Protokoll der Sitzung vom 06.06.2008

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und begrüße ebenfalls die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Wolf und die Rednerliste führt der Abgeordnete Worm.

Für heute haben sich Frau Abgeordnete Döllstedt und Herr Abgeordneter Hauboldt entschuldigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Wasserver- und Abwasserent- sorgung in der Gemeinde Neusiß Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4120 - ERSTE BERATUNG Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dazu möchte ich Sie noch über folgenden Sachverhalt informieren: Ich halte den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für nicht mit der Verfassung vereinbar. Mit diesem Gesetz soll für einen konkreten Einzelfall eine Verwaltungsentscheidung durch den Gesetzgeber ersetzt werden und damit in den Aufgabenbereich bzw. die Kompetenzen der Exekutive eingegriffen werden. Die Landtagsverwaltung hat die Fraktion DIE LINKE darauf hingewiesen und gebeten, den Gesetzentwurf zurückzuziehen bzw. in einen Antrag umzuwandeln. Das ist aber durch die Fraktion DIE LINKE nicht erfolgt. Trotz meiner Bedenken war ich verpflichtet, diesen Gesetzentwurf auf die vorläufige Tagesordnung zu setzen. Sollte dieser Gesetzentwurf angenommen werden, müsste ich jedoch die Gesetzesausfertigung gemäß Artikel 85 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen verweigern, da es sich dabei um einen offensichtlichen Verfassungsverstoß handeln würde.

Ich habe Ihnen das hier bekannt gegeben. Ich frage die Fraktion DIE LINKE, ob sie das Wort zur Begründung für ihren Gesetzentwurf wünscht. Dann erteile ich das Wort der Abgeordneten Enders.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unverständlich die Verfahrensweise, die wir hier erleben.

Obwohl es in diesem Hause eigentlich üblich ist, dass die politisch inhaltlichen Diskussionen - und dazu gehört auch die Verfassungskonformität - erst nach Einbringung hier im Plenum erfolgen, wird schon im Vorhinein auf den Gesetzentwurf und auf die Debatte hier zum Gesetzentwurf …

(Beifall DIE LINKE)

(Glocke der Präsidentin)

Abgeordnete Enders, Sie wollten zur Begründung reden und nicht zum Verfahren.

Gut, ich werde zur Begründung reden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der gegenwärtig vom Landtag beschlossenen Gesetzeslage sind die Gemeinden für Wasserver- und Abwasserentsorgung im eigenen Wirkungskreis zuständig. Es bleibt also ihnen überlassen, auf welche Art und in welcher Weise sie die Ver- und Entsorgung sicherstellen. Dazu hat der Landesgesetzgeber den Gemeinden einen weiten Rahmen eröffnet, den sie auch in der kommunalen Praxis ausschöpfen können. Am häufigsten wird dabei die Struktur des Zweckverbands gewählt. Die Gemeinde Neusiß im Ilm-Kreis gehört bisher dem Arnstädter Zweckverband an und will zum benachbarten Zweckverband nach Ilmenau wechseln. Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung beim Landratsamt die Einleitung des Verfahrens beantragt. Das ist Ende dieses Jahres geschehen. Bis heute hat die Kommunalaufsicht dazu keine Entscheidung getroffen. Wir wollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eine zeitnahe Entscheidung über den angestrebten Verbandswechsel, denn gegenwärtig besteht die Gefahr, dass sich das Verfahren noch lange hinziehen wird. Das können die Bürgerinnen und Bürger nicht länger hinnehmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die Aussprache und erteilte das Wort dem Abgeordneten der CDU-Fraktion, Herrn Schröter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens unserer CDU-Fraktion teile ich mit, dass wir die Nichtverfassungsmäßigkeit dieses Entwurf genauso sehen, wie Sie es erklärt haben und wir werden uns deshalb

an der Diskussion zu dem Gesetz nicht beteiligen und auch keiner Ausschussüberweisung zustimmen.

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Höhn von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion sieht die Begründung für die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzentwurfs, die Sie gegeben haben, genauso. Aus diesem Grund werden wir uns an dieser Debatte auch nicht beteiligen.

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben heute eine Premiere in mehrfacher Hinsicht.

