Petra Enders

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben den Bericht der Landesregierung über die Ergebnisse des neuerlichen Gutachtens zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der 380-kVLeitung Halle-Schweinfurt durch Thüringen gehört; mit erheblichem Zeitverlust, in dem auch einiges passiert ist. Der Herr Minister hat dazu einige Ausführungen gemacht, unter anderem wurde das Planfeststellungsverfahren begonnen und der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages hat im Dezember eine Anhörung zum Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze durchgeführt, ohne die von der Thüringer Landesregierung mit dem Gutachten bemühten Professoren Säcker und Belmans, aber - auch das möchte ich hier sagen - mit einem stark beachteten Vortrag des von den Bürgerinitiativen und 33 Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern beauftragten Prof. Dr. Lorenz Jarass, der dort er
neut in eindrucksvoller Art und Weise den Nachweis geführt hat - Optimierung vor Verstärkung und vor Neubau, wenn es um die Erhöhung von Übertragungsleistungen der Höchstspannungsspannungsnetze in Deutschland geht.
Herr Minister, auch das sagt das EEG und das EWG, diese Dinge sind vor Netzneubau zuallererst zu überprüfen und das hat Vattenfall nicht getan. Zur Erinnerung, Prof. Dr. Lorenz Jarass ist der Wissenschaftler, der mit seinem Kollegen Prof. Dr. Gustav Obermaier bereits im Oktober 2007 in einem von 33 Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgerinitiativen aus Thüringen und Bayern finanzierten und in Auftrag gegebenen Gutachten den Nachweis geführt hat, die von Vattenfall geplante 380-kV-Leitung Halle-Schweinfurt ist nicht erforderlich. Genau das gleiche Ergebnis hatt am 12. Januar dieses Jahres erneut bestätigt, der Neubau dieser Leitung über Südthüringen über den Thüringer Wald nach Franken ist nicht erforderlich. Die notwendige Erhöhung der Übertragungsleistung ist - und ich betone es noch einmal - durch Optimierung und Netzverstärkung, durch Temperaturüberwachung und Aufrüstung der bestehenden Leitung Remptendorf-Redwitz mit Hochtemperaturseilen erreichbar, erreichbar auch mit deutlich weniger Kosten als die, die man für einen Netzneubau benötigt. Vorab, weil, wie ich sagte, die Zeit nicht stehengeblieben ist und wir auch nicht untätig gewesen sind: Ich gehe davon aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie die Zeit genutzt haben, das 331 Seiten umfassende Gutachten der Professoren Säcker und Belmans auch zu lesen. Wer das tatsächlich auch getan hat, wird erkannt haben, dass dieses von der thüringischen Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten in keinster Weise geeignet ist, das Vorhaben von Vattenfall auch nur im Ansatz zu begründen. Ich möchte auch sagen, warum:
1. Es finden keine Betrachtungen bzw. unzureichende Betrachtungen zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzneubaus statt.
2. Aspekte der Energieeinsparung und der dezentralen Energieversorgung werden völlig ausgeblendet und unberücksichtigt gelassen.
3. Eine wissenschaftliche und kritische Auseinandersetzung mit der dena-Netzstudie I findet nicht statt, im Gegenteil, sie wird hier als Begründung des Netzneubaus angeführt - Sie haben es gerade wieder getan, Herr Minister -, obwohl Experten sich längst darüber einig sind, dass sie rechtlich und technisch überholt ist. Alles wartet auf dena II und wir hier in Thüringen nehmen eine veraltete und von anderen Voraussetzungen ausgehende Studie als Begründung für eine Infrastrukturmaßnahme dieses Ausmaßes, eine Infrastrukturmaßnahme, die Natur zer
stört, Lebensqualität beeinflusst und den Tourismus im Thüringer Wald gefährdet.
4. Ich möchte auch noch einen nächsten Aspekt anführen: Zum anderen werden wesentliche Ursachen des Netzausbaus, nämlich der klimaschutzwidrige Weiterbetrieb konventioneller Kraftwerke, wenn Starkwindeinspeisung ins Netz dies eigentlich unnötig machen würde, keiner kritischen Untersuchung unterzogen.
5. Die zukünftigen Anforderungen für eine effiziente, auf die Nutzung regenerativer Energien ausgerichtete Energieversorgung finden keine Beachtung. Technische Lösungsansätze, z.B. die Gleichstromtechnik, sind in diesem Gutachten nur ansatzweise oder unter völlig anderen Gesichtspunkten zu finden.
Ich will darauf verweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in keiner Weise die Absicht, die wissenschaftliche Reputation der von der Landesregierung beauftragten Gutacher infrage zu stellen. Beide, die Professoren Säcker und Belmans, genießen in Fachkreisen und darüber hinaus einen ausgezeichneten Ruf und wir wissen das auch zu würdigen, dass beide sich auch frühzeitig Argumenten der Bürgerinitiativen nicht verweigert haben. Wir wollen den wissenschaftlichen Disput, wir wollen die beste Lösung. Das Problem dieses Gutachtens sind für uns auch nicht die Gutachter, das Problem ist eigentlich die Aufgabenstellung. Das ist hier in diesem Gutachten sehr deutlich geworden. Während wir, die 33 Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Bürgerinitiativen, bei der Beauftragung der Professoren Jarass und Obermaier nicht wussten, was im Ergebnis herauskommen wird, und vor allem wissen wollten, was es mit der von Vattenfall behaupteten Notwendigkeit dieses Vorhabens überhaupt auf sich hat, ist bei dem von der CDU-Fraktion formulierten Auftrag doch bereits von Anfang an sehr deutlich geworden, dass es hier nur darum geht, den Bau dieser Leitung irgendwie zu begründen und dieser 380-kV-Leitung den Anschein der Unabänderlichkeit zu geben. Dieser Versuch ist gescheitert. Wir werden alles daran setzen, das im anlaufenden Planfeststellungsverfahren mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erneut zu beweisen und den Bau dieser Leitung durch Thüringen nach Bayern zu verhindern.
Es nimmt Ihnen keiner ab, meine Damen und Herren von der Regierungsbank, dass Sie mittels seitenweiser Aufzählung gesetzlicher Bestimmungen den Anschein erwecken, die Landesregierung kann nichts tun, sie ist an die nationalen und europäischen Gesetze gebunden. Sie können etwas tun, Sie kön
nen Nein sagen zu dieser Leitung, Sie können sich von den Lobbyisten der Stromkonzerne trennen und Sie können endlich Akzente setzen in Thüringen für die notwendige nachhaltige Energiewende in diesem Land.
Sie jedoch halten an Ihren eigenen Zöpfen fest, denn auch das ist deutlich geworden, der Auftrag zum Gutachten und das Gutachten selbst sind darauf gerichtet, die Absicht der CDU zu untermauern, Hintertüren und Begründungen zu finden, Atomkraftwerke länger laufen zu lassen. Wir sagen Ihnen eines: Es gibt keine Mehrheit in diesem Land für die 380-kV-Leitung und es gibt keine Mehrheit für Atomstrom. Atomstrom ist weder sauber noch ungefährlich und vor allem ist die Endlagerung des radioaktiven Mülls völlig ungeklärt.
Der beschlossene Ausstieg ist für uns wie für die Mehrheit der Bevölkerung unwiderruflich. Ich sage das auch in Richtung von Frau Schipanski, die hier nicht müde wird, sich als Vorreiterin des Ausstiegs aus dem Ausstieg zu profilieren. Hier so zu tun, ohne den Ausstieg aus der Atomenergie bräuchten wir keine neuen Leitungen, ist ganz einfach unredlich, ja, wenn es nicht so gefährlich wäre, geradezu lächerlich. Lächerlich ist es auch, wenn sich die Befürworter des Atomstroms das Antlitz von Klimaschützern geben wollen. Um Profit geht es hier und um nichts anderes. 61 Mrd. € Extraprofit winken, so hat der Energieökonom Wolfgang Pfaffenberger aus Bremen errechnet, wenn die Laufzeit der Atommeiler von den jetzt im Gesetz festgeschriebenen 32 Jahren Laufzeit auf 40 Jahre Laufzeit verlängert wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, unabhängig von dieser Eingangsbewertung sehen wir dennoch zwei Aspekte aus dem Gutachten der Professoren Säcker und Belmans, die für die weiteren Überlegungen notwendig und wichtig sind:
1. Prof. Säcker spricht in seinem Gutachten von der Veredlung des Windstroms durch spannungs- und frequenzgleichklangsichernde konventionelle Kraftwerke. Davon war in der Vergangenheit nie die Rede. Erst auf der Energiekonferenz am 13. Juni 2008 an der Technischen Universität Ilmenau ist dieses Problem sichtbar geworden, als eine Vertreterin von Vattenfall sagte: Es gibt keine rechtliche Handhabe, konventionelle Kraftwerke herunterzuregeln oder abzuschalten, auch dann nicht, wenn genug Windenergie anliegt, um die Stromversorgung zu sichern. Das ist ein Fakt, der nicht nur die Energie
erzeugung aus Wind diskreditiert, das ist auch absolut kontraproduktiv, wenn es um die Verwirklichung der Klimaschutzziele geht. Es geht Vattenfall aber nicht um Klimaschutz. Die vom Konzern vorgelegten Lastflussprojektionen für 2012 lassen den wahren Hintergrund der Leitungsplanung erkennen. Die geplante Leitung ist nicht windbedingt, sondern würde Vattenfall einen vollen Weiterbetrieb konventioneller Kraftwerke auch bei starker Windeinspeisung ermöglichen. Für Vattenfall ein vermeintlich gutes Geschäft, denn in seiner Regelzone sollen 14 neue konventionelle Kraftwerke gebaut werden. Für die Bewohner unserer Region ist das eine massive und unnötige Beeinträchtigung ihrer Umwelt und absolut schädlich für den Klimaschutz. Der bleibt auf der Strecke, weil klimaschädliches CO2 dann eingespart werden kann, wenn Kraftwerke, soweit sie zur Veredlung des Windstroms nicht notwendig sind, zurückgefahren oder abgeschaltet werden müssen, sobald die für die Stromversorgung notwendige Menge an Energie oder anderen alternativen Energiequellen anliegt.
2. Das heute zu diskutierende Gutachten weist darauf hin, dass alle Veränderungen an den Bestandstrassen, der Einsatz von Hochtemperaturseilen oder die Temperaturüberwachung unter den Bedingungen der Sicherung der Versorgung mit Elektrizität durchzuführen sind. Hier sehen wir Klärungsbedarf. Ich frage mich: Ist es wirklich so, dass auch unter den genannten (n-1)-Bedingungen das engmaschige Stromnetz der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreicht, kurzfristiges Abschalten bestimmter Leitungen, die ertüchtigt werden müssen, zu verkraften. Bekanntermaßen gehört das deutsche Stromnetz zu den engmaschigsten in Europa. Nach Aussagen von Fachleuten lassen sich hier schrittweise Umrüstungen in stromverbrauchsarmen Zeiten, nämlich den Sommermonaten, gut realisieren und auch die Argumentation, der Einsatz von Hochtemperaturseilen hätte aufgrund des Gewichts einen Austausch der Masten zur Folge, ist haltlos.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese beiden Aspekte sind natürlich nur ein Teil der Betrachtungen. Ich will Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben, warum das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten niemals als Begründung für den Bau der 380-kV-Leitung Halle-Schweinfurt akzeptiert werden kann. Die Hauptenergiequelle der Zukunft ist das Energiesparen. Das steht als Aufgabe in den Klimaschutzzielen unseres Landes und auch der EU-Gipfel in Brüssel im Dezember hat diesem Ziel nicht ausweichen können. 20 Prozent weniger C02 bis 2020 und Wissenschaftler fordern angesichts der Erderwärmung ein höheres Tempo. Wir, DIE LINKEN, weichen von diesen Klimazielen nicht ab. Im Gegenteil, wir wollen mehr und wir wollen es schneller. Das ist einer der Gründe, warum wir
gegen den Bau dieser Leitung sind.
