Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Wolf. Die Rednerliste führt die Abgeordnete Holbe.
Wir gratulieren heute recht herzlich Frau Leukefeld zum Geburtstag. Ich wünsche Ihnen alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg.
Ich lade Sie alle nochmals sehr herzlich zu unserem heutigen lyrisch-musikalischen Abend ein. Ich freue mich sehr, dass dieser Abend unter anderem von unserem Kollegen, dem Abgeordneten Hans-Jürgen Döring, gestaltet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nicht jedes Parlament hat künstlerisch so aktive Abgeordnete. Darauf können wir stolz sein und ich freue mich auf den heutigen Abend, der um 20.00 Uhr im Landtagsrestaurant beginnt.
Weiterhin lade ich Sie für morgen zu dem parlamentarischen Abend des Thüringer Beamtenbundes ein. Er wird nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr ebenfalls im Landtagsrestaurant beginnen.
Im Foyer vor dem Landtagsrestaurant findet derzeit eine Ausstellung der Fachschule für Technik und Gestaltung Sonneberg sowie der Berufsfachschule Glas Lauscha statt. Am Rande der Plenarsitzung morgen und übermorgen erfolgen durch den Glasbläsernachwuchs aus Lauscha praktische Vorführungen und es findet eine kleine Verkaufsaktion von Glasschmuck und von Spielzeug statt.
Ich möchte Ihnen ferner bekannt geben, dass den Journalisten Frau Beate Tyron, Frau Melanie Frerk und Herrn Michael Mirwald vom MDR für die drei Plenarsitzungen eine Sondergenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringen
de Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt wurde. Entsprechend dieser Regelung ist ebenso Herr Markus Kilb von der Rheinland-Pfälzischen Zeitung zusätzlich für das heutige Plenum akkreditiert.
Wie im Ältestenrat vereinbart, werden die Tagesordnungspunkte 2 a bis f in der 74. Plenarsitzung am Donnerstag als erster Punkt aufgerufen und gegebenenfalls in der 75. Plenarsitzung am Freitag fortgesetzt.
Die Fragestunde wird heute gegen 18.00 Uhr aufgerufen, auch diese wird gegebenenfalls in der 75. Plenarsitzung am Freitag gegen 14.00 Uhr fortgesetzt.
Die Aktuelle Stunde wird in der 75. Plenarsitzung am Freitag aufgerufen, gegebenenfalls im Anschluss an die zweite Fragestunde.
Darüber hinaus ist der Ältestenrat übereingekommen, diesmal am Donnerstag keine Mittagspause durchzuführen.
Ich geben Ihnen ferner bekannt, dass zu Tagesordnungspunkt 1 a, Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3602 und ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3620 verteilt wurde.
Die angekündigten Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses haben folgende Drucksachennummern:
zu TOP 2 e „Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes“ - Drucksache 4/3587 -;
zu TOP 2 f „Entwurf der Rahmenvereinbarung II zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes“ - Drucksache 4/3588 -.
Darüber hinaus wurden zum Haushaltsgesetz Änderungsanträge der Fraktion Die LINKE in den Drucksachen 4/3604 bis 4/3618 und 4/3621 bis 4/3626 verteilt, der Fraktion der SPD in den Drucksachen 4/3629 bis 4/3638, ein Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD in Drucksache 4/3628 sowie der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3646. Alle diese Änderungsanträge wurden ausgeteilt.
Weiterhin wurden Entschließungsanträge der Fraktion der SPD in den Drucksachen 4/3639 bis 4/3644, ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3645 sowie der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3653 verteilt.
Zum Haushaltsbegleitgesetz wurde ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3627 verteilt.
Zum Finanzausgleichsgesetz wurden ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3619 und ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3652 verteilt.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu TOP 3 a, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Thüringer Informationsfreiheitsgesetz, hat die Drucksachennummer 4/3594.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu TOP 4, Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Thüringer Glücksspielwesens, hat die Drucksachennummer 4/3589. Weiterhin wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3650 verteilt.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu Tagesordnungspunkt 5, Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Nichtraucherschutzgesetz, hat die Drucksachennummer 4/3595. Darüber hinaus wurden Änderungsanträge von Abgeordneten der Fraktion der CDU in den Drucksachen 4/3598 und 4/3601, der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3649 sowie der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3651 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 9, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 4/3575/3576/3577/3590/3591/3592/3593.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem Tagesordnungspunkt 7 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann ist die Tagesordnung festgestellt und wir treten ein in die Tagesordnung.