(Heiterkeit CDU)

Erstmalig hat die Landtagsverwaltung bereits vor Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Thüringer Landtag Hinweise zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzentwurfs gegeben, das ist neu. Es ist zulässig. Wir bedanken uns auch ausdrücklich bei der Präsidentin für diese Hinweise, weil die hilfreich für die parlamentarische Debatte sind, insbesondere in den Ausschüssen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Schlussfolgerungen, die jedoch hier CDU und SPD ziehen, kommen einer Arbeitsverweigerung gleich.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

Draußen ist zwar schönes Wetter und wir könnten uns vorstellen, uns auch außerhalb des Plenarsaals aufzuhalten, aber wir sind nun einmal dafür gewählt, uns den Problemen in diesem Land zuzuwenden. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf ein ganz konkretes Problem aufgegriffen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Eine Ein- zelfalllösung wollen Sie.)

Die Blockadehaltung der CDU ist jedoch nicht durchgängig. Der Landtagsabgeordnete Klaus von der Krone hat sich gestern schon zu einem Gesetzentwurf geäußert, das hat heute auch die lokale Presse im Ilm-Kreis widergespiegelt. Ich möchte zunächst erst mal auf drei Argumente eingehen, die Herr von der Krone vorgetragen hat, weil sie sehr interessant sind und auch das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen, hier deutlich machen. Zunächst formuliert er …

(Unruhe CDU)

Sie müssen erst einmal zuhören, meine sehr geehrten Damen und Herren; Sie wollten ja eigentlich gar nichts sagen, dafür sind Sie aber sehr nervös.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung zitiere ich aus der Presseinformation vom Herrn von der Krone. Er hat formuliert: „Die fachlich richtige Entscheidung des Landratsamtes Ilm-Kreis, keine Genehmigung zum Wechsel der Gemeinde Neusiß vom Abwasserverband Arnstadt zum Wasser- und Abwasserverband Ilmenau zu erteilen, muss respektiert werden.“ Uns ist das völlig neu, dass schon Entscheidungen getroffen wurden. Sachstand von gestern ist, dass eben keine Entscheidung getroffen wurde. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil wir wollen, dass eine zeitnahe Entscheidung getroffen wird. Er formuliert weiter, dass das Land für diese Frage überhaupt nicht zuständig wäre. Jetzt komme ich zu dieser Frage, inwieweit unser Gesetzentwurf verfassungskonform ist, weshalb wir also diesen Gesetzentwurf eingebracht haben und wir überzeugt sind, dass tatsächlich Handlungsbedarf für den Landtag hier besteht.

Wir hatten in der Vergangenheit des Öfteren schon zur Kenntnis nehmen müssen, dass Gesetze auch nach Beschlussfassung durch den Thüringer Landtag und Ausfertigung durch die Landtagspräsidentin sich als verfassungswidrig herauskristallisiert haben. Es ist nichts Neues, dass wir uns immer im Spannungsfeld der Thüringer Verfassung bewegen. Ich erinnere an das Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich, an das Kommunalwahlgesetz hinsichtlich der 5-Prozent-Sperrklausel. All das hat sich später als verfassungswidrig herausgestellt. Es ist offenbar nicht so, dass wir völlig ausschließen können, dass wir uns immer verfassungskonform verhalten. Deshalb gibt es auch die Gewaltenteilung und die Möglichkeit einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung. Wenn Gesetzentwürfe der Landtagsfraktionen in den Landtag eingebracht werden, dann regelt die Geschäftsordnung, dass diese Gesetzentwürfe unabhängig vom Regelinhalt immer an den Justizausschuss zusätzlich überwiesen werden müssen.

