in § 2 unseres Gesetzentwurfs den Ausbau der Prävention und der niederschwelligen Hilfen. Das schließt aufsuchende und Familienbildungsangebote ebenso mit ein wie die Nutzung der Kindertagesstätten als Brücke zu den Familien. Alle erforderlichen Angebote sind verbindlich in der Jugendhilfeplanung zu verankern. Auch das ist wichtig - nicht nur, dass drinsteht, der Kinderschutz ist mit dabei. Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, Herr Bärwolff, bei der Jugendpauschale den Kinderschutz mit einzubringen. Das ist zwar besser als gar nichts, aber das ist überhaupt nicht ausreichend. Ich merke selbst vor Ort, wie man versucht, das Geld in eine Richtung zu bringen, die dem Anliegen des Kinderschutzes und des Kinderschutzdienstes überhaupt nicht gerecht wird.
Wir wollen in § 3 die Familienhebammen als ergänzendes Regelangebot verankern. Da geht es vor allen Dingen um die Mitfinanzierung. Ich erinnere auch noch einmal daran, dass die Vertreterin der Familienhebammen sehr eindrucksvoll die Schwierigkeiten der Finanzierung beschrieb. So sieht nun einmal die Realität in den Jugendämtern aus. Ich will keine Schuldzuweisung machen, aber ich kenne natürlich auch die ganz kontroverse Diskussion jedes Jahr, wenn es um
den Haushalt des nächsten Jahres geht oder um den Nachtragshaushalt - es sind viele momentan auch mitten im Gespräch -, wie hart zwischen Kämmerei und Jugendamt, wie hart zwischen Kämmerei und Sozialamt gerungen wird. Nicht, weil die Kämmerei das Geld horten will, sondern weil sie es für andere Themen braucht. Bei diesem Aushandlungsprozess sind die Jugendämter nicht immer die Gewinner. Auch sie wollen es nicht für unnütze Dinge ausgeben, deswegen die Verbindlichkeit und auch die Landesmitfinanzierung an dieser Stelle.
Wir wollen nicht nur über Netzwerke reden, sondern wir haben - das habe ich bereits erwähnt - in § 4 die Netzwerkregelung sehr ausführlich beschrieben; wie wir uns das vorstellen. Unter der Regie der Jugendämter wollen wir auf alle Bereiche zugreifen. Auch da wissen wir, dass das oft nicht neu erfunden werden muss in den einzelnen Gebietskörperschaften. Wir haben schon gute Netzwerke vor Ort. Eine Verbindlichkeit bedeutet aber auch, dass man sich leichter daran hält und dies nicht nur als eine Nebensächlichkeit ansieht.
Wir wollen in § 5 die Landesförderung im Bereich des SGB VIII und die Errichtung einer Servicestelle beim Landesjugendamt regeln. Die übliche Formulierung, die wir kennen und die uns an vielen Stellen unbefriedigend ist „nach Maßgabe des Landeshaushaltes“, ist zwar vom Gesetzgeber durchaus verständlich, aber für uns verständlicherweise nicht zielführend, weil sie nicht bedarfsgerecht ist.
Schließlich werden die Jugendämter und die Landesregierung zur regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet. Das sorgt für öffentliche politische Verantwortung und es sorgt dafür, permanent einen Alarmzustand zu erhalten. Da ist es wichtig, wenn wir das im Gesetz verankern, haben wir einfach die Pflicht des Jugendamtes, dann muss keiner den Antrag stellen und da wird auch nicht vermutet, dass der eine oder andere Kinderschutz als politisches Instrument ausschlachtet und ausnutzt. Das hat der Kinderschutz nicht verdient; er darf nicht zwischen die Mühlen politischer Auseinandersetzung kommen. Er muss einfach eine Selbstverständlichkeit sein; so, wie wir das bei Schule zum Beispiel auch haben.
Schließlich unterscheiden wir uns bei der verbindlichen Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ganz wesentlich dadurch, dass wir die Gesundheitsämter mit einbinden und nicht die Jugendämter. Wir haben da einen Diskurs, Herr Panse, weil wir auch da zum einen die Befürchtung haben, dass das finanziell nicht untersetzt ist, dass man auch dort nur das Nötigste tut, dass man möglicherweise dann an anderer Stelle im Jugendamt spart.