Es ist deshalb auch eines der Defizite des Gutachtens, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Energiesparszenarien sind nicht in die Betrachtungen mit einbezogen worden. Beim Lesen des Gutachtens hatte ich das Gefühl, dass die Probleme bei der Installation der Windkrafträder in Nord- und Ostsee für die Gutachter nicht nur ein willkommener Anlass sind, längere Laufzeiten von Atomkraftwerken zu begründen, ich hatte auch das Gefühl, dass in konservativen Kreisen die Angst umgeht, Klimaschutz gefährdet Arbeitsplätze. Das ist natürlich Unsinn selbst angesichts von Rezession und Wirtschaftskrise. Wer Abstriche an den Klimazielen machen will, gefährdet nicht nur die ökologische Wende, der riskiert irreversible globale Probleme und bürdet zukünftigen Generationen in unverantwortlicher Weise Lasten auf. Wir in Thüringen müssten das eigentlich besser wissen, denn unsere Wahrnehmung ist: Klimaschutz gefährdet keine Arbeitsplätze, Klimaschutz schafft Arbeitsplätze.
Ein weiteres Defizit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist darüber hinaus die Ausblendung der Möglichkeiten dezentraler Energieerzeugung. Es kann doch im 21. Jahrhundert nicht der Weisheit letzter Schluss sein, sich bei der Energiepolitik im Wesentlichen darauf zu beschränken, an und in Nord- und Ostsee Windstrom zu erzeugen und ihn dann unter riesigen Leitungsverlusten nach Süden zu transportieren. Es gibt doch auch noch andere Potenziale an erneuerbaren Energien, und es gibt große Anstrengungen, wie mir ein Besuch beim Fraunhofer Institut gezeigt hat, Speicherkapazitäten zu entwickeln und die verschiedenen Formen alternativer Energieerzeugung in virtuellen Kraftwerken zusammenzufassen. Das muss doch auch eine Betrachtung wert sein.
Genauso wäre es eine Betrachtung wert gewesen, wenn schon nicht von den Gutachtern, dann aber wenigstens doch von der Landesregierung, wenn bei der Berichterstattung auf das an der Technischen Universität Ilmenau entwickelte energietechnische Zentrum eingegangen worden wäre. Dort gibt es Überlegungen, wie dezentrale, alternative Energieerzeugung umgesetzt werden kann. Wir heizen, auch wenn der Gashahn zugedreht wird, hat Prof. Karl-Heinz Brandenburg vom Fraunhofer Institut gesagt. Er hat damit deutlich gemacht, welche die eigentliche Katastrophe der Zukunft sein könnte - im Interesse der Profitmaximierung blockierte Leitungen, ob nun für Gas, wie wir es in der Ukraine erlebt haben, oder zukünftig vielleicht auch bei der Elektrizität. An dezentraler Energieerzeugung geht kein Weg vorbei, meine sehr verehrten Damen und
Herren.
Des Weiteren ist uns aufgefallen, dass im vorliegenden Gutachten die wirtschaftliche Zumutbarkeit dieser 380-kV-Leitung nicht begründet wird. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, sagt, die Verpflichtung der Netzbetreiber zum unverzüglichen Ausbau der Stromnetze steht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Diese wirtschaftliche Zumutbarkeit bemisst sich keineswegs nur daran, dass die Netzbetreiber die Anbaukosten auf die Stromkunden umlegen können. Maßstab ist vielmehr die Verhältnismäßigkeit des volkswirtschaftlichen Nutzens vermehrter Einspeisung erneuerbarer Energien gegenüber den Kosten, die die Stromkunden und die gesamte Gesellschaft für den erforderlichen Netzaufbau aufbringen müssen. Zu diesen gesamtgesellschaftlichen Kosten gehört auch die Entwertung des Eigentums, das vielen Bürgerinnen und Bürgern bevorsteht, die in unmittelbarer Nähe der Stromtrasse wohnen. Zu diesen Kosten gehört ebenfalls die Beeinträchtigung der Lebensqualität. Gerade diese Lebensqualität ist einer der wichtigsten weichen Standortfaktoren in unserer Region. Zu den gesellschaftlichen Kosten gehört auch die Beeinträchtigung des Tourismus, einem der wichtigsten Wirtschaftszweige im Thüringer Wald.
Nicht hinnehmbar ist deshalb die Einschätzung der Gutachten, keine Region kann für sich in Anspruch nehmen, nur von den Vorteilen, aber nicht an den Lasten der industriellen Stromerzeugung zu partizipieren. Das kommt nicht nur einer Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger unserer Region gleich, nein, solche Aussagen muss sich keiner gefallen lassen, der die Autobahn in seiner Nähe gewollt hat, der den ICE-Bau mit all seinen negativen Folgen tolerieren muss und nun auch noch eine weitere Infrastrukturmaßnahme akzeptieren soll, die versorgungstechnisch einfach nicht notwendig ist. Irgendwann ist einfach auch mal Schluss.
Noch eine massiv in die Landschaft eingreifende Infrastrukturmaßnahme wie diese 380-kV-Leitung wird ganz einfach von der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert. Das muss nun endlich einmal abschließend zur Kenntnis genommen werden, auch hier im Thüringer Landtag, auch hier von der Landesregierung. Sie ist einfach nicht notwendig, weil - und dieses Argument noch einmal zum Schluss, von Jarass und Obermaier nachgewiesen und von Säcker und Belmans nicht widerlegt - der volkswirtschaftliche optimale Netzausbau liegt nicht bei 90 Prozent der installierten Windgeneratorenleistung,
sondern bei 65 Prozent. Und das noch mal mit aller Deutlichkeit: Jarass und Obermaier sind in ihrem Gutachten zu der Erkenntnis gelangt, dass der Netzausbau auf 90 Prozent der installierten Windgeneratorenleistung an der Kuppelstelle zwischen der Vattenfall- und der E.ON-Regelzone nicht zu vertreten ist. Sie sagen, ich zitiere: „Selbst in windstarken Jahren fällt diese Spitzenleistung höchstens für insgesamt einige Viertelstundenintervalle an.“ Sie sagen weiter: „Das Netz mittels dieser 380-kV-Leitung auszubauen, ist demnach ein grober Verstoß gegen das Gebot der gesetzlichen wirtschaftlichen Zumutbarkeit.“
Ich empfehle Ihnen, meine Damen und Herren, lesen Sie nicht nur das Gutachten der Landesregierung, lesen Sie auch das Gutachten der Bürgerinitiativen, der Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister aus Thüringen und Bayern. Lesen Sie vor allem ohne ideologische Scheuklappen. Machen Sie sich endlich ein umfassendes Bild. Die geplante 380-kV-Freileitung Vieselbach-AltenfeldRettwitz quer über den Rennsteig und den Thüringer Wald ist nicht notwendig. Ihr Bau ist unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus nicht zu vertreten, weil der Nutzen weit unter den Kosten liegt. Die notwendige Netzverstärkung zwischen Südthüringen und Oberfranken für Windenergieübertragung und zur Verstärkung des europäischen Verbundnetzes kann durch technische Alternativen wie Hochtemperaturseile und Freileitungsmonitoring auf bestehenden Trassen - und das sei auch noch mal gesagt - mit einem Bruchteil der Kosten und ohne verheerende Eingriffe in Natur und Landschaft erreicht werden. Damit ist alles gesagt, auch zum Erdkabel unter dem Rennsteig und damit auch zu dem Antrag der SPD. Was nicht gebraucht wird, braucht nicht in die Erde gelegt oder sonstwie gebaut zu werden.
Ich sage Ihnen auch eines und das mit aller Deutlichkeit: Der Widerstand gegen diese Leitung ist weiterhin ungebrochen. Das ist so und das bleibt so und Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden scheuen sich nicht, gegebenenfalls ihre Rechte auch einzuklagen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Schugens, jetzt komme ich zu dem „gefährlichen“ Antrag der Fraktion DIE LINKE und zu einem großen Problem, das die Kommunen haben. Auch wenn in Erfurt schon fast die Schneeglöckchen blühen, ist das Winterdienstthema in den Thüringer Höhenlagen noch längst nicht vom Tisch. Dort haben die Kommunen nämlich immer noch mit den Schneemassen und mit den für die Räumung angefallenen und anfallenden Kosten zu kämpfen. Ich war erst vor wenigen Tagen am Rennsteig und konnte mich dort von der Lage überzeugen.
Sehen Sie, wenn ich das immer höre.
Wissen Sie, was mein Kollege Bürgermeister Machleidt dazu gesagt hat? Er hat gesagt, er kann diese Argumentation nicht mehr hören.
Soll ich Ihnen einmal was sagen? Tourismus kostet auch viel Geld. Und wie hat er so schön gesagt, in der TA ist es nachzulesen: „Es ist doch nicht wie im Märchen; man kann nun mal nicht aus Stroh Gold oder aus Schnee Gold spinnen“. Und genauso ist das nämlich. Ich möchte jetzt zurückkommen auf die Situation.
Das ist doch totaler Blödsinn,
also so ein totaler Blödsinn und das kann ich auch gar nicht mehr als Scherz bewerten, das möchte ich Ihnen mit aller Deutlichkeit sagen, denn die Kommu
nen haben ganz schön mit dem Schnee, den damit verbundenen Problemen und vor allem mit den Kosten zu kämpfen. Und Sie müssten das am besten wissen.
Am Ende meiner Rede.
Ich möchte noch einmal auf die Situation vor Ort eingehen. Insbesondere in Schmiedefeld und Frauenwald, aber auch in Stützerbach, türmt sich der Schnee an den Straßenrändern der Bundes- und Landesstraßen auch jetzt noch in Höhen von bis zu zwei Metern.
Der lang anhaltende Winter, teilweise extreme Schneefälle in der aktuellen Wintersaison und die damit verbundenen Kosten belasten die Kommunalhaushalte über Gebühr, und zwar nicht nur für die kommunalen Straßen, sondern insbesondere für Bundes- und Landesstraßen. Und wie mir mein Bürgermeisterkollege Hanft im Gespräch mitteilte, musste die Gemeinde Schmiedefeld, die - und das möchte ich hier auch sagen - 2,1 km Landes- bzw. Bundesstraße in ihrer Ortslage zu räumen hat, bereits dreimal Schnee abtransportieren lassen, um die Beräumung der Straßen überhaupt weiter durchführen zu können. Nach eigenen Aussagen, einmal eine Zahl genannt, damit man sich auch mal vorstellen kann, was das für die Kommunen bedeutet, in der Kommune Schmiedefeld müssen für den Winterdienst im Ortsbereich monatlich 20.000 € zur Durchführung aufgebracht werden. Das ist, gemessen an der zur Verfügung stehenden Finanzausstattung der Kommunen eine sehr große Summe, die sie dort aufzubringen haben. Ähnlich ist die Situation in Neustadt am Rennsteig - 2,4 km Landesstraße. Bereits mehrfach musste Schnee abtransportiert werden, um Normalstraßenbreite zu erreichen und überhaupt halbwegs den Gegenverkehr zu gewährleisten. Eine
solche Aktion kostet die Gemeinde Neustadt pro Tag 2.000 €, die der schmale Haushalt eigentlich gar nicht hat. Das sind nicht die einzigen Kosten. Ich habe am Anfang schon gesagt, im Übrigen verlangen auch die Wintersportler und Gäste, also diejenigen, die in Thüringen Ski fahren wollen, vernünftige Loipen- und Pistenverhältnisse und ordentlich beräumte Winterparkplätze - und auch dafür sind die Kommunen zuständig. Hinzu kommt, dass aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel seit Jahren Technik auf Verschleiß gefahren wird - hohe Reparaturkosten sind die Folge. Die Gerätschaften und die Fahrzeuge, die für den Winterdiensteinsatz benötigt werden, sind meist zehn bis fünfzehn Jahre alt, die Anschaffungskosten um ein Vielfaches gestiegen und aus eigenen Kräften nicht zu schultern.
Meine Damen und Herren, die Kommunen fühlen sich vernachlässigt, sie fühlen sich nicht ernst genommen mit ihren Problemen. Und kaum eine Berücksichtigung - auch hier, wenn wir von Tourismus sprechen und sagen, Schnee ist etwas Tolles und etwas Wunderschönes - finden sie zudem in der Wintersportstudie des Landes. Einerseits präsentiert sich Thüringen als Tourismus- und Wintersportland und auf der anderen Seite hat es keine Unterstützung für die Rennsteig-Gemeinden. Sicher ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftszweig, in den Rennsteig-Gemeinden oftmals der wichtigste, der aber auch Geld kostet.
