Werner Buse

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Sicherlich nur zwei Fragen aus der Mitte, weil der Fragesteller leider krank ist.
Herr Staatssekretär, schönen Dank noch mal für die Beantwortung dieser Frage, aber Sie können vielleicht nachvollziehen, dass es mir auf der Seele brennt, eine Frage zu stellen, die Sie mit den Antworten auf die Fragen 2, 3 und auch 4 teilweise immer berührt haben, dass die Auftragsvergabe nichts mit einer parteipolitischen Nähe von ÖbVI-Büros zur Landesregierung oder auch zur Mehrheitsfraktion im Thüringer Landtag zu tun hat. Deswegen ist es wohl ein Zufall, dass das Büro eines Landtagsabgeordneten am besten mit der Auftragsvergabe bedacht ist? Das ist die Frage, ob es aus Ihrer Sicht ein Zufall ist oder nicht.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Kommunalabgabenreform
In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage zur o.g. Thematik (Drucksache 4/5174) stellt die Landesregierung fest (Drucksache 4/5276), dass es in den obersten Landesbehörden seinerzeit keine verfas
sungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der durch den Ministerpräsidenten am 1. Mai 2004 verkündeten Vorhaben für die Neuregelung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gab.
Bekanntlich hat die Landesregierung am 8. Juni 2004 die Anfertigung eines Gutachtens zu den geplanten Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bei Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof in Auftrag gegeben.
Unter Berücksichtigung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu dieser Problematik und der Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Taubert und Kuschel zu dieser Problematik im Jahr 2004 erscheint die Antwort auf meine Mündliche Anfrage nicht vollständig bzw. unkonkret.
Deshalb frage ich die Landesregierung:
1. Warum hat die Landesregierung Prof. Dr. Kirchhof überhaupt mit der Anfertigung eines Gutachtens zu den geplanten Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes beauftragt, wenn es seitens der Landesregierung sowie einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der obersten Landesbehörden „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“ hinsichtlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes gab?
2. Zu welchen Rechtsfragen bezüglich der geplanten Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes sollte das Gutachten Stellung nehmen?
3. Welche Fragestellungen wurden in bzw. während der Erörterungen mit Prof. Dr. Kirchhof beraten und wurden seinerzeit die durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof behandelten Aspekte, die wesentlich zu dem Urteilsspruch führten, diskutiert?
4. Gab es im Hinblick auf die Auftragserteilung der Begutachtung sowie in Vorbereitung der Erörterungen mit Prof. Dr. Kirchhof Zusammenstellungen einzelner zu erörternder Rechtsfragen und waren diese mit Bewertungen oder Sichtweisen von Mitarbeitern aus obersten Landesbehörden verbunden?
Danke, Frau Präsidentin.
Arbeitsgruppe „Bedarfsfeststellungsverfahren“ im Bereich Eingliederungshilfe
Wie aus Korrespondenz der Landesregierung bekannt wurde, die auch als Vorlage an die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zur Kenntnis gegeben wurde, soll sich am 28. Mai 2009 eine Arbeitsgruppe „Bedarfsfeststellungsverfahren“ neu bilden. Diese Arbeitsgruppe soll nach meiner Kenntnis vor allem bei der Festlegung von Kriterien zur
Bedarfsfeststellung bei Menschen mit Behinderungen im Blick auf den Bereich der Eingliederungshilfe bzw. die damit zusammenhängende Hilfeplanung tätig sein. Das Gremium soll mit Vertretern von Sozialverbänden und Kommunen des Landes besetzt werden.
Herr Nothnagel fragt die Landesregierung:
1. Welche - auch mit Blick auf die Anwendung rechtlicher Bestimmungen - notwendigen Aufgaben hat diese Arbeitsgruppe „Bedarfsfeststellungsverfahren“ nach Ansicht der Landesregierung?
2. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Landesregierung die personelle Zusammensetzung, die arbeitsorganisatorischen Strukturen und die Methoden der Bedarfsermittlung der o.g. Arbeitsgruppe?
3. Welche Probleme gibt es nach Ansicht der Landesregierung zurzeit hinsichtlich der Kriterien der Bedarfsermittlung im Rahmen der Eingliederungshilfe - insbesondere mit Blick auf die sogenannten Leistungstypen?
4. Inwiefern besteht nach Ansicht der Landesregierung die Gefahr, dass im Rahmen der Arbeitsgruppe spätere Leistungsverpflichtete - z.B. Kommunen - die Festlegung von Kriterien beeinflussen können, die später auch über Reichweite und Umfang des Anspruchs von leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen entscheiden?
Zukunftsprojekt „Thüringer Meer“
Die „Initiative für die touristische Infrastrukturertüchtigung und -entwicklung des Hohenwarte Stausees“ hat zu Beginn des Jahres 2009 ihr Projekt zur touristischen Entwicklung der Stauseeregion der Öffentlichkeit und auch der Politik vorgestellt.
Im Rahmen einer Veranstaltung am 12. Mai 2009 hatte die Stauseeinitiative die Möglichkeit, das Projekt dem Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien, Herrn Wucherpfennig, vorzustellen. Bekanntlich umfasst das Projekt u.a. auch die Instandsetzung von 40 km Landesstraßen, die Entwicklung eines Radwanderwegenetzes und den Wiederaufbau der Linkenmühle-Brücke.
Die Ostthüringer Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 14. Mai 2009 über diese Veranstaltung und über das Interesse des Ministers an diesem Projekt. Herr Minister Wucherpfennig verwies in einer ersten Reaktion auf die verschiedenen Zuständigkeiten mehrerer Ministerien und schlug vor, kleine Schritte bzw. die Realisierung von Einzelprojekten zu prüfen. So wollte er als Erstes die Machbarkeit der Linkenmühlen-Brücke prüfen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die zugesagte Prüfung der Machbarkeit der Wiederherstellung der Linkenmühlen-Brücke abgeschlossen und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse liegen der Landesregierung vor?
2. Hat die Landesregierung die Stauseeinitiative über die Ergebnisse informiert, wenn ja, in welcher Art und Weise und wenn nein, wie gedenkt sie die Stauseeinitiative von den Prüfungsergebnissen in Kenntnis zu setzen?
3. Sind der Landesregierung weitere „Einzelprojekte“ des Gesamtvorhabens bekannt und hält die Landesregierung diese für geeignet, das Ziel einer besseren touristischen Vermarktung der Region am ehesten zu erreichen?
4. Werden unter diesen Gesichtspunkten in den anderen Ministerien verschiedene „Einzelprojekte“ auf ihre Machbarkeit geprüft und wenn ja, welche?
Förderung des Burschenschaftsdenkmals?
Auf seiner Internetseite hebt der Denkmalerhaltungsverein Eisenach e.V. hervor, dass - ich darf zitieren: "das Land Thüringen... sich großzügig an der Wiederherstellung der Bausubstanz des Burschenschaftsdenkmals beteiligt hat.“ In der Regionalausgabe der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 10. März 2009 war nun zu lesen, dass die instabile Spindeltreppe des Burschenschaftsdenkmals erneuert werden soll. Die Baukosten für die Treppe von rund 35.000 € wollen die rund 1.000 Mitglieder des Denkmalerhaltungsvereins Eisenach e.V. tragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Unterstützung wurde seitens des Landes dem Denkmalerhaltungsverein Eisenach e.V. bisher gewährt?
2. Wurden durch den Denkmalerhaltungsverein Anträge auf Förderung gestellt und wenn ja, welche in welchem Jahr?
3. Welche finanziellen Mittel hat das Land für den Erhalt und die Instandsetzung des Denkmals bis 2006 (Abschluss der Rekonstruktionsarbeiten des Deckengemäldes) und in den Jahren 2007 und 2008 zur Verfügung gestellt?
4. Unterstützt das Land die für 2009 durch den Verein vorgesehenen Maßnahmen am Denkmal und wenn ja, in welchem Umfang?
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, der Verein hat 2007 einen Antrag gestellt, das hatten Sie in der Frage 2 gesagt, aber bei Ausreichung von finanziellen Mitteln 2007 nichts, das heißt also, der Antrag des Jahres 2007 ist negativ beschieden worden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion „Kommunale Handlungsfähigkeit in der Energieversorgung - Einfluss großer Energiekonzerne auf die kommunale Energiepolitik begrenzen“ sind Sie davon ausgegangen, dass der Beteiligungsbesitz der großen Energiekonzerne an kommunalen Energieunternehmen in Thüringen und deren vertragliche Einflussmöglichkeiten a) einerseits ein großes Hindernis für mehr Wettbewerb und faire Preisbildung und b) andererseits ein großes Hindernis für die kommunale Steuerungsfähigkeit bei der Neuausrichtung der örtlichen Energiepolitik darstellt. Der Minister hat in der ersten Lesung des Antrags die Frage aufgeworfen, woher Sie als SPDFraktion und damit als Antragsteller die Gewissheit nehmen, dass die Beteiligung großer Energiekonzerne an kommunalen Energieunternehmen diese Ursache für die von Ihnen im Antrag angeführten Missstände sind. Herr Schubert, Sie räumten im Namen des Antragstellers daraufhin in der ersten Lesung lediglich ein, dass dies wohl nicht die Ursache für die Missstände ist, sondern nur einen wichtigen Teilbereich für den Wettbewerb darstellt. Das kann man im Protokoll auf den Seiten 8.450 und 8.451 nachlesen.
Nun hatten wir die Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Herr Carius, selbst Sie als Berichterstatter haben es hier teilweise zum Ausdruck gebracht, in der Anhörung zum Antrag im Wirtschaftsausschuss wurde aber von keinem kommunalen Vertreter und von keinem Vertreter der geladenen Stadtwerke die in Punkt I Ihres Antrags formulierte Auffassung, die sich ja der Landtag zu eigen machen sollte, bestätigt.
Hinzu kommt, dass im Antrag der Landtag Forderungen unterstützen sollte, Beteiligungen der großen Energiekonzerne an Stadtwerken nicht mehr zuzulassen und die Energiekonzerne sogar zu zwingen, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Pikant in diesem Zusammenhang ist, dass die Kollegen der SPD dies ihrerseits in einen Antrag aufgenommen und in der ersten Lesung so getan haben, als ob zwischen der Antragseinreichung - das ist der 13. März, steht auf Ihrem Antrag - und der ersten Lesung am 9. Mai in der Bundesrepublik nichts passiert wäre. Ich will Ihnen sagen, was passiert ist. Bekanntlich gab es mit der Drucksache 16/8405 mit Datum vom 5. März 2008 einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag mit dem schlichten Titel „Entwurf eines Geset
zes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“. Mit diesem Gesetz sollte für Märkte mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, auf denen der Wettbewerb erstarrt und eine Belebung durch natürliche marktwirtschaftliche Entwicklungen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist, ein kartellrechtliches Instrumentarium geschaffen werden, um diese strukturelle Schwäche zu beseitigen. Dem Bundeskartellamt sollte als Ultima Ratio die Möglichkeit gegeben werden, die marktbeherrschenden Unternehmen zum Verkauf oder zumindest zur organisatorischen und rechtliche Abtrennung von Vermögensteilen zu zwingen, wenn auf andere Weise kein wesentlicher Wettbewerb zu erreichen ist.