Wir haben auf der anderen Seite - das ist auch in den Anhörungen zum Ausdruck gekommen - die Vorbehalte gegenüber dem Jugendamt, die viele einfach haben. Wenn sich das Jugendamt ankündigt, dann muss irgendwas im Busch sein. Es kann gar nicht sein, dass da alles normal läuft. Das wollen wir alle gemeinsam nicht. Das ist mit der Regelung auch nicht unterstellt. Trotzdem ist die Bevölkerung so, wie sie ist. Das Gesundheitsamt und die Ärzteschaft bzw. auch die Personen, die im Gesundheitsamt als Helfer arbeiten, können das den Betroffenen auf medizinische Art, denke ich, erläutern. Aus diesem Grund haben wir die Gesundheitsämter hier mit hineingenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies alles ist fachlich und finanziell zu leisten. Die Kommunen dürfen bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht alleingelassen werden. Wir können uns vorstellen, dass wir im Rahmen von Auftragskostenpauschale auch die Thematik regeln können. Wir sprechen von einem durchaus nicht unerheblichen Anteil an Geld. Wir reden von ca. 2 Mio. € pro Haushaltsjahr. Das muss, denke ich, in einem Gesetz verankert werden. So viel kann man einfach nicht ausschwitzen und nicht nach Lage des Haushalts agieren. Deswegen bitte ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das PsychKG, wie das Gesetz, was wir heute behandeln, abgekürzt schnell genannt wird, gibt es seit mittlerweile 14 Jahren. In diesen 14 Jahren hat es gut geholfen, für Menschen mit psychischen Erkrankungen wesentlich verbesserte Bedingungen herzustellen - wenn wir uns zurückerinnern vor 1990, dass psychisch kranke Menschen oft in Pflegeheimen untergebracht waren und nach 1990 es schwerfiel, sie aus der Hospitalisierung herauszubringen. Sie waren zum großen Teil abgeschrieben und das neue Psychiatriegesetz, das nach der Wende in Kraft getreten ist, hat sehr viel dazu beigetragen, dass auch diese Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können. Allen Akteuren, die dabei aktiv waren, ist an dieser Stelle sehr zu danken, weil das eine oft mühselige und selbst nervenaufreibende Arbeit war und ist. Ich möchte sowohl die Ärzteschaft nennen, die ambulant niedergelassenen als auch die stationären, ich möchte die sozialpsychiatrischen Dienste in den Gesundheitsämtern nennen, die Beratungsdienste und auch die Selbsthilfegruppen, denn die Selbsthilfegruppen haben in den letzten Jahren, gerade Angehörige von psychisch Kranken, sehr viel dazu geleistet, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen getragen werden.
Nun ist es Zeit, das Gesetz anzupassen. Das ist richtig, auch das befürworten wir. Wir stimmen da ein in den Konsens, haben das auch im Sozialausschuss und in den Beratungen davor zum Ausdruck gebracht, weil dieses Gesetz kein politisches Gesetz ist, es ist ein sehr fachliches Gesetz und dem sollten wir auch entsprechen.
Ein wichtiger Teil, der in diesem Gesetzentwurf festgeschrieben wurde, ist die gemeindenahe Psychiatrie. Das betrifft die meisten Menschen. Sie sind irgendwo in der Gemeinde, in der Stadt unterwegs, sie wollen dort eingebunden werden, sie wollen, wenn das irgendwo möglich ist, auch Arbeit bekommen, sei es in einem einer Werkstatt angegliederten Bereich oder sei es auch, was leider nur im Einzelfall möglich ist, auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Sie brauchen Beratung und Begleitung und das wird vor Ort gemacht. Deswegen ist es sachgerecht, dass
wir die Netzwerke, die vor Ort schon zum großen Teil existieren, auch im Gesetz wiederfinden.
Frau Fuchs hat das Problem der Ärzteschaft auch im sozialpsychiatrischen Dienst bei den Gesundheitsämtern schon angesprochen. Wir hätten uns als SPD-Fraktion gewünscht, dass wir dort weiterhin als Leiter des SpDi den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie haben, weil wir momentan in so einer Art vorauseilendem Gehorsam der Not praktisch schon im Voraus gehorchen und sagen, es reicht auch, wenn es ein psychiatrieerfahrener Arzt ist. Aber auch wir wissen darum, daran wird die Zustimmung zum Gesetz nicht scheitern, dass es sehr schwierig geworden ist, Fachärzte in die Gesundheitsämter zu bekommen. Der Facharztmangel wird gerade da bei uns und vor allen Dingen im ländlichen Raum sehr sichtbar. Es ist schwer, in die ländlichen Räume Fachärzte zu bekommen.