Meine Damen und Herren, auch die Übernahme der Kosten der Schneeabfuhr auf Antrag, wie es seitens des Verkehrsministers kürzlich in der Presse angekündigt wurde, löst vielleicht das Problem in diesem Wahljahr, löst aber das Problem für die Zukunft nicht, ganz zu schweigen davon, dass der diesbezüglichen Ankündigung Ende Februar noch keine Hinweise an die betroffenen Gemeinden hinsichtlich der Formalitäten und daher noch keine Zahlungen erfolgten.
Die Kommunen, meine Damen und Herren, brauchen endlich Rechtssicherheit und keine halbherzigen Lösungen, was die Finanzierung der Kosten für den Winterdienst, insbesondere hinsichtlich der Bundes- und Landesstraßen in den Ortslagen, anbelangt. Wir debattieren das Thema Winterdienst bzw. dessen Finanzierung Jahr für Jahr - eine Lösung ist bis heute nicht gefunden, weil es schlichtweg am politischen Willen mangelt und das hat auch Herr Schugens heute noch einmal deutlich gemacht. Es ist mir völlig unverständlich, mit welcher Ignoranz die Landesregierung und die CDU-Mehrheitsfraktion mit diesem Problem umgehen. Das Land zieht sich trotz entgegenstehender Forderungen der Kommunen seit Jahren sukzessive aus der Frage der Finanzierung zurück. Erhielten die Gemeinden im Rahmen der Winterdienstrichtlinie von 2002 noch Zuschüsse, wurde dieser sogenannte Winterdienstpakt 2005 gekündigt.
Dass die Kommunen damit jedes Jahr als Bittsteller auftreten und den Kampf um die Kostenerstattung erneut führen müssen, ist für uns nicht akzeptabel und ist einfach auch nicht rechtens. Es bedarf hier einer grundlegenden gesetzlichen Änderung, um endlich Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes liegt Ihnen heute mit dem Änderungsantrag meiner Fraktion bei.
Dazu komme ich jetzt noch. Während wir die Intention des SPD-Antrags, die Kommunen finanziell zu entlasten, uneingeschränkt mittragen, plädieren wir aber dafür, dass die Zuständigkeiten und Entscheidungen bei den Kommunen verbleiben. Sie können am besten und am schnellsten auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren. Wir plädieren für einen koordinierten Einsatz und nicht für im Extremfall drei bis vier verschiedene Zuständigkeiten im Ortsbereich aufgrund der unterschiedlichen Baulast. Das macht wenig Sinn. Die Koordination des Winterdienstes gehört in eine Hand, und zwar in die Hand der Kommune, deshalb halten wir die Kopplung des Winterdienstes an die Straßenbaulast für nicht zielführend. Daher auch unser Änderungsantrag, der den Kommunen einen vollständigen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Kosten für die Durchführung des Winterdienstes auf Landes- und Bundesstraßen in den Ortslagen einräumt.
Der Änderungsantrag dürfte den meisten hier im Hause wie auch der Antrag der SPD bekannt sein. Ich habe schon mehrfach angekündigt, das Thema so lange auf die Tagesordnung zu rufen, bis auch eine akzeptable Lösung für die Städte und Gemeinden gefunden ist.
Ich will Ihnen mal etwas sagen, Herr Fiedler. Ich bin seit zehn Jahren Bürgermeister. Sie sind ja nun auch Bürgermeister..
Okay. Winterdienst gehört zu den Aufgaben, die ich immer jedes Jahr zu erledigen habe. Ich will Ihnen mal eins sagen, Bodo Ramelow hat es fertiggebracht, sich vor Ort ein Bild zu machen. Ich kann mich noch erinnern an die Jahre 2001 und 2002, da war er vor Ort. Er hat sich auch den Problemen der Kommunen
angenommen und hat es auch hier in diesem Landtag getan. Sie hingegen haben nichts gemacht.
Danke schön, Frau Präsidentin.
Herr Wucherpfennig, das, was Sie in der ersten Lesung sagten, bei der Ermittlung des Finanzbedarfs der Gemeinden nach dem neuen Finanzausgleichsgesetz ist der Finanzbedarf der Gemeinden auch für den Winterdienst auf Straßen in fremder Baulast berücksichtigt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Scheinbar merken auch die betroffenen Kommunen hinsichtlich der Kosten des Winterdienstes keine Entlastung infolge der Neuregelungen des Kommunalen Finanzausgleichs - so zumindest auch die Aussagen der Kommunen.
Meine Fraktion hat, um hier an Informationen bzw. auch an entsprechendes Wissen zu gelangen, im Anschluss an die vergangene Plenartagung einen Selbstbefassungsantrag im Bauausschuss gestellt, der insbesondere auch hier noch einmal nach der Methodik der Berechnung des Bedarfs im Rahmen der Neugestaltung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes fragt. Leider hat keine Bauausschuss-Sitzung vor der Landtagssitzung stattgefunden. Trotz alledem ist es in der nächsten Bauausschuss-Sitzung Thema, damit werden wir uns auf jeden Fall - ich hoffe, dass bis dahin Informationen vorliegen - beschäftigen.
Nichtsdestotrotz sind wir nach wie vor der Meinung, das Land kann nicht einfach Aufgaben übertragen und sich so aus der Verantwortung stehlen. Den übertragenen Aufgaben müssen auch die entsprechenden Finanzen folgen. Das bedeutet eine 100-prozentige Übernahme der Kosten des Winterdienstes für die Bundes- und Landesstraßen in den Ortslagen durch die Baulastträger Bund und Land. Die Kommunen dürfen auf den Kosten des Winterdienstes für Bundes- und Landesstraßen nicht sitzenbleiben, das gebietet schon der verfassungsrechtliche Grundsatz des Konnexitätsprinzips, welcher besagt, dass bei einer Aufgabenübertragung an die Kommunen auch eine angemessene Kostenerstattung erfolgen muss.
Wir bitten daher um Zustimmung, denn eines kann ich Ihnen auch sagen, der nächste Winter kommt bestimmt. Die Kommunen werden auch hier wieder vor den gleichen Problemen stehen und Sie sind in der Verantwortung, für Thüringens Kommunen etwas zu tun. Danke schön.
Herr Schugens, was ich auf jeden Fall nicht verstehe und was ich auch nicht nachvollziehen kann - das auch als Bürgermeisterin einer Stadt, die stark vom Winter betroffen ist, mit Winterdienstlasten zu kämpfen hat - ist, dass die Kommunen für den Winterdienst aufkommen müssen auf Landes- und Bundesstraßen. Sie sind nicht Baulastträger. Ich bin schon der Auffassung, dass der jeweilige Baulastträger auch für die Kosten des Winterdienstes aufkommen muss. Das ist meine Auffassung. Das betrifft sowohl Bund als auch Land; hier haben beide eine Verantwortung.
Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was Sie mit dieser Frage im Einzelnen bezwecken. Ich muss Ihnen deutlich sagen, gerade in den Jahren, als ein sehr starker Winter war, in den Jahren 2001/2002 standen wir vor großen Problemen im Verwaltungshaushalt. Durch die Möglichkeit, über die Winterdienstrichtlinie Mittel zu bekommen, konnten wir damals unsere Aufgaben im Verwaltungshaushalt erledigen, Mittel, die sonst für wichtige Aufgaben und Maßnahmen gefehlt hätten. Ich sage mal, die Kommunen wie Neustadt oder eben Frauenwald, Schmiedefeld sind sehr kleine Kommunen, die haben also auch einen sehr kleinen Verwaltungshaushalt und da machen z.B. die Winterdienstkosten, die sie aufbringen müssen, manchmal 5 Prozent des gesamten Verwaltungshaushalts aus. Das ist sehr viel, was durch die Kommunen hier aufgebracht werden muss. Das können die Kommunen einfach nicht schultern. Ich sage es noch einmal: Derjenige, dem die Straßen gehören - Bund und Land -, hat auch die Verpflichtung, den Winterdienst auf seinen Straßen zu finanzieren und kann diese Last nicht einfach den Städten und Gemeinden aufbürden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, Herr Schugens, alle Jahre wieder oder - anders gesagt - jeder Tropfen höhlt den Stein. Ich kann Ihnen sagen, dieser Tagesordnungspunkt wird immer wieder auf der Landtagssitzung hier im Thüringer Landtag stehen, so lange, bis sich endlich die Situation für Thüringens Kommunen ändert.
Denn, Herr Schugens, jedes Jahr haben wir die gleichen Probleme, die Lager sind leer, die Kassen auch, der Winter ist noch nicht vorbei - um das mal ganz zugespitzt zu sagen -, ganz zu schweigen letztendlich auch von den Folgeschäden, die der Winter und damit der Frost auf unseren Straßen hinterlässt. Dieses Jahr, meine Damen und Herren, ist es jedoch noch etwas anderes, die Forderung der Kommunen, dass das Land einen Beitrag zum Winterdienst auf den innerörtlichen Bundes- und Landesstraßen leistet, erhält ein anderes Gewicht. Denn die Kommunen erhalten Rückendeckung durch den Rechnungshof, der hinsichtlich der Kostenentwicklung beim Winterdienst ein verheerendes Urteil abgibt. Journalisten sprachen von der Entgleitung der Kosten beim Winterdienst und davon, dass sich der Bericht wie ein Kriminalroman liest, insbesondere wenn es um den Teil Winterdienst geht. Genau das, meine sehr ver
ehrten Damen und Herren, hat meine Fraktion bereits befürchtet und in der Bauausschuss-Sitzung vom November 2006 thematisiert. Übrigens kann man das wunderbar auch im Protokoll dieser Sitzung noch einmal nachlesen. Ich muss Ihnen mal eines sagen: Man musste kein Hellseher sein, um diese Fehlentwicklung zu erkennen.
In seinem Jahresbericht 2008 beanstandet der Rechnungshof die gestiegenen Kosten für den Winterdienst auf Landesstraßen seit der Privatisierung der TSI sowie mangelnde Kostentransparenz. Meine Fraktion fühlt sich wiederum einmal mehr bestätigt, haben wir doch die Privatisierung von vornherein nicht für gut befunden und haben sie auch abgelehnt. Nun haben wir das auch schwarz auf weiß, bestätigt durch den Rechnungshof. Denn der Rechnungshof stellt fest - und das ist ein Auszug aus dem Bericht -, dass das Ziel, durch die Privatisierung Kosten zu reduzieren, bis heute nicht erreicht worden ist. Auch die an die Kommunen mit dem Wegfall der bis 2001 vom Land bezahlten Winterdienstpauschale durch die Privatisierung in Aussicht gestellten sinkenden Ausgaben sind ebenso wenig eingetreten wie der damals versprochene Wettbewerb. Vielmehr haben wir mit der TSI einen Monopolisten im Land, der die Preise diktiert und die Monopolstellung auch noch ausnutzt. Ich will hier nur an die Aufkündigung der Winterdienstverträge durch die TSI Ende 2006 erinnern, wodurch die Kommunen kurzfristig, ganz kurzfristig, vor die Aufgabe gestellt wurden, entweder den neuen Vertrag mit den Knebelbedingungen von der TSI anzunehmen oder den Winterdienst selbst zu organisieren. Zwischen 2001 und 2006 haben sich die Winterdienstkosten auf Landesstraßen mehr als verdoppelt trotz Reduzierung des Landesstraßennetzes. Ähnlich stellt sich die Kostensteigerung bei den Kommunen dar, die nicht in Eigenregie die Ortsdurchfahrten räumen und streuen. Wenn in 17 Vergabeverfahren 16mal ein und dasselbe Unternehmen den Zuschlag bekommt, erscheint Wettbewerb aus unserer Sicht sehr fraglich. Um es mal mit den Worten der Rechnungsprüfer zu sagen, die sagen das nämlich viel klarer und deutlicher als wir, die sagen: „Wettbewerb konnte sich nicht entwickeln.“
Rückblickend wurden hier im Hause die mit dem Winterdienst verbundenen Probleme für die Kommunen bereits umfänglich thematisiert. Da haben Sie recht, Herr Schugens, allerdings ohne Erfolg für die Kommunen. Die Kommunen stoßen vielerorts an ihre finanziellen Grenzen, sind mit der Finanzierung dieser Aufgabe überfordert. Ich möchte da auch mal ein Beispiel nennen, denn so einfach ist es eben für kleinere Kommunen nicht, den Winterdienst zu organisieren und vor allem zu bezahlen. Ich möchte da mal ein Beispiel bringen. Zum Beispiel gibt die Gemeinde Neustadt am Rennsteig 5 Prozent ihres
gesamten Verwaltungshaushalts für den Winterdienst aus, davon ein Drittel nur allein für den Winterdienst auf Landesstraßen. Das ist eine enorme Belastung, die diese Kommune hat. Ich kann verstehen, dass kein Verständnis dafür besteht, auch noch die Kosten auf Landesstraßen übernehmen zu müssen.