Ein gleichlautender Antrag lag, initiiert durch das Land Hessen, dem Bundesrat vor. Ich verweise auf die Drucksache 76/08. Auf diese beiden Gesetzentwürfe verwies auch das Bundeskartellamt in seiner Stellungnahme vom Juli 2008 zum Antrag der SPD-Fraktion. Es stellte in diesem Zusammenhang fest, dass für einen derart weitreichenden Eingriff in unternehmerische Strukturen das geltende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen allerdings keine gesetzliche Grundlage bildet. Das Bundeskartellamt betont, dass eine mögliche gesetzliche Entflechtungsregelung aber die Eingriffssituation zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten nicht nur abstrakt beschreiben sollte. Der konkrete Handlungsbedarf sollte vom zuständigen Gesetzgeber selbst für einen bestimmten Markt festgestellt und die zu ergreifenden Maßnahmen exakt definiert werden. Damit führte das Bundeskartellamt die Auffassung Ihrer Bundestagsfraktion zum erwähnten Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag zur Änderung des GWB ad absurdum. Diese hatte ihre ablehnende Haltung zu diesem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag damit begründet - und vielleicht muss ich Ihnen noch einmal vorlesen -, dass „die kürzlich erfolgte Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf eine Schaffung von stärkeren Zugriffsmöglichkeiten des Kartellamtes bei möglichem Preismissbrauch der Stromversorger abziele. Die Wirkung der Gesetzesänderung müsse noch abgewartet werden, auch bezüglich anderer Regulierungsinstrumente, wie der Regulierungsbehörde, sehen die Fraktionen von SPD und CDU keinen Nachbesserungsbedarf. Ferner würde der noch nicht abgeschlossene politische Entscheidungsprozess auf EUEbene sowie die positive Entwicklung auf dem europäischen Strommarkt eine Gesetzesänderung derzeit überflüssig machen.“ Wie nun? Sie bringen in den Landtag Forderungen ein, für die Ihre Bundestagsfraktion sich weigert, die notwendigen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das genau ist zwischen der Einreichung Ihres Antrags und der ersten Lesung hier im Landtag passiert. Sie erdreisten sich sogar, die Landesregierung in Punkt II.2 aufzufordern, nicht nur die Untersuchungen durch
zuführen, wie Sie das vorhin hier gesagt haben, sondern auch die notwendigen Handlungsnotwendigkeiten einschließlich möglicher bundesgesetzlicher Änderungen aufzuzeigen und das sind genau die, die Ihre Bundestagsfraktion genauso wie die Fraktion der CDU verworfen hat. Bei aller kritischen Distanz zur Landesregierung kann ich nur sagen, das hat sie nicht „verdient“, von Ihnen zu solcher Farce aufgefordert zu werden.
Den Beifall können Sie sich doch sparen, liebe Kollegen der CDU. Damit keine Missverständnisse aufkommen, DIE LINKE ist für starke Stadtwerke und wir wünschen uns auch, dass der zum Teil noch relativ große Einfluss großer Konzerne auf Thüringer Stadtwerke weiter reduziert und sogar beendet wird.
Um darauf Einfluss nehmen zu können, reichen die rechtlichen Instrumentarien nicht aus. Deshalb hat DIE LINKE im Deutschen Bundestag diesem von mir erwähnten Gesetzesantrag zur Änderung des GWB, anders als Ihre Fraktionen, zugestimmt.
Mein Kollege Kummer wies in der ersten Lesung auf die weiteren Probleme in Umsetzung Ihres Antrags hin, die Finanzierung der Rekommunalisierung der Konzernanteile. Darauf wurde bisher in der Diskussion und auch in der Anhörung von Ihnen keine Antwort gegeben. Aus diesen und anderen Gründen konnten wir Ihrem Antrag in der vorliegenden Form und Fassung nicht zustimmen, aber auch der Beschlussempfehlung des Ausschusses werden wir, weil sie unseres Erachtens nach zu plakativ ist, nicht zustimmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, Herr Dr. Schubert, Ihre Äußerung auch hinsichtlich unseres Abstimmungsverhaltens und unseres Verhaltens im Ausschuss kann ich ja nur als Beleg dafür werten, dass Platz 3 von Landeslisten wahrscheinlich nichts mit Kompetenz zu tun haben.
Vielleicht kann Herr Mohring das bestätigen.
Ich hatte versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass wir vom Anliegen Ihres Antrags - keine weiteren Anteilsverkäufe an Konzerne und sogar Rückführung dieser - ja einer Meinung sind. Herr Ramelow hat im Bundestag, weil Sie den Namen und sein Auftreten benannt haben, für das Änderungsgesetz gestimmt. Ihre Kollegen waren dagegen. Sie müssen doch mal wissen, was Sie in Berlin und in Erfurt für einen Unsinn treiben.
Die Regelungen sollten geschaffen werden, der rechtliche Rahmen, damit das gemacht werden kann, was Sie wollen. Leider müssten Sie wahrscheinlich mehr mit Ihren Kollegen in Berlin reden. Ihre Bemerkungen zum Agieren von Mitgliedern unserer Fraktion nehme ich jetzt als billigen Versuch, von Ihrer eigenen Inkompetenz abzulenken. Wie wir als Fraktion zu Ihrem Antrag stehen - da gebe ich Herrn Carius recht - in Form und Fassung, der stand ja auch auf dem Kopf, hat mein Kollege Kummer bereits in der ersten Beratung am 9. Mai dargelegt. Als Resümee seiner Ausführungen stellte er abschließend damals fest, wenn ich mich recht entsinne; wegen all dieser ungeklärten Dinge lehnen wir den SPD-Antrag hier ab. Die vom Wirtschaftsausschuss durchgeführte Anhörung, ich sagte das vorhin schon mal, zur Antragsproblematik hat uns in unserer Ablehnung noch eher bestärkt als uns zu veranlassen, unsere ablehnende Position zu überdenken.
Nun komme ich zu Ihrem Vorwurf: Mit dem Abschluss und der Auswertung der Anhörung im Wirtschaftsausschuss standen wir, die drei Mitglieder unserer Fraktion im Wirtschaftsausschuss, vor der Situation, einer formalen Beschlussempfehlung des Ausschusses, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die formale Ablehnung des Antrags hinauszulaufen schien - Herr Carius deutete so etwas an -, zuzustimmen oder substanzielle Feststellungen bzw. Erkenntnisse aus der durchgeführten Anhörung in einer Beschlussempfehlung aufzunehmen, weil wir meinten, die Anzuhörenden haben es verdient, dass der Landtag, wenn es denn möglich ist, in einer Feststellungserklärung die substanziellen Fragen einer Anhörung zu einem Antrag oder zu einem Problem wiedergibt. Wir zogen daraus die Schlussfolgerung, dass der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung für den Landtag auch bei Ablehnung des gestellten Antrags trotzdem seine Auffassung bzw. seinen Standpunkt zur Problematik zum Ausdruck bringen sollte. Aus diesem Verständnis heraus haben Mitglieder unserer Fraktion im Ausschuss keinen Antrag, sondern lediglich einen Vorschlag für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses eingebracht.
Aus unserem Verständnis für parlamentarische Demokratie leiteten wir ab, dass dieser Entwurf einer Beschlussempfehlung nicht unserer politischen Auffassung zur Problematik folgte. Darauf habe ich während der Ausschuss-Sitzung sogar hingewiesen, vielleicht vergeblich. Es war der Versuch, die von uns wahrgenommenen Essentials der Anhörung so neutral wie möglich darzustellen. Wer die Anhörung verfolgt hat, der kann ja sehen, dass wir uns maßgeblich auf die Ausführungen des VKU gestützt haben. Der von uns unterbreitete Vorschlag wurde bekanntlich im Ausschuss aus Sicht der Mehrheitsfraktion abgeändert. Dies führte zu dem von Ihnen hier, Herr Schubert, verächtlich gemachten Abstimmungsver
halten unserer Mitglieder im Hause. Ich will jetzt nicht im Einzelnen darlegen, was geändert worden ist, das wissen Sie ja selbst, Sie hatten ja auch den Entwurf. Unserer Auffassung nach war unser Vorschlag so angelegt, dass er im Zusammenhang mit dem Antragsbegehr Einflussbegrenzung großer Energiekonzerne auf die kommunale Energiepolitik und den Ergebnissen der Anhörung einen Gesamtzusammenhang herstellen wollte. Durch die Kürzung unseres Vorschlags wurde dieser Gesamtzusammenhang aus unserer Sicht zerstört und deshalb haben wir uns enthalten. Wenn Sie, Herr Schubert, das nicht verstehen, dann spricht das nicht für Sie als Parlamentarier. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Verwendung von Hoheitszeichen durch die CDU
Mehrfach war in den vergangenen Jahren die Verwendung von Hoheitszeichen durch politische Parteien Gegenstand von parlamentarischen Anfragen. Die Landesregierung verwies in ihren Stellungnahmen stets auf die Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften. Durch eigene Recherchen der Landtagsfraktion die Linkspartei.PDS, damals hieß sie noch so, im Ergebnis der Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/2662 stellte sich heraus, dass die CDU nicht in allen Fällen die Verwendung von Hoheitszeichen beantragt hatte. So ist auch nach erneuter Kritik die Entfernung des Wappens des Landkreises Eichsfeld von der Homepage des CDUKreisverbandes Eichsfeld zu bewerten, über die die Thüringer Landeszeitung Eichsfeld am 19. Januar 2009 berichtete.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit hält es die Landesregierung für geboten, rechtzeitig vor den Wahlen im Jahre 2009 entspre
chende Handlungshinweise zur Erhöhung der Rechtsklarheit zu erarbeiten und zu veröffentlichen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist es Dritten gestattet, Hoheitszeichen des Freistaats Thüringen zu verwenden?
3. In wie vielen Fällen haben bisher Dritte die Verwendung von Hoheitszeichen des Freistaats Thüringen beantragt und in welchen Fällen hat die Landesregierung die Verwendung genehmigt?
4. In wie vielen Fällen, in denen bisher der Landesregierung die Verwendung von Hoheitszeichen des Freistaats Thüringen durch Dritte bekannt geworden ist, hat die Landesregierung die weitere Verwendung untersagt und welche Rechtsfolgen hatte die widerrechtliche Verwendung dieser Hoheitszeichen?