Ich will nur an einer Stelle, Frau Fuchs, ein Stück weit widersprechen: Es ist nicht so, dass für die Fachärzte in den Gesundheitsämtern - ganz allgemein will ich das sagen, wir kennen das Schreiben von Dr. Blüher gemeinsam - die Bezahlung so schlecht ist. Die Arbeit, die der Arzt im Gesundheitsamt tut, ist nicht in jedem Bereich vergleichbar mit der Arbeit, die im Krankenhaus geleistet werden muss. Es ist einfach eine andere Arbeit, insofern stimme ich nicht zu, dass das hundertprozentig vergleichbar ist. Trotz alledem müssen wir dem Mangel in irgendeiner Form Herr werden und da ist mehr Geld einfach angezeigt; insofern haben Sie da schon recht.
Ein zweiter Punkt, den wir angeregt haben, der so nicht aufgenommen wurde und in der Diskussion im Sozialausschuss eine Rolle gespielt hat, war die Aufwandsentschädigung für die Patientenfürsprecher. Man weiß, dass das eine schwere Arbeit ist, die im Ehrenamt geleistet wird. Ich will, weil unsere Zustimmung zu dem Gesetz auch daran nicht scheitern soll, trotzdem noch mal an alle appellieren, so das noch nicht passiert in den Einrichtungen bei den Trägern, auch für diese Patientenfürsprecher eine Aufwandsentschädigung zumindest intern festzulegen, denn es wird immer schwieriger, Menschen dafür zu finden, dass sie für die Patienten oft auch die Streitgespräche in Angriff nehmen. Aus den schon genannten Gründen sagen wir, es sind die Änderungen im Wesentlichen aufgenommen worden, die die Anzuhörenden angemerkt haben, deswegen wird auch die SPD-Fraktion dem Gesetz zustimmen. Danke schön.
Frau Lehmann, was Sie ausgeführt haben, ist ja richtig. Wir kennen das auch, dass Gemeinden sagen, ich mache das lieber selber, dann bekomme ich wenigstens das wenige Geld, was ich einfordere. So habe ich zumindest subjektiv den Eindruck, dass die Vollstreckungsbehörde im Landkreis das ein bisschen hintenan setzt oder sagt, es ist sowieso nicht erfolgreich. Aber wäre es denn nicht auch Ihrer Meinung nach sinnvoller, nicht auf die Zweckverbände einzugehen, sondern ganz zu sagen, die Gemeinden haben die Möglichkeit, im Rahmen des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit Vereinbarungen zu treffen oder Zweckverbände zu gründen? Dann könnte man sich völlig frei bewegen. Denn der Zweckverband selber ist ja wieder eine Hürde, das ist wieder eine Behörde und wieder Verwaltungs-aufwand, der doch gar nicht gerechtfertigt ist. Dann wäre es doch einfacher, ich mache eine Zweckvereinbarung, wenn ich das wollte.
Frage: Stimmen Sie mir da zu?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Besucherinnen und Besucher, zunächst einmal herzlichen Dank für die vielen Glückwünsche, die ehrlichen Wünsche zu meinem 50. Geburtstag. Ich stehe dazu. Herr Bärwolff, herzlichen Glückwunsch, ich bin 1958 geboren, Sie 1985.
Auch an Herr Binkert herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und danke für das nette Schreiben, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen mit Ihrem Spruch.
Herr Mohring, nehmen Sie es mir nicht krumm, dass ich Sie nicht eingeladen habe, Sie haben ja extra noch einmal verbreitet, dass ich heute Geburtstag habe.
Mein Mann würde sagen, so einer kommt mir nicht ins Haus wie Sie, deswegen können Sie keine Einladung bekommen.
Aber ich will Ihnen sagen, die Geburtstagsfeier findet weder in Schleiz statt, die findet auch nicht in Greiz statt, die findet bei mir zu Hause in Ronneburg statt und deswegen hören wir heute nicht eher auf.
Ich könnte eigentlich nur sagen, Frau Dr. Klaubert, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen, es gibt nichts mehr dazu zu sagen. Trotz alledem will ich noch auf einige Dinge eingehen. Ich, das will ich ganz deutlich sagen, finde das als ein Geburtstagsgeschenk der besonderen Art, dass heute hier im Landtag der Gesetzentwurf des Volksbegehrens beraten werden kann, denn wir haben erstmals erreichen können, dass zu einem Sachthema ein Volksbegehren erfolgreich war. 250.000 Bürgerinnen und Bürger dieses Freistaats, die wahlberechtigt sind, haben unterschrieben; 2.000 Menschen haben gesammelt - eine ganz tolle Leistung und deswegen auch herzlichen Dank für dieses Geburtstagsgeschenk.