a) Thüringer Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe (Thüringer Jugendstrafvoll- zugsgesetz - ThürJStVollzG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3102 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/3565 - dazu: Änderungsantrag der Frak- tion DIE LINKE - Drucksache 4/3602 - Änderungsantrag der Frak- tion der SPD - Drucksache 4/3620 - ZWEITE BERATUNG
b) Thüringer Gesetz über den Jugendstrafvollzug und die Re- sozialisierung jugendlicher und heranwachsender Strafgefange- ner (Thüringer Jugendstrafvoll- zugsgesetz - ThürJStrVollzG -) Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/3108 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/3566 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat der Abgeordnete Höhn aus dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 21. Juni 2007 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe“ und der Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS „Thüringer Gesetz über den Jugendstrafvollzug und die Resozialisierung jugendlicher und heranwachsender Strafgefangener“ an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Der Ausschuss hat am 28. Juni 2007 beschlossen, gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine mündliche Anhörung durchzuführen sowie 15 Anzuhörende, von denen jeweils die CDU-Fraktion acht, fünf die Links
partei und zwei die SPD-Fraktion benennen durften, einzuladen. Diese Anhörung fand am 27. September 2007 in öffentlicher Sitzung statt und es nahmen die Leiterin der Jugendstrafanstalt Ichtershausen, Frau Brüchmann, die Dekanin der Fachhochschule Jena, Frau Prof. Dr. Ludwig, aus dem Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Meiborg, Herr Schulz vom Verband der Strafvollzugsbediensteten, Herr Prof. Dr. Will von der deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V., Landesgruppe Thüringen, Herr Johannsson, der Leiter der Arbeitsgruppe „Jugendstrafvollzugsgesetz“ des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen sowie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Thüringen, und last, but not least Herr Prof. Dr. Sonnen von der Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, daran teil. Diese Anhörung nahm insgesamt einen Zeitumfang von drei Stunden in Anspruch. Am 1. November 2007 hat der zuständige Ausschuss diese Anhörung ausgewertet. Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 4/3102, als Verhandlungsgegenstand festgelegt. Am 29. November 2007 fand die abschließende Beratung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten statt. Der Ausschuss empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 4/3102 unter Berücksichtigung einiger beschlossener Änderungen. Vielen Dank.
Danke. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste, es sind jetzt anderthalb Jahre seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2006 zum Jugendstrafvollzug vergangen. Wie ich schon in der ersten Lesung hier in dem Hohen Hause festgestellt habe, das Gericht hat damals eigentlich eine Selbstverständlichkeit genannt, eine rechtliche, mit Blick auf wichtige Grundrechte wie das auf die persönliche Freiheit, sowie eine politische im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung. Wir waren mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgefordert, Ziele, soziale Auswirkungen und Ausrichtungen sowie materielle und finanzielle Rahmenbedingungen für den Jugendstrafvollzug zu beschreiben und gesetzlich zu fixieren. Auch haben wir für meine Fraktion eindeutig die Chancen eines modernen und besonders den Anforderungen eines Jugendstrafvollzugs gerecht werdenden Gesetzes mit den Stichworten Sozialisierung, Mitwirkungsrechte der Strafgefangenen, offener Vollzug, internationale Standards, wie Verbot von Waffen für Beamte im
Jugendstrafvollzug oder Ombudsmann als Beschwerdestelle, beschrieben. Auch Begriffe wie Wohngröße, Therapieangebote, Vor- und Nachsorge bei der Entlassung, Ausbildung, Erziehung und Freizeitgestaltung sind dabei gefallen. Gleichzeitig habe ich die Vorarbeit des sogenannten Musterentwurfs der neun Bundesländer auch und gerade unter Mitwirkung von Thüringen als ein mögliches Fundament - wie gesagt eines modernen Strafvollzugs - gekennzeichnet. Aber schon damals habe ich klar und deutlich die Mängel und die Unzulänglichkeiten des Regierungsentwurfs angesprochen und damit auch unsere Aktivitäten, unseren eigenen Gesetzentwurf mit seinen Positionen und den damit verbundenen Konsequenzen aufgezeigt.
Heute, meine Damen und Herren, muss ich mit einer gehörigen Portion Enttäuschung und Desillusionierung mit Blick auf den Veränderungswillen und die Veränderungsbereitschaft der CDU das Ergebnis der Diskussion feststellen.
Die Möglichkeit, in die Zukunft zu denken und zu handeln, haben Sie, meine Damen und Herren der CDU, nicht genutzt.
Aber ein Sprichwort sagt: „Ein Optimist hat mehr Träume in seiner Seele wie ihm die Wirklichkeit zerstören kann.“ Deshalb haben wir heute nochmals Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung ins Plenum eingebracht.
Bevor ich auf einige Punkte nochmals eingehen möchte, möchte ich mich hier mit einem ständig zitierten Argument zur Ablehnung unseres Gesetzentwurfs kurz auseinandersetzen: „Das“ - wie Kollegin Walsmann im Ausschuss formulierte - „andere Menschenbild“. Immer wieder begegnen uns in der Diskussion folgende Worte: „Wir haben es hier nicht mit Chorknaben, sondern mit Wiederholungstätern, Schwerverbrechern, unverbesserlichen notorischen Straftätern zu tun.“ Und um dies nicht genügend erscheinen zu lassen, noch die apodiktische Feststellung „und vor denen muss die Gesellschaft mithilfe des Strafvollzuges geschützt werden“.