Danke schön. Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass es zwei unterschiedliche Rechtspositionen gegeben hat zu dieser Frage und die Aufsichtsbehörde das nicht entschieden hat oder nicht entscheiden wollte oder auch nicht dazu befugt ist zu entscheiden. Dann wäre doch die Frage: Wenn dem Land bekannt ist, dass es hier unterschiedliche Rechtspositionen gab, warum ist das Land nicht aktiv geworden und hat für Rechtsklarheit in dieser Frage gesorgt?
Herr Minister, Sie haben die Frage 1 damit beantwortet, der Regionalverbund ist handlungsfähig personell und auch, was die Arbeit betrifft. Er vertritt ja die größte touristische Destination unseres Freistaats, den Thüringer Wald, im Landestourismuskonzept 2004 ist diese Destination auch einer besonderen Aufmerksamkeit gewidmet. Mich würde ganz einfach interessieren: Sind denn im Rahmen des Monitorings des Tourismuskonzepts hier Ergebnisse greifbar, sichtbar, wo die Entwicklung des Thüringer Waldes eine Rolle spielt?
Ich kann anders fragen: Welche Rolle spielt der Thüringer Wald, die Entwicklung des Thüringer Wal
des im Rahmen des Monitorings des Landestourismuskonzepts? Das soll ja beständig durchgeführt werden.
Ist das auf eine Frage begrenzt?
Kann sein.
Frau Kollegin stimmen Sie mir zu, dass es in der TLZ vom 4.12.2008 heißen könnte: Die in § 12 des Katastergesetzes geregelte Gebäudeeinmessungspflicht soll auch im neuen Gesetz - dann kommt der gesamte Titel - fortgeführt werden. Könnte das durchaus sein? Weil Sie etwas anderes behauptet haben. Das Zweite ist, ich würde gern mal...
Ja, ihm wird ja dieser Satz...
Ich möchte gern noch fragen: Von wie viel nicht eingemessenen Gebäuden gehen Sie denn aus? Ich kann das Herrn Staatssekretär nachher auch noch fragen, aber …
Ja, Sie haben ja keine Zahlen genannt. Ich würde Ihnen eine anbieten. Stimmen Sie mir zu, dass diese Größenordnung hier etwa bei 200.000 nicht eingemessenen Gebäuden liegt?
Das ist aber schlecht, dass Sie …
Ich müsste aber zurückkommen auf den Anfang Ihres Redebeitrags. Sie haben auch hinsichtlich der Kollegin Doht dargelegt, Ihr Änderungsantrag bedurfte umfangreicher Abstimmungen, deswegen käme er heute erst als Tischvorlage, so habe ich es verstanden. Was mich wundert, ist, dass am Tage der Ausschuss-Sitzung Bau und Verkehr die CDU-Fraktion eine Presseerklärung macht, indem Herr Wetzel ankündigt, ich darf kurz zitieren: „Die Aktivitität des Katasters wird nach seinen Angaben im Wesentlichen durch Überfliegungen gewährleistet und die teure Abmarkungspflicht soll entfallen.“ Also, er wusste am
Tag der Sitzung des Ausschusses schon mehr als die Ausschussmitglieder, die mit mir gemeinsam an der Ausschuss-Sitzung teilgenommen haben.
Ob das so ist!
Herr Richwien, ich gehe mal davon aus, der Änderungsantrag, den die CDU-Fraktion ins Plenum eingebracht hat, findet eine Mehrheit im Plenum. Ja, wir stimmen wahrscheinlich auch zu.
An diese Feststellung würde ich gern noch eine Frage knüpfen. Dann haben wir noch den Zustand, dass das neue Gesetz mit dieser Ausnahme, was die Einmessungspflicht in § 11 Abs. 2 angeht, am 01.01.2010 in Kraft tritt. Wir hätten dann im Jahre 2009 immer noch das Katastergesetz § 12. Ich hatte beim letzten Plenum gefragt: Halten Sie es für sinnvoll - da hatte ich den Minister gefragt, der ist heute leider nicht da -, bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes Gebäude über die Luftbilder in die Liegenschaftskarten aufzunehmen?
Er wollte mir die Antwort zwischenzeitlich geben, die habe ich bis heute nicht. Deswegen habe ich jetzt nur die Möglichkeit, Sie zu fragen.
Gebäudeeinmessungspflicht in Thüringen
§ 12 Thüringer Katastergesetz regelt die Gebäudeeinmessungspflicht. Danach sind die Eigentümer von Gebäuden oder sonstigen wesentlichen baulichen Anlagen verpflichtet, kostenpflichtig die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Katastervermessung durchführen zu lassen. Die Einmessung kann auch von Amts wegen durchgeführt werden. Diese Verpflichtung soll nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Vermessungs- und Geoinformationswesens" optimiert werden bei gleichzeitiger
Einschränkung des Gebäudebegriffs.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Ist die Gebäudeeinmessung aus Sicht der Landesregierung noch zeitgemäß und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Landesverwaltung und die Energieversorger ein größeres Interesse an den Gebäudeeinmessungsdaten haben als die Gebäudeeigentümer selbst, und wie wird dies begründet?
3. Besteht die Möglichkeit, Unterlagen der Baugenehmigungsbehörden oder des Bauherrn ersatzweise für die Gebäudeeinmessung zu nutzen bzw. die Gebäudeeinmessung durch Lage- oder Baupläne zu ersetzen, wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Höhe wird der Bürger dadurch finanziell entlastet?
4. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob in anderen Bundesländern Gebäude aus Luftbildern, aus Unterlagen von anderen Behörden oder auch aus vorhandenen Ingenieurvermessungen übernommen werden; um welche Bundesländer handelt es sich dabei und warum wird in Thüringen nicht derart verfahren?
Herr Minister, Sie sprachen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, in der Antwort zu Frage 3 von geringeren Genauigkeiten. Kann man sagen, um wie viel genauer denn die Einmessung gegenüber einem Luftbild in Prozent ist, oder gibt es da eine Zahl?
Zu Frage 4 haben Sie dargestellt, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt, auch über das Datum der Einmessungspflicht in den jeweiligen Bundesländern hinausgehend. Sie haben noch einmal darauf abge
hoben zu der Befliegung im Jahr 2008 in Thüringen, was auch nicht billig war und was auch dem neuesten Stand der Technik meines Wissens entsprach. Halten Sie es - das wäre die zweite Frage - für sinnvoll, bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes, Gebäude über die Luftbilder in die Liegenschaftskarten aufzunehmen, die im Zusammenhang mit dieser Befliegung 2008 erzielt worden sind?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Kollege Günther - ich sehe Sie leider hier nicht, aber trotzdem würde ich gern zu Beginn meiner Ausführungen unseren kleinen Disput aus dem Wirtschaftsausschuss hinsichtlich gegenseitiger Unterstellungen über fehlenden Arbeitseifer bezüglich der Beratung und Beschlussfassung von Gesetzen aufgreifen und verweise auf das Datum dieser Gesetzentwürfe, die heute zur Beratung stehen. Ich sage nur Mai, Juni, Juli 2007. Bereits in der ersten Beratung hier im Plenum wurde verdeutlicht, dass bereits seit dem Jahr 2005 ein Änderungsbedarf des Thüringer Abgeordnetengesetzes diskutiert wird. Jetzt im Oktober 2008 soll mit der zweiten Lesung der Gesetzesentwürfe, insbesonde
re in den Drucksachen 4/3038, 4/3081 - zu den beiden Gesetzesentwürfen würde ich gern reden - das Neunte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes beschlossen werden und mit Übergangsbestimmungen und für einzelne Paragraphen mit verschiedenen Daten in Kraft treten.
Würde man dem Sprichwort folgen, was lange währt, wird gut, dann könnte man ganz optimistisch in diese zweite Beratung gehen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie so oft im Leben treffen Sprichwörter nicht auf alle Gegebenheiten zu und wir bezweifeln als Fraktion, dass das Endprodukt - sprich die heute vorliegende Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 4/3038 - wirklich gut im sprichwörtlichen Sinne ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU- und auch der SPD-Fraktion, mit Ihren beiden Gesetzesanträgen schlagen Sie bekanntlich vor, einzelne Fragen des Abgeordnetenrechts - Herr Höhn, Sie haben eben dazu gesprochen - der gesellschaftlichen Wirklichkeit anzupassen, so darf ich das mal formulieren. Dass für uns das gelten soll, was für andere im Land gilt, ist sicherlich nicht zu tadeln, aber dieser Tatbestand wird unsere Kritik an den bundespolitischen Entscheidungen, insbesondere an der Rente mit 67, die vollzogene Rentenkürzung in keinster Weise beeinflussen. Das, was Sie uns ständig vorwerfen, einen unzureichenden Vergleich zwischen Abgeordneten und Normalbürgern zu machen, tun Sie selbst. Denn schauen Sie in Ihre Gesetzentwürfe und auch in die Beschlussempfehlung, es gilt auch in dieser Frage nicht, was für andere im Land gilt. Die übergroße Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer, die von Rentenkürzungen, Renteneintrittsalter berührt werden, erwerben z.B. durch Arbeitsjahre nicht die Möglichkeit wie wir - ich darf zitieren: „frühestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres Altersentschädigung“, für die Sie persönlich nicht gesorgt haben, zu beziehen. Deshalb, meine Damen und Herren von CDU und SPD, wird heute eine Mehrheit hier im Landtag nicht schlechthin eine Anpassung des Abgeordnetenrechts an die gesellschaftliche Wirklichkeit vornehmen, sondern Sie werden die Demontage des Sozialstaates auf das Abgeordnetenrecht übertragen und dabei Ungerechtigkeiten zementieren.
Allein die Möglichkeit vorgezogener Pensionsansprüche, wie eben beschrieben, macht dies deutlich. Und nicht nur das, unsere Bezüge sollen proportional höher sein, als die, die ein normaler Beschäftigter je in einer Rentenversicherung erarbeiten könnte. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass wir 71,75 Pro
zent unserer Bezüge bekommen können, auch wenn dieser Prozentsatz aus dem Beamtenversorgungsrecht entliehen ist, wissen Sie doch genauso gut wie ich, dass dieser Anspruch durch einen Normalbeschäftigten nicht im geringsten erworben werden kann, es sei denn, er hat mehrere Leben. Hinzu kommt, dass wir uns mit der vorliegenden Beschlussempfehlung auch eine Besserstellung im Bestandsschutz sichern. Denn für welche angehenden Rentnerinnen und Rentner galt bzw. gilt noch die ungekürzte Rente? Wir machen aber für uns Übergangsregelungen geltend.
Herr Carius, Sie haben sicherlich recht, die Diskussion über diese Fragen erfolgt in einem Spannungsfeld zwischen Stellung der Abgeordneten, auch ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, und dem, was Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Dabei kann ich es den Bürgerinnen und Bürger nicht verübeln, wenn sie bei den Erwartungshaltungen, die sie an uns legen, ihre eigene Lebenserfahrung mit berücksichtigen. Die ist nicht immer die Beste.
