Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie sehr herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ebenfalls unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Frau Wolf und die Rednerliste führt Herr Abgeordneter Rose.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Minister Schliemann, Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen und Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba.
Zu Tagesordnungspunkt 11 a wurde eine Neufassung des Entschließungsantrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3121 verteilt. Außerdem hat die Landesregierung angekündigt, zu dem Tagesordnungspunkt 11 a von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Damit steigen wir in die heutige Tagesordnung ein. Es war vereinbart, dass wir heute als Erstes aufrufen den Tagesordnungspunkt 26
Gemäß § 7 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag den Bürgerbeauftragten auf Vorschlag der Fraktionen des Thüringer Landtags in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder, also mit 45 Stimmen. Eine Aussprache findet nicht statt. Wählbar ist, wer in den Thüringer Landtag gewählt werden kann. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entsprechend Drucksache 4/3119 enthält den Vorschlag Frau Silvia Liebaug als Bürgerbeauftragte.
Sie werden jetzt Stimmzettel ausgehändigt bekommen, auf dem Sie Ja, Nein oder Enthaltung ankreuzen können. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme und es geht um den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Frau Silvia Liebaug. Ich bitte als Wahlhelfer die Abgeordneten Berninger, Eckardt und Holbe zu fungieren. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte
Dieter Althaus, Matthias Bärwolff, Rolf Baumann, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Monika Döllstedt, Hans-Jürgen Döring, David-Christian Eckardt, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Gerhard Günther, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Ralf Kalich, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause,
Horst Krauße, Thomas Kretschmer, Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Beate Meißner, Mike Mohring, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Wieland Rose, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Andreas Trautvetter, Elisabeth Wackernagel, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Dr. Klaus Zeh.
Ich frage noch einmal: Hat jeder seine Stimme abgegeben? Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 84 Stimmzettel abgegeben, alle 84 Stimmzettel waren gültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Frau Silvia Liebaug, entfielen 45 Jastimmen, 39 Neinstimmen, keine Enthaltung.
Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht, 45 Stimmen. Frau Silvia Liebaug ist gewählt.
Ich würde bitten, dass Frau Liebaug hierher kommt. Ich frage Sie, Frau Liebaug: Nehmen Sie die Wahl an?
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen zur Verpflichtung der Bürgerbeauftragten. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass gemäß § 10 Abs. 5 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes das Amtsverhältnis der Bürgerbeauftragten mit Aushändigung der Urkunde über die Bestellung beginnt. Das wird noch im Verlauf des heutigen Tages stattfinden.
Sie haben sich von den Plätzen erhoben und hiermit nehme ich die Verpflichtung vor. Frau Liebaug, ich verpflichte Sie, Ihr Amt gerecht und unparteiisch zu führen, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen.
Dann gratuliere ich Ihnen recht herzlich, Frau Liebaug, zur Wahl und wünsche Ihnen eine glückliche Hand bei der Durchführung des Amtes.
a) Ergebnis des Exzellenzwett- bewerbs und Notwendigkeit der Stärkung der Thüringer Hoch- schulen Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/1696 - hier: Nummern 2 und 3
b) Thüringer Hochschulen stärken Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3024 - dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3120 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/3127 -
Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung ihres Antrags in Drucksache 4/3024? Das wird nicht gewünscht. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Das ist auch nicht der Fall. Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Krause aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung zu dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1696.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, laut Nummer 2 und 3 des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS vom 21. Februar 2006 in Drucksache 4/1696 „Ergebnis des Exzellenzwettbewerbs und Notwendigkeit der Stärkung der Thüringer Hochschulen“ möge der Landtag die Landesregierung auffordern - so die Nummer 2 -, unverzüglich gemeinsam mit den Thüringer Hochschulen Gespräche aufzunehmen, um auf der Grundlage der Empfehlung des Expertengutachtens „Wissenschaftsland Thüringen“ Konsequenzen für die Profilierung der Hochschulen zu ziehen. Entsprechend Nummer 3 möge der Landtag die Landesregierung auffordern, ein mehrjähriges Sonderprogramm für die Steigerung des Profils und der Qualität der Thüringer Hochschulen einzurichten.