Zum Schluss, Herr Schugens, ja?
Aber ich will mich nicht in Wiederholungen verlieren und hier an dieser Stelle u.a. auch an die Debatten zum Thema Anfang 2005 sowie an die bereits angeführte Auseinandersetzung hinsichtlich der Aufkündigung der gemeindlichen Winterdienstverträge durch die TSI Ende 2006 erinnern. Trotz mehrfacher und immer wiederkehrender Hilferufe aus den Kommunen hat sich die Problemlage bis heute nicht geändert - im Gegenteil; das Land hat mit dem Haushaltsjahr 2005 sich gänzlich der Pflicht entledigt und das Problem den Gemeinden allein zur Lösung überlassen. Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, entsprechend § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz zur winterlichen Räumung der Bundes- und Landesstraßen in den Ortsdurchfahrten, und das ohne jeglichen Kostenausgleich. Hier haben wir verfassungsrechtliche Bedenken, die ich bereits in der Debatte im März 2005 ausführlich dargelegt habe. Es ist aus unserer Sicht einfach nicht akzeptabel, dass das Land den Kommunen Aufgaben überträgt und sie dann letztendlich mit den Kosten alleine lässt.
Insofern und insbesondere unter Berücksichtigung der benannten Kostenexplosion und fehlender Kostentransparenz ist der erneute Vorstoß der SPD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes nachvollziehbar und auch ein Schritt in die richtige Richtung. Der uns heute zur Debatte vorliegende Entwurf ist bereits Thema der Landtagssitzung im März 2005 gewesen. Er hat zum Ziel, den Winterdienst an die Straßenbaulast zu koppeln und damit die Kommunen finanziell zu entlasten. Letzteres tragen wir uneingeschränkt mit. Ersteres stößt unsererseits in
sofern auf Bedenken, als es das gegenwärtige Chaos noch verstärkt, weil dann nämlich mehrere Auftraggeber den Winterdienst in den Ortschaften erledigen müssten, denn auf der Bundesstraße wäre der Bund, auf der Landstraße das Land, auf der Kommunalstraße die Kommune, auf der Kreisstraße der Kreis zuständig. Daher werden wir - und sehen Sie es uns insofern nach - zu gegebener Zeit analog der SPD-Fraktion ebenfalls unseren Änderungsantrag von vor vier Jahren wieder einbringen. Mit diesem schlagen wir vor, dass die Kommunen den Winterdienst weiterhin selbst für ihr gesamtes Gemeindegebiet einschließlich der Bundes- und Landesstraßen organisieren, aber dafür - und das ist ganz wichtig - einen vollständigen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land haben. Nur so kann aus unserer Sicht eine wirkliche Optimierung erzielt werden. Eines ist unbestritten und damit komme ich zum Abschluss: Wir können unsere Kommunen mit den Problemen des Winterdienstes nicht alleinlassen. Eine Gesetzesänderung ist wichtig, Herr Schugens, wenn es nicht anders geht, dann jedes Jahr oder alle Jahre eben wieder.
Nicht nachvollziehbar ist für uns daher - das möchte ich hier auch noch einmal betonen -, dass die Landesregierung auf bestehende Gesetze verweist, so geschehen in der vergangenen Bauausschuss-Sitzung. Ich zitiere, es war ja eine öffentliche Sitzung. Da hat nämlich unser Minister gesagt: „Die Gesetzlichkeiten sind nun einmal so, wie sie sind.“ Also, Herr Minister, wenn unsere Vorfahren ähnlich gedacht hätten, dann hätten wir vielleicht noch das komplette Rechtssystem aus der Kaiserzeit oder vielleicht noch viel, viel schlimmer, das Lehnrecht aus dem Mittelalter. Ich glaube, dann brauchen wir hier auch nicht mehr den Landtag. An dieser Stelle möchte ich auch eines tun, ich möchte einmal die Landesregierung daran erinnern, dass auch die Landesregierung Gesetze ändern kann. Die Verfassung gesteht ihnen da ein Initiativrecht zu, ganz zu schweigen auch davon, dass sie natürlich auch Prozesse anschieben kann. Ich muss einmal sagen, sonst übt sich die Landesregierung ja auch nicht so in Zurückhaltung.
Mit einem entsprechenden Willen können Sie auch als Landesregierung hier ein Signal setzen. Sehr geehrter Herr Wucherpfennig, wenn Sie, wie kürzlich auf dem Neujahrsempfang der Architekten- und Ingenieurkammer kundgetan haben, im Sinne einer schnellen Umsetzung des Konjunkturpakets den Wirtschaftsminister gebeten haben, das Vergaberecht zu lockern - das ist übrigens voll meine Wellenlänge, das kann ich zu 100 Prozent nur unterstützen -, ja dann, kann ich Ihnen auch nur sagen, sollten Sie vielleicht auch einmal im Sinne unserer Kommunen mit dem Bauminister reden und das Straßengesetz ändern. Vielen Dank.
Da gebe ich Ihnen nicht recht, Herr Schugens, gerade auch was den letzten Teil Ihrer Frage Vertragsgestaltung, zum Beispiel mit der TSI betrifft. Viele Kommunen hatten einfach nur eine Möglichkeit, den Vertrag mit der TSI abzuschließen und letztendlich durch die TSI den Winterdienst organisieren zu lassen. Die TSI hat Verträge gemacht, die die Kommunen in höchster Form, wirklich in höchster Form, belasten, insbesondere wenn es um den Salzeinsatz zum Beispiel geht. Die Kommunen haben hier keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Viele Kommunen hatten in Kürze der Zeit 2006 nur eine Möglichkeit, den Vertrag mit der TSI abzuschließen und sich dem auch völlig auszusetzen. Das hat zu hohen finanziellen Mehrbelastungen in den Kommunen letztendlich geführt. Dann sage ich noch einmal eines: Wir haben es doch heute in der Hand, das Thüringer Straßengesetz zu ändern und damit wäre das Problem für Thüringens Kommunen endgültig gelöst. Wir haben in den Jahren 2003/2004 jährlich rund 2,6 Mio. den Kommunen zur Verfügung gestellt, um ihren Winterdienst zu organisieren auf Landesstraßen. Gemessen am Landeshaushalt, am Volumen des Landeshaushalts ist das eine überschaubare Summe und wir könnten damit insbesondere die Kommunen, die stark belastet sind, also die Rennsteiggemeinden oder auch die Kommunen im Südharz, sehr gut unterstützen und das sollten wir tun. Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine zentrale Radwegekonzeption für Thüringen ist sinnvoll, das ist unbestritten, allerdings nur dann, wenn sie auch mit den Akteuren vor Ort besprochen ist. Ich muss sagen, das darf eben dann nicht vom runden Tisch aus passieren, sondern man muss mit den Akteuren vor Ort reden und sie ist auch dann nur sinnvoll, wenn sie auch umgesetzt wird. Ich denke, wenn man sich die Mittelausstattung der letzten Jahre anschaut, dann sehe ich das als sehr kompliziert an.
Der Radtourismus und auch das Rad als ständiges Verkehrsmittel wird bei den jüngeren und jetzt natürlich auch bei der älteren Generation immer beliebter. Ich kann das auch als Bürgermeisterin sagen, ich hätte nicht geglaubt, mit welchem Interesse und mit welcher Sensibilität die Bürgerinnen und Bürger gerade dieses Radwegekonzept verfolgen.
Seit ein paar Wochen, seit ca. zwei bis drei Wochen, liegt das Radwegekonzept nun auch den Städten und Gemeinden in ausgefertigter und gedruckter Form vor. Allerdings, muss ich Ihnen sagen, drängt sich mir hier schon die Frage auf, wie die Einbindung der Städte und Gemeinden erfolgt ist und inwieweit überhaupt eine Diskussion mit den Akteuren vor Ort stattgefunden hat. Mit dem Konzept werden vollendete Tatsachen geschaffen und ich meine, ohne Rückkopplung und ohne Absprachen mit den betroffenen Regionen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich da auch ein weiteres Beispiel anführen. Frau Doht hat hier auch schon einiges angesprochen. Seit mehreren Jahren bemühen sich die Städte entlang der seit Jahren stillgelegten Bahntrasse Ilmenau-Großbreitenbach diese Bahntrasse als Radweg umzufunktionieren. Es gab da mehrere Gespräche mit dem Straßenbauamt, mit dem Wirtschaftsministerium, mit verschiedenen Fördermittelgebern und natürlich auch mit der Bahn zwecks Entwidmung und Kauf. Wer mit der Bahn schon einmal zu tun hatte, der weiß, das ist ein außerordentlich schwieriges Unterfangen.
Nun sind die Hürden bahnseitig genommen. Gegenwärtig laufen gerade die Grundstücksankäufe in den Gemarkungsgrenzen der jeweiligen Kommunen, eine ARGE ist in Gründung, die Beschlüsse dazu sind in den Stadtparlamenten gefasst bzw. werden in den nächsten Sitzungen gefasst. Ziel dieser ARGE soll die Projektierung und die Ausführung sowie die Erstellung eines entsprechenden Finanzierungskonzeptes und auch Fördermittelakquise sein.
Es hat sich also hier eine Region zusammengefunden, hat sich auf den Weg gemacht, um ein gemeinsames Projekt zu realisieren. Dieses Projekt macht Sinn, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Erstens erfolgt damit eine radtechnische Anbindung dieser Region an Rennsteig und Schwarzatal und es sichert auch Durchgängigkeit im Radwegeverbundnetz.
Zweitens macht es auch verkehrstechnisch Sinn, weil es keinen straßenbegleitenden Radweg entlang der Landesstraßen gibt
und sich das letztendlich auch in Teilabschnitten sehr schwierig aufgrund der topographischen Lage machen lässt.
Drittens würde damit auch eine stillgelegte Bahnstrecke - die ist mittlerweile ein Schandfleck, wer an dieser Bahnstrecke vorbeigeht oder vorbeifahren muss - einer sinnvollen Nutzung zugeführt.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass das auch eine große touristische Bedeutung hat und auch zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten und zur Verkehrsentlastung betragen würde. Allerdings sieht man sich jetzt die Radwegekonzeption des Landes an, dann fehlt die Zielplanung in diesem Projekt komplett. Ich muss sagen, es sind auch weitere Defizite in dieser Radwegekonzeption zu sehen; ich kann das hier in Kürze der Zeit leider nicht ausführen und deshalb halte ich es für sehr, sehr wichtig, dass wir uns noch einmal im Bau- und Verkehrsausschuss intensiv mit dieser Radwegekonzeption beschäftigen.
Ich muss Ihnen auch sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, eine Aktuelle Stunde war zur Diskussion dieses Radwegekonzepts hier in diesem Hause nicht angebracht. Frau Holbe, ich muss Ihnen auch sagen, mir erschließt sich überhaupt nicht, auch nach Ihrem Redebeitrag heute hier, warum eine Aktuelle Stunde, warum nicht ein Antrag, warum nicht eine intensive Beschäftigung im Ausschuss. Aber, ich denke, der Titel der Aktuellen Stunde - eine Erfolgsgeschichte, eine Erfolgsstory -, das war wohl der Sinn. Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schubert, ich komme nachher noch mal auf die Beantwortung Ihrer Fragen, die Sie von diesem Pult aus hier gestellt haben.