Ich möchte an dieser Stelle für meine Fraktion noch einmal betonen, dass wir als LINKE ein ganz anderes Abgeordnetenentschädigungs- und Versorgungsmodell mit unserem seinerzeitigen Antrag im Blick hatten. Herr Höhn wollte das nicht weiter vertiefen.
Bekanntlich sollte es keine steuerfreien Aufwandspauschalen mehr geben. Die mandatsbedingten Aufwendungen sollten die Abgeordneten wie alle übrigen Steuerbürger als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ich will auch hier nicht weiter darauf eingehen. Wir haben darüber mehrfach debattiert. Bekanntlich hat der Bundesfinanzhof in seiner aktuellen Rechtsprechung nicht entscheiden müssen - ich zitiere: „Ob und inwieweit die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt“, wie Frau Präsidenten in ihrem Schreiben vom 7. Oktober 2008 den Abgeordneten des Thüringer Landtags hier mitteilt. In diesem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass aufgrund dieses Urteils des Bundesfinanzhofs daher zurzeit keine Veranlassung besteht, das Aufwandsentschädigungssystem des Thüringer Abgeordnetengesetzes grundsätzlich zu reformieren. Mit Verlaub möchte ich der Präsidentin hier widersprechen. Richtig ist, dass wir nicht juristisch aufgefordert wurden, am System etwas zu ändern, aber brauchen wir überhaupt eine richterliche bzw. juristische Entscheidung, um über Reformen nachzudenken. Aus den Diskussionen der letzten Jahre zu dieser Thematik bleibt doch festzustellen, es gibt im Thüringer Landtag nicht den politischen Willen für eine Reformierung des Abgeord
netenentschädigungssystems, wie sie unsere Fraktion vorgeschlagen hat und wie sie in NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein praktiziert wird. Bekanntlich haben diese beiden Länder auch schon hinsichtlich der Abgeordnetenversorgung einen Paradigmenwechsel vorgenommen. In beiden Ländern sorgen die Abgeordneten aus ihrer vollen steuerpflichtigen Gesamtdiät selbst für die Absicherung bei Krankheit, im Alter und für ihre Hinterbliebenen vor.
Herr Carius, ich gebe Ihnen recht, dass wir unabhängig von juristischen Entscheidungen Gesetze unter veränderten Bedingungen beraten und novellieren sollten.
Eine solche Systemumstellung bei der Altersversorgung der Abgeordneten durch angepasste Abgeordnetenentschädigungen hat nun vor Kurzem mit Baden-Württemberg auch ein traditionell CDU-regiertes Bundesland vorgenommen, selbst wenn sie erst mit Beginn der nächsten Wahlperiode im Jahr 2011 in Kraft treten soll. Das könnte doch ein Ansporn auch für die Fraktionen im Thüringer Landtag sein, selbst wenn Sie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer weitreichenden Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts bisher ablehnend gegenüberstanden und nicht mal bereit waren, eine Sachverständigenkommission einzusetzen, um sie mit diesen Fragen befassen zu lassen und sich erneut diesem Problem zuzuwenden und die politische Untätigkeit mit Urteilen des Bundesfinanzhofs zu begründen.
Wir werden an unseren Plänen für einen grundlegenden Systemwechsel im Abgeordnetenrecht festhalten und weiterhin unsere alternativen inhaltlichen Vorschläge in die öffentliche Debatte einbringen, weil es für uns nicht allein eine verfassungsrechtliche, sondern in erster Linie eine Frage des politischen Willens einer Mehrheit in diesem Landtag ist.
Wir fühlen uns dabei erneut bestärkt durch die jüngsten Forderungen des Bundes der Steuerzahler der Bundesrepublik Deutschland. In einer Zeit, in der die Realeinkommen der Beschäftigten sinken und die Empfänger sogenannter Transferleistungen wie ALG II immer heftiger mit Armutsproblemen zu kämpfen haben, sollte sich der Landtag auch von absolut intransparenten Indexregelungen zur Anpassung der Diäten verabschieden. Herr Höhn hat gesagt, das ist unser Standpunkt und ich kann ihn ja nicht enttäuschen, wir bleiben dabei und lehnen die In
dexregelung ab.
Selbst die Einführung einer etwas detaillierteren Indexliste nach dem neu gefassten Bundesstatistikgesetz hilft da nicht weiter, wie wir glauben. Der Diätenanpassung wird immer noch nicht das gesamte Spektrum der Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, das gesamte Spektrum der sogenannten Transferleistungen zugrunde gelegt, auch wenn Herr Höhn hier vorgerechnet hat, dass wir mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion ca. 72 Prozent der Erwerbseinkommen berücksichtigen würden.
An dieser Stelle möchte ich auch noch auf folgende verfassungsrechtliche Bedenken der Fraktion DIE LINKE hinweisen; wir haben das im Justizausschuss auch deutlich gemacht. In der Übergangsregelung zur Umstellung auf die neuen Indexkriterien wird im Gesetzestext von einem Übergangszeitraum vom 14. Monat ausgegangen. Das steht nach unserer Ansicht im Gegensatz zum Wortlaut des Artikels 54 Thüringer Verfassung, der von einer jährlichen Anpassung spricht. Das Jahr hat nun bekanntlich nur 12 Monate auch in Thüringen, wo ja bisweilen leider manches anders zu sein scheint. Da ist ja selbst die Erde manchmal eine Scheibe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten unserer Fraktion im Justizausschuss haben zahlreichen Änderungsanträgen zugestimmt. Gestatten Sie mir aber auch in Ergänzung zum Berichterstatter des Ausschusses kurz auf einige Änderungsanträge einzugehen, die leider im Ausschuss keine Mehrheit fanden. Unseren Änderungsantrag auf um eine Stufe höhere Eingruppierung der persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten hatte der Tatsache Rechnung getragen, dass die persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten nicht nur logistisches Faktotum sind, sondern durch ihr Engagement gerade im Wahlkreis bzw. einer abgegrenzten Region - also gewissermaßen vor Ort - an der Arbeit und Politikvermittlung durch den Abgeordneten aktiv teilnehmen und damit einen Beitrag dazu leisten,
dass der Landtag seine verfassungsrechtliche Funktion als oberstes Organ der demokratischen Willensbildung erfüllt. Auch hinsichtlich des Vorliegens eines Führungszeugnisses des sich um eine Anstellung bewerbenden Mitarbeiters haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Gegen das Führungszeugnis spricht aus unserer Sicht nichts, aber die darauf folgenden Automatismen lehnen wir ab, sondern sind für eine individuelle Betrachtungsweise.
Auch die Infragestellung der Höhe des neuen Überbrückungsgeldes in zweifacher Grundentschädigung fand im Ausschuss kein Gehör. Deshalb sollten wir hier den Menschen im Land noch einmal klar sagen, dass wir unsere Reduzierung des ehemaligen sogenannten Sterbegeldes um 1.050 € von einem derzeitigen Betrag von fast 9.000 € vornehmen. Ob damit eine Gleichstellung mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit hergestellt wird, bleibt zu hinterfragen. Doch statt für Angleichung an den normalen Steuerbürger zu sorgen, zurren Sie in Ihren Gesetzentwürfen bestimmte Privilegien noch ausdrücklicher fest als vorher im Gesetzeswortlaut.
Stichwort steuerfreie Amtsausstattung: Hier soll nun künftig die kostenlose Nutzung des Hauses der Abgeordneten dazugehören. Abgesehen davon, dass damit die Abgeordneten nicht gleichgestellt sind untereinander, bin ich der Auffassung, dass sich die Nutzung des Hauses der Abgeordneten nicht wie vorgeschlagen voll in den Sachleistungen des Landtags niederschlagen sollte. Warum sollte es nicht möglich sein, die Übernachtungsmöglichkeiten an ein Nutzungsentgelt durch die betreffenden Abgeordneten zu koppeln? Dieser Möglichkeit würden wir uns durch die Gesetzesinitiative berauben. Die Fahrtkostenpauschale soll von den Einschränkungen, dass sie für Fahrten zum Sitz des Landtags vorgesehen sind, befreit werden. Könnte man auf den ersten Blick positiv vermerken. Na gut, so könnten Steuergelder gespart werden, weil zukünftig alle mandatsbedingten Fahrten in Thüringen aus diesen Aufwandspauschalen bestritten werden sollen. Doch hier möchte ich für die LINKE, auch mit dem Blick auf frühere Erfahrungen, die etwas unverschämte Frage stellen: Sie haben mit dem Blick auf die Erweiterung des Anwendungsbereichs nicht etwa eine Erhöhung der Pauschale in den nächsten Jahren vor?
Eine letzte Bemerkung möchte ich zur Beschlussempfehlung Nummer 15 machen. Das ist ja nur eine Zeile, sprich zur Veränderung des § 52. Die Beschlussempfehlung lautet bekanntlich - ich zitiere aus der Beschlussempfehlung des Justizausschusses: „In § 52 werden die Worte ‚für bestimmte Zwecke’ gestrichen.“ Der mit diesen Änderungen angenommene Gesetzestext würde bedeuten, Fraktionen können aus ihren Geldleistungen nach § 49 Abs. 2 Rücklagen bilden, soweit dies unter Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung für größere Aufgaben erforderlich ist, die aus den Einnahmen eines laufenden Haushaltsjahres nicht getätigt werden können. Das wäre der Gesetzestext, wie er dann übrig bleiben würde.
Der zweite Teil dieses künftigen § 52 weist also darauf hin, dass diese Rücklagen für größere Aufgaben erforderlich sind, die aus den Einnahmen ei
nes laufenden Jahres nicht getätigt werden können. Mit Ihrem Änderungsantrag wollen Sie doch aber sagen, Sie wollen sich nicht dem Zwang unterziehen, für diese Rücklagen den Zweck zu bestimmen. Es bleibt erstens nicht nachvollziehbar, dass diese erforderlichen Aufgaben nicht zweckbestimmbar sein sollten, es sei denn, man hat etwas ganz anderes im Sinn. Die Entpflichtung von der Zweckbestimmung konterkariert meines Erachtens die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Bekanntlich macht der Thüringer Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht über die Leistungen an die Fraktionen gemäß § 49 Thüringer Abgeordnetengesetz kritisch auf die finanziellen Ausgaben des Landes hinsichtlich der Arbeit der Fraktionen aufmerksam. Sowohl je Abgeordneten bzw. je Einwohner liegen diese Mittel in Thüringen deutlich über den Durchschnittswerten der übrigen neuen Länder, schreibt der Rechnungshof in seinem Bericht. Dabei ging der Rechnungshof davon aus, dass die Zuschüsse an die Fraktionen sachlich zutreffend sein müssen. Aber ohne Zweckbestimmung der Rücklagen in § 52 erlauben wir uns die Ansammlung von frei verfügbarem Geldvermögen ohne sachbezogene Zuordnung und dieses Geldvermögen sollen die Fraktionen gewissermaßen behalten, ob sie es brauchen oder nicht.