Dieses Verfahren wurde bewusst eingeführt, weil im Justizausschuss geprüft werden soll, ob die Verfassungsmäßigkeit gegeben ist. Im Justizausschuss besteht natürlich auch die Möglichkeit, bestimmte verfassungsrechtliche Spannungsfelder aufzulösen. Deshalb können wir überhaupt nicht verstehen, weshalb schon von vornherein solche Hinweise gegeben werden und die Fraktionen der CDU und SPD das zum Anlass nehmen, sich gar nicht mit dem Inhalt zu beschäftigen. Wir sagen, es ist eine Schutzbehauptung. Sie wollen sich vor einer inhaltlichen Positionierung zu diesem Sachverhalt, zu diesem Problemkreis einfach drücken.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist unanständig und wird unserem Auftrag nicht gerecht und die Bürger von Neusiß werden das sicherlich richtig zu bewerten haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch das Nichthandeln der Kommunalaufsicht des Landratsamts des Ilm-Kreises ist diese Situation entstanden. Wir als Gesetzgeber haben die Aufsichtsbehörden ermächtigt, derartige Strukturveränderungen im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit zu genehmigen. Insofern erscheint es so, als wenn die Landesregierung hier zuständig wäre, und zwar ausschließlich. Sie ist aber nicht per Verfassung zuständig, sondern nur, weil wir als Gesetzgeber sie dazu ermächtigt haben, zuständig zu sein. Wenn sie aber diese Zuständigkeit nicht ausüben, dann ist es natürlich an uns, am Gesetzgeber, in diese Ermächtigung wieder einzugreifen und der Landesregierung vorzugeben, was sie gefälligst zu tun hat. Auch das ist eine Aufgabe des Gesetzgebers und ist keinesfalls so, dass von vornherein die Verfassung es ausschließt, eine einmal übertragene Kompetenz auf die Landesregierung wieder an den Gesetzgeber heranzuziehen. Insofern gestehen wir zu, dass wir uns im Spannungsfeld der Verfassung bewegen, aber jetzt schon von vornherein ohne inhaltliche Debatte und ohne tiefgründige Diskussion im Justizausschuss sofort zu sagen, es handelt sich um einen verfassungswidrigen Gesetzentwurf. Das halten wir für nicht sachgerecht.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus wurde der Vorwurf erhoben, in einem Gesetzgebungsverfahren wäre es unzulässig, einen Einzelfall aufzugreifen. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass selbst bei Gemeindeneugliederungen im Rahmen der Freiwilligkeit - also dort, wo sich alle Partner einig sind - wir trotzdem im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens den Einzelfall klären müssen. Insofern muss man mir, muss man uns einmal erklären, weshalb wir nicht in

einem anderen ähnlich gelagerten Sachgebiet, nämlich im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung der Organisationshoheit, nicht auch einen Einzelfall aufgreifen können, einen Einzelfall, der exemplarisch ist und dann auch Anwendung auf andere Fälle finden kann. Insofern geht auch dieser Vorwurf ins Leere. Er führt zumindest nicht automatisch zur Verfassungswidrigkeit. Im Rahmen der Diskussion im Justizausschuss hätten wir diese Frage erläutern können und da hätten auch die Fraktionen der CDU und der SPD ihre verfassungsrechtlichen Bedenken vortragen können. Aber wir haben in den letzten Jahren des Öfteren bei Gemeindeneugliederungsmaßnahmen immer den Einzelfall betrachtet. Insofern sagen wir, dass unser Gesetzentwurf auch in diesem Punkt innerhalb des Verfassungsrahmens ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ist die Situation in Neusiß im Konkreten? Neusiß ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ - fünf Gemeinden, davon gehören vier Gemeinden dem Wasser- und Abwasserzweckverband Ilmenau an. Nur die Gemeinde Neusiß ist Mitglied des Zweckverbands Arnstadt und Umgebung, und zwar als exterritoriales Gebiet. Denn zwischen der Gemeinde Neusiß und dem eigentlichen Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Arnstadt liegt noch der Zweckverband „Oberes Geratal“. Das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit schreibt eigentlich ein einheitliches Verbandsgebiet vor. Schon daraus lässt sich ableiten, dort Strukturen neu zu ordnen, dass der Gesetzgeber oder der Verordnungsgeber durch Ermächtigung des Gesetzgebers handelt. Das hat er bisher nicht getan, er hat nicht gehandelt. Das erschwert Entscheidungsfindungen sowohl innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft, weil die Verwaltungsgemeinschaft durch die Mitgliedschaft ihrer Mitgliedsgemeinden in zwei Zweckverbänden einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat. Und die Gemeinde hat natürlich Probleme, weil kein eigenes geschlossenes Verbandsgebiet besteht.

Meine Damen und Herren, doch es gibt noch einen anderen gewichtigen Grund, weshalb der Gemeinderat Neusiß einstimmig im November 2007 den Austritt aus dem Zweckverband Arnstadt beschlossen hat und damit verbunden die Zuordnung zum Verbandsgebiet Ilmenau. In der Gemeinde Neusiß befindet sich eine dezentrale Kläranlage, und zwar eine sogenannte Teichkläranlage, die vor 1989 zu über 80 Prozent in Eigenleistung durch die Bürger geschaffen wurde. Nach 1990 wurde den Bürgern erklärt, dass diese Anlage nichts wert sei, weil sie nicht dem Stand der Technik entsprechen und nicht die entsprechenden Reinigungsleistungen für den Vorfluter produzieren würde. Investitionen hat der Arnstädter Zweckverband bisher in der Gemeinde Neusiß nicht getätigt, also keine wesentlichen Investitionen, es gab Werterhaltungen am Ortsnetz.