Sehr geehrter Herr Minister Reinholz, ich habe von der Landesregierung eigentlich nichts anderes erwartet. Sie tut wieder nichts, sie versucht keine neuen Wege zu gehen. Aber ich sage Ihnen auch, wir werden nicht locker lassen, wir werden Sie schon auf den richtigen Weg bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren - auch zu dem Wie, Herr Höhn, komme ich nachher noch mal und werde noch einmal einige Ausführungen machen. Um es gleich noch mal vorweg zu sagen, ich rede hier auch im Auftrag Tausender Bürgerinnen und Bürger aus Bayern und Thüringen, deren Protest gegen die mehrfach auch hier in diesem Hohen Hause debattierte 380-kV-Leitung Halle-Schweinfurt ungebrochen ist. Aber ich bin auch froh - und das möchte ich auch eingangs meines Beitrags hier feststellen -, es ist Bewegung in die Energiedebatte gekommen, und das nicht zuletzt auch durch den Protest der Bürgerinnen und Bürger, ihnen ist es auch zu verdanken, ihren Landkreisen, ihren Städten und Gemeinden in Thüringen, in Bayern, aber auch in Hessen, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, ja in der gesamten Bundesrepublik und auch über Deutschland hinaus. Ich sage Ihnen auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir tun gut daran, wenn wir das nicht als Problem oder vielleicht als Schikane betrachten, im Gegenteil, wir sollten es als wirkliche Chance sehen, mittel- und langfristig ein sinnvolles Energiegesamtkonzept zu entwickeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, DIE LINKE in Thüringen sieht diese Chance. Unsere Aufgabe als Politiker ist es - und das sowohl auf Landes-,
auf Bundes- und auf EU-Ebene -, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Deshalb liegt auch hier unser Beschlussantrag heute vor, der drei Punkte umfasst:
1. die Initiierung eines Modellprojekts zur Netzoptimierung und Netzverstärkung vor Leitungsneubau;
2. die Nutzung aller Möglichkeiten durch die Thüringer Landesregierung zur Verhinderung des geplanten Bundesgesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze - auch EnLAG genannt;
3. die Untersuchung von verschiedenen Modellen zur Betreibung von Höchstspannungsnetzen in öffentlicher Hand bzw. auch Prüfung von Konzessionsmodellen.
Ich komme nun zum ersten Punkt. Gemäß dem von 33 Landräten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Bürgerinitiativen aus Thüringen und Bayern in Auftrag gegebenen Gutachten der Professoren Jarass und Obermaier können durch den Einsatz von Hochtemperaturseilen und von Freileitungsmonitoring die Kapazitäten vorhandener Höchstspannungsleitungen um bis zu 100 Prozent gesteigert werden. Gleichzeitig - auch das wiederhole ich hier an dieser Stelle - würde die Aufrüstung dieser Leitungen nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was der Neubau von Freileitungen kosten würde.
Ich war mit dabei, ich habe auch ganz deutlich von Vattenfall gehört, dass man Freileitungsmonitoring grundsätzlich ablehnt und dass man sich eben auch nicht den Aufgaben stellt, Hochtemperaturseile zum Einsatz zu bringen. Ich denke, das haben Sie auch sehr, sehr deutlich dort bei Vattenfall in Berlin hören können
Ich komme nachher auch noch einmal dazu. Gleichzeitig habe ich einen Besuch abgestattet bei E.ONNetz. Und ich habe mich davon überzeugt, dass Freileitungsmonitoring funktionieren kann.
Man hat dort auf der 110-kV-Ebene erreicht, dass die Stromkapazitäten um bis zu 50 Prozent erhöht werden konnten. Man hat dazu auch einen Versuch gemacht, der lief über ein Jahr.
Und, Herr Höhn, auch das kann ich Ihnen noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen: Man hat mir dort
auch ganz klar und deutlich gesagt, dass man das ebenfalls auf die 380-kV-Ebene übertragen will, weil es eben ein erfolgreicher Versuch war. Man hat mir auch gesagt, dass man im Jahr 2009 anfangen will, Hochtemperaturseile einzusetzen. Herr Höhn, das ist der richtige Weg und den sollten wir hier auch anschieben und deshalb sollten wir auch alles dafür tun, dass ein solches Modellprojekt in Thüringen auf den Weg gebracht wird.
Herr Höhn, Sie waren überhaupt nicht dort, Sie reden hier in diesem Landtag über etwas, was Sie sich nicht angeschaut haben, mit dem Sie sich überhaupt nicht beschäftigt haben. Wissen Sie, deshalb geht in der Politik nämlich so viel verquer, weil man sich nämlich nicht einmal intensiv auch mit den technischen Fragen auseinandersetzt und hier einfach irgendwas daherredet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir aber auch dringend brauchen, sind ordentlich fundierte Zahlen über tatsächlich vorhandene und mittelfristig tatsächlich notwendige Leitungskapazitäten und das nicht nur im Vattenfallbereich, sondern auch im bundesdeutschen Netz und im europäischen Verbundnetz.
Was wir auch machen sollten, was wir auch immer wieder erleben, wir sollten uns nicht ständig von den großen Netzbetreibern und den Energiekonzernen an der Nase herumführen lassen, sondern wir sollten endlich einmal fundierte Zahlen fordern, wir sollten eine Lastflussanalyse einfordern und uns vorlegen lassen.
Dann bin ich überzeugt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es uns auf der Grundlage der positiven Ergebnisse von E.ON gelingt, das Atomzeitalter und das Zeitalter der Verwendung fossiler Brennstoffe bei der Energieerzeugung zu beenden und dass es uns auch gelingt, diese Energiewende ohne neue riesige natur- und landschaftszerstörende Stromleitungen zu erreichen.
Und auch das möchte ich hier an dieser Stelle von diesem Rednerpult aus sagen, ich sehe da sogar positive wirtschaftliche Effekte für Thüringen. Bereits jetzt beschäftigen sich Thüringer Unternehmen mit
der Technologie des Leitungsmonitorings. Sie suchen jetzt eigentlich nur noch Möglichkeiten, diese Dinge auch mal in die Realität umzusetzen. Ich erinnere z.B. an die energiepolitische Konferenz, die vor wenigen Wochen an der Technischen Universität in Ilmenau stattgefunden hat. Dort hat sich ein Unternehmen aus Jena präsentiert. Wir sollten darauf drängen, dass man diesen Unternehmen in Thüringen eine Chance gibt und dass Freileitungsmonitoring endlich zur Realität wird hier in Thüringen.
Meine Damen und Herren, ich sage, ein Land wie Thüringen muss doch in der Lage sein, solche innovativen Lösungen auf die Beine zu bringen, die den notwendigen technischen Fortschritt und die wirtschaftliche Entwicklung sichern, ohne in massivster Form in Natur, Umwelt und Lebensqualität einzugreifen. Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, das Modellprojekt „Leitungsoptimierung von Neubau von Stromnetzen“, das nicht nur die 380-kV-Leitung verhindern wird, sondern auch in allen anderen Bundesländern ein Beispiel sein kann und nachgenutzt werden kann, auf den Weg zu bringen. Davon bin ich überzeugt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zum zweiten Punkt. Mitte Juni wurde durch das Bundeskabinett das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze in den parlamentarischen Umlauf gebracht. Auch um dieses Gesetz zu verhindern, brauchen wir dieses Modellprojekt, was wir eingangs in Punkt 1 gefordert haben. Dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht für den Lobbyismus der Bundesregierung für die multinationalen Energiekonzerne. Finanziert wird das Ganze auf dem Rücken der Endverbraucher. Wer den Gesetzentwurf liest, wer ihn wirklich liest, der stellt fest, hier werden in keinster Weise Trassennotwendigkeiten geprüft, überhaupt nicht, sie werden de facto festgeschrieben. Mit diesem Gesetz werden dem Land grundlegende hoheitliche Kompetenzen der Mitsprache und der Prüfung aberkannt. Es ist ein massiver Eingriff in die politische Demokratie unseres Landes. Und für betroffene Landkreise, Städte und Gemeinden und vor allen Dingen auch für unsere Bürgerinnen und Bürger werden rechtliche Möglichkeiten massiv eingegrenzt. Das ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht eine eklatante Beschneidung demokratischer Grundrechte in unserem Land.
Ich will es auch mit aller Deutlichkeit sagen - Herr Höhn, Sie können doch nachher noch mal vor und da können Sie ganz viel noch dazu sagen, das steht Ihnen alles frei -, das EnLAG ist ein Bürgerbeteiligungsverhinderungsgesetz und für mich, das sage ich mit aller Deutlichkeit, darauf können Sie nachher noch mal eingehen, erinnert das an tiefste Zeiten zentralistischer Diktatur.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dieses Gesetz konterkariert den Willen und den mehrheitlichen Beschluss …
Darf ich jetzt mit meiner Rede weitermachen? Sie können nachher alle von hier vorn reden und sich dazu äußern.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz konterkariert den Willen und den mehrheitlichen Beschluss auch des Thüringer Landtags, der ja zusätzlich zu dem Jarass-Gutachen erst vor wenigen Monaten - es ist heute hier auch schon gesagt worden - ein zweites Gutachten dieser Art in Auftrag gegeben hat. Wenn dieses geplante Energieausbaugesetz gilt, dann können wir uns eigentlich ein Gutachten jeglicher Art sparen. Sehr geehrter Herr Minister, dann hätten wir auch die 200.000 € sparen können und hätten die wesentlich effizienter im sozialen oder einem anderen Bereich einsetzen können, denn dann interessiert dieses Gutachten niemanden mehr. Wie bitte wollen wir damit auch die verbundene Ohnmacht der Landespolitik den Menschen hier im Freistaat erklären?
Ich erwarte jetzt ganz einfach vom Ministerpräsidenten, dass er vor diesem Hintergrund im Bundesrat als oberster Repräsentant Thüringens aktiv wird und den angestrebten Eingriffen in die Landesobliegenheiten massiv widerspricht. Eins möchte ich auch noch sagen, im momentan vorliegenden und uns bekannten EnLAG ist als eines von vier Projekten die 380- kV-Leitung durch Thüringen Abschnitt Altenfeld - Rettwitz sowie zusätzlich die Rennsteigquerung konkret benannt und die Möglichkeiten eröffnet, in Teilabschnitten die Erdverkabelung zu realisieren. Das berühmte Erdkabel - für schlichte Gemüter der Kompromiss. Wir sagen, was an Stromübertragungskapazitäten nicht notwendig ist, das braucht auch nicht als Kabel in der Erde vergraben zu werden.
Mal abgesehen davon, für die Realisierung von Teilabschnitten der 380-kV-Leitung als Erdkabel müssen nach dem vorliegenden Gesetz bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Wir kennen das, es müssen bestimmte Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten werden und das Ganze muss wirtschaftlich effizient sein. Das sind die Grundvoraussetzungen, um überhaupt eine Teilverkabelung realisieren zu können.
Meine Damen und Herren, mir stellt sich da sofort die Frage: Würde - ich betone würde - es unter diesen Voraussetzungen überhaupt Erdverkabelung geben? Auch wenn man in der Presse von einer erdverkabelten Rennsteigquerung spricht, meine Damen und Herren, beurteilen kann das zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowieso noch niemand; denn für den genannten Abschnitt Altenfeld - Rettwitz gibt es noch gar keine Planungsunterlagen. Lassen Sie mich auch mal eins sagen: Für uns ist das Erdkabel ein Köder, der ausgelegt wurde, damit wir in die Falle der 380kV-Leitung tappen. Es ist doch wohl keiner hier so naiv in diesem Hause, dass das hier auch noch jemand glaubt.
Ich möchte noch mal ein Wort zur Erdverkabelung sagen. Mittlerweile gibt es ja auch jetzt ganz neu, das ist mir gestern erst zugegangen, eine Empfehlung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Bundesrates zum Energiedurchleitungsgesetz. Herr Schubert hat ja gerade gesagt, man kann das Gesetz nicht grundsätzlich ablehnen, es hat im Prinzip vielleicht noch etwas Positives irgendwo. Vielleicht haben Sie da an die Erdverkabelung gedacht. Hier hat man nämlich vor, dass man die Erdverkabelung grundsätzlich aus dem Gesetz herausnehmen will. Das schlagen die Ausschüsse und Unterausschüsse vor. Sie begründen das damit: „Die in § 2 EnLAG vorgesehene Möglichkeit einer Teilverkabelung bestimmter Leitungsvorhaben, die sowohl von der Intention der Regelung als auch von faktisch einem unumkehrbaren Trend zur Verkabelung bewirken würde, liefe dem primären Beschleunigungsziel des vorgeschlagenen Gesetzes zuwider. Sie wäre auch mit den allgemeinen Zielen einer sicheren wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung nicht vereinbar.“ Letztendlich wird das heißen, dass es überhaupt keine Erdverkabelung geben wird. Was man eigentlich erreichen wollte, war, den Bürgerinnen und Bürgern hier zu erklären, sich nicht mehr zu engagieren gegen diese Leitung. Aber ich kann Ihnen sagen, der Protest ist ungebrochen. Wir werden weitermachen und wir werden alles tun, um diese 380-kVLeitung durch Thüringen zu verhindern.