Denn, verehrte Kollegen, wie soll denn unter Bedingungen des veränderten § 52 der § 56 „Rückerstattung von Leistungen“ noch funktionieren. Er würde sich doch ausschließlich auf die nicht zweckentsprechend getätigten Ausgaben der Fraktion beziehen und die jeweils gebildeten Rücklagen unberücksichtigt lassen. Das hat mit Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und mit dem Willen, nur das zu verbrauchen, was wir für unsere Arbeit wirklich brauchen, nichts zu tun und wird deshalb von uns abgelehnt.
Verehrte Damen und Herren, ich glaube, diese und andere Fragen machen deutlich, eine grundlegende Reform des Abgeordnetenrechts in Sachen Entschädigung, sprich Diäten und Versorgungsfragen, ist in Thüringen dringend geboten, deshalb können wir trotz einzelner zustimmungsfähiger Regeln den Beschlussempfehlungen und damit den Gesetzentwürfen nicht zustimmen. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren der CDU, wenn sie nicht auf die Opposition hier im Hause hören wollen, wenn es um dieses Thema geht, dann verschließen sie sich doch bitte nicht den Bedenken, die die deutschen Arbeitsgerichte zur Tariffähigkeit der CGZP haben. Ich glaube, Herr Carius, wenn er hier mit seiner ideologischen Keule rumwirft, wird er doch den Gerichten nicht unterstellen können, dass die kommunistisch unterwandert sind.
Deshalb würde ich gern einige Aspekte zu dieser Problematik sagen. Eine Erhebung der Universität Münster im vergangenen Jahr unter den 121 deutschen Arbeitsgerichten, an der 100 teilnahmen, ergab zur Problematik der Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen folgende Ergebnisse: Die 100 Arbeitsgerichte meldeten seinerzeit insgesamt 180 Verfahren, bei denen es um die Tariffähigkeit der CGZP geht. In keinem Verfahren an diesen Arbeitsgerichten ging es um die Tariffähigkeit einer Einzelgewerkschaft des DGB. Von diesen 180 Verfahren wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung 151 Verfahren verglichen, von den restlichen damals 29 waren 15 Verfahren nach § 97 Abs. 5 Arbeitsgerichtsgesetz ausgesetzt, 13 weitere Verfahren hatten seinerzeit diesen oder einen anderen abgefragten Verfahrensstand noch nicht erreicht und lediglich eine einzige Klage wurde von
einem Arbeitsgericht abgewiesen, das war in Nordrhein-Westfalen, ein Verfahren unmittelbar nach der Gesetzesreform. Der Vergleich in 151 Verfahren sowie die seinerzeitige Aussetzung von weiteren 15 Verfahren berühren meines Erachtens nach sehr stark die Tariffähigkeit der CGZP. Man kann die These aufstellen: Von denen an der Umfrage der Universität Münster teilgenommenen Arbeitsgerichten haben scheinbar, bis auf eine Ausnahme, seit 2003 nahezu alle Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP. Anders sind doch diese Zahlen nicht zu interpretieren. Meine Kollegin Leukefeld und auch Herr Pilger haben ja auch auf Einzelbeispiele verwiesen, zum Beispiel auf das Arbeitsgerichtsurteil in Berlin, ich will mir das alles schenken. 151 Verfahren endeten bis zum Zeitpunkt dieser Erhebung mit einem Vergleich.
Was bedeutet das? Ich würde Sie bitten, darüber mal nachzudenken. Aus der Sicht des einzelnen Leiharbeiters macht natürlich ein Vergleich mehr Sinn als ein Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts und die Beantragung eines Beschlussverfahrens nach § 2 a Abs. 1 Nr. 4 des Arbeitsgerichtsgesetzes, Entscheidungen über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung heißt der. Durch den Vergleich erhält der klagende Leiharbeiter sofort die geforderte Lohndifferenz oder wenigstens einen Teil davon oder auch einen sonstigen Ausgleich und der Streit ist beendet. Demgegenüber kann ein durch einen Leiharbeitnehmer nach § 97 Abs. 5 Arbeitsgerichtsgesetz angestrengtes Verfahren zur Feststellung der Tarifunfähigkeit der betreffenden Gewerkschaft bekanntlich Jahre dauern. Ich glaube, das kennen Sie. Ist es deshalb dem Leiharbeiter zu verdenken, dass der Spatz in der Hand ihm lieber ist als die Taube auf dem Dach? Ich glaube nicht. Aber auch die Verleiher scheinen mit den Vergleichen gut bedient zu sein, denn sie können die Tarifverträge unbeschadet bei anderen Leiharbeitnehmern weiterverwenden und auch die Anwaltskosten bleiben in einem gewissen Rahmen. Selbst die CGZP befürchtet doch, dass ihr im Rahmen eines Verfahrens nach § 97 Abs. 5 Arbeitsgerichtsgesetz eine Tariffähigkeit abgesprochen werden könnte, denn ansonsten ist die Einlassung auf Vergleiche durch diese Gewerkschaft nicht nachzuvollziehen. Nichts wäre ihr doch oder dem einzelnen Verleiher wünschenswerter als eine rechtskräftige Entscheidung, die die Tariffähigkeit bestätigt und damit den Bestand der Arbeitverträge bestätigen würde.
Nein. Sie brauchen nicht zu lachen. Ich entscheide darüber, wen ich anfragen lasse.
Sie laufen rein und raus, kommen herein, meinen eine Anfrage zu stellen. Herr Carius, bereiten Sie sich ordentlich auf Ihre Redebeiträge vor, da können wir darüber diskutieren.
Herr Pilger sagte den Satz: Irgendwer muss ja den Anfang einmal machen bei der Feststellung der Tariffähigkeit oder Tarifunfähigkeit; warum nicht hier in Thüringen. Ich glaube, wir in Thüringen haben allen Grund dazu. Die Verteilung dieser 180 Verfahren ist nicht proportional zur Einwohnerzahl. An der Spitze steht Niedersachsen mit 53 Verfahren, dann folgt Thüringen mit 27, Nordrhein-Westfalen mit 25 und Rheinland-Pfalz mit 23 dieser Verfahren. Thüringen hält also, gemessen an der Einwohnerzahl, bei dieser Umfrage einen traurigen Rekord unter den deutschen Bundesländern, denn auf die Einwohner bezogen, haben wir doppelt so viele Verfahren wie im „zweitplatzierten“ Bundesland. Unter den ostdeutschen Bundesländern sind wir gewissermaßen eine Ausnahmeerscheinung in dieser Frage. Während in Thüringen 27 solcher Verfahren verzeichnet wurden, waren es in Brandenburg und Sachsen jeweils 1 Verfahren. Und aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wurden keine Verfahren im Rahmen dieser Umfrage gemeldet.
Wir haben also hier in Thüringen aus einem ganz anderen Blickwinkel als den theoretischen Streit über gerechte Löhne allen Grund, uns dieser Frage zuzuwenden, zumal als gesichert angesehen werden kann, dass derzeit nur ein geringer Teil der betroffenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vor Arbeitsgerichte überhaupt ziehen und ihre gesetzlichen Ansprüche einklagen. In diesem Sinne, Herr Carius, machen wir uns nicht zum „billigen Jakob der DGB-Gewerkschaften“,
sondern zu Lobbyisten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In diesem Sinne verstehen wir diesen Antrag und ich werbe nochmals um Zustimmung; er ist für die Menschen in diesem Land, die schon oft genug gebeutelt worden sind. Ich danke Ihnen.
Herr Pilger, Sie haben in Ihren Ausführungen in Ihrem ersten Redebeitrag zu tarifpolitischen und tarifrechtlichen Fragen bereits gesprochen. Jetzt haben wir den Minister gehört. Ich würde Sie gern fragen: Stimmen Sie mir zu, dass gemäß § 97 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, in dem es wörtlich heißt: „In den Fällen des § 2 a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlichen und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern oder der obersten Arbeitsbehörde des Bundes oder der obersten Arbeitsbehörde eines Landes, auf dessen Gebiet sich die Tätigkeit der Vereinigung erstreckt, eingeleitet.“, die Thüringer Landesregierung durch den Landtag dazu beauftragt werden könnte und dass das rechtlich wäre nach diesem Gesetz?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Herr Schröter, wir sind nicht im Antrag 4/2084 vom 03.07.2006, in dem unsere Fraktion beantragt hat, darüber nachzudenken, ins NRW-Modell überzugehen. Große Teile Ihrer Rede haben darauf gefußt. Wir sind im Jahr 2008 und bei den Anträgen 4/4151 und 4/4152. Wir haben die zwei Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die zum Ziel haben, die Indexregelung für die Veränderung der Grundentschädigung bis zum 31. Oktober 2009 außer Kraft zu setzen, das heißt, ein Diätenmoratorium für das letzte Jahr dieser Legislatur, beginnend ab 1. November 2008, zu beschließen. Die Berechnung soll - das steht auch im Antrag drin, wenn Sie ihn lesen - auf der Grundlage der letzten Änderung 2007 erfolgen. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir mit diesen beiden Anträgen. Es sind, weil das in der ersten Lesung und auch jetzt wieder in Ihrer Ausführung zum Ausdruck gekommen war, keine Anträge zur Abschaffung des Artikel 54 der Landesverfassung - die sind es nicht.
Sie sind es doch nicht. Unsere Position dazu ist klar, aber die Anträge sind es doch nicht. Legen Sie doch mehr rein, als auf dem Stück Papier steht, was Sie vor sich haben. Also Aufregungen, hinter unseren Anträgen würde letztlich der Wille zur Abschaffung der Indexregelung stehen, sind völlig haltlos und überzogen, auch wenn wir diese Position nach wie vor vertreten.
Zu unserem Vorschlag für ein Moratorium kann man sich nun so oder so verhalten.
Ich meine im Haus. Ich glaube schon, dass unsere Fraktion zustimmen wird, Herr Vorsitzender.
Es scheint ja aber eine Mehrheit im Hohen Haus zu geben, die ein Moratorium, wie wir es vorschlagen, ablehnt. Ich glaube nicht, dass Sie eine inhaltliche Debatte zu unseren Anträgen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, umstimmen wird, unserem Ansinnen zuzustimmen. Zu offensichtlich war der Wille zur Ablehnung in der ersten Lesung und Herr Schröter hat es namens seiner Fraktion auch noch einmal in der zweiten Lesung wiederholt bzw. in der dritten Lesung zur Änderung der Ver
fassung.
