Protokoll der Sitzung vom 02.03.2006

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Plenarsitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Die Rednerliste führt der Abgeordnete Carius und Schriftführer ist die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: zeitweise Herr Minister Dr. Gasser, der Herr Abgeordnete Fiedler und der Herr Abgeordnete Ohl.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag hat in seiner letzten Sitzung Herrn Harald Stauch als Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Er ist von der Landesregierung zum 1. März ernannt worden und hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sein Mandat als Mitglied des Landtags niedergelegt. Herr Stauch hat dem Thüringer Landtag von Anfang an angehört. In der 1. Legislaturperiode war er Vorsitzender des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses und seit 1994 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDUFraktion. Ich möchte Herrn Stauch im Namen aller Abgeordneten sehr herzlich für seine Arbeit zum Wohl des Landes Thüringen danken. An Stelle von Harald Stauch gehört nunmehr Frau Elisabeth Wackernagel dem Thüringer Landtag an, die ich hiermit herzlich wieder in unserer Mitte begrüße.

(Beifall im Hause)

Schließlich gratuliere ich dem Herrn Abgeordneten Fritz Schröter zu seiner neuen Aufgabe als Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion. Ich wünsche Ihnen, Herr Schröter, im Namen aller Abgeordneten viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Heute haben zu einem parlamentarischen Abend ab 20.00 Uhr der Landesjagdverband und die Angel- und Fischereiverbände eingeladen. Sie werden uns einen sehr interessanten parlamentarischen Abend bereiten; ich lade Sie dazu herzlich ein.

Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Wie im Ältestenrat verabredet, wird der Tagesordnungspunkt 18, „Verpflichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz“, heute vor der Mittagspause gegen 13.00 Uhr aufgerufen und es werden die Tagesordnungspunkte 16 und 17, „Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission“ sowie „Nachwahl eines stimmberechtigten Mitglieds des erweiterten Gremiums nach § 4 des

Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten“, morgen gegen 13.00 Uhr aufgerufen.

Zu TOP 2 a, dem Antrag der Fraktion der SPD, „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“, in Drucksache 4/811 - Neufassung - wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1723 verteilt.

Zu TOP 2 b, Antrag der Fraktion der CDU, „Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt“ wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1736 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags? Der Herr Schröter nickt, also ist dieser Änderungsantrag zugelassen.

Zu TOP 6, Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, „Ausbildungssituation in Thüringen im Berichtsjahr 2005/2006“, wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1735 verteilt.

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass zu TOP 19 - Fragestunde - folgende Mündlichen Anfragen hinzukommen, verteilt in Drucksachen 4/1715, 4/1716, 4/1721, 4/1726, 4/1728, 4/1729 und 4/1730. Der Abgeordnete Kuschel hat seine Mündliche Anfrage in Drucksache 4/1655 in eine Kleine Anfrage umgewandelt.

Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 6, 9, 12 und 13 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Änderungen widersprochen? Ja, eine Wortmeldung, Herr Buse.

Frau Präsidentin, namens der Fraktion der Linkspartei.PDS möchte ich beantragen, zwei Anträge mit auf die Tagesordnung der heutigen bzw. morgigen Sitzung zu nehmen. Es wurde fristgerecht ausgefertigt in der Drucksache 4/1707 ein Gesetzentwurf unserer Fraktion „Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung“. Ich möchte darum bitten, diesen auf die Tagesordnung zu setzen. Ich schlage vor, da es sich um einen Gesetzesantrag handelt, als Tagesordnungspunkt 1 a.

Den zweiten Antrag in der Drucksache 4/1713 unserer Fraktion, unter dem Titel „Sicherung der Frauen

häuser“ ausgefertigt, bitte ich ebenfalls auf die Tagesordnung zu setzen und ihn einzuordnen als Tagesordnungspunkt 14 a. Danke.

Danke. Bitte, Herr Abgeordneter Schröter.

Namens der CDU-Fraktion bitten wir darum, den Tagesordnungspunkt 16 von der Plenarsitzung abzusetzen.

Wird dem widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt.

Wir stimmen über die zwei Anträge ab, die von Seiten der PDS gekommen sind. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf in Drucksache 4/1707, „Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung“, in die Tagesordnung aufzunehmen. Ich frage, wer stimmt der Aufnahme dieses Gesetzentwurfs in die Tagesordnung zu? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Wer ist gegen die Aufnahme? Damit ist dieser Tagesordnungspunkt mit Mehrheit in die Tagesordnung aufgenommen.

Wir stimmen nunmehr darüber ab, an welcher Stelle dieser Tagesordnungspunkt behandelt wird. Der Vorschlag wurde gemacht unter Punkt 1 a. Wer ist dafür, unter Punkt 1 a diesen Tagesordnungspunkt zu behandeln, den bitte ich um das Handzeichen? Das ist die übergroße Mehrheit. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt 1 a in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Ihnen in Drucksache 4/1713 vorliegt, „Sicherung der Frauenhäuser“. Wer ist für die Aufnahme dieses Antrags, den bitte ich um das Handzeichen? Das ist die übergroße Mehrheit hier im Landtag. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt aufgenommen worden.

Wir stimmen über die Platzierung ab. Es wurde beantragt, diesen Antrag als Tagesordnungspunkt 14 a zu behandeln. Wer ist für diesen Platzierungsvorschlag, den bitte ich um das Handzeichen? Damit ist dieser Platzierungsvorschlag angenommen und der Tagesordnungspunkt 14 a aufgenommen.

Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion beantragt, die Drucksache 4/1734 unter dem Titel „Rolle und Tätigkeiten von Innenminister Köckert im Immobiliengewerbe während seiner Amtszeit“ auf die Tagesordnung zu setzen. Da dieser Antrag außerhalb der geschäftsordnungsmäßigen Frist eingereicht wurde, bitte ich um die Begründung der Dringlichkeit, die ich selbst vornehmen möchte, und ich beantrage gleichzeitig die Aufnahme des Punkts am morgigen Freitag nach der Fragestunde.

Ich bitte, dass Sie die Dringlichkeit begründen.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Schämt Euch!)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ihr müsst Euch schämen!)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Begründung zur Dringlichkeit dieses von mir eben eingebrachten Antrags mit einem Zitat aus der Thüringer Verfassung beginnen. In Artikel 72 heißt es in Absatz 2: „Die Mitglieder der Landesregierung dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben; sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“ Der § 5 des Thüringer Ministergesetzes präzisiert die Vorschrift im Sinne des Artikels 72 der Verfassung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Dienstag, dem 28. Februar, also vorgestern, wurden während eines am Landgericht Erfurt stattfindenden Prozesses gegen den ehemaligen Pressesprecher des Thüringer Innenministeriums wegen Geheimnisverrats Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Innenminister Christian Köckert laut, dass er während seiner Amtszeit auf Kosten von Kommunen Geschäfte getätigt haben soll.

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Das ist aber nicht während des Prozesses ge- sagt, sondern in einem Presseartikel behauptet worden!)

Unabhängig vom Wahrheitsgehalt dieser Verdächtigungen oder ob das als Tatsache irgendwann einmal festgestellt werden würde, hat nach unserer Auffassung die Regierung, und zwar zu jeder Zeit und schnellstmöglich, Vorsorge zu treffen, dass Mitglieder der Regierung und auch ehemalige Mitglieder

der Regierung noch nicht einmal in die Nähe solcher Verdächtigungen geraten. Es ist eine Frage des politischen Ansehens, der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens der Bürger in die Politik. Ich habe eben erwähnt, dass diese Vorwürfe an den ehemaligen Innenminister Köckert auch im Hinblick auf Geschäfte auf Kosten von Kommunen erhoben worden sind, ausgerechnet Herr Köckert, der sich noch vor rund einem Jahr als der Retter der Kommunen, was die Finanzen betrifft, geriert hat.

Ich denke, dass es eine Frage der größtmöglichen Aufklärung der Regierung und - und das sage ich ganz persönlich an Sie, Herr Ministerpräsident Althaus, aber auch an Sie, Frau Fraktionsvorsitzende Lieberknecht - es ist auch eine Frage Ihrer Reputation, wie Sie mit diesen Dingen umgehen, und deswegen

Herr Höhn, reden Sie bitte zum Thema.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Sprechen Sie zur Dringlichkeit!)

beantragen wir, dringend, so schnell wie möglich, besser heute als morgen, aber wir gestehen Ihnen gern zu, dass das morgen stattfinden kann, noch während dieses Plenums, dass seitens der Regierung - und das ist das Entscheidende - hier alles getan werden muss, dass diese Dinge auch beleuchtet werden und dass diese Verdachtsmomente von Regierungsmitgliedern ferngehalten werden. Deshalb dieser Dringlichkeitsantrag, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Antrag ist gestellt worden. Ich frage jetzt, wird der Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung, der Verkürzung der in § 51 Abs. 1 Geschäftsordnung vorgesehenen Frist von fünf Werktagen zur Einreichung von Vorlagen zugestimmt oder wird widersprochen?

(Unruhe bei der SPD)

Also, wir werden zusammen abstimmen über die Einreichung und über die Fristverkürzung. Wer ist für Einreichung und Fristverkürzung, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist gegen die Fristverkürzung und die Aufnahme? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall.

Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt mit den zusätzlich aufgenommenen Anträgen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf

Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Nachbarrechtsgesetzes und des Thüringer Ausführungs- gesetzes zum Berufsvormünder- vergütungsgesetz sowie zur Auf- hebung des Thüringer Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1574 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/1683 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Höhn aus dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in seiner 19. Sitzung am 16. Februar 2006 hat der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten den eben aufgerufenen Gesetzentwurf in Drucksache 4/1683 beraten. Der Ausschuss hat einstimmig diesen Gesetzentwurf angenommen, nicht ohne vorher ebenso einstimmig eine Änderung zu beschließen. Diese Änderung betrifft das Thüringer Ausführungsgesetz zum Berufsvormündervergütungsgesetz. Es ist beschossen worden, dass diese Regelungen nicht zum 31.12.2010 außer Kraft treten, sondern darüber hinaus weiterhin gelten sollen. Der Ausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/1683 die Annahme des Gesetzentwurfs. Danke schön.

Ich danke für die Berichterstattung. Die Fraktionen sind übereingekommen, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache zu führen. Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Drucksache 4/1683. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Danke, das ist die übergroße Mehrheit. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimmen, damit einstimmig angenommen.

Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1574 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Drucksache 4/1683. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Somit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen dann Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für den Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 a auf

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1707 -