Nun möchte ich noch mal etwas zur wirtschaftlichen Effizienz sagen. Das war ja auch ein Kriterium, was in
diesem Beschleunigungsgesetz mit festgelegt worden ist. Wenn man schon die wirtschaftliche Effizienz als oberstes Bewertungs- und Entscheidungskriterium festlegt, dann gilt erst einmal die Herangehensweise:
1. Die Überprüfung der Notwendigkeit zur Erhöhung der Leitungskapazitäten und
2. wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist, Netzoptimierung vor Leitungsneubau.
Da möchte ich auch noch einmal einen Hinweis an die Landesregierung richten: Vor drei Tagen hatte ich ein Gespräch an der Freien Universität in Berlin mit Prof. Säckel, einem renommierten, hoch anerkannten Rechtswissenschaftler. Gegenstand des Gesprächs war - wie kann es anders sein - natürlich auch das von der Landesregierung beauftragte Gutachten. Vorweg möchte ich erst einmal sagen, ich bin Prof. Säckel sehr dankbar, dass dieses Gespräch stattgefunden hat, dass wir dort auch unsere Meinungen austauschen konnten. Irritiert hat mich allerdings schon, dass als Grundlage zur Beurteilung der technischen Notwendigkeit der 380-kV-Leitung vor allem eine Überprüfung der Notwendigkeit auf der Grundlage von gegenwärtig bestehenden EU-, Bundes- und Landesrecht-Richtlinien und der DENA I erfolgen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in all den derzeit geltenden Gesetzen - dazu hätten wir keinen Gutachter gebraucht -, Vorschriften und Richtlinien gilt, dass mit der Antragstellung de facto die Notwendigkeit festgeschrieben ist. Aber es gilt auch, Richtlinien, Gesetze und Vorschriften werden von Menschenhand gemacht und können auch von Menschenhand geändert werden, so man es will.
Um noch einmal bei dem „es gilt“ zu bleiben - physikalische Gegebenheiten, Naturgesetze wirken unabhängig von unserem Zutun. Aber man kann sie sich zu eigen machen und deshalb schlagen wir wiederholt vor, nutzen Sie Freileitungsmonitoring, nutzen Sie diese Hochtemperaturseile und dann brauchen wir diese 380-kV-Leitung durch Thüringen und Bayern nicht.
In Bayern wird noch nichts gebaut. In Bayern hat man gerade den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Das wollen wir jetzt erst mal deutlich sagen. Inwieweit man dann auch in Bayern noch Initiativen, Aktivitäten, auch rechtliche Schritte nutzen wird,
das werden wir auch sehen. Die Bürgerinitiativen werden da schon ihren Weg gehen.
Nun zum dritten Punkt unseres Antrags, der ja heute zu vielen Fragen und Diskussionen hier in diesem Hause geführt hat. Der dritte Punkt unseres Antrags war die Untersuchung von Modellen zur Betreibung von Höchstspannungsnetzen - um es noch einmal mit dieser Klarheit zu sagen - in öffentlicher Hand und die Überprüfung von verschiedenen Konzessionsmodellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist für uns eigentlich das aktuellste Problem mit. Gemeint ist nämlich - das wurde heute auch schon einmal hier angedeutet - der Verkauf des Vattenfall-Verbundnetzes und die bereits dafür laufenden Übernahmegespräche. Wir haben in einem Gespräch mit Vertretern von Vattenfall gehört - Herr Höhn war ja auch mit dabei, Herr Schubert ebenfalls -, dass die Verkaufsverhandlungen zügig vorangehen. Es wurde ja auch von einem Pressesprecher, der dort zugegen war, angedeutet, dass die Übernahme auch durch Aktien und Investmentfonds erfolgen kann, wird, wie auch immer, man hielt sich dort noch etwas bedeckt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte in diesem Hause keine Schwarzmalerei betreiben, aber was das bedeutet, haben wir in Deutschland gerade in den letzten Jahren zur Genüge erlebt bei effizienten, florierenden mittelständischen Unternehmen, die Mitnahme jeglicher Profitchancen, keine Neuinvestitionen in Technologien, Qualifizierung und marktfähige Produkte. Die Unternehmen wurden regelrecht ausgeblutet und oft genug endete diese Art der Übernahme in der Insolvenz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbst Prof. Säckel von der Freien Universität, der von der Landesregierung auch mit dem Landesgutachten zur 380-kV-Trasse beauftragt wurde, hat auf meine Nachfrage, nachdem, das ist ganz klar, er doch vorher betont, er hält nichts von Verstaatlichung, aber er hat auch deutlich gesagt, ehe es vielleicht - er spekulierte hier auf GAZPROM - dazu kommt, dass GAZPROM die Leitungen kauft, sollte sich der Staat selbst darum bemühen. Warum sollten nicht überregionale Stromnetze ähnlich wie die Eisenbahnschienen und die Autobahnen in Bundesbesitz sein? Bei 9 Prozent Rendite und 5 Prozent Zinsen wäre das sogar ein sehr gutes Geschäft, so die Aussage von Prof. Säckel.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei uns LINKEN liest sich das ein bisschen anders, wir sagen: Überführung der Netze in öffentliche Hand, Energie muss dem Gemeinwohl dienen und nicht den Profitinteressen einzelner Konzerne. Das ist der richtige Weg.
Ich bin überzeugt davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der Weg, zum einen die Strompreise im Zaum zu halten und zum anderen auch die überlebenswichtigen Klimaschutzziele bei der Verringerung des CO2-Ausstoßes zu erreichen.
Die Strompreise - auch das haben wir schon oft hier in diesem Landtag debattiert - sind im bundesweiten Vergleich mit die höchsten. Etwa ein Drittel dieser Preise sind Netzentgelte. Wer darüber direkt entscheiden kann, hat Einfluss auf die Strompreise für die privaten Haushalte und die Wirtschaft. Der kann mit an der Preisschraube drehen und nicht, wie das die Konzerne tun, im Profitinteresse, sondern im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, und das ist dringend erforderlich. Wenn man Stromnetze in eigener Hand hat, dann kann man auch weiterhin zum Beispiel über Sozialtarife nachdenken. Sozialtarife für Haushalte mit geringem Einkommen sind angesichts explodierender Energiepreise längst überfällig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Auch wer den Klimaschutz ernst nimmt, wer den Klimaschutz wirklich ernst nimmt, kommt an der öffentlichen Kontrolle der Stromnetze nicht vorbei. Grundsätzlich muss gelten, erneuerbare Energien haben Vorrang, vor allem dann, wenn sie in ausreichendem Maße vorliegen, müssen Atom- und Kohlekraftwerke zurückgefahren und gegebenenfalls abgeschaltet werden.
Ja.
Zum Schluss, ich bin gleich fertig.
Das ist zwar im EEG so festgeschrieben, so habe ich das zumindest auch bisher verstanden, ich habe aber auch an der energiepolitischen Konferenz in Ilmenau teilgenommen. Dort erklärte am 13. Juni eine Vertreterin von Vattenfall, sie seien zwar grundsätzlich verpflichtet, über das Erneuerbare-Energien-Gesetz erneuerbare Energien vorrangig einzuspeisen, es gibt ihnen aber keine Handhabe, in diesem Fall konventionelle Kraftwerke herunterzufahren, sofern diese Abnehmer haben. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, war eine klare Aussage dort von Vattenfall, dass diskreditiert die erneuerbaren Energien auch hier. Deshalb sagen wir, ohne staatlichen Einfluss sind die hier angesprochenen Probleme nicht lösbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt also viele Gründe für die Übernahme zur Regulierungsbehörde. Zur Regulierungsbehörde haben wir, denke ich, Herr Höhn, hier auch schon sehr oft debattiert. Sie wissen ja, was dann letztendlich passiert, Rechtsstreitigkeiten über Rechtsstreitigkeiten. Wann hat sich denn die Regulierungsbehörde auch mal durchgesetzt? Mal ein bisschen, aber letztendlich können wir uns auch eine Regulierungsbehörde sparen, wenn wir die Netze in unseren eigenen Händen hielten und wenn wir letztendlich selbst darüber entscheiden würden, welche Durchleitegebühren fällig werden. Es gibt also viele gute Gründe, über die Übernahme der Stromnetze in öffentliche Hand nachzudenken.
Unser Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, fordert Sie auf, endlich mit dem Nachdenken zu beginnen. Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag und ich beantrage auch die Überweisung an die Ausschüsse für Bau und Verkehr und Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur weiteren Beratung. Danke.
Ich wollte jetzt eigentlich nicht die Hausaufgaben für die Landesregierung machen. Aber, Herr Schubert, ich könnte mir zum Beispiel gut vorstellen, wenn wir uns jetzt nur einmal das Vattenfall-Netz betrachten würden, zum Vattenfall-Gebiet gehören die fünf neuen Bundesländer, Hamburg und Berlin, dass man eine Betreibergesellschaft gründet. Ich denke, dass es die Finanzierung der Haushalte der einzelnen Länder nicht direkt belasten würde und ich gehe davon aus, dass aber über die Netzdurchleitegebühren, die letztendlich ja auch durch die Betreibergesellschaft erhoben werden müssen, sich auch der Verkauf realisieren lässt.
Wir wären letztendlich also auch dann diejenigen, die natürlich in dieser Gesellschaft sich zusammenfinden, die Länder. Es wäre zum Beispiel ein Weg. Ich habe mich dazu auch schon mit einigen Professoren unterhalten und man könnte - deshalb haben wir das hier auch gefordert - eine solche wirtschaftliche Betrachtung anstellen. Ich gehe davon aus, dass es gut funktionieren würde. Und noch etwas anderes: Wir stehen ja mit der Forderung „Netze in öffentliche Hand“ als LINKE hier gar nicht so allein, es wird ja letztendlich auch durch die EU immer wieder angeschoben. Es ist wirklich an der Zeit, dass wir auch diesen Weg gehen. Wir haben uns auch schon Gedanken gemacht zu verschiedenen Konzessionsmodellen. Auch das müsste man einfach mal betrachten, aber das führt jetzt hier zu weit, deshalb haben wir ja den Vorschlag gemacht, das an die Ausschüsse zu verweisen und dort noch mal im Detail darüber zu diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unverständlich die Verfahrensweise, die wir hier erleben.
Obwohl es in diesem Hause eigentlich üblich ist, dass die politisch inhaltlichen Diskussionen - und dazu gehört auch die Verfassungskonformität - erst nach Einbringung hier im Plenum erfolgen, wird schon im Vorhinein auf den Gesetzentwurf und auf die Debatte hier zum Gesetzentwurf …
Gut, ich werde zur Begründung reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der gegenwärtig vom Landtag beschlossenen Gesetzeslage sind die Gemeinden für Wasserver- und Abwasserentsorgung im eigenen Wirkungskreis zuständig. Es bleibt also ihnen überlassen, auf welche Art und in welcher Weise sie die Ver- und Entsorgung sicherstellen. Dazu hat der Landesgesetzgeber den Gemeinden einen weiten Rahmen eröffnet, den sie auch in der kommunalen Praxis ausschöpfen können. Am häufigsten wird dabei die Struktur des Zweckverbands gewählt. Die Gemeinde Neusiß im Ilm-Kreis gehört bisher dem Arnstädter Zweckverband an und will zum benachbarten Zweckverband nach Ilmenau wechseln. Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung beim Landratsamt die Einleitung des Verfahrens beantragt. Das ist Ende dieses Jahres geschehen. Bis heute hat die Kommunalaufsicht dazu keine Entscheidung getroffen. Wir wollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eine zeitnahe Entscheidung über den angestrebten Verbandswechsel, denn gegenwärtig besteht die Gefahr, dass sich das Verfahren noch lange hinziehen wird. Das können die Bürgerinnen und Bürger nicht länger hinnehmen. Danke schön.
Sicherheitskonzept für die Bauphase des Silberbergtunnels der ICE-Strecke Ebensfeld-Erfurt
In Beantwortung der Kleinen Anfrage 2124 in Drucksache 4/3482 antwortete die Landesregierung, dass das für die Bauphase erforderliche Sicherheitskonzept den zuständigen Behörden in den ersten Monaten des Jahres 2008 zur Verfügung gestellt wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurde das Sicherheitskonzept durch die DB Projektbau GmbH zwischenzeitlich vorgelegt?