Durch Beschluss des Landtags vom 3. März 2006 wurden die Nummern 2 und 3 des Antrags federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien hat die Nummern 2 und 3 des Antrags in seiner 12. Sitzung am 6. April 2006, in seiner 20. Sitzung am 22. Februar 2007, in seiner 21. Sitzung am 22. März 2007 und in seiner 23. Sitzung am 26. April 2007 beraten - also sehr ausführlich. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Nummern 2 und 3 des Antrags in seiner 39. Sitzung am 22. März 2007 beraten.
Die Beschlussempfehlung: Die Nummern 2 und 3 des Antrags werden abgelehnt. Hauptgrund für die Ablehnung der Nummer 2, man könne die Landesregierung nicht sinnvoll zu etwas auffordern, was diese längst tue. Grund für die Ablehnung der Nummer 3 - die laufende Haushaltsplanung. Der Staatssekretär Prof. Dr. Bauer-Wabnegg erklärte dazu im Ausschuss abschließend: Es sei wichtig, sich gemeinsam mit den Hochschulen auf einen Thüringer Forschungspakt zu verständigen, der die Schwerpunkte identifiziere, um die zur Verfügung stehenden Mittel so effizient und effektiv wie möglich einzusetzen. Diese Arbeit werde in diesem Jahr abgeschlossen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vor drei Jahren hat die damalige rot-grüne Bundesregierung in Weimar die Idee der Elite-Universität in die Öffentlichkeit transportiert und als solche herausgehobene Einrichtung als Lösung für die Bildungsprobleme Deutschlands erkoren. Einmal davon abgesehen, dass sich an dem Begriff „Elite“ gut Streit entzünden lässt, wurde deutlich, dass der Ruf nach Elite-Universitäten die Versäumnisse des Staates in der Bildungspolitik bestätigte. Doch keiner aus der Regierung hat den Mut und die Ehrlichkeit, das auch tatsächlich zu bekennen. Der Vorstoß der damaligen Bundesregierung führte dann auch - niemanden wundert es - zunächst zu einem heftigen Kompetenzstreit unter den Ländern. Nach langem Hin und Her einigten sich der Bund und die Länder auf die sogenannte Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen.
Bei der ersten Entscheidungsrunde fiel Thüringen durch. Wir wollten damals, dass die bereitgestellten Kofinanzierungsmittel nicht ersatzlos gestrichen werden. Das war Grund unseres Antrags. Es ging darum, einen landeseigenen Wettbewerb zu installieren. In der zweiten Wettbewerbsrunde wurde am 12. Januar 2007 eine Vorentscheidung bekannt gegeben: Vier Projekte aus Thüringen sind weiter dabei; davon drei aus Jena und eines der Universität Erfurt. Die beiden Universitäten mussten in der Zwischenzeit weitere Unterlagen einreichen. Die endgültige Entscheidung fällt im Oktober 2007. Im Falle des Erfolges würden die Hochschulen über einen Zeitraum von fünf Jahren für jede Graduiertenschule jährlich 1 Mio. € von Bund und Ländern erhalten, für jedes Exzellenz
cluster 6,5 Mio. € sowie einen pauschalen Zuschlag von 20 Prozent für laufende Kosten. Sollte dies klappen, geht unser Glückwunsch natürlich an die Hochschulen.
Doch nun kommt das Aber: Eine erfolgreiche weitere Profilierung und Behauptung unserer Hochschulen im Wettbewerb ist kein Selbstläufer und bedarf der deutlichen Unterstützung durch das Land. Da haben wir als Oppositionsfraktion unsere Befürchtung, dass das tatsächlich funktioniert. Das wird Sie auch nicht verwundern.