Die CDU hat uns ja unterstellt, dass viele Thüringerinnen und Thüringer sozusagen gegriffen wurden, auf der Straße weggegriffen wurden, dass sie nicht gewusst haben, was sie da unterschreiben. Da will ich noch mal deutlich sagen, mir ist das leider nicht passiert oder Gott sei Dank nicht passiert, wie auch immer. Mir ist passiert, dass die Leute genau wissen wollten, was sie unterschreiben. Mir ist passiert, dass sie lange mit mir gestritten haben darum. Viele haben gesagt, ich unterschreibe nicht, weil ich ja sowieso nichts ändern kann, und die sind auch bei ihrer Meinung geblieben. Also wer das nicht wollte, der musste nicht unterschreiben, das will ich noch mal ganz deutlich sagen. Uns ging es ums Inhaltliche und nicht darum, dass wir irgendjemandem irgendetwas auswischen. Ich lasse mir die Freude, das sage ich Ihnen ganz ehrlich, und wir lassen uns die Freude an diesem Tag auch nicht vermiesen, ganz einfach; da können Sie machen, was Sie wollen.
Sie haben ein eilig gestricktes Gesetz in den Landtag eingebracht und Sie werden merken, dass Sie sich damit einen Bärendienst erwiesen haben. Sie wollten ganz besonders clever sein, das liegt offensichtlich an Ihrem Fraktionsvorsitzenden; jung, dynamisch und erfolgreich möchte er gern auch sein,
deswegen offensichtlich die ganz besonders clevere Strategie. Sie haben aber den Bürgerinnen und Bürgern klargemacht, dass die CDU-Politik in diesem Land nicht mehr verlässlich ist, und Sie haben ihnen klargemacht, dass Machterhalt vor Fairness geht. Deswegen haben Sie sich einen Bärendienst erwiesen und haben eine Suppe da vor sich stehen, die Sie auch selbst wieder auslöffeln müssen. Ich will Ihnen auch deutlich sagen, weil die Diskussion
gerade so angeklungen ist, Sie müssen sich natürlich auch vorwerfen lassen, dass Sie mit den Vorgängern der LINKEN in einen Topf geschmissen werden. Das sage ich Ihnen ganz deutlich - meine Vergangenheit kennen Sie ja -, weil, Sie regieren so selbstherrlich, wie die davor selbstherrlich regiert haben und früher der König.
Meine Damen und Herren, wer den verfassungsrechtlichen Pfad der Tugend verlässt, sollte über ein Navigationsgerät verfügen. Ihnen ist jedoch nicht nur der politische, sondern auch der Verfassungskompass abhanden gekommen und Orientierungslose dürfen dieses Staatsschiff nicht länger lotsen.
Dabei wäre es ganz einfach gewesen, Herrn Mohrings Versprechen vom 6. Mai 2008 - er wollte ja unbedingt wissen letztes Mal, wo er das gesagt hat, nämlich zu einer Pressekonferenz der LandesCDU -, nämlich zu warten mit eigenen Vorschlägen, bis das Volksbegehren in den Landtag kommt, einzuhalten. Es wäre ganz einfach gewesen, eine Plenarsitzung später hätten wir darüber reden können. Aber wie das so bei Überfliegern ist, Sie waren ja auch noch am 04.07. in der Sitzung des Landtags der festen Überzeugung, dass man mit so einem trockenen Thema die Bürger nicht hinter dem Ofen hervorlocken kann und dass das Bündnis es in gar keiner Weise schaffen wird, diese 200.000 Unterschriften zu sammeln. Selbst am 01.10. noch äußerten Sie, Herr Mohring, ich zitiere: „... denn ob ein Volksentscheid in einigen Monaten erfolgreich ist, kann niemand garantieren.“ Ich schließe mich der Feststellung von Frau Dr. Klaubert an: Sie haben die Leute getäuscht. Sie wussten, dass das Volksbegehren erfolgreich ist, und Sie haben so getan, als könne man das ja nicht erkennen. Das ist, denke ich, Ihr größter Fehler. Wenn man so mit den Menschen umgeht, dann hat man einfach das Vertrauen verspielt.
Sie hätten Ihr Versprechen halten können, denn in Artikel 82 Abs. 7 besitzt das Parlament die Möglichkeit, eine Konkurrenzvorlage zum Volksbegehren im Rahmen von dessen Beratung im Landtag zu verabschieden. Die CDU-Fraktion hätte sich mit einer solchen Handlungsweise der direkten Demokratie in Stadt und Land und damit den Bürgern direkt stellen können und ihren Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens abstimmen lassen können. Offensichtlich, meine Damen und Herren von der CDU, hat Sie da der Mut verlassen, haben Sie Angst bekommen vor der eigenen
Courage. Hätten Sie doch mal den Bürger mit befragt, da hätten wir doch gesehen, welches der bessere Gesetzentwurf gewesen wäre. Bis heute machen Sie den Thüringerinnen und Thüringern weiß, dass man nur bei gutem Willen auch jetzt noch alles zum Guten führen könnte, die beiden Sprecher des Volksbegehrens müssten sich nur ein wenig bewegen.