2. Existiert für derartige Sicherheitskonzepte ein einzuhaltender Kriterien- bzw. Anforderungskatalog?
3. Welche wesentlichen Bestandteile beinhaltet ein solcher Katalog?
4. Welche Behörde hat das Sicherheitskonzept mit welchem Ergebnis geprüft?
Silberbergtunnel der ICE-Strecke Ebensfeld-Erfurt
Die Ausschreibung zur Errichtung des Silberbergtunnels der ICE-Strecke Ebensfeld-Erfurt ist erfolgt. Zum Monat Mai 2008 sollte die Auftragsvergabe erfolgen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Angebote im Ergebnis der Ausschreibung eingegangen und in der Prüfung berücksichtigt worden sind?
2. Ist der Landesregierung bekannt, ob bereits eine Auftragsvergabe erfolgt ist? Das ist aber soeben gerade beantwortet worden.
3. Wenn noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist: Welche Gründe liegen für die noch nicht erfolgte Vergabe vor und wie ist seitens des Auftraggebers der Fortgang des Vergabeverfahrens geplant (z.B. Nach- verhandlung im rechtlich zulässigen Rahmen, Neu- ausschreibung usw.)?
Können hier schon konkretere Aussagen getroffen werden? Sie haben gesagt, die Auftragsvergabe in diesem Jahr, kann man sich da vielleicht irgendwo schon mal auf einen Monat festlegen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu diesem Antrag auch noch einige Ausführungen machen. Es ist aus meiner Sicht immer gut, die fast grenzenlos scheinende Macht der multiglobalen Konzerne - im konkreten Fall hier der Energiekonzerne - zu begrenzen und die kommunale Ebene zu stärken. Insofern kann ich natürlich auch dem SPD-Antrag etwas Positives abgewinnen. Aber inwieweit natürlich der Punkt I dazu geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen, ist zu hinterfragen und das ist heute schon mehrfach hier angeklungen.
Ich glaube nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass man den Energiekonzernen ihren Einfluss einfach abkaufen kann, zumal dann auch noch einer dazugehört - auch das ist heute schon vielfach gesagt worden - die Stadtwerke, die letztendlich den Kaufpreis bezahlen müssen. Die entscheidende Frage bleibt - und die konnte auch Herr Schubert hier am Rednerpult nicht beantworten -, wo soll das Geld dafür herkommen? Wie soll das bezahlt werden? Das ist aus meiner Sicht einer der Schwachpunkte bzw. der entscheidende Faktor der Nichtrealisierbarkeit Ihres Antrags.
Ein weiterer Schwachpunkt, werte Kolleginnen und Kollegen, ist die in diesem Antrag vertretene Theorie, dass auf diese Art und Weise mehr Wettbewerb und auch faire Preise erreicht werden können. Ich sage es mal so: Die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube! Oder anders: Es wäre schön, aber es wird nicht klappen, ebenso wenig wie all die Maßnahmen in der Vergangenheit, die zu mehr Wettbewerb und fairen Preisen führen sollten. Ich denke hier zum Beispiel an die Landesregulierungsbehörde. Thüringen hat als eines von wenigen Ländern darauf verzichtet, seine Möglichkeiten, Einfluss auf die Preisgestaltung bei Strom und Gas zu nehmen, zu behalten, ein Tatbestand, der übrigens gerade von den Thüringer Stadtwerken immer wieder beklagt wird. Ich bin sehr dafür, in Bereichen der
Daseinsvorsorge - und hier gehört die Energieversorgung dazu - die kommunale Ebene zu stärken und den rein gewinnorientierten Einfluss von Konzernen zurückzudrängen. Aber so, wie das hier im SPD-Antrag aufgeschrieben worden ist, das sage ich ganz offen, wird das schwierig werden. Hier wird eine Nebelkerze gezündet, es wird Aktionismus mit Aktion verwechselt und wenn sich der Rauch verzogen hat, bleibt alles beim Alten.
Um Veränderungen zu erreichen, sind hier ganz andere Entscheidungen notwendig, müssen Rahmenveränderungen herbeigeführt werden. Notwendig ist - das hatte mein Kollege Kummer heute schon gesagt -, dass das Stromnetz in öffentliche Hand gehört, aber nicht zu den Bedingungen wie E.ON das diktieren will, z.B. an einen internationalen Infrastrukturfonds, um erst mal richtig zu verdienen, nein, ich sage, die haben genug verdient. Die Stromkunden müssen es Tag für Tag bezahlen.
Fakt ist, jahrelang sind zu hohe Netzgebühren kassiert worden. Unsere Energienetze hätten bei einer konzernunabhängigen, also nicht gewinnorientierten Bewirtschaftung und durch den Einsatz moderner Übertragungstechnologien noch wesentliche Effektivitäts- und Kapazitätspotenziale. Es müsste dann auch keine Megaenergieautobahn gebaut werden wie die, die von Vattenfall - ja ich sage das immer wieder und werde das immer hier von diesem Rednerpult betonen - hier vorgesehen ist.
Neue Megatrassen dienen in erster Linie einem effektiveren, sprich noch lukrativeren Stromhandel und dies zulasten der Endverbraucher, die dies bezahlen müssen. Das ist Missbrauch der Netzinfrastruktur und rechtfertigt allemal eine Vergesellschaftung im Sinne des Grundgesetzes. Nur so kann man auch die Gewinnmaximierung als oberste Handlungspriorität ausschließen.
Notwendig ist zweitens eine Energiepolitik, die diesen Namen verdient. Weltweit knapper werdende Rohstoffe und wachsende Nachfrage führen zu hohen Preisen. Das werden wir auch von Thüringen aus nicht beeinflussen können. Aber was wir beeinflussen können, sind zukunftsfähige Programme zum Energie sparen und was wir beeinflussen können, sind Programme für die Entwicklung und den Ausbau regenerativer Energien wie zum Beispiel das Projekt an der Technischen Universität in Ilmenau, die ein Konzept vorgestellt hat „Energietechnisches Zentrum Thüringen“ und auch für eine autarke Energieversorgung wirbt. Das ist ein Weg, der ohne die kommunalen Stadtwerke überhaupt nicht geht und
das ist auch ein Weg in die Zukunft.
Drittens sage ich, der Entwicklung der Energiepreise auf den internationalen Rohstoffmärkten muss der Staat nicht noch dadurch Vorschub leisten, indem er mit seiner Politik, Steuern auf Steuern zu erheben, immer kräftiger an der Preisschreibe mitdreht und mitverdient. Ich bin dafür, den Energieverbrauch zu drosseln und als Staat auch bewusst in diesem Sinne regulierend einzugreifen, auch über Steuern und Abgaben. Aber ich sage auch, der Zugang zu lebenswichtiger Energie muss für alle bezahlbar bleiben. Es geht hier um die Daseinsvorsorge und Wettbewerbsfähigkeit. Ein verminderter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wäre aus meiner Sicht dafür ein geeignetes Mittel. Energie darf nicht zum Luxusgut werden und muss für alle bezahlbar bleiben, gerade auch für die regionale mittelständische Wirtschaft.
Viertens, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer die kommunalen Stadtwerke stärken und sich für mehr Wettbewerb und faire Preise einsetzen will, der muss dem unlauteren Wettbewerb der vier großen Stromkonzerne mit ihren Billiganbietern YellowStrom, EnBW, e-wie-einfach (E.ON), eprimo (RWE) oder easy (Vattenfall) den Kampf ansagen. Auch dafür sind Instrumente vorhanden. Nicht nur der Energieverbrauch ist im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes gerecht und angemessen zu besteuern, nein, auch die Gewinne der Energieriesen sind ordentlich zu besteuern und dabei sind keine Steuerschlupflöcher zuzulassen.
Fünftens, es kann nicht hingenommen werden, dass die Bundesregierung ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Höchstspannungsnetze plant. Das spielt den Konzernen, den die Kollegen von der SPD mit ihrem Antrag den Kampf ansagen wollen und deren Einfluss auf die kommunale Energieversorgung eingeschränkt werden soll, direkt in die Hände. Diese profitieren vom beschleunigten Bau der Hochspannungsnetze und die kommunale Handlungsfähigkeit wird damit massiv eingeschränkt. Ländern und Kommunen und damit auch den Stadtwerken schadet dieser beschleunigte Ausbau. Sie sind im Genehmigungsverfahren künftig weitestgehend außen vor und obendrein in der gerichtlichen Anfechtung von Entscheidungen beschnitten. Gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte ist dann keine Revision mehr möglich. Das muss verhindert werden, denn nur so ist die Macht der Stromkonzerne zu begrenzen und nur so wird die kommunale Handlungsfähigkeit in der Energieversorgung gesichert.
Sechstens und letztens, faire Preise haben auch etwas damit zu tun, dass man bei Investitionen im Energiesektor ganz genau überlegt, was man tut. Fakt ist, die Erweiterung der Kapazitäten von Höchstspannungsnetzen für die Durchleitung von Windstrom mit der Aufrüstung bestehender Trassen mit Hochtemperaturseilen und Freileitungsmonitoring sind technisch möglich und würden nur ein Fünftel dessen kosten, was der Neubau kostet. Ein konkret untersuchtes Beispiel gibt es hierzu auch - die geplante 380-kV-Leitung Halle - Schweinfurt. Das muss man, meine sehr verehrten Damen und Herren, abprüfen. Man muss auf günstigere und wirtschaftliche Varianten setzen und sich auch dafür entscheiden. Das heißt - und ich betone es jetzt auch wieder -, wir brauchen keine 380-kV-Leitung durch den Thüringer Wald bis nach Franken.
So viel zu diesem Thema. Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, die Richtung stimmt, ganz klar, über den Weg - das ist klar - muss natürlich im Sinne der von mir genannten sechs Punkte weiter geredet werden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Klimawandel mit seinen negativen Auswirkungen ist keine Erfindung pessimistischer Zeitgenossen. Er ist längst Realität. In Thüringen werden wir nach Analysen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in den nächsten Jahren im bundesweiten Vergleich zu den Ländern gehören, die mit die stärksten wirtschaftlichen Folgen zu tragen haben. Es geht also nicht darum zu debattieren, ob und wann die negativen Begleiterscheinungen dieses Klimawandels eintreten, nein - ich denke, da wird mir hier im Hause auch keiner widersprechen -, wir sind bereits seit Längerem mittendrin in diesem Prozess.
Herr Minister Dr. Zeh hat, als er noch Sozialminister war, vor nicht allzu langer Zeit eingeschätzt, dass sich der Klimawandel bereits negativ auf die Gesundheit der Thüringer Bevölkerung auswirkt. Auch die wirtschaftlichen Folgen werden von Ernteverlus
ten in der Land- und Forstwirtschaft bis zum Rückgang des Tourismus in unseren Skigebieten reichen. Klimaschutz ist also ein Gebot der Stunde und Landespolitik muss deshalb steuernd eingreifen. Das erkennen zunehmend mehr politische Akteure in Thüringen auch an.
Unsere Fraktion will darüber hinaus deutlich machen, dass sich Klimaschutz sowie eine deutlich geänderte Energiepolitik weg von Energieerzeugung aus fossilen Rohstoffen und Kernkraft hin zu regenerativen Energien nicht ausschließen. Wir nennen das „Energieoffensive“ und wir sind fest davon überzeugt, dass diese Energieoffensive auch zum Beschäftigungsaufbau führt. Das ist keine substanzlose Spekulation, im Gegenteil, ich zitiere: „Die Ökobranche entwickelt sich zur Leitbranche in Deutschland. Ein Jobmotor ist sie heute schon.“ So heißt es von der Unternehmensberatung Roland Berger, die sicherlich nicht in irgendeinem Verdacht steht, mit der LINKEN zu kooperieren.