Ich kann mich aber nicht zurückhalten, einige Bemerkungen zu den Ausführungen im Rahmen der ersten Lesung der Anträge zu machen, deshalb habe ich mich gemeldet. Ich habe in der letzten Landtagssitzung zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere Anträge zu einem Diätenmoratorium „Populismus pur“, Herr Schröter, oder „Heuchelei“, Herr Höhn, sind. Ich habe auch nicht die Aufregung der Kollegen verstanden, dass mit diesen Anträgen der Thüringer Indexregelung gewissermaßen der Todesstoß versetzt werden soll, vielleicht weil es mit ähnlichen Anträgen von CDU und SPD bisher nicht gelungen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Diätenmoratorien sind weiß Gott keine Erfindung der LINKEN in Thüringen. Nein, die Gesetzesinitiative zu dem ersten Diätenmoratorium im Jahre 1997 war ein Antrag der CDU und SPD und, wenn man so will, als Reaktion auf den seinerzeitigen Vorschlag unserer Fraktion zur Aufhebung der Indexregelung in der Verfassung. Aber im Einzelnen: Erstens, fast unisono sprachen die beiden PGFs von CDU und SPD im letzten Plenum davon - ich möchte die Prosadarstellung des Kollegen Höhn hier gern zitieren -: „Genauso wie das immer wiederkehrende Ereignis der Jahreszeiten ereilt uns die Debatte um die Entschädigung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf Antrag der Fraktion der Linkspartei, so natürlich auch in diesem Jahr.“
Lieber Kollege Höhn, wer lesen kann, weiß mehr.
Auch durch Rückgriff auf Bilder und Gleichnisse wird der Wahrheitsgehalt von Aussagen nicht besser.
Eher soll doch populistisch der andere diskreditiert werden und deshalb kann und will ich dies nicht so unwidersprochen stehen lassen. Ein Blick in die Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags gibt doch sicherlich ein objektives Bild. Vielleicht haben Sie ein anderes Empfinden. Gefühlte Temperatur soll sich auch immer unterschiedlich auswirken. Jeder kann sich unter dem Suchbegriff „Diätenmoratorium“ darüber informieren, was im Thüringer Landtag dazu in einzelnen Legislaturperioden getan wurde. Ich habe mir das rausgezogen, Sie können es gern von mir haben. Das Ergebnis ist, dass es neben unseren aktuellen Anträgen auf ein Mo
ratorium, über die wir hier gerade in zweiter bzw. dritter Lesung reden, seit der 2. Legislaturperiode diesbezüglich drei Gesetzesinitiativen bzw. einen Antrag gegeben hat. Der erste Antrag ist der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU und SPD vom 06.11.97, der zweite ist ein Entschließungsantrag der SPD in Drucksache 3/2973 zu unserem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Artikels 54 - auf diesen Entschließungsantrag werde ich noch mal zurückkommen - und schließlich und endlich gab es den Antrag von CDU, PDS und SPD vom 30.09.2004, nach dessen Beschlussfassung es zum Moratorium in den Jahren 2005 und 2006 gekommen ist - Herr Schröter hatte das gesagt.
Also wenn ich es rein formal betrachte, ist DIE LINKE hinsichtlich der Beantragung von Moratorien im Thüringer Landtag nicht der Spitzenreiter und schon gar nicht in einer jährlichen Beantragung. Nun können Sie mir entgegenhalten, es betrifft nicht nur Moratorien und behaupten, DIE LINKE stellt sich hier jedes Jahr hin, wenn es um Fragen der Abgeordnetenentschädigung geht. Ich habe mich mal gefragt: Was ist denn überhaupt mit Abgeordnetenentschädigungen und -diäten insgesamt? Auch dazu kann man die Parlamentsdatenbank befragen für die 2., 3. und 4. Legislatur. Da stellt sich folgendes Bild dar: In der 2. Legislatur gab es durch die CDU und die SPD drei Gesetzesinitiativen zum Abgeordnetengesetz, durch die PDS-Fraktion eine Gesetzesinitiative und einen Antrag - sicherlich dabei auch nicht Spitzenreiter. In der 3. Legislatur wurden durch die SPD-Fraktion drei Gesetzesinitiativen und - wie bereits genannt - ein Entschließungsantrag im Plenum eingebracht, durch die CDU waren es zwei Gesetze zum Abgeordnetenrecht und durch die PDS drei Gesetzesinitiativen. In der gegenwärtig laufenden 4. Legislatur können wir neben den jetzt aktuell diskutierten Gesetzentwürfen unserer Fraktion je zwei Gesetzesinitiativen von allen drei im Landtag vertretenen Fraktionen registrieren. Also ein Übergewicht der LINKEN zu diesen Fragen bzw. eine jährliche Behandlung dieser Fragen durch die Linksfraktion ist weiß Gott nicht festzustellen; deshalb muss man auf die Feststellung von Herrn Höhn nur antworten: Wenn Frühling für ihn alle drei Jahre ist, mag er recht haben.
Man kann also feststellen: Fragen zum Abgeordnetenrecht spielen im Landtag nicht nur auf Antrag der LINKEN eine Rolle und schon gar nicht in ritueller Art und Weise - also jährlich, zu einem festen Tag. Die Tatsachen sprechen eine eindeutige Sprache. Ich darf hier im Zusammenhang nur noch darauf hinweisen, dass bekanntlich drei weitere Gesetzesinitiativen aus allen drei Fraktionen gegenwärtig seit über einem Jahr im Justizausschuss der Behandlung harren. Es gab Gründe dafür, aber, ich glaube, langsam sind die Gründe auch aufgebraucht.
Warum aber unser Begehren nach einem aktuellen Diätenmoratorium Populismus und Heuchelei ist, die seinerzeitigen Anträge von CDU und SPD bzw. die aller drei Fraktionen nicht, das erschließt sich mir überhaupt nicht.
Es lässt sich doch nur so interpretieren, dass Sie sich, meine Damen und Herren von CDU und SPD, durch uns nicht zu einem Moratorium nötigen lassen wollen. Das können Sie uns sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Land klar und unmissverständlich sagen. Dazu bedarf es keiner Beleidigung der einreichenden Fraktion oder Märchenstunde hier im Landtag.
Einen zweiten Aspekt würde ich gern nennen: Interessanterweise wird in diesem Zusammenhang immer wieder darauf verwiesen, dass es für die beiden Moratorien, die die Abgeordneten des Thüringer Landtags bereits beschlossen haben, ja im Land konkrete Situationen gegeben hat, auf die die Abgeordneten mit ihren Moratorien jeweils reagierten. Das Geltendmachen bestimmter gesellschaftlicher Problemlagen erscheint doch auch ein bisschen an Beliebigkeit zu grenzen. Ich will Ihnen das gern verdeutlichen: Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2973 vom 12.12.2002 brachte zum Ausdruck, die Entschädigung der Abgeordneten bis zum 31. Oktober 2003 nicht zu verändern. Nun wurde, wie es parlamentarischer Brauch ist, dieser Antrag auch in den Ausschüssen beraten und er kam erst im Mai 2003 in den Landtag zurück. Nun konnte man schlechterdings ohne das Rückwirkungsverbot zu missachten, bis 31. Oktober 2003 ein Moratorium beschließen und flugs wurde vorgeschlagen, ein Moratorium bis 31. Oktober 2004 zu beschließen mit der Begründung, die Lage habe sich nicht geändert. Bekanntlich hat Ihre Fraktion, Herr Schröter, diesem Entschließungsantrag am 8. Mai 2003 nicht zugestimmt mit der Begründung, die Lage hat sich doch verändert, sie ist nicht mehr prekär, und sie hat diesen Antrag abgelehnt. Was ich nicht verstehe ist, dass Sie 14 Monate später zu der Auffassung kommen, die Lage ist doch wieder schlecht. Wir müssen 2005 und 2006 wieder ein Moratorium beschließen. Können Sie vielleicht nachvollziehen, wie das nach außen wirkt, wie wir beliebig mit der Situation von Bürgerinnen und Bürgern umgehen, um auf unser eigenes Verhalten zu schließen? Ich denke, es ist unglaubwürdig, was wir hier manchmal so anstellen. Ich glaube schon, dass die Situation in diesem Land gegeben ist, dass die Abgeordneten des Thüringer Landtags mit einem Diätenmoratorium in der ablaufenden Legislatur ein politisches
Zeichen setzen könnten. Herr Stauch hat seitens der CDU-Fraktion hinsichtlich des ersten Moratoriums zum Ausdruck gebracht, ich möchte ihn zitieren, er sagte: „Und doch sind wir der Auffassung, dass es zu einer Zeit, die durch die Notwendigkeit des Einsparens in vielen gesellschaftlichen Bereichen gekennzeichnet ist, erlaubt sein muss, darüber nachzudenken, wie auch wir Abgeordneten einen glaubwürdigen Beitrag beisteuern können. Darüber hinaus wollen wir ein Zeichen setzen, um das Vertrauen der Bürger in die repräsentative Demokratie zu stärken.“ Ich glaube, dass wir auch im letztgenannten Zusammenhang heute allen Grund haben, ein Zeichen zu setzen. Die Ergebnisse der jüngsten Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung sprechen eine eindeutige Sprache. Ich behaupte nicht, dass wir allein durch Verzicht zur Änderung der Entschädigung das Vertrauen in die repräsentative Demokratie bei einem Drittel der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. Aber Zeichen in diese Richtung können wir als Vertreter dieser repräsentativen Demokratie nicht genug aussenden. Im November 1997, anlässlich des ersten Moratoriums, sprach Herr Stauch die Worte, ich zitiere: „Die einen handeln und die anderen tragen bekennend ihre Bedenken vor sich her.“ Und genau das Gleiche, nur mit umgekehrten Vorzeichen, stelle ich heute fest.