Sie erinnern die Initiative an die bestehende Rechtslage und sagen, auch das möchte ich wieder zitieren aus der Pressemitteilung der CDU: „Erfolgreiche Volksbegehren können im Landtag entweder angenommen, abgelehnt oder in veränderter Form angenommen werden, sofern das Grundanliegen gewahrt wird.“ Das hilft Ihnen aber nichts, Herr Mohring. Es hilft nichts.
Der Schafspelz rutscht.
Das ist sogar selbst organisiert. Ich muss sagen, Ihr Gutachter spricht mir ja aus dem Herzen. Ich habe ihn vor einiger Zeit kennengelernt - und wissen Sie, in welcher Zeit? Als wir über den Gesetzentwurf gemeinsam beraten haben. Da war ich von ihm sehr enttäuscht, weil er gesagt hat, wir sollen nicht so kleinlich sein. Wir haben uns viel Mühe gegeben, als wir damals den Gesetzentwurf erarbeitet haben und auch als die Initiative ihren Gesetzentwurf erarbeitet hat. Wir haben genau geschaut, was ist für Thüringen die richtige Lösung. Da ging es gar nicht um Populismus und überhaupt nicht darum, dass man die Leute schnell auf die Straße bringen will und Bambule machen will. Sondern da ging es darum, dass wir mehr direkte Demokratie bei den Leuten ankommen lassen wollten, damit sie selber entscheiden können auch zwischen den Wahlen und damit sie weiterhin Spaß auch an Politik haben, denn das ist doch das, was uns so sehr fehlt.
Der Gutachter sagt ausdrücklich, dass nach der Thüringer Verfassung keine von Ihnen beabsichtigten Änderungen des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens im Verfahren stattfinden dürfen, die darf es nicht geben. Da möchte ich Ihnen das Zitat doch noch mal sagen aus dem Gutachten, ich möchte das gern vorlesen, das ist der Punkt 12: „Weicht der Gesetzesbeschluss des Landtags im Verfahren nach Artikel 82 Abs. 6,“ - es ist Abs. 7 - „§ 19 Thüringer BVVG vom Wortlaut des Volksbegehrens ab, so erfüllt das vom Landtag beschlossene Gesetz das Grundanliegen des Volksbegehrens nur, wenn es allen vorgeschlagenen Regelungen so weit Rechnung trägt, dass die Durchführung des Volksbegehrens als
unnötige Förmlichkeit erscheine. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Parlamentsgesetz über das politische Anliegen des Volksbegehrens hinausgeht oder wenn es sich auf redaktionelle Abweichungen beschränkt.“ Nun kann mir doch gar keiner sagen, dass die Amtsstubensammlung eine marginale Abweichung ist, aber selbst das geht ja nicht mehr, auch der Gutachter weist darauf hin, es ist alles vorbei. Wir können jetzt nur noch über den Gesetzentwurf entscheiden und Sie müssen schauen, wie Sie da wieder herauskommen.
Ein Wichtiges, das hat mir auch gut gefallen, weil man sieht, dass der Gutachter Verfassungsrechtler ist und auch ein Freund der direkten Demokratie, er weist unter Punkt 5 b) darauf hin, dass die Gesetzgebungskompetenz des Landtags nicht dazu missbraucht werden darf, dass das Verfahren der Volksbegehrensgesetzgebung ad absurdum geführt wird.
Das war doch der Grund, warum Sie ganz schnell einen Gesetzentwurf eingebracht haben. Es wird doch ad absurdum geführt, wenn Sie die Gesetzesgrundlage, nämlich die Kommunalordnung aus dem Jahr 2005, schnell verändern, nur damit dieses Volksbegehren ins Leere läuft. Ich will Ihnen das mit der Amtsstubensammlung noch mal klarmachen. Am Ende ist es so, dass, wenn man gegen eine Entscheidung des Bürgermeisters vorgehen will im Rahmen eines Bürgerbegehrens oder eines Bürgerentscheids, man ins Büro des Bürgermeisters gehen und dort dagegen unterschreiben muss. Was Sie da von den Leuten verlangen, das ist wirklich unverfroren.