Bis 2014 sieht der Investitionsplan des Zweckverbands auch keine Investitionen in Neusiß vor. Umso überraschter waren die Bürger der Gemeinde Neusiß, als dann im IV. Quartal 2007 Abwasserbeitragsbescheide des Wasser- und Abwasserzweckverbands Arnstadt in die Briefkästen flatterten, und zwar Bescheide, die die höchsten in der ganzen Region sind. Mit 3,40 € pro Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche durch die Privilegierung, die wir im neuen Kommunalabgabengesetz hier in diesem Hause beschlossen haben, ist die Belastung bei 5.200 € beim selbst genutzten Wohneigentumsgrundstück. Da fragen sich natürlich die Bürger, weshalb sollen sie für eine Anlage, die vor 1989 gebaut wurde, in die der Zweckverband nichts investiert hat, den vollen Beitragssatz bezahlen, obwohl ihnen jahrelang eingeredet wurde, die Anlage entspricht überhaupt nicht dem Stand der Technik. Das war Anlass für den Gemeinderat, zu sagen, in einem solchen Zweckverband, wo eine derartige Verbandspolitik betrieben wird, wollen wir nicht länger Mitglied sein und das kann der Gemeinderat entscheiden und er hat gesagt, wir gehen nach Ilmenau, dort ist auch nicht alles rosig, aber in Ilmenau ist der Beitragssatz eben nur rund ein Drittel so hoch wie in Arnstadt und die Gebühr ist auch noch niedriger und da ist es doch verständlich, dass der Gemeinderat diesen Willen aufgreift und sagt, wir wechseln. So, nun ist der Wechsel ja ganz unproblematisch, denn eine Vermögensauseinandersetzung im klassischen Sinne zwischen den beiden Zweckverbänden muss überhaupt nicht stattfinden, denn der Zweckverband hat ja bisher nichts Wesentliches investiert. Es gibt auch die Bereitschaft, zumindest verbal, noch nicht durch Beschluss untersetzt, sowohl von Verbandsmitgliedern aus Arnstadt als auch von Ilmenau zu sagen, dieser Wechsel ist vernünftig aus strukturellen Gründen und er ist auch im Interesse der Bürger. Nun handelt die entsprechende Behörde, die zuständig ist, nicht. Sie lehnt weder den Antrag ab noch befürwortet sie den Antrag.

In einer solchen Situation müssen wir doch als Gesetzgeber handeln. Wenn die Behörde doch wenigstens ablehnen würde, dann könnte die Gemeinde gegen diese Ablehnung ins Rechtsmittel gehen. Aber gar nicht zu handeln und sozusagen auf Zeit zu setzen, das kann doch nicht die Lösung sein. Deshalb sind wir hier gesetzgeberisch aktiv geworden. Die Zeit drängt, sie drängt deshalb, weil die Bürger von Neusiß jetzt für eine Anlage bezahlen müssen, die sie selbst vor 1989 errichtet haben, für die der Zweckverband keinerlei Aufwendungen getätigt hat. In einer solchen Zeit noch zu warten, möglicherweise wie im Fall Puderbach in Meiningen - da hatte ich eine Anfrage gestellt, wo Landesbehörden inzwischen 13 Jahre brauchen, um zu prüfen, ob nun disziplinarisch gegen den Mann vorgegangen werden kann, da spielt das Parteibuch eine entscheidende

Rolle, beim Landrat von Gotha, der einer anderen Partei angehörte, ging das alles viel schneller - das können wir uns hier in diesem Lande nicht mehr leisten.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb appellieren wir noch einmal an die CDU- und SPDFraktion hier im Hause, nehmen Sie diese Verantwortung wahr, stellen Sie sich doch einfach mal einer inhaltlichen Diskussion und versuchen Sie nicht, durch formale Dinge, sich dieser Diskussion zu entziehen. Deshalb beantragen wir die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss und, weil es vorgeschrieben ist, an den Justizausschuss, ich wiederhole noch einmal, wir werden uns gern im Justizausschuss auch mit den Hinweisen der Präsidentin hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit auseinandersetzen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Wird Ausschussüberweisung beantragt?