Mit dem Moratorium könnte ein Beitrag geleistet werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die repräsentative Demokratie im Hinblick auf die aktuellen Diätendiskussionen, ausgelöst auch durch die Veränderungen und Vorhaben im Deutschen Bundestag, zu stärken. Die Gründe für schwindendes Vertrauen in die Demokratie sind sicherlich vielfältiger Art und es mag dahingestellt bleiben, ob und in welchem Maße sie zu Recht oder fälschlicherweise bestehen. Die Situation würde sich in der gegenwärtigen Zeit offensichtlich verschlechtern, wenn eine Diätenanpassung gemäß Artikel 54 Abs. 2 der Verfassung in Verbindung mit dem Abgeordnetengesetz auch im letzten Jahr der Legislatur vorgenommen werden würde. Es ist daher dringend erforderlich, dieser Situation entgegenzuwirken, da das Vertrauen zwischen Bürgern und Abgeordneten die entscheidende Grundlage einer repräsentativen Demokratie ist. Nach der bereits erfolgten öffentlichen Diskussion um die Erhöhung der Bundestagsdiäten wäre das gegenwärtig gespannte Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und den Repräsentanten um die Frage der Diätenerhöhung zusätzlich belastet, wenn das Moratorium im letzten Jahr der laufenden Legislatur und damit unmittelbar bis zu den Wahlen nicht kommt. Herr Schröter, Sie werden es erkannt haben, das sind Ihre Worte aus dem Bericht des Justizausschusses zum Moratoriumsantrag 1997. Ich habe sie etwas abgewandelt, weil da
mals nicht die Bundestagsfragen debattiert wurden. Aber genauso ist die Lage heute. Und genau deshalb ist es Populismus, wenn Sie es ablehnen. Es ist auch bekannt,
dass selbst Frau Merkel in ihren jüngsten Reden immer wieder ausführt, dass der viel gepriesene Aufschwung bei vielen Menschen in der Republik nicht ankommt. Es gab dazu auch Bemerkungen in der erste Lesung. Wir wollen uns aber mit Verweis auf die Indexregelung als Abgeordnete scheinbar davon ausnehmen. Deshalb gibt es auch einen Zusammenhang zwischen der Diskussion im Deutschen Bundestag im Rahmen der jüngsten Diätendiskussion und unserem Antrag, weil es nämlich keine Frage der Höhe der jeweiligen Veränderung ist, sondern eine Frage des politischen Willens, der Zusammenhang mit weiteren Problemlagen, wie sie im jüngsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zum Ausdruck kommen und sicherlich in den weiteren Tagesordnungspunkten im Plenum auch heute noch deutlich werden.
Eine dritte Bemerkung würde ich gern machen: Interessant fand ich die Bemerkung von Herrn Schröter in der ersten Lesung, dass der Preisanstieg mit den Grundentschädigungen der Abgeordneten nichts zu tun hat.
Ja, recht hat er vom Grundsatz her, ich bezweifle es ja nicht. Aber hat die Veränderung der Grundentschädigung wirklich nichts mit dem Preisanstieg zu tun? Ich denke schon, denn die Veränderung in der Abgeordnetenentschädigung fußt - das ist gesagt worden - auf der Einkommensentwicklung der abhängig Beschäftigten und diese Einkommensentwicklung fällt ja bekanntlich nicht vom Himmel, sondern hat etwas zu tun mit Tarifvereinbarungen. Diese wiederum werden maßgeblich geprägt vom Preisanstieg bzw. von der Inflationsrate beeinflusst und nicht als Dankeschön vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer. Also besteht doch ein gewisser Zusammenhang zwischen beiden. Übrigens hat Herr Höhn mit seinem Zwischenruf, dass auch wir Abgeordneten der Reallohnsenkung unterliegen, auf diesen Zusammenhang ja in der ersten Lesung hingewiesen. Deshalb ist es schon beeindruckend, wie unterschiedlich wir uns zu dieser Problematik stellen.
Während wir im Zusammenhang mit der Veränderung der Grundentschädigung mit der Indexregelung auch auf die Preisentwicklung reflektieren, lehnen wir Gleiches aber bei der Entwicklung der Zuschüsse für die Fraktionen ab, oder wir nehmen zur Kennt
nis, dass es abgelehnt wird, weil wir es nicht entscheiden. Ich kenne mich aus ein Stück weit in den Fragen des Abgeordnetenrechts. Wir geben doch aber damit ein klares Zeichen dafür, dass uns die eigene Tasche wichtiger erscheint als die Fortführung der Arbeit in den Fraktionen, die auch den Preisanstieg ausgleichen müssen.
Eine letzte Bemerkung: In der Debatte hier in Thüringen auf das Verhalten von Fraktionen unserer Partei in anderen Landtagen zu verweisen, ist ein untaugliches Beweismittel für Populismus. Es macht nur eins deutlich, dass es in dieser Frage unter den Landtagsfraktionen unserer Partei unterschiedliche Auffassungen gibt. Damit haben wir aber auch nur einen Zustand, den auch Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, zu verzeichnen haben, denn auch Sie tun doch auch nicht all das, was Ihre Fraktionen in anderen Landtagen machen. Im Zusammenhang mit dem Paradigmenwechsel im Abgeordnetenrecht haben Sie doch auch abgelehnt, auf die Vorgehensweise Ihrer Fraktionskollegen in Nordrhein-Westfalen bzw. Schleswig-Holstein einzugehen. Also unterlassen Sie es, uns auf das Verhalten von Linksfraktionen in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern hinzuweisen; wir sind hier in Thüringen. Wir sagen Ihnen auch nicht Populismus nach, wenn Sie sich kein Beispiel an Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein nehmen.
Werte Damen und Herren, angesichts der Diskussion
des ersten Moratoriums führte Herr Gentzel hier im Plenum im November 1997 aus - Frau Präsidentin, ich darf zitieren: „Wer glaubt, dass wir heute diese Problematik abschließend regeln,“ - im Jahre 1997 - „der hat sich geirrt. Wir legen höchstens eine Etappe auf einem längeren Weg zurück. Die Sache ist angestoßen und wird sich auf Dauer nicht beruhigen. Wir werden uns mittel- und langfristig in diesem Haus mit der Thematik ‚Diäten’ beschäftigen und es gehören keine hellseherischen Fähigkeiten dazu, wenn ich behaupte, dann mindestens auf der Grundlage des von der SPD gemachten Vorschlags.“ Vom Grundsatz her hat er recht, nur die SPD-Fraktion scheint in ihrer Haltung zu dieser Frage etwas erstarrt zu sein.
Namens unserer Fraktion stelle ich erneut den Antrag, unsere beiden Gesetzentwürfe in den Drucksachen 4/4151 und 4/4152 an den Justizausschuss zur Behandlung zu überweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Offene Fragen zur Informationspflicht des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gegenüber dem Landesverwaltungsamt in den Jahren 2001 bis 2004
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat als Rechtsaufsichtsbehörde für den Landkreis SchmalkaldenMeiningen in Abstimmung mit dem Innenministerium von März bis Oktober 2001 monatlich und von November 2001 bis Juli 2004 alle zwei Monate Informationen zum Sachverhalt der „verschwundenen Krankenhausmillionen in Schmalkalden“ vom Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen abgefordert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was bildete den Ausgangspunkt für die Abforderung dieser monatlichen bzw. zweimonatlichen Informationen und bezog sich die Abforderung auch auf zurückliegende Vorkommnisse oder solche, die schon vor dem Abfragezeitraum begonnen hatten, insbesondere spielten Fragen der Rechtmäßigkeit von Kreditaufnahmen und der Umgang mit Wirtschaftsplänen eine Rolle?
2. Zu welchen konkreten Vorfällen und in welcher Art und Weise erhielten das Thüringer Landesverwaltungsamt und das Innenministerium Kenntnis, die zur Abforderung o.g. Informationen führten?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Handeln des Landesverwaltungsamtes in o.g. Angelegenheit?
4. Ist die Möglichkeit der Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen gegen Verantwortliche des Landkreises abhängig von strafrechtlichen Ermittlungen?
Herr Staatssekretär, in der vergangenen Plenarsitzung haben Sie auf eine Nachfrage von mir geantwortet, dass die Zustimmung des Vertretungsorgans, also des Kreistags, grundsätzlich bei einer Aufnahme von Krediten notwendig ist, eben dann aber auch nicht, wenn die Kredite im Wirtschaftsplan enthalten sind als Anlage zum Haushaltsplan. Einen gesonderten Beschluss des Kreistags gab es nicht und der Landrat teilte in einem Schreiben mit, dass der Wirtschaftsplan des Krankenhauses weder direkt noch
indirekt als Anlageteil des Wirtschaftsplanes des Jahres 1998 war. Halten Sie damit die Voraussetzungen für gegeben, dass hier Fehlverhalten an den Tag gelegt worden ist?
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden? Wenn der Wirtschaftsplan nicht dem Haushaltsplan beigefügt wäre, hätte der Kreistag einen Beschluss fassen müssen?
Zweitens: Mir ist bekannt, dass das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Innenministerium von März bis Oktober 2001 monatlich und von November 2001 bis Juli 2004 alle zwei Monate Informationen zum Sachverhalt vom Landrat abgefordert hat. Die Frage wäre für mich, warum hat sie das gemacht, wenn es - wie Sie in Frage 1 beantwortet haben - keinen nachprüfbaren Sachverhalt gegeben hat?
Danke schön, Frau Präsidentin. Da sich Daten ändern, würde ich gern vorausschicken, diese Anfrage stammt vom 29.04.2008 und beinhaltet nicht das, was zwischenzeitlich geschehen ist.
Künftiger Thüringer Innenminister distanziert sich von der Polizeireform?
Die Thüringer Landeszeitung berichtete am 28. April 2008 unter der Überschrift „Scherer distanziert sich von Polizeireform“ über die unklare Umsetzung der Polizeireform. Bekanntlich hat der Thüringer Landtag in seiner 78. Sitzung am 27. Februar 2008 nach mehrmonatiger Diskussion das Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei beschlossen, welches am 1. Mai 2008 in Kraft tritt.
Die Umstände des Rücktritts des ehemaligen Innenministers Gasser sowie die Äußerungen des künftigen Innenministers Scherer deuten darauf hin, dass das durch den Thüringer Landtag beschlossene Gesetz von der Landesregierung nicht, nicht ganz bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es richtig, dass die Landesregierung die Realisierung dieses Gesetzes in dieser Legislatur nicht mehr bzw. nur in Teilen in Angriff nehmen will?
2. Welche neuen Gesichtspunkte, die bisher im parlamentarischen Verfahren keine Berücksichtigung fanden, sind der Landesregierung nach Beschlussfassung über den Gesetzentwurf im Thüringer Landtag bekannt geworden?
3. Welchen Ermessensspielraum hat die Landesregierung bei der Umsetzung eines vom Thüringer Landtag beschlossenen Gesetzes?
4. Ist die Landesregierung nicht verpflichtet, in Kenntnis neuer Sachverhalte die Novellierung des Gesetzes bzw. seine Aufhebung durch den Thüringer Landtag zu veranlassen?