Ich denke, das Gutachten hat Ihnen ganz deutlich bescheinigt, dass Sie mit demokratischen Entscheidungsprozessen auf Kriegsfuß stehen. Deswegen, meine Damen und Herren, brauchen wir Rechtsklarheit. Wir müssen wissen, wie der Bürgerwille in Zukunft vor der Willkür einer Mehrheitsfraktion geschützt werden kann. Deshalb sind wir auch bereit, dem Wunsch des Bündnisses entgegenzukommen und eine gerichtliche Klärung anzustreben. Es kann nicht sein, dass wir für alle Zukunft Bürgerbegehren und Bürgerentscheide und auch Volksbegehren und Volksentscheide in Thüringen nicht haben werden, nur weil ein paar Leute im Landtag das so wollen. Danke.
Also wenn Sie mir das so anbieten, Herr Mohring, dann kann ich nicht widerstehen. Wissen Sie, dass, wenn man einen biologischen Garten macht, man da auch die Brennnessel, die bei manchen als Unkraut gilt, in der Ecke stehen lässt, weil die Schmetterlinge da kommen? Ist es also nicht auch notwendig, dass man ein bisschen Wildes in der sonst so geordneten Gartenkultur hat?
Herr Mohring, die Achtung des Alters vor der Jugend will erarbeitet sein. Ich bin da gern willig. Aber meine Frage ist ganz ernsthaft. Ihre Ausführungen, die Sie jetzt gemacht haben über das gesamte Verfahren, auch darüber, wie der Gesetzentwurf der CDU in den Landtag gekommen ist und verabschiedet wurde, haben die Frage noch nicht beantwortet und die möchte ich Ihnen gern stellen: Warum haben Sie nicht die Chance genutzt, jetzt im Verfahren gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens eine Konkurrenzvorlage zu bringen, womit genau die Chance bestanden hätte, die beste Lösung von allen in einer Abstimmung vor dem Volke auch abstimmen zu lassen. Das wäre doch tatsächlich für die demokratischen Prozesse der richtige Weg gewesen. Das wäre auch ohne Gesichtsverlust für Sie gewesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Kuschel, vor einem Jahr haben Sie noch ganz anders gesprochen. Da muss ich ganz ehrlich sagen, wenn man den Zug von hinten anschiebt und dann am Ende aber sagt, passt auf, dass ihr vorn nicht überrollt werdet, ich finde, das ist schon eine ganz schwierige Debatte.
Denn wir wissen seit 20 Jahren, dass die Doppik eingeführt werden soll, also nicht seit gestern, und es ist auch keine Hektik. 20 Jahre ist es her, als die Innenministerkonferenz die Neuregelung...
20 Jahre ist es her, als die erste Beschlussfassung in dieser Richtung gekommen ist. Am 21. November 2003 hat man dann doch mal das endgültig gemacht, hat man Eckpunkte festgelegt. Aber bereits 1999 hat man darüber beschlossen. Als wir in die Bundesrepublik Deutschland eingetreten sind, hat man schon darüber diskutiert. Es ist doch nicht so, dass die Innenministerkonferenz aus heiterem Himmel beschlossen hat, sondern wir haben 20 Jahre in Deutschland die Diskussion, ob man das Rechnungswesen in den Kommunen umstellen sollte oder nicht. Nun muss man schauen, was in Thüringen auch beschlossen werden soll. Es ist eine freiwillige Umstellung. Es muss sich keiner daran beteiligen, aber wir haben eine Reihe von Kommunen, die es unbedingt möchten. Das sind vor allen Dingen die großen Städte. Wenn es ein einzelner Landkreis ist, dann ist das auch so, aber auch die Landkreise haben intern über all diese Dinge, die Sie jetzt angesprochen haben, intensiv abgewogen und die meisten Landkreise haben gesagt, für uns ist das im Moment kein Thema. Auch die kleinen Gemeinden haben artikuliert, dass sie sich zum großen Teil außerstande sehen, die doppelte Buchführung einzuführen. Insofern hat jeder die Möglichkeit, darauf einzugehen. Das ist zunächst einmal das Grundsätzliche.
Die Umstellung im Rechnungswesen kann man mit „Der Weg ist das Ziel“ überschreiben. Wenn Sie sich mal sehr intensiv mit den Gemeinden beschäftigt haben, die sich auf den Weg gemacht haben, kann man sehr schnell erkennen, dass sie sich im Rahmen
der sogenannten Produktbildung, die Produkte, die dann auch bewertet werden, natürlich sehr intensiv mit den Verwaltungsabläufen in ihrem Haus auseinandergesetzt haben. Diese Auseinandersetzung hat dazu geführt, dass man natürlich auch Effizienzen heben konnte. Das ist einfach so. Da waren uns die westdeutschen Kommunen ein Stück weit voraus. Wer diesen Prozess miterleben konnte, der konnte auch beobachten, wie man verschiedene Arbeitsprozesse optimiert hat.