Der Klimaschutz ist auch eine wirtschaftliche Herausforderung. Er ist eine Herausforderung, Beschäftigung in einem höchst innovativen und nachhaltigen Feld zu sichern und auszuweiten. Thüringen darf hierbei die Zukunft nicht verschlafen. Es reicht nicht aus, sich auf einem erreichten Stand gemächlich auszuruhen. Es geht um die Weichenstellung, zu der gezielte politische Initiativen gehören. Ein hervorragendes Beispiel - ich hatte es heute schon hier genannt - für konstruktives Herangehen bietet die Technische Universität in Ilmenau. Dort stellt man sich einer solch anspruchsvollen Aufgabe wie dem Aufbau eines Energietechnischen Zentrums in Thüringen. Es ist Teil der Forschungsstrategie dieser Universität für das 21. Jahrhundert. Eines der Ziele, so hat der Rektor bei der Eröffnung der Woche der erneuerbaren Energien im Ilm-Kreis formuliert, wird zumindest nominell die autarke Versorgung der Stadt Ilmenau auf der Basis erneuerbarer Energien sein. Aber mehr noch, mit diesem Energietechnischen Zentrum wird es auch hier um Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte gehen, die wir für die Meisterung der Herausforderung Klimaschutz- und Energieoffensive brauchen. Unserer Fraktion geht es darum, diesen Fachleuten in Thüringen einen zukunftsfähigen, einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten und deshalb heute auch unser Antrag hier im Plenum. Danke schön.
Gutachten der Landesregierung zur Notwendigkeit einer 380-kV-Trasse durch Thüringen
Mit Beschluss des Antrags in Drucksache 4/3530 durch den Landtag am 16. November 2007 wurde die Landesregierung gebeten, „ein unabhängiges Institut mit einem Gutachten zu beauftragen, das Aussagen trifft über die energiewirtschaftliche Notwendigkeit einer weiteren 380-kV-Trasse sowie über technische Möglichkeiten der Netzoptimierung und des Netzmanagements und wie diese Lösungen für den notwendigen zusätzlichen Stromtransport auf Bestandstrassen durch Thüringen angewendet werden können“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Nach welchen Verfahren wurde bzw. wird die Erstellung des Gutachtens durch die Landesregierung vergeben?
2. Wann wurde bzw. wird das genannte Gutachten in Auftrag gegeben und welcher Zeitrahmen ist für die Erstellung des Gutachtens vereinbart worden bzw. ist angedacht?
3. Wer wurde bzw. wird mit der Erstellung des Gutachtens aufgrund welcher sowohl fachlichen als auch wissenschaftlichen Referenz beauftragt?
4. Wie lautet der genaue Auftrag für die Erstellung des Gutachtens, der an den oder die Gutachter als Auftrag weitergegeben wurde bzw. wird?
Herr Minister Reinholz, ich hätte noch eine Nachfrage, und zwar betrifft das noch mal die Aufgabenstellung des Gutachtens. Selbst wenn eine freie Auftragsvergabe erfolgen soll und wenn bestimmte Institute oder Gutachter angeschrieben worden sind, muss ja ein konkreter Auftrag und eine Zielstellung für das Gutachten festgelegt worden sein. Hier würde mich interessieren - so eine Zielstellung, Aufgabenformulierung muss ich ja vorher abgeben -, wäre es möglich, dass ich diese bekommen könnte?
Eine weitere Frage - zwei darf ich ja stellen - wäre noch: Sie haben gesagt, es ist ein Wettbewerb vorgeschaltet worden, um den Auftrag zu vergeben, das heißt, Sie müssten ja dann auch schon ausgewählt haben, wer angeschrieben werden soll oder wer ein Angebot abgeben soll. Hier hätte ich gern gewusst,
wer jetzt aus dem Wettbewerb ausgewählt worden ist und wer ein Angebot abgeben soll zum heutigen Tag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Landtagsfraktion DIE LINKE auf aktuelle Vollzugsprobleme im Kommunalabgabenrecht. Die angesprochenen Probleme bedürfen einer Lösung, auch wenn die LINKE insgesamt die Erhebung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen für nicht mehr zeitgemäß hält.
Was muss aus Sicht unserer Fraktion durch den Gesetzgeber geregelt werden?
Erstens: Zunehmend werden kommunale Aufgabenträger der Abwasserentsorgung durch die Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Erhebung der sogenannten gesplitteten Abwassergebühr unter Druck gesetzt. Die Zweckverbände sollen dabei auch für Oberflächenwasser Gebühren erheben. Dabei wird hier auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1972 verwiesen. Die Fraktion geht davon aus, dass ein Urteil aus dieser Zeit auf heutige Verhältnisse nicht mehr Anwendung finden kann.
Die Fraktion spricht sich auch nicht grundsätzlich gegen eine gesplittete Abwassergebühr aus, soweit sie eine ökologische Steuerungsfunktion ausübt. Insbesondere müssen über die gesplitteten Abwassergebühren Anreize zur Entsiedlung von befestigten Flächen und der Versickerung des Oberflächenwassers am Ort des Anfalls geboten werden. Dies will die Fraktion im Kommunalabgabengesetz verankern, um so Rechtsklarheit per Gesetz zu schaffen. Bewusst orientieren wir uns dabei an der Rechtsprechung und verankern die Grundzüge der Rechtsprechung im Gesetz.
Zweitens: Gegenwärtig haben die Aufgabenträger drei Möglichkeiten der Refinanzierung von abwassertechnischen Investitionen. Neben der reinen Gebührenfinanzierung, die bereits 47 der 158 Aufgabenträger realisieren, können Investitionen vollständig über Beiträge oder anteilig über Beiträge und Gebühren finanziert werden. Einige Aufgabenträger würden eine vollständige Finanzierung der Investition über Gebühren vornehmen, befürchten jedoch eine unzumutbare Gebührenbelastung für Mehrpersonenhaushalte. Hier unterbreitet die Fraktion den Vorschlag, die Finanzierung von Investitionen über die Erhebung einer Grundgebühr vorzunehmen. Dies hätte die Wirkung ähnlich wie bei wiederkehrenden Beiträgen, würde also zu einer zeitlichen Senkung der finanziellen Belastungen führen und das Problem der möglichen zusätzlichen Belastungen für Mehrpersonenhaushalte berücksichtigen.
Und auch eine dritte Änderung soll im Gesetz verankert werden. Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung und sinkender Bevölkerungszahlen steigen die Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich. Um hier gegenzusteuern, schlägt die Fraktion vor, dass auf die Verzinsung des Eigenkapitals der Aufgabenträger der Abwasserversorgung verzichtet werden kann.
Diese Verzinsung ist nach den Personalkosten und den Abschreibungen oftmals die drittgrößte Kostenposition. Bereits jetzt können die Aufgabenträger auf die Verzinsung des Eigenkapitals verzichten, wenn bestimmte Gebührenhöhen überschritten werden. Dies ist gegenwärtig auch in einer Richtlinie des Landes geregelt, wobei der Grenzwert bei 5,35 € pro Kubikmeter Wasser und Abwasser einschließlich Grundgebühr und Umsatzsteuer für das Wasser liegt. Die Fraktion will die Regelung dieser Richtlinie in das
Gesetz aufnehmen und damit verbindlich für alle Aufgabenträger gestalten. Das schafft für alle Rechtssicherheit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Interesse der Bürger und der kommunalen Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung fordern wir SPD und CDU auf, unsere Vorschläge ernsthaft zu diskutieren, durch eigene Hinweise und Anregungen zu ergänzen und ihnen letztendlich zuzustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen Sie, Herr Carius, diese Debatte und diese Fragen, die Sie gerade hier aufgeworfen haben, hätte ich gerne in den einzelnen Fraktionen besprochen gehabt, und zwar mit Vattenfall und auch mit Prof. Jarass. Das hätte ich mir im Vorfeld dieser Debatte hier im Landtag sehr gewünscht. Deshalb lassen Sie mich eines vorwegnehmen: Ich hätte mir ebenfalls gewünscht, dass wir heute hier nicht drei Anträge zu ein und derselben Problemlage haben, sondern dass wir es vielleicht geschafft hätten, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zustande zu bringen, der sich mit den Ergebnissen dieser Studie,
dieses wissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Jarass auseinandersetzt. Dazu gab es zumindest bei einigen Abgeordneten der CDU sehr gute Ansätze. Mit dem Vorpreschen der SPD war jedoch jede Chance dafür genommen. Ich bedauere das sehr, denn hier geht es nicht darum, politisches Kapital zu schlagen, hier geht es um die Sache.
Meine Damen und Herren, nun zu den vorliegenden Anträgen. Wiederholt habe ich die Landesregierung aufgefordert - immer und immer wieder, in jeder Landtagssitzung, in jedem Ausschuss, in dem es um das Thema 380-kV-Leitung ging -, die Notwendigkeit in einem unabhängigen, konzernunabhängigen Gutachten überprüfen zu lassen. Was ich erfahren habe, war Ablehnung, Ablehnung und nochmals Ablehnung. Auch der Antrag unserer Fraktion, eine landesseitig angemessene finanzielle Beteiligung an der heute hier diskutierten Studie sicherzustellen, kam im Bau- und Verkehrsausschuss mit CDU-Mehrheit nicht zustande. Weil es die Landesregierung bis dato nicht fertiggebracht hat, haben sich zum ersten Mal länderübergreifend Bürgerinitiativen, thüringische und bayerische Kommunen und Landkreise gemeinsam zusammengefunden, eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit der Notwendigkeit der durch Vattenfall Transmission in Thüringen und E.ON in Nordbayern geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung beschäftigt. Ich lasse es mir an dieser Stelle auch nicht nehmen, der Interessengemeinschaft „Achtung Hochspannung“ sowie den Landkreisen, Städten und Gemeinden zu danken, insbesondere auch dem Landkreis Coburg - er war nämlich der erste Landkreis, der eine Finanzzusage getroffen hat -, der Landeshauptstadt Erfurt, der Stadt Ilmenau, die sich solidarisch gezeigt hat, aber auch den vielen kleineren Städten und Gemeinden, für die - das möchte ich an dieser Stelle auch sagen - es nicht einfach war, eine solche Finanzierung auf die Beine zu bringen. Vor allem möchte ich mich auch bei den Bürgerinitiativen bedanken, die für diese Studie geworben haben, den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die mit einer finanziellen Unterstützung diese Studie auf den Weg gebracht haben.
Mit aller Deutlichkeit sei auch gesagt, Städte und Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger in Thüringen und Bayern haben die Arbeit gemacht, für die Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, eigentlich bezahlt werden. Das Gleiche geht auch an die zuständige Prüfbehörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt, und an die Adresse einiger Landtagskolleginnen und -kollegen der SPD- und der CDU-Fraktion.
Jetzt noch einige Anmerkungen zum SPD-Antrag - Herr Carius hat mir das schon ein Stück weit vorweggenommen -: Also bei Ihnen wundert mich überhaupt nichts mehr. Zuerst fassen Sie einen Vorstandsbeschluss zur Notwendigkeit der 380-kVLeitung. Herr Kollege Höhn, ich saß ja nun in sehr vielen Diskussionsrunden mit Vattenfall, mit Ihnen u.a. auch in Sonneberg, und ich kann mich noch daran erinnern, wie vehement Sie diese Leitung dort im Namen Ihrer Fraktion verteidigt haben.
Herr Kollege Höhn, es gibt da auch noch Aufzeichnungen und Sie haben dort diese Leitung verteidigt. Sie können sich das gerne noch mal anschauen. Ich glaube, der Kollege Gerstenberger hat diese Aufzeichnungen noch in seinem Besitz. Ich erinnere mich auch noch an die Auseinandersetzung mit der Kollegin Doht - hier im Thüringer Landtag - zum Thema „Erdverkabelung“. Was damals für die Kollegin Doht noch völlig als unmöglich angesehen wurde, als unwirtschaftlich, zu kostenintensiv, zu umweltschädlich, viel umweltschädlicher noch als die Freileitung usw., fand sich dann in einem Antrag der SPD wieder,
der dann aber nach der öffentlichen Bekanntgabe des Gutachtens, des Jarass-Gutachtens, kurz vor der Landtagssitzung zurückgezogen wurde. Und jetzt gibt es einen Antrag der SPD-Fraktion, der die Notwendigkeit dieser Leitung zumindest mit einem Fragezeichen versieht und der außer einer Berichterstattung und der Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung dieser Studie in den verschiedenen Verfahren nichts beinhaltet.
Meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, ich muss Ihnen sagen, es ist, wie die Aussage zu Wick MediNait, die ich letztens gelesen habe: In der Sache unschädlich, bringt aber auch nichts. Ich muss Ihnen auch mit aller Deutlichkeit sagen, die Erwartungshaltungen der Bürgerinnen und Bürger, der Städte, Gemeinden und Landkreise sind anders. Die erwarten von uns eine klare Position, eine ganz klare Position und die heißt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Ablehnung der 380-kV-Trasse durch Thüringen und Bayern. Das kann ich nun in Ihrem Antrag überhaupt nicht erkennen.