Herr Staatssekretär, in Artikel 1 des Gesetzes sind in Punkt 3, die den § 6 berühren, die Handlungsoptionen der Landesregierung übertragen worden, aber sie basieren, wie es auch im Gesetz heißt, auf der Umsetzung der Ergebnisse der Projektgruppe OPTOPOL. Dazu bedurfte es der Änderung dieses Polizeiorganisationsgesetzes. Ich würde Sie in Ergänzung zu dem, was Sie ausgeführt haben, fragen, wenn es nicht um das Gesetz geht, dann schlechthin: Ist es richtig, dass die Landesregierung die Realisierung der Ergebnisse der Projektgruppe OPTOPOL, zu deren Umsetzung dieses Gesetz beraten und beschlossen wurde, nicht mehr so umsetzen will, wie sie mal von der Projektgruppe vorgeschlagen wurden - Sie haben gerade gesagt, der Minister möchte dies noch mal einer Bewertung unterziehen - und gibt es hinsichtlich der Ergebnisse dieser Projektgruppe neue Gesichtspunkte?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, über ein Jahr hat unser Antrag „Barrierefreier Tourismus für alle in Thüringen“ in der bekannten Drucksache 4/2502 den Thüringer Landtag beschäftigt. Dies allein will gar nichts bedeuten, weder Positives noch Negatives. Vielleicht hat es zu einer etwas ausführlicheren Berichterstattung geführt, aber sei es, wie es sei. Bedeutungsvoll war für mich und ist sicherlich auch für den Thüringer Landtag vor allen Dingen die Tatsache, dass es im Jahr 2007 - im Europäischen Jahr der Chancengleichheit - in Thüringen bezüglich des barrierefreien Tourismus zahlreiche weitere Aktivitäten und Initiativen gegeben hat. Diese wurden nicht vorrangig oder vordergründig durch die Behandlung des Antrags initiiert, sondern es wahr vielmehr zu spüren, dass die Abgeordneten, insbesondere auch die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, bemüht waren, diese Aktivitäten aufzunehmen, zu verallgemeinern und für die Weiterentwicklung des Bereichs Tourismus, insbesondere den Bereich der Barrierefreiheit, im Freistaat zu nutzen. Diese Einigkeit hat das auch in der Beschlussempfehlung zum Ausdruck gebracht, wie das Herr Heym in seinem Redebeitrag gesagt hat. Sie werden meines Erachtens in der vorliegenden Beschluss
empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, wie sie heute dem Thüringer Landtag zur Beschlussempfehlung vorliegt, verdichtet. Als antragstellende Fraktion möchte ich unsere ausdrückliche Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Ausdruck bringen, auch, weil es nicht üblich ist, dass Anträge der LINKEN durch einen Ausschuss zur Annahme empfohlen werden.
Werte Damen und Herren, unter dem Eindruck der Behandlung des Themas und der vorliegenden Beschlussempfehlung habe ich nicht die Absicht, auf einzelne Fragen näher einzugehen, obwohl die Umsetzung der Beschlussempfehlung weitere Diskussionen mit sich bringen bzw. nach sich ziehen wird. Herr Heym hat auf einzelne hingewiesen. Eine wesentliche Frage wird die Einrichtung des Kompetenzzentrums sein und es wird viele weitere Detailfragen geben.
Es bleibt jedoch festzustellen, dass sich im vergangenen Jahr mehr und mehr Leistungsträger im Thüringer Tourismus, aber auch in der Stadt- und in der Regionalplanung dieses Themas angenommen haben. Dies liegt sowohl an der wachsenden ökonomischen Bedeutung - als Stichwort sei hier nur demographischer Wandel genannt - als auch an der verbesserten Gesetzeslage, wenn ich zum Beispiel an die Gleichstellungsgesetze denke. Auch haben die Akzeptanz und das Selbstbewusstsein behinderter und älterer Menschen deutlich zugenommen. Wir konnten uns insbesondere auch im Rahmen der durch den Ausschuss durchgeführten Anhörungen zum Thema davon überzeugen, dass es in Thüringen auf dem Gebiet des barrierefreien Tourismus zahlreiche Initiativen und interessante Projekte gibt, gegeben hat und weitere auch schon angedacht sind. In diesem Zusammenhang sei unter anderem auch aktuell darauf hingewiesen, dass an der Anhörung des Ausschusses für Tourismus im Deutschen Bundestag zum Thema „barrierefreie Reisen“ im November 2007 auch die Erfahrungen der Tourismus GmbH Erfurt eingeflossen sind.
Mit der heutigen Beschlussvorlage, insbesondere mit der Verankerung des barrierefreien Tourismus für alle in der Landestourismuskonzeption, stärken wir die örtlichen, regionalen und Bereichsinitiativen zum barrierefreien Tourismus, weil er damit auch Bestandteil des Monitorings zur Umsetzung der Tourismuskonzeption wird. Zu diesem Monitoring zähle ich auch die in der Beschlussempfehlung verankerte Berichterstattung der Landesregierung zum Thema im 1. Halbjahr 2009.
Liebe Kollegen, das Institut für Geographie der Universität Münster - Herr Grob wies darauf hin -, wel
ches der Ausschuss auch in seine Anhörung einbezogen hat, hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Berliner Büro Lorenz Tourismusberatung eine Bestandsanalyse in allen deutschen Bundesländern durchgeführt und an ausgewählten deutschen Urlaubsregionen exemplarisch die Erfolgsfaktoren für einen Tourismus für alle untersucht. In wenigen Wochen wird das Institut seine diesbezüglichen Ergebnisse vorstellen. Ich bin sicher, diese Analyse wird die Ergebnisse in Thüringen positiv bewerten und einordnen, aber sicherlich auch weitere Schlussfolgerungen für unser diesbezügliches Handeln im Freistaat aufzeigen. Die Behandlung dieser Analyse betrachte ich auch als Bestandteil des Monitorings zu dieser Thematik.
Werte Kollegen, während der Behandlung des Antrags hier im Landtag vor fast genau einem Jahr hatte es den Anschein - lassen Sie mich das sagen -, dass es möglicherweise einen Wettbewerb um die Autorenschaft des barrierefreien Tourismus für alle in Thüringen gibt. Aber ich denke immer noch an die Worte von Herrn Minister Reinholz zurück, der formulierte und ich darf zitieren: „Die Forderung nach barrierefreiem Tourismus stammt von mir selbst.“ Als fragwürdigen Beweis dafür führte er damals ein Zitat aus seiner eigenen Rede zum Thüringer Tourismustag in Gera 2006 an. Lassen wir es so stehen, wie es steht.
Wir wollten als Fraktion dem Minister ein Thema nicht streitig machen. Wir betrachten uns nicht als Erfinder des barrierefreien Tourismus für alle. Wir haben dieses Thema, die bisherige Arbeit der Leistungserbringer in Thüringen, versucht aufzugreifen und verfolgen das Ziel, eine neue Qualität im barrierefreien Tourismus für alle in Thüringen zu erreichen. Dass dies auch 2007 und in den nächsten Jahren notwendig ist, zeigt unter anderem auch die viel gelobte Bundesgartenschau.
Hinweise von Verbänden, Betroffenen und auch von Abgeordneten des Thüringer Landtags hinsichtlich der Verbesserung der Barrierefreiheit der BUGA wurden vor und zu Beginn der BUGA lapidar abgetan. Das von Ihnen, Herr Minister, damals hier im Landtag aufgeführte Gutachten des Landesbehindertenbeauftragten, Herrn Dr. Brockhausen, zur Barrierefreiheit des BUGA-Geländes, erstellt durch die Fachhochschule Erfurt, zeigt aber dann im Nachhinein, dass doch noch zahlreiche Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit der - man muss ja nun schon sagen, damaligen - BUGA, zu verzeichnen waren. Dies lässt nur das Resümee zu, dass dem barrierefreien Tourismus auch in Thüringen trotz allem Erreichten weiterhin viel Beachtung geschenkt werden muss.
Bekanntlich nimmt der Stellenwert des barrierefreien Tourismus eine immer größere Bedeutung für den
Tourismus insgesamt und damit auch für die Wirtschaft ein, die Vorredner haben darauf bereits verwiesen. Dies gilt insbesondere auch für unseren Freistaat. Der typische Thüringer Urlauber gehört zu der Altersgruppe 50 plus. Gerade in dieser Altersgruppe findet sich ein Großteil der Menschen mit Mobilitäts- und Aktivitätseinschränkungen. Laut Statistik sind knapp 75 Prozent der Menschen mit Behinderungen über 55 Jahre alt. Diese Altersgruppe wird darüber hinaus durch den demographischen Wandel weiterhin an Bedeutung gewinnen. Barrierefreier Tourismus bietet zurzeit noch eine Chance, sich von den übrigen Anbietern auf dem hart umkämpften Markt abzuheben. Er entwickelt sich mehr und mehr zu einem Qualitätsmerkmal, meine Vorredner sind darauf eingegangen, nicht nur für die Zielgruppe der behinderten Menschen. Der Wunsch nach einer qualitativ hochwertigen und komfortablen Urlaubsregion nimmt zu. Somit leistet die Herstellung von Barrierefreiheit einen wichtigen Beitrag zur Kundenbindung und zur Akquise von Neukunden, die Wert auf Bequemlichkeit und Komfort legen. In diesem Sinne wünsche ich allen Beteiligten, Initiatoren und Aktiven auf dem Gebiet des barrierefreien Tourismus weiterhin viel Erfolg und mit unserer heutigen Beschlusslage eine wachsende landespolitische Unterstützung und Förderung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin.
Kein Wandersiegel für den Rennsteig
Am 9. Januar 2008 wurde bekannt, dass auch im erneuten Zertifizierungsverfahren der Rennsteig nicht mit dem angestrebten Gütesiegel „Qualitätsweg“ des
Deutschen Wanderverbandes ausgezeichnet wird.
Bekanntlich hatte der Regionalverbund Thüringer Wald die Auszeichnung des Rennsteigs als besonderem Wanderweg seit Längerem angestrebt und bewertete die Chancen für diese Zertifizierung des längsten und ältesten Höhenwanderweges Ende des Jahres 2007 als gut. Für den Freistaat hätte diese Auszeichnung des beliebten Wanderweges im Thüringer Wald ein guter Start für das landesweite Tourismus-Thema „Wandern“ im Jahr 2008 sein können.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind der Landesregierung die Gründe und Ursachen für die Nichtzertifizierung bekannt, und wenn ja, welche sind es?
2. Welche Möglichkeiten und Verantwortung sieht die Landesregierung in der Beseitigung der Ursachen für die Nichtzertifizierung und sind die dafür im Haushalt 2008/2009 eingestellten Mittel des Landes sowie die der Kommunen ausreichend?
3. Welche Mittel wurden in welcher Höhe im Jahre 2007 durch den Freistaat für die Qualitätsverbesserung des Rennsteigs eingesetzt und welche Fördermittel haben dafür Gemeinden beantragt und bewilligt bekommen?
4. Fanden hinsichtlich der Zertifizierung des Rennsteiges Absprachen des Regionalverbundes bzw. der Kommunen mit der Landesregierung bzw. obersten Landesbehörden statt, wenn ja, mit wem und hinsichtlich welcher Problemlagen?
Herr Staatssekretär, habe ich das richtig im Kopf, dass im Zusammenhang mit Härtefallregelungen, auch wenn es bisher zu keinem Antrag gekommen ist, die Landesblindenstiftung gegründet werden sollte? Wenn ja, wie ist denn da der Stand?
Standpunkt der Landesregierung zur Bildung von Landgemeinden