Ich halte es schon für wichtig, gerade im Vermögensbereich, dass die Kommunen wissen, was haben sie für Vermögen und wie wird das Vermögen auch verbraucht, denn momentan haben wir doch das Problem, dass man nur von heute auf morgen denkt, trotz alledem man bis übermorgen denken müsste. Die Kommunalordnung wird in vielen Bereichen...
Herr Schugens ist so nett und fragt am Ende bitte.
Wir haben den Umstand, dass wir eine Planung machen für eine Investition, dass wir schauen, dass wir Fördermittel bekommen als Kommune, dass wir Eigenmittel zumeist ja sehr begrenzt haben und die mit einbringen und noch nicht einmal die Frage der Bewirtschaftung wird in jedem Fall, wenn Investitionen getätigt werden, auch tatsächlich umfänglich bewertet und festgelegt. Sie wissen, wie das ist, wenn es einmal neu gebaut ist, ob das eine Straße ist, ob das ein Gebäude ist, dann wird zumeist über Jahre, Jahrzehnte nichts mehr daran gemacht. Man wartet so lange, bis es wieder vollständig hinüber ist und baut dann wieder neu. Das ist eine kurzsichtige Denkweise, die die Kommunen auch ablegen müssen. Deswegen halten wir es für richtig und wichtig, dass wir nun endlich auch den Kommunen die Sicherheit geben, dass wir Randbedingungen stellen, wie man mit der doppelten Buchführung umgehen kann und dass die Kommunen, die umstellen wollen, auch umstellen und damit die Möglichkeit auch für Thüringen besteht, zu schauen, wie wirkt sich die Einführung der Doppik in den kommunalen Haushalten aus.
Was ich für wichtig halte, was ich auch anrege, ist, dass man in drei bis fünf Jahren noch einmal schauen muss, ist das, was man heute beschlossen hat oder beschließen wird, der Weg gewesen oder muss es auch Nachbesserungen geben. Wenn die eher notwendig sind, dann auch dieses.
Ich möchte noch einmal ganz ausdrücklich Dank sagen an die kommunalen Spitzenverbände, insbesondere auch an den Gemeinde- und Städtebund, der sich ja in diesen Denkprozess, der über eine ganze Weile gegangen ist, mit eingebracht hat und natürlich auch geschaut hat, dass eine praktikable Umsetzung an der Stelle möglich ist. Danke schön.
Jetzt, Herr Schugens.
Herr Schugens, ich habe gesagt, dass es eine freiwillige Sache ist. Das hat Herr Kuschel gesagt, dass die Kommunen gezwungen werden, ich habe das nicht gesagt. Da sind Sie mit dem Hören ein bisschen hinterher gewesen, das tut mir leid. Ich weiß, dass das alles freiwillig ist. Alle die, die sich aufgemacht haben, haben das in großer Freiwilligkeit getan. Ich weiß auch, dass es Zweckverbände und Gemeinden gibt, die das sehr begrüßen, die gut damit umgehen. Ich kann Ihnen sogar jemanden sagen, die Stadt Eisenberg - Herr Fiedler kennt ja den Kollegen Lippert -, der Bürgermeister ist dort sehr stringent, er begrüßt diese Einführung und, ich denke, auch die Erfahrungen, die da zu sammeln sind, müssen einfach gesammelt werden. Deswegen werden wir das Gesetz mit unterstützen.
Es freut mich ja, Herr Kuschel, dass Sie den Bürgermeister von Heiligenstadt gerade zitieren. Ist Ihnen aber auch bekannt, dass der Bürgermeister von Heiligenstadt schreibt, die Einführung der Doppik wird von unserer Seite sehr begrüßt?