Gerade laufen die Verhandlungen zu einem neuen Hochschulpakt. Parallel dazu versucht die Regierung auf subtile Art und Weise, sich Kontrollrechte zu sichern. Darüber hinaus wurden Stellen gestrichen und bei Studienplätzen bzw. sogar Studiengängen droht Ähnliches. Schon der alte Hochschulpakt war nur unzureichend ausfinanziert und brachte die Hochschulen in Schwierigkeiten. Eine Schwerpunktsetzung zugunsten von Exzellenz, meine Damen und Herren, sieht einfach anders aus. Schauen Sie nach Sachsen: Sachsen investiert in seine Spitzenforschung 110 Mio. € und legt trotz erfolgreicher Berücksichtigung bei der Exzellenzinitiative des Bundes zusätzlich ein eigenes Programm auf. Wir waren dagegen bescheiden und haben lediglich bei Beibehaltung der Mittel von 5 Mio. € für die Hochschulen gelegen, denn dieser Bereich ist einer der wenigen, der tatsächlich die Zukunft Thüringens fordert. Hier sollte uns eine Sonderförderung, ein Landesprogramm wichtig sein.
Sie haben den Antrag gestellt, werte SPD, sich bei den Verhandlungen zu den Rahmenvereinbarungen mit den Hochschulen für eine bessere Ausstattung einzusetzen. Mich verwundert in dieser Angelegenheit nicht der Antrag, auch wenn er weitergehen müsste, sondern die Frage des Zeitpunkts. Ich will einmal an die Fakten der letzten Zeit erinnern. Ein Resümee des bestehenden Hochschulpakts muss ernüchternd ausfallen. Vor allem bei dem sogenannten Hochschulpakt wurde von Anfang an ein völlig falscher Eindruck erweckt, der Eindruck, die Hochschulen blieben von Einsparungen verschont. In der Realität wurde der Forschungsfonds, von dem die Hochschulen bislang erheblich partizipiert haben, stark gekürzt. Außerdem wurden weder die Inflationsrate noch die Kosten für Tarifabschlüsse in den Finanzbeiträgen berücksichtigt. Zudem wird mit dem Modell der Mittelverteilung der Spielraum zusätzlich eingeschränkt. Den Hochschulen blieb gar nichts anderes übrig als
an einer einzigen Stelle zu sparen, die diese Effekte auffingen - und das ist beim Personal. Dass das ein Bumerang ist, muss ich Ihnen nicht sagen. Ist doch gerade das Personal für das Profil in Lehre und Forschung verantwortlich.
Aus dieser Entwicklung die richtigen Schlüsse zu ziehen, wäre für die Neuauflage eines Pakts notwendig. Doch das, was bisher scheibchenweise und auch fast ausschließlich über die Presse an die Öffentlichkeit gedrungen und durchgesickert ist, klingt bislang nicht wirklich optimistisch. So machte urplötzlich gegen Ende des Sommers 2006 das sogenannte Optimierungspapier die Runde. In dem hat die Regierung ihre Vorstellungen verkündet, wo und wie in Thüringen Studienanfänger zahlen und bei welchen Fachrichtungen zu reduzieren ist. Und schon damals haben wir an diesem Papier heftige Kritik geübt, weil es einen oberflächlichen und wenig zukunftsorientierten Blick beinhaltete. Der Fachkräftebedarf der Wirtschaft blieb beispielsweise damals völlig unberücksichtigt.
In der Zwischenzeit wurde das Hochschulgesetz novelliert - wir haben auch gestern schon darüber gesprochen - und erneut dafür gesorgt, dass mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen durch das Verteilen der Mittel die Daumenschrauben für die Hochschulen angezogen worden sind.
Parallel dazu kursiert auch das Papier zu den konkreten Vorstellungen der Regierung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen - in Kurzfassung LUBOM -, mit denen die Regierung in die Verhandlung gegangen ist. Dieses Papier ist wissenschaftspolitisch, aber auch verfassungsrechtlich bedenklich. Als der Wissenschaftsausschuss von unserer Fraktion danach gefragt wurde, erhielt man zur Antwort, es gebe keine Verhandlungsergebnisse. Ich denke, da wurde gegenüber dem Parlament wirklich geflunkert.