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir haben erneut eine Vorlage „Freiwillige Neugliederung von Gemeinden in Thüringen“ und zunächst sollte man das begrüßen. Egal in welcher Größenordnung sich die Gemeinden zusammenfinden, es ist gut, wenn sich vor Ort Gemeindevertreter und Bürgerinnen und Bürger auf den Weg machen, ganz kritisch und sachlich auch ihre Situation betrachten und einfach erkennen, dass man mit dem Nachbarn gemeinsam auch gute Kommunalpolitik machen kann. Leider haben wir viel zu oft sehr persönliche Befindlichkeiten, die sich teilweise über Jahrzehnte fortgepflanzt haben, und die beeinflussen, ob man mit dem Nachbarort, mit der Nachbargemeinde, mit der Nachbarstadt kann oder ob man mit ihr nicht kann. Ich will einmal ein Beispiel benennen: Ich war, als die
Kinder klein waren, mal in Zeulenroda gewesen in der Jugendherberge, auch im Museum und da sagte der Museumsführer: Wir Zeulenrodaer waren nur die letzten 40 Jahre frei, nämlich frei von den Greizern. Das zeigt so das Gefühl, das viele Gemeinden bewegt, mit dem Nachbarn nicht zusammenzuarbeiten. Es verhindert aber auch, dass man sich gegenseitig näher kommt und diese Befindlichkeiten, von denen oftmals auch gar keiner mehr ganz genau weiß, warum sie so gekommen sind, abzulegen und zu sagen, wir müssen als Gemeinden unsere Verwaltungen zusammentun, wir müssen unsere Gemeinden zusammenschließen und bleiben dennoch in unserem Ort eigenständig, denn die Eigenständigkeit, die oft mit einer Gemeindefusion in Gefahr kommt abgeschafft zu werden, die wird hier ja auch nicht abgeschafft. Jede Gemeinde bestimmt selbst, jede Bürgerin, jeder Bürger bestimmt selbst, ob sie in ihrer Gemeinde gut aufgehoben sind. Das äußert sich in aller Regel dadurch, dass man sich in den Vereinen, in den Verbänden zusammentut und gemeinsame Interessen verfolgt. Sie kennen das im Feuerwehrverein, Sie kennen das im Heimatverein, Sie kennen das im Posaunenchor oder auch in anderen Zusammenschlüssen. Man schaut sich zusammen auch gemeindliche Geschichte an, man pflegt sie und die vielen Dorffeste in Thüringen zeigen ja, wie sehr man seine eigene Position im Land auch vertreten kann und Spaß daran haben kann. Deswegen sagen wir grundsätzlich, Gemeindezusammenschlüsse sollte man nicht in solche Befindlichkeiten stellen, die man noch zu oft hat, man sollte sie auch nicht aus persönlichen Dingen abwägen, sondern man muss rational herangehen. Wenn wir eine Gemeindeverwaltung haben, bedeutet das, wir müssen Aufgaben, die die Bürgerinnen und Bürger nachfragen, die aufgrund eines Gesetzes zumeist der Gemeinde zugeschrieben sind, in guter Qualität erfüllen. Wir werden in den nächsten Jahren noch sehr deutlich sehen, dass nicht nur im Bereich des Handwerks und der Industrie Fachkräftemangel herrschen wird, sondern wir werden auch in Verwaltung Fachkräftemangel beklagen müssen, weil sich zu wenige Menschen bereit erklären, auch bei uns zu arbeiten, weil sie zu wenig Chancen in ihrer eigenen Entwicklung sehen. Deswegen begrüßen wir grundsätzlich die Gemeindezusammenschlüsse auch in diesem Neugliederungsgesetz. Es ist schwierig, wir haben ja eine völlig freiwillige Phase momentan und da zeigt sich schon, dass die Freiwilligkeit zwar richtig ist, aber die bezahlte Freiwilligkeit nur bedingt auch in die richtige Richtung greift. Wir haben drei Gemeinden dabei, die sich unter 3.000 Einwohner befinden. Trotz alledem werden wir der Gesetzesvorlage zustimmen. Wir wissen, dass sowohl die Gemeindevertretungen als auch die Bürgerinnen und Bürger sich auf diesen Weg machen wollen und dass sie nicht ausschließen, sich auch in Zukunft mit den Nachbargemeinden weiter zusammenzutun.
Ich will noch einmal daran appellieren, wer sich einmal in Europa bewegt hat, der weiß, Europa denkt in Regionen, und Regionen meint nicht unbedingt zum Beispiel den Freistaat Thüringen, sondern durchaus kleinere Strukturen, aber Strukturen, wo Nachbarn miteinander reden. Deswegen sollten wir auch in Thüringen trotz unserer kleinstaatlichen Vergangenheit ein Stück weit auch großzügiger denken, dem Nachbarn die Hand reichen und auch schauen, wie wir gemeinsam in einer Region, in Teilen eines Landkreises unsere Aufgaben, die wir in Zukunft haben werden, stemmen. Jedem ist bekannt, die demographische Entwicklung ist vorgezeichnet für die nächsten 10, 15, 20 Jahre und es wird ausgesprochen schwer sein, sie umzukehren. Aus dem Grund müssen wir auch innerhalb von Gemeinden innovativ sein. Danke.